1920 / 151 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Die Jahresrechnung ift 14 Tage vor der Mitaliederversammlung dem Nechnungsprüfer vorzulegen. Dieser hat die Jechnung und die

Kasse zu prüfen und über den Befund der Mitgliederversammlurg Be richt zu erstatten.

VI.

8 16

Bekanntmachungen.

Oeffentliche Bekanntmachungen des Verbandes erfolgen in dem Verbandsorgan oder in den vom Vorstand zu bestimmenden Tagesp

blättern und Fadygeitshriften. Ordnungsfstrafen.

Wegen \{uldhafter Verleßung der Vorschriften der Bundesrats- verordnung vom 15. August 1917 (Reichsgesehbl. S. 720), der Saßzung, der Anordnungen der Verbandsorgane oder der Verkehrsbehörden, soweit der Betriebsverband mit ihrer Durhführung betraut ist, kann der Vor- stand ein Mitglied mit einer Ordnungsstrafe von 10 bis 500 Mark belegen, welhe im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens beitreibbar

ist. Im Wiederholungsfalle kann das Mitglied auf bestimmte Zeit von den Einrichtungen des Verbandes ausgeschlossen werden. | Gegen die Entscheidung des Vorstandes findet innerbalb zweier Wochen seit Zustellung die Beschwerde an die Aufsichtsbehörde statt. Berlin, 10. Juli 1920. Schiffahrtsabteilung beim Reichsverkchrsmènisterium. Ulderup. |

BETLAUnTRaM Una.

Dem Bäkermeister Georg Wendis O U Miedersedltib ist auf Grund von § 2 Absaß 2 der Bekanntmachung zur Fern- haltung unzuverlässiger Personen vom 23. September 1915 der Handel mit Gegenständen Des TaglWen Bedarfs, insbesondere Brot und Mehl, wieder gestattet worden. Die in Nr. 75 des „Neichs- und Staatsanzeigers“ vom 10. April 1920 veröffentlihte Untersagung des Handelsbetriebes ift aufgehoben.

Dresden-A., am 8. Juli 1920.

Die Amt3hauptmannschaft. J. A.: Dr. Nups6.

arr ear rE n

Bekanntmachung Dem Kohlenhändler Hermann Holtus in Oberhausen, Mellinghoferstraße 153, ist durch Verfügung der unterzeichneten Polizeiverwaltung auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitte lm aller Art fowie mit rohen Naturerzeugnissen, Heiz- und Leucht stoffen wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Oberhausen, den 2. Juli 1920. Die städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. F. V.: Menne.

Preuf;en. Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Versetzt sind die Regierunas- und Bauräte: Geheimer Baurat Professor Ehrhardt von der Regierung in Danzig an die Regierung in Erfurt, Rosenfeld vom Hochbauamt in Naugard an die Negierung in Hannover, Schumann von der Regierung in Stade an das Hochbauami in Verden a. d. Aller, Heinrich Müller vom Hochbauamt in Kosel an die Negierung in Koblenz, Uchtenhagen vom Hochbauamt in Jßehoe an das Hochbauaml II[ in Berlin (Bereich der Regierung Potsdam), Pfeil vom Polizeibauamt IL in Neukölln an die Regierung in Stettin, Koerbel von Wyk auf Föhr an die Negierung in Stralsund und Achenbach von Dingelstädt an das Hochbau- amt in Schlawe.

Dem Negierungs- und Baurat Mandke in Swinemünde ist die Vorstandsslelle des Hochbauamts daselbst verliehen.

Der Negierungs- und Baurat Rimek in Swinemünde ist in den Nuhestand verseßt.

Ministerium für Volkswohlfahrkt.

Der Bezirkswohuungsaufsichtsbeamte, Regierungs- und Bau- rat Schmidt in Königsberg ist in gleicher Eigenschaft an die Regierung in Potsdam verseßt worden.

Der bisherige Negierungsbaumeister Lindemann in Königsberg ist zum Negierungs- und Baurat enannt worden unter Verleihung der planmäßigen Stelle des Bezirkswohnungs- aufsichtsbeamten bei der Regierung in Königsberg.

Ministerium für S Kunst : und Volksbildung.

Die Preußische Staatsregierung hat die Wahl des Direktors der Friedrichs\hule in Gumbinnen Dr. Lis co zum Direktor des Friedrich-Wilhelms-Gymnasiums in Neuruppin bestätigt.

Der Professor Dr. Eugen Kurz in Münster ist zum Ab- teilungsvorsteher am Anatomischen Jnstitut der Universität in Münster und

der bisherige Präparandenanstaltsvorsteher Kobel aus Patschèau, Negierungsbezirk Oppeln, zum Kreisschulinspektor in Rybnik 1 ernannt worden.

v

BDeXTanntmaGuUn@ck

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ih dem Kaufmann Josef Schneegans, Charlotten- burg, Kleiststr. 41, wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be- darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb UNTEr Ta at,

Berlin O. 27, den 6. Juli 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Heyl.

BeranuntmaP una _ Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) habe ih dem Kellner Hans Piectras, Berlin, Kulmstr. 30, wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des tägliche n_ Bedarfs wegen Unzu- verläsfigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin O: 20, den b. Jult 1920: Der Polizeipräsident. Abteilung W.! F. V.:

Heyl.

Bekanntmack{@unag.

Dem Bäermeister Friedrich Kempf, geboren am 26. Mai 1869 zu Frankfurt a. M., wohnhaft zu Frankfurt a. M, Mosel- siraße 31, Geschäftslokal ebenda, wird hierdurd) wegen Ünzuverläfsig- Teit der Da erei DeIrteD geschlosfen und der Handel mit Gegenständen des täg lichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitttln aller Art, ferner rohen Mau erge gnt) len, Dekz- und Leuchtstoffen sowte jeglihe mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem folhen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbe- betrieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 8. Juli 1920.

Der Polizeipräsident. J. A.: Auerba ch.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 88 1 und 2 der Bekanntmachung vom 23. tember 1915 habe ich mit Wirkung vom 10. Juli d. J. SCdlachtermeister Heinaß in Adendorf die Ausübun g Schlachtergewerbes sowie den Handel mit Fleis ch und Wurstwaren wegen Unzuverläfsigkeit untersagt. (Die

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S (es) D D

ck

| Bekanntmachung wird vorschüssig vom Kreisaus\{huß des Landkreises

Lineburg bezahlt. )

Lüneburg, den d. Juli 1920.

Der Landrat des Landkreises Lüneburg. Albrecht.

(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Vorgestern abend fand unter Beisemm des Herrn Reichs- prösidenten eine Besprechung der in Berlin anwesenden Mitglieder des Kabinetts über die Lage in Spaa statt. Daran O fich eine Aussprache mit den Parteiführern, an der auh Mitglieder des preußischen Kabinetts teilnahmen. Für gestern Morgen war eine gemeinsame Sißzung des Haus- haltsausschusses und des Neichsrais einberufen. Die Be- O éine waren streng vertraulich.

In den mit den Parteiführern, dem gus sub und dem Neichsrat gepflogenen Besprehungen über die Be- dingungen der Entente, betreffend die Entwaffnung wurde laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ vom Reichsminister Koch einleitend hervorgehoben, daß der, Reichskanzler und die in Spaa anwesenden Mitglieder der Reichsregierung über die Auffassungen dieser Organe unter- richtet sein müßten, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Die Bedingungen der Entente lösten die s{chwersten Bedenken aus. Jusbesondere erblickten die Parteien einmütig in der Be- drohuug mit der Beseßung deutschen Gebiets eine \{chwere Ge- fährdung unserer staatlichen Existenz und der Herstellung eines ehrlichen und friedlichen Zusammenarbeitens. Die Vertreter der Regierung in Spaa sind von dem Ergebnis der Be- sprechungen unverzüglich in Kenntnis geseßt worden.

Auf die in der Presse wiedergegebene Note der Friedens- konferenz, in der die deutshen Beschwerden hinsichtlich der Volksbefragung in Eupen und Malmedy als un- begründet bezeichnet wurden, hat die Deutsche Regierung, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ erfährt, nunmehr geantwortet. Die mit neuem urkundlichen Beweismaterial versehene Antwort- note stellt zunächst fest, daß die Konferenz das von der Deutschen Regierung vorgelegte Material nur unvollständig und die von der Bevölkerung selbst erhobenen Veschwerden überhaupt nicht

berüdfichtigt, ferner daß die Konferenz von unzutreffenden Rechts-

auffassungen und falschen Jnformationen ausgeht. Die Note fährt daun fort:

Die Deutsche Negierung muß der Behauptung, daß die Be- wohner von Eupen und Malmedy, die von ihrem Gebrauch machen, keinerlei Vergeltungsmaßnahmen ausgeseßt sind, entschieden widerspreWßen. Es is unumstößliche Tatsache, daß die belgischen Behörden sich der Vergewaltigung der schuldig mathen. Zwar hat der belgische gesichert, daß niemand wegen seiner Abstimmungen werden foll, aber die belgishen Behörden handeln nicht nach dieser Versicherung. Diese is auch der Bevölkerung niemals mitgeteilt worden, und selbst wenn dies geschehen wäre, würde die Bevölkerung ihr keinen Glauben schenten. Gs: t feffs stehende Tatsache, daß die Bewohner infolge des Verhaltens belgis{en Behörden der Ansicht sind, daß jeder, der sich in die Listen einträgt, über kurz oder lang ausgewiesen wird. Deshalb wagt es fast keiner abzustimmen. So erklärt es fich, daß jeßt, nachdem die Abstimmungsfrist fast abgelaufen ist, kaum ein Prozent der Stimm- berechtigten sih eingetragen hat. Die deutsche Negierung stell hiernach fest, daß das Ergebnis der Volksbefragung nicht als der wahre Ausdruck des Willens der Bevölkerung angesehen werden könne. Sie hält ihren Protest mit Nachdruck aufrecht und spricht die Er- wartung aus, daß endlich Maßnahmen getroffen werden, die eine freie Willensänßernng der Bevölkerung entsprechend dem Friedensvertrag und den Zusicherungen der alliierten Mächte ermöglichen. :

Die Note {ließt mit folgender Bemerkung:

Die alliierten Mächte sprehen am Schluß ihrer Note die Er- wartung aus, daß Deutschland alles vermeiden werde, was als Versuch einer Fälshung der Volksbefragung gedeutet werden könnte. Die Deutsche Negierung vermag niht zu ersehen, was mit dieser Be-

po

Bevölkerung

c

mertung gemeint ist, weist aber jede Verdächtigung, die darin liegen sollte, entschieden zurück. Sie muß ihrerseits darauf aufinerksani machen, daß in . den Kreisen Eupen und Malmedy belgische Agenten wie der belgische Kriminalkommissar Trevaillez unter den Namen Freiherr von Sedliß, von Platen, Rosenberg und Dr. Krause mit gefälfchten Ausweispapteren und mit der Angabe, sie kämen im Auf- trage der deutfchen Regierung, als „agents provocateurs“ tätig find.

Wie das Reichsministerium des Jnnern mitteilt, wird die von ihm für Mitte Juli ndch Bamberg berufene Konferenz über die Neuregelung des Vermessungswesens im Neiche auf Wunsch verschiedener Landesregierungen bis zum Herbst vertagt.

Preußen.

Der vor einigen Wochen von den Ermländern polnischer Muttersprache unter der Parole: „Los von Warschau und für Ostpreußen“ im Allensteiner Abstimmungsgebiet gegründete Bund zur Erhaltung des Ermlandes hat an den deutschen Neichs- und Staatskommissar für das ostpreußishe Abstim- mungsgebiet, Freiherrn v. Gayl, ein Schreiben gerichtet, in dem er fd) sür Erhaltung des Ermlandes als ungetcilten Bestand- teiles des Deutschen Reiches und für eine Versöhnung der entzweiten Bevölkerungsteile des Ermlandes ausspricht, dagegen Garantien für die E der besonderen ZFnterefsen, der Freiheit der Personen, des Glaubens und der Sprache der Bevölkerung polnischer Zunge Deutschen Reiches fordert. Der Reichskommissar hat dem Bunde geantwortet, er arbeite bereits lange an der An- bahnung der Versöhnung. Die Reichs- und Staatsregierung stände auf dem Standpunkt, daß nah der Abstimmung jeder Bürger polnischer Muttersprache alle durh die Reichsverfassung vom 11. August 1919 jedem Deutschen gewährleisteten Rechte in vollem Umfauge genießen solle. Daraus ergäbe sich, daß die Freiheit der Person, des Glaubens, der Sprache und des Eigentums nicht angetastet werden dürfe. usnahmegeseße irgendwelcher Art gegen polnischsprechende Bürger würden nicht erlaffen werden. Er verweise ausdrückkih auf den Inhalt des Artikels 113 der Reich3verfassunqg.

durch die Verfassung des

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der zweiten Beilage.)

Aeronautisches Observatorium. Lindenberg, Kr. Beeskow.

9, Juli 1920. Drachenaufstieg von 52 a bis 71 a. B 4 2

| Teiperatus 00 Nelative Wind Scehöhe |Luftdruck| tht eg axs [Geswink. L A oben unten 0/ Richtung | Matth 0 eter 122 | 749,2 19,6 O g 200 734 19,3 63 SO D 500 717 19,0 60 SO D 1000 | 676 14/5 70 | SOzO 7 1500 635 11,0 80 SOzO G 2000 999 8,3 C SOzO 6 2300 | 079 6,5 T SOzO 6

Bewölft. Vom Boden bis 470 m Höhe s{chwache Abnahme von 19,6 9 auf 19,0 9,

[i I E T E i N N D Es C I N

Theater. Dpernhaus. (Unter

Geschlossen.

den Linden.)

Schauspielhaus. (Am Gendarmen- markt.) Operetten-Gastspiel. (Leitung :

Verkiner Theater.

Gustaf Bergman.) Sonntag, Abends | - ; C 7t Uhr: Die Strohwitwe. Musik ver | 74 Uhr: Der le6te Walzer, Leo Blech. : Montag und folgende Tage: Die Strohwitwe. Straße. Alabendlih 74 Uhr: Geständnis.

Deutsches Theater. Sonntag, Abends 8 Uhr: Das Weib und der Hampel- mann. Montag bis Sonnabend: Das

Komödieußaus

Weib und der Hampelmaun. Kammerspiele. Volësbühne. (Theater am Bülow- i blaß.) Sonntag (3 Uhr): Die Fleder- Sonntag, Abends 8 Uhr: Der\ mans. Abends 71 Uhr:

Leibgardist. A D ea: Martin. Moutag bis Sonnabend : eun s um

Der Leibgardist. ersten Male: Die Notbrücke. nerstag bis Sonnabend: Die Notbrücke, | Fledermaus,

Bruder Martin.

Großfß:es Schauspielhaus. E E

Sonntag ( r): Lyfistrata. —|__ g i ck : Di ïecr Abends 71 Uhr: Lyfiftrata. Montag, Montag bis Sonnabend: Die bessere Dienstag, Donnerstag, Freitag und Sonn- abend: Lyftftrata. Mittwoch: Julins Caecjßar.

Theater in der Königgräßer | ck =niag, Abends 3 Uhr: Der ehe-

. Allabendlich 8 Uhr : Die Neife in die Mädchenzeit.

Don: Mittwoch und Sonnabend (3 Uhr): Die

Deutiches ater. Sonn- tag, Abends 75 R ereaia Hälfte.

Lessingtheaier. Sonatag, Abends 8 Uhr: Das Glas der Jungfrau. Montag bis Sonnabend: Das Glas der Jungfrau.

Schilbertheater. Charlottenburg.

Allabendlih Satev

Das | malige Leutuant. Montag bis Sonn-

abend: Der ehemalige Lentnant.

Deutsches LVpernhzaus. Sonntag,

Paradies.

(Schlnß der Spielzeit.) Etébart,

Kleines Schauspielhaus. Sonntag, Bruder | Abends 73 Uhr: Die Büchse der Pan- dora. Montag bis Sonnabend: Die Büchse der Pandora.

|

Komische wer.

74 Uhr: Die Frau im Dunkeln,

Theater des Westens. Sonntag,

Abends 8 Uhr: Der Nabenvater. Montag bis Sonnabend: Der Raben-

Theater am ß. Sonntag (37 Uhr): Das Glückömäde!l, Allabeudlich 74 Uhr: Eine Nacht in

Lustspielhaus. Sonntag, Abends

Abends 62 Uhr: Lohengrin, Mllabendlih 74 Uhr: Fe

Zhaliatheater. Sonntag, Abends 74 Uhr: Ihre Soheit die Tänzerin. | Allabendlih 74 Uhr: Jhre Hoheit die Tänzerin.

Familiennachrichten.

Sonntag, Abends

N : , : ; 9 E N Bie me (Verlobt: Frl. Daify Lahusen mit Hrn, Hälfte, S 7# Uhr: Die Fran im cand. theol. Leutnant d: Res. Gustav

Labusen (Bremen).

Gestorben: Hr. General z. D. Ludwig von Boehn (Sckhiachtensee). Hr. General der Infanterie z. D. Franz Xaver von Oberhoffer (Freiburg, Br.).

Verantwortlicher iftleiter J. V.: W g L p Verantwortlich für den Anzeigenteil : Der Vorsteher der Geschäftsstelle I. V.: Necnungsrat Meyer in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (J.V.: M ey e x) in Bevlin. Dru der Novddeutschen Buchdruckerei und tabt, Berlin, Wilhelmstraße 32. Sieben Beilagen (eins{ließlich Börsenbeilage) und Erste, Zweite und Dritte Bentral-Handel8register-Beilage sowie die JFnhaltsangabe Nr. 26 ¿n Nr, 5 des öffentlichen Anzeigers.

Der ungetrezie

Stimmrecht

Bevollmächtigte zu- | benachteiliat f

zum Deutschen Nei

Ir. 151.

Amtliches.

(Fortsehung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich. Bekanntmachung

über die Beschlagnahme von Rechten und Beteili-

gungen deutscher Unternehmungen und an

eihsangehöriger an öffentlihen Bone oten aus Anle

der A der Bestimmungen des Artikels 260 de

s Friedensvertrags.

Auf Grund des § 5 des Geseßes über Enteignungen und

Entschädigungen aus Anlaß des Friedensvertrags zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten vom

31. August 1919 (Reichs-Geseßbl. S. 1527) wird im Einver- n mit dem Reichsminister der Finanzen folgendes timmt:

y 8 1. Die auf Grund der Bekanntmachung über die Anmeldung von Rechten oder Beteiligungen an öffentlihen Unternehmungen oder an Konzessionen vom 27. März 1920 deten eger Nr. 68) gemeldeten,

in der R Liste aufgeführten Ne deutscher

i e oder Beteiligungen eichsangehöriger an öffentlihßen Unternehmungen werden

beshlagnahmt. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß ohne Zustimmung des

Reichsministers für Wiederaufbau die V

ornahme von Veränderungen

an den von der go apname betroffenen Gegenständen verboten ist

und rechtsgeschäftli Den recht8geschäftlichen im Wege der

uwiderhaid"ungen ge

e S über he verboten und nichtig sind. erfügungen stehen Verfügungen Leih, die wangsvollstreckung oder Arrestvollzichung erfolgen.

2, ot: Verbote des § 1 Abs. 2 werden

0 V 10 u20 11 des Enteignungsgeseßes vom 31. August 1919 eich8-

esehbl. S. 1527) bei Borsaß, sofern nicht nah allgemeinen

Strafgesezen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Gefängnis bis zu einem

dieser Strafeu, bei Fahrlässigkeit mit Geldstrafe bis zu 10 000 4 bestraft. j

Jahre und mit Geldstrafe bis zu 100 000 .4 oder mit einer

8 3. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung a

in Kraft.

bi furt jed fori fmd C! fck V9 DO

40. 41

42.

bad I N A D

. Aktien der Moskau-Rjäsan Et . Aktien der Rjäsan-Koslow Eisenbahn,

. Aktien der Wladikawkas Eisenbahn

. Aktien der Wolga-Bugulma Eisenbahu, 5

. Aktien der Gesellschaft der ltvländischen O in Walk,

. Aktien der Nybinsk . Anteile der Moskau-Smolensf Eisenbahn,

. Genußscheine der baltishen Eisenbahnaktiengesellshaft, . Genußschein der Rjasek—Wiasma Eisenbahn,

, Aktien

Berlin, den 9. Juli 1920.

Der Reichsminister für Wiederaufbau. J. V.: Müller. Liste. A. Rußland.

. Aktien der Petersburger Glektrizitätswerke, . Glektrishe Kraft Baku Aktien, : . Aktien der Arthur Koppel A. G. in Petersburg (Trinkwasser-

versorgung der Stadt Sei

, Aktien der Moskauer Gesellschaft für elektcische Kraftüber-

tragung Moskau,

. Aktien der Moskauer Aktiengesellschast für elektrishe Kraft-

übertragung in St. Petersburg-Bogorods?k,

. Anteile an dem russishen Syndikat zwecks Verstaatlichung der

I. und IT. Moskauer Tramway-Gesellschaft,

. Aktie E ewfa, : i . Aktien der sish-Baltis en Dampfschiffahrts-A. G. in Riga,

Aktien der NRigaer Straßenbahn,

. Aktien der Moskau-Smolensk Eisenbahn, . Aktien der Amur I O eian in Petersburg, . Aktien der Südost-Gisen

. Aktien der Dänish-Russischen Da . Aktien der Kiewer städtishen Eisenbahn,

. Aktie der Samoljet-Schiffahrtsgesellshaft tin Petersburg, . Aktien der Moskau-Kasan-Gisenbahn,

. Aktien der nördlichen Doneisenbahngesellschaft,

. Aktien der Moskau-Kiew-Woronesch ra UtRaft

ahn,

fergesellfchaft,

Anteile der eten Mita Cl rioace l ijenbahn,

Aktie der Oranienburger elektrischen Bahn, isenbahn,

Aktien der chemin de fer du Nord-Est de l’Oural,

. Aktien der chemin de fer de l’Altai,

Aktien der chemin doe fer A

. Genußscheine der Doneßtz-Gisenbahn,

. Aktien der russishen A. E. G, 2

. Aktien der Petersburger Gesellschaft für elektrishe Beleuchtung, . Aktien der Kiewer Elektrizitätsgesell|chaft,

. Elektrizitätswerk A

. Aktien der Nussishen Aktiengesellschaft Siemens - Schuckert,

St. Petersburg, der russischen elektrotehnishen Werle Siemens & Halkske, St. Petersburg, Anteile det Damp A Eee U. Auasura, Ri nteile der Dampf|chiffgesellscha . Augsburg, Riga, Aktien der Ersten M, ain B. China.

Genußscheine der Shanghai-Rangking Eisenbahn.

I Ot Co L

. Aktien der Aktiengesell\

C. Desterreid,

ft Glektrizitätswerk Wels in Wels, Aktien der Tramway und Elektrizitäts CISaN in Linz, Aktien der Oesterreichishen Gasbeleuhtungs A. G. in Wien, Aktien der Wiener Gasindustrie in Wien,

Aktien der Donau Dampfschiffahrtsgesellschaft,

Aktien der Se “e Gia Ku Ri sellitatt Aktien der Salzburger Etsenbahn- u. Tramwaygese j Anteile der elektrischen Kleinbahn Graz-Maria Trost G. m. b. H. in Graz, :

Aktien der Grazer Tramway,

. Aktien der Allgemeinen Desterreichishen Kleinbahngesellschaft, . Aktien der Lokalbahn Innsbruck—Hall, . Aktien der Innsbrucker Mittelgebirgsbahn,

Aktien der Steiermärkischen Elektrizitätsgesellschaft in Graz,

. Aktien der Wagtalbahn,

. Aktien der Geisbergbahn,

. Aktien der Kahlenbergei)enbahn

. Aktien der Graz-Köflacher Bahn,

. Aktien der Naab-Oedenburger Bahn, . Aktien der Südssterreichischen Bahn,

Erste Beilage

Verliu, Sonnabend, den 10. Zuli

20. en der Dampfshiffahrtsgefellshaft des Desterreihischen

opd, 21. Aktien der Donau Brückenbaugesellshaft Rain-Marxheim. D. Ungarn. . Aktien der Budapester Straßenbahn, Aktien der Allgemeinen Oesterreichi\ asen Gasgesellfchaft, . Aktien der Ungarischen Lokaleisenbahngefellschaft, . Aktien der Donau-Eipeltal Eisenbahn, Aktien der Barcs-Pakraczer Eisenbahn, . Aktien der Aktiengesellschaft für elektrishe und Verkehrgunter- nehmungen in Budapest, Aktien der Honter Lokalbahn, . Aktien der Ian, . Aktien der Zsibo-Nagybanyaer Lokalbahn, 10. Aktien der Losonczvideker Lokalbahn, 11. Aktien der Dravicza-Nemetbogsan-Nesiczabanyaer Lokalbahn, 12. Aktien der Budapest-Gran-Füzitoer Bahn, 13. Aktien der Westungarischen Lokalbahn, 14. Aktien der Steinamanger-Pikafelder Lokalbahn, 15. Aktien der Keszthelyvideker Lokalbahn, 16. Aktien der Bahn Lokalbahn,

0A N! L D

17. Aktien der Bahn Fünfkirhen-Barcs,

18, Aktien der Kassa-Hegyaljaer Lokalbahn (und Genußscheine),

19, Aktien der Temesvar Nagysceht Mikloser Lokalbahn,

20. Aktien der Pecs-Dolni-Miholjacer Lokalbahn,

21. Aktien der Drautalbahn (Kistö8zig-Uklos-Barcs),

22. Aktien der Szamostalbahn,

23. Aktien der Kaschau Tornaer Lokalbahn,

24. Aktien der Budapester elektrischen Stadtbahn,

29. Aklien der Budaer Bergbahn,

26. Aktien der Temesvar-Modoser Lokalbahn,

27, Aktien der Vereinigte Matra-Körss8 Lokalbahn,

28. Aktien der Suilagvia er Lokalbahn und Genußscheine,

29, M der Maros Ludas Bistrizer Lokalbahn und Genuß- scheine,

30. Aktien der Hejasfalva-Szekeler Lokalbahn und Genußscheine,

31. Aktien der Csetnektaler Lokalbahn und Genußscheine,

32. Aktien der Versecz-Kubiner Lokalbahn und Genußscheine

33. e der Naab-Vesprim-Dombrovarer Lokalbahn und Genuß-

eine,

34. Aktien der Szabolcser Komitats Lokalbahn und Genußscheine,

35. Aktien der Debreczin - Füsesabony - Ohat - Polgarer Lokalbahn und Genußscheine, i

36. Aktien der Vereinigten Szegedin-Groß:-Kikinda Lokalbahn und Genußscheine,

37. Aktien der oe Komitatsbahn,

38. Aktien der Vereinigten Poszony-Komarower Lokalbahn und Genußscheine,

39, Aktien der Nozsahegy Korytuyczaer Lokalbahn und Genußscheine,

40. Aktien der Cat Aula Buda:

41. Aktien der Szatmar-Nagybanya-Bahßn,

42. Aktien der Vereinigten Arader und Csemader Eisenbahn,

43. Aktien der Ungarischen Erdgas A. G. in Budapest,

44. Aktien der Nagykikinda-Arader Lokalbahn,

45. Aktien der Homonna E Bizinalbahn,

46. Aktien der Muranythaler Lokalbahn,

47, Aktien der Tiszapelzar-Nyiregyhazaer Lokalbahn,

48. Aktien der Gyulafehervar-Zalatnaer Lokalbahn,

49. Aktien der Garamberzenoze-Levaer Lokalbahn,

50, Aktien der Agram-Samobarer Lokalbahn.

E. Türkei.

. Aktien der Hafengesellshaft Haidar-Pascha,

. Aktien der Gaux de Scutari-Kadikeny in Konstantinopel,

Attien der Bagdadbahn, /

. Akiten der Mersina-Tarsus-Adana-Eisenbahn,

. Aktien und Gründeranteile der Société anonyme Ottomane

des Docks et Ateliers du Haut Bosphore,

. Aktien der Damas-Hama Eisenbahn,

. Aktien der Orientbahn,

. Aktien der Société Ovtomane pour l’Eclairage de Con-

stantinople, :

Aktien der Orientalischen Eisenbahnbetriebsgesell\chaft,

. Aktien der Anatolishen Bahn.

F. Abgetretenen Gebieten.

1. Elsaß-Lothringen. Aktien der Kaysecsberger Talbahn, Aktien der Straßburger Straßenbahngesellshaft in Straßburg, Aktien des Elektrizitätswerk S UEO Aktien der Lothringishen Eisenbahn A. G. in Diedenhofen, Beteiligung an den Oberrheinischen Kraftwerken in Mülhausen, Aktien der A. G. La Houve in Straßburg, Aktien der Schluchtbahngesellschaft.

2, Polen.

Aktien an der Straßenbahn und dem Elektrizitätswerk in Bromberg, j

Aktien der E P

Aktien der Kleinbahn Culmsee—Melno,

Aktien der Kleinbahn Hardenberg—Neuenburg,

Aktien der Posener Straßenbahn A. G.

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D S f o bO M

S E

Bekanntmachung.

Der Verband der Schneider, Shneiderinnen und schearbeiter Deutschlands, Verwaltung Bielefeld, in Bielefeld, Arndstraße 8, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verein Bielefelder Herrenwäschefabrikanten am 28. Februar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in Ver Herrenwäsche-Jndustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Bielefeld und der Stadt Herford für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und sind unter mer VI. R. 1814 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 3. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.

Bekanntmachung.

Die Jnteressenvereinigung reien, Mälzereien und Mühlen in A eA Löberstr. 42, und der Verband der Brauerei- und Mühlenarbeiter und verwandten Berufsgenossen, Bezirk Thüringen,

Sitz Halle a. S., Poststraße 15, un

Thüringer Braue- |

chSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1320

haben beantragt, den O ihnen ab 1. Mai 1920 in Kraft getretenen Landes tarif vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in der Thüringi- hen VBrauereiindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Rei ry e S. 1456) An allgemein verbindlich zu erklären für das Gebiet, das durch nachfolgende Linie ums\chlossen ist: Bei Stolberg im Norden beginnend, zieht sich die Linie nah der öôstlihen Seite des Kyffhäuser, Artern lints liegen lassend, in gerader Linie zwischen Bod Kösen und Naumburg hindurch, links liegen lassend Eisenberg, Weida, rechts Triptis, links Schleiz, in gerader Linie nah Sparnberg an der bayerischen Grenze. Jm Süden an der bayerischen Grenze entlang bis Müstenscchsen an ‘der hessischen Grenze. Westlich on der; hessishen Grenze entlang bis Hönebach an der Bahnlinie Eisenah—Bebra. Die Linie entlang bis Bebra. Von Bebra ab die Bahnlinie Bebra—Göttingen entlang. Unterhalb Le biegt die Linienführung nah Osten ab, läßt Duder- E a) Sachsa, Ellrich, Alfeld vechts liegen einschließli tolberg.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. R. 1820 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 38, zu richten.

Berlin, den 3. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.

Bekanntmachung.

Der Provinzialverband Schlesien des Verbandes deutscher Gartenbaubetriebe in Breslau (Beauftragter Ernst N Gr. Mochbern bei Breslau) hat beantragt, den zwischen ihm, dem Bund deutscher Baumschulbesißer, Verband Schlesien, der Gruppe Breslau des Ver- bandes deutscher Gartenbaubetriebe und dem Ver- band der Gärtner und Gärtnereiarbeiter, Gau Schlesien, am 5. Mai 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag (Schiedsspruch) zur Regelung der Lohn- und Arbcltbbedininngen der gewerblichen Arbeiter in Gärtnereien und Baumschulen au S 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichg-

eseßbl. S. 1456) für die Provinz Niederschlesien mit Ans- nahme der Kreise Glaß, Habelshwerdt und Neurode und für den unbeseßten Teil der Provinz Oberschlesien für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Juli 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. R. 3399 an das Reichsarbeitsministeriuum, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 3. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.

Bekanntmachung.

Die Photographen-Zwangsinnung Halle a. S,, der Gehilfenaus\chuß der Innung haben beantragt, den zwischen ihnen am 12. Juni 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehaslts- und Anstellungsbedingungen für die Arbeitnehmer im Photographengewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Halle a. S. für allgemein verbindlih zu ertlären.

Einwendungen gegen diesen“ Antrag können bis zum 31. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 1834 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 38, zu richten.

Berlin, den 5. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminisier. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Arbeit3gemeinschaft der Harburger Gast- wirte (Freier Gast- und Schankwirte-Verband und Harburger Gastwirte-Verein) und die Arbeitsgemein- schaft der Gasthausang estellten a der Gast- wirtsgehilfen, Ortsverwaltung Harburg, und Bund der Hotel-, Restauranut- und Cafs - Angestellten

Deutschlands, Orts3verein Harburg a. H haben be- antragt, den zwischen ihnen am 19. Mai 1920 a E Arbeits-

Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- un bedingungen der tbaldbinde im Gastwirtsgewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Meichs-Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Harburg

a. E. für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

25. Juli 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. R. 1817 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- firaße 33, zu richten. Berlin, den 5. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

«Unter dem 21. Juni 1920 ist auf Blatt 377 lfd. Nx. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Gewerkschaftsbund der Ane Ortsverband Heidelberg, der Ortsgruppe Heidelberg des Ver- bandes süddeutscher Zigarrenfabrikanten (Bezirksgruppe Il des Neichsve: bandes deutscher Zigarrenhersteller), dem Gewerks\chafts- bund kaufmännischer Angestelltenverbände, As Heidel- berg, der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände, Ortsgruppe Heidelberg, am 15. März 1920 ab cfiolene Tarifvertrag a Regelung der Gehalts- und Anstellungs- bedingungen der A pr Angestellten der Tabakindustrie in Heidelberg wird den genannten Berufskreis gemäß 8 9

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