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Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Am Gymnasium zu Seehausen in der Altmark ift die Be-
förderung des ordentlihen Lehrers Hyniß\ch zum Oberlehrer genehmigt worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Navigations\hul-Aspirant Holz in Pillau is zum Navigationslehrer ernannt worden.
Die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Saarbrücken is be- auftragt, die generellen Vorarbeiten für die Verlängerung der E über - Gersweiler zum Anschluß an die projektirte
ossel-Bahn, sowie für die Fortsezung der Püttlinger Zweig- bahn bis zu dem bei Dilsburg angelegten Fördershachte anfer- tigen zu lassen; ferner ist dem Fabrikbesißer August Neugebauer zu Langenbielau und Genossen die Erläubniß zur ibebaR der generellen Vorarbeiten für eine Eifenbahn von Reichenba über Langenbielau nah Neurode ertheilt wörden.
Preußische Bank. ; Wochen-Uebersicht der Preußischen Bank vom 23. April 1873. Aktiva.
1) Geprägtes Geld und Barren . . Thlr. 208,395,000 2) Kassen- Anweisungen, Privat-Bankno
und Darlehnskassenscheine . . . 7 4,469,000 3) Wechsel-Bestände . . .«.... y 203,340,000 4) Lombard-Bestände. . 25,575,000 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen
und Aktiva . E 5 2,669,000
_ Passiva.
6) Banknoten im Umlauf . S Thlr. 334,925,000 7) Depositen-Kapitalin „ 28,602,000 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und
Privatpersonen, mit Einshluß des Giro-
Bee ; , 47,742,000
Berlin, den 26. April 1873.
Königlich Preußisches Haupt-Bank-Direktorium. von Dechend. Boese. ‘Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung der im Oster- Termine 1873 zu Merseburg
ausgelooslen Steuer-Kredit-Kassenscheine betreffend.
Bei der heute erfolgten Verloosung der im Jahre 1764, sowie
der, anstatt der früheren unverwehselten und unverloosbaren Steuer-
scheine im Jahre 1836 ausgefertigten Steuer-Kredit-Kassenscheine find
nachstehende Nummern, deren Realisirung im Michaelis-Termine 1873 erfolgen scl, gezogen worden: S
1) von den Steuer Rredas Se enen aus dem Jahre
von Littr. A. à 1000 Thlr.
Nr. 171. 402. 453. 488. 828. 917. 1453. 1483, 1542. 1584. 1591. 1709. 2025. 2467. 2706. 3116. 3243. 3462. 3543. 4438. 5259. 5553. 5592. 5905. 5967. 6061. 6295. 6866. 7105. 7420. 7736. 7776. 8193. 8362. 8590. 8770. 8912. 8956. 8995. 9236. 9280. 9505. 9635. 9691. 9714. 9893. 10,257. 10,371. 10,934. 11,005. 11,134. 11,146. 11,155. 11,446. 11,516. 11,777. 11,945. 11,948. 12,199. 12,350. 12,403. 12,443. 12,925. 13,040. 13,073. 13,656, 13,805. ‘14,164. 14,503.
14534. 14,612. von Littr. B. à 500 Thlr.
Nr. 11. 362. 372. 499. 848. 1068. 1183. 1246. 1339. 1413. 1585. 1701. 1746. 1952. 2217. 2510. 2661. 2769. 2868, 2887. 34142. 3449. 3492 4445. 4603. 5108. 5214. 5365. 5512. 5597. 5912. 6193. 6401. 6439. 6669. 7233. 7618. 7791. 7832. 7999.
von Littr. D. à 100 Thlr.
Nr. 205. 424. 445. 508. 725. 1464. 1583. 2728. 2990. 3167. 3171. §903. 3364. 3548. 3582. 4076. 4156. 4205. 4345. 4662. 5333. 5891. 6146. 6232. 6399. E aba: ute 2) von den S tenar Pa tr Ta Lei Eines aus dem Jahre
von Littr, D. à 100 Thkr.
Nr. 10. 14. 25. 27. 28. 31. 32. 34. 35. 44. 65. 68. 82. 86. 89. 92. 100. 101.
Die Inhaber der vorverzeichneten verloosten, resp. zur Zahlung ausgeseßten Scheine, werden aufgefordert, die Kapitalien gegen Quit- tung, wozu Formulare von der unten genannten Kasse unentgeltlich verabfolgt werden, und gegen Rückgabe der Scheize und der zu den verzinslichen Scheinen ‘gehörenden Talons und Coupons mit dem Ein- tritt des Michaelis-Termines 1873, wo die Verzinsung der jeßt aus- geloosten Steuer-Kredit-Kassenscheine aufhört, bei der hiesigen Regie- rungs-Hauptkasse zu erheben. |
Aus den früheren Verloosungen find folgende Steuer-Kredit- Kassenscheine aus dem Jahre 1764:
Littr. A. à 1000 Thlr.
Nr. 3846. 6271. 6877. Littr. B. à 500 Thlr.
Nr. 960. 1093. 1188. 2949. 5433, 5481. 5873. 6384. Littr. D, à 100 Thlr.
Nr. 157. 497. 864. 1104. 1927. 1941. 1949. 2055, 2413. 3616. 4000. 4366. 5166. 5228. 5290. 6275.
und aus dem Jahre 1836:
Läittr, A. à 1000 Thlr. Nr. 138. 144.
Littr. B. à 500 Thlr. Nr. 17. 83.
Littr. C. à 200 Thlr. Nr. 55. 95. 128. 141.
Littr. D. à 100 Thlr. Nr. 42. 109.
Littr, E. à 50 Thlr. Nr. 92. und ebenso von den hon früher zur Zahlung ansgeseßten unverzins- lichen Kammer-Kredit-Kassenscheinen folgende:
Littr. B. à 500 Thïr.
Nr. 68. 69.
Littr, E. à 34 Thlr.
Nr. 332. 508. 519. §824. 1230. 1465. 1709. 1752. 1758. 2054. 9939 3978. 4353. 4965. 5166. 5728. 5968. 6307. 7850. 7852. 7855. §449. 8522. 8695. 8704. 9282. 9337. 10,157. 10,194. 10,198. 10,238. 10,423. 10,548. 10,564. 10,574. 10,619. 10,725. 10,842. 11,001. 13,398. 14,627. 14,741. 14,853. 14,902.
Littr. E. à 36 Thlr.
Nr. 1264. 2756. 3134. 3519. 3976. 4402. 4405. 4889. 4979. 5048. 5119. 6263. 6803.
Littr. E. à 38 Thlr.
Nr. 909. 1143. 2260. 2763. 3664. 7536. 7641. 7642. 8205. 9318. 9879, 10,141. 10,307. 10,474. 10,639. 10,723. 10,879. 13,254. Littr, E. à 41 Thlr.
Nr. 286. 1790. 2769. 3237. 3537. 3539. 3540, 3712. 5906. 5988. 6541. 8214. 8727. 752. 8893 9034. 9062. 9468. 10,002. 10,058. 10,112. 10,206. 10,385. 10,400. 10,403. 10,529. 10,566. 10,585. 10,628. 10,843. 10,864. 12,178. 14,372. 14,377. 14,442. 14,600. 14,733. 14,740
Littr. E. à 43 Thlr.
Nr. 363. 1110. 2649. 3675. 6188. 6495. 8102. 8179. 8231. 8649. 8745. 9175. 9508. 9908. 10,144. 10,362. 10,364. 10,534. 10,540. 10,867. 11,577. 11,704. 12,260. 12,691. 13,234. 13,678. 13,727. 14,546. 14,657. ;
Littr, E. à 45 Thlr.
Nr. 828. 1474. 1912. 2245, 5497. 6944. 8180. 8203. 8512. 8577. 8586. 8612. 8663. 8724. 8899. 8900. 8901. 9298. 9336. 9342. 9443. 9471. 9927. 10,387. 10,568. 10,801. 10,809. 11,291. 11,542. 11,593. 11,629, 12,192, 12,301. 12,602. 12,603.
ittr, E. à 47 Thlr.
Nr. 283. 1581. 1653. 2853. 4850. 4852. 6255. 6533. 7933. 8093. 8101. 8563. 8608. 8630. 8697. 8717. 8753. 9187. 9299. 9489, 9941. 10,100. 10,479. 10,563. 10.624. 10,742. 10,906. 11,248. 12,482. 14,412. 14,483. 14,601, 14,652.
Littr. E. à 49 Thlr.
Nr. 272. 1240. 1725. 3242. 3244. 3782. 4100. 42390. 5357. 5599. 5600, 5685. 6160. 6161. 63833. 6899. 7700. 8216. 8447. 8457. 8473. 8686. 9041. 9259. 9439. 9451, 10,235. 10,343. 11,417. 12,385. 12,515. 14,289. 14,702. : bis jeßt noch nicht zur Einlösung präsentirt. -
Die Besißer derselben werden zur Vermeidung fernerer Zinsen- Verluste an die baldige Abhebung der Kapitalbeträge erinnert. Merseburg, decn 4. April 1873. Im Auftrage der Königlichen Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Der Regierungs-Präsident. Rothe.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseßz- Samml. S. 357) find bekannt gemacht:
1) das Privilegium vom 23. Oktober 1872 wegen Emission von Prioritäts-Obligationen der Cöln-Mindener Eisenbahngesellshaft im Betrage von 7,000,000 Thalern zum Bau der Cöln-Gießener Eisen- bahn nebst. Zweigbahn von Bebdorf nah Siegen und der festeu Nheinbrücke bei Cöln, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Cöln Nr. 15, ausgegeben den 9. April 1873; :
2) der Allerhöchste S vom 27. Januar 1873 und der durch denselben genehmigte Fünfte Nachtrag zu dem Revidirten Reglement für die Land-Feuersocietät der Neumark vom 17. Juli 1846 durch die Amtsblätter S
der Königlichen Regicrung zu Frankfurt a. d. O. Nr. 8 S. 42, ausgegeben den 26. Februar 1873, der Königlichen Regierung zu Cöslin Nr. 7 S. 29, ausgegeben _den 13. Februar 1873; ;
3) die Allerhöchfte Konzessions-Urkunde vom 24. Februar 1873, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Eshhoven nach Camberg, sowie die selbständige Cinführung der linksmainischen Eisen- bahn nach Frankfurt a. M., dur die Amtsblätter
der Königlichen Regierung zu Wiesbaden Nr. 13 S. 108, aus- gegeben den 27. März 1873,
für den Stadtkreis Frankfurt a. M. Nr. 18 S. 76, ausgegeben den 3. April 1873.
Abgereist: Se. Excellenz der Minister für Handel, Ge- werbe und öffentlihe Arbeiten, Graf von Ihenpligt, nah seinem Gute Cunersdorf bei Wriehßen a. D.
Se. Excellenz der General-Lieutenant und Chef der Admira- lität, Staats-Minister von Sto\ch, nah Wilhelmshave.:.
Der Hofmarschall Sr. Majestät des Kaisers und Königs General-Major Graf Perponcher nah St. Petersburg.
Versonal- Veränderungen. Offiziere, Portepec-Fähuriche 2c. A. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.
Den 15. April 1873. v. Werner, Oberst-Lt. und etatsm- Stabsoffiz. im Pomm. Drag. Regt. Nr. 11, zum Commdr. des Schlesw. Holst. Drag. Regts. Nr. 13 ernannt. Kapferer, Maj. und Esc. Chef im 2. Bad. Drag. Regt. Markgraf Maximilian Nr. 21, als etatsm. Stabsoff. in das Pomm. Drag. Regt. Nr. 11 verseßt. v. Stutterheim, Rittm. und Esc. Chef im Ponim. Drag. Regt. Nr. 11, zum Major mit Beibehaltang der Esc., Frhr. Schilling v. Canstatt, Rittm. u. Esc. Chef im 2. Bad. Drag. Regt. Markgraf Maximilian Nr. 21, zum Majt r mit Beibehalt der Esc., v. Hobe, Pr. L. vom 2. Bad. Drag Regt. Markgraf Maximilian Nr. 21, zum Rittm. und Esc. Chef befördert. v. Bose, Rittm. vom Schlesw. is M Drag. Regt. Nr. 13, unter Entbindung von
dem Commdo. als Adjut. der 16. Div., als Esk. Chef in das 2. Bad. Drag. Regt. Markgraf Maximilian Ne. 21 verseßt. v:.Gott- berg, Oberst-Lt., beauftragt“ mit der Führung des Kurmärk. Drag. Regts. Nr. 14, v. Hey debreck, Oberst-Lt., beauftragt mit der Füh- rung des 2. Brandenburg. Drag. Regts. Nr. 12, Frhr. v Willifen, Oberst-Lt. beauftragt mit der Führung des 1. A Medcklenb. Drag. Regts. Nr. 17, v. Buddenbrock, Oberst-Lt, beauftragt mit der Führung des Westfäl. Kür. Regts. Nr. 4, v. Schadow-Go- denhausen, Oberst-Lt., beauftragt mit der Führung des Hann. Hus. Regts. Nr. 15, zu Commdòdrs. der betreffenden Regimenter ernannt. Den 17. April 1873. v. Gizycki, Hauptm. und Comp. Chef im Garde-Fuß-Art. Regt., Frhr. v. Gemmingen-Horn- berg I, Pr. Lt. vom 1. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. (Garde- Drag. Regt.) Nr. 23, v. Malachowski, Pr. Lt. vom Westfäl. Füs. Regt. Nr. 37, Perthes, Pr. Lt. vom Westfäl. Jäger-Bat.
Nr. 7, diefer unter Entbindung von seinem Kommdo. als Atjut. der
Inspektioa der Jäger und Schüßen, Kamphövitner, Pr. Lt. vom 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, leßtere vier unter gleichzeitiger Beför- derung zum Hauptm., sämmtlich unter Ucberweisung zum Großen Gen. Stabe, in den Gen.“ Stab verseßt, Cämmerer, Pr. Lt. à la suite des 1. N Inf. Regts. Nr. 87, unter einstweiliger Belassung in seinem Verhältniß als Lehrer an der Kriegsschule in Cassel, zum Hauptm. befördert und à la suite des Generalstabes der Armee gestellt, v. Ploeb, Pr. Lt. vom 1. Brandenburg. Ulanen Regt. (Kaiser von Rußland) Nr. 3, in das 1. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. (Garde-Drag. Regt.) Nr. 23, als ältester Pr. Lt. verseßt. Lademann, Pr. Lt. vom 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66, in das Westf. Füs. Regt. Nr. 37 verseßt. Zech, Pr Lt., aggreg. dem 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66, in dieses Regt. einrangirt. Ebe- ling, Sec. Lt. vom Westf. Jäger-Bat. Nr. 7, zum Pr. Lt. befördert. v. Hagen, Sec. Lt. vom 2. Brandenburg. Ulanen Regt. Nr. 11, zum Pr. Lt. befördert. Schmidt, bisher. Kaiserl. Oesterr. Ober-Lieut. im Kaiser Franz Joseph 4. Ulanen-Regt., in der Preuß. Armee, und zwar als Pr. Lt. aggreg. dem 2. Brandcnburg. Ulanen-Regt. Nr. 11, vorläufig ohne Patent angestellt.
Den 19. April 1873. Prinz Albrecht von Preußen, Königl. Hoheit, General-Lieut. und Commdr. der 20. Division, unter Stellung à la suite des 1, Garde-Drag. Regt3., die Erlaubniß zum Tragen der Uniform dieses. Regiments ertheilt. Frhr. v. Cramm, Major und Escadr. Chef im 1. Brandenburg. Drag. Regt. Nr. 2, als etats- mäßig. Stabs-Offizier in das Pomm. Huf. Regt. (Blücher. Husar.) Nr. s verseßt. Gr. v. Bruges, Pr. Lt. vom 1. Brauden- burg. Drag. Regiment Nr. 2, zum Rittmeister und Escadron-Chef, Gr. v. d. Schulenburrg, Sec. Lt. von demselb. Regt., zum Pr. Lt. befördert. v. Derschau, Major und etatsmäß. Stabsoffizier im 2. Brandeub, Ulanen-Regt. Nr. 11, unter es ur Disposition mit Pension, zum Bez. Commdr. des 2. Bats. ( oblan) 1, Shhlef. Landw. Regts. Nr. 10 ernannt. Dörrbecker, Major und Escadr. Chef im 1. Schles. Drag. Regt. Nr. 4, als etatsmäß. Stabsoffizier in das 2. Brandenburg. Ulanen-Regt. Nr. 11 verseßt. v. Boehm k,
r. Lt. 1. Schlesiish. Drag. Negt. Nr. 4, zum Rittm. und Escadr.
hef, v. Manstein, Sec. U. von demselben Regt., zum Prem. Lt. befördert. v. Helldorff, Rittm. und Escadr. Chef im 2. Bran- denb. Ulanen-Regt. Nr. 11, zum Major mit Beibehalt der Escadron befördert. chaumann, Major und etatsmäß. Stabsoffizier im Pommerschen Husaren - Regiment (Blücher. Hufar.) Nr. 5, unter Stellung zur Disposition mit Pension zum Bezirks - Commandeur des 2. Bataillons (Rendsburg) Holsteinishen Landwehr-Regiments Nr. 85 ernannt, v. Gottberg, Rittm. vom Pomm. Hus. Regt. Blücher. Husaren) Nr. 5, dem Regt., unter Belassung in seinem ommando als Adjut. der 31, Division, aggregirt, Geniol, Sec. Lt. vom Pomm. Hus. Regt. (Blücher. Husaren) Nr. 5, zum Prem. Lt. befördert, Frhr. v. Hammerstein, Rittm. vom Oftpreuß, Ulan. Regt. Nr. 8, untec Belassung in seinem Kommdo. als Adjut. der
29, Div., zum überzähl. Maj. befördert.
B. T Beda ewi alngen A. -
Den 17. April 1873. Nitschke, Sec. L. vom Schles. Fuß-Art. Regt. Nr. 6, mit Peusion und seiner bishe- rigen Uniform unter dem geseßlichen Vorbehalt ausgeschieden. Schäg, Sec. Lt. von der Reserve des 2. Broserzos,. Hess. Inf. Regts. (Großherzog) Nr. 116, mit Pension, Dr. oldstücker, Stabsarzt der Landw. vom Res. Landw. Bat. Altona Nr. 86, Dr. Hoffmann, Assistenz-Arzt dèr Reserve vom 1. Bat. (Lauban) 2. Niederschles. Landw. Regts. Nr. 47, beiden mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst der Abschied bewilligt.
Den 19: April 1873. Neißke, Sec. Lt. vom 3. Pos. Inf. Regt. Nr. 58, als Pr. Lt. mit Pension und der Armee-Uniform der Abschied bewilligt. Wagner, Sec. Lt, aggreg. dem 2. Garde-Regt. 3. F., mit Pension und der Armee-Uniform der Abschied bewilligt, gleichzeitig wird demselben die vakante Sec. Lts. Stelle im Berliner Invalidenhause verlielen. Sanio, Sec. Lt. von der Juf. des 2. Bats. (Goldap) 6. Ostpreuß. Landw. Regts. Nr. 43, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee-Uniform der Abschied bewilligt.
Offiziere und Beamte der Militär-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs-Mixisteriums.
Den 22, April 1873. Roestel, Zeug-Lieut. von der Art.
Werkstatt in Spandau, zum Art. Depot in Magdeburg verseßt.
NicchtamtliZes. Deutsches Neich.
Preußen: Berlin, 26. April. Se. Majestät der Kaiser und König haben laut telegraphisher Meldung aus Kö- nigsberg gestern Mittag gegen 1 Uhr eine Fahrt nah Louisenwahl unternommen. Nah der Rückehr von dort fand um 4 Uhr ein größeres Diner im Königlichen Schlosse L welchem ih Abends eine Festvorstellung im Theater anschließen sollte.
Nach einem zweiten Telegramm vom heutigen Tage find Se. Majestät der Kaiser und König Morgens 8 Uhr von Königsberg abgereist. In den festlih geschmückten Straßen war cine zahlreihe Volksmenge versammelt, von welcher Se. Majestät auf der Fahrt zum Bahnhofe enthusiastish begrüßt wurden.
— Ihre Kaiserlihen und Kön iglihen- Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich a Abend 7 Uhr zum Diner beim großbritannishen Bot-
aster.
— Der Aus\chuß des Bundesraths für Rehnungs- wesen, sowie die vereinigten Aus\{hü}e für Gee Lia und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen hielten heute Sizungen.
— Bei dem Bundes-Amte für das Heimathwesen stehen für Montag folgende Termine an: 1) Ortsarmenver- band Studa contra Ortsarmenverband Marienburg. 2) Orts- armenverband Kaemmersdorf contra Ortsarmenverband Plohnen. 3) Ortsarmenverband Kiel contra Gesammtarmenverband Neu- münster. 4) Ortsarmenverband Stade contra Ortsarmenver- band Stettin. 5) Ortsarmenverband Posen couatra Ortsarmen- verband Chodziesen. 6) Ortsarmenverband Kurnick contra Orts- armenverband Posen. 7) Ortsarmenverband Giessen contra Orts- armenverband Schmitt Lotheim. 8) Ortsarmenverband Leipzig contra Ortsarmenverband Zeiß. 9) Ortsarmenverbarid Ino- wraclaw contra Ortsarmenverband Zielorka. 10) Landarmen= verband der Kurmark contra Ortsarmenverband Lißegöricke. 11) D St. Wendel contra Ortsarmenaverband Ur- weiler.
— In seiner gestrigen Sizung genehmigte der Reichstag die drei leßten Artikel des Münzgeseßes (14—16) unverändert bis auf die kleine Aenderung in Artikel 14, der von der Werth- \chäßung der alten groben Silbermünzen bis zur Außercours- seßung derselben handelt, daß nämlich dem Thaler, der glei drei Mark is, der Zusaß „deutschen Gepräges“ gegeben werden soll. Dieser Zusay war vom Abg. Wolffson beantragt. Außerdem lag noch eine von verschiedenen Abgeord- neten eingebrahte Reihe von Zusazartikeln und Resolu- tionen vor, die gleichzeitig mit dem Münzgeseß zu erledigen sind. Die Zusagzartikel beziehen sich auf Abänderungen des bestehenden Banknotenwesens und des Staatspapiergeldes und auf die Aus- gabe von Reihhsmünzscheinen und \{chneiden mehr oder weniger tief in die bestehenden Zustände und in die Geseßgebung der Einzelstaaten ein. Der Präsident des Reihhskanzler - Amts, Staats-Minister Delbrück, warnte daher dringend davor, das Zustandekommen des Münzgeseßes zu erschweren, und son jeßt mit demselben die Entscheidung über Fragen zu verbinden, die eine spätere selbständige Prüfung und Regelung erheishen. In Folge dessen beshied sich das Haus unter Zurück- ziehung der von den Abgg. Braun (Hersfeld), Wilmanns und Mosle eingebrachten Zufaßartikel lediglih folgenden von den Abgg. Barth, Bamberger u. Gen. ‘eingebrachten Art. 17 anzu- nehmen, den Präsident Delbrück als einen solhen bezeichnete, der die Willensmeinung des Reichstages bezüglich der zunächst liegenden und dringendsten Frage deutlich erkennen läßt und die eingehende Prüfung des Bundesraths bis zur dritten Berathung des Münz- geseßes finden wird:
„Art. 17. Bis zu cinem vom Reichskanzler mit Zustimmung des Bundesrathes und zwar spätestens auf den ersten Januar 1875 fest- zustellenden Termine sind sämmtliche niht auf Reichswährung lautenden Noten der Bank ennen) von diesem Termine an dürfen nur folhe Banknoten, welche auf Reichswährung in Beträgeu von nicht weniger als 100 Mark lauten, in Umlauf bleiben oder ausgegeben werden.
Dieselben Bestimmungen gelten für das Staatspapiergeld und für die bis jeßt von Korporationeu ausgegebenen Scheine.“
Die sonstigen Zusazartikel und Resolutionen wurden, nah- dem die Sißzung um 4 Uhr geschlossen war, für die nächste zurückgestellt.
— In der heutigen Sitzung des Reichstags, der am Tische des Bundesrathes die Staats - Minister Delbrück, von Mittnacht und zahlreihe andere Mitglieder des Bundesrathes beiwohnten, wurde zunächst das Resultat der Konstituirung der Kommission zur Vorberathung des von den Abgg. Völk und Hinschius vorgelegten Geseßentwurfs über die bürgerliche Form der Eheschließung vom Präsidenten Dr. Simson mitgetheilt: Vorsizender der Kommission is der Abg. Dr. Techow, sein Stellvertreter Abg. Kastner, Schriftführer find die Abge- ordneten Kayser und Graf Kleist. Demnächst beschäftigten fich der Reichstag mit dem von dem Abgeordneten Dr. Bam- berger beantragten Zusagzartikel 18 zum Münzgesetß, in wel- chem die Ausgabe von Reichsmünzscheinen von mindestens 100 Mark und mit voller Metalldekung für die Uebergangszeit bis zur vollendeten Ausprägung der neuen Goldmünzen verlangt wird. Dieser Art. 18 wurde in Verbindung mit den fünf von der freien Kommission beantragten Resolutionen diskutirt, denen Abgeordneter v. Behr noch eine sechste hinzugefügt hat. Von denAbge= ordneten Grumbrecht und Koch wurdeihre Verweisung an eine beson=
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dere Kommission empfohlen, nahdem der Präsident Delbrü sich gegen die Ausgabe von Reichsmünzscheinen erklärt und der einstweiligen Benußung der vorhandenen groben Silbermünzen den Vorzu gegen hatte. Das Resultat dieser Verhandlung war bei Schluß
des Blattes noch nicht zu konstatiren.
— Im weiteren Verlauf der gestrigen Sihung des errenhauses wurde in der Berathung des Gesehentwurfs Uber die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen fortgefahren. 2: 2 des vom Abgeordnetenhause angenommenen Entwurfs autet :
„Die Vorschriften des §. 1 kommen zur Anwendung, gleichviel ob das Amt dauernd oder widerruflich übertragen werden oder nur eine Stellvertretung oder Hüifsleistung in demselben statthaben soll. If Gefahr im Verzuge, so kann eine Stellvertretung oder Hülfs- leistung einstweilen und vorbehaltlich des Einspruchs der Staats- regierung angeordnet werden.“
Hierzu beantragte Graf Udo zu Stolberg: hinter den Wor- ten „oder widerruflih“ die Worte „oder als eine Stellvertretung oder Hülfsleistung übertragen werden soll,“ einzuschalten und die Worte „übertragen werden oder nur eine Stellvertretung oder Hülfsleistung in demselben statthaben soll“ zu streichen.
Nachdem der Antragstellcr und Herr von Kleist-Rehow die- sen Antrag befürwortet und Herr Hasselbah ihn bekämpft, wurde derselbe abgelehnt und §. 2 in der Fassung des Abgeordneten- hauses angenommen. — §. 3, welcher lautet:
„Die Vorschriften des §. 1 kommen, vorbehaltlich der Bestim- mungen des §. 26, auch zur Anwendung, wenn einem bercits im Amte (8. 2) stehenden Geistlichen ein anderes ge: stliches Amt über- tragen oder eine widerrufliche Anstellung in eine dauernde verwandelt werden soll. i
wurde, nachdem Graf Brühl und Herr v. Kleist gegen, Dr. Zachariae und Herr v. Thaden für denselben gesprochen hatten, in der vorliegenden Fassung angenommen.
Zu 8. 4, welchen das Haus der Abgeordneten in folgender Faffung angenommen hat: Gi
„Zur Befkleitung eines geistlichen Amts ist die Ablegung der Entl«ssungs-Prüfung auf einem deutschen Gymnasium, die Zurück- legung eines dreijährigen theologischen Studiums auf einer deut- schen Staats-Universität, sowie die Ablegung einer wissenschaftlichen Staatsprüfung erforderlich. “
beantragte Graf Krassow folgenden Zusaß:
„die Staatsregierung kann zu den theologischen Examen der Kandidaten einen der betreffenden Konfession angehörigen Kom- missarius kommittiren, welcher berechtigt ist, sih an der Prüfung zu betheiligen. Die Prüfung ist öffentlich.“
Für diesen Antrag \prahen Graf Brühl und Graf zur Lippe, während der Staas-Minister Dr. Falk (S. unter Land- tagsangelegenheiten) „und die Herren Graf Rittberg, von Voß und Wever ihn bekämpften. Das Haus lehnte ihn {chließlich ab.
Hinter §8. 4, beantragte Graf Krassow die Einfügung des folgenden §. 4a.:
_„An den theologischen Fakultäten der Landes-Univerfitäten find Pes ouey für die in der Fakultät zu lehrenden Fächer in genügender
gay! anzustellen. Vor jeder Anstellung ist die zuständige kirchliche Behörde darüber zu hören, ob aus kirhlichen Gründen Bedenken gegen den Anzustellenden obwalten, und unterbleibt die Anstellung, wenn die kirhliche Behörde erklärt, daß sie den zu Berufenden aus kirchlichen Gründen für einen geeigneten Universitäts-Lehrer der Theologie ihrer Konfession nicht erachtet. :
Wenn Professoren der theologischen * Fakultäten während ihrer Anitsführung aufhören, Mitglieder der betreffenden Kirche zu sein, so find andere, welche derjêlben angehören, für die entsprechenden Fächer zu berufen. Dasselbe gilt, wenn die zuständige Kirchenbehörde einen Professor der theologischen Fakultät, nahdem sie demselben vollstän- diges Gehör gewährt, aus kirchlichen, nah der Anstellung eintretenden Gründen für nicht mehr geeignet zum Universitäts-Lehrer der Theologie ihrer Konfession erklärt. E A 3
Als zuständige Kirchenbehörde gilt für die evangelischen Fakultäten das Konsistorium der Provinz, in welcher die Universität liegt, welches zu dem Zweck dur einen Ausshuß der Provinzial - Synode, sofern
eine solche besteht, verstärkt wird, für die katholischen Fakultäten der römijch-katholishe Bischof der Diözese. | —
Ein gleiches Recht steht den gedachten kirhlichen Behörden rück- sichtlich der Berufung der Religionslehrer an denjenigen Gymnasien zn, welche einen konfessionellen Charakter haben.“
Der Antragsteller und Herr von Kleist-Rezow befürworte- ten diesen Antrag, die Herren Dr. Zachariä und Dr. Schulze sowie der Staats-Minister Dr. Falk (Siehe unter Laadtagsan- gelegenheiten) bekämpften ihn und das Haus lehnte ihn ab. Ebenso wurden die §8. 5, 6 und 7 nah kurzer Diskussion und Ablehnung einiger redaktionellen Anträge des Grafen Krassow in der vom Abgeordnetenhause beshlossenen Fassung angenommen. Dann wurde die Diskussion um 35 Uhr vertagt, und beshloß das Haus auf Antrag des Grafen Rittberg, der Wittwe des verstorbenen, früheren langjährigen Präsidenten des Hauses Prinzen zu Hohenlohe-Ingelfingen eine Beileidsadresse zu übersenden, und beauftragte das Präsidium mit der Auf- fassung resp. Absendung derselben.
— In der heutigen (27.) Sizung des Herrenhauses, welche der Präsident Graf Otto zu Stolberg-Wernigerode um 114 Uhr eröffnete, wohniten der Präsident des Staats-Ministeriums, Feld- marschall Graf von Roon, sowie die Staats-Minister Camp- hausen, Dr. Leonhardt, Dr. Falk und Graf Königsmarck, sowie einige Regierungskommissare bei. Das Haus trat sofort in die Fortsezung der Berathung des Gesezentwurfs über Vorbildung und Anstellung der Geistlichen ein, welche gestern nah §. 7 vertagt worden ist. Der §. 8 lautet: u
„Die Staatsprüfung hat (nach zurückgelegtem theologischen Studium) statt. Zu derjelben darf nur zugelassen werden, wer den Vorschriften dieses Gesehes über die Gymnasialbildung und theolo- gishe Vorbildung vollständig genügt hat. j
Die Prüfung (ist öffentlih und) wird darauf gerichtet, ob der Kandidat sih die für seinen Beruf erforderliche allgemeine e schaftlihe Bildung, insbesondere auf dem Gebiete der Philosophie, der Geschichte und der deutschen Literatur erworben habe.
Der Minister der geistlichen Angelegenheiten trifft die näheren Anordnungen über die Prüfung." |
i Hierzu beantragte Hr. v. Kleist -Regow die Worte: „nach zurückgelegtem theologischen Studium“ zu streichen. Hr. v. Wih- leben: im zweiten Alinea „ist öffentlih und“ zu streichen. Bei der Diskussion \prachen sih die Hrn. v. Kleist-Rezow, Graf Brühl, Baron Senfft v. Pilsah und v. Wißleben gegen, die Hrrn. Dr. Tellkampff, Graf Rittberg, v. Thaden, Dr. Schulze und der Regierungs - Kommissar Geheimer Regierungs - Rath Lucanus für die Vorlage aus. Das Haus nahm den §. 8 an und lehnte die beiden Anträge ab.
8. 9 der Vorlage lautet: | i
„Alle kirhlichen Anstalten, welche der Vorbildung der Geist- lichen dienen (Knaben-Seminare, Klerikal-Seminare, Prediger- und Priester-Seminare, Konvikte 2c.), en unter Aufsicht des Staats.
Die Hausordnung und das Reglement über die Disziplin in diesen A flalien der Kebrplan der Knaben-Seminare und Knaben-
Konvikte, sowie derjenigen Seminare, für welche die im §. 6 be- eichnete Anerkennung ertheilt ist, find dem Ober-Präsidenten der Provinz vvn dem Vorsteher der Anstalten vorzulegen.
Die Anstalten unterliegen der Revifion durch Kommissarien, welche der Ober-Präsident ernennt. Hierzu beantragte Graf Krassow folgende Fafsung: / „Alle kirchlichea Anstalten, welhe der Vorbildung der Geist- liGen durch Ertheilung von Unterricht dienen, stehen unter Aufficht des Staats. i 2 Die Haus-Ordnung, das Reglement über die Disziplin in die- sen Anstalten und der Lehrplan sind dem Ober-Präfidenten der Pro- vinz von dem Vorsteher vorzulegen. / e Die Anftalten unterlicgen der Revision durch Kommissarien, welche der Ober-Präsident ernennt. S t Graf Krassow und Hr. v. Kleist-Rezow vertheidigten dieses Amendement, während Hr. Gobbin dasselbe bekämpfte. Das Haus lehnte bei Schluß des Blattes den Antrag ab und ge- nehmigte den §. 9 in der Faffung der Vorlage.
— Bis zum 5. April 1873 waren in den Münzstätten des Deutschen Reihs in Zwanzigmarkstücken 447,782,880 Mark und in Zehnmarkstücken 125,797,540 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 6. bis 12. April d. I. sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 4,558,620 Mark, in Hannover 2,132,840 Mark, in Frankfurt a. M. 2,861,860 Mark, in München 1,225,200 Mark, in Dresden 635,000 Mark und in Stuttgart 1,443,020 Mark; ferner in Zehnmarkstücken: in Darmstadt 199,700 Mark. Die Gesammt - Ausprägung stellt fh daher bis 12. April d. I. auf 586,636,660 Mark, wovon 460,639,420 Mark in Zwanzigmarkstücken und 125,997,240 Mark in Zehnmarkstücken bestehen.
— Für den Verkchr mit steuerpflihtigen Getränken zwischen Elsaß - Lothringen und Baden is} außer den bereits bestehenden Uebergangs\straßen die vom elsässishen Landepunkt der Neufrei- stetter Rheinfähre nah Offendorf, Hauptamts - Bezirk Hage- nau, führende Straße als Uebergangsstraße, und die Drisein- nehmerei zu Offendorf als Uebergangs-Steuerstelle erklärt.
— Durch Allerhöhste Kabinetsordre vom 1. März 1873 ist die auf Grund des Gesezes vom 3. Januar c., betreffend die Reallasten-Ablösung der Provinz Schleswig-Holstein (G. S. S. 3) zu errichtende Rentenbank mit der Rentenbank für die Provinz Pommern vereinigt. In Folge dessen wird die leßtere sich in Zu- kunft der Gesammtbezeihnung „Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinzen Pommern und Schleswig-Holstein“ bedienen.
— Der General der Infanterie, Kommandant von Berlin, Chef der Land-Gensdarmerie und beauftragt mit den Geschäften des Gouverneurs von Berlin, von Schwarßtkoppen, hat gestern in seiner Eigenschaft als Chef der Land-Gensdarmerie eine mehrwöchentliche Dienstreise zur Inspizirung der Land- Gensdarmerie in den Provinzeri Pommern und Posen ange- treten und sich zunächst nah Stettin begeben. Während der Dauer der Abwesenheit des Generals werden die Geschäfte des Gouvernements und der Kommandantur von Berlin auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Kaisers uud Königs von dem General der Infanterie und Direktor der Kriegsakademie voi Olleh wahrgenommen.
— Der preußische Gesandte am sähsishen Hof, von Ei h- mann, ift hier eingetroffen.
— Der Herzog Rudolf Croy isst gestern früh aus Düllmen hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen.
— Der am 24. d. M. verstorbene Prinz Adolf zu Ho- henlohe-Ingelfingen war am 29. Januar 1797 geboren, General der Kavallerie, Chef des 23. Landwehr-Regiments, Mitglied des Staats-Raths, Ritter. des- Shwarzen Adler-Dr- dens, gehörte als Fideikommißbesiger von Koschentin, Tworog und Landsberg in Oberschlesien der Herrenkurie des Vereinigten Landtags an und wurde auf Grund dieses Besizes mit erb- lichem Recht 1854 in das Herrenhaus berufen. Nach dem Tode des Fürften Pleß hatte er den Präsidentenstuhl des Her- renhauses von 1853—1862 inne. Am 18. März 1862 wurde der Fürst berufen, um den Vorsiß im Staats-Ministerium zu führen. Aus dieser Stellung trat derselbe am 23. September 1862, zurü. Im Fideikommiß und Herrenhaussiß folgt ihm sein ältester Sohn Prinz Carl, Landrath des Lublinizer Kreises und Mitglied des Abgeordnetenhauses für Lubliniz-Groß-Streh- liß, geboren den 19. November 1820.
— Die fällige englische Poft aus London, den 24. Abends, über Cöln is ausgeblieben.
Frankfurt a. M., 25. April. (W. T. B.) Die beiden Infanterie-Bataillone, welhe aus Homburg und Wies- baden hierher beordert worden waren, haben heute Mittag den Rückmar{ch in ihre Garnisonen angetreten. In den die Stadt umgebenden Dörfern, namentlich in Oberrad, Niederrad, Isen- burg und Bornheim werden noch immer Verhaftungen von Perfonen vorgenommen, welche der Theilnahme an den Exzefsen verdächtig ersheinen. Die Beerdigung der bei den Unruhen ums Leben Gekommenen, soweit deren Leihen niht von den Familienangehörigen reklamirt worden sind, hat gestern stattge- funden.
Bayern. München,. 24. April. Wie der „Bayerische Kurier“ erfährt, is der König in Folge heftiger Heiserkeit eit einigen Tagen veranlaßt, das Zimmer zu hüten ; doch ist bereits eine Besserung im Befinden desselben eingetreten. E
— Der König hatte unter dem 14. Oktober v. I. in cinem an die Prinzessin Maria Theresia, Gemahlin des Prin- zen Ludwig, als Großmeisterin des St. Elis abeth-Ordens, gerichteten Handschreiben angeregt, ob es nit im Interesse dieses Ordens gelegen wäre, eine Aenderung seiner Statuten vorzu- nehmen. Dem Vernehmen nah hat nun die hohe Frau an Se. Majestät eine in diesen Tagen bereits au Allerhöchst ge- nehmigte Vorlage gemacht, welche eine theilweise Abänderung der Saßungen des im Jahre 1766 von der Kurfürstin Elisa- betha Augusta „zum Besten für Nothleidende“ gegründeten Dr- dens enthält. Darnah werden u. a. von jegt an bebufs regerer Förderung des Ordenszweckes, der in der Ausübung von Wer- fen der Barmherzigkeit besteht, die Aufnahmsgebühren namhaft erhöht und die Zahl der Ördensdamen für die Zukunft ver- mehrt.
Sachsen. Dresden, 25. April. Der Staats-Minister v. Nostiz-Wallwig wird fich morgen in Urlaub auf einige Wochen nah der Schweiz begeben.
Württemberg. Stuttgart, 21. April. Das Regie- rungsblatt veröffentliht das Gese zur Ausführung des Reichs- geseßes vom 6. Juni 1870 über den Unterstüßungswohnsiß, vom 17. April 1873. ;
Baden. Karlsruhe, 24. April. Der Großherzog ist heute Mittag, aus dem Murgthale kommend, in die hiesige Residenz zurückgekehrt.
Hessen. Darmstadt, 25. April. Der Zweiten Kam- mer der Stände ist folgender Gesezesentwurf, das Ver- hältniß der in den Dienst des Deutschen Reichs übergehenden MUGDer des Civildiener-Wittwen-Instituts, zugegangen:
udwig Il. 2c. Mit Zustimmung Unjerer getreuen Stände haben Wir verordnet und verordnen wie folgt :
Einziger Artikel. Unser Ministerium des Innern i} ermächtigt, den Mitgliedern des Civildiener-Wittwen-InsÄtuts, welche in den Dienst des Deutschen Reichs übertreten oder seither übergetreten find, bis auf Weiteres zu gestatten, Mitglieder des Civildiener-Wittwen- Instituts in der Klasse, der sie beim Ausscheiden aus Unserem Dienst angehören, beziehungsweise angehört haben, zu verbleiben, wenn fie die statutenmäßigen Leistungen fortentrichten, beziehungsweise die bis- her fälligen nachzahlen. Wenn Unser Ministerium des Innern die Theilnahme der gedachten Beamten an dem Civildiener-Wittwen-Ine- stitut niht weiter für geboten erahten wird, wird es denselben den Zeitpunkt des Erlöschens der gegenseitigen Verpflichtungen mindestens 6 Wochen vorhcr bekannt geben und ihnen zu demselben die zum Jn- ftitut bezahlten Eintrittsgelder ohne Zinsen zurückzahlen lassen.
Meckelenburg. Schwerin, 25. April. Der Groß- herzog und die Großherzogin sind mit der Herzogin Marie gestern Abend von Berlin wieder hier eingetroffen.
Sachsen-Meiningen-Hildburghausen. Meiningen 24. April. -Am 2. und 3. Juni findet hier eine Generalver- sammlung und Hauptprobe der vereinigten Feuerwehren der S qund Sachsen - Meiningen und Sachsen - Coburg-Go- tha statt.
Sachsen-Altenburg. Altenburg, 25. April. Gestern piraedns trafen der Herzog Ern und die Herzogin Agnes hier wieder ein.
Desterreich-Ungarn. Wien, 24. April. Der Schluß des Reichsrathes fand im Ceremoniensaale statt. Der Kaiser wurde bei seinem Eintritt mit einem dreimaligen Hoh von den in Galla versammelten Mitgliedern beider Häuser des Reichs- raths begrüßt. Sämmtliche Erzherzoge und Minister der dies- seitigen Reichshälste waren anwesend. Der Kaiser ließ fich auf den Thron nieder und verlas bedeckten Hauptes, bei mehreren Stellen von lebhaftestem Beifall unterbrochen, die Thronrede. Die Mitglieder des diplomatischen Corps wohnten der Ceremonie bei.
— 25. April. (W. T. B.) Der Reihs-Kriegs-Mi- nister Kuhn, sowie die Generale Mollinary, Iohn, Ro- dih und Koller sind zu Feldzeugmeistern, die General-2ajore Gallina, Graf Thurn, Graf Auersperg und Pötting zu Feldmarschall-Lieutenants, Oberst Beck, Vorstand der Mili- tärkanzlei, zum General-Major ernannt worden. — Die zwischen der hiesigen Polizei und den Fiakerbesißern ausgebrochenen Differenzen haben bis jeßt noh keine gütlihe Erledigung ge- funden. Die Fiakerbesizer drohen mit einem demnächst in's Werk zu sehenden Strike.
Schweiz. Basel, 25. April. (W. T. B.) Den „Ba- seler Nachrichten! zufolge protestirt die Regierung von So- lothurn gegen die Amtshandlungen, welche der Bischof La- chat vom Kanton Luzern aus als Bischof der ganzen Diözese vorgenommen hat, und verlangt das Einschreiten der Regierung von Lnzern und nöthigenfalls das des Bundesraths.
Niederlande. In einer außerordentlihen Beilage zum „Staats-Courant“ vom 20./21. d. wird nachstehende Mittheilung veröffentlicht :
„Haag, 20. April, Diesen Nachmittag is bei dem De- partement der Kolonien folgendes Telegramm eingetroffen: „Bericht des Kommissars vom 17. April. Truppen erlitten am vorigen Tage eine empfindliche Niederlage (gevoelig échec) am Kraton. Demzufolge nach dem Bivouac an der Küste zurück- gekehrt. Lage ist der Art, daß, zudem im Hinblicke auf den Mousson, Suspendirung der Expedition in Erwägung zu nehmen ist.“
— Am 21. April hat man in Amsterdam folgendes Regierungs-Telegramm aus dem Haag erhalten: „Nah einem heute Vormittag dem Departement der Kolonien zugekommenen Telegramme des General - Gouverneurs von Niederländisch- Indien is der Kriegsrath vor Atchin, unter dem Präsidium des Regierungs - Kommissars, einstimmig der Ansicht ge- wesen, daß die Stellung unhaltbar sei wegen der erlittenen Ver- luste und besonders wegen des heftigen Moussons. Darauf hat der General-Gouverneur in einer von ihm präsidirten Sizung des Rathes von Indien, welcher die Kommandanten der Land- und Seemacht und General-Major Verspijck beiwohnten, beschlossen, die Expedition zu suspendiren, um dieselbe im Herbste wieder aufzunehmen. Dieser Beschluß i besonders im Hinblicke auf den Moufson gefaßt worden, dur welchen die Kommunikation zwischen den Schiffen und der Küste wochenlang unterbrochen werden und also die Gelegenheit fehlen kann, die Truppen in gehöriger Weise mit Lebensmitteln und Trinkwasser zu versehen. Die Küste aber bleibt blokirt, “
Belgien. Brüssel, 24. April. In der heutigen Sißung der Repräsentantenkammer erklärte der Kriegs-Minister Thiebauld bei der Diskussion über das Kriegsbudget, daß die Regierung die weitere Prüfung der Frage der persönlichen Dienst- pflicht vorläufig vertagt habe. Die militärische Organisation müsse indeß den Anforderungen der gegenwärtigen Lage ange- paßt werden ; namentlich sei es dringend nothwendig, das Geseß über die Miliz einer Modifikation zu unterwerfen; der Minister werde um die Bewilligung von Supplementar - Krediten nach- suchen, dieselben jedoch auf das Maß des unumgänglih Gebo- tenen beshränken; hauptsählih müsse dahin gestrebt werden, daß die Mobilisirung der Armee mit der möglichsten Beschleu- nigung vor sich gehen könne; es wäre das die Erfüllung einer dur die geographische Lage Belgiens auferlegten Pflicht.
Großbritannien und Irland. London, 25. April. (W. T. B.) Das Unterhaus _hat die Vorschläge des Schaßkanzlers Lowe, betreffend die Ermäßigung der Ein- fommensteuer um 1 Penny, die Herabseßung _des Ein- gangszolles auf Zucker und die Emittirung von Schatzbonds genehmigt, und ferner der Resolution zugestimmt, wonach die Herabsezung des Zolles für Rohzucker am 8. Mai und für raffinirten Zucker am 28. Mai in Kraft treten soll. — Auf eine bezügliche Anfrage Sir I. Hay's bestätigte der Unierstaats\ekretär im Departement der Kolonien Hugesfon, daß die Ashanties, etwa 30 Meilen von Kap Coast-Castle ent- fernt, über die Tribus der Eingeborenen einen Sieg davon ge- tragen hätten; die Verluste der legteren seien indeß nihr so er- heblich, daß sie nit bei alledem die Eindringlinge zurückzuwerfen vermöchten. Seitens der Regierung seien Maßregeln zum Schuße der Eingeborenen ergriffen.
Frankreich. Paris, 24. April. Der Ministerrath beschäftigt sich gegenwärtig mit dem auf die Bildung einer Zivei- ien Kammer bezüglichen Geseße. Zwei verschiedene Redaktionen follen fich gegenüberstehen : die von Herrn Dufaure und die von