1935 / 215 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Sep 1935 18:00:01 GMT) scan diff

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Rezichs- und Staatsanzeiger Nr. 215 vom 14. September 1935.

ür die übrigen, außerhalb der Niederlage aufbewahrten und ie Zollkontrolle stehenden Güter gilt hinsichtlich der Haftpflicht folgendes: 2

1. Unter Zollkontrolle stehende Zwischenauslandsgüter und

beigeladene Güter des freien Verkehrs werden von den

Absertigungsb@imien sofort bei der Entladung in den

freien Verkehr gesezt. Diese Güter lagern also auf

Kosten und- Gefahr des Warenempfängers „oder des Ver- fügungsberechtigten. E i

. Für unter Zollkontrolle stehende, abgabenpflichtige Güter,

die auf die Revisionsböden zur Vornahme der l gr

lichen Abfertigung gebracht werden, wird jegliche Haf-

tung für Le durch Diebstahl usw. von dem Zeit-

unkte an abgelehnt, in dem die Schlußabfertigung er-

Folgt ist_ und die etwa entfallenden Abgaben entrichtet sind. s

i; Bei ollpflihtigen Gütern, die aus besonderen Gründen

mit Genebúrigunga des Hauptzollamts im Freien lagern,

aftet die Zollverwaltung niht für Verlust oder Be-

châdigung.

Für Güter des freien Verkehrs, mögen dieselben zur Lagerung auf die Revisionsböden oder auf den gZollhof gebracht werden, lehnt die Reichszollverwaltung j egliche Haftung ab.

Unter Zollkontrolle stehende abgabenpflichtige Güter, deren Lagerung auf den Revisionsböden von der Stadt verboten ist, dürfen au auf dem freien Zollhof niht gelagert werden. Zur Unterbringung dieser Güter stehen zwei Lagerhallen im ehemaligen Spritlager unter Zollvershluß zur Verfügung.

8 12. :

Das Zollhafengebiet darf vom Schiffsführer und dessen Per- sonal nux durch das Einfahrtstor verlassen und wiederbetreten werden. Der Aus- oder Wiedereintritt auf dem Wasserweg z. B. mit Nachen bedarf der Genehmigung der Zollbehorde. Sm übrigen haben die Schiffsführer den Anordnungen der Zoll- beamten hinsichtlich der Beaufsichtigung und Nachschau der La- dungen Folge zu leisten, insbesondere bei Wiederverschluß der Schiffe z. B. im Falle unterbrochener Ausladung zu helfen.

Ausladung und Niederleguug.

8 13.

Das Abladen der Güter von den Fahrzeugen,“ insbesondere das Löschen der En soll möglihst während der I LNeN Dienststunden und ohne Unterbrehung vor sih gehen. ie Waren müssen beim Ausladen nah Anleitung der Abfertigungs- beamten im Benehmen mit den die Lagerpläße een städti- hen Angestellten oder Vorarbeitern übersichtlih . aufgestellt

werden. b) Weitere Abfertigung. 8 14.

Anträge auf. Abfertigung müssen bei der Hafenstelle oder der Niederlageverwaltung innerhalb der im S S N angegebenen Frist gestellt werdèn. Nach Ablauf dieser Frist, die im Einzel- falle vom Vorsteher der Hafenstelle ausnahmsweise verlängert werden kann, werden die Güter, soweit nicht andere Vorschriften gelten, auf Kosten und Gefahr des Verfügungsberechtigten in die offentliche Niederlage gebracht. i

S 15.

Der Verfügungsberechtigte hat vor Beginn der Abfertigung jene Anträge über die weitere Behandung der Waren unter Vor- age der erforderlichen amtlichen Papiere bei der Hafenstelle oder der Niedexrlageverwaltung zu stellen. wrerDrgmRgrcne gur ube fr Ver awfertTgungsanIrage âus: gehändigt sind, dürfen aus dem Zollhafengebiet nicht entfernt werden und sind am Tage der Aushändigung vor Schluß der Ge- shäftsstunden zurückzugeben.

e. Wegschaffen der Waren vom Zollhof. S 16.

Die in das Zollhafengebiet gebrahten Güter werden erst nah beendeter Abfertigung und g. F. nah Entrichtung der darauf ruhenden Abgaben nah Anweisung der zuständigen Zollbeamten verabfolgt.

_ Der Abholende hat sich auf Verlangen der Zollbeamten über [ene Berechtigung zum Empfang der Paestücke auszuweisen. Als luswveise gelten Bollquittungen, Ladescheine, Frachtbriefe oder die an ihrer Stelle ausgestellten besonderen Ausweise, Begleitscheine, Niederlageschéine, Lager- und Kontenabmeldungen.

__ Waren aus der öffentlichen Niederlage oder den Revisions- böden werden stets unter zollamtliher Begleitung in Teilungs- lager außerhalb des Zollhasengebietes übergeführt. ;

Se

Dem Verfügungsberehtigten liegt ‘ob, die abgefertigten Güter innerhalb drei Tagen fortzuschaffen. Eine Haftpflicht für abge- fertigte Waren übernimmt die Zollverwaltung nit (f. § 11).

8 18.

_JIn unbedenklichen Fällen kann der Vorsteher der Hafenstelle bei der Abfertigung größerer, mit einem Zollpapier angemeldeter Warensendungen, deren zollamtlihe Gattungs- und Gewichtsfest- stellung keine Schwierigkeiten bereitet, die Abfuhr von Teilposten bereits vor Beendigung der Gesamtabfertigung gestatten, ra die Zollbehandlung dieser Teilmenge beendet und die Entrichtung der Abgaben gesichert ist.

Bei der Abfertigung von zollfreien oder von Deklarations- heingütern fann der Abfertigungsbeamte, der mindestens im ange eines S RaL e (Gruppe A 4e der Reichsbesoldungs- ordnung) stehen muß, eine Teilabfuhr hon auf Grund der Nach- schau gestatten. ,

d) Wegschaffen des Pacímaterials.

Das Packmaterial der zur Zollabfertigung gestellten Sen- dungen muß, sofern es niht zum Wiederverpacken der abgefertigten Waren Verwendung findet, vom Abfertigenden aus den Abferti- gungsräumen entfernt werden. Die näheren Anordnungen trifft die städtische Hafenverwaltung.

IV. Strafbestimmungen.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Ordnung oder die im Rahmen diejer Ordnung erlassenen Anordnungen werden nah § 413 der Reichs8abgabenordnung geahndet.

V. Schlußbestimmungen. Diese Ordnung tritt am 1. Oktober 1935 in Kraft. Darmstadt, den 9. August 1935.

Der Präsident des Landesfinanzamts. Giese.

Bekanntmachung. Die Ziehung der Auslosungsrehte der Anleiheablösungs-

è 6 ; j [Qu des Landes Meclenburg-Shwerin und des - Landes | und die „Entwicklung der deutschen Büromaschine“ gezeigt werden.

ecklenburg-Streliyß für das Fahr 1935 sowie die Auslosung der am 2. Januar und 1. April 1936 zu een Schuld- verschreibungen der in 4 %ige Reichsmarkschulden umgewan-

delten Ï. und II. mecklenburg-shwerinshen Roggenwert- anleihen findet am

Dienstag, den 15. Oktober 1935, : 9 Uhr vormittags, öffentlih im Regierungsgebäude II,

| Zimmer 60, statt.

Schwerin, den 12. September 1935. Medcklenburgisches Staatsministerium.

Abteilung Finanzen. Schwaar.

A Preußen.

Bektanntmachung.

Auf Grund des § 1 des Gesehes über die Einziehung kommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichs- geseßbl. I S. 293) in Verbindung mit der Preußischen Durch- führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Geseysamml. S. 207) und des Geseves über die Einziehung volks- und staatsfeind- lihen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgeseßbl. I S. 479) werden die von der Ortspolizeibehörde in Göttingen sichergestellten 295 neuen Bücher (geheftet), enthaltend Vor- lesungen über die Grundlagen derx Ethfk, dritter Band, System der philosophischen Rechtslehre und Politik des 7. S. K. (Fn- ternationalen sozialistishen Kampfbundes) zu Göttingen als Eigentümer unter Bestätigung der polizeilihen Beschlag- nahme zugunsten des Preußischen Staates eingezogen.

Gemäß § 3 des angezogenen Gesehes vom 26. Mai 1933

erlöschen sämtliche an den eingezogenen Büchern bestehenden

Rechte. :

Diese Verfügung wird mit dem Tage ihrer öffentlichen S wirksam. Ein Rechtsmittel dagegen ist nicht gegeben,

Hildesheim, den 10. September 1935.

Der Regierungspräsident. Dr. Muhs.

Nichtamtliches.

Verkehrswesen.

WBerbesserter Brafiliendienst der Hamburg-Süd.

Jm Zuge des Ausbaues der Abfahrten nach Südamerika hat die Hamburg-Süd, nachdem erst kürzlih die Abfahrten nah dem La Plata verdichtet “wurden, jeßt den Brasilfahrplan einer Reform unterzogen. Ab Oktober wird, wie die „Deutsche Verkehrs-Nachrichten“ melden, neben dem bestehenden 14 tägigen Frachtdampferdienst nah Rio de Janeiro und Santos ein be- E Dient nah Santos eingerichtet. Für diesen be- chleunigten Dienst kann für Santos immer nur eine beschränkte Ladungsmenge angenommen werden. Da dieser beschleunigte Dienst naturgemäß mit besonderen S Be verbunden 1, wird dafür eine Mindestfrachtrate von (Gold) 12/6 sh je Frachttonne geibrdevt. Als exste Abfahrten in diesem Dienst kommen die Dampfer „Alrih“ (10, Oktober ab Hamburg, 12, Oktober ab ¡Entrerios“ (24, Oktober ab Hamburg, 26. Oktober b Bremen, 30. Oktober ab Antwerpen) in Frage, die von Santos über Paranagua, Sao Francisco do Sul, Florianopolis, Rio Grande (Pelotas) nah Porto Alegre weitergehen. Für die M EgeY leich- geitig mit den genannten vas bedienten Pläve Natal, Cabe- ello, Pernambuco, Maceio, Bahia und Victoria wird ein be- [He dreiwöchiger Dienst eröffnet, dessen erste Abfahrten von en Dampfern „Eupatoria“ (10. Oktober ab Hamburg, 12. Okto- ber ab Bremen, 16. Oktober ab Antwerpen) und „Georgia“ (31. Oktober ab Hamburg, 2. Novembex ab Bremen, 6. Novem- ber ab Antwerpen) wahrgenommen werden.

Mit dieser umfassenden Neuregelung dürfte eine wesentliche

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Vereinheitlihun erzielt sein, die sich auch in einer Verkür der Reisezeiten O Beladungen insbesondere nah Südbrasilie2 auswirken wird. ;

Erster Fnternationaler Schleppschiffahrts- Kongreß zu Doortrecht.

Amsterdam, 13. September. Am Freitag wurde in Doortrecht der auf holländishe Anregung einberufene erste Fnternationale TlepmlGisfaurtS-Nongreß an dem Vertreter Hollands, Deutsch» lands und Belgiens teilnahmen, eröffnet. “Von holländischer Seite waren au Vertreter der Regierung und des Parlaments ter der Bürgermeister von Doortrecht und der Direktor deg

otsenwesens erschienen. Die Leitung des Kongresses liegt in den Händen des Vorstandsmitgliedes des holländishen Verbandes der Vereinigungen von Schleppschiffahrtsunternehmern, A. Scheuten- Wassenaar.

a M E wurde eingeleitet mit einer längeren pro- grammatishen Rede des Geschäftsführers der katholishen Ver- einigung von S e raa „Petrus zu Doortrecht“, L. euters, über die wirt chaftlihe Lage der Parrtikulier- di pshiffahrt. Er wies darauf hin, daß in Holland die Binnen- chiffahrt im Wirtschaftsleben des Landes größere Bedeutung habe als in anderen Ländern. Wiederholt habe man in L ver- sucht, ein weitgehendes Einvernehmen innerhalb der eigenen Schleppschiffahrt wie auch zwischen dieser und den ¡Fnter- essentenorganisationen der Nacbarländer zu erzielen. Das früher u großer Blüte gebrahte Schleppschiffahrtsgewerbe sei unter den

inwirkungen der Wirtschaftskrise in eine große. Notlage geraten. «nsbesondere der Durchgangsverkehr GvitGen Deutschland und Belgien habe sich in einer Weise entwidckelt, die verhängnisvoll E werden müsse. Enge internationale Bett sei

ce notwendig, um die Lage der Schleppschiffahrt zu verbessern. _

__ Nachdem noch mehrere andere holländishe Redner in gleichem Sinne gesprochen hatten, wurde die Sihung unterbrochen, da die Mo tareliellnchmes am Freitag zu einem Empfang durch die Stadtverwaltung geladen waren.

Kunst und Wiffenschaft.

Spielplan der Berliner Staat8theater in der Zeit vom 15. bis 23. September.

Staatsoper.

Sonntag, den 15. Sept. Neueinstudierung Oberon. Musikal,

Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr.

Montag, den 16. Sept. JFntermegzzo. . Musikal. Leitung: Martin. O: 20 ae: .

Dienstag, den 17. Sept. Die Macht des Schi cks al s. Musikal. Leitung: Martin. Beginn: 20 Uhr.

Mittwoch, den 18. Sept. Othello. Musikal.. Leitung: Swarowsky. Beginn: 20 Uhr.

Donnerstag, den 19. Sept. Margarete. Musikal. Leitung: Martin. Beginn: 20 Uhr.

Freitag, den 20. Sept. La Traviata. Musikal. Leitung:

eger. Beginn: 20 Uhr. : :

Sonnabend, den 21. Sept. Die Zauberflöte. Musikal.

Leitung: Heger. Beginn: 19%4 Uhr.

Sonntag, den 22. Sept. Cavalleria rusticana/Bajazzo.

Musikal. Leitung: Martin. Beginn 20 Uhr.

Staatliches Schauspielhaus. Sonntag, den 15. Sept, Der Revisor. Beginn: 20 Uhr.

Mm. or brr dor Sr Quel runa Veroua. Ves» ginn: 20 Uhr. :

Dienstag, den 18. Sept. Zwei Herren aus Verona. Be-

___ ginn: 20 Uhr. j

Mittwoch, den 18. Sept. Dex Revisor. Béginn: 20 Uhr.

Donnerstag, den 19. Sept. Der Revisor. Beginn: 20 Ühr.

Freitag, den 20. Sept. Zwei Herren aus Verona. B inn: 20 Uhx.

Sonnabend, den 21. Sept. ZweiHerrenaus Verona. Be- ginn: 20 Uhr.

Sountag, den 22. Sept. Der Revisor. Beginn: 20 Uhr.

Montag, den 23. Sept. Zwei Herren aus Verona. Be- ginn: 20 Uhr.

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Handelstieil.

Berliner Börse am 14. September. Uneinheitlich, aber nit unfreundlich. : Infolge Fehlens besonderer Anregung machte de zum

Wochenschluß an der Berliner Börse eine uneinheitlihe Kurs- gestaltung bemerkbar. Das Geschäft war wiederum sehr klein und einmal bemerkte man in Nahwirkung der gestrigen {wachen Haltung noch etwas Angebot, aber andererseits enfleblok sih die Kulisse, durch das zurückgegangene Kursniveau etwas angeregt, leichte Rückkäufe vorzunehmen. Troß uneinheitliher Kuürsgestal- tung war die Grundstimmung besonders im Verlauf als nit un- freundlich anzusehen. Dieser freundlihe Grundton hielt bis zum N der D ean. f: nter den Montanpapieren machten sih gegenüber den gestri- en Schlußnotierungen kaum Veränderungen bavietar: a aunkohlenpapieren waren Rheinische Braunkohlen eine Kleinig- keit niedriger, Niederlausißzer Ae büßtén 1% ein. Etwas stärker rückgängig waren vereinzelt Kalipapiere wie Aschersleben (— 1/4) und Westeregeln (— 2). Fnteresse fanden dagegen ein- elne chemishe Werte, und zwar neben J. G. Farben (+ 3) be- onders Goldshmidt (+ Vf Am Elektromarkt bemerkte man lngebot in B. K. L. (— 1), ferner in Schuckert und in Siemens (je 24). Fest lagen dagegen Hamburger Elektrizitätswerke und T 124). ch fet Papi A ebenfalls kaum randerungen festzustellen. Leichte Nachfrage bestand M C R, z chfrage bestand für Am a amarkt war die Kursgestältung nur unbedeutend, ebenso am Rentenmarckt. Altbesißanleihe bröckelte ab. Tagesgeld hörte man 34 bis 314 % und teilweise etwas darunter. Am inter- nationalen Devisenmarkt lag der Dollar einé Kleinigkeit {wäcer, das Pfund fester. Jun Berlin blieb das Pfund a 12,80 (12,28) Reichsmark, während der Dollar auf 2,487 (2,488) RM abbrötelte.

»Südwestdeutsche Büro-Ausstellung“.

__Der- Reichsverband des Büromaschinen- und Organisations- mittelhandels e. V. veranstaltet gemeinsam wit der A Di und E TgE Sal “m. b. H. vom 12. bis 20. Oktober 1935 n dem ee lengelände zu Frankfurt a. M. die große „Süd- westdeutsche Büro-Ausstellung“. Die Veranstaltung wird nicht nur die einzelnen Büro- und Organisationsmittel nah Herstellerx- irmen getrennt zeigen, sondern a in ihrer zweckmäßigen Zu- ammenarbeit. Fn einer Reihe von Sonderabteilungen wird u. a, ie Sonderschau „Das Büro des fortschrittlichen Einzelhändlers“

Daneben wird eine Sondershau „Aus der Fabrikation der Schreibmaschine“ einen Einblick in eine konstruktive Teilentwick- lung dieses wichtigsten Bürohilfsmittels geben. ¿

Devisenbewirtschaftung.

Behandlung von Transitgeschäften.

Hu dem bereits N Runderlaß Nr. 177/35 hat die Reichsstelle für Devisenbewirtshaftung an die Reichswirt- schaftskammer nachstehend abgednNtes Schreiben vom 5. Sep- tember 1935 Dev.-B. 3/36 052/35 —- gerihtet: „Jn Kreisen des Transithandels herrscht noch vielfah Unklarheit über die En e Is BORRI des deutschen Transitgeshäfts mit ausländischen Waren, insbesondere im PHinblick auf die bestehen- den Verrehnungs- und Zahlungsabkommen.

„_ 1, Grundsäglich gilt SbaGabón von besonderen Ausnahme- fällen, die in jedem Fall von der zuständigen . Devisenstelle gz- nehmigt werden müssen folgendes:

Inländische Transithändler müssen Transitwaren in fel tiven ausländishen Zahlungsmitteln begleihen, die Zahlung kann daher nicht im Wege eines Verrehnung8abkommens oder auf die Sonderkonten der süd- und mittelamerikanischen Banken exfolgen. Ebenso ist der ausländishe Abnehmer dex nichtdeut- {hen Ware B htet, diese mit ‘effektivèn Devisen oder freier Reichsmark im Sinne von I, 1 Ri zu bezählen.

Jnfolge Unkenntnis dex Devisenbestimmungen seines Lan- des oder aus sonstigen Gründen zahlt dex ausländishe Abnehmer häufig unzulässigerweise durch Ueberweisung in Clearing. Um dies zu vermeiden, muß sih der deutsHe Transithändler, bér: um seinen Zahlungsverpflihtungen an dem Transitverkehr nah- kommen zu können, auf den Eingang 'ausländisher Zahlungs- mittel angewiesen 1st, vor Ab dluß des Geschäfts een pas er Zahlung in effektiven Devisen oder freier Reichsmark er ält. Die Reichsbank i mit Rücksicht a den außerordent- ichen Ernst der Devisenlage niht in dec Lage, den Transit- handelsfirmen Devisen zur Verfügung zu stellen, wenn die Ge- wißheit- dafür nicht Henn, dr der angeforderte Betrag binnen angemessener Frist aus dem. Verkauf der betreffenden Transit- ware wieder hereinkommt und agene wird.

2. A mit dem Bestimimungs and dex Transitware und ihrem Ursprungsland ein Verrehnungsverkehx, demzufolge es au pleGlollen ist, die Transitware nad dem Land des Transit- händlers (in diesem Falle Deutschland) zu Bega dezr, muß der ausländische Abnehmer vielmehr die Ware im Wege des mit dem Ursprungsland abgeshlossenen Verrehnungsabkommens beglei- chen, so läßt sih der oben au neleme Grundsay nur in Aus- nahmefällen durchführen. Jst infolgedessen eine Zahlung n Dévisen oder freier Reichsmark im Sinne von I, 1 Ri nicht zu er- langen, so muß der deutsche Transithändler entsprechend der c in RE. 89/35 D.-St. es zu erreichen versuchen, daß er sein in dem Ursprungsland aus diesen Ueberweisungen entstan-

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 215 vom 14. September 1935.

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denes Guthaben zur Bezahlung der dort gekauften Ware bzw. zum Neueinkauf weiterer für Lransit-. keinesfalls für Einfuhr: wede bestimmter Waren verwenden kann. Die Devisenstellen sind entsprechend verständigt. Ergibt sih, daß das Clearing- ¡nstitut oder sonstige behördliche Stellen der in Frage kommen- den Länder die Verwertung dieser Guthaben are oder vóllig unterbinden, so ist die Reichs\telle für Devijenbewirtschaf- tung bereit, zu veranlassen, daß mit den betreffenden Regierungs- stellen zwecks Beseitigung der Schwierigkeiten in Verbindung ge- treten wird. Es muß jedoch erwartet werden, daß bei austau- henden Schwierigkeiten dieser Art in erster Linie die Transit- händler ihrerseits alles versuchen, um ohne Jnanspruchnahme der amtlichen Stelle zum Ziele zu kommen.

3. Besonderheiten bestehen im Transitverkehr mit Sowjet- rußland, vgl. meinen RE. 94/35 D.-St. (30 und 58/35 D.-St.) wonah Transitware auh mit Reichsmark durch Einzahlung auf besondere Transitsonderkonten (RE. 123/33) bezahlt werden kann. Hervorzuheben ist hier, daß die aus dem Verkauf der sowjetrussi- hen Ware anfallenden Devisen, sofern die Ware nah der 1dSSR. niht mit Devisen, sondern durh Einzahlung von Reichsmarkbeträgen auf die Transitsonderkonten bezahlt wird, restlos an die Reichsbank abzuliefern sind. Eine Freigabe dieser Devisen für Transitzwecke oder Jmportzwecke kommt grundsäß- lich nicht in Frage. :

Die Besonderheiten im Verkehr mit der Tschechoslowakei ändern an dem unter 1 bezeihneten Grundsaß nichts. Sie be- ziehen sh lediglih auf die Bezahlung der Gewinnspanne.“

Geschäftsreisekoften-Bestimmungen.

Fm RE. 179/35 D.-St. sind die sämtlihen Bestimmungen über Geschäft8reisekosten zusammengefaßt. Eine wesentlihe sach- lihe Aenderung gegenüber früher tritt nur insofern ein, als nun- mehr jeder Geschästsreisende auf Grund entsprehend erweiterter Einzelgenehmigungen oder allgemeinen Genehmigungen nah Ri, IV, 18 Barbeträge in ausländishen Scheidemünzen oder aus- ländishen Geldsorten bis zur Höhe von 50 RM mit sich führen kann. Die Mitnahme von Beträgen auf Grund von Dringlich- feitsbesheinigungen ist niht mehr zulässig, wenn die Reise auf Grund einer Einzelgenehmigung oder allgemeinen Genehmigung durchgeführt wird. Bemerkenswert ist noch, daß es den Firmen

eindringlich zur PsGdt gemacht worden ist, ‘bei Geschästsreisen -

nah Verrechnungsländern die Anträge rechtzeitig zu stellen und auch rechtzeitig die Einzahlungen bei der Deutschen Verrech- nungskasse vor gunehmen, damit bei diesen Reisen keine Bar- devisen zur Verfügung gestellt werden brauhen. Jn der An- lage zum Erlaß ist wiederum eine. Liste derjenigen Verrechnungs- länder aufgeführt, bei denen eine Ueberweisung von Geschästs-

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reisekosten unverzüglich erfolgt.

Garantielibernahme flir die Lieferung von Dokumenten zugunsten von Ausländern.

Beabsichtigt ein Kreditinstitut, im Auftrage eines Kunden zugunsten eines Ausländers eine Garantie für die Lieferung ¿. B. von Verschiffungsdokumenten „c. i. f. Ausland“ zu über- nehmen, so ist hierfür eine Genehmigung nah § 14 Dev.-G. er- forderlih. Denn die übernommene Garantie N für den Fall einer JFnanspruhnahme wirtschaftlich auf eine Geldleistung (Schaden- ersaß) gerichtet. n die Gefahr einer Fnanspruchnahme aus der Garantie gering, jo kann mit der Erteilung der Genehmigung gerechnet werden (Schreiben der Reidchsstelle lug Devisenbewirt- \haftung vom 6. September 1935 Dev.A 5/45735/35).

Ankauf von Zinsscheinen der Dawes- und Boung-Anleihe in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Den in den Vereinigten Staaten domizilierenden S von Stücken der amer alien Abschnitte der Dawes- und Young- Anleihe, denen diese Stücke am 1. Juli 1935 gehörten, wird die Möglichkeit eröffnet, ihre am 15. Oktober bzw. 1. Dezember 1935 fälligen Zinsscheine an noch bekanntzugebende Stellen in den Vereinigten Staaten zu verkaufen. Diese tellen werden die Zins- sheine in Dollar zu einem Preise ankaufen, der einem Mou von nominell 5 2% bei der Dawes-Anleihe und von 4% bei der Young-Anleihe gleihkommt. Die Einzelheiten dieser Regelung werden noch rechtzeitig bekannt R werden. Die Einlösung derjenigen Mee deren Jnha er von dieser Verkaufsmöglich- keit keinen Gebrauch machen, erfolgt nah der anläßlih der leßten Zinsscheinfälligkeiten bekanntgegebenen Regelung. i

Wirtschaft des Auslandes.

Ftalien dementiert Handelsmoratorium.

Rom, 13. September. Die Agentur Stefani teilt mit: Die halbamtliche Nachrichtenagentur Havas veröffentliht aus dem antifaschistishen Blatt „Daily Herald“ die Nachricht von einem Moratorium Ftaliens hinsichtlih seiner Handelsverpflichtungen. Havas müßte wissen, daß Ftalien bar zahlt, und sollte es wegen des Ernstes seiner Aufgaben àäblehnen, tendenzióse und un- begründete Meldungen zu verbreiten.

Lettlands FZndustrieplan.

Riga, 13. September. Das lettishe Finanzministerium hat soeben einen Geseßentwurf fertiggestellt, der die Konzessionierun1g von Jndustrieunternehmen betrifft und hon in den nächsten Tagen dem Ministerkabinett pgeeitet wird. Dieses Geseh stellt einen wesentlihen Bestandteil des im Entstehen H A all- gemeinen Jndustrieplanes dar, der in Zukunst durchge ührt wer- den joll, um einen organisierten Aufbau der lettishen Jndustrie u gewährleisten. Wie zu- dem Geseßentwurf aus Kreisen des Gnanzmsaiterhuns mitgeteilt wird, mußte festgestellt werden, daß einige der neu entstandenen Jndustrieunternehmungen bis zu 80 % ausländishe Rohstoffe verbrauhen und- so gut wie keine einheimishen Ausgangsstoffe. Derartige Unternehmen arbeiten unrationell und sind volkswirtshaftlih unerwünsht. Das neue Geseß wird eine Handhabe bieten, derartige künstliche Konjunk- turgebilde künftighin! auszuschalten, während andererseits die

Industrien, die auf einheimishen Rohstoffen basieren, kräftiger als bisher gefördert werden sollen. :

Der Außenhandel der Tschechoslowakei im August.

Prag, 13. September. Nach der soeben veröffentlihten Sta- tistik. schließt die Außenhandelsbilanz dex Tschechoslowakei im onat August mit einem Ausfuhrübershuß von 241,6 Mill. Kronen bei einer Gesamteinfuhr von 526,7 Mill. und einer Aus- fuhr von 768,3 Mill. Kronen. Jm gleihen Monat des Vor- jahres betrug der Einfuhrübershuß 106,8 Mill. Kronen. Fn den ersten aht Monaten dieses Fahres ergibt die Außenhandel3- bilanz ein Aktivum von 7962 Mill. gegenüber einem solchen in der gleihen Zeitspanne des Vorjahres von 253,2 Mill. Kronen.

Verhandlungen über DinuSkonversion der tschechoslowatkischen Staatspapiere, aber noch kein positives Ergebnis.

Prag, 13. September. Zu den Blättermeldungen über eine geplante Zinsfußherabseßung und Konversion der Staatspapiere wird von amtlicher Seite mitgeteilt, daß die Frage der Zins- fußherabsezung zweifellos den Gegenstand von Verhandlungen an zuständigen Stellen bildet, diese aber noch nicht soweit fort- geshritten-sind, daß bereits zahlenmäßige Angaben gemacht wer- den fönnten. Die diesbezüglihen Blättermeldungen entbehren daher jeder konkreten Grundlage.

T T E

Kurs der Reichsbank für die Abrechnung von Wechseln, Schecks und Auszahlungen auf Britisch-JIndien: 100 Rupien = 7,55 Pfund Sterling, Niederländisch - Indien: Berliner Miitelkurs für tele- anne Auszahlung Amsterdam-Rotierdam zuzüglich 1, % gio, L L Palästina (Palästina - Pjunde): Berlinez Mittelkurs für telegraphishe Auszahlung London: Ankaufskurs: Pari, Abgabekurs: zuzüglich 3/00 Agio. | Jran (Persien): 100 Rials = 14,35 Reichsmark, Südafrikanishe Union und Südwest-Atrika: Ber- liner Mittelkurs für telegraphische Auszahlung London: 1 Südafrifanisches Pfund: Ankaufskurs: abzüglich ?/s °/o Disagio: Abgabekurs: abzüglich !/z 9/9 Disagio, Australien: Berliner Mittelkurs , für telegraphische Aus- zahlung London abzüglih 20%, °/ Disagio (Kurs für Sichtpapiere ), s i Neu)eeland: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus- zahlung London abzüglih 20s °/% Disagio (Kurs für Sichtpapiere ). Kurse für Umsätze bis 5000,— NM verbindlich.

Ankaufspreise der Neihsbank für ausländishe Silber- und Scheidemünzen:

für Posten im Gegen- i - wert über NM 300,—

für Posten im Gegen- wert bis N M 300,—

. 1 Belga - . - 0,41 [100 Belgas : . . 1 Dollar 2,42} 1 Dollar ._. 1 Kione . 0,53 | 100 Kronen , 1 Gulden 0,46 1100 Gulden 1 Schilling 1 Pfund . 1 Eesti - Krone 100 Eesti K1 onen 1 Marffa 100 Markka ‘1 Franc . 100 Francs olland . 1 Gulden 100 Gulden . Jtalien ,. . . 1 Lira 100 Ure itauen . 1 Litas 100 tas uxemburg , 1 Franc 100 Francs . . orwegen 1 Krone . 100 Kronen . Oesterrei . 1 Schilling 100 Schillinge . . olen . 1 Zloty . 100 Zloty Schweden 1 Krone . 100 Kronen . .. Schweiz 1 Franken 100 Franken Epanien 1 Peseta 100 Peseten . . WUchechoslowake1 1 Tschechen- 100 Tschechen- Krone Kronen

1 Dollar 1 Dollar « o. «

Belgien . nada , Dänemark anzig ‘ngland , itland Finnland Franfreich

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Ver. Staaten von Amezika .

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Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 18. September 1935: Gestellt 22463 Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 14. September auf 48,00 4 (am 13. September auf 48,00 4) für 100 kg.

Berlin, 13. September. Preisnotierungen für Nahrungs=- mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel- handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 31,00 bis 32,00 46, Langbohnen, weiße, handv. 42,00 bis 43,00 4, Linsen, kleine, käferfrei, 1934: 41,00 bis 43,00 4, Linsen, mittel, käferfrei, 1934: 47,00 bis 49,00 4, Linsen, große, käferfrei, 1934: 52,00 bis 70,00 4, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 53,00 bis 56,00 Æ, Geschl. glas. gelbe Erbsen II, zollv. 67,00 bis 68,00 M, Reis, nur für Speisezwcecke notiert, und zwar: Rangoon- Reis, unglasiert 31,00 bis 32,00 4, Moulm. Reis, unglasiert —,— bis —,— Æ, Siam Patna-Reis, glasiert —,— bis —,— #, Jtaliener- Reis, glasiert 35,00 bis 36,00 Æ, Deutscher Volksreis, glasiert —,— bis —,— M, Gerstengraupen, grob 34,00 bis 35,00 Æ#, Gerstengraupen, mittel 36,00 bis 37,00 4, Gerstengrüße 28,00 bis 29,00 4, Haferflocken 37,00 bis 38,00 4; Hafergrüße, ge- sottene 41,00 bis 42,00 4, Roggenmehl, Type 997 24,35 bis 25,00 Æ, Weizenmehl Type 790 31,00 bis 32,50 .4, Weizen- mehl, Type 405 36,50 bis 38,50 Æ, Weizengrieß, Type 405 38,00 bis 40,50 .4, Kartoffelmehl, superior 36,83 bis 37,29 A, Zucker, Melis 70,05 bis 71,05 4 (Aufshläge nach Sorten- tafel), Röstroggen, glasiert, in Säcken 831,00 bis 33,00 #, Röstgerste, glasiert, in. Säcken 32,50 bis 36,00 4, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 41,00 bis 46,00 46, Rohkaffee, Brasil- Superior bis Extra Prime 8314,00 bis 350,00 46, Rohkaffee, Zentral- amerikaner aller Art 340,00 bis 472,00 4, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 8380,00 bis 420,00 #, Röstkaffec, Zentralamerikaner aller Art 420,00 bis 560,00 4, Kakao, stark entölt 150,00 bis 180,00 4, Kakao, leiht entölt 172,00 bis 220,00 4, Tee, cines. 810,00 bis 880,00 4, Tee, indisch 900,00 bis 1400,00 A Ringäpfel amerikan. extra choice 230,00 bis 236,00 &, Pflaumen 40/50 in Kisten 102,00 bis 106,00 4, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese„4 Kisten 49,00 bis 54,00 #, Korinthen choice Amalias 54,00 bis 60,00 46, Mandeln, süße, handgew., # Kisten 155,00 bis 165,00 &, Mandeln, bittere, handgew., + Kisten 192,00 bis 200,00 4, Kunsthonig în § kg- Packungen 71,00 bis 73,00 4, Bratenschmalz in Tierces 194,00 bis 196,00 A, Bratenshmalz in Kübeln 194,00 bis 196,00 Æ, Purelard in Tierces, nordamerik. —— bis —— &, Berliner Rohschmalz 194,00 bis 196,00 4, Speck, inl., ger.,, 180,00 bis 190,00 A, Markenbutter in Tonnen 284,00 bis 288,00 A, Markenbutter gepackt 292,00 bis 296,00 4, feine Molkereibutter in Tonnen 280,00 bis 284,00 4, feine Molkereibutter gepackt 284,00 bis 288,00 #, - Molkereibutter in Tonnen - 274,00 bis 276,00 4, Möolereibutter gepackt 278,00 bis 280,00 ä, Land- búttex in Tonnen 260,00 bis 266,00 4, Landbutter gepackt 266,00

Auszahlung.

Jun Berlin festgefiellte Notierungen und telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische

Aegypten(Alexandrien und Kairo... Argentinien (Buenos a Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .… Brasilien (Rio de Janeiro) . Bulgarien (Sofia) . Canada (Montreal). Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig) England (London). . Estland (Reval/Talinn) . Finnland -(Helsingf.) Das (Paris). . riehenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam). . Island (Reykiavik) Stalien (Nom und Mailand) . Japan (Tokio u. Kobe) Iugoslawien (Bel- grad und Zagreb). Lettland (Niga) . .. Litauen (Kowno/Kau- nas) s Norwegen (Oslo) ., Oesterreih (Wien) . Polen (Warschau, Kattowiy (Posen) . Portugal L ew. ¿ Numänien (Bukarest) Schweden, Stockholm und Göteborg) .. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Ti O (p s j echoslow. (Prag Türkei (Jstanbul) . Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten vvn Amerika (New York)

1 ägypt. Pfd. 1 Pap.-Pes. 100 Belga

1 Milreis 100 Leva

100 Kronen 100 Gulden 1 Pfund

100 eftn. Kr. 100 finnl. M. 100 Fres, 100 Drachm.

100 Gulden 100 isl. Kr.

100 Lire - 1 Yen

100 Dinar 100 Latts

100 Litas 100 Kronen 100 Schilling

100 Zloty 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Franken

100 Peseten 100 Kronen 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpejo

1 Dollar

1 fanad. Doll.

Geld

41,93

0,139 3/047 2,473 54/86 46,80 12/285 68,43 5,415

16/375 2,353

167,23 99,22

20,30 0/722

5,664 80,92

41,53 61,74 48/95 46,80 11,14 2/488 63,34 80,76 33,93 10,27 1/974 1,039

2,485

Ausländische Geldfor

14, September

Brie}

42,01 0,14

3,093 2,477

54,96 46,90

12/315

68,57

5/425 16,415 2,357

167,57 99,34

20,34

0,724 5,676

81,08

41,61 61,86 49,05

46,90 11/16

2,492

63,46 80,92

33,99 10,29

1/978 1,041

Geld

12,585 12,615] 12,565 0,668 e 0,668

41,92

1| 0,139 3,047 2/476

54/78

46/82

12,265

68,43 9,409

16,375 2,393

167,73 99,14 20,30

0,721 9,664 80,92

41,53 61,61 48,99

46,82 11,12 92/488 63,26 80,84 33,94 10,27 1,970

1,039

2,489] 2,486

13, September

Brief

12,995 0,672

42,00

0,141

3,053

92/480 54,88 46,92 12,295

68,57 5,415

16/415 2,357

168,07 99,26

20,34 0,723

5,676 81,08

41,61 61,73 49,05 46,92 11,14 2,492 63,38 81,00 34,00 10,29 1,974 1,041 2,490

ten und Banknoten.

Sovereigns. ..… . 20 Francs-Stüdcke Gold-Dollars Amerikanische: 1000—5 Dollar. . 2 und 1 Dollar. . Argentinische. « « « Belgishe. .....« Brasilianische . « Bulgari\he . «- Canadische . . « . Dil E Danziger .… . - « + Englische: große . . . 1 £ u. darunter Estnische .…. Ine s v a) ranzösishe . .. olländishe .. .…. Ftalienishe: große . 100 Lire u. darunt. Jugo|lawische . Lettländishe .… ... Litauische Norwegische Oesterreich. : große. . 100 Schill. u. dar. Polni)che s Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei . .. Schwedische Schweizer: große .. 100 Frs. u. darunt. Spanische Tichechoilowakische: 5000, 1000 u. 500 Kr. 100 Kr. u. darunter Türkische Ungarische

Reichsmark.)

Prag 973,50,

Polnische

Warschau 456,50.

Notiz für | 1 Stüd

1 Dollar

1 VoUar

1 Pap.-Pefo 100 Belga

1 Milreis 100 Leva

1 fanad. Doll. 100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100 estn. Kr. 100 fionl. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Latts 100 Litas 100 Kronen 100 Schilling 100 Schilling 100 Zloty

100 Lei

100 Lei

100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 Pejeten

100 Kronen 100 Kronen 1 türf. Pfund

bis 100,00 4, Tilsiter Käse

. [100 Pengs I

bis 268,00 4, Kochbutter in Tonnen —,— bis —,— #, Koch- butter gepackt —— bis —,— #, Allgäuer Stangen 20 9/9 90,00 , vollfett 148,00 bis 162,00 #4, echter Gouda 40 9%/% 172,00 bis 184,00 4, echter Edamer 40 9% 172,00 bis 184,00 #, echter Emmentaler (vollfett) 192,00 bis 220,00 Æ, Allgäuer Romatour 20 °/9

Geld

20,38

16,16 4,185

2437 ZA3I 0,64 41,72 0,115

2,415 54,70 46,76 12/25 12,25

5,37 16/225 166/82

19,46 5/65

41,49 61/58

46,76

63,17 80,58 80,58 33,57

14. September

Brief 20,46 16,22

4,209

2,457 2,451

0,66 41/88

0/135 2,435

54/92 46/94 12/29 12,29

5,41

16,389

167,48

19,54 5/69

41,65 61/82

112,00 bis 124,00 4.

im Privatclearing. Briefl.

Devisen.

uszahl.]

Danzig, 13. September. (D. N. B.) Gulden.] Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 99,80 G., 100,20 B., 100 Deutshe Reihsmark —,— G (5- bis 100-Stüde) —,— G., —,— G., —,— B. Auszahlun 100,20 B. Telegraphische:

—,— B. en: Warschau 100 Zloty 99,80 G., London 26,18 G., 26,28 B., Paris 34,91 G., 35,05 B.,, New York 5,2995 G., 5,3205 B., Berlin 212,88 G., 213,72 B. j Wien, 13. September. (D N. B.) [Ermittelte Durhschuittskurse Amsterdam 860,70, Berlin 214,68, Brüssel 89,94, Budapest —,—, Bukarest —,—, Kopen- bagen 117,47, London 26,39, Madrid 69,52, Mailand 43,59, New orf 5383,54, Oslo 132,22, Paris 35,2 tockholm 135,70, Warschau 100,57, Va 173,79. , 13. September. (D. N. B.

569,90,

Wr B.,

Geld

20,38

16,16 4/185

2,438 2/438 0,64 41,72 0,115

2,418 54,62 46,78 12/23 12/23

5,36 16/325 167,31

5/65

41,49 6145

46,78

Schecks:

Marknoten

Danzig

19,46

13. September

Brief

20,46

16,22 4,205

2458 A556 0/66 41,88 0,135

2,438 54/84 46,96 12,27. 12/27

5,40 16/385 167/99

19,54 5/69

41,65 61/69

46,96

63,35 80/98 80/98

10,45 1,94

(Preise in

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

[Alles in Danziger

Amerikanische

London

6, Prag 21,92, Sofia —,—,

Amsterdam 16,384, Berlin ürih 788,25, Oslo 602,00, Kopenhagen 536,50, London 119,85, Madrid 331,00, Mailand 197,50, New York 24,23, Paris 159,50, - Stockholm 618,00, Wien Noten 462,00, Belgrad 55,5116,

735,00, 457,00,

E e Li: A G E i 405 F E Ld cia 2A BE E E V E: r ie E Lp g