1935 / 201 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Aug 1935 18:00:01 GMT) scan diff

1934 (Durhführungsverordnungen vom 14. 12. 1934, 17. 5. 1935) unter Aus- {luß der Liquidation auf -den Haupt- ge sellshafter, Chemiker Dr. Wolfgang Holthof zu Worms a. Rhein, der das

Geschäft unter der Firma „Pharmakon | N

Chemische Fabrik Nachf. Dr. Wolfgang Holthof“ in Worms weiterführt über- tragen worden. Die Firma der Aktien- gesellschaft ist damit erloshen. Den Gläubigern der Firma „Pharmakon Aktiengesellshaft Chemische Fabrik zu Worms a. Rhein“, die ih binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Handelsregister zu diesem Zweck melden, ist Sicherheit zu leisten, soweit sie niht Befriedigung ver- langen können.

In Abt. A wurde eingetragen die Firma Pharmakon Chemishe Fabrik Nachf. Dr. Wolfgang Holthof in Worms. Fnuhaber Dr. Wolfgang Holt- hof, Chemiker in Worms.

Die Firmen Otto van Baerle in Worms, Heinrich Fie Ehefrau in Worms sind von Amts wegen gelöscht und die Firma Wormser Gurken Kon- servenfabrik, Gesellshaft mit be- schränkter Haftung in Worms, gemäß § 2 des Geseßes vom 9. Oftober 1934 (R.-G.-Bl. 1 S. 914) gelöscht.

Worms, den 21. August 1935.

Amtsgericht. Zella-Mehlis,. [34611] Handel8register A.

Heute wurde eingetragen: Firma Schmidt u. Co. Sitz: Zella-Mehlis, offene Handelsgesellshaft, Beginn 15. 3, 1935, persönlih haftende Gesellschafter: Kausmann Otto Schmidt und Kauf- mann Richard Voigt, beide in Zella- Mehlis,

Zella-Mehlis, den 20. August 1935.

Amtsgericht. Kluge, FJustizinspektor, Rechtspfleger. Zweibrücken. [34612] Handel®register.

Firma Scharff & Höh, Siy Zwei- brücen: Die offene Handelsgesellschaft ist aufgelöst. Der Gesellshafter August Höh, Kaufmann in Zweibrücken, führt das Geschäft - unter der bisherigen Firma als Einzelfirma weiter.

Zweibrücken, den 21. August 1935.

Amtsgericht.

4. Genosseaschafts- Aalen register. [34651]

, Eintragungen vom 22. August 1935 im Genossenschaftsregister: Darlehnskassenverein Heuchlingen, eingetragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpflicht - in Heuchlingen: Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 6. Fuli 1935 is geändert worden: a) die Firma in Spar- und Darlehenskassenverein Heuchlingen, O.-A. Aalen, eingetragene -Genossen- {haft mit unbeschränkter Haftpflicht, b) der Siß in Heuhhlingen, O.-A. Aaken, c) der Gegenstand des - Unter- nehmens in Betrieb einer Spar- und Darlehenskasse. Amtsgericht Aalen.

Amberg. [34652] Genossenschaftsregistereintrag am 23. August 1935 bei Fa. Darlehens- kassenverein Adertshausen, eGmuH,, Siß Adertshausen: Fn der Gen.-Vers. vom 2. 10. 1934 ist eine neue Sabung eingeführt worden. Firma nun: Spar- und Darlehenskassenverein Aderts- hausen eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter ‘Haftpflicht.

Gegenstand: Betrieb einer Spar- u. Darlehenskasse zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und Förderung des Svarsinns zur Pflege des Warenver- kehrs und zur Förderung der Ma- shinenbenußung.

Amtsgeriht Registerger. Amberg.

mberg. [34654] Genossenschaftsregifstereintrag. Dambpfdreschgenossenschaft Priesen-

dorf-Neuhausen, eingetragene Genossen-

schaft mit bes{chränkter Haftpflicht, Siß

Priesendorf.

Das Statut is datiert vom 8. Juli 1935. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Dreschgeschäfts.

Bamberg, den 23, August 1935.

Aintsgericht Registergericht.

\ Genossenschaf ia unserem nossenschafts8register unter Nr. 4 i} folgendes eingetragen worden:

, Bärfelder Svar- und Darlehnskasse, einaetragene Genossenshaft mit unbe- shränkter Haftpflicht zu Bärfelde, Kr. Soldin. Der Betrieb einer Spar- und Darlehnskasse: 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns, 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaft- licher Bedarfsartikel und Absay land- wirtschaftlicher Erzeuanisse), 3. zur Förderung der Maschinenbenußung. Das bisherige Statut ist durch das neue Statut vom 15. Juli 1935 ersett. Amtsgeriht Berlinchen, 8. Aug. 1985.

Clonperhnrg. [34656] n das Genossenschaftsregister des hiesigen Amtsgerichts ist heute bei der

Bamberg.

Berlinchen, Ov «Fn

Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 200 vom 28. August 1935. S. 4

Südoldenburger Eierverwertung e. G. m. b. H. Cloppenburg eingetragen wor- den: Durh Beschluß der Generalver- sammlung vom 10. April 1935 ist die SG ars aufgelöst, Gen. - Reg. r. -5

Amtsgericht Cloppenburg, 8. Aug. 1935.

Crivitz. : [34657] Fn unserm Genossenschaftsregister ist heute unter Nv. 56 die durch Saßung vom 4. Juni 1935 errichtete Landwirt- shaftlihe Betriebsgenossenshaft Gr. Niendorf, eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haftpfliht eingetra- gen worden, Siy Gr. Niendorf. Gegen- stand des Unternehmens is: 1. die Versorgung der Mitglieder mit elektri- her Energie, 2. die gemeinschaftliche Anschaffung und der Betrieb landwirt- shaftliher Maschinen, 3. Haltung von

Zuchtbullen und Zuchtebern.

Amtsgeriht Criviß (Meckl.), den 24. August 1935.

Diiren, Rheinl, [34658]

Genossenschaftsregistereintragung.

29 8. 1935 6 Gn.-Rg. 109 Verbrauchergenossenshaft Düren, ein- getragene Genossenschaft mit beshränkter Haftpflicht: Die Saßung ist neu gefaßt am 4. 8. 1935. Gegenstand des Unter- nehmens: Die Genossenschaft fördert mittels gemeinschaftlichen Geschäfts- betriebs die Wirtschaft ihrer Mitglieder. Sie kann ihre Tätigkeit erstreben auf: a) den Einkauf von Bedarfsgütern im großen und die Abgabe an die Génossen im kleinen zu günstigen Preisen gegen Barzahlung, b) die Herstellung und Be- avbeitung von Bedarfsgütern in eigenen Betrieben, c) die Annahme und Ver- waltung von Spareinlagen, U) die Her- stellung und Beschaffung von Woh- nungen zum Zwecke der Vermietung, e) die Vermittlung von Versicherungen.

Amtsgericht, 6, Düren.

Durlach, [34659]

Genossenschaftsregister. Eingetra- gen am 22. August 1935 zu Firma Milchgenossenshaft Hochenwettersbach (Amt Karlsruhe), eingetragene - Ge- nossenschaft mit bes{chränkter Haftpflicht,

zu Hohentwettersbach: - An die Stelle des | O

bisherigen Statuts sind die Sabßungen vom 8. Juni 195 getreten. Weiterer Gegenstand des Unternehmens is die Versorgung der Mitglieder mit den a die Gewinnung, Bihundlüng und Be- förderung dex Milch erforderlichen Be- darfsgegenständen. Amtsgeriht Durlach.

Ellwangen. [34660] Eintragungen im Genossenschaft83- register.

Bei den nachverzeihneten-Darlehens- kassenvereinen eingetragene Genossen- shaften mit unbeshränkter Haftpficht mit Siß an den betreffenden Orten wurde im Genossenschaftsregister ein- getragen:

a) je die Aenderung der Firma: an Stelle von „Darlehnskassenverein“ nun- mehr „Spar- und Darlehenskasse“,

b) neues Statut bei Spar- und Dar- lehenskasse: Westhausen vom 6. April

1935, Neuler vom 5. Mai 1935, Schwabs8-'

berg vom 5. Mai .1935, Tannhausen vom 19. Mai- 1935, Pfahlheim vom 26. Mai 1935, Stödtlen vom 2. Juni 1935, Wört vom 2. Juni 1935, Zipp- lingen vom 14, Juli 1935, Dalkingen vom 21. Juli 1935. :

c) Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Spar- und Darlehenskasse unter den Mitgliedern gemäß § 2 der Saßzung.

Amtsgericht Ellwangen.

Elsterwerda. [34661] Jn unserem Genossenschaftsregister i} heute bei der unter Nr. 3 eingetragenen Genossenschaft unter der Firma „Länd- lihe Spar- und Darlehnskasse einge- tragene Genossenschaft mit- beshränkter Haftpflicht zu Bockwiß, Bockwiß“ als Erweiterung des- Gegenstandes des Unternehmens eingetragen: : Gemeinsamer Bezug von landwirt- shaftlihen Bedarfsartikeln und Absaß der Erzeugnisse für die Mitglieder. Elsterwerda, den. 15. August 1935. Amtsgericht. Karlsruie, Baden, [34668] Genossenschaftsregistereinträge. Badische Landwirtschaftsbank (Bauern- bank) eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haftpfliht in Karlsruhe, mit Zweigniederlassungen in Heidelberg, Villingen, Donaue éa en, Stocktach, Tengen und B urch' Beschluß der Generalversammlung vom 21. Mai 1935 wurde das Statut mehrfah ge- ändert und neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens if jeßt der Betrieb eines

Bankgeschäfts zur Befriedigung des ge-"'

nossenschaftlihen Personalkredits und

Ls Regelung des Geldausgleihs, zur

Besorgung des Geldverkehrs landwirt-

a Genossenschaften,

[haften und Vereine. Amtsgericht Karlsruhe.

Körper-

Kempten, Allgäu, [34669] Genossenschaftêregistereintrag. _Sennereigenossenshaft Kimratshofen, eingetragene Genossenschaft mit unbe- shränkter Haftpflicht, hofen: Die Generalversammlung vom 10. 2. 1935 hat ein neues Statut be-

schlossen. Der Scenltan des Unternehmens i

ist: 1. die E u gemein- schaftliche Rechnung und Gefahr; 2. die

Siy Kimurats-:

Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behandlung und Be- förderung der Milch erforderlihen Be- darfsgegenständen. Die Genossenschaft beshränkt ihren Geschäftsbetrieb auf den Kreis ihrer Mitglieder.

Amtsgericht Kempten Registergericht,

den 16. August 1935.

Kiel. [34670)

Eingetragen in das Genossenschafts- register am 21. August 1935 bei Nr. 148, Siedlungsgenossenschaft sür Kriegs- beschädigte und Hinterbliebene, e. G. m. b. H., Kiel-Süd, Kiel: Durch Ge- neralversammlungsbeshluß vom 29. 6. 1935 ist die Firma geändert in: Sied- lungsgenossenschaft Kiel-Süd, e. G. m. b. H., Siß Kiel.

Amtsgericht Kiel.

Koblenz. [34671] Jn unserm Genossenschaftsregister ist bei dem unter Nr. 2 eingetragenen Weißenthurmer Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbe- Ea Haftpfliht in Weißenthurm, olgendes eingetragen worden: urch Beschluß der Generalversamm- lung vom 1. Fuli 1935 ist das Statut neu festgestellt.

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spax- und Darlehnskasse: 1. zur Pflege des Geld- und Kreditver- kehrs und zur Förderung des Spar- sinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezu landwirtshaftliher Bedarfs- artikel und Absaÿ landwirtschaftlicher Erzeugnisse); 3. zur Förderung dexr Ma- shinenbenußung. Die Genossenschaft beshränkt ihren Geschäftsbetrieb auf den Kreis ihrer Mitglieder. Die Genossen- haft will in erster Linie durch ihre ge- chäâftlihen Einrichtungen die wirtschaft- lih Schwachen stärken und das geistige und sittlihe Wohl der Genossen fördern, nah dem Grundsaß: „Gemeinnuy geht vorx Eigennuß“. Gn.-R. 2.

Koblenz, den 24. August 1935.

Das Amtsgericht.

Lahr, Baden, [34672] Genossenschaftsregister Lahr B TI B. Lon gien aft Schutter-

tal e. G. m. b, H., Seelbah: Durch Be-

\{chluß der Generalversammlung vom

11. 5; 1935 ist die Firma der Genossen-

sait 1 des Statuts) geändert - in

„Verbräuchergenossenschaft Seelbah

eingetragene Genossenschaft mit - be-

schränkter Haftpflicht“. i Lahr, 20. August 19385. Amtsgericht.

7. Konkurse und Vergleichssachen.

Dresden, [34901]

Ueber den Nachlaß des am 11. No- vember 1934 verstorbenen Gastwirts Wilhelm Otto Freudemann, der gülest in Dresden-A. 21, Schandauer Str. 73, gewohnt hat, wird heute, am 23. August 1935, nahmittags 2 Uhr, das Konkurs- verfahren eröffnet. 1 Rechtsanwalt Dr. Frihß von Ss in Dresden-N., Antonstr. bis zum 18. September 1935. Wahl- termin: 24. September 1935, vormittags 9,30 Uhr. Prüfungstermin: 8. Oktober 1935, O 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 18. Septem- ber 1935.

Amtsgericht Dresden, Abteilung TV,

Grimmen. [34902] Ueber den Nachlaß des Kaufmanns Hans Stordel in Grimmen is am 24. August 1935, 11,30: Uhr, das Kon- kursverfahren eröffnet. Konkursver- walter ist der Kaufmann Heinrich Koß in Grimmen. Offener Arrest mit An- eigepfliht bis zum 23. September 1935. ahl- und Beshlußtermin: 16. Septém- ber 1935, 12 Uhr. Anmeldefrist: 23. Sep- tember 1935. Prüfungstermin am 7. Oktober 1935, 12 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer 5. Grimmen, den 24. August 1935. Amtsgericht.

Neusalza-Spremberg. [34908] Ueber das Vermögen der Firma Menzel, Köhler & Co., G. m. b. H., in Schönbach (Laus.) wird heute, am 26. August 1935, mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. - Konkurs- verwalter Herr Bücherrevisor Oskar Kießling in Neugersdorf. e bis zum 21. September 1935. » Ubr, termin am 15. 10. 1935, vorm. 9 Uhr. Prüfungstermin am 24. 10, 1935, vorm. 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige- pflicht bis zum 14. 9. 1935. i Neusalza-Spremberg, 26. Aug. 19356. Das Amtsgericht.

Bad Oeynhausen. [34904] Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen der Firma von Alten, Stuhl-

fabrik und Holzbearbeitung G. m. b. H.

ju Bad Oeynhausen wird nach erfolgter:

bhaltung des Schlußtermins hierdurh oufgehoben. ; ad Oeynhausen, 10. August 1935. Das Amtsgericht.

Bremen, [349056] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma G. H. Bruns jun. Ge-

Konkursverwalter: |! A R SEEE :Essen, Ruhr. 3, Anme Aal :

‘Essen,

HWambursg.

[etiaft mit bes{ränkter Haftung in remen ist am 22. August 1935 nach er- folgter Abhaltung des Schlußtermins ausgehoben worden. j Bremen, den 24. August 1935. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Bremen, [34906]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Ehefrau Hermann Schöbel, Mariechen geb. Hedenkamp, Bremen, ist am 24. August 1935 nah erfolgter Ab- haltung des Schlußtermins aufgehoben vorden.

Bremen, den 26. August 1935.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Breslau. [34907]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Grenzlanddruckerei und Ver- lagsgesellshaft mit beschränkter Haftung

in Breslau, Herrenstraße 30, Geschäfts-

führer: Buchhalter Theodor Köppen in Breslau, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierduxch auf- gehoben, jedoch bleibt der Konkursver- walter legitimiert, die Angelegenheit mit dem Voco-Verlag zu erledigen und die eventuell daraus entspringenden Prozesse zu führen. (41 N. 30/34.) Breslau, den 23. August 1935. Amtsgericht.

Dresden. [34908]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Kommandit-Gesellschaft Pelz- waren- und Bekleidungs-Fabrik Kißing & ‘Co., Kommanditgesellshaft in Dres- den, Pirnaische Str. 16, wird nah Ab-

haltung des Schlußtermins hierdurch.

aufgehoben. Amtsgeriht Dresden, Abt. TV, den 22. August 1935.

Dresden. [34909]

“Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der aufgelösten Genossenschaft Spar- und Kreditgemeinschaft, eingetra- gene Genossenschaft mit beschränkter Hasftpfliht, mit dem Sig in Dresden, Geschäftslokal in Meißen, Dresdner Straße 135, bei Löwe, ist die in § 106 des Geseßes über die Erwerbs3- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 1. 5. 1889 in der Fassung vom 20. 5. 1898 vorgeschriebene Vorshußberechnung auf- gestellt und vom Konkursverwalter mit

‘dem Antrag auf Vollstreckbàrkeitserklä-

rung eingereiht worden. Zur Erklä- rung über diese Berehnung wird nah 8 107 gen. Geseßes Termin auf den 6. September. 1935, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- rciht, Lothringer Straße 11, Saakl 69, bestimmt. Die vom Verwalter auf- gestelltèé Berechnung: liegt auf der Gée-

1 schäfts\telle des Amtsgerichts, Lothrin-

ger Straße 11... Zimmer 116, zur Ein- siht der Beteiligten aus. 3 Amts8geriht Dresden, Abt. TV, den 23. August 1935.

Emden. A

Das Konkursverfahren über da Vermögen der Emder . Handelsgesell- {äft m. b. H. in Emden ist nach Ab- haltung des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Emden, 10. August 1935.

j [34911] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Witwe Rudolf Kortmann in Holzstraße 14, alleinige Fn- haberin der Firma Rudolf Kortmann, wird nah . Abhaltung des Schluß- termins aufgehoben.

Amtsgericht. Essen.

Frankfurt, Main. [34912] Konkurs ‘Anna Weege, Frankfurt a, M., Röderichstraße 28, ist am 23. 8. 1935 mangels Masse eingestellt. Amtsgericht, Abt. 42, in Frankfurt a, M.

[34913]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Bruno Fischer, Mitgesell- schafters der offenen Handelsgesellschaft in Firma Schröder & Fischer, Ham- buxg, Stadthausbrücke 19/21, ist nah rechtskräftig bestätigtem - Zwangsver- gleih. am 22. August 1935 aufgehoben worden.

Das Amtsgericht in Hamburg.

Lübeck. Beschluß, [34914] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Paul Lohrmann

'm.- b: H, in Lübeck, Hundestraße 95/99,

wird wegen- Mangels an Masse ein- gestellt,

Lübeck, den 23. August 1935.

Das Amtsgericht, Abteilung 11.

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Neustadt, O. S. Beschluß. [34915] Das P L über das Ver- mögen der Firma Franz Thomalla, Jn- aber der Kaufmann Hans Baier in Berg O.S., Ring 47, wird in Verfolg des bestätigten Hwangsver- leihs vom 2, ai 1935 nach Ab- baltung des Schlußtermins aufgehoben. 3 N 9 a/34.

‘Amtsgericht Neustadt, O. S., 19. 8. 1935.

Schwiebus, __ [34916] Jn dem Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenèn Bauunter-

nehmers Emil Paech in Kutschlau ist | ¡durch Beschluß des hiesigen U vom 19, 8, 1935

Amts- er bisherige

onkursverwalter Bankteilhaber

"Friy Nandico in Schwiebus ent- | ‘lassen und zum Konkursverwaltex der

vereidigte Bücherrevisor Werner Höhne

s

in Schwiebus, Halbestadt Nr. 40, bw stellt worden. Schwiebus, den 19, August 1935. Das Amtsgericht.

Berlin. i [34917]

Der Maurermeister Ferdinand Müller Berlin N 20, Hochstraße 15, hat am 21. August 1935 die E des gea rihtlihen N Ta INner sa rens zur Abs wendung des Konkurses über sein Ver- mögen beantragt. Zum ‘vorläufigen Verwalter ist Dr, jur. Gellert, Berlin- Charlottenburg Kaiserin - Augusta« Allee 89, bestellt worden.

Berlin N 65, Gerichtstr. 27, den 23. August 1935. i

_ Amtsgericht Berlin, Zweigstelle Gerichtstraße. Abt. 354, :

Dresden, [34918] Am 22. August 1935 ist ein Antrag auf Eröffnung des Vergleichsver- fahrens über das mögen des Kaufs- manns Kurt Willy Ruppert in Cosse- baude, Heinrichstr, 9, Fnhaber des unter dex Firma oacks Kleiderecke Noack & Co. betriebenen Herrenkons« rider 10 in Dresden-A., Große Brüdergasse 10, eingegangen. Zum vor- läufigen Verwalter ist der Rechtsa anwalt Fohannes Werner II. in Dres«4 den-A., Wilsdruffer Straße 1, bestellt. Amtsgeriht Dresden, Abt. IV, en 23, August 1935.

Erfurt. [34919]

Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft As u. Graf (Lederlager) in Erfurt, Neue T u Nr. 4, ist am 23. August 1935, 11 Uhr 15 Min., das Vergleihsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. ér E Walter Holtshmit in Erfurt, albergswmreg Nr. 1, ist zum Vérgleichsverwalter er- nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleihs8vorshlag ist auf Sonne abend, den 28. September 1935, vormittags 9 Uhr, vor dem Amts- Mut in Erfurt, Mainzerhofstraße

x. 9 a/10, Zimmer 1, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens

nebst seinen Anlagen und das Ergebnis

der weiteren Ermittlungen sind in der Geschäftsstelle zur. Einsicht der Be- teiligten niedergelegt. Die. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forde- rungen alsbald beim Amtsgericht, Abt. 16, anzumelden.

Erfurt, den 23. August 1935. : Die G e Amtsgerichts.

Gera ae ied u

Ueber das Vérmögen des “Gästwirts und Materialwarenhändlers Bernhard Seidler in Großaga, Zeißer Straße 783, ist heute, 10 Uhr, das Vergleichsverfahreit zur Abwendung des Konkur}es eröffnet worden, Vergleihsverwalter: Rechts anwalt Hans-Günther Uhlih in Gera. Vergleihstermin: Mittwoch. den 18. Sep teinber 1935, 10 Uhr.

Gera, den 24. August 1935.

Das Amtsgericht.

Hermsdorf, kynast. [34921] Vergleichs8verfahren. Uéber das Vermögen des Baugeshäfts Ottomar Rascher in Petersdorf i. Rsgb. wird heute, am 24. August 1985, vor- mittags 9 Uhr, das Vergleich8versahren eröffnet. Dex Rechtsanwalt Ohly in Hermsdorf (Kynast) wird zum Ver- gleihsverwaltex ernannt. Vergleihs- termin wird auf dén 24. September 1935, 11 Uhr, vor dem unterzeichs neten Gericht, Zimmer 13, anberaumkt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen alsbald anzumelden. Amtsgèriht in- Hermsdorf- (Kynast).

Potsdam. [34922] Der Beschluß, durh den das Konkurs- verfahren über das Vermögen des Baus geshäftsinhabers Paul Fichtner in Saars mund eröffnet worden ist (24. Juli 1935), ist aufgehoben. Das Vergleichsverfahren ist beantragt. Der Kaufmann Richard Quandt in Potsdam, Schockstraße 29/30, ist zum vörläufigen Verwalter bestellt, 8 N 15/35 i

Potsdam, den 26, August 1935. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 8,

; : : [34923] Heiligenstadt, Eichsfeld.

Das Vergleihsverfahren über das Vermögen des T ret Wober und Schuh- machermeisters Ali Weber in Heiligen- stadt ist nah bestätigtem Vergleich heute aufgehoben® worden.

eiligenstadt, den 23. August 1935, Amtsgèricht.

Saalfeld, Saale. [35060]

Jm Vergleichsverfahren des General- direktors a. T, Emil Wunderlih in Saalfeld wird der Vergleichstermin vom 31, „August 1935 auf den Antra des Vergleihsverwalters auf de 28. September 1935, 9,30 Uhr, verlegt.

Saalfeld, Saale, 26. August 1935,

Amtsgericht. E

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O Ir. 201 Reichsbankgirokonto An i edin

ZFnhalt des amtlichen Teiles. : „Deutsches Reich. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. j Vertragsordnung für Kassenzahnärzte und Kassendentisten. Vom 27. August 1935. i De Anordnung zur Marktregelung- in industrie vom 17, August 1935. Anordnung über ‘die Errichtung eines Reichsverbandes für das Blindenhandwerk. Vom 26. August 1935. Bekanntmachung KP 17 der Ueberwachungsstelle für unedle

der Kraftfahrzeugreifen-

. Metalle vom 28. August 1935 über Kursgpreise für unedle

Metalle. -

Bekanntmachung des Reichs- und Preußischen Ministers des

Jnnern über das Verbot der Verbreitung einer aus- ländischen Druckschrift im Juland. Bekanntmachung auf Grund des § 16 des Maisgeseßes.

Erlaß über die Zulassung der Betriebe der Textilindustrie. zur | _ verstärkten Kurzärbeiterunterstüßung. Vom 27. August 1935.

Verordnung über die Ueberwachung der Pferde- und Rindvieh- haltung -sóivie des Pferde- und Rindviehhandels in den -Be- zirken der Regensburg.

Bekanntmachung

Reichsgesepblatts, Teil. L, Amtliches. Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10, Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberehnung von Hypotheken : und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (Neichsgesetzbl1. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 29. August 1935 für eine Unze Ali p Bie l o 140:i8h 0 d, in deutsche Währung nah dem Berliner Mittel- turs für ein englishes Pfund vom 29, August 1935 mit RM 12,355 umgerechuet . . = RM 86,4850, für ein Gramm Feingold demnah . « « = pence 540132, in deutsche Währung umgerechnet «- « - « = RM 2,78056, Berlin, den 29. August 1935. Statistische Abteilung der Reichsbank.

Dr. Döring.

Bertragsordnung für Kassenzahnärzte und Kassendentisten. j Vom 27, August 1935,*) : Auf Grund der Vierten Vexordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft únd Finanzen und zum E des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931, Fünfter Teil, Kapitel I, Abschnitt 1, § 11 Absay 2 (Reichsgeseßbl. 1 S. 699, 719) verordne ich: i A / Kapitel T. : Gestaltung der Verträge. ; 81.

Ueber die Vêrsorgung der Mitgliedèr der Kralttenkajsen (8 225 RKeichävétfichéennasoWnung) und ihrer Angehörigen bet Zähn-

kranfheiten: (§8 122, 123 Reichsversiherungs8ordnun ) sind Reichs- || st 1 Finzeldienftverträge (8 4) Einzeldienstver t a 4 Umständen erforderliche.

verträge“ (8 9), Bezirksverträge (8 3) Und {hriftlich abzuschließen" A E “Reichsvertrag. R |

(1) Die Spivenverbände der Krankenkassen schließen mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands sowie mit dem Reichsverband Deutscher Dentisten Reichsverträge - ab. Es: fann auch ein einheitlicher: Reichsvertrag vereinbart werden.

(2) Der Reichsvertrag* enthält eine Veréinbarun Vergütung für Kassenzahnärzte und Kassendentisten 11 Abs. 1) O Muster für - i rtanarexäge (8 3) mit dem Wortlaut der nach § 4 abzugebenden Beitrittserklärung. : ; 0) Der Reichsvertrag bestimmt, welthe Teile des Musters in die Bezirksverträgé ohne Möglichkeit der Abänderung zu über- nehmen sind. : S 5 (4) Der Reichsvertra legt iten fest über die Aus: übung der Zweigpraxis (S 8 Abs. 4), die Verteilung der Einzel- ver angen (8 19 Abs. 1) A e R bei den Einigungs- aus|chüssen im Sinne des §-24 ¿55.7 Eu E (5) Bene ‘ein Reichsvexträg : nicht zustande kommt, seßt ihn das Reichsschiedsamt (§27) fest, h : N A ,

/*) Die Vertragsordnung wird auch: im Reichsgeseßbl. ‘Teil I veröffentlicht.

_Verlin, Donnerstag, den

Hauptzollämter Furth i. W., Waldsassen und über: die Ausgabe. der Nummer 94 des

. wendigen ni

über - die |

au anzugeben, welche

r N E e E fm ante n sollen. Be ete e ü

vor dem Einrückungstermin bei der Mngeigeii jr ait lp

29, August, abends

orte etwa durch Fettdruck (einmal

telle eingegangen sein.

Bezirksvertrag. 83.

(1) Die Krankenkassen schließen mit den Kassenzahnärzten und Rassendentisten Beairlvetträce ab. Die Ada en werden hierbei dur die Kassenzahnärztliche Vereinigung Deutsch- lands und die Kassendentisten durch den Reichsverband Deutscher Dentisten vertreten. Die Krankenkassen können ihren Spigen- blicken bevollmächhtigen, den Vertrag verbindlih für sie abzu-

ießen. ;

(2) Für den Fnhalt der Bezirksverträge gelten § 2 Abs. 2 und 3, § 5 Abs. 1, § 10 Abs. 4 und 5, § 18 Abs. 3, § 23 Abs 1, 8 24 s 1 und § 28 Abs. 1 und 4. i

. (3), Wenn Bezirksverträge bis zum 1. November 1935 nit zustande kommen, so sind die Spizenverbände der Krankenkassen berehtigt, an Stelle der Kassen die Verträge abzuschließen. Entsprechendes g auch für künftige Vertragsverhandlungen, wenn bis zum Vertragsablauf kein neuer Vertrag geschlossen ist.

(4) Bei Krankenkassen, die keinem Spivenverband angehören, tritt der Spigenverband der betreffenden Kassenart ein.

._ (5) Gelingt der : Abschluß us Abs. 3 nicht, so hat das Keidel iedSsamt (8 27) . den Bezirksvertrag festzuseßen. Das Reichs[hied8amt ist berechtigt, Fristen vor UNORIEE Der Vor- sißende des Reichsschiedsamts A berechtigt, den Vorsißenden eines Schied8amts 27) mit derx Vorbereitung dex Entscheidung zu beauftragen. : i

(6) Die Bezirksverträge sind in ein Register einzutragen (Vertragsregister). Die Vertragsregister werden von denselben Oberversicherungsämtern geführt, die gemäß Da dêr Zulassungs- ordnung für Zahnärzte und Dentisten in der Fassung der Vierten Verordnung Über die Brites von Zahnärzten und Dentisten me Tat « A ,

ésehbl. T S. 594) zu entisten zuständig sind.

Einzeldienstvertrag.

8 4.

Der Einzeldienstvertrag kommt dadurch zustande, daß der einzelne zugelassene Zahnarzt oder Dentist dem QEN Tran eres (8 3) in einer Erklärung beitritt. Die Beitrittserklärung eine Dentisten E n daß erx sih Entscheidungen des eihs- dentistenführers nah § 31 unterwirft.

Kapitel II.

Leistungen der Kassenzahnärgzte und Kassendentisten.

§5.

1) Art und Umfang der Leistungen der Kassenzahnärzte und Kasscudentisten sind f dem, Bezirksvertrag 3) nah Maßgabe derx Kassensatßungen zu regeln. ur o tecqui oda Zahnersay oder von Zuschuß zu Zahnersas für einen Behandlungsberechtigten - sind die Richt- inien zu beachten, die von den piyenverbänden der Kranken- der Daa N Vereinigung Deutschlands und dem Reichsverband Deutscher Dentisten fest- geseßt werden.

3) Erscheint - Krankenhauspflege erforderlih, so hat der N die Richtlinien des Reichsaus| t für Aerzte und Krankenkassen für die Gewährung von rankenhauspflege u beachten. Er 1eS die Notwendigkeit der Krankenhauspflege in er Verordnung |chriftlich B begründen. . n (4) Wird ein Kranker. sür arveugun fh erklärt, so ist hier- über eine begründete Bescheinigung mit Befund auszustellen.

8 6. und Kassendentisten . sind den

Krankenkassen gegenüber verpflichtet, die Kranken ausreichend und Le e zu behandeln. - Sié dürfen das Maß des Not- it überschreiten und haben eine Behandlung, die nit oder niht mehr notwendig ist, abzulehnen, - (2) Heilmaßnahmen, insbesondere Arznei-, Heil- und Stärkuüngs- mittel, sind nah Art und Umfang wixtschaftlich zu verordnen. (3) Die Kassen ghnärgie und en haben die Kassen bei Erfüllung der: ihnen obliegenden Ver Nar vor Ausgaben oweit zu bewahren, als die 4 n send Se a Ri e Be 4) Ein Kassenzahnarzt oder Kasjendentijl; welcher die nas ir T Laus außer acht läßt, hat der Kasse den entstandenen Schaden zu erseßen. : : G) Diese Ver btemean können -niht im voraus durch Ver-

trag aufgehoben oder beschränkt werden. : 8 7.

(1) Dex Krankheitsbefünd ist der Kasse auf Verlangen bekannt- ugeben. A s E (2) Nimmt dex Kassenzantarzi oder Kässendentist an, oder. be- auptet der Kranke, daß: die Krankheit eine Beru 8krankfheit im Su der Unfallversicherung oder ‘die Folge eines, wenn auch längere Zeit zurückltegenden, Betriebsunfalles, eines sonstigen Un- falles oder einer Dienstbeshädigung im Sinne des Reichsversor-

kassen gemein am mit

(1) Die Kassenzahnärzte

| gungsgesehes if so hat der Kassenzahnarzt oder Kassendentist dieses er

rankenkasse in allen Fällen unverzüglich mitzuteilen. l / 8&8. Zweigpraxis. f 1) Die Ausüburig einer Zweigpraxis ist nur mit Genehmi- ing des Schiedsamtes (F 27) zulässig Eine bereits bestehende weigpraxis darf bis zu einer ablehnenden Entscheidung des cied8amtes weiter ausgeübt werden. E (2) Zuständig ist das Schied8amt, in dessen Bezirk die Haupt- praxis ausgeübt wird, Liegen Hauptpraxis und Zweigpraxis in

4) dee cührung- dec Register für: Zahnärzte und

Postscheckkonto: Berlin 41821 1935 - m

den Bezirken vershiedèner Schiedsämter, so ist das Schiedsamt zu

hören, in dessen Bezirk die Zweigpraxis geführt Vieh, G ch9 Sie G n Meieaed S C2 fe S dle endgültig.

J _Reichsvertrag ind Richtlinien über die Aus-

übung der Zweigpraxis zu vereinbaren. N

8 9, (1) Die Versicherten haben die freie Wahl unt ° ns Me s W oi m Ls lte Kassen haben jedoch nur die Reisekosten zu dem nächst- wohnenden Kassenzahnarzt oder Kassendentisten ibe Seocitune

der Vorschrift des § 123 Reichsversicherungsordnung zu erseßen.

Kapitel TIL. Vergütung. S 10,

(1) Für die Leistungen der Kassenzahnärzte und Kassendentisten ewähren die Krankenkassen eine Gesamtvergütung R bis iy m Reichsvertrag 2) kann für besondere Veiftungen eine andere eza I ear werden.

te Hohe der Gesamtvergütung richtet sich nach einem Kopfpauschale und der durchscnittlichen MiteliedecgZhl f (3) Der Berechnung des Kopfpauschales werden zugrunde gelegt

a) die Ausgaben, welche einer Kasse für einen bestimmten Heitabschnitt durch die Leistungen der DafabnEa und Kassendentisten sowie für Leistungen von nicht zuge- lassenen Zahnärzten und Dentisten in dringenden Fällen und für die Zahnbehandlung außerhalb des Kassen- bezirks entstanden sind. J\st im Reichsvertrag für be-

VadÉJEgütiltt" Vega obbeno 1g Bb Bie wendungen für Leistungen dieser Art (außer E é

b) die für denselben Zeitabschnitt im Ee d sa shluß eel rankentkasse festgestellte durchschnittlihe Mitglieder- zahl.

(4) Wenn der Bezirk einer Krankenkasse über den Bezirk

eines Verxsicherungsamts hinausgeht, so kann auf ihren Antrag in dem Bezirksvertrag 3) eine von Absagz 1 bis 3 abweichende

Bezahlung vereinbaxt werden.

(5) Die Bestimmungen der Absäte 1 bis 3 gelten nicht für Krankenkassen, die eine Zahnklinik unterhalten, oder deren Ver- sicherte niht nur C E H die Zahnklinik einer anderen Kasse in Anspruch nehmen. Als Zahnklinik in diesem Sinne gilt auch die Zahnklinik der Fried. Krupp A.-G. in Essen. Für Fälle der vorbezeihneten Art sind im Bezirksvertrag Bestimmungen über die den Kassenzahnärzten - und Kassendentisten zu gewährenden Vergütungen zu treffen.

8 1.

(1) Die Crundiens für die Berehnung der in § 10 Abs. 1 bis 3 vorgesehenen Gesamtvergütung und der an die Gruppen der Zahnaärzte und Dentisten zu zahlenden Anteile (Sre anteile) vereinbaren die Spiyenverbände der Krankenkassen mit der Kassenzahnärztlihen Vereinigung Deutschlands“ und dem Reichsverband Deutscher Dentisten im Reichsvertrag 2).

(2) Jn der Vereinbarung ist sicherzustellen:

a) daß die Umstände, die sich aus der allgemeinen wirt- schaftlihen Lage sowie aus den besonderen Verhältnissen bei der einzelnen Kasse ergeben, angemessen berüUck- sihtigt werden,

b) daß der von dér Kasse se Mitglied zu zahlende Aae den Betrag, den die Kasse im Ausgangszeitraum (F 1 Abs. 3a) je Mitglied gezahlt hat, nux um einen be- stimmten Hundertsay überschreiten darf. Fs der Aus- CaRU os anderweit eme den Bestimmungen unter

a festgeseßt worden, T ist dieser geänderte Betrag 8 12.

maßgebend.

(1) Wenn aus der Gesamtvergütung Leistungen der Kassen- gts te und Kassendentisten entschädigt werden sollen, die. bei er Festseßung des Kopfpauschales Und Art und Umfang nicht e O worden sind, wird das Kopfpauschale entsprechend erhoht. (2) Aendert sich der Umfang der Zahnbehandlung durch Ge- sey oder Kassensazung, so ist das Kopfpauschale entsprechend zu ändern. 8 13 -

Bescheinigungen und Auskünfte über Zahnbehandlung, deren die Kasse zur Durchführung. ihrer Aufgaben bedarf, haben die Kassenzahnärzte oder Kassendentisten ohne besondere Vergütung zu erteilen. : :

-_ Berechnung der Gesamtvergütung.

ae S 14

Die Kassenzahnärztlihe Vereinigung Deutschlands und der Reichsverband Deutscher Dentisten berechnen zusammen mit den Krankenkassen vierteljährkih die Gesamtvergütung.- Hierfür teilen

die Krankenkassen der von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands - und - dem Reichsverband Deutscher Dentisten be-

} stimmten Stelle vierteljährlih ihxe durchshnittliche Mitglieder-

zähl mit. 8 156. ; : (Für die Abrechnung gilt als. einheitliher Fall die gesamte von demselben Zahnarzt oder Dentisten innerhalb eines Kalender- vierteljahres an demselben Kranken vorgenommene Behandlung. Ein einheitlicher Fall liegt auch dann vor, wenn sih aus dex zuerst behandelten Krankheit eine andere Krankheit entwickelt oder