1935 / 216 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Sep 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reich8- und Staatsanzeiger Nr. 216 vom 16. September 1935.

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keit der von derselben Macht geforderten „Nichteinmishungs- politik“, (Sehr gut!)

Da wir, belehrt durch unsere eigene und, wie wir feststellen können, auch durch die Ersahrungen anderer Staaten, von Pro- testen und Vorstellungen in Moskau nichts erwarien, sind wir entschlossen, “der bolshewistischen Re- volutionsheze in Deutschland mit den wirk- famen Waffen der nationalsozialistischen Aufklärung entgegenzutreten, Der Parteitag dürfte keinen Zweifel darüber gelassen haben, daß der Nationalsozialismus, soweit es sich um den Versuch des Moskau-Bolschewismus handelt, eiwa in Deutschland Fuß zu fassen oder Deutschlaud iu eine

Fevolution zu treiben, dieser Absicht und folchen Versuchen auf das gründlichjie das Haudwerk legen wird. (Bravo und stürmischer Beifall.)

Weiter müssen wir feststellen, daß es sich hier wie überall um fast aussch{ließlich jüdishe Elemente handelt, die als Träger dieser Völkerverheßung und VölkXerx- zersezung in Ersheinung treten. :

Die Beleidigung der deutschen Flagge die dur eine Erklärung der amerikanischen Regierung als solche in loyalster Weise behoben wurde ist eine Fllustr ation der Einstellung des Judentums, selbsi in beamteter Eigenschaft, Deutschlond gegenüber uud cine wirkungsvolle Be - stätigung für die Richtigkeit unserer national- sozialistishen Geseßgebung, die von voruhercin ab- zielt, ähnkiGße Vorsälle in unserer deutschen Verwaliung und Rechtsprechung vorbeugend zu unterbiuden und auf keiucu Fall aufíommen zu lassen. (Stürmischec Beifall.) :

Sollte aber eine weitere Uuterstreihung der Richtigkeit dieser unser Auffassung erforderli sein, dann wird diese reichlich ge- geben durch die erneute Boykotthezße, die das jüdische Element gegen Deutschland soeben wieder in Gang seßt.

Diese internationale Unruhe der Welt scheint leider auch im Fudentum in Deutschland die Ausfassung ‘erweckt zu hoben, daß nunmehr vielleicht die Zeit gelommen sei, den deut- schen Nationalinteressen im Reiche die jüdischen bemerkbar ent-

genzustellen. Aus zahllosen Orten wird auf das hestigste ge- lagt über das provozierende Vorgehen einzelner Angehöriger diejes Volkes, das in der anffälligen Häufung und der Ueberein- stimmung des JFuhaltes der Anzeicheu auf eine gewisse Planmäßig- Feit- der Handlungen schließen läßt. | L

Dieses Verhalten steigerte sich bis zu Demonstrationen, die in einem Berliner Kino gegen einen au sih harmlojen aus- ländischen Film stattfanden, durch den sih aber die jüdischen Kreise gestört glaubten, " :

Soll dicses Vorgehen nicht zu sehr entschlossenen, im einzelnen nicht übersehbareu Abwehraktionen der empörten Bevölkerung führen, bleibt nur der Weg einer geseßlichen Regelung des Vroblems übrig, (Bravoruse und Händeklatschen). Die deutsche Reichsregierung is dabei beherrsht von dem Gedanken, durch eine einmalige säkulare Lösung vielleiht doch eine Ebene schafsen zu können, auf der es dem deutschen Volke mögli wird, ein erträgliches Verhältnis zum jüdi- schen Volke finden zu können, j N

Sollte sich diese Hossnung nicht erfüllen, die innerdeutsche und internationale jüdishe Hebe ihren Fortgang nehmen, wird eine neue Ueberprüsung der Lage stattfinden.

Jch sHlage nun dem Reichstag die Annahme der Geseve vor, die Jhnen Parteigenosse Reichstagspräsident Göring verlesen wird. S

Das erste und zweite Geseß tragen eine Dankesshuld au die Bewegung ab, unter deren Symbol Deutschland die Freiheit zurü&gewonnen bat (Bravo und Händeklatschen), indem es das Vrogramm der Nationalsozialistishen Partei in einem wichtigen Punkt erfüllt. s 4 : Das dritte ist der Versuch der geseßlichen Regelung eines Provlems, ‘das im Falle des abermaligen Stheiterus dann durch Gefeß zur endgültigen Lösung der Nationalsozialistischen Partei übertragen werben müßte. Hiuter allen drei Geseßen stehi die NationalsozialistiiGe Varici und mit ihre und hinter ihr die deutsche Nation. (Stürmischer Beifall, Bravo- und Heil-Nusfe.)

FG6 bitte Sie, die Geseße anzunehmen! |

Der Führer spriht nur kurz, aber seine Formulierungen sind wieder von fkristallener Klarheit. Er findet minutenlangen, fich immer wieder von neuem wiederholenden Beifall, als ex der Empvörung des ganzen deutshen Volkes über die unerhörten Recbtsbrüche Litauens im Memelgebiet Ausdruck gibt. Als er erklärt, daß die Reichsflagge nur die Flagge sein könne, unter deren Symbol Deutschland die Freiheit zurückgewonnen habe, bricht ein minutenlanger Jubel ans.

Neichstagspräsfident Göring

begründet dann die vort Führer angekündigten drei Geseyße, und zwar das Reichsflaggengeseß, das Reichsbürgergeseß und das Reichsgeseß zum Schuße des deutschen Blutes und der deutschen Eÿre. Er jührte aus:

Mein Führer! Männer des Reichstags!

So grundlegend die Ausführungeu des Führers und Reichsëauzlers soeben geweseu sind, so bedeu- tend sind die GeseßesSanträge, die Fhnen vorliegen. Wir steheu heute am Abshluß einer ersten Auf- bauperiode. Der Reichsparteitag der Freiheit bringt dieses deutlich und klar dem deutschen Volke und der ganzen lt zum Ausdru. Und so sollen auch dieheutigen Gejeße Mark- steine sein am Abschluß dieser ersten Periode und fie sollen Grrindlagen sein zum Aufbau der zweiten und weiteren. i :

Ju ihrer Wichtigkeit gehören diese Geseße, wie vielleicht keine anderen, auf den Reichsparteitag dex Freiheit. Darum auch sind wix so besonders dankbar, daß der Reichstag diese Geseye hier, in dieser Stadt und zu diesem Zeitpunkt. beschließen kann. Ein Volk muß seine Freiheit nach außen gewinnen. Diese Freiheit nach außen kann aber nur gewonnen werden, wenn das Volk vou inuen heraus auch seine eigene Freiheit gestaliet hat. Wir wissen, daß unsere äußere Freiehit duxch das grundlegende Geseß vom 16. März des Jahres, durch das Deutschland wieder seine Wehr- hoheit zurückgewonnen hat, daß dadur die Freiheit nach außen

esichhert worden ist, denn die neue Wehr garantiert ebenso die reiheit wie sie den Frieden garantiert, denn nur im Frieden elbst kann sich auch diese Freiheit auswirken. Aber diese wieder- ewonuene Freiheit braucht auch ein äußeres Zeichen und ein außeres Symbol. Und so wie jede Zeit und jedes System in derx Vergangenheit das ihnen arteigene Symbol g haben, so ist es selbstverständlich, daß das Deutsche Reich, das unter nationalsozialistisher Führung wieder zur Ehre und zur Freiheit zurücgefunden hat, auch ein sichtbar arteigenes Symbol haben muß, daß auch über diesem ueuen Deutschen Reich das Feldzeichen stechen muß, das dieses Reich allein erst geschassen hat, (Beifall.) |

Jch glaube, wix Deutschen sind dem Schicksal dankbar, als diejes Schiésal in einem Augenblick tiefster Not und tiefster Schmach und Schande jene Fahne Schwarz-Weiß-Rot ein- rollte, weil diese Farben und weil diese Fahne nicht wehen durften über einem Deutshland der Schmach und Schande. Denn dieses Symbol, denn diese Flagge Se -Rot war einst gegründet worden und entstanden als Siegeszeichen des damals geeinten Reiches. Als im Spiegelsaal von Versailles das Deutsche Reich verkündet wurde, da wurde auch unter dem Donner der Ei diefe neue Fahne entrollt. Sie wehte über einem Deutschland der

“_ diese Flagge Sra Se B ELLSE

zu müssen (Zustimmung.) Diejenigen aber, t j ieder glaubten, daß sie das Recht auf jene alte ruhmreiche Flagge

Arbeit, über einem Deutschland des Glanzes, au über einem Deutschland, das den Frieden stets eiß ersehn t hat. Mit jener Fahne in den Farben Schwarz-Wei Rot sind für uns Deutshe Ruhmestaten, und sind für uns Deutsche auch ewige Dankesschuld vereint. Und darum gerade danken wir auch dem Schidsal, dar diese Fahne, diese Flagge nicht über dem entarteten Deutschland wehen durfte.

Und wir waren dankbar, daß dieses Deutschland der Schmach und Schande sich ebenfalls seine Cnctgone E in dem da- maligen System gegeben hat, und daß die ru mreiche Farbe Schwarz-Weiß-Rot gestrihen wurde und über dem Deutschland der Systemzeit die Farbe der dreifachen Funternationale wehte: der roten, unter der Deutschland zerstört wurde, der gelben, unter welcher Deutschland ausgepowert und auêsgewuchert wurde, und der schwarzen, die stets mit der roten Hand in Hand gegangen war. (Beifall.) |

Die alte Flagge, sie ist in Ehren eingerollt worden Sie gehört einem vergangenen Deutschland der Ehre an. Abex unter den alten Farbenmit einemneuen Symbol begann der Kampf um die neue Frei- heit. Die Achtung, die wir vor der alten Flagge Schwarz-Weiß-Rot haben, zwingt uns zu verhin- dern und zu verhüten, daß diese Farben und werden zu einem Parteiwimpel, unter dem sich als Siegeszeichen die De 0 Beias verborgen hält! (Stürmischer, lang- anhaltender Beifall.) :

G A nach der nationalsozialistischen.Nevo- lution, nach ihrem Durchbruch und ihrem Sieg überhaupt wieder die Flagge Schwarz-Weiß=-Rot gehißt werden konnte, dann nur deshalb, weil dieses Zeichen den Sieg. errungen. hatie und die Vorausseßung dafür schuf. (Beifall.) Mit um so größerer Empörung mußten wir feststellen, daß uun diese alte ruhmreiche Flagge benußgzt wurde, um sich darunter zu verbergen, daß sie den

; Feigen und Bequemen die Möglichkeit gab, ihre wahre Ge-

i iht allzu deutlich dem neuen Staat gegenüber zeigen S i j die gerade immer die haben scheinbar vergessen, daß es der Frontsoldat Adolf Hitler gewesen ist, der die shwarz-weiß-rote Kokarde wieder aus dem Shmuß herausgezogen hat und sie von neuem dem Volke schenkte. (Beifall.)

Unser Führer ist es gewesen, der die Farben Shwarz-Weiß-Rot wieder rein und wieder chr- lich gemacht hat. Das Hakenkreuz aber wurde zum Feldzeichen, unter dem sih die akftivsten, die revolutionären Kämpfer sammeln konnten. So wie der Nationalsozialismus gleich einem Magnet aus dem deutschen Volk herauszog, was an Stahl und Eisen darinnen war, so war es ‘unser Feldzeihhen, unter welchem sich diese Kämpfer sammelten, unter welchem sie kämpften, fochten und zahlreiche au gestorben sind. Wir wünschen nicht, daß Schwarz- Weiß-RotweiterzumfeigenKompromißentehrt wird. Wir erinnern uns noh, wie man im vergangenen System die uns heiligen Farben Schwarz-Weiß-Rot dadurch herabdegra- dierte, daß uan sie seinerzeit als nationales Feigenblatt vorx die demokratish-pazifistishe Blöße zu seyen glaubte. Wir aber wollen nd dasselbe tun an Kompromissen, wir wollen nicht denen, die ewig zu Feigheit und Kompromissen neigen, die Mög- lihkeit geben, das Hakenkreuz in die jehwarzaweiserote Tlagge Aen und damit kundzutun, da L nach beiden Seiten ónnen, und so ihre wahre Gesinnung um jo leichter zu verbergen (Bravo-Rufe und Zustimmung). E :

Wir wollen uns aber heute, gerade heute am Reichspartei- tag der Freiheit, doch E auch zurüdckerinnern an die Schwere des Kampfes der vergangenen Fahre. Wir wollen vor allem “daran denken, daß es ein st- malig um die Ent S Gese En zwischen zwei Flaggen ging und daß diese Entscheidung grundlegend war für Sein oder Nichtsein unseres Volkes und vielleicht in seiner ferneren. Bedeutung auch um Sein oder Nichtsein aller kultivierten Völker. Zwei Flaggen waren es, die leßten Endes in Deutshland um die Freiheit rangen: ein blutrotes Tuch, in dem cinen der Sowjetstern, in dem anderen aber leuchtend das Sonnenzeichen des Hakenkreuzes.

Männer des Reichstages, die Sie diesen Kampf mitgemacht hatten, die Sie wissen, worum die Entscheidung ging, Sie wissen es auch und das Volk weiß es: Hätte jene rote Flagge mit dem Sowjetstern gesiegt, dann wäre Deutschland untergegangen im Blutrausch des Bolshewismus (sehr richtig). Danken wir Gott und der Vorsehung, daß unser Feldzeichen siegte, deun damit ging sür Deutschland das Wunder auf der VolkswerdungunddamitseinerRettung für alle Zeiteu. Ï /

Wir dürfen nit vergessen, daß in der Entscheidung dieses Feldzeichen immer wieder die Schwachen staxk machte, wir wollen nit vergessen, daß, solange unser Führer unserFeld- zeihen, das Hakenkrenz, mit den alten ruhm- reihen Farben in seiner Faust hielt, er dautit anuch das dentshe Shicksal in seiner Faust gehal- ten hat. Das Halenkrenz ist sür uns ein heiliges Symbol geworden, das Symbol um das unser ganze nen und Fühlen ging, unter dem wir gelitten haben, unter dem wir gefochten haben, Opfer brachten und {ließlich zum Segen des deutshen Volkes auch gesiegt haben. Das Zeichen r uns aber auch noch mehr geworden in diesem Kampf. Denn dieses Zeichen war uns auch ein Symbol un- seres Kampses sür uusere arteigene Rasse, es war uns ein Zeichen des Kampfes gegen die Fuden als Rassenzerstörer. Und deshalb isst es ganz selbstverständlih, daß wenn in Zukunft diese Flagge über Deutschland wehen soll, kein Jude dieses heilige Zeichen hissen darf (Beifall). Die neue Flagge soll aber au ch der Welt klar machen, daß Deutshland sür immer und für O unter dem Hakenkreuz

ehen wird (Beifall). f h f E, diese Flagge kränkt, beleidigt die Nation. Vir haben mit Bedauern festgestellt, was fih kürzlich in Amerika ereignet hat, und wir bedauern das ameri- lanishe Volk darum, daß es gezwungen war. einex folhen Ver- unglimpfung zuzusehen. Wir selbst. aber erflären frei, daß wir in diefer Tat lediglich den Ausfluß sahen, daß ein frecher Jude in seinem abgrundtiefen Haß uns niemals zu beleidigen vermag (lebhafte Zu-

stimmung).

Der Sieg des Hakenkreuzes gab uns die Ehre und gab uns auch die Wehre wieder. Die Wehrmacht sehni sich nach dem Zeichen, unter dem sie wiedererstand. Ohne daß der Sieg errungen worden wäre durch den Kampf und die Opfer und den Einsaß der braunen Bataillone, kein Schiff, kein neues Flugzeug wäre möglih gewesen (Beifall und Zustimmung). Das Hakenkreuz ist darum für uns alle Zeiten dasSymbol der Freiheit, und es ist deshalb nur zwangs- läufig, ‘daß heute am Parteitag der Freiheit au dieses Symbol der Freiheit errihtet wird. So wie wir aber die Freiheit nah außen kar und eindentig festgestellt haben und in diesen Tagen feierten, so wissen wir, daß wir sie nur erringen konnten ‘und behalten ea find wenn wir auch nah innén srei- geworden sind.

Diese Freiheit nah innen galt es vielleicht ‘oft schwerer zu er- ringen. A ist aber möglich, und darum werden heute au ch

gepachtet hätten,

die Grundsäßg heit im Fnner

e festgelegt werden die ne den; denn O

nsürallemalstabil Freiheit kommt aus und nur durch die Reinheit der Rasse

Freiheit auh für ewig behauptet werden.

Gott hat die Raffen geschaffen. Er wollte nihts Gleiches, und wir weisen es deshalb weit von uns, wenn man versucht, mit jenen Mitteln diese Rassenreinheit umzufälschen in eine Gleich- heit. Wir haben erlebt, was es heißt, wenn ein Volk nach den Geseßen, deu artfremden und naturwidrigen Gesehen einer Gleich- heit leben muß, Denn diese Gleichheit gibt es nicht,

Wir haben uns nie zu ihr bekannt, und deshalb müssen wir sie

au in unseren Geseßen grundsäßlih ablehnen und müssen uns bekennen zu jener Reinheit der Rasse, die von der Vorsehung und der Natur bestimmt ge- wesen ift.

Es ist ein Bekenntnis zu den Kräften und Segnungen germanishch-nordishen Geistes. Wir wissen, daß die Blutsünde die Erbsünde eines Volkes ist. Wir selbst, das deutsche Voll, haben schwer an dieser Erbsünde leiden müssen, Wir wissen, daß die leßte Wurzel allen Zersalls Deutschlands aus dieser Erbsünde lezten Endes lam. Wir müssen daher wieder ver: sucheu, Anschluß zu gewinnen an die Geschlechterreißen aus grauer Vorzeit, Es ist sürwahr die Rettung in lehter Stunde gewesen, und hätte uns Gott und die Vorsehung den

rve nicht ae ee so wäre aus der Erhb-

ünde, aus dem Verfall Deutschland nie wieder emporgestiegen. (Beifall) -- ;

Wer aber noch im Zweifel darüber ist, daß das deutsche Volk, und zwar gerade das Volk in seinen breitesten Schichten, nicht artverdorben, sondern gesund in seinem Kerne ist, der konnte das heute erleben, wenn er in die Augen der Hunderttausende sah, die in Reih und Glied heute an ihrem Führer vorbeiziehen durften. Das war Reinheit der Rafse, was dort im Gleichshritt vorbei- marschierte. Und es ist Pflicht einer jeden Regierung und es ist vor allem Pflicht des Volkes selbst, dafür zu sorgen, daß diese Reinheit der Rasse nie wieder angekränkelt und verdorben werden kann.

Diese Geseße, Männer des Reichstages, sind dem Volke ein neuer Beweis, daß Führer und Partei unerschütter- lich festhalten an den Grundlagen unseres Parteiprogramms (Bravo, Beifall). Darum sollen die neuen Geseßze hente am Parteitag der Freiheit sür immer die Sen uach inuen und außen sichern als Grundlage für den

ufftieg unseres Volkes. Fch verlese deshalb jeyt die Geseßes- anträge, die eingebracht worden sind von der Nationalsozialistischen

raltion, die Anträge Hitler, Göring, Heß, Dr. a und Genossen.

er Reichstag wolle beschließen, folgenden Geseßesentwürfen die verfassungsmäßige Zustimmung zu geben:

Das Reichsflaggengeseg.

Der Reichstag hat einstimmig das folgende Geseß beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1. Die Reichsfarben sind shwarz-weiß-rot.

Artikel 2. Die Reichs- und Nationalflagge ist die Hakens freuzflagge. Sie ist zugleich Handelsflagge.

Artikel 3. Der Führer und Reichskanzler bestimmt die Form der Reichskriegsflagge und der Reichsdienstslagge.

Artikel 4. Der Reichsminister des Funern erläßt, soweit nicht die Zusländigkeit des Reichskriegsministers gegeben ist, die zur Durchführung und Ergänzung diefes Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Artikel 5. Dieses Gesetz tritt am Tage nah der Verkündung in Kraft. /

Nürnberg, 15. Septeniber 1935.

Der Führer und Reichskauzler. Der Reichsminister des Fnnern.

Der Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht.

Das Reichsbürgergeseh.

Der Reichstag hat einstimmig das folgende Geseß beschlossen, das hiermit verkündet wird:

8 1. e Staatsangehöriger ist, wer dem Schußverband des Deut- schen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist. (2) Die Staatsangehörigkeit wird nah den Vorschriften des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgeseßes erworben.

8 S

(1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er E und geeignet ist, iu Treue dem deutshen Volk und Reih

u dienen. s (2) Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung des Reichs- bürgerbrieses erworben. : Z

(3) Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen poli-

tisheu Rehte nah Maßgabe der Geseße. 8 3. R,

Der Reichsminister des Junern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers die zur Durchsühung und Ergän- zung des Geseßes- erforderlichen. Rehts- und Verwaltungsvor- schriften.

Nürnberg, 15. September 1935.

Der Führer und Reichskanzler. Der Reichsminister des JFunern,

Das Gesez zum Schuze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre.

Durchdrungen von der Erkenntnis, daß die Reinheit des vouffen Bis die Vorausseßung sür den Fortbestand des deut- chen Volkes ist, und beseelt von dem unbeugsamen Willen, die deiiche Nation für alle Zukunft zu sichérn, hat der Reichstas einstimmig das folgende Geseß beschlossen, das hiermit verkünde wird: è

Ai ° (1) Eheschließungen A Juden und Staatsangehörigen

\chlo E. Sven P T sie zur Umgehung diese eseßes im Auslande gesczio}jen ind. B C) Die Nichticteitlage kann nux der Staatsanwalt erhebe.

Ä

8 2. j- Außereheliher Verkehr zwishen Juden und Staatsangehör gen deulschen oder artverwandten Blutes is verboten.

8 3. L

uden dürfen weiblihe Staatsaugehörige deutschen oder ar i

vecictibten Blutes unter 45 Jahren nicht in ihrem Haushalt be schäftigen.

4. l G Juden ist das Hissen Reichs- und Nationalflagge und das

i ben verboten. L Taae rit ibnen "das Heigen der jüdischen Farben 9 t t. Y I Die Ausübung dieser Befugnis steht unter staatlichem Schuß

nen oder artverwandten Blutes sind verboten. Troßdem G j

Neichs- uud Staatsanzeiger Nr. 216 vom 16. September 1935.

8 5.

(1) Wer dem Verbot des § 1 zuwiderhandelt, wird mit Zucht- hen e N Wali dés Soi) Beaiéi bes 4

(2) Der Mann, der dem Verbot des § 2 zuwiderhandelt, wird

mit Gefängnis oder mit Zuchthaus bestraft. 5

(3) Wer den Bestimmungen der §8 3 oder 4 zuwiderhandelt,

wird mit Gefänguis bis zu einem Fahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft. ain

8 6. Der Reichsminister des Junern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers uud dem Reichsminister der Justiz

die zur Durchführung und Ergänzung des Gesezes erforderlicheu Rechts- und Verwaltungsverschrifieu. s y s

S 7.

Das Geseg tritt am Tage nach der Verkündung, § 3 jedo erst am 1. Januar 1936 in E g, 3 3 jedoch

Nürnberg, 15. September 1935.

Der Führer und Reichskanzler. Der Reichsminister des Jnnern,. Der Reichsminister der Justiz. Der Stellvertreter des Führers.

Alle Geseße werden von den Männern des Deutschen Reichs- tags einstimmig angenommen.

Die Annahme wird: vom ganzen Haus mit einem unbe- shreiblichen, minutenlaug dauernden Jubel, Heilrufen und Beifallklatschen begrüßt.

Neichstagspvräfident Göring hielt darauf folgende Ansprache:

Jndem Sie, meine Herren Abgeordneten, durch Erheben von den Siten diesen Geseßesanträgen Hitler, Göring, Heß, Dr. Frik und Genossen Fhre Zustimmung gegeben, stelle ih hiermit fest, daß alle drei Gesete, wie nit anders zu erwarten, gemäß der neuen Geschäftsordnung, einstimmig angenommen sind.

Mein Führer! Mit dieser Aunahme düxsen wir Fhnen gleichzeitig, wenn überhaupt möglich, den Dank ab- statten, den heute das deutshe Volk empfindet für diese säkularen Geseße, die Sie dem Volk für sein Glü und seine Zukunft geschenkt haben. Wir vermögen den Dank, mein Führer, niht in Worten auszusprehen, wir vermögen auh nicht unsere Treue und Zuneigung zu Fhnen durch Worte zu doku- mentieren. Alles was an Dank, an Liebe und an Lire N Vertrauen zu Fhuen da ist, mein

ührer, das ist Fhnen heute aus Hundert- tausenden von Augen entgeg Ein ganzes Volk,.eine ganze Nation fühlt sich heute stark und glücklich, weil in Fhuen diesem Volke nicht nur der Führer, weil in Jhnen dem Volke auch der Retter erstauden ist. (Stürmischer Beifall.)

: Männer des Reichstags, Sie aber bitte ih, sich des Ernstes dieser Stunde und seiner ungeheuren Bedeutung bewußt zu sein. Bedenken Sie, Fahrtausende alte Sehnsucht der Deutschen ist durch den Führer zur Wirklichkeit geworden: Ein Volk, ein Reih, ein Führer. Und darüber unsere Flagge, unser Feldzeichen, unser Hakenkreuz. :

Unserem Füährer, dem Retter und Schöpfer Sieg-Heil, Sieg-Heil, Sieg-Heil!

Die Sitzung ist geschlossen.

Als si der erneute Beifallsorkan gelegt hat, tritt

der Füßrer

an die Brüstung dex Empore und richtet an das Haus folgende Schlußworte: :

Meine Herren Abgeordneten!

Sie haben jeßt cinem Geseß zugestimmt, dessen Be- deutungerst nach vielen Jahrhunderten im ganzen Umfang erkannt werden wird. Sorgen Sie dafür, daß die Nation selbst den Weg des Geseyes nicht verläßt! Sorgen Sie dafür, daß unser Volk selbst den Weg des Geseßes wandelt! Sorgen Sie dafür, daß dieses Geseß geadelt wirddurch die unerhörtesteDisziplindes ganzen deutshen Volkes, sür das und für die Sie ver- antworilih sind.

Während das Haus das Horst-Wessel-Lied anstimmt, verläßt der Führer und mit ihm die Reichsregierung den Sißungssaal.

engeleuchtet.

Die neuen Gesetze.

Der Reichstag hat in seiner denkwürdigen Sißung auf dem fiebenten Reichsparteitag drei Staatsgrundgeseße von höchster politisGer Bedeutung beschlossen.

Durch das Reichsslaggeugeseß wird die siegreiche Hakenkreuzflagge zur alleinigen Reihs- und Natioualflagge des ritten Reiches erhoben.

Das Reichsbürgergesesß legt den Begriff der Staats- angehörigkeit und die Grundsäße des Reichsbürgerrehts im Sinne des nationalsozialistishen Progranims endgültig fest. Das Reihsbürgerrecht wird fortan der JFubegriff der höchsten und ehrenvollsten Verantwortung

E die deu Volksgenossen anvertraut werden un,

Im engsten Zusammenhang mit diesem Geseß steht das dritte, das Geseß zum Schuß des deutshen Blutes und der deutshen Ehre. Judem dieses Geseß den im Reichs- bürgergeseß festgelegten Begciff der Staatsangehörigkeit seinen Bestimmungen zugrundegelegt, vermeidet es, getren dem vom Führer wiederholt ansgesprohenen Grundsaß nationalfozialistischer Staatspolitik, Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten.

Der Führer über Bedeutung der neuen Gesegze.

eim Sonntagabend, nach dex Reichstágssiyung, hatte Zer

Führer eine Reihe leitender A er Partei aus allen

pee eten Deutschlands zu einer Abschiedsseier in den Deutschen geladen.

_ Bei diesem Zusammensein sprach der Führer den verantwort- lichen Leitern der Reichsyarteitagorganisation seinen Dank aus für die geleisiete Arbeit und nahm die Gelegenheit wahr, die Bedeutung der neu erlassenen Geseze zu unter- streich en und darauf hinzuweiseu, daß diese nationalsozialistische Gesezgebung die einzige Möglichkeit eröffne, mit den l Deutschland lebenden Juden in ein erträg- lches Verhältnis zu kommen,

D Der Führer betonte insbesondere, daß den Juden in euischlan® nach diesen Gesetzen Möglichkeiten ihres weisen Eigenlebeunus auf allen Gebieten eröffuet

ürden, wie sie bisber in keinem anderen Lande zu verzeihnen felen, Jm Hinblick darauf erneuerte der Führer deu Befehl für er Partei, jede Einzelaktiou gegen Juden, wie

isher, zu unterlassen.

Dritte Verordnung zur Aenderung der Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung. Vom 12, September 1935.

Auf Grund von § 2 Abs. 2 des Gesetes über die Devisen- bewirtschaftung vom 4. Februar 1935 (Reichsgeseßbl. T S. 106) werden im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister, dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft die Richtlinien für die Devisen- bewirtschaftung vom 4. Februar 1935 (Reichsgeseßbl. I S. 119) in der Fassung der Ersten und Zweiten Verordnung zur Aenderung der Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung und der Ergänzungs8verordnung zur Zweiten Verordnung zur Aenderung der Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung vom 25. Februar 1935, 15. Mai 1935 und 21. Mai 1935 (Reichsgeseßbl. I S. 282, 513, 552, 605, 682) mit Wirkung vom 1. OŒtober 1935 wie folgt geändert:

1, Jm Abschnitt T Nr. 1 sind hinter dec Begriffsbestimmung "D folgende Begriffsbestimmungen einzufügen: „Duxrhführungsvergrdnung: die Durhführungsverordnung um Geseh über die Devisenbewirtschaftung vom 4. Fe- ruar 1935; _

Zweite Durchführungsverordnung: die führungsverordnung zum Gejeß bewirtshaftung vom 24. TFuli 1935;

Férner sind im Abschnitt T Nr. 1 an entsprechender Stelle

folgende Begriffsbestimmungen einzufügen:

En Erfüllung eines Teils einer Verbindlichkeit aus der Wareneinfuhx durch Bezahlung von Nebenkosten desselben SATenge Gas für Rehnung des ausländischen Gläubigers oder Verwendung eines Teils einzr Forderung aus der Wee b zur Bezahlung von Nebenkosten desselben Warengeshäfts für eigene Rehnung;

Schiffsagenten: inländishe Schiffsmakler, inländishe Schiffs- agenten und solhe inländishe Niederlassungen aus- ländisher See- und Binnenschiffahrtsreedereien, die wie ein Schiffsagent für diese tätig sind;

S zur Ausrüstung eines Schiffes Uavenaige ebensmittel, Antriebstoffe (Bunkerkohle, Dele und dergl.)

und sonstige Gegenstände sowie Ausbesserungsarbeiten und ähnlihe Aufwendungen;

Sperrforderungen: Forderungen eines Ausländer? gegen einen Fnländer, über die auf Grund des Devisengeseßes, einer n e e rift oder des Vorbehalts einer Devisenstelle 18 Abs. 1 des Devisengeseßes) nur mit Genehmigung verfügt werden darf;

Tilgungssperrguthaben: Kreditsperrguthaben, die durch eine regelmäßige Tilgung nah Abschnitt TV Nr. 46 Abs. 1 zu e) entstanden sind;“.

2. Jm Abschnitt T erhält die Begriffsbestimmung „Kreditsperr- guthaben“ folgende Fassung:

„Kreditsperrguthaben: Sperrguthaben, die durch eine Kredit- rüdzahlung nach Abschnitt [V Nr. 43 oder 45 Abs. 2, dur eine regelmäßige Tilgung nah Abschnitt IV Nr. 46 Abs. 1 zu e) oder die nah den §§ 16, 17, 18 Abs. 1 des Devijen- geseßes entstanden sind, soweit die Sperrguthaben nicht unter den Begriff Auswanderungsguthaben fallen ;“.

8. Fm Abschnitt T Nr. 1 sind in der Begriffsbestimmung

„Spediteure“ die Worte „sowie solche Vertreter ausländischer

Schiffahrtsunternehmungen, die vor dem 1. Oktober 1934

eine allgemeine a a nah Abschnitt TIT Nr. 28 der

Richtlinien vom 23. uni 1932 besessen haben“ zu streichen. 4, Jm- Abschnitt T Nrx.-L ist als. Abs. 2 anzufügen: „(2) Unwirksam M aintaas Devisenerwerbsgenehmigungen (Devisenerwerbsbescheinigungen) sind an die Stelle, die sie ausgestellt hat, zurückzugeben.“. ö. Abschnitt T Nr. 12 wird wie folgt geändert: Jm Abs. 2 Saß 1 sind die Worte „sowie folgende mit dem einzelnen Einfuhrgeshäft unmittelbar zusammenhängende Nebenkosten der Wareneinfuhr, soweit diese im Kaufpreis nicht enthalten sind: an Ausländer zu zahlende Transporikosten, Zahlungsverbindlichkeiten aus ZTransportversicherungen und an Ausländer zu zahlende Einkaufsprovisionen“ zu streichen. Jm Abs. 3 ist als Unterabsab c) einzufügen: „E) für die mit der Wareneinfuhr in Verbindung stehenden ebenkosten, - soweit sie im Ksufpreis nicht enthalten und erstmalig nah dem 30. September 1935 fällig ge- worden sind; “.

6. Abschnitt T Nr. 29 L 2 erhält folgende Säße 6 bis 8: „Bei genehmigungsbedürftigen Verrechnungen genügt es, wenn jeweils nah Ausgleichung der beiderseitigen Rech- nungsposten die Gesamtsumme der Verpflichtungen, die durch Verrehnung getilgt worden sind, von dem Höchst- betrag abgeschrieben wird. Soweit nichts anderes bestimmt ist, ‘unterliegen die Verrehnungen niht den Vorschriften über private Verrehnungsgeschäfte. ertrauenswürdigen s: le peubiit allgemeiner Genehmigungen, die einen besonders umsangreihen Kontokorrentverkehr mit ausländischen Des haben, kann gestattet werden, genehmigungs-

ürftige Verrehnungen von Forderungen und Verbind- lichkeiten, auf die sich die Genehmigung bezieht, ohne An- rechnung auf den Höchstbetrag und M ohne H 248 Ï Tie von dem betreffenden Höchstbetrag vorzu- nehmen.“

7. E I Nr. 33 Abs. 2 erhält folgenden Say 3: „Nr. 29 Abs. 2 gilt entsprechend.

8. Jm Abschnitt Il Nr. 4 ist folgender Abs. 3 anzufügen: „(3) r Fnhaber einer Genehmigung nach Abs. 1 oder einer allgemeinen Genehmigung, die zu Kassa-Usance- geschäften berechtigt, hat ‘das Kassa-Usancegeschäft in der Weise durchzuführen, daß die angefallenen Devisen an die Reichsbánk oder eine Devisenbank gegen Reichsmark ver- kauft und die benötigten Devisen gleichzeitig gegen Reichs- mark erworben werden. Die Frei abebesceinigung der Reichsbank (vgl. Abschnitt T Nr. 9) ist hierbei vorzulegen.“ 9, Abschnitt 11 Nr. 5 Abs. 1 erhält folgenden Saß 2: Die Genehmigung is jedoch erforderli, wenn der Gläu- biger ein inlän isches reditinstitut ist... 10. Abschnitt 11 Nr. 9 zu b) erhält folgende Fassung: 1 die Stundung, soweit nicht mit Fe T ins- oder Til- ungsbedingungen zuungunsten des Schuldners abge- ändert werden und der Zinssaþß die jeweils von der Reichsftelle i Devisenbewirtshaftung festgeseßte ange- messene Höhe niht übersteigt;“. 11. Jm Abschnitt 1 sind hinter Nr. 14 als Nr. 14A und 14B einzufügen: :

14 A. Ohne Genehmigung nah § 11 des Devisengeseyes fann ein Znländer Reichsmarkzahlungen bei einem inlän- dischen Rehtsanwalt oder Notar zu treuen Händen unter der Ian eng hinterlegen, daß der Rechtsanwalt oder Notar unverzüglih die zur hlung des Reichsmark- betrages an einen ausländischen Berechtigten oder zu dessen Gunsten an dritte Personen erforderliche Genehmigung E uht und den Betrag, falls die Genehmigung rwa wird, alsbald an den zahlenden Fnländer zurüdzahlt. 14 B. Eine Genehmigung nach § 11 des Devisengeseges ist

. nicht erforderlih zur Abführung der Stenerabzngsbeträge

Zweite

Durch- über die

Devisen-

: ———

von inländishen Einkünften -eines A!!slöuders. j

S. 3

12. Jm Abschnitt 11 Nr. 21 ist hinter den Worten „negenüb Ausländern haben“ cigiai: its

„oder sonstige Werte besißen, die nux mit Genehmigung

erworben werden dürfen oder über die nur mit Genehmi-

gung verfügt werden darf“. Als Say 2 ist anzufügen:

„Beim Uebergang von Vermögenswerten einer Kapital- esellshaft auf Grund des genannten Gesetzes besteht feine nbietungspfliht nah § 1 der Durhführungsverordnung.“

13. Fm Abschnitt 11 ist hinter Nr. 27 als Nr. 27A einzufügen: „27 A. Genehmigungen zur Versendung oder Ueberbrin-

ung von Zahlungsmitteln, Wertpapieren, Gold- oder Fdelmetallen berehtigen nit zur Versendung odec Ueber- bringung diesex Werte im aufgegebenen Gepäck oder in Gütern des Eisenbahn- und sonstigen Landfrahhtverkehrs sowie des See- und Luftfrachtverkehrs ins Ausland oder aus dem Jnland in die badishen Zollausshlußgebiete, es sei denn, daß sih aus dem Genehmigungsbescheid ausdrüdck- lich etwas anderes ergibt und die Versendung in solchen Gütern erfolgt, die nach zollamtliher Nahshau von einer Zollstelle verschlossen worden sind.“

14. s Abschnitt 11 Nr. 28 zu h) ist folgender Saß 2 anzu-

Ügen:

„Nr. 27 A gilt entsprechend.“.

15. Fm Abschnitt Il Nr. 37 ist am Ende anzufügen:

„S) für Preisnachlässe nah Abschluß des Kaufvertrages, E diese Maßnahmen nah kaufmännishen Grund- ätzen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Auf- rehterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländishen Wettbewerbern, gerechtfertigt sind.“.

Ferner ist folgender Abs. 2 anzufügen:

(2) Als Verfügung nah § 9 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 14

des Devisengeseßes gilt es niht, wenn zweifelhaft ge-

wordene Forderungen gegen Ausländer, ohne daß ein aus- drülicher Verzicht oder Erlaß vorliegt, ganz oder teil- weise abgeschrieben werden.“.

16. Abschnitt Il Nr. 40 zu þÞ) erhält folgende Fassung:

(b) die Stundung, soweit nicht mit ihr die Zins- oder Til- gungs8bedingungen zuungunsten des Schuldners ab-

geändert werden und der Zinssaß die jeweils von der Reichsstelle für Devisenbewirtshastung festgeseßte Höhe nicht übersteigt; “.

17. h Abschnitt 11 Nr. 43 Abs. 2 Satz 1 sind hinter der lammer „(§ 28 Abs. 3 des Devisengeseßes)“ die Worte „, eines

Reiseverkehrsabkommens (vgl. Nr. 80 Abs. 2) oder einex p Mitnahme von inländijhen Scheidemünzen berehtigen- en Einzel- oder allgemeinen Genehmigung“ einzufügen.

O IT Nr. 43 Abs. 2 Sat 3 und 4 erhalten folgende Fassung:

„Die Erklärungen müssen den umgewechselten Betrag in giffern und Buchstaben, den Tag der Umwechslung, den amen und die genaue Anschrift dieser Personen sowie die Angabe enthalten, ob der umgewechselte Betrag auf Grund einer Dringlichkeitsbescheinigung, eines eiseverfehr8- abkommens oder einex zur Mitnahme von inländischen Scheidemünzen berechtigenden Einzel- oder allgemeinen Pana ins Ausland überbracht worden ist; sie müssen von den Reisenden, welche die Scheidemünzen um- gewechselt haben, unterschrieben sein. Die Kreditinstitute und Reisebüros müssen sich den Reisepaß dieser Personen vorlegen lassen und dessen Nummer und Ausstellungsstelle auf der Erklärung vermerken“.

18. Fm Abschnitt 11 Nr. 44 i} folgender Say 2 anzufügen: „Die Erklärung der Annahme an Erfüllungs Statt hat dahin zu lauten, daß die Zahlung auf Sperxkonto in vollex Höhe des Nennwertes, bei Fremdwährungsverbindlichkeiten um- gerechnet zum amtlichen Berliner Mittelkurs der betreffen- den Währung an dem der Zahlung vorangehenden Werk- tag, als Erfüllung der Forderung angenommen wird.“.

19. Ae T a IT Nr. 55 wird wie folgt geändert:

Ab}. 1 zu b) erhält folgende Fassung:

„Þ) zur Bezahlung von Leistungen an Fnländer, die im Zusammenhang mit der Entstehung oder Verwaltung des Sperrguthabens oder anderer gesperrter Ver- mögenswerte des Kontoinhabers eliutvet werden & B. Gerichts- und Anwaltskosten, Bankprovisionen,

epotgebühren). Als gesperrte Vermögenswerte im Sinne dieser Vorschrift gelten auch solhe Werte, durch deren Veräußerung ein Sperrguthaben oder eine son- stige Sperrforderung entsteht ;“. Jm Abs. 2 zu c) ist an Stelle des Wortes „Betriebskosten“ zu seyen „Vertriebskosten.“. 20. At 2 e 11 Nx. 80 wird wie folgt geändert: Abj. 2 erhält folgendez Fassung:

„(2) Einer Dn gee R ung E Abs. 1 bedarf

es nit, soweit neben der Mitnahme von Reiseshecks, Kre-

ditbriefen oder anderen Zahlungsmitteln die Mitnahme eines weiteren Reihsmarkbetrages über die Freigrenze

S in inländishen Scheidemünzen oder ausländischen eldsorten nah den zu den einzelnen Reiseverkehrsabkom-

men ergangenen Vorschriften der Reichsstelle für Devisen-

bewirtshaftung zugelassen ist.“. Als Abs. 4 ist anzufügen:

(4) Jn den Fallen der Abs. 1 und 2 gilt Nr. 27A ent-

sprechend“.

21. Jm Abschnitt 111 ist hinter Nr. 1 einzufügen:

„Zu § 34 des Devisengeseßes 1 A. Beauftragen die in § 34 des Devisengesebes genannten ausfunftsberehtigten Stellen Bedienstete ihrer Behörde oder anderer Behorden mit der Einholung von Auskünsten, so sind diese Perjonen mit einem allgemeinen Ausweis oder einem shriftlihen Ein; aues zu versehen, aus denen ih ihre Befugnis zur Ee ung der Auskünfte ergibt. Bei chriftlihen E en ift auf den allgemeinen Aus-

weis odex den Einzelaustrag Bezug zu nehmen.“.

22. Jm Abschnitt 111 ist hinter Nr. 10 als Nx. 10 A einzufügen: „10 A. Den Prôäjidenten der Landesfinanzämter kann eine allgemeine Genehmigung erteilt werden, die Befriedigung von Steuerforderungen inländisher Abgabenberecchtigter aus dem inländishen Vermögen ausländisher Steuer- \{huldner A betreiben. Die Vollstreckung in Sperrguthaben 1stt auf Grund dieser allgemeinen [BENE Rg nur zus- lässig, wenn es sich um die in Abschnitt 11 Nr. 53 Abs. 1 R IEA Sperrguthaben handelt. Soweit die allge-

meine Genehmigung reiht, bedarf der ausländische Shuld- ner und dec inländishe Drittshuldner keiner Genehmigung zur Leistung. Die Präsidenten der Landesfinanzämter sind ermächtigt, die allgemeine Genehmigung auf die ihnen nacgeordneten Steuerbehörden zu übertragen.“.

23. Jm IV. Abschnitt, 1. Unterabschnitt (Waren- und Dienst- leistungsverkehr) erhält die Ueberschrift vor Nr. 1 bis 12 die Fassung „Wareneinfuhr“.

24. U Abschnitt 1V Nr. 1 Abs. 1 ist zwischen dèn Worten „zur Bezahlung eingeführter Waren“ und „erteilen“ einzufügen:

O der etwa im Kaufpreis enthaltenen Neben- osten“.

25. Abschuitt 1V Nr. 2 erhält folgende Fassung:

E Die Erteilung von a[lgemeinen gun und inzelgenehmigungen für - die Bezahlung der in Ver“bin-