1873 / 100 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Apr 1873 18:00:01 GMT) scan diff

soll. Mit den Tendenzen der Geseße sind Se. Majestät doch jeden- falls einverstanden, sobald die Genehmigung zur Einbringung ertheilt wird. Denn, nachdem diese Gesebe ihre Fassung durch t parlamen- tarische Behandlung erhalten haben, fragt es si, ob Se. Majestät fich bewogen findet, die Geseße zu genehmigen; darüber aber hat Niemand zu befinden, wie Se. Majestät selbst, wiewohl er bei solchen Anläffen jein Ministerium zu Rathe zu ziehen pflegt. Insofern, meine ich, ist die Anführung des Herrn v. Senfft nicht richtig; Se. Majestät wird nicht bloße ballons d'essai in den Landtag werfen, wenn er mit der Absicht, daß sie fliegen sollen, überhaupt nicht einverstanden ift.

Daß die Person Sr. Majestät in parlamentarischen Verhand- lungen so wenig als möglich genannt werde, ist mein Wunsch, ‘und wie ich glaube, das Bestreben aller meiner Herren Kollegen, urkd wenn nichtsdestoweniger der Einzelne, wie dies in Bezug auf den Herrn Kultus-Minister geschehen, dazu gewissermaßen provozirt wird, 10 ist das schr begreiflich und verzeihlich, und- ih finde. es ganz in der Ord- nung, wenn der Herr Kultus-Minister erforderlicheu Falls darauf hin- weist, daß mit der Tendenz der vorliegeiden Geseße Se. Majestät doch einverstanden gewesen sein-muß, sonst würde cr die Einbringung nicht zugelassen haben. Ob die einzelnen Paragraphen aber so oder anders gefaßt werden, das ist ja dec Zweck, wesSwegen diese Geseße parlamentarisch behandelt werden. Wenn nun Herr v. Kleist eine frühere Bemerkung von mir dazu benußt hat, um darauf hinzuweisen, daß ih Aeußerungen, die außerhalb des Hauses gefallen sein müßten, benußt hätte, um darauf hinzuweisen, wie unpatriotish es sein würde, Gerüchte auszusprengen wie die, daß Se. Majestät mit diesen Geseßen nit einverstanden sei; wenn Herr v. Kleist darauf bingewiesen hat, daß im Hause hier öffentlich dergleichen Aeußerungen uicht gefallen seien, so kann ich ihm hierin nicht widersprechen ; ih meinerseits habe dergleichen Aeußerungen von der Tribune oder von irgend einem Plaße aus auch nicht vernommen. Ich glaube, daß diejenigen Personen, die dergleichen ih will nicht sagen ausgestreut, aber geglaubt und weiter verbreitet haben, sich doch sehr wohl gehütet haben wür- den, dergleicen öffentli auszusprechen. Nichtsdestoweniger find diese Gerüchte nicht blos außerhalb dieses Hauses, sondern auch innerhalb dieses Hauses verbreitet gewe]en, und das ist der Grund, warum ih darauf hinwies, wie unrichtig und verwerflih es sein würde, wenn N jolche Gerüchte kolyortirte, um damit die Geseßze zu Falle zu

ringen.

Soviel als Erklärung auf die Bemerkung des Herrn v. Kleist.

Seine heutige Rede, die soust ganz sachlich ‘gehalten war und die fich wesentlich auf den §. 1 bezog und auf die verschiedenen Amende- ments zu demsel ben hat ihm nichts desto weniger zu einer Bemerkung Veranlassung gegeben, die ih niht unerwähnt lassen darf. Er war der Meinung, daß es überhaupt etwas Ungeheuerliches sei, wenn ein Geistlicher in die Lage gebracht würde, zweien Herren zu dienen. Jh, meine Herren, finde das vollständig in der Qrdnung. Der Geistliche sofl seiner Kirche dienen und seinem Landesherrn, er sofl dem Staate und der Kirche unterworfen sein. Also ich verstehe niht, worin die Ungeheuerlichkeit liegen soll.

Wenn Herr von Kleist etwas hinzufügte, was ih nit ganz deutlich verstanden habe von „dem Staatsorganismus feindlichen Elementen“, so weiß ih nicht worauf sich das bezogen haben soll. cFch kann nun unmögli annehmen, daß er so weit geht, die Mini- Ftex Sr. Majestät des Königs als dem Staatsorganismus feindliche Elemente zu bezeichneu.

Demnächst nahm der Staats-Minister Dr. Falk das Wort:

Jch glaube, Heren von Kleist ganz richtig dahin verstanden zu Haben, daß er fih nicht bezog cuf eine Aeußerung, die ih heute ge- than habe, sondern auf eine, die ih im andern ¡Hause gethan habe. Daraus folgt nun, daß Herr von Kleist das ganz richtig, verstanden hat, was ich gesagt habe, und daß Herr Baron von Senfft dies darf ih hinzuseßen fich in argem Mißverständniß bewegt. Der verehrte Herr hat vorhin ausgeführt auf Grund eines Allerhöchsten Erlasses, den er theilweise vorlas, duß der Ober-Kirchenrath und resp. dessen Präsident so habe ih ihn wenigstens verstanden derjenige sei, der in einer von ihm hervorgehobenen Beziehung das Geseß hier zu vertreten haben würde, und hat mix die Berechtigung abgesprochen, dieses Geseß hier zu vertreten, und darauf habe ih ihm erwidert: ich habe dur die Ordre, mittelst deren ih beauftragt bin, das Geseß hier einzubringen; den Befehl erhalten, dasselbe hier zu vertreten, und das würde, abgesehen von einer jachlichen Ausführung über die Frage, ausreichen, meine Legitimation zu egründen. Weiter habe ih Nichts gesagt. Von dem Inhalt der Geseße habe ich fein Wort gejagt und am allerwenigsten habe ich mich wollen mit der Verantwortung Sr. Majestät des Königs decken. Ih weiß sehr wohl, daß die Minister da fi\d, Se. Majestät zu decken, und daß nichi das umgekehrte Verhältuiß stattfindet, und ih nehme die Verantwor- tung für den Inhalt dieser Gesebe im vollen Bewußtsein des Ernstes wie früher, so auch jeßt, auf mich. Was aber die Bezugnahme des anderen Haules anlangt, so liegt die Sache ganz so, wie der Herr Minister-Präsident angedeutet hat. Ich habe des Ausdruckes „Krone“ mi bedient, aber nit spontan, sondern gegenüber Aeußerungen, die ich in ihrem Zusammenhange dahin auffassen mge, als ob wesent- liche Bedenken in die Hörenden gestreut werden sollten darüber, ob

Se. Majestät mit der Verfassungsänderung einverstanden sei, und als

ob durch dieses Mittel ein Druck ausgeübt werden sollte auf die Be- hörden. Ih wußte aber positiv, daß Se. Majestät der König mit dieser Verfassungsänderung „einverstanden sei, und dieses pofitive Wissen berechtigte mich zu jener Erklärung, zur Zurüc{weisung des anderseits Gesagten und zur Zerstörung des Eindrucks, der mit der entgegengeseßten Ausführung beabsichtigt warz; und ih denke, wie jachlich Richtiges ih gesagt habe, geht aus dem Umstande hervor, daß das Verfassungsgeseß den Tag darauf vollzogen ist, nachdem die leßte Abstimmung Über dasselbe in diesem Hohen Hause beendet war.

Z §. 4 erklärte der Staats - Minister Dr. Falk nah dem Grafen zur Lippe: j

Meine Herren! Ich weiß kaum, was ich sagen foll zu einer der- artigen Expektoration, die fich zuerst bemüht, die allershreckhaftesten Bilder zu finden und dann Uber diese geshaffenen Bilder in ernsteste Bewegung geräth. Jch hoffe Ihnen zu zeigen, daß keine Veranlassung wär, sich jelbst so tief bewegt zu machen. Der verehrte Herr hat dieses Examen als ein in jeglicher Beziehung unbr Institut gekennzeichnet; er hat demnächst es mit Namen benannt, die er aus der mittelalterlihen Rüstkammer, wie er selbs wohl an- deutete, hergeholt hat. Er hat dem Geseßesparagraphen den Vor- wurf gemacht, daß er außerordentlich lückenhaft sei; er hat gesagt, es hâtte sich die Sache iu anderen Staaten nicht bewährt; er hat Einiges E meine eigene Petson geäußert, worauf ich naher noch zurück- omme.

Was nun zunächst den von ihm inden Vordergrund gestellten Gedanken betrifft, daß die Vorschrift durchaus lückenhaft gewesen sei, und zwar lücken- uke deôwegen, weil der Paragraph von der theologischen Prüfung, die die

irche anordne, nicht spreche, so muß ih das gerade als einen besonderen Vorzug des Gesehes fennzeichnen. Es lag der Gesetzgebung eben daran, si vollständig auf den staatlichen Boden zu stellen und nur dasjenige zu fördern, was dem Staate gebühre, Überall für dasjenige aber, worüber der Staat nicht zu bestimmen hat, sondern allein die Kirche, keinerlei Vorschriften zu tre] en und deswegen ist in voller Absicht, und nicht etwa um ein Beispiel der leichtfertigen Ge} ehesmacherei zu gewähren, wie es der geehrte Herr Redner wohl- vorher bezeichnet hat, der Punkt der theologischen Prüfung weggelafsen worden, man will denselben eben der Kirche in vollem Maße anheimgeben. Es ist mit dieser Ein- wendung des Herrn Vorredners gerade so wie mit einer Einwendung, die derselbe in der Kommission, als ih die Ehre hatte, cinmal der- selben beizuwohnen, vorlas. Er fand nämli einen außerordentlichen Widerspruch darin, W dies Geseß A en gegeben werde Und daß doch in dem §. 1 von der Figenshaft eines Deutschen die Rede sei. Es wurde ihm freilich und mit Recht das \chla- gn Argument entgegengehalten , daß die Reichsverfassung nah

rtifel 3, dieselbe Reichsverfassung, die ja auch unter seiner Thätigkeit zu Stande P ist, ein jeder Deutscher glei sei einem Preußen, und daß damit der Gedanke diefes Paragraphen als

ein nothwendiger gegeben fei. Ebenso unbegründet ist, wie ih gezeigt, -

sein erster Vorwurf.

Er hat dann weiter gesagt, und in dieser Be iehung auf das Großherzogthum Baden si bezogen, daß man do ehen fofe: wie die Geseße sih ‘dort bewähren; es ist das ergänzend geschehen gegen- über der Acußerung des Herrn Grafen von Krafsow und Herr Graf von Krassow hat uns zwei Punkte- b'zeihnet, in welchen das Examen \sih als nachtheilig bewiesen habe. Die erste Folge sei für die katholische Kirche die gewesen, daß die Pfarreien nicht mehr definitiv beseßt würden, weil die Leute das Examen nicht machten. Meine Herren! Gerade die in Baden gemachten Erfahrungen haben dahin geführt, jene unveollständigen Geseße, die Baden hat, hier zu vervollständigen. Baden leidet daran, daß das dortige , Gesetz schr schöne Säße aus\priht, aber Säße, zu deren ernster Durführung die Gesetze feine Mittel haben. Das ist eine Lehre, die man sich bei der Ausarbeitung dieser Gesetzentwürfe hat dienen lassen. Man hat gesorgt, daß die Mittel vorhanden seien, daß solche Unbotmäßigkeiten gegen die Staatsgeseße wie in Baden, hier nicht vorkommen wer- den; ih denke deshalb, daß auh Sie diese Mittel ‘durch Jhre Zu- stimmung als solche hinstellen werden, die demnächst dem Staat zu Gebote stehen müssen. Œs ist dazn auf die evangelische Kirche hinge- wiesen worden und auf die mix nicht bekannte Thatsache, daß früher jährlich 13 Kandidaten examinirt werden mußten, um nur dem Be- dürfniß zu entsprechen, während jeßt etwa 6 bis 7 jährlich examinirt werden, und daraus folgert Herr Graf v. Krafsow, daß dies lediglich die Schuld dieses Examens sei. Wir haben nun gestern andere Gründe für den Mangel des theologischen Studiums in Baden gehört von Herrn v. Kleist, die Bezugnahme auf die protestanteuvereinliche Richtung der Universität Heidelberg und es werden sich noch andere Gründe für die Abnahme des Studiums der Theologie, seien cs lokale, feien cs allgemeine, bezeichnen lassen, die es flar machen, daß eine solche Folgerung nur eine icheinbar richtige ist, aber als eine gebotene si nicht darstellt. Das Bild des Herrn Vorredners von dem theologishen Examen, auf der andern Seite von demjenigen Examen, welches die Staats-Kommission vornehmen wird, ist aller- dings recht drafstish gewesen; er sagte: die theologishe Kom- mission werde examiniren über die Snfallibilität und wenn der Kandidat hier nicht ordentlich. firchlich antwortet , so werde er nicht genügen; die staatliche Kommission werde auch über die Infalli- bilität examiniren, werde die JInfallibilität für Unfinn erklären, und wenn der Kandidat daran glaube, dann werden die ihn durcfallen lassen. Ja, meine Herren, dann allerdings kommt er wirklih, um das Marterinstrument zu bezeichnen, in eine Zwickmühle. “Ist das aber wirklih so? Das erste mag sein, aber das zweite, handelt cs sich um eine philosophische Frage? Ist das nit vielmehr eine einfach dogmatische Frage? und bemüht sich der Geseßzeutwurf nicht, dies Gebiet zu vermeiden? Ja, denallerernstesten Anforderungen von verschiedenen Seiten, auf die Fragen des Kirehenrechts in diese staatliche Kommission zu legen, ist man vollbewußt entgegengetreten, um Alles von der Hand zu weisen, was angeführt werden fönnte dafür, daß der Staat über jeine Grenzen hinausgreife. Also eine solche Argumentation trifft wiederum die Sache nichf. A

Dann hat der Herr sich bemüßigt gefunden, mix Bezüglich dieser Geseßesvorlagen Originalgedanken abzusprechen. Ja, darauf mache ih auch keinen Anspruch. Was will ih? Jch will dazu beitragen, daß dem Staat ein wadckeres, tüchtiges Geseß gegeben werde, unter dem er sih selbst erhalten und vertheidigen kann gegen Elemente, die geeignet sind, ihn zu zerstören. Das ist es. Ob ih dabei An- derer Gedanken verfolgt und wieweit ich diese Gedanken ausgeführt habe im Einzelnen, ob bei dem einen oder anderen Punkte mir dic Originalität zuzusprechen ist, das ist einerlei; wenn das Geseß nur wirksam ist. Das Uebermaß von Angriffen, die gegen das Geseß er- hoben worden sind, beweist vielleicht, daß das Richtige dabei getroffen wurde und daß man die wunden, aber ungedeckten Stellen des Gegners getroffen hat. Auf etwas Anderes verzichte ich. -

Ueber das von dem Grafen v. Krassow vorgeschlagene

Amendement (H. 4a.) äußerte der Staats-Minister Dr. Falk:

Auf die Gefahr hin, daß ih. dem Herrn Vorredner nicht ganz entspreche, nehme ich auch “das Wort, indem ich es für nothwendig halte, den Standpunkt der Staatsregierung gegenüber diesem Amen- dement zu kennzeihnen, und von diesem. Standpunkte aus fomme ih ebenfalls dazu, für die Verwerfung des Amendements zu reten: Seiner ganzen Einrichtung und seinem Inhalte nach gehört es sicher- lich nicht -in dieses Gefeß, fondern in das Unterrichtsgeseß Und seinem weitaus größten Theile nach in die Statuten der Universitäten. Jn diesen Statuten ist dann au, soweit {on bestehende thatsähliche Verhältnisse dabei in Betracht kommen ih habe die Universitäten Bonn und Breslau von Seiten der katholi\h- theologishen Fakultät im Auge die Angelegenheit bisher zum Ausêtrage gebracht. :

Anzuerkennen bleibt allerdings, daß, wenn der Staat genöthigt ist, eia Universitätsstudium vorzuschreiben, und nur in ge- wissen Fällen, wie es der zeigt, dieses _ Universitäts\tu- dium dur ein anderes Studium erseßen läßt, er demje- nigen, den er dazu nöthigt, auch die Möglichkeit gewähren muß, die Lehre seiner Kirhe in der Weise entgegenzunehmen, wie sie das Organ de: Kirche vorschreibt, Aber, meine Herren, der Modus, wie das geschehen soll und in welchem Maße, ob er neben einer derartigen Lehre, namentlih was die evangelische Kirche betrifft, in den verschie- denen Richtungen nebeneinander en im Interesse der Wisjen- haft berechtigt sei, auch andere Gesichi2punkte entsprechend zur Geltung bringez zu dürfen, ist eine Frage, die einex detagillirten Erörterung bedarf und fich nicht mit cin paar allgenèeinen Säßen abthun läßt. Es kommt noch hinzu, daß die folgenden Absäte nah dem Absaß eins von einer Beschaffenheit find, daß sie meiner Meinung nach nuit angenommen werden können. Der Ab- faß 2 unterwirft, was die Entlassungsfrage betrifft, anscheinend den Staat, mir nichts Dir nichts, [ediglih einem subjektiven Urtheil der betreffenden kirchlichen Oberen. Es wird nicht geordnet, ob der Staat diese Frage zu prüfen hat, hier foll ohne Weiteres auf cin solches Votum hin die Abseßung erfolgen. Welche Folgen soll das haben? Soll der Mann aus dem Amte scheiden ohne Rücksicht auf Gehalts- Ansprüche? Oder foll geboten sein, wie es meines Erinnerns in dem österreichischen Konkordat geschehen ist, daß, wenn ein solches Notum ergeht, der Mann ein Ruhegehalt bezieht? Wollen Sie den Staat nöthigen, derartige Ruhegehälter zu gewähren? _ /

Das dritte Alinea beschäftigt fich mit der evangelischen Kirche, und nah meiner Meinung geht dasselbe aus dem Nahmen der Geseß- gebung heraus. Wir geben hier den Konsistorien und den Synoden he dié Staat3geseßgebung nichts,

in eventum Rechte, über wel bestimmen hat. Weiter

sondern lediglich die Kirhe zu laborirt dics Amendement an zwei anderen Schwächen. Es leidet daran, daß die Universitäten so behandelt werden, als seien sie provinzielle Einrichtungen; sie find aber Landes-Universitäten, Und darum *st ihr Verhältniß nicht ein, solches, daß das Provinzial-Kon- sistorium die Entscheidung haben könnte. JIH kann ein gewisses Be- fremden nicht unterdrücken, daß das Amendement ausgeht von Män- nern, die so sehr erfüllt sind von der Autorität des höchsten Bischofs. Dieses Anmiendement nimmt dem. höchsten Bischofe Rechte, indem es die Rechte desselben in die Hand des Konsistoriums legt. Es mag historish nicht ganz ohne Interesse sein, den Namen zu nen- nen, von dessen Träger dies Amendement pin gebracht ist; es ist der Abg. Brühl. Wir hatten vor 3 Jahren eine Synode in Hanno- ver, und da bemühte sih dieser Hérr, durch zahlreiche Anträge, denen man zum Theil zustimmte, den 8ummus episcopus aus der Kirchen- vera der Provinz Hannover F eigezub an und an seine Sfelle die Machtvollkommenheit des dortigen Landes-s onsistoriums zu seßen. Es gewinnt den Anschein, als sei er mit diesem Anfrage auf jenem Wege weiter gegangen. D

Nun den Schlußsaß. Derselbe beschränkt die Rechte des Staates, was die evangelische A betrifft, und zwar ohne Grund, denn was materiell erreiht werden \oll, wird jeßt {on erreicht. Der General- Supcrintendent, der Mitglied des Provinzial-Schulkollegiums ist, wird

L sich vergewissern, ob eine Perssalichkeit zum Religionslehæer geeignet

“1871 27,654 jy

ist, er hat später gewisse Prüfungen vorzunehmen, um sich davon dcs Weiteren zu überzeugen. Sodann soll der Staat von einem derar- tigen Votuna der kirchlihen Behörde in Bezug auf Anstalten ab- hängen, welche einen toittelipaciien Charafter haben? Das ift ein sehr cdenkliches ort konfessioneller Charafter.' " Wenn wir im Unterricht8geseß diese rage klar ge- stellt Haben, dann werden wir einen festen Boden- unter den Süßen esizen. Wie ist es aber jeßt mit dem konfessionellen Charak- ter? Scharf ausgeprägt kommt er ih spreche von den evangelischen Anstalten nur in singulären Fällen vor, 3. B. in Gütersloh, in Treptow an der Rega 2c., meistens ist er entwickelt worden aus ein- zelnen Gesichts unkten historisher Art; etwa daraus, daß / der- jenige, der die Anstalt zuerst gestiftet hat, der betreffenden Konfession angehörte, oder daraus, daß derjenige, der die Mittel zur Erhaltung gewährte, dieselbe hatte, oder daraus, daß die Lehrer einer bestimmten Konfession längere Zeit angehörten. Konnte man unter solchen Um- ständen guch won einer Anzahl von Anstalten sagen, sie haben den konfessionellen Charakter, so waren derartige Entscheidungen doch nicht selten zweifelhafte. In solchen Fällen hat man sich mit- unter nah einer Rei e von Jahren anders befonnen und die frühere Entscheidung für unrichtig erklärend, anerkannt, sie müsse umgekehrt ausfallen, oder doch dahin ausfallen, es sei gar fein bestimmter fon- fessioneller Charakter nachgewiesen. So ändern sih die Sachen. Ne mehr tritt dies hervor, wenn es sich um fommunale Anstalten handelt. Die Kommunen nehmen nicht selten in Rückficht auf die Entwicklung ihrer Verhältnisse ihre früheren Erklärungen über den konfessionellen Charakter zurück; alle Faktoren sagen: wir wollen nit Lehrer nur einer Konfession, wir woll-n für die Anstalt einen paritätischen Cha- rakter haben und der Minister kann derartigem Verlangen nicht entgegentreten, namentlich, wenn er der Anficht ist, daß den Anstalten ein spezieller konfessioneller Charakter nicht mit Nothwendigkeit auf- geprägt werden muß. Sie schen also einen, Wechsel, der gar nicht eine Unterlage für geseßliche Bestimmungen giebt. Jh ‘denke also, wenn diese Betrachtungen zusammengefaßt werden, das Hohe Haus Os wird, daß das Amendement in allen seinen Theilen abzu- ehnen ist.

Gewerbe uud Handel. ;

Dex bedeutende Aufschwung der deutschen Gewerbthätigkeit, welcher unmittelbar nah Beendigung des Krieges mit Frankreich si geltend machte und im Jahre 1872 zur vollen Entfaltung gelangte, ist namentli in dem Handelsverkehr mit Eisen und Eisen- waareù aller Art in auffaklender Weise hervorgetreten. Die Thâtig- keit der Maschinenfabriken und Cisengießereien war während des ganzen abgelaufenen Jahres dur großartige Lieferungen für den Be- darf der Eisenbahnen, jowie durch Erweiterungen {on bestehender und durch Errichtungen ueuer industrieller Etablissements von eiten des Jn- und Auslandes derartig in Anspruch genommen, daß viele Aufträge von der Hand gewiesen werden mußten, da es ungeachtet aller Anstrengungen nicht möglich war, die Produktion dem Bedarfe entsprechend zu vermehren Und zu er öhen. Die einheimische Eisen- produktion cutwickelte zwar eine Lebhaftigkeit, wie nie zuvor, und erfceute sich eines äußerst lohnendcn- Absaßes, da die Preise des Roh- eijens, Schmiedeeiseus, der Bleche 2c. auf eine ungewohnte Höhe stiegen. Troßdemzsind aber die inländischen Hütten- und Walzwerke bei Weitem niht im Stande gewesen, die Ansprüche, welche der inländische Markt an sie stellte, zu befriedigen. Um den Bedar _des leßteren zu deen, mußten bedeutende Bezüge von englischem, \cottischem und \{hwedishem Eisen gemacht werden und Deutschlands Einfuhr yon Roh- und Material- eisen aller Art hat im abgelaufenen Jahre einen nie dagewesenen Umfang erreicht. Auch Eisenwaaren und Maschinen gingen in größeren Mengen, als fonst, vom Auslande ein, da die inländischen Fabriken wegen Ueberhäufung mit Bestellungen allen Anforderungen nicht gerecht werden konnten. In dieser Beziehung mag U. @. nur erwähnt werden, daß die Direktion der Saarbrücker isenbahn zur Ergänzung ihres Materials 658 Stü Eisenbahn-Fahrzeuge aus Belgien R welche inländische Eisenbahnwxgen-Fabriken innerhalb der gewuün chten Frist nit zu liefern vermochten, Aber auch / Deutschlands Ausfuhr von erheblih gestiegen und iefert einen sprechenden Beweis von dem An-| sehen, dessen sich die deutsche Industrie im Auslande erfreut.

Die B.deutung des Handelsverkchrs mit Eisen und Eisenwaaren wird sich aus den nachfolgenden, einer Aufstellung des Kaiseclichen statistishen Amts entnommenen Ziffern näher erkennen lassen, welche die Ein- und Ausfuhr während der leßten fünf Jahre darstellen, wobei allerdings nicht außer Acht zu lassen, daß im leßten Jahre 1872 das deutsche Zollgebiet durch Zutritt von Elsaß-Lothringen eine Erwei- terung exfahren hat.

1, Noheifen ‘und altes Brucheisen. Einfuhr Ausfuhr

1872 13,952,957 Ctr. 2,901,256 Ctr. 1871 8,809,106 » | 2,234,028 y 1870 4,586,684 , | 2,196,490 j, 1869 83,794,915 y 2,037,142 y 1868 2,650,720 y 1,960,386 y

3. Eisenbahnschienen. Einge Ausfuhr 1872 234,145 Ctr. | 1,408,636 Ctr. 1871 102,196 835/856 y 1870 49,932 720,604 1869 46,631 742,476 1868 92,214 572,339

Eisenwaaren Und U ist gegen die vorhergehenden Jahre ganz f

2 Geschmiedetes 2c. Eisen. Einfuhr | Ausfuhr 709,677 Ctr. | 609,767 Cir 519,239 | 266,299 « 160/730 y | 202,51 - 165,938 » | 231,062 - 153,739 | 209,832 -

E: 4, Staßl.

Einfuhr | Ausfuhr f 108,531 Ctr. 153,198 Cir 56724 , | 116,329 , 41,200 | 168,078 - 57,662 „, | 143,156 »y 47526 , | 137,204 y

5 ; cir 6. Eisen- und Stahßlwaaren 5. Facçonnirtes Eisen 2c. - ua grobe und grobe. Einfuhr. Ausfuhr Einfuhr | Ausfuhr 1872 53,671 Ctr. | 120,406 Ctr. 1,019,539 Ctr. 1,089,397 Gtr 1871 45,504 , 74,689 „, | 431,366 852,301 1870 45,076 jy 61,068 | 330,783 785,807 „y 1859 57,192 5 111,880 374,978 877,529 jy 1868 44343 y 68,737 j 221,575 y | 790,178 1

7. Lokomotiven, Tender und Dampf- kessel. Einfuhr Ausfuhr 1872 67,455 Ctr. 146,283 Ctr.

88,070 y„ 87,715 y

f

8. Andere Maschinen.

Einfubr | Ausfuhr 596,265 Ctr. 626,526 Ci 289,679 394,847 y ; 274,067 334/632 - 1869 21436 y 52,085 - | 269,668' | 359,003 - 1868 16,496 y 31,489 y 199,877 , 249,471 «

Stellt man die vorstehenden Ziffern für 1868 und, 1872 in Ve leich, so ergiebt si für leßteres ein Mehr bei Roheisen und alte! Brucbeijen in der Einfuhr um 426 Proz., in der Ausfuhr u 48,0 Proz. ; bei gefmiedetem 2c. Eisen in der Einfuhr um 361 Pro} in der Ausfuhr um 191 n) bei S S in der Einfu! um 154 Proz, in der Ausfuhr um 146 Proz.z bei Stahl in d Einfuhr um 128 Proz., in der Ausfuhr um 11,7 Proz. ; bei fagçoh üirtem Eisen 2c. in der Einfuhr um 21,0 Proz., in das Ausfuhr ul 75,2 Proz. ; bei Eisen- und Stahlwaaren in der Einfuhr um 30 Proz., in der Ausfuhr um 37,8 Proz. ; bei Lokomotiven 2c. in ? Einfuhr 309 Proz., in der Ansfuhr um 364 Proz.; bei andert cid in der Einfuhr um 198 Proz-, in der Ausfuhr

151 Proz.

1870 23,154

Verkehrs-Anstalten.

London, 23. April. Die Direktoren der vereinigten atla tischen Telegraphen-Gesells ch afen zeigen an, daß fie | Folge der Beschädigungen, we che dem 186ber Kabel dev anglo-aum faunishen Gesellschast, und dem französish-atlantishen Kabel zugesto) sind, beschlossen haben, vom 1. Mai ab ihren Depeschentarif vol auf 6 Schillinge pro Wort zu erhöhen.

Iuseraten-Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32.

\ck 25 1

t 4,

[1177] Stecbriefe und Untersuchungs-Sachen.

Oeffentliche Bekauntmachung. Auf die Anklagen der Köuig- lichen Staatsamyaltschaft zu Prenzlau vom 2., 5. und 6. April 1873 ist durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage gegen folgende Personen: 1) den August Albert Ludwig Porth aus Gerswalde, am 183. Januar 1851 geboren; 2) den Knecht August Wilhelm Friedrich Gesch aus Stegeliß, am 9. Februar 1851 geboren ; 3) den Julius Carl Friedrih Koehler aus Fürstenau, daselbst am 13. September 1851 geboren,_ ortsangehörig in Krohnhorst; 4) den Otto August Gabel aus Groß-Fredenwalde, am 4. August 1851 gebo- ren ;_9) den Ferdinand Julius Heinrich Hübner aus Krohnhorst, am 26. Februar 1851 geboren; 6) den August Friedrich Wilhelm Becker aus Gerswalde, am 18, September 1850 geboren; 7) den Knecht Wilhelm Christian Friedrich Reusch aus Fliet, dasclpst am 7. Januar 1850 geboren, ortsangehörig zu Kaakstedt; 8) den August Friedrich Hermann Muchow aus Böckenberg, am 10. September 1850 geboren; 9) den Franz Friedrih Benthin aus Buchholz, am 5. August 1850 geboren; 10) den Knecht August Wilhelm Ferdinand Friedrich aus Stegeli , am 18. Oktober 1848 geboren; 11) den Knecht August Friedrich Wilhelm Plunz aus Zliet, äm 4. August 1850 geboren; 12) den Keiselschmidt Ferdinand Adolph Friedrich Lüdecke aus Stege- liß, am 7. Februax 1850 geboren; 13) -den Schneider Karl Eduard Louis Müller aus Groß-Fredenwalde, am 19. November 1845

eboren: 14) den Tischler Karl Gustav Adolph Müller aus Groß-

redenwaide, am 2. August 1849 geboren; 15) den Christian Friedrich Wilhelm Kassabe aus Groß-Fredenwalde, am 19. Februar 1850 geboren ; 16) den Knecht Ferdinand August Wilhelm Rie aus Berkenlatte, am 13. April 1851 geboren; 17) den Schuhmacher Gustav Eduard August Runge aus Templin, am 9. September 1850 geboren ;' 18) den Gustav Hugo Max Schilling aus Templin, am 21. Februar 1850 geboren; 19) den Barbier Carl Albert Hermann Leumaun zu Alt-Ruppin, am 24. Februar 1944 geboren, zu Templin ortsangehörig ; 20) den Wil- Yelm August Hermanu Feldmann aus Templin, am 4. Januar 1851 geboren; 21) den Schneider Wilhelm Ludwig August Behmler aus Gandeniß, am 9. September 1851 geboren; 22) den Knecht Albert Friedrich Wilhelm Minks aus Ringenwalde, am 7. September 1851 geboren; 23) den Maurer Heinrih Christian Friedrich -Minks aus Ringenwalde, am 20. April 1851 geboren; 24) den Christian Friedrich Wilhem Collin aus Fakobshagen, am 20. April 1851 geboren; 295) den Ernst Ulrich Bernhard Plambeck aus Alt-Placht, am 15. August 1851 geboreà; 26) den Schmidt Carl Ludwig August Koepke aus A1 A am 5. Mai ‘1850 geboreu, 27) den Schiffer Carl Friedrich ilhelm Draeger zu Bars am 2. September 1846 geboren, zu Densow ortsangehörig; 28) den Schiffer Gustav Wilhelm August Hermann Schuch aus Beutel, am 31. Dezember 1849 geboren; 99) den Schiffer August Hermann Voß aus Bredereiche, am_ 5. Juni 1849 geborn; 30) den Schiffer August Fricdrich Ludwig Schulz zu Camp am 24. Oktober 1850 geboren und zu Damm-Hast ortsan- gehörig; 31) den Böttcher Johaun Friedrih Fick aus Damm-Halt, am 18. März 1850 geboren; 32) den Otto Ludwig Erdmann Liesberg aus Vogelsang, am 7. März 1850 geboren; 33) den Knecht Carl Hermann Gujtav Berg aus Lychen, geboren am 18, März 1850 ; 34) den Seemann Wilhelm Ernst Ulrih Krause aus Leychen, am 2, März 1847 geboren; 39) den Hermann Gustav Adolph Franz aus Rutenberg, geboren am 9. Dezember 1851; 36) den Kauf- mann Johann Franz, Gotthold Manger aus Wichmannsdorf, geboren den 11. April 1847; 37) den August Jehann Friedrich Krempin aus Warbende, geboren den 19. August 1850; 38) den Knecht Carl Friedrich Wilhelm Müller aus Lichtenhain, geboren den 23. August 1848; auf Grund des 8. 140 des Strafgejeßbuchs für das Deutsche Reich die Untersuchung eingeleitet worden , weil fie in den Fahren 1850 bis jeßt dem Eintritte in den Dienst des stchenden Heeres oder der Flotte fich dadurch zu entzichen gesucht haben, daß sie ohue Erlaubniß das Reichsgebiet verlassen resp. nach erreichtem mili- tärpflichtigen Alter fich außerhalb des Reichgebiets aufgehalten haben. Der Aufenthalt dieser Personen hat nicht ermittelt" werden fönnen und werden Bs hierdurch aufgefordert, in dem auf deu 19. Sep- tember 1873, Vormittags 11 Uhx, an hiesiger Gerichtsstelle an- beraumten Termine zur mündlichen Verhandlung entweder persönlich zu erscheinen oder sich durch einen geseblih zulässigen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, auch die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweis- mittel mit zur Stelle zu bringen, oder solche so zeitig dem unterzeich- neten Gerichte anzuzeigen, daß sie noch zum Termine herbeigeschafft werden können. Jn dem Fall des Ausbleibens wird mit der Ver- handlung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren werden,

Templin, den 15. Ayril 1873. E Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. Handels-Negister-

Handelsregister.

1) Der Kaufmann Hermann Meyland, unter Nr. 953 des Fir- menregisters als Juhaber der Firma H. WeylanD hier cingetragen, ist am 4. Januar 1873 verstorben. Das von ihm betriebene Han- delsgeschäft ist auf seine Rittwe Emma Weyland, geb. Meyer, über- gegangen, welche es für eigene Rechnung unter der bisherigen Firma fortführt. Sie ist als deren Inhaberèn unter Nr. 1397 des Firmen- registers eingetragen, dagegen die Firma unter Nr. 953 desselben Re- gisters gelöscht. t i

2) Der Kaufmann Friedrich August Hermann Bode, unter Nr. 1149 des Firmenregisters als Inhaber der Firma Bode & Co. hier eingetragen, ist am 22. Februar 1873 verstorben. Seine Erben, näm-- lih seine Wittwe Alwine Bode, geb. Stolberg, und seine F Kinder Friedrih Hermann, Max und Marianne Geschwister Bode seßen das yon ihm betriebene Pia seit dem 22. Februar 1873 in offener Handelsgesellsc zaft unter der bisherigen Firma, zu deren Zeich- nung und Vertretung nur die Wittwe Bode berechtigt ist, fort. Die

irma ist deéhalb Nr. 1149 des Firmenregisters gelöscht und als Ge- a unter Nr. 712 des -Gesellschaftsregiiters eingetragen. 3)

er Kau?mann Otto Christian en Molien zu. Berlin erlassung ¿u Magdeburg, unter der Firma Haasenstein & Bogler bestchenden offenen Handel sgesell-

ijt aus der zu Hamburg, mit Zweigniederla

haft ausgeschieden. Vermerkt bei Nr. 629 des Gesellschaftsregisters. Zu 1 bis 3 zufolge Verfügung von heute. Magdeburg, den 23. April 1873. E

Königliches Stadt- und Kreisgericht. I. Abthejlung.

In das hiesige Handelsregister ift heute Blatt 1314 cingetragen

die Firma: Aktien-Bauvercin Bütersworth. Ort der Niederlassung ist Hannover. Firmen-JInhaber (Vorstand der Gesellschaft). _ Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren vom Aufsichts- rathe zu erwählenden Mitgliedern, i: : , Die Mitglieder des Vorstandes werden im Behindezungsfalle durch Personen vertreten, welche der Aufsichtêrath dazu bestimmt. Dec Vorstand wird zur Zeit nur durch den Ingenieur Christian Timmermann aus Hamburg gebildet. x Rechtsverhältnisse: E Aktiengesellschajt laut Gesellschafts-Vertrages vom 28. März 1873 ohne Zeitbestimmung. _ i R : Zweck- der Gesellschaft ist der Erwerb, die Parzellirung, Be- bauung und Veräußerung von Grundstücken, insbesondere ber“ von derselben in der sogenannten „Bütersworth“" bei Hannover erworbenen

Besfentlicher

. SteLriefe und UntersuGungs-Sachen. . Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. #. w. 2. Handels-Register.

3. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Ver- ladungen U. 2-rgl.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

von öffentlichen Papieren.

handel. . Verschiedene Békanntmachungen. . Literarische Anzeigan

Grundstüce, sowie der Erwerb und Betrieb von industriellen Eta- blissements dur Erzeugung und Aufertigung von Baumaterialien, inébesondere die Erwerbung uud der Betrieb von Ziegeleien, Stein- brücßhen, Gementfabrifen und Kalköfen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ift auf 300,000 Thaler Cour. festgeseßt und in 1500 Aktien, jede auf den Inhaber und über 200 Thaler lautend, zerlegt. Eine Erhöhung des Grundkapitals um pee 300,000 Thaler kann auf Beschluß des Aufsichtsrathes er- olgen.

Der Vorstand hat alle Rechte und Pflichten, welche dem Vor- stande ciner Aktien-Gesellschaft nach allgemeinem Deutschen Handels- geseßbuch zustehen bezw. obliegen.

Alle Urkunden und Erklärungen des Vorstandes sind für die Ge-

fellshaft verbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft: Aftien- Bauverein „Bütersworth“ unterzeichnet ‘sind, und die eigenhändige Unterschrift des Vorstandes resp. dessen Vertreters, oder wenn der vidiéit aus mehreren Mitgliedern besteht, zweier Vorstandsniitglie- er tragen.

Bekanntmachungen von Seiten der Gesellshafts-Organe gelten für gehörig publizirt, wenn sie einmal in den Hannoverschen Courier,

Zeitung für Norddeutschland und j das Hannoversche Tageblatt eingerüdckt sind. Bemerkungen: ;

Beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages, die solchen an- erkennenden Verhandlungen, die Verhandlungen Über die Wahl des Auffichtsraths Und des Vorftandes' sind in beglaubigter Abschrift hinterlegt.

Hauuover, den 17. April 1873.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung T. Hoyer.

In das hiesige Handelsregister ist heute Blatt 1822 eingetragen

die Firma:

M. Crone und als Ort der Niederlassung: Linden bei Hannover, als Inhaber Kaufmann Moriß Crone zu Linden, jeßt Handel mit Tabak und

Cigarren. Geschäftslokal: Deisterstraße Nr. 42. Hannover, den 17. April 1873. Königliches Amtsgericht. Abtheilung T. Hoyer.

In das hiesige Handelsregister ist heute Blatt 1817 eingetragen

die Firma

H. Stichuoth utid als Ort der Niederlassung Linden bei Hannover, als. Juhaber Kaufmann Heinrich Stichnoth iu Linden, jeßt Handel mit Weiß- und

Wellwaaren. Geschäftslokal : Deisterftraße Nr. 37. Hanuover, den 17. G 1873. Königliches Amtsgericht. Abtheilung L Hoyer. ‘n das hiesige Handelsregister ist heute Blatt 1818 eingetragen

die Firma i C. W. Wallbrecht und als Ort der Niederlassung: Linden bei Hannover als Inhaber Kanfmaun Carl Milhelm Wallbrecht in Linden, jeßt ¿Handel mit Materialwaaren, Wein, Liqueur und Essig. | Geschäftslokal: Deisterstraße Nr. 43. Hanover, den 17. April 1873. Königliches Amtsgericht. Abtheilung L Hoyer.

In das hiesige Handel2register ist heute Blatt 1820 eingetragen

die Firma: ____ Bügen & Sthmidt und als Ort der Niederlassung: Hannover, als Inhaber: 1) Kaufmann Rudolph Bügen und 2) Kaufmann Carl Schmidt, Gn A Beide dahier, in offener am 1. April 1873 begonnener Handelsgesellschaft, jeßt Handel mit Glas, Porzellan und Steingut. Ge\chäftslokal: Burgstraße Nr. 15. Hanuover, den 17. April 1873. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Hoyer.

“n das hiesige Handelsregister ist heute Blatt 1821 eingetragen die Firma i S. A. Seligmaun und als Ort der Niederlassung Linden bei Hannover, als Inhaber Kcufmann Sammi Aron Seligmann in Linden, jeßt Handel mit Herrengarderobe. i | Geschäftslukal; Deisterstraße Nr. 38. Hannover, 17. April 1873. Königliches Amtsgericht. Abtheilung T. Hoyer.

In das hicsige Handelsregister ist heüte cingetragen Blatt 394

zu der Firma L f C. G. Dörffel Söhne: Die bisherigen Mitgesellschaster Garl Dorffel, Sulius Dörsfel und Carl Menncl, N amts zu Eibenstock, sind erstere beiden dur Uebereinkunst, leßtere durch den Tod, aus der offenen Handelsgesellschaft ausgeschieden, und wird die Gesellschaft vou den anderen Ge}ellschastern fortgeseßt. Hannover, 17. April 1873. : Königliches Amtsgericht, Abtheilung T. Hoyer.

In das hiesige Handelsregister ist heute eingetragen, Blatt 1604,

zu der Firma Carl Hattenbach: Die Firma ist erloschen. Hannover, den 17. April 1873. : Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Hoyer.

In das hiesige Handelsregister ist heute Blatt 736 eingetragen

zu der Firma ___ H. F+ Meyer: Die Firma ift erloschen. Hanuver, den 17. April 1873. : Königliches L Abtheilung. T. oYEeT.

In das hiesige Handelsregister ist hente Blatt 1333 eingekragen zu der Firma I. Fink:

Die Firma ist erloschen. Hanuover, den 17. April 1873. , Königliches AmtsgeriGt, Abtheilung k. Hoyer. y

NAmzeiger.

, Industrielle Etablissements, Fabriken und Groß-

Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen-Expedifion von

Rudolf Vosse in Heclin, Leipzig, Hamburg, &rank-

furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, Mänwhez, Nürnberg, Straßburg, Züri und Ütuttgart.

In das hiesige Handelsregister ist heute Blatt 1823 eingetragen

die Firma: Gustav Walsen und als Ort der Niederlassung Linden bei Hannover als Inhaber / i Karfmann Gustav Walsen zu Linden, jeßt Handel mit Materiahwaaren, Tabak und Cigarren. Geschäftslokal: Charlottenstraße Nr. 31. Haunsver, 17. April 1873. Königliches Amtsgericht. Hoyer.

Abtheilung T.

In das hiesige Handelsregister ist heute Blatt 627 eingetragen zW der Firma: I. Braumüller : Die Firma ift erloschen. Hannover, den 17, April 1873. Königliches Amtsgericht. Hoyer.

Abtheilung T.

In das hiesige Handelsregister ist heute Blatt 1826 eingetragen die Firma , : | Flor & Kanne und als Ort der Niederlafsung Hannever, als Inhaber 1) Kaufmann Friedrich Flor und i _2) Kaufmann Gustav Kanne, beide dahier, in offener am 1, April 1873 begonnenen Handel8gesell- schaft, jezt Handel mit Mühlenfabrikaten und Handelsprodukten. Geschäftslokal: Hinüberstraße Nr. 12. Havuover, den 17. April 1873. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Hoyer.

Fn das hiesige Handelsregister ist heute Blatt 1825 eingetragen

die Firma Louis Tobeck und als Ort der Niederlassung Linden bei Hannover, als Inhaber Kaufmann Louis Tobeck in Linden ; jeßt Handel mit Materialwaaren, Tabak und Cigarren. Geschäftslokal: Blumenauerstr, Mr. 23. Hannover, den 17. April 1873. Königliches Amtsgericht. Abtheilung T. Hoyer.

Fn das hiesige Handelsregister ist heute Blatt 1824 eingetragen

die Firma F. Reinicke und als Ort der Niederlassung Linden bei Hannover, als VFnhaber Kaufmanu Friedrich Reinicke in Linden, jeßt Handel mit Ma» terialwaaren. Geschäftslokal : Hammerstraße ‘13. Hannover, 17. April 1873. Königliches Amtsgericht. Hoyer.

Jn das hiesige Handelsregister“ ist heute Blatt 1819 eingetragen

die Firma s C. A. v. Nhoeden & Comp. und als Ort der Niederlassung Hannover, als Inhaber: Kaufmann Adolf Mehlbaum und Kaufmann Caspar von Rhoeden, beide dahier, in offener, am 15. April 1873 begonnener Handelsgefell- schaft, jeßt Handel mit Ziegelsteinen. Geschäftslokal: Fernroderstraße Nr. 24. Haunover, 17. April 1873. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I, Hoyer.

In das hiesige Handelsregister ist heute eingetragen Blatt 446

zu der Firma Fr. Stille & Co. j D Handel8geschäft ist mit allen zu demselben in Beziehung stehenden Rechtsverhältnissen auf den Mitgesellschafter Kaufmann Hein- rih Christoph Justus Hauschild dahier übergegangen ; der Mitgesell- hafter Friedrich Stille ist aus der offenen Handelsgesellschaft ausge- treten; dieselbe hat sich aufgelöst. Das Handelsgeschäft wird unter bisheriger Firma unverändert fortgeführt. Haunover, den 17. April 1873. Königliches Amtsgericht. Abtheilung T.

In das hiesige Handelsregister ist heute Blatt 1816 eingetragen

die Firma Carl Hatteubach & Co. und als Ort der Niederlassung Hannover, als Inhaber 1) Kaufmann Carl Hatlenbach und 9) Kaufmann Julius Beurmaan, Beide dahier, in offener, am 1. April 1373 Legounener Handels= gesellschaft, jeßt Handel mit Farben und Lak. Geschäftslokal : Leiustraße Nr. 3. Haunover, den 17. April 1873. Königliches Amtsgericht. Hoyer.

Handelsgerihtliche Bekanntmachuug. In das Handelsregister ift eingetragen: Zur Firma Hermann Friedel und Co. in Burgdamm Fol, 127: Unter Errichtung einer offene Handelsgesellschaft ist der Kaufmann Franz Heinrih Müller in Besum in das Ges \chäft eingetreten. Blumeuthal, 23. April 1873. / Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung ( Æn dem hiesigen Handelsregister ist die auf Vol, 73 eingetragene

Firma i i H. A. Reentjes Wittwe zu Westeraccum

Abtheilung I.

Abtheilung T.

heute gelöscht. ; Esens, den 22. April 1873. Königliches Amtsgericht L.

Verpachtungen, Verkäufe, Submissionen 2c+

[M. 754] Bekanntmahun g Berlin-Stettiner Eisenbahn.

Die Lieferung folge nämlich: 4 Rangir-Lokomotiven (Tender-Lokomotiven), 12 ungekuppelte Courierzug-Lokomotiven mit Tender, 4 Ungeluppene Personenzug-Lokomotiven mit Tender, 14 gékuppelte ersonenzug-Lokomotiven mit Tender Und 6 dreigekuppelte Güterzug-Lokomotiven mit Tender,