1873 / 73 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Mar 1873 18:00:01 GMT) scan diff

‘verlangt haben, wurden vom Regierungssftatthalter in Beglei- tung zweier Gensd'armen die Civilstandsregister abgenommen.

Dänemark. Kopenhagen, 19. März. Das Fol- kething seßte gestern die zweite Berathung des Staatsbudgets fort. Auf den Vorwurf, daß die Regierung die bekannte Sund- Lootsenangelegenheit zu einem für die dänischen Lootsen wenig günstigen Abschlusse gebracht habe, erwiderte der Minister- des Auswärtigen, Baron Rosenörn-Lehn, daß er dem Finanzaus- \husse alle die Aufklärungen gegeben habe, welche den Umftän- den nab, so lange die Unterhandlungen s{chwebten, gegeben werden könnten. Niemand könne mehr als die Regierung be- Flagen, daß diese Sache noch nicht zu einem Abschluß gekommen sei. Man hege jedoch die feste Hoffnung, daß ein solcher bald erfolgen werde, da die shwedishe Regierung bei früheren ähnlichen Fällen stets ein wohlwollendes Entgegenkommen be- wiesen habe. Aehnliche Erklärungen gab der Marine-Minister ab, indem er hinzufügte, daß Seitens der Administration alles Mögliche geschehen werde, um diese Angelegenheit zu ordnen und etwaigen Mängeln der Gesetzgebuug abzuhelfen. i

—- Jn dem vom Könige approbirten Uebershlage über die Einnahmen und Ausgaben Jslands in dem Rech- nungsjahre vom 1. April bis 31. Dezember 1873 werden die Einnahmen auf 85,943 Rdl. 6 Sh. veranschlagt, von welcher Summe 36,648 Rdl. als Zuschuß aus der Staatskasse zu be- trachten sind.

Die Nr. 6 des ,„Central-Blatt derAbgaben-,Gewerbe-und Handels-Geseßgebung und Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten“ hat folgenden Jnhalt: Allgemeine Berwal- tungs-Gegenfstände. Beamten-Sachen, Bestimmungen über die Pflichten, Rechte und sonstigen Verhältnisse der Beamten: Verfügungen des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Annahme der Steuersupernumerare betreffend, vom 20. Januar 1873. Innere Geschäftêverwaltung der Steuerbehörden: Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz-Mini- steriums, die Verrechnung ven Besoldungs-Ersparnissen betreffend, vom 8. Februar 1873, Indirekte Steuern. Abgaben vom Verkehr mit dem Auslaude (Zoll- und Uebergangs-Abgaben): Cizkular-Vecfügung dcs Königlichen Finanz-Ministeriums, die Befugniß des Königlich bayerischen Nebenzollamts I. zu Eger betreffend, vom 24. Januar 1873. Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Errich- tung eines Königlich bayerischen Nebenzollamts T. Wasserburg am Bodensee betreffend, vom 3. Februar 1873. Kommunikations-Abgaben. Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Er- nennung von Reichs-Schiffsvermessungs-Jnspcktoren betreffend, vom 15. Februgr 1873, Salzabgabe. Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Berabfolgung von undenaturirtem Pfannen- stein in Stücken an Fabrikanten und an Landwirthe betreffend, vom 14. Januar 1873. Cirkular-Verfügung des Königlichen Finanz-Mini- steriums, die Befugniß des Nebenzollamts T. in Kattowiß betreffend, vom 9. Febr'1ar 1873. Verfügung des Königlichen Finanz-Minifte- riums, die Torifirung aus Rohr geflochtener Waaren betreffend, vom 21. SFanuar 1873. Berfügung des Königlichen Finanz-Ministeriums, die Tarifirung hölzecner Stuhlgestelle mit feiner Schnizarbeit be- treffend, vom 21. Januar 1873. Personal-Chronik.

Nr. 17 und 18 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs- Postverwaltung“ haben folgenden Inhalt: Generalverfügungen vom 17. März 1873. ODrucksachen und Waarenproben nah Griechen-

Die Reichsgesehgebung Mon 1870 bis Ende 1872.

In den Nummern 47 und 48 der Besonderen Beilage des Iahrgangs 1870 dieses Blattes ist eine Uebersicht der Geseßz- gebung des Norddeutshen Bundes und des Zollparlaments, nach Materien geordnet, gegeben, welche ihren Abschluß mit den bis zum Ausbruche des Krieges mit Frankreich publizirten Ge- segen fand. s , H

Im Anschluß an dieselbe geben wir in gleicher Form eine weitere Uebersicht, welche die Geseßgebung des Deutshen Reichs seit dessen Gründung und ihre Fortschritte bis zum Beginn des laufenden Jahres umfaßt. Abgesehen von der Reichsverfassung selbst, sowie von der Ueberleitung der ehemaligen Norddeutschen Bundesgeseßgebung in den neuen Zustand des Reichs und der Regelung der geseßlichen Verhältnisse von Elsaß-Lothringen, be- tri eine der Hauptgruppen der legislatorischen Leistungen die Verwendung der von Frankreih zu zahlenden Kriegsentshädi- gung theils zu dem Zweck, um Schäden auszugleichen oder Neu- gestaltungen zu bewirken, welche der Krieg veranlaßt hat, theils zu dem Zweck, um dem Gesammtreiche nothwendige oder nügliche Einrichtungen zu gründen und zu fördern. Mit diesem Theile der Géesezgebung steht die Ordnung des Finanzhaushalts des Reichs îm engsten Zusammenhange und is die Legislatur auf diesem Gebiete eine äußerst reichhaltige gewesen.

Gleichzeitig ist es möglih gewesen, auch die einheitliche Regelung der nach der Verfassung dem Reiche übertragenen Angelegenheiten anzubahnen und weiter zu verfolgen. Es sind nah verschiedenen Richtungen hin umfassende Gesetze, wie das Militärstrafgeseß, die Seemannsordnung, die Gejeße über cas Postwesen und Posttaxwesen, die Telegraphenordnung, das Ge- jeß über die Ausprägung von Reichsgoldmünzen u. f. w., sowie verschiedene Spezialgeseße privatrechtlichen oder wirthschaftlichen Inhalts zu Stande gekommen. Durch eine Reihe von inter- nationalen Verträgen sind in mehrfacher Richtung die Be- ziehungen zwischen dem Deutschen Reiche und dem Auslande geordnet worden. ,

Die Befestigung und Ausbildung der durh die Reichs- verfassung geschaffenen Jnstitutionen, sowie die Ordnung und Regelung der durh den Krieg herbeigeführten außerordentlichen Verhältnisse wird auch die Thätigkeit des jeßt versammelten Reichstages wesentlich in Anspruch nehmen, theils für den Ab- {luß der in ihren Grundlagen bereits festgestellten, theils für die Schöpfung neuer Einrichtungen. Es sind u. a. in Aussicht genommen: die Regelung des Eigenthums-Verhältnisses an den mit den Verwaltungen dex einzelnen Bundesstaaten an die Reichsverwaltung übergegangenen Grundstücken, die Umgestal- tung des deutschen Festungss\ystems, die Gründung eines Reichs- Invalidenfonds, die anderweite Organisation ‘der Kriegsmarine, ein allgemeines Militärgeseß, die Regelung der Kriegsleistungen, die Neugestaltung des Münzwesens, ein wesentlih vereinfachter Posttarif für Patcket- und Werthsendungen, Aenderungen in der Steuer-Geseßgebung u. \. w.

Im Nachfolgenden geben wir nunmehr cine übersichtliche Zusammenstellung der seit Mitte des Jahres 1870 publizirten Reichsgesetze 2c. Hierbei ist zu bemerken, daß einzelne Verträge älteren -Datums, welche erst nah dieser Zeit ratifizirt wurden und deshalb in die früherere Uebersicht niht mit aufgenommen werden ktounten, der Vollständigkeit wegen nachträglich hier be- rücksihtigt worden find: :

I Geseggebung zur Befreiung der wirthshaftlihen Verhältnisse. ; 1) Bewegung der Personen.

Ges. vom 4. Mai 1870, betreffend die Zu chließung und

die Beurkundung des Personenstandes von Bundes-

land via Desterreich. renzen im Päcker-ziverkehre nach dem Errichtung einer Kaiserlichen S E UON, in Hamburg und anderweite Abgrenzung der Ober-Posk-Direktionbezirke Hannover, Kiel, Münster, Cassel, Braunschweig und Frankfurt am Main.-- Vom 18. M O, Verwehselung der Ortsnamen Frankfurt am Main und F furt an der Oder. Vom 19. März 1873. Zeitungsverkehr.

em 16. März 1873. Gewichtporto für Briefe mit Werthangabe nach Schweden

Vom 15. Mürz 1873. Behandlung der Diffe- uslande. Vom 18. März 1873.

| Kunft und Wissenschaft.

_ Frankfurt, 23. März. Jm Senckenbergishen Muscum ist gegemoärtig die Dr. Rosselshe Sammlung von Artefakten aus den Schweizer Pfahlbauten ausgestellt. Es sind aus har- tem Gestein geschliffene Meisel und Beile in Hirschgeweihfassung, eine Axt ans feltenem Nephrit, du-chbohrte steinerne Hämmer, Pfeilfpißen und Messer au? Feuerstein, die Hälfte cines Bogens aus Ebenholz, verschiedene Geräthe zum Stehen und Nähen aus Knochen, Korn- quetscher und Mahlsteine, verkohlter Weizen, Gerste, Gespinnste und Gewebe aus Flachs, ein Webergewicht aus Thon, Scherben von ur- alter Töpferarbeit, das angebraunte, zugespißte Ende eines Pfahls. Von den als Nahrung verzehrten Haus- und Jagdthieren sind vor- banden: eine große Anzahl Knochen, sämmtlich eingeschlagen, um das Mark zu erhalten. Es zeigen sich an denselben deutliche Cinschnitte von Feuersteinmessern. Außer Knochenresten von Hirschen, Ochsea, Schweinen, Bären sind auch zwei m-uschliche Schädelbeine und Hand- Enöchelchen in dieser interessanten Sammlung.

Verkehrs- Anstalten.

Berlin, 21. März. Die am 24. Februar d. I. zu Kopen- hagen veröffentlichte Beilage zum Dänischen Geseßblatte Nr. 5 von

1873 enthält eine Verordnung wegen Erhebung einer Leucht-

feuerabgabe auf St. Thomas, welche in deutscher Uecbersezung wie folgt lautet: L

Verordnung , betreffend die Erhcbung einer Feuerabgabe auf St. Thomas. A f

Se. Majestät der König haben auf die allerunterthänigste Vor- stellung des Finanz-Ministeriums die felgende vom Kolonialrath für St. Thomas und St. Jan in’ 3. Behandlung am 22. Oftober 1872 angenommene Verordnung der Erhebung einer Feuerabgabe auf St. Thomas durch Allerhöchste Resolution vom 4. Januar 1873 zu be- stätigen geruht: É

8. 1. Alle Schiffe von 50 Tons und darüber sollen jedes Mal, wenn fie den Hafen von St. Thomas anlaufen, eine Feuerabgabe von ein Viertel Cent westindisher Münze per Register Ton von der Tragfähigkeit jedes Schiffes entrichten, welche Abgabe gleichzeitig mit den übrigen dem Schiffe obliegenden Abgaben an die Zoukammer äuf St. Thomas zu zahlen ist. Befreit von der gedachten Abgabe sind Schiffe in re- gelmäßiger Fahrt zwischen den weltindischen Inseln.

8. 2. Diese Verordnung tritt vom Tage der Bekanntmachung _

an in Kraft.

Aus dem Wolff'\hen Telegraphen-Bureau.

Posen, Montag, ‘24. März. Die „Posener“ und die „Ostdeutsche Zeitung“, welhe heute Morgen niht erschienen find, werdèn von heute Abend ab eine gemeinschaftliche Normal- Zeitung ausgeben, da bereïts Sonnabènd Abends sämmtliche Seyer bis auf etwa aht an den Offizinen ausgetreten waren. Die polnischen Zeitungen erscheinen regelmäßig weiter.

angehörigen im Auslande. Bund.-Geséz-Blatt 1870, Nr. 45, S. 599—602. :

Ges. vom 8. November 1871, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes vom 6. Juni 1870 über den Unterstüßungs wohnsiß in Württemberg und Baden. Reichs-Ges.-Bl. 1871, Nr. 45, S. 391.

2) Erwerbsfähigfkeit.

Gef. vom 10. November 1871* wegen Einführung der Gewerbe-Ordnung des Norddeutshen Bundes vom 21. Juni D Württemberg und Baden. R.-G.-B. 1871, Nr. 45,

Durch dieses Gesetz is die norddeutsche Gewerbe-Ordnung für Württemberg und Baden zum 1. Januar 1872 in Krast gesetzt worden, mit Ausnahme des öffentlihen und mündlichen Einspruchsverfahrens bei der Ertheilung von Konzessionen für gewerbliche Anlagen, das in Württemberg der erforderlichen ian halber bis zum 1. Juli follte ausgeseßt bleiben rfen. / Ges. vom 12. Juni 1872 wegen Einführung der Ge- werbe-Ordnung des Norddeutschen Bundes vom 21. Juni 1869 in Bayern- und Abänderung einiger Strafbestimmungen der Gewerbe-Ordnung. R.-G -zB. 1872, Nr. 17, S. 170 bis 171. Jn Bayern is} hierdurch die Gewerbe - Ordnung mit 1. Januar 1873 in Kraft gesetzt. Jndeß joll, soweit in Bayern die Gast- und Schenkwirthschast und der Kleinhandel mit gei- stigen Getränken sowie der Ausschank selbsterzeugter Getränke bisher frei von obrigkeitliher Genehmigung war, es auch zu- fünstig dabei sein Bewenden haben. Das Gesetz ändert zugleich für das ganze Reich die Strafvorschriften der §§. 146—150 ah und seßt den §. 153 mit dem feitdèm erlassenen Strafgesebuch in Einklang.

Ges. vom 19. Juni 1872 wegen Einführung des §. 29 der Gewerbe-Ordnung (Vorschristen wegen der Approba- tionen Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte und Apotheker der in Elsaß-Lothringen. R.-G -B. 1872, Nr. 26, S. 350—351.

: 3) Geschäftlichèr Verkehr und Rechtshülfe.

Geseß vom 19. Mai 1871, betreffend die Deklaration des S. 1 des Gesehes vom 4, Juli 1868 über die privatrehtlihe Stellung der Erwerbs- und Wirthschaftsgenossen\chaf- ten. R.-G.-B. 1871, Nr. 21, S. 101. Es wird hierdurch den eingetragenen Genossenschaften gestattet, mit Anderen als ihren Mitgliedern Geschäfte zu machen.

Ges. vom 7. Inni 1871, Vi VeB die Verbindlichkeit zum Schadenersaß für die Eisenbahnen, Bergwerken 2c. herbeigeführten Töd- tungen und Körperverleßzungen. R.-G.-B. 1871, Nr. 25, S. 207—209.

Ges. vom 8. Juni 1871, betreffend die Inhaberpapiere

mit Prämien. —— R.-G.-B. 1871, Nr. 25, S. 210—211.

__ Gef. vom 11. Dezember 1871, betreffend die Ausdehnung der Wirksamkeit des Geseßes über die Gewährung der Rechtshülfe vom 21. Juni 1869 auf Elfuß-Lothringen.— R.-G.-B. 1871, Nr. 50, S. 445.

_ Verordnung vom 25. März 1872, betreffend den Verkehr mit Apothekerwaaren. R.-G.-B. 1872, Nr. 11,\S. 85—89, Dieselbe macht zwei Verzeichnisse bekannt, eins von denjenigen Arzneien, welche nur in Apotheken überhaupt feilgehalten und verkauft werden - dürfen, und ein anderes der Droguen, die im Kleinhandel nur von den Apothekern ver- kauft werden dürfen. 2

_ Gef. vom 16. Juni 1872, betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit des Gesetzes über die Ausgabe. von Bankn o- ten vom 27. März 1870. R.-G.-B. 1872, Nr. 17, S. 169.

ei dem Betriebe von -

| Genf, Montag, 24. März. Das Geseh, betreffend den katholishen Kultus wurde gestern mit 9081 gegen 151 Stim-

men e das Volk angenommen. Die Ultramontanen ent-

hielten fich der Abstimmun F

der Rückehr Figueras abgehaltenen Ministerrathe i} der Be- \chluß gefaßt, die energis{|sten Maßregeln zur Aufrechterhaltung der offentlichen Ordnung zu treffen. Die in einzelnen Gegenden von Estremadura aufgetretene sozialistishe Agitation darf Regie- rungs - Mittheilungen zufolge als beseitigt angesehen werden. Unter den Mitgliedern der Permanenzkommission befanden sih die der alfonistischen Pariei angehörigen Abgeordneten Esteban und Salveria, sowie. Romero Ortez, welcher der nnionistischen Partei angehört.

Madrid, Sonntag, 23. März. Der „Imparcial“ erwähnt eines Gerüchts, wonach ausländische Emissäre in der Absicht hier angelangt seien, um den Umsturz der Gemeindeverfassung und die Aufrihtung der Kommune herbeizuführen; Bei dem Sizungsgebäude der Nationalversammlung fanden Volks-An- sammlungen ftatt, welhe durch Truppen zerstreut wurden.

Madrid, Sonntag, 23. März. Gegen die hiesige städtische Verwaltung war eine große Mañnifestation für heute angekündigt, die indessen nicht zu Stande gekommen is, da die Veranstalter der- selben nicht erschienen waren.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, den 25. März. Im Opernhause. (73. Vor- stehung.) Viertes Gastspiel der italienishen Opern - Gesellschaft des Hrn. Pollini, unter Mitwirkung der Mad. Désirée Artôt. Kapellmeister Sgr. Goula. Der Liebestrank. Komische Oper in 2 Abtheilungen. Musik von Donizetti. Anfang 7 Uhr.

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Hohe Preise.

Im Schauspielhause. (83. Abonnements-Vorstellung.) Neu einstudirt: König Heinrich der Vierte. (Zweiter Theil.) Schau- spiel in 5 Akten von Schatespeare, mit Benußung der Shlegel- Tieckschen Uebersezung für die deutshe Bühne bearbeitet von W. Occhelhäuser. In Scene geseßt vom Direktor Hein. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise. 4

Mittwoch, den 26. Viärz. Im Opernhause. (74. Vor- stellung.) Satanella. Phantastishes Ballet in 3 Akten und 4 Bildern von P. Taglioni. Musik von Pugni und Hertel. Satanella: Frl. David. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

Im Schauspielhause. (84. Abonnements-Vorstellung.) Ein Schritt vom Wege. Lustspiel in 4 Akten von Ernst Wichert. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Es wird ersucht, die Meldekarten (sowohl zu den Opern- haus-, wie zu den Schauspielhaus-Vorstellungen) in den Brief- kasten des Opernhauses, welcher sih am Atbau desselben, gegen- über der katholischen Kirche, befindet, zu legen. Dieser Briefkasten ist täglih für die Vorstellungen des folgenden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Votmittags geöffnet. Meldungen um Theater- Billets im Bureau der General-Intendantur oder an anderen Orten, werden als nicht eingegangen angeschen und finden keine Beantwortung.

Das Geseß vom 27. März 1870, welches die Verleihung neuer Privilegien zur Ausgabe von Banknoten an ein Bun- desgeselz knüpfte und kündbare Privilegien auf je einjährige Verlängerung beschränkte, galtznur bis zum 1. Juli 1872 und ist nunmehr bis 1. Juli 1873 verläagert wordkèn.

Jm Dienstgebäude der KöniglihenStaatsdruckerei, Oranienstraße Nr. 94, waren am 21. und 22. März diejenigen Erzeugnisse des Justituts, welche bestimmt sind, dasselbe auf der Wiener Allgemeinen Weltausstellung zu. vertreten, zu einer pro- visorishen Ausftellung zusammengestellt, und hatte ‘die Direktion Einladungen, dieselbe in Augenschein zu nehmen, an verschiedene Personen ergehen lassen. / Unter Bezugnahme auf den in Nr. 62 d. Bl. veröffentlichten ausführlihen Be- richt über die Thätigkeit und den Betriebsumfang der König- lichen Staatsdrukerei sei bemerkt, daß die Anordnung der zur Ausstellung gelangenden Fabrikate in folgender Weise bewirkt ist. Dieselben sind in fünf Gruppen eingetheilt, die in eben so vielen Glas\shränken aneinander gereiht find; diese sind oben mit einen in Holzshnißerei ornamentirten Auffaß versehen, der die Aufschrift -in goldenen Buchstaben trägt: Königlich Preußische . Staats-Druckerei, unten auf einer mäßig breiten Tischplatte fußend, - auf welcher probeweise einige gestählte Kupferdruckplatten und auf photographishem Wege herge- stellte Glasnegative, von denen die ersteren die galva- nischen Niederschläge find, nebst einigen werthvollen, land- wirthschaftlihen Prachtwerken, die gleihfalls in der König- lihen Staatsdruckerei gedruckt sind, ihre Aufstellung gefunden haben. Das mittelste Fah des Glasschrankes enthält die eigent- lihen Werthpapiere, in Art eines sogenannten Quodlibets durh- einander geworfen, von der einfachen Kassenanweisung zu einem Thaler an bis zu den Staats- und anderen Banknoten zu den höchsten Beträgen. Alle diese Papiere, die eine Arbeit von 25 Jahren repräsentiren, sind auf Kartonpapier gezogen und mit dem rothen Entwerthungsstempel versehen. Das nächste Fah zur rechten Seite zeigt allerlei künstlihe Ornamentmuster der pantographischen und Guillohirmaschinen. Das- nächste Fach zur linken Seite enthält eine Kollektion aller hier fabrizirten Post-, Telegraphen-, Wechselstempel- und sonstigen Werthmarken. Von den beiden äußern Fächern is das rechts mit Drucken der General-Stabs-Karten und wissenshaftlihen Zwecken dienenden Karten angefüllt, das links aber mit Kopien von Bildwerken in einer neuen, ein Geheimniß der Königlihen Staatsdruckerei bildenden, Photographie und Kupferdruck mitcinänder verbinden- den Methode. Die ausgestellten Blätter sind ein lithographisches Thierbild von Leutmann und zwei Kupferstiche: ein \{hlummern- der Christusknabe, von Sandolfs, und die Madonna des Vin- cenzio von San Simignano, von Saravaglia, alle drei’ von den Originalen nicht zu unterscheiden. Mit Rücssiht auf noch einige niht zu umgehende Vorarbeiten i der Termin der Ab- sendung nah Wien noch auf kurze Zeit hinausges{hoben worden.

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Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiberg. j Drei Beilagen (eins{ließlich der Börsen-Beilage).

Madrid, Sonntag, 93. März, Abends. Jun einem nah „,

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Königreich Preufen. Preußische Bank. Bekanntmachung.

Indem ih den nachstchenden Auszug aus dem Verwal- tungsberiht der Preußischen Bank für .das Iahr 1872 gemäß §. 97 der Bankordnung ‘vom 5. Oktober 1846 hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringe, bestimme ih zuglei, daß die Zahlung der Restdividende für das Iahr 1872 zum Betrage von

„88 Thlr. 10 Sgr.“ i gegen den betreffenden Dividendenschein vom 22, d. Mis. ab bei der- Königlichen Hauptbank hierselb, bei den Provinzial- Comtoiren zu Breslau, Cóôln, Danzig, Königsberg, Magdeburg, Münster, Posen und Stettin, sowie bei den Kommanditen zu Aachen, Altona, Bielefeld, Bremen,“ Bromberg, Cassel, Cobzenz, Cöslin, Crefeld, Dortmund, Düsseldorf, Elberfeld, Elbing, Em- den, Efsen, Flensburg, Frankfurt a. Main, Villain, Frankfurt a. Oder, Gleiwiß, Glogau, Görliß, Graudenz, Halle a. S., Hannover, Insterburg, Kiel, Landsberg a. W., Liegniß, Memel, Mey, Minden, Mülhausen i. E., Nordhausen, Osnabrück, Siegen, Stral- sund, Straßburg i. E., Stolp, Thorn und Tilsit geleistet werde.

Der vollständige Bericht wird den Bankentheils-Eignern in Berlin bei der Hauptbank im Archiv der Bankantheile, in den Provinzen bei den vorgenannten Bankanstalten verabfolgt werden.

Berlin, den 21. März 1873. i: /

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Chef der Preußischen Bank. Graf von Itzenpligt. Auszug aus demn Verwaltungsbericht der Preußischen Bank für das Iahr1872.

Die Geschäfts-Resultate des Iahres 1872 können im Allge- meinen als befriedigend bezeihnet werden. Zwar hat- die In- dustrie unter der enormen Preissteigerung einiger Rohmaterialien, namentlich der Kohlen und des Eisens und unter den gefpann- ten Arbeiter-Verhältnissen \hwer zu leiden gehabt. Indessen hat das einen weiteren Aufschwung der Geschäfte nicht gehindert, und daß die lehteren auch lohnend gewesen sind, dafür liefert den besten Beweis die Thatsache, daß zahlreiche neue Fabriken ent- standen, oder die bestehenden ansehnlih erweitert worden sind. Es hat niht ausbleiben können, daß in einer so erregten Zeit nah eben erft erfolgter Beseitigung der Fesseln des Konzessionswesens auch manche s{chwindelhafte Unternehmungen ans Tageslicht ge- treten sind, denen die Preußishe Bank niht Vorschub leisten durfte und niht Vorschub geleistet hat. e i

Im Ganzen und Großen is das Geschäft aber solid ge- blieben. Zahlungseinstellungen von Bedeutung sind fast nirgends vorgekommen und die Bank ist von Verlusten völlig fréi geblieben.

Der Gesammtumsaß dex Bank hat sich im Iahre 1872 auf 5991 Millionen und eins{ließlich der mit den Provinzial- Bankanstalten und anderen Behörden verrechneten Summen auf 9,284 Millionen Thaler belaufen, das sind 2012 resp. 2918 Millionen Thzler mehr als im Jahre 1871.

Der Zinsfuß betrug zu Anfang des Jahres 4 Prozent für Wechsel und 5 Prozent für Lombard-Darlehne. Am 16. Sep- tember mußte derselbe auf 5 resp. 6 Prozent erhöht werden. Die Ermäßigung auf den normalen Sag is erst im Laufe dieses Iahres möglih gewesen. Im Durchschnitt des ganzen Jahres berehnet sh der Diskont quf 4,29 Prozent, der Lombard-Zins- fuß auf 5,29 Prozent. - Es

An Banknoten sind durchschnittlih 2535 Millionen Thaler im Umlauf gewesen, ca. 504 Millionen Thaler mehr als im Vorjahre. Sie waren im Durchschnitt des ganzen Jahres mit

. 68,28 Prozent durch Metall gedeckt.

Der Reservefonds is mit 6,000,000 Thlr. unverändert

geblieben. / e

An Wechseln wurden gekauft oder zur Einziehung übernommen 1,791,606 Stück über 13274 Millionen Thaler, gegen 1871 mehr .in der Stückzahl um 344,190 im Geldbe- trage um 446 Millionen Thaler.

Der Gesammtgewinn aus dem Wechselge\schäft hat 1,606,803 Thlr. 13 Sgr. mehr als 1871 betragen.

Von den am 31. Dezember 1872 im Bestande gewesenen

Wechseln waren fällig: / binnen 14 Tagen 58,163,000 Thlr. j 91,181,000 , O0 5 144,131,000 , O 4 180,594,000

An Lombard - Darlehnen- wurden neu ertheilt 275,000,000 Thlr., 86 Millionen Thaler mehr als im Vor- jahre. Am Schlusse des Jahres 1872 blieben 5078 Darlehne Über 312 Millionen Thaler ausgeliehen. Die aus diesem Ge- {äft aufgekommenen Zinsen haben 116,000 Thlr. mehr als im Vorjahre betragen.

Die durchschnittlihe Wechsel- und Lombard-An- lage betrug 154,567,000 Thlr., 38 Millionen Thaler mehr als im Jahre 1871. ;

Von dem am 31. Dezember 1872 vorhandenen Vorrath an edlen Metallen in Barren und Sorten zum Betrage: von

46,404,702 Thlr. 20 Sgr. 6 Pf. haben 71,174 Thlr. 11 Sgr. |

6 Pf. abgeschrieben werden müssen, da die Entwerthung des Silbers noch weiterere Fortschritte gemacht hat. E:

Der Rest des früheren Effekten-Bestandes ist zu An- fang des Jahres 1872 verkauft worden. Die Bank hat daran 13,634 Thlr. gewonnen. Im Jahre 1871 betrug der Cours- gewinn von verkaufien Effekten 1,064,795 Thlr. und der Zinsen- gewinn 383,332 Thlr., also 1,434,493 Thlr. mehr als 1872.

Der Brutto-Gewinn pro 1872 hat betragen Thlr. 7,066,188. 8.

Davon gehen ab:

a. die Verwaltungs- S Thlr. 1,101,415. 12. 6

L E . die Depositen- » 2

f 623,143. 2. 50,183. 16.

Zinsen u 71,174.11. 6

e. Lat Banknoten- nfertigung # d. VerlustaufSilber , e. der Beitrag zur Verzinsung der Anleihe von 18586 621,910. —. : Thlr. 2,467,826. 12.

bleibt Gewinn Thlr. 4,598,361. 26.

zum Deutschen Reichs-A 15. |

Montag, den 24. Márz

Hiervon sind {hon gezahlt, resp. zu reserviren : ; 1) die: Zinsen vom Einschuß des Staats 2) die Zinsen vom Einschuß der Bankantheils- Eigner , 3) für den Neubau des Dienstgebäu- des der Haupt- bank und dessen Einrichtung re- servirt 100,000 Thlr. , abzüglich der für ztwweifel- hafte Wechselfor- derungen weni-' ger zu reserviren- den 13,526 Thlr.

4 Sgr. bleiben Thlr.

Thlr. 66,533. 7. 6

900,000. —.

X

86,433. 26.

wovon die Hälfte mit . x an den Staat, diz andere Hälfte zu- züglih der im vorigen Jahre unver- theilt gebliebenen

7786 Thlr. bleiben für das nächste Jahr reservirt. Der Staat erhält: a. an Zinsen von seinemEin- \{chuß-Kapital . b, als Beitrag zur Verzinsung der Anleihe von +1856 . c. die Hälfte des Reingewin- nes mit . N

66,533 Thlr. 7 Sgr.

1,772,697 Thlr. 11 Sgr. 6 überhaupt: 2,461,140 Thlr. 19 Sgr.

T FED. Aa.

Grundstücke ;

Grundstücks-Ankäufe zum Neubau eines Hauptbank- Gibäutdee L e N T L

S ae A 183,714,207 i | ab für zweifelhafte For-

S E 200,180 183,514,027 Lombard-Forderungen. . 31,669,770, Diverse Forderungen : |

| |

2,109,594 Thlr. 24 Sgr. ab hiervon für den Neubau des Haupt- bank-Gebäudes und für die Eintrihtung desselben 100,000 Thlr. . Zum Umlauf niht mehr geeignete Banknoten Diverse Effekten, und [s] zwar: | diskontirte verlooste Ef- | 331,588 A

fekten

Effekten. zum Course 4 1L5(A U

277,331,419 23|—

vom 31. ‘Dezember .

Kassenbestände {1 Silber in Barren 9,128,698 —|— Gold in Barren und

Sorten i

Summa der Aktiva

Pte) 2,009,594/24—

E 1,086,392 15'—

{ s

3,095,987

343,162

A 38,204,875 9 —| 323,564,948 543,883,820/28

Passiva.

638,105 /20

Erste Beilage nzeiger und Königlich Preußischen Slaats-Anzeiger.

Thlr. 1,052,967. 3. 6

und, bleibt hiernach ein Reingewinn von Thlr. 3,545,394. 22. 6 Ó o 5 1,772,697. 11. 6

Ÿ 1,755. 9. mit Thlr. 1,774,452. 20. an die Bankantheils-Eigner fällt. Die Bantkantheils - Eigner erhalten demgemäß für jeden Bank-Antheil von 1000 Thlr. außer den für das erüe und zweite Semester gezahlten 45 Thlr., als Rest-Dividende 88 Thlr. 10 Sgr. oder im Ganzen cinen Ertrag von 131/z pCt. (1871 12/10 pCt.)

6 Pf. 621,910 Thlr. Sgr. Pf.

Pf. Pf.

Bilanz der Preußischen Bank vom 31. Dezember 1872. # A

E R i A Si Due (Sd S 057,820 2

16,

*

D

j

——

; Ir ff Par Banknoten : : | i im Umlauf... .1311,531,020(—|— in den Bank-Kafsen . . . | 135,351,000|—|— zum Umlauf niht mehr |

geeignet 1,086,392 15 Depositen-Kapitalien : | verzinsliche i 27,703,560 unverzinsliche 3,490 12

447,968,412

27,707,050

Shuldige | Bank-Antheils-Konto

312,342

Reserve-Konto Gewinn-Konto für den Staat Guthaben Königlicher Kassen ‘aus eingegange- nen UebersYüssen . . . Guthaben der Reichs - Haupt-Kasse : Giro-Verkehr : Guthaben der Giro-Inter- essenten Undezahlte Anweisungen. Diverse Forderungen .… . Dividenden-Konto . Unvertheilte Extra - Divi- dende pro 1872 . « .. 1,772,697 Hierzu der Rest aus 1871 1,755 Ueberhobene Zinsen und Erträge

1,772,697

724,193 1,753,966 31,504,284 841,764

593,946 231,990

1,774,452

792,319 543,883,820

Summa der Passiva

20,000,000,

Staats-Aktiv-Kapital . 1,906,800 6,000,000/—

12 23

11

9 7 16 25

20/—

18¡—

(28|—

1878. Nichtamtliches.

Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 24. März. Dem 44. Kommujnal= Landtag von Altpommern zu Stettin lag in seiner 6. Sizung vom 18. d. Mts. zunächst der Bericht des General-Direktors der Altpommershen Land-Feuer-Sozietät vor, mit welchem derselbe unter Bezugnahme auf das 2. Alinea des §. 6 des revidirten Reglements für die Feuer-Sozietät des platten Landes von Alt- pommern vom 17. Januar 1872 den Entwurf der Bedingungen für die Versicherung von Mobilien bei der Altpommerschen Land-Feuer-Sozietät zur Prüfung und Feststellung überreiht. Der Referent v. d. Marwiß trug zunähst das Gutachten des Aus\hu}ses vor unter Bezugnahme auf den zum Protokolle überreihten abgedruckten Entwurf der Bedingungen für die Ver- fiherung von Mobilien bei der Altpommerschen Land-Feuer- Sozietät. Der. Aus\huß hat bei den §8. 4 und 13 unwesent- lihe Abändecungen und resp. Berichtigungen vorgeschlagen. Der Landtag erklärte sih mit diesen Abänderungen einverstanden und nahm den vorgelegten gedruckten Entwurf der Bedingungen mit den Abänderungen des Ausschusses einstimmig en bloc an. Dann referirte v. Wedell-Cremzow über éin Schreiben des Ober- Präsidenten vom6. Juni 1872, mit welchem derselbe Abschrift eines Reskripts der Minister des Innern und der Finanzen vom ' 29. Mai a. c. übersendet, wonah dem Concluso des 43. Kommunal- - Landtages ad Prop. C. 44 vom 16. April 1872, betreffend die Aufbringung der Kosten zur Bestreitung der Bedürfnisse des Landarmen-Ver- bandes von Altpommern auch nach dem 1. Januar 1873 nach dem bisherigen modifizirten Maßstabe der Einwohnerzahl die Ge- nehmigung nicht ertheilt werden kann, da die fernere Bei- behaltung diejes Maßstabes der Absiht des Ausfüh- rungsaeseßes zum Bundesgeseße über den “Unterstützungs- wohnsiß vom 8. März 1871 nicht entiprechen würde und deshalb auch nit gestattet werden könne, wogegen es der Crwägung des Kommunal-Landtages überlassen bleibe, ob und inwieweit etwa mit Rücksicht auf besondere Verhältnisse eine Modifikation des in dem Geseße aufgestellten regelmäßigen _Vertheilungsmaßstabes für wünschenswerth zu erachten sein möchte, wobei jedoch von einer Mitheranziehuug der Grund- steuer nicht abgesehen werden dürfe.

Die Landjtube hat bezüglih der Aufbringung der Kosten zur Bestreitung der Bedürfnisse des Landarmenverbandes von Altpommern folgenden Vorschlag gemacht :

Die Vertheilung der Landarnmen- und Jrrenhaus - Beiträge erfolgt auf die Kreise und die Stadt Stettin nah Verhältniß der in ihnen aufskommenden halben G und-, Gebäude- und Gewerbesteuer, der ganzen Klassen- und Ein- fommensteuer, beziehungsweise der Mahl- und Schlacht- steuer nah Abzug des für die Städte erhobenen Steuer-Drititels (§. 70 des Geseses vom 8. März 1871). Bei den Städten mit Militär-Bevölkerung is von der Mahl- und Schlachtsteuer eine nah Verhältniß der Militär-Bevölke- rung zur Civil-Bevölkerung zu bemessende Quote abzusfeten. Von den hiernach ermittelten Mahl- und Schlachtsteuer-Bez trägen findet noch ein Abzug von 20 Prozent statt.“

Dieser Vorschlag, mit welchem zugleih der Antrag. der Stadt Stettin, daß sie aus dem Landarmenverbande von Alt- pommern entlassen und ihr gestattet werde, einen eigenen Land- armenverband zu bilden, abgelehnt wird, veranlaßte eine leb- hafte Debatte.

Bei der Abstimmung wurde zuerst der Antrag der Stadt Stettin mit überwiegender Majorität abgelehnt. Demnächst wurde die zweite Frage dahin gestellt: ob der Repartitions- Maßstab nah dem Vorschlage der Landfstube angenommen wer- den foll? Diese Frage wurde mit 28 gegen 10 Stimmen be- jaht. Hieran anschließend, genehmigte der Landtag die Mehr- aus\hreibung von Landarmen-Beiträgen von 10,000 Thlr. pro 1873 und ermächtigte die Landftube, eine gleiche Mehr-Aus- s{chreibung pro 1874 nah Bedürfniß zu beschließen.

Schließlich referirte v. Kleist - Nemiß über ein Schreiben des Ober-Präsidenten vom 6. Iuni 1872, mit welchem derselbe Ab- chrift eines Erlasses des Ministers des Innern vom 2. ejusd. übersendet, betreffend :

1) mehrere Erinnerungen gegen die von dem 43. Kommu- nal-Landtage ad Prop. C. 45 beshlossenen Reglements für die Landarmen-Anstalten zu Neustettin und Ueckermünde,

2) die Herbeiführung einer anderweitigen Beschlußfassung Seitens des nächsten Kommunal-Landtages und

3) die einstweilige Fortführung der Verwaltung der Anstal- ten nach den bestehenden Reglentents.

Der Landtag beschloß, die Beibehaltung der körperlichen Züchti- gung in den Landarmen-Anstalten zu Neustettin und Uecker- münde als eine zur Aufrehthaltung der Ordnung unentbehrliche Korrektionsmaßregel aufrecht zu erhalten, da dieselbe noch in neuerer- Zeit bei anderen Anstalten zugelassen worden sei und verblieb bei allen seinen bisherigen Vorschlägen nah allen Rich- , tungen hin, foweit solche niht von dem Minister genehmigt sind.

Bayern. München, 21. März. Prinz Ludwig und Prinzessin Alice von Hessen haben ihre Reise nah Italien fortgeseßt. Nach der gestrigen Hoftafel hat der König densel- ben, welche bei dem britischen Geschäftsträger Morier abgestiegen waren, einen längeren Besuch abgestattet. j i

Die Prinzen Leopold und Arnulf werden von der Reise in den Orient bis Ende dieses Monats hier zurücker- wartet. Am 14. d. M. wird dann die gesammte Familie Luit- pold zur Vermählungsfeier des Prinzen Leopold mit der Erzherzogin Gisela nah Wien abreisen.

Durch Kriegs-Ministerial-Verorduung werden für den Vortrag der inaktiven Offiziere in den Listen und Büchern, namentli welche Offiziere als zur Disposition (z. D.) oder welche als außer Dienst, (a. D.) stehend vorzutragen sind, neue Bestimmungen erlassen, die auch für die im Offiziersrang stehenden Aerzte und Militärbeamten gleichmäßig in Anwendung zu treten haben. Der Vortrag der Offiziere à la suite bleibt wie bisher, gleichviel ob dieselben in etatêmäßigen Stellen Dienste leisten oder nicht.

Durch Königl. Enischließung wurde der General-Major

¿. D. Ph. Frhr. v. Diez mit Pension verabschiedet.