1920 / 159 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Artikel Il. L L Die Verordnung über die Preise für Margarine vom I Er

tember 1918 (Neichs-Geseubl. S. 110) » die Bekanntm acun tember 1919 (Reichs-Geseßbl, S. 1716) 19 M —Eannmaczung über die Preise für Margarine vom 27. März 1920 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 67) treten außer Kraft.

Artikel T.

Die Bekanntmachung über Nobfette vom 16. März 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 165) und die Bekanntmachung über die Roh- fettübernahmepreise vom 4. März 1920 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 55) treten außer Kraft.

Artikel IV.

Diese Verorduung tritt am 1. August 1920 in Kraft.

Berlin, den 19. Juli 1920. |

Der Reichsminister sür Ernährung und Landwirtschaft.

Dr. Hermes.

Bekanntmachung.

Der landwirtschaftlihe Verein des Altenlandes ats Vertreter der Arbeitgeber und der Deutsche Landarbeiterverband, Kreisgruppe Jork, haben durh den Negierungspräsidenten in Stade beantragt, an Stelle des aligemein nerbindlichen Tarisvertrages vom 24, April 1919 den zwischen ihnen am 8. Mai 1920 abgeschlossenen arren zur Regelung der Loln- und Arbeitsbedingungen der Land- arbeiter gemäß ‘8 2 der Verordnung vom 93. Dezember 1918 (Neichs-Gesehbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Jork dür allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Juli 1920 erhoben werden und sind unter Nfimmer VI. R. 93 an das RNeichsarbeiisministeriuum, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Verlin, den 9. Juli 1920.

Der RNeichsarbeitsminister. J, A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung. e Der Arheitgeberverband des Leipziger Groß- handels E. V. in Leipzig-Gohlis, Marbacstraße 4, hat beantragt, die zwischen Bg dem Gewerk- \chaftsbund mami dr Angestelltenver bände und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten vereinbarten, vom 1. Juni 1920 ab gültigen Aenderungen zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 9. Dezember 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Grd handel aus- \ch{ließlich des Lebensmittelgroßhandels gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschast Leipzig gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Juli 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI, B, 211 an bas Reichsarbeitsministerum, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. Berlin, den 9, Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Vereinigung der Schneidermeisterinnen, der Fnteressenverband der Textilwarenhändler Bern- burg, der Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deuts@lands, Ortsverein Bern- burg, die Vereinigung der Schneidermeisterinnen (Weißnähbranche) und die Vereinigung der Puß- machermeisterinnen haben beantragt, den Un dem Jnteressenverband der Texti iren än er der Stadt Bernburg und dem Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands Filiale Bernburg sowie der Vereinigung der Pußh- machermeisterinnen am 27. März 1920 abgeschlo)senen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedingungen für die Arbeitnehmer in der Pußbranche gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für da3 Gebiet der Stadt Bernburg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5, August 1920 erhoben werden und Înb unter Nummer VI. R. 1788 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 10, Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

\

Bekanntmachung.

Der Ostpreußishe Arkbeitgeberverband r

M Industrie und Gewerbe, Königsbérg, der entralverband des ou As Großhandels, Orts9-

gruppe Königsberg, der Verband der Königsberger Kleinhändler, Königsberg, der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angesielltenverbände, rau Gui Königsberg, der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ortsaus\huß Königsberg, und der Zentralverband der Angestellten, Ortsgruppe Königsberg, haben beantragt, den zwischen ihnen am 8. Juni 1920 abaribtofenen Nachtrag zum allgemein verbindlihen Tarifvertrage vom 27. Oktober 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs- bedingungen der lausmännisGen Angestellten, ausscließlih der Anoestellion der Elektrizitäts- und Ra Königsberg Pr. A.-Z,, der Betriebe der privaten 4B erungsunternehmungen, des Konsumvereins 8 Königsberg Pr. un MMGdnO, des Bankgewerbes und des Baugewerbe3s, gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für 3 Gebiet der Stadt Königsbexg i. Pr. für allgemein verbindlich zu erklären. |

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 61 an, das Neichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- *straße 33, zu richzen.

Berlin, den 10. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Kanzleiassistent Wiedewal

Bekanntmachung.

Unter dem 24. Juni 1920 ist auf Blatt 173 lfd: Nr. 3 des Tarifregisters, betreffend den Tarifvertrag vom 10. Januar 1920 für die im Wäschereigewerbe beschäftigten gewerblichen Angestellten und Arbeiter in der Stadt- und Amtshauptmann- schaft Leipzig, eingetragen worden: :

Der am 1. April 1920 von den bisherigen Vertrags- parteien abgeschlossene Tarifnachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 10, Januar 1920 wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. April 1920 für allgemein verbindlich erklärt.

Der Reichsarbeitsminister. J, A.: Wulff.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichs- arbeitsministeriuum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 1 1, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. L

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitêministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des LTarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

‘Berlin, den 24. Juni 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. Unter dem 2%. Juni 1920 ist auf Blatt 1127 lfd. Nr. 2

des Tarifregisters eingetragen worden: / Die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags

vom 18. November 1919 zur Regelung der Arbeitgverhältnisse.

der technischen Betriebsleiter und gewerblichen Arbeiter in Meiercibetrieben der Provinz Schleswig-Holstein einschließlich des Kreises Herzogtum Lauenburg und des Fürstentums Lübeck wird im Rahmen der vom Demobilmachungskommissar in Schleswig im Schreiben vom 28. Januar 1920 1. A. 4. 245. Ang. 6 erteilten Ausnahmebewilligung auch auf § 3 des genannten Tarifvertrages ausgedehnt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920, Der RNeichsarbeitsminister. J. A.: Wulff

Das Tarifregister und die N können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin . NW, 6, uisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden cingesechen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 24. Juni 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Sm.

Bekanntmachung. j Auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverläsfiger Personen vom Handel vom 283. 9, 15 und der Bekanntmachung des Hessischen Landesernährungsamts vom v. 11. 19 wird dem Ludwig Kuhl, Offenbach a. M., Bismarckstraße 103 wohnhaft, die

Erlaubnis zum N mit Gegenständen dês täglichen Bedarfs, insbesondere Nahru ngs- und Futtermitteln aller Art sowie rohen Natur-

erzengnissen, Heiz- und Leuchtstoffen untersagt. Offenbach am Main, den 1. Juli 1920. Der Oberbürgermeister. Stadtwucheramt, Ka p pu s, Beigeordneter.

Preufen.

Der Döllinger Bergbauge Ha m. b. H. in Elsterwerda wird hiermit das Recht verlichen, die Parzellen Gemarkung Plessa im Kreise Liebenwerda, Kartenblatt 1 Nr. 452/32, 36, 87, 88, 40 und 483, soweit fie zur Fortsezung des Bergwerksbetriebes des der Bergbaugesellschaft gehörigen Br Gg ts Ada bei Döllingen im genannten Kreise erforderli sind, auf Grund des Gesehes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (Geseßsammlung S. 221) im Wege der Enteignung fi erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Veschränkung zu belasten.

Berlin, den 8. Juli 1920.

Jm Namen der Da A Staatsregierung. Der Minister sür Handel und Gewerbe.

J. A.: Voe Der Minister der öffentlichen Arbeiten. %. A.: Kirschstein.

Der Minister des Jnnern. J. A.: Dr. Meister.

M

für die Preußische Geseß- uli 1920 ab für die zu diesem ezieher 4,65 6.

Der Bezugspreis sammlung beträgt vom 1. Zeitpunkte neu hinzutretenden

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bei dem Ministerium Bs Handel. und Gewerbe ist der von der Geologischen Landes- anstalt in Berlin zum Ministerialkanzleisekretär ernannt worden,

Bei dem Berggewerbegeriht in Dortmund sind unter Er- nennung zu Stellvertretern des Vorsißenden der Bergrat Oberschulte in Witten zugleih mit dem Vorsiß der Kammer Witten sowie der Bergrat Reimerdes in Dortmund zugleich mit dem Vorsiz und der Bergmeister Nolte in Dortmund gugles mit dem stellvertretenden Vorsiß der Kammer Dort- mund 1 des Gerichts betraut worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst

i und‘ E

Der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats, Wirk- lihe Geheime Oberkonsistorialrat D, Moeller ist zum Vor- f enden des Kuratoriums der Evangelischen Jerusalems- tiftung und :

der Geheime Regierungsrat und vortragende Rat im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Dr. Waeßoldt, zum Honorarprofessor in der Philosophischen Se der Friedrih-Wilhelms-UÜniversität in Berlin ernannt worden. :

Die Wahl des Realschuldirektors Hehr in Weidenau zum Studiendirektor bei der Oberrealschule i. E. daselbst ist durch die preußische Staatsregierung bestätigt worden.

n Namen der preußischen Staatsregierung ist die Wahl des Oberlehrers Elsässer an dem Reformrealgymnafium in Schönebeck zum Direktor dieser Anstalt bestätigt worden.

Bekanntmachung. ; Dem Kaufmann R n M au duo L, Pi bes 27, ist im Rechtsmittelwege die Wiederaufnahme dé2 fai Berftqune TT 3. Juni 1920, Tgb. Nr. St. 536 W. 9. 20 („N.-A." Nr. 125), Amtsblatt Stück 23, untersagtkten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wieder gestattet worden. : Berlin O. 27, den 12. Juli 1920. s Der Polizeipräsident. Abteilung W. I. A.: Hülsber g.

Bekanntmachung. M

Dem Schankwirt William Müller, Bexrtlin- SYöneberxs, Bozener Straße 3, wohnhaft, habe ih die Wiederausnahme.des dur Verfügung vom 2. Dezember 1919 (N.:A. Nr. 281 für 1919), Amtsblatt Stück 50, untersagten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund des 8 2, Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) dur Verfügung vom heutigen Tage gestattet sowie die dingliche S L für seinen Schank- betrieb, Aschaffenburger Straße 17 (Austernmüllér), aufgehoben.

Berlin, den 14. Juli 1920. i

Der Polizeipräsident. Abteilung W. I. V.: Heyl.

Bekanntmachung. L d Wir heben unsere Anordnung vom 17. April , E der Witwe Elisabeth Sinnemann, Soest, Ulxiher Straße 62, den Bädckereibetrieb ge- \{chlossen haben, hiermit au f. Soest, den 17. Juli 1920.

Die Polizeibehörde. Dr. Lipphardt.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, beireffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vou Handel (NGBl. S. 603), in Verbifdung mit Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Handelsministers vom 27. September 1915, habe ih dem Handelsmann Albert Wuthe in Sperenberg durch Verfügung vom heutigen Tage den andel mit Gegen- ständen des täglihen Bedarfs und des Kriegs- bedarfs, insbesondere mit Vieh, sowie jede mittelbare oder un- mittelbare Betciligung an einem solhen Handel wegen Unzu- verlässigkeit bis auf weiteres untersagt. Eine Vebertretung dieses Verbotes i} strafbar.

Berlin,- den 15. Juli 1920.

Der Landrat des Kreises Teltow. F. V.: Freißerr von Rheinbaben.

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Bekaantmachunsg.

Dem Scankwirt Lorenz Neiter, geboren am

7. Zuli 1869 in München, wohnhaft in Frankfurt a. M. Kronprinzenstraße 46, Geschäftslokal ebenda, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen. des täglihen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln, aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissenu, Heiz- und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare B e - teiligung an einem solhen Handel wegen Unzuverlässigkeit in

bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt und das S ank- i

lokal geschlossen. Frankfurt a. M,, den 14. Juli 1920. Der Polizeipräsident.

—-_

Bekanntmachun sgs9.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 293. September 1915 zur Fernhaltung unzuperläfsiger Personen vöm Handel wird dem MWienand eet Brikettshändler, Köln-Sülz, Acgidiuss\tr. 20, der Handel mit sämtlichen Brenn stof fen, insbesondere mit Vraunkohlenbriketts, Steinkohlen und Koks jeder Art, untersagt. Die durch das Verfahren entstandenen baren Aus- Tagen, insbefondere die durch die Verö entlichung der Handelsunter- sagung entstandenen Kosten, sind von Kleesch zu tragen.

Köln, den 6. Juli 1920. : Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr, Billstein.

Ehrler

Befkfanntmachung.

Auf Grund der Verorduung über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 24, Juni 1916 (NGBl. S. 581) und den dazu ergangenen Ausführungs- bestimmuzigen vom 2 1916 ist dem Händler Josef Marx inMellrich, Kreis Lippstadt, die nach den eingangs erwähnten Bestimmungen erteilte Erlaubnis zum Betriebe des Handels mit Lebens8-, Futter- und Dünge- mitteln wegen Unzuverlässigkeit entzogen worden.

Lippstadt, den 7. Juli 1920. i Der Vorsitzende des Kreisausschusses : Freiherr Naiß von Freng.

gg —ck——

Bekanntmachung. i Auf Grund des § 1 der Verordnung des Bundesratks vom 23. Seztember 1915 über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Haadel ist dem Schlachter Wilhelm L in Lüneburg der Handel mit Fleisch und Fleischwaaren aller Art untersagt worden. Lüneburg, den 10. Juli 1920.

Die Polizeidirektion. Meyer.

Die von leute ab zur Ausgabe angene Nr. 30 der Preußischen Geseß sammlung enthält unter

Nr. 11 918 ein Geseg zur Ergänzung des Gesehes, he- treffend die vorläufige Regelung des Staatshaushalts für das Rechnungsjahr 1920, vom 6. Mai 1920 (Gesezsamml. S. 159), vom 24. Juni 1920, unter i

Nr. 11 919 eine Verordnung, betreffend die Ausübung der re Ame igon a I hen Aufsicht über die Kranken- anstalten des N janniterordens, vom 9. Juni 1920, unter

Nr. 11 920 den Vertrag zwischen Preußen und Oldenburg über die Abänderung des Staatsvertrags vom 20. August 1878, betreffend den Anschluß des Fürstentums Birkenseld an den Bezirk des Landgerichts zu Saarbrücken ‘und des Oberlandes- gerichts zu Köln, vom 18./25. Februar 1920 und unter

Nr, 11 921 die Ausführungsvorschristen über das Verfahren vor den Einigungsämtern bei Einlegung von Beschwerden gegen Verfügungen der Gemeindebehörden gemäß Artikel 4b des Neich38gescßes vom 11. Mai 1920 (Neichs-Geseghl. S. 949 ff.), vom 3. Juli 1920.

Berlin, den 17. Juli 1920.

Geseßsammlungsamkt, Krüer.

Nichtamtliches.

Deutsches Meich,

Das Reichskabinett hat gestern nahmiitag laut Meldung des „Wolfsshen Telegraphenbüres“ in Gegenwart des Herrn Reichspräsidenten die Berichte des Ministers des Auswärtigen, des Reichswirtschaftsministers und des Reichs- ernährungsministers über die auf die wirishaftlichen Fragen bezüglihen Beschlüsse von Spaa entgegengenommen. An diese Berichte {loß sich eine mehrstündige eingehende Aus- sprache an.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für innere Verwallung und für Rechtspflege sowie der Ausschuß für innere Verwaltung hielten heute Sisgngen,

Cum

Beim Direktorium des Wirtschaftsrats traf gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, eine Verordnung ver Saar- regierung ein, durch welche der am 14. Februar 1920 dur Verfügung des Generals Wirbel eingefeßze Wirtschaftsrat für das Saargebiet aufgelöst wird. Die beim Wiri- \chaftsrat vorhandenen Mittel seien der Landeshauptkasse zu

Der Wirtslaftsrat hat in den 5. Monaten feiner Tätig überaus fegensreih gewirkt, er war das einzige Sprachrohr der Be- völkerung, eine Art wirt\chaftsparlamentarische Vertretung. Die Nachricht wird nit verfehlen, in weiteren Kreisen der Oeffentlichkeit das größte Aufsehen hervorzurufen, um so mchr, als einstweilen nicht bekannt ist, aus welhem Grunde die Auflösung erfolgte.

———

Die durch das Reichslichispielgeseß vom 12. Mai 1920 geshaffene Filmoberprüfstelle ist nunmehr errichiet worden. Sie untersteht dem Reichsministerium des Jnnern und hat ihre

Diensträume in diesem Ministerium, Berlin NW. 40 (Am |

Königsplaßz 6). Mit der kommissarischen Leitung dieser Stelle ist der Schriftsteller Carl Bulce beauftraat worden, der aus seiner Tätigkeit als Staaisanwalt ausscheidet.

Preußzen.

Der preußische Minister für Handel und Gewerbe und der | Reichzminister der Finanzen habe am 18. Juni d. J. die |

nachstelzende Verordnung über Lohnausfallvergütung t die Arbeitnehmerbeisizer an Sißungstagen erlassen: e Mitteilung des Herrn Reichsarbeitsminuisters ist die Frage, betreffend Besoldung der Beisitzer der Schlichtungsausschüsse, in dem Geseßentwurf einer Schlichtungsordnung, der seiner Fertigstellung entgegengeht, neu geregelt worden. Bis zum Inkrafttreten der Schlichtungsordnung muß es bei den bisherigen Bestimmungen über die Vergütung der Beisißer in den Schlichtungsaus[chüssen tin Be- wenden behalten. Jedoch will ih mich zur Vermeidung von A damit einverstanden erklären, daß den Beisizern beimNac- weis des Ausfalles eines das zuständige Tagegeld übersteigenden Arbeitsverdienstes der Mehrbetrag aus Neihsmitteln erstattet wird. Soweit die Be- schäftigung des Beisizers niht gegen festen Tagelohn erfolgt, wird der Nachweis des zu Grunde zu legenden durcschnittlichen TageS§- verdienstes aus der letzten Lohnabtehnung zu ‘entnehmen sein.

Jm Anschluß an obige Verordnung ist nah Rücksprache mit dem Herrn Oberpräsidenten als Demobilmachungskommissar für Groß Berlin von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- beisißern des Schlichtungsausshusses Groß Berlin in der 6. Sißzung der Ner Kommission vom 830. Juni 1920 be- {lossen worden, die Feststellung der tatsählich versäumten Arbeits\tunden und des Lohn- oder Gehaltsausfalles der Arbeitnehmerbeisißer dem Schlichtungsausshuß Groß Berlin zu überlassen. /

Darauf hat der Schlichtung8aus\chuß Groß Berlin laffen dem 15. Juli d. J. folgende Bekanni{machung er- assen: ¿

Vie Herren Arbeitgeber im Bereiche des Schlichtungs- ausschusses Groß Berlin werden gebeten, den in ihren Betrieben be: s{äftigten Arbeitern und Angestellten, die a!s Beisißer für, den Schlichtungsaus\{Wuß Groß Berlin verpflichte: sind, auf der Nückseite der Beisiterladung

1. die übliche Arbeitszeit, 2, den durschuittlihen Stundenverdienst zu bescheinigen,

Die Herren Arbeitnehmerbeisißer werden aufgefordert,

h rechtzeitig 1ach Erhalt einer Ladung wegen obiger Angaben mit dem Arbeitgeber sofort in Verbindung zu setzen. i

Die Herren Vorsißenden der einzelnen Spruchkammern werden gebeten, die Hohe des Verdienstausfallcs den solchen erleidenden Arbeitnehmerbeisißern zu bescheinigen.

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Sachsen. Die Volkskammer hat in/ihrer gestrigen Sißung einen Anirag auf Erlaß eines Verbots jeglichen Lotteriespiels gegen die Stimmen der Rechten angenommen.

Oesterreich.

Nach einer der steierischen. Landesregierung zugegangenen Meldung haben etwa tausend Südslawen vorgestern nach- mittag Freudenau und Abstall beseßt. Die Landesregierung ersuchte den Chef der ins N entsandten Ee Militärmission um YJutervention, der auch sofort bei der Laibacher Regierung Vorstellungen erhob, jedoh ohne Erfolg. Auch das Freudenauer Schloß, in dem der englische Oberst Gosset wohnt, wurde von den Südslawen beseßt, die mehrere

Verhaftungen von Deutschen vornahmen. Die Landes- regierung wandte sich mit einem scharfen Protest gegen die Besezung an - die Laibacher Regierung und im Wege des

Wiener Staatsamts des Aeußern an die R Entente- stellen. Das Abstaller Becken gehört allerdings nah dem Wortlaut des Friedensvertrages den Südslawen, doch sind Grenzberichtigungen der bereits in Tätigkeit getretenen Grenz- ommissionen vorbehalten. Radkersburg, Spielfel und die übrigen von den Südslawen beseßten österreichischen Gebiete sind noch immer nicht geräumt. l 1

_ Die „Staalskorrespondenz“ veröffentlicht eine Erklärung, in der es heißt: Nach allen Nehtsgrundsäßen wäre zu erwarten gewesen, daß Südslawien mit dem S Des Staats- vertrags von St. Eermain die Gebiete, die es im Gegen- saß zu den Bestimmungen des Friedensvertrags in Steier- mark noch immer beseßt hält, URSINO räumen werde. Südslawien hat sch nun zwar beeilt, betreffs des Ab-

| aae wirtschaft

überweisen. Die „Saarbrücker Landeszeitung“ bemerkt ag: Rüeficht auf die fon bisher nue mthfem in Sena eit ; haltene Erbitterung

| Ls

| auf die zur Verfügung ftehen

Regierung

auch gegen die

tember

staller Veckens (die formellen Konsequenzen aus dem Inkrafttreten des Friedensvertrags zu ziehen, und diefes rein deutsche, wiris d lay aus\ließlih zu uns gravitierende Gebiet, dessen Zuweisung, wenn Erwägungen des Rechtes

und der Billigkeit irgendwie gelten sollten, unbedingt

noh eine Revision erfahren müßte , vorgestern nachmittag militärisch besezt. Hingegen weigerte es fich, tos der Anwesenheit der unter der Führung des englischen

Obersten Gosset im Grenzgebiete erschienenen internationalen Räumungskommission, Radkersburg, Spielfeld und die übrigen nah dem Frieden bei Oesterreich verbleibenden Gebiete freizugeben. Dieses Vorgehen l nicht nur eine erd dem primitiven Nechtsempfinden widersprechende Verleßung der Vertragstreue dar, es bringt auch sowohl für die Stadt Radkersburg, die seit Jahr und Tag unter süd- E Besezung zu leiden hat, wie für das gesamte Gebiet es unteren Murtals, das durch Unterbrehung der Bahnlinie Spielfeld—Radkersburg seiner einzigen Verbindung mit dem Hinterland beraubt M neue, zumal jeßt in der Erntezeit, un-

1 iche Schädigungen mit sich. Die öster- reihishe Staatsregierung hat daher gegen das Vor- gehen dcks serbish-kroatifs Mew enildin Staates bei der Pariser Botschafterkonferenz telegraphisch schärfsten i ie mit en bisher nur mühsam in Schranken ge- [ er eur jede Verantwortung für die Folgen des rehtswidrigen Vorgehens Südslawiens ab-

"e.

lehnen müsje.

U

Grofebritanniey und Jrland.

Die Antwort der russishen Sowjetregierung auf die Vorschläge Lloyd Georges, betreffend einen Waffenstillstand mit Polen, ist gestern in Loñdon eingegangen. Wie die „Times“ meldet, weigert sich die bolschewistishe Regierung, an der Konferenz in London teilzunehmen, weil England nicht unparteiish sei. Ferner habe sie Bedenken gegen die pw lassung von Delegierten der Ostseestaaten zu er da Sonrvbjetrußland mit diesen Staaten bereits Frieden elen habe. Weiter sage die russishe Regierung, der vorgeschlagene Waffenstillstand sei nicht günstig für Polen, das durch dirékte Verhandlungen mit der Räteregierung eine viel günstigere Grenzregelung würde erhalten können. Moskau weigere sich auch, einige Bedingungen, betreffend die Streit- kräfte des Generals Wrangel und die Flüchtlinge in Süd- rußland, anzunehmen, und verlange eine bedingungslose Kapi- tulation Wrangels.

Im Unterhaus erklärte Bo nar Law in Erwiderung auf verschiedene Fragen über die Entwicklung - der Lage in Syrien dem Wolffshen Telegraphenbüro zufolge:

Das französische Ultimatum sei dem Obersten Nat nickt unter- breitet worden. Die englishe Regierung habe den Emir Fessal eine Zeitlang vergeblichß aufgefordert, nach Europa zu kommen, um zu- sammen mit dem Obersten Rat die unerledigten Fragen zu beraten. Die englische Regierung fei Ars der Ansicht, e: es zweckmäßig wäre,

en Nachrichten hin zu handeln. Sie sei indessen in ständiger Fühlung mit der französischen Regierung.

Fraukreich.

Die Dai ny ee fich gestern mit der Frage der Volksabstimmung in Teschen und hörte den Bericht des ts{hecho-\lowakishen Ministers des Aeußern Benesch an.

Eine offizióse Mitteilung, die der „Temps“ veröffentlicht, erklärt, die französische Regierung habe zwar Kenntnis von denWaffenstillstandsbedingungen gehabt, die die englische Z Polen und Sowjetrußland vorgeschlagen habe, fie sei aber in keiner Weise an diesem Schritt beteiligt, da sie keine politischen Beziehungen zu Sowjetrußland unterhalte. Die französische Regierung habe auch nicht gegen die von England vorgeschlagenen Bedingungen protestiert, weil die Vertreter der u Regierung die sofortige Beendigung ver Feindselig- eiten gewünscht hätten und ein französischer Protest dies jeden- falls niht beschleunigt haben würde.

Die von dem französischen Dar in Syrien, General Gouraud, dem Emir Fessal gestellte Frist die nachstehenden Bedingungen anzunehmen, ist gestern abgelaufen. 1 rat e Kontrolle über die Eisenbahnlinie Kiak-Aleppo. 2. Französishe Benußung der Eisenbahnstationen Homs, Data und Aleppo.

3. Einführung des \syrisGen Geldes.

' 4, Annahme des französishen Mandats.

5, Bestrafung der revolutionären Verbrecher.

Í 6, Annahme dieser Bedingungen innerhalb einer Frist von vier agen.

Der „Temps“ veröffentlicht eine Liste der Feindselig- keiten, die unter der Regierung des Emirs gegen franzöfische Staatsangehörige oder gegen fran O Schubbefohlene und

fra öf e amilie Vertretung begangen

worden seien. Er hebt auch hervor, daß der Emir und seine Regierung gewisse Maßnahmen n hätten, die als nichts anderes als eine Vorbereitung zu Angriffen segen Bra angesehen werden könnten. Seit dem 21. p- 1919 habe er die Truppenaushebung beschlossen für

alle Männer im Alter zwischen 20 und 40 Jahren. Der Be-

stand der Armee ‘vergrößere sih fortgeseßt, die Bewaffnung

nehme zu, obwohl keine äußere e ph die Regierung des Emirs bedrohe. Es sei auch die Bevölkerung zur Einreihung in die Armee gezwungen worden, wenn sie sih geweigert habe, Dienste zu Aba, Außerdem E im voraus die Din chaftlihe und finanzielle Verbindung mit der französischen

Küstenzone vernichtet worden. Der Emir verbiete die Ver-

wendung des von den französishen Behörden ausgegebenen syrischen Geldes und die Ausfuhr von Lebensmitteln.

Rußland.

Da die armenishe Regierung dem Ultimatum der Moskauer Regierung keine Folge gegeben hat, hat die 11. bolshewistishe Armee der „Agence Havas“ Wia e den Befehl bekommen, vorzurüen, 1 at beréits die Provinz Karabaa beseßt. Das Ziel dieser Operationen f die Ver-

einigung mit den nationalistishen Streitkräften Mustafa Kemals.

Polen.

Eine Erklärung des Ministeriums des Aeußern besagt dem „Reutershen Büro“ zufolge, die Unterbreitung des Teschener Streitfalles an den Obersten Rat bedeute einen Wendepunkt in den Beziehungen zwishen Polèn und der Tscheho-Slowakei. Damit werde die Zeit des Zivistes id atbdss beendet. Die polnische Regierung nehme die Ent- scheidung der Alliierten an und hoffe, M ie Tschecho-

lowakei und Polen in Zukunft an-dem wirtschaftlichen Wieder- aufbau Mitteleuropas zusammenarbeiten würden.

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Ftalien.

Im Ministerrat gab der Ministerpräsident Giolitt Kenntnis von dem Bericht des Barons Aliotti übe Albanien.

Nfien.

Nach einer Havasmeldung ist die Lage in Persien un- ficher. Die Regierungstruppen hatten die Bolschewisten in der Gegend von Sari geschlagen, so daß fie die Stadt räumen mußten, die die Bolschewisien aber jeßt wieder beseßt haben.

Die englishe Militärmission, die den ersten be- \cheidenen Anfang mit der Ausführung eines Reform- programms E hat, ist der „Times“ zufolge A worden, ihre Tätigkeit bis zur Annahme des englis get chen Vertrages und des Berichtes der Militärkommission durch das Parlament einzustellen. Die persishe Regierung beabsichtigt ebenfalls, von der britishen Anleihe von 2 Millionen Pfund Sterling vor erfolgter Natifizierung des Vertrages niht Ge- brauh zu machen.

Wie das „Reutershe Büro“ aus Peking meldet, haben die Tschili-Streitkräfte einer Gruppe der Anfu- Partei eine s{hwere Niederlage zugefügt. Sechstausend Mann der leßteren zogen sich auf Peking zurü, dessen Tore gesperrt find. Man glaubt, daß der Zusammenhruch Éuan-Th\ chi- Jui s infolge der überlegenen Strategie Wupeisus vollständig ist.

Der „Times“"zufolge glaubt man in Peking, daß die Pekinger Streitkräfte an der Eisenbahn nah Hankau geschlagen und auf dem Nückzuge palte Die Pekinger Truppen an der Eisenbahn nah Tientsin halten jeßt eine Verteidigungs- stellung bei Yangtsum. Die Truppen Tichang-Tsv-Ling rüdften am 19. Juli in der Richtung auf den leßigenannten Ort vor. Die Telegraphenverbindung mit Tientfin ist wieder hergestellt. Alle englischen Kriegs|\ chiffe in nordchinesishen Gewässern sind jet vor Taku versammelt.

Nach einer Havasmeldung vom 17. Juli haben sich auf Verlangen der chinesishen Handelskammer, genau wie im Ba 1900, die Yangflseprovinzen Kiangsu, Kiangsi, Anhui, uge und FJukien im gegenwärtigen Konflikt als neutral erklär

Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten.

Der Landarbeiterstreik ist, wie die „DeutsGe Allg. Zei- tung“ meldet, in den Kreisen Köslin und Belgard beendet; im Kreise Schivelbein geht er weiter, Verhandlungen werden hier Anfang nächster Woche aufgenommen.

Der seit Freitag dauernde Streik der Gasarbeiter in Frankfurt a. M. nimmt obiger Quelle zufolge seinen Fortgang. Das Gaswerk steht till, die Stadt liegt im Dunkeln. Der Aufforderung der städtischen Behörde an die Arbeiter, bis Sonntagvormittag 10 Uhr die Arbeit wieder aufzunehmen, widrigenfalls sie fh als entlassen zu betraten hätten, wurde keine Folge geleistet. Die Stadt hat »die tehnishe Nothilfe aufgerufen.

Kunst und Wissenschaft.

Mit einer {lichten Feier wurde am Montag dieSammslkuüng der Gipsabgüsse nach Werken antiker Kunst eröffnet, die aus den Museen in den neuen Flügel der Berliner Uni- versität übergesiedelt ist. Jhr Leiter Professor Dr. Noack, der seit vier Jahren die Reinigung nah einem neuen Verfahren sowie die Neuordnung und Aufstellung geleitet hat, begrüßte die Gäste und erläuterte die Gesichtspunkte, die ihn bei seiner Arbeit ge-

leitet haben. Diese größte Abgußsamm!ung ihrer Art soll in ihren s{chönen neuen Räumen der Wissenschaft, der

Kunst und der Volksbildung zugleih bvienen. Private Frei- gebigkeit hat es ermöglicht, zwei große Beispiele frühgrieHisher Bild- hauerkunst in ihrem architektonishen Zusammenhang aufzubauan, das Löwentor von Mykene und die Tempelmetoven von Selimmt, ferner einen kretisch-mykenishen Saal mit Nachbildungen der herrlichen Wandgemälde nnd Stuckreliefs jener Jett einzurichten. Wenn nun im nächsten Jahre aus dem Keller die Abgüsse aus hellenistischer und römischer Zeit in den an ee Erwciterungsbau an der Linden- front einziehen, der cben der Vollendung entgegengeht, dann wird hier ein einzigartiges Gesamtbild antiken Kunstihafens fertig. Noack veutete ax, daß heute die Antike ihre alte Führerstellung im lebendigen Kunstschaffen erschüttert fehe, und doch könne von dieser prächtigen Sammlung die reichste bleibende Anregung ausgehen. Sie ist bis auf weiteres jeden Montag und Donnerstag von 10—3 Uhr allgemein zugänglich.

Das Freiwerden des Berliner Kunstgewerbemuseurmns, dessen Besiß im Berliner Schloß untergebracht werben Jof: wird ciner der wertvollsten Berliner Sammlungen, derjenigen der Musikinstrumente, würdige Näume schaffen. Bisher war sie, in der e le notdüxftig untergebraht und magaziniert, in weitesten Kreisen unbekannt, und so ist die Uebersiedlung ins bisherige Kunstgewerbemuseum die erimalee Erschließung eines so gut wie brachliegenden Besißes. Ist doch die Berliner Sammlung nit nur die qrößte für europäische Instrumente überhaupt nur Poi el übertrifft sie an ausländischen Instrumenten —; in ihren fnungele en ledigen Räumen, in Boden und Keller unmög- lich aufzustellen, kommen ihre Kostbarkeiten ersten Ranges aber zu keiner Geltung: etwa die älteste Trompete, in Siena 1523 entstanden, eine herrliche Renaissance-Cista für fürstlichen Gebrau, das Holzblas- instrumentarium aus der Naumburger Wenzelskirhe, um 1 ent- standen, das köstlihe kleine Orgelinstrument des Kardinals Granvella, die Flügel von Bach, Weber, Mendelssohn, Meyerbeer. Das wird s alles zu lobendiger Wirkung entfalten, wenn die Sammlung ge chihtlich gegliedert und davon eine Studiensammlung abge- ennt sein wird. Die Sammlung wird niht nur als technis{ches Museum dienen, En jedem, der ein Verhältnis zur Musik at, die Vergangenheit beleben. Dazu soll möglich# Bildermaterial erangezogen werden eine Sammlung vcn Abbildungen nach Gemälden, auf denen alte Instrumente und Szenen des Musik- lebens dargestellt sind, ist schon vorhanden, ebenso eine Spezial- bibliothek von großer Vollständigkeit. Führungen und konzertmäßige Vorführungen der 4 Nee werden die Sammlung weiter fru L bar machen. So soll sie möglichst ein Zentralpunkt für alles werden, was mit dem Instrumentenwesen in alter und neuer Zeit zusammen: hängt, sollen hier neue Erfindungen und Verbesserungen in- Wechsel- ausstellungen gezeigt werden. Von der seit über 30 Jahren bestehen- den Sammlung ‘ist iegt der erste Katalog in Arbeit, aber seiner Veröffentlichung stellt \ih die Not der Zeit entgegen. Wird doch der Verkaufspreis auf 100 4 aran Groos So müßten der Katalog und der niht weniger unentbehrliche populäre rer, die erft die E U R S i n h M önnen, an der Kostenfrage scheitern, wenn es n elingt, zu diesem Zweckte die Mittel zur Verfügung zu {t V O s

ellen.

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Der Maler, Professor Albert von Keller, Mitbegründer und 2, Präsident der a Sezession, ist im 77. éebensjahre in München gestorben.