1873 / 101 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Apr 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Auflösung der Permanenzkommission der National- versammlung zu verfügen, wird angeführt, daß die Kommisfion einen Kommandanten der Bürgerwehr ernennen wollte, was nur der Crekutivgewalt zusteht. Die Gerichte find mit der Unter- \suhung der Vorfälle vom 23. d. beschäftigt.

Der Finanz-Minister hat bestimmt, daß die zur Zah- lung auf den Staats\haÿ angewiesen, im Mai d. I. fälligen Pagarès zu # in Baar, zu § mit neuen Pagarès eingelöft wer- den sollen, welhe nur einen Monat laufen und mit 12 Prozent jährli verzinslich find. Für diese neuen Pagarès werden die- selben Garantien geboten, welche die Pagarès zur Zeit überhaupt \{on hatten. Figueras will am Dienstag das Präsidium des Ministerrathes wieder übernehmen.

Der Bruder von Don Carlos is, wie die amtliche Zeitung meldet, in Begkeitung des carlistishen Generalstabes nah Frankreih zurückgegangen. Die Carlisten find in wieder- holten Gefehten unterlegen und haben in einem einzigen Treffen über 100 Verwundete verloren. Man spriht von einer be- vorstehenden Modifikation des Ministeriums, in welhem Figueras, Pi y Margall und Castelar verbleiben und in das Contreras, Eftebanez, Garcia, Lopez, Rispa und andere Mit- glieder der föderalifstishen Partei eintreten würden.

Italien. Rom, 27. April. (W. T. B.) Der Nachricht, daß die Unterhandlungen zwischen Frankreich und Italien über einen neuen Handelsvertrag {hon im Mai wieder eröffnet werden würden, wird von dem „Economista“ mit dem Bemerken entgegengetreten, daß diese Unterhandlungen überhaupt ers beginnen könnten, wenn von der in Venedig tagenden Kom- mission die Revision der Zolltarife nach den Resultaten der des- halb ftattgehabten industriellen Enquete zu Ende geführt sei.

Türkei. Konstantinopel, 27. April. (W. T. B.) Dec für die ügyptische Gerihtsreform ausgearbeitete Entwurf hat dem „Levant Herald“ zufolge Seitens Großbritanniens voll- ständige Billigung erfahren.

Rumänien. Bukarest, 27. April. (W. T. B.) Die große Kirhensynode is dur ein Dekret des Fürsten Karl zur Vornahme der Wahl eines Metropoliten und der Bischöfe in Gemäßheit des neuen Kirchengesezes auf den 1. Mai d. I. einberufen worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 27. April. (W. T. B.) Ueber die Zusammenseßung des orenburgischen Corps der Khiwaexpedition enthält der russische „Invalide“ folgende nähere Angaben : Das Detachement besteht aus 9 Com- pagnien vom 1. und 2. Orenburger Linienbataillon, einem Sappeur-Commando, 600 orenburgischen und 300 uralischen Kosaken und führt 6 Geschütze der reitenden Artillerie, ferner 6 Raketenapparate, 4 zwanzigpfündige Mörser und 2 gezogene Geschüße mit \fch, welhe lehtere bei der Anlage befestigter Forts in der Nähe des Urgumurunakap und am Aibugir- Golf verwendet werden sollen. Der Transport der Geschüße und der ‘Munition wird bis zum Embaposten mittels zwei- \pänniger Schlitten bewirkt; die Artilleriepferde werden bis dahin, um fie zu \{honen, am Zügel nacgeführt.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 22. April. Der König hat von den vorhandenen Mitteln des betreffenden Fonds 5000 Rdl. \{hwedis{ bewilligt, um damit den \{chwedi- schen Gelehrten Sommer abzuhaltenden \kandinavischen Naturforscher-Versamm- lung zu erleichtern.

Die Regierung hat, dem Vernehmen nah, in diesen Tagen beschlo}sen, dem Reichstage einen Vorschlag über die Er-

Verein für die Geschichte Berlins.

In der am Sonnabend im Bürgersaale des Rathhauses abgehaltenen 145. Versammlung des Vereins, den Wunsch mehrerer Mitglieder und vieler Nichtmitglieder der Hofshauspieler Hiltl den am 9. März d. I. im Palais Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl gehaltenen Vortrag über die durch Alterthum oder Kunstwerth merkwürdigsten Stücke der Prinzlihen Waffensammlung und ergänzte denselben durch Hin- zufügung vieler Gegenstände, die in jener Sizung wegen Kürze der Zeit niht zur Betrahtung gelangen konnten. Während er in seinem ersten Vortrage die Geschichte des Schildes zum Mit- telpunkte seiner Darstellung gemacht hatte, entwickelte er diesmal außerdem an einer in systematischer Folge aufgestellten Reihe von Helmen die Geschichte dieser Schußwaffe von den ältesten Zeiten des Mittelalters bis auf die Gegenwart. Se. König- lihe Hoheit der Prinz Carl gab dem Verein einen neuen Beweis seiner Gönnerschaft dadurch, daß er seine Genehmigung dazu ertheilt hatte, die betreffenden Alterthümer und Kunst- sahen im Sizungssaale während des Vortrages zur Besichti- gung auszustellen.

Aus den Berliner permanenten Aus ftellungen. I

Das Ausfte!lungslokal des Vereins der Berliner Künfiler

ift augenblicklich wieder, troß der großen Sendungen von Ge- |

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mälden, welhe auch von hier und Seitens unserer Künstlerschaft

zur Wiener Ausftelung befördert worden find, mit einer nicht |

geringen Zahl hervorragender Arbeiten gefüllt, in denen jedes Genre der Malerei vertreten ist. Wie gewöhnlich überwiegen der Menge na darunter die Landschaften. Einige vorzügliche Werke der Porträtmalerei nennen wir zut : 4 Durch die dargestellten Persönlichkeiten interessiren vor allen zwei Bildnisse von v. Deutsch und von Biermann. Ienes is das des Feldmarschalls Grafen von Moltke, in großer rusfischer Uniform als Brustbild gemalt, mit dem blauen Bande des Andreasordens. Der Kopf ist dem Beschauer im Vollgesicht zugewendet, ohne ihn mit den weit geössneten großen hellen Augen direkt anzublicken. Es if eine bedeutsame, aber etwas abfihtlich wirkende Auffaffung des dargestellten Feld- herrn darin zu erkennen, welche weniger dessen natürliches Wesen in seiner Einfachheit und Unbefangenheit (wie es z. B. v. Wer- ners befanntes Bild: General von Moltke zu Versailles in sei- nem Arbeitsfabinet, so vortrefflich leistet) schildern, als den Be- sauer sofort die geschihtlihe Größe und Stellung defselben inne werden lassen wil - : Biermanns Bildniß is das des Leibarztes Sr. Majestät des Kaisers und Königs, des Generalarztes Dr. Lauer. Der begabte Porträtmaler hat den selben in vollendet lebendiger, sprechender Aehnlichkeit des Kopfes besonders, in Bezug auf Ausdruck, Charakteristik und Farbe darzustellen vermocht. Eines zweiten größeren Bild- niffses von Biermann is nicht minder rühmend zu gedenken : des lebensgroßen Porträts (Knieftück) einer eleganten jungen Frau. Sie ist ftchend dargestellt, den linken Arm auf die hohe Lehne eines Stuhls, die Finger der beiden Hände in einander geleat; die \{chône Gestalt in eine hoch zum Halse ansteigende,

wiederholte auf | | verwandter Grundton festgehalten und mit großer foloriftischer

| Feinheit

die Reise nah Kopenhagen zur dort in diesem |

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| Fiakern und einspännigem Stadtfuhrwerk haben,

| Leben. | bei | der Behandlung, if das Bildniß einer brünetten jüngeren Frau | von eht vornehmem, edlem Aussehen, von Professor H. Schra-

| | | |

| dessen Haar ein dunkler Schlcierflor ummmallt.

| das Empfinden der verschiedenen

| an seinen Gemälden den venetianishen Charakter der Malerei | und Technik mit vielem Glück anstrebte, hat sich gegenwärtig von |

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Königs Karl XV. für Rechnung

werbung der Bibliothek des Die vorgeschlagene. Ankaufssumme

des Staates zu rnterbreiten. beträgt ca. 30,005 Rdl. A

Dänemark. Kopenhagen, 24. April. Der FKron- prinz Friedrich reiste heute per Dampscr nach Lübeck ab, um sich von da weiter nah Wien zu begeben. Der diesmalige Auf- enthalt des Kronprinzen in Wien wird, wie man hört, nur von kurzer Dauer sein. Für den Sommer sfoll der Kronprinz jedoch einen zweiten längeren Aufenthalt in Wien beabfichtigen.

In der gestrigen Folkethings\ißzung wurde das Zollvereinsgeseß in zweiter Lesung berathen.

Amerika. Nachrichten aus Südamerika zufolge, welche mit dem Dampfer „Tasutanian“ in Plymouth am 27. April eingetroffen find, hat in Mendoza (argentinische Republik) am 20. und 91. März ein Erdbeben stattgefunden. Der Kongreß von Peru hat zu dem Zwecke, europäische Lehrer in das Land zu ziehen, eine erheblihe Summe bewilligt. Die Nachriht von der Zer- ftórung der Stadt San Salvador wird im vollsten Umfange bestätigt. Die Erderschütterungen begannen am 4. März und hörten ers am 19. März anf; au die benachbarten Städte haben beträchtlich gelitten.

Australien. Das Parlament von Neu-Süd- Wales wird, einer Kabeldepeshe aus Sydney zufolge am 95. d. prorogirt werden. ;

Kunft und Wissenschaft.

München, 2s. April. Professor Zum b us, der von München aus nach Wien geht, hat das folossale Denmal König Maxi- milian’s IL. vollendet und es werden die Hauptfiguren des bron- zirten Gypsmodell3 zur Weltausstellung gesandt werden.

London, 24. April. Heute fiel bei empfindlicher Kälte eine Zeitlang Schnee. Die Haiden in Nord- und Ost-Yorkihire find, wie verlautet, ebenfalls mit Schnee bedeckW

Gewerbe und Sandesl.

Ludwigshafen, 26. April. (W. T. B.) Die Hier stattge- babte Generalversammlung der Aktionäre der Vereinigten Pfälzischen Eisenbahnen hat nach Genebmigung der sonstigen, vom Verwaltungsrathe gestellten Anträge eine Dividende von 35 Gul- den für die Aktien ter Ludwigsbahn, von 15 Gulden für diejenigen der Marxbahn, von 10 Gulden für diejenigen der Nordbahn festgeseßt.

Brüssel, 26. April. (W. T. B\) Die Nationalbank hat Heute den Diskont von 44 auf 5 Prozent erhéht. Vom Finanz-Minister find die Statuten der neuen Banque de l’Union

genehmigt worden. Verkehrs-Anstalten.

Der Direktor der Deutsches Eisenbahn-Baugesellschaft Mirklicher Geheimer Ober-Regicrungs-Rath a. D. Hartwich hat eine Bro- \hüre herausgegeben - „Bahn durch Berlin über Charlotten- burg nach Potsdam, Anfangsstrecke der Berliner Südwestbahn (Berlin 1873, Druck und Verlag von H. S. Hermann)“, welche den Zweck hat, einzelne Bedenken, welche die durch Berlin zu legende Eisenbahn erhoben worden find, zu widerlegen und die Zweckmäßigkeit wie die Rentabilität dieser Bahn nachzuweisen. ;

Triest, 28. April. (W. T. B.) Der Loyddampfer „Auror 2“ ift in der verflofsenen Naht mit der ostindisc{-cinesishen Ueberland- post aus Alexandrien hier eingetroffen.

Plymouth, 27. April. (W. T. B.) Der Dampfer „Tas- manian“ ist mit 686,919 Dollars für Europa aus Westindien hier angekommen. L

New-York ,726. April. ©(W._T. B.) #Der norddeutsche Lloyd-

, -

damvyfer „Mosel®* ist eute fräb 9 Uhr hier eingetroffen.

T E E AET I I T

Aus dem Wolff’\shen Telegraphen-Bureau. Wien, Montag, 28. April. Sämmtliche Befißer von weil die Behör-

braun-grau-grüne Robe mit sammetnem Leibchen gekleidet. Im Hintergrund, in der \sillernden Draperie;, die von jener Lehne niederhängt und der gesammten Erscheinung ist ein jener Farbe

durchgeführt; aus dem Kopf und dem seiner lichtgrauen Augen s\pricht ein liebenswürdiges seelisches toch tiefer und fraftvoller in seiner Wirkung, \höner Harmonie und großer Meisterschaft

gleicher

der gemalt; ein Brustbild in \{chwarzer Robe mit viereckigem Halsaus\cnitt, an dessen Saum eine tiefrothe Granatblüthe als einziger Schmuck befestigt ist. Dies treffliche Porträt findet hier ein kaum minder gelungenes Pendant an einem anderen weib- lihen Bildniß von Schauß, von feinem und doch warmem Fleishton des blonden Kopfes,

Unter den Gemälden des ernsten Genres sonders ein größeres Bild von Eichler in Rom aus. Es stellt den röômishen Großpönitentiar auf seinem geistlichen Amtsfig thronend dar, an dessen Stufen \ich die gläu- bigen Bekenner und Büßer betend drängen. Es ebensowohl carakteristishe Geftalten aus dem Landvolk der rômishen Campagna, wie Frauen aus der öhern bürger- lihen Gesellschaft der Stadt darunter. Eine solche Dame wirft in Reue und Verzweifelung die Hände ringend, über die untersten Stufen hin. Der hohe Würdenträger berührt in feier- lihem Ernst mit seinem langen Stabe einen von den unten stehenden Andächtigen. Das ganze Bild if in feingebrochenen,

| milden Farben gemalt, ein stumpfer Ton herrscht darin vor, |

dem es allerdings nicht an einer eigenthümlih wohlthuenden Wirkung auf Auge und Farbenfinn gebriht. Das Seelenleben, Gestalten kommt energisch zum Ausdruck. Von demselben Maler i ein im Gegenftand wie in der Malerei grundverschiedenes, aber in seiner Art vor- züglihes fleineres Gemälde ausgeftellt: ein Faun, welcher eine shône, junge, fich heftig fträubende Nymphe zu nm- armen trahtet und ihr Gewand zgzerrt. Es is im

| goldig leuchtenden, klaren und warmen Ton gemalt, welcher

Aehnlichkeit mit der Farbe

den nackten Partien eine gewisse j ) welcher längere Zeit

alter Venetianer giebt. Adalbert Begas,

Seine beiden neuesten Bilder, eine Julia auf dem Balkon und ein Savoyardenknabe mit feinem gepußten Aeffchen, zeigen eine ganz andere Manier, dabei eine Richtung auf eine allgemeine Schönheit der Gesichter, welche der rechten Individualisirung der Erscheinungen hinderlih is. __ Die Zigeunerinnen, die „verlorenen \{önen Kinder“, Tän- ¿erinnen und Bajaderen, find von den Malern jederzeit als be- sonders willkommene Gegenstände ihrer Kunst betrachtet worden. Auf dieser Ausstellung begegnen wir zwei Bildern folcher Art. Ein kleines, von Teschendorff gemalt, stellt eine tiefvrünette, junge Zigeunerin mit wilden \chwarzen Augen, lahend geöffnetem breitem rothem Munde, welcher die blizenden weißen Zähne sehen läßt, von“ flatierndem dunklem Haar ummwallt, bachantisch tan-

dieser Tendenz losgemacht.

den auf die verlangte Aenderung des neuen Fahrtarifs nicht ein- gegangen sind, heute Strike gemacht.

Wien, Montag, 28. April. In der heutigen Plenarfizung der Reichsrathsdelegation wurden die Vorlagen, betreffend die Theuerungszulagen und die definitive Regetang der Gehalte der gemeinsamen Beamten angenommen.

Paris, Montag, 28. April. In den Departements find Turigny, Lockroy, Gagneur, Picart, Latrade und Dupouy, welche sämmtli entweder der Partei der Republikaner oder der radikalen Partei angehören, und außerdem no der Legitimist Dubodan zu Mitgliedern der Nationalversammlung gewählt worden. Die Wahlen find überall in Ordnung und Ruhe vor fih gegangen. Das mehrfach verbreitete Gerücht, daß de Remusat seine De- mission des Auswärtigen gegeben habe, entbehrt der „Agence Havas“ zufolge jeder Begründung.

Konstantinopel, Sonntag, 27. April. Herr von Lesseps hat ein Schreiben an den Großvezir gerichtet, in welhem er be- antragt, Zwecks Lösung der Frage des Suezkanal-Zolls eine Kom- mission zu berufen, welche aus ehemaligen Ministern der Pforte und Fahmännern verschiedener Nationalität (unter ihnen ein deut- scher Ingenieur) bestehen und darüber entscheiden soll, ob der gegenwärtige Modus der Erhebung des Zolls der Konzessions- urkunde entspricht. Die Ansicht der Kommission soll darauf dem Sultan zur definitiven Entscheidung unterbreitet werden.

Königliche Schauspieie.

Dienstag, 29. April. Opernhaus. (101. Vorstellung.) Romeo und Iulia. Große Oper in 5 Akten mit Tanz. Musik von Gounod. Iulia: Fr. Mallinger (leztes Auftreten derselben vor ihrem Urlaube). Stefano: Frl. Hsrina. Romeo: Hr. Schott. Tybalt: Hr. Woworsky. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-

Preise.

Im Schauspielhause. (115. Abonnements - Vorstellung.) Maria und Magdalena. Schauspiel in 4 Akten von Paul Lindau. Anfang halb 7 Uhr. Mittel-Preise.

Mittwoch, 30. April. Opernhaus. (102. Vorstellung.) Oberon, König der Elfen. Romantische Feen - Oper in 3. Ab- theilungen. Musik von C. M. v. Weber. Ballet von Hoguet. Rezia: Fr. v. Voggenhuber. Fatime: Frl. Horina. Huon: Hr. Woworsky. Scherasmin: Hr. Schmidt. Anfang 7 Uhr. Mittel- Preise.

Im Schauspielhause. (116. Abonnements - Vorstellung.) Der leßte Brief. Lustspiel in 3 Akten, nach dem Französischen frei bearbeitet von Th. Gaßmann. Anfang 7 Uhr. Mittel- Preise.

Es wird ersucht die Meldekarten (sowohl zu den Dpern- haus-, wie zu den Sqchauspielhaus-Vorstellungen) in den Brief- fasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegen- über der Katholischen Kirthe, befindet, zu legen.

Dieser Brieftasten is täglih für die Vorstellungen des fol- genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.

Meldungen um Theater - Billets im Bureau der General-

angesehen und finden keine Beantwortung.

| nicht Blick |

einer Dame in den Dreißigern, |

zeichnet \ih be- |

find |!

Intendantur oder an anderen Orten werden als nicht eingegangen

Königliches Ober-Tribunal.

Es wird hierdurch zur Kenntniß gebracht, daß der 68. Band der offiziellen Sammlung der Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals (Carl Heymanns Verlag) erschienen ist.

Berlin, den 28. April 1873.

Namens der Redaktions-Kommisfion Meyer, Ober-Tribunals-Rath.

zend und das Tambourin \{hwingend, dar. Der carak- teristishen Häßlichkeit der Gesihtsformen mangelt es an cigenthümlihem wildem Reiz. Während diese Erscheinung und ihre ganze Umgebung in einem sehr tief ge- stimmten etwas schweren Ton gehalten ist, suhte A. Weber sein lebensgroßes Bild einer {hönen phantastishen Tänzerinnen- gestalt, die er mit dem Namen Giulietta bezeihnet, durchweg in ganz lihten Tónen durchzuführen. Die aschblondhaarige, in \{chwellender Iugendfülle und Schlankheit prangende Mädchen- | gestali, ißt vor einem hellbläuen Vorhang, welcher für sie den, | der Farbenwirkung nit günstigen Hintergrund bildet, mit ge- | kreuzten nackten Füßen, auf dem Schooß ihr Tambourin, um die | Glieder cin rosarothes Gewand von trübem und ftumpfem Ton | geschlagen, mit den großen ernsten blaugrauen Augen den Beschauer anblickend. Die gewissenhafteste Durhführung der Zeihnung wie | der Malerei, ein feines und edles Formengefühl \pricht aus | allen Partien, wenn der Künstler in der Vermeidung jedes | wärmeren Tons im ganzen Bilde auch wohl weiter als erwünscht | gegangen ist. j Von Horace v. Ruith is ein kleines, innig empfun- ! denes Bild ausgestellt: eine alte Frau, welche in der Kirche vor dem Gitter einer Kapelle \ißt, ihr Gebetbuch auf den Knieen, | und anscheinend in „frommem Gedanken“ (der Titel des Bil- | des), betend eines ihr entrifsenen, geliebten Wesens gedenkt; von Stelzner das höchst anmuthige klare Bild zweier Ge- | \chwister in einer armseligen Kamuier: von der Decke hängt eine | Art Hangematte, in welcher das kleine, faum halbjährige | Brüderchen in dunkelblaue Beitdecken verpackt, von der daneben fißenden, etwas ältern Schwester zum Gesange forglich gewiegt | wird. Leineweber malte den „ersten Walzer“, d. h. den Ver- | such zweier hübschen kleinen Dorffkinder, ihn vor ihren am Tis | in der Bauernstube fißenden jungen Eltern und anderen Haus- genossen zu tanzen. Es iff| nur Alles gar zu freundli@h, zier- lich und glatt auf dem Bilde. Nach einem deutshen Bauern- hause sehen weder die Großen noch die Kleinen tarauf aus. Busfield malte eine ganz gefällige, tragisch-humoristische Sce2; aus dem häuslichen Leben: ein junges, hübshes und gra- zióses Kammermädchen, dem in seinem neuen Dienst das fatale erste Unglück begegnet if, das Geschirr in ihrer Hand fallen und zerbrechen zu lassen. Q. Beckers anmuthiges Bild „Waldwär- ters Heim“, ein trauliches Häuschen, vor welchem des Waldwär- ters junges Weib und Kinder fißen, von dichtem Gehölz um- friedigt, und Breitbachs figurenreihes Jägerfrühstück im Walde machen bereits den Uebergang zur Landschaft. Diese is darauf auch mit vielem Geshick und treulichem Naturfstudium gemalt. Die Gestalten der zum Rendezvous dort auf einer Lich- tung versammelten Iäger und die Treiber in ihrer Nähe auf leßterem Bilde, scheinen sämmtli Porträts bestimmter Persön- lihkeiten zu sein; sie sehen naturwahr, individuell und lebens- fähig aus.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiber g- Drei Beilagen (einshließlich der Vörsen-Beilage).

Berlin,

geben befugt.

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen

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Erfte Beilage

Montag, den 28. April

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7, Königreich Preußen. Privilegium der Oberschlesischen Eisenbalm - Gesellschaft Emission von 6,700,000 Tblr. Priori‘äts-Okbkligationen. N Q d E ¿ c vos R 4+ “s ils Bom 9. April 1873 Wir Wilhelm, ven Gottes G Kn ß Wir L , ven Gottes Gnaden Kenig von Preußen 2c _ Nachdem ven Seiten L S e auf (Srund der dersclben in den Gencralversammlungen der Aktionäre

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Der T cU}e- Zrieger S ilen *ABN 5 Bilbelmasb ln Ii ¡eder)chlefishen A2wei s

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und 26. Zuni 1872 ertheilten Ermächtigung zur Einlösung der Prio- Meals-Pbligalignen der Neifse-Brieger Eisenbahn, Wilhelmsbahn und Niederschlesishen Zweigbahn jür Rechnung der Oberschlefischen Gesell-

ar Do A ( Ç en i if 211? 5 Q. ate [Get Zarani aygeiragen worden ists ihr zum Zweck der Ausführung | Ltaßregel die Aufaabme eines Darlehns gegen Ausstellung auf

nl j. + » . o S . n Bulaber lautender und mit Zinsscheinen versehener Prioritäts- YDbligatienen zu gestatten, wollen Wir in Gemäßheit des 8. 2 des

Geiohc2 s r G ; 95 : v otba Geleßes vom 17. Juni 1833 (G.-S. Nr. 75) durch gegenwärtiges |

Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Ausgabe der-

artiger Obligationen im Gesammt-Nominalbetrage von 6,700,000

Thalern unter nahsteh-nden Bedingungen ertheilen. L . 5. 1. Die zu emittirenden Obligationen werden unter fort- aufenden Nummern nah dem beigefügten Schema I. unter der Be- zeichnung: : l _. Vierprozentige Prioritäts-Obligationen der Oberschlesische

___Eisenbahngeselischaft, Emission de 1873 O ausgefertigt.

Ctotolhon ort ï I 41 R F;

_Diesciben zerfallen in 2000 SiückX zu 1000 Thaler von Nr. 1 E L L 2,000,000 : 4C00 Stücké zu 500 Thaler von Nr. e K 2,000,000 27,000 Stüdck.zu 100 Thaler von Nr. 6001—33,000, N

zusammen . ,

2001— 6000,

E A i j Summa 6,700,000 T Jeder Oblligation werden Zinscoupons für fünf Jahre und ein alon zur Erhebung fernerer Coupons nach Ablauf von fünf Jaßren

nach den weiter beigefügten Formularen II. und TII. beigegeben. _ Die Coupons, sowie der Talon werden alle fünf Jahre auf be- sonders zu erlassende Beêanntmachung erneuert. Auf der Rüdtscite der Del gationen wird das gegenwärtige Privilegium abgedruckt. 9 S. 2. Die Zuhaber diefer Obligationen erhalten jährli vier J rozent Zinsen, ¿ablbar in halbjährlichen Raten postuuiaërands ani 2 Januar und 1. Juli bei der Königlichen Eisenbahn-Hauptkasse iu dr élau und den nach dem Ermessen der Königlichen Dircktion der e Red d A etwa es ne ¡R errichtenden und g (S. 10) zu publizirenden Za [ftellen. Zinjen, deren Erhebung nnerhalb 4 Jakren von dem in dem betreffenden Coupon bezeichneten Zahlungstage an nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Ge- sellschaft. Werden Talons nichi innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Salligkeit ab, zur Erhebung der neuen Ceupons benußt, so erfolgt die Ausgabe der neucn Coupons nebst Talons nur an die Inhaber der Obligationen. i E 3. Die Jnhaber der Prioritäts-Obligationen sind in der darin verschriebenen Beträge und der ‘dafür zu zahlenden Zi Gläubiger der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft; sie haben

A Doe n}en,

1

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dieser Eigenschaft ein unbedingtes Verzugêre{t- vor allen Stamm- |

aftien nebit dcren Zinsen und Dividenden. Dagegen bleibt fowchl den auf Grund früherer Allerhöchster Bewilligungen und Privilegicn

emittirten Prioritätsaktien und Obligationen des oberschlesischen Eien- |

babnunternehme"s, wie auc der den Aktionären der Stargard-Pcsener-,

Wilhelmé-, Neiße-Brieger- und Nicders{lesishen Zweigbahn in dea

Verträgcn vom 23. März 1866, 18./19. Dezember 1869, 30./31. De- 27. Juli i :

20mber 1 SGO -——— 7 = Ltr 5 Ms, 41 58 zember 1869 und 6. August 1872 gewährleisteten Rente das Verzugs-

ret vor den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums zu emitti- renden Prioritäts-Obligationen ausdrücklich gesichert.

§8. 4. Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation, welche nrit dem Jahre 1875 beginnt und dur alljährliche Berwen- dung von cinem halben Prozent des Nominalbetrages der emittirten Obligationen und der auf die eingelösten Prioritäts-Obligationen fal- lenden Zinsen ausgeführt wird. Die Nummern der für ein Jahr zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen werden alljährlich im Monat Juli zuerst im Juli 1875, durch das Loos bestimmt und sofort öffentlich betannt gemacht. Der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft bleibt das Recht vorbehalten, mit Genehmigung des Staates den Amortrsationsfonds zu verstärken und hierdurch die Tilgung der Prioritäts-Obligationen zu beschleunigen. ___ Die Oberschlesische Eisenbahn-Gesellschaft ist jeder Zeit berechtigt, sämmiliche Prioritäts-Obligationen durch die öffentlichen Blätjer mit dreimonatlicher Frist zu kündigen und dur Zahlung des Nennwerthes einzul0ojen. __§. 5. Die Ausloosung der zu amortifirenden Prioritäts-Obliga- tionen geschieht durch die Königliche Direktion der Oberschlefischen Eisenbahn in Gegenwart eines öffentlihen Notars in einem vierzehn Tage vorber zur öffentlicheu Keuntniß zu bringenden Termine, zu welchem den Iuhabern der Prioritäts-Obligationen der Zutritt ge- stattet wird. .

§. 6. Die Au3zahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt von dem auf dea Ausloosungstermin folgenden 2. Januar ab, zum ersten Male am 2. Januar 1876 in Breslau und «n den na dem Ermessen der Königlichen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn eiwa ander- weitig noch zu errichtendeu und gehörig (§. 10) zu publizirenden Zah- lungsstellen nah dem Nominalwertihe an die Vorzeiger der betreffen- den Obligationen gegen Aushändigung derselben und der dazu gehö- rigen, nit fälligen Zinscoupons. Werden die Coupons uicht mit 8b- geliefert, fo wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung ber Coupons verwendet. Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinsung einer jeden Pric- ritäts-Obligation mit dem 31. Dezember des Jahres, in welchem die selbe ausgeloost und, daß dies geschehen, befannt gemacht worden ist. Die im Wege der Amortisation eingelösten Prioritäts-Obligationen werden in Gegenwart eines Notars verbraunt, und es wird, daß dies geschehen, dur) die öffentlichen Blätter bekanut gemacht.

Die ia Folge der Kapital-Rückforderung von Seiten des Jnhabers oder in Folge einer Kündigung außerhalb der Amortisation (§. 4) eingelösten Obligationen hingegen ift die Gesellschaft wieder anszu-

_§. 7. Die Inhaber der Prioritäts-Obligatiouen find nicht befugt, die Zahlung der darin vorgeschriebenen Kapitalsbeträge anders, als nach Maßgabe der in den §8. 4 und 6 getroffenen Bestimmungen zu fordern, ausgenomznen:

a, wenn cin Zinszahlungs-Termin aus den zur Zahlung dis8po- niblen Reinerträgen länger als drei Monate durch Verschulden der Gesellschaft unberichtigt bleibt,

___ þ. wenn der Transportbetrieb auf sämmtlichen zum Oberslesi- schen Eiscnbahn-Unternehmen gehörigen Lokomotiv-Ei]cnbahnen länger als sechs Monate dur Verschulden der Gesellschaft ganz aufhört.

In beiden Fällen bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, sondern das Kapital kanu voa dem Tage ab, an welchem einer diejer Fälle eintritt, zurü&gefordert werden uäb zwar:

zu a. bis zur Zahlung dés betreffenden Zinscoûpons,

zu b.’ bis zur Wiederherstellung des urterbrochenen Tranêport- betriebes.

S 8. Diejenigen Prioritäts-Obligationen, welche aus8geloost oder

der Dekers{lesishen Eisenbahn-Gejellichaft |

beit des Allerböchsten Privilegiums vom . . . ten

| ungeachtet nit rechtzeitig zur Realisirung eingeßen, werden während | der nächsten zehn Jahre von der Königlichen Direktion der Oberschle- | fischen Eifenbahu alljährliÞ einmal öffentlich aufacrufen; gehen sie | aber troßdem nicht spätestens binnen Jahresfriït nach dem leßten öf- | fentlichen Aufrufe zur Realisation ein, so erlischt jeder Anspru aus denselben au das Gesellschaftêvermögea, was unter Angabe der Num- | mern der werthlos gewordenen Prioritäts-Obligationen von der Di- rccktion öffentlih bekannt zu machen ist. E ___S§. 9. Die Mortifikation angeblich vernichteter oder verlorener Obligationen cfolgt im Wege des gerichtlichen Aufgebots, nach den für das Aufgebot von Privaturkanden geltenden geseßlichen Bestim- mungen. E : Zin2couvons und Talons können weder aufgebeten uoch mortifi- | zirt werden; jedoch foll demjenigen, welcher den Verlust von Zins- Coupons vcr Ablauf der Verjährungsfrist (F. 2) bei der Königlichen Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn anmeldet und den stattgehab- ten Besiß in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Berjäh- rungfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nit ZUM Vorschein gekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt werden. n S. 10. Die in den §8. 5, 6, 8 vorgeschriebenen ¿fentlichen Be- ag „folgen durch zwei Breêlauer Zeitungen und den „Deutschen Reichs-Anzeiger“ oder die Zeitung, die an jeiner Stelle erscheint. 4 E _Zu Urkund dieses haben wir das gegenwärtige landesherrlihe Privilegium Allerhêchst eigenhändig vollzogen und unter Unseren Königlichen Siegel ausfertigen laffen, ohne jedoch dadur den In- habern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Ge- währleistung von Seiten des Staates zu geben oder Rechten Dritter ZzU Pprajudiziren. E _ Das gegenwärtige Privilegium ist durch das Amtsblatt der Re- gierung in Breslau bekannt zu machen und eine Anzcige von dent Erlafie dieser Urkunde in die Gefeßsammlung aufzunehmen S Gegeben Berlin, den 9. April 13738 / Wilhelm.

(L S.) Graf -von JIheupliß. Camphausen.

e e Vierprozeutige Prioritäts-Obligation der

Gesellschaft.

Emission de 1873. Nr - v4 - . « + « Thaler Preußish Courant.

Jahaber dieser Obligation bat auf Höhe des obigen Betrages von . .. . . Thalern Prenßi]ch Couraut Antheil an dem in Gemäß- emittirten Kavitale von 6,700,000 Thalern Prioritäts - Obli iei emittirten Kaye. von A Thalern Prioritäts - Obligationen der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft.

Breslau, den . .. ten 17.

_ Königliche Direktion der Oberschlesischen Etsenbahn.

(Facfimile der Unterschrift zweier Direktions - Mitglteder.

Oberschlefischen Eisenbahn-

gekündigt find und der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter

: (Treckcner Stempel.) Eingetragen im Lagerbuche Nr Der Hauptkassen-Rendant. (Unierschrist durch Stempel.)

Schema Il. Nan j «Salon zu der vierprozentigeu Prioritäts-Obligatien der Oberschlefischen Eisenbabu-Gesellschaft. E Emissäon de1873. 2 ch: Nr Jahaber diefes Talons empfängt gegen dessen Rückgabe, wodurch er zugleich über den Empfang der folgenden Serie der Zinscou pons quittirt, binnen Jahresfrist voma ab, an den durch ôofffeat- liche Bekanntmachung bezeichneten Stellen die 2 te Serie der Zinscoupons für die Jahre 18 . . bis 18 . ., sofern nicht vom Jn- haber der Obligation bis zum Anfangstermin der Ausreichung der neucn Serie gegen die Aushändigung der Zinscoupons an den Inhaber dieses Talons bei der unterzcichneten Direktion Widerspruch er- hoben wird. i s __ In diejem Falle Serie der Zinscoupons. Breslau, den . . ten 187 Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. (Trockener Stempel.) (Facsimile.)

Ge Ra N i ; s Ges erhält der Juahaber der Obligation die neue

“Schema Erster Zins - Coupon S e o 1: o 4 L O „für c c die vierprezentige Prioritäts-Obligation der Oberschlesischen Eifenbahn- Gesellschaft. i i Emission de 1873. Nr M n? zat Inhaber diefes Coupons vom . . H Pinne, aus der Hauptkasse der Oberschlesischen Eisenbahn und an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeichneten Stellen zu crheben. i Breslau, den . . ten 187 . _ Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. (Trodtener, Stempel.) (Unterschrift in Facsimile.) Verjährt am . . ten 18 '

__ AllerhZch{stér Erlaß vom 24. März, betreffend die fernere Emission auf den Jnhaber lautender Obligationen der Rheinprovinz durch Vermittelung der Rheinischen Provinzial-Hülfskasse. /

Auf Ihren Bericht vom 16. März d. J. will Jh in Genchmi- gung des Beschlusses des 21. Rheinischen Proviuzial-Landtages das aulicgende

Regulativ, betreffend die fernere Emission auf den Inhaber lauten-

der Obligationen der Rheinprovinz durch Vermittelung der Rhei- nischen Provinzial-Hülfskaffe, : in der von Ihnen vorgeschlagenen Fassung hierdurch landesherrlih ge- nehmigen, Gleichzeitig und in Folge dieser Meiner Genchmigung Îo- wie gemäß §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 G. S. S. 75 bewillige Jh der Rheinprovinz hiermit das Privilegium, die in jenem Regulative näher bezeichnetcn, in Gemäßheit desselben zu ver- zinsenden und na desseu Vestimmungen einzulösenden Obligationen und Coupons mit der rechtlichen Wirkung auszustellen, daß ein jeder Inhaber derselben die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber- tragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen be- fugt ist. Uebrigens ist diefes Privilegium vorbehaltlich der Rechte Dritter und ohne dadur für die Befriedigung der Inhaber der Ob- ligationen und der Coupons eine . Gewährleistung Seitens des Staa- tes zu übernehmen, ertheilt worden. Dieser Mein Erlaß und das an- liegende Regulativ nebst den- Beilagen defselben sind in der dur das Geseß vom 10. April 1872 G. S. S. 357/8 vorgeschriebenen Art öffentlich bekannt zu machen.

Berlin, den 24. März 1873. Wilhelm.

Gr. v. Jbenpliß. Gr. zu Eulenburg. TFamphausen. Falk.

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Regulativ, betreffend die fernere Emission au lautender Obligationen der Recinprovinz durch Rheinischen Provinzialhülfsfkasse S I Dio Hh Sti Kis E E E a Vie A 1 vinz Hat die D sation der Jrren-Anjtalien in dieser Pr h Privilegium vom 19. April“ 1869 G. S : “éetel N 2 3 c A Cn Z x . - D di. Anlcibe voy zwei Millionen Tyalern noch erfocderlißen Geldmittel 2 : J af 3 f . 3 L L 2ILLLILLILC im Wege ciner anderweiten Anleihe durch Vermittelung der Rkeini ie Moenutn trl let cs _— Gy E Hte 111g DCT Rheini- [hen Provinzialbülfsfasse zu LesGaffen und zu diesem Zwecke -auf jeden Inhaber lautende mit Zinscoupons verschene Seitens Dev ige nSharo Muh cri rot E 2 2 Gläubiger unfündbare Schuldverschreibungen unter der Bezeichnung: L „Obligationen der Rheinprovinz“ T zu dem angenommenen Betrage von Einer und einer halben Million Thalern auszustellen und auszugeben. Ez 2 Die Obligation sordon in Nugo:nta g 9. 2. Die Obligationen werden in Apoints Thalern nah dem beigefügten Schema- ausgefc gung ge chieht durch den Rheinischen Provinzial-A f der Obligation ift si E Saies __ Auf der Obligation ift zie Unterschrift sowie des Kontrolbeamten erforderli Lat R S R L ; ae A Hat Mus esondere darüber zu- wachen, daß die Million Thaler nit überschritten werde. Ct T AET tr RT o ave 7 eie Ausfertigung it ¿ffcnilih bekannt zu machen. J R S e a R S e ° : „7 S. 3. Die Obligationen werden jährlich mit vier und einem alben Prozent verzinset, und es werden die Zinsen halbj a . Fanuar uvd 1. Juli qgazab Den Obligatio Le L Z p Uar G. . Juli gezablt. Den Obligationen werden zu diesem Zwee Zins-Coupons auf je zehn halbe Jzhre nebit Talcns nach | t vedcke Coupons auf je zehn halbe Jxhre nebjt Talens nach de beigefügten Schema beigegeben. : ¿t da Die Zahlung der 2:nic N AE Nr Vie Zahlung der Zinscn erfolgt gegen Rückgabe der

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09 und 500

Sroior DreCIiOr

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Co Ana A Nor -l(2 í - ; t pelressenden d oupons vom Bersall3tage ab aus der Provinzialbhülfskasse E 49 L - r L L7 L Vi, P,

Dat Tardaritn s 5 T Das Forderungsre{cht aus einem solchcen Coupon

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crliicht, wenn Fat

derselbe innerbalb Ablauf dez j ee L fün} Jabren vom Ablauf des Kalenderjahres ab, in wel- zet fäslia acworden ift, nit zur 2xbly; Ee naue N C H i: âllig gERDLoen ilt, nicht zur Zablung präsentirt worden ijr. L Mit dem Ablauf der fünfjährigen Perioden werden naß vor- heriger öffentlicher Bekanntmachung die neuen Cecup heriger ff i ( g die neuen (Fouy des Talons C Bei dem Verluste des

Aushändigung der ncuen Zinscoupons-Serie nah TT- -_. .- « C T Umwechßfeln amten Frist an den Inhaber der 8 Die Tilgung der Obligationen geschieht Eink® us einem zu diejem Zwecke gebildeten Tilgung2fonds mit jährlich wenigstens Einem und einem halben Ycozent der ausg-gebenen c / ; Pu tet Fes ß : L E p c 4 P N L vL Lait Obligationen, unter Zuw a3 der Zinsen von den getilgten Schuldver- schreibungen. Sie beginnt nah Ablauf des auf erste Emission folgenden Kalenderfahres. i s (lor Abe ertas Cp Die Einléfuug wird,

die venn sie durch Ankauf nicht vortheilhaft ewerkstelüigt werden kann, im Wege d n fand m R In iger Bestimmung durch das Loos veorgenemmen. Le

Die Ausloofung erfolgt in diesem Falle durch die Direktion der Provinzial - Hülfskafse während des Monats Januar, die Bekannt- machung der auszeloostea und zu kündigezden Obligationen, welche die leßteren nah Emission, Serie, Nummer und Betrag bezeichnen n innerhalb der Monate Februar und Mai die Einlösung amt 1. Juli desselben Jahres. Der Provinzial-Landtag hat das Recht den Tilgungsfonds zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Obli- gatiouen zu kündigen. - : | E

8:9. _Die Aaszahlung des Kapitals für die ausgelcosten Obli- gationen erfolgt nah dem Nennwerthe derselben dur die Yrovinzial- Hülfskasse an den Vorzeiger der Obligation gegen Rüetgabe derselben Mit den Dekligationen fiud zugleich die ausgereichten, na der. Zah- lungstermine fällig werdenden Zinsccupons cinzuliefern. Der Betrag der fehlenden Zinscoupons wird am Kapitale gekürzt und zur Ein- lösung diejer Coupons verwendete. Die Numinern der aus!oosten, nicht zur Einlôö?ung eingereichten Obligationen sind in den nah § 4 zu er- lassenden Bekann{machungen in Erinnerung zu bringen. “Merden die Otligationen dessenungeachtet binnen dreißig Jahren na dem Zablungstermine weder zur Einlösung präsentirt, noch der Bestimmung unter §. 7 gemäß, als verloren oder ververuichiet Be- hufs Ertheilung neuer Obligationen angemeldet, so werden sie nach Ablauf der Frist zum Besten der Provinz als getilgt angesehen.

8. 6. Alle die Obligationen betreffenden Bekanntmachun- gen erfolgen durch den Deutschen Reihs- und Königlich Preußi- schen Staats-Anzeiger, dic „Kölnische,“ „Düsseldorfer,“ „Aachener, „Coblenzer“ und „Trierer Zeitnng." Socllte eines diejcr Blätter eingehen, oder die Direktion der Pcrovinzial-Hülfskasse ‘audere Blätter für die Veröffentlichung wählen, so muß die Wabl anderer Blätter in den bisher benußten Blättern bekannt gemacht werden. A ; S 7. Auf verlorene oder vernichtete Obligationen finden die Bestimmung der Verorduungen vom 16. Juni 1819, be- treffend das Verfahren Behufs der Amortisation verlorener Staats- Schuldscheine 2c. S§S. 1 bis 12 sowie die ergänzenden Beitimmungen derjelben mit nahitehenden Maßgaben Anwendung : i a. die im §. 1 der Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß der Provinzial-Hülfskasse gemact werden. Dieser werden alle diejezigen Geschäfte und Befugniise beigelegt, welche nah“ der angeführten Aer- ordnung dem Schaßz-Minifterium zukommen; gegen die Verfügung der Direktion der Provinzial-Hülfskafse findet jedoch der Rekurs an den Ober-Präsidenten der Provinz statt;

J b. das im §. 5 der Verordnung gedachte Aufgebot erfolgt bei dem Königlichen Landgerichte zu Cöln;

C6 dien D S 6, 9 m 12 geschriebenen Bekanntmachungen follen dur dieses Regulativs - genannten Blätter geschehen. Zinêcoupons und Talons können nicht aufgeboten und amortisirt werden; doch kann nach dem Ermessen der Dircktion der Provinzial-Hülfskasse demjen:- gen, welcher vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist (S. 3) den Berluft eines Zinscoupons bei der Provinzial-Hülfskasse anmeldet und bescheinigt, der Betrag des Coupons, wenn leßterer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist niht präsentirt worden ist, nach Ablauf derselben ausgezahlt werden.

S 8. Für die Sicherheit der ausgegebenen Obligaztionen und Zinsen haftet die Rheinprovinz.

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Verordnung vor- e u 9G

deren

Schema zu den Obligationen der Rheinprovinz.

Obligation. a) . . der T 0. Nheinprovinz, Il. Emission: s Serie Na 2: : _ über Thaler Preußisch; &“ Die Rheinprovinz verschuldet dem J” .…. . Thaler im 30-Thalerfuße, verzinsli# Prozent jährlih. A Dieje Darlehnssuld ist auf G ind des mis Allerhö gencbmigten Beschlusses „Und des unier dém ten... Landtages vom 26. September * g- des XXT. Rheinischen Provinzial- L Dk Bestinitnicigen des 1872 kontrahirt worden. auf fie Arwendv:az. uin}eitig abgedruckten Regulativs finden

Düsseldof, den ..n 18 (Singetragen in das (Unterschriften.) chingeiragen in das Register der Provinzial-Hülfskasse zub fo?. , , ,

„ourant. yaber dieser Obligation / mit vier und einem halben

An die Minister für Handel, Gewerbe “4nd öffentliche Arbeiten, des Zern , der Finanzen und dex geistlichen, Ünterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, {

E L ntersch{rift.) (Folgt dcr Abdruck des Regulativs.)