A g 3.
: Auf die Anmeldung finden die §8 3 bis 11 der Bekanntmachung über den Beitritt alliierter und assozitertex Staaten zum Ausgleichs- versahren, über die Anmeldung deutscher Forderungen beim Neichs- ausgleichsamt und über den Begriff des Kriczszustandes im Sinne des Meichsausgleichsgeseßes vom 30. April 1920 (Neichs-Gesezbl. S. 761) entsprechende Anwendung; im § 3 tritt jedoch in Nummer 13 und 4, in Nummer 11 2 Say 1 und in Nummer 1k 2 und 3 an Stelle des 10. Januar 1920 der 30. Junt 1920 als Tag der Nieder- legung der Urkunde über die Ratifikation des Friedensvertrags
durch Haiti,
; 8 4. u Die Anmeldung hat bis zum 1. September 1920 zu erfolgen. A Frist fann auf einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag des Gläubigers ausnahmsweise aus besonderen Gründen von der nah den 25 7, 8 der Bekanntmahung vom 30. April 1920 (Reichs-Gefepbl S. 761) zuständigen Stelle des Neichsausgleihsamts verlängert werden.
S 9
Vorfäßliche und fahrlässige Verleßung der 2 i
u r g sahrläsfige Verleßung der Anmeldefrist werden gemaß F 64 des MNeichsausgleich8gescßes bestraft. Bei wissentlicher VBerleßzung der Anmeldefrist ist die Ford i i h S Berleßzung der Anmeldefrist ist die Forderung überdies nah § 18 des
Neichäaußalothano ohr t t i Neichsausgleih2geseßes ohne Entshädigung zu enteignen. S6 5 Nontnt a OBytoARL E Mt ub Grie i Sinne fes Melis Ml B H Sin teihsausgleiMsgeseßes i r 12, J 1918 anzusehen. G E | “ety 87
Die S8 D bis8 4 und der & A adi ‘ G Gt Çç ” i e S9 2 bis 4 der §6 treten mit dem auf die BVerkündunc ver Bekanntmachung folgenden Tage in Kraft. i 7 Berkin, den 3. August 1920. Der Reichsminister für Wiedcraufbau. J! MULLeL:
Vene cou,
betreffend Ein- und Wiederausfuhr von Waren, die |
5
i
für die im Oktober 1920 in Frankfurt a. M. statt-
findende Juternationale Messe bestimmt sind.
(06 „Durch Verfügung des Neichskommissars für Aus- und infuhrbeiwilligung — B 2366. 20 — sind die Zollstellen er- mächtigt worden, die Einfuhr und Wicderausfuhr von Waren,
î 21 Flu alta, Ä G , y n die zur Ausstellung auf der vom 3. bis 9. Oktober 1920 stati- |
n Frankfurter «znternationalen Messe bestimmt und als jolche in den Begleitpapieren bezeichnet sind, unter der Vor-
auesezung ohne Ein- Ausf illi: [af ß cu idi s E und lusfuhrbewilligung zuzulassen, Dciß V oltontrolle auf ein f ranffurter Zollamt abgefertigt Me ivährend ihres Verdbieibs in Deutschland im Vormerk- ala ren unter Zollfontvolle bleiben und die Verpflichtung zu g n *Blederausfuhr binnen vier Wochen der betreffenden Zoll- stelle gegenüber sichergestellt wird.
Dies wirò hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Berlin, den 2. August 1990,
Der Neichswirtschaftsminister. J. A: Dr. Mathiées.
[a]
z D eran ana R) ) N AR 10 T ti G a R. S C C , vom Ahn 208 18 Absag 4 des Darlehns!assengesezes . Nui 1914 (Neichs-Besezbl, S, 3840) wird hiermit zur allgemeinen ‘c: ; lehnskafsfenscheinc im PVetrage vot i 30 947 000 090 6 ausgegeben 1aren, Hiervon befanden fi : U 13 067 357 000 6 im freien Verkehr. Berlin, d?n 19, Juli 1920. a Sa tb a Sas C » Der Ne ich minister, der Finanzen, A N: Bru Eitel,
Enn aua
Der Gewer kschaftsbhundver Angestellten, Landes- e Leipzig, Zeißerstraße 10, der Gewerfk- [ha tsbund Faufsmännisher Angestellten-Verbände, Landesausschuß Sachsen, der Landesverband der Staatslotterie - Einnehmer von Sachsen und der Verein der Lotkerie-Angestellten in Leipzig haben beantragt, den zioischen ihnen im Anschluß an den allgemein verbindlichen T arifoertrag vom 3. Mai 1919 abgeschlossenen eee vom 4 ¿5ebruar 1920 nebst den vom 1. Juni 1920 ab gültigen Gehaltssäßen zur Negelung der Gehalts- und Anslellungsbedingungen der Angestellten der Lotterie- einnehmer gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember
1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt |
Leipzi d der ei uf . jj î i Leipzig und der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindli zu erflären. | : E FEimwendungen gegen den a Zau 1920 O werden und find unter Nummer . R, C0 an Das Reichsarheitsministerium, Berlin, Luisen- : ; E E o) I v en: straße 33, zu richten. i : Berlin, den 23. Juli 1920. Der Neichsarbeitsminister. J M D Wusse,
mm A amme BelautntmaGung.
Das Ortskartell der Angestelltenverbände Bezirk Ludwigshafen-Rh., in Ludwigshafen - Rh. hat beantragt, den zwischen ihm und dem Arbeitgeber- Kartell Ludwig3hafen-Rh. am 21. Juni 1920 ab-
C
geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen, tehnishen und sonstigen Angestellten nit Ausnahme der Bankangestellten an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 11, Ot- tober 1919 gemäß S 2 der Verordung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gefesbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Ludwigs- hafen-Rh. und as Gebiet des - Bezirksamts Ludwigshafen- Rh. E S A Werkes Oppau der Badischen Anilin- und E für A a O zu erflären.
Finwendungen gegen den Antrag fönnen bis zum a ct 1M 1920 A E und find unter Numiner I. R. 962 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu rihten, ; is
Berin, den 24. Juki 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
V2 c" rw f Beltanntmachung,.
Der Allgemeine Arbeitgeberverbands für Göt- tingen und Umgegend E. V. in Göttingen, Hospital- ,
nta, Anle n Fl ck 4 q i Cu, Ln / nis georaht, Daß am 29, uni 1920 Daxrx-
Antrag können bis zum |
lich erflärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem
l " ". 1 p t i während der regelmäßigen Dienststunden einge
straße 1, der Deutsche Landarbeiterverband, Gau 9 Hannover, Siß Hildesheim, und der Zentral- verband der Landarbeiter, Sekretariat Hannover haben beantragt, den zwischen ihnen am 15. Juni 1920 ab- geshlossenen Zusaßvertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 8. März 1920 zur Negelung der Lohn- und Arbeitsbedingutgen der Landarbeiter ‘gemäß §8 2 der Ver- nuna u A E t Las (Neichs-Geseßbl. S. 1456) ür das Gebiet des Kreises Osterode a. Harz für in ves zu erklären. | i n A Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nr. VI. R. 1630 an das Neichsarbeitsministeriuum, Berlin, Luisenstraße 833 zu richten, : Berlin, den 24. Juli 1920. Der Reichsarbeitsminister. I De Use
Bekanntmachung.
Der Zentiralverband des Deutschen Groß? handels, Bezirksgruppe Chemnißz für Erzgebirge und Vogtland in Chemniß, Theaterstraße 29, der Gewerkshaftsbhund - ktaufmännisher Angestellten? verbände, Kreise Chemniy und Plauen, der Zentral- verband der Angestellten, Ortsgruppe Chemniß- und der Gewerkschaftsbund der Angestellten Berlin, Bundesgeschäfts stellen Chemniß und Zwickau, haben beantragt, den zwischen ihnen am 18. Juni 1929 abgeschlossenen Nachtrag zum allgemein verbindlihen Tarifvertrag vom 23. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts- und An- ! stellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten im
hauptmaunschaften Chemniß und Zwickau für allgemein ver- hindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag könne bi
Einwendungen geg Antrag is zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 101 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße#33, zu richten.
Berlin, den 24. Juli 1920.
Der Reichsarveitsminister.
J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Allgemeine Arbeitgeberverband für Göttin- gen und Umgegend E. V,, in Göttingen, Hospitalstr. 1 der Deutsche Landarbeiterverband, Gau 9, Han- | nover, Siß Hildesheim, und der Zentralverband ¡ der Landarbeiter, Sekretariat Hannover, haben be- | antragt, den zwischen ihnen am 15. Funi 1929 abgeschlossenen Zusaßvertrag zu dem allgemein verbindlihen Tarif-
vertrag. vom 18. März 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Landarbeiter gemäß § 2 der Verord- nung vom 28. Dezember 1918 (Reich3-Gesehbl. S. 1456) für an E des Kreises EinbeX für allgeinein verbindlich zu __ Einwendungen gegen diesen Antcag können bis zum 15. August 1920 exgoben werden und sind unter Nummer VI. R, 1632 an das Neichsarbeitsministerium in Berlin Luisen- straße 33, zu richten.
Berlin, den 24. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Unter dem 23. Juli 1920 ist auf Blatt 1329 des Tarif- registers N worden:
Der zwischen der Vereinigung der Arbeitgeber Nathenows und Umgegend E. V. und dem Bund der tehnischen Angestellten und Beamten, Ortsverwaltung Rathenow, am 20. April 1929 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehaltz- und Anstellungsbedingungen für die technisischen Angestellten in der Jndustrie und im Großhandel gemäß §8 2 der Ver- ordnung vom 2. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) sür das Gebiet der Stadt Rathenow und die Gemeinden Neue E S Göittlin n O für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit Mi 1. Juni 1920. E E
Der Reichsarbeitsminister. J A, Dk, Sigles,
Das Tarifregister und die Negisterakten fönnen im Neichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luifenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehiner, für die der Tarifvertrag infolge der Grklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertrag8varteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 23. Jult 1920, \
Der Negisterführer. Pan fe.
Bekanntmachung. Unter dem 24. Juli 1920 ist auf Blatt 972 lfò. Nr. 2
bes Tarifregisters eingetragen worden:
___ Der „zwischen der Volkswirtschaftlihen Vereinigung für Jndustrie, Handel und Gewerbe des Erzgebirges, Siß Aue i, Erzgebirge, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Zentrolverband der Angestellten, Gau Sachsen Il, und dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten-Verbände am 20. März 1920 abgeschfossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 20. Dezember 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel wird für diesen Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (NReichs-Gesezbl, S. 1456) für das Gebiet der Amts-
c
hauptmannschaft Schwarzenberg ebenfalls für allgemein verbind-
1. Mai 1920. Der Neichsarbeitsgminister. J. A.: Dr. S igler.
Das Tarifregister und die Negisterakten können im Neichs- arveitsministeriutn, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, E 1a Teben werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, füx die der Tarifvertrag infolge
Großhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember | D 7 oe 6 d A . &WCZzemoer | 1918 (Reihs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreis-
von den Vertrags8parteien einen Abdruck des Tarifsvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 24. Juli 1920. Der Registerführer. P anse.
Bekanntmachung.
__ Unter dem 24. Juli 1920 is auf Blatt 644 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden :
Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Deutschen Papier-, Pappen-, Zellstoff: und Holzstoff-Jndustrie, Gruppe Sachsen, Dresden-A., dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten- verbände, Landesausshuß Sachsen, und dem Gemwerk\chaftsbund der Angestellten im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 27. November 1919 abgeschlossene Tarif- verirag vom 14. April 1920 wird zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischer Angestellten in den Betrieben der Papier-, Pappen-, Zellstoff: und Holz- stoff-JIndustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Frei- staates Sachsen für allgemein verbindlich erklärt. Die all- gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 27. November 1919 außer Kraft.
Der Reichsarheitsminister, J. A.: Dr. Sigler.
__ Das Tarifregister und die Negisteraïten können im t u ministerium, Berlin NW. 6, Luilenstraße 33/34, Mtier 181 ei der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge E B nes l eas ade a Lid Gta lia ist, können on den Verkragsparteten einen Abdruck des Tarif [0 - stattung der Kosten Velandes S
Berlin, den 24. Juli 1920.
Der Negisterführer. Pans e.
Bekanntmachung. Unter dem 26. Juli 1920 ist auf Blatt 18341 des Tarif-
cegisters eingeirageit worden:
f Der zwischen dem Arbeitgeberverband ver Oberschlesischen Bergwerks und Hüttenindustrie in Kattowiß O. S., den Freien Gewertschaften, der Polnischen Berufsvereinigung, dem Verband der deutschen Gewertvereine H.-D. und den Christlihen Ge- wertschaften am 15. Februar 1920 abgeschlossene Tarif- vertrag wird zur Regelung der Lohn- und Arhbeitbedin- gungen in den oberschlesischen Eisenhütten gemöß 8 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Beuthen-Stadt, Beuthen-Land,
| Gleiwiß-Stadt, Tost-Gleiwiß, Hindenburg, Kattowiß Stadt und
A A4)
Land, Königs îite, Rybnik, Pleß und Tarnowiß für allgemein verbindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt
| mit dem 1. Juli 1920.
Der Neichsarbeils1ninister. J M: Or. She
s „Das Tarifregister und die Negisterakien können im Reichs- arbeit8minifteriun, Berlin NW. 6, Luîsenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. i
Arbeitgeber und. Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Crkflärung des Reich8arbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien einen Abdruck® des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen. a Bexliñ, dent 26. Zuli 1920. Der Megisterführer. Panfe.
Beta tse Uta
„Unter dem 26. Juli 1920 ist auf Blait 1342 des Tarif- registers eingetragen worden: a Der gischen _ dem Arbeitgeberverband der Oberschlesischen Bergwerks- und Hütltenindustrie, Kattowiß O. S., den Freien Gewerkschaften, der Polnischen Berufsvereinigung, dem Verband der deutschen Gewerlvereine H.-D. und den Christlichen Gewerkl- ¡haften am 20. Februar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Nogelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in chemischen Werken gemäß. S 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Gesesbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Beuthen Stadt, Beuthen Land, Gleiwiß Stadt, Tost-Gleiwiß, Hinden- burg, Kattowiß Stadt und Land, Königshüite, Nybnik, Pleß und Tarnowiß für allgemein verbindlih erklärt. Die allge- meine Verbindlichkeit beginnt mii dem 1. Juli 1920, Der Peich Sarbeitsminister.
Al Oh Stol
8 Tarifregister und die N
3
Registerakten können im Neichs- 6, Luijsensiraße 33/34, Simmer 161, itstunden eingesehen werden. ter, für die der Tarifvertrag infolge der Srölirun )8arbeitsministertums verbindlih it, fönnen Cy Ub A Malo ton M S SoS E E 7 Z on den BEutragSpar elen einen Abdruck des Farifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen. Bexvlia, den 26. Juli 1920.
Der Negistérführer. P ane.
M4 A 4. cl t f G2 T4 M 7 arbeits nintfteriunt, Berlin NW
wäßrend der regelmäßigen Di M prGottaolkop 1145 lot , Arbeitgeber und Arbeitne
der Erllärung des N
Beta ma Us j „Unter dem 26, Juli 1920 isi auf Blatt 1343 des Tarif- registers eingetragen worden: A E Ai ä Got Ban Nah H R i ; " «A givischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Bezir? Groß Becklin, und dem Berliner Arbeitgeberverband des Großhandels am 4. März 1920 abgeschlossene Tarif-
44d 29 Mao dp Calfin- tis Do j 5
vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen im Drogen-, Chemiîalien-, pharmazeulischen , kosmetishen, Varfümerie-, Spezialitäten-, Mineralöl- und Fettgroßhandel wird für diesen Verufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Neich3-Beseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweck- verbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt
, A L É e a t) E: , E Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920 Der Neichsarbeitsminister. D. Wh! O Siber V8 Tartfvontltor 1 Is ol Ei " , : | ‘Ae N arifregister und die Negisieralien tönnen im Neichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161 während Der Fegelmäßigen Dienftstunden eingesehen werden. i Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertraq | Le Éittie „und Ard mer, ur dite der Tarifvertrag infolge er Gr? ärung des Meichs8arbeitsministerinms verbindlich ift, können von den Vertragsparteien cinen Abdruck des Tarifvertrags ege Erstattung der Kosten verlangen. # n N Berlin, deu 26. Juli 1920,
Der Negisterführer. Pan fe.
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
MCGEA us I 2 I
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge MWinterkursus der Lehranstalten für Musik.
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Bekanntmachung. __| ger Erklär ung des Reichsarbeitsuiuisteriums verbindlich. ist, könucn | A4) Akademische Me ist erschulen für musikalifhe Kom- Unter dem 26. Juli 1920 is auf Blatt 1339 des Tarif- | on den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen vosition zu: Berlin in Charlottenburg, Fasanen- Erstattung der Kosten verlangen. straße 1,
registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgebershußverband der Lausißzer Braunkohlen-Verkaufs-Gesellschast m. b. H. in Forst i. L., der Arbeitsgerneinschaft freier Angestelltenverhände zu Berlin, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten zu Berlin und dem Gewerkschastsbnud faufmännischer Angestelltenverbände gzu Berlin am 27. März 1920 abgeschlossene Tarifverira nebst Ausführungsbestimmungen und Nachtrag wir zur Regelung der Gehalts- und L n E der kfaufmännishen und technischen Ange tellten im Braunkohlen- bergbau eins{ließlich der Abraumbetriebe und der zugehörigen Ziegeleien gemäß §2 der Verordnung vom 93. Dezember 1918 (Neichs-Gefeßbl. S. 1456) für allgemein verbindlich erklärt für das Gebiet, das begrenzt wird durch die Bahnlinie: Guben—Forst—Klinge, Luftlinie Klinge—Neuhausen, Bahnlinie Neuhausen, Spremberg—Weißzwasser—Horka, Lustlinie Horka— Halbau—Sprottau—Hartmannsdorf—Naumburg, Bahnlinie Naumburg—Sommerfeld—Guben eins{!. der genannten Um- grenzungsorle. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920.
Der Reichsarbeitsminister. %. A.: Dr. Sitßler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Neiclhsarbeits- ministerium, ‘Berlin NW. 6, Luisenstrañe 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. L
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des NReichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteten einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kojien verlangen.
Berlin, den 26. Juli 1920.
Der Negisterführer, Panse.
Bekanntmachung.
Unter dem 26. Juli 1920 ist auf Blatt 1340 des Tarif- registers eingetragen worden:
Der zwischen der Firma J. Odersky's Nachfolger und 36 weiteren Leobshüßer Firmen sowie dem L I b a der Angestellten, Geschäftsstelle Kattowiß, dem katho ischen Ver- band der weiblichen kaufmännischen Angestellten und Beamtinnen Deutschlands, dem Zentralverband der Angestellten und dem Neichsverband deutsher Angestellten am 1. November 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Huimännischen und tehnischen An- gestellten und Werkmeister im Handel und in der Jndustrie und Spedition wird für den genannten Berufskreis mit Aus- nahme der Angestellten des Bankgeiverbes gemäß §8 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456 für das Gebiet der Stadt Leobschüg für allgeme verbindli erflärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachltarifverträge in Geltung sind. as künftig für einen Handels-, Jndustrie- oder Speditions-Betriebs- zweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erflärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Ver- bindlihkeit aus dem Geltungsbereih des allgemeinen Tarif- vertrages aus. Der Reichsarbeitsminister.
J. A. : Dr. Siß ler.
Das Tarifcegister und die Registerakten können im NReichs- arbeitsministeriuum, Berlin NW. 6, N 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden einge ehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Larifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriuins verbindlich ist, könuen von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 26. Juli 1920.
Der Negisterführer. Pa nse.
Bekanntmachung.
Unter dem 27. Juli 1920 is auf Blatt 1346 des Tarif- regijiers eingetragen worden: Der zwischen dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau 6 Schleswig-Holstein, in Kiel, und dem Arbeitgeberverband des Kreises Süder- und Norderdithmarschen mit Wirkung vom 1. April 1929 abgeschlossene Tarifvertrag zur Negelung der Lohn- uny Arbeitsbedingungen für die Landarbeiter wird mit Ausnahme von § 16 Abs. 1 des Tarifvertrages gemäß 8§ 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Norder- und Süder- dithmarshen für allgemein verbindlih erktlärt. Die allg- meine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juni 1920.
Der RNeichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sig ler.
Des Tarífregister ‘und die Negisterakten können im Reichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, LUnsenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden Bag werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer h, die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsmini teriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen (Sr- {attung der Kosten verlangen.
Herlin, den 27. Juli 1920.
Der Registerführer. Panse.
Bekanntmachung. Unter dem 27. Juli 1920 ist auf Vlatt 1345 des Tarif- registers eingetcagen worden: Der zwischen dem Verein Münchener Berufs-Journalisten, Orisverein München des Landesverbandes der Bayerischen Presse, und den Münchener Zeitungsverlegern am 24. März 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- Und Anjiellungödedingungen für Mitarbeiter (Journalisten) im Zeitungsgewerbe wird für diesen Berufsskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesepbl. S. 1456 für das Gebiet der Siadt München für allgemein verbindlich erflärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Mai 1920. Der Reichsacbeitsminister. I A. Db Siler,
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während
Vorsteher: die Herren Professor Dr. Humperdinck, Dr. Georg Schumann und Dr. Hans Pfißner.
Die MeistersGulen haben den Zweck, den in fie aufgenommenen Schülern Gelegenheit zur weiteren Ausbildung in der Komposition unter unmittelbarer Leitung etnes Meisters zu geben. Genügend vor- ßeu. bereitete Anwärter, die einem der vorgenannten Meister fich anzu- Preu shließen wünsen, Haben s bei diesem in der ersten Woche des
Verordnung Monats Oktober persönlich zu melden und ihre Kompositionen und betreffend Ersaß der Eiuttäaungen tit die im Besiße L m auch den Nachweis einer untadelhaften sitt- : H Der cs L ichen Führung) vorzulegen. der polnischen Behörden verbliebenen Grundbücher. Ueber die praktische Befähigung der Bewerber zur Aufnahme in Vom 16. Juli 1920. die Meistershule entscheidet der betreffende Meister.
g ; Näheres auch im Büro der Akademie der Künste, Berlin W. 8, Die A Staatsregierung verordnet gemäß Artikel 92 | Parifer Plaß 4. der Grundbuchordnung, was folgt: |
Berlin, den 27. Juli 1920. Der NRegisterführer. Panse.
P. AkademisGe Hos ule für Musik zu Berlin in Charlottenburg, Fasanenstraße 1. Direktor: Proféfor Franz Schreker. Stellvertretenter Direktor: Professor Dr. Schünemann. Die Aufnabmebedingungen find aus den Saßungen ersiGtli®. Die Anmelopung ift I unter Beifügung der unter Ziffer 6 der Sayungen angegebenen Nachweise, aus denen das zu itudierende Hauptfa§ ersichilih fein Mui [pat an ems Lee zum 24, Se»tember 1920 an das Büro der akademischen Hochschule für usik zu richten. Auch muß aus der Meldung hervorgehen, daß dem Bewerber der Prüfungstag
& 1. Für in Preußen belegene Grundstücke, welche in den“ im Besitze der polnischen Behörden verbliebenen Grundbüchern verzeichnet sind, gelten die Vorschriften der §§ 2 und 3,
8 2.
Wird eine zu einer Rechtsänderung erforderliche Eintragung in das Grundbuch B, so hat das Grundbuchamt nah den ihrn _ zu Gebote {{ehenden Unterlagen zu prüfen, ob die Eintragung zulässig ist. Ergfbt diese Prüfung die Unzulässigkeit der Eintragung, so ist diese abzulehnen. Andernfalls ist der Antrag zuzulassen und dies dem Antra steller mitzuteilen. Mit der Mitteilung dieser Zulassung er- | ekannt ist.
langt et Antcag für die Nechtsänderung die gleiche Wirkung, die Die Aufnahmeprüfungen für das Winterhalbjahr 1920 mit der Eintragung in das Grundbuch verbunden ift. Solange die finden stait:
nah § 24 des Grunderwerbss\teuergeseßes vom 12. Se tember 1919 1. für Koinposition, den 1. Oktober, Morgens 9 Ubr, erforderliche Bescheinigung der Steuerstelle niht beige racht ist, ist 2. für die E eanifteri@ule den 1. Oktober, Morgens 11 Uhr, der Cintragungsantrag nicht zuzulassen. 3. für Klavier, den 2. Oktober, Morgens 9 Uhr,
Die Nechtsänderung ist nach Erlangung des Grundbuhblatts 4. für Violoncell, Harfe, Kontrabaß, Blasinstrumente und einzutragen, wenn der Inhalt des Grundbuchs ergibt, daß der EGin- Orchestershule, den 4. Oktober, Morgens 9 Uhr, tragungsantrag begründet war. Erfolgt eine Eintragung nicht, so ist 5, für Gesang (einschl. Opernschule), den 5. Oktober, Morgens pu a gestellten Antrags eine Vormerkung oder ein Wider- d Ube, * d U pruch einzutragen. : ; iz 6. für Violine, den 6. Oltober, Morgens
Wie Fi verfahren iff im Falle einer Wiederherstellung des 7. le Orgel, den 6. Oktober, Nachmittags 4 Uhr, Grundbu@hblatts, richtet sich nah den hierfür zu erlassenden besonderen 8. für Chor und Chorschule, den 7. Oktober, Morgens 9 Uhr. Vorschriften. Die Bewerber haben sh ohne weitere Benadh-
riGtigungen zu den Príïfungen einzufinden. Berlin, den 4. August 1920. Der Senat, Sektion für Musik. Fried. E. Ko ch.
8&3, Das Grundbuchamt hat ein Verzeichnis der nah § 2 Abs, 1 zugelassenen Eintragungen zu führen. Die Einsicht in das Ber- ze!chnis ist jedem zu gestatten, der ein berehtigtes Interesse darlegt. Berlin, den 16. Juli 1920. Die Preußische Staatsregierung. Braun. Fischbeck. Haenisch. am Behnhoff. Stegerwald. Severing. Lüdemann.
Beklanutmachun g.
Unter Bezuanahme auf § 4 der allgemeinen Vorschriften für die Markscheider im Preußischen Staate vom 21. Dezember 1871 bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß Oswald Hoffmann zu Neunkirchen (Bezirk Arnsberg) die Kon- zession zum Betriebe des Gewerbes der Markscheider von uns erteilt worden ist. L i : i
Hoffmann wird seinen Wohnfiß in Neunkircheæz, Kreis Siegen, nehmen.
Bonn, den 31. Juli 1920.
Preußisches Oberbergamt. Loerbro ks.
Erlaß der Preußischen Staatsregierung, betreffend An- wendung des vereinfahten Enteigauungsversa) rens zugunsten der der Braunkohlengejellscha ft m. D. Gustav Hasse in Noßbach bei Weißenfels a. S. ge- hörigen Braunkohlengrube Gustav bei Noßbach und
Nu lebont im Kreise Querfurt.
Vom 16. Juli 1920. Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver-
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einfachies Enteignüngsverfahren, vom 11. Sepiember 1914 (Geseß-
samml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 i lge Ee ), vom 25. Seplember Il Se Menn. S. 141) und vom 15. August 1918 (Geseßsamml. S. 144) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriflen dieser Verordnung bei der Ausübung des Ent- eignungsrehts, das der Braunkohlengesellshaft m. b. H. Gustav Hasse in Roßbach bei Weißenfels a. S. zur Erweiterung des Betriebs ihrer Braunk'ohlengrube Gustav bei Roßbach und Nhlendor) im Kreise Querfurt durch Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 3. Juli 1920 verliehen ist, Anwendung zu finden hat. Berlin, den 16. Juli 1920. Die Preußische Staatsregierung.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Die Flaggenfrage ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro “ Fay Gt C ; J. + He 20 4 s e
erfährt, Gegenstand eines Notenwech]e1s 2wischen der französischen Botschaft und der deuischen Negterung. Die leßtere hofft, Mittel und Wege zu finden, die aus der Flaggenangelegenheit entstandene Spannung im Sinn2 der 2 ölferbundsaîte zu erledigen.
Braun. Fishbeck. Haenish. am Zehnhoff. Oeser. Seit längerer Zeit shwebten zwishen dem Auswärtigen Siegerwald. Severing. üdemann, Amt und dem polnischen Generalkfommando in Pojen Ver-
handlungen über den Austausch deutscher im sogenannien Kernwerk in Vosen in Haft befindlicher Gefangener gegen polnische Gefangene, die in Deutschland zurück- gehalten wurden. Diese Verhandlungen haben runmehr, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, nah Ueberwindung mannig- facher Schwierigkeiten zu dem erfreulichen Ergebnis geführt, daß am 4. August in Stentsch 15 der in Bosen intermerten Deutschen gegen 15 in Franksurt a. d. Oder internierte Polen ausgetausht wurden. Es steht zu hoffen, daß weitere Ver- handlungen den Austausch der jeßt noch in Polen befindlichen deutschen Gefangenen herbeiführen werden.
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Finanzministerium.
Betrifft: Erstattung der an elsaß-lothringische Landes beamte aus preußischen Staatsmitteln ge- N einmaligen Beschaffungsbeihilfe aus Reichs- mitteln.
Im Anschluß an den Runderlaß vom 31. März 1920 F.-M. 1. 5448, M. d. J. Ia 568, M. f. W., K. u. V. A. 842 wird hiermit bestimmt, daß die aus Reichsmitteln zu erstattenden einmaligen B für die bei den Landes- usw. Verwaltungen beschäftigten elsaß-lothringischen Landesbeamten, Lehrer, Lehreriunen, E und Gemeindebeamten nicht bei dem Herrn Reichsminister der Finanzen, sondern beim Herrn Reichsminister des Jnnern, Abteilung für Elsaß-Loth- ringen, anzufordern sind. 2
Zugleich im Namen des Ministers für Wissenschaft, Kunft
Der Neichsminkster der Finanzen hat angeordnet, daß Gemeinden, die mit der Veranlagung der Umsagz- steuer und der Grunderwerbssteuer betraut sind, dafür : eine Entschädigung in Höhe von 4 vH des von ihnen und Volksbildung und des Ministers des Jnnern. an die Finanzkasse abgelieferten Ertrags aus der
Berlin, den 13. Juli 1920. Reichskasse erhalten. Die gleiche Entschädigung hin-
Der Finanzminister. sichtlich des Aufkommens an Umsaßsteuer durch Verwendung
X. A.: Wolffram von Sieritermarïen steht ihnen zu, C ihr Umsaßstieuerarmt
An di Hrivob L B 3rd x bei der Ausübung der Steuerauf iht von diesen Béträgen n die nachgeordneten Vehörden. Kenntnis erhält. Sind Genteinden lediglih mit der Erhebung einer Reichsabgabe, z. B. der Reichseinkomm eiue en so N F O E von "'/, vH des uf Grund ber Ermächtigung des Geseßes zur Abänderung | 99n nen A alt Sctrages der Abgabe. Werden sie, des Goioea, betref A das P af etga ewerbe vom 17. März a lg 4 S as A Ce S gu Jen, 1881 (Geseß\ I S. 265); vom 7. Juli 190 (Geseßsamml. Mitwirkung c er Veranlagung einer Reichssteuer heran- S. 387) Line ih folgendes: o so werden ihnen die dadurch erwachsenen Ausgaben ln Stolle der it §1 des Gesehes vom 17. Mirs 1891 zulässigen ür L O : Porto, Anstragen und Einholen Zinsen dürfen die Pfandleiher bis auf weiteres fih ausbedingen oder e cken reh. orderungen zu. Steuererklärungen und Steuer-
zahlen lassen: s a) è für N Monat und jede Mark von Darlehnsbeträgen
is zu 30 M, i bh) 29 für jeden Monat und jede den Betrag von 30 „4 über-
steigende Mak. L, H Diese Desung ist auch für die Pfandlethanstalten der Ge- meinden oder weiteren Gemeindeverbände unter der Vorausseßung an- wendbar, daß gemäß § 21 oder 22 des Gesehes vom 17. März 1881 dessen § 1 für sie gilt. . Berlin, den 23. Juli 1920. Der Minister des Junern. Severing.
Ministerium des Jnnern.
Heute nacht sind die Beamten im Saargebiet laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ in den Sireik getreten. Es Handelt sich um einen Protestsireiï gegen die Verordnungen der Regierungskommissigna im Saargebiet, wonach die Beamten der Regierungskommission den Treueid leisten sollen und wona diese Kommission das Recht hat, die Beamten innerhalb von sechs Monaten ohne Angabe von Gründen zu entlassen. gonnen.
Die Forderungen Fer streikenden Beamten unte anderen: Bie Rechte und Fréiheiten, die vor bell 11. No-
der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
(uh die Eisenbahner haben den Streik be-
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