1873 / 96 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Apr 1873 18:00:01 GMT) scan diff

chemischen Produkten an und ließ den Sohn, der hiezu {hon früh

[lebhafte Neigung zeigte, au diesen Arbeiten theilnehmen. Mie der

Kitabe Mozart mit den Tasten des Klaviers, so machte

sich der Knabe Liebig bereits früh mit Retorten und Eprou-

vetten vertraut. Bald gefellte sih zu den Exrperimenten auch chemische

Lekiüre, wobei er“ die reiche Auswahl chemischer Werke, welche

die : Darmstädter Hofbibliothek besaß, benüßte, Soweit es - ihm

seine Mittel erlaubten, suchte er die darin beschriebenen Ver-

Bie zu wiederholen. Da er sich aus des Vaters Geschäft das meiste

iezu Nöthige verschaffen konnte, so war es keine kleine Anzahl Expe-

rimente, die er hon als Knabe anstellte. Er éntwickelte so seine manuelle Gewandtheit und sein Beobachtungs-Talent, während er ih gleichzeitig, von einem trefflichen Gedächtnisse unterstüßt, einen reichen

Schaß chemischer Kenntnisse in einem Alter sammelte. In solcher

Weije gelangte, wie ein Nekrolog ‘der „Neuen freien Presse“ ausführt, er zu dem Entschlusse, dem sein Vater hbeistimmte, fich - ganz der

Shemie zu widmen, Da es damals noch kaum ein anderes leicht zu-

gängliches Laboratorium als das des Apothekers gab, so wählte er

den Weg Scheele's und trat 1818 bei einem Apotheker zu Heppenheim als Lehrling ein. Aber schon nach zehnmönatlicher Lehrzeit erkännke er, daß er hier für seine hohen wissenschaftlichen Ziele! nicht geng För- derung finde. Er verließ die Apotheke und kehrte nach Darmstadt zurück, um sich für den Besuch ciner Hochschule vorzubereiten. Nach einem halben Jahre ging er nach Bonn und von da nach Erlangen.

Mit eisernem Fleiße holte er die Sprachstudien nah, welche der

emische Laborant auf dem Gymnasium vernachlässigt hätte. Der

atur-Philosophie Schellings gab er fich eine zeitlang mit großem

Eifér hin, aber nur, um sie bald auf immer zu fliehen. „Die deutsche Natur-

M ojophie, sagte er drei Jahrzehnte später auf Schellings Katheder zu

München, wir schen auf sie zurück wie auf einen abgestorbenen Baum,

der das schönste Laub, die V al Blüthen, aber keine

Früchte trug.“ Er widmete fi wieder ganz den Natur-

wissenschaften und studirte insbesondere theoretische Chemie, für welche

er an Kastner einen tüchtigen Lehrer fand. Zur selbständigen For- schung in der Chemie boten die deutschen Hochschulen in jener Zéit beinahe feine Hilfsmittel dar. Um so ehrenvoller ist es, daß er sich doch schon durch Arbeiten, wie über das Verhalten des Knallsilbers zu Alkalien, über die Bereitung mehrerer als Farbemateriale tienen- den Verbindungen 2c. bekannt machte. Jn Bonn und in Erlangen stiftéte er unter den Studenten Vereine für Chemie und Physik, in denen die neuen Fortschritte erörtert wurden. Von Einfluß auf die Sormvollendung, mit welcher er später wissenschaftliche Resultate in allgemein faßlicher Weise darstellte, dürfte der innige Umgang mit dem Dichter Grafen Platen gewesen sein, mit welhem er noch nah der Studienzeit lebhaften Briefwechsel unterhielt.

___ Ein Reise-Stipendium des Großherzogs Ludwig T. seßte Liebig in die Lage, vom Herbste 1822 an seine chemischen Arbeiten in Paris fortzuseßen. Hier lernte er G. Rose, Runge, Mitscherlich kennen, be- suchte die Vorkesungen von Dulong, Thenard, Gay-Lussac und holte die mathematischen Kenntnisse nach, deren Vernachlässigung ihm em- pfindlich zu werden begann. Indem er für sich über die Verbindun- gen der Knallsäure fortarbeitete, gelangte er zu fo shôönen Resultaten, daß er sie der Akademie der Wissenschaften vorzulegen wagen durfte. Hierdurch zog er die Aufmerksamkeit Alexander von Humboeldts, ‘der fich damals in Paris befand, auf fih. Die Verdienste, welche sich Humboldt durh Sthuß und Förderung junger Talente um die deutsche Wissenschaft erwarb, kann man kaum hoh genug veranschlageù ; auch für Liebigs Leben war es von epochemachender Bedeutung, daß er das Wohlwollen Humboldts gewonnen hatte. Zunächst führte er ihn bei Gay-Lufsac ein und bewirkte, daß fich ihm dessen sonst nit leiht ugängliches Privàt-Laboratorium öfzete; Liebig vollendete hier die

[rbeit über die Knallsäure gemzeinschaftlich mit Gay-Lussac und machte fich zugleih mit dessen ausgezeichneten Untersuchungs-Methoden und Verfahrungsweisen bekannt.

Auf Humboldt's Veranlassung wendete sich Liebig dem Lehrfache zu. Durch des Ersteren Einfluß wurden die E beseitigt, welche der Habilitation an der Universität seines engeren Vaterlandes im Wege standen. Er hatte nämlich die Vorschrift nit beachtet, daß Jeder, der als Universitäts-Lehrer auftreten will, die Landes- Universität besucht und von ihr den Doctorgrad erhalten ‘haben muß. Nach einem in Gießen abgelegten Gxamen wurde sein in Erlangen erlangter Doctorgrad anerkannt und er selbft zum außerordentlichen Professor der Chemie in Gießen ernaunt. 21 Jahre alt beträt er den Lehrstuhl und {hon zwei Jahre später erlangte er die ordentliche Professur der Chemie.

__ Von 1824 bis 1852 wirkte Liebig in Gießen. Sein Ruf wurde während dieser Zeit ein europäischer; von ihm und seinem Laborato- rium ging jener Aufs{chwung der Chemie in Deutschland aus, in Folge dessen England und Frankreich bald erreicht, ja übertroffen wurden. Durch den von ihm ersonnenen M zur organishen Elementar- Analyje machte er diese früher so \chwierige Untersuhung zu einer in jedem Laboratorium leicht ausführbaren. Hand in Hand mit der vervollkommneten Methode gingen die zahlreihen Bestimmungen der Elementarkonstitution organisher Substanzen, die in seinem Labora- torium von ihm und seinen Schülern angestellt wurden. Namentlich die organischen Säuren wurden genauer und in größerer Anzahl von ihm erforscht, als von irgend Jemandem vor ihm. Thatsachen und Theorien der organischen Chemie erfuhren die großartigste Erweite- rung, und für seine eigene geniale Anwendung derselben auf dem Ge- biete des Ackerbaues, für seine unsterbliche Schöpfung: die Agrikultur- chemie, wurden die Vorbedingungen gewonnen. Im Jahre 1839 warde * dem unter seiner Leitung Pee Laboraterium zu Gießen eine be- deutendé Vergrößerung zu Theil, und nun wurde es Gegenstand allgemoinster Aufmerksamkeit und das Muster für alle ähnlichen Anstalten. Schüler aller Nationen wanderten nah Gießen, um fich unter der Leitung des großen Che- mikers auszubilden, und andererseits suchte man in Gießen Lehrer der Che- mie, und zwar nicht nur für Deutschland, sondern auch für andere Länder. In seinem Laboratorium unterstüßten ihn nicht weniger als drei Assistenten. Morgens von 11 bis 12 Uhr L er seine von zahl- reihen \{chönen Experimenten begleitete öffentlihe Vorlesung; in den Übrigen Tagesstunden überwachte er die Arbeiten seiner Schüler in den verschiedenen ' Laboratorien oder machte selbst in seinem Privat- Laboratorium jene Versuche, die ihm um ihrer Wichtigkeit willen, die Hand des Meisters zu erfordern schienen. So geräumig die Anstalt war, so genügte sie doch nit für alle Schüler. Liebig erbaute deshalb aus eigenen Mitteln eia stattliches QUS, dessen Räume als Filial- Laboratorium dienten und worin Anfänger ihre Bildutig empfingen. Seit 1845 benüßte Liebig zu seinen wissens{haftlihen Zwecken noch ein an-' deres Besißthum. Im Osten der Stadt Gießen erhebt fih eine An- höhe, an déren Abhang der Gemeinderath ihm ein Areal von etwa 15 Morgen unfruchtbaren Sandbodens überließ. Dieses wurde zum Garten umgeschaffen und zu Versuchen zur Förderung der Agricultur- Chemie verwendet.

Indem Liebig 28 Jahre zu Gießen wirkte und- jede Berufung an größeren Universitäten ablehnte, hatte er die kleine Universität ¿zum Mittelpunkte“ des cemishen Studiums gemacht. “Nun- mehr folgte er dem ehrenvollen Rufe, welchen König Marx voa Bayern an ihn ergehen ließ. Dieser hatte sich ebenso die För- derung der Wissenschaft zum Lebensziele gelebt, wie sein Vater Ludwig die der Kunst. Und er fand darin an Liebig einen allseitig gebildeten, von großartigen Gesichtspunkten geleiteten Rathgeber.

In München hielt Liebig 1853 Vorträge über die Natur der ne, über Kohlenstoff und Konten linre vor einem Kreise, in dem

itglicder des Königlichen Hauses, Diplomaten und Minister mit Notabilitäten in Kunst und Wissenschast, sowie Herren mit Damen und Personen aus allen Ständen untereinander in bunter Reihe ge- „mist waren. Hier wirkte er nun mit dem Worte im gleichen Sinne wie früher mit der Schrift durch seine chemishen Briefe: er ¿Boie die Chemie zum Gemeingute aller Gebildeten zu machen. Obschon er jelbft aber deren praftische Verwendung im höchsten Maße ge- fördert hatte, so wollte er doch nit, daß die Chemie nur um diejer willen geshäßt und bewundert würde. Dagegen verwahrte er fich auf das entschiedenste mit den Worten: „Unser pie ist nit die Nüßlichkeit, sondern die Wissenschaft; die Wissenschaft ift

Organisation der Jury für die temporären Ausstellungen des Garten-

und so weiter.

Fall der Verhinderung eines Jury-Mitgliedes zu ernennen. Sollte sowohl ein Juror als auch dessen Ersaßmann verhindert werden, seine Theilnahme an den Jury-Versammlungen fortzuseßen, so wird erfor- derlichen Falles Se. Kaiserliche Hoheit der Herr Präsident der Kaiser- lihen Ausstellungs-Komwmission die vakante Stelle wieder beseßen.

Iury find, als Experte beiziehen.

Versammlung der Jury von einem Mitgliede oder dem Vertreter des General-Direktors vorzuschlagen und müssen mit absoluter Majorität gewählt werden.

tor veröffentlicht.

tigt sind, sich an den Jury-Verhandlungen mit berathender Stimme zu betheiligen.

tigt, entweder persönlich oder durch einen Delegirten sih an den Jury- Verhandlungen mit berathender Stimme zu betheiligen.

siße des von Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Herrn Präsidenten der Welt- ausstellung ernannten Präsidenten, nah den im Anhange zufammen- gestellten Blumen- und Pflanzengattungen, in Sektionen.

Mitte einen Vorsitzenden, einen Stellvertreter und einen oder mehrere Berichterstatter.

fünf ordentliche Mitglieder zählt. Wir b erreicht, so werden die Arbeiten der Sektion durch den Präsidenten an eine andere Sektion vertheilt.

treffende Sektion ‘eingerei fung die Prämiirung zu beentragen.

vorzulegen.

beruft die Mitglieder zu den Versammlungen, leitet die Verhand- lungen, ‘überwacht die Cintragung der Anträge und Beschlüsse, fowie der Motivirung derselben in das Sißungs-Protokoll durch den Bericht- erstatter. Das Protokoll wird nach erfolgter Verifikation dem Gene- ral-Direktor vorgelegt.

die Hälfte der sammtlichen Mitglieder anwesend sein.

im Falle der Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsißenden den Ausschlag.

völlig auf die Preisbewerbung, Experte jedoch nur für die betreffende Sektion. Diese Verzichtleistung darf an den Ausfstellungs-Objekten er- sichtlih gemacht werden.

ausftellenden Firmen. j

lung der Jury zu entziehen; es muß tos dieser Wunsch des Ausstellers auf dem Fragebogen mit den Worten „außer Preisbewer- bung“ ausdrücklich erklärt werden. Unterbleibi die Erklärung, ob -ein Aussteller beurtheilt sein will oder nicht, so wird der- erste Fall ange- nommen und seine Expositien beurtheilt.

beurtheilt und haben- hiefür die früheren Bestimmungen volle Geltung. Wenn jedo einzelne Theilnehmer an einer solchen Ausstellung einzeln beurtheilt sein wollen, so haben siè dies {hon in der Anmeldung aus- drücklich zu bemerken.

Ausstellungen des Gartenbaues am Tage des Beginnens derselben zu- sammen und beendigt ihre Arbeiten in zwei,

nah beendigter Beurtheilung dur die Jury befannt gegeben und an den ausgestellten Objekten ersichtlih ge

genüber den schritte durch nene Erfindungen, Einführunger neuer Pflanzen und

rhre Ansprüche durch außerordentlihe Kultur von Pflanzen, Hebung des Pflanzenhandels, Umfang der Produktion, Eröffnung neuer Ab- saßwege, Gebrauch verbesserter Werkzeuge und Maschinen und Preis- würdigkeit des Produktes geltend machen.

die blühende Pflanzen Meise ausstellen.

bestimmt, die von Seite der Aussteller als Obergärtner, Geschäfts- leiter, Zeichner oder sonst als Hülfsarbeiter wegen ihres wesentlichen Antheiles a den Vorzügen der Produktion und Kultur oder an der

immer nüßlich, denn jede Art von Kenntuissen erhöht unsere Kräfte,

Ausdehnung des Absatzes namhaft gemacht werden.

die deistigen oder die körperlichen. Wir studiren eine Natur-Erschei- nung, ohne nah ihrem Nußen zu fragen; nicht jede ift im Leben an- wendbar und nüßlich. Der Regenbogen, der in seiner überirdischen Schönheit tröstlihe Empfindungen in jedes Menschen Brust erweckt, bringt dem Menschen keinen direkten Nußen; er ist ebensogut Gegenstand der Naturforschung als die Aufsuchung eines Mittels, um das Seewasser trinkbat zu machen oder die Butter vor dem Ranzigwerden zu {üßten.“

í

Weltausstellung 1873 in Wien.

baues und des Obstbaues mit Hinweisung auf das Ausstellungs- : i Programm.

1) Die Objekte der temporären Ausstellungen des Gartenbaues und des Gemüse- und Obstbaues werden durch eine internationale Jury beurtheilt.

2) Die Jury-Mitglieder der im österreichischen Reichsrathe ver- tretenen Königreiche und Länder werden von Sr. Kaiserlichen Hoheit drn Herrn Präsidenten der Kaiserlichen Ausstellungs-Kommission be- rufen. __ Die Art der Berufung der Jury-Miktglieder der Länder der unga- rischen Krone bestimmt die Königlich ungarische Regierung, beziehungs- weise die von ihr eingeseßte Aüsstellungs-Kommission. -

3) Die ausländischen Ausstellungs-Kommissionen werden einge- laden, die auf ihr Land. entfalleude Anzahl von Jury-Mitgliedern in der ihnen geeignet erscheinenden Weise zu berufen und die Namen derselben dem General-Direktor rechtzeitig einzusenden.

__4) Für jede der fünf temporären Ausstellungen des Gartenbaues wird eine internationale Jury neu berufen. 5) Die Zahl der auf Oesterreih-Ungarn, sowie auf jeden expo- nirenden auswärtigen Staat entfallenden Jury-Mitglieder wächst mit der Zahl der Aussteller jedes einzelnen Staates, wie aus folgender Tabelle ersichtlich wird. Es entfallen auf 1 bis 20 Aussteller ein Jury-Mitglied, L L EAO 7 zwei Jury-Mitglieder, El O0 / drei ¿ E 0 f vier 5

Jeder erxponirende Staat wird eingeladen, Ersaßmänner für den

6) Die Jury kann Sachverständige, welche -keine Mitglieder der Die Sachverständigen (Experte) find in einer beshlußfähigen

Die Namen der cewählten Experten werden vom General-Direk- 7) Der General-Direktor wird Delegirte bezeihneu, welche berech-

8) Die General-Kommissäre der auswärtigen Staaten sind bereh-

9) Die berufenen Jury-Mitglieder theilen si, unter dem Vor-

10) Jede Sefktions-Jury wählt bei ihrer Konstituirung aus ihrer

ine Sektions-Jury kann sih res wenn fie wenigstens diese Mitgliederzahl nicht

Jede Sektions-Jury hat die Objekte zu prüfen, welche in- die be- ht sind und nah dem Ergebnisse der Prü-

Diese Anträge sind dem Plenum der Jury zur Genchmigung 11) Der Präsident oder in dessen Verhinderung der Stellvertreter

12) Zur Be\schlußfähigkeït muß außer dem Vorsißenden wenigstens Die Beschlüsse der Jury werden mit absoluter Majorität gefaßt;

13) Aussteller, welche als Jury-Mitglieder fungiren, verzichten

Dieje Bestimmung gilt guch für die Theilnehmer und Leiter der 14) Es steht jedem Aussteller frei, seine Exposition der Beurthei-

15) Na En werden in der Regel als ein Ganzes

16) Die internationale Jury tritt bei jeder der fünf temporären

tens drei Tagen. Die den Ausstellern zuerkannten Auszeichnungen werden jedesmal

Von der Jury werden folgende Auszeichnungen zuerkannt :

die O

. die Verdienstmedaille;

die ‘Medaille für veE Geschmack;

die Medaille für Mitarbeiter ;

6. das Anerkennungsdiplom. y

E wird die Jury jene Geldpreise zuerkennen, welche die

K. Gartenbaugesellschaft in Wien zur Disposition gestellt hat.

17) Grundsäße der Zuerkennung der Auszeichnungn:

1) Die N LNN? ist für Aussteller bestimmt, die ge- eistungen bei früheren Weltausstellungen namhafte Fort-

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inrichtungen 2c. n6chweisen. 2) Die Verdienstmedaille kann Ausstellern zuerkannt werden, die

3) Die Medaille fir guten Geshhmack ist für Aussteller bestimmt, ammlungen oder Gruppen in hervorragender

4) Die Medaille für Mitarbeiter is für jene Persönlichkeiten

Schönheit oder Eigenthümlichkeit i penthes, Cephalotus, Saracenia, Drosera-Arten 2c.

wie: Lycopodium- und Selaginella-Arten

ausdauernde, Sammlungen von Agave-, Aloë- und Dassylirion-Arten, Cacteen 2c.

5) Das Anerkennungs-Diplom kann Ausstellern zuerkannt werden die verdienstliche Leistungen nahweisen, jedo niht in dem Grade, däß a die Fortschritts- oder Verdienstmedaille zugesprochen werden

nute.

19) Alle auf die Konstituirung, die Arbeiten und Verhandlungen der Jury bezüglichen Agenden und Geschäfte, sowie die Evidenzhal- tung derselben werden durch das Central-Bureau der Jury (siehe 8! XXITII. des Programmes Nr. 76) besorgt.

42, Praterstraße. März 1873

Wien. Der Präsident der Kaiserlichen Kommission: ___ Der General-Direktor: tiherr von Shwarz-Senborn.

; i lnhang 2 Die Jury theilt sich für dle Beurtheilung der Gegenstände der

I. temporären Ausstellung in solgende Sektionen:

t

Sektion A. Zierpflanzen in Töpfen odér im freien Lande. 1) Neu eingeführte, noch gar nicht oder erst kürzlih in Handel geseßte außereuropäische Pflanzen. i Sammlungen technisch- wichtiger und officineller Pflanzen des

Warm- und Kalthauses mit Angabe threr Verwendung.

3) Sammlungen von Pflanzen aus verschiedenen 'Orduungen,

in welchen jedes einzelne Exemplar sich durch Größe und Kulturzustand (als eigentliche Schaupflanze) auszeichnet. 9 8 E

4) Sammlungen von Pflanzen, deren Arten ih durch besondere hrer Formen auszeichnen, als: Ne-

9) Sammlungen von Warmhauspflanzen in Blüthe, als: Orchi-

deen, Bromeliaceen, Amaryllideen, Gesneraceen 2c.

6) Sammlungen nicht in Blüthe stehender Warmhauspflanzen,

sogenanuter Blattpflauzen, als: Scitaminecen, Araliaceen, Aroideen, Crotoneen 2c.

7) Sammlungen dekorativer Schlingpflanzen aller Arten. ! 8) Sammlungen von Dekorationspflanzen, welche sich zur Kultur

im Zimmer eignen, wie gewisse Palmen, Dracaenen, Pandanus 2c.

9) Sammlungen von Defkorationépflanzen, geeignet zur Aufstel-

lung im Freien, auf Rasenparterre wie auf Postamenten und Vasen 2c. Paarweise ausgestellt.

10) Sammlungen von Wasserpflanzen in Aquarien. 11) Sammlungen von Palmen mit besonderer Berüsichtigung

ihrer Schönheit.

12) Sammlungen von Baumfarrn, Warm- und Kalthausfarrn Farrnkräuter im Freien

13) Darstellung der im Gartenban angemeldeten neuen Kulturen. 14) Sammlungen von Arten und Spielarten, welche sih dur

Färbung ihrer Blüthen oder Blätter auszeichnen, als: Begonien, Ca- ladien, buntblätterige Pflanzen des Warmhauses.

15) Sammlungen von Kalthauspflanzen in Blüthe als: Ericaeen,

Epaccidecn, Rutaceen, Myrtaceen, Papilionaceen, Camellien, Acacien, Rhodoraceen 2.

16) Sammlungen nicht in Blüthe stehender Kalthauspflanzen,

fogenannter Blattpflanzen, als: buntblätterige Pflanzen des Kalthauses in Sammlungen, Anucuba japonica und de V : rie

L U arietäten. 17) Sammlungen gut kultivirter Marktpflanzen iu Blüthe,

Kollektiv-Sammlungen oder solche von Arten und Varietäten einzel:er Geuera, namentli solcher die zu Hunderten in Handel kommen, als: Pelargoniun (englische, Odier, Scarlet, gefüllt und einfach blühende) Azalea-, Rhododendron-, Ericas-, Dracana-Varietäten, Orangen, in Blüthe oder mit Früchten, Granaten (Punica Granatom) in Blüthe,

Reseda, Rosen in Sammlungen, hochstämmige und niedere in rei Blüthe, Viola tricolor und Aovide Vf 9 reicher

18) Sammlungen von Alpenpflanzen, natürlih grnppirt. 19) Sammlungen von Teppichpflanzen, in Form eines Blumen-

beetes ausgestellt mit Berücksichtigung aller dazu verwendbaren Arten und Varietäten von Teppichpflanzen.

20) Sammlungen von Cantua mit besonderer Berücksichtigung

der Cantua dependens in hochftämmigen Exemplaren.

21) Ein oder mchrere durch direkte künstliche Befruchtung er-

zeugte Pflanzenformen, blühend oder. nicht blühend, mit Angabe der hierzu verwendeten Elternpflanzen.

22) Neue Vermehrung- oder Veredelungsweisen, nachgewiesen an

lebenden Pflanzen mit Angabe der Methode und der Unterlage.

23) Neue durch Veredelung erzeugte bemerkenswerthe Verände-

rungen an Pflanzen, mit Angabe der Unterlage des Edelreises oder der aufgeseßten Knospe.“ (Mit Hinweis auf Abutilon iter und der durch Veredlung entstandenen buntblättrigen Varietäten.)

24) Neue Formen von Blumenbeeten, beseßt mit dazu geeigneten

Pflanzen.

25) Sammlungen von Hyacinthen, Tulpen, Narzissen; überhaupt

blühende Zwiebel- und Knollengewächse.

26) Diverse Sammlungen, oben niht erwähnte, von Calcedola-

rien, fraut- und \trauchartige in Blüthe, Cyclamenart:zn in Blüthe Pceonierarten in Blüthe 2c. "

Sektion B. Bäume und Sträucher, Obstbäume, Trauerbäume, Forft- und j Waldgehölze. 27) Sammlungen von Bäumen und Sträuchern neuer und neue-

ster Einführung für das fccie Land.

28) Sammlungen von Zierbäumen und Sträuchern mit gelben,

bunten oder geschlißten Blättern.

29). Sammlungen von Trauerbäumen, inklusive Trauerroseu. 30) Sammlungen von Bäumen für Parkanlagen, niht über acht

Jahre alt. Sämlinge oder Veredlungen.

31) Sammlungen von Obstbäumen als: hochstämmige Pyramiden

und Zwerg mit besonderer Berüfsichtigung \höôner Formen.

32) Sammlungen von Formbäumen als: Spaliere, Cordon oblique,

Kesselform 2c.

[

33) Sammlungen von Fruchtsträuchern als: Himbeeren, Stachel-

beeren, Johannisbeeren 2c.

34) Sammlungen von ein- bis dreijährigen Sämlingen von Ko-

Me Forst- unt Waldgehölzen.

) Sammlungen von Koniferen für den freien Grund und für

N L Sektion! : Abgeschnittene frishe und getrocknete Blüthen, zu Dekorations-

Glashäuser.

wecken verwendet; Gemüse, Schwämme, getriebenes und überwintertes

bst, exotische frische Früchte. 7 | Sektion D. Pläne, Zeichnungen und Modelle 2c.

Im Anschluß an das in Nr. 93 und 94 d. Bl. mitgetheilte

Verzeichniß stellen wir noh die deutsches Recht 2c. betreffenden Vor- [lesungen äuf der Universität Halle-Wittenberg MeORen N

eutshe Rechtsgeschichte, Prof. Dr, Meier. Erklärung des

Sahsenspicgels, Dr. Lastig. Deutsches und preußisches Staatsrecht, rof. Dr. Meier. Gemeiner und breußischer ALLR E, Prof. Be itting. Preußisches Landrecht, Geh. Justiz-Rath Prof. Dr. Witte. reußishes Familien- und Ecbrecht, Prof. Dr. Dohow. Deutsche

eshihte von 1500 bis zum westfälishen Frieden 1648, Prof. Dr.

Leo. Ueber- die gothishe Sprache, Prof. Dr. Pott. Angelsä Grammatik, Prof. Dr. Leo. Kuckorise l Frflärune des Ni nige O A "Gesitait T, G:

er deutshen Gesellscha erselbe. schichte d

Literatur von Gottsched b e T De Kelleron eet

| j ibelungen- rammatik, derselbe. Uebungen

is auf die Gegenwart, Prof. Dr. Haym.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiberg.

Drei Beilagen (eins{ließlich der Börsen-Beilage).

Königreich Preußen.

wegen Ausgabe auf Saarbrüdcken zum Vom 15. Februar 1873.

ottes Gnaden König von Preußen 2c. er und die Stadtverordneten - V f angetragen haben, Wasserleitung, sowie ungen, die Au undert Tau

den Inhaber lautender Obli-

Privilegium Betrage von 100,000 Tha:ern.

gationen der Stadt

Wir Wilhelm, von G ertheilen, nachdem fammlung von S S behufs

ührung anderer gemeinnu Darlehns von 100,000 Thl Ausstellung von auf d Talons versehenen diesem Antrage im Interesse fowo nichts zu erinnern

der Bürgermeist Saarbrücken darau Herstellung einer ßiger Unternehmuy geschrieben einh den Inhaber laute Obligationen zu g: hl der Stadtgemeind gefunden hat Juni 1833 wegen

nahme eines end Thalern, nden und mit Z

gestatten, und bei e als auc der mäßheit des Ausstellung von Pa- tung an jeden Inhaber enthalten, herrlihe Genehmigung ter nachstehenden Be-

zu 500 Thlr. _= 44,000 Thlr., R Ada latE a

n mit fünf Prozent jährlich verzinst un; e A Einer von der städti- Rückgabe der ausgefertig-

coupons un

Gläubiger si 8. 2 des Geseßes vom 17. pieren, welche eine Zahlun dur gegenwärtiges Privi zur Emission der gedachten dingungen:

8. 1, Es werden ausgegeb 48,060 Thlr., 220 Obligationen jede 80 gien e zu 1

Die Obligationen wer i; jährlich am 1. Juli und 3 Saarbrücken wegen

d wird jährlich ei Obligationen ne gleichen Summe verwen vom Jahre na der K jedoch der Gemeinde vor- arken, um die Rüdzah- Den Obligations-Jnha- meinde zu. ung und Tilgung wird eine be- rmcister und welche von die-

egium Unsere landes Obligationen un

en: 9% Obligationen jede 8000 Thlr

die Zinsen halb hen Gemeindekasse zu ten Couyous gezahlt.

. Zur Tilgung der Schul pitalbetrage der ausgegebenen sten Obligätionen g! ld in acht und dreißig Jahren, hme an getilgt sein wird bleiben, den Tilgungsfonds zu ver Schuld dadurch zu besch{leunigen. bern steht kein Kündigungsre

8. 2. Zur Leitung der, der auszugebenden Obliga Kommission gebi itgliedern der Stadtyerordn ser leßteren zu wählen fi ligationen we die Obligationen von 500 Thlr. m Thlr. mit Litt. B. Nr. 97—316, von Nr. 317—396 versehen.

Die Obligationen und von dem Gemeind dieses Privilegi : Den Obliga Zinscoupons und Talons na Ablauf dieser und jeder i Bekanntmachung (§. 13) neu dtishe Gemein

n Prozent von dem Ka- bst einer den Zinsen der

schon eingel det, so daß die

cht gegen die Stadtgen die Ausstellung, BVerzins betreffenden Geschäfte det, bestehend aus dem B ¿ten-Bersammlung,

it Litt. A.

Denselben ift ein

öffentlicher T durch die- stà wenn leßtere abhanden g: zeiger der Obligationen au den Obligationen vermerkt.

e Ga

em Gemeinde- e 5. Von dem Verfallta Zinscoupons der Bet meindekasse gez lungen an die in Bhlung Hs 6 ie Zinsconpon i N ch der Verfallzeit *3 ie dafür ausgeseßten Fonds v

dekasse an die sein sollten, t êgereicht und daß dies geschehen, wird auf und Talons werden von der Kommission (§. 2) Saarbrüden, den Einnehmer unterschrieben. e-ab wird gegen l en an 2 adi l gp os e L ie fälligen Coupons bei allen Zah- i inde-Einnehmer. : : ntrichtung der Kommunal- | Ver U Coaas bir ungültig ‘und werthlos, wenn dessen Betrag ; E in fünf Jahren näch Ablauf des Jahres, in welchem er - fällig ge- 8 werden ungültig und werthlos, wenn worden, nit erhoben ist.)

ur Zahlung nicht prä- erfallen zum Vortheile Rheinprovinz.

rag dersel auch werden die f namentlich bei E

fie binnen fünf Ia entirt werden. . der städtischen Gemeindekasse. 8. 7. Die Nummern ch durch das Loos

Zahlungêtermine 6 Hie Verloojur die Kommission (F. 2) n Blätter zur o : chem das Publikum Zutritt hat. d ein von dem

estimmt und wenigstens drei Monate vor | Saarbrücker Stadt-Obligation La. « .. entlich bekannt gema i

in einem 14 Tage vorher dur

eis Bua ffentlichen Kenntniß zu brin- | ¿, 3 Saarbrücken, deu .

die im S.

d in L s genden Term Bürgermeister und den

L wir Le y Fans sion zu unterzeihnendes Protokoll Pericmluny:

übrigen Mitgliedern der Kommis

N, ans geno mee loosten Obligationen erfolgt | Der Gemeinde-Einnehmer.

em Nominalwerthe, dur ¿ 5 s y Vorzeiger der Obligation gegen (Die Aushändigung der Coupons bleibt bis zum Nachweis. der : Empfangsberechtigung ausgeseßt, wenn der Inhaber der Obligation mmten Tage hört die Verzinsung | den Talon als verloren gegangen anzeigt und rechtzeitig gegen die Aus- Mit leßteren sind zugleich die | händigung der Coupons an deu Präsentanten des Talons bei der ingen ‘r städlischen Behörde protestirt.) L E das lenden Vou- Auf den Bericht vom 31. März d. J. wikl Ich hierdurch ge- ieser Coupons i lle des leßten Saßzes des 8. 4 des Privilegiums U au nehmigen, daß an Stelle ß ß : bligationen der Stadt ten, nit zur Einlösung vor- aarbrüdcken i von 100,000 Thalern, vom 15. Februar der Bestimmung qute 5. f Saarbrücken im Betrage / V

gebracht.

¿ zahlung der auêge an den hierzu bestimmten städtische Gemeindekasse an Auslieferung derfelben.

Mit dem zur A der ausgeloosten ausgereichten, nah liefern; geschieht dies pons von dem Kapi

Die Nummern der ausgeloo igten Obligationen werden in d zu erlassenden Bekauntm erden die Obligationen,

ungeachtet, nicht binnen

Einlösung vorgezeigt, au hufe der Erthei det, so sollen na

Gemeindekasse anheimfällen. Die Numme angekauften und die im Ÿ 13 ang

die

uszahlung besti Obligationen auf. ch dem Zahlungstermine nicht, so wird der rag tal gekürzt und- zur Einlösung

ahung wieder in Erinnerung Jung ederholten Bekanntmc ch dem Dahl Ne ur

soren oder vernichtet zum De- ; j 3 alk “anka dieser Frist ang2mel- Berlin, den 5. April 187

Jahren na

Obligationen ch deren Ablauf die Oblig, dafür deponirten Kapi

lung neuer talbeträge der Saarbrücker

der etwa aus freier Hand v soosten Obligationen sollen eb eführten Blätter publizirt we d .; 12. die Verzinsung und Tilgung tgemeinde Saarbrücken mit ihrem nd kann, wenn die cht zur rechten Zeit geza gern gerichtlih verfolgt we d Die in den §8. 4, 7, 8 n erfolgen dur eins o lichen Blätter, dur Königlichen R cichs- und Preußis ; In Ansehung der ve Obligationen oder Zinscoup und deren Zinscoupons Bezug vom 6. Juni 1819 lorener oder vern den näheren Bef —— a, die-im §. 1 jene1 im §. 2 dieses Privilegi : “Dieser werden alle welche nah der angef fommen;z gegen die Rekurs an die Regierung zu D b. das im §. d dem Landgerichte, wozn c, die in den §8. 6

en und ihren gesamm- ten Einkünften

den Gläubi §

kanntmachunge erscheinenden öffent lichen Auzeige Deutschen

& 14.

ierung zu Trier und durch deu en Staats-Anzeiger. rloren gegangenen oder v den die auf die Staats\c{h habenden Vorschrift Aufgebots un chteter Staatspapiere §8. 1 immungen Anwendung:

. 1 jener Verordnung vorge i genannten l diejeuigen Geschä rten Verordnung erfügungen der

wegen des

\chriebene Anzeige muß der | Wiesbaden, bei jeder anderen Sani Regierungs-

macht werden. sfasse zu Berlin, bei der Köntg-

; ; é M., bei der Königlichen Steuerkasse efugnisse beigelegt, | lichen Kreiskasse zu Frankfurt a. B R Baartesen zu Hannover,

Faitan gel

fte un 4 E, inisterium zu- h d. den Königlichen l u H

dem Sihahß-Minifteriun u | L nrg und Osnabrüe gegen Rückgabe der Partial-Obligationen und

den dazu gehörigen erst E a. D wr e da es E 2

vei i ‘ie I, Nr. ( un ne alon erheben 10 t:

e Maste. cifolat 28 D uo etetrag dec etwa fehlenden Zinscoupons wird von dem

iebenen Bekannt- | Nominalbetrage der Obligationen zurüdbehalten. /

Kommisston findet jedoch der

erordnung - gedacht die Stadt Saarbrücken ge , 9 und 12 derselben vorg chr

Erfte Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und

e 96.

22, Apri

Ls : Dienstag, den machungen sollen durch die im §. 13 dieses Privilegii angeführten Lie Stctis der im §. 7 der Verordnung erwähnten sechs Zinszahlungstermine sollen vier, und an die Stelle des im 8. 8 er- wähnten achten Zinszahlungstermins soll der fünfte treten.

ihrer ] ung bewilligen oder Rechten Dritter zu präjudiziren.

. Februar 1873. Gegeben Berin, den 15. Februa Wilhelm.

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Trier.

Saarbrücker Stadt-Obligätion Láble 1 t e N (Stadtstempel)

ber

Thaler Preußish Courant.

bescheinigen, an die Stadtgemeinde Saarbrücken zu fordern hat.

Friv M aarbrüdcken, du Die städtische Kommission.

Der Gemeinde-Einnehmer. NS (Auf der Rückseite:)

15. Februar 1873. (Abdruck des Privilegiums.)

den von der Kommission (§. 2) unterzeichnet Serie E Litilte Mr. ol de-Einnehmer kontrasignirt.

ums beizufügen. L: tionen werden für die na i dem beigefügten Schema beigegeben. lgenden Peri

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Triex. a OUE » Saarbrücker Stadt-Obligation Littr. . . . Nr. « » sten fünf Jahre Zinscoupons Über ode werden nach vorheriger | Thaler Courant. ; Zinscoupons und Talons Inhaber dieses empfängt am . . .,- die Zinsen der eng: Vorzeiger der Talons, oder | nannten Saarbrücker Stadt - Obligation für die Zeit vom 1. Januar dem retzeitigen Vor- | 18 . bis 31. Dezember 18 . . aus der städtischen Gemeinde- fasse zu Saarbrücken mit . . Thaler . . . Silbergroschén Courant. j a

S U s ae Die städtische Kommission.

Auslieferung der | Der Bürgermeist:r. "Die Kommittirten der Stadtverordneten.

“Ms

Talon. L der zu tilgenden Obligationen werden Inhaber diejes Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu dex Thaler Courant die . . te Serie Zinscoupons für dem Vorsiße des Bürger- | die Jahre 18 / bis 18 . . bei der Gemeindefasse zu Saar- brücken.

Ô fptist “a “iso í

ie städtische Kommission. Der Bürgermeister. Die Kommittirten der Stadtverordneten-

wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender O

1873 folgende Bestimmung txete: „Die Coupons

meinde-Einnehmers.“ Wilhelm.

ationen als getilgt angesehen liß. Gtaf Eulenburg. Camphausen. D vie Mini er ür Handel, Gewerbe und sfentliche Arbeiten, des on der Stadt Innern und der Finanzen.

enfalls dur

gräflich hessischen, bei dem

l, I. bestimmt worden:

10 und 11 vorgeschriebenen Be- Nr 31. 62. 78. 84. 89. 104. 105. 124. 127. 153. 163. 180, 194

der mehrere der in Saärbrücken | und 198 n ch1 7000 #1. = 4000 Túblr. Sgr. Pf. das Aunttilait oder den M die DOE Oa, e, Bs, by L Ela b 6 da,

b, c, d, e, 275 a, b, c, d, e, 299 a, b, 6, d, e

i ® 20 Stü à 100 Fl. = 3000 Fl. = 1714 Thlr. 8 Sgr. 7 Pf. ere eies Im Gauzen: 44 Stück = 10,000 Fl. = 5714 Thlr. 8 Sgr. 7 Dr erordnung ie Inhaber dieser Partial-Obligationen, werden hiervon mit Amortisation ver- | dem Degen Ae, dae Me De E i i - | zin is üdza a _ge- bis.18, mit nag A Bait {S bei bir Königlichen Regierungs-Hauptkasse zu

auytkasse, bei

nannten Bankhau der Königlichen Staatsschulden-Tilgung

Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

p

Urkund dieies und zur Sicherheit der Gläubiger haben Wir das Seite landetherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Jnsiegel ausfertigen lassen, ohne S dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung

1878.

p S A2 E ——————————————————- in L

/ Restanten

aus dem Ve T LAN Age T Se pr. 1. August 1871: Nr. 219 a, 219 e, 219 d. i H

us dem Verloosungs-Termine pr. 1. August 1872: Nr. 295 a, 295 b, 295 c, 295 d, 295 e. /

Die Inhaber dieser Partial-Obligationen werden wiederholt zu

deren Einlösung aufgesordert.

Wiesbaden, den 9. April 1873, (f ' i Der Regierungs-Präsideut. von Wurmb.

o eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu e

L. S. j Graf n S henyl. Graf zu Eulenburg. Camphausen.

ie Endesunterzeichneten, durch das lerhöchste Privilegium vom 15. S 1873 hierzu ausdrücklih ermächtigt, beurkunden und be- fennen hiermit, daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von . Thaler Courant, deren Empfang als Darlehen sie

Die auf fünf Prozent jährlich festgeseßten Zinsen sind am 1. Juli und 31. Ee Jahres mit jedesmal . Thlr. fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons gezahlt. Die näheren Bedingungen sind in dem umstehend abgedruckten

Der Bürgermeister. Die Kornmittirten der Stadtverordneten. Hi N. cigefügt find die Coupons i trolbuh . cigefügt sind die Coupon o A Me n 9 Serie I. Nr. 1 bis 10 nebst Talons.

ivilegi E e Obli- Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender rden unter fortlaufenden Nummern gationen der Stadt Saarbrücken 1m Betrage von 100,000 Thlr. vom Nr. 1—96, 100 Thlr. mit Litt. C.

Regierungsbezirk Triex-

und Talons erhalten die faksimilirten Unter- mahung schriften der Kommission (§. 2) und die Kontrasignatur des Ge-

Bei der unterm 8. l. M. stattgefundenen Ziehuug der im lan-

der Schuld Haftet die | fenden Jahre einzulösenden Partial e en ana, er 2

i i d. d. Zi i ten | negociirten dprozentigen Staatsanlehens von 150,000 Fl. d. ih E e, vie N A Zuli 1859 sind durch das Loos zur Rücßzahlung auf den 1. Au

deren Ber-

Neichstagsaugelegenheiten. Berlin, 22. April. Bei der Berathung des Posttax-

Geseßes nahm in der gestrigen Sizung des Reichstages der G lte da, Stephan über das Amendement des Abg. v. Unruh, rücksichtlich der Bersiherungsgebühr die Regierungs= Vorlage wiederherzustellen, nah dem genannten Abgeordneten das Wort:

Meine Herren! Ich wollte mir erlauben, das Amendemeut eben-

falls noch zu befürworten.

Hr. von Unruh (Magdeburg) hat bereits ausgeführt, daß cine

Disvarität mit dem Saße für rekommandirte Briefe sich ergeben Sas Nun tritt dem noch hinzu, daß bei der Ermäßigung für Geldbriefe, welches das Amendement zum Gefolge hat, au die An- wendung der Postanweisungen beeinträchtigt wird und daß also ge- wissermaßen eine Prämie d ntr wird, die Cirfulation der ilden Kassenscheine, von denen bere ) pie L I e zu vermehren. Außerdem wird das orto nah den Amendement, wie es in zweiter Lesung angenommen ist, für eine gewisse Kategorie von Geldbriefen ogar uo billiger, als es jeßt für gewisse Entfernungen festgeseßt ist: 3. B. in der Zone von 5—10 Meilen und für Werthfsendungen von 50—100 Thlr. Ein Geldbrief mit 80 Thlr. hat auf eine Enfernung von 8 Meilen bisher 3 Silber- Fg gefostet und würde nah dem Amendement nur

ereits in der früheren Berathung

r. kosten; er würde also no billiger werden, als es bisher der

Ì oed G Ie die Erfahrung do beweist, daß die Säße ven E die kleinen Entfernungen bereits bis an die äußerste Grenze de Möglichkeit gelangt sind. Es scheint mir aber, abgesehen von diesen einzelnen Punkten, vor Allem die Erwägung sehr durchschlagend zu sein, daß dur jenes Amendement die Einheit dieses Geseßes we}ent- li beeinträchtigt wird. Man kann den Charafter des Gefeßes viel- leiht so darstellen, daß man sagt, in dem Kampfe, welchen die Kul- turentwickelung im 19. Jahrhundert aufgenommen hat mit dem Raume, mit der Entfernung, in diejem Kampfe ist es eine einzelne Gpisode, ein Vorstoß. Wir haben diesen Vorstoß auf dem Gebiete der Ver- siherungsgebühr mit aller Energie durchgeführt, indem in der ur- \prünglichen Vorlage die Entfernung beim Werthporto vollständig beseitigt war, während bei dem Gewichtsporto noch eine Lokalzone fest- ehalten war. Dieser Erfolg ist durch das in zweiter Lesung angenommene Amreidement wieder in Frage gestellt worden; ja, er würde in der That vercitelt werden, wenn das Amendement nicht in der 3. Lesung wieder herausgebraht würde. Es hat mir ih muß. es bekennen das Resultat der Abstimmung über - das Amendement bei der 2. Lesuug auch nicht recht in der Konsequenz liegend geschienen mit den vorhergegangenen Abstimmungen. Jch glaube, ih darf dies un- beschadet der Achtung, welche den Beschlüssen des ohen Haujes ge- bührt, um so mehr jagen, als ih mich dabei selbst anflagen muß, indem i vor der Abstimmung über die]es Amendement in der zweiten Berathung nit mit der Ausführlichkeit das Wort genommen habe, wie es unbedingt gesehen sein würde, wenn ih ein solches Resultat der Abstimmung hâtte voraussehen können. Meine Herren, das Be- wus;tsein des Rechtes, jeder Zeit zum Worte verstattet werden zu dürfen, legt andererseits cine Zurückhaltung im Gebrauche dieses Rechts, auf, die Sie gewiß natürlich finden werden, und das war allein der Grund, warum ih damals nicht spezieller auf den Gegenstand einging. Ich hal e mir deshalb erlaubt, dies heute nachzuholen, und bitte Sie, jene Dissonanz, welche durch das mehr erwähute Amende- ment in das Geseß hineingekommen is, und die um 10 übler klingt, als sie den Hauptsaß der Komposition schließt, aus dem Gesetze wieder herauszubringen, indem sie ihr die anflöjende Konsonanz folgen lassen und das Amendement von Unruh annehmen. E Auf die Gegenbemerkungen des Abg. Paravacini erwiderte

neral-Postdirektor : S

g General Loe Abg. Paravacini hat die Frage des finanziellen Resultats berührt. Jh hatte derartige Bezugnahme absichtlich heute vermieden, um mich ncht mit den Wolfsgruben der Statijtif, wie sie der Herr Abg. Dernburg neulich bezeichnet hat, zu_ umgeben, in der Hoffnung, dem geehrten Herrn Abgeordneten und seinen Gesinnungs- genossen ‘die Annäherung. zu erleichtern. Nachdem aber jeßt dieser

unkt zur Sprache gekommen i|t, muß ih doch auch die Dae Seite der Sache berühren. Der Ausfall würde nicht 118,000 Thlr. betragen, sondern nur 90,000 Thlr.; und es zeigt sich dadur, wie wenig bedeutend andererieits die Verkehrserleihterung oder Ermâ- ßigung ist, die dem Publikum dur das Amendement zu Theil wer- den soll, die Sache ist in der That kaum der Rede werth; au bil- det der Finanzpunkt gar niht das entscheidende Moment für die ab- lehuende Haltung der Regierung, sondern vielmehr der Umstand, „daß durch Annahme dieses Antrages der Charakter des Geseßes verändert, die beherrschende Idee desselben verkümmert, und dex, Fortschritt, der gemacht werden soll, beeinträchtigt wird dur das Wéederhineintragen des Momentes der Entfernung und des Raumes.

eichôtag ift der Hanpt-Ctat der Verwaltung des A E ees h eas Fahr 1874 vorgelegt worden. Der- selbe schließt mit 90,693,213 Thlr. Einnahmen und Ausgaben, 127.719 Thlr. mehr als der Etat für 1873. Außerdem ind noch 79,793 Thlr. Einnahme der Militärvecwaltung (4 As Thlr.) vor? handen, welche in die Reichskasse „fließen. Durch Vermehrung der Artillerie um 2369 Mann und die Formation zweter neuer Train- Compagnien (225 Mann) hat sich die Friedens-Präsenzstärke der Ar- mee um 2594 Manu erhöht, was dadurch wieder ausgeglichen wird, daß u. A. der Etat der 311 preußischen Linien-Infanterie- und der 13 preußischen Fäger-Bataillone um je 8 Mann verringert worden ist. Die Friedensetatsstärke des deutschen Heeres stellt sich pro 1874 guf 17,033 Offiziere , 401,659 Mannschaften (incl. 48,073 Unteroffiziere), 1679 Aerzte, 681 Ses 604 Roßzärzte, 587 Büchsenmacher Und é it 96,15 erden. L x E S bilich der Marine sind die Speziäletats für das Jahr 1874 vorgelegt worden. | D Breslau, 21. April. (W. T. B.) Die morgen erscheiiènden Zeitungen veröffentlichen felgenden Aufrus: -

Án die Wähler! Die Unterzeichneten sind hente zusammenge- treten, um die Wähler der Provinz Schlesien bei den bevorstehenden Landtags- und Reichstagswahlen auf die- der Selbfstbestimmung des prreußischen Staates und der Entwickelung des Deutschen Reiches von Seiten der staats- Und reichsfeindlihen Parteien drohenden Gefahren aufmerksam zu. machen und. aufzufordern, sich ohite Rüdcksicht auf Par- teiverschiedenheiten zur Wahl von Männern zu: vereinigen, welche die Bürgschaft gewähren, die Staats-_und die Reichsregierung in ihrer Politik gegen feindlihe Uebergriffe und Ansprüche zu unterstüßen, Es handelt sih nicht um Parteiinteressen, cs handelt sih um die In,

teressen des Staates und des Vaterlandes. Halten wir zu)jammen 1

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