gegeben werden foll, welcher zu dem Originale oder zu der Aus- fertigung verwendet worden ist. Berlin, den 17. März 1873. Der Präsident des Staats-Ministeriums. Der Finanz-Minister. Graf v. Roon. Camphausen.
An das Königliche Geheime Staats-
Archiv hier, bezw. die Königlichen
Staats-Ärchive in den Provinzen.
Nichtamtliches. Deutsches Neid. ;
Preußen. Berlin, 25. März. In der 7. Sizung des 44. Kommuq,nal-Landtages von Altpommern am 19. d. M. wurden zunächst die Mitglieder des Ständischen Aus- \{hu}ses für die Angelegenheiten der Provinzial-Hülfskasse per Afklamation einstimmig wieder gewählt. — Auf ein Gesuch des Pastors Stürmer zu Ducherow bewilligte der Landtag der Bu- genhagen-Stiftung eine fernere jährliche Beihülfe von 200 Thlr. auf die 3 Iahre 1873 inc:. 1875. Die erbetene BIMg die- ser Beihülfe auf 300 Thlr. wurde abgelehnt. — Die Landftube hat auf Anregung des Direktors für das Landarmenwesen ih mit dem Verkaufe von Neuhof und Zarower Mühle einverstan- den erklärt und vorgeschlagen, fie mit demselben zu beauftragen. Aus der Mitte des Landtags erhob sih dagegen von vielen Seiten lebhafter Widerspruh. Bei der Abstimmung erklärte si der Landtag im Prinzip mit einer gänzlichen oder theilweisen Veräußerung der Zarower Mühle einverstanden, lehnte aber die Veräußerung von Neuhof ab. — Die vorgelegten JIahresreh- nungen der Landarmen- und der Knaben-Erziehungsanstalt zu Neustettin pro 1871, sowie der Landarmen-Anstalt zu Uecker- münde und der Knaben-Detentionsanstalt zu Zarower Mühle pro 1871, die Rechnungen des General-Landarmenfonds pro 1870 und 1871 (Regierungsbezirk Cöslin) wurden dechargirt. — Der Vorschlag der Landstube, den bisher bei der General-Staats- fasse mitverwalteten Landwehr-Pferdegelderfonds für den Regie- rungsbezirtk Cöslin der Provinzial - Hülfskafse einzuverleiben, wurde angenommen, im Hinblick darauf, daß die Fonds der Provinzial-Hülfskasse au dem Regierungsbezirk Cöslin zu Gute kommen.
— In der 8. Sizung am 22. d. M. ertheilte der Land- tag die Decharge über die JIahresrehnung der Provin:zial-Hülfs- fasse, pro 1872 und autorisirte die Direktion derselben, von dem Zinsengewinn von 9367 Thlr. 12 Sgr. 3 Pf. statutenmäßig: 1) 2 mit 7025 Thlr. 16 Sgr. 8- Pf. den Ständen Altpom- merns zu überweisen und an die ständische Dispositionskasse zahlen zu lassen. 2) t mit 2341 Thlr. 25 Sgr. 7 Pf. der Pro- vinzial-Hülfskasse zu übereignen. Zu Abänderungen der Statuten fand der Landtag keine Veranlassung. E :
Nach Erledigung einer Brandentschädigungsangelegenhei waren \sämmtlihe Proponenda des 44. Kommunal-Landtages erledigt. Der Vorsigende erklärte demgemäß den 44. Kom- munal-Landtag für geshlo}sen und verband damit ein dreifaches Lebehoch auf Se. Majestät den - Deutschen Kaiser und König von Preußen, zu welhem die Versammlung einstimmend \ih erhob. Y Bayeru. München, 21. März. Dem Vernehmen nah werden, wie der „N. K.“ meldet, dem nächsten Landtage Ge- seßentwürfe über eine Verlassenshafts- und eine Vormundschaftsordnung vorgelegt werden, Nach ersterer sollen sämmtliche Verlassenschaften den Notaren zur Behandlung überwiesen und nach leßterer die Führung der Vormundschaften einem Familienrathe übertragen werden. Hierdurh würde die Geschäftsaufgabe der Einzelgerichte niht unbedeutend kleiner Und in Folge dessen die Einziehung einer ziemlichen Zahl von Unter- beamten-Stellen an denselben ermögliht werden.
Oldenburg, 20. März. (Wes. 3tg.) In der heutigen Sizung des Landtages wurde zunächst die Abstimmung über den Art. 101 der revidirten Gemeindeordnung wiederholt und derselbe bei namentlicher Abstimmung abgelehnt. Sodann ging der Landtag zur Berathung über den Entwurf eines Ge- seßes Über das Herzogthum Oldenburg, betreffend das Erbrecht und die Uebergangsbestimmungen zu diesem Gesetze, über. Aus der Verhandlung ijt daher nur Folgendes hervorzuheben :
1) Der Art. 1 des Entwurfs, wonach das gesammte Erb- recht sich nah den Bestimmungen des gemeinen Rechtes richtet, soweit nicht das gegenwärtige Geseß und das Gesetz, betreffend das eheliche Güterrecht ein Anderes bestimmt, ward ohne De- batte angenommen, und sind hiernach alle übrigen bestehenden partikularen erbrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Braut- schakverordnungen, das Butjadinger Landrecht und die betre}sen- den Bestimmungen der jevershen Verordnung vom 20. Mai 1806 aufgehoben. Ein hierzu vom Ausshuß gestellter Antrag, daß Erbverträge demnächst nur nach dieser Urkunde sollen abge- {loffen werden können, erhielt die Zustimmung des Landtags.
2) Der vom Ausschusse zum Artikel 2 des Entwurfs ge- stellte Antrag, das Grunderbreht auf die Abkömmlinge des Erb- lassers zu beschränken, fand bei der Staatsregierung einen ent- schiedenen Widerstand, und brachte dieselbe einen Vermittelungs- antrag ein, wonach das Grunderbrecht für den Fall, daß der Erblasser ohne Hinterlassung eines Ehegatten versterben sollte, in Ermangelung von Deszendenten auch auf die Eltern oder Vor- eltern, die VoUl- oder Halbgeshwister, sowie auf die Kinder von Voll- oder Halbgeschwistern auszudehnen sei. Da die Staats- regierung hierbei die Erklärung abgab, daß fie auf die Annahme dieses Antrages ein #o großes Gewicht lege, daß sie das Zustande- kommen des ganzen Geseßes davon abhängig machen müsse, o lehnte der Landtag den Antrag des Ausschusses ab und nahm den Regierungsantrag in namentlicher Abftimmung mit 30 Stim- men gegen 1 Stimme an. j
3) Der Artikel 3 des Entwurfs enthält das der Bildung der Grunderbftellen zum Grunde liegende Prinzip und stellt die Präsumtion auf, daß jede behausete Grundbesißung, welche in den Katastern als ein Artikel verzeichnet und mindestens drei Hektaren groß if, als Grunderbstelle gelte, wobei dem Eigen- thümer die Befugniß zugestanden wird, vorbehaltlih des Requisits
der Behausung, aus seinem Grundbesize oder einem beliebigen Theile desselben eine Grunderbstelle zu bilden, seiner Grund-
erbstelle beliebige andere ihm gehörige Grundstücke einzuverleiben,
von derselben beliebige Theile abzutrennen, sowie derselben die Eigenschaft einer Grunderbstelle zu entziehen. Der vom Aus- \{chus}se dagegen eingenommene Standpunkt, daß keinerlei Prä-
fumtion für das Vorhandensein einer Grunderbftelle aufzustellen,
vielmehr die Bildung, Veränderung oder Auflösung einer solchen lediglih von der Verfügung des Eigenthümers abhängig zu machen sei, fand im Landtage kaum Widerstruh und wurde der
desfällige Aus\hußantrag, da au die Staatsregierung event.
ihre Zustimmung dazu erklärte, bei namentlicher Abstimmung ein-
ftimmig angenommen. 4) Ein zum Artikel 8, welcher den Vorzug des männlichen
Geshlehis vor dem weiblichen und für gewisse Distrikte den der
eben auch zahlen, aber doch nicht dem Lande näher an- möchte niht, daß Reichsbeamte von der öffentlichen Mei- ehnet werden. Ih möchte : sbeamten einen wenn nit leih den Preußen zahlenden Inländer haben, von dem chatten cines Anflugs von Exterritorialität in der Meinung er Gemeinden genommen - ist und der der Kategorie der zahlenden Ausländer eben nichi mehr zugerechnet wird.
8. 25 (Zur Dispositionsstellung der Beamten) hatte der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) beantragt, die in diesem ortragenden Räthe und etatsmäßigen gen Amt auf diejenigen zu beschrän- es Geseßes angestellt sind.
winnen, “die gehören, ih in eine entferntere
leider mit den Vorurtheilen derer, die nicht so tief nachdenken, und die en Forschung versehen find, wie der wenn grade mir in meiner amt- esen Eindrücken, da wo ih sie im Leben so ift der vorliegende Punkt einer vou
der jüngeren Geburt be- us\{hu}ses gestellte Antrag, e Verwandtschaft der unehelichen Verwandt- wurde abgelehnt.
fich über das im §. 1
älteren, für andère aber den Vorzu
von einer Minorität des nicht mit diesen Wa
err Vorredner, zu kämpfen, uad chen Stellung es obliegt, di wahrnehme, entgegenzutreten, denen, der mih an diese meine Pflicht mahnte, und i ehlen, daß ich einer der -energ
fti en der geistig 2 A daß auch die cheli TE- MAlegorIe. „Jer schaft im Grunderbrecht vorgehen solle, , daß wir in dem Reich
5) Eine heftige. Debatte entspann des Artikels den Grunderben bestimmte Voraus, welche das Re- sultat hatte, daß für das Amt Stollhamm, das Amt und die Stadt Jever, das Amt Landwührden und die Gemeinde Esens- hamm, Rodenkirhen, Oevelgönne und Holzwarden ein Voraus 5 Prozent, für die übrigen Distrikte des Herzogthums aber ein Voraus von 40 Prozent des \{huldenfreien Werthes der Grunderbstelle angenommen wurde.
dahin kommen
ischsten Ver- für die Unmöglichkeit, Unmöglichkeit, __ Reichsverfassung jeden Landes, die Reichsbeamten à rspruch zu seßen.
Herra Vorredner nit ver ) t Bundesrathe gewesen in diesem Punkte nachzugeben, diesem Punkte Verpflichtung eines eigenen, zu Groll oder gar eine den entstehen werde, die Befür
nlich, wie die Î Day darüber ein eringshäßung des Reiches in einzelnen Gemein- tung theile ich mit dem Herrn Vor- sondzrn vielmehr die Befürchtung, daß eine Beirrung des 1 ä und das zu verhü- ten liegt mir in meinem Berufe näher. Entsteht dadurh ein Groll, so wird er sich in viel höherem Maße gegen die zahlreichen Landes- beamten richten, und für die Landesgeseßgebung wird die Veranlassung entstehen, für ihre Beamten dieses Privile ium aufzuheben, und ge- seßlih abzuschaffen, und damit wird da elbe von felbst und ohne weitere Gesetzgebung nah dieser Fassung auch für die Reichsbeamten
Paragraphen genannten v ülfsarbeiter im Auswärti: en, welche nah Erlaß dies
der Abgeordnete seinen Antrag motivirt hatte, erklärte der Reichs-
kanzler Fürs von Bismarck:
Ich erlaube mir über das eben eingebrachte Amendement nur wenige Worte, denn es ist sehr s{chwierig, über einen delikaten Punkt, der die Verhältnisse lebender Beamter, mit denen ih alle Tage zu thun hake, betrifft, sich fo unbefangen auszujprechen, ‘als wenn man mit unbenanuten Zahlen rechnet. Wenn das Amendenient angenom- men wird, so würde die freie Bewegung, welche dur das gedachte Gefeß dem auswärtigen Dienst verlichen werden soll, in ihrer Ver- wirklichung auf eine fehr weite Zeit hinausgeshoben. Die Beamten, um welche es sich handelt, find zum Theil jung und neu in das Amt gekoumen; sie haben Ausficht, die ältere Hälfte der hier Anwesenden u überleben und der nächsten Generation erst die Frage zur eben. Sie find unter meiner Einwirkung angestellt wor- N ch würde fie niht angestellt haben, wenn ih nicht überzeugt wäre, daß fie tauglich sind, und daß ih, fo weit man in die Zukunft hen und fv weit man einen Menschen beurtheilen kann, nit in die age fommen werde — vielleicht mein Nachfolger — aber daß i ch Lage kommen werde, thnen gegenüber von der dur Gebrauch zu machen. auf die Dauer entwickelt.
\ redner nicht, Die Deputirtenkam-=- | nationalen B genährt werde; mer hat den mit der english-mittelländischen Gesellshaft abge- \chlo}senen Vertrag zur Legung einer unterseeischen Telegraphen- verbindung zwischen Brindisi und Aegypten genehmigt.
B.)Die Deputirtenkammer genehmigtein ihrer heutigen Sizung den Geseßentwurf, betreffend die Militär- Territorialbezirke. — Der Bericht der Kommission zur Vor- athung des Gesehentwurfs Körperschaften is, der „Opinione“ zufolge, endet und dürfte noch vor den Osterferien vertheilt werden. — Das Ministerialkonseil hat gestern die Anträge der fran- zösischen Regierung in der Frage des italieni\ch - französi- \hen Handelsvertrages zur Berathung gezogen.
Neichstags- Angelegenheiten.
Berlin, 25. März. Jn der gestrigen Sißung des R eihs- tages erklärte der Präjident, Staats-Minister Delb rüdck in der Diskussion über den Gesezentwurf, betreffend die Rechtsver- hältnisse der Reihsbeamten mit Bezug auf eine Bemerkung
Meine Herren! Der Herr Abge Frage, die er eben erörtert h dahin, daß gar nicht daran ged Geseß auf Elsaß-Lothringische
Rom, 18. März. ewußtseins dadur
—24.März. (W. T.
über die religiösen
Ich möchte dringend bitten, den verbündeten Regierungen, die nunmehr voll-
ihrerseits sehr weit und mit der Aufopferung mancher den Einzelnen lieb gewordenen Ueberzeugungen dem Reichstage entgegengekommen find, auch JIhrerseits diesen Schritt entgegen zu thu rr Vorredner vertrat,
und äuf dem Amen- ZJhrerseils nicht zu be- und den Abschluß dieses bedeutsamen er staatsrechtlichen Entwickelung im Reiche dadurch öglichen, daß Sie hier der Auffassung der verbün-
dement, welches der stehen, sondern die Fortschrittes unser in kurzer Zeit erm deten Regierungen Dem Abgeordneten Lasker, welcher hierauf für das Wag- Amendement eintrat, entgegnete der Fürst v. Bismarck: er Herr Vorredner hat seine Argumentation doch in erster Linie und in der Hauptsache auf eine unrichtige faktishe Vorausseßung ge- ündet, indem er angenommen hat, daß es namentli i reußens gewesen ‘ei, der diese Nichtnahhgiebigkeit der Bundesregie- Ich kann ihn bei dieser Gelegenheit nur Deduktionen f o
ösung zu g
nicht in die Geseß zu verleihenden Befugniß allerdings nie wissen, wie fih ein Beamter Er kam in der ersten Kraft der Jugend, in der ersten Begeisterung für seine Beschäftigung vielleicht Eigenschaften vermuthen lassen, die seine Vorgeseßten veranlassen, ihn zur Anstellung vorzuschlagen. Es fann aber unter Umständen kommen, daß, wenn er na Fahren sieht, daß diese Beschäftigung ziemlich trockene Afkten-
ordnete für Kaiserslautern hat die zuleßt selbst beantwortet, nämli t worden ist, das hier vorliegende eamte für anwendbar zu erachten; ih glaube au, es folgt das aus dem S. 1 nicht im mindesten, man müßte denn der Meinung sein, daß ein jedes hier erg wenn nicht das Gegentheil ausdrüdlih gesagt wird, 0 für Elsaß-Lothringen gilt.
Das Haus ist, wie ih glaube, niemals darüber wesen, daß das nicht der Fall ift.
Was nun die zuleßt von dem Herrn Abgeordneten - angeregte Frage betrifft, so liegt es in der Natur der Sache, daß nicht minder wie die Beamten in Elsaß-Lothringen, so auch das Reichskanzler-Amt das Bedürfniß fühlt, die Stellung dieser Beamten gejeßlih zu 7 Herren, Sie werden es begreifli wenn man Anstand genommen hat, mit dieser geseßlichen Regelung vorzugehen, so lange die geseßlihe Regelung der Verhältnisse der l \ch nit in diesem Hause zum Ab- Dieser Abschluß, das hoffentlich bevorstehende l orliegenden Gesebßes, wird die Grundlage bil- den für die alsdann sofort in Angriff zu nehmende geseßliche Rege- lung der Beamtenverhältnisse für Elsaß-Lothringen. A
— Zu §. 7 erwiderte der Präsident Delbrück auf eine Anfrage des Abg. von Bernuth in Betreff der vom Reichstag beschlossenen Resolution rücksichtlih der Pensionskasse für Reichs:
rungen durchgeseßt habe. darauf aufmerksam machen, wie gewagt es ist, die Ded ühren — ohne sichere Kenntniß der Thatsache. inisterium war in seiner Majorität bereit, den Reichs- _anz - Darauf habe ich als Reichskanzler mich dem widerseßt und gesagt: ih halte es für verfassungswidrig. — Nicht die preußische Regierung trägt die Schuld! So liegt die Sache.
Ich habe der preußischen Regierung, meinen Herren Kollegen im m gesagt: wollen Sie das erreichen, / Sie zunächst die Einrichtung in Preußen auf, dann wird die im Reiche von felbst nachfolgen; fo lange fie aber dort besteht, kann ih nicht zugeben, daß der preußishe Beamte an- ders, günstiger, wie der Reihsbeamte behandelt, daß für den Reichs- beamten eine Ausnahme in pejus gemacht wird.
Daß ein so ausgezeichneter Redner, wie der Herr Vorgän anderen Argumente als so feingespißte, wie die, welche nach ten, angeführt hat, läßt mich auf die Hoffnung doch nicht verzichten, daß wir zu einer Verständigung kommen werden. gumente so fein, daß sie — wie die meinigen nicht {osse m Indem ich die persönli stimmung der preußischen Regierung die Verfassung zu, wahren — ih der dazu angestellt ist, wer will mich zwingen, so lange ich 18 Verfassungswidriges oder zu thun, die preußische Regierung eben sowenig wie Jemand Der Herr Vorredner hat hauptsächlih jein Argument daher genommen, daß das Reich hier gewissermaßen gedemüthigt, gebeugt gebung des Partikularstaates. i ommen wir niemals aus.
weit aus s t V in langsamer und wenig an-
eamten erkaltet und mit dem . Es föônnen aber auch andere Einflüsse cintreten, vor denen wir hoffentlich bewahrt bleiben werden, die aber in anderen Staaten vorkommen. ß
niht geben, und wenn fie ihn geben sprechender Form — der E
ehende Geseß, Eifer auch die Befähigung.
tagsbe anzun n. ne Weiteres gsveiwiag amzunchme in Zweifel ge- feindseligen
wundecte - sich, i: herbekommt , Die Zeiten ändern sich. Man wird befreundet — der eine ver- Es wird ihm erwidert, es solle
preußischen Staats-Ministeriu
was Sie anstreben, so heben lebten und der
erhältzuissen Nachrichten langt vom andern einen Dienst. geschehen, wenn Name und Quelle genannt werden. Der Name wird genannt. Das bildet keine Grundlage, auf die man juristisch ein- treten kann, aber solche Umstände, solche Verhältnisse, können eintreten, ht b 5, aber in anderen Staaten. nun in einem solchen Falle mit dem Verdacht, ih möchte fast sagen, mit dem Beweise im Herzen, den er nicht geltend machen fann, weiter wirtbshaften mit demjelben Rathe? Das find sehr exceptionelle exe-nirishe Fälle, sie können fi viel harmloser gestalten, als ein bloßer Verdacht: Beamte des Auswärtigen Amtes, die einen zu intimen Um- gang mit fremden Diplomaten haben, unter Verhältnissen, wo nach Alter, Stellung und sonstigen Interessen ein gegenseitiges persönliches Wohlgefallen aneinander die intimeren Beziehungen nicht aus\ch{ließlich aufflärt — folhe Sachen find {wer abzuschneiden und auf dem ge- wöhnlichen Wege zuristisch nicht zn fassen. Wir find in diesen Ber- hältnissen bei Weitem günstiger situirt, als die meisten Länder die Gegen- Diplomatengeschichte H ) 1 ist das Ehrgefühl ao meist so lebendig, daß es in ihm einen dienstlichen Kraftaufwand und dabei eine Verschwiegenheit, eine Treue, eine Zuverlässigkeit her- vorbringt, die kein Zwang herausdrücken fönnte und die durch keine noch so hohe Besoldung gesichert werden könnte; denn die Gegen- gewichte, welche die Besoldungen in diesen Verhältnissen finden können, ind für den Finanz-Minister in der Gestalt von Besoldungen uner-
Ich glaube aber,
Reichsbeamten im Allgemeinen no — nicht bei uns, Soll der Minister
\chluß gekommen war. Zustandekommen des vorlie
Ich finde die Ar- t n — nit mehr stechen. e Verantwortung für die Ab- jabe, bin ich als Rei
verpflichtet,
Reichskanzler sanktioniren
der Ihnen vorgeiegten Uebersicht dieser o hat das wesent- wohl nicht dar- geseßlih festzu- daran denken 1 ittwen von Reichsbeamten gefeßlich zu regeln. Deshalb ist, da das Schicksal des (Geseßes zweifelhaft war, diese Re- Ich will jeßt auf die Anfrage das
_Meine Herren! Wenn in Resolution nicht speziell Erwähnung geschehen ift, ciner formellen ie i zuthun brauche, es wer Reichsbeamter die Verhältnisse der W
Ia, meine
Erinnern Sie si j; in dem damaligen Hinfichtlih 1) der Zulässigkeit einer Beschlagnahme 2) der Zulässigkeit
lan unter He See ‘ erren, ganz ohne das nothwendig der Vorschläge des Reich-tages 8. 19 sagt: 1 der Diensteinkünfte, Wartegelder und Penfionen; der Zwangsvollstreckung in das Vermögen und gegen die Person fommen den aktiven und den aus dem Dienst geschiedenen Reich8sbe- amten gegenüber diejenigen geseßlihen Bestimmungen zur Anwendung, welche an ihren Wohnorten für die Staatsbeamten maßgebend sind. Beugung des Reiches unter den Partikularstaat haben Ganz herausheben aus den fonfreten ann mau sie nicht,
fsolution nicht erwähnt werden. dahin natragen, daß der Bundesrath diese Resolution dem 2 fanzler-Amt zur weiteren Bearbeitung überwiesen hat, und daß diese Bearbeitung im Gange ist. ,
— §. 19 bildete einen der Differenzpunkte zwischen dem Bun- desrath- und dem Reichstage bei diesem Geseße. rath hat im §. 19 die Bestimmung aufgenommen, daß bezüglich der Steuerpflichtigkeit des Diensteinkommens, der Wartegelder und Pensionen der älteren und der aus dem Dienst geschiedenen Reichsbeamten diejenigen geseßlihen Bestimmungen zur An- wendung kommen sollen, welche an deren Wohnorten für die Staatsbeamten maßgebend sind. Der Reichstag hatte diese Be- stimmung gestrichen.
Der Abg. Wagner (Altenburg) beantragte, den früheren Beschluß des Reichstages aufrecht zu erhalten. diesen Antrag begründet hatte, nahm der Reichskanzler Fürst von Bismark das Wort:
Den Abänderungen, wle im vorigen Jahre. im Reichstage über die Geseßesvorlage beschlossen worden find, ist der Bundesrath in den bei weitem meisten Fällen, — in fast allen — mit nur zwei Hauptaus- nahmen nachgekommen. Wenn es bei diesem Punkte nit der Fall gewesen ist, wenn dieser Punkt im Bundesrathe den verbündeten Re- gierungen Anlaß gegeben hat, das ganze Geseß nochmals zur Vorlage zu bringen, nochmals - der Diskussion zu unterstellen und dadurch die allerdings wenn Sie Punkte ent- aben die verbündeten ediglih die Ab-
Alfo mit dieser ( wir nichts Neues eingeführt. Verhältnissen, in denen die Reichsbeamten leben, k wir werden eben in “vielen Dingen die Landesgeseßgebung, die Lan- deseinrihtungen zu Hülfe nehmen müssen, aber dazu, Herren, helfen Sie mir zunächst die Reichsverfassung aufrecht zu er- halten und zweitens die Idee im Volke zu entwickeln, 3 Reich und die Gesammtheit der Staaten nur en und dasselbe ist, daß der Reichsbeamte keine Exterritorialität besißt, und daß Preußen dem Reiche angehört in demselben Maße, wie das Reich mit Preußen Diesen Gedanken finde ih in Jhrem' Amendement, ne Tradition einer früheren Stellung ansehe, eben flicht, diesen Gedanken der Identität der Landesangehörig- feit und der Reichsangehörigkeit, wie er mir vorshwebt, und ih möchte wiederholt bitten, um dieses cinen Punktes willen die ber das Geseß niht zum Scheitern zu bringen. _ Bundesrath wird wohl sliezlich, der Reichstag noch einmal beschließt, sich g2ben — ih kann die U-berzeugung ausspreen, der Reichstag wird, wenn rath nochmals bei seiner Meinung bleibt, die weit ausge- streckte Hand, die Ihnen in elf oder zwölf Punkten entgegenkommt und nur in ein oder zwei Punkten entgegengeseßt bleibt, ergreif-n wollen. Der Bundesrath hat meines Erachtens die Barriere der Ver- sung und den ganz klaren Wortlaut der fann und nicht überschreiten will.
der Abgeordnete Miquél für das Amende- atte, nahm der Reichskanzler nochmals
Der Bundes- Aus allen diesen Gründen habe ich doch, wenn nicht das ganze Prinzip wieder aufgehoben werden soll, Bedenken, dur Annahme dieses Amendements die Verwirklichung bestimmte Zeit hinaus zu \chieben. Fch könnte es mir ja gefallen lassen, weil ih, wie ich vorher s{hou bemerkte, meist mit jüngeren Beamten, wo ih mi selbst anklagen muß, wenn fie unrichtig gewählt | Aber nehmen Sie an, daß über kurz oder lang jemand Anderes die auswärtigen Ge\chäfte leitet, entweder weil sie lelbständiger gemacht werden, als sie bisher dem Reichskanzler gegen- ein anderer Reichskanzler s ob der mit denselben Männern zu wirth- i hr verantwortlichen ministeriellen Verant- rili 1t 1 die von dem Herrn Borredner im Prinzip empfohlene Unobséybarkeit der vortragenden Räthe kaum ver- träglich; denn es giebt unter Umständen eine Waffe des vortragenden Rathes, gegen die jeder Minister ohnmächtig ift. Das ist die des passiven Widerstandes, der s{heinbaren Unfähigkeit, eine Arbeit nah einer bestimmten Richtung gut zu liefern und herzustellen, die \chlicß- lih einen Minister in die Lage sebt, die Arbeiten selbft zu machen. Kann er sie alle felbst machen, hat er die Zeit und die Arbeitskräfte dazu, kann er fih in einem Grade niht nur verdoppeln, fondern verzchnfachen daß er unter Umständen seine Räthe durch eigene Thätigkeit decken kann, so würde er fie ja gar nicht brauchen. Solchen Minister, der die Arbeiten wegen der Abneigung seiner Mitarbeiter gegen das Sy- stem, welchem er selbft folgt, nicht bewältigen fann, den haben wir doch in unsexer eigenen Geschichte {on mehr als ein Mal gesehen und ih möchte, indem ih wiederhole, daz kein persönliches Urtheil über diejenigen Beamten, gegen welche von diesen geseßlichen Berech- tigungen Gébrauh gemaht werden könnte, mich veranlaßt, dieses Amendement zu bekämpfen, — doch bitten, es abzulehnen, weil es mit dem ganzen Prinzip im Widerspruch steht und auf einem Um- wege eigentlich das Prinzip durch Aufschub ad Calendas Graecas wieder beseitigt, welches in das Geseß hineinzubringen, doch im Uebri- gen in der Absicht des Reichstages li-gt. Auf eine Entgegnung des Abg. Dr. Windth orft (Mep- pen) erwiderte der Reichskanzler: Der Herr Vorredner hat manchen Aeußerungen, die ih aus an- eborenem Wohlwollen mehr als aus sachlichen Gründen hergenommen hatte, eine sahlihe Bedeutung beigelegt — was ich ihm überlassen ch will darüber mit ihm nicht reten und will mich auch nit deutlicher aussprechen, als ich mich vorhin ausgesprochen habe. fl nur nech sagen, daß derjenige Theil d bei der Zurdispositions|\tellung verliert, im deutend ist wie früher; er erhält immer drei Viertel des Gehaltes. Mit drei Viertel des Gehalts und mit der Möglichkeit, andere Er- e Situation unter Umständen eine levis nota braucht gar nicht mit sein. Es ist gar keine Schande de nah der Meinung eines be-
itte ih die dieses Prinzips auf un-
daß das Reich sind, zu thun habe.
zusammengehört. welches ih
Nachdem er nicht verwir
w?-iß ih ja nit, schwierigen
doch die Herren S l ch y wortlichkeit ist meines Erachtens
Verständigung Ü Vorredner hat gesagt, der
der Bunde3
rößtentheilä Bundésrathe u gegenkommen, wieder in Frage zu stellen, so h Regierungen dazu gewihtigere Gründe gehabt, als 1 sicht, den Reichsbeamten sporadisch ein Steuer-Privilegium zu ge- winnen. — Es handelt sich nicht darum, den Reichsbeamten ein Pri- vilegium als solhen zu gewinnen, fonderu nur ihnen überall die Gleichstellung mit den Landesbeamten zu gewähren. deten Regierungen haben sich um so mehr in der Unmöglichkeit be- funden, in diesem Punkte weiter, als es geschehen, entgegenzukommen, da sie den Eindruck haben, daß eine solche Bestimmung, wie diese, mit dem Artikel 3 der Verfcfsung nicht in Einklang zu bringen sei, in dem agausdrücklich gesagt wird, da Bundesfstaates i behandelt werden soll, angehörige dieses Bundeslandes in den analogen Verhältnissen in denen sich der Reichsbeamte befindet, und einen anderen, freili
nit so genau zutreffenden, aber doch* anologen Punkt desselben Ab- saßes, wo sie den Einheimischen gleich behandelt werden sollen. Hätten die verbündeten Regierungen durch die Reichsgeseßgebung ein Privilegium der Reichsbeamtev \haffen wollen, so würde dieses eben einfach dahin ausgesprochen worden sein, daß die Reichsbeamten überall und unbedingt sich derjenigen Privilegien erfreuen sollen, Tage in “nur einzelnen Staaten die Landesbeamten i sondern nur
d de erfassung vor fich, die er nicht überschreiten
Nachdem no ment gesprochen das Wort: ; E
Ich bemerke zunächst, daß ih nicht habe f Anwendung des Art. 3 ipso jure nothwendig f wollen, daß das Reich ein Recht darauf ill und daß dieses Geseß,
agen wollen, daß die ih habe nur jagen be insoweit es dasselbe wenn es ohne eine Erläu- fassungsbestimmung ergeht, von mir wenigstens mit cht in Einklang gebracht werden kann. :
eine Argumentation des Herrn Vor- rfolg verwerthen zu können, Vorschläge des Bundesrathes meiner rd, den Zustand, den Sie crstreben, wiederhole , ein Privilegium halten der Gleih- von dieser Gleich-
Ja, die vérbün-
geltend machen w terung dieser Ver dieser Verfassung ni r Im Uebrigen, glaube ich, redners mir. aneignen und für mi daß die Annahme dex jeßigen Ueberzeugung na
das Reich
ß der Angehörige eines jeden
Bundesftaate als Inländer
ch dahin wirken wi
andelt um sonde nur um das Fest und um Verwerthung der Eiudrücke, die das nationale Bewußtsein erwartet werden können. ändig bereit, auch innerhalb des preußischen wirken, daß dieser Zustand erreicht wird. der Fortdauer des Systems in Preußèn, ih eamten diese Vortheile so lange gewährt Mehrheit der Reichsbeamten für 24
die Reichsbeamten nicht s{lechter timmung, die ih bei meinen Kollegen ung und den o abgegeben haben eró die Waagschale
stellung auf da: \elbst bin vollsts steriums dazu mitzu an sich kein Anhänger verlange nur, werden, wie
es Gehalts, welchen Jemand welche heut zu ft R Reiche niht mehr so be- G daß den Reichsbe sie für die große Preußen bestehen, da Aber nach der
daß fie schon cht der Widersta ì Seite geneigt hätte, kann ih voraus jehe er Einrichtung in Preußen au e ih aber bitten, auf Gemeinden
zahlenden Beamten entgegenkommen, nit legen. Ih möchte für die Reichsbeamten wie für reiche Ausländer ge-
die Landesbeamten bestimmter Privilegien si [ die in diesem Lande fungirenden Reichsbeamten ebenfalls an diesen rivilegien Theil haben. Abgesehen von den Bestimmungen der Ver- allerdings der Grund hauptsächlih maßgebend gewesen, durch ein gewisser Schein der Exterritorialität erweckt werde ) daß das allgemeine Urtheil sih nur zu leiht in die dem Partiku- larismus bequeme und geläufi Reichsbeamte eine Art von Aus
werbsquellen zu ergreifen, kann di ell verbesserte sein; irgend eine „Dispofitiousstellung verbunden zu darin, für ein bestimmtes Amt gera 1 stimmten Vorgeseßten, der vielleicht irrig urtheilt, sich nicht brauchbar erweije eser Vorgesehßte känn aber doch nur mit den Leuten wirtbschaften, die für ihn brauchbar find. Aber ih habe haupt- \ählich das Wort ergriffen, um etwas nachzuholen," was ih vorhin zu erwähnen versäumt habe, — ein anderes auswärtigen Dienste es wünschenswerth macht, daß die Anstellung weniger fest, daß die Bewegung im Dienste eine flüssigere sei.
Ich habe im auswärtigen Dienste die Einrichtung vorgefunden,
gestellt werden.
hinterlassen hat, würden, wenn ni auf die andere e ge i Mitwirkung zur Beseitigung dies 1 barem Boden fallen wird. Bis dahin möcht Sympathie, den zahlenden oder nicht allzu hohen Werth zu i nicht gerne eine analoge Sympathie,
assung, ist des Reichskanz l Vitbeies - M : inein lebt, daß der Sirtbstottoh D E { l der jei, daß er nicht in demjelben Maße, wie der eigene Landesbeamte, als Landsmann zu beurtheilen und zu behandeln sei. Wenn Jemand von dem hoheu wissenschaftlih Vorredners unter diesem
Auffaffung
rgument, was gerade im
Standpunkte des Herrn diesem falschen Eindrucke
ehr erkflärlih. Im Großen und Ganzen haben wir aber
daß es zwei ganz verschiedene Kategorien gab: die eine Kategorie, bestehen aus eigentlich R Perfonen, den Gefandten und Sekretären, die nur im Auslande lebten, die andere, bestehend aus den Ministerial-Räthen, die niemals ins Ausland kamen. Die Leb- teren arbeiteten die Instruktionen für die Ersteren aus, hatten in der Regel nit so viel vom Auslande gesehen wie wünschenswerth war, um auswärtige Verhältnisse richtig zu beurtheilen, während es den- jenigen, die dauernd im Auslande lebten, sehr leiht so ging, daß fie anstatt wie jener Riese, die Kraft durch die Berührung mit der Erde stets wieder zu gewinnen, die heimathliche Erde zu felten berührten, und darum, einigermaßen unsern heimathlihen Verhältnissen ent- fremdet, und leiht zu der zahlreichen Klasse diplomatisher Kosmo- politen zu rechnen waren, die im auswärtigen Dienste aller Länder vorhanden find. Deshalb habe ich mein Augemnerk darauf gerichtet, beide Klassen von Beamten mehr zu vermischen und darauf zu halten, daß die Gesandten, bevor fie ins Ausland kommen, eine Zeit lang als Räthe im Ministerium den wirklihen, regelmäßigen Dienst ge- than haben, und daß andrerseits wieder diejenigen, die s vorziehen, in der Heimath dauernd als Ministerial-Räthe Dienft zu leisten, eine Zeit lang auch bei au3wärtigen Gesandtschaften beschäftigt werden. Sch fürchte, daß ich nah dieser Richtung hin bei diesem oder dem nächsten Budget noch. Schwierigkeiten für die Durchführung meines Systems finden werde, die ich nur mit Jhrer Unterstüßung zu lôsen vermag. Aber es ist meines Erachtens für das Gedeihen des diplomatisHen Dienstes, für die richtige Beurtheilung der auswärtigen Verhältnisse im Centrurx und für die Festhaltung des heimathlichen Bewußtseins im Auslande ein Unentbehrliches, daß diese Scheidung, wie sie bisher im Prinzip bestaud, aufhöre, und daß man das Amt eines Ratbs im auswärtigen Ministerium als eine regelmäßige Etappe im auswärtigen Dienste auch für denjenigen, der Gesandter und Bot- schafter werden will, betrahte. Dazu ist aber erforderlih, daß man einigermaßen freie Hand in der Yesequig der Stellen habe; dies giebt aber 2E zugleich das Mittel an die Hand, diejenigen Wunden zu heilen, oder vielmehr nit zu s{lagen, die der Herr Vorredner be- fürchtete, indem ein Rath, der als Rath nah der Ueberzeugung seines vorgeseßten Ministers nicht oder nicht mehr zu verwenden ist, noch sehr gut verwendbar sein kann in dem auswärtigen Konsulat- dienste und dazu bietet sih ja bei der großen Verstärkung des Kon- sulatdienstes, die wir nah den Bewilligungen des Reichstages haben méêglich machen können, eine ausreichende Gelegenheit. Es wird die Beseitigung eines Rathes, mit dem der Chef nicht glaubt fruchtbrin- gend arbeiten zu fönnen, in den meisten Fällen jeßt durch Verseßung in den Konsulatdienst viel leichter geschehen können, als dur die Dispositionsstellung. Ich möchte im Hinblick au auf dieses Bedürf- niß einer besseren Klut-Cirkulation in dem auswärtigen Dienste vom Innern nach außenwärts hinaus und rückwärts die Freiheit der Be- wegung dur diesen Beschluß zu sanktioniren für wünschenswerth er- achten.
— In der Diskussion über die beiden Schreiben des Reichs-
fanzlers, betreffend die Spezial-Konvention zwischen Deutsch- land und Frankrei, vom 29. Juni 1871 bezüglich der Termine der Abtragung der am 2. März 1874 fällig werdenden legten drei Milliarden der Kriegskostenentshädigung und betreffend die Uebereinkunft mit Frankreih vom 15. März. 1873 über die Zah- lung des Restes der Kriegskostenentshädigung und die Räumung des französischen Gebieis antwortete der Präsident Staats-Minister Delbrü ck auf einige Anfragen des Abg. Grafen Rittberg:
Meine Herren! Was zunächst die 4 Millionen betrifft, welche für die von dem Herrn Vorredner bezeichneten Zwecke des Norddeut- ichen Bundes vom Reichstage bewilligt waren, fo sind fie hier in die Uebersicht deshalb niht aufgenommen, weil fie nicht zu den Lasten der Gemeinschaft des Reiches gehören, sondern zu den Lasten des Nord- deutschen Bundes. Sie befinden sich inder Summe, die überhaupt für den Norddeutschen Bund als solchen nach Abzug der vorher auf- ge gemeinschaftlichen Ausgaben - zur Verwendung zu fom- men hat. : E s”
Rücfichtlich der 24 Millionen für die Offupationstruppen habe ih zu bemerken, daß die französishe Regierung für diese Truppen nur die Verpflegung und Kasernirung zahlt, daß dagegen sämmtliche Aus- gaben, die nicht unter diese beiden Rubriken fallen, von Deutschland zu tragen sind. Die Summe von 24 Millionen wird si{ch übrigens in der Wirklichkeit erheblich vermindern. Sie ist übernommen und eingestellt zu eincr Zeit, als es noch nicht bekannt war und bekannt sein konnte, daß die Räumung jo ras erfolgen werde, alv fie erfolgen wird. Sie war darauf berechnet, daß die Truppen fih mindestens bis in den März des nächsten Jahres in Frankreich befinden würden.
Mas endlich die von Frankreich geleistete Zahlung anlangt, so fann ich die Vorausseßung des Herrn Vorredners bestätigen. Es find 3 Milliarden vollständig bezahlt und es ist ferner auf die vierte Milliarde, welche nah der geschlossenen Konvention Anfangs Februar des nächsten Jahres fällig sein würde, eine halbe Milliarde bereits bezahlt, so daß in der That nur noch 13 Milliarden rückständig find.
Auf einzelne Bemerkungen des Abg. Richter erwiderte Der Präsident Delbrück: L
Meine Herren! Zu den einzelnen Punkten, welche der Herr Ab- geordnete für Rudolstadt hervorgehoben hat, habe ich zunächst zu kon- itatiren, daß Einnahmen von Zinsen in der Rechnung deshalb noch nicht figuriren, weil der Abschluß noh nicht vorlag. Jch konstatire ferner, daß das Dotatiouskapital von 4 Mislionen überall nit zins- bar angelegt worden ist, also auch keinen Zins ertragen hat. Jch habe sodann, was die Zahlungen Frankreichs für die Unterhaltung der Of- fupationstruppen betrifft, nur zu bemerken, daß diese Zahlungen für den Unterhalt der Truppen verwendet werden und demnächst darüber der Nachweis geführt werden wird. i e . 4
Die Marineschaßanweisungen sind nicht wieder auêgegeben, weil es nach der Ansicht des Reichskanzler-Amtes in der That nicht richtig gewesen sein würde, solhe Schaßanweijungen zu emittixen in einem Augenblicke, wo man in der That in Verlegenheit war, was man mit den vorhandenen Kapitalien anfangen sollte. _ Die Beschlußnahme des Reichstages über die definitive Tilgung der Schuld bleibt vorbehalten, und muß vorbehalten bleiben nach Maßgabe des Gefeßes über die französische Kricgsfosten - Entschädigung “ vom vorigen Jahre. An den Norddeutshen Bund sind — ich kann jeßt, nachdem der Abschluß vorliegt, einige nähere Zahlen an- geben — folgende Summen gezahlt, oder ih werde richtiger damit anfangen die gesammten Ausgaben des Norddeutschen Bundes aus Anlaß des Krieges mit Frankreich, einschließlih der Verzinsung und Tilgung der Anleihe voraus zu shicken — das find 598,391,942 Thaler. Von diesen gesammten Summen sind gedeckt dur den Ertrag der Auleihe 200,122,220 Thlr., durch den Uebershuß der Darlehns- fasse 841,955 Thlr., dur freiwillige Beiträge 394 Thlr. und durch Zinseinnahmen des Norddeutschen Bundes 907,247 Thlr., zusammen 201,871,816 Thlr, Durch Erstattung an den Norddeutschen Bund aus der Gemeinschaft auf Grund des Art. 5 des Gejeßes vom vorigen Jahre über die französisbe Kriegskosten-Entschädi- gung ommen zur Erstattung 1,363,569 Thaler, zusammen 203,235,385 Thaler. Aus dem Antheil des Norddeutschen Bundes an der Kriegskosteneutschädigung find hiernach entnommen 395,156,556 Thaler, und zwar im Jahre 1871, 112,813,775 Thäler, und im Jahre 1872 282,342,781 Thaler. ues,
Als die Vorlage hier gemacht wurde, war bekanntlich die lebte
«Konvention mit Frankreich uoch nicht abgeschlossen. Es liegt in der
Natur -der Sace, daß, wie der Herr Abgeordnete das hexvorgehöben hat, mit den- Vertheilungen an die einzelnen betheiligten Gruppen nunmehr in crweitertem Maße vorgegangen werden wird. Was den Norddeutschen Bund betrifft, so hat der Herr Vorredner selbft hervor- gehoben, daß zur Vertheilung an die einzelnen Staaten dieses Bundes
noch ein Geles fehlt. Wenn er erwähnt hat, daß ein solches Geseß
am Horizonte des Bundesraths noch nicht erschienen sei, so ist er nicht ganz richtig unterrichtet. — Er hat fich endlih verwahrt dagegen, daß die Anlegung von Beständen der Reichshguptkasse in Privatpapieren erfolge. Ih glaube aus dem Gegensaße schließen, zu dürfen, daß er gegen die Anlegung in Staatspapieren kein Bedenken trägen würde.
__ Nun, meine Herren, ist es aber, wenn nau überhaupt wirth- s{aftlich verfahren will, vollkommen unmöglich, in Staatspapieren ohne eine ungemeine Steigerung des Courses, also auch ohne einen e en Verlust für das Reich, sehr große Bestände anzulegen. Ich kann versichern, daß die Verwaltung ernsthaft bemüht gewesen ift, gerade Staatspapiere in allererster Linie anzukaufen, daß man aber da vor der Alternative steht, entweder ehen den Cours ganz ungebühr- lich in die Höhe zu treiben durch eine vermehrte Nachfrage, oder nach dem Mittel zu greifen, nah dem die Verwaltung gegriffen hat, nämse- lich neben den Staatspapieren auch folche Papiere anzukaufen, die na pflichtmäßiger Ueberzeugung, nach den Erfahrungen des Börsen- verkehrs einmal eine volle Sicherheit gewähren und sodann, wenn fie veräußert werden sollen, leit zu placiren find.
Als der Abg. Richter eine bestimmte Antwort verlangte, ob Dotationen über die bewilligte 4 Millionen hinaus bewilligt seien, erklärte der Präsident Delbrück:
Meine Herren! Jch kann auf diese Frage nur antworten, ‘daß ih vou solchen von dem Herrn Abgeordneten bezeichneten Dotationen ab- solut gar nichts weiß.
Der Abg. Richter äußerte, die Quelle für seine Andeutungen sei die vom Reichskanzler ressortirende offizióse Presse. Hierauf entgegnete der Fürst v. Bismarck:
__Der Herr Abg. Richter hat si als Quelle seiner Andeutungen auf die „vom Reichskanzler ressortirende offizióse Presse“ bezogen. Meine Herren, das ist ein ganz außerordentlich bequemer und weit- \hichtiger Ausdruck, mit dem man alles Mögliche sagen kann. Ich bestreite, daß es irgend eine vom Reichskanzler ressortirende offizióte Presse giebt. Jh lasse mitunter Artikel in irgend ein Blatt hinein- drucken; aber es ijt ein Manöver, dessen der Herr Vorredner sich sonst nicht gegen mich bedient hat, zu fagen, für Alles, was an Thorheiten in einer solchen Zeitung steht, sei der Reichskanzler verantwortlich. Daß es heißt, „das Blatt des Herrn von Bismarck“ \hreibt das und das, dergleichen habe ih im Auslande und au im Inlande erlebt, wir find aber nicht dazu hier, uns gegenseitig die Situation zu verdunkeln und der- gleichen chwace Argumentationen zuzuschieben. Ih würde dem Herrn Vor- reduer dankbar sein, wenn er mir das Blatt, dem er meine Jnspira- tion zuschreibt, nah Artikel und Nummer bezeichnete, und ih bitte ihn, es mir einzuschicken.
Im Uebrigen kaun ich mein Zeugniß zu dem meines Herrn Nach- bars legen; auch mir find die behaupteten Umstände eben fo vollstän-
dig unbekannt, ih weiß niht, woher der Herr Abgeordnete seine Be-
hauptungen {öpft, mir sind keine Dotationen außer denen, die amtlih bewilligt sind, bekannt, und ich habe Ihnen amtlih noch niemals die Unwahrheit gesagt, soviel ih mich erinnere. Wenn mir dies alfo voll- ständig unbekannt ist, so wird der Herr Abgeordnete s{hon daraus entnehmen fönnen, daß ich dergleichen Angaben nicht inspirirt haben kann, wohl aber würde es für mich von Interesse fein, wenn er fie mir mittheilte.
Als der Abg. Richter eine bestimmte Persönlichkeit als seine
Quelle namhaft machte, erklärte der Fürst v. Bismar ck: Jch glaube, da hâtte ih außerordentlich viel zu thun, wenn ih für Alles, was irgend ‘eine Perfon, welche fih mit der offiziôósen Prefse beschäftigt und dafür schreibt, verantwortlich sein sollte. Der Herr Abgeordnete hat, glaube ih, {elbt fo viel Kenntniß von Preßsachen, um zu wissen, welches Maß von Zeit dazu gehört, um sachkundig in der Presse schreiben zu können. Daß ich diese Zeit in meinem Ges sundheitszustande, wo ih nicht einmal die regelmäßigen Geschäfte ver- walten und besocgen karn, nicht habe, wird der Herr Abgeordnete mir zugeben. Was er von dem genannten Herrn hier anführt, ob- er das weiter beweisen und entwickeln kann, weiß ih nicht und was die Nen- nung dieses Namens bedeuten soll, weiß ich auch nihcht, ih glaube aber das hat für den Reichstag sehr wenig Interesse.
Der Präsident Dr. Simson konstatirte am Schlusse der Dis- kussion unter allseitiger Zustimmung des Reichstags, daß das Haus von den Konventionen Kenntniß nimmt und, wie er hin- zufügen dürfe, mit hoher Befriedigung Kenntniß nimmt. Hier- auf nahm der Reichskanzler das Wort:
Darf ih einen Augenblick noch das Wort nehmen um für die eben vernommene Aeußerung dem Herrn Präsidenten und dem Reichs- tage meinen Dank auszusprehen? Es giebt für einen Staatsbeamten feine höhere Befriedigung als die Anerkennung, die ihm von den Ver- tretern der Gesammtheit seiner Landsleute zu Theil werden kann. Ein folcher Ausspruch ist für mich eiu Sporn, eine Ermuthigung, und i fann sagen, eine Arznei den Shwächen gegenüber, mit denen id fäampfe, wenn ih meinen Dienst thue.
— Jn der Diskussion über den Geseßentwurf, betreffend die dem Reichs-Ober-Handelsgeriht gegen Rechtsanwalte und Advokaten zustehenden Disziplinarbefugnisse erklärte der Bun- des-Kommissar Geheimer Regierungs-Rath Dr. Möller auf eine Anfrage des Abg. Weigel: :
Meine Herren! Der vorliegende Geseßentwurf hat nicht die Ab- sicht, darüber eine Bestimmung zu treffen, wie es mit dem Recht ?zum Geschäftsbetriebe bei denjenigen Advokaten gehalten werden soll, welche sich von ihrem früheren Domizil nah Leipzig begeben, um dort bei dem Reichs-Ober-Handelsgericht zu praktiziren. Wenn in den Motiven die Residenzfrage ciner ausführlichen Erörterung unterzogen worden ist, so ist das, so viel mir bekannt ist, ledigli dadurch veranlaßt worden, daß früher von einer Seite die Meinung aufgestellt war, daß die Rechtsanwälte, welche sich in Leipzig niederlicßen, daneben unter allen Umständen das Recht der Praxis an ihrem früheren Wohnort beibehielten. Wäre diese Meinung richtig, dann würde es des vorliegenden Geseßes nicht bedurft haben, denn dann würden diese Herren sämmtlich unter der Herrschaft derjenigen Disziplinar- geseße geblieben sein, denen sie unterstanden, ehe fie ihre Thätigkeit beim Reichs-Ober-Handelsgericht begannen. Die Ausführungen in den Motiven über diesen Punkt haben eigentlih nur einen historischen Charakter; feineswegs aber ist es die Absicht gewesen, über die Res sidenzfrage in dec Vorlage eine Entscheidung zu treffen. Das Gefeß beschränkt sich lediglih darauf, die Dieziplinarverhältnisse zu regeln; nicht aber bezweckt es, die Residenzfrage zu entscheiden oder anders zu normiren, wie bisher geschehen ist |
Sas die fernere Frage betrifft, wie es mit den Disziplinarver- hältnissen derjenigen Advokaten stehe, welche beim Reichs-Ober-Han- delsgeriht ihre Praxis ausüben, daneben aber die Berechtigung zur Praxis in ihrer Heimath beibehalten haben, jo glaube ich, daß auf diese Herren, sofern es sich um ihre Thätigkeit in Prozeßsachen handelt, welche bei dem Reichs-Ober-Handel3gerihte s{hwebeu, der S. 1 An- wendung finden wird, daß dagegen in Betreff der Thätigkeit, welche sie bei ihrem heimathlihen Gericht ausüben, lediglich das dort gel- tende Recht anzuwenden ist.
Kunst und Wissenschaft.
Aus den Sitzungen der historischen Vereine imMonat ges ruar d. I. Verein für Geschichte der Mark Brandenburg in Berlin. Cand. Mühlmann über 14 ungedruckte Urkunden, betreffend die ehemalige Kommende des deutschen Ritterordens in Dansdorf bei Belzig, sowie über den Besißstand und die inneren Verhältnisse der Kommende von ihrer Stiftung bis zu ihrer Aufhebung; Archivrath Dr. Hassel über den Bau der Féstung Spandau in den Jahren 1562 bis 1565. — Verein für die Geschichte Berlins: Dr. F. Beer über das Blankefelde’sche N in der Klosterstraße Nr. 72 und die Fa- milie Blankenfelde; Kreisgerichts-Rath Grieben über das Lippene'sche Recht vom Jahre 1479; Geh. Hofrath Schneider über die Stendaler Dee von 1568; Geh. Hofrath Schneider über die Russen und
esterreicher 1760 in Berlin. — Verein für die Geschichte Potsdams: Rentier Lange über Kirchen-, Magistrats- und Gewerksfiegel der Stadt Potsdam; Geh. Hofrath Schneider über den ältésten Wappen- adler Potsdams und über das göldene Schild des Wappens ; Fräulein Karoline Schulze über die Aus- oder Zugänge zur nsel Potsdamz Geh. Hofrath Schneider über die Geschichte cines Ackerstückes vor
tra n et are Ebr rAÓ
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