AÆonigliche Schauspiele. |
Donnerstag, 17. April. Opernhaus. (92. Vorstellung.) Zum ersten Male wiederholt: Hamlet. Große Oper in 5 Akten und 7 Tableaux, ‘nah Shakefpeare, von Michel Carré und Jules Barbier. Deutsch von Langhans. Musik von Ambroise Thomas. Ballet von Taglioni. Königin: Frl. Brandt. Ophelia: Frl. Groffi. König: Hr. Salomon. Hamlet: Hr. Beh. Laërtes: Hr. Schott. Geist: Hr. Fricke. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-
Preise.
Die preußischen Stadt-Obligationen. *)
Von den 40 preußishen Städten mit über 20,000 Ein- wohnern haben nur 2, nämlich Erfurt und Flensburg, féine Obligationen emittirt. Die preußishen Städte von unter 5000 Einwohnern, welche Anlehen aufgenommen haben, find Staßfurth (4900 E.), Kempen (R.-B. Düsseldorf, 4800 E.), Ems (4500 E.), Diez (3700 E.), Uerdingen (3111 E.), Kettwig (2885 E.) und Rheinbach (1900 E.). j i i
Auf die einzelnen preußishen Provinzen vertheilen fich die Städte mit Anlehen mit Weglassung der nicht benußten, wieder aufgehobenen oder {on abgezahlten und gekündigten Anlehen,
wie folgt: E ¿ 11 Städte mit Thlr. 16,062,400 11,405,714
L a Cas
(mit Hohenzollern) . 2 -
S A a L z „7,801,500 e a LA 5,972,085 S s i A tO 4,917,150 Sessen-Nafsal „1. „11 i 4,786,307 Pommern . R 2 E O H . . - . . 4 1 , Hannover 2 26000 1,000,000
Westfalen 7 s 580,000
H a8 Schleswig-Holstein . 2 E E zusammen Thlr. 63,075,156.
Dazu kommen im übrigen Deutschland: Bayern . . . .12 Städte mit Thlr. 19,451,543 Königreich Sachsen 20 13,691,800 Großherz. Hessen 3 : 2,459,257 Elsaß-Lothringer 2,035,066 Bad. 1,652,629 Württemberg 1,087,429 Braunschweig . . 408,000 Sachsen-Cob.-Gotha 371,428 Bremen x 284,333 Sachsen-Meiningen 276,971 A. 213,000 Reuß-Greiz . . 200,000 Schwarzb.-Rudolst. 100,000 Waldeck ; A 26,000 Thlr. 42,257,056 dazu Preußen mit „ 63,075,156
also betragen die verbrieften Schulden ; der Städte des Deutschen Reichs Thlr. 105,332,212.
Die ältesten existirenden“ Stadt-Obligation:-n find die von Frankfurt a. O. und Königsberg i. Pr. (1807), Elbing (1809), Halle a. S. (1817), Darmstadt (1826), Berlin und Frank- furt a. M. (1828), Hanau (1836), Dresden, Gießen und Plauen
(1837), Offenbach (1838). Folgende deutshe Städte haben 1,000,000 Thlr.
Schulden. Berlin . 14,189,000 München 5,989,027 Breslau 5,924,900 Dresden é Leipzig . Doi E Königsberg i. Pr. Hannover Weilheim Caffel Memmingen Nürnberg . Magdeburg Dortmund Elberfeld Görliß Chemniß Stettin . Stralsund . Augsburg . Danzig . Halle a. S. Düsseldorf .
Der Zweck, zu welchem die Städte ihre Anlehen aufgenom- men haben, is nit so einförmig als bei den Kreisen. Die größte Gruppe bilden wohl diejenigen Stadt-Anlehen, welche zur Errichtung von Gas-Anstalten emittirt worden find; dann folgen solhe zur Errichtung von Wasserleitungen, zur Unter- stüßung von Eisenbahnen durch Aktien-Uebernahme und zur Herstellung von Brücken, Shulen und sfonfstigen Bauten, noch seltener von Wegen, Kasernen und Kirchen oder zur Bestreitung von Kriegs- und Mobilmachungskose
In Preußen haben von den Kriegen im Anfange des JIahr- hunderts her noch folgende Städte Kriegs\{chulden: Elbing, Erfurt, Frankfurt a. O., Halle a. S., Königsberg i. Pr.
bd pri pi l D i i i O DO G E
über
Die deutschen Stadt-Obligationen find, mit zwei Ausnahmen, |
sämmtlih vom Staate ausdrücklich niht garantirt. Diese beiden Ausnahmen sind die Obligationen der Stadt Elbing, welche vom preußischen, und die ver Stadt Bremerhafen, welche vom bremer Staate garantirt sind. B ER O u R A
Der Betrag der einzelnen Anlehen {hwankt zwischen Thlr. 3,000,000 (Berlin 1866) und Thlr. 25,000 (Grabow a. OD.). In Hannover und Hessen-Nafsau giebt es jedoch von früher her noch fleinere, z. B. Leer, Emden und Hanau; im Königreich Sachsen bis Thlr. 9000 (Stadt Oederan), im Großherzogthum Hessen bis fl. 7500 süddeutsch (Stadt Alzey).
Der Zinsfuß \{chwankt zwishen 3 pCt. (Dresden 1837, Frankfurt a. M. 1829) und auf der anderen Seite 5 pCt., zu welchem sehr viele Anlehen emittirt sind.
Die meisten Städte zahlen ihre Zinsen halbjährlih. Nur einmal jährlih die folgenden: Aachen, Barmen, Coburg (1869),
R:
des Korporations- und Staatskredits“ von W. L. Hertslet, Berlin 1873, Verlag von Rudolf Gärtner.
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Im Schauspielhause. (103. Abonnements-Vorstellung.) Der [egte Brief. Lustspiel in 3 Akten, nah dem Französischen frei bearbeitet von Th. Gaßmann. Anfang 7 Uhr. Mittelpreise. -
Freitag, 18. April. Opernhaus. (93. Vorstellung.) 10tes und leßtes Gastspiel der italienishen Opern-Gesellshaft des Herrn Pollini, unter Mitwirkung der Mad. Désirée Artôt. Kapell- meister Sgr, Goula. Don Pasquale. Komische Oper in 3 Auf- zügen. Musik von Donizetti. Anfang 7 Uhr. Hohe Preise.
Im Schauspielhause. (104. Abonnements-Vorstellung.) Minna
Crefeld, Düren, Düsseldorf (die Tonhallenanleihe von 1863), Emden, Eupen, Frankfurt a. M., Hanau (1836, 1844, 1854), Cöln (nur die Gürzenih-Anleihe von 1856), Münster in West- falen, Osnabrück, Saarbrücken, Trier; außerhalb Preußen: Alzey, Döbeln, Heilbronn, Meiningen (theils), Mannheim, Stuttgart.
Vom Inhaber können nur die Obligationen der Stadt Osnabrück gekündigt werden.
Die Verjährungsfrist der Coupons if sehr verschieden; bei -
den Rheinischen Städten in der Regel 5 Jahre gemäß den Be- stimmungen des Rheinischen Civilgeseßbuches, im östlichen Theile des preußishen Staates meistentheils 4 Jahre; doch werden biete T Jahre von verschiedenen Terminen ab gerechnet; oft ist es damit bei einer und derselben Stadt verschieden (Cöln) ; die nor- male Verjährungsfrist ift hier, wie bei den Coupons der Kreis-Obli- gationen, 4 Jahre vom Ablaufe des Kalenderjahrs, in welhem der Coupon fällig geworden if. — Bei den Coupons der Stadt Emden (von 1846 und 1853) beträgt die Verjährungs- frist 10 Jahre, bei Frankfurt a. M. 30, bei vielen Städten im Königreih Sachsen Z Iabre. Der Tag der eintretenden Verjährung wird übrigens in den meisten Fällen auf dem Cöou- pon selbst gedruckt sein.
Die Verjährungsfrist der Obligationen beträgt normal 30 Jahre vom Rükzahlungstermin; sie is daher nur angegeben, wenn sie davon abweicht. Es ift dies der Fall bei den Städten Darmstadt (5), Meiningen (8), Coburg, Osnabrück, Posen (nur die Anleihe von 1853), Potsdam und Zwickau (10), Neustadt- Magdeburg [von 1860] (40). Bei den Städten des Königreichs Sa(hsen gilt häufig (Freiberg, Kamenz, Leipzig) die dortige Nor- malfrift von 31 Jahren 6 Wochen 3 Tagen.
Bei den Stadt-Obligationen is sehr häufig statt der Pari- Ausloosung auch der Rückkauf aus freier Hand behufs Amor- tisation gestattei, von welchem Vorbehalt natürlich nur dann Gebrauch gemacht wird, wenn der Ankauf unter pari möglich ist. Manchmal ift es dabei bei einer und derselben mit ihren verschiedenen Anleihen verschieden bestellt, z. B. bei Cöln und Danzig.
Die Verloosungen finden in der Regel jährlih statt, nur bei folgenden Städten halbjährlich: Bromberg, Coburg (1863), Freiberg in Sachsen, Kamenz, Leipzig (von 1850 und die beiden von 1854), Ostrowo, Posen, Stettin (von 1848 und 1855), Wiesbaden (von 1868). Die Stadt Tilsit jedoh verloost ihre erste Anleihe (vom 16. Dezember 1856) nur alle drei Jahre.
Während die Kreis-Obligationen \sämmtlih auf Thaler nah dem 30-Thalerfuß ausgestellt find, finden wir unter den Stadt-Obligationen viele, welche auf andere Währungen lauten.
Viele preußishe Stadt-Dbligationen werden - von der preu- ßishen Bank belichen, theils in der 1. Klasse (mit 80 Proz. des Courswerthes, höhstens 80 Proz. des Nominalwerthes) oder in der 11. Klasse (mit 70 Proz. des Courswerthes höchstens 70 Proz. des Nominalwerthes). — Es sind in der 1. Klasse die Obligationen der Städte Berlin, Bochum, Bielefeld, Branden- burg, Breslau, Bromberg, (nur die 5 Proz. von 1865), Crefeld, Danzig (5 Proz.), Duisburg, Düsseldorf (mit Ausnahme der Tonhallenanleihe), Elberfeld, Elbing, Essen, Frankfurt a. O., (11. Emission), Gleiwiß, Görliß, Graudenz, Gumbinnen, Halle a. S. (nur die von 1867), Hanau, Hannover, Kassel, Cöln, Königsberg i. Pr., Krotoschin, Magdeburg, Memel (nur die 43 pCt.), Minden, Mühlhausen i. Th., Mülheim a. d. Ruhr, Neustadt-Eberswalde, Nordhausen, Osnabrück, Ostrowo, Posen, Potsdam, Remscheid, Sagan, Schwiebus, Stettin, Stolp, Tilsit, Wiesbaden; in der 11. Klasse: Liegniß.
Das Aufgebot und die Mortifikation (gerihtliche Un- gültigkeitserflärung) verlorener -oder vernihteter Obligationen erfolgt in den 8 alten preußishen / Provinzen (Preußen, Posen, Brandenburg, Pommern, Schlefien, Sachsen, West- falen, Rheinprovinz incl. Hohenzollern) größtentheils nah der Verordnung vom 16. Juni 1819, betreffend das Verfahren behufs der Amortisation verlorener Staats\huld- scheine 2c. (und die Unzulässigkeit des Amortisations-Verfahrens verlorener Zinscoupons von Staats\huldscheinen), — In den einzelnen Privilegien ist nur angegeben, unter welhen aus der Natur der Sache folgenden Abweihungen das Aufgebot vor sih zu gehen hat. Außerdem erlauben sich bei weitem die meisten Privilegien noch eine Abweichung, indem sie die abzuwartenden Zinstermine entweder vermehren oder vermindern, worüber auf die Privilegien in der Geseßsammlung selbs} verwiesen wird. — Bei einigen dieser Städte geschieht das Aufgebot und die Mortifikation je- doch (wie bei den Kreisobglationen) nah der Allgemeinen Gerichts- ordnung, Theil 1; Titel 51, §8. 120 ff. Diese Städte find Bromberg, Halberstadt (1872), Halle a. S. (de 1867), Jauer, Kulm, Magdeburg (11. Em.), Posen (de 1857 und 1865). In der ProvinzHannover gilt für die Mortifikation die hannöversche bürger- liche Prozeß-Ordnung §§ 498 ff., im ehemaligen Herzogthum Nassau das nafauishe Geseh vom 2. Juni 1860 (Verordnungsblatt von 1860 p. 89), im ehemaligen Kurfürstenthum Hessen die kur- hessische Verordnung vom 18. Dezember 1823, in Holstein die holsteinshe Verordnung, betreffend die Mortifikation der Aktien der holsteinishen Eisenbahnen und Aktiengesellschaften vom 11. Juli 1863, im Gebiete der ehemals freien Stadt Frank- furt das Frankfurter Geseß vom 8. Juli 1817 — immer mit gewissen \elbstverständlichen auf den konkreten Fall Rücksicht neh- menden Abweichungen, im Königreih Sachsen die Restripte vom 25. Juli und 29. November 1777 und vom 28. Iuni 1791, soïvie die Verordnung vom 6. Oktober 1824 wegen ver- lorener Staatspapiere; mitunter auch §. 1043 des Königl. \fähfishen bürgerlihen Geseßbuches und §8. 14 der Ausfüh- rungsverordnung vom 9. Januar 1865 (z. B. Städte Oschaß, Reichenbach i. V.).
Coupons können in Preußen weder aufgeboten noch amor- tifirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Coupons vor Ablauf der Verjährungsfrist anmeldet und den ftattgehabten Besiß der Coupons Durs Vorzeigung der Schhuld- versthreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nah Ab-
_.) Aus dem Buche „Die deutschen Werthpapier- auf dem Gebiete | lauf der Verjährungsfrift der Betrag der angemeldeten und bis
dahin niht zum Vorschein gekommenen Zinsscheine gegen Quit- tung ausgezahlt werden.
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von Barnhelm, oder: Das Soldatenglück. Lustspiel in 5 Abthei- lungen von G. E. Lessing. Anfang 7 Uhr. Mittelpreife.
Die in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern (innerhalb 4 Wochen bei den Hauspolizei - Juspekloren Schewe (Opernhaus) und Hoff- meister (Schauspielhaus) in Empfang oenommeu werden. Erfolgt die Zurücforderung der betreffenden Sacheu in der ganegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändiat.
Die Ausgabe einer neuen Córipons-Serie erfolgt fast immer gegen Ablieferung des der älteren Coupons-Serie beigedruckten Talons. Verlorene Talons können in den 8 alten Preußischen Provinzen weder aufgeboten noch mortifizirt werden (vergl. da- gegen Stadt Osnabrück). Wenn der Talon abhanden gekom- men sein sollte, so erfolgt die Aushändignng der neuen Coupons- Serie an den Inhaber der Schuldvershreibung — sofern nit {hon vorher die Abhebung der neuen Coupons-Serie gegen den älteren Talon vollzogen war — und es wird, daß dies gesche- hen, auf der Obligation vermerkt. — Nur bei sehr wenigen Anleihen haben die Couponbogen feine Talons (z. B. Stadt Tilfit). Die neuen Couponbogen werden (z. B. bei den Tilsiter Obligationen gegen Vorzeigung der Obli- gationen selbs) mitunter auch gegen Einlieferung des lehten alten Coupons (sogen. Stichcoupons) ausgehändigt.
Eine einheitliche Gescßgebung über die Verausgabung, Kün- digung, Verjährung, Außer- und Wiederincourssezung und An- nullirung der Obligationen, Coupons und Talons aller deutschen Werthpapiere, sowie Einrichtung einer übersichtlihen und wohl- feilen Beilage zum Reichs-Anzeiger, die- auch einzeln verkauft werden könnte, für sämmtliche diese Werthpapiere betreffenden Anzeigen scheint wünschenswerth und erreichbar.
Archäologische Gesellschaft.
Sibung vom 1. April 1873. — Herr Curtius eröffnete die Sißung, in der die Professoren Jordan aus Königsberg, Kekulé aus Bonn und Wilmanns aus Kiel zugegen waren, indem er einige der neu erschienenen Schriften, welche sich auf alte Kunst bezie- hen, der Gesellschaft vorlegte, namentlich den zweiten Band von Overbecks Kunstmythologie, die italienischen Publikationen über die neu gefundenen römischen Alterthümer und über das Turiner Museum, das neueste Heft der Ephemeris von Athen, bei dem die lebten Vermehrungen der Inventarurkunden des Parthenon und der (von allen bisher bekannten Metallspiegeln abweichende) Spiegel von Ko- rinth mit Korinthos und Leukas zur Sprache kamen, ferner die Mit- theilungen dec Berliner Gesellschaft für Anthropologie in Betreff athenisher Gräber und dajelbst gefundener Schädel, Bursians Programm über den Praxitelishen Eros in Parion und endli das
. von der St. Petersburger Akademie herausgegebene Verzeichniß der
Sammlung Cesuole von F. Doell. Nah Anleitung dieser wichtigen Schrift beschrieb der Vortragend- das bei ‘dem Dorfe Atienu gefundene Heiligthum und wies darauf hin, wie die massênweise hier zusammengefundenen Skulpturen ein ungemein reiches Material für kunsthistorishé Forschung darbieten und den Zusammenhang ägypti- scher und griechisher Steinbildnerei in ein neues Licht stellen. — Herr Trendelenburg legte die Zeichnung eines s{önen, leider sehr zerstörten Erotenfrieses aus Pompeji vor, dessen Darstellungen sich auf Verrichtungen und Feste der Weinlese beziehen: Keltern und Kochen des Weines, Oeffnen eines Fasses, Gelage, Anfertigung von Kränzen zur Festfeier, Opfer und Errichtung eines bacchischen Tropôons. * Bei der schlechten Erhaltung des Bildes mußte es unent- schieden bleiben, ob der Maler bestimmte Feste der Weinlese, etwa die Lenäen und Pithrigien, im Sinne gehabt oder nur allgemein diony- fishe Scenen habe ‘darstellen wollen. An die Besprechung der ein- zelnen Bilder kaüyfte der Vortragende einige Bemerkung-n über die Fragen, wann die antike Kunst zuerst Eroten in Handlungen Erwach- sener dargestellt habe — ein Gedanke, den er der alexandrinischen, nicht mit Stephani der römischen Periode zuschrieb — und cb zwischen den Wandgemälden eines Zimmers ein innerer Zusammenhang anzu- nehmen fei, welhe Frage er für die Mehrzahl der pompejanischen Bilder bejahtê. — Herr Engelmann macht einige Mittheilungen über die in wenigen Tagen von Wien aus unter Leitung von Prof. Conze abgeheude Expedition, welche sih cine genauere Beforschung Samothrake's zum Ziel gesteck hat; weiter legte er die Photographie des \{chönen Kopfes der Högieia aus dem Vatican vor (Pio Clem. VIL, 5), der im vorigen Jahre richtig als Athenakopf erkannt und auf die Athena Lemunia des Phidius be- zogen worden ift. celle bei Rom gefundener, neuerdings in Wien zum Verkauf ausgebo- tener Mosaike, das eine eine häu:lihe Scene, das andere eine Maske darstellend, beide nah Zeichnung und Farbengebung würdi den besten ihrer Art an die Seite gestellt zu werden. Außerdem spra
er über ein Gemälde aus Pompeji, dessen Darstellung früher auf Achilles, der fih in Gegenwart seiner Mutter Thetis waff- net, bezogen wurde, während eine besser erhaltene Wiederholung in der Caja di Nettuno zu Pompeji erkennen läßt, daß Thefeus dargestellt war, wie ex seine Waffen ablegt, um zur Keule zu greifen in Gegenwart von Ariadne, die ihm das rettende Knäuel darbietet (vergl. auch Lüßow's Zeitschr. f. b. Kunst VIL S. 252 und 367.). — Hr, Brandis pelpra aus Veranlafsung des verdienst- vollen Buches von Dumont, Inseriptions ceramographiques de Grèce, die Bedeutung der rhodischen, thasischen, knidishen und olbischen Thonhenkel-Jujchriften, die fih als staatliche Aichungsstempel charakte- risiren, auf die der betreffende, verantwortliche Beamte als Zeichen seiner Bürgschaft für die Richtigkeit des Maßes des gestempelten Kruges seinen Namen und - sein Siegel seßte. — Her Jordan besprach ein im Bullettino archeologico Municipale (Roma 1872 Heft L.) publizirtes Mofaik, Grundrifsse von Gebäuden darstellend; die in denselben einge|chriebenen Zahlen erklärte er für Maßangaben. Dann referirte derselbe über Ravioli's Erklärung der neugefundenen Reliefs vom Forum und billigte dessen Bemerkung über die dekorative Verwendung der Rostra und des Marsyas zu beiden Seiten jedes Reliefs. — ‘Herr Adler besprach den im Athenäum vom 8. März d. J. erschienenen Ausgrabungsbericht des Herrn Wood über das Artémision zu Evhesus. Nachdem er den darin mitgetheilten Grundriß kritisch erläutert und seine ab- weichende Anficht begründet hatte, legte er einen von ihm ange- fertigten Restaurationsentwurf der Ostfront des merkwürdigen Bauwerks zur Ansicht vor und wies im Einzelnen nach, zu welchen neuen und werthvollen Aufs{hlüssen über die rasche Zerscßung und Auflösung der antiken Baukunst jeit der Mitte des IV. Jahrhunderts die glückliche Wiederauffindung der alten Tempelstätte bereits geführt habe, — Weitere Vorkagen und Mittheilungen der Herren von Sallet und Heydemann mußten der vorgerückten Zeit wegen auf die nächste Sitzung verschoben werden.
Ferner zeigte er die Abbildung zweier in Cento-
Redaktion und Rendantur: Schwieg er.
Berlin, Verlag der Grpedition (Kessel). Druck: H. Heiberg. Drei Beilagen (eins{ließlich der Börsen-Beilage),
Deutscher R Königlich Preußisch
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für das Vierteljahr.
Æ S Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr, 6 Pf. 1 2 i |
¿f Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 3 Sgr. | E x
nzeiger
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Alle Post-Austaltén des In- und Auslaades
/ uchmen ‘Lesteilung an, : Berlin die Expedition: Wilhelmstr. Nr. 32. ! A L -
Berlin,
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reiches den Redacteur Peter Müller in Petro- et O zum Konsul des Deutschen Reiches zu ernennen geruht.
Bekanntmaqhung.
Ausfüllung der Postanweisungen von Seiten der Absender.
Aus derl“ Kreisen des Handelsstandes i darüber geklagt worden, daß auf den Postanweisungen häufig die Angabe des Namens und Wohnorts des Absenders unterlassen und dadur Anlaß zu Weiterungen gegeben ‘werde. Das General-Postamt macht darauf aufmerksam, daß die Nennung des Absenders auf den Coupons der Postanweisungen zwar im postdienstlihen In- teresse nicht erforderlich, “für den geshäftlihen Verkehr zwischen Absender und Empfänger aber vie wichtig ist, um die Conto- berihtigung zu ermöglihen, und daß aus diesem Grunde die Benußung der Coupons im eigenen Interesse der Betheiligten
sich empfiehlt. Berkin, den 16. April 1873. Kaiserlihes General-Postamt.
BeTanntmachun g, Fahrpostsendungen nah Spanien via Frankrei.
i Nath einer Mittheilung der französishen Ostbahngesellschaft Fnd Fahrpostsendungen nah Spanien zur Beförderung im Transit urch Frankreich bis auf Weiteres niht zuläsfig.
Berlin, 14, April, 1873. 5 Kaiserlihes General-Postamt.
Bekanntmachung.
Mit dem Reichs- und Staats-Anzeiger erscheint allmonatlich, in der Regel am 15., unter der Bezeichnung „Postblatt“ eine Beilage, welhe außer Bekanntmachungen von allgemeinem Interesse für den Verkehr ‘des Publikums mit der Post auch eine tabellarische Uebersicht der Portosäße für Briefpostsendungen nah dem Inlande und dem Auslande enthält. Um die Ver- breitung dieses Materials im Interesse des korrespondirenden Publikums zu fördern, werden einzelne Exemplare des „Post- blatts“ zu dem Preise von 25 Sgr., bz. 9 Kr. für das Stück fäuflih abgelafsen. Bestellungen auf das „Postblatt“ find an dié nächst belegene Postanstalt zu richten.
Berlin, den 11. April 1873. Kaiserlihes General-Postamt.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Professor, Baurath Richard Lucae zum Direktor der Bau-Akademie in Berlin mit dem Range eines Rathes dritter Klasse; sowie
Den bisherigen Pfarrer Dr. theol. Ernst Wilhelm Möller in Oppin bei Halle a. S. zum ordentlihen Professor in der theologishen Fakultät der Universität zu Kiel und
Den Dr. phil. Edmumd Stengel, zur Zeit in Rom, zum ordentlichen Professor in der philosophishen Fakultät der Univerfität zu Marburg zu ernennen; sowie
Dem Gold- und Silberwaaren-Fabrikanten C. Rusch zu See das Prädikat eines Königlichen Hof-Lieferanten zu verleihen.
Allerhöchst befohlene Ordnung der Feierlichkeiten __ bei der am 18. April 1873 von Wittenberg her stattfindenden : Einholung Und dem Tags darauf in Berlin erfolgenden Solennen Einzuge Ihrer Hoheit der Prinzessin Maria von Sachsen - Altenburg , Dur{lauchtigsten Braut Sr. Königlichen Hoheit des- Prinzen ___ Albrecht von Preußen.
„Freitag, den 18. April 1873, wird Ihre Hoheit die Prinzessin Maria, Tochter Seiner Hoheit des regie- renden Herzogs von Sachsen-Altenburg, Herzogin L Sachsen, Durhlauchtigste Braut Seiner König- Gen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, in Pegleitung des Herzoglih \achsen- altenburgischen Bevollmäch- tigten, Staats-Ministers von Gerstenberg-Zeh, “ von Altenburg
Donnerstag, U AUS den 17. April,
| kommend, bei Wittenberg gegen 12 Uhr Mittags die preußische Landesgrenze betreten, um Sich in dem von Sr. Majestät. dem Kaiser und Könige E tr selben enigegen- gesandten Königlichen Eisenbahn-Sälonwagen per Extrazug nah Berlin, und von dort in Kömglicher Equipage nah dem König- lichen Schloffe Bellevue zu begeben. ;
In Wittenberg erwarten «Ihre Hoheit der Wirkliche Ge- heime Rath, ‘Ober-Ceremonienznéister Graf von Stillfried und die Königlichen Kammerherren Gräf von Kleist-Tyhow und. von Usedom, welche Höchstderselben während der Dauer der - Vermählungsfeierlichkeiten zur Aufwartung zugetheilt sind und die Durhlauchtigste Prinzessin Braut im Namen Sr. Majestät des Kaifers "und Königs empfangen. Dieser Empfang findet auf dem Bahnhofe zu Wittenberg statt, wo- selbft sih auc der neue SoaE Ihrer Hoheit, welcher H 0h st- derselben dur den Ober-Ceremonienmeister Grafen von Still- fried vorgestellt wird, so wie der General-Lieutenant von Schacht- meyer, in E des foutmandirenden Generals des IY. Ar- mee-Corps, und der Ober-Präfident dèr Provinz Sachsen, Staats- Minister Freiherr von Patow, welhe die Durhlauchtigfste Prinzessin Braut auf der Weiterreise bis nah Iüterbogk begleiten, ferner das Offizier-Corps Und die Spizen der Behör- den von Wittenberg, eingefunden haben.
Sowohl bei der Ankunft, als bei der Abreise Ihrer Hoheit werden daselbst die Kanonen um die Festung einmal
abgefeuert. e der Provinz Brandenburg,
In Jüterbogk, an der Gren woselbst, wie au in Luckenwalde, festliher Empfang Seitens
LDE, der Behörden stattfindet, witd die Durhlauchtigste Prin- zessin Braut von dem General-Lieutenant yon Groß, gen. von off, in Vertrelüng Des kominañbirenden Generals des I. Armee-Corps, fowæ von dem Ober-Präsidenten der Provinz Brandenburg, Wirklichem Geheimen Rath von Iagow, bewillxommnet, welche, . nas em ser Genexal - Lieutenant von Schachtmeyer und der Ober-Präsident, Staats-Minister Freiherr von Patow sich bei Ihrer Hoheit verabschiedet haben, Hö h st - derselben das Weitergeleit bis Berlin geben.
In Berlin wird die Dur{hlauchtigfte Prinzessin Braut auf dem Potsdamer Bahnhofe von dem Ober-Stall- meister Grafen von Pückler, dem Kommandanten von Berlin, General der Infanterie von Schwarzßkoppen, und dem Polizei- Präsidenten von Berlin, von Madai, empfangen; Ersterer ge- leitet Ihre Hoheit zu der für Höchstdieselbe in Bereitschaft gehaltenen Equipage. Ihre Hoheit begiebt Sih sofort und nur in Begleitung des Herzoglich s\achsen-altenburgishen Be- vollmächtigten, Staats-Ministecs von Gerstenberg-Zech, Hö ch|- ihres Gefolges und des Höchstderselben zugetheilten Dienstes nah dem Königlichen Schlosse Bellevue, wo Ihre Kaiser- lihen und Königlihen Majestäten, Ihre Kaifer- lien und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen und die Prinzessinnen des Königlichen Hauses, sowie die Höchsten Gäste, die Hohe Braut erwarten. Höch stdiesel be wird um 3 Uhr in Bellevue eintreffen. Die Obersten Hof-, die Ober-Hof- und die Hofchargen, der Minister des Königlichen Hauses, die General-Adjutanten, die Generale à la suite und die Flügel-Adjutanten, sowie der Geheime Kabi- nets-Rath Sr. Majestät des Kaisers und Königs, haben sich da- selbst schon eine halbe Stunde vorher zu versammeln.
Um 4 Uhr dîner en famille bei Sr. Hoheit dem Herzog und Zhrer Königlichen Hoheit der Herzogin Wilhelm von Mecklen- burg-Schwerin und Marschallstafel für die Gefolge der Höchsten Gäfte und die zum Ehrendienste berufenen Personen.
Am folgenden Tage , Sonnabend, den 19. April, als am Tage der Vermählungsfeier, wird die Durhlauchtigste Prin- zessin Braut von dem Königlihen Schlofse Bellevue aus Ihren Einzug in Berlin halten. Höchstdieselbe verläßt das gedahte Schloß, unter Begleitung Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin, und umgeben von Höchstihrem Gefolge und einer militärischen Ehren-Esforte, um 114 Uhr Mittags.
Dies geschieht in folgender Ordnung:
1) vorauf reitet ein Zug des 1. Garde-Dragoner-Regiments ;
diesem folgen, von zwei Piqueren geführt:
2) ein sechs\pänniger Wagen mit den Kavalieren Ihrer Kai- \erlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzesfin ;
3) ein sechs\pänniger Wagen mit den Kavalieren Ihrer Ho- heit der Prinzessin Braut und mit den Höchftderselben zum Empfange entgegengesandten Königlihen - Kammer- herren, Grafen von Kleist-Tyhow und von Usedom;
4) ein sechs\spänniger Wagen mit dem von des Kaisers und Königs Majestät zur Aufwartung Ihrer Hoheit während der Vermählungs-Feierlichkeiten bestiminten Ober- Ceremonienmeister Grafen von Stillfried und dem Herzog- lih sachsen - altenburgishen Bevollmächtigten, Staats- Minister von Gerstenberg-Zech ;
9) éine Compagnie der Gardes du Corps mit den Trompe- tern an der Spigze;
6) der große Königliche Staatswagen, mit acht Pferden be- spannt, ‘in welchem die Durhlauchtigste Prinzessin
Braut mit Ihrer Kaiserlihen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin, und zwar zur Rechten
Abends.
Höchst d erselben, den Fond einnimmt, die Ober-Hof- meisterin -Ihrér Hoheit, Gräfin von Keyserling, aber rück- wärts fißt. i
Auf der reten Seite des achtspännigen Königlichen Wagens, eler \fich, wie der ganze ut fd Schritt La wegt, reitet det Ober-Stallmeister Graf von Pückler - auf der linken Seite dieses Wagens der Commandeur der den- * selben begleitenden Escadron der Gardes du Corps. Beide reiten unmittelbar neben dem Wagen.
Auf den Tritten des Wagens {tehen Königliche Pagen; zwei Königlihe Stallmeister reiten demselben boraus.
7) eine Compagnie der Gardes du Corps;
8) ein sechs\pänniger Wagen mit den Damen Ihrer Hoheit
der. Prinzessin Braut; :
9) ein sechs\pänniger Wagen mit den Damen Ihrer Kaiser-
lichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzesfin ; 10) ein Zug des 1. Garde-Dragoner-Regiments.
Am Brandenburger Thore, außerhalb der Stadt, empfangen der Kommandant der hiesigen Refidenz, General der Infanterie von Schwarßkoppen, und der Polizei-Präfident von Madai die Durchlauchtigste Prinzessin Braut und schließen fih von dort der Erftere rechts, der Leßtere links an die bereits am Wagen reitenden vorgenannten Perfonen dergestalt an, daß die freie Ausficht aus den Fenstern des Wagens fo wenig wie mög- lih beshränft wird.
Sobald die Durchlauchtigste Prinzessin Braut in V Thor hineinfährt, werden dreimal (24 Kanonens{hüfsse ab- gefeuert.
Vom Brandenburger Thore aus bewegt der vorbeschriebene Zug fich auf der rechten Seite der Linden entkang , nah dem Königlichen Schlosse und durch Portal Nr. 5 bis nach der Wendeltreppe. Die militärische Ehren-Eskorte reitet durch den Swhloßhof, auf welchem der Wendeltreppe gegenüber eine Com- págnie des 2. Garde-Regiments zu Fuß mit der Fahne als Wache steht, hindurch und marschirt durch Portal Nr. 1 ab.
Am Fuße der Wendeltreppe, innerhalb des Vestibüls, in welchem eine Gala-Wache paradirt, empfangen Se. Kaiser- lihe und Königlihe Hoheit der Kronprinz, der Hohe. Bräutigam und Ihre Königlihen Hoheiten die Prinzen des Königlihen Hauses, unter Vortritt der Hof-, der Ober-Hof- und der Obersten Hofchargen, die Durchlauctigste Prinzessin Braut und geleiten Hö ch st| - dieselbe hinauf. Se. Kaiserlihe und Königliche Ho-
‘heit der Kronprinz bietet der Hohen Braut, Se. Kö-'
niglihe Hoheit der Prinz Albrecht Ihrer Kaiser- lihen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin den Arm.
Inzwischen haben fich {hon um 111/z versammelt:
die General-Adjutanten, die Generale à la suite und die Flügel-Adjutanten Seiner Majestät des Kaisers und Königs, der Geheime Kabineis-Rath, sowie die Prinz- lihen Hofstaaten und Gefolge: in der ersten Parade- Vorkammer ; Z
die General-Lieutenants und die Wirklichen Geheimen Räthe : in der zweiten Parade-Vorkammer: j
der Reichskanzler, die General-Feldmarschälle, der Minifster- Präsident, die Generale der Infanterie und Kavallerie, die hier anwesenden Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler, \o wie die Staats-Minifter und der Minister des Königlichen Hauses: im Königszimmer ;
die Damen Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin und Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzessinnen des König- lihen Hauses: in der Rothen (drap d’or-) Kammer.
An der Thür des Schweizersaales, in welhem die Schloß- Garde-Compagnie aufgestellt ist, wird Ihre Hoheit die Prin=- zessin Braut von Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen des Königlihen Hauses empfangen und sodann durch die Parade-Vorkammern, das Königszimmer und die Rothe (drap d’or-) Kammer nach der Brandenburgischen Kammer geleitet, woselb Ihre. Kaisferlihen und König- lihen Majestäten und die Höchsten Gäste die Durs lauchtigste Prinzessin Braut erwarten. -
Sobald Se. Majestät der Kaiser und König Aller- höchstsih mit Sr. Kaiserlihen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, dem Hohen Vater der Prinzessin Braut und dem Durehlauchtigsten Brautpaare, gefolgt von dem Oberst-Kämmerer Grafen von Redern, dem Minister des Königlichen Hauses, Staats-Minister eer von Schleinig, dem Herzoglih fahsen-altenburgishen Bevollmächtigten, Staats- Minister von Gerstenberg-Zech, und dem Geheimen Ober-Regie- rungs-Rath und vortragenden Rath im Ministerium des König- lihen Hauses von Löper, zur. Vollziehung der Ehepakten nah dem Kurfürstenzimmer begeben, ziehen Ihre Majéstät die Kaiserin und Königin und die Höchsten Herrschaften Sich zurück. Zugleih entfernen fich die in den vorgedachten Gemächern versammelten Personen, und ‘es erwarten nur der Hofstaat Sr. Majestät des Kaisers und Königs, so wie das Gefolge der bei der Vollziehung der Ehepakten anwesenden M Herrschaften die Rückkunft Allerhöhst- und Höchstder- elben.
Die Hof-, die Ober-Hof- und die Obersten Hofchargen treten Sr. Majestät dem Kaiser und Könige vor, wenn
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