1873 / 69 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Mar 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Sec. Lt. von der Inf. des Landw.- Bats. (Mülhausen i. E.), zum De Les befördert. Gr. v. Blücher, Port. Fähnrid vom auenburg. Jäger-Bat. Nr. 9, zum Sec. Lt. befördert. v. Wind- heim, Vize-Feldw. vom 1. Bat. (Breslau) 3. Niederschl. Landw. Regts. «Nr. 50, Schladiz, Vize-Feldw. vom 1. Bat. (Bitterfeld) 4. Magdeburg. Landw. Regts. Nr. 67, zu Sec. Lts. der Reserve des Magdeb. Jäger- Bats. Nr. 4 befördert. Graf zu Ranßau, Major aggr. dem 1. Garde - Regt. z. F. und kommandirt zur Dienstleistung bei der Unteroff. Schule in Pan unter Stellung à la suite des gedachten Regts., zum Commdr. der Unteroff. Schule in Potsdam ernannt. v. d. Marwiß Il., Pr. Lt. vom 4. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 5, als Assist. zur Militär - Schiesshule kommandirt. v. Paczens ky u. Tenczin Il, Sec. Lt. vom 3. Garde - Gren. Regt. (Königin Elisabeth), als Compagnie - Offizier zur Unteroff. Schule in Biebrich kommandirt. Frhr. v. Forstner, Maj. z. D. und Bezirks- Commandeur des 1. Bats. (Essen) 8. Westfälischen Landw. Regts. Nr. 57, in gleicher Eigenschaft zum 2. Bat. (Gräfrath) dess. Landw.'Regts. verseßt. Stülpner, Maj. aggr. dem 5. Brandenburg. Juf. Regt. Nr. 48, nach Essen, Behufs Wahrnehmung der Geschäfte als Be- zirks-Commdr.—des 1. Bats. (Essen) 8. Westf Landw. Regts. Nr. 57 fommandirt, v. Sobbe, Maj. a. D.,- zuleßt Hauptm. und Comp. Chef im 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66, unter Stellung zur Disy. mit seiner Pens., n Bezirks-Commdr. des 2. Bats. Burg 1. Magdeburg. Landw. Regts. Nr. 26 ernannt. Eltester, @ar. Port. Fähnr. vom Brandenburgischen Feld-Artillerie-Regiment Nr. 3, (General-Feldzeugmeister) Divisions-Artillerie, Leitgebel, char. Por- tepee-Fähnr. vom Schlesischen Feld-Art. Regt. Nr. 6, Corps Art., Ferber, Unteroff. vom Bad. Feld-Art. Regt. Nr. 14, Corps Art., zu Port. Fähnrs., Trantow, Port. Fähnr. vom Feld-Art. Regt. Nr. 15 zum außeretatsmäßigen Sec. L.,, Meyer, Unteroff. vom

Niederschl. Fuß-Art. Regt. Nr. 5, zum Port. Fähnr., befördert.

Waiß, Sec. Lt. vom Rhein. Fuß-Art. Regt." Nr. 8, zur See-Art.

Se Et Lancelle, Hauptm. à la suite des Pomm. r.

e iteti egts. 2, unter Belassung in seinem Verhältniß als itglied der Art. Prüf. Kommission und unter Stellung à la sùite des Magdeb. Fuß-Art. Regts. Nr. 4, zum Major befördert. Scattauer, Sec. Lt. von der See-Art. Abtheilung unter Ver- seßung in das Rheinische Fuß-Art. Regt. Nr. 8, zur Dienstleistung bei einer Militär-Intendantur kommandirt. Müseler, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Bat. Berlin Nr. 35 zum Sec. Lt. der Res. deê E Regts., Div. Art, Werner, Vize-Feldw. von demselben Bat.,, zum Sec. L. der Res. des Brandenburg. Feld-Art. Regts. Nr. 3, (Gen. Feldzeugmstr.), Corps-Art., La de, Vize Feldw. vom 1. Bat (Bitterfeld) 4. ‘Magdeburg. Landw. Regts. Nr. 67, zum Sec. Lt. der Res. des Hess. Feld-Art. Regts. Nr. 11, Div. Art., be- fördert. Schmit, Vize-Feldw. vom 2. Bat. (Saarlouis) 4. Rheiui- schen Landw. Regts.- Nr. 30, zum Sec. Lt. der Reserve des Rhein. D Bats. Nr. 8 befördert. Voelcker, Pr. Lt. a. D., früher Sec. . im vormaligen 1. Art. Regt. und kommandirt zur Dienstleistung beim Ostpreußischen . Train-Bataillon Nr. 1, im aktiven Dienst, und zwar als Premier-Lieutenant und zweiter Depot-Offizier beim Ostpreußi\hen Train -Bataillon Nr. 1 wiederangestellt. Classen, Vize-Wachtm. vom Res. Landw. Bat. (Berlin) Nr. 35, zum Sec. Lt. der Res. des Ostpreuß. Train - Bats. Nr. 1, Faber, Bize- Wachtmeister von demselben Bat., zum Sec. Lt. der Res. des Mag- deburg. Train-Bäts. Nr. 4, Schönfelder, Vize - Wachtm. vom 1. Bat. (Münsterberg) 4. Niederschles. Landw. Regts. Nr. 51. zum Sec. Lt. der Res. des. Schlesischen Train-Bats. Nr. 6 befördert. Brom- berger, Hauptmann von dex Infant. des 2. Bats, (Stralsund) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, in das 2. Bat. (Gumbinnen) 2. Ost- preuß. Landw. Regts. Nr. 3, Erdmannn, Sec. L von der Inf. des 1. Bats. (Tilfit) 1. Ostpreußischen Landwehr - Regts. Nr. 1, in das 2. Bataillon (Insterburg) 2. Ostyreuß. Landw. - Regts. Nr. 3, S chrage, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Goldap) 6. Oftpreuß. Landw. Regts. Nr. 43, in ‘das 2. Bat. Marienburg 8. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 45, v. Borcke, Le von der Inf. des 1. Pats. (Stralsund) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, in das 1. Bat. Anklam desselben Regts, Kochinski, Pr. L. von der Inf. des 2. Bats. (Ostrowo) 4. Pos. Landw. Regts. Nr. 59, Wilde, Sec. Lt. _von der Inf. des 1. Bats. (Neutomysl) 3. Pos. Landw. Regts. Nr. 58, in das 1. Bat. (Gnesen) 3. Pomm. Landw. Regts. Nr. 14, Nibßsche, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Breslau Nr. 38, Garbrecht, Seconde-Lieutenant von der Infanterie des 1. Bats. (Schroda) 2. Posen. Landw. Regts. Nr. 19, in das 1. Bat. (Jnorwrac- law) 7. Pomm. Landw. Regts. Nr. 54, Dauter, Scc. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Inowraclaw) 7. Pomm. Landw. Regts. Nr. 54, in das 1. Bat. (Schivelbein) 2. Pomm. Landw. Regts. Nr. 9, v. Shlagenteuffel,-Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Stral- sund) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, in das 2. -Bat. (Pr. Star- gardt) 8. Pomm. Landw. Regts. Nr. 61, Venzmer, Rittm. vom Train des 2. Bats. (Stralsund) 1. Pomm. Ldw. Rgts. Nr. 2, Sch arre, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Halle) 2. Magd. Landw. Regts. Nr. 27, Mariak, Sec. Lt. von d. Inf. d. 1. Bats. (Lößen) 6. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 43, Hagemann, Sec. Lt. von der Kav. des Res. Landw. Bataillons Stettin Nr. 34, Simon, Sec. Lt. von der Kav. des Res. Landw. Bats. Königsberg Nr. 33, in das Res. Landw. Bat. Berlin Nr. 35. Krause, Hauptm. von der Inf. des 1. Bats. Dan- zig 8. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 45, in das 2. Bataillon (Prenzlau) 8. Brandenb. Landw. Regts. Nr. 64, Knauth, Sec. Lt. von der Jnf. des 2. Bataillons (Gräfrath) 8. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 57, in das I. Bat. Görliß 1. Westpreuß. Landw. Regts. Nr. 6, A dler, Sec. Lt. von derzArt. des 2. Bats. (Liebniß) 2. Westpr. Landw. Regts. Nr. 7, in das 1. Bat. (Sprottau) 1. Niederschles. Landw. Regts. Nr. 46, Ruprecht, Sec. Lt. von der Kav. des 2. Bats. O 2. Niederschles. Landw. Regts. Nr. 47, in das 1. Bat. (Jauer); 2. Westpreuß. Landw. Regts. Nr. 7, Groeßler, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bat. 1. Breslau Nr. 38, in das 2. Bat. (Hirschberg) 2. Niederschlesishen Landw. Regts. Nr. 47, Rißler, Prem. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Teltow) 7. Bran- denburgischen Landwehr-Regiments Nr. 60, in das 1. Bat. (Erfurt) 3. Thüringischen Landwehr - Regiments -Nr. 71, Uhle, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. (Frankfurt a. M.) Nr. 80, in das 1. Bat. (Altenburg) 7. Thüring. Landw. Regts. Nr. 96, Dumas, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Sangerhausen) 1. Thüring. Landw. Regts. Nr. 31, in das 1. Bat. (Bitterfeld) 4. agdeb. Landw. Regts. Nr. 67, Feldhügel, Sec. Lieut, von der ünf. des Res. Landw. Bats. (Magdeburg) Nr. 36, in das 1. Bat. (Dessau) Anhalt. Landw. Regts. Nr. 93, Martius, Sec. Lt. von der Jnf. des Res. Landw. Bats. Breslau Nr. 38, in das 1. Bat. (Neutomysl) 3. Pos. Landw. Regts. Nr. 58, Schulze, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Oels) 3. Niederschles. Landw. Regts. Nr. 50, Reichenbach, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Bats. (Neiße) 2. Oberschles. Landw. Negts. Nr. 23, in das Res. Landw. Bat. Breslau Nr. 38, v. Car- nap, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Bats. (Breslau) 3. Niederschles. Landw. Regts. Nr. 50, in das 2. Bat. (Wohlau) 1. Schles. Landw. Regts. Nr. 10, S ck iewig, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Beuthen) 2. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 23, in das 1. Bat. (Gleiwiß) 3. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 62, Hepner, Sec. Lt. v. d. Kav. d. 2. Bats. (Dortmund) 3. Westf. Lantw. Regts. Nr. 16, in das 1. Bat. (Soest) def. Regts., Heitling, Pr. Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Halle) 2. Magdeb. Landw. Regts. Nr. 27, Cantßler, Sec. Lt. von der Inf. des e at, Bats. (Altona) Nr. 86, in das 2. Bat. (Düsseldorf) 4. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 17, Klempin, Sec, Lt. von der Art. des 2. Bats. (Stralsund) 1. Pomm, Landw. Regts. Nr. 2, in das 1. Bat. (Bochum) 7. Weftfäl. Landw. Regts. Nr. 956, Reuther, Sec. Lt. von der Art. des 2. Bats. (Eupen) 1. Rhein. Landw. Regts. Nr. 25, in das 2. Bataillon (Jserlohn) 7. Westfälischen Landwehr-Regiments Nr. 56, König, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Freiburg) 5. Bad. Landw. Regts, Nr. 113, in das Ref. Laudwehr-Bataill.- (Barmen) Nr. 39, Schulz, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Meschede) 2. Hess. Landw. Regts. Nr. 82, in das 2. Bat. (Paderborn) 6. Westfäl. Landw. Regts. Nr. 55, Schnickmann, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. (Cöln) Nr. 40, in das 1. Bat. (Siegburg) 2. Rhein. Landwehr-Regts. Nr. 28, Schrader, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats.

Hannover Nr. 73, Zillikens, Sec. Lt. von der Jufanterie des 1. Bataillons (Neuß) 6. Rheinischen Landwéhr-Regiments Nr. 68, Rohde, Sec. Lt. von der Infanterie des Reserve-Landwehr-Bats. (Barmen) Nr. 39, in das Res. Landw. Bat. (Cöln) Nr. 40, Keu- len, Seo. Lt. von der Art. des Res. Landw. Bats. (Cöln) Nr. 40, in das 2. Bataillon (Koblenz) 3, Rheinischen Landwehr-Regiments Nr. 29, Hint, Sec. Lt. von der Infanterie des 1. Bataillons (Neustàdt-Gberswalde) 7. Brandenburg. Landwehr-Regiments Nr. 60, in das 2. Bat. (Lübeck) 2. Hanseat. Landw. Regts. Nr. 76, Zimmer- mann, Muptm. von der Inf. des 1. Bats. osen) 1. Polen, Landw. Regts. Nr. 18, in das 1. Bat. (Schleswig) Schleswig. Landw. Regts. Nr. 84, Kirchhoffer, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. (Altona) Nr. 86, in das 2. Bat. (Rendsburg) Holstein. Landw. Regts. Nr. 85, Rasch, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Schwerin) Großher zogl. Mecklenburg. Landw. Regts. Nr. 89, in das Res. Landw. Bat. (Altona) Nr. 86, Krische, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. (Cöln) Nr. 40, in das 2. Bat. (Göttingen) 3. Hannov. Landw. Regts. Nr. 79, v. Arnoldi, Sec. Lt. - von der Jnf. des 2. Bats. (Wiesbaden) 1. Nass. Landw. Regts. Nr.- 87, in das 2. Bataillon (riblar) 1, Hessischen Landwehr-Regiments Nr, 81, Schulte, Sec.- t. von der Inf. des Res. Landw. Bats. (Frankfurt a. M.) Nr. 80, in das 2. Bat. (Wiesbaden) 1. Nassauischen Landw. Regts. Nr. 87,

rancke, Sec.-Lt. von der Inf. des 2. Bats. (Thorn) 4. Oftpreuß. Landw. Regts. Nr. 5, in das 1.Bat. (Mainz) 4. Großh. Hess. Landw. Regts. Nr. 118, Sell, Sec. Lt. von der Inf. des Landw. Bats. (Schlettstadt), in das Landw. Bat. Kolmar, Schober, Sec.-Lt.- von der Inf. des. Landw. Bats. Saarburg, Stenßler, Sec.-Lt. von der Inf. des Landw. Bats. ‘Straßburg, in das Landw. Bat. Saar- emünd, Simon, Sec.-Lt. von der Art. des Landw. Bats.

ülhausen im Elsaß, ‘in das Landw. Batail. Saarburg, Behrendt, Sec. Lt. von der Landw. des Eisenhahn-Bats. im Be- zirk des Landw. Bats. Diedenhofen, in das Landw. Bat. Meß ein-

rahgirt. B. Abschiedsbewilligungen 2c.

Den 8. März 1873. Stiehler, Hauptm. a. D., zuleßt bei der Infant. des 2. Bats. Koblenz 3. Rhein. Landwehr-Regts. Nr. 29, die Ausficht auf Anstellung inr Civildienst ertheilt.

Den 11. März 1873: v. Rohr I., Prem.-Lieut. vom 1. Garde-Dragon. Regt., als Rittm. mit Pension und der Armece-Uni- form der Abschied bewilligt. Gr. v. Bassewitß-Behr, Sec. Lt. von demselben Regt., ausgeschieden und zu den Reserve-Offizieren des Regiments übergetreten. Freytag, Pren. Li. von der Inf. des 2. Bats. (Gumbinnen) 2. Ostpr. Landw. Rgts. Nr.3, St olh de, Sec. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Königsberg Nr. 33, als Pr-m. Lt. mit der Landwehr - Armce - Uniform, Rosenfeld, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. (Lößen) 6. es Landw. Regts. Nr. 43, als Premier-Lieutenant, v. S chmeling, Hauplm. von der Inf. des 2. Bats. (Pr. Holland) 7. Ostreuß. Landw. Regts. Nr. 44, als Major mit seiner bisherigen Uniform, Albrecht, Sec. Lt. von der Kav. des 2. Bats. Marienburg, 8. Östpreuß. Landw. Regts. Nr. 45, als Prem. Lt. mit der Landw. Armee-Uniform, der Abschied bewil- ligt. v. d. Becke, Prem. Lt. vom Pomm. Füs. Regt. Nr. 34, mit Pension und der Armee-Uniform der Abschied bewilligt. Foerster, Prem. Lt. von der Inf. des Res. Landw. Bats. - Stettin Nr. 34, t Sec. Lt. von der Inf. desselb. Bats., beiden mit der Landw. Armee-Uniform, Wün schmann, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. Naugard 5. Pomm. Landw. Regts. Nr. 42, mit der Landw. Armee-Uniform, Kannenberg, Sec. Lt. von der Kav. dess. Bats., der Abschied bewilligt. Bütow Il, Sec. Lt. vom 8. Pomm. Inf. Regt. Nr. 61. ausgeschieder und zu den Reserve-Offizieren des Regts. überge- treten. Arnold, Pr. Lieut. von der Kav. des 1. Bats. Schlawe 6.

omm. Landw. Regts. Nr. 49, mit der Landw. Armee-Unif. der Ab- icd bewilligt. v. Voigt, Hauptm. und Comp, Chef vom 5. Bran- denburg. Inf. Regt. Nr. 48, mit Pension ausgeschieden, Meydam, ge von der Inf. des 1. Bats. Crossen 2. Brandenburg. Landw.

egts. Nr. 12, mit feiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. v. Knobelsdorff -Brenckenhoff, Prem. Lieut. vom 8. Braun- denburg. Inf. Regt. Nr. 64 (Prinz Friedri Carl von Preußen), mit M und dex Regiments-Uniform der Abschied bewilligt.

indfleisch, Prem. Lieut. von -der Juf.“ des Res. Landw. Bats. Berlin Nr. 35, mit der Landwehr-Armee-Uniform der Abschied be- willigt. Braun, Bezirks-Feldw. a. D., bisher im Res. Landw. Bat. Berlin Nr. 35, der Charakter als Sec. Lt. verliehen. Marci, Pr. Lt. vom Anhalt. Inf. Regt. Nr. 93, als Hauptm. mit Pension nebst Ausficht auf e im Civildienst und der Armee-Uniform, Bott, Pr. Lt. vom 3. Thüring. Inf. Reg. Nr. 71, mit ion und der Armee-Uniform. Herwarth v. Bittenfeld, Pr. Lt. vom 4. Thüring. Inf. Regt. Nr. 72, mit Pension nebst Ausficht auf Anstellung im Civildienst und der Armee-Uniform - der Abschied bewilligt. Goßler, Sec. Lt. von der Inf. des 2. Bats. Burg, 1. Magdeburg. Landw. Regts. Nr. 26, Ichon, Sec. L. von der Res. des Oldenburg. Drag. Regts. Nr. 19, Greger, Sec. Lt. von der Inf. des 1. Bats. Dessau Anhalt. Landw. Regts. Nr. 93, v. Schlieckmann, Sec. Lt. von der Kav. des 2. Bats. Naumburg 4. Thüring. Landw. Regts. Nr. 72, sämmtlich der Abschied bewilligt. Loewenberger v. Schönholß, Oberst a. D. zuleßt Comman- deur des 4. Thüringschen Infanterie-Regiments Nr. 72 mit der Erlanbniß zum ferneren Tragen der Uniform dieses Regiments in die Kategorie der zur Disp. gestellten Offiziere verseßt. v. Keßler, Gen. Major und Commdr. der 15. Infant. Brigade, in Genehmi- gung seines Abschiedsgesuches als Gen. Lt. mit Pension zue Dip, gestellt. v. Tiedemann, Oberst a. D., zuleßt Oberst Lt| und Plat-Ingenieur in Pilau, unter Ertheilung der Erlaubniß zum fer- neren Tragen der Ingenieur-Uniform, in die Kategorie der zur Dis- position gestellten Offiziere verseßt. Gr. -v. Sparr, Pr. Lt| vom Königs-Grenad. Regt. 2. Westpreuß. Nr. 7. als Hauptm. mif Pen- sion und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt, Schrkder, Sec. Lt. vom 1. Westpreuß. Gren. Regt. Nr. 6, Schumacher. Sec. Lt. vom 2. Posen. Inf. Regt. Nr. 19, ausgeschieden und ju den Reserve-Offizieren der betr. Regimenter übergetreten. Sattig Pr. Lt. von der Inf. des 1, Bats. Sprottau 1. Niederschles. Regts. Nr. 46. als Hauptm., Raebiger, Sec. Lt. der Inf. desselben Bats., als Pr. Lt, v. Schucknann, Hauptm. von der Infant. und Comp. Führer vom 2. Bat. Oktrowo 4. Posen. Landw. Regts. Nr. 59, Liman, Premier-Lieutena der Infanterie defselben Bats., als Hauptmann, allen vier ust der Landwehr-Armee-Uniform der Abschied bewilligt. v. Prittwis, Pr. Lt. vom 2. Schles. Hus. Regt. Nr. 6 ausgeschieden und zu den Feserve- Offizieren des Regiments übergetreten. Gr. Saurma von 1nd zu der Jeltsch, Pr. Lt. von der Res. des 1. S(hles. Hus. Regts Nr. 4, als Rittmstr. mit seiner bisherigen Uniform der Abschied bkvilligt. v. Lepel, Major zur Disp., von der Stellung als Bez. Comyandeur des 2. Bats. (Gräfrath) 8. Westf. Landw. Regts. Nr. 57, untkr Ver- leihung des Charakters als Oberst-Lt. mit der Erlaubniß gu Tragen der Uniform des Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen 2. burg. Nr. 12, entbunden. Seidenstücker I., Pr. L. von her Inf. des 1. Bataillons Soest 3. Westfälischen Landwehr - Rgi Nr. 16, mit der Landwehr Armee-Uniform der Abschied v. Starck, Major zu: Disp., von der Stellung als Bez. des 1. Bats. Neuß 6. Rhein. Landw. Regts. Nr. 68, unter Yrleihung des Charakters als Oberst-Lt. und Ertheilung der Erlau p zum Tragen der Uniform des 5. Rhein. Inf. Regts. Nr. 65, Atbunden. v. Alemann, Pr. Lt. vom 2. Rhein. Inf. Regt. Nr. 98, it Pen- sion und der Armee-Uniform der Abschied bewilligt. Jaeger, Port. Fähnr. vom 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, tr Disp. der. Ersaß-Be- hörden entlassen. Blum, Major vom 7. Rhein. Inf. Rest. Nr. 69, mit Pension und der Regts. Uniform der Abschied bewilli. Kogel, Hauptm. von der Inf. des 2. Bots. Eupen 1. Rhein. Lardw. Regts. Nr. 25, mit seiner bisher. Uniform. A Sec.-À. von - der Infanterie des 2. Bats. Brühl 2. Rhein. Landw. Regß. Sürth, Sec.-U. von der Inf. des Res. Landw. Bats. diesem als Pr.-Lt., Sat) Sec.-Lt. von de

3. Rhein. Inf. Regts. r. 29, “Speckmann, Hauptm.

- übergetreten. Hecht,

Matthaei, Major vom Schlesw. Holstein. Füs. Regt. Nr. 86, mj ala und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. Hartmann,

ort. Fähnr. vom Hannov. Füs. Regt. Nr. 73, zur Reserve entlassen MWernecke, Hauptmann und Comp. Chef vom 6. Thüringischen Inf, Regt. Nr. 95, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung in der Gen: darmerie der Abschied bewilligt. Lind paintner, Hauptm. zur isy, früher im ehemals Herzogl. Nassau. 1. Regt. und während des Feld zuges 1870 71 zuleßt als milit. Mitglied einer Reserve-Lazareth-Kom. mission zu Frankfurt a. M. in Funktion gewesen, der Charakter al Major verlichen. Gamp, Premier - Lieutenant vom O schen Dragoner-Regiment Nr. 10. mit Pension und der Armee Uniform, v. Wallhofen, Rittm. und Eskadr. Chef vom 3. Schles, Drag. Regt. Nr. 15, al? Major mit Pension und der Regts. Ün form, der Abschied bewilligt. Ilse, Pr. Lt. von der Inf. Landw. Bats. Saargemünd, mit der Landw. Armee-Uniform, Harff, Sec. Lt. von der Inf. des Landw. Bats. Straßburg i. E., der Ab. bewilligt. v. Vultèe, Sec. L. vom Hannov. Jäger-Bataillon Nr. 10, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner Aer Uniform der Abschied bewilligt. Herwarth v. Bittenfeld, ajor à la suite des 1, Garde-Regiments zy Fuß und Commdr. der Unteroffizier-Schule in Potsdam, mit Pen, sion und der Uniform des 1. Garde«Rgts. zu Fuß der Abschied bewilligt. v. Redern, aa Ms und Commdr. der 19. Kavall. Brigade, in Genehmigung seines Abschieds- gesuches als Gen. Lt. mit Pension zur Disp. gest.llt. Forst, Oberst und Commdr. des Schlesw. Holst. Feld-Art. Regts. Nr. 9, Corps- Art, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Schreiber, Hauptm, und Battr. Chef vom Westfäl. Artillerie-Regiment Nr. 7, Divisions: Art., als Major mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung ir« Civil: dienst und seiner bisherigen Uniform, Ni ehr, Major und Abtheil, Commdr. im Rhein. Feld-Art.-Regt. Nr. 8, Corps-Art, als Oberst- Lieut. mit P°nsion nebst Ausficht auf Anstellung im Civildienst und der Uniform des Ostpr. Feld-Art. Regts. Nr. 1, Corps-Art., der Ab- ied bewilligt. Mengelbier, außeretatsmäß. Sec. Lt. vom Rhein. Feld-Art. Regt. Nr. 8, Div. Art., ausgeschieden und zu den Res. Offiz. des Regts. Nr. 8, Div. Art., ausgeschieden und zu den Rey). Offiz, des Regts, t Hauptm. u. Battr. Chef vom Bad. Feld-Art. Regt, Nr. 14, Div. Art., mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Frhr, v. Richthofen, Sec. Lt. vom Schles. Fuß-Art. Regt. Nr. 6, als Pr. Lt. mit Pension und der Armee-Uniform der Abschied bewilligt, Schroeder, Pr. Lt. von der Art. des Reserve-Landwehr-Bats. Stettin Nr. 34, als Hauptmann mit der Landwehr-Armee-Uniform, Kayser, Be. Li. von der Art. dcs 1, Bats, (Jnowraclaw) 7. Pomm. Landw.

egts. Nr. 54, Fischer, Pr. Lt. von der Art. des Res.-Landw.-Bats. Côln Nr: 40, beiden a1s Hauptmann mit ihrer bisherigen Uniform, Rose, unter dem geseßlihen Vorbehalt O Menn Fe: Lt., früher im Hannov. Feld-Art.-Regt. Nr. 10 der Abschied bewilligt. Hanke, Adam, Hauptleute von der 5. Ingenieur - Jnspektion, “beiden mit Pension und der Armee - Uniform der Abschied bewilligt. Piat] check, Seconde - Lieutenant vom Train des 1, Bataillons Weißenfels) 4. Thüring. Landw. Regts. Nr. 72, als §5 Lt. mit der Landwehr-Armee-Uniform, Lad ner, Sec. Lt. von der Res. des Rhein. Train-Bats. Nr. 8, der Abschied bewilligt.

Offiziere und Beamte der Militär-Berwaltung. Durch D t ia S Kriegs-Ministeriums.

Den 3. März 1873. Rabenau, Zahlmeister vom 2. Bat, r E E Jus. Regts. Nr. 86 der Abschied mit Pension ertheilt. y

Den 9. März 1873. Horst, Zeug-Lt. von der Gewehrfabrik in Danzig, zum Art. Depot in Meß verseßt.

in Magdeburg, zum Stabe des Brandenburg. Fuß-Art. Regts. Nr. 3 (General-Feldzeugmeister), Kreßmähr, Zeug - Hauptm. vom Stabe d:s Brandenburg. Fuß - Art. Regts. Nr. 3 (General - Feldzeugmeister) zum Art. Depot in Mainz, Dulit, Zeug-Hauptm. vom Art. D pot! in Mainz, zum Art. Depot in Magdeburg, verseßt.

Nichtamtliches, Deutsches Nei.

Bayern. München, 16. März. Die Königin Olga von Württemberg, welche auf der Reise nah Salzburg zur Begrüßung der Kaiserin von Rußland heute- Abend kurz vor 7 Uhr im hiesigen Bahnhofe eintraf, is daselbst von der Königin-Mutter empfangen worden. Nach kurzem Aufent- halt erfolgte die Weiterreise der Kaiserin.

Gestern Abend sind aus Daîmstadt der Prinz Karl von Hessen nebst Gemahlin hier eingetroffen, welche die Kaiserin von Rußland auf der Reise nah Jtalien begleiten und mit Jhrer Majestät morgen Nachmittag auf der Station Rosenheim zusammentreffen werden.

neralstab8 wird auf der Wiener Weltausstellung mit einigen ausgezeichneten kartographishen Arbeiten vertreten sein. Würzburg, 13. März. Jn Betreff der Reorganisa- tion des forstlihen Unterrichts in Bayern sind die von der staat8wirthschaftlichen philosophischen Fakultät sowie vom akademischen Senate hierselbst ausgearbeiteten Gutachten dem Königlichen Staats-Ministerium bereits vorgelegt worden. Die-

Central - Forst - Lehranstalt Aschaffenburg mit einer Universität aus, insbesondere wünscht die staatswirthschaftliche Fakultät aus mehrfahen Gründen die Vereinigung mit der hiesigen Hochschule, während der akademische Senat, auf einen Rang- streit zwischen München und Würzburg sih nicht einlafsend, diese Frage dem Ermessen der Königlichen Staatsregierung anheimstellt. Zur endgiltigen Berathung und Entscheidung dieser Sache wird nunmehr eine eigene Kommission gebildet werden, in welcher die polytechnishe Schule und die Untversität

Bamberg, 15. Mäz. Der Präsident des Königlichen Appellationsgerichts von Oberfranken, Rudolf von Met, ift heute hier verstorben.

Hessen. Darmstadt, 16. März. Der Minister des Groß- herzoglichen Hauses und des Aeußeren und Präsident des Gee sammt-Ministeriums Hofmann is gestern nah Berlin abgereist. Der Firtanzaus\{chuß der Zweiten Kammer ift, wie das „Fr. I.“ meldet, mit der Berathung des von der Regierung vorgelegten Budget-Entwurfs be- schäftigt. Derselbe wird in "seinem Berichte, troy der von der Regierung beabsichtigten bedeutenden Reduktion der Di- strikts-Ginnehmereien, einen Antrag auf Aufhebung der Rent- ämter, unter Verweisung der Verwaltung der Kameral-Domänen an die Oberförster und der Kassengeschäfte an die Distrikts-Ein- nehmer, stellen. Auch wird ein Antrag auf Aufhebung der Forstämter in den Bericht aufgenommen werden. Die Regierung As 19 mit den beiden beabsichtigten Anträgen nicht einverstanden erklärt.

bevorstehend gemeldete nere des Berner Regie- rungs - Raths in der Angelegenheit der 97 katholishen Geist-

von der Inf. und Comp. Führer vom 1. Bat. Neuß 6. Regts. Nr. 68, mit seiner bisherigen Uniform der Abs

ein. Lundw. bewilligt.

lihen aus dem Jura, welche den Protest gegen die Verfügungen der Regierung, betreffend die Ausführung der Diözesanbeshhlüsse-

Den 12. März 1873. Rost, Zeug-Hauptm. vom Art. Depot |

Das topographische Bureau des bayerischen Ge- |

selben sprechen sich übereinstimmend für ti? Kombinirung der

München und Würzburg durch je ein Mitglied vertreten sein | werden. &

Schweiz. Bern, 18. März. (W. T. B) Die als

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wider den Bischof Lachat unterzeihnet haben, is heute erfolgt. Der Regierungs-Rath beshloß die Abberufung" dieser Geistlichen beim Appellations- und Kassationshofe zu beantragen. Bis zur Entscheidung des Gerichtshofes haben sie ihre amtlichen -Funktio-

‘nen einzustellen. Der Antrag auf Abberufung soll zurückge-

nommen werden, wznn sie innerhalb einer Frist von 14 Ta- gen erklären, sich den Anordnungen der Staatsgewalt fügen zu

wollen.

Ein weiteres Telegramm vom 18. März meldet: Der hiesige Regierungs-Rath ging über den von 97 Geistlichen gestellten Antrag, den Regierungs-Rath Bodenheimer wegen feines in Biel über den Ultramontanismus gehaltenen Vortra- ges in Anklagezustand zu verseßen, zur Tagesordnung über. Jm Berner Jura ist das Fastenmandat des Bischofs Lachat am Sonntag nicht zur Verlesung gekommen.

In seiner Antwort auf die zweite französishe Note, be- trefs der Angelegenheit der Ligne d’Italie hat der Bun- desrath erklärt, von seinem anfänglihen Standpunkte nicht abweichen und sih durch keine Vorbehalte im Vorgehen gegen die den \chweizerishen Geseßen unterworfene Gesellschaft ein- schränken lassen zu können.

Solothurn, 18. März. (W. T. B.) Die Regierung von Solothurn hat unter Zustimmung der Regierungen von Bern, Aargau, Thurgau, Baselland gegen den Bischof Lachat wegen Kündigung und Einkassirung von Geldern, welche dem bishöflihen Stuhle von Basel vermaht waren, vorläufig auch den Weg des Civilprozesses betreten.

Belgien. Brüssel, 18. März. (W. T. B.) In der Repräsentantenkammer kündigte der Deputirte Frère an, daß er die Regierung über eine Ansprache zu inter- pelliren beabsichtige, welche der belgische Vertreter beim heiligen Stuhle an eine Deputation von Katholiken gerichtet habe. Auf die Erklärung des anwesenden Finanz-Ministers Malou, daß er nicht vorbereitet sei, die Interpellation zu beantworten, wurde dieselbe bis zum Freitag vertagt.

Spanien. Madrid, 14. März. Der Minister der Aus- wärtigen Angelegenheiten, Emilio Castelar, hat an Olozaga, den spanischen Gesandten bei. der französishen Republik, fol- gende Depesche gerichtet: ;

„Madrid, 10. März. Ew. Exzellenz mögen sich beruhigen, denn die nationale Einheit, die Juntegrität des Vaterlandes sind in Spa- nien keiner Gefahr ausgeseßt. Es giebt wohl im Lande mehr oder weniget föderative Tendenzen, es giebt aber keine separatistishe Ten- denz, abfolüt gar feine. Alle Welt wird sich dem fügen, was von der konstituirenden Nationalversammlung beschlossen werden sollte. Mögen Ew. Exzellenz niht die Wahrheit dessen anzweifeln, was ih ohne politische Leidenschaft versihere. Fahren Sie fort, diese Ver- sicherangen zu ertheilen, die nah dem Wunsch eines jeden Patrioten in ganz Europa Anerkennung finden sollten. Jn Barcelona ist das allgemeine Bestreben sehr stark dahin gerichtet, die Regierung zu unterstüßen. Wir haben gewiß Schwierigkeiten zu bewältigen, und Energie und Patriotismus werden zuverlässig diese Aufgabe lösen. Die Ruhe ist in allen großen Städten eine ungestörte. In Cataloninen nehmen die Banden ab, Dank der Regierung, die überall mit Beifall aufgenommen wurde. Ew. Exzellenz haben ohne dabei in Ver- wirtung zu gerathen am Kampfe mit den Schwierigkeiten der Er- rihtung des konstitutionellen Regierungssyst-ms theilgeñommen, und Ste werden, einen glücklichen Ausgang erwartend, sehen, daß die gute Gesinnung des spanischen Volkes die ersten Gefahren bezwingen wird, auf welche die Errichtung der republikanischen Regierung {ößt. Möge Europa die Wehrheit einsehen: wir sind ein Volk von Liberalen und nicht von Demagogen.“

Ein Telegramm des „Daily Telegraph“ aus Madrid vom 16. März meldet: „Die Regierung hat eine Depesche er- halten, welche meldet, daß 3000 Carlisten, die konzentrirt waren, um den Eingang von Don Carlos in Spanien zu schüßen, bei Vera-Cruz vom General Nouvilas vollständig aufs Haupt ge- \chlagen wurden. Die Schlacht soll, wie es heißt, vlutig gewesen sein, und es wird hinzugefügt, daß die Carlisten, die in den

__ Dörfern in der Umgebung des Kampfschauplaßes eine Zuflucht

\uhten, von den Einwohnern sehr übel empfangen wurden. General Nouvilas is in thätiger Verfolgung begriffen und ist dem Feinde hart auf den Fersen.“ :

Dem „Standard“ wird aus Madrid telegraphirt“ „Ein Theil der Madrider Garnison ist nah dem Norden beor- dert. Die Republikaner von Pampelona drohen mit einem Ge- meyel der carlistishen Anhänger. Die - dortigen Truppen sind unter sih gespalten. U S A

19. März. (W. T. B) Die Nationalversammlung hat gestern einen Antrag des Deputirten Garcia Ruiz, der sich, anstatt für sofortige, für allmählihe Abschaffung der Sklaverei

„aussprach, mit 123' gegen 58 Stimmen abgelehnt. Den Ge-

\fandten Frankreihs und Englands sind Drohbriefe mit der Un- terschrift: „Die Internationale“ zugegangen.

Dem Minister-Präsidenten Figueras machen in Barce- lona Deputationen aus allen Ständen und Städten der Pro- vinz ihre Aufwartung. Auch die Provinzialräthe von Lerida und Gerona Haben Deputationen hingesandt, welche ihm und der Regierung die unbedingte Unterstüßung ihrer Provinzen darboten und \sich verurtheilend über die Entlassung der Sol- daten aus\prachén, wie sie in Barcelona beliebt worden ist.

Aus amtlicher Quelle kommen jeht?beruhigendere Nach- rihten aus Malaga. Die in der Stadt ausgestellten Wachen find mit Ausnahme einiger Posten an der Bank, am Schah- amte u./ a. eingezogen worden und die Einwohner fangen an, zu ihrer gewohnten Beschäftigung zurückzukehren.

Nr. 16 des Amts-Blattes der Deutschen Rei hs-Po st- verwaltuna hat folgenden Inhalt: General - Verfügungen vom 13. März 1873: Behandlung der mit dem Vermerk „Sofort zum D versehenen Postmandate; vom 16. März: Vergleichung des

ostmandats - Verfahrens mit dem Postvorschuß - Verfahren; vom 10. März: Verhütung von Unfällen bei den Posten auf gewöhnlichen Straßen; vom 14. März: Verbot telegraphischer oder sonstiger Mit- theilungen über die Dienstreisen der Post-Aufsichtsbeamten 2c.; vom 11. März: Wegfall des Bestellungsstempels bei Postkarten, Drudck- sachen, Waarenproben, Waarenmustern und Bücherzetteln; vom 7. März: t der Postdampfschif - Verbindungen nacy außereuropäischen ändern.

Nr. 5. des Deutschen Postarchivs, Beiheft zum Amtsblatt der Deutschen Reichs-Postverwaltung hat fol- genden Inhalt: I. Aktenstücke und Aufsäße: Der Postarmen- und Unterstüßungsfonds der Deutschen Reichs - Postverwaltung (zweiter Artikel). Zur Erforschungsgeschichte des oberen Nilgebietes. Der Schiffspostdienst der französischen Postverwaltung. Das Schiff „Bessemer-Reed“ und die Seekrankheit. Il. Kleine Mittheilungen: Eisenbahn-Bremsapparate. Die Statistik des Telegraphenverkehrs von Amsterdam. Niederländische Postverwaltung. Verwaltungs-

Unterricht in Belgien. Die ältesten Postverträge Frankreichs mit dem Auslande. Spanisch-Portugiesisher Verkehr.

Die Nr|5 des „Marine-Verordnungs-Blatt“] hat folgenden Inhalt: Betrifft den Lichtverbrauh für Ariometer-Laternen. Betrifft die Materialien-Rechnungslegung der Schiffe. Aus- \chließzung der Mannschaften der zweiten Klasse des Soldatenstandes bei Pulver- und Munitions-Arbeiten. Patrioti)he Gabe. Zusammen- stellung derjenigen Bestimmungen, welche Seitens" der deutschen See- manns-Aemter in Bezug auf die Anmusterung von Individuen, die ersaßpflichtig sind oder dem Beurlaubten-Stande der Landarmee oder der Marine angehören, zu beachten find. Personal-Veränderungen: a. Ernennungen, Beförderungen, Verseßungen; b. Kommandirungen ; c. Ordensverleihungen. Benachrichtigungen. Als Anlage: „Ueber- siht der im IL. Semester 1872 bei der Marine am Lande und an Bord der Schiffe vorgekommenen Krankheits-, Unbrauchbarkeits-, Jn- validitäts- und Todesfälle. “,

Nr. 23. der Annalen der Landwirthschaft in den Königlich Preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Preu- ßen. Ernennung und Verseßung. Eisgang in der Weichsel und Nogat. „.— Wiener Weltausstellung. XIX. Sißungsperiode des Königlichen Landes-Oekonomie-Kollegiums. (Fortseßung.) Plenarver- Pa Berliner Verein deutscher Landwirthschastsbeamten. titeratur : Besondere Beilage zum deutschen Reichsanzeiger. Ver- mischtes: Blumen-, Pflanzen- und Fruchtausstellung der Gesellschaft der Gartenfreunde Berlins. Vereins-Versammlungen. Bericht über den Handel mit Zucht- und Zugvieh. Marktbericht. Vieh- preise. Stärkepreise.

Neichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 19. März. In der gestrigen Sizuná des Reichs - tags leitete der Staats-Minister Delbrück die Berathung des Gesezentwurfs über die Rechtsverhältnisse der zum dienstlichen Gebrauch einer Reichsverwaltung bestimmten Gegenstände, wie folgt, ein:

Máne Herren! Der Geseßentwurf, in dessen erste Berathung Sie einzutreten im Begriff stehen, ist dazu bestimmt, eine Fcage end- gültig zum Abschluß zu bringen, die im Norddeutschen Reichstag wie- derhelt eingehend erörtert worden ist, die, wenn ih ni{ht irre, auch im Reichstage schon berührt wurde und die von einer ungemein erheblichen Tragweite bisher hon war und ferner noch sein wird, die Frage nämli, wer Eigenthümer derjenigen Gegeustände ist, welche aus den Verwaltungen der einzelnen Bundesstaaten in die Bundes- beziehungs- weise Reichsverwaltung übergegangen sind. :

Die Bundes- und Reichsverfassung “at dem Bunde und Reiche eine Reihe wichtiger Verwaltungszweige übcrtragen, der Bund und das Reich wurden in Beziehung auf die Ausübung dieser Verwaltung der Universal-Successor der einz-lnen Bundesstaaten. Es hat darüber niemals ein Zweifel bestanden, daß, indem die einzelnen Bundesstaaten diese Verwaltung an das Reich abtraten, sie dem Reiche auch überlassen hatten diejenigen beweglichen und unbeweglichen Gegen- stände, welche sich bisher im Besiß der einzälnen Staaten befanden und nunmehr den an den Bund oder das Reich übergegangenen Ver- waltungen zum Zwecke dieser Verwaltung zufielen. Es hat, wie ge- sagt, darüber ein Zweisel nicht bestanden, und es konnte ein Zweifel nicht bestehen, denn es wäre geradezu widersinnig gewesen, die Ver- waltung an die Gemeinschaft abzutreten, ohne den Apparat der zur Führung dieser Verwaltung nöthig ist. Es ergab sich nun als noth- wendige Konsequenz aus der Verfassung selbst unter den Bundes- regierungen des Norddeutschen Bundes sehr bald ein Einverständniß darüber, daß die beweglichen Gegenstände, welche in der bezeichneten Weise an den Bund übergegangen waren, in der That auch in das Eigenthum des Bundes übergegangen seien. Nämlich es ergab sich dies als eine niht abzuweisende Konsequenz aus den Uebertragungen der Verivaltung selbst einer¡eits und der der Abnußnng, dem Verbrauch unterworfenen Natur der meisten dieser beweglichen Gegenstände andererseits. Es war der Natur der Sache näch nicht festzuhalten ein Eigenthum an Postpferden und Postwagen, ein Eigenthum an zahlreichen fortwährend wechselnden militärischen Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen und dergleichen mehr. Sehr viel schwieriger war die Frage, wie es mit den Immobilien, mit den Grundstücken stehe, welhe von den Verwaltungen der einzelnen Staaten in den Besiß des Reiches übergegangen waren. Es waren, und ih bin selbst in der Lage gewesen, diese Auffassung in den Norddeutschen Reichstage wiederholt auszusprechen, es waren Bedenken, aus der Reichsverfassung ohne weiteres die Konsequenz herzuleiten, daß diese unbeweglichen Ge- genstände, die ihrer Natur nah dem Verbrauche nicht unterliegen, ohne weiteres in das Eigenthum des Reiches übergegangen seien, und so lange solhe Bedenk.n obwalteten, lag es in der Natur der Sache, daß man von dem Bestehenden ausging, also zunächst das Eigen- thum der einzelnen Bundesstaaten an diesen Gegenständen als fortdauernd vorausseßte. Es ist zu keiner Zeit verkannt wor- den, und es ist auch im Schooße des Norddeutschen Reichs- tages wiederholt hervorgehoben worden, daß damit ein Verhältniß ge\hafen sein würde, welches je länger je mehr zu sehr unzuträglichen und schwer löslichen Verwicklungen führen mußte. Man war ja im Laufe der Verwaltung unzählige Male in der Nothwendigkeit, bei der Erweiterung einer Betriebsanstalt, bei der Erweiterung der Kaserni- rungen von Seiten des Militärs zu Grundstücken, welche nah der geltenden Theorie den einzelnen Bundesstaaten gehörten, andere Grund- stücke hinzuzukaufen, um vorhandene Gebäude erweitern zu können, man war in der Nothwendigkeit, auch ohne solhe Erweiterungen des Terrains selbst, neue Gebäude auf vorhandenes Terrain zu seßen. Alle diese Erweiterungen, Verbesserungen, Erwerbungen erfolgten auf Kosten des Reiches und es. konnte keinem Zweifel unterliegen und ist auch niemals von irgend einer Seite meines Wissens bestritten wor- den, daß diese Erweiterungen und Verbesserungen, da sie auf Kosten des Reiches vorgenommen wurden, Eigenthum des Reiches wurden, Es ent- widckelte sich somit ein Verhältniß, welches fich zwar theoretisch volllommen fonstruiren läßt, das aber doch in zahlreichen praktischen Konsequenzen zu sehr unerwünschten Konsequenzen führte, Dessen ungeachtet zögerte man, sih von der einmal angenommenen Auslegung der Bundesverfassung zu trennen, und es war dies auch der Grund, weshalb in zwei, der neueren Zeit noch angehörige Militärkonventionen, diejenigen mit den (Sroßherzogthümern Baden und Hessen, ausdrücklih der Grundsaß Überging, daß zwar das gesammte, in diefen beiden Bundesstaaten der Militärverwaltung gewidmete Grundeigenthum in die Benußung, und zwar in die unwiderrufliche Benußung der Reichsmilitärverwaltung überging, daß aber - das Eigenthum an den Grundstücken dem

Lande verbliceh. Die weitere Entwickelung des Reiches würde auf eine erneute Erwägung der bis dahin erfolgten Au“*legung der Reichsverfassung nothwendig geführt haben; es fam indeß noch ein Moment hinzu, welches die Regelung der Frage als besonders praktisch dringend erscheinen läßt, ein Moment, welches ih hier nur andeuten kann, weil die bezügliche, hon vor mehreren Ta- gen dem Reichstage gemachte Vorlage wohl wegen der Schwierigkei- ten des Druckes noch nicht vertheilt ist, ih meine die Rücksicht auf die nothwendig werdende Umgestaltung des deutschen Feftungswesens. Es war faum möglich; diese Umgestaltung ins Auge zu fassen, ohne sich zugleih die Frage zu vergegenwärtigen und von Neuem in Erwä- gung zu ziehen, ob einer solchen Maßregel gegenüber an der bisheri- gen Auslegung der Reichsverfassung festzuhalten sei. Die verbündeten Re- gierungen habengeglaubt, die Frage verneinen zu müssen, und das Ergebniß ihrer Ber1thungen ist die Jhnen gemachte Vorlage. Die verbündeten Regierungen nehmen in dieser Vorlage von der Auffassung, von der sie früher ausgegangen sind, an sich nichts zurü. Die Reichsver- fassung hat die Frage positiv nicht entschieden , hätte sie das, so hätte es der Vorlage nicht bedurft; indeß je länger man Gelegenheilt hatte, sich die praktische Eniwickelung der Frage zu vergegenwärtigen, um }o mehr ist man zu der Ueberzeugung gekommen, daß es die ganz noth- wendige Konsequenz des Gedankens der Reichsverfassung ist, daß die Ausstattung der einzelnen an das Reich übergegangenen Verwaltungen

a. §1

auch mit diesea Verwaltungen in das Eigenthum des Reiches über- gegangen ist.

Es ist bei den Berathungen, die dem vorliegenden Entwurf vorher- gegangen find, der Versuch gemacht worden, wenn ich mich so aus- drücken foll, eine Rehnung aufzumachen, sich in Zahlen zu vergegen- wärtigen, wie viel, die Annahme dieses Entwurfs vorausgeseßt, der der eine Staat in das Reich einbringt im Verhältniß zum anderen. Man hat von folcher Ermittelung Abstand nehmen müssen, weil sie E pierigreiten geführt hätte, die mit dem Nußen der Sache außer

erhältniß standen. Man is davon ausgegangen und ih darf dabei bemerken, daß vor allen Dingea die preußishe Regierung in der Lage war, davon auszugehen daß es sich in diesem Falle nit darum handle, eine Rechnung anzulegen darüber, wer mehr oder weniger pekuniären Gewinn bei einer solhen Gestaltung der Sache häben würde, sondern es vor allen Dingen darauf ankommt, das zu thun, was den Intentionen der

Reichsverfassung und zugleih dem prafktischen Bedürfniß, dem Besten des Reichs entspreche. Da ist man nun niht in Zweifel darüber gewesen, daß die Lösung, die Ihnen hier vorgeschlagen 118 die den Reichsinteressen entsprechendste sei. Man hat bei der Wahl der einzelnen eins{läglichen Bestimmungen nicht ignoriren können und wollen, daß unter der Herrschaft der bisher geltenden Auffassung der Reichsverfassung Verträge geschlossen sind ih habe vorhin die beiden Militär - Konventionen erwähnt welhe in einer fetier- liheren Weise, als sie eine bloße Interpretation mit \ich bringt, die bisher gültig gewesene Auffassung fixirt hat. Man hat diesen Verhältnissen materiell volle Rechnung dadurch tragen zu müssen und zu können geglaubt, a) man in Beziehung auf die Militär-Grundstücke die Uebertragbarkeit aus der einen in die andere Verwaltung ausgeschlossen hat, daß man also für die Militär- Grundstücke den Grund}aß ausgestellt hat, daß, soweit sie für Zwecke des Militärs entb-hrlih werden, sie an den Staat zurüfallen, von welchen fie auf die Militärverwaltung übergegangen sind. Es wird damit in allen praktishen Konsequenzen der Zustand gewahrt, der dur die Militär-Konvention in Baden und Hessen gelaffen ist, denn auch nah diesen Konventionen konnten die von der badischen und hesfischen Militärverwaltung in diejenige des Reichs übergegangenen Grundstücke nicht reklamirt werden, so lange sie für die Militärver- waltung benußt werden; ein Anspruch der beiden Staaten entstand erst dann, wenn diese Benußung aufhörte. Dieser Zustand wird dur das vorliegende Geseß erhalten.

__ Ich glaube, mich zur Zeit auf diese Bemerkungen beschränken zu können. Jch wiederhole, die verbündeten Regierungen sind bei dieser Vorlage geleitet gewesen von den allgemeinen Interessen des Reichs, und sie haben diefen allgemeinen Interessen gern und willig dasjenige Opfer gebraht, wenn man es so nennen will, was in den Aufgaben der früher festgehaltenen A [fassung der Reichsverfassung lag.

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 19. März. In der gestrigen Sizung des Haus es der Abgeordneten nahm. in der Diskussion über §. 1 des Gesezentwurfs über die Grenzen des. Gebrauchs kirhliher Zucht- mittel der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk nach dem Abg. Frhr. v. Schorlemer-Al| das Wort :

Der Herr Vorredner hat zwar sehr Vieles von dem, was er und seine Freunde in früheren Verhandlungen dem Hohen -Hause vorzutrugen die Geneigtheit hatten, heute nur wiederholt, nichtsdesto- weniger kann ich ein Anerkenntniß dafüc niht unterdrücken, daß mir sein pikanter Vortrag höchst interessant war. JH muß die Gewandtheit seiner Dialektifk bewundern, aber um die Natur dieser Dialektik ins klare Licht zu stellen, gestatten Sie mir, einige wenige Punkte Hervorzuheben; die Sie vielleicht in den Stand seben, auf die Bedeutung und die Berüksichtigungswürdigkeit des Vortrages überhaupt einen Rückschluß zu machen.

Der Bischof von Ermeland, dessen Angelegenheit ja aller Orten auf's Erschöpfendste behand-lt worden ist, soll unter Anderem nach den Behauptungen des Herrn Vorredners Recht haben, weil die Staatsregierung fein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet habe. Meine Herren! Wenn der bekannte §. 57, Tit. 11, Th. Il. des Allgemeinen Landrechts eine Strafandrohung enthielte, können Sie versichert sein, davon wäre Gebrauch gemacht worden; er enthält eben feine Strafandrohung, und nah der Lage des Landrechts aus sehr erklärlichen Gründen, weil, wenn wirklich die Nothwendigkeit vor- banden gewesen wäre, mit einer Repression zu wirken, die lediglich in der Hand des Souverains befindliche geseßgebende Gewalt, wie es auch in vielen Ciuzelfällen geschehen ist, ausgereicht haben würde, die im Einzelfalle erforderlichen Strafmittel herzustellen.

Es ist dann und ich wundre mfch, daß ich das heute zum ersten Male hôre auf meine Aeußerung Bezug genommen worden über den Evangelischen Dber- Kirchenrath. Jn denjenigen Blättern, die Beziehung zu den verehrten Herren des Zentrums haben, habe ich lange Artikel gelesen, wie ausgezeichnet gut jene Bae1aerkungen über den Ober-Kirchenrath gegen mich zu verwerthen seien. Jch habe das freilih nit geglaubt, und ih hoffe auch, daß die verehrten Herren selbst zu dieser Meinung gekommen sind, denn wenn ih recht unterrichtet bin, kommt heute der erfte Anklang vor, und da wird nun meine Ecklärung darüber, daß der Ober - Kirchenrath oder die Mitglieder desselben wohl das Jhrige im Rechtswege streiten möchten, in einen niht zu lösenden Widerspruch mit dem Verfahren gegen den Bischof Cremenßtz gestellt. Warum das ist der kurze Grund warum hat sih denn die Staatdregierung für verpflichtet gehalten, zu- nächst zurückzuhalten bis zum weiteren Austrage der Sache die Temporalien des Bischofs Cremenß? Weil dieser Bischof für sih in Anspruch nahm, zu entscheiden, in welhen Grenzen und wann er den Staatsgeseßea zu folgen verpflichtet sei und weil er von diesem Stand- punkte aus in der Angelegenheit der beiden Geistlichen bereits ge- handelt hatte. Nicht in der Lage, durch die Gesetzgebung röllig zu flarex Gntscheidung kommen zu können, nicht in der Lage, eine Jnstanz zu haben, an die sie appelliren könnte, hat die Staatsregierung wenigstens gemeint, es sei_mit ihrer Pflicht niht zu vereinbaren, einein Bischof, der diese Stellung einnimmt, noch Staatsmittel zu geben, um ihn auf diesem W-ge zu stärken.

Und nun, meine Herren, noch Eins, und da bin ih doch er- staunt, daß der verehrte Herr, der so außerordentliche Spezialkenntnisse besißt, einen wesentlichen Ecörterungspunkt in der Cremenßschen An- gelegenheit in der That nicht in Crfahrung gebracht hat. Aus dem Schreiben des Bischofs“ Cremenß hat er uns den- Saß eines Ober- Tribunalserkenntnisses vorgelesen, der dahin geht: j

„Wenn überhaupt heißt es in den Gründen (so fährt der Bischof fort) die §8. 55, 56, 57, Theil Il. Titel 11 Allzemeinen Landrechis nicht durch Artikel 15- der Verfassungsurkunde aufgehoben ay dann wäre die dort garantirte Fceiheit und Selbständigkeit

er Kirche eine illusorische und würde ihr damit das Recht be- stritten, welches man jedèr andere1 Gesellshaft oder Vereinigung ugesteht, nämlich die Befugniß, ungefügige Mitglieder aus ihrer

itte zu entlassen.“ : i l

Nun, meine Herren, ih habe dieses Urtel in amtlicher Abschrift eingefordert und von diesem Saß steht keine Sterbenssylbe in dem Erkenntni

Es ift dies und ih habe das au genau festgestellt —- ih

will jeßt niht sagen, eine Erfindung, sondern ein Erzeugniß der Ger- mania. Ein Korrespondent aus einer westlichen Provinz hatte über dieses Urtheil berichtet, und es sind dann diese Ausführungen, die seine C waren, mit in die Gründe des Ober-Tribunals hineingejchricben worden.

Meine Herren, obwohl das so ist, muß man in dem wichtigen Aktenstücke des Bischofs von Ermeland das als eine zweifellose That- sache hinnehmen, manu muß das weiter hinnehmen als eine zweifellose Thatsache ia den amtlichen \{lesis{chen Kirchenblättern, wo derfelbe Saß stand, und man muß es hier auch aus dem Munde, wenn ich nicht irre, des Herrn v. Gerlad von der Tribüne hören und hèute noch einmal von dem Siß des Herrn v. Stchorlemer-Alst! Und doch hat verschiedentlih bereits in dex Presse ein Hinweis darauf stattge-

x r D ay aa - Bd * 2 d F N E M E E L Ee ge oe doi A E apa A tin. ea - á E E E S s i e s! z E T L E It ee. r L i Pf, 17! ADA 2: Pasa Ae Lng M E C A D LIOR