1873 / 97 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Apr 1873 18:00:01 GMT) scan diff

‘quderen Maßnabme des Geseßes traten, und daß auf diese Weise dur eine künftlice Majorität das Gescß zum Falle gelangte. Ju feiner Einleitung hat der Herr Vorredner zugleich verfichert, es wäre im Winter ‘von 1871 auf 1872 von allen Theilen des Hauses gleichmäßig die Bestimmung wegen der unteren Stufe Ta. der Klassensteuer verworfen worden. Das ist wieder ein sehr großer Jrrthum. Die Ansichten über dicse Frage waren im Abgeordnetenhause im böc{sten Grade getheilt. Die Zahl derer, die noch heute bedauern, daß dieser ur- fprüngliche Entwurf niht angenommen werden, ist nit gering und bei der damaligen Erörterung war eine schr starke Minorität zu Gunsten des desfallfigen Vorschlages. Diese Punkte würden mehr oder weniger unerheblich fein, aber sie find von dem Herrn Vorredner dazu benußt werden, um den Saß aufzustellen, daß blos die Frage der Kontingentirung es vermocht habe, nunmnchr alle Parteien zu ver- einigen, wenn au nicht alle Konservativen mit einges{lossen, aber jedenfalls alle liberalen Parteien. Gerade weil dieser völlig unrichtige Saß aus den historischen Anführungen abgeleitet worden ijt. habe i mich verpflichtet gehalten, die hiftorischen Anführungen selbst als un- begründet nachzuweisen. |

Dann, meine Herren, wenn der geehrte Herr Vorredner in dem gegenwärtigen Entwurfe nur die Wiederholung dées früheren findet, oder ungefähr dée Wiederholung darin findet, s{eint mir das doch ctwas schr weit zu gchen, und es scheint mir bei seinem Vor- trage völlig ignorizt zu scin, was in der Zwischenzeit vorgegangen war. Meine Herren, Ihnen Allén wird es vielleicht erinnerlich fein, daß die Staatsregierung im Herbste 1871 und allmählich die bessere Gestaltung der Finanzverhältnisse sich entwickeln sah, daß auf dicse beffere Gestaltung der Finanzverhältnisse sehr wesentlih einwirkte die Dur{bringung ver:chiedener Verlagen beim deutschen Reichstage, ins- besondere die Kreiirung eines deutshen Kriegss{haßes und anderer Maßregeln und daß erft in einem späten Stadium die Regierung den Entschluß fassen konnte, {on in jener Zeit, wo die Finanzlage fi noch) teineêwegs fo glänzend ansah, wie später der Fall gew-fen, dem Lande eine Erleichterung an Steuern entgegenzubringen. Diese Lage bedingte nothwendig, daß von einem lange vorber in aflen Details reiflich erwogener Plan niht der Rede sein konnte, daß s fich darum hantelte, zunächst das Nothwendigste anzugreifen und weiter gehenden Reformen durch die damaligen Vorschläge den Weg zu bahnen. Es war gebofft worden, daß der Druck, der hin- fichtli§ der Klassensteuer auf der untersten Stufe der Bevölkerung rubt, allgemein anerkannt worden und daß also die Maßregel selbst keine großen Schwierigkeiten finden würde. Darin hat man sih ge- täuscht geichen. Die Regierung hat demnäcst den Entschluß gefaßt, die Frage nunmehr erst zum Austrag zu bringen, nachdem eine reif- liche, eingehende Prüfung aller der Verhältnisse stattfinden konnte. Das erste, was geschah, ist gewesen, daß wir über die Frage, mit welcher Unzuträglichkeit die Erhebung der Klasseasteuer verknüpft fci, eine Enquête Lauten um einen parlamentarischen Auédruck zu ge- brauchen, ih kann aber nach unserer gewöhßnli{hen Sprachweise sagen, die Berichterstattung der betreffenden Behörden bierüber erfordertcn. Die Resultate, die sich daraus ergebzn haben, sind nicht so unbedeu- tend, wie der Herr Vorredner sie anzunehmen schien. Sie find im September v. J. frühzeitig zur allgemeinen Kenntniß gebracht worden, und sie haben Resultate ergeben, welche über die Annahme, welche die Regierung felbst im Spätherbst 1871 über diese Frage hegte, noch wéit hinauêgegangen sind. Wenn Sie in der Denkschrift, welche die Staatsregierung dem Abgecrdnetenhause vorgelegt hat zur Be- gründung des in der gegenwärtigen Session eingebrahten Geseß- entwurfes, wenn Sie da die Zahlen, wie sie auf Seite 32 u. f. ver- zeichnet sind, genau ins Auge fassen, so erblicken Sie in der That wahrhaft ftaunenêwerthe Resultate, Resultate, die sich in diesem Maße wohl kaum Jemand vorher gedacht hat. Denn, meine Herren, das muß ich glei bekenncn, daß s{lbft im Finanz-Ministerium das nieht binreichend befannt war, in welchem Maße die Einziehung der Klafseu- steuer in den untersten Stufen mit Schwierigkeiten verknüpft war und das Wort Schwierigkeiten ist in dieser Beziehung eigentlich euphe- mistis, denn es handelt sich dabei um Mahnungen, es handelt sich dabei um Pfändungen, es handelt sich dabei um vollstreckte Erekutionen, Erxekutionen, die im gegebenen Falle die gänzliche Zerstörung des Fa- milienglücks bedeuten fönnen. Nun, meine Herren, ih will gar nicht bedeutend hervorragezde Zahlen herausgreifen, ich will Sie nur veran- lassen, den Blick gleih auf die ersie Nummer auf Seite 32 der Re- gierungêvorlage zu werfen; da werden Sie z. B. finden, daß im Re- gierungs-Bezirk Königsberg, das ist zufällig die erste Nummer, daß da in der Stufe Ta. in den Städten 15,472 Thlr. an Steuer er- hoben find. Es haben erfolgen müssen in dieser Stufe 123,519 Mah- nu* gen, es haben erfolgen müssen 54,860 verfügte Exekutionen, von diesen verfügten Erekutionen haben vollstreck# werden müssen 32,766 und darunter wurden frutlos vollstreck 25,967, außerdem haben noch 1715 Lobnbes{lagnahmen statigefunden und die Kosten für diese Beitreibungsmaßregeln, denen ncech die Kosten der Erhebung hinzu- treten, haben 3713 Thlr. betragen, auf 15,472 Thlr., die erhoben worden sind. Meine Herren, find das Verhältnifse, welche die Finanzverwaltung rubig mit anschen kann, wenn sie in die Lage ge- bracht wird, Gelder zur Erleichterurg der Steuerlast verwenden zu kênnen ? Nein, meine Herren, ih glaube nit, daß auf dem ganzen Gebicte der Steuergeseßzgebung irgend ein Punkt herauszugreifea war, wo die Einwirkung der Geseßgebung zu Gunsten der ärmeren Schichten der Bevölkerung so geboten war als wie hier. Meine Herren, bei der weiteren “Berathung der Frage hat si die Staatsregierung an praftishe Männer aus allen Theilen der Monarchie gewandt, fie hat allen die Frage vorgelegt: Werben wir im Stande fein, mit dem bisherigen Klassensteuergeseße fortoperiren zu Éöanen? wird dabei eine gleichmäßige und gerechte Vertheilung der Steuerlast zu ermöglichen sein? sind die Kriterien, die das Klassen- steuergeseß vorgezeihnet hat, noch heute im Ganzen und Großen zu- treffend? und wenn fie nicht mehr überall zutreffend sein sollten, be- steht denn doch wenigstens eine relative Gleihmäßigkeit ? Nun, meine Herren, diese Fragen sind von allen Seiten verneint worden; von allen Seiten hat man anerkannt: wir sind son seit langer Zeit auf dem Wege, etgentlich nur das Einkommen als Maßstab für die Be- steuerung gelten zu lassen, und es wird ein wesentlicher Fortschritt der Gefeßzgebung fein, wenn das, was jeßt ohne feste Anknüpfung die bestehende Gefeßgebung geschieht, in feste Form und in feste Norm gebracht wird.

__ Das, meine Herren, hat nun zu ‘dem wesentli erweiterten Plane eführt, den die Staatsregierung in der gegenwärtigen Diät vorgelegt at. Sie hat dabei das Bestreben verfolgt, nicht blos die unterste Schichte der Gesellschaft zu entlasten, im Gegentheil, ihre Vorschläge gehen von Hause aus darauf, auch andere Schichten der Gesellschaft, aunch andere Positionen in der Klassenfteuer wesentlih zu erleichtern, Und wenn mich irgend etwas in der Rede meines Herrn Vorredners überrascht hat, dann war es die Behauptung, daß wir nur den Beam- ten gegeben hätten, wie er es nannte, kfümmerlihe Gehaltezuschüfse, wie id glaube, ziemli reichliche, daß wir ihnen gegeben hätten Woh- nungégelderzuschüsse (was aberwals eine wesentlihe Steigerung des Einkommens bedingt) und daß wir nun dem Beamteustaude eine ftär- kere Steuerlast auflegen wollten. Nun, meine Herren, was wird die olge sein, wenn dieje Vorlage angenommen wird ? Wenn heute ein kleiner Kommunalbeamier 325 Thlr. an Einkommen bezieht, dann wird er heute mindestens zu 6 Thlr. Klassensteuer veranlagt, und wenn Sie das neue Geseß annehmcn, so wird der kleine Beamte ohne Weiteres ermäßigt, erheblich ermäßigt.

Wenden Sie nit die Augen lediglich na den beiden höchsten Stufen! Diese ‘umfassen doch diejenigen Klafsensteuerpflichtigeu, die relativ am besten stehen. Aber wenn Sie den Blick auf alle andere Stufen der Klassensteuer werfen, so werden Sie für die Beamteu durchweg eine Erleichterung herbeigeführt sehen.

Dann, meine Herren, ist es nicht ein Zufall, sondern eine wohl überlegte Absicht, daß wir unsrerseits die Vorlage beschränki haben auf die Klafsen- und Einkommensteuer, daß wir auf beiden Gebieten das zu erreichen gesucht haben, was zu erreihen gegenwärtig möglich war und daß wir unsrerseits die Frage wegen der Mahl- und Schlacht- steuer in die diémalige Vorlage nicht mit hineingezegen haben. Jndem 1h das hervorbebe, mte ih mir für die nahherige Behandlung der

Geschäfte eine Bemerkung exlauken, dabin, da ih es nit für zu- lässig halte, daß wir durch ein Amendement auf eine Eventualität bei Beratbung des zweiten Geseßes verwiescn werden. Jch bin der Mei- nung, daß ja natürlich zu jedem Gesetze Jeder dicjenigeu Amendements stellen kann, die er will, daß wir es aber hier mit einer Regierungs- vorlage zu thun haben, die selbständig und unabhängig von der Berathung des heute gleichzeitig auf die Tagesordnung gestellten anderweiten Geseßentwurfs ftattfinden muß.

Nun, meine Herren, möchte ich noch cin Wort hinzufügen über die dem Herrn Verrcdner fo fehr gerähtlich erschienene Frage der Kon- tingentirung. Ich glaube in der That, daß fih da feine Phautafie mit Schreckbildern erfüllt Hat, die eigentlich {eon verschwinden. wür- den, wenn se nur lebensfäßig genug wären, sich gegenseitig befämpfen zu können, denn, meine Herren, w.nn auf der einen Seite so ausführ- lich die Befergnisse vorgeführt werdcn, daß in Folge der Kontingzu- tirung Zuschläge zu allen Stufen der Klassensteuer erhoben werden müfsen, zamit der in Ausficht genc:nmene Antrag cingebe, ih sage, weun die Besorgniß hiervon lebhaft erfüllt ift, wenn man, wie der Herr Vorredner, annimmt, es würde eine Million weniger als der kentingentirte Betrag nach den vorgeschlagenen Stufensäßen auf- kommen, wénn man, wie ich glaube, füglich die Besorgniß noch ctwas weiter treiben und der Ausfall noch etwas annehmen könnte, dann hat man fi do zu sagen, daß gerade die Kongentirung der Staatsregierung den Schuß verleißt, daß niht allzuwenig auf- fommt. Dann, meine Herren, Sie haben bei dem vorges{lagenen Systeme eine dopp-lte Alternative, entweder treten bei diesem Systeme wirklich große Mißstände hervor, daun wird man ja von allen Seiten darauf dringen, im Wege der Gesetzgebung dem ein Onde zu machen und befi irgend gutem Willen wird das ja in der Thot uicht {wer balten kênnen, oder aber, man mat die Erfahrung, daß e3 mit diesen Mißftäuden do so ganz fürchterlih nicht sei, und ih glaube, man wird die leßtere Erfahrung machen. Denn, meine Herren, Eines ist doch unzweifelhaft, daß auf dem vorgeschlagenen Wege ein ansehnlicher Steuererlaß eintritt. Die Regicrung hat diesen Erlaß ursprüngkich auf 2+ Millionen veransc{lagt, man wird ihn wohl, Alles in Allem auf drei Millionen taxiren kö.men; unter allen Umftänden wird sehr viel weniger Geld erhoben werden, und uamcntlich in den unteren Stufen der Klassensteuer werden sebr bedeutende Erleichterungen ein- treten. Wenn also dort ein Zuschlag erhoben werden rzüßte, so würde das Unglück nicht gerade sehr groß sein, denn man kann sehr füglich 1. Thlr. 3 Sgr. oder 1 Tklr. 5 Sgr. bezahlen, wenn man vsorhér 2 Thlr. oder noch mehr hat zahlen müssen; Sie würden also Jhr Augenmerk hauptsählich auf die höchsten Stufen der Klasseu- steuer zu richten haben, Und nun, meine Herren, wie stellt es fich denn da? Der Herr Vorredner hat uns ausgerehuet, in der höchsten Stufe der Klassensteuer müßten also statt 24 Thlr. 264 Thlr. erhoben werden. Nun ja, das wird den betreffenden Steuerpflichtigen gewiß nicht angenehm sein. Aber, meine Herren, wenn nur die Geseßgebung für gut befunden hätte, wie dies ja von vielen Seiten {on seit langer Zeit gewünsht worden ist, daß man das System der strikten Einkommensteucrbesteuerung nach unten aus- gedehnt hätte, wenn man es nur ausgedehnt hätte bis zu cinem Ein- fommen von 800 Thaler, und hätte da ebenfalls 3 Prozent angenom- men wie für die Einkommensfteuerpflichtigen, dann würden sie nah diefem System {on eine Kleinigkeit mehr zu zahlen gehabt haben.

Endlih fürchtet der Herr Vorredncr, daß nun an der Grenze der Klassen- und Einkommensteuer ein gewaltiger Kampf entgegen treten würde. Jch hätte vorab noch hin-

zufügen soll n ich vergegenwärtige mir in diesem Augen- blick das Bild, was ih vorhin gebraucht habe wenn man glaubt, die lebhafte Besorgniß hegen zu müssen, daß cs zu großen Zuschlägen kommen wird, daß dann die andere von dem Herrn Borrcedner eben- falls geltend gemachte Besorgniß, daß dem Staate in der äußersten Weise die Mittel gekürzt werden würden, doch nicht recht Play greifen fann. Wir wissen erfaßrungsmäßig, daß die Klassensteuer in dem leßten Decenuium gestiegeu ist in der Regel um 1 Procent pro Jahr, das würde also bei einer Contingentirungssumme von 11 Millionen 110,000 Thlrn. ausmachen, wir würden hoffen dürfen, daß dieses Steigen im Zukunft ctwas rascher eintrete, und es würde keine Üüber- triebene Hoffnung sein, anzunehmen, daß die Steigerung sich auf etwa 1'/2 Procent belaufen möchte. Wenn Sie davon ausgehen, meine Herren, dann würde wenigstens die leßterwähnte Besorgniß des Herrn Vorredners schon wegen der gleichzeitig befürhtet.n Zuschläge, die der Ausfall der einen Million bedingt, unbedingt zu vertagen sein, denn 6 Jahre wären nöthig, bevor wir uns einem Normalquantum nah den angenommenen Säben genährt hätten, und dann würde nah weiteren 6 Jahren also die Möglichkeit emtreten können, daß fich die Mittel der Staatskasse um eine Millión Thaler jährlich geringer geftellt bätte, als wie es ohne diese Maßregel geshehen wäre. Nun, meine Herren, i glaube hoffen zu dürfen, bevor wir diese 12 Sahre erreicht haben, daß nit allein Eine Million, sondern mehrere Millionen an Steuern dem Lande merden erlassen werden können.

So viel in Bezug auf die Besorgniß, ob in der That das mo- narchische Element gefährdet werden könne, wenn in dieser Beziehung eine Konzession gemacht werden sollte. i

Ich glaube damit, meine Herren, die Hauptpunkte berührt zu haben, die sich für die ciuleiteude Besprechung eignen. Ih werde sehr gern bereit sein, nacher auf weitere Fragen ers{öpfend einzugehn.

_ Na dem Herrn von Voß nahm der Regierungs-Kom- mifffsar Genn Ober-Finanz-Rath Rhode das Wort:

Der Herr Vorredner hat den Hergang in den Verhandlungen des Abgeordnetenhauses, welcher zu dem Vorschlage der Kontingentirung der Klassensteuer und zu dessen Befürwortung Seitens der Staats- regierung geführt hat, im Ganzen richtig dargestellt, er Hat aber an diefe Kontingentirungs - Maßregel Besorgnisse geknüpft, welche die Staatsregierung, wie zum Theil {on Seitens des Herrn Finanz- Ministers ausgeführt worden ist, nit zu theilen vermag. Er hat zu- nächst die Meinung ausgesprochen, daß bcide Steuern, die Klassen- nnd die Einkommensteuer, ihrem Maßstabe und ihrem Wesen nah vollständig gleichförmig seien und daß schon aus diesem Grunde die Kontingentirung der Klassensteuer eine Kontingentirung des klassifizirten Einkommens nach sich zir)en müßte. Dabei ist übersehen, daß zwischeu beiden Steuern au fernerhin wesentliche Verschiedenheiten bleiben werden. Die Klassensteuer war bisher veranlagt nach gewissen Berufszweigen und nach derdurch die Gesammtverhältnisse der Pflichtigen bedingten Leistungsfähigkeit, fie soll jeßt veranlagt werden nah Maß- gabe der Schäßung des Jahres-Einkommens, daneben foll aber das andere Kriterium, die durch besondere wirthschaftlihe Verhältnisse be- dingte Leistungsfähigkeit beibehalten werden, während für die Ein- kommenfteuer dieses Kriterium weder bestanden hat, noch in Zukunft gelten, vi:lmebr nach dem Beschlusse des Abgeordnetenhauses die Be- rücksichtigung individueller Verhältnisse auënahmsweise nur bei den ersten beiden Stufen eintreten soll; die Klassensteuer wird außerdem von anderen Organez veranlagt, auch sind die Steuer-Prozentsäßze des Einkommens bei beiden Steuern verschieden, deun bei der Einkommeu- steuer wird dur{gehends der Normaljaßz von 3 Prozent des Einkommens angewendet, während die Klassensteuer eine dahinter zurückbleibende degres- sive Skala hat. Schon alle diese Unterschiede würden dazu führen müssen, die von dem Herra Vorredner gezogene Konsequenz der Kontingentirung der Einkommensteuer nicht ohne weiteres als begründet anzunehmen. Weiter“ist von dem Herrn Vorredner angeführt worden, daß hinfort an der Scheide- grenze der Klassensteuer und der Einkommensteuer ein Kampf entbrenuen würde, ein Bild, welches, wenn auch mit weniger düsteren Farben be- reits von Herrn v. Kleist skizzirt worden ist, und daß dieser Kampf nothwendig dazu führen werde, eine Menge von Klassensteuerpflichtigen der fklafsifizirten Einkommensteuer zu unterwerfen. Es ist dies ein Einwand, der mir nicht recht verständlich ist. Nach wie vor dürfen ja nur diejenigen Personen zur klassifizirten Einkommensteuer bheran- gezogen werden, deren Jahreseinkommen den Betrag von 1000 Thalern Ubersteigt ; na wie vor darf die Berechnung dieses Einkommens, darf die Entscheidung der Frage, cb ein solches Einkommen vorhanden ift, nuar nah deujenigenGrund}äßzen erfolgen, die bis jeßt dafür maßgebend gewesen find; nah wie vor steht den Regierumgsorganen ein maß-

gebender Einfluß auf dic Entscheidung dieser Frage in keiner Weise

zu, sondern die Entscheidung bleibt in den Händen unabhängiger, aus der Mitte der Einkommensteuerpflitigen gewählter Kommissionen, die allein darüber zu befinden haben, ob die zur Einfommensteuer vor- ges{lagenen Personen zu dieser Steuer herangezogen werden follen oder niht. J ‘glaube also, daß die autgesprochene Befürchtung in keiner Weise zutrifft, indem ich mir nochG hinzuzufügen gestatte, daß als An- stalt für die Veranlagung zu den fünf oberen Stufen der Klassensteuer hon jeßtbestimmte Einkommensgrenzen aufgestellt find und daß namentltch in Bezug auf die beiden oberen Stufen in diesen Einkommens-Juter- vallen nichts geändert ist, so daß auch das Anwachsen des Einkommens in Bezug auf die Steigerung dcr Steuer und auf den zu entrichtenden Steuersaß ganz die nämlichen Wirkungen haben wird, wie bisher.

Wenn ich dann noch mit wenigen Worten auf das eingehen darf,

was von Seiten des Herrn Grafcn von Brühl in Bezug auf den von der Regierung beabsidtigten Steuerlaß, gesagt ist, so ift der gechrte Herr Vorredner wieder davon auêgegangen, daß die Schwicrigkeiten, welche fi in Bezug auf die Erhebung der Klafsenfieuer iz der bis- berigen untersten Stufe ergeben, nur aus dem Grunde so große Dimen- fionen angenommen hätten, weil zu dieser Stufe weit mehr Personen cinge-{chäßt seien als zu den anderen Stufen. Meine Herren! Der Standpunkt, welchen die Staatsregierung in dieser Hinsicht allein einnehmen zu müfsen geglaubt hat, ift der gewesen, daß fie sich die Frage vorgelegt hat, welche Maßregeln, welche Kosten sind nothwendig, um einen Steuerbetrag von 100 Thalern einzuzichen, in den unteren Stufen und in den oberen Stufen; und wecun sie da ausweislih der veröffentlihten Denkschrift gefunden hat, daß es, um einen Betrag von 100 Thaler in der untersten Stufe zu vereinnahmen, 22 Erekutionßvollstreungen, 22 Pfändungen be- durft hat, während in den übrigen Stufen zusammengenommen zu der Einziehung eines gleich hohen Steuerbetrages nur 2 Pfändungen nothwendig gewesen sind, fo hat fie dadurch den Nachweis für geführt erahten müsscn, daß die unterste Stufe mit unverhältnißmäßigen Schwierigkeiten der Einziehung belastet ijt. Nicht minder stellen fich auch die Kosten dem Prozentsaße nach in der Stufe la erheblich höher heraus wie in den anderen Stufen. Dann hat der Herr Graf von Brühl die Meinung ausêgesprochen, daß ein Steuererlaß, wie ihn die Regierung beabfichtigt hat, nur der untersten Schicht der Bevëélkerung zu Statten kommen würde. Es ist diefer Punkt bereits von Seiten des Herrn Finanz-Ministers bestritten worden. Ich gestatte mir, in dieser Beziehung noch zu bewerken, daß von den Bezirksregierungen übercinstimmend als ganz positiv und unzweifelhaft versichert worden ift, daß als Vorbedingung für die Einschäßung zur viecten Stufe der Jahresbetrag eines Einkommens ven 200 bis 250 Tblr. angesehen werde. QDiejelben Personen also, die bisher von einem Einkommen von 200 und 250 Tblr. einen Steuersaß von 4 Thlrn. haben zahlen müssen, werden jeßt auf 2, höchstens 3 Thlr. herabgeseßt. Aehnliche Erleichterungen fir.den Sie in “allen Stufen der Klassensteuer bis zur 700 Thaler-Stufe. Al-?n Personen, die bis- her in diesen Stufen gesteuert habcn, wird in Folge der Erhöhung der Einkommensgrenzen der leßtercn, untcr Beibehaltung derfelben Steuersäße eine Ermäßigung der Siener zu Theil werden.

Im Allgemeinen kann ih Sie daher nur bitten, diese Ermäßi- gungen um der Bedenken willen, welche gegen die Kontingentirung geltend gemacht worden find, der klafsensteuerpflichtigen Bevölkerung niht vorzuenthalten. Wenn Sie mit der Staatsregierung darin einverstanden sind, daß in der Beseitigung einer unwirthschaft- lichen Steuer, in der Entlastvng der einer Erleichterung am meisten bedürfenden Personen, in der Beseitigung der Kovfsteuer, in der Her- stellung eines gleichmäßigeren Besteuerungs-Verhältnisses zwischen den verschiedenen Klassen der Bevölkerung, in der Einführung eines gerech- teren Veranlagungs-Maßstabes an Stelle der bisherigen s{wankenden, den gegenwärtigen wirthschaftlihen Verbältnissen nicht mehr cnt- sprecheude Kriterien, daß in alle dem eine Verbesserung des bestehenden Systemes der direkten Hersanal-Stéuern liegt, dann darf. die Staat8- regierung sih wohl der Hoffnung hingeben, daß die Bedenken, welcche

egen die Kontingentirung der Klafjensteuer erboben worden find, nicht Plreiben werden, um das Zustandekommen einer so wichtigen und heilsamen Reform zu verhindern.

Nachdem hierauf Graf Krafsow vom monarchischen Stand- punkt aus gegen die Kontingentirung gesprochen hatte, ergriff der Finanz-Minister Camphausen das Wort:

Meine Herren! In Bezug auf die Kontingentirung hat man fich vom menarishen Standpunkte aus do klar zu machen, um was es fich æigeatlih Handelt, daß es sich darum handelt, ob die dauernden Ein- fünfte des Staates in einer nachtheiligen Weise beschränkt werden oder niht. Jn dieser Beziehung tritt der Kontingentirung volllommen der Stéuererlaß an die Seite, und der Herr Vorredner, der fo eben vom monarchi}chen Standpunkte aus eine große Besorgniß hegt, wenn die Regierang darauf verzichtet, bei der Klafsensteuer Mehreinnahmen in Auéêsiht nehmen zu dürfen, hat doc, soviel ich mi entfinne, dur{- aus kein Bedenken geträgen, vor wenigen Wochen bei der Stempel- steuer einen dauernden Erlaß von ungefähr 400,000 Thlrn. zu dekre- tiren. Dieser Steuererlaß ist für die Krone für immer verloren ge- gangen und Erfaß wird erft geshaffen werden können, w:nn nachher, jei es die aus andern Einnahmequillen flicßenden Einnahmen des Staates sich erlböhen, sei es, wenn ein neues Gese zu Stande kommt. Durchaus ähnlich verhält es fich damit, wenn in Bezug auf die Klassensteuer gesagt wird, wir wollen auf gewisse Mehr- einnahmen unter gewissen Umständen verziézten. Das steht auf völlig gleiher Linie. Nun aber, meine Herren, ift im vorliegenden Falle die Lage die, daß wir in der Kontingentirung nit das Mittel zu erblicken haben, uns größeren Mindereinnahmen entgegen zu führen, als wie uns lieb, sein würde, daß wir in der Koutingentirung viel- mehr das Mittel gefunden haben, den Steuererlaß auf ein gewifses Maß zu beschränken und uns nit der Chance auszuseßen, daß dieses Maß wesentlich überstiegen wird. Wenn dann nicht hat anerkannt werden wollen, daß mein Herr Nachbar zur Rechten mit vollem Rechte auf die geänderte Stellung der Staatsregierung hingewiesen hat, die eintritt, je nachdem die Klassensteuer fontingentirt wird, oder wenn sie nicht kontingentirt wird, so glaube ich do, daß ein desfall- siger Widerspruch sich nicht wird begründen lafsen. Von dem Augeu- blick an, wo feststeht, die Klassensteuer soll nah dem Maßstabe, wie er vorgezeichnet ist, die Summe von 11 Millionen Thalern aufbringen, da lFeibt die Stellung der Regierung in der Hinficht völlig urverän- dert, daß fie in allen ihren Organen nach wie vor die unbedingte Verpflichtung anerkennen wird, alles was in ihren Kräften liegt, aufzuwenden, um die richtige, dem Gefeß entsprechende Veranlagu herbeizuführen. Dex erste Schritt, wenn dieses Geseß in beida H - jern des Landtages Annahme findet, wird der sein, daß sich tie Ver- waliang bemüht, die richtigen Grundsäße für die Einshäßung klar zu legen, und daß sie es den mit der Ausführuug beauftragten Organen zur unbedingten Pflicht machen wird, unter allen Umständen tafür zu lorgen, daß - rihtig eingeschäßt wird. Die Verändermg in der Stellung, meine Herren, liegt aber in Fohßendem: Diese Verpflichtung hatte auh-bisher die Staatsregierung atszuüben, aber indem fie sie ausübte, wurde ihr vorgeworfen: das ift ja eine gewaltige Fiekalität, wie kann man die Steuer nur immr in die Höhe schrauben wollen! und wir haben es erleben müssen, /ay selbft Organe der Staatsregierung eine fsolche Klage öffentlié geführt haben. Eine solche Klage wird von dem Augenblick ck, wo die Kentingentirung eingetreten ift, mit Recht nicht mehr gefürt werden können, wenn dann Seitens der Bezirksregierung auch uit noch se

k großer Energie darauf hingewirkt wird, i eriinere dar, daß den

Bezirksregierungen die Feftjeßung der Klassensteuer verbleit wenn von ihren au mit noch fo großer Energie darauf hingejirkt wird, daß die Cinshäßünug der Kommisfion nicht als mahgebeDzu erachten

i, und die rihtige Eiuschäßung zu anderen R-sultaten fükc, so wird das irgend welcé Fiskalität

se Nlciñaud mehr glauben fönnen, da i dabei die Regierug ur ibres

(um Grund verdanft, fondern da

mtes der gleihvertheilenden Gerechtigkeit wahrt. Mine Herren! NO lerut ar in politisher Beziehung allerdings als eincúvesentlichen ortshritt an. __ Wenn die Klasseu- und Einkommensteuec mehr oder feniger iden- tifizirt worden sind, so liegt darin au ein großer Jrrüum. Meine

Herren! In Bezug auf die Einkommensteuer Hat sich die Regierung ihrer Waffen zu einem sehr großen Theile begeben, natürlich ist es meinem Herrn Nachbar zur Rechten nicht in den Sinn gekommen zu behaupten, die Regierung habe keincu Einfluß darauf; das wolle Gott verhüten; zu der Steuershraube, die hter befürchtet wird, darf man si ofen und unumwunden bekenuen. Ein feder, welcher der Ein- kommenstener entgehen sollte, während er nach dem Geseße dazu zu veranlagen is, wird, soweit die Macht der Regierung reicht, dazu herangezogen werden. Zu dieser Art von Schraube bekennen wir uns vollftändig. Daß aber die wirkliche Entscheidung darüber, - ob das 1m Gesetze zls Maßstab bezeichnete Einkommen vorhanden ift oder nit, bei der Einkommensteuer ledigli und allein in den Hän- den gewählter Organe licgt, daß cs in den Händen der Einschäßungs- und der Bezirkskommissionen für die. Einkommensteuer liegt , den Ausspruch zu thun, ob das Einkommen vorhanden sei oder nickt, wenn cs auc die Regicrung behauptete, das. ift gewiß und- giebt die- ser Steuer den besonderen Charatter und dem Lande die Garantie | dagegen, daß -es nicht wird getingen können, lediglich aus fis- falishen Gründen Leute zu einer höheren Besteuerung * bei dex Einkommensteuer heranzuziehen. Ganz anders ‘bestand

das Verhältniß bei der Klafsensteuer, wo die leßte Festseßung |

in allen Justanzen durch Staatsorgane erfolgte, und wobei es für den fiéfalishen Säckel einen wesentlichen Unterschied machte, ob diefe Festseßung zu böberen oder niedrigeren Säßen Plaß griff. Jch glaubte Biene daß die Einwendungen, die bisher gegen die allgemeine Frage der Kontingentirung erhoben worden find, doch nicht als stichhaltig auerkannt werden fönnen. Jm- Uebrigen, meine Herren, wissen Sie ja, wie die Regierung zu dieser Frage si gestellt hat, und wie über- aupt die ganze Regelung dieser Angelegenheit diesen Weg genommen hai. Die Regierung hat ihrerseits den Vorschlag gemacht, mit cinem Gefebe vorzugeben, welches nach ihrer Ueberzeugung eine Ermäßigung der Klasjensteuer in Aussicht stellte und hat damit die Frage der Kontin- gentirung ihrerseits niht verbunden. Diesem Vorschlage gegenüber sind uns Anfangs von allen Seiten die weitgehendsten Anträge gegen- übergestellt worden. Jnsbesondere ist uns von konservativer Seite in der Kommisfion des Abgeordnetenhauses cin Antrag gestellt worden, von dem wir nah unsrer Rechnung annehmen mußten, daß er, einen Ausfall von 6,000,090 Thaler mit sich bringen werde, und die Nei-

niedrigen, hat im Abgeordnetenhause überhaupt, oder mi rihtiger ausdrückecn in der Kommission des Abgeordnetenhauses erft einen Um-

\{chwung genommen, nachdem nachher das Verhältniß dahin fixirt war, |

¡ gung, die Einkommensäte zu erhöhen nnd -dadurch die Steuer zu er- |

4

daß der Staat auf eine gewisse Summe verzichtete und daß cs nur D o

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e Sathe des Landes war, im übrigen die Säße richtig zu greifen. Man hat uns dabei iu dem anderen Hause die Erklärung abgegeben, daß man sich nicht darauf cinlafsen würde, eine Klassensteuer zu accep- tiren in der Weise, wie sie vorge]chlagen werde, und für die Regierung ist nun allerdings die Frage eingetreten, wie sie in Steuergeseßen nicht vereinzelt, sondern beinahe jedesmal eintritt: will man fih eine von der Landesvertretung oder von einem Theile derselben beschlofsene Mo- difikation gefallen lassen, um. die sonstigen- Vortheile des Geseßes zu erlangen, oder hält man den Beschluß für überwiegend nachtheilig und verzichtet lieber darauf, die Steuerreform zu Stande kommen zu laffen. Vor 13¿ Jahren hat die Regierung kein Bedenken getragen, sich für die leßtere Alternative zu entsheiden. Bei der diesmcligen Borlage, wo der Segen, der durch die neue Einrichtung für zahkreiche Schichten der Bevölkerung, nicht blos für die unterste Stufe eintreten wird, in den Augen der Regierung ein sehr großer sein wird, ist fie zu dem Entschlusse aekommen, daß sie es vorzieht, auf die vom Ak- gecrdnetenhauje gestellten Bedingungen Scala und ih kann Jhnen nux cmpfehlen, cin Gleiches zu thun.

mri E É E E E : DEN É E E a E R E E E E E S I 9 ® _— - BDeffentliher Anzeiger. -

3 Ee Eon an Fierate nimmt ag die. E LS s von es Deutschen Reihs-Anzeigers E : . A E s E Nudotf Vtoffec in Berlin, Leivzig, Zamburg, Frani- nund Königlih Prenßishen Staats-Anzeigers: 2 E ct | “E Ae No, Dinozalinaa 1, f. w. furt a. M, Breslau, Halle, Prag, Wien, München,

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Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32. L Koufuise, Gnbsisiétionén, Anfgebote, Por, 6 E elle Ctablisseunénts, Fabciken nud Erof E Nürnberg, Straßburg, Zürich nnd Stuttgart

Ladungen u. d-rgs. 7. Verschiedene BekamntmaGuugzn. : 4, Verkänse, Verpahtungen, Submissionen 2c. 8. Literarische Anzeigen

Ksnufkurse, Subhastativnen, ÆXufgebote, Vorladungen u. dergl.

[1140] Bekanntmachung /

Der ven uns durch Heyn vom 13. Januar 1872 über das Vermögen des Kavfmanns Emil Geelhaar zu Guben eröffnete Konkurs ift durch Auéësc{hüttung der Masse beeudct,

Guben, den 17. April 1873.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.

[1149] Befanutmachung. S Der über das Vermögen des Kaufmanns Otto Klette hier cin- geleitete Konkurs ist durch Accord beendigt. Sechausen i. d. Altm., den 15. April 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[1142] Nothwendiger Verkauf. Das in dem Kreise Meseriß belegene, im Hypothekenbuche Fol. 1. Pag. 131 seqag. eingetragene,

adelige Nittergut Krzyszkowko,

dessen Besißtitel auf den Namen des Friedrih August Otto Water, welcher mit seiner Ehefrau Anna, geb. Student, in Gütergemeinschaft lebt, beritigt steht, und welches mit einem Flächeninhalte von 210 Hektaren 84 Aren der Grundfteuer unterliegt und mit einm

Grundsteuer-Reinertrage von 288,50 Thlr. und ¿kr

Gebäudesteuer mit einem Nußungswerthe von 119 Thlr: veranlagt ift, soll behufs Zwangsvollftreckung im Wege der

nothwendigen Subhastation den 3. Iuli d. I., Bormittags um 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsftelle hier verfteigert werden.

Der Auszug aus der Steuerrolle, der Hypothekenschein von dem Grundftücke und alle jonstigen dafselbe betreffenden Nachrichten, sowie die von dem Interessenten bereits geftellten oder noch zu ftellenden be- sonderen Verkaufs-Bedingungen können im Bureau Il. des unterzei- neten Königlichen Kreisgerichts während der gewöhnlichen Dienststun- den eingesehen werden. :

Diejenigen Personen, welche Eigenthumsrechte oder welche hype- thekarisch nit eingetragene Realrehte, zu deren Wirksamkeit gegen Dritte jedo die Eintragung in das Hypothekenbuch geseßlich erfor- derlich ilt, auf das oben bezeichnete Grundftück geltend machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem obigen Versfteigerungs-Termine anzumelden. / 4 5

Der Beschluß über die Ertheilung des Zuschlags wird in dem auf

Berlin, den 22. April 1873.

Die

" »„Posl“, Aktiengescllschafßt Mir Druckerei und Zeitunges-Yerlag.

Generalversammlung am 15. Mai cr., Nachmittags 6 Uhr,

im Lokal der „Poft“, Mauecrfiraßc 74.

Tagesordnung : Bilanz des abuelaufenen Geschäftsjahres.

Direktion. H. Dallah.

damit deren Prüfung rechtzeitig erfolgen kann.

1) Jahresberiht pro 1872.

Erfurt, den 19. April 1873,

"T Pin Sia Versiherungsgesellschaft in Erfurt. Die neunzehute ordentlihe Generalversammlung fndct am 26. Mai dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr,

im Geselschaftsgebäude, Negierungsstraße Nr. 63, ftatt, wozu die Herren Aft ionäre hiermit eingeladen werden. Die Eintrittsfarteu zur Generalverjammlung können während der beiden leßten Tage der vorangehenden Woche in unserer Hauptkasse von den hiesigen Herren Aktionären gegen Vorzeigung ihrer Aktien in Empfang genommen werden; den auswärtigen Herren Aktionären werden dieselben auf vorberige schriftlihe Anzeige unter Angabe der Nummern ibrer Aktien beim Eintritt in den Versammlungsfaal behändigt, Vertreter abwesender Aktionäre haben ihre Vollmachten, die zugleich die Aktiennummern der resp. Mandanden cnthalten müfsen, späteftens bis zum 23. Mai einzureichen,

Tagesorduung:

2) Bericht der Revisions-Kommission und Decharge-Ertheilung. 3) Wahl von drei Mitgliedern des Verwaltungêrathes an Stelle der ausscheidenden. 4) Wahl der Revisions-Kommüission pro 1873. : 5) Antrag auf Aenderung des &. 50 des Statr t. j Der Rechnungsabschluß pro 1872 wird den Herren Aktionärc4 noch vor der Generalversammlung zugehen.

Der Verwaltungsrath

der Versiherungsgesellshaft Thuringia, Herm. StuUrdcke.

[1146]

den 8. Iuli d. I., Vormittags um 11 Uhr, : im Geschäftélokale des unterzeichneten Gerichts anberaumten Termine ¿ffentlich verfündet werden. Meseriß, den 1. April 1873. N / Königliches Kreisgericht.

Der Subhastations-Richter.

Verschiedene Bekanntmachungen. [M. 727] E TIRE

Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn.

Ueber die von der Bergisch-Märkishen und Belgischen Staats- bahn betriebene Verbindungsbahn von Aachen nach Welckenraedt ift ein direkter Anschluß der preußisch-braunschweigischen Verbandzüge über Magdeburg, Kreiensen, Düsseldorf an die belgische Staatébahn hergestellt. Ö

Die Beförderung findet nah folgendem Fahrplan statt:

Schnellzug. Gourienug, Berlin Abf. 8 U. 45 M. Morgens, - 10 U. M. Abends otsd. Bahnh.

achen Ank. 10 30 Abends. 10.0 Mrgs. a 1E 10 S 97 e Abends. Brüffel y D 0 u 2 y 91 « Nachm. Ostende 0M é L 2 / London 0 O Nau 3 296, Mrgs.

In dem Courierzuge um 10 Uhr Abends ab hier courfiren dur- gehende Wagen auf der Stre#e Berlin - Ostende, im

E aber bei beiden Zügen durchgehende Wagen zwischen Berlin ind Aachen. : E Es werden direkte Billets T. Classe uud Billets mit ermäßigten reisen für die Strecke von Berlin nah Aachen, für die IT. Classe áltig, mit dircfter Einschreibung des Gepäcks ausgegeben.

Hie zollamtlihe Abfertigung des Reisegepädcks findet in Bley-

Die diesjährige

unserer Aktionäre ist auf

1) Grstattung des Geschäftsberichtes pro 1872.

unseres revidirten Gesellschafts-Statuts.

in Empfang z oft auch vom Salle a. S., den 22. April 1873.

__ Sachsisc{- Shuringische Aktien - Gesellschaft für Braunkohlen - Verwerthung zu

ordentliche General-Versammlung . Sounabend, deu 10. Mai cr., Vormittags 10 Uhr,

im Saale des HStels „Zum Kronprinzen“ hierselbft anberaumt. Gegenstände der Verhandlung werden jein:

2) Erstattung des Revisionsberites pro 1871 und. 1872 und Beschlußfassung über Ertheilung der Decharge. 3) Wahl dreier Revisoren zur Prüfung der Rechnung vro 1873. j) 4) Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungsrathes an Stelle der ausscheidenden Herren : Geheimen Ober-Baurath Lüddecke zu Berlin, Banquier Gustav Plaut zu Leipzig, Ober-Bürgermeister von Voß zu Halle. L i N In Bezug auf die Zutrittsberechtigung, Stimmfähigkeit und den Legitimationspunkt verweisen wir auf die Vorschriften des §. 28

Die Eintrittskarten sind spätestens au den beiden leßten Tagen vor der General-Versammlung auf unseren

Geshäftsbureau hierselbst, Brüderstraße Nr. 16, : u nehmen, woselbft auch vom 30. d. Mts. ab der Geschäftsbericht pro 1872 ausgegeben wird.

Der Verwaltungsrath von Voß.

emgeladen, welche im Geschäftslokal der Gesellschaft stattfiudet.

l __PROVIDBEWNTIA,.

Frankfurter Versicherungs - Gesellschaft,

Sechszehnte ordentliche Generalversammlung. In Gemäßheit des §8. 43 der Statuten werden die nach §8. 44*) stimmberechtigten Aktionäre der Providentia hierdurch auf

| ittwoch, den #. Mai 18783, Vormittags 10 Uhr, zur \sechszehuten ordentlichen Generalversammlung

Die zum Eintritt in die Generalversammlung erforderlichen Legitimationskarten werden vom 29. April bis 6. Mai an die Aktionäre

Halle a. S.

bg (belgise Grenzstation) statt. Die Preise betragen von Per

; n: L G uch Brüffel 23 Tklr. Sgr. 18 Thlr. 9 Sgr. Antwerpen 23 „, 10 , 10 7 j aris E C L oudon z L ür Ostende B 1 10 L 20) 5 "Calais A E S5 S

Berlin, den 19. April 1873. | Das Direktorium.

egen Einreichung des Ziffernverzeichnifses der auf ihre Namen in den Regiftern der Gesellschaft eingetragenen Aktien im Lokale der Gesellschaft

ausgegeben. Bevollmättigte haben gleichzeitig ihre Vollmacht abzugeben. L | Die Tagesordnung umfaßt die im §. 49 der Statuten bezeihneten Geschäfte und Wahlen.

Frankfurt a. M., den 9. April 1873. Der Verwaltungsrath der Providentia, Frankfurter Versicherungs-Gefellschaft.

*) Der §. 44 lautet: s E R a e, ; 4 Die Generalversammkung besteht aus allen Aktionären, die Eigenthümer von fünf Aktien sind. Es berechtigt der Besitz

Niemand kann in der Generalv:rsammlung mehr als 20 Stimmen für sih und weitere 20 Stimmen iu Vollmacht führen.

von je fünf Aktien zu einer Stimme. Abwesende Namen-Aktionäre können fih nur durch anwescnde Aktionäre vertreten lassen.

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