1920 / 175 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

__ Erfolgte die Lieferung auf vershiedene Transportarten, so ist dies für die betr. Teilmengen getrennt anzugeben. y n s

3. Als Monatsbedarf

e, nach Deutschland (außer Bayern) rte Kohle und für

Kohlenausgleich Dresden, 7. Für rheinische Braunko Verteilungsstelle für senhausen 9.

dem Einverständnis der Parteien die Genehmigung der Zivilverwal- tungsstelle nah § 5, I, 2 vorliegt. Sollen zu solchen Aushil rungen Eisenbahnwagen benußt werden, so bedarf dem der Genehmigung der zuständigen Amtlichen Verteilungsft

isheSteinkohle*): resden-A. 24, Bismarckplayz 1.

das Losegte westliche Gebiet,

7a. Für Braunkohlef) aus dem Dillgebiet, dem Westerwald und dem Freistaat Hess Kohlena#gleih Mannheim, Parkring 27/29. 8s. Für Stein-*) und Braunkohle?) aus dem tsrheinishen Bayern und Bayern eingeführte Kohle*fF Amtliche Verteilungsstelle für rheinishen Bayern, München, Ludwigstraße 9. Für Steinkohle*) des Deisters und eus (Obernkirchen, Barsinghausen, ren usw.): : Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben -des Deisters und seiner Umgebung, Hannover, Brühlstraße 1. **) siehe § 5, VI hmisdhe Ausla

S 7. Bunkerkohlen.

1. Bunkerklohlen dürfen nur auf Grund von Meldekarten ge- liefert werden.

2, Zur Meldung verpflichtet sind alle unmittelbaren Leferer von Bunkerkohlen.

2 Sp. 9 der Meldekarte) ist anzugeben die an sich für den Monat September zur Führung des Betriebs benötigte Brennstoffmenge, glei{gültig, ob stand oder aus neuen

die Lieferung auß

em etwa vorhandenen and oder 1 Lieferungen gedeckt werden foll. Lieferrückstände dürfen nicht in die Bedarfsanmeldung eingeste werden. Betriebe, die laut amtliher Verfügung von der Belieferung en sind oder im Monat September aus anderen Gründen t , haben als Bedarf Null anzugeben; solche, die von der Belieferun über eine bestimmte Brennstoffmenge oder -quote hinaus ausgeschlossen sind haben nur diese als Bedarf anzumelden.

4. Der Bestand ist nicht nur auf Grund buhmäßiger Errec- itttrid, sönbérnt ct S e R iPiger Gre)

AushHilfslieferungen.

1st von einem Lieferer bezogen wurde, e als Veferer dieses Brennstoffs nicht an- gegeben worden war, so ist diese Lieferung in der Septembermeldekarte sondere Meldekarten für die Aushilfsltefe-

.” Ein Hauptlieferer 10, 1) darf ausnahmsweise beim Vor- n gemäß S 10, 1 M erer gemä , 1 zugegangenen Me Händler liefern.*) Auf lehteren alle die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßige , 1 und 2), keine Anwendung.

liegen eines wi der dem Häup zeichnet ist, durch einen anderen findet in diesem Meldekarte vorgelegen haben muß 1 Es genügt die einschlägige Mitteilung des Hauptlieferers.

Meldung der gemäß Ziffer 2 und 3 statt-

ganz ausges{lo nicht arbeiten,

für böhmische na ch

bau im rechts- Die nachträgliche

findenden Veferungen ist in § 3a geregelt.

S 13, A nfragen und Anträge. n und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind anderes Kitt L an dae Meichsrommissar für dit Kohlenverteilung, Berlin, zu richten.

Verwendung von gewerblichen Kohlen füt andere Zwedtdcke.

Es ist verboten, Brennstoffe, die für den Betrieb eines

nd, ohne Genehmigung des

Handel zu bringen oder für Hausbrandzwecke aba

zugeben oder zu verwenden. Siehe jedoch §. 3 a, 2.

§15. Nihtmeldepflichtige Betriebe. Verbraucher, die nicht der Meldepfliht unterliegen, sind zum R Meldekarten nicht b Bi eaen da Verbraucher dürfen Karten nur einreihen, nahdem fie von wirtschafts\telle oder dem Reichskohlenkommissar als meldepfkichtig anerkannt worden sind.

en Kohlenber

1. Wenn Brenn soweit nich

rot zu unterstreichen. rungen sind nicht zulässig.

2. Wenn ein Verbraucher im Vormonat aus Bestand oder Zu- fuhr Brennstoffe abgegeben hat, ohne sie im gleihen Monat zurück- zuerhalten, so sind die nit zurückerhaltenen Mengen, sofern sie ins- gesamt 10 b oder mehr betragen, in den Spalten am Fuße der Karte zu melden. Die Mengen dürfen niht etwa vorweg ab Verbrauch verrechnet werden. die Nückgabe entliehener Brenustoffe.

3. Der Empfänger oder Nückempfänger der in § 3 a2 behandelt Lieferungen hat diese gemäß § 3a! im Hauptteil der Karte n tar: i strichen zu melden.

§ 4. Nachprüfung der Angaben.

pflichtige hat fortlaufend über Zufuhr und Verbrauch 1 nach Art, Herkunftsgebiet und Sorte in solcher î ein Vergle|{ch der Buchungen mit den

ür Gasfkofk z ür andere als3 ndsbrennstoffe siehe § b, VIIL. lichen Verbrauchers bezogen fommissars in den

Diese Meldung bezieh en sind zu erstatten: INeichskohlenkommissar in do an die Amtliche Verteilungs|telle, \. § an die für den Betriebsort zuständige Zivilverwalt \. § 5, I, Ziff. 2,

an den Vorlieferer des unmittelbaren Lieferers von Bunker-

hlen, an die Bunkerkohlenstelle.

8 8, Art der Meldung.

1, Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsverbindlicher Namens- unterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflihtigen verse müssen, dürfen nur auf amtlichen Septembermeldekarten erstatt die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts- oder Bezirkskohlen- stelle, beim Fehlen einer solchen bei der zuständigen Kreiswirtschafts- stelle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständi

R Raben bezie

ppelter Ausfertigun Tine L 5 I, Ziff. 3 gung, | Einreichen von tigt. Neue meld

Strafen.

1. Zuwiderhandkungen gegen diese Bekanntmachung werden nah ebruar 1917 mit Gefängnis bis is zu zehntausend Mark oder

Der Melde an Brennstoffer Weise Buch zu führen, da Beständen jederzeit möglich i

8 5. Meldestellen.

T. Meldungen find zu erstatten:

1. an den Neichskommissar für die Kohlenverteilung in Berlin, und zwar in zwei Ausfertigungen;

2. an die für den Betriebs8ort des Meldepfli Zivilverwaltungsstelle (Kohlenwirtschafts-, wirtshaftsamt usw.), für da

für Freistaat Sachsen \. Ziffer TV 3, an die unter Berücksi Brennstoffe zuständige Amtli und VIIL, sowie §

s e E

§ 7 der Bekanntmachung vom 28. zu einem Jahr und mit Geldstra mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß § b Abs. 2

Juli 1917 mit Geldstrafe bis

lle des vorsäßlichen Zuwider=- handelns auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge- hören oder nicht.

S 17. Wirkung unterlassener Meldun

Ein Mesldepflichtiger, der seiner Meldepfliht niht oder nicht e oder unvollständige Angaben hat neben der Bestrafung gemäß § 15 zu gewärtigen, daß er von deu Belieferung ausgeschlossen wird.

& 18. Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 1920 in Kraft. Berlin, 6. August 1920.

Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung.

des Bundesrats vom 12. zu dreitausend Mark bestraft. . Neben der Strafe kann im

Verordnun

en Zivilverwaltungsstelle

jen kann. Für Bezirke gemäß & 5, Il und IV sind Hefte zu 7 Karten gegen eine Gebühr von 0,7 ch weiter erforderlißen Meldekarten (stehe SS 5, IT, ITT und 7) sind dort für 0,15 .# das Stü erhältlich.

2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an vershiedenen Orten oder in verschiedenen Teilen des gleichen Ortes, so Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.

3. Jeder Melde Verbrauchergruppe (

igen zuständige La enstelle, Landes- s besegte westliche Gebiet #. Ziffer TIL,

Gebühr von

\ sehen. Auch die ehwva no 5, 13 und 4, Herkunft der melde erteilungsstelle (siehe

i Bestellt der Meldepflichtige Brennstoffe aus den Gebieten mehrerer Amtlicher Verteilungsstellen, so sind an alle

diese Amtlichen Verteilungsstellen Meldekarten einzusenden ;

4, an den Lieferer des Meldepflichtigen. e bei mehreren Lieferern, so ist an jeden Lieferer eine besondere ) l Für die von cinem im Auslande wohnenden Lieferer unmittelbar bezogenen böhmischen Kohlen sind die Melde- Tarten nit an den ausländischen Ueferer, sondern (soweit es ih um Bayern gelegene Betriebe handelt) an den Kohlenausgleih Dresden (siehe § 6 Ziffer 6) zu senden, und zwar mit der Aufschrift: | » Für Betriebe, die in B Meldekarten mit derselben Aufschrift an die Amtliche Verteilungs- stelle München ( Außerdem #1

fristgerecht genügt oder falsch

müssen für jeden

“A 2 R

e hat die für ihn in Frage kommende Dur(hkreuzen kennt- rt seines ge- erbrauchergruppen

orderseite der Karte) dur lih zu machen. . Falls ein Meldepflihtiger na werblichen Betriebes zu mehreren maßgebend, zu welcher Verbraucergruppe der wesentlicste Betriebes gehört. Ist. ihm vom Reichskohlenkomtnissar eine Ver- brauchergruppe angewiésen worden, \o Es ist, unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durd\kreuzen.

m Falle der Annahmeverweigerung éldekarten durch Lieferer. :

Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Mesldckarte bereit findet, so hat er neben der für den Reihskommissar bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Reichskommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzusenden, in dem anzugeben is, warum, die Meldekarte nit: an einen Lieferer weitergegeben wurde, und welcher Béférer vorgeschlägen wtrd.

§ 10. Weitergabe

Bestellt der Melde-

arte zu richten.

at er diese zu durchkreuzen.

u ; j y L l *) Eine Abänderung bestehender Lieferungsbeziehungen foll durch „Auslandsfohle“, ayern liegen, find diese | 8 9, Meldun diese Bestimmung nicht begünstigt werden.

e Le sechste Meldekart

i eine besondere sechste Meldekarte mit der Auf- \{rift: „Auslandskohle“ an den Kohlenausgleih Dresden von n jenigen Verbrauchern d)

Verbrauchs\telle haben und böhmische Kohle, sei es allein oder deutscher Kohle, ‘von einem deu j v. Für dié von’ einem im Aus j tigen: (nichtböhmishen) Brennstoffe ist d

Kurfürstenstraße 117“, zu senden.

_T1. Außerdem haben Melvepflichtige, deren Verbrauchsstelle im Absaßgebiet der Nheinishen Kohlenhandels- und E liegt, cine besondere Meldekarte an den „Kohlenansglei heim“ (siehe au § 6, 7a) zu senden, auch wenn der Rheinischen Kohlenhandels- und Neederei-Gese Diese besondere, sech\e Meldekarte ist in den Meldekartenhe enthalten, die bei den betreffenden süddeutshen Zivilverwaltungsstellen nach § ò, I, 2 oder ihren Ünterstellen erhältlich sind.

T1. Meldepflihtige Verbraucher des beseßten Gebiets haben l t 1 genannten Meldekarten, eine 6. ‘Meldekarte an die Amtliche Verteilungsstelle für das beseßte" westlihe Gebiet, Köln, Unter Sachsenhausen 9, zu senden, auch wenn sie keine Brennstoffe aus dem Mde h Va Sostell

V. Meldepflichtige, deren Verbrauchsstelle im Freistaat Sachsen oder Sachsen-Altenburg liegt, haben mit Ausnahme der Elfte | telle der in § 5, T, 2 erwähnten einen Meldekarte deren zwei an das für ihren Betrieb zuständige Gewerbe- n. Die von dem Sächsischen Landeskohlenamt bezw. von dessen Unterverteilungsstellen ausgegebenen Meldekartenhefte enthalten dementspre{hend 6 Wasserwerke melden dem Landeskohlenamt unmittelbar mit einer

V, Wegen Bunkerkohlen siehe § 7.

VI. Sämtliche Meldekarten sind wenn mehrere Karten an verschiedene Amtli verschiedene Lieferer zu richten sin Teilen genau gleich lauten. Dies der Sorten und Mengen und die Namen der Lieferer, ebenso a „etwaige beigefügte Bemerkungen.

VIT. Für Gasfoks ist die unter Absaß T, Ziffer 3 genannte, an Verteilungsstelle zu richtende Meldekarte an die Adresse: „Gasfoksabteilung, Berlin W. 62, Wichmannstraße 19" zu senden.

VITT. Für andere als böhmische Auslandskohle ist die unter ÿ I, Ziffer 3 genannte, an die Amtliche Verteilungsstelle zu „Einfuhrabteilung Berlin W. 62, che au S ò1, Z

Bekanntmachung.

dem Gemüse ert Behrens, Humboldtstraße 140, in Ham s- Futtermitteln auf Grund

; Der Bes Bayern ihre händler Rv Hande mit Lebens- und Bekanntmächiüng vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzu« . verlässiger Personen untersagt war, ist aufgehoben worden. Hamburg, den- 3. August 1920. 2

Die Deputation für ene, Schiffahrt und Gewerbe.

tschen-Lieferer beziehen. wohnenden Lie

erer unmittelbar | ffe e für den Lieferer nfuhrabteilung Berlin W Siehe auch § d, VIIL.

bezogenen son der: Meldungen“ durch die

1. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu besiimmten Spalte der Vorderseite der Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte chne seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, „Hauptlieferer“ gelangt. Haunptlieferer ist das liefernde Werk (Zeche, oder, wenn und soweit és einem Dritten andelsfirma) den Vertrieb seiner Produktion

arte die eigene

Bekanntmachung.

Dem Meßgermeister Wilhelm EdCert und dessen Greulich, in Pforzheim, West- lihe Karl-Friedrih-Sfkräße 12, wird, nachdem seit der Untersagung chäftsbetriebs 8 Monate verflossen sind, die Wieder - aufnahme desselben auf Grund des § 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, § 1 der des Innern vom 14. Oktober 1915 gestatte t.

Pforzheim, den 26. Juli 1920. Bezirksamt.

ie keine Produkte aft verwenden. | Koksanstalt, Brikettfabrik (Verkaufskartell oder überlassen hat, dieser 2, Falls cin Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte auf- geführten Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, se gibt er nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren In- halt auf so viel neue Händlermeldekarten, wie Vorlieferer in Frage kommen. Leßtere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen niht mehr ergeben, als die der urschriftlilßen Karte. Meldekarte hat: a) die auf die Karte entfallènde Menge, uf die anderen Karten verteilten Restmengen der urschriftlihen Karte mit Nennung der Lieferer und der von en Einzelmengen und Sorten zu enthalten. ind mit dem Vermerk „Aufgeteilt irma zu versehen. April 1922 sorgfältig

Chefrau, Emma geb.

außer den in Ziffer erordnung des Ministeriums

Naumann. Jede neue nten, / Bekanntmachung. Der Händlerin Meta Kirschner in Plauen ist der Hande) mit Lebensmitteln wieder gestattet worden. Plauen, 30. Juli 1920. Der Nat der Stadt Plauen.

Gas- und Wasserwerke an

aufsichtsamt

Elektrizitäts-, G d O ekttrizitäts-, Gas- un S i i; und dem Namen der aufteilenden e, SOToPLS

e Karte ist 3. Jeder Lieferer (Händler),

E ' der von einem im Auslande wohnenden Lieferer böhmishe Kohlen bezieht, hat die betreffenden Meldekarten niht an den ausländischen Lieferer, sondern, falls es ih um Meldekarten handelt, die von in Bayern an die Amtliche Verteilungsstelle andernfalls an den Kohlenaus Handelt es sich um andere als

leihlautend auszufüllen. Auch e Verteilungsstellen oder i n sämtliche Karten in allen ieht sich auch auf die Bezeichnun

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 164

des Neichs-Geseß blatts enthält unter

Nr. 7707 eine Bekanntmachung über das Schuldenaus-

gleihsvercfahren im Verhältnis zu Haiti, vom 3. August 1920.

Berlin, den 5. August 1920. Postzeitungsamt.

elegenen Betrieben

ünchen 6, 8), leih Dresden (S8 ‘6, 6) ) t i shmische Auslandsbrennstoffe, so sind die Karten an die „Einfuhrabteilung, Berlin W. 62, Kurfü : r folche ausländischen ift „Auslandskohle“ zu versehen. ezieher von amerikanischer Kohle haben den Bezug dieses Brennstoffs nur auf den Meldekarten zu vermerken, die dem Reichs- kommissar für die Kohlenverteilung eingereiht werden.

Unzuläfsigkeit von Doppelmeldungen, Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind

straße 117"

fre zu senden. eferunge 4B

sind mit der Aufschr

Preußen.

Urkunde, betreffend die von der Zs Eisenbahngesellshaft beshlosseneVermehrung ihres j Au3gabe weiterer 500 Stück Aktien über je 1000 4 im Betrage von 500 000 M.

Nachdem die Zschipkau-Finsterwalder Eisenbahngesellschaft terwalde darauf angetragen hat, ihr die Erhöhung ihres Grundkapitals von 2000000 4 auf 2500 000 durh weitere Ausgabe von 500 000 4 auf lautender Aktien in Stücken von je 1000 4 gestatten, ‘wird hierzu in Ergänzung der Konzessionsurkun vom 16. Dezember 1885 nebst. Ergänzungen votn 16. Januar 1895 und 28. Juni 1901 die staatliche Genehmigung erteilt. Berlin, den 12. April 1920.

eußische Vactdeeaevung,

Tichtende Meldekarte an Kurfürstenstraße 117" zu senden. Si

& 6, Amtliche Verteilungsstellen.

Amtliche Verteilungsstellen sind: Steinkohle*) aus Ober- und Nieder-

für \{lesische Steinkohle in

chipkau- Finsterwalder

Grundkapitals dur ch §12. Ausnahmebestimmungen(Aushilfslieferung).

von Brennstoffen außerhalb der ordnungs3- n der Anweisung teilungsstelle (siehe j Bezug erfolgen soll. Gegen die Ent- eidung der Amtlihen Verteilungsstelle ist Berufung an den Neichs- ie Genehmigung wird nur ausnahmsweise beim rundes erteilt. von Brennstoffe enhandels- und eim) bestimmt find, tritt hinsichtlich l en Anweisung oder Geneh Ruhrkohle an die Stelle der Amtlichen Verteilungsstelle in Koblenausgleich Mannheim.

Auf S 3a,

schlesien: Amtliche Verteilungss\telle

Berlin NW. 52, Alt Moabit 118.

2, Für Ruhrkohle*): Amtliche Verteilun Bertha-Krupp-Straße

1. Abgabe und Bezu onatsmeldekar cder der Genehmigun 3 6), aus deren

(S 1, 1 und 2 derjenigen Amtlichen Ver!

bis für Ruhrkohle, Essen, Frau-

3. Für Steinkohle*) aus dem Aachener Revier: r die Steinkohlengruben des e A eid (Bez. Aachen).

. Für die Braunkohle) aus dem Gebiet rechts Elbe mit Ausnahme von \ächsi\ch N

J. Ó

Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rets. ver Elbe in B N O ur die mitteldeutshe Braunkohlef) (links mit Ausnahme der unter 6 e tliche Verteilungsstelle für den mitteldeutshen Braun- alle a. S., Magdeburger i qus den und Sachsen-Altenburg sowie für böh-

Briketts, Schlaämmkohle und Koks. Briketts, Naßpreßsteine und Grudekoks.

kommissar zulässi Vorliegen eines ers witigen

die Abgabe und den Bezu ebiet der Rheinische oblenkontor Man

Absatz 1 erforderli

Amtliche Verteilung ) Aachener Reviers in eederei-Ges. er Braun-

iff. 1, u, 10 wird hingewiesen.

zwischen zwei Verbrauchern sowie Aus- händlers aus Mengen, die bereits bei ihm erbraucher sind au zulässig, wenn ne

S(lammkohle und Koks. grus, -Wsche und dergleichen Abfallerzeugnisse

) Auch Briketts, Naßpreßsteine und Grudekoks. Wegen der Meldepflicht' in den beseßten Gebieten vergl,

, Unter den Linden 39. Ministerium enschaft, Kunst

Der bisherige Privatdozent in der medi: der Universität in K |

ie D der G1 genannten: greifbar sin *) Auch Brikett Auch Gasko fsgrusbrifetts.

fohlenbergbau in H inischen Fakultät el, Professor Dr. Aichel, Abteilungs- vorsteher am Anatomischen Jkstitut daselbst, ist zum außer- ordentlichen Professor in der der Abteilu Chemie der Univ

Walen V Braunkohle?)

selben Fakultät und svorsteher am Institut ität in Berlin, Professor Dr. Ri

ejenfetd,

nannt worden.

wohnhaft, habe

abe ih dem

sagt.

te, wie denn die Lage in h“, die Zügel der Itegie im Jahre 1918 sei die

Kollegen mit gleicher Schärfe. ; Irland gewesen sei, als er, „Cromwell Asquit | Ajquith habe behauptet, and viel besser gewesen. Im Jahre 1918, sagte Lloyd land ein Heer von 150 000 Man verräterische Unterhandlungen mit den Deu hrt im Augenblick der größten Gefahr England in den Nüken zu fallen. ' Dominion-Homerule ohne Vorbehalte sei undenkbar. Irland könne

unmöglich in der Weise wie den anderen Dominions estanden werden, cin eigenes Heer und eine ei Totte alten. Ebenso sei es unmöglich, die Aufsicht über die für England ominion-Parlament zu überlassen. England sei bereit, Opfer zu bringen, aber eine Einigung mit dem sein, wenn es auf übertriebene Im Augenblick sei keine Aussicht auf Ver-

bestimmte Transporte haben den Bezirk nicht berührt. Auch die Nachricht von einer erregten Stimmung unter der Beamten- haft und Arbeiterschaft des Direktionsbezirks ist unzu- treffend. Jm Bezirk ist alles ruhig. Der wickelt sih vollkommen ordnungsmäßig ab.

zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät derselben Universität ernannt worden.

Der bisherige Seminaroberlehrer Juhnke aus Bromberg ist zum Kreisshulrat in Guben-Land und der Seminarlehrer Meßdorf aus Bromberg zum Kreisshhulrat in Krossen er-

rung geführt habe. Stimmung in Icl

isenbahnverkehr George, babe în

estanden, das rt hätte, um

Der Abtrans3port der italienischen Truppen der Abstimmungsgebiete Marienwerder und Allenstein wird vor- aussihtlich am 9, Aug Schneidemühl, Küstrin eführt werden. Die enntnis geseßi, u Transport durch n. 1 drücklih darauf hingewie/er, daß es sih lediglich um den Heim- | handelt, niht aber um irgendwelche

das Recht zu-

Bekanntmachung. Flotte zu unter-

Paul Busse attfinden, die über

Breslau, Oderberg tlihkeit wird hiervon bereits heute ischenfälle bei dem Es wird aus3-

in drei

Dem Bäckermeister rankfurt a.

Berlin, Sena nee, 23, jeßt Soldin N. M. Schüßenstr. 24, ih die Wiederaufnahme 21. Juni 1917 untersagten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs gestattet. Berlin, den 28. Juli 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. I. V.: Dr. Weiß.

lebenswichtigen Häfen einem

des ihm am en Volke werde erst möglich

orderungen verzichte.

Das Unterhaus nahm scließlich die Vorlage, betreffendt die Einführung außerordentlicher Gerichts höfe in Jrland, mi egen 71 Stimmen in zweiter und mit 206 gegen 18 Stimmen in dritter Lesung an.

Nach einer Reutermeldung warnt ein von acht Mit- gliedern der Arbeiterpartei des Unt ragenden Gewerkschafts englishe Publikum vor neuen Krieg

nliebsame eutshland

transport der T Truppenverschiebungen nah Polen.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur

pesonen vom Handel vom 23. Septem Lokalinhaber

Berlin, Skaligerstr. 118, und der Schan Klara Jaeger,

Fritschestr. 80 wohnhaft,

Handel mit Ge

Braunschweig.

Die Beratungen des Finanzausschusses des Land- tages, der seit drei Wochen mit der Etatberatung beschäftigt ist, ohne daß es der Regierung gelungen wäre, einen ab- geschlossenen Etat vorzulegen oder über die Dekung des De von rund 20 Millionen Mark irgendwelche Vorschläge zu ma haben gestern, wie die „Braunschw richten“ melden, ihren vorläufigen bürgerlichen Parteien h ihre Mitarbeit im Aus gelungen sei, einen geo

ig unzuverlässiger

GBl. S. 603) leischmann, wirtin Frau Charlottenburg, ung vom heutigen T es täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter -

erhauses und hervor- ührern unterzeihnetes Manifest das er Möglichkeit, ‘daß das Land in einen

Polen wird beschuldigt, daß es sich

hineingleitet. : 1 Das Manifest exklärt

Ländergie!: habe leiten lassen. keierlihst, daß zie enalishe Arbeiterschaft es ablehnt, bei einem j Polen Hilfe zu leisten.

Frankreich. Donaukommission in

beriet gestern den Entwurf des französischen Bevollmächtigten, ae auf der Donau das Prinzip der freien Schiffahrt

urch Verfü e en Neuesten Nach-

luß gefunden. Die 9 en, daß sie er Regierung

Krieg als Bundesgenosse Berlin O. 27, den 30. Juli 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

aben die Erklärung abge chuß einstellen, bis es

neten Etat vorzulegen. internationale

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger

S

Hande

sagt

hlengrube

Sißzung ab.

sandtschaft.

eutschstämmi

Stellen us ensaß zwi be K fen,

Die dadurch

Treiben heger

sind. Bei U e

ur Erhaltun verschiedenen

Die voras von einem

nie zugegangen. die vereinbarten

E

ten von Rumänien

ührt werd [l. - Die Bevollmächti durchgeführt werden so l ch i beantragten die

und Jugoslawien sowie der Tscheho-Slowakei Vertagung der Verhandlungen, damit sie bei ihren Regierungen Instruktionen über den französischen Vors Die Unterhandlungen wurden daher a

Die sozialistische Partei Frankreihs Hat, wie die lot gien mit dem Allgemeinen Arbeiter- lossen, sofort Schritte zu unter- nternehmen gegen Sowjet-

j Personen vom l vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) abe ih dem Schankwirt Hans Müller, Berlin, Weinmeister- : traße 5, durch Verfügung vom heutigen Tag Gegenständen

Oesterreich. Die Verhandlungen der österreichishen Delegierten Regierung über ein pro- visorishes Handelz3abkommen haben in Bukarest onnen. Von österreichischer Seite wurde der Entwurf eines enwärtig von den rumänischen Wolffschen Tele- bemüht, die den en zu be- ebung der

e den Handel mit einholen können.

mit der rumänischen en 7. September

st Bedarfs wegen Un- O in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. erlin O. 27, den 30. j : Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß. kommens überreicht, de üft wird. Laut ist die rumänische Regierun andel mit dem Auslande hemmenden Besch seitigen, und hat einen Geseßeniwurf über die Auf

Ausfuhrverbote eingebracht.

Wie die „Arbeiterzeitung“ meldet, ist vom Sekretariat nternationalen Gerwerk\chaftskommission ein Telegramm der Boykott gegen Ungarn

„Humanité“ meldet, gemeinsam verband. gestern nahmittag bes um gegen rußland zu protestieren.

tteilung des

Bekanntmachung. raphenbüros

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBIl. S. 603) abe ich dem Schankwirt Albert Krupski, Berlin,

e 20, wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den des täglihen B wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter -

en Tag über die

Das Kabinett hat vorgestern den ga s gegenüber

dem bolschhewistishen Friedensvors\ Stellung beraten. : l tet, wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, die von Friedensdelegierten von der vorherigen Ar wort der Bolschewisten auf die polnischen Bedingungen, welche in einer besonderen Note übermittelt en, abhängig zn machen. Diese Bedingungen sollen der Souveränität des Sowjetregierung, ih olens nicht einzumisch

mit Gegenständen in Wien eingelaufen, wona

am 8. August einzustellen ist.

Großbritannien und JFrland.

der Sowjetregierung r in London eingetroffen. olffs Tele ewisten könnten im

einzunehmende awsfki“ beri

Berlin, den 30. Juli 1990. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

der Sow werden so wie folgt

Aniwort auf die etregierung englische Note ist nunme Antwortnote wird, wie ,„ gesagt, die Bols j rationen gegen Polen nicht a1 sowohl aus milità

1. Anerkennun polnischen Staates, 2. Verpflichtung der in die inneren Angele t Der ursprüngliche Plan, die Friedensdelegation sofort nach Minjfsk zu entsenden, ist fallengelassen worden.

Der Stadtrat der zur Verteidigung

aphenbüro“ meldet, ugenblick ihre Ope- seien der en als auch rechtlichen

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 35 der Preußischen Geseßsammlung Nr. 11937 ein Geseg über die Verlegung des Amts- Bad Essen, vom 24. Juni 1920,

betreffend Ersaß der Ein- ehörden verbliebenen

enthält unter

“gerichts in Wittlage na Ansicht, da unter Nr. 11 938 eine Verordnun tragungen in die im Besiße der po Grundbücher, vom 16.“ Juli 1920, und unter: i ¿sr «Nr. 11 939 einen Erlaß der Preußischen Staatsregierung, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungs3verfahrens zugunsten der der Braunkohlengesellschaft m. b. H. fl asse in Roßbah bei Weißenfels a. S. ustav bei Roßbah und Nah Querfurt, vom 16. Juli 1920. exlin W. 9, den 5. August 1920.

Geseßsammlungsamt.

tstadt Warschau hat beschlossen, 4 der Stadt zu bilden, der onen bestehen und die Aufgabe haben soll, die er Bevölkerung der Stadt Warschau zur Verteidigung fassen. Gleichzeitig wird ein Aufruf an die Bo

erhandlungen über einen Wasffen- Friedensvertrag aufzunehmen, polnische Delegierte in Minsk eingetroffen seien und sobald fie den Beweis dafür hätten, daß diese Delegation die erforder- ten besize, um über den

einen Rat aus 11- Pér Tätigkeit d zusammenzu völkerung erlassen. Der polnis meldet dem ,„

stillstand und den

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lihen Vollmach Die Sowjetreg Unabhängigkeit . Po gewähren. Separatfrieden verhandeln und erklärt ferner, d Kamenew Vollmachten hätten, den Sowjetregierung weigert si staaten Zutritt

Der „Dai

rieden zu verhandeln. erklärt sih außerdem bereit, die volle ens zu garantieren

Polen gün! it Polen über e Krassin nnd Frieden abzuschließen. Die jedo, den Vertretern der Rand- riedensverhandlungen zu y Expreß“ behauptet zu wissen, j George vorgestern den russischen Delegierten Krassin und Kamenew mitgeteilt habe, es seien Befehle über Wiederauf- rihtung einer neuen Blockade an die britischen Seestreit- kräfte ergangen. ‘Nah dem \hwader in der Nordsee den Be eere in See zu gehen.

Der Premierminister Lloyd George wird morgen in Hythe mit dem Ministerpräsidenten Millerand und dem eratung zusammentreffen.

Jm Unterhause führte Lord Curzon am Mitiwoch über den türkishen Friedensvertrag aus: ch den Vertragsbestimmungen würden zwar gewisse, bisher ewesene Völker von der Türkei losgelöst, seien der Türkei Gebiete des kleinasiatishen Hinterlandes g ide d E anzen homogen sei. Shanien und dreimal Curzon betont sei, und daß wirtschaftliche und das türkische V O dann hätten sie die Möglichkeit vor si auf kleinerer Grundlage, wieder herzustell : trigen Sißung des Unterhauses teilte der oyd George mit, daß die Antwort auf en sei, und sagte egierten

e Generalstabsbericht vom 5. August schen Telegraphenbüro“ zufolge:

Nsördlih von Oftrolenka Kämpfe im Bereich von Miszynec. haben unsere Abteilungen im von Czernin und Ostrow heftige Angrisfa des Feindes auf- gehalten. Nördlih von Drohiczyn Kämpfe mit Abieilungen, denen es gelungen ist, auf das linke Bugufer vorzudringen. Brest - Litowsk gonnenen Gegenangriffe das nördlihe Bugufer geführt.

ehörigen Braun- orf im Kreise

n Ostrolenka und dem Bug

% Ea Lloyd (Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

jeindes auf pfe waren außer- ie Abteilungen der 14. großpolnischen Divifion besonders hervorgetan. Heftige Angriffe des Feindes im Raume von Brest-Litowsk und weiter nördlih haben unf um Verlassen von Morawiec und Terespol e um den Besitz dieser Ortschaften sind noh Die Kämpfe östliß von Brody dauern noch rodv 1 den Bolschewisten völlig ausgeraubt. Am Sereth sind die bolsche- wistishen Angriffe abgewi-sen worden. Die weiteren Gegenangriffe der ukrainischen Abteilungen entwickeln sih günstig. ch einem Telegramm aus Warschau meldet der polnische Heeresbericht vom 6. August:

An der Seretblinie keine Veränderung. Brody nimmt unsere Gegenaktion einen günstigen Verlauf. An der mittleren Front hat der Feind auf der Linie Koden—Kowel—L Bei Wizna hab{f wir zwei bolschewistis Regimenter zersprengt, 500 Gefangene gemacht und mehrere Geschüße omsch(a gerichteten Angriffe wurden

at das Ge- ten, nah dem Baltischen

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Rei und Zollwesen und für Volkswirt\chaf

Brody wurde von 3 rats für Steuer- | Marschall Fo ch zu einer hielten heute eine

reiherr von Essen In der Gegend von

unter türkischer H heit führt der

Der Königl. Schwedische Gesandte hat Berlin verlassen. Während seiner

Legationssekretär von Reuterswärd die Geschäfte der Ge- und Glauben im

os angegriffen. so groß wie Deutsch-Desterreich sein. Lord erfolglos angegrif e, daß der Türkei keine Kriegsentschädigung a e auf Grund des Friedensvertrages ( eihilfe erhalten solle. Wenn die türkishe Negierung olk sich von alten Traditionen losmachen. könnten, , thr Gleihgewi

Die gegen die. Stadt

inanzielle und | ¿urüXFgewiesen.

die Nachrichten gemehrt, daß in d n oi on er olnisher Seite eine lebhafte Agitation gegen

d M en Bewohner des Gebietes geführt wird.

on zu Tätlichkeiten gegen Deutsche ge-

n leßter Zeit haben si en 2 Polen Ï etretenen

Der „Litauischen Telegraphen-Agentur“ zufolge traf estern der Vorsitzende des Kriegsausschusses der 4. russischen rmee abermals in Kowno ein, um d

über die Räumung Wilnas zum Abschluß zu bringen.

Mitgliedern bestehende deutsche Eisen- ion ist in Kowno eingetroffen, um einige noch bahnangelegenheiten mit ver litauischen Re- Gestern nachmitiag fand bereits eine

cht, wenn au

Teilweise ist es fbgár \ gekommen. Ebenso

ihr Verhalten dazu beigetragen, den en beiden Nationalitäten noch weiter gzu Vertreter des Roten Kreuz niht verschont gung au

In der vor Verhandlungen

Premierminister die englische Note aus Moskau eingetro usammenkun dem „Wol}fschen Telegrap

Er und Bonar Law hätten Kamenew und Krassin klar gemacht, orderung der Sowjetregierung, der Waffenstillstandsbedingungen au den Verbindung damit der be Warschau notwendigerwei

Eine aus fünf bahnkommis unerledigte Ei erung zu regeln. igung statt.

Ï z Lf

t mit den von Verhaftung und Haussuchu enbüro“ zufolge: e Seite (äßt eine weitere Vers auf polnisher Seite läßt eine weitere Verschärsun Ge era e und damit sogar blutige Zusammenstöße befü wenn nicht alsbald von seiten der polnischen Regierung dem Elemente Einhalt getan wird. Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge ist der d n Warschau daher angewiesen wo samkeit der polnischen und sie um Vorkehrungen zu b Gegensäße zwischen beiden

denischer wie

E M En Bt t i Lr Zin

E r E

u erörtern, und in chleunigte Vormarsch der Sowjetarmee auf se den Verdacht erwecke, da bei dem von ihr geäußerten Wunsch Unabbêngigkeit Polens nabhängi olens zu Verdast ur die lange Verzögerung naiGen Tele

Tschecho-Slowakei.

Bezüglih der Stellungnahme Regierung zur neuesten R dei duey 8 1% büros“ an maßgebender Stelle au die der Minister des Aeußern Dr. Benes am 4. August im ationalversammlung abgegeben hat. ir betonen neuerdings in punkt der Nichtintervention haltslosen Neutralität im russish-polnischen

o-slowakischen Aenderung der Gesamtla

die Erklärung verwiesen,

die Sowjet-

, die Freiheit und ig sei, und daß dieser er Beantwortung des

kt worden sei. fortige Abs{lu

steste Ausmerk- ten, nit au hr hinzulenken, ärfung der en geeigne sind ihm seitens des aßnahmen

die ern diese Gefa n, die eine ationalitäten auszuschlie

amms vom / rauf hingewiesen tillstandes zu billi net sei, die ade, daß die So olen eingerüdt seien, ritte tun, um die H von militärischem Material aus Danzig na

enden Bera erihtshsô

ständigen Ausshuß der Damals erklärte entschiedener Weise unseren Stan

daß der \of en Bedingungen das einzige en Verdacht zu zerst wjettruppen

ex Minister:

Verfahren set,

Ministeriums des Aeußern in Warschau „energische en Einvernehmens en“ in Aussicht gestellt worden.

n das ethnographische lische Regierung wirksame eitigen, die dem Transport Polen im Wege stehen.

der Vorlage über die außer- rland kam ès zu einer Asquith und Lloyd George. urch Zurufe unterbrochen wurde, griff die Vorlage \harf an und sagte: Die Regierung gebrauche eine Cromwell zu besitzen. Das Nepublik könne thm keine Furcht ein- omerule eingeführt würd h ch Austritt aus dem britischen wädhen. Woyd George erwiderte den Angriff seines früheren

des friedl Kriege.“

ölkerungstei indernisse zu be n der Kammer stand gestern der Vertrag von Germain zur Verhandlung. Der Berichterstatter des Ausschusses hat einen Bericht vorgelegt, der die Kammer auf- fordert, den Vertrag zu ratifizieren, da eine nahme die Erfüllung und die An chen Bestrebungen noch weiter hinaus\{ch

würde. Jn dem Bericht heißt es der „Agenzia S

zufolge: der Vertr: St. Germain, i laube nit, V p Die Kommission Ln da er Vertrages sel die Ursa

Bei der f ordentlichen erregten Debatte zwischen

\quith, der vielfach

Blätter verbreitete Nachricht er interalliierten lesien an die Eisenbahndirektion Katto- rung französischer Truppentransporte ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ oon zuständiger Seite erfährt, unrichtig. Ein derartiger Befehl ist den m Bezirk Kattowiß sind au ubtransporte für die chlefien gefahren worden, Für Polen

stern dur mission für Obers Verzögerung oder

wig über die Durchfü gar eine Nichtan

gerechten italieni

ohne cinen

Cromwellsche Maßnahme Schrelkgespenst einer iri

Fisenbahnbehö

esazung3truppen

der übrigens ein Abbild des

der Alkierten in