1873 / 102 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Apr 1873 18:00:01 GMT) scan diff

sonen an Cholera erfranft, davon 16 genesen, 28 gestorben und 3 am Schlusse der Rapportfrist im Krankenstande verblieben.

Kunst und Wissenschaft.

Im Verlage der Königlicben Ober-Hofbuchdruckerei (R. von Deer) ist soeben das 7. Heft der Schriften des Vereins für die Geshichte der Stadt Berlin: Geschichte eines pa- triotischen Kaufman#s (Wiederabdruck der im Jahre 1768 und in zweiter Auflage 1769 ohne Angabe des Druortes erschienenen Selbstbiographie des Berliner Kaufmanus J. E. Goßzkomsky) er- \{ienen.

Von dem im Verlage von Fr. Kortkampf, Buchhandlung für Staatswissenschaften und Geschichte (Berlin 1873) herausgegebenen Merk „Deutsche Reichsgeseße“ ist (Heft 50) erschienen: enthaltend Strafrecht und Strafprozeß für Heer und Marine des Deutschen Reichs, Sammlung aller bezüglichen Geseße, Ver- ordnungen 2. des Deutschen Reichs und der Einzelnstaaten, erläutert und bearbeitet von Solms, Justizrath und Divisions-Auditeur der 9 Garde-Infanterie-Division. Das Werk zerfällt in zwei Theile, deren erster die militärischen, der zweite die bürgerlichen Geseße ent- bält. Ein Sachregister erleichtert den Gebrauch des Buchs. i Von demselben Verfasser und in demselben Verlage find bereits im Jahre 1872 die Verordnungen über Ehrengerichte und Bestrafung der Offiziere wegen Zweikampfs für Heer und Marine des Deutscheu Reichs erschienen, die auch 1n das vorgenannte größere Werk übernommen find.

Wien, 28. April. (W. T. B.) Die in Verbindung mit. der Weltausstellung in Ausficht genommene Kunstausstellung wird am 1. Juni eröffnet werden.

Buk, (Prov. Posen), 25. April. Gestern Abend 10 Uhr 40 Minuten wurde hier ein prächtiges Meteor beobachtei. In der richtung von Norden nah Süden zichend, nahm es teien Anfang im fleinen Bären, ging zwischen Gemm5 und Arctur hindurch und vershwand in der Richtung des Mars. Es leuchtete im intensivsten bellgrünen Lichte, große Helligkeit verbreitend und kurz vor dem Ver- jchwinden zheiite es sich in mehrere tleinere Massen, von denen die eine noch cine kurze Strecke weitershoß, um dann wie die andere zu verlöschen Ein Schweif blieb nit zurück und eine Dctonatioaz wurde niht bemerkt. Länge der Bahn etwa 80 Grad; Dauer der Erschei- nung ca. 4 Sekundcn.

Aus vielen Orten des badischen Oberlandes werden anhal- tende und starke Regeugüsse gemeldet, in Folge dessen bedeuteude Anschwellungen der Gewässer stattgefunden haben. Rhein und Neckar

Aus den Berliner permanenten Ausstellungen.

I (S. Nr. 101 d. Bl)

Unter den Landschaften is das hervorragendste Werk un- zweifelhaft das großartige Bild aus der Alpennatur, der Gla- cier des bois in Chamounix von v. Kamecke. Der große, erhabene, wilde und prächtige Charakter dieser Thäler und Höhen ist hier in seiner ganzen imposanten Mächtig- feit und Schönheit erfaßt und durh des Malers meisterliche Kunst im Bilde mit überzeugender Wirkung vergegenwärtigt.

Unter den zahlreichen übrigen Landschaften hier nennen wir besonders noch das trefflihe Bild von Scherres, eine Dorf- straße in heftigem Schneetreiben, welches die Luft verhüllt und alles Todte und Lebendige auf der Gasse, Bäume, Häuser, Menschen und Thiere in seinem wehenden weißen Mantel ein- widelt; eine originelle Landschaft aus dem norwegischen Hoch- gebirge des Hardangen von Bodom, in welher dur düstern

Himmel und roth-gelbe Luftstreifen, die sich auf weiten Eisflächen der Glätscher spiegeln, ein seltsamer phantastisher Effekt erzielt ist. Das Bild eines norwegischen Wintermorgens von Axel Nordgreenz ein norwegischer Fjord mit grauem lebhaft be- wegtem brandenden Meer zwischen den felsigen Küsten, unter grollend bewölktem Himmel, das ete treue Bild nordischer Natur von ihrem längst bewährten fundigen Darsteller Professor Gude in Karlsruhe.

Einen \chönen Gegensaß dazu bildet ein Gemälde von H. E schke, der Loch Lomond-See in Schottland, der glatt und rein die klare lihtgetränkte Sommerluft über den bergischen Ufern spiegelt. Ein großes Strandbild von Oefterley: Herings- fang an der Norwegischen Küste, das lauschige Innere eines norwegischen Laubwaldes von Schoyen, der Herbstabend am Chiemsee von Frl. Sießztze, ein stimmungsvolles Bild vom Havelufer von Hermes, Landschaften von Dreßler, G. Hesse, Bennewißt v. Löfen seien \hließlih noch als zu den besten hier gehörig genannt.

Im Vorsaal fesseln zahlreihe Aquarellen den Besucher ; auch hier meist landschaftliher Gattung, neben Studienköpfen von Burda. Unter jenen zeichnen sih besonders aus: das Interieur der Küche eines westfälischen Bauernhauses, in {höner Farbentiefe und -Kraft gemalt von Breitbach, Partien aus dem Engadin und vom Ufer des Genfer Sees von L. Spangenberg; ein Blick auf spiegelglatter, ruhiger, blauer See von Lutteroth; der Wasserfall in der ummwaldeten Fels\hlucht bei Triberg von Jahn, das Bild des Mönchmühlenteihs im Harz von St re ck- fuß und schöne pittoreske Architekturen von Pflugradt.

In dem Internationalen Salon der Hof-Kunsthand- lung von L. Sachse in zer Jägerstraße find augenblicklih die vorzüglichsten dort ausgestellten Werke solche, welche bereits vor einiger Zeit hier große Erfolge errungen hatten. Dort treffen wir die beiden prachtvollen, efffektreihen indischen Sonnenunter- gangsbilder von dem der Kunst zu früh entrissenen Professor Eduard Hildebrandt, die Ansicht des großen, stark fluthen- den Stromes, welcher die ganz von Sonnenglanz und -Gluth gesättigte Luft wiederspiegelt; und das jenes palmenummwaldeten sumpfigen Fluß- oder Seeufers mit dem rothglühend, in Dunst- wolken versinkenden Sonnenball und der Gestalt eines Elephanten im Vorgrund als einziger Staffage.

Aus der Gallerie des Besitzers dieser Bilder if dort auhch das große, brillante Bildniß einer Dame in lichtbrauner, elegant geshnittener Atlasrobe (in ganzer Figur), von Gustav Richter hergeliehen, welches auf der leßten großen akademischen Kunsft- Ausstellung im erften langen Saal viele Aufmerksamkeit erregte.

Bei S ah\ e begegnen wir ferner einem fehr tüchtig gemalten |

lebensgroßen Bildniß eines jungen blondbärtigen Dragoner- Offiziers vom Hofmaler Professor Heyden, einem älteren Bilde des verewigten Moriß v. Schwind, welches der- selbe vor Iahren im Auftrag Der Kunst malte.

getuschte Umrißzeichnung, denn ein wirflih malerisch und farbig gedachtes Oelgemälde. Ebenfalls nicht unbekannt war uns da- selbst der Karton des in St. Petersburg lebenden, dort sehr gefeierz ten Malers Zichy: Luther «auf der Wartburg, das Dintenfaß gegen die ihn bedrängenden und versuchenden Geister s{hleudernd. Diese Geister sind als Schäden der damaligen, aufgefaßt und dargestellt, Gemüth des gewaltigen Reformators in fast körperlicher Gestalt außerhalb seines Innern ersheinen, Der Aqguarellmaler

Verbindung für historische | Kaiser Kudolfs I. Ritt nah Speyer, wo er zu | sterben gedachte, eine mehr neue, in Oelfarbe leicht und fast tonklos |

die Inkarnation aller Hauptlaster und | in Sünden versuñkenen, römischen Kirche | welche dräuend und verlockend dem |

sind ebenfall3 in den leßten Tagen um mehrere Fuß gewachsen, und befand sich das Wasser am 23. d. noch im Steigen.

Darmstadt, 28. April. Gestern herrschte fast den ganzen Tag das dichteste Schneegestöber.

Gewerbe und Sandel.

Fn dem Zeitraum vom 1, bis 15. März d. Js. wurden in Berlin eingeführt zu Wasser 11,687 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 3593 Kubikmeter Brennholz, auf deu Eisenbahnen 615,114 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 7369 Kubikmeter Brenuholz, in Summa 626,801 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 10,962 Kubikmeter Brennholz; ausgeführt zu Wasser 9825 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, auf den Eisen- bahnen 59,491 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 163 Kubikmeter Brennhelz, in Summa 69,316 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 163 Kubikmeter Brennholz. Vom 16. bis 31. März 1873 wurden in Berlin eingeführt zu Wasser 24,480 Hefto- liter Steinkehlen, Braunkohlen und Koks, 44,702 Kubikmeter Brenn- holz, auf den Eisenbahnen 643,633 ektoliter Steinkohlen, Braun- fovlen- und Koks. 2394 Kubikmeter Brennholz, in Summa 668,113 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 47,096 Kubikmeter Brennholz; ausgeführt zu Wasser 9320 Hektoliter Steinkohlen, Braun- fohlen und Koks, auf den Eisenbahnen 50,8€5 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 266 Kubikmeter Brennholz, in Summa 60,245 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 266 Kubifkf- meter Brennholz. Vom 1. bis 15. April 1873 wurden in Berlin eingeführt zu Wasser 19,823 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 2285 Kubikmeter Torf, 36,234 Kubikmeter Brennholz, auf den Eisenbahnen 533,304 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 3440 Kubikmeter Breanholz, in Suwma 553,127 Hektoliter Stein- foblen, Braunkohlen und Koks, 2285 Kubikmeter Torf, 39,674 Kubik- meter Brennholz; ausgeführt zu Wasser 6898 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, auf den Eisenbahnen 66,458 Hektoliter Stein- fohlen, Braunkohlen und Koks, 80 Kubikmeter Brennholz, in Summa 73,356 Hektoliter Steinkohlen, Braunkohlen und Koks, 80 Kubikmeter

Brennhol3.

Wien, 28. April. Eine heute erlassene Bekanntmachung des Statthalters fordert den Magistrat auf, den Inhaber von Fiaker- und Einspänner-Konzessionen zu eröffnen, daß fie im Falle der Forit- seßung des Strikes mit Geld- und Gefängnißstrafen belegt und

ihrer Standpläße und Konzessionen verlustig erklärt werden würden.

Verkehrs-Anstalten. Nr. 32 der „Zeitung des Véreins Deutscher Eisen- babn-Verwaltungen“ hat folgenden Juhalt: Statistik der

Burda, dessen Studienköpfe bereits gelegentlich der Ausstellung im Künstkerverein erwähnt wurden, doku- mentirt sh hiex als Portraitmaler von großer Aus- zeihnung in einer Kollektion von miniaturartig delikat ausgeführten Bildnissen von Herren, Damen und Kindern aus pen höheren Berliner Gesellschaftskreisen, wie Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Georg, der Gemahlin und den Kindern des Hofmarschalls Sr. Kaiserlihen und Königlihen Hoheit des Kronprinzen, Grafen v. Eulenburg, der Gemahlin des Major v. Winterfeld und einer Gruppe der Gräflih Lücke'- hen Kinder. Diese Köpfchen sind fämmilich \o geistreih und liebenswürdig aufgefaßt, als elegant und dabei künstlerisch solide durhgeführt. j

Unter den zahlreihen Gemälden im Salon der Kunst- handlung von Honrath und Van Bärle (Unter den Linden §8) ragt von neu angelangten Werken, neben zwei vor- züglihen Darstellungen von Schafheerden, welhe in humo- ristishe Situationen zu ihren Hirtenbuben gebrachi sind, von Gebler, ein großes Bild von dem Münchener Grüßnerx hervor; eine höchst wirksame, frische und komische Schilderung des Treibens in der gemeinsamen Garderobe eines Stadttheaters vor der Aufführung von Shakespeares Heinrich V. Den Mittelpunkt bildet der oberste dramaturgische Leiter des Ganzen in eleganter bürgerlicher Tracht, welcher dem “ereits fer- tig costumirten Darsteller des Prinzen Heinrich, an einen Stuhl lchnend, auf den dieser das Knie stemmt, die leßten guten Rath- \chläge ertheilt. j

Unverkennbar is in jener feinen, mit ge- suhter Sorgfalt gekleideten Herrengestalt - der jeßige Direktor des Leipziger Stadttheaters, Friedrich Haase, porträtirt worden. An diesen Mittelpunkt \{ließen sich die mannichfaltigften, komi- \hen und lebenswahrsten Figuren und Gruppen aus der Theater- welt: Fallstaff, der sich eben den kfünstlihen Bauch umschnallt, Bardolph, der sich die Nase roth \chminkt, der Kardinal, der fih rasiren läßt, König Heinri, in vollem Ornat, seine Prise nehmend. Alles ist carafteristish und Alles reih und feinhar- monish in der Farbe.

In die Levke'\che Gemüldehandlung hat sich gleihsam ein voller Strom des Allershönsten der modernen Malerei ergossen. Dieselbe hat die gesammte Galerie des Dr. Stroußberg für 700,000 Thaler erworben. Sie umfaßt 189 Meisterwerke von den berühmtesten Größen der zeitgenössishen Kunst, für welche gegenwärtig in den, für cine jolhe Fülle allerdings nicht ausreichendew Lokalitäten der Gemäldehandlung, ein vorläufiges Unterkommen geschaffen wird.

Weltausstellung 1873 in Wien. Internationaler medizinischer Kongreß in Wien. A. Statut. :

Der dritte internationale medizinische Kongreß steht unter dem Protektorate Sr. Kaiserl. Hoheit des Herrn Erzherzog Nainer.

1. Der Kongreß bewegt sih im Rahmen der gleichzeitig in Wien stattfindenden Weltausstellung und tagt vom 1) bis 8. September 1873. “T1, Mitglieder des Kongresses sind: 1. Die Mitglieder des mit den Vorarbeiten betrauten Exckutiv-Komites. 2) Die Delegirten ad hoc von Regierungen und von wissenschaftlichen Korporationen (Uni- versitäten, Akademien, ärztlichen Vereinen, Hospitälern). 3) Alle jene Aerzte und Naturfocscher überhaupt, welche ihre Theilnahme am Kon- gresse bis zum EGröffnungstage beim Präsidium angemeldet haben.

111. Die Entrichtung einer Mitgliedertaxe findet beim dritten in- ternationalen Kongresse nicht sat,

IV. Die Sibungen des Kongresses sind öffentlich. ai

Für die Vereinigung -der Mitglieder zu besonderen wissenschaft- lichen Zwecken werden der Erekutiv-Ausshuß und die ärztlichen Ver- eine Wiens Sorge tragen. ; ;

V. Sämmtliche Mitglieder des Kongresses sind berechtigt, an den Diskussionen und Abstimmungen Antheil zu nehmen. Die nâ- J. Modalitäten hierbei werden dur die Ge‘chäftsordnung fest-

| gestellt.

E VI. Das Programm der Sißungen bilden: a) die Programm-

punfte, welche daz Exekutiv-Komite festgestellt und für die Verhand-

lung des Kongresses vorbereitet haben wird; Þ) Fragen, welche bis

| spätestens 15. August 1873 beim Präfidium angemeldet und auf die Tagesordnung einer Kongreß-Sißung geseßt werden.

VII. Die vom Exekutiv-Komite aufgestellten Programmpunkte, | die zunächst zur Diskussion gelangen, find vorläusig folgende: a) die Imyffrage: b) die Prestitutionsfrage; c) die Frage der Quarautäne în Betreff der Cholera; d) die Frage der Affsanirung der Städte; e) Vorschläge wegen Einführung einer 1nternationalen Pharmakopèëe; f) Vorschläge behufs Einführung möglichster Kcnformität 1m Stu- dium der Medizin in allen Ländern und dem entsprehend die Erthei- lung zur Berechtiguug der ärztlichen Praxis. (Freizügigkeit der

preußischen Eiseubahnen für das Betriebsjahr 1871. Vereinsgebiet: Oesterreich - Ungarische Korrespondenz. Fahrplan - Aenderungen. R Ran Gn Eisenbahn-Kalender. Offizielle und Privat- Anzeigen.

Aus dem WVolff'shen Telegraphen-Bureau.

London, Dienstag, 29. April. Die transatlantishen Tele- graphen-Compagnien für die französische, die anglo-amerikanische und newfoundländishe Kabellinie haben gestern ihre Fusion end- giltig beschlossen. /

New-York, Sonntag, 27. April. Die Indianer haben einen Angriff auf die amerikanischen Truppen gemacht und die- felben bei Garry geschlagéèn. In Manitoba werden ebenfalls Unruhen Seitens der Indianer befürchtet, welche in einer Stärke von 7000 Mann die Kolonie bedrohen.

Königliche Schauspieie.

Mittwoh, 30. April. Opernhaus. (102. Vorstellung.) Czaar und Zimmermann, Komische Oper in 3 Akten. Musik von Lorting. Tanz von Hoguet. Anfang 7 Uhr. Mittel-Preise.

Im Schauspielhause. (116. Abonnements ? Vorstellung.) Der leßte Brief. Lustspiel in 3 Akten, nah dem Französischen frei bearbeitet von Th. Gaßmann. Anfang 7 Uhr. Mittel-

reise. i Y S ads 1. Mai. Opernhaus. Mit aufgehobenem Sqcauspiel-Abonnement. Faust. Dramatisches Gedicht in 6 Ab- theilungen von Goethe. Musik vom Fürsten Radziwill und Kapellmeister Lindpaintner. Anfang halb 7 Uhr. Kleine Preise.

Im Schauspielhause. (117. Abonnements - Vorstellung.) Das Glas Wasser, oder: Ursachungen und Wirkungen. Lust- spiel in 5 Abtheilungen von Scribe. Anfang 7 Uhr. Mittel-

reise. N Bs in den Königlichen Theatern gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern innerhalb 4 Wochen bei den Hauspolizei - Jnspekloren Schewe (Opernhaus) und HOo]}ck meister (Schauspielhaus) in Empfang genommen werden. Erfolgt die Zurückforderung der betressenden Sachen in der augegebenen Frist nicht, so werden dieselben den Findern ohne Weiteres ausgehändigt.

VIIL Die vom Exekutiv-Komite aufgestellten Programmpunkte werden auf dessen Veranlassung je einem oder mehreren Referenten zur Ausarbeitung einleitender Berichte und zur Formulirung eventuell daraus hervorgehender Anträge an die maßgebenden Faktoren übergeben. Diese Berichte werden zur Grundlage der Diskussion in den Kongreß-Sißun- gen dienen und beim Beginne des Kongresses gedruckt an die Mitglieder vertheilt werden. : 4

‘TX. Den Vorsitz in der ersten und leßten Sitzung des Kongresses führt der Präsident des Erekutiv-Komites als aktueller Präsident des Kongresses. Jn der ersten Kongreß-Sißung wird die Wahl von Vor- sißenden für die übrigen Sißungen des Kongresses vorgenommen. Das Bureau für die Sißungen wie für den gänzen Kongreß überhaupt wird durch Mitglieder des Exekutiv-Komites gebildet und fungiren diese ständig für alle Kongreß-Sißungen. s i;

X. Abstimmungen über wissenschaftliche Fragen als solche finden nicht ftatt, sondern nur aber Anträge, welche eine Ingerenz des Kon- gre\ses auf Gescß- und PVerwaltungsmaßregeln in Betreff wichtiger all- gemcin-r Sanitäisfragen bezwecken. XI. Sämmtliche programmmäßige finden durch Stimmzettel statt. : L X11. Die Sprache des dritten internationälen medizinischen Kon- gresses ist die deutsche; doch find in der Diskusfion auch andere Sprachen zulässig. Die Mittheilungen des, Präsidiums erfolgen in deutscher Sprache, nebst französischer, englischer und italienischer Ueberjeßung. Dieselbe Norm gilt für die Abfassung der Kongreßakten.

XIII. Fn der vorleßten Kongreßsißung wird die Zeit und der Ort des vierten internationalen Kongresses bestimmt und das Exrekutiv- Komite für denselben gewählt. N

XIV. Die Verhandlungen des Kongresses werden nachträglich veröffentlicht und allen Mitgliedern zugesendet.

B. Zu N rg Ie 1. Die Jmypffrage.

Die in den lekten drei Jahren fajt în allen Ländern Europas verbreitete Blattern-Epidemie hat wieder die Impffrage in den Vorder- grund der wissenschaftlichen Diskussion gebracht. Jn Bezug diejer in hygienischer Beziehung so wichtigen Frage wären nun vom internatio- nalen Kongresse folgende Punkte in Erwäguug zu ziehen: :

1. Soll überhaupt geimpft werde? und im Bejahungsfalle, soll dies mit humanisirter oder mit originärer Kuhpockenlymphe geschehen ? Mie ist dieselbe zu gewinnen und wie aufzubewahren ?

2. Wann soll die Impfung vorgenommen werden? zu jeder Zeit im Jahre oder zu bestummter? i

Z3_ Welches Alter der Impsflinge ist das nahme der Impfung ? G i

4 Welchen Schuß gewährt die Impfung gegen Variola wie viel Jahre dauert derjelbe wie groß ist die Zahl der Erkrankungen an Variola bei Geimpften, wie groß bei Ungeimpften desgleichen : wie stellt sih das Sterblichkeitsverhältniß bei Beiden nach den in den leßten Decennien gemachten Erfahrungen heraus? _ 6 /

5. Ist bei jenen Individuen, bei welchen große und tiefe Jmpf- narben bemerkbar bleiben, die Variola eben so häufig bemerkt worden und eben so verlaufen, als bei jenen, wo die Narben klein, flach und unansehnlih ausfahen ? S 5 ; i i

6. Läßt fich der Nachweis liefern, daß durch die Impfung mit Vaccinlymphe nicht ansteckende Krankheiten als Tuberculose, Scrophu- lose und Rhachitis übertragbar sind? A i

7 Können ansteckende Krankheiten in specie siphilis dur Vacci- nation und Abimpfung von Vaccinlymphe von an siphilis hereditaria leidenden Kindern auf gesunde übertragen werden? oder ift jede Ent- wickelung von Syphilis-Pusteln an den Impfstellen durh Impfung mit aus Syphilis-Efflorescenzen entnommenem Fluidum entstanden?

8. Giebt es carakteristische Erscheinungen der Vaccine- und der Syphilis-Efflorescenzen? wie kann einem Irrthum und Verwechslung derselben vorgebeugt werden ? j

9. Wie ist die öfters zu beobachtende mangelhafte Haftung der Naccine zu erklären? glaubt man, day langjährige Fortimpfung mittelst derselben Lymphe diesen Umstand in's Leben rufen ? und wäre dem- nah zeitweise Regeneration der Lymphe durch Kuhpockenlymphe zu empfehlen ? B : E E

10. Welche Krankheiten sah man durch Impfung an den Geimpsften

entstehen, welchen Verlauf und Ausgang hatten diejelben? H

In Bezug auf die Variola wäre folgende Frage aufzuwerfen: Welche eigenen Beobachtungen fönnen die Kongreßmitglieder in Hinsicht des Variolenkontagiums während der Epidemien der leßten Jahre anführen zum Behufe der Beantwortung der Frage: giebt es

Wahlen und Abstimmungen

zweckmäßigste zur Vor-

genannte variola vera, modificata und Varizella, oder ist der De- weis herzustellen, daß jede dieser Bariolenarten oder nur die Variola und die Varizella dur besondere spezifische Kontagien in's Leben ge- rufen werden ?

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Verlag der Expedition (Kessel). Druck: H. Heiber g- Vier Beilagen (einschließlich der Bôörseu-Beilage).

| Aerzte).

Jur ein Kontagium für heftige und leichte Variolenfälle, d. h. für so--

zum Deutschen! Reith

A2 102,

E L T G E L. R

‘upischen Staats-Anzeiger.

Dienstag, den 29. April

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18783.

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F A I A D V Dn

E Sgra i Preußen. ) tlegtum wegen Ausfertigung auf de H i Privileg Ugung auf den Inhaber lautender Kreis- bligationen des Memeler Kreises im Ba von 80.000 S ENe 1 L Leg

; TII. Emission Wir Wilhelm , ven Gottes Gnaden Köui ir 2 nt , ven Sotics Gnaden Köuig von Preußze * R von den Kreisständen des Meérnzler A E agen vom 11. Mai und 26. Oftober 1872 beschlossen ord ey P eien Hergabe des innerhalb des Kreijes beleaenen an den Staat ‘erforderlichen Geldmittel {e "guen, Tusit nah Memel n Sts erlich ldmittel im Wege einer Anlei e Zim n al s Bes der dedachten Kreisstünde i s Sa eden Inhaber lautende, mit Zins 8 vers (n e R Se inr 2M ere B E E p L Eu 1 BU,U )alern ausstellen zu dürfen, da si hiergegen Eer wen fe der Gläubiger A der Sülbner ctwas ur l zefunde in Gemäßheit des8. 2 des Gesetze 7. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligati ‘is E G E sern, in Bitchstaben- Ain igationen zum Betrage von 80,000 Tha- e n Buchstaben: Achtzig Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints : 40.000 Tbir. à 200 Thile 8 } t, welche in folgenden Apoints: 4 Ur. zir.; 50,000 Thlr. à 100 Thlr., 10 à 50. Thlr, in Summa §0,000 Thaler S N Schema auszufertigen, mit Hülfe ei E Derlin Le U O n, ülfe einer Kreis\teucr mit vie i Halben Prozent. fibelid ¿n -Crites eiésteuecr mit vier uud einem ha rzinsen und nach der durch das Loos stimmenden Folgeorduung jährlich vom Jal E mt Le stens jährlich Einem Prozent des Kapit [8 Vitée Bad Ver S rid Gi D es Kc s unter Zuwachs der Zi von den amortisirten Schuldverschrei O i E BE ege n D rtifirt uldver|chreibungen zu tilgen find, dur - wärtiges Privilegium Unsere landesherrlih S t ber rechtlichen Wirkung ertheilen daß R Ver S fe H S S en L , daß ein jeder Inhaber dieser Obligatio- u due daraus hervorgehenden Rechte, ohne die H Serte “des g us nachweisen zu dürfe:1, geltend zu machen befugt ist. : e Sai M eobos Privilegium, welches Wir vorbehaltlich per Obligation oh: wird für die Befriedigung der Inhaber übernommen ine Gewährleistung Seitens des Staats nicht rkundlih unter Unserer Höchstei ändi ‘rif i e bintas Königlichen Le Bi chsteigenhändigen Unterschrift und bei- Gegeben Berlin, den 24. März 1873. Graf (L. 8.) (e Wilhelm. raf von Jbenplis. Graf zu Eulenburg. Camphausen.

Proviuz Preußen Seid A i 3ni ußen. ierungsbezirk Königsberg. T des Memeler Mtileve ITT, Emission. E U N . Thaler Preußisch Courant. Auf Grund der untern genehmigten Kreistagsbes{lü run 1 e en Kretstagsbe]chlüsjse vom 11. Mai und 26. Oktober 1872 weten Aufnahine Gin ‘Schul von D Mens che Fiaanz-Komite desMemeler reises, Namens des Kreises durch diese, für jeden Juhabe gültige, Seitens des Gläubigers imfadbare Belsbrélbuen 2 E : arlehnss{chuld von Thalern Preußisch Courant, welche an den Kreis baar gezahlt worden, und mit vier und einem halben Prozent V d Uen ift # Vie KRückzahlung der ganzen Schuld von 80,000 Thale - schieht vom Jahre 1875 ab, allmählich aus cinem zu diefen Brhbke gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich unter uwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen d „Bie golgeordnung der Einlöfung der Schuldverschreibungen wixd dur das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1875 ab, in dera Monate Januar jedes Jahres. Der Kreis behält fi jedoch das Recht vor, den Tilgungsfond dur größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmiliche noch umlaufende Schuldverschreibun- gen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuld- verschreibungea werden unter Bezeichnung ihrer Buchstabe: Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rücftzahlung erfol- gen soll, öffentlih bekannt gemxcht. Diese Bekanutmachung erfolgt echs, drei, zwei und einen Mongt vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußishen Staats-Auzei- ger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Königsberg jowie in der Hartungschen und Ostpreußischen Zeitung, in dem Meme- lex O 0 dea Memeler Lokalblättern. / 4 is zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital z ih ist, wird es in halbjährigen Terminen am 2. T das N 1. Juli jedes Jahres, von heute an gerechnet, mit vier und einem hal- ben a jährlich in gleiher Münzsorte mit jenem verzinset.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der auëgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuld- verschreïbung bei der Kreis-Kommunaikasse in Memel und zwar an in dec nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals Þräfentirten Schuld- verschreibung find auch die dazu gehörigen O Bond der lein Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner- halb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen, verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Alortisaiton verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der allgemeinen Gerichts- Ordnung Theil T. Titel 51 §. 120 sequ, bei dem Königlichen Kreis- gerithe zu 2 M, 4

inscoupons können weder aufgeboten noch amortisirt werden Doch soll Demjenigen, welcher den Berlust von Siaadoupons vor Ab: lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an- meldet und den stattgehabten Besiß der Zinscoupons dur Vorzeigun der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, na Ablauf der Verfährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis i nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezahlt

erden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährlihe Zins- coupons bis zum Schlusse des Jahres Judiégebin o bi weitere Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.

Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons-Serie erfolgt bei der Kreis- Kommunalkafse zu Memel, gegen Ablieferurg des der älteren Zinscoupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Jn- eee E Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge-

hehen ift.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Deff mit Juan vi eva

essen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unser Unterschrift ertheilt. E s Se, Den S s u Los e Das ftändische Finanz-Komite im Memeler Kreise. Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu unter- zeichnen.

Provinz Preußen. Regierungsbezirk Königsberg. Zinscoupons zu der Kreisobligation : des Memeler Kreifes IIT. Emission, Littr. .... Nr über Thaler zu 43 Prozenk Zinsen über Thaler Silbergroschen.

ee e O und späterhin die Zinsen d : Kreisobligation für das Sti vom Hes “bis N (in Buchstaben) Thalern . . ., . . Silbergroschen bci der Kreis-Komuunalkasse zu Meznel. Ep ; Memel, den . ten ra 184% —, „Das ständische Finanz-Komite im Memeler Kreise.

. Dieser Zinscoupon ist ungültig, wenn Anmerkung dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jah- Die Namens - Unter- ren nach der Fälligkeit, vom Schluß des {riften der Kommissions- ia ikaggtin Kalenderjahres an gerechnet, Mitglieder können mit erhoben wird. Lettern oder Faksimile- Stempeln gedruckt werden ; doch muß jeder Zinscouvon mit der eigenhändigen Na- mens - Unterschrift eines Kontrollbeamten versehen werden. i

Z N Rg SD Et EE Königsberg. L ckl n zur Kreisobligation des Memeler Krèises IIT. Emission.

Der Inhaber dieses Talons emvfängt offin A der Obligation des Memeler Kreises IT. S E 4 Littr.. . Nr. . über . Thaler à 43 Prozent Zinsen, die . . te Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18 . . bis 18 . . bei der Kreis-Kommunalkasse zu Memel. Bem 18 s Das ständische Finanz-Komite im Memeler Kreise. Anmerkung. 1) Die Namens-Unterschriften der Kommissions3- Mitglieder können mit Lettern oder Faksimile- Stempeln gedruckt werden; doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namens-Unter- schrift eines Kontrollbeamten versehen werden. 2) Der Talon ist zum Unterschiede auf der gan- ganzen Vlattbreite unter den beiden leßten Zinscoupons mit davon’ abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken.

Provinz Preußen.

9ter Zinscoupon 10ter Zinscoupon

Talon.

Neichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 29. April. In der gestrigen Sißung des Rei hs- tags außerte in der Diskussion über den Gesezentwurf, betref- fend die Rechtsverhältnisse der zum dienstlichen Gebrauche einer Reichsverwaltung bestimmten Gegenstände, der Präsident des Reichskanzler-Amts, Staats - Minister Delbrü ck, rücksichtlich der Entbehrlichkeit des 8. 10 nah dem Abg. Richter: / Meine Herren! Der §. 10 enthält nach meiner Ansicht nichts, als eine Wi derholung dessen, was theils aus der Verfassung folgt, und was theils, soweit es fich um den zweitcn Saß haudelt, der bis jcßt geübten Praxis entspricht. Wenn ich ihn schon aus diesem Grunde für entbehrlih halte, so möchte ich noch cin weiteres Moment für diese Entbehrlichkeit anführen, das fich niht blos auf §. 10, sondern auch auf noch andere Paragraphen bezieht, und ih muß mir crlauben dabei auf ‘die Verhandlungen der letzten Sesfion zurüzugreifen. ]

In der leßten Session ist, wie den Herren erinncrlih sein wird dem Reichstage cin Gefeß über den Rechnungshof vorgelegt worden. Dieses Geses enthielt nicht blos Vorschriften über die formclle Gestion des Rechnungshofes, fondern es enthielt auch im Anschlusse an das entsprechende preußische Gefeß einzelne etatsrec{tliche Bestimmungen Ich glaube, daß der Grund, aus welchem eine Verständigung zwischen dem Bundesrathe und dem Reichstage in dec vorigen Session nicht, zu Staude kam, wesentlich darin lag,“ daß gerade die zweite Seitè des Entwurfs, nämlich diejenige, die sich auf die etatsrechtlichen Bestimmungen bezog, indem fie dem preußischen Ge- seße nachgebildet war, unvollständig war. Es ist das von uns hier niemals bestritten worden. Man hatte geglaubt, sich dadur helfen zu können, daß die Instruktion für die preußische Ober - Rechnungs- Kammer auch in fortdauernder Geltung bleiben sollte für den Rech- nungshof im Deutschen Reiche. Grade die Unsicherheit ober, die in Beziehung auf die rechtlicche Natur der Instruktion für die yreußische Ober-Rechnungs-Kammer obwalten kann und obgewaltet hat, wie i Ls M MUeS T des von den verbündeten Regie- rungen vorgelegten Entwurfs geführt, welche ießlih das Zustande- ae E ete E haben. L E a Dia

on diesem Gesichtspunkte aus hat das Reichskanzler-Amt # vor Monaten sih mit der Aufstellung des Entwurfs eines Gean über die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Reiches e schäftigt, eines Entwurfs, welcher, wie für alle Sachkenuer nicht näher darzulegen fein wird, manchen Schwierigkeiten unterliegt, und dessen Zustandekommen deshalb mehr Zeit erfordert hat, als es wünschenswerth war. Der Entwurf ist nunmehr abgeschlossen und dem Bundesrathe vorgelegt. Dieser Entwurf wird die Aufgabe haben das Etatôrecht in dem Umfange, in welchem es nah der Ansicht der Verfasser des Entwurfs legiélativen Inhalts ist, zu regeln; er wird wie ich nicht zweifle, in nit langer Zeit dem Reichstage vorgelegt werden, zusammen natürlich mit dem Entwurf eines Geseßes über den Rechnungshof, welcher sih, mit Ausscheidung der auf das Etats- recht bezüglichen Vorschriften im Wesentlichen anschließen wird derk Entwurf, wie er im vorigen Jahre aus den Berathungen des Reichs- tages hervorgegangen war. Es wird also die Materie, die hier in Z. 10 in Beziehung auf ein bestimmtes Berhältniß berührt ist und die nachher in §. 11 und §. 13 wicder auftritt, prinzipiell zu einer Erledigung, wie ich hoffe, gelangen, und ih nehme aus diejer Lage ein Motiv mehr her, den §. 10, wie er hier von Jhrer Kommisfion vorgeschlagen ist, für in dem vorliegenden Gesetze entbehrlich zu halten.

Zu §. 12 nahm der Bundes-Kommissar Geheimer Re- Pete Dr. v. Möller das Wort: h |

__ Meine Herren! Jh möchte keinen Zweifel darüber bestehen laff welche Auffassung die verbündeten Regierungen in Betreff Dr Week: samkeit des gegenwärtig in Verhandlung begriffenen Gefeßes hegen. Jch darf mir erlauben, in Betreff dieser Auffassung darauf hinzuweisen, daß ih bereits in der Kommission den Standpunkt vertreten habe, daß für den Uebergang des Eigen- thums von den einzelnen Bundesstaaten auf das Reich der einzige und alleinige Rechtstitel dieses Geseß sein wird, und daß Alles, was man an fonstigen formellen Requifiten außerdem noch in Frage bringen könnte, fich allein beziehen fönne auf die Beurkundung des Ueberganges. Jst dieses Gescß ergangen, so kann zur Ausführung desselben selbstverständlich nicht erst noch der Konsens irgend eines Jn- teressenien erforderli sein. Wenn noch Verhandlungen zu führen find zwischen der Reichsverwaltung und den einzelnen Staaten, so könnén diese Lon lediglih den Zweck haben, Zweifel in Betreff ein- Lin es a zu Ps Bet aber irgend ein Rechts- rinzip zur Geltung zu bringen, welches abwiche von den dur diese Gesetz sanktionirten Grundsäben. N

Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rück- gabe in der Zeit vom . . ten Va LelD..vom , . len

Was nun das gegenwärtige Amendement anlangt, so war ein

e À 11, j f i s Dagou, A lp igl me es Me chne einen erheblichen materiellen uSicht zu stellen, mit dem Mangel behaftet \{hien, daß es

/ . , Sv ck r G i 7 i at e E ias L und einen unverhältnißmäigen chZUuswand an Zeit und 2 rbeitsfräften erforderte um das i x:

1 T E j Í orderte, um das ia forr Mes herzustellen, was der damalige Herr Antragsteller bezwedckte g jabe nun „anzuerkennen, daß gogenüber diesem frühHercn Anirage der gegenwärtige Antrag die Erreichung des erstrebten Zieles wesentlich O E ih A anes erflären, daß gegen dieses Amende-

ent von Seiten der Reichsregierung ein Widersyrz iht erlobe E ( Biderspruh nicht erhoben

Zu §. 13 erklärte der Präsident Delbrü Wunsch des Abg. v. Benda: s E Ich würde auch ohne diese direkte AuFeorderur ir 3 e

3. 15 das Wort erbeten haben, weil weite Stellitta Al bee €19 [lerdings eine wesentli andere ist, als zu dem §. 10. Sh habe den 8. 10 als einen folchen bezeichnet, der entbehrlih fei und deshalb aus dem vorliegenden Gese wegfallen könnte. Jn Beziehung auf den S. 13 kann ich das selbstverständlicherweise nicht. Der § 13 enthält eine Bestimmung, welche in der Form, wie fie der 8.13 bringt, bisher zwishen dem Reichstag und den verbün- deten Regierungen streitig war. Er will also neues Recht schaffen, Jch habe die Ehre gehabt, darauf hinzuweisen, daß die Bestimmung, die der §. 13 im Auge hat, auf dem Boden erledigt werden soll, auf den fie gehört, nämlich bei der Berathung eines Ge- seßes über die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Reiches Ich würde es bei einer solchen Lage der Sache für das Zustande- kommen nicht blos dieses Geseßes, sondern auch für die Behandlung des Gesetzes, dessen Einbringung anzukündigen ih die Ehre gehabt habe, für entschieden bedenklih halten, jeßt die Gelegenheit zu be- nußen, um eine bisher zwi¡chen den beiden Faktoren der Geseßgebun kontrovers gebliebene Frage in diesem Geseß zu erledigen welches va denfalls der zur allgemeinen Erledigung der Frage geeigne.e Ort nicht ist. Während ih also in Beziehung auf den 8. 10 die Enkbehrlich- keit betonen konnte, muß ih Sie in Beziehung auf den 8. 13 «us den eben von mir angeführten fachlichen Gründen dringend bitt denselben abzulehnen. : O

Landtags- Angelegenheiten.

__ Berlin, 29. April. Das Herrenhaus s\ezte gestern die Diskussion über den Geseßentwurf, betreffend die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen, fort. Zu §8. 15 und 16 erklärte der Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk mit Bezug auf das Amendement des Grafen York von Wartenburg:

Ich habe das Hohe Haus zu bitten, die beiden zu Nr. 3 des Paragravhen gestellten Amendements verwerfen zu wollen, Ueber d 3 Ameuoment 9:8 Grafe f 4 “s 20 8 eber das

tendement d:s Grafen v. Krassow hat sich Herr v. Bernuth bereits ausgesprochen; es ist auch von anderer Seite geschehen. / ____ Was das Amendement des Herrn Grafen York betrifft, so glaube ih, es auch als ein solches bezeichnen zu müssen, welches in der That bei den gegebenen Verhältnissen die Stellung, die die Regierung ein- nehmen muß, lähmen würde. Ich darf da aufmerksam machen daß die Bezichungen auf die Gegenwirkung gegen die Anordnungen der Obrigkeit und auf die Störung des öffentlichen Fricdens von ver- schiedenem Standpunkt genommen find im Amendement des!Herrn Gra- fen York. Erwillin Bezug auf die erste Frage, ob sich die Annahme begrün- den läßt, daß Jemand der Anordnung der Obrigkeit entgegenwirkt, vollstän- dig das, was er als Subjeftivität vorher gekennzeichnet hat gelten lassen er will. das abex nicht in Bezug auf die Friedensstörung. B Pit nun der Meinung, daß man beide Fälle nicht verschieden würdigcn fann. Es mag gestritten werden, welches das Größere und eldes das Geringere sei. Aber es ist nicht zu läuc EA O Slaata, as. 1 L z gnen, daß die Staats- Regierung nicht blos darauf Bedacht zu nehmen hat, dafür zu sorgen daß ihre Anordnungen befolgt werden und daß ein "Widerstand gegen diese Anordnungen, wie fie formulirt find, nicht stattfindet sondern daß sie auch die Pflicht hat, in gleicher Weise dafür zu sorgen, daß der öffentliche Friede einer Störung nicht unterliegt. Jh mag dar- auf hinweisen, daß in der Kommission des andern Hauses wie ja der bei diesem Punkte sehr ausführliche! Boeidt bie: ser Kommission ergiebt, anfänglih die zweite ‘Seite für vile wichtigste erachtete. In den beiden ersten Lesungen hat jene Kommission beschlossen, nur die zweite Richtung ins Auge zu fassen und ließ die erste das Entgegenwirken gegen die Anocdnungen der Obrigkeit außer Acht, weil diese ihr niht_ so schwer zu wiegen schien. Erst später ift sie zu ciner andern Auffassung gelangt Und wozu sollte es auch führen, wenu eine derartige Beschränkung wie die des Amendements des Herrn Grafen York in den Paragraphen hinein- gebraht würde? Es würde dahin kommen, daß, wenn Jemand nach S. 130a des Strafgeseßbuchs verurtheilt worden ift, in einem solchen flagranten Falle die Staatsregierung nicht einmal das Wort des Einspruchs sicher haben würde, denn es läßt fich keineswegs behaupten, daß in diesem Falle wirklich der Friede stets gestört worden ist sondern es genügt zum Thatbestand dieses Paragraphen eine Gefährdung des Friedens allein. Und doch kann die gegründete Beforgniß vorliegen daß Jemand, der wegen Friedensgefährdung verurtheilt worden ist, in verwickelte Verhältnisse von einer kirchlichen Behörde verseßt wird ‘den Frieden aufs Aergste schädigen werde. Man könnte sagen : ein folcher Fall fällt unter den Theil des Paragraphen, den Herr Graf York nicht ge- ändert haben will. Ich gebe zu, das kann sein, aber es muß nicht fein. Und da solche Fälle vorliegen können, so glaube ih ist aller Grund vorhanden, hier eine verschiedene Behandlung nicht eintreten zu lassen, sondern der Staatsregierung, die durch cinen Gerichtshof kontrollirt wird, an in der zweiten Richtung den Einspruch zu lassen Ich follte meinen, ein solcher Gerichtshof giebt andere Garantien, wie einzelne Personen, und daß, wenn es sich um 11 oder etwa um 7 erkennende Männer handelt, durch welche ja in jêdem Fall die ver- sciedensten Ansichten ausgetauscht werden, daß dann das Moment des Subjektivismus in das Moment des Objettivismus hinüber geführt wird. Jch glaube daher, daß die Staatsregierung auf die jeßige Fassung nicht verzichten kann, und unter solchen Umständen, daß Herr Graf York sciner lebten Zusage gemäß auf sein Amendement ver- zihten wird.

Zu S. 18 (Wiederbesezung von Pfarreien) nahm d “Acntes - Minister Dr. Falk nah. dem Grafen zur Liboe la ort:

Meine Herren! Jch kann Sie nur bitten, den Paragraph ck nehmen, wie er da steht. Der Staat hat allerdings A E Ste esse daran, daß die Pfarrámter und um diese handelt es sich hier ordentlich definitiv und dauernd beseßt werden, und daß nicht Personen iu diese Aemter hineintreten, welche auf den Wink des Bischofs wieder abgerufen werden können. Es könnte behauptet wer- den, daß ja das kfanonishe Recht vorschreibt, daß solche pfarrämtliche Pfründen innerhalÞ 6 Monate wieder beseßt werden müssen, indessen meine Herren, die Neigung ist eine sehr starke, von diesen Bestimmun- gen -loszukommen, und es existiren insbesondere in den westlichen Pro- vinzen des Staates eine ganze Anzahl von Pfarreien, in welchen sich weit über fe De i hinaus, ja auf die Dauer von Jahren Personen befinden, die nicht definitiv angestellt sind, deren Abhängigkeit nah oben dadur eine ganz andere Fundimentirung findet, als es bei einer festen Anstellung stattfinden würde. Ja, meine Herren, als die Bischöfe ih glaube das erste Mal in Fulda zusammentraten, verhandelten sie ausweislih der handsriftlih gedruckten Protokoll+ ernstlichst die

ähnliches bereits in der Kommisfion gestellt, gegen welches ich mich

Frage, ob nicht jedes Pfarramt nur sollte revokabel bez