1920 / 169 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Jul 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Hte E E É B S E E A B C E

0. Die Ermächtigung R. K. Jmp. 348 vom 18. Februar

1917 wird aufgehoben und durch folgende Ermächtigung erseßt: | Lf.

An die Landesfinanzämter Hannover, Münster, Köln:

Die Zollstellen werden ermächtigt, die Einfuhr at aus Holland ohne Einfuhrbewilligun nfuhr von Seife

Einfuhr auf dem Landwege in Traglasten erfolgt Dies wird hiermit zur öffentlichen ano gebracht, Berlin, den 27. Juli 1920. Der Reichswirtschafts minister.

betreffend Ausfuhr von Umschließungen, die zur

_ „Durch Verfügung des Neichskommissars für Aus- un Einfuhrbewilligung P 2791? find die dia mächtigt worden, die Ausfuhr von Umschließungen, die zur von Waren E ohne Ausfuhrbewilligung

Unschliezungen innerhalb sechs Monaten

Einfuhr

zuzulassen, fofern diese

A

Flach.

au

Bekannt

machung,

Einfuhr von Waren gedient haben.

vom Tage der Einfuhr an einem Zollamt zur Ausgan abfertigung vorgeführt werden und nachgewi i 4

8-5 ewiesen ist, daß die zur Ausgangsabfertigung gestellten Umschlie ungen die , die seinerzeit zur Einfuhr in E ee __ Wie im einzelnen Falle der Nachweis der Nämlichkeit führen ist, g Lv dem eien E pulno igen Zollbehörden Dieja werden hierbei die Vorschriften \i ä en, die für die Kontrolle der e e ier Hu

lichen sin

Ma

anpen Zolltari e Zo

ge

end sind.

es

C ‘et

Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Berlin, den 27. Juli 1920.

Der Reichswir A.:

tschaftsminister. Fla h.

E

Bekannt

betreffend Nenderung

Seife, Wa

Auf Grund des § 1 der Verordnung über den Verkehr

eifenpulver

5 . B)

und

machung, der

anderen

46).

Vom 28, Juli 1920.

mit D Tone. und at

vom 18. bestimmt:

1. Die Bestimmungen in den 88 1, 2, 3, 4, Bekanntmachung vom 21. Juni 1917 Ieichd-Gesgtl. S. 546) in der Bekanntmachungen vom 17. Juni 1918 (Neichs-

der Fassung . 661) und vom 2d, August 1919 (Neichs - Gesezbl.

Geseßbl. S. 1480)

9. 87

pril 1916 (Neichs-Gesezbl, S. 8307

deren e U O (3) wird folgendes

Artikel I.

werden aufgehoben.

der Bekanntmachung vom 21. Juni 1917 (Reihs-Gesegßbl.

S. 546) erhält folgende Fassung:

Waschanstalten, nur mit ausschusses der Seifernindustrie abgege ür e Betriebe und Gewerbetreibende, insbesondere 3 stal ie weniger als 10 Arbeiter beschäftigen, kann A O E auf tvas dhe Ausweis aus- ellen, gegen dessen Vorlegung die zur

Betriebs Peforberlidia ; A Ma ung des werden darf. Der Ausweis muß die zulässige Höchstmenge an- nach näherer Weisung des

Waschanstalten,

geben.

Seifenpulver darf zur Verwendung zu techni w

an technische Betriebe und Vewerbetrebönbe tndbesen rge

L UE mung des Ueberwachungsaus- e

Die pas hat

Menge an

n werden,

Waschmitteln

wachungsausschusses der Seifenindustrie zu erfolgen.

Die Ueberlassung der auf Grund vorstehender Besti ausgestellten Ausweise zum Bezuge La Waste den andere Personen sowie die Weiterveräußerung der auf die

Ausweise bezogenen Waschmittel ist verboten.

3. §9

dex Bekanntmachung vom 21. Junt 1917 (Neih8-Geseßzbl.

S, 546 s ne Fassung:

4

Gesewbl. S. 540) E Wer undert Mark wird b

1920 in

des § 7 anzusebe d, be 8 Î1 Va L

ehörden als aulindige Ortsbehörden im Sinne Bekanntmachu O A none:

ng vom ._ Ju Neichs-

wird wie folgt geändert : E Sidi

cfängnis bis zu 3 Monaten oder mit Gekdstrafe bis

estraft, wer den Bestimmungen

zuwiderhandelt,

Artikel IL

Berlin, den 28. Juli 1920.

Der Reichswirt\ A V: Dk,

Die Finmungen dieser Bekanntmachung treten am 1. August

haftsminister. | Hirsch.

Bekanntn

1a

chung, betreffend Aufhebung der Bchlagnahme und Bestandserhebung von Calcium-Carbid.

Vom 27. Juli 1920.

Auf Grund der die wirtschaftli treffenden Befugnisse wird nah Maßgabe des Erlasses, be- len Auflösung des Reiciaminlfieritms für die wisse

tre

lihe Demobilmachung, vom 26. S. 438) folgendes bestimmt:

Die Bekanntmach Waffen- und Muniti nb Nr. N 1200/12. 16 A IT 4, be

nitionsbes{affungsa

e Denmobilmachung be-

April 1919 (Reichs-Gesetbl.

L g des Preußischen Krieg8ministeriums —-

mt vom 12. Januar 1917,

fend Beschlagnahme und Besländs-

erhebung von Calcium-Carbid wird aufgehoben.

Die Bekanntmachung tritt mtd 1. A i nachung em 1. August 1920 i , Berlin, den 27. Juli 1920. M aaa

Der U Galitmlsae,

Dr.

Scho

d

A

Bekanntm

über den Shuß von Beru abzeichen u Betätigung

Die mit der Bekanntmathun (Neidsanzaiger Nr. 308 vom 24. 4, vom 2, Dagumber - 1918

age) vers schaften ergänzt:

entlihte Zusammenste erbänden usw. wird

if:

ahung fstrahten und Berufs- in der Krankenpflege,

Dezember 1918, Erste Bei- [lung von Vereinen, Gesell- hinter „Bayern“ wie folgt

zuzulassen, soweit die

ren gedient haben.

d 6 Ziffer 9 des ges vom 25. Dezember 1902 mit den Anfpras heit zur Einfuhr gelangenden Umschließungen maß-

Ausführung3bestim- mungen zur Verordnung über den Ver N

etthalti chmitteln vom 21. Juni 1917 (Rei Ge

6, 8 und 10 der

abgegeben

eber-

Berlin, den 22. Juli 1920.

Der Reichsminister des Innern. J. A.: Dammann.

Drucckfehlerberichtigung.

personen und

anzeigers) muß es „259 Abs, 2“ heißen.

: Schutz- | Tag der

Nr. Name Siß [Konfession | gegen- | Aner-

G stand | kennung Württemberg.

1, | Verband für besoldete | Herren- |evangelisch{ |Abzei f Krankenpflegerinnen | berg s vebza O von christliGer Ge- : finnung

In dem Geseß über die Versorgung der Militär- ihrer Hinterbliebenen (Rei sorgungsgeseß) vom 12. Mai 1920 (Nr. 111 des Reichs- im § 103 Zeile 3 „25 Abs. 3“ statt

chsver-

Preußen. Geseg,

Vom 8. Juli 1920. Die verfassunggebende

veaniiia A vom 30, pflichtet, die Besoldung ihrer hauptamtli Rückwirkung vom 1.

(Gema , 191 und 260) entsprechen.

insichtli®ß der Gewährun rechnung des Ausgleichszuschlags As

liebenenbezüge der in der . April 19

geltenden Vorschriften maßgebend. und des Witwengeldes paDe durch

e den für die Festseßung der

örtlichen Verhältnisse entsprechen.

O s ngestellten und Anwärter Anwendun

zu erfolgen.

zu_ achtenden ständig

S 1 neu zu regeln.

sind der Aufsichtsbehörde vorzulegen. rechtigt, binnen 4 Wochen nach Vorlage Cinspru

Widerspruch stehend erachtet. Beschlußbehörde. f

oder der Einspruch zurückgewtiesen ist

übrigen der Bezirksaus\{uß.

foldeten Beamten, ständig

R es § 1 entsprehende Bezüge festgeseßt werden.

der im 8 2 Abs. 4 genannten Behörden,

ersten planmäßigen Anstellun Gemeindeverbandes, einer

a) 9 ) Die!

ahre, b) über

1\ gen bis zu einem

zeit 9 Jahre übersteigt, mit der darüber

dienstalter angerechnet.

eine tatsächlich geleistete Kriegsdienstzeit handelt. (3) Die Bestimmungen der Abs. 1 und 2

1. April 1920 pylanmäßi 1920 nod ni(t in den g

S

auf das Diâätarien-,

Besfoldungs- gere(net. POOO

* außer Kraft.

erforderlihen Anordnungen.

Das Geseg tritt mit seiner Bertanduna in Kraft. Berlin, den 8, Juli 1920. Die Preußische Staatsregierung. Braun. Haenish. am Zehnhoff.

Oeser. Severing. Zugleich für den Finanzmürister.

betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindebeamtenrechts.

Preußishe Landesversammlun hat folgendes Geseg beschlossen, das a verkündet wird: E 1

1) Gemeinden und Gemeindeverbände im Sinne des Kommunal- uli 1899 (Geseßsamml. S. 171) sind ver- h angestellten Beamten mit tüd . April 1920 ab dergestalt neu zu regeln, daß die Bezüge den Grundsäßen des Geseßes, betreffend das Beamten-Dienst- cinkommensgeseß und Beamten-Altruhegehaltsgeset, vom 7. Mai 1920

e Sg a der e i ] : es Zuschusses an truhe- gehalt8empfänger und Althinterbliebene 4 des Beamten-Altruhe- P O der Gleichstellung des Ruhegehalts und der Hinter- ) Zeit vom 1. April 1919 bis einschließli

1. Ap1 mit den Bezügen der nah dem 1, April 1920 in den Nuhestand verseßten oder im Amt verstorbenen Beamten und deren Hinterbliebenen sowie Hinsichtlich des Höchstsaßes des Ruhegehalts und des Witwengeldes sind die Ma die unmittelbaren Staatsbeamten Der Höchstsaz des Ruhegehalts

V 3 kann _Saßung erhöht werden. m übrigen sind die Bezüge als angemessen anzusehen, wenn ezüge der unmittelbaren Staats- eamten gra eDen Gesichtépunkten unter Berücksichtigung der

(4) Diese Bestimmungen finden mit Ausnahme des Ru Its und des Witwen- und Waisen eldes auf die s Gem Be des Gemeindeverbandes) den Beamten gleihzuachtenden

Die Festseßung der Bezüge hat nat Auirun der Beamten- vertretung und erforderlichenfalls der beteiligten Wirintenorganifalioren

8 2, (1) Die Gemeinden und Gemeindeverbände Haben ‘die Bezü ihrer Beamten und deren Hinterbliebenen und der L N Un, t ig Angestellten und Anwärter sowie der NRuhe- O längstens innerhalb 3 Monaten nach Inkrafttreten dieses Geseßes mit Wirkung vom 1. April 1920 ab nah Maßgabe des

(2) Die hiernah zu erlassenden erstmaligen Besoldungsvorschriften Die Auf Ne ist be- eti H u etheben, w

sie die Besoldungsvorschriften als mit den Bestimmungen des Tan Ueber den Einspruch entscheidet die

(3) Die Besoldungsvorschriften treten in Kraft, we s folgter Vorlage die Aussichtsbehörde euklärt hat E Einf e H heben zu wollen, oder die Frist jue Einspruchserhebung a

(4) Beschlußbehörde ist für Beamte der Landgemeind Amtsbezirke (Aemter, Landbürgermeistereien) der Kre gausf Hu, en

& 3, (1) Die Auffichtsbehörden können in Fällen erheblicher Verl der im § 1 enthaltenen BENmenutgon La ray V für bie be Y ngestellten und Anwärter 1) und die Empfänger von juhegenatt und Hinterbliebenenbezügen den Voraus:

d 2) In Fällen des Widerspruhs der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes erfolgt die A eßung der Bezüge durch Beschluß

E 8 4.

(1) Den Militäranwärtern wird vom 1. April 1920 ab bei der

im Dienste einer Gemeinde oder eines l des, Versicherungsanstalt für die Jnvaliden- versicherung sowie eines ständischen oder solchen Jnstituts, das ganz oder zum Teil aus Mitteln des Reichs, des Staates oder der Ge- meinden unterhalten wird, wenn sie im Heere oder in der Marine Jahre oder weniger gedient haben, die tatsächlich abgeleistete

_9 Jahre gedient haben, außerdem die Militär- oder Marinedienstzeit, soweit sie und ae nachfolgende Zivildienst- i j Ö inausgehenden Zeit, höchstens aber mit weiteren 4 Jahren auf das Beselduce:

(2) Die vor dem vollendeten 17. Lebensjahre liegende Militär- oder Marinedienstzvit bleibt außer Betracht, soweit co R nit

( elten für die Zei vom 1. April 1920 auch für Militäranwärter, die m va n angestellt sind, foweit sie am 1. April uhestand verseßt oder verstorben find.

V, __ Den Beamten, ständig Angestellten und Anwärt 1) wir für die Zeit vom 1. April 1914 ab die Kriegszeit h M A

für die unmittelbaren Staatsbeamten jeweils geltenden Vorschriften und Nuhegehaltsdienstalter n

R 8 6. Die sia Geseß - entgegenstehenden Bestimmungen treten

8 7. - i Der Minister des Jnuern erläßt die zur Ausführung des Gesetzes

leich-

8 1 in

er- elaufen

straße 20; ist durch Beschluß des Wuchergeri î

gt H in Sa vom 17 Iuli 1900 E ee 20) auf er Beka i

ga C nahung zur Fernhaltung unzuverlässiger Per-

der Fassung des Art. [T1 N rere (R S. L der TEEng Lom 27. November 1919

Unzuverlässigkeit vorläufig untersagt.

Geses, betreffend Aenderung der Ger raue go Ens vom 21. April 1918 (Geseßsamml. S. 225).

Vom 8. Juli 1920.

Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat folgendes Geseß beschlossen, das hiermit verkündet wird:

8 1.

8 40 Abs. 2 der Hinterlegungsordnung erhält folgende Fassun ; Die Verwahrungsgebühr beträgt für jedes angefangene d,

nungsjahr: .

1. bei einer Verwahrung von deutscher Neichsanleihe, ee Staatsanleihe, deutschen oder preußischen Schaßanweisungen fünfundsiebenzig Pfennig für jede angefangenen eintausend Mark des Gesamtiwerts;

2, bei einer Verwahrung von anderen Wertpapieren, Kostbarkeiten und von niht umgeseßtem Gelde (Z 8)

a) wenn sie auf Grund des § 1814 oder des § 1818 (S 1667 Abs. 2 Saß 4, § 1915) des Bürgerlichen Geseßbuchs hinter- legt sind, achtzig Pfennig,

h) wenn sie aus einem andern Grunde hinterlegt sind, eine Mark fünfundzwanzig Pfennig, bei Verwahrung von aus- ländischen Papieren zwet Mark, für jede angefangenen

eintausend Mark des Gesamtwerts;

3, bei einer Verwahrung von sonstigen Urkunden fünfundzwanzig ails für jede Urkunde, jedo höchstens zwölf Mark fünfzig

ennig.

e 9, Das Geseh tritt am 1. August 1920 in Kraft. Berlin, den 8. Juli 1920.

Die Preußische Staatsregierung. Haenisch. am Ante Oeser Severing.

‘Zugleich für den Finanzminister.

4 Verordnung, betreffend die Neisekosten der Baukassenrendanten.

Vom 1. Juli 1920.

Auf Grund des § 5 des Geseßes zur vorläufigen Ordnun der Staatsgewalt in Preußen vom 20. März 1919 (Geseßsamml. S. 53) verordnen wir, was folgt:

8 1 qu Der Baukassenrendant erhält bei Dienstreisen Tagegelder und Rauen nah Mafgage des Gesetzes, betreffend die Reisekosten der Staatsbeamten, vom 26. Juli 1910 (Geseßsamml. S. 160) sowie der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen vom 24. September 1910 (Geseßsamml. S. 269), und zwar nah den Sätzen für die im 8 1 unter VI des Geseßes genannten Beamten, sofern er nicht einer anderen Nangflasse angehört.

Diese Verordnung tritt vom 1. April 1920 ab an Stelle der SS 5, 6 und 8 der Verordnung vom 21. Juni 1905, betreffend die Vergütung der Baukassenrendanten bei den Bauten der Zivilver- waltung (Geseßsamm!. S. 319), in Kraft. Berlin, den 1. Juli 1920.

Die Preußische Staatsregierung. Braun. Fischbeck. Haenisch. am Zehnhoff.

Oeser. tegerwald. Severing, Lüdemann. |

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Dex Oberbürgermeister und bisherige kommissarische Ver- bandspräsident des Siedlungsverbandes Ñubrfoblenbecirt in Essen, Mülhens, ist zum Verbandspräsidenten und

der bisherige Regierungs- und Baurat Dr.-Jng, Rappa- port zum Oberregierungsrat bei dem Verbandspräsidium des genannten Verbandes ernannt worden,

Bekanntmachung,

Nachdem durch den Herrn Reichsminister des Innern ein Nachtrag zur 6. Ausgabe der A BeR Arzneitaxe 1920 unter der Bezeichnung ePreisänderungen in der 6. Ausgabe

der Deutschen Arzneitaxe 1920. : 1. Nachtrag zur 6. Ausgabe.“ herausgegeben worden - ist, bestimme ih, daß dieser Nachtra mit Wirkung vom 1. August 1920 ab für das I een Staatsgebiet in Kraft tritt. Der Nachtrag erscheint im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmerstraße 94, und kann von dort zum Preise von 1 40 3 bezogen werden. Berlin, den 28. Juli 1920.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt.

J. A.: Gottstein, faÿ

Ministerium für Wissenschaft, K und Ee E LOAN E

___ Der Regierungsrat von Hövel ist bis zur Ernennun eines Vorsißenden des auf Grund des § 13 ba Geseßes über die Unterbringung von mittelbaren Staatsbeamten und Lehr- versonen (Unterbringungsgeseß) vom 30. März 1920 errichteten Jürsorgeamts für Lehrpersonen in Berlin mit der Verwaltung dieses Amtes beauftragt worden.

L A BekanntmacGung.

em Meßgermeister Moriß Heumann aus

Selm-Beifang ist unter Aufhebung meiner Verfügung vom

E C nee I E p del mit Lebensmitteln j esondere i i

ae, E mit Fleischwaren, wieder ge-

Lüdinghausen, den 27. Juli 1920.

Der Landrat. Graf von Westphalen.

BekanntmaqMhung. Dem Kaufmanu Nobert Hudasch in Berlin, Jad

nd» bom 23. September 1915 .(NGBl. S. 603) in

1909) der Ha n del mit Lebensmitteln wegen

Berlin, den 20. Juli 1920. Der Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht. V. A.: Gens.

E

BekanntmaMGhunsg.

Nalgenannten Personen: a) dem Oberpostscha ffner Gustav Wiesenberg, b) dessen Ehefrau Elfriede Wiesenberg, beide in Berlin, Bärwaldstraße 13, c) der Ehefrau Auguste Steinmüller in Berlin, Blücher- firaie 56, ist durch Urteil des Wuchergerichts - bei dem Landgericht IT in Berlin vom 8. Juni 1920 (Il. W. J. 964. 20) auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGB!. S. 603) in der Fassung ves Art. V1 der Verordnung vom 27. November 1919 (NRGBl. S. 1909) der Handel mit Lebensmitteln wegen Unzu- verläfsigkeit untersagt.

Berlin, den 26. Juli 1920.

Der Erste Staatsanwalt bei dem Landgericht IT. I. A.: Gent.

(Fortsehung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Sn der am 30. Juli 1920 unter dem Vorsiß des Neichs- postministers - Giesberts abgehaltenen Vollsißung des Reichsrats wurde den Entwürfen 1. eines Gesetzes, be- treffend das vorläufige Abkommen über die Wiederaufnahme der Beziehungen zwischen dem Dgutschen Reiche und Lettland, 9, eines Geseßes, betreffend Aenderung des Geseßes über Post- gebühren, 3. einer Verordnung, betreffend Aenderung der Post- ordnung, zugestimmt.

Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll- sißung.

Das Reichswehrministerium teilt dem „Wolffschen Tele- raphenbüro“ zufolge mit, daß die aus Sibirien über Amerika ommenden und in Hamhurg gelandeten tshecho-slowa- kishen Transporte im Einverständnis aller Reichsbehörden durch Deutschland nah der Tschecho-Slowakei befördert werden. Die Transporte sind demna nicht „geheim“ und nicht „ver- dächtig“. Da entsprechend den \. Zt. mit dem Vertreter der Tscheho-Slowakei getroffenen Abmachungen den Trans- porten noch vor ihrer Landung in Cuxhafen alle Waffen und Munition n und diese in besonderen, plom- bierten Wagen befördert worden waren, war eine „Ent- waffnung“ unterwegs nicht mehr gut möglich. Eintè telegraphishe Anordnung des Reichswehrministeriums in diesem Sinne ist daher auch niemals ergangen. Vom Reichs- wehrrninisterium is lediglich am 26. Juli _ Abends ein telephonischer, am 27. Juli durch Telegramm bestätigter Befehl ergangen, daß die Transporte, da ihre D durch Sachsen nach Bodenbach bei den Oen Eijenbahnbetriebs- räten auf Widerstand stieß, von Halle über Weißenfels Saalfeld—Nürnberg—Regensburg weiter in Richtung Pilsen umzuleiten seien. Sie sind gestern Nacht an die Tschecho- Slowakei übergeben worden. |

Nach den gleichfalls hon vor mehreren Monaten it der Tschecho-Slowakei getroffenen Abmachungen trafen Äestern zwei weitere Dampser mit rund 5000 t\checho-slowakischen Soldaten als letzter Transport in Hamburg ein, deren Weiter- leitung durch Deutschland in gleicher Weise wie bei den früheren ‘Teansporten in Aussicht genommen ist. |

Mie sich aus Versammlungsberichten ergibt, besteht zum Teil über die Vorschriften und über die Bedeutung des Reichsversorgungsgesezes in weiten Kreisen große Un- flarheit; es verdienen daher wohl folgende Tatsachen Be- achtung: }

E Die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen nach dem noch von der Nationalversammlung verabschiedeten Reichs- versorgungsgesetz belastet das Reich jährlich mit ungefähr 52 Milliarden Mark, wenn die Kosten der sozialen Fürsorge mit eingerechnet werden, mit nahezu 6 Milliarden Mark. Das bedeutet, umgerehnet auf den Kopf der Bevölkerung, einen Steuerbetrag von nahezu 109 .#. Die Hôle der dem einzelnen Beschädigten zustehenden Rentensäße zeigen olgende Beispiele:

Es erhält in Berlin ein gelernter Arbeiter, der in seiner Erwerbs- |

Shigkeit um 30 Prozent gemindert ist, also bei einer verhältnismäßig e Bef u jährlih 1518 4, bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um §0 Prozent 5317 4 und, wenn er für vier Kinder zu sorgen hat, 7442 4; bevarf er sremder Wartung und Pflege, dann erhält er mit seinen vier Kindern 10 496 #. bis 11621 6. Eine entsprechende Erhöhung haben auch die Renten der Witwen und Waisen erfahren. Nach einer Ausführungsverordnung, die demnächst ergehen soll, wird in Fällen schwerer Beeinträchtigung der körperlichen nversebrtbeit au dann eine Rente gewährt, wenn

die Beschädigung keine, Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Folge

n Fn der Verordnung sind Mind estsäße festgelegt, die den |

at. Lisher gewährten Regelsäßen schr nahekommen.

g

In einer bis in die späten Abendstunden dauernden |

Sizung beriet der Reichskohlenverband zusammen mit dem großen Ausschuß des Neichskohlenrats vorgestern über HoraHe zung Der Braunkohlenpreise. Nach einer, unter dem Vors des Staatssekretärs Dr. Hirsch abgehaltenen Vorbesprechung, beschlossen beide Körperschaften laut Bericht des „Wolffshen Telegra henbüros“ den Vreis für das Mittel- und Ostdeutshe Revier bei Briketts um 18 „#6 je Tonne, bei Nohbraunkohle um H. #6 je Tonne herabzuseßen, für das Rheinische Gebiet den Preis für Brikeits um 12 A, für Roh- braunkohle um 6 #6 zu vermindern. Hierzu kommen für den Verbraucher noch 20 Prozent der obigen Beträge, die an Kohlensteuer gespart werden. Der Beschluß bedeutet eine Herabsetzung der Braunkohlenpreise um etwa 12 bis 15 Prozent

und stellt einen erheblihen Fortschritt auf dem Wege des

allgemeinen Preisabbaues dar.

Auf wiederholte Anfragen bezüglih der Auslegung des

Artikels 2, des Geseßes

vom 21. Juli über die ergänzende

elung des Steuerabzuges vom Arbeitslohn wird us * Wolffschen Telegraphenbüro“ ene von amtlicher Stelle

Die bis zum 1.

mitgeteilt: folgendes miigetei nach dem neuen Geseg einzube

jûge können auf die eträg

[ugust gemachten Ab- O Falterben

e nur dann und nur insoweit angerehnet werden, als

sie höher waren wie die Summe, die sich nah dem neuen

Tarif ergeben würde.

Ungarn. i Entgegen einem Kopenhagener Bericht,

nach dem die ewt Entente ein Angebot Ungarns auf eine Teilnahme an | die Durchführung

e

der militärishen Aktion gegen den Bolschewismus abge- lehnt habe, stellt das „Ungarishe „Telegraphen-Korvespondenz- Büro“ fest, daß die ungarische Regierung der Entente ein solhes Angebot nicht gestellt hat. Die Ententemächte könnten daher auch nit in die Lage kommen, irgendwelche Angebote abzulehnen. t In der Nationalversammlung fand eine ernste und nachdrücklihe Kundgebung der Vertreter sämtlicher ungarischen Nationalitäten gegen eine. gewaltsame Abtrennung vom Mutterlande statt. Der Abgeordnete Vikior Dvorcsak protestierte namens der s\lowakischen Be- völkerung gegen die Losreißung Oberungarns. Der Abgeord- nete Paul Legesa erklärte als Vertreter des ruthenischen Volkes, daß diese Nationalität beschlossen habe, bei einem ein- heitlihen Ungarn zu verbleiben. Der Abgeordnete Johann Huber legte im Namen des ungarischen Deutschtums Ver- | wahrung ein gegen eine gewaltsame Losreißung Westungarns, das nicht zugeben könne, daß die Entente nah Art von Sklaven-

händlern mit ihm verfahre, und niemals zulassen werde, daß | rote Volkswehriruppen seine Grenzen überschritten. |

Grofebritannien und Jrland.

Außer der vom Premiecminister Lloyd George im Unterhause verlesenen Depesche an Rußland ist am 26. Juli eine weitere wichtige Depeshe abgegangen, deren Text vorgestern abend veröffentlicht wurde. Die englishe Regierung erklärt sich darin unter Bezugnahme auf Nußlands Antwort, betreffend das Waffenstillstandsangebot, bereit, die Reise Kamenews, Krassins und Miljutins zu erleichtern, und \{hlägt vor, daß die genannten Persönlichkeiten ermächtigt werden sollen, nicht nur über die Handelsbeziehungen, sondern au über vorläufige Abmachungen wegen der in Aussicht ge- nommenen Friedenskonferenz zu beraten. Die Depesche be- streitet jede Verantwortlichkeit für die Offensive des Generals Mioaael, und teilt mit, daß die englishe Regierung Wrangel von der Erklärung der russishen Regierung in Kenntnis geseßt habe.

Vorgestern empfing der Premierminister Lloyd George eine Abordnung von Mitgliedern des Ober- und Unterhauses, die sich über das Vorgehen der Sinnfeiner beschwerte und energishere Maßnahmen forderte, Lloyd George erwiderte: ;

Die Gesetzesvorlage gegen die verbreherishen Taten in Jrland, die am 5. August eingebracht werden foll, wird als genügend streng befunden werden. Die Meldung, daß für das auf der Eisenbahn be- förderte Staatseigentum feine bewaffneten Wachen mehr gestellt werden sollen, ist völlig unwahr. Munition wird weiter befördert und bewaffnete Wachen werden weiter gestellt werden. Eisenbahner, die au) in Zukunft die Beförderung von militärischem Material, Truppen und Polizisten verweigern, werden sofort entlassen werden.

Der Vizestatthalter für die irishe Grafschaft Wicklow, Francis Brocke, wurde auf dem Bahnhof Westland-Now er- \ch o sen, als er den Zug besteigen wollte. Der Täter ist

entkommen. Frankreich.

Fn der gestrigen Nachmittagssißung der Kammer wurde über den Geseßentwurf, der die is Regierung er- mächtigt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Protokoll von Spaa vom 11, Juli 1920 zur Ausführung

zu bringen, beraten. /

Der Berichterstatter des Finanzausschusses, Bokan ov sfi, erklärte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros", es jet un- möglich, daß Frankreich einen Leil der Verpflichtungen übernehme, die der Vertrag von Versailles Deutschland auferlege. Man Xônne in finanzieller Hinsicht nicht weiter gehen, als man ur die jüngst bewilligten Steuern gegangen sei, ohne die Lage Frankreichs zu efährden. Man dürfe Frankreich nicht noh mehr Lasten auferlegen. An Stelle der im Friedensvertrag vorgesehenen Markbeträge, die Deutschland zahlen

Der Finanzaus\chu

C aE der Brus die man leisten solle, nicht genügend seien. |

Frankreich, das während des Krieges gelitten habe, daß auf eine Transaktion eingegangen sei, durch die es auf einen Teil seiner Rechte verzichte, und das Deutschlands Gläubiger für mehr als 200 Milliarden sei, könne niht Vorschüsse leisten. Deshalb könne die Finanz- kommission der Kammer nicht anraten, den vorgelegten Gesetzentwurf anzunehmen. E /

Für den Kammerauss{uß für auswärtige Angelegenheiten be- ridtete alsdann der Abgeordnete Rollin. Nach seiner Ansicht erläutert das Abkommen von Boulogne in glücklicher Weise das Abkommen von Spaa. Millerand habe seine pratriotische P erfüllt. Daß Frankreich Deutschland Vorschüsse eben solle, set ret unbillig. Größere Zugeständnisse habe man nicht machen können. Frankrei kenne den Wert des englishen Bündnisses, dürfe es allerdings nit mit dem Verzicht auf seine Rechte bezahlgn. Die Ablehnung des Abkommens würde unberehenbare Folgen haben. Deshalb müsse man den Ministerpräsidenten für die no folgenden Verhandlungen dur das Vertrauen der Kammer stüßen.

Fn der Aussprache erklärte nach kurzen Bemerkungen von Peyronx und Ossola, die vor fast leeren Bänken prachen, der Ministerpräsident Millerand, die Regierung hätte Frank- | vei für den kommenden Winter die Kohlen sicherstellen müssen. Das fei eine der ersten Notwendigkeiten für die Prosperität des

Landes gewesen. Das Abkommen von Spaa stelle die Soblenverforauna im Verhältnis von 80 Prozent zu der normalen

Beit und zu einem um ein Fünftel billigeren Preise, als er augen- blicklih fel sier. Nachdem Millerand die einzelnen Punkte ‘des Abkommens von Spaa a erläutert hatte, ging er zur Be- \sprechuna der Finanzierung der Vorschüsse über.

sei es ihm gelungen, eine ee der Lage herbeizuführen.

land habe niht die Möglic

verfügen, um seine Ernährung

Deut

ei den Neutraklen

in Anspru zu nehmen, um Vorschüsse zu erlangen. ordnung erinnert.

habe die B die finanziellen

den Geseßentwur [ | Vorschüsse zu leisten, verneine, dann werde au / \hinfällig, dur das sich Deutschland verpflichte, monatli

erationen regeln solle.

Nuhrgebiets. Durch die Verwerfung des Proiíoko

Er erinnere an den 6. April. Damals

tadelt, weil fie die Bündnisse ge i gemeinsame Maßnahmen der Alliterten erlangt. Die

Millerand wies darauf

ck zum Handeln gekommen.

ötiger gewesen sei, als jeßt, niht nur

Gegenteil auf, gewisse vlamische

| niht desinteressieren. | wie Belgien im Westen.

' halten :

Delegation eine N o t e überrei y 6 | grap E ee versichert wird, daß Nußland die soeben { H

In e eit L d über die nötigen Fonds zu “icherzustellen.

Aber die Alliierten hätten Deutschland nicht nur an die Ausführung des Vertuages erinnert, sie hätten es auch verpflichtet, ihre Vermittlung i h M ene A pa Deutschland in erster Linie an seine Verpflichtung zu finanzieller Unker- an | Das sei einer der größten Vorteile des Abkoinmens_ von Syaa. E Boulogne sei ein zweiter Vorteil erzielt worden : man efugnisse des Wiedergutmachungsauss{chusses gerettet, der

Wenn man sich jeßt weigere, anzunehmen und die französische Verpflichtung, ch das Kohlenprotokoll 1 tlih 2 Millionen Tonnen Kohlen zu liefern, und damit falle auch die laujel, durh die Deutschland bedroht sei, wenn es bis zu einem gewissen Beitpunkt | nicht 6 Millionen Tonnen Kohlen geliefert habe, die Beseßung des ble, Man \ î 2 a Len Vertrag

Belgien und Italien die Kohle. Nan sage, man solle si an den Berkrag von Versailles halten, man habe aber gefehen, wohin das geführt hätte. habe man die Regierung ge»

efährdet hätte, jeßt aber habe man Regierung hahe feglaubk für Fraukreih sowohl wie für Deutschland Ln der deggen li [ hin, däß ein enges und dauerndes Einverständnis igen allen Alliierten niemals nöt \ eutschland gegenüber, um | un

des Friedensvertrags sicherzustellen, fondem auch

angesichts des Ostens, wo alle Alliierten und die Alliierten allein eng und vertrauensvoll zusammenwirken müßten. Ls

Darauf sprach Maurice Barrès von der politischvn Not- wendigkeit, die Anwohner des Rheins und der Ruhr gegen die preußischen Herrschaftspläne zu {üßen und ihnen den Genuß von Frankreihs Vorshüssen sicherzustellen. i i

Die Kammer nahm „sodann mit 393 gegen 83 Stimmen den Gesetzentwurf an. Damit sind au die von der französischen Regierung an Deutschland zu leistenden Vorschüsse für die Bezahlung von Nahrungsmitteln bewilligt worden.

Die vorgestern in Paris eingetroffene türkische Friedensdelegation hat sich zur Unterzeichnung des Friedens- vertrages nah Sèvres begeben. |

Belgien.

In der Kammer gab anläßlich einer Jnterpellation über die Ereignisse, die fich in Antwerpen beim goldenen Sporenfest abspielten, der Minister des Jnnern Jaspar eine hochbedeut- same Erklärung ab. Er sagte dem „Wolffschen Telegraphen- büro“ zufolge, in Belgien müßten alle Meinungen frei ver- treten werden fönnen, selbst die soren. Er ersuchte die wallonishen Abgeordneten, die Führer der vlamishen Be- wegung nicht Neoaktivisten zu nennen, und forderte sie im Forderungen zu bewilligen, damit die Geister sich beruhigen könnten. ,

« Die Kammer beschäftigte sich dann auch mit der Kon- ferenz von Spaa. ; /

Der liberale Abgeordnete Lem onn ier gab seiner Unzufriedenheit mit dem Abkommen von Spaa Ausdruck und sagte, die Alliierten seien zu großimütig gegen Deutschland gewesen in der Kohlenfrage. Er mte auch wissen, warum Deutschland die Marknoten nit ein- s8se, die sich in Belgien befänden. Nach seiner Ansicht müsse jede Abänderung des Friedensvertrages vom Parlament genehmigt werden. Carton de Wiart erklärte, Belgien. könne \sich am S{hicksal Polens Polen spiele im Osten Europas diéselbe Nolle Der Ministerpräsident Delacroix ver- teidigte das Ergebnis von Spaa und erklärte, man Habe annehmbare Ergebnisse erzielt, weil man Zwangsinaßnahmen vorgesehen habe. Nach seiner Ansicht würde die Konferenz von Spaa wesentlich zur wirtschaftlichen Wiedererhebung Belgiens beitragen.

Dänemark.

Bei sehr geringer Wahlbeteiligung fanden gestern die Wahlen der Wahlmänner zum Landsthing statt. Nach dem Ergebnis zu urteilen, wird das Landsthing sich nach den endgültigen Wahlen folgendermaßen zusammenseßzen: Gemäßigte- Linke 22 (3 Mandate gewonnen), Sozialdemokraten 15 (unver- ändert), Konservative 11 (2 gewonnen), Radikale 4 (6 verloren), Erwerbspartei 1 (1 gewonnen). Das Landsthing, das 72 Mit- glieder zählt, davon 54 durh Wahlen und 18 vom Landsthing selbst gewählte, wird danach folgende Zusammensezung er- Gemäßigte Linke 29 (22 gewählle und 7 vom Lands- thing selbst gewählte), Sozialdemokraten 19 (15 und 4), Konser-

| vative 15 (11 und 4), Radikale 7 (4 und 3), Erwerbspartei 1.

Litauen. Auf die wiederholten Schritte der litauishen Re-

gierung bei der russishen Regierung, betreffend die

Räumung Wilnas und des übrigen zeitweise von russischen Truppen besezten Gebiets Litauens, 4 Ganecki, der Vertreter Joffes in Riga, im Namen seiner Regierung der litauischen

Ht in der der „Litauischen Tele-

ergestellten normalen Beziehungen zwischen Rußland und Litauen

| streng aus reer aen wünsche. gur Vermeidung aller Konflikte, die sih bei Durchführung (i \ j

trages ergeben, schlägt die russishe Regierung die | einer : | gabe dieser Kommission ist, die Frage der Räumung Wilnas

, 1 | S U i solle, komme nunmehr eine neue Leere in die französishen Kassen. | und des übrigen

ei der Ansicht, daß die Garantien für Nüd- |

itauisch-russishen Friedensver- Bildung Die vornehmlihe Auf-

führung des aritätishen Kommission vor.

besezten Territoriuums durch die russischen

Truppen zu lösen. Die litauishe Regierung berät noch über

| diesen Vorschlag.

| Eine Abordnung der Bewohner der Stadt Suwalki ist

| beim Kommando der Ärmeegruppe Mariampol des litauisehen Heeres angekommen und hat mitgeteilt, daß die Polen die Stadt

| ausgeraubt hätten. Sie bitten dringend um Besezung Suwalkis

dur litauishe Truppen.

: Spanien.

Der Völkerbundsrat ist gestern nahmittag nter dem Vorsig von Quinones de Leon in San Sebastian zu seiner ersten Sizung zusamniengetreten. Es nahmen daran teil Hymans, da Cunha, Balfour, Bourgeois, Tittoxi und Matsui.

Schweiz. Der Kongreß der Zweiten Junternationale ist heute in Genf eröffnet worden. : Türkei.

Nach einer Meldung der „Times“ en die Truppen * Jafar Tayars vollständig gietages: 15 000 Türken haben auf der Flucht die bulgarische Grenze

überschritten und sind entwaffnet und interniert worden.

listishen Truppen zu verhandeln. A Amerika. kannt, daß der Kreuzer „St.

stôrer wahrscheinlich in 14 Tagen nach den tür wässern abgehen werden, um die dort liegenden

Louigz“ und n 3

findlichen Amerikaner zu schüßen. Asien.

jeßt eine Art Militärdiktatur über j einer Unterredung, sein Ziel sei die E Chinas. werde nicht versuchen, die Herrschaft der

Militärclique zu seßen. Sein Streben gehe niht nah (1 van Ge sei entschlossen, die À estrafen.

worin das Rücktrittsgesuch Tuan S

genommen érklärt und die

einshließlich Hsu Schu Tsengs3 Wi O A mrliters angeordnet.

aben die Griechen

Konstantinopeler Blätter melden, daß Mustafa Kemal den Wali von Konia nach Konstantinopel entsandt hat, um mit der Zentralregierung über die Auflösung der nationa-

Das amerikanishe Marinedepar tement s Ves Zer- ishen Ge-

chiffe zu

verstärken und nötigenfalls Leben und Eigentum der dort be-

E C C A S B L B“ wi Pei R G R T E; D E E

S

Nach Reutermeldungen erklärte Tshang Tso Lin der China ausübt, in

and\hus wieder- | herzustellen oder an Stelle der SOOR die Herrschaft p n

em nfuleute streng zu

E tee E E EAE:

Derselben Quelle zufolge sind Erlasse veröffentlicht worden, f i Juis für an-

uflösung der Grenzschußtruppen

angeordnet wird. Jn einem anderen Erlaß, dessen Verösfent-

lihung bevorsteht, wird die Verba von 10 Anfuführern Î | des Finanz-, des Justiz-

up

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