1873 / 89 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Apr 1873 18:00:01 GMT) scan diff

E E E L 4 d: i ;

Die Kreis-Obligationen in Preußen*®

Die Kreis-Obligationen kommen nur in Preußen vor und auch da nur in den aht alten Provinzen. Die Anzahl der solchergestalt vershuldeten Kreise is in dieseu einzelnen Provinzen sehr verschieden. Abgesehen von den kreiseximirten Städten **)

finden wir (Dezember 1872) mit ohne Summader

: Oblig. Oblig. Schulden

in Preußen von 55 Kreisen 52 3 10,431,275

E 06 21 5 2,870,625 Schlesien . 98 2 G5 3,299,225 Brandenburg . 30 16 14 2,628,200 Pommern . . 26 16 10 2,125,450 Sachsen 39 7.932 1/229/500

Westfalen . N 8x 26 1,228,300 in der Rheinprovinz . 60 z 2: 08 123,000

Die Kreise haben im Jahre 1843 angefangen, Privilegien ôur Ausgabe von Obligationen auf den Inhaber zu erhalten. Von da an bis einschließlich 1871 und mit Weglassung der später wieder aufgehobenen oder nicht benußten Privilegien find für nahe Thlr. 24,000,000 Kreis - Obligationen privilegirt und ôwar wie folgende Uebersicht zeigt bis Ende 1871:

1843 Thlx. 200,000 18957 „1,243,125 1844 1858 547,500 1845 1859 919,000 1846 89,000 1860 240,000 1847 275,000 1861 420,050 1848 260,000 1862 513,700 1849 145,000 1863 766,000 1850 1864 1,529,300 1851 1865 1,312,600 1852 270,000 1866 2,170,000 1853 439,600 1867 866,600 1854 «1,375,565 1868 3,768,850 1855 608,300 1869 1,820,800 1856 856,000 1870 2,996,550 4,518,465 B, 699,000

Thlr. 23,331,540

Die Anleihen wurden fast immer zu Chausseebauzween aufgenommen, haben also die Steuerfähigkeit der betreffenden Kreise erhöht. Einige Anleihen sind auf behufs unentgeltlicher Hergebung von Land für den Kreis durchschneidende Eisenbah- nen oder zur Uebernahme von Eisenbahnaktien kontrahirt wor- den, nur vershwindend wenige zu niht produktiven Zween. Aus diesen Gründen, und weil die Kreissteuer den Vorrang hat vor der Zinszahlung an die Landschaft sind auch Kreis- Olligationen eigentlih besser fundirt als Pfandbriefe und ge- hören zu den sihersten Kapitalanlagen, obwohl sie sämmtli, mit Ausnahme der am 15. Mai 1843 privilegirten Obligationen a Kreises Allenstein, ausdrücklich vom Staate nit garantirt

nd.

Der Betrag der einzelnen Anleihen \{chwankt zwischen Thlr. 400,900 (Calbe und Marienburg) und 9,600 Thlr. (Kreis Guben), der der einzelnen Obligationen zwischen 1000 Thlr. und 10 Thlr. (legtere nur bei den Kreisen Rybnik und Wanz[eben).

Der Zinsfuß beträgt 35, 4, 44 oder 5 Prozent. Zu 31 Pro- gent find noch im Umlauf die Obligationen des Kreises Groß- Streliß (von 1855). In leßterer Zeit und besonders in der östlichen Hälfte des Staates war der Zinsfuß fast nie unter 9 Prozent ; seit 1872 kommt auch wieder 45 Prozent vor.

Sämmtliche Kreise bezahlen ihre Zinsen halbjährlich.

Die Verjährungsfrist der Coupons beträgt immer vier Jahre (ausgenommen beim Kreise Saarburg, wo sie fünf Jahre beträgt). Sie wird aber bei den einzelnen Kreisen, \o- gar bei demselben Kreise verschieden berechnet. Selten vom FJälligkeitstage ab, häufiger (gemäß den meisten der bis Ende 1863 ertheilten Privilegien) vom Schlusse des Halbjahres, in welchem fie fällig geworden, bei den seit 1864 ertheilten Privilegien meistentheils und in Uebereinstimmung mit der Allerh. Kabinetsordre vom 31. März 1838 (G. S. p. 249) vom Schlusse des betreffenden Kalenderjahres. Letztere is in diesem Buche mit dem Ausdruck „normale Verjährungsfrist“ be- geichnet worden. Ueberhaupt muß der Termin der Verjährung auf jeden Coupon angezeigt sein.

Vom Ablaufe des Halbjahres der Fälligkeit wird diese Verjährungsfrist berechnet bei den Obligationen der Kreise Allenstein (vom 16. April 1868), Bomst (1), Borken, Bütow, Coniß (1), Crofsen (1. und 11), Dramburg, Falkenberg (1), Fürstenthum (1—V), Graudenz ([—1Il), Greiffenberg, Greiffen- hagen (1847 u. 1857), Grottkau (1863), Ierichow erster Kreis (1863), Johannisburg (1853), Königsberg Landkreis (1864), Königsberg i. d. Neumark, Kulm (1—1].), Lauenburg, Löbau W. P. (1—11l.), Lößen (1.), Lublinig (ll.), Mansfelder See- kreis, Marienwerder (1. und 11.), Memel, Meseriß, Oletko (1.), Pilkallen (1.), Prenzlau, Preuß. Holland (1. und Il), Preuß. Stargardt (1. und 11.), Rosenberg in Westpreußen (l. und IT.), Schivelbein, Schlawe, Schleiden, Schlochau (1.), Schroda (1.), Schubin, Stolp, Strasburg in Westpreußen (1—1I1.), Teltow (1—UI.), Tilfit (1. und 11), Usedom-Wollin, Wanzleben (1. und I1,), Wirfiß, Wreschen (1,) Züllihau-Schwiebus.

Die Verjährungsfrist der Obligationen beträgt normal 30 Jahre vom Tage des Fälligkeitsterwins an gerehnet. Nur wenn sie davon abweicht, is es \peziell bemerkt worden. Es ift dies der Fall bei den Kreisen Flatow, Königsberg in der Neumark (vom 3. Viai 1848) und Neu-Ruppin, wo fie nur 4, und Arnswalde, wo sie 10 Jahre beträgt. Wenn sowohl die Coupons als auch die Obligationen normal verjähren, ist es niht weiter bemerkt worden.

Die Ausloosung der Nummern der zurückzuzahlenden Obli- gationen findet bei den Kreisen jährlih statt, ausgenommen beim Kreise Anklam.

Die Mortifikation (gerihtlihe Ungültigkeits - Erklärung) verlorener oder vernihteter Kreis - Obligationen erfolgt nah Vorschrift der Allgemeinen Gerichtsordnung, Theil 1, Titel 51, §. 120 ff. Coupons können weder aufgeboten noch morti- fizirt werden, doch soll demjenigen, welcher den D von Coupons vor Ablauf der Verjährungsfrist anmeldet und den stattgehabten Besiz der Coupons durch Vorzeigung der Obli- gation oder sons in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis

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___*) Aus dem Buche „Die deutschen Werthpapiere auf dem Ge- biete des Korporations- und des Staatsfredits, von W. L, Hertslet, Berliu 1873, Verlag von Rudolph Gärtner.

___*®*) Diese;sind: Aachen, Barmen, Berlin, Breslau, Crefeld, Dan- zig, Elberfeld, Frankfurt a. O. Halle a. S., Kassel, Köln, Königs- berg i. Pr. Magdeburg (mit Buckau und Neustadt), Münster, Posen, Potsdam, Stettin, Wiesbaden. Diese sind aljo für die Obligationen der Kreise, in welchen fie liegen, nit haftbar.

dahin nit vorgekommenen Coupons gegen Quittung ausgezahlt werden. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändi- gung der neuen Coupon-Serie an den Inhaber der Obliga- tion, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Börsenort für \ämmtlihe Kreis-Obligationen der Provinz Preußen is Königsberg i, Pr. Von den anderen werden mit- unter in Berlin notirt Z5prozentige Schlesische, 4tprozentige Schlesische, 5prozentige Posensche, 5prozentige Brandenburgische und in Stettin die Obligationen der Kreise Greiffenhagen und Usedom-Wollin.

Die Kreis-Obligationen werden sämmtlih von der Preußi- {hen Bank in der ersten Klasse beliechen, d. h. mit 4/, des jedesmaligen Courswerths, höchstens mit 80 Prozent des Nennwerths.

Die Provinz Hannover hat keine Kreis-Obligationen; es entsprehen denselben dort dem Wesen, aber niht der Form nah, die Wegeverband-Obligationen.

Die Erdbeben im Rheingebiet.*)

Soweit die geschihtlihen Neberlieferurgen reichen, findet man Erdbeben in den Rheinlanden verzeichnet. Bis zum Jahre 1858 find nicht weniger als zweihundertneununddreißig Erdbeben aufgezählt, von denen allcin zweiundneunzig unserm Jahrhundert angehören. Bei der mangelhaften Ausbildung der Statistik in früheren Zeiten ist es daher beinahe gewiß, daß die Zahl derjenigen Erdbeben, welche in früheren Jahrhunderten fi ereigneten, als eine die gescbihtlichen Aufzeichnun- gen weit überragende bêtrachtet werden kann. Dies kann um so mehr geschehen, als noch in neuester Zeit einzelne Erdbeben unbeachtet vor- Übergegangen sind.

Viel überzeugender als die vorhandenen historischen Daten spricht aber die gesammte Formation des Rheinthals für die Anschauung, daß hier ch-dem vulkanische Kräfte thätig waren, die von Zeit zu Zeit, obwohl in s{wäcerem Mzße, von Neuem wieder aufleben. Diese Kräfte find als die Ursachen der Rheinischen Erdbeben zu be- trachten. Alle diejenigen Erdbeben überhaupt, welche sich über cinen großen Theil der Erdoberfläche verbreiten, welche in synchroni- stischen Beziebungen zu einander stehen und welche mit ciner gesteigerten Thätigkeit der Vulkane zusammen fallen, auf vul- fanishe Ursachen zurückühren. Oftmals _geten nach der vor- liegezden Schrift auch Einstürze von Hohlräumen im Erd- innern zu erdbebenartigen Bodenerschütterungen Veranlafsuagz die- selben find jedoch höchstens eine Meile weit bemerkbar, während die

Verbreitungsgebicte der eigentlichen Crdbeben viele Hunderte, ja Tau-

sende von Meilen einnehmen. In Bezug auf das Gebiet der rheini- schen Ebene ist bisher in keinem Falle au nur eine leise Senkung des Terrains beobachtet worden, obwohl man, namentlich in Groß- Gerau, in diefer Bezichung die sorgfältigsten Beobachtungen anstellte.

Die Thatsache, daß mit Ausnahme einiger weniger Erderschüt- terungen, sämmtliche rheinishe Erdbeben in das Gebiet zwischen Rhein, Main und Neckar, oder zwishcu die Gebirgsketten des Bogelbergs, Taunus und Odenwalds fallen, findet ihre Erklärung in der geologi- fen Bildung des Lardes. Man befindet sich dort unmittelvar auf oder in- nächster Nähe von plutonischen Bildungen. Man hat ver- such*, weil Groß-Gerau im Alluviur: liegt, durch unterirdise Wasser- strömungen und daduxch bervorgerufene Einstürze ausgewaschener Höhlen feine Erdbeben zu ‘erklären; eine Erklärung, die aber einen starken Glauben vorausfeßt, wenn man weiß, wie wasserarm diese Gegend ist.

Von den verschiedenen Brennpunkten der Erdbeben befindet sich Groß-Gerau, obwohl es mitten im Alluvium liegt, vulkanischen Bil- dungen nähe genug, um die Ursache seiner Erdbeben auf plutonische Kräfte zurückführen zu können. Von der Grenze des nach Osten hin- ziehenden Urgebirges liegt es nur drei Stunden entfernt, vier Stunden in nordwestlicher Richtung liegt die heiße Quelle Wiesbadens, vier Stunden nerdöstlih von Groß Gerau die Basaltfkuppe des Roßberges und noch drei Stunden weiter befindet sich diejenige des Ohß- berges. Reichenbach, ebenfalls eine Zeit der Focus der Erd- beben ist fünf Stunden von Groß-Gerau entfernt und liegt mitten im Urgebirge. Der Felsbe-g, an dessen Fuß derselbe ltegt, zeigt cin Phänomen, daß sich am besten und einrachsten aus vulkanischen Vorgängen erklären läßt. Ueber den ganzen südwestlichen Bergabhang, jind vom Fuß bis zum Gipfel auf eine Länge von einer halben Stunde Syenitblöcke der verschiedensten Größe, oft zwanzig Juß lang, ausgestreut und im bunten Durcheinander aus- und über- einander geworfen. Sie liegen so dicht, daß fie vielfa auf breite Strccken ‘die Erdoberfläche vollständig bedecken, viele quer übereinander, andere auf ihrer s{malsten Fläche ruhend und senkrecht in die Höhe stchend, wie wenn sie in dem allgemeinen Gedränge und Geschiebe der abwärts stürzenden Massen unterst zu obert gekehrt worden seien. Der. gesammte südliche Odenwald besteht jedo aus Gneiß, so daß

die merkwürdige Erscheinung durch die Annahme erklärt werden fann, !

eine vulfanische Kraft habe an dieser Stelle des Gebirges gewaltsam ein Spenitlager emporgeboben, so daß es nunmehr zerborsten und in SQUIOIE unter und übereinander gerollten Trümmern den Bergabhang deDeck.

Ein unbestreitbar vulkanisches Gepräge besißt sowohl die Um- gebung von Eberbach, wie auch des in der Nähe der Basalt- fuppe des Obberges gelegene Mümlingthal. Das Alluvium, welches hier das Urgebirge berührt, legt in merkwürdiger Wei'e Zeugniß ab von, nach seiner Entstehung noch stattgehabten vul- kanischen Hebungen. Wie sind in der Gegend vor Rimhorn die zum Theil kegelförmig emporgehobenen Höhen zerklüftet! Die Sandstein- platten des hier vorkommenden rothen Sandsteins sind an vielen Stellen zerborsten, oder vcreinzelt findet man ungeheure Sandstein- blôcke auf den Bergabhängen zerstreut. Dies sowie das Auftreten ven Svenit- und Gneißlagern, welhe den Sandstein duchbrechen, läßt keinen Zweifel darüber, daß noch in einer späteren Epoche der Erd- bildung vulkanische Kräfte im Odenwaldgebiete thätig waren.

Aber nicht allein die geologishe Beschaffenheit des Flußgebiets des Rheins, sondern auch der synchronistishe Zusammenhang, welcher fih zwischen den Erdbeben am Rhein und anderen Erdbeben und Bulkanausbrüchen nachweisen läßt, spricht für ihren vulkanishen Cha- rakter. Die Groß-Gerauer Erdstöße waren beinahe immer mit ver- mehrter Intensität wahrnehmbar, wenn anderwärts, sei es in den Tropenländern, in Gricchenland, Kleinasien oder dem Kaukasus, große Erdbeben Furt und Schrecken verbreiteten, oder wenn der Vesuv, den man gewissermaßen als den Indikato: für die Zu und Abnahme der vulkanijhen Thätigkeit Europa's betraten kann, kräftigere Dampfwolken ausstieß. Keine einzige der größeren vulka- nischen Perioden der leßten Jahre ging vorüber, an welcher das Rheingebiet nicht theilgenommen hätte, das wir gleich der Gegend von Karlsbad und Eger, dem böhmisch mährishen Gebirge bei Jo- sephsthal, Citshau und Plan, den Umgebungen von Komorn Und Chemniß in Ungarn und der Gegend von Kronstadt in Siebenbürgen e habituellen Stoßgebieten Mittel - Europa's zählen dürfen. Lährend der Monate November und Dezember 1869, während wel- chen in Groß-Gerau auch fein Tag ohne Erschütterungen vorübter- ging, wuchs daselbst beinahe jedesmal die Zahl und Intensität der Stöße, sobald anderwärts gewaltige Erdbeben statthatten, so daß man die rheinishen Erdbeben wohl am rihtigsten als den Reflex einer anderwärts, in ihrer vollen Macht fich äußernden vulkanischen Kraft betrachtet.

Die größte Anzahl von Beobachtungen vulkanischer Eruptionen und Erdbeben hat erkennen lassen, daß zwischen di-seu beiden Erscheinungen die innigsten Beziehungen beftchen. Man kann jogar mit Bestimmtheit behaupten, daß durch die Lavaergüsse der Vulkane die plutonische Kraft eine Ableitung erfährt, die, wenn fie niht erfolgt wäre, fich in dem Gebiete des Vulkans durch die Erscheinung des Erdbebens äußern

____*) Bearbeitet nach der Schrift: „Plutonismus und Vulkanismns“ in der Periode von 1868—1872 und ihre Beziehurgen zu den Erd- beben im Viheingebiet von Ferd. DieffenLacb.

würde. Dem großen Ausbruch des Vesuvs vom 6. Dezember 1631 zing am 20. August desselben Jahres ein heftiges Erdbeben in Deutsch- land und ganz Europa voraus; auch ist 2s eine bekannte Thatsache, daß vor dem großen Lissaboner Erdbeben vom 1. November 1755 sämmtlihe umliegenden Bulkane ruhten.

Die vulkanischen, Kraftäußerungen haben- in den lelzten Jahren in Europa, auch wenn man allein die Vulkane ins Auge faßt, eine Stei- gerung erfahren. Der Santorin erumpirt beinahe feit 8 Fahren, der Stromboli seit 4 Jahren, der Aetna haîte in den leßten Fahren wie- derholte Ausbrüche. Seit dem 10. Februar 1865 war auch der Os in einen Zustand erregter Thätigkeit getreten, welcher bis zum 12. No- vember 1867 dauerte, von wo an heftigere, bis in den März 1868 dauernde Eruptioncn erfelgten. Í

Verfolgt man die verschiedenen Phasen der Vesuv - Eruptionen, welche seit dem 12. Nov mber 1867 bis zum 26. April 1872 erfolg- ten, so ist eine gewisse Coincidenz mit den seitdem stattgehabten Erd- beben unverkennbar.

,_ Berner stellt sich hierbei heraus, daß die Erdbeben vor dem Be- ginn der Eruptionen am häufigsten sind. Mit / dem Beginn dersel- ben verschwinden sie und treten erst zur Zeit ihres Marimums_.wie- der auf, näch welchem sie eine merkliche Abnahme zeigen.

M Bene wo der Vulkan dem Heerde des Erdbebens nahe liegt, namentlich bei sehr heftigen E: shütterungen pflegt die Vulkan-Erup- tion unmittelbar auf das Erdbeben zu folgen. Welch? zahlreiche innige Beziehungen zwischen Vulkanausbrüchen und Erdbeben vorausgeseßt werden können, zeigten besonders deutlich die vergleichenden tabellarischen Zusammenstellungen der Erdbeben der 3 Jahre 1869 bis 1:71, in Bezug auf die Thätigkeit des Vesuvs und die Erdbeben des euro- päischen F stlandes. Die Vulkane lassen sich demnach als grofe Sicherheitsventile unserer Erde betraten; die Erdbeben verschwinden mit den (Fruptionen der Vulkane, uur wenn ein Maximum der plu- tonisheu Thätigkeiten eintritt, wenn die Ausbrüche der Vulkfane ihren Höhepunkt erreiht haben, begleiten sie dieselben zuweilen. i

Die Erdbeben verschwinden auch noch längere Zeit nach den vul- fanishen Ausbrüchen und tauchen wieder auf, sobald eine längere Un- terbrechung in den'’elbe: eintritt.

Die vulkanishe Natur der ErdLeben des Rheingebicts ttitt noh- mals hervor, wenn man das Gebiet, auf welchs si diese verschicde- nen Erdbeben und andere Aeußerungen vulkanisher Thätigkeit er- strecken, näber ins Auge faßt. Man findet dann südwärts, der italie- nischen Küste entlang, in Mittel- und Oberitalien, bis nordwärts, vom Oberrhein bis zur Eifel, eine ganze, nur von den Alpen durch- brochene Decke von Vulkanen aus verschiedenen Epochen der Erdbil- dung, deren Gebicie mehr oder weniger an den Acußerungen des Plu- ae theilnehmen, sobald die Thätigkeit des Ecdinnein wieder erwacht.

In der Umgegend von Laach befinden fich einige vierzig Vulkane, der Westerwald enthält zahlreiche Basaltkuppen, der Vegelsberg bildet eine einzige Basaltmasse, hieran reihen sich der Odenwald, Kaiserstuhl und die in der Rauhen Alp zerstreuten Kuppen. Alle diese Vulkane find jedoch weit älteren Ursprungs, als die erloschenen Vulkane Itg- liens, wo wir neben den erloschenen Vulkanen Rocca Morfina und Monte Vulture an den Solfataren von Puzzuoli, den borsäurehalti- gen Fumarolen in den Maremmen von Toskana und den heißen Quel- len der Campagna noch den lebendigen Zeugen einer kräftigen vulka- uischen Tbätigkeit begegnen. Dem entsprechend find auch die Erd- beben in Jtalien unverhältnißmäßig häufiger vnd intenfiver als in den vulkanischen Distrikten Süd- und Mitteldeutschlands; alle Zeichen, namentlich aber die vorherrschende südwestlihe Richtung sowohl, wie die Fortyflanzungsgeschwindigkeit, welche auf einen offenbaren Zusam- menhang zwischen verschiedenen in Unteritalien zuerst wxbrgenommenen und einige Stunden später in Süddeutschland beobachteten Erdstößen schließen läßt, deuteu darauf hin, daß das Centrum dieser vulfanischen Kraft- äußerungen in Unteritalien zu suchen ist. Fernere Anzeichen eirer ge- meinsamen Ursache der Groß-Gerauer Erdbeben mit andern gleich- zeitig anderwärts beobachteten Bewegungen, liefert die Natur derselben, insbesondere aber die Richtung der einzelnen Stöße. Die Beobach- tung hierübcr, welche fast sämmtlich von zuverlässigen Personen ge- macht wurden, haben ein sehr bestimmtes Resultat ergeben. So ging 3. B. die Richtung des mit dem Erdbeben von Kalkutta am 12. Ja- nuar 1869 synchronistischen Erdstoß:s, welcher am 13. Januar 33 Ühx Morgens in Darmstadt statt hatt, vou Südosten nach Nordwesten. Am 16. November 1869 war die Richtung der an diesem Tage in Groß-Gerau beobachteten, sehr häufigen Erdstöße eine südwestliche. Dieselbe Nichtung nahmen die an diesem Tage in der Provinz Biscra in Algier beobachteten Stöße.

In einer Periode, in welcher die massenhaften Ablagerungen, die Erdbeben und Vulfanansbrüche besonders häufig waren, befanden wit uns während der Jabre 1868 bis 1872. Ihr Beginn fällt in 9as erstere Jal,r, ihr Maxir:um in das Ende des Jahres 1869 und den Anfang des Jahres 1870; vom Jahre 1871 an zeigt sich bereits eine deutliche Abnahme der vlutonischen Kraft.

In mebreren Gegenden ift der Glaube verbreitet, daß die Erd- beben an gewisse Zeiten des Jahres gebunden seicn. Die statistischen Ermittelungen haben dies bestätigt, ebenso ist durch dicse nachgewiesen, daß in einzelncn Gegenden die Erscheinung des Erdbebens vorwiegend

| häufig ist; die Statistik hat ferner ergeven, daß eine größece Anzahl

Erdbeben auf die Acquinoktien als auf die Solstitien fällt. Es läßt sih eine Periodizität der Erdbeben vicht allein je nach den Jahres- zeiten, sondern auch bei längeren Erdbebenperioden, wie in Größ-Gerau, ciue tägliche Periodizität, ein, täglihes Marimum der Ec1cheinung nachweisen. Was die Jahreszeit anlangt, so herrschen im NRheingebiet die Erschütterungen des Herbstes und Winters vor. Die allgemeine Vertheilung der Erdbeben betreffend, haben sich vier Gruppen ergeben, nämlich: zwei zeitliche, die Erdbeben der warmen und der kalter Mo- nate umfassend und ferner zwei räumliche in Bezug auf die Erdbeben, welche zwischen dem 40. Grad nsrdl. und dem 40. Grad südl. Breite einerseits und welche auf dem ganzen übrigen Theile der Erde anderer- seits auftreten. Die Zahlen, welche sih für diese ver Gruppen er- geben, sind jedesmal ungefäh? gleih groß. Die eine Hälfte aller Grd- beben fällt jez esmal auf den heißen Gürtel, die andere Hälfte auf die kalten Zonen, ebenso fällt ungefähr die gleiche Zahl auf die warmen und auf die falten Monate, allein es ergiebt sih bei einer Vergleichung die merkwürdige Thatsache, daß in den warmen Monaten die Erd- beben des bezeichneten warmen Gürtels in auffallender Weise zunehmen und diejenigen der gemäßigten Zonen abnehmen, während umgekehrt in den Wintermonaten die ersteren den leßteren gegenüber eine auf- fallende Zunahme nachweisen. :

Es ergiebt sih ferner in Groß-Gerau und Reichenbach ein evi- dentes Vorwicgen und eine Zunahme der Heftigkeit der Erscheinúng um die Zeit des Neumondes und des Perigäums. Auch die von Palmieri am Vesuv gemachten Beoabchtungen stimmen hier- mit über:in. Durch das Zurückführen der Veranlassung des Erdbebens auf siderishe Einflüsse erklären sich auch die Aualogien, die zu1schen den an den Meereéküsten liegenden Tropenländern das Erdbeben öfter begleitenden Fluthersh:inungen und der durch den Mond er eugten Fluth bestehen, Es werden dadurch ferner eine M-nge von Erschei- nungen verständlich, für "welche wir bisher keinen Erflärungsorund fanden, so z. B. die Thatsache, daß Erdbeben in schr vielen Fällen

von bedeutenden Bewegungen der Atmosphäre und von elektrischen Er-

scheinungen begleitet sind. Alle diese Fragen finden auch in dem vor- handenen reichen statistishen Material ihren Beleg. Es ergiebt sih demnach, daß jeweilen um die Zeit des Neumendes und Peri- gâums oder des Vollmondes, die plutouisch n Erscheinungen eine Zu- nahme zeigen und ausgebreitetcre . heftigere Erdbeben und Vuklanaus- brüche stattfinden, mit denen gewöhnlich ein Wiederauftauchen der Groß-Gerauer und Reichenbacher Erdbeben, überhaupt der Erdbeben des Rheingebiets, zusammenfällt.

Redaktion und Randantar: Schwieger.

Berlin, Verlag der Expeditioa (Kessel). Druck: H. Heiberg. Vier Beilagen (einshlicglich der Börjcæ-Beilage).

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oöniglich Preußischer Staats-Nuzeiger.

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Z 89,

Se, Majestät der König haben - Allergnädigst geruht: demGeheimen Justiz- und Appellationsgerihts-Rath H ir\ chfeld zu Marienwerder den Rothen Adler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : Dem General-Major z. D. von Schmeling, bisher Comman- deur der 4. Infanterie-Brigade, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Major von Wißmann im 4. Garde-Grenadier-Regiment Königin den Königlichen Kronen- Orden vierter Klasse; dem Seconde - Lieutenant Toepfer im 6. Brandenburgischen Infanterie-Regiment Nr. 52, den Sceconde- Lieutenants von Lehmann und Wenzel im 2. Magde- burgischen Infanterie - Regiment Nr. 27, dem Gefreiten Eduard Marquardt im 7. Pommerschen Infanterie-Regiment Nr. 54, dem Unter - Lazarethgehülfen Wilhelm Kleinschmidt im 9. Westfälishen Infanterie - Regitnent Nr. 53, dem Husaren Friedrich Urbanke im 2. Schlesishen Husaren - Regiment Nr. 6 und dem Kanonier Bruno Valois im Ostpreußischen Juß-Artillerie-Regiment Nr. 1 die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den nächbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der thnen verliehenen nihtpreußishen Ordens-Dekorationen zu er- theilen, und zwar: i des Kaiserlich russishen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse mit dem Stern: Dem Geheimen Régierungs-Rath und Professor Dr. Bern- hardy zu Halle a. S.;_ der zweiten Klasse mit der Krone desselben Ordens: dem preußischen Unterthan, Professor Dr. Nau ck, Direktor der polytehnishen Schule zu Riga; :

Trax

des Ritterkreuzes des spanischen Ordens Ifabellas |

der Katholishen: j

dem Klavier-Virtuosen und Komponisten, Professor Julius

Sachs zu Frankfurt a. M.; | des Commandeurkreuzes des Königlih portugie- \sischen Ordens von San Thiago- für wissenschaft- lihes 2c: Verdienst: dem Professor Dr. E. Hübner zu Berlin; L des Königlih bayerishen Maximilian-Ordens für Wissenschaft und Kunst: : dem Geheimen Regierungs-Rath und Professor Dr. Neu- mann zu Königsberg i. Pr. ; 4 des Ritterkreuzes des Königlich belgishen Leopold- Ordens: dem emeritirten Taubstummen- Lehrer D. F. Kruse zu Schleswig ; x L des Comthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich \sähsishen Albrehts-Ordens: : dem Geheimen Ober-Regierungs-Rath Dr. Wiese zu Berlin; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Professor und Lehrer an der Akademie der Künste Hermann Weiß zu Berlin und dem Kupfersteher Xavier Steifensand zu Düsseldorf; L des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich württembergischen Friedrihs-ODrdens: dem Professor und Lehrer an der Akademie der Künste Hermann Weiß zu Berlin;

des Comthurkreuzes des Großherzoglih sächsischen |

aus-Ordens vom weißen Falken: dem Geheimen Ober-Finanz-Rath Grolig zu Erfurt, Ge- neral-Inspektor des Thüringischen Zoll- und Handelsvereins und des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Gymnasial-Direktor Dr. Heine zu Breslau.

Deutsches Neich. ; Der Großherzoglich badische Referendar Adolph Leiber von Mosbach cite Advokaten im Bezirk des Kaiserlichen Appellationsgerihts zu Colmar und zum Anwalt bei dem Kai- serlihen Landgerichte in Straßburg ernannt.

Königreich E y Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem ei fin rh Professor der Rechte an der Universität zu Bonn Dr. Johann Friedrich Ritter von Schulte den Charakter als Geheimen Justiz-Rath zu verleihen Den zeitigen Bürgermeister Baumann zu Gemünd im Kreise Shleiden, der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Viersen getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der Stadt Viersen für die gesetzlihe zwölfjährige Amtsdauer; sowie Den sfeitherigen Beigeordneten Peters zu Anklam, der von der dortigen Stadtverordneten-Versammlung getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der Stadt Anklam für die geseßliche zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. fi j Der Königliche Bau-Inspektor Warsow, früher in Witten- berg, sowie die bisherigen Königlihen Landbaumeister Bad- stübner zu Potsdam und Doubberck hierselbst und der Kö-

—— R —————————————=

Berlin,

Sonnabend,

Zl den 12, April, Abends.

187 S.

Bt T L I m iR E E Sem

‘nigliche Kreis-Baumeister- Meienreis ‘us Leobshüg sind als

Königliche Bau-Inispektoren bei dem Königlichen Polizei-Präsi- dium zu Berlin angestellt wörden: S i

Der bisherige Königliche Land-Baumeister August Tiede ist zum Königlichen Bau-Inspektor ernannt und ihm die seither fommissarisch verwaltete Bau-Inspektor-Stelle bei der Königlichen Ministerial-Bau-Kommission hierselbst verlichen worden. :

Der bisherige Königliche Eisenbahn Bau- und Betriebs- Inspektor Steegmann in Breslau 1ff zum Königlichen Ober- Betriebs-Inspektor bei der Oberschlesishén Eisenbahn befördert worden. :

Der bisherige Königliche Eisenbahn-Baumeister Wilhelm Hermann Burkhard in Elberfeld ist zum Königlichen Eisen- bahn-, Bau- und Betricbs-Inspektór exnannt und demselben die Stelle eines solhen bei der Oberschlefishen Eisenbahn zu Bres- lau, unter Uebertragung der Funktionen als ftändigex Assistent und Vertreter des dortigen Obér-Betxiëbs-Inspektors, verliehen worden. Uh

Der bei der Königlichen Direktion der Ostbahn beschäftigte bis- herige Gerihts-Aff}e}sor Max pell if in Folge sciner definitiven Üebernahme in die Staats-Eisenbahn-Veurwaltung zum Regie- rungs-Afffsessor ernannt worden. : (

Der Polizei-Kommissar Bielinsky zu Aachen ist zum Fa- briken-Inspektor ernannt worden. S

Der Lehrer Dr. Otto Haußknecht zu Gleiwiß is zum Gewerbeschullehrer ernannt und an der Gewerbeshule zu Glei- wit angestellt worden. : :

Der bisherige Geheime expedirendé Sekretär und Kalkulator Osear Utermann is zum Königlichen. Ober-Güter-Verwalter der Main-Weserbahn ernannt worden. A

Dem Ingenieur G. Hövelmann zu Barmen is unter dem 7. April 1873 ein Patent

“auf eine durch Zeichnun ge L ompressions=Maschine; Sn Jemanden in Anwen- bekannte: Theile zu beschä auf dret Jahre, von jenäá.1 Tage gerechnet, und für den Um- fang des preußischen Staátes ertheilt wordén.

reibung nachgewiesene

Haus der Abgordneten. i / Die Stenopraphen Dr. Simmerlein und Steinbrink find als Stenographen bei dem Hause der Abgeordneten ange- stellt worden.

34prozentiges Anlehen der vormals Freien Stadt Frank- d uet M. von fl. 5,000,000 4d. d. 12. Mai 1846.

Bei der am 26. vorigen Monats stattgefundenen 20. Verloosun des Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. - M. d. d. 12. Mai 1846 wurden nachverzeichnete Nummern gezogen:

A. Zur Nückzahlung auf den 1. Juli 1873. /

Lit. E. à f. 1000. Nr. 7. 73. 146. 214. 327. 389. 464, 547. 620. 922. 923. 956. 1004. 1196. 1223. 1335. 1426. 1543 und 1781. 19 Stück zu fl. 19,000. = Thlr. 10,857. 4 Sgr. 3 Pf.

Lit. E. à fl. 500, Nr. 1858. 1891. ‘1899. 1979. 2058. 2144. 2164. 2205. 2224. 2476. 2567. 2661 und 2742. E

13 Stück zu fl. 6500. = Thlr. 3714. 8 Sgr. 7 Pf a Lit, E. à fl. 300. Nr. 2853. 2904. 2931. 2966. 3040. 3163. 3190. 3249 und 3300. E j 9 Stüdck zu fl. 2700. = Thlr. 1542. 25 Sgr. 9 Pf. Lit. B. à fl. 100. Nr. 3353. 3396. 3576. 3625 und 3632. 5 Stück zu fl. 500. = Thlr. 285. 21 Sgr. 5 Pf. Lit. E. Sumnia 46 Stück zu fl. 28,700. Thlr. 16,400. B. Zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1874.

Lit, F. à fl. 1000. Nr. 219. 288. 295. 324. 328. 387. 411. 647. 704. 781. 807. 816. 893, 973. 1098. 1155. 1324. 1389 und 1626. 19 Stü zu fl. 19,000. = Thlr. 10,857. Sgr. 4 Sgr. 3 Pf.

Lit, F. à 500. Nr. 1804. E P iges 2128. 2220. 2245. 2322. 2337. 2400. 2573. 2599. 2606 und 2800. ;

13 Stück zu fl 6500. = Thlr. 3714. 8 Sgr. 7 Pf. S

Lit. F. à fl. 300. Nr. 2805. 2838. 2963. 3105. 3114. 3185. 3210 und 3287. 5

8 Stück zu -fl. 2400. = Thlr. 1371. 12 Sgr. 10 Pf.

Lit. F. à fl. 100. Nr. 3387. 3466. 3521. 3527. 3549. 3704.

3724 und 3784. M j 8 Stück zu fl §90. = Thlr. 457. 4 Sgr. 4 Pf. Lit. F. Summa 48 Stück zu fl. 28,700. Thlr. 16,400.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be- merken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum betreffenden RNüzahlungstermin stattfindet, bei der K s- niglihen Kreiskasse in Frankf#trt a. M. bei der König- lihenStaatsschulden-Tilgungskasse in Berlin, bei jeder Königlichen Regierungs-Hauptkasse, sowie bei den König- lihen Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück gegen Nückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen niht verfallenen Zinscoupons (bei den Obligationen Lit. E. die drei Coupons pr. 1. Juli 1874 bis inkl. 1876 und bei den Obligationen Lit. F. die zwei Coupons pr. 1. Januar 1875 bis 1876) nebft den Talons erheben können. L : L

Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeldlich mit zurück- zugebenden Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Nominalbetrag der betreffenden Obligation Ra

estanten. Ï fung: Lit. E. Nr. 12. 1363. 2822. 2893 und 3206. t i 16 Lit. F. Nr. 1634. 1889. 2588, 2722. 3299 und 3398, s Aus der 16, Verloosung: Lit. E. Nr. Pt 2652. 3105. 3607 und | Lit. F, Nr. 3000. 3201. 3263, 3284 und 3441.

Aus der 17, Verloofung: Lit. E. Nr. 1846. 1941. 2084. 3018. 3186. 3911. 3544. 3614, 3729 und 3798.

1439. 2083. 2164 und 2304. 207. 1044. 1208::.1450. 2119. 3039 und 3534.

(f. 000 820 11 A8: 1213: 1916 1900. 2278. 2011 2007 2654. 2656. 2890. 2978. 2984. 3086. 3168. 3257. 3285. 3475. 3498 und 3619,

Aus der 19. Verloosung: Lit. E. Nr. 1016. 1526. 28618. 2708. 2746.

2832. 3025; 3216: 3225. 3323. 3338. 3975 und 3704; Lit F, Cämmtliche zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1873 verlooste Obliga- tionen. Die Inhaber dieser Obligationen werden hiermit wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert. Wiesbaden, deu 4. März 1873. Der Regierungs-Präsident. von Wurmb.

Aus der 18. Verloosung: L

Nichtamtliczes. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 12. April. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute die Vorträge der Hofmar- \chälle, nahmen militärishe Meldungen im Beisein des Kom- mandanten, General der Infanterie von Schwarßkoppen, ent- gegen, empfingen den. Chef der Admiralität, General-Lieutenant von Stosch, den Geheimen Ober-Baurath Strack und den Ge- heimen Hofrath Schneider und arbeiteten mit dem Staats-Mi- nister, General-Lieutenant von Kameke, dém Chef des Militär- Kabinets, General-Major von Albedyll und dem Chef des Ci- vil-Kabinets, Geheimen Kabinets-Rath von Wilmowski.

Beide Kaiserl[lihen Majestäten wohnten gestern, am Charfreitag, - dem Gottesdienste im Dom und Abends dem geistlichen Oratorium in der Sing-Akademie bei, Heute dinir- ten Allerhöchstdieselben bei Ihren Kaiserlichen und König- lihen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprin- zessin. Ihre Majestät die Kaiserin-Königin wohnte der liturgishen Abendandacht im Dom bei.

Ihre Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich gestern Vormittag nah Potsdam und wohnten dafelbs| dem Gottesdienste in der Friedenskirhe bei. Nachmittags 31/, Uhr empfing Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit den Lega- tions-Rath Grafen Andreas von Bernstorff und besuchte Abends 7 Uhr mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen Wilhelm und der Prinzessin Charlotte die Aufführung des Oratoriums „Der Tod Jesu“ in der Sing-Akademie.

Bis znm 22. März d. Is. waren in den Münz- stätten des Deutschen Reihs in Zwanzigmarkstücken 418,349,180 Mark und in Zehnmarkstücken 125,277,770 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 23. bis 29. März find ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 5,710,540 Mark, in Hannover 3,160,540 Mark, in Frankfurt a. M. 2,946,020 Mark, in München 1,374,820 Mark, in Dresden 660,540 Mark, in Stuttgart 1,430,300 Mark und in Karlsruhe 483,620 Mark; ferner in Zehnmarkstücken: in Darmstadt 284,770 Mark.

Die Gesammt-Ausprägung stellt sich daher bis 29, März d. Is. auf 559,678,100 Marf, wovon 434,115,560 Mark in Zwanzigmarkstücken und 125,562,540 Mark in Zehnmarkstücken besichen. i

Dem Königlich preußischen Nebenzollamte I. zu Napierken im Verwaltungsbezirke Ost-Preußen is die Befugniß zur Erle- digung von Begleitscheinen 1. über Heringe und Salz beigelegt worden.

Rüsichtlih der Straßengewerbe hat der Minister des Innern einer Bezirksregierung nachstehende Verfügung zu- gehen lassen: ; : L N

Der x. erwidere ih auf den Bericht vom 25. v. Mts., wie bei Berathung des Entwurfs der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 im Reichstage anerkannt worden ist, daß die sogenannten Straßzn- gewerbe besonderen Rüsichten unterliegen und daß diese Rüsichten nah den örtlichen Verhältnifsen verschieden sein können. Diese Erwä- gung führte dazu, in Betreff der fraglichen Gewerbe, von einer ma- tericllen Regelung durch die Gewerbe - Ordnung ganz abzusehen und stait dessen ihre Ordnung absolut in die Kompetenz der Octspolizei- Behörden zu verweisen. Dies ist im §. 37 des gedachten Gesetzes

en. geshegen. leßtere hat der von ihm statuirten ortspolizeilihen Regelung weder positive noch negative Schranken gezogen. Für Art und Umfang derselben find lediglich Zweckmäßigleitsgründe maßgebend.

Dieselbe Auffassung ift demnächst auch bei Erlaß der Aus- führungs - Anweisung zur Gewerbe - Ordnung leitend gc- wesen. Gerade die Absicht den erweiterten Befugnissen der Orts- polizcibehörden in Hinsicht der Straßzengewerbe Ausdruck zu gebe. hat zu der Bestimmung unter Ne. 14 der qu. Anweisang geführt, in welcher hevorgehoben wird, „daß die polizeiliche Regelung dieser

Gewerbe fortan lediglich in das Ermessen der Ortsbehörden gestelit sei, daß dieselbe niht einmal mehr an diejenigen Einschränkungco

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