au
\
lionen etwa 50 Millionen Mark in 5 - Markstüten, _150 Millionen Mark in 1 - Markstücken, 100 Millionen in § - Markstücken und 100
illionen in z-Markstücken ausgeprägt werden sollen, — die Summe der 3 - Markstücke muß eine große Tin, weil dies eine sehr wichtige Münze für den Kleinverkehr wird — so giebt das an Reichssilber- münzen die auszuprägen sind, den Betrag von 860 Millionen Stü. Was nun die Reichs - Nickel - und Reichs - Kupfermünzen angeht, so sollen 24 Mark pro Kopf der Bevölkerung ausgeprägt werden dürfen, also in Summa 100 Millionen Mark. Nimmt man an, daß 45 Millionen Mark in10-Pfennigstücken, 30 Millionen Mark in 9-Pfennigstücken, 15Mil- lionen Mark in 2-Pfennigstücken und 10 Millionen Mark in 1-Pfen- nigstücken ausgeprägt werden müssen, so giebt das eine Ausprägung von 2800 Millionen Stück. Im Ganzen würde die vollständige Aus- prâgung dessen, wozu das Geseß ermächtigt, eine Ausprägung von 3660 Millionen Münzen ergeben. Nun i} das der ganze Umfang von Ausprä ung, die erreiht wird, erstens, wenn die Umwandlung des gejammten Münzumlaufs hergestellt ist und ‘zweitens, wenn an Scheide- münzen das arxtmum des Betrags, dessen Ausprägung zu- lässig ist, ausgeprägt fein wird. Es wird aber jeden- falls für den Verkehr zunächst enter als das Maximum erfor- derlich sein und es sind ferner eine Reibe von den Münzen der bishe- rigen F das neue System übernommen worden; es kommt, wie ih bereits gestern zu erwähnen die Ehre hatte, für die Einfüh- rung der Totalität des Systems vorbehaltlich des einstweiligen Um- laufs der Thaler und Zweithalerstücke vorzugsweise darâuf an, den Bedarf an Nickel- und Kupfermünzen, ferner an !/; Markstücken und an 1-Markftücken für Süddeutschland, ferner der Betrag an Kapfer- münzen, welcher an die Stelle der 2- und 4-Pfennigstücke in Nord- deutshland tritt, zu prägen. Ich greife jedenfalls niht hoh, weun ih annehme, daß diese Ausprägungen 500 Millionen Stück umfassen werden.
Nun kommt zweitens die Las hte der Landesmünzen in Frage, die uns bisher zu Gebote stehen. Wenn man davon ausgeht, daß die Goldprägungen, die unmögli auf eine lange Zeitdauer ein- gestellt werden können, in der Hälfte ihres bisherigen Umfanges auf- recht erhalten werden müfsen; wenn man ferner davon ausgeht, daß die Plättchen. für die „Nickel- und Kupfermünzen in Privatfabriken hergestellt werden und diese Münzen in den Münzstätten nur geprägt werdenz wenn man ferner davon ausgeht, daß das Material für die Silbermünzen „zwar in den Münzstätten selber hergestellt wird, daß aber eine Justirung der Silbermünzen nit nothwendig ist, so wur- den für unsere bisherigen Münzstätten — ih kann noch nicht genau angen, wie groß ihre Leistungsfähigkeit ist, es beruht die Annahme
it einer oberflählihen und, wie ich zuglei im Voraus bemerken will, auf einer jehr zurückhaltenden Schäßung — fo würde, sage i, unsere bisherigen Münzstätten, deren Leistungsfähigkeit unter diesen Vorausseßungen ins Gesammt auf jährlich 200 Millionen Stück ge- {äßt ist, über zwei Jahre erforderli sein, um den Bedarf mit den gegenwärtigen Kräften herzustellen.
Es ist von dem verehrten Herrn Abgeordneten für Mainz ferner hervorgehoben, daß zwischen dem Ein- und Fünfmarkstück eine zu große Lücke sei, und er hat vorges{lagen, dieselbe durch ein Zweieinhalh- markstück auszufüllen. Er hat außerdem angedeutet, daß es dann vielleicht thunlich sein werde, das Fünfmarkstück ganz wegzulafsen; wogegen von Seiten des Herra Abgeordueten von Heilbronn vorgeshla- x ilt, wenn ih ihn 1:cht verstanden habe, die Fünfmarkstückc in
old auszuprägen Jch will auf die Stückelung nicht näher eingehen. Jch möchte nur das eine bemerken, daß ih nicht anerkenuen kann, daß die Lüdke zwischen Ein- und Fünfmarkstücken eine zu große sei. Wir haben in Preußen in neuerer Zeit keine Stücke zu 7 Thlr. ausgeprägt, und es kursiren folher Stücke nit viele; wir haben also eine Lüde ¿wischen dem 4 Thlr. und dem Thalerstück und im Verkehr hat es fih noch nit herausgestellt, daß zur Ausfüllung dieser Lücke ein Be- n vorhanden sei. i:
Eine sehr wichtige Frage, auf welche der Herr Abgeordnete von Mainz und verschiedene andere nach ihm gekommen sind, ist die der Ausprägung auf Privatrehnung. Jch glaube indessen, daß darüber eine Verständigung nit \hwer sein wird, wenn wir uns nur einmal darüber Tar werden, was wir gegenseitig nnter „Ausprägung auf Pri- vatrechnung“ verstehen. Da will ich Ihnen aus meiner bisherigen Praxis erzählen, was das betheiligte Publikum, diejenigen Leute näm- li, welche mit Gold und Silber Handel treiben, unter Ausprägung auf Privatrechnung verstehen. Sie verstehen darunter, daß fie das Gold zur Peunze tragen und für die Ausprägung zu 20 Markstücken höchstens. den Betrag zu zablen haben, den gegenwärtig das Reich den Landesmünzstätten für die Ausprägung von Zwanzigmarkstücken zahlt, also 4 Mark pro Pfund fein. Nun notirte gestern der Cours- ettel das Pfuny Gold fein am hiesigen Plaß zu 4617 Thaler und es find in der leßten Zeit gar nicht unerhebliche Ankäufe zu dicsem Preise auf Reichsrechnung gemacht werden. Die 4614 Thaler machen 13844 Mark. Dazu würden die Golthändler gegen 4 Mark für die Ausprägung, das würde machen 13884 Mark, und fie würden dafür von der Münze erhalten 1395 Mark in Zwanzigmarkstücken ; sie wür- om also bei dem Geschäft an dem Pfunde feinen Goldes 64 Mark ucriren.
Geg-nwärtig liegt die Sache so, daß das Gold und zwar so viel Gold wie auf unsern „Markt kommt, auf Reichsrechnung angekauft wird und daß das Reich aus dem Ueberschusse, der, statt in die Hände der Goldhändler, in die Kassen der Steuerzahler kommt, die Ein- nahmen hat, welche es in den Stand jeben, zunächst die Kosten der weiteren Vornahmen zur Umwandlung des Münzumlaufs zu decken, daß diese Ueberschüsse aber vorn ehmlich den Entgelt dafür bieten, daß das Reich mit der Ausgabe von 19- und 20-Markstücken die Pflicht übernimmt, dieselben, sobald sie im Verkehr bis zum Passiy- gewiht abgenußt sind, einzuziehen und neu auszuprägen.
laube ih, und das möchte i
r Hamburg bemerken, welcher Spekulation Gold zur Ausprägung zu bringen, sondern man erfülle damit die Aufgabe, den Verkehr mit dem nöthigen Bedarf an Gold- münzen zu füllen — es ist zweierlei, ob diese Aufgabe erfüllt wird unter Entschädigung der Steuerzahler für die ihnen auferlegten Lasten, oder ob fie erfüllt wird unter Realifirung des Gewinnes auf Kosten der Steuerzahler. Es ist," meine is die ganze Frage der Privataus- münzung nur eine Frage des Prei es, welche festgeseßt werden soll, für die Mos von Reichsgoldmünzen. Bisher war es bei den deutshen Münzen Sitte, den Preis festzustellen, zu welchem die Münzen das Prägemetall fauften. E3 wurde regelmäßig von den Münzen der Preis des Pfundes Silber in Tha, ler oder Gulden veröffentliht, und dazu nahmen die Müún- zen das Silber, was ihnen angeboten wurde. Di jer Preis regulirte sid also nach dem Marktpreise des Silbers. Es schwankte gleich dem
arktpreise; und sobald der Marktpreis so weit stieg, daß das Aus- prägen nicht mehr lohnend war, dann freilih verhinderte er die Aus- Paas für Private dadur, daß sie eben für Private nicht mehr ohnte. Dies ist der eine Weg, auf welchem, wenn auc nicht die Ausprägung auf Privatrechnung, so doch die Umwandlung des linz- metalls in geprägtes Metall für Private herbeigeführt wird. Der andere Weg ist der, daß man einen bestimmten Preis pro Pfund fein feftstellt, welcher erhoben wird für beliebiges Münzmetall, welches von Privaten zur Ausprägung eingebraht wird. Und die ganze Frage bei dieser zweiten Art der Herstellung der Vorausfeßungen für Aus- märzungen auf A ist, wie gesagt, die Feststel- lung dieses Preises. Jn England ist nominell eine Ver- gütung für die Ausprägung nit vorhanden. Reell liegt die Last, welche derjenige, der in Goldausprägen läßt, übernehmen muß, darin, daß die Ausprägung eine längere A in Anspruch nimmt und er in- anr seen die Zinsverluste trägt. Die Bank nimmt die Umwechslung von Metall gegen Der unmittelbar zu einer Preisdifferenz von 12 d. pro Unze vor. Es besteht nun eine Meinungsverschiedenheit darüber, soll der Preis, um welchen für Privatrechnung ausgeprägt wird, niedrig fein, soll er die unmittelbaren Kosten nicht decken oder oll er nur die unmittelbaren Kosten decken, oder soll er eine C lMdiging für den weiteren Aufwand erhalten, welchen das öffentlihe Wefen übernimmt? Jn England is man davon ausgegaugen, daß 2s vortheilhaft sei, diesen Preis nominell =— 0, reell möglist niedrig zu halten. Die Folge davon ist, die, daß künst-
S8 ift, dem Herrn Abgeordneten agte, es sei feine bloße
lih der Werth oder Preis des gemünzten und des ung talls möglihst * gleich gehalten wird. Es fann ja nur die
K
inzten Me- ifferenz
der Ausmünzungskosten sich erhalten. Das ungemünzte Metall kann
nur um so viel niedriger im Es wird also von der Geseßgebung auf Kosten des Gemein-
beträgt.
Preise werden, als eben jener Zizsverlust
wesens der Zweck befördert, daß die Ausprägung eine möglich| geringe
Wertherhöhung des
Politik unter unseren -Verhältnifsen \ich ebenso bewähren Unter den engli}chen Verhältnissen bewährt hat. esteht, wie die Motive bereits hervorgehoben haben, | die Be-
fie sih angebli E s stimmung, daß M lande sofort auf gezogen wérden.
lich einen Markt in
Edelmetalls herbeiführt. Es ist fraglich,/ob diese de, wie
ünzen, welche niht vollwihtig sind, ‘im In- Kosten der Inhaber der Münzen ein- Die Folge ist, daß die Münzen, welche
nicht vollwichtig find, nah dem Auslande gehen. Sie d nament-
eseße die
Südamerika. Wir haben in- unsere
m Bestimmung, daß die nit vollwihtigen Münzen -auf Redmnung des Reiches eingezogen werden. Es werden also in Deutschland ‘die nicht vollwihtigen Münzen alle nach unserem Markte ren, um
hier gegen, vollwichtige umgetauscht zu werden, wä
rend in England
die Nichtvollwichtigen vom Markte wegströmen, weil sie auf dem eng-
lischen Markte nicht
geduldet werden. Das englishe Systèm wälzt
die Kosten der Abnußung auf das Ausland ab, während unser System
dem Inlande die Kosten der Abnußung zur Last legt.
nun ebenso verfahren, rechnung ohne Kosten wir künstlich die P
enn wir wie die Engländer, also die Ausprägung auf Privat- oder unter dem Kostenpreise bewirken, so vermindern reisdifferenz zwischen dem geprägten und dem un-
geprägten Metall, erleihtern alio die Ausfuhr des geprägten Metalls, weil sein Preis nicht wesentli höber ist, als der des ungeprägten
Metalls, und dieses hat zwei
Wirkungen: Erstens werden zur Aus-
fuhr vorwiegend diejenigen Stücke genommen, welche vollwihtig oder
übervollwichtig find,
fuhr gelangen, entweder nicht wiederkehren, und uns in die
und zweitens werden die Stücke, welche zur Aus- othwen-
digkeit verseßen, sie zu erseßen, oder sie werden abgenußt wiederkehren, und uns Kosten auferlegen für einen Umlauf, der außerhalb unserer Grenzen
stattgefunden hat. D
er Herr Abgeo1dnete für Mainz hat ganz richtig aner-
kannt, daß, wenn wir das englishe System der Ausprägung mit Verlust,
— das i
és wirkli, der englishe Staat kommt mit Verlust her-
aus — herübernehmen wollen, wir unfer System der Aufrechterhal- tung der Vollwichtigkeit auf Reichskosten aufgeben müssen. Er hat
—
vorgezogen, - wenn es nicht anders ginge, lieber unser System aufzu-
gebèn, und zwar deshalb, weil er wünscht, daß unsern
ünzen der
Weg möglichst in das Ausland gebahnt werde. Jch glaube, meine
Herren, wir haben
schen Bedarf an Goldmünzen zu sorgen. Wir
lih waterielles J
zunächst genug zu thun, um für den inländi- ir haben ein wirk- Münzen im Auslande
nteresse, daß - unsere
courfirea, nu» in geringem Maße. Wer selbft — und darin (laube i, ist der Herr Abgeordnete für D vollständig mit mir
cinverstanden — wir
selbst wollen uns, so viel wir können, dagegen
wehren, daß unser Volk die Gewohnheit, fremde Münzen unbesehens
anzunehmen, noch ferner aufrecht erhalte.
diejes Prinzip offen,
re Ich glaube, wenn wir klar, bestimmt durch unser Geseß selbst“ aus-
spreen; daun würde es uns \{le{cht anstehen, durch unser Geseh die
FBege zu erleichtern, anderen Völkern unsere zu leiht gewordenen Münzen L Die Frage der Ausmünzung für Privatrehnung
ist, da die
reise, um welche es fich dabei handelt, wenn wir die Ele-
mente des LTarifes festseßen wollen, noch nicht durch die Erfahrung hinreichend festgestellt worden sind — eine Gros welche sich im Sta- e
dium des Experimentirens befindet, und di
em Stadium des Erperi-
meutirens entspricht die Bestimmung des Geseßzentwurfes, welche den Reichskanzler ermächtigt, bestimmte Münzstätten zur Ausprägung für Privatrechnung anzuweilen, — eine Ermächtigung, der ja, fobald das
große Werk der
Umprägung, welches uns zunächst obliegt, völlig zu
Ende geführt sein wird, gar nihts im Wege steht, eine möglichst weite Ausdehnung zu geben, — welche aber ferner dem Bundez-
rathe die Ermächtigung giebt, den reis, geprägt wird, festzustellen. f
wird, wird sich ja Sache, wie namentl
; um welchen aus- ,_ Sobald diese Bestimmung praktis dur die Erfahrung ermitteln lassen, wie diese ih der Tarif fih in Zukunft zu gestalten hat;
und so weit die Geseßgebung darauf wieder einzugehen Veranlassung hat, wird ja in Zukunft Gelegenheit sein, die näheren Bestimmungen
zu treffen. Jh sage, zu Grunde zu legend
die Vorausseßungen, auf denen die dem Tarife en Preisverhältnisse beruhen, sind -noch unsicher.
Ich sagte Ihnen schon gestern, daß die erfahrungsmäßige Abnußung, welche an den französischen Goldmünzen errolgt ijt, die Folgerung zu-
läßt, daß unsere 20-Markstücke etwa nah 25. Jah
ahren und unsere 10-
Markstücke etwa nah 12 Jahren durch die Abnüßung an das Passir- gewicht herankommen werden, so daß die durchschnittlihe Lebensdauer
dieser beiden Stüdcke
den. Wenn alfo dur jenen
Cuno sten, welche
ein betragen, erstattet werden sollen, und wenn zweitens die
fasse für die Pflicht,
etwa diese beiden genannten Zeiträume fein wür- „Farif erstens die unmittelbaren Ausprä- fur die 20-Markstücke jeßt 4 Mark pro Rees
eids-
die fie übernimmt, nach Ablauf diefer Lebens-
periode das Stück einzuziehen, im Gewicht auf das Vollgewicht zu ergänzen und neu auszuprägen — entshädigt werden soll, so würde außer den unmittelbaren Prägungskosten an die Reichskafse gezahlt werden müssen: der geganvärtige Werth der Auêgaben zu Zinseszins
berechnet, die auf das
0-Markitück nah 25 Jahren verwendet werden
müssen. Diese Ausgaben bestehen erstens in den Kosten der neuen agung und zweitens in Ergänzung der verloren gegangenen 5°/,, am
weitere Dezimalste
ünzmetall. Die rägungsfosten betragen (2,86 pro Mille und e
n) und der Ersaß würde 5%» betragen.
Dieser gegcuwärtige Werth von 7,86%» nach 25 Jahren beträgt
2,9590. W
kosten mit 2,86°/%5, so kommt man,
enn man dem hinzutreten läßt die augenblicklichen Präge-
unter Berüsichtigung der in mei-
nen Angaben weggelassenen Dezimalstellen, im Ganzen auf 5,82%.
Dies würde, wenn gütung für die Ausp
ark für die Ausprägu
man unter den jeßigen Vorausseßungen die Ver- rägung berehnen wollte, den Saß von ca. 81/9 von 1 Pfund fein ergeben. Der gegenwär-
n S des Pfundes Gold ist, wie ich vorhin bemerkte, 1384x ark. Wenn wir dazu die 8,1 Mark Prägevergütung hinzurecnen, JÓ würde das also 1392,6 Mark ergeben, und es würde darnach für en Privatmann, welcher ausprägen läßt, immer noch ein Gewinn von 2,4 Mark übrig bleiben.
,_ Die Elemente dieser Berechnung der in der dur{s\{chnittlichen Lebensdauer deë
rägevergütung liegen theils ünzstücke, theils aber in
den gegenwärtigen Prägekosten.- Diese Prägekosten find vor etwas
über einem Jahre fe
sich zwei Elemente jener
ében die Ehre hatte,
figen: Wenn fie fich vermindern, so vermindern esammtvergütung, wie ih sie zu berechnen und die Gesammtvergütung wird geringer. Der
rößere oder geringere Betrag der unmittelbaren Prägekosten ist ab-
hngig von dem größeren oder geringeren Umfang, in welchem die Leistungs- Ahigkeit der Münzanstalt ausgenußt wird. Die Prägekoften werden daher um so geringer werden, je mehr die gleichartigen Ausprägungs- geihalte sih auf eine bestimmte Münzanstalt im Ganzen konzentriren.
lso, so lange man noch nicht alle Münzanstalten für die Ausprägung
auf Privatrechnung ausprägen können, ‘w
öffnen kann, so lauge wird man am wohsfeilsten enn man niht alle Münzen zu einer Quote, son-
dern nur eine oder einzelne Münzstätten für diejen Zweck ganz ar-
beiten Täßt.
Zum Swhluß, meine Herren, noch ein Wort über einen ewissen Gegensaß, den i u den Herren Abgeordneten für Mainz oa
S Aalen beobachtet erth darauf, daß
abe. Der Herr Abgeordnete für Mainz legte unsere Münzen möglichst oder doch wenigstens in
gewissem Umfange nah außen gingen, um dort in den Umlauf zu treten,
und der Herr
bgeordnete für Aalen fah eine große Schädigung un- seres Exporthandels darin, wenn die Ding E erm in unserm Verkehr. verhindert würde. Die
ilbermünzen e Gegensäße können aller-
dings nur in verschiedenen Staaten nebea einander in Wirksamkeit treten. Den Herrn Abgeordneten für Aalen möchte ich darauf auf- merksam machen, daß er, wenn sein Sab richtig ist, die Frage beant- worlen müßte, wie es kommt, daß gerade das Land, welches den
größten Handel und der Welt hat, — d
namentlich den verhältnißmäßig größten Ervort aß England die fremden Münzen vir die tate
Gewohnheit des Verkehrs von seiner Cirkulation fern hâlt. Wenn die
Fernhaltung fremder
Münzen den Handel schädigte, dann müßte Eng-
land am meisten seinen Handel geschädigt haben. Jch meine, gerade in der Thatsache, de das Land, welches die größte Entwickelung des Handels und des Exports hat, durch die entwickelte Gewohnheit, die fremden Münzen von seiner Cirkulation fern hält, erade in dieser Thatsache liegt ein bedeutsames Zeichen da- für, daß ein gewisser Zusammenhang de diesen beiden Symptomen stattfindet, daß das wirth aftlich fräftigste Volk die fremden Münzen von ih fernzuhalten versteht, und das es ein Symptom wirthschaftliher Shwäche ist, wenn diese Fernhaltung „einem Volke nit gelingt. Jn Deutschland will ich dies allerdings ‘nicht als ein Symptom wirthschaftliher Shwäche hinstellen denn bei uns liegt der Grund diefer üblen Gewohnheit in der Münz- geshihte. Aber ein Symptom ist regelmäßig zugleich ein Förderungs- mittel; dieses Symptom der wirthschaftlichen Shwäche, woher es auch komme, fördert die wirthshaftlihe Shwäche. Grade wie die Schwäthe derjenigen wirthshaftlihen Klassen, die darauf eingegangen find, s{chlechte Münzen anzunehmen, dazu führt, daß diese Klassen ge- ¿wungen werden, jeñe {lechten Münzen au fernerhin anzuneh:nen. , Ih bitte Sie daher, meine Herren, helfen Sie den Bundes-. regierungen auch ín dieser Beziehung, daß Deutschland es lerne ,-durch Reinhaltung seines eigenen und Aufrechthaltung eines vollwihtigen Münzumlaufs seine wirthshaftlihe Kraft zu fördern.
Nah dem Abgeordneten Sombart nahm dem Präsident Delbrück das Wort:
Meine Herren ! Ih habe zu meinem lebhaften Bedauern, durch anderweite Dienstgeshäfte in Anspruch genommen, einen großen Theil der heutigen Sißung nicht beiwohnen können, und kann deshalb, wenn ih jeßt das Wort nehme, E nur beschränken auf eine Erwiderung auf dasjenige, was der Herr Abgeordnete für Frankfurt eben gesagt
(L. Fenn er an der bisherigen Ausführung des Münzgeseßes ver- mißt hat diejenige Raschheit, die er ‘erwartet hatte und welche wün- [ORerty gewesen wäre, so wird er, glaube ih, dabei nicht übersehen dürfen, daß die Einziehung der Silbermünzen — und der Mangel die- ser Einziehung ist wohl vorzugsweise das, woran er gedacht hat, denn Goldmünzen konnten in der That nit mehr geprägt werden als geprägt find — daß die Einziehüñg der Silbermünzen nit außer jeder Ver- bindung gehalten werden konnte mit den einzuführenden neuen Münzen. Es liegt in der Natur der Sache, daß das Material für die einzu-
hrenden neuen “Silbermünzen aus den umlaufenden Silbermünzen zu entnehmen ift, und daß insofern die Einziehung der leßteren in Ver- bindung steht mit der Einführung der neuen Systems. Außerdem war für die ganze Behandlung von Einfluß die Unsicherheit, welche obwaltete in Bezug auf die Termine, in denen die französische Kriegs- entschädigung eingehen werde. Hätten wir vor einem halbén Jahre gewußt, was wir , heute wissen, hätten wir vor einem halben Jahre gewußt, daß die französische Kriegskostenentshädigunc noch im Laufe dieses Jahres bezahlt wer- den würde, s9 würden allerdings unsere Maßnahmen auch ‘andere ge- wesen sein, als sie gewesen sind. Jeßt, nachdem nah dieser Seite hin die Situation vollständig klar“ ist, jeßt, wo, wie ih hoffe, in kürzefter Zeit eine Vereinbarung über die neu auszuprägenden Silber- münzen in Ausficht steht, kann ih die bestimmte Zuficherung geben, daß in Bèzug auf die Einziehung der umlaufenden Silbermünzen mit aller der Energie hervorgegangen werden wird, die zulässig ift gegenüber dem Bedürfniß des Verkehrs, dem man ja auch nicht zu viel auf einmal entziehen kann.
— Der Abg. Lasker hat folgende Interpellation eingereiht : & L den Herrn Reichskanzler rihtet der Unterzeichnete folgende nfragen: 1) Sind die. Mißbräuche, welche im Zusammenhange mit dem lesigen Zustande und der üblihen Handhabung der Geseße über das ienweseu bei der Gründung und Verwaltung von Aktiengesellschaf- ten obwalten und zur Schädigung der Interessen des Publikums ge- reichen, zur Kenntniß der Reichsregierung g-kommen 2 ____2) Gedenkt die Reichsregiering den Uebelständen Abhülfe zu ver- schaffen? Beabsichtigt fie zu dieseni Zwecke eine Abänderung der jeßt bestehenden Gefeße herbeizuführen und dem Reichstage hierüber eine Vorlage zu machen?
Inseraten-Expedition as A AE aen Staats-Anzeigers: R Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32.
Handels-Negister. Handelsregister.
In das Firmenregifter sind folgende Eintragungen bewirkt worden: | ficht
Nummer.
Laufende
D 50
D On D
663 [Kaufmann Friedrich Ferdi-| Königsberg,
fi ter d i Ja Webhalter August Roggenbro® ertheilte Prokura ist e
Nr. 296 in das Prokurenregister eingetragen.
E Aa ih Geoxg Carl B Sema, Wide zu Stettin, Kollektiv-Prokura ertheilt. Dies ift unter Nr. 371 in unfer Prokurenregister heute eingetragen. \
Landtags- Angelegenheiten. Im 4. Aachener Wahlbezirk _(Geilenkirhen-Heinsberg-Erke-
lenz) ist an Stelle des Landrath Janßen, welcher sein Maadat als Abgeordneter niedergelegt hat, der Advokatanmvalt Pelßer mit 205 von 267 Stimmen zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten ge-
wählt worden.
ee TFG E s in Groß-Neudorf, Kreis Brieo und als deren Inhaber
meister und Kau Brieg, heute eingetragen worden.
Kunst und Wissenschaft.
Die vereinigten Kunst - Vereine in Augsburg, Stuttgart, Wiesbaden, Würzburg, Fürth, Nürnberg, Bamberg, Bayreuth und Regensburg veranstalten, wie bisher, in 1873 gemeins ch aftliche, permanente Ausstellungen unter früheren Bedingungen für die Einsendungen, von welchen nur diejenige hervorgehoben wird, daß alle Kunsiwerke von Nord- und West-Deutshland nah Wiesbaden, von Oesterrei nach Regensburg, vom Süden “und aus München nach Augsburg einzusenden sind, und vorstehenden Turnus vor- oder rück- wärts zu dur(laufen haben.
Gewerbe und Handel.
Dem sfechszehnten Geschäftsbericht? der Aktiengesellschaft für Fabrikation von Eisenbahnbedarf ist “zu entnehmen: Im Jahre 1872 find 382 Perjonen- und 2310 Gepäck- 1nd Güter- wagen, zusammen 2692 Stück Eisenbahnwagen“.ge!iefert, 347 mehr, als im. Borjahr. An Chaufsee-Postwagen, Omnibus, Bierwagen und sonstigen Straßenfuhrwerken würden 141 Stück abgeseßt, 35 mehr, als im vorhergehenden Jahre. Der Totalumsaß im Jahre 1872 be- trägt 3,533,457 Thlr. einschließlich 323,828 Thlr. angefangene und fertige, am Shluß des Jahres noch nicht abgelieferte Gegenstände, 997,922 Thlr. mehr, als im Jahre 1871. h
Für Wagenreparaturen und fonstige Arbeiten sind im Jahre 1872 161,484 Thlr. eingenommen, 6372 Thlr. mehr als 1871.
Der große Umsaß, welcher den, des bisher besten Jahres 1870 beinahe erreichte, hat einen Bruttogewinn von 201,180 Thlr. nach Abzug der Tantièmen des General-Direktors erzielt. Von dieser Summe find’ wie bisher 10% des Buchwerths' der feststehenden Ma- schinen mit 8602 Thlr. abgeschrieben. 5
Dez Meni zur Unterstüßung Beamten und Meister ist durch eine Dotation von / 7500 Thlrn. verstärkt, wodurch dieser jeßt 12,000 Thlr. betragende Fonds auf 19,500 Thlr. erhöht wird.
Nah Abzug aller Abschreibungen bleibt ein Reingewinn von 184,334 Thlr, von welchem nur noh die statutenmäßige Tantième des Verwaltungsrathes mit 9216 Thlr. abgeht. Der Rest vou
175,117 Thlrn. gestattet die Vertheilung einer Dividende S617 Sf L 2
«(23 Thlr. pro Aktie) und läßt noch einen Gewinnsaldo von 2617 T Übrig. Mraukfü rt a/M., 29. März. Heute Vormittag 102 Uhr wurde hier die fünfzehnte Generalversammlung der Frankfurter Rückversiche- rungs-Gesellschaft abgehalten. Aus dem von dem Direktor Löwen- gard erstatteten Geshäftsberihte entnehmen wir, daß das Jahr 1872 für die Gesellschaft ein günstiges war. Die Jahres-Einnahmen an Prämien für geleistete Rückversiherungen in den Zweigen der Feuer- versicherung und der Lebensversicherung belaufen fich auf 309,779 fl, wogegen für Feuerschäden und Sterbefälle aus 1872 109,268 fl. zu bezahlen waren. Nah Bestreitung aller Ausgaben, welche dem Jahre 1872 zur Last fallen, ift ein Reingewinn von 95,935 fl. erzielt wor- den, wovon zunächst + der Gewinn-Reserve überwiejen und sodann die runde Summe von ‘72,000 fl. als Dividende an die Aktionäre ver- theilt wird. Auf jede Aktie werden demgemäß mit den Jahreszinsen 7 fl. 30 Ér. oder 15 Prozent der Baar-Cinlage entcihtet. — Wieder- gewählt wurden in den Verwaltungsrath die. Herren Carl Minoprio, J. Reiß und Georg Rittner ; ferner in den Rechnungs-Prüfungs-Aus- schuß für das Jahr 1873 die Herren Achilles Andreae, Eduard Flers-
heim und Sigismund Kohn-Speyer.
in Rosenthal, Kreis Brieg, und als 1 Rie in Rosenthal, Kreis Brieg, heute eingetragen worden.
Ort der | Bezeichnung der
. Firma- D Niederlassnng. Firma.
Herrmann Loewen- laut
al. rh Kreiß. A. Czygan. Louis Schulz.
aufmann Herrmann Lö-[Königsberg, t a Edrigaberg, 6 Kaufmann Theodor AugustKönigsberg, Kreitz zu Königsberg, 2 Kaufmann August Czygan|Königsberg,
zu Königsberg, E Kaufmann Carl Gustav Königsberg, Louis Schulz zu Königs-
berg, A aufmann Albert Friedri{|Königsberg, icnierueat Barkowskfi zu
6nigsberg, H. Domnick.
nand Hermana Domnick zu Königsberg,
ö , den 27. März 1873. E / En I 5 Konlinerr- und Admiralitäts-Kollegium.
Handelsregister. E j f Guenther Blume hierselbst für sein hie- e b dee a: G. Blume ‘betriebenes Handelsgeschäft dem
Dies ist zufolge Verfügung vom 21. am 22. März d. J. unter | ¿5
ö erg, den 27. März 158. ) i es Kommerz- und- Admiralitäts-Kollegium.
Handelsregister.
i it Stettin hat für | ß bei J einer Forderung einen am hie- sei ¿fte mee ie Us Si E a durch Vertrag vom | fib hat, muß bei der Anmeldung f F 7 März 1873 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes aus-
Handelsregister zur Eintragung der
, den 28. März 1873. E Se Per énigliches, See- und Handelsgericht.
Handelsregister. _ ° Der. Kaufmann Carl Ernst August Heinr;h Wrede zu Stettin
; s i d hat für feine in Stettin unter der Firma: - ars XI. Nr. 1 Fol. 145 des alten Grundbuchs von Sellnow, jeßt dem
Carl Wrede 5 irmenregisters eingetragene Handlung Ard t E E i Ernst Friedri Richard
D
28. März 1873. ; Stettin, dee Snialihe Ses- uis Handelsgericht.
Bekanntmachung._, Fn unser Firmenregister ist pu va gs die Firma ricdrich Haenjse LS Mlllèvs
fmann Friedrich Haenfsel in Groß - Neudorf, Kreis
7 96. März 1873. : ENeS der ónigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Bekaunutmachung Sn unser Firmenregister A Vier 219 die Firma: eret deren Inhaber der Kaufmaun
26. März 1873. h; O vtónigliches Kreisgericht. L Abtheilung.
nter Nr. 150 S R
n Landeshut, sowie die der Henriette, Born geb. Fre i fe T ‘ertheilte, unter Nr. 14 des Prokurenregisters einge tragene Prokura sind erloschen und heute gelöscht.
, den 27. März 1873. : ia A Kreisgericht. I. Abtheilung.
Die in unserm Firmenregister u
furse, Subhaftationen, Aufgebote, ca A ladungen u. dergl.
5 roflama. i a dem Konkurse Le das Vermögen des ehemaligen Kauf-
16 alewsfi in Timnikswalde sollen : ‘
manns E Lebensversicherung2geseLGTtt A 2 Á De 20. ca 2 i ) geltel
“s by U ta SaiSecns des Lebens des Kridars in Höhe
E L j
2) dé Anice dee hiesigen Bürgervereinigung Nr. 48 und 52
über je 1 L, : ; i i Ge- : : : 3ormiitags 11 Uhr im hiesien Ge im Termin den 23. April 1873 Gia Renanilión meistbietend öôffent-
fängnißgebäude vor dem unterzei Rendaut* O. Neide hierselbst
A D O iee d Kotkursmafse, : ie: Ertlatlung vin i 6 ie Urkunden in i i sfunft bereit, auch könnnen die U as R Aa Aden eingesehen werden.
y 24. März 1873. : O R Ans Königliches Kreisgericht.
Der Kommissar des: Konkurses.
Muenchmeyer.
nntmachung - A dem geuttrse über das Vermögen der Louise Hegewalh u Bromberg is zur Verhandlung und Beschlußfaffung über e ford Termin ' S den 17. April, Vormittags 11 Uhr, — in ünserm E Tal, Ela ozimeiee Nr. 38, vor dem unterzeih neten Kommissar, anberaumt worden. N Bd A s
i iligten werden hiervon mit d D O Oie ove vorläufig zugelassenen Forderungen
clegi äubi it für dieselben weder ein Vorrecht, noch / der E E E ae ata Absonderungsrecht in
Oeffentlicher Anzeiger.
s-Anzeigers 1. Steckbriefe und Untersuhungë-Sa@hen.
. Handels-Register.
, Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.
. Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2c.
Die De iaNes Le „Miau j j ie Natur L cte triftliche Bericht liegen in unserem Bureau Il. zur Ein
Konkursmasse hierselbst vom 29. Januar cr., als Verwalter der leßteren vorschriftsmäßig verpflichtet wor: schaft definitiv bestätigt worden.
Albert Barkowski. [858] Aufforderung der Konkursgläubiger
Mendel in Rheine.ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs8- Gläubiger noch eine zweite Frist bis zum
festgeseßt worden.
ordert, dieselben, 3 3 E eg aufge dem ' dafür verlangten Vorrecht bis zu dem ge-
dachten Tage bei uns \{riftlih oder zu Protokoll anzumelden 573
bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf
anberaumt, und werden l l i: Fier ntlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderunegn innerhalb
einer der F
selben und ihrer Anlagen beizufügen.
figen Orte MoRaD a ther zur gd ächti ellen un 3 e L, Ee n Vier an BekannisGaft fehlt, werden die Rechtsanwälte
\chlofsen. Dies ist in unser [ : i 1 : eils Maa oder Abbas der chelichen Gütergemeinschaft unter B
Nr. 290 heute eingetragen. e vorgeschlagen.
R [860]
tsbesißer Joachim Mierendorf a au irr E A der Urkunde des Oekonomen ee Be vom 29. Januar 1845 zufolge Verfügung vom 29. Januar
verzinslich vom i m L Dieu cedirt und auf diejen laut Verfügung
umgeschrieben worden ift.
gegangen und dessen Aufgebot beantragt. Es wer
jenigen, welhe N d Oder sonstige Briefsinhaber-Ansprüche zu haben \sionarien, Pfand- oder sonstige Briefsinhaber-Anpruche zU S dert fih mit diesen ihren Ansprüchen bis zu dem
vor dem Herrn Kreisgerichts im Terminzimmer Nr. 1 an falls sie mit diesen Ansprü fraftlos wird erklärt werden.
immt andieautorisirte Annoncen-Expedition von Fuvolf Mos e in Kerlin, Leipzig, Hamburg, Frank- s. Verloosung, Amortisatien, Zinszahlung u. s. w. furt a. M., reslau, 5 alle, Fes Mien, Rünchen, L D iele Etablissements, Fabrifeu und Groß- Uürnberg, traßburg, Stuttgart. 7. 8.
handel, Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen.
[8543 Ediktal-Citation. A f die von der Ehefrau des Arbeiters Johann Audrea
Loui L e riederike, E Otto, zu Carow, wider ihren E
zur eit in unbekannter Abwesenheit lebenden Ehemann E Me
und auf böslihe Verlassung gestüßte Ehescheidungsklage haben
einen Termin zur Magepramonnng Lf Sd e auf
den 17. Iuli 1873, g e t A
vor dem Kreisrichter Herzbruch anberaumt, zu welchem d, daß, wenn
“N der V ung vorgeladen wird, daß, we hierdurch entlich umer der m Termine melden sollte, die bösliche
er sich weder vor noch in dem tet und nach erfolgter Ableistung des
bst dem Jhnventar und der von (s Gharafter des Konkurses er-
offen. l
romberg, den 25. März 1873. j znigliches Kreisgeriht. I. Abtheilung.
Me Ea des Konkurses.
U ge Bekanutmachu d nachdem derselbe
] y L 4 2 ' : Der Kaufmann Julius Geballe LEE erbinanbine Ziemershen Verlassung für zugestanden rats die Ehetrennung und Verurthei-
i Seitens der Kl i i f U S mzlen als [oulngen Cs ausgesprochen werden wird, , den 25. März 1873. : A Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Protokoll des Kommissarius der den ist, heute in dieser Eigen-
en, den 20. März 1873. L Rogasen Königli ches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Der Kommissarius des Konkurses. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c+
j i 6nigli st-Afa- anzeuverkauf. Jn den zur hiefigen Königlichen Forf er een E I 20 t g Eli Met S efi Cuboî den 104 des Taxprei]es
nsport zum hiesigen Bahnhofe werden 10% T prt Pre Die an den Unterzeichneten zu richtenden A bei welchen genaue Angabe der gewünschten Art des pez t A ie per Eilgut oder Frachtgut) und des Orts, nah welchem die dung der Pflanzen erfolgen soll, werden baldigst erbeten Neustadt E.-W., den 28. März 1873. 5
Der Direktor der Forsi-Akfademie.
loosung, Amortisation, Zinszahlung u, st. w. E E öffentlichen Papiereu. ;
‘Deutsche Union-Baunk.
T L Y. Fn der am heutigen Tage fta E General-Versammlung
î i ie fü s zweite
Aftionäre der Deutschen Union-Bank wurde die für das z Gr bâttssahe 1872 zu De Ad N Ee at s eingezahlten Kapitals festgeseßt. Ver dan er auf L Aktie, entfallenhs Betrag kann vom 15. April cr. ab gegen va gabe des Dividendenscheins Nr. 1 bei unjerer Kasse erhoben worden.
Berlin, 29. März 1873.
Deutsche Union-Bauk.
[862] l YUng,
ner zweiten Anmeldungsfrist. In der Baue ber das Vermögen des Kaufmanns Emanuel
28, April 1873 einschließlih
Di äubi i rühe noch nicht angemeldet Die Gläubiger, wels, es g mögen bereits rehtshängig
* Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 8. Febru
den 26. Mai 1873, Bormittags 10 Uhr, ihts[oË: ar Herrn Kreisrichter Ge- n int T var E les p43 diesem Termin die
if emeldet haben. E S Mer l finanas \érifilich einreicht, hat eine Abschrift der-
Feder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohn-
bei uns berechtigten auswärti- den Akten anzeigen. Denjeni
usch, Schmit, Werne hier und Weddige in Rheine zu Sachwaltern
i 18. März 1873. : Steinfurt Fniglihes Kreisgericht. 1. Abtheilung.
Oeffentlihe Vorladung.
w F 2 . Auf dem Grundstücke Band 1 Nr. 28 Fol. 217 des neuen, Band Berlin- Ha Eisenbahn. - i i öffentli iß ß Aus\chn Mir bri hiermit zur öffentlihen Kenntniß, daß der Au j unfer Weselibaft die für das Betriebsjahr 1872 zu dahlere Le dende auf 12 pCt. oder Bierundzwanzig Thaler pro Aktie Lit. A. festgeseßt hat, und daß diese Dividende in Preußisch Courant gegen Rüdckgabe der Dividendenscheine Nr. 2 und gegen eine Ee tung versehene Namen und Wohuung des Inhabers, sowie die A zahl und den Gesammtbetrag der E e a nation vom 1. April cr. ab bei unjeren Haupk-Ka i Dein i Vormittagsftunden von 9 bis 1 Uhr erhobet an Es Bolte zu den Peligna tonen, ; L E ain i gel Ü der Nummern der Aktien nicht erforderli ift, kö un- len Mannl-Aaflen zu Berlin und Hamburg unentgltlich in Cmypfang n. i: E . e erten dabei, daß gemäß §. 29 des Gesellschafts-Statuts die Dividenden, welhe vier Jahre vom Ablauf des Jahres an, 2 welchem sie L werden, unerhoben bleiben, verjährt und der Gefe f verfallen sind. E haf clin us Hamburg, den 29. März 1873.
Die Direktion.
ehörig, steht in 3. Ab-
10! J h, IL t ier, Amtmann Westphal zu Arnswalde eine zu fünf Prozent E A Cevottel von 1000 Thalern eingetragen, welche laut Ur-
e geht Michael Beyer zu 8. Dezember 1848 dem Piitag ani 16. Dezember 1848
i ies s i b i loren Das über diese Post gebildete Lytirteplumen Lal E as
Dokument oder diese Post als Eigenthümer,
, Iuli er. Vormittags 11*Uhr, L G Sie Rath Bras im hiefigen Gerichtsgebäude beraumten Termine z11 melden, widrigen- hen präfludirt und das Dokument für
, den 26. März 1873. | Ae E Srielithe Kreisgerichts-Deputation.
“ Vereinigte: Weißenfelser Kohlenwerke. Auf Vereinigt c Weiße nf ist e Einzahlung mit 30 pCt,, also 60 Thlr.
pro Stück uebst 5% Zinsen hiervon vom 1. Ianuuar cr. ab
bis zum 15. April dieses Jahres L a atm f d. J. bekannt gemachten Zeichnungsstellen gemäß §. 6 des Gesea tona g bats 3 Tagen. hai ber iter, beit D. Ge inilacenielhnie mit zu übergeben, und erfolgt die Rückgabe der Interimsscheine innerh ¡
find chromologisch georduyete Iu E x Berlin, den ‘29. März 1 Der Aufsichtsrath dés Vereinigten Weißenfelser Kohlenwerke.
Riemaun.
[867] Frankfurter Rüversicherungs-Gesellschast.
: c Rü siherung3-Ge- Die für das Jahr 1872 ausgegebenen Zins- und Dividende-Coupons der Aktien der Frankfurter Rückversich g
ür j ärz bis 30. April d. J. an jedem Werktage in den s N ür. jeden Coupon, vom 31. März bis 30. April h au seven Se U E sell ali aden ms S A Guld en e Gesellsafts.Kaie (fl. Hirschgraben 14) dahier, -oder bei der Sektion des Deutschen Ph OrmLU 1 1 1 ; : ; ais Se enn die Einl3sung nur Dienstags und Freitags in. den gedachten Vormittagsftunden statifinden.
Später M.,, den 29. März 1873. Der Verwaltungsrath:
Fraukfurt a. N. 4 j Der Direktor: M. Carl Freiherr von Rothschild, Präsident.
Löwengard. Bank für Handel und Jundustrie.
Wir benaGrichtigen die erten Fle, i. 2 Sgr. Sup Ein 30 Thaler-Fuß, für jede Aktie festgeseßt wurde und am
, im 52 E i; 4 27 30 kïr ‘l. F hlbar ift. Einrei bund der b etreffenden Dividende- Coupons Nr. 3 vom 1. April d. J. bis inclusive
i il d. F. statutengemäß za + Apr D, F ia erfolgk: gegen 390. April: bei unseren Kassen dahier und in Berlin (Stchinkelplay 3), „ unserer Filiale in ranlsurt a. Ba t Eerlin. : i E Ä dem ‘0. April Li ME: Coupon uur ba uns in Darmstadt und Berlin und bei unserer Filiale in Fran f- Na em V.
i stti seßlihe Amorti- ta E i ichtli i nt, daß wegen folgender Aktien unseres Instituts das geseß ] furt a Zu leid man WIT e auf gcriGiie Nei beta, i I zwar aus\chließlich der enporttgen Aa Be Ce A eo heragli Be N 31098-31100. 30394-39405. 39407—39415. 45341 45344. 48179. 59893. 9897. E T5615: 75623 75624. 83898-—83900. 83907—83915. 88075—88079. 94337—94350.
E är: 1873. . . Darmstadt, den 28. März Die Direction.
[M. 547]!
G d j Aa EN Teacitien As ps Theilnahme an der Beschlußfaffung über den Akkord berechtigen.
s rp cpvin En S C C C E; C Li E C T R U t e
(A s in ri L Ha
R T ati wt t po r p t e N, ÉRRA S eBafs Sra Ge Ehe rk aas C V I, 200d At V Na S MER d mt B M L dea pa
E
R S R E P Be
4
a
ritt
taa E i T
Rei U G e d
aae. vit orr S E