1873 / 101 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Apr 1873 18:00:01 GMT) scan diff

trag, den die fixirte Rente haben soll, nicht verständigen, so fehlt es dann wieder an allen Vorschriften darüber, in welcher Weise die Sache zum Avstrage gebracht werden soll. Erwägt man daneben, was ih vorhin anzuführen mir erlaubie daß das Objekt nidzi von besonderem Belange ist, so scheint es mir zwccklos, den betheiligten Behörden durch eine solhe Vorschrift eine ebenso große als im Ergebniß un- fruchtbare Arbeit zu verursachen. Das bisherigo Verfahren, wie cs sich zwischen dem Reiche und den einzeznen Staaten herausgebildet hat, ist im §. 3 der Regierungsvorlage zum Ausdruck gebraht worden, uud Lei der Auéführung der Normen, welche der §. 3 enthält, haben sich bisher in praktischer Hinficht keinerlei Scwicrigkeiten ergeben. Man hat in jedem einzelnen, Falle mit der betheiligten Landcsregie- rung sich leicht und einfah über das verständigt, was geschchen sollte. Ich meine also, daß es zweckmäßig sei, in dieser Hinsicht aus prafk- fischen Gründen bei den Vorschlägen der Regierungsvorlage, welche durch die bisherigen Erfahrungen bewährt find, cs zu belassen und fie nicht zu erseßen dur den §. 3 der Kommissionsvorlage. Ich bitte daher, den §. 3 der leßteren abzulehnen.

Ferner zu 8. 6:

Meine Herren! Der §. 6 ist zu interpretiren aus 8. 4, mit dem er im integrirenden Zusammenhange steht. F. 4 bezieht sich in seinem Eingange lediglich guf dicjenigen Grundstücke , welche nach der Be- stimmung in S. 1 in das Eigenthum des Reiches übergegangen sind. Es kann deßhalb nicht die Frage aufgeworfen werden, ob etwa Be- stimmungen, wie sie in den al. 2 und 3 des §. 1 enthalten sind, zur Interpretation der §8. 4 und 6 herbei zu ziehen seien, sondern diese it ledigli zu entnehmen aus dem al. 1 des S 1, Dieses Al 1E sedes material.

Dem Reichstag is folgendes Schreiben nebs der Denk- \czrift, betreffend die Entwickelung der KaiserlihenMa- rine 2. zugegangen : ,

Berlin, den 21. April 1873.

Der Reichstag hat in seiner vorjährigen Session zu Kapitel 6 Titel 7 der cinmaligen Und außerordentlicen Ausgaben im _ Reichs- baushalts-Etat für 1873 beschlossen, die Erwartung auszusprechen, daß mit dem Marinec-Etat für das Jahr 1574 ein Plan über die als nothwendig erkannien Abänderungen des ursprünglichen Flottengrün- dungs-Planes, über die in den folgenden fünf Jahren zur weiteren Entwiæelung der deutschen Marine vorzunehmenden Bauten und auê- uführenden Anlagen und über die bierzu erforderlichen Geldmittel nebst den Vorschlägen zu deren Veschaffung vorgelegt werde. Diesem Beschlusse 1st der Bundesrath beigetreten.

Die Kaiserliche Admiralität hat demgemäß eine Denkschrift über die Entwickelung der Kaiserlichen Marine und die fich daraus ergeben- den materiellen und fiaanziellen Forderungen aufgestellt.

__ Der Bundesrath ist über dieselbe in Berathung getreten und hat beschlossen, dem in der ganz ergebenst beigefügten Denkschrift aufge- stellten neuen Flotten - Gründundungsplan im Allgemeinen seine Zustimmung zu ertheilen, demnach die daselbst unter An- lage VI. a. für die Jaßre 1873 bis 1882 aufgeführten außeror- dentlichen Ausgaben im Gesammtbetrage von 72,512,500 Thlrn. zu genebutigen, über die Aufbringung der danach erforderlichen Geld- mittel den Beschluß vorzubchalten, jedoch die in der Anlage VI. a. der Denkschrift aufgeführten außeretatsmäßigen Extraordinaria für die Jahre 1873 und 1874 im Gesammtbetrage von 18,019,390 Thlr. auf die von Frankreich zu zahlende Kriegskosten-Entschädigung, und zwar auf die reservirten 14 Milliarden zu übernehmen.

Indem ih Ew. Hochwohlgetoren ganz ergebenst crsuche, die An- lage ncbst vorstehender Mittheilung gefälligst zur Kenntniß des Reichs- tags bringen zu wollen, bemerke. ih, daß es in der Abficht liegt, die geseßliche Regelung der Uebernahme der Summe von 18,619,390 Thlrn. auf die reservirten 13 Milliarden der Kriegskosten-Entschädi- gung dur etnen dem Reichstage wegen der Berfügung über dicsea Betrag noch vorzulegenden G s:ßentwurf Herbeizuführen.

Der Reichskanzler. : von Bismarck.

An Präsidenten des Reichstages,

Herm De Simson Hochwohlgeberen.

den

Landtags- Angelegenheiten.

Berlin, 28. April. Jn der Sitzung des Herrenhauses am 26. d. M. wies in der Diskussion über den Gescßentwurf, die Vorbildung. und Anstellung der Geistlichen betreffend, der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk eine Aecuße- rung des Herrn von Kleist-Rehow, wie folgt zurü: :

_Herx von Kleist wird cs mir wohl überlassen müssen, wenn ih es für Recht finde, hier zu sprechen. Wenn er Übrigens gemeint hat ih schone mich, so glaube ih ihn doch an die gestrige Sitzung erin- nern zu dürfen. Im Uebrigen muß ih allerdings gestchen, daß ih nit jo viel und gerne spreche wie er. Das betrifft die Abweisung cincs rein persönlichen Angriffs. Einen mehr saclihen Angriff hat er erhoben, indem er dasjenige in Erinnerung brate, was Herr Graf von Krassow über Bemerkungen von mir über die Bedeutung des Artikel 24 und scin Verhältniß zum Art. 112 vorgetragen hat. Jch habe darauf zu erwidern, daß der Ausdruck, ich solle mich solMen Vorwürfen gegenüber rechtfertigen, wiederum einer war E De nicht dem Verhältnisse entspricht, in dem sich die Mitglieder diejes Hohen Hauses zu den Mitgliedern der Königlichen Staatsregierung befinden. Ih hatte aber aus zwei Gründen keinen Anlaß auf jene Bemerkung zu erwidern, einmal, weil diese Be- merkung in feiner Weise zur Sache gehöute, und ic gern der heute mir gegebenen Mahnung entspreche, durch eigene Bemerkungen die Verhandlungen dieses Hohen Hauses nicht zu verzögern. Es ist aber noch ein zweiter Grund vorhanden. Diese aus dem Zusammenhange ge- risfenen Stellen meiner frül,eren Aeßerungen und der daran geknüvfte Vorwurf, insbesondere auch die Frage, ob ih dur cinen Unterschied zwischen Geseß und Minifterialverfügung dem Widerspruche zu ent- gchen hoffe, den man als vorhanden in meinen Worten angenommen hat, gerade alles dics hatte ich sou 48 Stunden vorher in der „Ger- mania“ gelesen. Und nun zur Sache. Nicht blos die Bezugnahme auf Artifel 112, sondern auch die Bezuanahme auf den Artikel 18 in seiner neuen Fassung ist es, die den Vorwurf zurlickweist, daß es fih hier um eine Berfafsungsverleßung handle. Die kir{li{chen A:z- stalten werden in diesem Artikel nach ganz besonderen Regeln gemessen und nicht nah den allgemeinen Regeln für das künftige Unterriczts- gese. j

__— In der Diskusfion über §. 13 nahm der Staats-Mi- nister Dr. Falk nah dem Herrn von Voß das Wort:

__Nur einige wenige Werte, meine Herren! Auf die weitiragenden Gesichtspunkte, die der leßte Derr Redner eben entwidelt hat, ein- zugehen, liegt wehl feine Veranlassung vor. Er sieht in dem Amen- dement, welches er mit vertritt, falls es angenommen wird, für die Zukunft Keime zu einer Entwicklung eines Berwaltungêgerichtshofes Einen ganz ähnlichen Standpunkt , hat die Staatsregierung in Bez::9 auf den Gericht&hef, dessen Einseßung Jhnen in dem zweites Geteß_ vorgeschlagen worde ist, immer eingenommen, und das durch meincn Mund verlautbart, als die Gescßes- vorlag? im Haufe der Abgeordneten eingebraht wurde: der Ausgangs- puakt für den Verwaltungsgerihtshof wäre also vorhanden, ohne daß a notb wendig „wäre, diescs Ams?ndement gegenwärtig anzunehmen. Me die verschiedenen vorliegenden Amendements betrifft, so hat si Herr Gobbin, wie ich meine, bereits ausreichend geäußert über die beiden noch_ aufrecht crhaltencn Amendements des Herrn Grafen von Krassow. Ich kann mich auf sein Wort beziehen. Würde das dritte Amendement auch aufrecht erha1ten worden scin und ih bemerke dies jeßt nur, um mittelst eines Gegeajaßes auf das andere Amendement kommen zu Ffönnen so würde ich- allerdings die Pflicht gehatt Haben, mit oller Energie demselben entgegenzutreten. Denu dieses Amendement würde in dem Kreis der Berathungen und Beschlußfassungen dieses Berwaltungsgerichtshofes

- auch die damalige preußische Regierung, wei

au die Frage gestellt Haben, ob cine getroffene Maßnahme unter den konkreten einzelnen Verhältnissen die praktis beste und angemessenste wäre. Es würde also aus dem Verwaltungsgerichtshof ganz einfach eine höhere Verwaltungsinstanz geworden und dadurch das verfassungs- mäßige Verhältniß der verschicdenen Faktoren, die dabei in Betracht kommen, in eincr Weije verkehrt worden sein, daß man nie eine solche Bestimmung hätte annehmen können. Nun muß ih anerkennen, daß das Amendement, welches Herr Gobb!n gestellt hät, diese Bedenken beseitigt, daß er scinem Vor- lage eine Fassung gegeben, welche in der That mit der Aufgabe eines Gerichtshofs, dem Gerichtsßof für die firhlichen Augelegenheiten, wie die Geseßesporlagen es cusdrücken, im reten Verhältniß steht. a HGcricht soll entscheiden über die Geseßmäßigkeit der getroffenen Anordnungen, also darüber, ob die Gesetze verletzt sind, oder ob ihnen gemäß Dasjenige geschehen konnte und durfte, was geschehen ist. Es wird aber die Frage, ob das Gescchene im einzelnen Fall praktisch und zweckmäßig war, aus der Eutscheidung herausgezogen. Wenn ich uun so den Sinn des Amendements wic ich glaube, nach dem Wortlaut muß ich nothwendig so auffasjen, in der That jo auffassen, o darf i{ wohl im Anschluß an meine gestrige Bemerkung über die Gesichtspunkte, unter dencu es mir angemessen odecr gerectfertigt er- seinen würde, von Seiten der Freunde der Vorlagen Amendements einzubringen, hier die Frage aufwerfen: ist denn in der That dieses Amendement von der Bedeutung, ift das Amendement nicht wirklich in seinem Jnhalte theoretisch, ißt nicht die geseßlihe Macht, die in diesem Geseße und in den übrigen Gesetzen begründet ist, einc so große, daß man eigentlich sich kaum denken fann, daß ungescßmäßig gehandelt werde, abgesehen von der Bedeutung, die dieje Angele- genheit überhauvt hat und vou der Vorsicht, die mit Nothwendigkeit bei jedem der Schritte, die der Paragraph ins Auge faßt, diktirt ist? Jch glaube, daß, wenn das so ist, ich zu dem Antrag berechtigt bin, daß das Haus diesen Gesichtspunkt ernstlich prüfen möge und dana) erst seine Entscheidung treffe.

Nach dem Grafen zur Lippe erklärte der Präsident des Staats-Ministeriums Graf von Roon: 4 Ih möchte mich nicht gern im Gegensaß befinden mit meinem Herrn Kollegen, der vorhin das Wort genommen hat. Darch den Herrn Grafen zur Lippe bin ih darüber belehrt worden, daß ein solcher Gegensaß nicht statifinden würde, wenn ich gegen das Amen- dement stimmte. _ Sonst habe ih die Anslassungen des Herrn Kultus- Ministers so aufgefaßt, daß er fich allenfalls ein solches Amendement obne Gefährdung des Prinzips des Gejeizes würde gefalien lassen können, wenngleich er, wie ih glaube, mit Recht dem Amendement nur eine theorctishe Bedentung zuschrieb. eun der Herr Borredner darauf hingewiesen hat, daß der die Macht habe, der das Interpre- tationsreht eines Geseßes beanspruchen fann, und wenn er bei der Gelegenheit darauf himvies, daß die Interpretationen die von Seiten der Minister den Gescßzen gegeben werden, nicht immer gefa!len, so glaube ih, spricht er aus eigener Erfahrung. Ob nichts destoweniger der Minister in den betreffenden Fällen im guten Giauben gewesen und seiner Ueberzeugung gefolgt ist, die Frage kann ich ihm gleichfalls vor- legen, und er wird sie bejahea müssen, denn das, was er sich felbst vindizirt, wird er auch Anderen zugestehen. ;

Zu §8. 14 äußerte der, Staats-Minister Dr. Falk nach dem Grafen Brühl: :

Meine Herren! Säße, wie sie von dem Herrn Borredner zuletzt ausgesprochen wurden, scheinen mir fih selbft zu richten, sie bered)- tigen, sie als Beweis dafür aufzuitellen, daß der Standpunkt, der ein- genommen ist, überhaupt nicht rihtig ift, wenn er zu so haarsträuben- den Konsequenzen führt. Jch wollte, was der Herr Regierungs-Kom- missarius vorher angeführt hat und meiner Meinung nah schr richtig nur in einigen wenigcn Beziehungen ergänzen. Es ist mir nicht ver- gönut gewesen, wegen der damaligen Verhandlung dieses Hohen Hau- les bei der Verhandlung über den gegenwärtig zur Diskussion stehen- den Paragraphen im Abgeordnetenhause zugegen zu sein, und es ist das dort beschwerend empfunden worden, insbesondere, weil man wünschte, auch“ aus meinem Munde eine Acußerung über die Bedeu- tung dietès Paragraphen zu hören. Ich nehme keinen Anstand, das- jenige, was dort ven dem Herrn Regierung2-Kommisfsar ausgesprochen ist, heute wiederholt auch mei seits auszuspreben. Es handelt sich in keiner Weise darum, Institute, die die katholische Kir? hat und nittelst deren sie insbesondere auch thre Priestererziehung fördern will ohne Weiteres aus der Welt * zu schaffen und wegzustreichen. Fch wiederhole, daß, wenn diesen Anstaltea, Knaben - Seminaren und Knaben-Konvikten durch Acuderung der Statuten einfach der Typus aufgedrückt wird dessen, was die verehrten Herren in ihren abgelehuten Amendements Alumnate genannt haben, dann diese Anstalten von der Vorschrift gar nicht getroffen werden. Die Bezugnahme des §. 14 auf S. 9 hat dies ausdrücklich bestimmt. Es handelt \ich um die beson- deren eigenthümlichen Institutionen, die auf Grund des Tridentinums errichtet worden sind, und, meine Herren, gerade diejenigen Anstalten die hier namentlich genannt worden sind, ih muß das wiederholen haben die Basis des Tridentinums. Der Herr Freiherr v. Landsê- berg hat uns einzelne Bestimmungen aus den Statuten des Trierschen Konviktes vorgetragen; es ist aber gerade die eine nit in seinen Aus- führungen enthalten, auf die ih hier Gewicht legen muß. Nicht aus uralten Stiftungen, wie Hexr Graf Brühl anführte, ist das Kouvikt ernährt, sondern es bildete sich Anfangs der 40ger Jahre ein Privatverein, um durch seine Mittel dem allerdings hervortretenden Mangel an Priestern der katholischen Kirche in der Diözese Trier einen Damm enigegenzu)eßen. Nachdem dieser Verein etwa 6 oder 7 Jahre, ih lasse es dahin gestellt , oder vielleicht uoch etwas länger bestanden hatte, _jedenfalls spätestens Anfang der 50er Jahre, stand die Sache jo, daß er genügend erstarkt war, um ein wohlbegründetes Institut in die Hände des Bischofs niederzulegen, und die Mittel, die er hatte, sind der bischöflichen Verwaltung über- tragen worden, ausdrücklich mit der Forderung, daß nah den Regeln des Konzils von Trient verfahren werden solle. Dasselbe ist aus- drücklich in dem Statut für Paderborn erwähnt worden, und ih muß abermals wiederholen als mit dem Bischofe zu Münster über die Aufsicht des Staates, über die Anstalt zu Gaesdronk verhandelt wurde, erklärte erx: ich kann höchstens cine ganz allgemeine Oberaufsicht zugestehen, aber eine weitere Aufsicht, namentlich einen regelmäßigen Einblick in meinen Lehrplan der Unstalt, darf ih Euch nicht gestatten; das verbieten mir die Sakungen des concilinm Tridentinnm. Nun, milie Derr nah dezn couciEum Tri ist, wie mein Herr Kommissarius bereits ciusdrücklich bemerkte, die Einrichtung und der Geist des collegium Germanicum und Romanum in Rom dasjenige welches a s Muster dienen sollte für die Anlegung dieser Knabensemi- nare, und diescr Geist ist in der Stiftungébukle vom 31. Augxst 152 dahin bezeichnet, daß die Zöglinge bestimmt sind uud nah Deutschland zurüdcgesendet werden zur Herbeiziehung Anderer zu Christo, zur Verkündigung und Lehre des Wortes Gottes sowie zur Entdcckung des verborgenen Giftes der Kebereien, gur Unterdrückung und Vernichtung ofencr Vrrthümer, zur Vertheidigung des kathclishen Glaubens durch Wort und That und, wo ec ausgerottct ist, zur „Wiedereinführung desselben. Also gerade zum Kampfe sind sie ausgerüstet worden, und dieser Ge- danke des Kampfes, der allein nothwendig zum Gegenkampfe anders- glänbiger Bevölkerung führen mußte und damit zur Zerrüttung der gegeben Verhältnisse, gerade dicser Gedanke war es, der in Deutsch- land dazu geführt hat, sich abgeneigt zu zeigen gegen die Einführung diefer Anstalten, der die Ursache war, daß die Verhandlungen über den Abschluß derx Dotation des Bisthums Ermcland 12 Jahre vom Jahre 1848—1860, dauerten. Der römische Stult förderte damals eine Subvention für ein Knabenseminar in Brauns- berg, und dicse Subvention verweigerte die preußische Regierung, { ige preuß sié der weiteren Aus- breitung derartiger Jastitute entgegentreten wollte. Nun weiß ich wohl, meine Herren, daß die Worte, wie sie hier gegeben find, glück- licherweise nicht durchweg Folge haben können, aber der Geist Licibt, die Sache ändert sich in ihrer Gestalt nur im Laufe der Zeit, und die Seminarbildung, dic erst den leßtcn Jahrzehnten angehört, hat diejenigen Werkzeuge crzeugk, die in der Hand der gegenwärtigen Bewe

gung die mächtigsten sind, um anzukämpfen gegen die berechtigt

fugniß des Staates und gegen seine Bestrebungen, gs eibe zu erhalten. Gs ist der junge Klerus, dessen Geist Sie kennen eines Geistes, dessen Erzeugnisse Sie sehen, sobald Sie die Augen aufmachen; ih bitte mir zu erlassen, die cinzelnen Beispiele wieder hervorzuheben, ih glaube, es. reiht vollkommen Hin, hinzuweisen auf das Maß der Agitationen und daß diese getragen wird von den Glicdern des jüngeren Klerus, _ die ih eizmal anderswo „Kapläne* genannt habe, von den Männern, die im Seminar ihre Bildung be- kommen haben. Ich denke, meinc Herren, es reihen die Gründe aus die ih angeführt habe, in Verbindung mit denen meines Komnmiissa: rius. Es ijt einer der wichtigsten Punkte, um die es sich handelt, und die Staatsregierung ist überzeugt, daß Sie in der Wärdigung der vorgetragenen Gründe sie unterstüßen und das Jhrige beitragen wer- den, die Annahme des Paragraphen herbeizuführen. Jch bitte darum.

4 5 Kunst und Wissenschaft.

Prefdf 1a, 24. April. Am 21. d. M. verstarb hier der vormalige rofessor der Rechte, Dr. Reinhold Schmid, im 73. Lebensjahre, a Gewerbe und Sande!.

Berlin, 26. April. Dem Jahresberichte ver Preußischen Central-Bodenkredit-Aktiengesellschaft pro 1872, welch{er in der heute statifindenden dritten ordentlichen Generalversammlung vorgelegt wird, entuchmen wir Folgendes : Es umfaßten die gesammten seit Eröffnung des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft abgeschlosseneu Hypotheken- und Kommunal - Darlehns - Geschäfte bis Ende 1872; 26,600,000 Thlr. (gegen 14,000,000 Thlr. bis Ende 1871); davon waren realisirt bis Ende 1872: 22,109,000 Thlx. (gegen 9,100,009 Tylr bis Ende 1871. Das unkündbare, dur Annuität sich tilgeude Darlehu bildet die Regel, indem Ende 1872 die unkündbaren O arlehae 22,900,000 Thlr., die kündbaren Darlehne 1,800,000 Thlr. betrugen. Die Kommunal-Darlehns-Geschäfte umfaßten 1,900,000 Thlr. An unkündbaren Central-Pfandbr!efen find im Jahre 1872 emittirt 16,000,000 Thlr., und zwar 10,000,000 Thir. zu 43% ver- zinslih, im Wege der Verloosung mit 10% Zuschlag zum Nominal- betrage rückzablbar, und 6,000,000 Thlr. zu 5% verzinslid, im Wege der Verloosung zum Paricourse rüzahlbar. Es fand eine Beth-ili- qung der Gesellschaft bei Uebernahme deutscher Eisenbahn-Prioritäts- Obligationen, deutscher garantirter Eiseubahn-Stammaktien und detsher Eijenbahn-Stamm- Prioritäten, sowie der Bremer 45% Staafanleihe statt. Für den Ankauf des Grundstücks, Unter den Linden 34, und für den Nenbau siad, einschließlich der auf das Bau- kapital und die aus8gelegten Baukosten während der Bauzeit zu rech- nenden Zinsen, aufgewendet 492,105 Thlr. 20 Sgr. 10 Pf; durch Vermicthung zur Zeit entbehrliher Räume wird mehx als die Hûlfte der Vecziniung jenes Kavitals gedeckt. Ultimo Dezember 1872 bestanden die Anlagen der Gejellschaft in Werthpapieren: in Preußischer konsolidirter Staats-Anleihe, in Deutschen Eisenbalzn-Prioritäten, Deutschen garantirten Eisenbahn- Stammaktien und Deutschen Eitenbahn-Stammprioritäten, sowie in den für den laufenden Bedarf bestimmten landschaftlichen und Central- Pfandbriefen. Die der Generalversammlung vorgeschlagene Dividende pro 1872 beträgt 95% auf das eingezahlte Grundkapital. Außer der statutmäßigen Reserve findet ein Reservevertrag von 219,312 Thlr. in das Jahr 1873 stait; darin siad zugleich die Provisionserträge von denjenigen Geschäften enthalten, welche im Jahre 1872 erst theilweise realisirt, aber noch nicht zur Schlußabrehnung gediehen waren. Die Bilance nebst Gewinn- und Verlustkonto werden wir, uach stattge- habter Generalversammlung, in dem VFnjeratentheil unseres Blattes bringen. : i

_ Im Ans{luß an den Generalversammlungs8-Bericht der Ber- einsbank Quistorp & Co. geben wix nacstehend noch einige Daten über die wichtigeren Beschlüsse und die Motivirung der-Bor- lagen, sowie über die gegenwärtige Lage der Bank, wie fie vom per- sönlich haftenden Gesellschafter und Direktor Herrn Heinrich Quistorp geschildert wurde. Der erste Paragraph der Tagesordnung zur außer- ordentlichen Generalversammlung, der den Aktionären künftighin vor- weg 5% des Aktienkapitals abi{läglich als Jahresrente überweist gewährt den Interessenten großen Vortheil. Der pro 1872 zur Ver- theilung gelangte Reingewinn bezifferte sich auf 475,000 Thaler, wo- von 10% dem Reservefonds, 60 2% den Aktionären zuflossen (und zwar mit 285,000* Thaler, wovon 5 % als Rente, 14 % als Super- dividende = 19 % auf 14 Million), während die restirenden 30 % laut Statut Verwendung fanden. Nach dem jeßt genehmigten Mo- dus der Gewinn-Vertheilung würden fich die Positionen folgendermaße: stellen: 5% des Aktienkapitals als Rente für die Aktionäre vorweg mit 75,000 Thaler, dazu 60% als Superdividende von dem verbleibenden Rest des Reingewinnes in diefem Falle 400,000 Thaler also 240,000 Thaler, d. h. zusammen 315,000 Thlr. gegen 285,000 Thaler nach bisheriger Art und Weise. Es erhalten die Aktionäre somit von nun an netto 2% Dividende auf ihre Aktien mehr bei gleichem Rein- gewinn. 8. 7 der Vorlage, welcher den Aufsichtsrath ermächtigt, das Aktienkapital (wenn es nöthig sein sollte) successive je nah Geschäfts- erforderniß bis auf fünf Millionen Thaler zu erhöhen, ist bedingt worden dur den großen Aufshwung, den die Geschäfte der Vereins- bank Quistorp u. Co. gewonnen haben. Sie vertritt bis jeßt 25 Ge- sellschaften, die Mans 19,635,000 Thaler Aktienkapital repräsentiren, Naturgemäß hat die finanzielle Vertretung dieser Aktiengesellschaften der Bank auch einen jehr ausgedehnten, weitverzweigten Kundenkreis zugeführt, dex fast täglich im Wachsen begriffen das Kom- missionsgeshäft zur eigentlichen und lukrativen Basis der Ge- schäfte der Bank macht. Wie wir bereits erwähnten, hat sich der Umsas des 1. Quartals 1873 gegen den des 1. Quartals 1872 mehr als verdreifact, d. h. es stehen 37,718,035 Thaler auf ca. 800 Kon- ten pro 1. Quartal 1873 der Summe von 12,486,601 Thaler auf noch nicht 460 Konten pro 1. Quartal 1872 im Debet des Konto- Korrents gegenüber, ungerechnet die gleichfalls sehx ansebulihen Ge- schäfte der 7 Agenturen der Bank in Breslau, Magdeburg, Potsdam, Stettin, Wolgast, Barmen und Danzig. Der persönlih hastende Ge- sellschafter bemerkte dabei besonders, daß die Vereinsbank, Quistorp & Co. seit ihrem Bestehen nicht einen Ausfall gehabt habe. Auch das Gewinn- und Verlust-Konto der ersicn 3 Monate d. J. zeigt schon jeßt erhebliche Posten in seinem Kredit. Der Gewinn-Uebertrag von 1572 in Höhe“ von 116,927 Thaler und die Ueberweisung aus dem Agio der lebten Emission mit 114,423 Thlr., sowie namentlich die bis ultomo März d. F. erzielten Ueberschüsse auf Konto-Korrent- und _Emissions-Provisions-Konto in Höhe von 263,200 Thlr. repräsentiren

als schon jeßt zur Vertheilung an die Aktionäre pro 1873 disponible Sunmme rund 494,550-Thlr., d. h. 244 % vom Aktienkapital. Der Reservefonds der Bank, der jebt 700,000 Thlr., d. h. 35% des Grund- kapitals beträgt, foll bis aut 40% gebracht werden. Hat der mobile Reservefonds diese Höbe erreicht, so foklen- die für diesen Fonds aus dem Reingewinn vorgesehenen 104 zur Verzinsung und Amortisation solcher Pfandbriefe resp. Schuldscheine benußt werden dürfen, welche die Bank auf Grund erworbener erster Hypotheken auszugeben be- rechtigt ist. Hierdurch schafft fich die Vereinsbank Quistorp u. Co. noch neben dem mobilen Reservefonds einen immobilen an Hypotheken und sorgt somit für ihre fernere Konsolidirung auf einer gesunden Bafis. _ Die Breslauer Diskontobank (Friedenthal und Co.) hat in 1872 eincn Gefammtumsaß von rund 1031 Millionen Tha- lern, oder durschuitt.ih pro Tag einen Umsaß von 2,800,000 Tha- lern erzielt. Nah Deckung sämintliher Verwaltungskosten im Betrage ven 82,823 Thlr. nah Abschreibung auf Delcredere-Conto vou 35,000 Thlr., jowie unter Abzug der gezahlten Deposfiten- und Giro-Zinsen von 39,187 Thlr. 2c. wird ein Reingewinn von 766,282 Thlr. zur statu- tenmäßigen Vertheilung gelangen. Derselbe ergiebt eine Dividende von 10% p:o rata der Einzahlungen mit 625,000 Thlr. nach Rücklage von 5% = 38,314 Thlr. in den Reservefonds, welchem bereits in Folge Beschlusses der Generalversammlung vom 26. März 1872 480,600 Thlr. zugeflossen waren, wahrend für die Geschäftsinhaber

uud den Aufsichtsrath je 45,976 Thlr. an “Tantieme auszuzahlen „wären, De“ Rejervefonds erreicht sonach eine Höhe von 532,773 Thir.

Zweite Beilage

T

| Zweite Beila zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich P

A2 101.

Inseraten-Expedition des Deutshen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischeu Staats-Anzeigers: Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32.

SteæXbriefe und Untersuchungs-Sachen.

Bekanntmachung. Am 18. April cr. ist der um 8 Uhr 4 Min. Abends von Duisburg nach Dortmund abgegangene Personenzug in Langendreer mit dem von Dortmund kommenden Personenzuge zusam- mengestoßen, und is der im Zuge von Duisburg befindlich gewesene Eisenbahn-Postwagen zertrümmert worden. Bei dieser Gelegenheit find die für die Postexpedition in Langendreer bestimmt gewesenen Briefbeutel und Geldfahrpostbeutel ihres Inhalts beraubt worden. Lebterer hat vier Geldbriefe zum dekflarirten Werthe von : 8708 Thlr. 15 Sgr., 2160 Thlr., 3600 Thlr. und 50 Thlr., zusammen 14,518 Thlr. 15 Sgr. enthalten. Der Inhalt des zu 8708 Thlr. 15 Sgr. deklarirten Briefes soll zum größten Theile aus Noten à 500 Thlr. und nur der Rest aus Scheinen à 100 Thlr. bestanden haben. Der zu 2160 Thlr. detlarirte Brief sell preußische Banknoten à 100 Thlr. und Scheine der süddeuishen Bank à 10 Thlr. zum Betrage von 600 bis 700 Thlr. enthalten haben. Der zu 3600 Thlr. deklarirte Brief so!l die preußischen Banknoten à 100 Thlr. Lit. A.: Nr. 229,741, 335,226, 437,995, 471,661. Lit. B.: Nr. 079,482, 380,714. Lit. C. : Nr. 022,869, 113,691, 432,064. Bit. D.: Nr. 031,747, 258,332, 985,560, ferner die Banknoten der Cölner Privatbank à 100 Thr. Ser. I. Nr. 0,141, 0,676, 1,086, 1,620, 0,508, 0,909, 1,341, 2,873, ferner 4 preußische Kassen-Anweisungen à 50 Thlr., 3 Stück à 25 Thlr., 130 Stück ausländische Kassenscheine à 10 Thlr., 3 preußische Kassen- Anweisungen à 5 Thlr. und 10 ausländische Kassen-Anweisungen à 1 Thlr. enthalten haben. Auf Herbeischaffung der entkommenen Gel- der ist eine Belohnung von zweilzundert Thalern ausgeseßt. Düssel- dorf, 22. April 1873. Der Kaiserliche Ober-Post-Direktor. Friede ri ch.

Ediktal - Citation. Auf Grund der Anklage der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Löwenberg vom 17. März 1873 ift durch Be- {luß des unterzeichneten Gerichts vom 19. März 1873 gegen die Mi- litäryflichtigen: 1) den Snwohncrschn Carl Wilhelm August Kühn aus Armenruh, geboren den 24. August 1850, evangelisch, 2) den In- wohnersohn Ernst Robert August Scholz aus Burglehn, geboren den 97. September 1890, evangelish, 3) den Häuslersohn Carl Heinrich Tilgner aus Panthenau, geberen den 13. Januar 1850, evangelisch, wegen Entziehung vom Militärdienste auf Grund des §. 140 Stras- geseßbuhs und des Geseßcs vom 10, März 1856 die Untersuchung eröffnet und ein Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 27. Mai 1873, Mittags 12 Uhr im Sißungsfaale des unterzeichneten Gerichts anberaumt worden. Zu diesem Termine werden die geuann- ten Angeklagten mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesciten Stunde zu crscheinen_ und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Be-

Montag, den 28. April

Steckbriefe und UntersuWungs-Saheu. Haadels-Regifter

Konkurse, Subhaftationen , Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Deffentlicher

von

Anzeiger.

5. Verloosung, Amortisation, Zinszahkang u. sw,

öffentlichen Papieren.

Industrielle Etabliffements, Fabriken und G handel.

Verschiedene Bekanntmachungen. Literarishe Anzeigen.

Aktiengesellschaft Maschinen uud

_H. F. Eckert vermerkt steht, ift eingetra

Das Grundkapital i

lung vom 19. 2 1000 Stud auf erhöht.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4144 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma j Berl

vermerkt steht, ist eingetragen : Das Grundkapital der Baubank is um 3

Thaler erhöht. Die Gesellschafter

mit ihrem

worden.

1

sind:

2) dessen Chef Beide hier.

worden.

Genossenschaft in Firma

3 t Jes

Durch Beschlu

Vorstand nur

weismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem Termin: anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden fönnen. Im Fall des Ausbleibens wird mit der Untersuhung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden. oldberg, den 19. März 1573. : Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung

Handels-Register.

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. In unser Genossenschaftsreai]ter ist eingetragen: Col. 1. Laufende N Col. 2. Firma der Genossenschaft: : Productiv-Genossenschaft für Möbeltischlerei „Einig“ Eingetragene _Genosseuschaft. Col. 3. Siß der Genossenschaft: Berlin. s A Col. 4. Rechtsverhältnisse der Genossenschaft: Die Geuossenschaft hat begonnen am 7. April 1873. Geacnstand des Unternehmens ist: : : 2 Auf gemeinsame Rechnung und Gefahr Möbelorbeiten an- zufertigen und zu verkaufen. e Die Dauer der Genossenschaft ist unbestimmt. Der Ea der Genossenschaft besteht aus den Gae GMD, E S itiche Verbindlichkeit für die Genossenschaft nung beider Vorstandsmitglieder unter Voranseßung Die derzeitigen Vorstandsmitglieder find: 1) Obmannu : 8 der Tischler Carl Boiß, Manteuffelstr. 24. 2) Cassirer 0 S : S tiler Friedrich Henschel, Oranienstr. 170. Alle Bekanntmachungen und Erlasse in Genossenschaftsangelegen- heiten ergehen unter der Firma und werden, von beiden Vorstands- mitgliedern unterzeichnet, in der Werkstatt jeßt Manteuffelstr. 51 und der Volkszeitung veröffentlicht (S. 62). | : Eingetragen zufolge Verfügung vom 24. April 1873 am 25. April 1873. : Z i l olften über das Genossenschaftsregister Beilageband 54, S. 9.) JFanner, Sekretar.

dem Obmaun und

hat nur die Zeich- der Firma.

Das Verzeichniß t 1 Bureau des unt-rzeihneten Gerichts, Klosterstr.

sehen erlm, den 24. April 1873 N, den 2 YUPLTI 2 S ; f Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. aa

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. ; Jn unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 2579 die

ft 2 irn Handelsgesellschaft în G S Haupt

vermerkt steht, ist eingetragen: Der Gesellschafter Louis Í 22. Januar 1873 erfolgten Todes

Wittwe Charlotte Wilhelmine Caroline Richter nesellschafter eingetreten. At In ule Gejellhalim en woselbst un ienges aft in Firma A Aktien-Bauverein Passage vermerkt steht, f Der Direktor

eingetragen : f aul Munk und der Stellvertreter Kommerzienrath ausgeschieden

Ida Haupt, geb

Guftav Stobwasser find aus dem

Der l or Reinhold Heinke zu Wülschkau ist zum Direktor

ellschaft erwählt.

der Ge

In mis Gesell caftsregister, woselbst unter Nr. 3278 die hiesige

Aktiengesellschaft in Firma:

der Genossenschaft kann jeder Zeit in dem ti i 76, Zimmer 16 einge-

hiesige

aupt ist in Folge seines am Haup. o ausgeschieden. Die ; Bekanntma

n unser Gesellschaftsregister ä Ps e lichaft unter Nr. 14

attermann &

u Berlin ist am 23. Januar 1873 als Handels-

ter Nr. 3072 die hiesige

desselben Vorstaud

1) dem erften

5. April cr. gewählt : der Tischler zum zweiten Borsteher :

geschieden.

Genossenschaft, in Firm

Durch. B

nossenschaft

I

nuar 1872

gegeben.

aufgelöst.

sige Handelsgesellschaft

aufgelöst. Berlin, den 25.

am 1. April 1873 begründeten Y (jeßiges Geschäftslokal:

Dies ist in unser Gesekls

Möbel - Fabrik eingetragene Geno vermerkt steht, ist eingetragen:

14, 17:18, 19, 20, 21,

Der erste Vorstehe

Bauverein __ Eingetrageue vermerkt steht, ist eingetragen:

bruar 1873 ist zum §._ folgender Zusaß gemacht.

Diejenigen zahlung ihrer

geld zu zahlen, unte antheilen wieder beitreten.

delsgesellschaft, in Firma: H 9 I, G. Seidel vermerkt ftebt, ift eingetragen: _,

Die Handelsgesellschaft ‘ist dur

Gottlob Seidel aufgelöst.

‘Jn unser Gesellschaftsregister, wo

Abtheilung für

Anmeldung eine Den

o.

in Teicha unter nachstehenden Rechtsverhältnifsen : Die Gesellschafter sind: :

1) ter Rittergutsbesißer Anton

2) déèr Kaufmann

C 3) der Kaufmann

Die A hat am 19.

: Des E elben ist jeder

eut eingetragen worden. i

: Rothenburg O.-L., den 22. April 1873,

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

gen :

den Inhaber la

der unter der Firma A. Wakczynski & Comp. Sitze zu Görliß und ein 1. Januac 1873 begründeten Handelsgesell 1) der Maurermeist-r 9) der Kaufmann Carl Damm Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter

einer

Alphons

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma

Wilh. Schmeißer & Co. Handelsgesellschaft Leipzigerstraße 90)

1) der Kaufmann Wilhelm Schmeißer,

rau Clara, geb.

Jn unser Genossenschaftsregister, woselbst unter

„Vorwärts“

ssenshaft,

Generalversammlung vom 9. April 1373

sind die Statuten der Genossenschaft hinsichtlich der S8. 9, 22, 23 dahin abgeändert, daß der

. 4‘

ß der

besteht aus:

D

9) dem zweiten Vorsteher oder Stellvertreter. r hat die oberste Leitung und

Genossenschaft, der zweite Vorsteher revidirt

Reinhold Fiedler,

der Tischler Heinrich Räbiger, 7076/7 -- Beide zu Berlin. Die Herren Herzog und

a:

eschluß der

Mitglieder,

entlassen werden,

erfolgten Tod

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter sige Handelsgesellschaft in

vermerkt steht, ist eingetragen: eén / Die Handelsgesellschaft 11k durch gegenseitige Uebereinkunft

Firma:

in Firma:

Fishel & G

vermerkt steht, ist eingetragen: E, 1 s Bi Handelsgesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft

April 1873. Königliches

C

ist

Carl H

für den Bau a, Geräthe und für Wagen

st durch Beschluß der Generalversamm- April 1873 um 200,000 Thaler zerlegt in

iner Nord-Bau-Bauk

Aktiengesellschaft 00,000 Thaler în

aftsregister unter Nr. 4428 eingetragen

Baustelle resp.

abrifation.

utende Aktien à 200 Thaler

Berliner Nord- 3000 Stück à 100

Zweigniederlassung hier am schaft find:

Wakczynski hier,

an zu Görliß.

Nr. 4400 eingetragen

Co.

Magenhöfer,

roße-

Nr. 26 die hiesige

Vorsteher oder Gescäftsführer,

Vertretung der die Kasse und die Ge-

schäfte. s Z 19 Bun ersten Vorsteher is in der Generalversammlung vom

Lorgie find aus dem Vorstande aus-

Ju unser Genossenschaftsregister, woselb unter Nr. 34 die hiesige

„Hauserwerb“ Genossenschaft

Geyeralversammlung vom 17. Fe- 97 der Statuten der Genossen

Fn unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 15 die hiesige

des

Kohn & Co.

selbst unter Nr. 4249 die hie-

raef

Stadtgericht. Civilsachen.

Un

auf 1 unter der Firma:

Lattermann in Teicha,

einrich Breit in Dresden,

ckamuel Austerliß in Dresden. A Mori 1873 begonnen, und zur

der Gesellshafter berechtigt

schaft

welche nach vollständiger Be-

ihres Hauses aus der Ge- fönnen ohne neues Eintritts- ter Zeichnung von mindestens 10 Geschäfts-

den am 21. Ja- Kaufmanns Johann Das Handelsgeschäft ist ausf-

Nr. 3170 die hie-

g l Grund vorschriftsmäßiger

reußischen Staats-Anzeiger.

1878.

E i

M

Inserate nimmt andie autorisirte Annoncen-Erpedition von

Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank-

furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Uäruberg, Straßburg, Zürih und Stuttgart.

3

Befkauntmachung _ : In unser Gesellschaftsregister ist auf Grund vorschriftsmäßiger Anmeldung eine Handelsgesellschaft unter Nr. 13 unter der Firma: Muskauer Thouwaaren-Industrie, Bergschmidt, Schlieben & Hentschel in Muskau unter nachstehenden Rechtsverhältnisjen : Die Gesellschafter find: / , S 1) Der Kaufmann Carl August, genannt Gustav Bergschmidt zu Berlin, ; 9) der Kaufmann Wilhelm Schlieben in Berlin, 3) der Kaufmann Louis Hentschel in Muskau. z Die Gesellschaft hat am 18. April 1873 begonnen vnd soll durch jeden der Gesellschafter nah Außen vertreten werden. Jeder der Gesellschafter ist zur Firmenzeichnung mit Aus- {luß der Mitgesellschafter berechtigt. heut eingetragen worden. Rothenburg O.-L., Königliches

Bekanntma ch

erem Firmenregister unter Nr. 14 eingetragene Firma

A. W. Sechausen zu Salzwedel ist erloshen und is das unter

dieser Firma von dem Kaufmann A. W. Seehausen bisher betriebene

Handelsgeschäft laut Rerxhandlung vom 19. April 1873 anf den Kaufs

mann Wilhelm Gumprecht übergegangen, welcher das Geschäft unter der Firma: A. W. Seehausen Nachfolger fortseßt.

Die frühere Firma ist erlösht und die neue Firma unter

Nr. 86 des Firmenregisters cingetragen zu Folge Verfügung von heute.

Salzwedel, den 21. April 1873. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

den 22. April 1873. Kreisgericht. T. Abtheilung.

: ung.

Die in unf

Jn unserem Firmenregister ist bei Nr. 7 die Veränderung der Firma C. A. Eyrund in Artern in C. A. Eyrund Nachfolger und der Uebergang derselben auf den Kaufmann Carl Johann Georg Wagner in Artern vermerkt und gleichzeitig der Kaufmann Carl Johann Georg Wagner in Artern, als Inhaber der Firma C. A. Eyrund Nachfolger in Artern unter Nr. 233 zufolge Verfügung vom 21. April 1873 am 22. April 1873 eingetragen worden.

Sangerhausen, den 22. April 1873.

Königliches I. Abtheïlung.

Kreisgericht. Bekanntmachung. In unser Firmearegister ist bei der Nr. 136 eingetragenen Firma Ssecar Reinhardt folgender Vermerk eingetragen worden : Die Firma ist durch Erbgang auf die verwittwete Kaufmann Ida Reinhardt geb. Wöllner in Torgau übergegangen. Eingetragen zufolge Verfügung vom 22. April 13873 nämlichen Tage. (Akten über das Firmenregister Band V. Fl ck, Kreisgerichts-Sekretär. Torgau, den 22. April 1873. Königliches Kreisgericht. T- Abtheilung.

Tar

T5.

am

Seite 274.)

[M. 757] : In das hiesige Handelsregister ist am heutigen Tage eingetragen : @. in das Firmenregister : sub Nr. 895 die Firma P. I. Mateprang, Ort der Nieder- lassung Burg a./F. und als deren Inhaber der Fabrikant Peter Iohann Rackeprang zu Staberdorf a. /F. rokurenregister :

H. in das sub Nr. 67 als Prokurist der vorbezeichneten Firma der Kaufmann

Ferdinand Mackeprang in Burg a. /F. Kiel, den 24. April 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilung L

Eintragung in das Handelsregister. Z Für die Firma „Hermann Levin in Göttingen“

Fol. 73. der Kaufmann Ferdinand Levin in Göôt-

ift als Prokurist cingetragen tingen. s

Göttingen, den 9. April 1873.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I: Handelsregifter des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund.

Uater Nr. 209 des Gesellschaftsregisters ist die, am 1. Februar 1873 vnter der Firma W. Reunert & König errihtete, offene Han- delsgesellshaft zu Annen am 922. April 1873 eingetragen, und find als Gesellschafter vermerkt : |

1) der Kaufmann Wilhelm Reunert junior zu Annen, 9) der Kaufmann Rudolph König zu Annen.

Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Dortmund. In unser Firmenregister ist unter Nr. 400 die Firma Carl Emiî Möller und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Emil Müller zu Dortmund am 23. April 1873 eingetragen.

In Folge Anmeldung und heute ergangener Verfügung ist zu Nr. 23 des Gesellschaftsregisters für den Amtsgerichtsbezirk Dillen- burg, Firma „Bergban-Altien-Kommanditgefe Ne A. Bünger & Cie. zu Dillen urg“ eingetragen worden: daß na Beschluß der Generalversammlung vom 14. Februar l. J. die Gesellschaft aufgelöst und in Liquidation getreten ist, und als Liquidatoren der persönlich haftende Gesellschafter A. Bünger, jeßt zu Gießen und die beiden Kommanditisten A. Geisse zu Gießen und W. Berns zu Dillenburg bestellt worden find und daß zur Gültigkeit der Zeichnung neben der des A. Bünger die eines der beiden genannten Kommanditisten erfor-

der!i% ist. Dillenburg, den 23. April 1873. Sbnigliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Fsenbart.

Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Iferlohn. In unser Firmenregister ilt unter Nr. 317 die Firma L. I. Wert- eim in Oestrich und als deren Inhaber der Kaufmann Levy Isaac ertheim daselbst zufolge Verfügung vom 17. am 22. April 1873 eingetragen.

Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Iserlohu. ] Die Inhaber der unter Nr. 183 des Gesellschaftsregisters mit der Firma Brause & Co. in Iserlohn eingetragenen offenen Handels=- gesellschaft haben den Buchhalter Heinr. Enke hierselbst als Profu- risten bestellt, was am 22. April 1873 unter Nr. 108 des Prokuren

registers vermerkt ist.