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| Geschlossen.
Abends 75 U
zukünftiger Zwiste oder den Anlaß zu zukünftigen Treten beseitige, denn dieser Frieden gebe der Welt nicht die Ruhe, die Europa not- wendig sei, um zu fruhtbarer Arbeit zurückzukehren und die Wunden des Krieges zu heilen. Der Bericht bebt hervor, daß die Bedingungen, welche Leuten eine Strafe auferlegen, die nur den Geseßzen ihrer Nation gehorhten, eine Strafe, die durh fkeinerlet Gese vor- gesehen ist, nur dazu dienen können, den nähren. Hinsichtlich der Wiederherstellungen und der finan- zielen und wirtshaftliden Bedingungen betont der Be- riht, daß vor Aufstellung dieser Bedingungen die Möglichkeit ihrer Ausführung seitens ODesterreihs hätte geprüft werden sollen, welcher Möglichkeit man bei der allgemeinen Friedensfrage Nechnung tragen müßte. Der Bericht fährt fort: „Jeßt sind alle einig in der Erkenntnis, daß es Oesterreich unmöglich ift, überhaupt irgend ctwas zu bezahlen, und Jtalien müßte sogar mit vorbtldl er großartiger Hochherzigkeit für die Ernährung der österreihishen Bevölkerung orgen“. Der Aus\{chuß betont dann die Ungerechtigkeit ves Artikels 88 des Vertrages, der ODesterreih verbietet, sich mit Deutschland zu vereinigen. Dieses Verbot sei einc Sen und ein Schaden für die italientschen Interessen und eine ofenkundige Ungerechtigkeit, Der Aus- {uß weist ferner auf die außerordentliche Tatsache hin, daß der Vertrag als vertragsabshließende Partei die aus der Auflöfung Oesterreich- Ungarns hervorgegangenen Staaten betrachtet, die so ganz anders be- handelt würden als Oesterrei, als wenn sie an dem Kriege nit in demselben Maße wie lelzteres teilgenommen hätten, während andere Staaten wie Montenegro gar M zur Konferenz zugelassen wurden. Der Bericht weist darauf hin, daß der Vertrag cinen beträchtlichen Zeil der italienischen Grenze noch unbestimmt läßt, und betont auszerdem den Gegenfatß zwischen den Grundsäßen, die durch feierlkle Erklärungen bekräftigt wurden, welhe die Grunblage des Friedens bilden follten, und den wirklißen Vertragsbedingungen. Der Bericht erklärt, der N habe den Vertrag niht im cinzelnen prüfen wollen, denn es sei doch keine Abänderung mehr möglich, aber hoffe, daß seine Bemerkungen und die von den Volks- pertretern feierlih bekundete Meinung die Negierung in ihren weiteren Beziehungen mit den Verbündeten und mit den Besiegten bezüglich der Anwendung des Vertrages leiten könnten.
Hinsichtlich der neuen Gebiete, die annektiert werden sollen, {hlägt der Aus\{huß 08 U S Cngen vor: die eine fordert die Regiernng auf, baldigst Wahlen in diesen Gebieten vorzu- nehmen, damit die gesezmäßigen Vertreter ihrer Bevölkerungen mit der Regierung zusammen daran arbeiten fönnen, die örtliche Gesehgebung mit der des Königsreihs in Uebereinstimung zu bringen; die zweite Tagesordnung {chlägt Amnestien vor, ent- spre end den im Königreich verkündeten.
Nach Eröffnung der Verhandlungen erklärte der Minister des Auswärtigen Graf Sforza:
Die italienishe Bevölkerung an der oberen Etsch und im Trentino würde endlih alle Rechte und Pflichten ihrer Zugehörigkeit zum Königreich übernehmen ; die deutsche Bevölkerung, die im ufe der Jahrhunderte die Alpen überstiegen hätte, würde ‘hre Sprache, ihre Ansichten und ihre besonderen Interessen völlig ewährleistet schen. Weiter erinnerte der Minister an den Vertrag "om 29. Juli 1919 mit Griechenland und an seine Erklärung vom 22. Juli in Spaa, daß Italien angesichts der Aenderung der Verhältnisse sh an jene Abrede niht mehr binden werde, aber bereit
Haß zu
sei, eine der neuen Lage angepaßte Vereinbarung zu treffen. Zur Frage von Valona erklärte er, da mit dem Kriege die Notwendigkeit einer Beseßung aufgehört Habe, wolle
Jtalien eine den Albanern freundschaftlihe Politik treiben. Zur russisch-polnischen Frage berichtete Graf Sforza, er habe in Spaa den Polen zum Frieden mit Nußland geraten. Der Vor- d Polens gegen Kiew sei ein Irrtum gewesen. Troß des Aus- vehmmgsdrangs Nußlands, der die St lzung überlebt habe, aß die De Ta leruna ihr eigenes Interesse an einem chrenvollen Frieden tik Polen einsehen werde. Jtalien wünshe einen baldigen Friedens iel und die gesicherte Unab- hängigkeit Polens, U wid Wiederauferstehen ‘einer der Licht- punkte des Versailler Vertrages fei. Von den beiden Möglich- keiten einer Politik gegen Nußland habe diejenige einer Stacheldrahtabsperrung überall Löcher bekommen, die Blockade- politik aber habe der Sowfetregierung mehr moralishen Vorteil. als qreifbaren Schaden gebracht. Diese Politik sei niht nach dem Sinne des italienischen Volkes, das gern mit den Völkern und den Ne- ierungen fühle, denen nach seiner Meinung Gewalt geschehe. Das l iinuniftis@e Experiment in Nußland müsse sich ungestört bis zu Gnde entwickeln; der Bolschewismus folle aus eigener Kraft fort- bestehen oder untergehen, dürfe aber niht zum Märtyrer gemacht werden, Je ungehinderter der Verkehr mit Rußland sei, um so fester werde die gesunde und klare lateinishe Denkart an der sicheren und \hnellen Enfwicklung der Jahrhunderte alten Ueberlieferungen fest- halten. De8wegen Yabe Stalien mit der Regierung in Moskau ein Abkommen über die in eines russischen Agenten in Italien und eines italienishen in Rußland getroffen, die an der ‘Entwiklung der wirtsGaftlichen Beziehungen beider Länder arbeiten würden. Der russishe Agent werde hier erwartet. Natürlich verstehe es sich, daß er sich in keiner Weise in die innere Politik einmishèn dürfe. Gleich- gültig, ob die Nussen sie wollten oder nur ertrügen, die Regierung in Moskau bestehe, und Italien könne nicht Ne daß Europa die as als ob Niußland nicht da sei, länger fort- seße. Ueber die adriatische Frage sagte Sforza, wenn Stalien cin Interesse an ihrer Löfung habe, dann sei das Interesse Südskawtens daran noch größer. Der Sireitfall sei nicht unlösbar, wenn der italienischen L Bang auf der andern Seite das Ver- ständnis für die unerläßliche Notwendigkeit entsprehe, daß Jtalien Grenzen und See haben müsse, auf die es nicht verzichten Xônne, und für die heilige Notwendigkeit, daß der freie Wille von natd ge‘vahrt werde, diè nach Rasse und Empfindeu italienis{ eien, j
müsse man hoffen,
Schiveiz. Der interalliierte Bergarbeiterkongreß hielt seine leßte Sigung ab. Laut Bericht des
ejtern „Wol a Télegraphenbüros“ wurde auf Vorschlag der englischen Delegation die Errichtung eines permanenten
internationalen Generalsefretariats be- chlossen. Weiter drückte der Kongreß in einer Entschließung die Ansicht aus, daß zur Erreihhung der Nationali- sierung resp. Sozialisierung der Bergwerke alle Mittel angewendet werden müßten, desgleichen zur Ver- besserung des Arbeitseinkommens. Als letztes Mittel käme der internationale Generalstreik in Frage, dessen Grund- lagen vor der Verkündung durch einen internationalen Bergarbeiterausshuß zu prüfen seien. Zur Kriegsfrage äußerte der Kongreß die gleihe Ausicht wie der internationale Sozia- listenkongreß, nämlich daß die Wiederkehr eines Krieges wie der Wel!krieg mit allen Mitteln zu verhindern sei, vornehmlich durch einen internationalen Streik. Nachdem ein neuer Exekutivaus\huß bestellt worden war, dem zwei Franzosen, vier Engländer , drei Deutsche, zwei Belgier, ein Oester: reicher, ein Pole, ein Ltxemburger, sowie zwei Tschechen und vier Amerikaner angehören, {loß der Präsident Smillie den Kongreß.
Das Erxekutivkomitee der zweiten Jnternationale, das sich gestern konstituierte, ernannte eine Kommission von 5 Mitgliedern (einem englischen, einem französischen, einem belgischen, einem holländischen und einem skandinavischen), um eine Untersuhung über die wirtshaftlihen Verhält- nisse in den Zentralstaatem vorzunehmen. Die Kommission wird ih zu diesem Zweck mit allen Arbeiter- organisationen in Verbindung segen. Das Exekutivkomitee seßte sodann gemäß dem ihm vom Kongreß erteilten Auf- irage definitiv den Text für die Nefolution über Ungarn, die Lage der Juden in Polen und über die Rechte der Völker fest. Der Beschluß über Ungarn begrüßt die Rückkehr der ungarishen Genossen zu den demokratischen Grundsäßen der YJnternationale und protestiert energisch gegen den weißen Terror der Militär- reaktion in Ungarn. Die Resolution, betreffend die Lage der Juden in Polen, erneuert den früher schon erhobenen Protest gegen den Antisemitismus, der immer noch in Polen herrsche, und stellt die Forderung auf, daß in allen Ländern,
in denen eine größere Anzahl Juden lebt, wie in olen, ihnen die volle politishe Freiheit und die reiheit der Ein- und Auswanderung gewährt wird. er Beshluß nimmt Kenntnis von der Gründung
eines national - jüdishen Zentrums in ! ans und ibt der Hoffnung Ausdruck, daß die jüdischen Arbeiter in Palästina eine sozialistishe Republik zu errihten vermögen. Die Resolution über die Rechte der Völker stellt fest, daß immer noch nete Völker unterdrückt oder bedroht werden, wie beispielsweise Aegypten, die Völker Kleinasiens und des Kaukasus, deren Unabhängigkeit gesichert werden müsse. Der Kongreß protestiert gegen die gegen die Somwjetrépublik gerihteten Angriffe, aber ebenso sehr gegen die Beseßung von Gebieten durch die Russen, die anderen Völkern gehören, wie z. B. Aserbeidschan, dessen Unabhängigkeit anerkannt werden müsse. Der Beschluß protestiert ferner gegen die Besezung litauischen Gebiets bu Polen und gegen die Unter- drückung der autonomen Behörden Litauens durch die russischen Besaßzungstruppen.
Amerika.
Nach einer Timesmeldung aus Washingion beunruhigt man sich in politischen Kreisen über das Schicksal Polens. Die- Regierung. erklärt. jedoch, daß sie ohne den Kongreß nicht handeln könne. Man versuche deshalb Wilson zu bewegen, den Kongreß zu einer außerordentlichen Tagung zusammenzurufen. Nach einer weiteren Meldung hat der Präsident Wilson den Staatssekretär Colby und den Staatssekretär des Krieges Davis zu sich kommen lassen, um mit ihnen das U -nolmio Problem zu besprechen.
— Nach einer Reutermeldung ist es in der Nacht vom 3. August zum ersten Male zu blutigen Ereignissen anläßlich des Aufstandes des “Gouverneurs von Niederkalifornien Cantu gekommen. Bei Ensenada bemächtigten sih die Anhänger Cantus eines mexikanischen Patrouillenschisfes, dessen Kapitän erschossen und dessen Bemannung zum Teil- getötet, - zum Teil gefangen genommen wurde.
— Wie die „Agence Havas“ aus Rio ‘de Janeiro meldet, hat die Senatsfommission die Aufhebung des Ver- bannungs3befehls für die ehemalige kaiserliche Fa- milie beschlossen.
Asien.
Nach einer Timesmeldung aus Teheran bereiten sich die Europäer in Täbris vor, die Stadt zu verlassen, weil bolschewistishe Banden in der Nähe der Stadt bereits einge- troffen sind.
__— Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, haben die japa- nishen Truppen Transbaikalien Ende Juli geräumt.
Statistik und Volkswirtschaft.
Arbeitsstreitigkeiten.
__ Zur Regelung der Streitfälle aus den Aus- führungsbestimmungen des D O Le L ür die Angestellten der Reichhs- und preußischen
Staatsverwaltunzgzen fand am 5. d. M. eine vom Retichs-
finanzministerium auf Zang) ing des Zentralverbandes der Ange- stellten einberufene Sitzung unter dem Vorsiß des Ministerialdirektors
! cinem Streik in Eger unrichtig. Die
Maeder statt. Wie vom Zentralverband der Angestellten mitgeteilt wird, legte zu Beginn der Sizung der Verhandlungsleiter eine vom Neichsfinanzministerium erlassene Verfügung vor, die eine mit den Angestelltenverbänden besprochene leichtere Rückzahlung des seiner Zeit
ewährten Vorschusses “betrifft. Auf Antrag der Verktreier
bes Zentralverbandes wurden die bereits früher von den Regierungê- vertretern gegebenen, aber zurückgezogenen Zugeständnisse wieder auf- genommen. Der Abgeordnete Giebel machte dann eingehende Vor- \chläge über die Auslegung und Anwendung der §§ 6 und 7 des Teiltarifvertrags vom 4. Juni. Diese Vorschläge will die Regierung prüfen und \{Gleunigst ihre endgültige Stellungnahme bekanntgeben. Es ist zu hoffen, daß die gemachten Vorschläge angenommen und damit die Meinungsversciedenheiten über diese und andere Punkte des Teiltarifvertrages beigelegt werden. V
Der Bergarbeiterstreik im Helmstädter Braun- fohlengebiet ist, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, bis auf zwei. Braunschweiger Werke beigelegt worden. ;
Der General streik in A\ch wird, wie die „Abendzeitung“ aus Eger berichtet, restlos durchgeführt, doch ist die Meldung von Bezirksverwaltung in Eger hat eine Kundgebung erlassen, wonach die bisher vou der Stellung Fern- gebliebenen aufgefordert werden, fi freiwillig zu stellen, worauf ihneu eine milde Bestrafung zugesichert wird. Daraufhin sind gestern Stellungsvflichlige in großer Anzahl ershienen. Die Industrieorte Faslau, Noßbach und Neuberg haben sich gestern dem Generalstreik angeschlossen. j T
In Prag haben der „Abendzeitung" zufolge die Meta kl- arbeiter ir einer Versammlung bellossen, Montag in den Streik zu treien, wenn nicht bis zum 6. d. ihre Forderungen erfülll werden.
Nah dem „Cesko Slovo" ist am 3. d. im _gefamien Wildenshwerter Bezirk ein Streik der Tertil- arbeiter und -beamten ausgebrochen, wovon 40 Fabriken
betroffen find.
(Weitere „Statistishe Nachrichten" f. i. v. Ersten Beilage)
Theater und Mufik.
Der Chor der Kaiser-Wilhelm-Gedächtntiskirche beginnt mit seinen Proben am 14. August. Sie finden regelmäßig Sonnabend Abends 7 Uhr auf der Orgelempore statt. Damen und Herren können sich. dafelbst als freiwillige Mitglieder melden.
Mannigfaltiges
Umsaßsteuer und Pensionsinhaber, Hotel- besißer. Zahlreiche Mitteilungen aus allen Teilen Deutschlands
lassen erkennen, daß sch Hotelbesißer und Pensions-.
inhaber noch. immer niht darüber im klaren sind, wie ein für Beköstigung und Beherbergung vereinnahmtes Gesamtentgelt für die Zweke der Umsaßsteuer zu zerlegen ist. Die erhöhte Umsaßsteuer von 10% ist bei Ge- währung eingerihteter Schlaf- und Wohn- räume in Gasthöfen, Pensionen oder Gast- häusern zu entrichten, wenn es sich um' einen vorübergehenden Aufenthalt, d. h. einen folien, der nach den Umftänden bei Beginn auf nicht länger als drei Monate berechnet ist, handelt und wenn das Entgelt für den Tag oder dtîie E ao nicht mehr als 9 M beträgt. Die Vermieter werden ich jeßt {on bei der Aufzeihnung der vereinnahmten Entgelte darüber klar fein müssen, in welcher Weise ein etwaiges Gesamtentgelt zerlegen. Die Umsahß- steuerbeß örden sind angewicsen, mit den örtlihen Vers
änden der Gasthans8besizet und Pensionsinhäber normale Säße für-die O E EME des Abzugs für die im Preise enthaltenen Mahlzeiten aufzustellen. Die Vers imieter werden. gut tun, auß von sich ans eine Festlegung der- artiger Normalsäße - in threm Interesse zu veranlassen, um spätere Nachforderungen zu vermeiden, Bei dieser Festseßung wird eine gewaltsam und unnatürlich hohe Bemessung des Beköstigungs- und zuungunsten des Beherbergungsgeldes zu vermeiden sein. Wenn 3. B. im Sommer 1919 Pension cins@ließlich Zimmer 15 #4 kostete, das Zimmer ohne Pension 4—5 H#, so geht es nicht an, bei einem Gesämtentgelt für VBehecrbung und Beköstigung von 30 #Æ# im Sommer 1920 ‘wiederum nur 9 #6 für das - Zimmer und den Nest auf die Beköstiguug, oder auf zum Teil fingierte Nebenleistungen zu renen. Es wird im allgemeinen zu berüsichtigen fein, daß, wenn auch die Preise für die Beköstigung unverhältnismäßig gestiegen sind, au die Beherbergungs- preise ihrerseits Preissteigerungen aufzuroeisen Haben. Weiterhin werden fich aber die Vermieter bei der Berehnung des Entgelts ftets von neuem klar darüber sein müssen, daß Abzüge für Nebenleistungen, wie z. B. Heizung, Beleuchtung, Bedienung und Bad, Hotelwagen, Bettwäsche nicht gemacht werden dürfen. (W. T. B.)
Chemniß, 6. August. D, T. B.) Amtlich wird gemeldet: In der Nacht vom 5. zum 6. August gelang es der Landessicherheits- polizei auf der Straße Ebersbach—Zwickau cin Auto mit 13 be- waffnetenInsassen ántubalian und diese festzunehmen. Das Auto führte große rote Plakate mit, welche die Aufschrift hatten: Niéder mit der Regierung, Bewaffnung des Proletariats, Ausrufung der Näterepublik! Die Unterschrift lautete: Der Vollzugsrat.
Amsterdam, 5. August. (W. T. B.) Naqh einer Meldung aus Aen zeigt der Vulkan Merapi eine stark erhöhte Tan eil. Dichte Nauchwolken steigen aus den Kratern, ein Strom von Lava und glühendem Schutt E sich, vorwärts, über beinahe ganz Mitteljava fällt Aschenregen. r leßte große Ausbruh des Bulkans erfolgte im Jahre 1872.
(Forisezung -des Nichtamilichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Theater. — Mitiwoh, aus. (Unter den Linden.) Julius Caesar.
aufspielhaus. (Am Gendarmen- Berliner Theater.
markt.) Operetteu-Gastspiel. ung: 9
Gustaf Bergman.) onntag, Aben 7 7 :: Die Strohwitwe. Musik von Theer in der Kitiggräh our ua E heater in der Königgrägßzer Se and folgende Tage: Die | S{paße, Alabendlih 74 Uhr: Das i Geständnis. Deutsches Theater. Sonntag, Abends 8 Uhr: Der Weibsteufel. — Montac f bis Sonnabend: Der Weiböteufel - ( KOmödienhaus, Sonntag, Abends
Kammerspietle. —— - Montag und Dienstag: : ; ; : 7 Z ag: Gastspiel | vater. — Montag bis Sonnabend: Der | 74 Uhr: Der ungetreue Eæ D Sonntag, Abends 8 Uhr: Die | Pet - Kainer - Ballett. — Mit f dli: 7 der s vhart, NotbrückS. — Montag bis Sounaberd, | nb folger Tages Geslosen. ithwoch | Rabenvater t au Ie 7§ Übr: Der ungetreue
Die Notbrüce.
Grofies Schauspielhaus. | AmZirkus— Karlstraße—Schiffbauerdamm.
Sonntag - (24 Uhr): Lysistrata.. —| tag, Abends 8 Uhr: E 2 cofifirate — Montag, a0 bis € N
Dienstag und Sonnabend: Donnerstag und Freitag:
7& Uhr: Der leste Walzer.
8 Uhr: Gastspiel Pet - Kainer- Ballett,
Deutsches Künstlertheater. Son,
ubleute. — Mon- tag bis Sonnabend: Klubleute.
Lysistrata. Lessingtheater. Sonntag, Abends | Komische Oper. Sonntag, Abends] Familiennachrichten. 3 Uhr: Das Glas der Jungfrau. — | 7; Uhr: Die Frau im Dunkeln. — [N erl obt: Frl. Maximiliane von Arnim Montag bis Sonnabend: Das Glas der | Allabendlich 7§ Uhr: Die Frau im| nit Hrn. Leutnant a. D. Konstantin Jungfrau. Dunkeln. : Grafen Neidhardt von Gneisenau(Suckow
Mabendli)| GPolksbühne. (Theater am Bülow-
platz.) Sonntag (3 Uhr): Die Fleder- maus. — Abends 7} ür: Der Kuh- reigen. — Montag bis Donnerstag: Der es en. — Freitag: Zum ersten Male: Aigeunertie e. — Sonn- abend: Zigeunerliebe.
Sonnabend (3 Uhr): Die Fleder- mans.
Schillertheater. Charloitenburg.
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dora. —-
Theater am Nollendorfplah. Sonntag (33 Uhr): Drei alte Schachtelu. — Abends 75 Uhr: Eine Nacht im Matern, — Montag bis Sonnabend:
ine Nacht im Paradies,
— Allaben
Sina L -RAO omen G U N E D“ A C H H H U C Is V IIETZ "7E e)" (Dr tRern prnn P N R R A T T e Fe erp! urm nrr ao: r a eOA
eater des Westens. Sountag,
Abends 8 Uhr: ontag bis ehemalige Leutnant.
Kleines Schausp Abends 8 Uhr: ontag b Büchse der Paudora.
Sonntag, Abends 8- Uhr: Der Raben- ieshaus
Thaliatheater. Sonntag, Abends 74 Uhr: Ihre Hoheit — die Tänzerin. lih 74 Uhr: Zhre Dohcit —
die Tänzerin,
b. Wilmersdorf U. M.—Heiligendamm). 0 Stephanie von Lauchert mit 8 r s. See E Südenteh ld 5 0 otsdam—Berlin-Südende). onnabend: Der Geftorben: Hr. Generalfeldmarfchall NRemus von Louri (Pilsniß b. Bres- lau), Hr. Major Ulrich von Schallehn
ielhaus. Sonntag, (Charlottenburg).
Die Vüchse der Pan- Verantworklicher S&riftleiter
is- Sonnabend: Die, Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlih für den Anzeigenteil : Der Vorsteher der Geschäftsitelle Rechnungsrat Mengering in Berlin.
Verlag e I E RgEEl n q)
In n.
Dru der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. Vier Beilagen (einschließlich Börfenbeilage) und Erste, Zweite und Dritte Bentral-Handelsregister-Beilage
Der chemalige Leut-
« Sonntag, Abends
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zum Deutschen Neichsa
Ir. 175. | Amiliches.
(Fortseßung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich. Bekanntmachung.
Der Bund der Bâätcker- (Konditor-) Gesellen Deutschlands, Siß Berlin, in Berlin 8W. 11, Königgräßer Straße 94, hat beantragt, den zwischen der Bäer- innung Arnstadt und dem Bätergchilfenverein „Germania“ in Arnstadt am 16. Mai 1920 ean Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs -Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Jnnungs- bezirks Arnstadt für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1878 an das Reichsarbeiisministerium, Berlin, Luiseu- straße 33, zu richten.
Berlin, den 24. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A. : Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Allgemeine Arbeitgeberverband für Göt- fingen und Umgegend E. V. in Göttingen, Hospital- straße 1, der Deutsche Landarbeiterverband, Gau 9 Hannover, Sig Hildesheim, und der Zentralverband der Landarbeiter, Sekretariat Hannover, haben bean- tragt, den zwishen ihnen am 15. Juni 1920 obgeschlossenen Zusaßvertrag zu dem allgemein verbindlihen Tarif - vertrag vom 11. März 1920 zur Negelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Landarbeiter gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Uslar für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen den Anirag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1633 an das Reichsarbeitsministeriuum, Berlin, Luisen- straße, zu rihten.
Berlin, den 24. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Zentralverband der Bäcker und Konditoren und verwandie Berufsgenossen Deutshlands, Mit- aglied\shaft Nürnberg, Fürth in Nürnberg, Tucher- straße 20, hat beantragt, den zwischen ihm und der Bäeker- innung Nürnberg am 2%. April 1920 abgeschlossenen Nachtrag zum allgemein verbindlichen Tarifvertra vom 29. Dezember 1919 zur Regelung der Lohn- u Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Nürnberg und Fürth aus\{ließlih a eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlih zu er-
ären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1380 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. |
Berlin, den 24. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Gartenbauverband für Dresden-Laubegast hat beantragt, den zwischen der Arbeitgeber-Vereinigung des sähsischen Garten- baues, Bezirk Dresden, dem Verband der Gärtner und Gärtnereiarbeiter, Bezirk Dresden, und dem Deutschen (nationalen) ärtnerverband, Orts- gruppe Gro ß-Dresden, am 1. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Lohnvereinbarungen ab 15. Mäi 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die im Glipineeat anes beschäftigten Personen an Stelle des allgemein verbindlihen Tarifvertrags vom 14. August 1919 gemäß S 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Dresden und der Amishauptmannschaften Dresden - Altstadt und Dresden- Neustadt für allgemein verbindlih zu erklären. ;
Einwendungen buen diesen Antrag können bis zum 15. August 1990 erhoben werden und find unter Nummer VL R an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. i
Berlin, den 24. Juli 1920.
Der Reich3arbeitsgminister. Y. A.: Dr. Busse.
Sa
Bekanntmachung.
Der Deutsche Landarbeiterverband, Gau Steitin, in Stettin, Gr. Oderstraße 18/20, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Deutschen Landarbeiterverband des Kreises
yriß und der Arbeitgebergruppe des Landbundes im Kreise Pyriß am 4. Yuni 920 abgeschlossenen Tarif-
vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für den Kreis P in Pom. für allgemein verbindlich zu erklären. Einwen Age dgen diesen Antrag können bis zum 15. August 1 echo en werden und sind unter Nummer VI. R. 589 an das Reichsarheitsministerium, Berlin, Luisen-
straße 33/34, zu richten. Berlin, den 26. Juli 1920. Der Reich3arbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Sachsen E. G. :
Erste Beilage
Berlin, Sonnabend, den 7. August
Bekanntmachung.
Der Vorsitzende des Land- und Forswtrtshaft- lihen Arbeitgeberverbaudes je Oberschlesien in Schloß Tost O.-S. hat beantragt, den zwischen den landwirtshaftlihen Arbeitgeberverbänden der Kreise Pleß und Rybnik, dem Deutschen Land- arbeiterverband und der polnishen Berufsver- einigung für Land- und Waldarbeiter am 7. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur R e der Lohn- und Arbeitsbedingungen der landwirt{chaftlichen rbeiter ge- mäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reich3- Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Pleß und Rybnik für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen neo Antrag föônnen bis zum 15. August 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. R. 1902 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33/34, zu richten.
Berlin, den 26. Juli 1920. Der Reich8arbeitsminister.
J. A.: Dr. Busse.
A A A
Bekanntmachuna.
Der Vorsizende des Land- und Forstwirctshaft- lihen Arbeitgeberverbandes für Oberschlesien in Schloß Tost O. S. hat beantragt, den zwischen ihm, dem Zentralverband der Forst-, Land- und Weinberg3- arbeiter Deutschlands, dem Deutschen Landarbeiter- verband, dem Verband der N Land- arbeiter und Landarbeiterinnen und der Polnischen Berufs3vereinigung, Abteilung der Land- - und Forst- arbeiter, am 12. Mai 1920 abgeschlossenen Lohntarif- vertrag zur Negelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der landwirischaftlihen Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (RNeichs-Geseßbl, S. 1456) für das Gebiet der Kreise Kreuzburg und Rosenberg i. Schl. für allgemein verbindlich zu erklären. /
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. B. 1899 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33/34, zu richten.
Berlin, den 26. Juli 1920.
Der Neichsarbeitsminister. J. A: Dr, BUU]e
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Bekanntmachung.
Der Vorsißende des Land- und Forsiwirischa ft- lihen Arbeitgeberverbandes für Oberschlesien in Schloß Tost O. S. hat beantragt, den zwischen dem Landwirtschaftlihen Arbeitgeberverband des Kreises Tarnowiz und der Polnischen Berufsvereinigung, Abieilung Land- und Forstarbeiter in Kattowiß, mit Gültigkeit vom 1. April 1920 abgeschlossenen Tarif: vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der landriirick aftlichen Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Tarnowiß für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Numtner VŸVT. R. 1901 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33/34, zu richten.
Berlin, den 26. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Ortsverband Berlin der Arbeitgeber in den Transport-, Handels- und Verkehrsgewerben in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 9, die Fuhrherren- Innung zu Berlin und der Deutsche Transport- arbeiterverband, Bezirk Groß Berlin, haben beantragt, den vom Demobilmachungskommissar für Groß Berlin am 12, Zuli 1920 für verbindlich erklärten Schieds\spruh des Schlichiung3au3shusses Groß Berlin vom 1. Juli 1920 zu dem allgemein verbindlihen Tarifvertrag vom 24. April 1920 für die Arbeitnehmer im Lastfuhrgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs- Geseßbl. S. fe für das Gebiet des Tarifvertrags vom 24. April 1920 für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 331 an das Reich3arbeitsministerium in Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, zu richten.
Berlin, den 27. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Deutsche Fleischergesellenbund, Haupt- eshäfts stelle Berlin, Königgräßerstraße 94, hat beantragt, A zwischen dem Deutschen Fleisher-Gesellen-Bunds
e
Ort3gruppe Breslau, und der Fleisherei- und Burstma er-Innung, Zwangsinnung Breslau, am 5. Juli 1920 abgeschlossenen ' ‘Lohn- und Arbeitsbedingungen im Fleischergewerbe gemäß § 2 der De taus vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Breslau für allgemein verbindlich zu erklären. ; i
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1 erhoben werden und find unter Nummer VI. R. 1915 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33/34, zu richten.
Berlin, den 27. Juli 1920.
Der Reich3arbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
arifvertrag zur Regelung der.
nzeiger und Preußischen StaatSs8anzeiger
1920
——
Bekanntmachung.
Der Verband der Geschäft8- und ausbesizer E. V. in Berlin 8W. 68, Alte Jakoh- raße 2—22, und der Deutshe Portierverband, Sektion VIT des Deutschen Transportarbeiterver= bandes, haben beantragt, den zwischen ihnen vereinbarten, vom 17. Mai 1920 ab zahlbaren Teuerung3zuschhlag zu dem allgemein verbindlihen Tarifvertrag vom 1. August 1919 nebst Hülauvertrat vom 18. Mai 1920 zur egeug der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Hauswarte, E in 2 führer, eige, Fabrikportiers und Wächter in Ges
ndustrie-
äfts- und Jndustriehäusern gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Berlin, Charlottenburg, Wilmersdorf, Sorge, Friedenau, Stegliß, Schöneberg, Tempelhof, Neukölln, Lichten- berg, Hohenschönhausen, Weißensee, Pankow und Reinickendorf ebenfalls für allgemein verbindlih zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. B. 452 an das Reich3arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, zu richten.
Berlin, den 27. Juli 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J M: Dr. BUYsS
Bekanntmachung.
Unter dem 27. Juli 1920 ist auf Blait 1352 des Tarif- registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Lande5ausichuß Bayern in Nürnberg, dem Gewerkshaftsbund faufmännischer Angestelltenverbände, Ortsgruppe Nürnberg, der Arbeitsgemeinshaft freier Angestelltenverbände, Ortskartell Nürnberg, dem Nürnberg-Fürther-Arbeitgeber-Kariell und dem Verband Bayerischer Metallindustrieller am 7. Mai 1920 ab- geshlossene An gestelltentarifvertrag wird zur Regeling der Gehalis- und Ansiellung5sbedingungen für die kaufck männischen und technischen Angestellten und Werkmeister der in S 1 des Abkommens aufgeführten Wirtschaftszweige gemäß S 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Nürnberg und p für allgeniein verbindlich erflärt. Die allgemeine Ver-
indlichkeit beginnt mit dem 1. März 1920. Die allgemeine Verbindlichkeit der Tarifverträge vom 24. Juni, 29. Junt (nebst Vereinbarung vom 12. November 1919), 23. Juli, 13. August und 27. Oktober 1919 tritt mit Ablauf der Tarif verträge außer Kraft. Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sigler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Neich8arbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luifenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen e LOeS eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertraa infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlih ist, fönnex von den Vertragsparteten einen Abdruck des Tarifvectrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen
Berlin, den 27. Juli 1920.
Der Registciführer. Pan fe.
Bekanntmachung.
Unter dem 27. Juli 1920 is auf Blait 1047 lfd. Nr. À des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Zentxalverband der Bäcker, Konditoren und verw. Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Chemnig, und der Bäcker-Jnnung Limbach i. Sa. am 8. Mai 1920 abgeschlossène Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarif- vertrag vom 21. Februar 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe wird gemäß § 2 dér Derorbnna vom 23. Dezember 1918 (Reich Se a S. 1456) für den Bereih der Bäckerinnung Limbach i. Sa. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920.
Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Sißtler.
_ Das Tarifregister und die Ballen können in Reich3arbeita- ininisteriuum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 83/34, Zimmer 161, während der ole agen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Me einen Abdruck des Tarifverivags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 27. Juli 1920.
Der Registerführer. Pa n |
Bekanntmachung.
Unter dem 27. Juli 1920 ist auf Blatt 1122 lfd, Nr. 2 Tarifregisters eingetragen worden : | ischen dem Arbeitgeberverband für den
des
verband des Dresdner Großhandels und dem Deutschen Trans- portarbeiterverband, Verwaltungsstelle Dresden, im Anschluß an den Mes verbindlichen Tarifvertrag vom 29. Januar 1920 am 28. Mai 1920 S ene Tarifvertrag wird
ur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen die im Hanbelögewerbe besbäftigten T D E ader, arkthelfer, Hausdiener, Pförtner, Fahrstuhlführer, Kassen-
boten, Radfahrer, Lager- und sonstigen Handelshilfsarbeiter und Arbeiterinnen geina S2 t A |
zember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Dresden und der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920. Sie erstreckt sih nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. j
Der Reichs3arbeitsminister. J. A: Dr. Sitler.
Das Tarifregister und die i erakten fönnen im Neicid«
arbeitsministerium, Berlin NW. i Vilrtas ber eoctdicen Diensistenden aber Ri 1h
er zw G : handel Groß Dres3dens E. V. in Dresden, dem Arbeitgeber-
vom 23. De-
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