Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 175 vom 30. Juli 1935. S. 2
Dr.
nehmigungen verlängern. Das gleiche gilt für Ausländersonder- konten [ae JFnlandszahlungen und Geschäste, die über ein Sperr- konto oder in ähnlicher Weise abgewicktelt werden sollen.
(2) Derartige Genehmigungen und Verlängerungen bedürfen in jedem Falle einer Einzelprüfung und gesonderten Entscheidung. Sie sollen nur in Ausnahmefällen unter“ Beobachtung der in einer besonderen Vereinbarung vorgesehenen Bestimmungen erteilt werden.
Artikel 12.
Das gegenwärtige Abkommen tritt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, an Stelle des Abkommens über die Engen im Warenyerkehr zwishen Deutschland und der
elgish - Luxemburgishen Wirtschaftsunion (Verrehnungs- abkommen) vom 5. Scptember 1934 einschließlich des Zeihnungs- protokolls uad seiner Anlagen sowie der Zusaßprotokolle.
Artikel 13.
(1) Für den Fall der Kündigung des Abkommens werden die in den Monaten vor dem Außetalliveten des Abkommens ein- egangenen Devisen, die infolge der Nichtausnußung von Bahlungswertgrenzen nicht für die Einfuhr belgischer oder luxem- burgischer Waren nah Deutschland verwendet worden sind, in den folgenden Monaten zur Bezahlung neuer Waren verwendet werde, sobald der Gegenwert der bereits eingeführten Waren vollständig transferiert worden ist.
(2) Noch der Abdeckung der für die eingeführten Waren zu zahlenden Beträge wird der Regierungsaus\huß, der zu diesem Zweck weiter bestehen bleibt, die Art Lea Verwendung der ver- bleibenden Devisen bestimmen.
Artikel 14.
(1) Dieses Abkommen tritt am 1. August 1935 in Kraft und kann zum Ende eines Kalendermonats mit einmonatiger Frist gekündigt werden.
(2) Falls die Vorausseßungen, von denen bei Abshluß des Abkommens ausgegangen ist, fortfallen oder sich wesentli ver- ändern sollten, kann jeder der vertr@gschließenden Teile das Ab- fommen vorzeitig und mit sofortiger Wirkung kündigen. Jn diesem Falle werden die beiden vertrag|chließenden Teile jedoch — nah Möglichkeit vor Ausübung des Rücktrittsrehts — Uber eine anderweitige Regelung des Zahlungsverkehrs in Verhandlungen eintreten.
Geschehen in doppelter Ausfertigung in deutscher und französischer Sprache, zu Luxemburg den 27. Fuli 1935. Für die Deutsche Regierung: Für die Belgische Regierung:
Fiach. Casfteur.
Verordnung über Zolländerungen. Vom 29. Juli 1935.
Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zum SHute der Wirtschaft vom 9. März 1932 Vierter Teil (Zoll- änderungen und vorläufige Anwendung zweiseitiger Wirt- \chaftsabkommen) § 1 (Reichsgeseßbl. 1 S. 121, 126) wird folgendes verordnet: ci
Der Zolltarif wird wie folgt geändert:
1. Jn der Tarifnr 11 (Speisebohnen usw.) ist in der An- merkung 3 an Stelle von „31. Fuli 1935“ zu seben „31. Zuli 1936“.
9. In der Tarifnr. 176 Abs. 3 (Melasse) ist in der Anmerkung an Stelle von „31. Juli 1935“ zu seßen „30. September 1935“.
3. Jn der Tarifnr. 197 (Andere Treber usw.) ist in der An- merfung 1 an Stelle von „31. Juli 1935“ zu segen „31. Juli 1936“.
& 2. i: Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung Kraft.
Berlin, den 29. Fuli 1935.
Der Reichsminister der Finanzen. Jn Vertretung des Staatssekretärs: Ern st.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Koehler.
Anordnung Nr. 1 der Ueberwachungsstele für Papier.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichsgesevbl. 1 S. 816) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs- stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zustimmung des Rei swirtschaftsministers angeordnet:
s 1. Alle Natron- (Sulfat-) Zeustoff und Natronpapier- abfälle verarbeitenden Betriebe haben mit JFnkrafttreten dieser Anordnung besondere Lagerbücher, getrennt für Natron- (Sulfat-) Zellstoff und E E anzulegen und fortlaufend. zu führen, aus denen erjihtlich ist:
1. der Vorrat am 1. August 1935; :
2. jede Bestandsbewegung durch Zu- oder Abgang mit An- gabe der Herkunft und des Verwendungszweckes im eigenen Betriebe, und zwar / .
a) bei Zugängen aus fremden Lägern (Händlern) oder Betrieben cauch der Lieferer und bei Abgängen an fremde Läger (Händler) oder Betriebe auch der Empfänger; j
b) bei allen Zugängen durch Einfuhr auch Nummer und Datum der Devisenbescheinigung sowie der Einfuhr- bewilligung.
8 2, Die in § 1 genannten Betriebe haben alle in ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Besiß befindlihen Bestände sowie die Zu- und Abgänge an Natron- e he Pee und Natron- papierabfällen der Üeberwachungsstelle für Papier ortlaufend id es Monat bis zum 5. des folgenden Monats ‘zu melden; der
estand des 1. August 1935 bis zum 5. August 1935. ;
Jn derselben Woise' sind die monatliche Erzeugung an Papier und Pappe, getrennt nah Sorten. und Mengen (Gewicht), soweit dabei Natron- (Sulfat-) Zellstoff und E vex- wendet worden sind, und die verwendeten Mengen dieser Halb- stoffe zu melden.
Beide Meldungen sind unter Verwendung des Vordrucks P 2 zu erstatten
8 3, Die in § 1 genannten’ Betriebe haben innerhalb von 8 Tagen nach Jukrafttreten diesec Anordnung ihre Erzeugung an Papier ‘und Pappe im Jahre 1934, getrennt nach Sorten und Mengen (Gewicht), soweit dabei Natron- (Sulfat-) Zellstoff und Natronpapierabfälle verwendet worden sind, die verwendeten Mengen an Faserhalbstoffen und den Versand an diesen Papieren und Pappen im Fahre 1934 der UeberwaGnngonee für Papier u melden. Diese Meltung ist unter Verwendung des Bor- rucks P 3 zu erstatten.
Dieselbe Meldung is für das erste Halbjahr 1935 unter Verwendung des Vordrucks P 4 zu erstatten. Hierbei ist in- und ausländischer Natron- (Sulfat-) Zellstoff getrennt anzugeben; außerdem sind die Bestände am 1. Januar 1935 und 1. Juli 1935, ferner die nah dem 1. Juli 1935 bis zum Meldetag noch ein- gegangenen, die unterwegs befindlichen Wv die bestellten aber noch nicht abgesandten Mengen dieser Halbstoffe zu melden.
& 4. Räumlih getrennte Teilbetriebe oder Zweignieder- lassungen eine Unternehmung gelten im Sinne dieser Anordnun untereinander als E etriebe und haben demgemäß au die Vorschriften dieser Anordnung gesondert und selbständig zu befolgen.
& 5. Die in § 1 bezeichneten Betriebe dürfen Natron- (Sulfat-) Be ansländischer und, inländischer Herkunft nur zu den Erzeugnissen und in den Mengen verarbeiten, die thnen die Ueberwachungsstelle für Papier durch schriftlichen Bescheid aus- drücklih freigegeben hat (Verarbeitungsgenehmigung). Für die erste Hälste des Monats August 1935 gilt die Verarbeitungs- genehmigung in dem Umfange der durchshnittlichen Verwendung von Natron- (Sulfat-) Zellstoff im ersten Halbjahr 1935 und der durhschnittlihen nel an Papier und Pappe, getrennt Ra ram und Mengen (Gewicht), im ersten Halbjahr 1935 als erteilt.
Die Verarbeitungsgenehmigung kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden.
Die Erteilung von Verarbeitungsgenehmigungen erfolgt für alle Betriebe gleihmäßig nah Richtlinien, die das Reichswirt- \shaftsministerium. festsett. ä
Die Verarbeitung eineë Mo e als der hiernach zulässigen Menge Natron- (Sul}at-) Zellstoff ist auch insoweit verboten, wie sie aus vorhandenen Lägern entnommen werden kann. Vorgriffé auf spätere als die in der Verarbeitungsgenchmigung angege- benen Zeiträume sind niht zulässig. Î
Die einem Verarbeiter erteilte Verarbeitungs8genehmigung ist niht übertragbar.
Anträge auf Erteilung von Verarbeitungsgenehmigungen sind mittels Vordrucks P 5 bei der Ueberwachungsstelle für apier, Berlin W 8, Behrenstr. 51—52, zu stellen.
§& 6. Auf Antrag kann einem Verarbeiter eine zusäßliche Verarbeitungsgenehmigung erteilt werden, soweit die aus dem zuzuteilenden Natron- (Sulfat-) E herzustellenden Papiere unverarbeitet odex verarbeitet ausgeführt werden, wenn dur diese Ausfuhr die durchschnittlihe Ausfuhr des Verarbeiters im Kalenderjahr 1934 entsprechend gesteigert wird.
§ 7. Vordrucke für Meldungen und Anträge sind von der Ueberwachungsstelle für Papier zum Selbstkostenpreis zu E Sie sind vollständig ausgefüllt und mit rêhtsverbindliher Unter- chrift versehen einzureichen.
& 8. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung O unter die Strafvorschriften der §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934.
§ 9, Diese Anordnung tritt am Tage nah ihrer Veröffent- lihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 29. Juli 1935.
Der Reichsbeauftragte für Papier. Dr. Loos.
C a La L Em G O T Preußen.
Vektanntmachung-.
Auf Grund des § 1 der Geseye vom 26. Mai 1933 (Reichsgesepbl. 1 S. 293) und vom 14. Fuli 1933 (Reichs- geseßbl. 1 S. 479) über die Einziehung kommunistischen volks- und s\taatsseindlihen Vermögens wird hiermit die Einziehung des Vermögens der De Las — auch „Evangelish-Fohannische Kirche nach der Offenbarung St. Fohannes“ genannt — ein- s{ließlich ihrer Untergliederungen und des Kriegervereins «Sa Leben“ für den Regierungsbezirk Magdeburg an- eordnet. i Es q Die entschädigungslose Einziehung wird mit dem Tage der Veröffentlihung dieser Verfügung im Reichs- und Staatsanzeiger wirksam.
Magdeburg, den 20. Fuli 1935. Der Regierungspräsident. J. V.: Berthold.
Bekanntmachung.
Die heute ausgegebene Nummer 18 der Preußischen Gesebßsammlung enthält unter:
Nx. 14 274. Zweite Beo zux Durchführung der_Ver- ordnung zur Vereinfahung und Vevbilligung der Verwaltung
12—
vom 3. tember 1932 (Geseßsamml.. S. 283 26. Fuli 1935; G O r. 14275. Polizeiverordnun U e S, oon 28. Fuli 1935; j r. 14276. Bekanntmachung über die Änderung der Saßzu der Peru pen Landesrentenbank, vom 12. Fuli 1935; bd Nr. 14277. Polizeiverordnung gegen den Mißbrauch der Lam ec der nationalfozialistischèn Bewegung, vom . Fuli 1935; Nr. 14 278. O zur Änderung der Polizeiver- ordnung über den S uy der kirhlihen Feiertage vom 19. Mai 1984 (Gesehßsamml. S. 301), vom 24. Juli 1935; __ Nr. 14279. Zweite Durchführungsverordnung zum Geseh über die Vermögensverwaltung in den evangelischen Vandeskirchen, vom 25. Juli 1935. : Umfang: % Bogen. V rkaufspreis: 0,20 RM zuzüglich einer Vexrsandgebühr ‘von 4 Rpf. Y Es Zu beziehen durch R. v. Decker's Verlag (G. Schenck), Berlin W 9, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel. P
Berlin, den 30. Juli 1935. Schriftleitung der Preußishen Gesehsammlung.
gegen die konfessionellen -
Irichtamtliches.
Nr. 30 des Reichsministerialblatts vom 27, Juli 1935 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen.
_ Fnuhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssächen: Versezung
eines Ministerialdirektors in den Ruhestand. — Entscheidungen auf Grund d- * §8 2 und 4 des Geseves zum Schuÿe der nationalen Symbole. — .. Konsulatwesen: Exeguaturerteilung. — 3. Medi- zinal- und Veterinärwesen: Exlaß über die Zuständigkeit und den Geschäfisvertehx in Angelegenheiten des gesundheitlihen Arbeits- | ußes — 4. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über Aenderung es Warenverzeichnisses zum Zolltarif und des Leils 111 der An- leitung für die Zollabfertigung. — Verordnung über Aenderung des Warenver eichnisses zum Zolltarif, des Teils. I1Il dex Anleitung [4e die Zollabfertigung und der Verordnung über Beschränkung er Abfertigungsbefugnisse.
Kunst und Wissenschaft.
Aus den Staatlichen Museen.
Führungen und Vorträge.
n der kommenden Woche finden die folgenden Führungen und t s S in den Staatlihen Museen ftatt.
Sonntag, den 4. August. : 10,30—11,30 Uhr im Deutshen Museum, Andreas Schlüter. Dr. iedlauskfy. ; 11——12,20 Uhr im Neuen Museum Maar emung, Das Leben in einem ägyptishen Dorf. Dr. Kortenbeutel. 11——12 Uhr im Museum bg! Völkerkunde, Ostasien, Volksbelusti- gung in China. Frl. Lessing. Mittwoch, den 7. August. 11—12 Uhr in der Vorderas.… Abt. Vorderasiatishe Sthristdenk- mälex. Prof. Stute / i Es j 11—12 Uhr im Alten Museum, Griechische Plastik 11: ‘Das 4. Jahr- Mee v. Chr. u. die hellenist Heit. Dr. Züchnéx. -13 ‘Uhr im RU E useum, Die Kreuzfahrer- “ Tathedrale zu Tyrus. Dr. Deichmann. Donnerstag, den 8. August.
11—12 Uhr in der Jslamischen Abt., islamische Stoffe. Direktor
Kühnel. 12—13 Uhr im Kaiser-Friedrih-Museum, Müngkabinett, Das Herrscherbild auf antiken Münzen. Direktor Regling. Sonnabend, den 10. August.
11—12,20 Uhr im Neuen Museum, Aegyptische Abteilung, Rund- gang durch die Sammlung.
Die Kunstbibliothek, Prinz-Albreht-Str. 7, bleibt noch bis gegen Mitte August für den Besuch geschlossen.
Das Gesicht der Leipziger Herbstmesse 1935.
Am 25. August beginnt die e paiger Herbstmesse 1935. So- wohl in Ausstellerkreisen als au in e 8 andwerk und Einzelhandel wird“ ihr eine günstige geschäftliche Prognose gestellt. Jm FJnland festigt und vereinheitlicht sih die in vollem Gange befindlihe Aufwärtsentwicklung. Die öffentlihen Aufträge und die Anregungen, die die Produktion durch die Wiederher|tellung des. deutschen Verteidigungsstandes erhält, sihern und fördern die natürlihe Belebung. Die Arbeitslosigkeit sinkt anhaltend. Die Kaufkraft der Massen des Volkes hebt sih langsam, aber stetig. Die Verbrauchsgüterindustrien e in den Einflußbereih der Konjunktur gelangt. Der Handel disponiert großzügiger; die Einzelhandelsumsäße steigen. Diese ge Situation trifft die Herbstmesse als große Vorbereiterin des Winter- und Weihnachts- geshäftes an, und sie kann en diese Weise beitragen zu einer weiteren Ausdehnung der ausgesprohenen Mengenkonjunktur. Da ein Wettrennen um den Preis weder möglih noch nah national- sozialistishen Wirtschaftsgrundsäßen erwünscht ist, wird derjenige ut ins Geschäft kommen, der wirkliche Leistungen aufzuweisen at, der Neuheiten, geschmacklihe und qualitative Fortschritte in Leipzig vor die Augen des Handels E Für die Durch- seßung von Neuheiten auf dem Markt ist die Leipziger Messe von cler as ideale Mittel gewesen; ihr kommt heute daher eine be- ondere Bedeutung zu. e S
Jm Kampf um die ausländishen Absaßmärkte sind die An- strengungen in letzter Zeit vervielfaht worden; der Einsay der eutshen Jndustrie im Export-Ringen ist in die notwendige ge- schlossene Form gebraht worden, so daß eine Verbesserung der Wettbewerbshancen eingetreten ist, die h ebenfalls günstig auf der Leipziger rbstmesse auswirken wird. Das Jnteresse der Auslandskundschaft ist im Wachsen; die in Leipzig vorliegenden Besucheranmoldungen aus Europa und Übersee lassen das ein- En erkennen. i
ie Messe wird am Sonntag, dem 25. August, eröffnet und am Donnerstag, dem 29. August, geschlossen. Sie enthält in den Häusern der Mustermesse der Jnnenstadt folgende Zweige: Be-
leuhtungskörper, beme pharmazeutische und kosmetishe Arti-
kel, .Edelmetall- und muckwaren, Uhren, Glas, Porzellan,
Steingut und Tonwaren, Haus- und Küchengeräte, Metallwaren, Kunsthandwerk und Kunstgewerbe, Kurz- und Galanteriewaren, Lederwaren und Reiseartikel, Musikinstrumente, Dat, Bilder, Bücher, Spielwaren, Sportartikel, Süßwaren, Nahrungs- und Genußmittel, Textilien und Bekleidung, Automaten, Ver- vf und Reklame. Auf dem Ausstellungsgelände wird die esse für Bau-, Haus- und Betriebsbedarf durchgeführt. Dort befindet. sich auch die Messe für erb e EQu rehte, die in ihrer, durch den Werberat der deitshen Wirtschast A enen neuen Ausrichtung auf die Heranziehung nur wirklich ernst ftér Erfindungen ein s dafür ist, daß der Gedanke des tech- nishen und wirtschaftlihen Fortschrittes von einem neuen Geiste erfüllt werden soll. Dem gleihen neuen Wollen entspringt der gus E vollzogene Ausbau der bisherigen Lelpziger Re- lamemesse zu einer Reichswerbemesse, die sih der besonderen Be- treuung durch den Werberat der deutshen Wirtschaft und die Reichsfahschaft deutsher Werbefachleute erfreut.
Auf der Ausstellerseite ist für die diesjährige Herbstmesse charakteristish, daß die Ausstellerfirmen neben dem umsa reichen deutschen Winter- und Weihnachtsgeschäft ein starkes Export- geshäft erwarten, auf das sie sich in ihrer Musterung — im Ge- genjaß zu früheren Herbstmessen — besonders einstellen. Die Er- wartung, auf der Messe zusählihe Ausfuhraufträge zu En hat innerhalb der einzelnen Messezweige neue Gruppen heran- gezogen. So E die Textil- und Bekleidungsmesse, die aus iesem Grunde auc erstmalig in ihrem Namen den Hinweis auf die Bekleidungsindustrie ausgenommen hat, eine Erweiterung dur eine Rehe von bisher nicht oder nur teilweise vertretenen ennen der Bekleidungsindustrie. Unter gleichen Gesihtspunkten hat die Ausfuhrförderungsstelle des derilen Handwerks die Be- teiligung einer Reihe Handwerkszweige an der Messe durchgeseßt, für die Auslandsgeschäfte hier erwartet werden können. azu gehören Drelhsler, Büchsenmacher, Sattler, Bürsten- und Pinsel- macher, mee ner, Musikinstrumentenbauer,“ iler, Böttcher, Kürschner, Stricker und Wirker, Edelsteinschleiser und Schlosser. Unter den altbewährten Ausstellnngen d A aus den einzelnen Teilen Deutschlands nimmt das hüringer Kunstk-
Aniprüche gegen die Deutsche
S RNeichs- und Staatsanzeiger Nr. 175 vom 30, Juli 1935. S. 3
ndwerk dadurch eine bélóndéis Stellung ein, daß sie die land haftlihe Eigenart des k iden Shafsens als absay Es G, R E O Schaffens als absaÿ- _ Auf seiten der Einkäuferschaft ist ebenfalls ein ungewöhn- E. Aerene für die Herbstmesse hon N E Die erbände des deutschen Groß- und Einzelhandels haben eine um- [assende Werbung unter ihren Mitgliedern für den Besuch der esse in die Wege geleitet und werden darüber hinaus în Leipzig
“ für die einzelnen Fahgruppen und O Unterverbände Be-
de Ca errichten. Die Ausfuhrvermittlungsstelle des han-
eatishen Exporthandels erscheint wieder in der bereits bewährten Form au die Hansestadt Lübeck dürfte sich an ihr boteil en. us dem Ausland werden neben einem gegenüber der Herbst- E 1934 wesentlich verstärkten allgemeinen DE insbesondere u Zahlreiche Kaufleute als Teilnehmer. von Kollektivreisen in
ipzig erwartet, Der FJuternationale Juwelier-Kongreß in Berlin ist mit Rücksicht aut die Se eile jo gelegt eden, daß E unmittelbar im Anschluß an diese stattfindet. Die Edelmetall-,
hren- und Schmuckwarenmesse rehnet daher mit einem aus- gesprochen starken Auslandsbesuch ihrer diesjährigen Herbst- veranstaltung in Leipzig.
Das infernationale Gesicht der Leipziger Messe erhält einen neuen Zug durch die Beteiligung Hollands mit einer Kollektiv- ausstellun unter Ausstellern aus zahlreichen anderen europäischen und überseeischen Staaten. Die grn ee Bedeutung der Leipziger Messe für das internationale Geschäft wird indessen am stärksten unterstrihen durch den Abschluß eines Abkommens zwischen Deutschland und dex Tschechoslowakei über das Geschäft auf der Leipziger Messe. Deu Mao sind für bestimmte Er- e den etwa 120 bis 150 tschechoslowakishen Ausstellern der
eipziger Herbstmesse besondere“ Einfuhrkontingente eingeräumt worden. Diese können jedech nur voll ausgenußt werden, wenn
Die Oelfaatenanbauförderung für 1936.
__ In der amtlihen Mitteilung von Anfang Juli 1935 über die Fortführung der Maßnahmen der Reichsregierung zur Förde- rung des deutshen Oelsaatenanbaues im laufenden Fahre wurde eine Ausdehnung dieser M auf die Oelsaatenernte des Jahres 1936 vorbehalten. Nunmehr hat die Reichsregierung die exforderlihen Mittel bereitgestellt, die die Oelmühlen auh im Erntejahr 1936 in die ae verseßen, den Bauern für die “Oel- saaten, selbst bei wesentlih verstärktem Anbau, wie bisher ange- messene Preise zu zahlen. Darüber hinaus werden auch im näh- sten Zahr die Anbauer von Oelsaaten wieder die Möglichkeit haben, die bei der Verarbeitung dieser Saaten angefallenen De Ines gu- rückzukaufen. Auh werden die Anbauer von Lein-, Raps-, Rübsen- und T O die diese Saaten im Lohnvertrag für den Eigenver- brauch schlagen lassen, im Erntejahr 1936 die gleihen Vergün- stigungen wie im laufenden Jahr erhalten. Damit ist jeßt au die Preisentwicklung für Oelsaaten aus der Ernte 1936 sicher- gestellt. Es darf deshalb erwartet werden, daß die deutshe Land- wirtschaft durch immer weitere Steigerung des - Anbaues von Oelsaaten dazu beiträgt, die Fett-, Futtermittel- und Fasererzeu-
gung im eigenen Lande auszudehnen
Deutsche Rentenbank.
Meonatsausweis Zuni 1935.
Aktiva. ; 31. Mai 1935 30. Juni 1935 Belastung der Landwirt|chaft . | 2000 000 000,—| 2 000 000 000,— Bestand an Rentenbriefen: 31.5. 1935 GM 600-000 000 i 30. 6. 1935 GM 60000000
Darlehen an das Neih . ._. | 408886 882,58 Deckunashypotheken für Osthilfe- |
Entichuldungsbriefe gemäß § 2 |
der Entschuldungsverordnung |
vom 6. Februar 1932
31.5, 1935 30. 6. 1935
301 711 567,03 301 410 267,03 Davon für Aus-
gabe‘von Osft-
hilfe - Ent-
fchuldungs-
brieten nicht
in Anspruch
genommen
190 369 867,03 176 218 767,03
408 876 313,51
111 341 700,—| 125 191 500,—
Rentenbank: Kreditanstalt gem. Art. 5 Abf. 1 der Verordnung über Ablötungs\{uldverschrei- bungen nach dem Gesetz zur Regelung der landwirtschaft- lien Shuldverhältnisse vom De E C Kasse, Reichsbankgiro-, Postscheck- und Bankauthaben . . « 5 Wechsel . . . . , . . .- . Sonstige Aktiva... Pafsiva. Grundkapita... Umlaufende )entenbanfk\scheine
376 310,—
238 180,40 5 211 800—| 8921 300,— 539 625,37 540 030,96
2 000 000 000,—| 2 000 000 000,— 408 886 883,—| 408 876 314,— Umlaufende Yentenbriefe . .
5 500 — 5 500’ — 44 0 ilfe - Entshuldungs- 4% Olstbilfe - Gntschuldung& | 11'341 700,—| 126 191 500,— 0 Ö s s O gi 376 310,— Noïstroverpflihtungen E 4 000 000,—
665 502,93
130 183,54
Gewinnreserwe . « + «+« 4 492 189,69
Nückstelungen « Ls y
Que Dao e) Ae 1.493 666,58 roverbindlihkeiten aus weiler- : begebenen Wechseln . . « - 9 309 400,—
: ¿ briefe sind bisher 44 0% Ofthilfe-Entschuldungsbriefe n, RM 262 542 900,-—
ausgegeben worden, von denen » «- - nom. RM 137 351 400,—
etilgt wurden, so daß sich noh « « « nom. RM 125 191 500,— m Umlauf befinden. Z L otel ia y 5
Tilgungsfonds bei der Reichsbank find an eingegangene rüständigen An E ardainsen weitere RM 10 569,07 Tigeführt worden, ym die sich das Darlehen an das Reich und der Umlauf an
Rentenbantkscheinen verringerten. Seit Inkrafttreten des Liquid.-Gescßes sind Rentenbankscheine im Betrage von i 8,99 gem. § 7a d. Liquid.-Ges. in der N Dol Wo MY a ung v. 30. 8. 1924 und gein. § 22 d, Liquid.-Gef. in der Fassung % 1. 12. 1930, 315 000 000,— gem. § 7b d. Liquid.-Ges. in der 5 o E P Bb t d 397,50 gem. c d. Liquid.-Ges. în der es ti : Fassung v. 30. 8. 1924 und gem. § 7 (1) d. Liguid.-Ges. in der Fal unq L Liquid-Ges: in der 34 583, — gem. F . Liquid.-Ge!. dts y Fassung v. 30, 8. 1924,
P É zus. RtM 1671 302 269,49 getilgt worden.
690 953,75 5 645 7C0,—
tshechoslowakishe Eirköufer mindestens um ein Drittel mehr Auf- träge an deutshe Aussteller der Leipziger Herbstmesse erteilen. Da t\hechoslowakischerseits, mit Ausuatne ganz weniger Waren, für die aus der Leipziger Herbstmesse erteilten Aufträge Einfuhr- genehmigungen ohne Anrehnung auf die allgemein Deutschland zustehenden Kontingente erteilt werden, erwartet man einen stark erhöhten Besuh der Leipziger Herbstmesse aus der Tscheho- slowakei. Es handelt sich um die ‘erste zwishenstaatliche Ab- machung dieser Art, die sih der Leipziger Messe als internatio- em I ORRT bedient und insofern grundsäßliche Be- g
Weie üblich, wird auch diesmal die Messe einen lebhaften äußeren Rahmen durch zahlreihe Tagungen und Vorträge er- alten. Zunächst findet eine große Tagung der Wirtschaftspoliti- chen Kommission der NSDAB. tatt. Ferner feiert die Organi- ation der deutschen Sportartikel-FFndustrie im Rahmen der Sport- artikelmesse ihr 25jähriges Bestehen, bei welcher Gelegenheit Reichssportführer von Tschammer-Osten das Wort nehmen wird. Außerdem findet am 26. und 27. August unter Führung des Reichs-Heimstättenamts eine Baumessetagung statt, auf der über Jndustrieverlagerung und Finanzierung von Siedlungsbauten ge- sprochen werden wird, während eine esihtigungsfahrt Gelegen- u bieten soll, Mustersiedlungen in der Umgebung Leipzigs ennenzulernen. Von großer Bedeutung wird auch die verkehrs- wirtschaftlihe Tagung am 28. August sein.
Am Montag, dem 26. August, 20 Uhr, findet ein Gewandhaus- Sonderkonzert statt, dessen Leitung Generalmusikmeister Dr. Karl Böhm von der L ta Dresden übernommen hat. Für die Reise nah Leipzig bestehen die üblichen großen Vergünstigungen der Reichsbahn, die von jedem Besitzer des im Vorverkauf erhält- lihen Meßabzeichens in Anspruch genommen werden können. Einzelheiten darüber werden noch bekanntgegeben.
Devisenbewirtschaftung.
Auflösung der auf Grund des RE. 80/34 geschaffenen Hinterlegungskonten.
Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung ver- öffentliht folgenden Runderlaß Nr. 148 (68 UeSt.) vom 24. Fuli 1935:
I
__ Die Auflösung der auf Grund des RE 80/34 geschaffenen An skonien kann nur auf Grund von Einzelgenehnii- gungen der Devisenstellen geschehen.
1. Soweit Verrehnungs- oder sonstige Abkommen bestehen, vat die Auflösung nah den Grundsägzen für die Behandlung alter aren- und Dienstleistungsshulden zu erfolgen. P RE. A584 konten ge Gläubiger können z. B. gemäß RE. 158/34 (26/34 UeSt.) durch Erteilung von Erwerbsgenehmigungen auf- elóst werden. Soweit es nah dem Abkommen aus die Fällig- eit der zugrunde liegenden Forderung ankommt, ist der Allgemeine Erlaß vom 6. Oktober 1934 — Dev.-B. 32106/34 — zu beachten. Jm übrigen weise ih darauf hin, daß bereits im RE. 101/34 in teilweiser Abänderung von RE. 80/34 die Versendung von Reichs- markakzepten ins Ausland und die Einzahlung der Beträge auf ein Verrechnungskonto wieder für zulässig erklärt worden ist.
2. Soweit keine Sa omnes bestehen oder in den Abkommen eine Auflösung der alten Schulden nicht vorgesehen ist, gilt folgende Regelung:
a) Die Hinterlegungsauthaben können zur edi gnA neuer
Warenlieferungen oder Dienstleistungen inländisher Firmen ur eigenen Verwendung oder für eigene Rehnung des ur- sprünglighen Kontoinhabers verwandt werden, und zwar bei
uthaben bis zur Höhe von 1000 RM zur Beliiluns von 100 % und bei allen anderen Guthaben zur Bezahlung von 50 2% des T AEA der Warenlieferungen und Dienstleistungen. er. Auslandskostenanteil der Waren (aus\cließlich der Vertriebskosten) darf niht mehr als 20 % betragen. Soweit erforderlich, ist die Zustimmung der aus- ländishen Verrechnungsstelle beizubringen. Bei Guthaben über 1000 RM ist die L nur unter der Bedin- gung zu erteilen, daß der Rest des Rechnungsbetrags vorher oder gleichzeitig in ausländischer Dig, oder freier Reichsmark oder im Falle des Bestehens von Verrehnungs- abkommen auf dem Verrehnungswege bezahlt wird. 5m A E die Vorschriften des RE. 73/35 DSt. ent- prechend.
b) Hinterlegungsguthaben in der Hand eines anderen als des ursprünglich Berechtigten können in ensee an Weise aufgelöst werden, jedoch können in diesen Fällen Guthaben bis zur Höhe von 1000 RM nur jur Bezahlung von 50 %, alle anderen Guthaben nur zur Bezahlung von 25 % des Rechnungsbetrages der Warenlieferungen und Dienst-
.__ “leistungen-verwandt werden.
3. Hinterlegungskonten, die erkennbar nicht aus dem Waren- oder nstleistungsverkehr herrühren, sind nah den für die Auf- lósung von Sperrguthaben geltenden Grundsägzen zu behandeln (vgl. Il, 53—55 Ri., sowie die Runderlasse 71—74/35 DSt.); in besonderen Fällen ist mir zu berichten.
U
Ueber die Auflösung neuer Hinterlegungskonten nah 11, 23 Ri. ergeht später noch besondere Weisung.
Wirtschaft des Auslandes.
Holländische Finanzkreise liber die Wiederbetrauung Solijn3 befriedigt.
Amsterdam, 29. Juli. Die abermalige Betrauung des bis- herigen Ministerpräsidenten Colijn mit der Regierungsbildung rief in holländishen Finanzkreisen einen völligen Stimmungswechsel hervor. Obwohl noch keine Sicherheit darüber besteht, ob und auf welche Weise Colijn die Schwierigkeiten meistern wird, wird doch die Tatsathe, daß die Entscheidung über die zur Debatte stehenden wichtigen Fragen wieder in seine Hände gelegt ist, als shwer- wiegend empfunden, so daß alle Devalvationsbefürchtungen in den Hintergrund gedrängt worden sind. An der Börse äußerte sih dies in einer starken Abshwächung der Aktien und Fndustrie-Obliga- tionea und in einer Erholung für Anlagewerte. Auf dem Devisen- markt hatten die Auslandsvaluten auf der ganzen Linie erhebliche Kurseinbußen zu verzeihnen. Jn Finanzkreisen nimmt man an, daß die Goldabgaben der Niederländischen Bank heute zum Still- stand gekommen sind.
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Bohrungen nach Salz und Srdsöl in Südjiitland.
Kopen agen, 30. Fuli. Bei Kolding in Südjütland sind Ende vergangener Woche Bohrungen nah O) und Erdöl, fnit deren Vorkommen man auf Grund der mit Norddeutschland analogen Bodenverhältnisse rechnet, aufgenommen worden. Die fin Ke werden von einem inétiteitschen Konsortium ditrchgeführt, dem
von der dänischen Regierung eine Konzession erteilt worden ist.
Berliner Börse am 30. Zuli.
Jm Verlauf s{chwächer.
Wegen des morgigen Ultimo bewegte sich das Geschäft an der heutigen Berliner Börse wieder in recht engen Grenzen, und die zustande kommenden Kurse ergaben sich zumeist auf Grund reiner Zufallsorders. Von Anfang an war die Tendenz nicht ganz ein- heitlih und die Kursveränderungen gegenüber dem Vortage nur klein. Ausgehend von J. G. Farben, in denen größere Verkäufe erfolgten, zeigte sich im Verlaufe der Börse eine gewisse Verstim- mung und kleine Abgaben überwogen nunmehr. Die Tendenz wurde shwächer und hielt bis gegen Schluß des Verkehrs an. Zum Teil hörte man die niedrigsten Tageskurse,
Montanwerte lagen teils unverändert, teils bis zu 1 9 nied- riger. Etwas mehr Angebot zeigte sich in Hoesch, Mannesmann und Stahlverein. Relativ gehalten waren Braunkohlenpapiere, Bubiag gewannen sogar erneut 1%. Auch Kalipapiere waren bis zu 14 % höher. Größere Umsäye wurden in J. G. Farben ge- tätigt, die vorübergehend bis zu 1% % verloren. Fm Zusammen- hang hiermit waren auch Chemische Heyden 1 % niedriger, die übrigen chemishe Papiere um Bruchteile eines Prozentes ab- bröckelnd. Am Elektromarkt bemerkte man wiederum Angebot in A. E. G. (minus 4). Jn R. W.E. wieder zeigten \sich Glatt- stellungen der Kulisse (minus 1). Bei kleinem Angebot büßten R. W. E. 24 % ein. Deutsche Atlanten 1% %. Sonst zeigten sich noch Angebot in Schultheiß (minus 114), ferner in Berlin-Karls- ruher (minus 1/4) sowie in Reichsbank (minus 1). Hapag er- reichten mit 174 einen neuen Tiefkurs.
Am Kassamarkt zeigte \sich ebenfalls Angebot. Von den Großbankaktien gingen Kommerzbank um 4 % zurück. Renten wvaren zum Teil ebenfalls leiht angeboten. Für Tagesgeld be- stand zu 314 bis 3% % wieder Nachfrage. Am internationalen - Devisenmarkt war der holländishe Gulden beachtlich erholt. Der Dollar zeigte in Berlin mit 2,483 einen unveränderten Kurs, das Pfund war mit 12,3124 (12,31) gut behauptet.
Die Wirtschaftspolitik der bulgarischen Negierung.
Sofia, 29. Juli. Die Gründungsversammlung der Nationalen Vereinigung i lde, Kaufleute wurde in Sofia durch den bulgarishen Wirtshastsminister Stoitho Mochanoff eröffnet, der die vershiedenen wirtschaftlichen Maßnahmen der Regierung er- läuterte und hervorhob, was bisher zur Wiederbelebung der Wirt- schaft getan worden se. Die Wirtschaftspolitik der Regierung sei a dem Grundsay der Privatinitiative aufgebaut, wobet die ge- nossenschaftliche Fdee eine korrigierende Rolle spiele. Vom 1. Ja- nuar ab werde in Bulgarien ein vereinfahtes Steuersystem ein- eführt. Der Minister betonte weiterhin, daß in der nächsten ukunft die Zinssäßge gesenkt werden würden. Die Monopole, sagte er shließlich, seien für die Regierung nihts Unumstößliches, E E OMMOnonA, werde in den nächsten Wochen aufgehoben erden.
Ireue PetroleumboHrungen im mexikanischen Staat Tabasco.
__ Mexiko, Stadt, 30. Fuli. Eine große Petroleumgesell t wird in Kürze umfangrei e Forshun Sein im Oel Ti von galapa, im Staate Tabasco, durhführen. Die Gesellshaft hatte in diesem Gebiet bereits früher einmal Forshungen betrieben, diese aber eingestellt, da sie es vorzug, zunähst einmal ihre Felder in den Staaten Veracruz und Tamaulipas auszubeuten. Nach amtlichen Mitteilungen hat die Gesellshaft bereits alle erforder- lihen Maschinen für eine großzügige Durhforshung des neuen Gebietes. nah Tabasco geshafft und will au dort die Ausbeutung in Angriff nehmen, wenn die Aussichten günstig sind.
Berlin, 29. Juli. Preisnotierungen für Nahrungs= mittel. (EinkaufSs8preise des Lebensmitteleinzel- handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 26,50 bis 27,50 4, Langbohnen, weiße 36,00 bis 38,00 4, Linsen, kleine, käferfrei, 1934: 39,00 bis 41,00 4, Linsen, mittel, käferfrei, 1934: 45,00 bis 48,00 , Linsen, große, fäferfrei, 1934: 50,00 bis 69,00 4, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 52,00 bis 61,00 Æ, Speiseerbsen, zollverbilligt 46,00 bis 55,20 4, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Rangoon- Reis, unglasiert 26,00 bis 27,00 4, Moulm. Reis, unglasiert 36,50 bis 37,50 é, Siam Patna-Reis, glajiert 36,00 bis 40,00 #4, Jtaliener- Reis, gialert 30,00 bis 31,00 4, Deutscher Volksreis, glasiert 26,50 bis 27,50 Æ, Gerstengraupen, grob 33,00 bis 34,00 4, Gerstengraupen, mittel 35,00 bis 36,00 4, Gerstengrüße 28,00 bis 29,00 #4, Haferflockden 38,00 bis 39,00 4, Hafergrüße, ge- sottene 43,00 bis 44,00 #4, Roggenmehl, Type 997 24,90 bis 26,00 , Weizenmehl Type 790 31,00 bis- 32,50 Æ, Weizen- mehl, Type 405 836,50 bis 38,50 #4, - Weizengrieß, Type 405 38,00 bis 40,50 „4, Kartoffelmehl, superior 36,55 bis 37,00 4, HZucker, Melis 69,45 bis “70,45 # (Aufshläge nach Sorten- tafel), Röstroggen, glasiert, in Säcken 31,00 bis 33,00 , Röstgerste, glasiect, in Säcken 23,00 bis 37,00 4, Malzkaffee, glafiert, in Säcken 42,00 bis 47,00 Æ, Rohkäffee, Brasil Superior bis Extra Prime 314,00 bis 350,00 #, Rohkaffee, Zentral- amerikaner aller Art 340,00 -bis - 472,00 46, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 8380,00 bis 420,00 4," Röstkaffee Zentralamerikaner aller Art- 420,00 -bis 560,00 #4, Kakao, stark. entölt 150,00 bis 180,00 #,- Kakao, - leiht entölt 172,00 bis 220,00 4, Tee, chines. 810,00 bis 880,00 #,* Tee, ‘indisch 900,00 bis 1400,00 #, Ringäpfel amerikan: extra choice 200,00 bis 204,00 Æ, Pflaumen 40/50- in Kisten "88,00 bis- 90,00 Æ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese { Kisten 49,00- bis 54,00 4, Korinthen {oice Amalias 54,00 bis 60,00 4, Mandeln, süße, handgew.,, { Kisten 153,00 bis 165/00 #, Mandeln, bittere, handgew., | Kisten 192,00 bis 200,00 #4, Kunsthonig in # kg- Packungen 71,00 bis 73,00 #6, Bratenshmalz in Tierces 184,00 bis 186,00 #, Bratenschmalz- in - Kübeln - 184,00 bis 186,00 4, Purelard in Tierces __nordamerif. —,—- bis —,— #Æ, Berliner Rohschmalz 184,00 bis 186,00 #4, Speck, ‘inl., ger., 180,00 bis 190,00 #, Markenbutter in Tonnen 282,00 bis 288,00 c, Markenbutter gepackt 290,00 bis 296,00 4, feine Molkereibutter in Tonnen 276,00 bis 278,00 „&, „feine Molkereibutter gepackt 284,00 bis 288,00 #, Molkereibutter in Tonnen 268,00 bis 270,00 4, Molkereibutter gepackt 276,00 bis 278,00 Æ, Land- butter in Tonnen 256,00 bis 260,00 6, Landbutter gepackt 262,00 bis 268,00 #4, Kochbutter in Tonnen —,— bis —,— #4, Kvch- butter gepackt —,— bis —,— #, Allgäuer Stangen 20 9% 90,00 bis 100,00 4, Tilsiter Käse, vollfett 146,00 bis 160,00 #4, echter Gouda 40 9/% 172,00 bjs 184,00 46, eter Edamer 40 9/9 172,00 bis 184/00 Æ, echter Emmentaler (vollfett) 196,00 bis 220,00 A, Allgäuer Romatour 20 9% 116,00 bis 124,00 4. (Preise in Reichsmark.)