1873 / 102 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Apr 1873 18:00:01 GMT) scan diff

seßt werden; und man ift nah diesem Proiokolle damaïs nur davon zurüdckgestanden, weil -man des Klerus bedurfte. Angesichts solcher Thatsachen werden Sie die Erheblichkeit folher Bestimmungen gewiß nicht ocrkennen. Wenn aber der Staat ein Jnteresse daran hat, daß ein fsolcher Zustand dauernd beseitigt werde, dann muß er in der That Vorkehrungen treffen, mittelst deren er sein Ziel erreichen

. kann. Es ist auf einem solchen Gebiete nichts bedenklicher und gefähr-

licher, als dem Staate oder einem andern Betheiligten Befugnisse zu geben, die nicht an*geführt werden könneu. Gerade darin liegt immer der Keim des Konflikts. Jst aber das Mittel im Hintergrunde, alles Ernstes der Befugniß Nachdruck zu geben, dann steht die Sache anders. Mit ter Eristeuz des Mittels sind Tausende vou Konfliktsfällen ab- geschnitten. Hiervon ist die Staatsregierung bei der Formulirung dieses Paragravben resp. seiner Aunahme und bei anderen Paragraphen ausgegangen. Man muß in solchen Dingen z. B. einem Bischofe gegenüber nicht mit einer flcinlihen Strafe etwa von 1 Thlr. fommen; damit ist nichts gemacht. Es find in der That größere Strafen nöthig, um auf einen Mann von feinen Würden und mit seinen Mitteln, die ihm aus feinem regelnäßigen und unregelmäßigen Quellen zufließen, cinen Eindruck machen, Wenn ich von Ouellen spreche, fo nenne ich regelmäßige diejenigen, die aus dem geordneten Einkommen fließen, und unregelmäßige z. B. diejenigen, über die sich der Herr Bischof Kremenß {üngst in einem Streib-n, irre ih viht an Belgier, ausgelassen hat. Es muy aljo ein Nachdruck geübt werden können, der das Ziel zu erreichen geeignet ift, welches der Staat fich stellt. Es ist über die Kumulation der Strafen gesrecen worden. Da muß i erwidern, daß diese absolut

nothwendig ist; dena unsere preußischen Bischöfe bezichen einen wescnt- lichen Theil ibrec Einnahmen aus Staatsmitteln. Es würde also, wenn dic Kumulation nit vorhanden wäre, die Sache dahin kommen #önnen, daß der Staat dem Bischof die Mittel bezahlt, um die Geld- strafen zu erlegen. Das ist jedenfalls ein Zustand, den Sie nicht werden haben wollen. Sie sprechen fortwährend von Strafen, hier handelt es sich aber nur um Zwangsmittel, und es braucht nur ein- fach demjenigen Folge geleistet zu werden, was cben erreicht werden jell und diese Zwangs3mittel haben fofort ihr Ende. Es wird nun gesagt, die Bischöfe seien nicht im Stande, dies zu thun, denn fie hâtten häufig deine Kandidaten für die Aemter. Jh möchte die Be- hauptung, daß in der katholischen Kirche die Zahl der Kandidaten für das geistliche Amt sih vermindert habe, nicht für richtig anerkennen; im Gegentheil, ih möchte behaupten, daß die Zahl derer, welche sich dem geistlichen Amt in der katholischen Kirche widmen, in den leßten Jahr- zehnten außerordentlich zugenommen hat. Außerdem ist für einen solchen Fall das remedium gegeben, indem der Oberpräfident die Frift verlängern muß, bis er cine geeignete Persöulichkeit gesundeu hat. sollte also glauben, daß der §. 18 in der That gar niht das Exorbitante Hat, welche behauptet worden ist, sondern daß er vollkommen den faktischen Verhältnissen entspricht. Der Herr Graf zur Lippe hat nun noh ausgeführt, daß dieser Paragraph noch gar nicht crprokt sei und daß nicht Mittel angewendet werden dürften, die nicht erprobt sind. Ja, meine Herren, wte sollte das gemacht werden? Soll die Verwaltung etwa diesen Paragraphen anwenden, um vorher zu probiren, damit die Sache naher im Wege der Gesehgebung eiugeführt werden fann? Das ist doch nicht mögli; es kann das nur auf Grund der Geseß- gebung gesehen; deswegen weiß ih nicht, wie die Möglichkeit des Probirens vorhanden fein kann.

Wenn Herr Graf zur Lippe gesagt hat, dieser Paragraph würde feine Wirkung haben, und sich beruft auf die vielen Exckutionen ge- genüber den Personen, die unter 140 Thlr. Einkommen haben, ja, weinc Herren, so verstehe ih diesen Vergleich nicht; dort haudelt es Kch um die Armuth, hier um Leute, die bezahlen können. Jch bitte, verwerfen Sie die geftellten Amendements. i

Ich habe zu einem Gegenstande noch etwas hervorzuheben. Jch glaube, Herr Graf von Krassow oder auch Herr Graf zur Lippe hat den lelzten Saß in dem Amendement bezeichnet als völlig auf dems- selben Boden stchend, auf dem das Amendement steht, welches Herr Gobbin gestellt und der die Majorität gegen die Wünsche der Staats- regierung ihre Zustimmung ertheilt hat. Aber das ist nit der Fall; dort handele es si um Rechtsfragen, hier nicht; hier handelt es si um praktische Dinge, um Verwaltungsfragen. Es ift das Amende- ment ganz auf dem Boden, wie das Amendement des Herrn Grafen von Krasjow zu § 13, gegen das ich mi indirekt aussprach, obschon es {on zurückgezogen war. Es würde uicht ein Verwaltungsgerichts- bof geschaffen werden, sondern eine höchste Berwaltungsinstanz.

Zu §. 19. äußerte der Staats-Minister Dr. Falk:

Gegenüber der behaupteten Unausführbarkeit muß ih bemerken, daß von sämmtlichen katholischen Geistlihen der Diözese Cöln-Trier auf der linken Rheinseite ungefähr !!/12 1200 vielleicht im Ganzen sich in Succursal-Pfarreien befinden, und daß diesen Leuten jedenfalls ein Dienst damit gewährt wird, wenn sie nicht von cinem Orte nach dem andern verseßbar sind, sondern an demselben Orte bleiben können, wenn sie nicht selbst fort wollen. Eine Unausfühcbarkeit ist damit also nicht erwiesen; die Succursalpfarreien find gegenwärtig auch be- set. Im Uebrigen muß ich noch bemerken, daß bereits gegenwärtig im Staa!éhaushalts-Etat eine Summe ausgeworfen ist, aus welcher an eine Anzahl diefer Pfarreien erhebliche Zuschüsse geleistet werden, und wenn wir in die Lage kommen, weitere Mittel zu erlangen, so steht Nichts entgegen, dieselben in einem gleichen Sinne zu verwenden.

Ich will noch auf ein einziges Wort in dem Antrag des Herrn Grafen von Krassow Betonung legen; es ist das Wort „angemessen“. Was is eine „angemessene“ Erhöhung ?

Ueber das zu §. 23 vom Grafen York zu Warten- burg gestellte Amendement erklärte derselbe Staats-Minister:

Ich habe mir bereits gestattet, hervorzuheben, daß durhaus uoth- wendig sei, wirksame Mittel zur Hand zu haben, um dem Zwecke des Gesetzes Folge zu vershaffen. Das Amendement des Herrn Grafen

York würde meiner Meinung va die Staatsregierung aufs Aller- äußerste schädigen, so daß ih fein Bedenken trage, das Amendement als ein unannehmbares zu bezeichnen. Meine Herren, vergegenwärtigen Sie sich Folgendes : der Staatsregierung wird im e: sten Paragraphen ein Recht beigelegt, Einspruch zu erheben gegen die Wahl eines Geist- lien. Dieser Einspruch ist aus den Gründen zu gewähren, äber die das Hohe Haus vorher abgestimmt hat. Zu diesen Gründen gehört insbesondere die Nr. 3 des §. 16, wo gesagt wird, es soll eine solche Persönlich#eit vom Pfarramt zurückgehlten werden können, von welcher nah dn Thatsachen anzunehmen is, daß sie den Anordnun- gen des Staates entgegenwirken oder den öffentlihen Frieden stôren werde. Nun, meine Herren, hat der Ober-Präsident einen Einspruch egen eine derartige Person erhoben; es ist gegen diesen Einspruch ein

echtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden und der Gerichtshof hat erflärt, der Einspruch ist sehr wohl begründet, es ist eine durch- aus gefährlihe Persönlichkeit. Nun wird aber dennoch dieses Amt vom Bischof oder vom Vorgeseßten der betreffenden Persönlichkeit übertragen und fie tritt in diejes Amt. Gegenüber dieser Thatsache befindet sih nun die Bestimmung des §. 22. Es ist gegen den Vor- geießten eine Geldbuße von 200 Thlr. erkannt worden, und somit ist die Sache vou jener Seite vollkommen gefühnt und überhaupt der Fall für ganze Landestheile vollständig erledigt, wenn das Amende- meut angenommen wird. In der Rheinprovi a sind keine Amtshand- lungen vorhanden, welche mit bürgerlichen Wirkungen versehen sind; die beiden Amtshandlungen, welche Herr Graf v. York in den Mo- tiven nennt, sind die Taufen und die Cheschliezungen; beide Amts- handlungen sind aber dort nit mit bürgerlichen Wirkungen versehen ; joweit jolhe in Betracht kommen, ruhen die Afte nichi in den Händen der Geistlichkeit, sondern in den Händen von Staats- beamten. Es hat dort in der That der Geistliche lediglich die großen jeelsorgerishen Handlungen zu üben. Anders ist es in unseren östlichen Provinzen. Aber der Grund, weshalb die Staatsregierung )o fehr Bedacht darauf nehmen muß, dies Geseß angenommen zu sehen und diese indirekte Einwirkung auf die Anstellung der Geistlichen fih zu verschaffen, beruht nicht darin, daß die eiwzelnen Akte der Geistlichen mit civilrechtlichen Folgen versehen werden, sondern darin, daß die Geistlichkeit —. ich wiederhole das mere von mir in den Verhand- lungen gebrauchte, dann oft angewendete Wort, daß die Geistlichen

im eminentesten Sinne Lehrer des Volkes sind, und das nicht wegen dieser bürgerlichen Wirkung ihrer Auutshandlungen, sondern vermöge ihrer fet forgerlGen Thätigkeit. Diese aber würde in der gefährlich- sten Weise von solchen Persönlichkeiten weiter geführt werden können, wenn das Amendement des Herrn Grafen York angenommen würde; der Geistliche, welcher von der Staatsregierung als gefährlich an- erkaunt worden ist, würde im Amte bleiben. If es möglich, daß sih die Staatsregierung, um mich eines vulgären Ausdrucks zu be- dienen, das gefallen lassen kann, nachdem sie alle Mittel, die ihr das Gese an die Hand giebt, erschöpft hat, um diese Persönlichkeit als eine nicht anstellbare zu bezeichnen? Soll fie sich das mit Seelcurube gefallen lassen? das is nicht möglich, und wenn das niht möglich is, so würden Sie die Regierung, die für alle ihre Maßnahmen zweifelloje Gründe auf geseßlihem Boden haben will, auf das Gebict der Nothwehr drängen; fie würde gezwungen werden, Persönlichkeiten, die so carafterisirt worden sind und einen so gefäßrlichen Einfluß haben, aus dem Amte zu eútfernen ; wir wollen aber einen korreften und gescßlihen Boden unter den Füßen haben, und des%alb ift es erforderlich, diesen Paragraph anzunehmen ohne das Amendement des Herrn Grafen York.

Von dem Herrn von Kleist ist auf die besondere Härte dieses Paragraphen hingewiesen worden. Dagegen muß ih hervorheben, es handelt sich nicht darum, daß einzelne Akte, wenn Gefahr im Verzuge ist, wie die leßte Oelung u. |. w., vor- genomamen werden etwa von einem Nachbargeiftlihen; das ist eine Handlung, die der Nachbar vornimmt in Folge seines Amtes, denn wenn der Geistliche nit vorhanden ift, so muß bei Gefahr im Ver- zuge der Nachbar für ihn eintreten, das liegt, wenn feine zutreffenden geseßlichen Bestimmungen vorhanden wären, doh in der Natur der Dinge. Hier handelt es sich aber um Handlungen als Ausfluß eines Amtes, welches dem Inhaber niht übertragen werden dürfte auf Grund dieses Gesehes, oder welches cinem Andereu übertragen werden müßte, weil es nicht interimistisch, sondern defiritiv zu übertragen ist nach den Vorschriften des §. 18. Die behauptete Dare ist also nicht vorhanden, und ich glaube, Sie sind daher wohl in der Lage, den Paragraphen añnzunehmen. :

“Das Amendement des Herrn Grafen von York halte ich, wie ge- sagt, für völlig unannehmbar.

Zu §. 26 nahm der Staats-Minister Dr. FalÉt in Be- treff der Amendements der Herren Graf Krassow und Gobbin das Wort:

Ich möchte dem Wunsche Ausdruck geben, daß das Hohe Haus keins der beiden Amendements annehme. Ich bin überzeugt, daß bei dem Hause der Abgeordneten, von dem die gegenwärtige Fassung des 8. 26 herrührt, und welches in diesem Paragraph die ursprünglichen Vorschläge der Staatsregierung in der That nicht unerheblich gemil- dert hat, dieses anscheinende Ershwerung8moment lediglih diktixt war dur derartige Rückfichten, wie Herr Gobbin sie vorgetragen hat, und i halte niht für unmöglich, daß es diese speziellen Thatsachen gewesen sind, die das andere Haus dahin geleitet haben, die angefoch- tene Bestimmung zu treffen. Man meinte, was damäls möglich ge- wesen ist, könnte jeßt zwischen der Zeit, daß dieses Gesch beschlossen ist, und daß es publizirt wird, ebenfalls wieder eintreten. Das Haus der Abgeordneten, glaube ih, hat au in der That kein Unrecht gehabt mit decartigen Argumentationen. Es ist auf die evaugelische Kirche Seitens des Herrn Gobbiu hingewiesen worden. Ich jollte doch glauben, daß in dieser Beziehung der zweite Absaß, den Herr Graf von Krassow eben erläutert hat, die ausreichende Hülfe gewährt. Es ist eine sehr weite Fakultät gegeben worden an die höchste Stelle der Verwaltung, damit diese die Unekenheiten und Härten ausgleihe, wie das bei ähnlichen Gesetzen ebenso geshehen ist. Jch darf nur erinnern, als wir vor cinigen Jahren über die Gesetzgebung verhandelten, die bestimmt war, die Erfordernisse der Ausbildung der jungen Juristen zu regeln, ift au in die Hände des Chefs der Justizverwaltung eine große Bef g- niß für die Üebergangszeit gelegt worden.

Was endlich das Amendement des Herrn Grafen von Krassow betrifft, so finde ih cs erflärlih, wenn er nur auf dem Standpunkt der evangelischen Kirche steht; da finden si zwei theologische Exa- mina, das erste pro venia concionandi, wennschon es in Preußen nit gleihmäßig geregelt ist, z. B. in Hessen die erste Prüfung an der Universität gemacht wird. Die katholische Kirhe aber fiudet in kei- ner Weise Beru geg. Jch habe früher zum Auêëdruck gebracht, die Staatsregierung bekümmert sich um die theologischen Prüfungen nicht, sondern überläßt sie der Kirche. Es soll nur eine theologische Prüfung genügen und diese eine Prüfung kann völlig nah dem Er- messen des Bischofs bestimmt werden, fo daß dieser Uebergangsparagraph ein so ausgedehntes Maß von Anwendung erlangen kann, daf Beden- ken gewiß berehtigt sind. Liegen wirkliche Fälle vor, in welchen es in der That bart sein würde, nach dem ersten Examen das Maß der Bildung zu verlangen, welches das Geseb fordert, so reiht zur Befsei- tigung der Härte der zweite Absaß des §. 26 aus.

In der That, einen so drängenden Grund zur Annahme des Amendements, welches Herr Gobbin gestellt hat, finde ih ebenso we- nig, wie zu dem des Amendements des Herrn Grafen von Krafsow.

Ueber das zu §. 28 vom Grafen York zu Wartenburg gestellte Amendement äußerte der Minister Dr. Falk:

Ich glaube dem Herrn Grafen York gegenüber auf das Be- ftimmteste zum Ausdruck bringen zu müssen, daß dieses Amendement inacceptabel ift und zwar aus zwei Gründen: Ich glaube aunchmen zu dürfen, daß in den leßten Zeilen des Amendements auf den Wor- ten: „Angehörige des preußischen Staates* ein besonderer Ton liegt, daß also Herr Graf York die Ausnahme des §. 28 eintreten lassen will nur iu demjenigen Falle, wo preußische Staatsangehöríge in diesen Stellen und Würden sih- befinden. Nun muß ih, anshlie- ßend an dasjenige, was ich bereits dem Herrn Grafen zu- Lippe ge- genüber neulich andeutete, auch hierbei troß seiner gegentheiligen Aus- führung der Meinung sein, daß eine derartige Beschränkun der Reichsverfassung gegenüber nicht mehr statthaft ift. J erwidere dem Herrn Grafen zur Lippe das eine Persönliche: ih würde es nicht unternommen haben, auf seine Mitwirkung an der Reichsverfassung Bezug zu nehmen, wenn ih nit, obwohl in anderen Stellungen und Funktionen sowohl bei der Abfassung der Verfügung des Aa E: Bundes, als demnächft bei der Her- stellung der deutschen Reichsverfaffung ebenfalls betheiligt gewesen wäre, und ih deswegen meinte: wir befinden uns in dieser Beziehung auf gleicher Linie. Ich muß aber weiter hinzufügen, daß es sich nicht um kirchlihe Dinge handelt, soudern um Rechte, die auf dem Staats-

eseß beruhen, mit einem Wort um ftaatsbürgerliche Rechte, und in

ezug darauf da:f zwischen Preußen und anderen Deutschen ein Un- tershied nah der Reichsverfassung niht mehr gemacht werden. Wenn dennoch dieses Amendement Annahme fände, so würde jeder Deutsche auf Grund des Artikels 3 der Reichsverfassung das Recht haben, sich behandelt zu schen, wie einen Preußen. Ih möhte aber auch glauben, daß es eine sehr große Beschränkung der evangelischen Kirche denn auf diese ist diese Ausnahme gemünzt enthalten würde, wenn fie sich bei der Auswahl ihrer Diener ledigli auf Preußen be- ichränfken wollte. Mix scheint das auch nicht im Interesse der Kirche zu liegen.

_Das sind einige Gesichtspunke, die ich gegen das Amendement anfähren wollte. Es kommt aber noch ein weiteres hinzu. Die Ga- rantie, die die Staatsregierung dazu g hrt hat, Ihnen vorzuschlagen, für die evangelische Kirhe Hier eine Ausnahme eintreten zu lassen, liegt nicht in der Nationalität desjenigen, der angeftellt wird, fondern in der Mitwirkung der Staatsgewalt, in“, der engen Verbindung, in welcher die evangelische Kirche mit dem Staate steht und die sich namentlich in dem Zusammenfallen der höchsten Spißen beider dar- stellt. So lange cin folcher Zustand da ift, ist auch die Garantie

da; wenn er weggefallen ist, haben wir wenigstens keine Garantie

mehr, und dann würden wir auch keinen Grund mehr haben, eine Ausnahme zu machen.

Auf eine Bemerkung des Grafen zur Lippe entgegnete der Staats-Minister Dr. Falk: Ich bedauere, daß der verehrte Herr Graf zur Lippe nur einen

Theil meiner Ausführungen hörte. Jch habe allerdings als Miiglie- des Bundesraths an der. Ausarbeituug der Verfassung des Deutschen Reichs Anthe!! gehabt, aber ich gehörte ebenfalls dem fonstituireuden Norddeutschen Reichstage als Mitglied an, der über die Verfassung zu beschließen hatte und dabei namentlih den Art. 3 eingehend berieih und we}entlich änderte.

Gewerbe und Handel.

Berlin, 28. April. Jn der am 26. d. M. stattgehabten dritten ordenilihen Generalversammlung der Aftionäre der Preußischen Central-Bodenkredit- Aktiengesellschaft ist nah den An- trägen der Direktion die Genehmigung der Rechnungen und der Bilanz pro 1872 beschlossen, danach die Dividende pro 1872 auf 9+ % auf das eingezahlte Grundkapital festgestellt und der Direktion Decharge ertheilt worden. Der Freiherr von Eckardstein, welher nah Maßgabe der Amtsdauer als Revisor ausschied, ist bei der Ersaßwahl! von

teuem als Revisor gewäht worden.

In der am Sonnabend stattgehabten Generalversammlung der Façon-Schmiede- und Schrauben - Fabrik waren 30 Aktionäre mit 144 Stimmen anwesend. Dieselben sprachen ein- müthig ihre Zustimmung zu dem vorgelegten (bereits publizirten) Geschäftsbericht nebst Rehnungsauszügen pro 1872 aus. Zu der feft- gestellten Dividende von 16 pCt. wies der Vorfißende, (S H. Schäffer darauf hin, daß die Wirkung des Betriebskapitals von 100,000 Thlc., welches in dem Grundkapital von 250,000 Thlrn, enthalten ist, progressiv im Laufe des Jahres hervorgetre- ten sei, indem der Umsaß quartaliter sich mehr als verdoppelte, im Ganzen auf 280,000 Thlr. sich belief. Hervorzuzeben sind die hohen Abschreibungen; von 15 % auf Fzrbriksmaschinen und Utenfilien-Konto, von 40 % auf Kohblenvorräthe, sowie ein Gewinn- vortrag von 16,407 Thlr. pro 1873. Nachdem noch Herr H. Quistorp als Revisor die gesunde Geschäftslage konstatirt hatte, wurden die bi8heri- gen Mitglieder des Aufsichtsrathes wieder- und Herr Herm. Körber in Charlottenburg neu gewählt. Zu Revisoren wurden cbenfalls wiedergewählt H. Quistorp und C. A. Brandt.

În den am 26. d. M. abgehaltenen beiden Generalversamm- lungen der Aftienpesellshaft Chemische Fabrik auf Aktien (v orm. E. Schering) waren 35 Aktionäre mit zusammen 142 Stimmen an- wesend. In der voraufgehenden außerordentlichen Generalversamm lung wurde eine dahin gehende Erweiterung von §. 3 des Statuts fast einstimmig beschlossen, daß es hinfort der Gesellschaft auch gestattet sein solle, „andere bestchende Fabriken derselben oder ähnlicher Art zu erwerben oder zu errichten, sowie auh § andelsgeschäfte zu betrei- ben.“ Ebenso wurde der in folgender Fassung beantragte Zusaß zu F: 5 des Statuts angencemmen: „Durch Beschluß des Auffichtsraths

ann das Grundfapiial bis auf 800,000 Thaler erhöht werden,“ Hierzu berichtete der Vorsißende über die umfangreichen Neubauten auf den Grundstücken der chemishen Fabrik, Fenn- straße 4 und 44 und Müllerstraße 170/71 wohin das Etablissement des gesammten Hauptgeschäfts verlegt werden foll. Die Kosten für diese Neubauten beliefen fich bisßer auf 99,244 Thlr. und sind zur Vollendung noch ungefähr 60,000 Thlr. er- forderlich. Wie dur diese Neubauten wird nun au anderweitig für die Waarenlager 2c., ein beträchtlich höheres Kapital in Anspruch genommen, als bei der Begründung der Gesellschaft vorgesehen ist. Die außerordentlihe Generalversammlung beschloß sodann noch, den „Deutschen Reichs- uud Königlih Prenßijhen Staats- anzeiger“ - unter die fstatutenmäßigen Blätter aufzunehmen Und ge- nehmigte zu 8. 41 des Statuts, wonach die Dividende im Laufe des Monats Mai fällig wird, den Zusaß: „Der Aufsichtsrath kann die Zahlung einer im Januar fällig werdenden Abschlagsdivi- dende von 5 Prozent beschließen.“

In der folgengen ordentlichen Generalversammlug nahmen die Aktionäre ohne Bemerkungen den vorgelegten Geschäftsbericht und Bilanz pro 1872, welche die Dividende auf 8 Proz. festsezt, entge- gen. Aus den Beleuchtungen der Bilanz, welche dann der Direktor der Gesellschaft, Geheimer Kommerzien-Rath Schering gab, moti- virt sich die Annahme, daß vornehmlich die Konzentrirung des ge- sammten Geschäfts durch die bezeichneten Neubauten schon für das laufende Jahr ihren Einfluß auf die Steigerung der Rentabilität desselben geltend machen werde. Die Fabrik machte mit ihren Gonto- corrent-Kunden in 1871 einen Umsaß von 614,600 Thlr., in 1872 von 759,700 Thlr. Gegerwärtig hat dieselbe 400 solcher Kunden in Berlin und 2000 auswärtige. Ein gutes Nebengeschäft wird in der Folge auch durch den Verkauf der nicht benöthigten Vordergrundstücke als Bauparzellen zu machen sein, und haben die gesammten Grund- stüde heute einen um 91,000 wad höheren Taxwerth, als sie gebucht find. Bei der Ergänzungswahl des Aufsichtsrathes ward das aus- gelooste Mitglied Dr. Emil Jacobsen wiedergewählt. Zu Revisoren maten wiedergewählt die Herren H. Quistorp und Apothekenbesißer Kobligk.

In der am 26. d. Mts. abgehaltenen außerordentlichen Ge- neralversammlung der Aktionäre der Aktiengesellschaft für Tabaksfabrikation (vorm. George Prätorius) waren 40 Aftionâre mit 230 Stimmen anwesend.

Der erste Antrag zur Tagesordnung war nothwendig geworden zur Rektifikation eines Versehens, welches der inzwischen zurügetretene frühere Direktor der Gesellschaft während seiner Amtsdauer gemacht hatte. Infolge einer ausführlichen Darlegung der bei der Ueber- tragung des Geschäfts an die Gesellschaft getroffenen Uebereinkommen, gean te die Versammlung mit 199 gegen 25 Stimmen (indem si die Betheiligten der Abstimmung enthielten), daß der Abschluß, wie er beim Rüdtritt des früheren Direktors vorlag, für den Rechuungs- abs{luß pro 1872 zu ergänzen sei. Besonders bemerkt wurde dabei, daß auf Grund vorgenommener Taxation sich die Grundstücke um 86,000 Thlr. höher stellten, als sie bei der Uebernahme in Anrechnung gebraht wurden. Paragraph der Tagesordnung wurde mit Kmendement eines Aktionärs, welches fünf und jwanzig Kftien anstatt fünfzig als Minimum der vom Direktor zu hiaterlegenden Kaution feststellte, einstimmig genehmigt. Ad 3 wurde der Deutsche Reichs- und Königlich Preußische Staats-Anzeiger unter die statuten- mäßigen Gesellshaftsblätter aufgenommen. instimmig wurde ferner der Autrag angenommen, welcher dem Aufsichtsrathe die Befugniß zu- spricht, eventuell die Grundstücke Heiligegeiststraße 25, 26, 27 und 28 und Köuigsstraße 62 incl. Neubauten, wenn es ihm vortheilhaft er- scheint, zu verkaufen und für S Fall die Fabrikanlagen zu ver- legen. Die sih unmittelbar hier ansließende ordentliche General- versammlung genehmigte die vorgelegte Bilanz nebst Rechnung®aus- zügen pro 1872, die die Dividende für das erste Geschäfts- jahr auf 4% firirte. Zu diesem Resultate gab der Direktor Herr Robert Lauber -einige Daten zur Charakteristik der Ge- \chäftslage. Außerordentlih lähmend wirkte besonders auf die Geschäftsthätigkeit auch dieser Fabrik der im Früh» jahr 1872 ausgebrochene Strike der iefigen Cigarrenarbeiter, der die Cigarrenfabrikation vollständig unterbrach, während denno die dur die Reisenden, welche ihre Touren des Patckettabak-Geschäftes halber regelmäßig fortseßten [mußten, verursahten Spesen dieselben blieben. Da die Preise der Packcttabake dem hohen Stande der Rohtabak- preise in feiner Weije mehr entsprechen, so einigten fich die hiesigen größeren Firmen am 15. Februar a. e. dahin, die Preise “derselben zu erhöhen, fo daß nunmehr wie für die Gigarrenbranche auch für die anderen Tabaksfabrifkate ein bei Weitem lukrativer es Geschäft eing& treten ist. Hierzu kommt, daÿ niht nur hier, sondern außerdem in 4 auswärtigen eigenen Fabriken mit starken und guten Krästen gear- beitet wird, wodurch es außer Zweifel steht, daß bei dem Zu- sammenwirken so günstiger Momente und bei der soli- den Basis dieses Unternchmens s{chou in diesem Jahre ein wejentlid höheres Resultat erzielt werden dürfte. Nah Ertheilung der Decharge wurden die bisherigen sieben Mitglieder des Aufsichtsrathes wieder, und die Herren Banquier Adulf Stein (in Firma Blees & Stein) und Dr. Ed. Wiß neugewählt. Zu Revisoren wurden gewählt die Herren Banquier Wilhelm Wolff (in Firma M. Wolff) und Kauf mann Reinhold Rudloff.

Iuseraten-Expediti des Deutschen Rei -Aniciaèrs

uud Königlich Preußischen Staats-Anzrigess:

Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32.

Sandels-Negifster. Handelsregisier

des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin Iu unser Gesellschaftsregister, woselbst ritter Nr. 590 dis biefige

Aftiengesellschaft in Firma:

Berlin-Hamburger Eisenbahn-Gesellschast

vermerkt steht, ist eingetragen :

Der Banquier Ludwig Wilhelm Simon zu Berlin if

dem Ausschusse der Berlin-Hamburger Eiseubahn-GesellGaft av ggordner und cehörig legitimirt, die am Schlusse des d: 4 der Statuten der gedachten Gesellschaft erwähnten Ergänzung der Unterschrift der Direktion der Gesellschaft zu leisten. Das Direktionsmitglied Regierungs-Rath Julius

Veitin ist dur deu Tod ausgeschieden.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3442 die hiesige

Aktiengesellschaft in Firma

Centralbauk für In Ç Lee e T T e Monsens S Minbes

Der §. 18 des Statuts ist dur Beschluß d

T 8 {luß der General- versammlung vom 10. April 1873, welcher fich Blatt ‘71 bis 75 des Beilagebandes Nr. 218 zum Gesellschaftsregister

befindet, theilweise abgeändert.

Die Gesellschafter der hierselb unter der Firma Schneider & Öerdex

am 1, Januar 1873 begründeten Handelsgesellschaft

7 : (jeßiges Geschäftélokal; straße 36 sind die Arc itelien g eschâftêlokal; Karlstraße 36) 1) Rudolph Reinhard Schneider, 2) Adolph Heinri Herder, beide hier.

Dies ift in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4429 eingetragen

worden. -

In unser Firmenregister ist Nr. 7381 die Firma: Hermann Mahlo

und als deren Inhaber der Kaufmann Herrmann Theodor Oskar

Mahlo hier

(jeßiges Geschäftslokal: Kommandantenstraße Nr. 3)

eingetragen worden.

In unser Gesellschaftäregister, woselbst unter Nr. 179 die hiesige

Handelsgesellschaft in Firma

? M. Ruben & Co, vermerkt steht, ist cingetragen : Ms

Die Gesellschaft ist durch gegeuseitige Uebereinkunfi auf- gelöst. Der Kanfmann Moriß Ruben seßt das Handels:

geschäft unter unveränderter Firma fort. Nr. 7382 des Firmenregisters.

Firma: M. Ruben & Co.

Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 7382 die

Inserate nimmt an die autorisirte Annoncen-Erpedifkion von

Rudolf Mosse in Zerlin, Leipzig, Hamburg, érank-

furt a. M., Sreslan, Halle, Prag, Wien, München, Uüruberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart.

N e

Deffentlicher Auzeiger.

1. Stezbriefe und Untersuhungé-Sachen. | 2. Handels-Negister. j

3. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor- Tadungen u. d-rgl.

4. Verkäufe, Verpachtungen, Submisfionen 2e.

Verloosung, Amortisation, Zia2zahluxg u, s. w. von öffentliben Papieren.

Sale Établifsements, Fabciken und Groß- andel. k

Verschiedene Bekanntmachangen.

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Literarische Anzeigen

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In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. t Kies Hanblung in Firma: gister, elb! er Nr. 697 die hiesige | A. F. Engel

vermerkt steht, ift eingetragen:

Die Firma A. F. Engel ist abgeändert und lautet Berli- Königli S icht ie Miruin Af s Qs autet Berli- Königliches Stadtgericht. E I: A. F. Engel, cfr. Nr. 7383 des Fir- Abtheilung für Civilsachen.

Gtr N ist in unser Firmenregifter unter Nr.. 7383 die S

die Firma: A, Schwabach jr.

Firmenregister Nr. 6361 ms die Firma: Zoller & Co.

Berlin, den 26. April 1873.

e Eri tagung.

Bei der die Firma Iohaun Heinrich Dresler sem. in Sie- gen betreffenden Bekanntmachung vom 22. d. M. (Nr. 100, II. Bei- lage d. Bl.) heißt der unter IV. Nr. 3 aufgeführte Prokurist nicht Gelöst find: —— Kaufmaun Iohaxnn Heinrich Dresler jun. , soudern Kaufmann

Sa adeiies u: a0óa Heiurih Dresler jun. in Siegen. Siegen, den 28. April 1873. V gister Nr. L Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. Verloosung, Amoertisation, Zinszahlung u. \. wv. von öffentlichen Papieren.

Bexliner Dinten-Fabrik, | A. F. Eugel,

und als deren Inhaber der Kaufmann August Friedrih Ludwig Engel hier eingetragen worden. x

[M. 775.]

N

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Berliner Nord-Eisenbahn-Gesellschaft.

e Jn Ergänzung unserer Bekauntmachung vom 2. November v. J. zeigen wir hiermit an, daß die Bauzinsen unserer Stamm-Aktien und Stamm-Prioritäts-Aktien uach Maßgabe des §. 20 des Statuts an den bekannten Zahlungsstellen in folgender Weise zur Anszahlung kommen: Es werden: 2 Thlr. 15 Sgr. für die Stamm-Aktie und U d 9 Thlr. für die Stamm-Prioritäts-Aktie vom 1. Juli 1873 ab gegen deu Ziuscoupon Nr. 5, 2 Thlr. 15 Sgr. für die Stamm-Aktie und A Ö Thlr. für die Stamm-Prioritäts-Aktie i vom 2. Januar 1874 ab gegen Ablieferung des Dividendenscheins pro 1873 2 Thlr. 15 Sgr. für die Stamm-Aktie und i für die Stamm-Prioritäts-Aftie

; D 5 Thlr. -Al ae vom 1. Juli 1874 ab gegen Abstempelung des Dividendenscheines pro 1874 gezahlt, und dieser abgestempelte Dividendenschein mit 2 Thlr. 15 Sgr. resp. 5 Thlr. vom 2. Ja- nuar 1879 ab eingelöst, falls die Zahlung von Bauzinsen für ein ferneres Semester statutengemäß noch stattzufinden hat.

Vor Eintritt der Fälligkeitstermine wird jedes Mal speziell auf de 2 nd 5 inlöf [8 cufnieatlcn Cet SE g jed speziell auf den zur Anwendung kommenden Modus der Einlösung nochmals

Vergleiche

p MeG Inhaber der Kaufmann Moriß Ruben hier eingetra- Berlin, im April 1873. R en. i Die Direktion. i n Verschiedene Bekanatmachnugen. D Ch ‘ercinsb im 1 É D chlecsische TVercinsbank in Breslau. éi L Rilanz-E onto. eus l E L P Activa. Thlr. E Pf h PassIVa, Thlr. ¡Sgr Pf. Kassa-Besiand 4 74406 | 15 | 7 ||| Aktien-Kapital: ; a. Thaler-Wechsel : Thir. 407,691. 2. 3 E id n eA a aue S Tyr s N c E P E f L b, Fremde Wechsel 7 , 43,227, 19. 450,918 | 21 8 | | Laufende Tratten . i ¿ ¿ ¿ ; j á è 28D E P Effekten: | \ S to-K t : O N L. Eigene Bestände: - Ta A 55 a, Fonds und inländ. Cisenbahn-Prioritäten Thlr. 224,382. 14. —, | | h E S b. Eisenbahn-Stamm-Aktien (Oberschlesische | | I Litt, A. und C., Breslau-Schweidnibß- | Freiburger, Beroish-Märkische 2.) . y 198,002. 15, —. P c, Bank-Aktien (Berliner Bankverein, Sächs. | | O, E T1686 5 —: | N d, Valuten . C 10,490. 26. 6. | N e. Loose A 8,881. 20. —. | I f. Sudustrie-Papiere (Schlesische Zinkhütten, E N Osnabrücker Stahlwerke 2) . O 577,159 |/20 | 6 |} | N L IL, In Report genommene Effekten . 309,086 | 21 | |} Debitores: E E A N | â, m Konto Ke e. Vhle. 865,018: 28, 11. | | b, Einzahlungen auf Konsortial-Geschäfte . «437,086. 6. 6; 1302805 1/5 [5 M | Mans: lie), Gui | | Mobiliar, Geldschränke, Utensilien 2c. . a / ¿ 2,550 | | E E Sa E P 150396 | 6 |11 3,867,323 | 20 | 8 | 3,867,323 | 20 | 8

a Breslau, den 31. Dezember 1872, Schlesische Vereins-Bankfk. Die DireLtion.

E Dr. Honigmann. Mark. Die Uebereinstimmung des vorstehenden Abschlusses mit den Büchern der Bank bescheinigen. Breslau, den 19. April 1873. Die Revisieons-Komnmission des Auffichtsraths, Theodor Mollinarl. S, Pringsheim. Theoder Poser.

j Gewinn- und _Verlust-Konto.

Debet, Thlr. Sgr. Pf. h Kredit. Thlr. (Sgr. Pf. andi fespesen, Bücher, Schreib | h Provision: i a, Gehalte und Reisespesen, Bücher, reib- h onto-Korrent-Provisfi s z s 5 é 23 25 | mae Es iat Drucksachen, D:- U S h Zinsen: Provifion Ae 23,250 14| 1 peschen und Porti ae zlr. 8,990. 10: 7. | Ih eport8- und Konto-Korrent-Zinsen U (a ¿ r b. Gewerbe- und Kommunal-Einkommenfsteuer x 0040, 12,230 10 | 7} Avance p Zinsen : Ed e A, AREs E | h a. anf eigene Effekten, resp. Arbitrage-Geschäfte Thlr. 37,888. 6. s. Inventar: S 5 : | h b. aus Konsortial-Geschäften G Ses v 6 ach 26 2 93,789 A Abschreibung auf Einrichtung ca. 25 Prozent von 3,411 Thlr. 5 Sgr. 6 Pf. 861 56 nit tet | in E Ca C E E 141384 [11 | 2 | Zinsen- A S Gene j L iieicnitehi ibnen l aviniainieo| Mini j au eme . « . D w . Ä ä ù Z s 5,719 1A 15444755 |271 3 || R L iA , Breslau, den 31. Dezember 1872. i S 27 | 3 Schlesische Vereins-Vanfk. Dic Birelatien, / e Dr. Honigmann. Mark. Die Uebereinstimmung des bevorstehenden Abschlusses mit den Büchern der Bank bescheitig%n Breslau, den 19. April 1873. : Die Revision-Konmmission des Anutrziehtaratkhs, (a, 263/4.)

Theod, Molinarl,

s. Pringshohm,

Npeodor FPoser;

E I E H a mre: