1920 / 171 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des

täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diefen

Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für gebiet. Die Kosten der amtlichen Befanntmachung dieser Ver- fügung im „Reichsanzeiger“ und im amtlichen Kreisblatt sind von den Betroffenen zu tragen. Dortmund, den 24. Juli 1920. Wuchecstelle der Polizeiverwaltung. I. A: SPwarz.

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Der Wirtin Lina Becker, geb. Körner, geboren am 18. April 1875 in Bockenau, Kreis Marienburg, wohnhaft in Frank- furt a D ¿rtiedensstrate Nr. 3, Geschäftsloka F CITtT d Diélé, hier, Zeil. Nr. 50, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie jegliche mittelbare ober unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diefen Gewerbebetricb UNTELT aa T

Frankfurt a. M., den 25. Juli 1920. Der Polizeipräsident. F. V.:

——---—

BeéranmntmaG una. Da3Handels8verbot des Warenhändlers Ludwig Niewog in Bommern, Sundernstraße Nx. 3 (meine Bekannt- maun vom 31. Mai 1920), wird auf weitere 6 Wochen 30, August 19209 ausgedehnt. Hagen, deu 23. Juli 1920, Der Landrat.

Sch{chmidt.

von SalmutŸh.

Bera a Ota ___ Auf Grund der Bekanntmachung über die Fernhaltung unzuver- lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGB!.

S. 603) wird dem Metgermeister Eduard Koster und | demKonditor Ernst Köster, beide in Herne, der Groß- |

und Kleinhandel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere der Betrieb des Lebensmittel- geschäfts, Bahnhofstraße Nr. 58, wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Die Kosten dieser Veröffentlichung haben die Genannten zu tragen. Herne, den 28. Juli 1920. Die Stadtkpolizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Odenkirchen.

(Forksebung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches. Deutsches Neich. i

n -der am 2. August 1920 unter dem Vorsitz des Reichs- ministers der Justiz Dr. Heinze abgehaltenen Vollsißung des Neichsrats wurde den nachstehenden Gesezentwürfen, a) betreffend Aenderung der Verordnung über Lohnpfändung, b) zur Ausführung der Bestimmungen des Friedensvertrags über gemischte Schied8gerihtshöfe und die Vollstreckung aus- ländischer Urteile die Zustimmung erteilt.

Die Transporte der tshecho-slowakishen Truppen von Cuxhaven nah Bodenbach find, wie „Wolffs Telegraphen- büro“ mitteilt, nunmehr beendet. Die weiteren Transporte werden über Triest geleitet und werden daher Deutschland nicht mehr berühren.

Oesterreich.

Jm Auftrag des Staatssekretärs für Acußeres hat der in Paris weilende Vertreter Oesterreichs, Eichhoff, der Bot- shafterkonferenz eine Note überreicht, in der die öster- reichische Regierung von dem Ueberfall in Sürslen feld sowie von der nunmehr bestätigten Werbung von Frei- sharen gegen O in Zala Egerszöóg Mit- leilung macht, gegen diese Maßnahme Proiest erhebt und um Schuß der Mächte 8

Vorgestern fanden in Wien von sozialistishen Ver- einigungen der Westungarn veranstaltete Versammlungen statt, in denen der „Arbeiterzeitung“ zufolge die ernstlihe Durch- führung des durch den Friedensvertrag von Saint Germain gewährleisteten Anschlusses des westungarischen Burgen- landes au Deutschösterre ich stürmish gefordert wurde.

Großbritannien und Jzlaund.

Jm Unterhause wurde gestern die Geseßzesvorlage, be- treffend die Wiederherstellung der geseßlichen Ord- nung in Jrland, eingebraht. Die Vorlage, die u. a. die Einsezung besonderer Gerichtshöfe zur Aburteilung verbreche- visher Handlungen vorsieht, wird am Donnerstag und Frei- tag zur Beratung kommen. Auf Anfragen wegen Lord Churchills kürzlich veröffentlichten DUMIECE els über Polen sagte der Premierminister Lloyd George dem „Wolfsshen Tekegraphenbüro“ zufolge, die Deutungen, die man dein Artikel zu geben gesucht habe, seien unhaltbar. Er glaube, der Artikel sei weniger der Ausdruck einer olitischen Ansicht, als der Ausdruck einer Sehnsucht. (Heiterkeit.) Er könne nicht zugeben, daß der Artikel in scharfem Gerensas zu irgendeiner von der Regierung über ihre Politik abgegebenen Erklärung stehe.

Das Unierhaus bewilligte einstimmig den Kredit für die Summe, welche dur die in Spaa getroffenen finan- ziellen Abmachungen vorgesehen ist.

Worthington Evans gab eine Darstellung der Ab- machungen und sprach sich mit Nachdruck gegen die Unterstellung aus, daß England dabei einen Profit mache.Lloyd George sagte, das

Abkommen von Spaa bedeute keine Aenderung der Politik, sondern set die Politik des Versailler Vertrages. Der Vorshuß, der Deutschland von den Wiederherstellungseinnahmen gewährt werde, entsprehe den Vertragsbestimmungen. Die Einnahmen aus den Verkäufen der Gngland zugeteilten Schiffe würden England gutgeschrieben werden, während Frankreih feinen Anteil durch die Koblenlteferungen und dur die thm überwiesenen Schisfe erhalten werde.

__— Der Premierminister Lloyd George hat sich dem „Echo de Paris“ zufolge geweigert, die Sowjetvertreter Krassin und Kamenew zu empfangen, da der Waffenstillstand mit Polen Se osen und die Bedingungen dafür in Kraft getreten sein müßten, bevor er mit den beiden Bevollmächtigten der Sowjet- * republik verhandle. Nach einer „Reuter“‘-Meldung ist Kame new gestern in London eingetroffen,

Verschiedene Kommunistengruppen aus Eng- land, Schottland und Wales hielten am Sonnabend und

Sonntag Versammlungen ab und gründeten die „Nationale Kommunistische Partei“. Die Zusammenkunft umfaßte lediglich solche Körperschaften, die für die Diktatur des Proletariats

¡ eintreten.

Frankreich.

Der Vorfißende der deutschen Friedensdelegation Ministerial- direftor Goeppert hat der Friedensfonferenz eine neue Note zugehen lassen, in der er mitteili, die deutsche Negierung have dem RNeichskommissar des Bezirks Allenstein die Er- laubnis erteilt, wenn dringende Umstände es nötig machten, Truppen der Neichswehr an die Grenze zu fenden, unler Vorbehalt der Entscheidung, die die Alliierten später in dieser Frage treffen könnten. Der „Temps“ begleitet diése Nachricht mit der Mitteilung, daß die italienischen Truppen, die fich in der Nähe der Grenze befunden hätten, bis zur Stadt Allenstein, entgegen der Ansicht der französischen Vertreter, zurückgezogen worden seien. Bolschewistische Patrouillen hätten sich ebenfalls an der Grenze gezeigt. Unter diejen Bedingungen habe die deutsche Regierung ihrem Kommissar den genannten Befehl gegeben. Die deutschen Truppen würden also später zurückgezogen werden, wenn die Alliierten es fordern. Das Blatt nennt die Entsendung deutscher Truppen, die vielleiczt Fühlung mit den russischen Bolschewisten nehmen könnten, cin Ereignis, dessen Ernst in die Augen springe.

Die Unterzeichnung des Friedens vertrags mit der Türkei wird am nächsien Donnerstag in Sevres stati- finden.

Polen, Der Vizepräsident des Ministeriums erklärte dem

! Korrespondenten der „Times“ in Warschau, Polen könne einem

Waffenstillstand nur unter drei Voraussezungen zustimmen, l. daß Polen ein unabhängiger Staat ohne Einmischung der Bolschewisten in die inneren Angelegenheiten bleibt, 2. daß das polnische Heer nicht entwaffnet und 3. die alte polnische Grenze Demartationslinie wird ; nötigenfalls würde Polen bereit sein, die bei Abschluß des Wasffenstillstandes bestehende Frontlinie als Demarkationslinie anzuerkennen.

Wie die „Times“ aus Warschau melden, haben die englischen, amerikanischen und französischen Gesandt-

haften in Warschau ihre Staats angehörigen auf- gefordert, Warschau auf dem s{chnellsten Wege zu verlassen. Nah der „Morning Post“ ist Lord Abernon gestern naht abgereist.

Der Generalstabsbericht vom 2. August meldet:

An der deutschen Grenze nördlih von Ostrolenka ist die Lage unverändert. Im Bereich von Nowogrod und Lomsha haben die An- griffe des Feindes nachgelassen. Unsere regulären und freiwilligen Truppen greifen hier die feindlihe Infanterie und Kavallerie an. Zwischen Narew und Bug verläuft unsere Frontlinie östlich von Kossaki—Mazowice—Wyszonki—Koscielne—Ciechanowice. Am Bug finden im Abschnitt Mielnik Kämpfe statt. Bei Brest-Litowsk hat der Feind bedeutende Kräfte aller drei Waffengattungen gesammelt, er greift die Festung und die Stadt heftig an. Dic Kämpfe um Brody, die beiderseits große Kräfte in Anspru nehmen, entwickeln ih auch weiterhin für uns günstig. Am Sereth örtliche Kämpfe, die heftigen Charakter annehmen. Es wurde hiex die Aukuust neuer feindlizer Abteilungen festgestellt. |

Schiveiz.

Die zur Beratung der Verantwortlichkeitsfrage eingeseßzte Kommission des Jnternationalen Sozialistenkongresses hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge unter Vor- behalt der Zustimmung dex deutschen Delegation, die noch nicht

vollzählig in Genf erschienen war, einstimmig folgende Ent- |-

schließung zur Kriegsschuldfrage angenommen :

In Grwägung, daß die deutschen Sozialdemokraten in ihrer Denkschrift über die Frage der Verantwortlichkeit anerkannt haben, daß sie den Fehler begangen haben, wiht frühzeitig und nit energisch genug das System des Militarismus und Imperialismus bekämpft zu haben vor allem hinsihtlih der Leitung der auswärtigen An- gelegenheiten, die der Kontrolle der Volksvertretung entzogen war, in weiterer Erwägung, daß die deuishe Scozialdemo- kratie selbst sagt, daß die deutshe Revolution zum Unglück der ganzen Welt und besonders auch des deutshen Volkes felbst um fünf Jahre zu spät gekommen ist, und daß darin, nicht on früher den Weg gebahnt zu haben, die Schuld licgt, deren die deutsche Sozialdemokratie sich anklagen muß, in weiterer Er- wägung, daß der Vertreter der deutschen Sozialdemokratie in der Kommission über die Schuldfrage die nachstehenden Erklärungen abgegeben hat: /

1. Das Bismarcksck@e Deutschland hat, wie {on Marx und Engels erklärt haben, den Weltfrieden auf das shärfste ershüttert, indem es Elsaß-Lothringen im Jahre 1871 mit Gewalt annektiert hat. Für die deutsche Sozialdemokratie gibt es keine elsaß-loth- ringische Frage mehx,

2, das Taiserlide Deutschland hat ein neuerliGes Verbrechen gegen das Völkerrecht begangen, als es im Jahre 1914 die Neutralität und die Unabhängigkeit Belgiens verlehbte,

3. das republikanische Deutschland selbst fühlt si verpflichtet, zur Wiedergutmachung der Folgen des Angriffs, den das kaiserliche Deutschland ausgelöst hat, nachdem es das noch am Vorabend des Konflilts mögliche Schiedsgericht abgelehnt hatte,

nimmt der Kongreß diese Erklärungen zur Kenntnis und erneuert die Grklärungen der alliierten Sozialisten vom Jahre 1915, daß das kapitalistishe System durch die Uebertreibung feiner Interessenpolitik und seiner Naffsucht eine der tiefsten Ursachen des Krieges ist, und erklärt gleichzeitig mit denselben Ausdrücken wie die deutsche Denk- [rist: „daß sein unmittelbarer Anlaß hauptsählid, wenn auc nicht auss{ließlid, bei der mit Kopsflosigkeit gepaarten Gewissenkosigkeit der jeßt gestürzten deutschen und österreichishen Machthaber lag.

Der Kongreß gibt die Urheber der abscheulicßen Schlächterei, die Curopa und die Welt in Blut gebadet hat, dem Abscheu der Völker preis und bekräftigt seinen festen Willen, alle seine Kräfte der Wiederhersiellung der dur den Krieg zerstörten Welt zu widmen und von nun an gegen die kriegerishen Mächte im Geiste und im Dienste der Internationale zu kämpfen.

__ Den Verhandlungen der Kommission, die diese Resolution einstimmig beschloß, wohnte deutscherseits der RNeichstags- abgeordnete Braun bei.

; Jn der Denkschrift, welche die Sozialdemokratie Partei Deutschlands dem Junternationalen Sozialistischen Kongreß zur Frage der Verantwortlichkeit am Welt- kriege überreicht hat, heißt es:

Es ist zuzugeben, daß die deutsche Sozialdemokratie nicht ge- nügend beachtete, daß die Führung der auswärtigen Politik in Deutsch- land ohne Kontrolle des Reichstags eine Gefahr bilden mußte. Diese Gefahr nicht rechtzeitig genug erkannt zu haben, ift die Schuld, zu der sich die Sozialdemsokratishhe Partei Deutschlands vor aller Welt freimütig bekennt. Die deutshe Nevolution ist zum Ungklück der Welt und auch des deutschen Volkes selbst um fünf Jahre zu spät gekommen. Ihr nicht {on früher den Weg gebahnt zu Haben, ift die Schuld, deren sih die deutsche Sozialdemokratie anklagen muß. Ae E wilgg Malejeias Sozialismus A Ausbruch des Krieges mch verhindern, fo wurde er, wie immer er sich verhielt, gegen sein Willen ein Diener feindlicher Macht. M Viel 0egen seinen

Die Denkschrift erörtert sodann die Vorkommnisse un- mittelbar vor Ausbruch des Krieges und schildert Die altung der deuischen Sozialdemokratischen Partei beim Ausbruch. Sie stelit fest, daß nah der rusfischen Gesamtmobilisation jede Hoffnung auf eine Lokalifierung des Krieges zerrissen war, und fährt fort :

Die deutsche Sozialdemokratie {äßt sch heute glücklich, daß sie ih von jeder Schuld an der Niederlage des deutshen Volkes frei weiß. Das Ziel ihrer Politik während des Krieges war dessen Beendigung mit einer militärischen Lage, die es keinem der beiden Teile ermöglichte, diktatorische Forderungen zu stellen. Der Friede der Entente von Versailles zeigt, daß es den Staatsmännern der Gutente mit ihrem angeblichßen Willen, die Freiheit und den Frieden der Völker zu sichern, niht ernst war. Die moralishe EGnt- cüftung über die deutshe Kriegsshuld war ihnen nur politisches Mittel zu politischen Zwecken. Eine Feststellung der Schuld kann erst einwandfrei erfolgen, wenn einem von nationalistishen Tendenzen frèêien Komitee sämtliche Staatsarchive geöffnet werden. Die tieferen Ursachen des Weltkrieges liegen in den imperialistishen Strömungen E Länder und in der unglücklichen Mächtekonstellation, der unmittelbare Anlaß hauptsäch- lih, wenn auch nit aus\{ließlich, bei der mit Kopslosigkeit ge- paarten Getoissenlosigkeit der jeßt gestürzten deutshen und öfter- reichischen Machthaber. Durch das Bekenntnis zur Landesverteidigung wollte die veutsche Sozialdemokratie keineswegs ch der Militär- partei unterwerfen, sondern im Gegenteil die aft finden, M zu belämpsen. Die deutschen - Sozialdemokraten können es nicht als Fehler betrahten, daß fie den Worten der Gntenteftaats- männer nicht trauten. Die Ententestaatsmänner mögen niht s{lechter gewesen als die deutshen Machthaber, aber besser waren sie ganz gewiß nicht. Die Denkschrift {hließt: Wir Sozialisten sollten aufrichtig genug sein, zu sagen, daß wir einander sehr viel schuldig geblieben find, und wir sollten erkennen, daß dieses beider- seitige Versagen darauf zurückzuführen ist, daß unsere Kräfte der clementaren Krast, die den Krieg entfesselte, nichi gewachsen waren. Wenn unsere Kritik und Selbstkritik einig N so ist vor allem eins nötig : stark zu werden, so stark, daß keine Véacht das nun geschlosfene Kricgstor jemals wieder öffnen kann. Diese Kraft werden wir nicht gewinnen durch Selbstzerfleishung nnd Zersplitterung, sondern durch die nationale und internationake Ginigkeit der Sozialdemokratie. Für diese einzutreten, find wir bereit.

Gestern ist in Genf der Juternationale Berg- arbeiterkongreß durch den Präsidenten Smillie (England) eröffnet worden.

Türkef,

Nach einer RNeutermeldung aus Adrianopel sind die griechishen Truppen in Enos eingezogen und haben ganz Thrazien bis zur Tschataldscha-Linie besegt. Jasfar Tayar wird nah Athen gebracht.

Asien.

Nach einer Meldung der „Times“ vom 29. Juli hat in Haifa eine Zusammenkunft zwischen Emil Fessal, Lord Allemby, Sir Herbert Samuel und General Gouraud stattgefunden.

Das persische Kabinett hat den \{chwedischen d der Gendarmerie, General Westdahl, der seinen Posten seit 8 Jahren inne hat, der „Daily Mail“ zufolge plößlich entlassen.

Die abgeseßte kaiserlihe Familie von China hat, wie „Sastern Service“ meldet, der e Regierung mit- geteilt, daß der vormalige Kaiser von China bereit sei, den Thron von neuem zu besteigen,

Theater und Musi.

Volksbühne (Theater am Bülowpkahß).

Wie im vergangenen Jahre um dieselbe Zeit begann am 1. August die Direklion Neft im geräumigen E am Bülowplaßz ihr fommerlihes Operngastspiel mit eirer Ausführung von Wilhelm KFienzls „Kuhreigen“. Wieterum waltete der temperament- volle Kapellmeister Gottlieb an der Spiße des Blüthner-Orchesters seines Amts als musikalischGer Leiter des Ganzen, und war, wie im Borjahre, auf der Bühne Maximilian Moris der bewährte Leiter des Spiels. Der zahlreile Besuch dec gestrigen Aufführung und der lebhafte Beifall bewiesen, daß das dramatisch wie musikalisch wohblgelungene Werk alle Aussicht hat, mit der E die Beliebtheit des „Evangelimanns" zu erreichen. Auf der Bühne sah man ebenso geschmackvolle szenische Bilder wie im vergangenen Fahre. Mit Ausnahme des Vertreters des Massimelle, Willy Kaiser-Heil, waren gestccn die Hauptrollen des Werks durhweg mit neuen Kräften beseßt. Die Tenorpartie des Primus Thaller fan MNichard Lauber vom Dresdner Staatstheater, in Berlin bird sein Wirken im Konzertsaal und sein Gastspiel im Opernhause Ünter den Linden als Sänger von Geschmack {on bekannt und ges{äßzt, in Gesang und Spiel sehr eindrudsvoll. Bei den Größen- verhältnissen des Hauses müßte er nur mehr darauf achten, die Pianostellen etwas klangvoller zu gestalten, sonst vechauchen fie unhörbar im Naume. In Margarete Sé\lemüller stand ihm eine darstelleris{ch gewandte und gefanglich ebenbürtige Blanchefleur zur Seite. Jhr umfangreiher Sopran ist wohlflingend und gut gebildet. . Unter den anderen zahlreichen Mitwirkenden sind noch die Damen Trenk und Janows?a, die Herren Fischer, Gutmann und Tannert mit An- erfennuno zu nennen. Auch der Chor wurde billigen Ansprüchen durchaus gerecht.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Gerda du Noveray mit Hrn. Kapitänleutnant Heino von Heimburg (Neu Buckow, Kr. Bubliß, Pornm.).

Verehelicht: Hr. Negierungsrat Dr. Rolf Grabower mit Frl. Käthe Virhow (Berlin).

Gestorben: Hr. Rittmeister a. D. Hugo von Enckevort (Sassen-

burg i. Pomm.).

Verantwortlicher Shriftleiter: Direktor Dr. Ty r o l, Charlottenburg.

Verantwortlib für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (M engering) in Berlin.

Truck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanst [t, Berlin, Wilbelinstraße 2A

Sechs Beilagen

(cins{liezlich Börfenbeilage und Warenzcichenbeilage Nr. 62)

und Erste und Zweite Zentral-Handelsregister-Beilage.

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Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Ir. 171.

p

Berlin, Dienstag, den 3. August

mea

1920

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Amtliches.

(Fortseßung aus dem Haupiblatt.) Deutsches Reich. Bekanntmachung.

„_Der Verband der Ziegeleien Rheinlands in Köln, Judengasse 2, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands und dem Gewerkverein deutscher Ziegler, vereint mit dem Zent ralverband christl. Fabrik- und Transport- arbeiter, am 17. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag Be Negelung der Lohr- und Arbeitsbedingungen in der

iegeleiindustrie gemäß §2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reihs-Gesezbl. S. 1456) für das ganze beseßte Gebiet der Rheinprovinz mit Ausnahme des Saargebiets, . die ganze neutrale Zone von Emmerich bis N mit Ausnahme des Stadtbezirks Groß Duisburg, den un eseßten Zipfel des Bergischen Landes mit den Orten Velbert, Heiligenhaus, Haßlinghausen, den unbeseßen Teil des Bezirks Wesel mit dem Kreise Schermbeck für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 26 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. Berlin, den 20. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der vera Levunt der Angesiellten, Orts- verband Groß Berlin, in Berlin SW. 68, Schüßen- straße 29/30, hat beantragt, den n ihm, der Freien Vereinigung der Holzindustriellen, dem Verein der Fabrikanten für Ladeneinrihtungen und Kontor- möbel, der Tishler-Jnnung zu Berlin, dem Verein ür Jnnenausbau, dem Verein Berliner Möbel- E der Vereinigung Deutscher Möbel- industrieller und dem Verein Berliner Kredithäuser Deutschlands am 10. März 1920 abgeschlossenen Tarif- vertrag nebst E und protok. Erklärungen zur Re- “lung der Gehalts- und en ür die kauzmännischen und tehnischen Angestellten und die Werkmeister in der Holz- und Möbelindustrie gemäß §8 2 der Verordnung vom 29. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für den Bezir? Groß Berlin hinsichtlih der Kredithäuser auch für Potsdam und Spandau für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. R. 1879 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, zu richten.

Berlin, den 23. Juli 1920. °

Der Neichsarbeitsminister. J: A Dv. Busse

Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund kaufmännisher An- estellienverbände in Berlin C. 19, Oberwasserstraße 12, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Arbeitgeber- verband für den Außenhandel, dem Gewerkschafts- bund der Angestellten und dem Zentralverband der Angestellten am 15. Juni 1920 abgeschlossenen Nachtrag u dem Tarifvertrag vom 16. Januar 1920 zur Regelung er Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten des Aus- und Einfuhrhandels gemäß 7 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Bebiet der Orte Adlershof, Baumschulenweg, Berlin, Borsigwalde, Briz, Buchholz, Charlottenburg, Cöpenick,

ohenshönhausen, Johannisthal, Karlshorst, Lankwiß, Lichten- L U lbe, Dindart, Marienfelde, Neukölln, Nieder-

Pohenshr e E Grunewald, Halensee, Heinersdorf,

A e, Niederschönhausen, Oberschöneweide, Oranienburg,

Rosenthal, Rummelsburg, Shhmargendorf, Schöneberg, Siemens- stadt, Spandau, Stegliß, Stralau, Südende, Tegel, Tegelort, Tempelhof, Treptow, Dane Weißensee, Wilhelmsberg, Wilmersdorf und Wittenau ebenfalls für allgemein verbindli u erklären, | Einwendungen gegen diesen Antrag könen bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1448 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, zu richten, Berlin, den 24. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

ankow, A 1- Shmargendorf Reinickendorf - West,

Bekanntmachung.

Die allgemeine Verbindlichkeit des zwishen der Nürn- berg-Fürther Spediteur-Vereinigung, Sig Nürn- berg und dem Deutschen Transportarbeiterverband, Ortsverwaltung Nürnberg-Fürth, am 9. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrags für die Transportarbeiter im Speditions-, Rollfuhr- und Ee für die Städte Nürnberg, Doos und Ns gemäß Erlaß des Reichs- arbeitsministers vom 24. Juli 1 VI. R. 560/3 mit dem Ablauf des Tarifvertrags aufgehoben und der Tarifvertrag im Tarifregister gelösht worden.

Berlin, den 28. Juli 1920.

Reichs3arbeitsministerium. Der Registerführer. Panse.

Bekanntmachung. Unker dem 13. Juli 1920 ist auf Blatt 933 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden :

Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Orts- E Chemnis, und dem Verein Chemnigzer Fuhrherren am 6. April 1920 oe Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Fuhrgewerbe emäß 8 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs- eseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Chemniß und der Vororte Altendorf, Borna b. Chemniy, Altchemni , Ebers- dorf, Furth, Gablenz, Glösa, Hilbersdorf, Helbersdorf, Kappel, B b. Chemnigz, Neustadt, Schönau, Siegmar und Reichenbrand für allgemein verbindlich erklärt. Die all- gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 30. November 1919 außer Krast.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

, Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Grklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 13. Iuli 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

„Unter dem 13. Juli 1920 ist auf Blatt 1313 des Tarif- registers eingetragen worden :

Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Gastwirtsange- stelltenverbände in Plauen i. V., dem Sächsischen Hotelbesiger- Verband, Gruppe Plauen, und der Arbeitsgemeinschaft der per R von Plauen und Umgegend mit Wirkung vom 1. April 1920 abgeschlossene S abifobriraa wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Hotel- und Gastwitiagawerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet der

Stadt Plauen und die Gemeinden P Renßschmühle und .

Bartmühle für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920. Sie erstreckt sih niht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarif- veriräge in Geltung sind. : Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sißtler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reiths- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der E Ns eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmêr, für die der Tarifvertrag infolge der Grklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verktragspartcien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, deu 13. Juli 1920,

Der Registerführer. Pfe fffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 14. Juli 1920 is auf Blati 1084 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden :

Die zwischen dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau Oberpfalz und Niederbayern, in Regensburg, dem Zentral- verband der Forst-, Land- und Weinbergsarbeiter Deutschlands, Gau Niederbayern, und dem Kreisverband land- und forstwirt- schaftlicher Arbeitgeber für Niederbayern mit Wirkung vom 12. April 1920 abgeschlossenen Aenderungen zu dem allge- mein verbindlihen Tarifvertrag vom 13. Februar 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die land- und f twirtshaftlihen Arbeiter (Taglöhner) auf Gütern werden ür diesen Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Niederbayern für allgemein verbindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 12. April 1920.

Der Reich3arbeitsminister. J. A.: Dr. Sitler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34; Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. /

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlih ist, Éönnen von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 14. Juli 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung,

Unter dem 14. Juli 1920 ist auf Blatt 1322 des Tarif-

registers eingetragen worden: Der zwischen dem Zentralverband der Forst-, Land- und

Weinbergsarbeiter Deutschlands, Bezirksgeschäftsstelle Breslau,

und dem landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband für den Kreis Fraustadt am 11. März 1920 ab Me olene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Land- arbeiter wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. e 1918 (Reichs-Gesepbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises L ür allgemein verbindlih erklärt. Die allgemeine erbindlihkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Siztler.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, la e 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen iverden.

Arbeitgeber und Ärbeitnehmer, f die der Tarifvertrag infolge -

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 14. Juli 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

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+

Bekanntmachung.

Unter dem 14. Juli 1920 ist auf Blatt 403 lfd. Nr. 2 und Blatt 1320 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verein Ae Kaufleute zu Neiße, dem Verein zum Schuße für Handel und Gewerbe E. V. Neiße, dem Zentralverband der Angestellten, dem e E deutscher Angestelltengewerkschaften, Landesaus\huß Schlesien, der Arbeitgemeinschàft freier Angestelltenverbände, dem Gewerk- schaftsbund der Angestellten, Geschäftsstelle Beuthen O. S., und der Werkneister-Gruppe Oberschlesien, Geschäftsstelle Gleiwig, am 30. pril 1920 Daran Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die aufd schen technischen aen gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 ( eihs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Neiße für allgemein verbindlich erflärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Ver- bindlichkeit des Tarifvertrages vom 11. September 1919 außer Kraft. Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich niht auf das Bankgewerbe sowie auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitßler.

, Das Tarifregister und die Registerakten können im Reihsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Quisenstra he 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Grklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 14. Juli 1920. Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 14. Juli 1920 isst auf Blatt 1317 des Tarif- registers eingetragen worden:

Die zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännisher An- gestelltenverbände, Landegtusfchuß Thüringen in Erfurt, und der Vereinigung der Arbeitgeber kaufmännischer Angestellter von Eisfeld und Umgegend am 22. April 1920 abgeschlossene Tarifvereinbarung wird zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten gemäß

2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 O A

- 1456) für das Gebiet der Ortschaften Eisfeld (Thür.), Schalkau bei Eisfeld, Brünn bei Eisfeld und Sachsendorf bei Eisfeld für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver- bindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920. Sie erstreckt \ich niht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind.

Der Reich3arbeitsminister. J. A.: Dr. Sizler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs arbeitsministeriuii, Berlin NW. 6, L 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden einge]ehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ber Tarifvertrag info!ge der Erklärung des NReichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 14. Juli 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 14. Juli 1920 ist auf Blatt 1316 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Molkereigenossen- schaften der Provinz Sachsen und Anhalt, dem Verein der Molkerei- und Käserei-Besißer und o des Regierungs- bezirks Magdeburg, dem Verein der Molkerei- und Käserei- Besizer und Pächter des Regierungsbezirks Merseburg, dem Verein Thüringer Molkerei- und Käsereibesißer, Siy Erfurt, und dem Arbeitnehmerverband im Molkereigewerbe für die Provinz Sachsen und Anhalt am 10. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts- und An- ie e E Ad der Angestellten im Molkereigewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs- Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Provinz Sachsen und des Freistaates N für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920. Die vorstehende Ss erseßt nicht die für eine Ueberschreitung der geseßlichen O erforderlihe Ausnahmebewilligung des zuständigen Demobilmachungskommissars.

Der Reich3arbeitsminister. J. A.: Dr. Sißtßler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits-

ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 1, während

der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitg er und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbcitsministeriums verbindlich ist, können bon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 14. Juli 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. Unter dem 14. Juli 1920 ist auf Blatt 1323 des Tarif-

registers eingetragen worden: Der zwischen dem Wirtschaftlihen Verband deutscher Zahn- ärzte, Großbezirk Niedersachsen, dem Verein der Dentisten von

Niedersachsen vom Verband der Dentisten im Deutschen Reiche

und der Gehilfenorganisation der Zweigvereine Hannover und

Hildesheim vom Verband deutscher Zahntechniker am 24. März

1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der

Gehalts- und Anstellungsbedingungen der I IRA Ge- hilfinnen und Gehilfen gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs- ek l. S. 1456) für das Gebiet der Städte Hannover, Hildesheim, Osnabrück, Hameln, Celle und

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