erhoben worden find, für Ausgaben, die im Jahre 1867 und für das Wir 1867 bestritten worden find. Erlauben Sie mir, Ihnen die
istehung diefer ganzen Angelegenheit näher darzulegen. I Jahre 1867 nahm der Reichstag einen Beschluß an, worin er dem Bundes- kanzler eine Petition zur Berüicksichtigung überwies , welche darauf ge- rihtet war, den Offizieren der vormaligen s{chleswig - holsteinischen Armee Pensionen zu bewilligen. Der Bundesrath trat sofort in die Berathung dieser Angelegenheit ein; dieselbe bedurfte der geseßlichen Regelung. Die geseßliche Regelung fonnte im Jahre 1867. nicht mehr erfolgen, weil in der Session des Reichstages dazu keine Zeit mehr war. Die Session war, als die Sache im Bundesrathe zur Erledigung kam, wenn ih nit irre, bereits ge- {lossen oder ihrem Scchlußgang nahe. Der Bundesrath beschloß also die Regelung dieser Frage in der nächsten Session des Reichstags durch eine Geseßcsvorlage herbeizuführen. Wenn aber, den Offizieren aus der vormaligen \{leswig - holfteini- \{chen Armee, die sich zum großen Theil bereits in. vor- gerücktem Alter befinden, Pensionen bewilligt werden sollten, so war ein Jahr Zeitverlust nicht wieder gut zu machen. Um nun dem Wunsche des Reichstages, so effektiv wie es nur möglich war, nahzu- kommen, trat zwischen den Bundesregierungen eine Vereinbarung ein, vorbehaltlih der geseßlichen Regelung diefer Angelegenheit, die Zah- lungen der Pensionen hon für das zweite Semester 1867 eintreten zu lassen und den Bedarf, den die Bundeskasse, da es ihr an Be- triebéfonds fehlte, nicht vorschicßen konnte, nach dem Matrikular- fuße zusammenzuschießen. Gs is dies also geschehen, um einen Beschluß des E rechtzeitig zur Ausführung zu bringen und es ist geschehen für eine Periode, für welche eine regelmäßig etatsmäßige Verwaltung nicht existirte. Wie Sie Alle wissen, ist für das zweite Semester des Jahres 1867 nur ganz furz cin Etat aufgestellt für die Ausgaben des Bundeskanzler-Amts “und des Reichstages; im Uebrigen ist bei Entstehen des Norddeutschen
Bundes, wie es wohl beim Entstehen ein-s jeden Staatswesens der ae ist, im ersten Halbjahr die Ordnung aller Angelegenheiten im
inzelnen niht so bewirkt worden, wie sie bewirkt werden kann, wenn erst eine regel-näßige Geseßgebung fungirt.
Der zweite Punkt, den der Herr Abgeordnete hervorgehoben hat, ist der, daß sih der Rechnungshof bei FeststeDur.g der Bemerkungen u dec Rechnnng wohl nit oder wohl nur unter Umständen an die zorschrift, welche im Jahre 1862 durch Allerhöchste Kabinets- Ordre der Ober-Rechnungskammer in dieser Beziehung ertheilt worden ist, gebunden halte. Nah den Verhandlungen, die zwischen dem Bundeskänzler-Amt und dem Rechnungshof stattgefunden haben, kann ich fonstatiren, tos allerdings der Rechnungshof diese Vorschrift auch für die evision der Rechnungen des Norddeutschen Bundes und für die Abfassung, der Bemerkungen zu denselben für bindend hielt, und na _ dieser Verordnung verfährt. Wenn er also keine Bemerkungen über Fonds-Verwechselungen- gemacht hat, so wird er- wohl keine Veranlassung gehabt haben, solche Bemerkungen zu machen; es werden also solche wohl nicht vorgekommen sein, soweit ezügliche Bemerkungen nit vorliegen.
Im Uebrigen kann ih dem Herrn Abgeordneten versichern, daß Instruktionen dem Rechnungshof von Seiten des Reichskanzler-Amts niht ertheilt werden und daß der Rechnungshof auf eine solche In- struktion auh nicht eingehen würde.
— Dem Reichstag ist folgendes Geset, betreffend die Geldmittel zur Umgestaltung der deutshen Festuu- gen, ausshließlich derjenigen in Elsaß-Lothringen, vorgelegt worden:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. , verordnen im Namen des Deutschen Reid: nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichs- tages, was folgt :
Art. T. Aus den nah dem Reichsgeseß vom 8. Juli 1872
(R. G. Bl. S. 289) Art. VI. Abschn. 3 reservirten 15 Milliarden ranfen der von Frankreich zu zahlenden Kriegskosten - Entschädigung it ein Betrag von ( zwei und siebenzig Millionen Thalern j zur zeitgemäßen Umgestaltung der deutschen Festungen, auss{hließlich derjenigen in Elsaß-Lothringen, zu verwenden.
Art. 1. Von dieser Summe werden dem Reichskanzler für die Sahre 1873 und 1874 : ‘
neunzehn Miklionen Thaler, . - für die folgenden zehn Jahre
je fünf Millionen- und dreihunderttausend Thaler ur Verfügung gestellt. Diese leßteren Beträge find in den Reichs- aushalts-Etat der betreffenden Jahre aufzunehmen.
Art. III. Der Reichskanzler wird ermächtigt, den im Art. I. bezeichneten Belrag soweit derselbe zufolge der Bestimmung im Art. II. erst im Jahre 1874 und später zur Verwendung kommt, zinsbar an- ulegen. Die aufkommeuden Zinsen find alljährlich in den Reichs-
aushalts-Etat aufzunehmen. |
Art. 1V. Die im Besiß der Militärverwaltung befindlichen Grundstücke, welche für diejelbe in Spandau durch die Erweiterung dieser Festung und in Stettin „dadurch entbehrlich werden, daß die Festung Stettin durch die für Küstrin angeordneten Verstärkungen erseßt werden soll, werden für Rechnung des Reichs insoweit ver- äußert, als ihr Erl8s die Ausgaben für die Erweiterung von Span- dau, beziehungsweise die Verstärkung von Küstrin und die bei Stettin im Interesse der Landesvertheidigung nothwendigen Einebnungsarbeiten nicht übersteigt. Dieser Crlös ift, soweit. er niht durh die zuleßt erwähnten Einebnungsarbeiten in Anjpruch “ genommen wird, in den nächsten Reichshaushalts-Etat aufzunchmen und sofern nicht durch den Etat oder dur besondere Geseße anderweitig verfügt wird, nah dem dur Artikel VI. des Gesetzes, betreffend die Französische Kriegs- Entschädigung vom 8. Juli 1872 (R. G. Bl. S. 289) festgestellten Maßstabe ' zwischen dem vormaligen Norddeutshen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Südhessen zu vertheilen,
Der Verkaufserlös derjenigen im Besitze der Militärverwaltung befindlichen Grundstücke, welche im Falle einer Erweiterung der inneren Umwallung der Festung Köln entbehrlich werden, kann zu den Kosten dieser Erweiterung verwendet werden,
Art. V. Die im Besiße der Militärverwaltung befindlichen Grundftücke, welche für dieselbe dadur ird ua werden, daß die Festungen Minden, Erfurt, Wittenberq, Kosel, Graudenz, Kolberg und Stralsund — leßtere beiden aus\{ließlich der Werke an der Küste und auf Rügen — als solche eingehen sollen, werden für Rehnung des Reichs insoweit veräußert, als ihr Erlös zur Deckung der Kosten für die im Interesse der Landesvertheidignng nothwendigen Einebnungs- arbeiten erforderli ist. u
Die Einnahmen aus diesen Veräußerungen und die Ausgaben für die Einebnungsarbeiten sind in die Reichshaushalts-Etats der betreffen- den Jahre aufzunehmen.
Urkundlich 2c.
Gegeben 2.
7
Motive.
Der Krieg von 1870/71 hat in unwiderleglicher Weise dargethan, welche hervorragende Bedeutung troß der Vervollkommnung der An- griffmittel starke und zweckmäßig ausgerüstete Festungen für die Ver- theidigung eines Landes besien, zugleih aber auh an sachkundiger Stelle die Ueberzeugung befestigt, daß das deutsche Festungssystem in seiner jeßigen Verfassung den modernen Ansprüchen uiht mehr genügt und eine umfassenden Umgestaltung bedarf, um für den Schuß Deutschlands das zu leisten, was die Nation zu erwarten berechtigt ist, und was die Sicherheit des Landes gebieterié erheischt.
__ Seine Majestät der Kaiser und König haben aus diesen Er- wägungen Anlaß genommen, der unter dem Präsidium Seiner Kaiser- Oen und Aen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen stehenden, aus dem Chef des Generalstabes der Armee, den General-Inspekteuren der Artillerie “und des Ingenieur- Corps, sowie einigen anderen Allerhöchsten Orts dazu bestimmten Generalen zusammengeseßten „Landesvertheidigungs-Kommission“ .die rage zur Berathung zu stellen: welhe Umgestaltungen nah der
jüngsten Entwickelung der Kriegskunst und insbesondere nach den, in den irten Kriegen gesammelten Erfahrungen, in dem deutschen Festungssystem nothwendig erscheinen.
Das Ergebniß dieser, mit der eingehendsten Sorgfalt und unter steter Mitberücksichtigung der bürgerlichen und Verkehrsinteressen durh-
eführten Berathungen läßt fich im Groß-:n und Ganzen dahin zu- ammenfassen: dite
1) daß einzelne größere Centralpunkte für- die Landesvertheidigung geschaffen werden müssen, _ 2
2) daß bei Erfüllung dieses Bedürfnis‘es ein Theil der vorhan- denen Festungen aufgegeben werden könne, i
__3) daß für die übrigen bestehen bleibenden Festuigen eine Ver- tärfung niht sowohl durch räumliche Erweiterung, als dur intensive
erbesserung der Befestigungen und der Ausrüstung zu gewinnen sei.
Die in ‘diesem Sinne von der Landesvertheidigungs-Kommission für die Umgestaltung des deutschen Festungssystems aufgestellten, de- taillirten Vorschläge bilden, in Verbindung mit den, von den JInge- nieur- und Artilleriebehörden unter Benußung son vorhandener Vor arbeiten amten Entwürfen und Kostenberechnungen, die Grund- lage des vorliegenden Gesetzentwurfs. L “avid
Die zur Deckung der westlichen Grenze -von Süddeutschland — dur den Ausbau, die Verstärkung und Erweiterung der Festungen in Elsaß-Lothringen — erforderlichen Geldmittel find {on durch das Reichsgeseß vom 8. Juli 1872 festgestellt und angewiesen, finden daher in der E en Vorlage niht mehr Erwähnung.
Zu Art. T. on den beabsichtigten Bauten und Beschaffungen giebt die angeshlof\sene Beilage eine Uebersicht, und zwar dergestalt, daß zuerst — laufende Nummer 1 bis 14 — das Geldbedürfniß für die an älter-n Festúngen - vorzunehmenden Verstärkungen resp. Erwei- terungerl, und sodann — laufende Nummer 15 bis 24 — das Geld- bedürfniß für die Vollendung der noch unfertigen (Küften-) Befesti- gungen aufgeführt und erläutert wird.
__ Die Maßnahmen bei den älteren Festungen werden sih haupt- sächlich ersirecken auf:
1) Anlage von detachirten Werken,
2) Verstärkung der artilleristishen Ausrüstung, insbesondere an gezogenen Geschüßen, Vermehrung der Kriegs-Pulvyermagazine, der
unitionsreservoirs und der Räume zur bombensicheren Unterbrizgung von Mannschaften O ide sowie auf Verbesserung der Deckung der vorhandenen derartigen Hohlbauten, vnd endlih auf Beseitigung einzelner anderer, für das Widerstandsvermögen der Pläße besonders ge- fährlichen Mängel.
__ Was zunächst die ad 2 erwähnten Maßnahmen anbelangt, so sind dieselben veranlaßt durch die allgemein bekannte, außerordentliche große Steigerung, welche die Wirkung der Artillerie in den leßten Jahren erfahren hat. - Zur Bete ihrer Nothwendigkeit genügt wohl ein einfacher Hinweis auf die Erfahrungen des leßten Krieges gegen Frank- reih. Es steht ‘außer allem Zweifel, daß der rasch und mit verhält- Ea geringen Opfern von uns erzwungeue Fall vieler kleineren französischen Festungen dur deren veraltete, und gegen die heutigen Angriffswaffen nicht mehr genügende Ausstattung und Ausrüstung wesentlih mit herbeigeführt worden ist. j
Der vorliegende Geseßentwurf nimmt übrigens für dieselben die Ueberweisung bésonderer Geldmittel nur in verhältnißmäßig geringem Umfange und nur für die wichtigeren Pläße in Anspruch. Diese Be- hränkung erschien eine-seits nothwendig, um die finanziellen Anfor- derungen nit zu hoch zu steigern, andererseits zulässig, weil der Mehr- bedarf an Geschüßen und- Munition zum Theil aus den Beständen der eingehenden Festungen gedeck werden und weil es mögli sein wird, die nothwendigsten Verstärkungsbauten in den weniger wichtigen D nah und nach — freilih erst in einer längeren Reihe von
ahren — aus den im Etat der Militär-Verwaltung zur Unterhal- tung 2c. der Festungen ausgeworfenen Geldmitteln zu bestreiten.
Die ungleih größere Summen erforndernde Anlage weit vorgesch{ch0o- bener detachirter Werke, “ welche den Feind nöthigen, mit sehr ver- mehrtem Aufwand an Zeit und Kraft den Angriff {hon in großer Entfernung. von dem Kerne der Befestigung zu beginnen, und leßteren vor der Gefahr eines Bombardements für eine lange Periode der Be- lagerung sicher stellen, konnte nur für die wichtigsten, als „große Wasffenpläße“ zu- bezeihnenden Festungen, deren lange und hartuäckige Behauptung von entsheidendem Einfluß auf -die großen Kriegsereignisse sein muß, in Aussicht genommen werden.
__ Nicht allein die shon erwähnten hohen Kosten, sondern auch die Rückfsicht auf die dur jede derartige Erweiterung bedingte unwill- kommene Vermehrung der zu Besaßungêzwecken zu verwendenden Truyp- pen verlangten gebieterisch die äußerste Einschränkung in diejer Be- ziehung. . Bei der mit besonderer Sorgfalt erwogenen Auswahl der qu. Pläße konnte selbstredend die Rücksicht auf die Grßße der um- ene Städte und den Reichthum an militärish benußbaren Hülfsmitteln, welcher fich in ihnen aufgespeichert findet, nicht allein und überall entscheidend sein, vielmehr mußte auch ihre geographische Lage zu den großen Strom- und Kommunikationslinien 2c. und die aus dies-n Momenten resultir nde strategishe Bedeutung wesentlich mit in Betracht kommen,
__ Für Spandau -ist neben der Anlage von detachirten Forts noch eine Erweiterung der Enceinte in Ausficht genommen, deren Kosten jedo, wie in der Beilage die Bêmerkung ad 7b. des Näheren ent- wickelt, zu einem angemessenen Theile durch Beiträge der mitinteressir- ten Kommune aufgebracht werden sollen.
Für Köln, wo nach Herstellung weit vorgeschobener detachirter Bars cine Erweiterung der Enceinte militärif nicht unbedingt ge- oten erscheint, wohl aber die bürgerlichen und Verkehrs- Interessen hon seit Jahren auf eine solche lebhaft hindrängen, sind die Kosten der Hinaus\chiebung der Stadtumwallung in die ge- genwärtige Vorlage nicht mit aufgenommen ; jedoch wird beabsich- tigt — cfr; Artikel IV. des Geseßentwurfs und die beilicgende Kosten- übersiht, Bemerkung ad 1 — den Erlös für die disponibel werdenden militär-fisfalishen Grundstücke der jeßigen Enceinte zur Erbauung der neuen mit zu verwenden, und leßtere in Angriff zu nehmen, sobald die Verhandlungen mit den bei der Erweiterung in erster Linie Jn- teressirten — der Kommune und den Verkehrsanstalten — jo weit ge- diehen sind, daß alle E jenen Verkaufserlösen noch erforderlichen Geldmittel sichergestellt erscheinen.
‘Die noch unfertigen Befestigungen, zu deren Vollendung die Vor- lage Geldmittel in Anspruch nimmt, sind ausschließlich Seepläte und Küstenbefestigungen. :
__ Die vollständige Sicherung unserer Küsten und großen Strom- mündungen is ein Erforderniß von besonders großer Dringlichkeit. Daraus, daß im leßten Kriege kein ernstlicher Angriff auf dieser Seite versucht worden ift, darf keineswegs etwa gefolgert werden, daß die einem jolchen entgegenstehenden natürlichen Hindernisse vollauf genügten. Es sind für den in Rede stehenden Zweck Überall nur die von den Sachkundigen einstimmig als unbedingt nothwendig bezeich- neten Anlagen in Ansaß gekommen; wenn fi 4 Geldbedürfniß troßdem auf eine ziemlih hohe Summe (circa Millionen Thaler) beläuft, so hat dies seine Ursache in den besonderen örtlichen Schwieé- rigkeiten, welche an vielen Küstenpunkten die Terrainbeschaffenheit der Ausführung von so standfesten und \chweren Bauwerken, wie Küsten- befestigungen der heutigen Schiffsausrüstung gegenüber sein müssen, i rg 4“ ;
Die laufenden Nummern 15 bis 24 ‘ver Anlage - erläutern im Einzelnen die auszuführenden Bauten 2c. und blsbt an dieser Stelle nur noch hervorzuheben, daß die Befestigungen von Friedrihsort und von Wilhelmshaven, welche bisher aus den Fonds der Kaiserlichen Marine bestritten wurden, vorzugsweise deshalb mit in Ansaß gekom- men sind, um in dieser Vorlage einé vollständige Uebersicht aller, auf Befestigungszwecke in absehbarer Zeit noch zu verwendenden - ertraordi- nären Geldmittel zu geben.
Der Betrag des gesammten Gelderfordernisses beliuft fih nah der mehr erwähnten Beilage auf 72 Millionen -Thaler. erden die jur die. Ce tdeag Den Pläße {hon bewilligten Summen (28 Mil- ionen inkl. Artillerie-Ausrüstüng) mit in Rechnung gezogen, so ergiebt sich ein Gesammt-Erforderniß von 100 Millionen und es entfallen von diesem Gesammt-Erforderniß:
3%
hn Südgrenze und den südlichen Fun der estgrenze «(elsaß-lothringische Pläge, Rastatt, Ulm, Ingolstadt und SPRL E E E auf den nördlichen Theil der Westgrenze (Mainz, Koblenz: O S auf die Nordgrenze (Küsten) (Memel, Pillau, Danzig, Kolberg, Swinemünde, Strälsund, Friedrihsort, Sonderburg-Düppel, untere Elbe, E Dele, S I : p 5 ¿ auf die grenze (Königsberg, orn, Pojen, Küstrin, Glogau) L E
10« #
26,5 "- s A
auf das Innere (Spandau) a E 100 ‘Proz.
Es bedarf wohl nit dér näheren Erörterung, daß es ganz un- möglich ist, . jenen Geldbedarf von 72 Millionen Thalern, welcher, wenn man die Gefahren eines „Zu spät“ ‘vermeiden will, ra1ch disg- ponibel gestellt und verwendet werden muß, anders als im Wege der ertraordinâren Bewilligung flüssig zu machen. Hierzu bieten die dem Reiche in Folge des Krieges aus Frankreich zugeflossenen resp. noch zuflicßenden Einuähmen die Mittel. Nah dem Reichs- geseb vom 8. Juli 1872, Artikel VI. Absaß 3, ift von diesen Mit- tela ein Betrag von 14 Milliarden Franken oder 400 Millionen Thalern der späteren Verfügung vorbehalien. Es wird vorgeschlag-n,
aus diesen 14 Milliarden Franken die Kosten der in den deutschen
Festungen nothwendigen Umgestaltungen zu entuehmen.
Zu Artikel Il. Die im Artikel IT. des G angege, nen Raten für die Geldüberweisung find so gewählt, daß die Bauten und Beschaffungen in ‘der kürzesten, mit einer wohldurchdat n, soli- den und gut kontrollirten Ausführung noh vereinbarten Frist vollen- det werden. Die für 1873 und 1874 auêgeworfenen, bes»nders hohen Beträge sollen theils s der vorzugsweise dringlichen Befestig:ng der Küsten, theils zum Anfauf von Grundstücken und zur Materialbe- schaffung füc einige Festungs-Erweiterunge-Anlagen, sowie zum Beginn derselben Verwendung finden. Bei dem fast überall wahrnehmbaren Steigen der Grundstückswerthe erscheint es auch finanziell höchst empfehlenswerth, die nothwendigen Terrainankäufe fobald als möglich zu bewirken.
Zu Art. I1T, Da die im Art. I. zur Verfügung gestellten 72 Millionen Thaler erst nach und nah, und zwar bis zum Jahre 1 zur Verwendung gelangen, o wird durch eine zinsbare Anlegung der vom Jahre 1874 bis zum Jahre 1884 fälligen Raten der Reichsfkasse eine nicht unerhebliche Einnahme zugeführt werden.
_ Zu Art. IV. und V. Die Bestimmungen in den Art. IV. und V. seßen den materiellen Snhalt des Geseßentwurfs, betreffend die Rechtsverhältnisse der zum Yan Gebrauche einer Reichsvérwal- tung bestimmten Gegenstände als bereits geltend voraus. Da die in Küstrin projektirten Verstärkungen einen Ersaß für die zur Einziehung bestimmte Festung Stettin bilden sollen, so wird nad den Beïtim- mungen jenes Entwarfs dem Reiche die Befugniß zustehen, die durch vas Eingehen der Befestigung von Stettin für die Militärverwaltung entbehrlih werdenden Grundfstücke so weit zu veräußerti, als der Er- lós derselben die Ausgaben für die Verstärkung von Küstrin nicht übersteigt. In Spandau erseßt die projektirte neue Stadtumwallung die alte jeßt vorhandene Enceinte. Nach jenem Entwurfe fällt also auch der Erlôs der dur das Aufgeben der alten Enceinte entbehrlich werdenden Grundstücke dem Réiche foweit zu, als er die Ausgaben für die Erweiterung von Svandau nicht übersteigt. Falls jener Entwurf, welcher zwischen dem Reiche und den einzelnen Bun- desstaaten die bezüglichen Eigenthumsverhältnisse im Allgemeinen re- gelt, die Genehmigung des Reichskages erhält, vermindern si also die dur den vorliegenden Entwurf ins Auge gefaßten Ausgaben des Reichs um den Betrag. der eben bezeichneten Grunditückserlöje.
Da außer der Höhe dieser Erlöse auch die Zeit ihres Gingehens ungewiß ist, und die Geldmittel für die zum Ersaß der aufzugebenden Befestigungen erforderlichen Bauten eher flüssig fein müssen, als das Einfließzen der Erlöse für entbehrlich werdende Grundstücke zu erwar- ten steht, so hat der Entwurf die dem Reiche aus dem Erlöse der zu veräußernden Grundftücke zustehenden Einnahmen nicht von der Nus- gabenfjumme in Abzug gebracht, vielmehr behufs recht3zeitiger Siche- rung der Gektdmittel die vollen Kosten dieser Erweitcrungs- und Ver-
:\tärkungsanlagen aus der Kriegsentschädigung zur B-rfügung gestellt,
jedoch zugleich angeordnet, daß jene Erlôje, wenn nicht durh Reichs- geseß eine andere Verfügung für gemeinschaftliche Zwecke über dieselben getroffen werden sollte, dem Kriegsen!shädigungsfonds durch dén Etat wieder zugeführt werden und nach dem für die E Cgoen [igung durch das Geseß vom 8. Juli 1872 festgeseßten Maßstabe zur Ber- theilung gelangen.
Daß auch bei Cöln, sofern hier eine Hinausschiebung der Stadt-“
Enceinte zu Stande kommt, der Erlös aus dem Verkauf der entbehr- lih werdenden militär - fiskalishea Grundstücke zu J Zwecke mit verwendet werden darf, folgt unmittelbar aus den Bestimmungen des mehrerwähnten Geseßentwurfs, und dürfte eine solche Maßnahme ma- teriell umsoweniger Bedenken unterliegen, als die fragliche Erweite- rung vom militäfishen Gesichtspunkte aus, wenn au nit als un- bedingt nothwendig, so do als willkommene Verbesserung eines für die große Kriegführung wichtigen Débouchéplaßes bezeichnet werden kann. a die Kosten der Erweiterung Cöôlns durch die vorvezeichneten Grundstückserlöse und Beiträge der Interessenten gedeck werden jollen, so sind füx dieselben keine Mit el in Anspruch * genommen. Vielmchr beschränkt sich der zweite Absaß des Artikel [V. darauf, deu dargelegten Absichten den legislativen Kusdruck zu geben.
Endli-þh mußte für Stettin (Art. 1V.), fowie für die übrigen zur -
Einziehung bestimmten Festungen (Art. V.) noch die besondere Be- stimmung getroffen werden, daß das Reich auf den Erlös für die durch die Entfestigung entbehrlih werdenden Grundstüte der Militär- verwältung fo weit einen Anspru hat, als derselbè erforderli ist, um die Kosten der im Landesvertheidigungs-Jnterefse nothwendigen Einebnungsarbeiten zu- decken. Es bildet dies eine Konsequenz der in dem mehrgedahten Geseßentwurfe aufgestellten allgemeinen Grund- säße, welche hier jedoch besonderen Ausdruck finden mußten, um jeden Zweifel auszuschliéßen. Es wird, wie ausdrücklih bemerkt werden mag, nicht beabsichtigt, die Werke der als Festung eingehenden Pläße in großem Umfange und mit erheblichem Kostenaufwande einzuebnen ; eine wirklihe Offenlegung soll vielmehr nur an einzelnen Stellen, in Verbindung mit einer zweckentsprech-nden Umgestaltung der Thor- passagen 2c. stattfinden, und übrigens die weitere Entwickelung der Zeit und dem Erweiterungsbestreben der betreffenden Städte überlassen bleiben. Wo dieses Erweiterungsbestreben ein sehr lebhaftés ist, wird demselben hon unmittelbar nah dem Zustandekommen des vorliegen- den - Geseßes nachgegeben werden können. Von den militärischen Grundstücken und Gebäuden der eingehenden Festungen wird die Mi- litärverwal'ung nux diejenigen sich reseroiren, deren fie in den be- treffenden Garnisonen für Sriedenszwedcke bedarf (Exerzierpläße, Ka- sernen, Ma/azine u. dergl.); der Rest soll, wie erwähnt, im Interesse des Reichs insoweit veräußert werden, als es zur Deckung der Kosten
“ der erstgedachten Ran rang E eon erforderlih ist, während die
etwaigen Ueberschüsse äus den eräußerungen, sowie das Eigenthum der nicht veräuyerten entbehrliben Grundstücke an Preußen — als den bisherigen Eig:nthümer — zurückfallen. L:
Die Einnahmen aus den Veräußerungen und die Ausgaben für die Demantelirungs- 2. Arbeiten werden der verfassungsmäßigen Kon- trolle unterliege.
— Der Reichslanzler hat dem Reichstag Abschriften der von
ge en mit Sachen, bzw. Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-
treliß unterm 7. Februar 1867 bzw. 19. und 23. Dezember v. J. abgeschlossenen Militärkonventionen übersendet.
— Die IV. Kommission des Reichstages zur Vorbera-
thung des Geseßentwurfs über die Rechtsverhältnisse der zum dienst- je Gebxauche einer Reichsverwaltung bestimmten Gegenstände E B wie folgt konstituirt: Herr Miquél, Ober - Bürgermeister a. D.- Vorsitender, Herr Dr. Lucius (Ecfurt), Rittergutsbesißer, Stellvertre- ter des Vorsißenden, Herr Dr. Georgi, Stadtverordneten - Vorsteher, Schriftführer, Herr v. Schöning, Landrath und Rittergutsbesißer,
Stellvertreter des Schriftführers, Herr Freiherr Landrat ri
eimer Stadt Cöln), Landgerichts - Rath, Herr Hoelder, Rechtsanwalt, ‘Sine Wismanns, Stadtrichter Herr Becker (Oldenburg), Ober-Appel- tionsgerichts - Rath, { Schri eller, Herr- Günther (Sachsen), Rittergutsbesißer.
33,5 Proz. f
‘geordneten Windthorst (Berlin) und Genoffen vorgeschlagenen Entwurfs eines Reichspr-ßzgeseßes besteht aus den Herren Dr. Völk, Advokat, Borsiyender, Duncker, Buchhändler, Stellvertreter des Vorfißenden,
Graf vou ions-Rath, Stellvertreter
Sd A Mett Dr. Matquardsen, Universitäts-Professor, chrô-
der (Lippstadt), Rehtsanwalt, Bernards, Landgerichts-Assessor, Graf
v. Walderdorff, Königlich bayerisher Kämmerer und Gutsbesißer,
Dr. Biedermann, Professor, Dr. Wehrenpfennig, Chef-Redäcteur, Dr.
Bamberger, Schriftsteller, v. Helldorff, Landrath, Dr. Grimm, Justiz-
Rath und Rechtsanwalt, v. MardoeT: Rittergutsbesißer, v. Lindenau,
egations-Rath, Dr. Elben, Reda
Wiggers, Wilmauns, Städtrichter.
Oekonomie-Kollegium noch über die Angelegenheit in Betreff der
iftung hervorgerufenen Konkurrenz vorzunehmen war. Der Referent, E Hol, verlas den Beschluß der Preisrichterkommission. Von den eingegangenen |sechszehn Preisschriften hätten überhaupt nur zwei in Betracht komnxen können, von denen eine nur als wirkli preis- würdig, jedoch u unter gewissen Bedingungen, erschienen sei. Der Vorsitzende des Kolle | thusius, welcher zugleich au Vorsitzender des Kuratoriums der Koppe- iftung ist, fügt? hinzu, da} das Kuratorium nit geglaubt habe, er Stellung von Bedingungen und Brechung der Anonymität zustim- men zu dürfen, ene Ansicht, welche auch im Kollegium Beifall fand, während auch dié entgegenstehende Ansicht vertheidigt und insbesondere auf ähnliche Fäle verwiesen wurde. — Der Vershhlag der Preisrich- „terkommission wurde schließlich abgelehnt.
v. pedlis - Neukirch, err v. Winter (Marienwerder), Ober-Bürgermeister, Ge-
erungs-Ratb, Herr Dr. Bock, Gutsbesißer, Herr Gros-
Herr Dr. Minckwiß, Advokat, Herr Richter,
7
— Die V. Kommission ur Vorberathung des von den Ab-
Leist, drath a: D., Schriftführer, v. Kusserow, Lega- es Siriftführers, Lesse, Justiz-Rath, Eck-
eur, Herz, Bezirksgerichts-Rath, Laudwirthschaft.
Berlin, 22. März. Am 14. März verhandelte das Landes- reisvertheilung, welhe in Bezug auf die Seitens der von der Koppe-
giums, Geheimer Ober-Regierungs-Rath von Na-
Steckbrief hint \ [ _au i ps jeviga Arbeiter Ernst Alkert Julius Koschki in Klöbbike bei Neustadt EW. geboren, is durch Ergreifung des Verfolgten er- ledigt. Potsdan, den 18. März 1873. Königliches Kreisgericht.
Abtheilung T |
seubens zu 4 go a e verurthilte Wittwe Ha in
E Teich, aus pol (Kreis BUN cum) ist nach verbüßter Strafe von der hiesigen -L l H | nuar cr., Behuf Verbüßung der gegen fie festzuseßenden Korreftions- Nachhaft, an da-Landarmenhaus zu Prenzlau dirigirt, dórt aber bis jeht nicht eingetoffen. Dieselbe vagabondirt voraussichtlich und wird
verla
__| Inseraten-Expedition
Steäbriefe und Untersuchungs-Sachen.
GEhri ales ung. Der unterm 20. April 1872 erlassene den früheren Handlungs-Kommis, angeblih auch
Steckbrief. Die von dem unterzeichneten Gericht wegen Land- aft und Ueberweisung an die Landesvolizei- nne Wilhelmine Caroline Knaak,
olizei-Verwaltung mittelst Reijseroute unterm 30. Ja-
eshalb ersut, die 2c Knaak im Betretungsfalle festzunehmen und
n die Inspektin des Landarmenhauses zu Prenzlau abzuliefern. — can dei 6. März 1873. Königliche Kreisgerichts-Deputation. Der P — Signalement. Familien- und Geburtsname: Knaak. ne ( 1
Aufenthaltsort: phne Domizil. Religion: evangelisch. Größe: 1 Mt. 56 Cm. Alter! 49 Jahre. Statur kräftig. Haare: grau. Stirn: \{mal. Augentrauen: blond. Augen: blau. Nase und Mund: ge-
_ wähnlich. Zähl: \{lechi. Kinn: oval. Gesichtsbildung: breit. Ge-
ens gesuid. Besondere Kennzeichen: der kleine Finger der rech-
ornaxe: Hanne Wilhelmine Caroline. Geburtsort : Poppe.
en Hand ist krimm.
Steckbrief Der von dem unterzeichneten Gericht wegen Land-
treichens und Settelns zu 14 Tagen Haft und Ueberweisung an die- Fre alizeiderde verurtheilte Tuchmachergeselle Heinrich Wachs aus Eisenach is nah verbüßter Strafe von der hiesigen Polizei-Ver- waltung met Réiseroute unterm 30. Januar cr. Behufs Verbüßung der gegen ihn ff den
haus zu Straußberg dirigirt, dort aber bi 1 Derselbe vagabondirt voraussichtlich und wird deshalb ersucht, den x. Wachs im Betietungsfalle- festzunehmen und an die Inspektion des Lauparmeada L A abzuliefern. Rathenow, den 6. März 1873. Königliche Kreisgeri l
name: r ra Wrname: Heinrih. Geburtsort: Eisenach. Aufent-
stzuseßenden an en e E is jeßt nicht eingetroffen.
t8-Deputation. Signalement. Familien-
haltsort: ohne Danizil. Religion: evangelisch. Beschäftigung: Tuch-
elle. GBßße: 9 S eibleni "Stim: frei. Augenbrauen : blond. Augen: blau-
Alter: 52 Jahre. Statur: mittel.
u. Nase, Murd: gewöhnlich. Zähne: gut. Bart: blond. Kinn, E bia: opal. Gesichtsfarbe: gesund. Besondere Kennzeichen:
bucklich. [776]
In der Untersuchungssache wider den Wirthschaftsheamten Louis
ene öffentliche Vorladung des Angeklagten ad term. den 27. Mai dieses Iahres hierdurch ee - Sprottau, den 21. März 1 73. .
Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
: alassen aus Nordhausen nehmen wir die am 14. dieses Monats
Handels-Register.
Bekanutmachung. \ Fn unser Firmenregister ist bei Nr. 8 eingetragen worden: : Das Geschäft Heymann Pintus ist durh Erbgang auf die Mittwe Pintus, Julie geb. Sußmann Pbergegrnen und von dieser ist der Kaufmann Benny Pintus ‘ als Gesell- [häfer aufgenommen. j Ferner ist in unjer Gesellschaftsregister eingetragen worden: Nr. 128 die Firma: Heymann Pintus, Siß der Gesell- saft: Brandenburg. Die Gesellschafter sind: 1) Die Wittwe Pintus, Julie geb. Sußmann; 2) Der Kaufmann Benny Pintus. Die Gesellschafi hat am 1. März 1873 begonnen. Die Befugniß die Gesellschaft zu vertreten steht nur dem Kauf- mann Benny Pintus (ad 2) zu. Brandenburg, deu 14. März 1873. ¿ Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
t Bekanntmachuug. ; In unserm Firmenregister ist die unter Nr. 225 eingetragene Firma A. Heinrich zu Brück ciuidt worden. Brandenburg, den 14. Y 873. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
.
„jungen Landwirthen, welche sich zu Thier wollen und von einem landwirth u einer Unterstüßung der Staatsbehörde emp messene Stipendien, während selbe au iren, zu gewähren. “
Das Landes - Oekonomie - Kollegium beschloß noch in der vorlie- daß ein besonderer Bericht über die Verhandlungen Mit der Aufstellung desselben wurden die Her-
driùglihe Anträge der
Am 15..März kamen zur V e anzustrebende
erren Richter und Sombart, betreffend ifsenschaftlihe Ausbildung der Thierärzt ührte aus, die Anträge usbildung der Thierärzt bessere Stellung derselben. Leß nöthig, weil die Zahl der vorhc die Zahl der Eleven der Thierhei werde, theils wegen theils wegen der wenig lockenden steigende Bedeutung der Viehzu denden Gefahr der Viehseuch Thierärzte und eine Vermehrung
schaftlichen Central- ohlen werden, den Zweck, einerseits für eine ierarzneischule e zu wirken, andererseits für eine es sei um deswillen ganz b handenen Thierä [funde von Ja Aussichten in pekur ocialen Stellung. Die immer me t neben der immer drohender wer- che eine bessere Ausbildung der derselbèn zu einer Nothwendigkeit.
_ Sgließlih wurden folgende Anträge angenommen, zunächst des Referenten : Das Königliche Landes-O „an Se. Exzellenz den lichen Angelegeneeiten die kanzler dafür verwenden zu wo tember 1869 (Bundesgeseßblatt publizirten Vorschriften über die in Zukunft nur
genden Frage, abgefaßt werden solle. ren Richter und Gerlach beauftragt. Das Kollegium ging nun zur Verhandlung über den Antrag des Hexrn von Lenthe über : die Zulassun zu den Ver
ahr geringer der geringen
von Vertretern der landwirthschaftlichen Fahp ndlungen des Landes-Oekonomie-Kollegiums, we nit vertraulicher Natur find. /
Die, Angelegenheit ‘hatte bereits der vorjährigen Sefsion des Lan- iums zur Berathung vorgelegen, und war auh in der lebten Herbstsession bei dem ständigen Ausschusse zur Sprache nicht zur Verhandlung gelangte, weil
ekonomie-Kollegium wolle beschließen, des-Oekonomie-Kolle
Minister für die landwirthschaft- u richten, sih beim Herrn Reichs- daß in den unterm 25. Sep- des Norddeutschen Bundes Nr. 34) Prüfung der Thierärzte §. 3 abge- solche Kandidaten zur Ablegung der zugelassen werden, welche die Reife chen Gymnafiums oder die Parallel- hranstalt nachgewiesen Ausbildung der Kandidaten eine Thierarzneischule, Universität verbunden ist, zu einer Akademie Besuchern derselben akademishes Bürgerrecht „Bessere pekuniäre Aussichten den höher Kreisthierärzten Stellen 1500 Mark Firum zu gewähren.“
gebraht worden, wo sie jedoch 1 der betreffende Antrag zu spät eingebracht worden war. jährigen Sesfion des ständigen Über den Antrag stattgefunden. „den Herrn Vorfißenden ; tion der Verhandlungen in
Ausschusses hatte eine Vorberathung Es wurde von demselben beschlossen: zu ersuchen, für eine wirksamere der Tageêspresse an Stelle der bisherigen rsorge treffen zu wollen, eventualiter die Genehmigung des Herrn inisters hierzu zu erbitten.“ 0 ch kurzer Debatte wurde dieser Beschluß von dem Plenum acceptirt, sowie. folgender Antrag des Herrn v. L „den Hercn Minister wiederholt zu ersu ugrundelegung ftenograp
ändert und daß i thierärztlihen Staats-Prüfun für die Prima eines norddeu klasse einer ander IT. „Zur höheren die örtlih mit einer zu erheben und den damit zu erwerben.“ qualifizirten Thierärzten , mit einem Maximalsaße von Dann des Herrn Frenßtel:
„Das Königliche Landes-Oekonomie-Koll Se. Exzellenz den Herrn Minist len, daß 1) das Civil - Veteriná bei den Regierung behörden erhalte;
und endlich des Herrn Lehmann: y Kollegium wolle beschließen :
, Deffentlicher Anzeiger.
des Deutschen Reihs-Anzeigers | O E und Königlich Prenßischen Staats-Anzeigers: L periode g Ae Bellin, Wilhelm-Straße Nr. 32, 3. Konkurse, Subhastationen , Aufgebote, Vor- ° ladungen u. dergl. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.
en deutschen Le
en, geneigtest zu veran- hischer oder sonstiger Auf-
lassen, daß unter i die Verhandlungen. des Kol-
zeichnungen ausführlichere Berichte über legiums ausgearbeitet werden.“
Gewerbe und Handel.
Dresden, 21. März. (W. T. B.) In der heutigen Sigßung des Aufsichtsrathes des sächsischen Bankvereins wurde b en, der Generglversammlung die Vertheilung einer Dividende von 12 Prozent für das Jahr 1872 vorzuschlagen. des monatlichen Geschäftsbetricbs beträgt 163,030 Thlr. 8 Sgr. 7 Pf. und soll der Reservefonds mit einem vier Mal höheren Betrage, als solchés im Statut bestimmt ist, ausgestattet werden.
egium wolle beschließen : dahin wirken zu wol- rwesen eine selbständige Vertretung weiteren betreffenden Staats- 9) die beamteten Thierärzte Pensionsberechtigung
er zu bitten,
8 - Kollegien, resp. Der Bruttogewinn
Das Königliche Landes-Oekonomie-
Inserate nimmt an dieautorisirte Annoncen-Expedition von
Rudolf Mosse in Zerlin, Leipzig,
furt a. M., Kreslau, Halle, Prag, Wien, München, Uürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.
Hamburg, Frauk-
E I E L
. Verloofung, Amortisation, Zinszahlung u. st. w von öffentlichen Papieren. 3. Industrielle Etabliffements, Fabriken und Groß-
é edene Bekanntmachungen. 8, Literarische Anzeigen.
; _Handelsregister. In unser Firmenregister ist zufolge Verfügnng vom heutigen Tage unter Nr. 315 der Kaufmaun Siegmund Pick hier als Inhabcr einer hiesigen Handelsniederlassung unter der Firma „S, Pick“ eingetragen. a/W., den 20. März 1873. gniglihes Kreisgeriht. T. Abtheilung.
: Bekanntma In unser Firmcuregister ist unter Nr. 47 F. Tittel, und als Ort der
den 13. März 1873. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
n g: / 9: Kaufmann Tittel, in Firma: Niederlafsung : eingetiagen worden.
Brandenburg, SaBD lend,
Fn das unter Nr. 66 unseres Firmenregisters eingetrag delsgeshäft mit der Firma „Louis Heinri der Architekt Paul Richard irma ist deshalb im andelsgesellschaft unter tragen worden.
Spremberg; den 19. März 1873.
Königliches Kreisgericht.
Bekanutmachu g. i * Fn unser Firmenregister ist die unter Ir. 249 eingetragene Firma : W. FKemmerling zu Pessin gelöscht worden. Brandenburg, den 18. März 1873 Königliches Kreisgericht.
h Mittag“ hier Mittag als Gesellschafter eingetreten. irmenregister gelöst Und die neu gebildete
I. Ahtheilung. x. 37 unseres Gesellschaftsregisters einge-
L Bekanntmachun In Unserm Firmenregister ist die unter Firma: A. Heese zu Lehnin gelö{cht worden. Brandeuburg, den 18. März 18 | Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
r. 443 eingetragene T. Abtheilung.
Bekanntmachung.
In das hiesige Handelsregister ist am 17. März 1873 der Ver- merk eingetragen, daß der Kaufmann Arnold Rosenfeld in Marien- werder für jeine Ehe mit Jda, geb. Rosenfeld, laut Verhandlung Februar 1873 die Gemeinschaft der Güter und des Erwer- bes ausgeschlossen hat.
Marienwerder, den 17. März 1873.
Königliches Kreisgericht.
Bekanutmadch Jn unser Firmenrgister ist u u Werdermühle b
n g.
Mühlenbesißer Bern- ei Niemegk (Lühnsdorff), in Firma: lmey, und als Ort der Niederlassung: MWerdermühle bei Niemegk (Lühnsdorff) eingetragen worden.
Brandenburg, den 18. März 1873, Königliches Kreisgericht. T
nter Nr. 480:
hard Kuhlmey Bernhard Ku
I. Abtheilung.
. Abtheilung. E R Handelsregister. In unser Firmenregister ist unter Nr. 1250 Johannes Julius Schult zu Stettin, Ort der Niederlassung : Stettin, Firma : Iohs. Schulz heute eingetragen. / Stettin, den 19. März 1871. Königliches See- und Handelsgericht.
Bekaunntmhünh g. | In unserem Gesellschaftsregister ist folgende Eintragung bewirkt
Nr. 127. Firma: Eger & Krause. Siß der Gesellschaft : Brandenburg. Die Gesellschafter dinand Eduard Hermann E Adolf Krause, beide zu Brand am 1. März 1873 begonnen.
Brandenburg,
der Kaufmann
Der Kaufmann F d der Zimmermeister Bruno enburg. Die Gesellschaft hat
den 13. März 1873.
liches Kreisgericht. L. Abtheilung. Bekanntmachung,
om heutigen Täge ist in das hiesige Pro- aß der Kaufmann Adolph Jacobjohn er- mächtigt ist, die Firma „I, Iacobsohun“ per procura zu zeichnen. Berent, den 18. März 1873. Königliche Kreisgerichts-Deputation.
Zufolge Verfügung v
if i d Bekauntmachung. furenregister eingetragen, d
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 3:
Geènossenschaf Sa ectaiDLauertt zu Cottbus.
gene Genossenschaft. aft:
Firma der
Bekanntmach g ;
Jn unser Gesellschaftsregister ist zufolge Verfügung vom heutigen Tage bei der unter Nr. 2 eingetragenen Fi „Breslau-Warschauer Eisenbah
ch Badensche
Sit der Genofs})enf iy Cottbus
us. Rechtsverhält Rach dem Gesellschaftsvertrage 1873, der fich Bla Gegenstand des Untern dazu erforderlichen Rohstoffe treiben und die Fabrikate an Fremde abzuseben.
isse der Genosse hatt u-Gesellschaft“ of-Finanz-Director Kreidel rwaltungsrath der Gesell- Eingetragen zufolge Verfügung vom
ft: Cottbus, den 11. Februar 3 Beilagebandes befindet, ist . der ehmens, die Bierbrauerei und Anschaffung der auf gemeinschaftliche Rechnung zu b fonsumirende Vereinsmitglieder und an
folgender Vermerk: „der Großherzogli Carlsruhe ist aus dem aft ausgeschieden. . März 1873" eingetragen worden. . Wartenberg,
tt 1 bis 16 de
Vorstandsmitglieder sind: estaurateur Feodor Herrmann
ebesißer Herrmann Rudolf Goll zu Cottbus als Schaepel zu Cottbus als in der Weise, daß die Zeichnenden zu
rift hinzufügen. irkung, wenn sie von allen
den 14. März 18
Nommel zu Cottbus als . Mê Königliches Kreisgericht. I
3 * . Abtheilung. 2) dcr Tabagi
3) der Restaurateur Johann Christian
Beisi Die Zeichnung geschieht Firm der Genossenschaft ihre Unter at: für die Genossenschaft nur rechtliche standsmitgliedern geschehen ift, e von der Genossenschaft
Bekanntma In unser Firmenregister ist unter N Saenger unter der F
Ort der Niederlassung :
Verfügung vom 12. März 18573 eingetragen werden. owraclaw, den 12-März-1873, i Königliches Kreisgericht. T, Abtheilung.
ung. x. 219 der Kaufmann Israel
„Israel Saenger“,
e Jnowracläw“,
ausgehenden Bekanntmachungen er-
ge en unter der Firma derselben und sind vom BVorstaùde zu er-
assen. : 7 Zur Veröffentlichung ist der Anzeiger für Cottbus und Umgegend
der Genossenschafter ‘w in dem im S.
? der; sub Nr. 239 des: Gesellf register eingeträgenen Aktien ahe-Eiseubahn-Gesellschast“, deren geseßlihes Domizil heute angemerkt worden: daß in br ristorbenen Regierungs-Rathes St. Johann wohnenden Regierungsrath fte des. Vorsißerden der Königlichen Eisen Saarbrüdcken, wel{e zugleih den Vorstand jener Aktien- kommissaris* übertragen worden find.
Sekretär des «Handelsgerichts. Klöppel. Ÿ
Z egisters in das hiesige Die Generalversammlung r Firma: tand berufen; 8vertrages vorgeseh
ias befugt
jeboh sv, daß: jedes Mitglied mi geseßt worden, eingetragen wor Das Verzeichniß der Geno unterzeichneten Gerichte eingesehen werden. ottbus, den 18. Mä Königliches
21 des Gesell- 8. 19 ibid. zu wählenden
ur Generalversammlung erfolgt durch Cirkular ndestens brer Tage zuvor in Kenntniß
fsenschafter kann jeder Zeit bei dem
doch. sind dazu auch in
enen Falle die nah Kreuznach, ist in Folge Anmeldun
Stelle des am 28. Februar c. ve hard Gehlen dem mas Jecklin die G Direktion zu
ellschaft: bildet, u Coblenz, de
rz 1873. Sréeisgericht. I. Abtheilung.
L § L Ta A t Ds N E v A e E s E pt Ema E — n E - - e