1920 / 176 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

b) Wohnungen, die nah § 3 nicht als Hauptwohnung anzu-

schen sind, auch wenn die Anordnung zur Anzeige von einer |

anderen Gemeindebehörde ergangen ift,

c) unbenußte oder benußte Fabrik-, Lager-, Werktstätten-, Dienst-, Geschäftsräume, Läden oder sonstige Näume, sowic Gasträume in Hotels, Fremdenheimen (Pensionen) u, dergl.,

4) Nâume oder Nebenräume folher Wohnungen, die tm Ver- hältnis zur Zahl der Bewohner als übergroß anzusehen find.

MNaume der unter c genannten Art können auh zu dienstlicher, geshäftlicher, gewerblicher oder anderweitiger Verwendung beshlag- nahmt werden, wenn dadurch mittelbar Räume zu Wohnzwecen frei werden.

8 5.

Oeffentliche in dem Eigentum oder der Verwaltung des Reichs oder cines Landes oder in dem Eigentum oder der Verwaltung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehende oder religiösen odex an- erkannt gemeinnüßigen oder anerkannt mildtätigen Zwecken dienende Gebäude dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen obersten Ne!hs- oder Landesbehörde in Anspruh genommen werden.

Will die zuständige oberste Neihs- oder Landesbehörde die Zu- stimmung verweigern, so entscheidet hei Gebäuden, die zur Verfügung des Meichs stehen, die Reichsregierung, im übrigen die Landes- regierung.

Die Bestimmung des Absaß 1 gilt in den Fällen der §§ 1 und 2 entsprechend. ¿

Bei der Beschlagnahme ist auf den Beruf, die Familien- und die persönlichen Verhältnisse des Inhabers der Raume möglichst Nücksicht zu nehmen. Den Tag, von dem ah die Näume als beschlag-

nahmt gelten, hat die Gemeindebehörde dem Verfügungsberechtigten

mitzuteilen, 8 7. Wirkung der Beschlagnahme.

Mit der Beschlagnahme verliert der Verfügungsberechhtigte die WVefuanis, üher die Näume zu verfügen, insbesondere sie einem andern als dem ihm von der Gemeindebehörde zugewiesenen Wohnung- sucenden zu vermieten oder zu überlassen oder baulihe Aenderungen an ihnen vorzunehmen.

Die BesHlagnahme bleibt auch bei einem Wechsel der Person des Verfügungsberechtigten wirksam.

8 8, Näumungspflicht. Die Inhaber beshlagnahmter Näume sind innerhalb einer ange- messenen, von der Gemeindebehörde zu bestimmenden Frist zur Näu- mung vecpflichtet. 89

Bauliche Aenderungen.

Die Gemeindebehörde ist berechtigt, in den beschlagnahmten MNäumen auf eigene Kisten bauliche Aenderungen durchzuführen, \o- weit diese erforderlich sind, um die Näume.- für Ven mit der Beschlag- nabme verfolgten Zweck instandzuseßen. Dem Verfügungsberech- tigten ist von der beabsichtigten Aenderung Mitteilung zu machen.

Vor der Vornahme baulicher Aenderungen an Gebäuden der in 8 5 genannten Art hat die Gemeindebehörde die Zustimmung der guständigen obersten Neichs- oder Landesbehörde einzuholen.

Beendigung der Beschlagnahme.

& 10,

Berzichtet die Gemeindebehörde auf die beshlagnahmten Näume oder wird die Anordnung, auf Grund deren die Beschlagnahme erfolat ist, aufgehoben, so Vat die Gemeindebehörde die Naume dem Berfügungasberechtigten in angemessener Frist zurückzugewähren. Die Frist bestimmt, wenn eine Einigung nit zustande kommt, das Sinigungsamt,

h S 11.

„Hak die Gemeindebehörde bauliche Aenderungen vorgenommen, \so ift in den Fällen des § 10 der der früheren Zweckbestimmung und Ausstattung entsprechende Zustand der Näume wtiederherzustellen. Berweigert die Gemeinde die Wiederherstellung, so kann der Ver- fügungsberehtigte Beschwerde bei „......... einlegen.

Verwertung beschlagnahmter Näume.

8 12,

Die Gemeindebehörde kann bes{lagnahmte Räume entweder selbst weiterbermieten oder dem WVerfügungsberechtigten für die Näume einen Wohnungfuchenden zuweisen. Der Verfügungsberechtigte hat dem ihm zugewiesenen Wohnungsuchenden, sofern dieser einen Aus- weis der Gemeindebehörde vorzeigt, die Besichtigung der beschlag- nahmten Räume zu gestatten. i

Kommt zwischen dem Verfügungsberehtigten und dem Woh- nunasuchenden ein Mietvertag nicht zustande, os [est auf Anrufen der Gemeindebehörde das Einigungsamt einen Mietvertrag fest, falls für den Verfügungsberehtigten kein unverhältnismäßiger Nachteil zu besorgen ist. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Wohnung- fuchende nit innerhalb einer vom Einigungsamt zu bestimmenden Frist bei diesem Widerspruch erhebt.

8 13. __ Gemeinnüßigen Baugenossenschaften sollen mögli nur Mit- glieder als Wohnungsuchende zuaewtesen werden.

Die Jnanspruchnahme von Wohnungen, die zur Unterbringung

von Angestellten und Arbeitern eines bestimmten Betriebes errichtet sind T M ist crundsäßlih nur zur Unterbringung von Angestellten und Arbeitern des gleihen Betriebes zulässig. 8 14. Entschädigung des Verfügungs8berechtigten. Für die beshlagnahmten Näume hat die Gemeindebechörde dem

Verfügungsberechtigten von dem Beginn der Beschlacnahme an 7) | eine angemessene Vergütung zu gewähren, soweit ihm die Benußung |

der Näume entzogen wird. Kommt eine Einigung hierüber nicht zustande, {o werden die Höhe der Vergütung und die Zahlungs- bedingungen von dem Einigungsamt festgeseßt. Vermietet die Ge- meindebehörde die Räume nicht selbst weiter, so endet die Ver- pfliGtung mit dem Inkrafttreten des Mietvertrages zwischen dem zugewiesenen Wohnungsuchenden und dem Verfügungsberechtigten. Vei Festseßung der Vergütung sind auch die durch eine Räumung entstchenden Kosten zu berüdfsihtigen.

8 15, Woßnraumbvermittlung Die Vermittlung von Wohnräumen durch privake Wohnungs- nachweise oder die Veröffentlihung von Wohnungsangeboten und Wohnungsgesuchen in Zeitungen und Zeitschriften is nur mit Zu- \slimmung und nah näherer Anweisung der Gemeindebehörde zulässig.

8 16, Veberlassung von Wohnräumen. Wohnräume, insbesondere auch möblierte Räume, hieson nur

mit vorheriger Zustimmung der Gemeindebehörde vermietet, über- lassen over in Gebrauch genommen werden.

Verteilung des vorhandenen Wohnraums.

8 17.

Der Zuzug _ in eine Gemeindebehörde darf nicht van werden. Joel niht Sonderbestimmungen eingreifen. Jeder ohnung- uchende ist bei der Verteilung des vorhandenen Wohnraums vor- behaltlich der Bestimmung der §8 18 und 19 nah Maßgabe des Zeitpunktes seiner Anmeldung zu berücksichtigen.

818 i; Die nah § 16 erforderli®e Zustimmung is Personen zu er- teilen, die der Gemeindebehörde von der obersten Landesbehörde zur Unterbringung zugewiesen sind.

| 8 19. Bek der Unterbringung der Wohnungsuchenden sind vorzugs-

weise zu berüdsichtigen: : ; 1. Deutsche, die unter den Einwirkungen des Krieges aus dem Ausland odér aus einem beseßten oder infolge des Friedenssclusses

[ |

| aftli

aus dem Neihsgebiet ausscheidenden oder einer anderen Verwaltung unterstehenden Landesteile geflühtet oder vertrieben worden sind,

| sowie Deutsche, die zur Erfüllung einer Wehrpflicht aus dem Aus- lande nah Deutschland zurücgekehrt sind und denen jeßt von der

ausländischen Regierung die Nückkehr nah ihrem Wohnort verboten oder erschwert wird. : E

2. Im Einvernehmen mit den Kriegsgefangenenheimkehrstellen den zurückehrenden Kriegs- und Zivilgefangenen. S

3. Den in den Gemeindebezirf verseßten Beamten und Militär- perfonen. é L /

4. Zuziehenden Personen, die in der Gemeinde er R wohnsißberehtigt sind oder, falls sie keinen Unterstüßungswohnsiß haben, zuleßt unterstüßungswohnsißberechtigt gewesen sind. Z

5, Zuzichenden Personen, die auf Grund der Vorschriften über die Grwerbslosenfürsorge oder Arbeitsnahweise in den Gemeinde- bezirk überwiesen sind. i

6. Zuziehenden Personen, die auf Grund der Verordnung über die Freimachung von Arbeits|\tellen während der Zeit der wirtschafl- lihen Demobilmahung vom 25. April 1920 e S, S. 708) aus ihrer Arbeitsstelle entlassen find, in der Gemeinde, in deren Bezirk sie am 1. August 1914 ihren Wohnsiß hatten.

7, Personen, die nahweislich zur Pflege shwererkrankter naher Angehöriger oder aus ähnlichen Gründen längere Zeit in dem Ge- meindebezirke verbleiben wollen.

8 20. Versuch gütliher Einigung. Eingriffe auf Grund dieser Verordnung sollen nur erfolgen, nac- dem der Versuch einer gütlihen Einigung ezfolglos geblieben ift. S 21 Beshwerdeverfahren.

Gegen eine von der Gemeindebehörde auf Grund dieser Ver- ordnung im Einzelfalle getroffene Verfügung findet die Beschwerde an das Einigungsamt statt. g 99

Strafbestimmung. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmung dieser Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 19000 #4 oder pi Hast bestraft.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Hermann Vortmann in Bad Nauheim, Parkstraße 3, ist der Betrieb seines Handels- agewerbes (Handel mit Lebensmitteln, Kolonialwaren und Feinkost) wenns Unzuverlässigkeit ia bezug auf den Handelsbetrieb untersagt worden.

Friedberg, den 6. August 1920.

Kreisamt Friedberg. J. V.: Dr. Winkelmann.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 165 des Neihs-Geseß blatts enthält unter

Nr. 7708 ein Gesetz über die vereinfachte Form der Geseß- gebung für die Zwecke der Uebergangswirtschaft, vom 3. August 1920, und unter L

Nr. 7709 eine Verordnung des Reichspräsidenten, be- treffend die Besoldung der Neichsbankbeamten, vom 21. Juli 1920.

Berlin, den 6. August 1920.

Postzeitungsamt. Krüer.

Prensen

Der Braunkohlen- und Brikett-Jndustrie Aktien- gesellschaft in Berlin wird hiermit das Recht verliehen, die Parzelle Gemarkung Kleinleipish im Kreise Liebenwerda Kartenblatt 3 Nr. 4, soweit sie 8 Erschließung des Tage- baues IIT des der Aktiengesellshaft gehörigen Braunkohlen- bergwerks Marie-Anne bei Kleinleipish erforderlih ist, auf Grund des Geseßes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten.

Berlin, den 27. Juli 1920.

Im Namen der Preußischen Staatsregierung : Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Voelkel.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten.

F. A.: Kirschstein.

Der Minister des Junern.

J. A. : Meister.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Oberbergrat Dr. Weise von der Deutschen Berg- Emma in Saarbrücken ist die Stelle eines tehnischen D eaIs ei dem Oberbergamt in Dortmund übertragen worden.

Ministerium für a ‘Kunst und Volksbildung.

Der bisherige ordentliche Honorarprofessor in der Philo- sophischen Fakultät der Universität in Marburg Dr. Wrede ist zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät,

der bisherige außerordentliche Professor Dr. Baumgarten in Genf ist zum ordentlichen Professor in der rechtswissen-

en Fakultät der Universität in Köln ernannt worden.

Der Privatdozent Dr. Sonn in amens ist zum Ab- teilun E am chemischen Laboratorium der Universität daselbst und zum außerordentlichen Professor in der Philo- sophischen Fakuliät derselben Universität ernannt worden.

Der M Professor Dr. Lewald in Fra a. Main ist in gleicher Eigenschaft in die Rechtswissenschaft- liche Fakultät der Universität in Köln n worden.

Der Lehrer Robert Otto aus Berlin-Oberschönerweide ist zum Kreisschulrat in Reppen und der Rektor Andreas Dudek aus E ist zum Kreisschulrat in Rybnik IT exnannt worden.

Bekanntmachung.

Das gegen den Fleischermeister Otto Ninkewißt, hier, Luisenstraße 19, am 6. März d. J. erlassene Verbot des Handels mit Fleish, Fleischwaren aller Art und Vieh ift wieder aufgehoben.

Stettin, den 3. August 1920.

Der Polizeipräsident. J. V,: Krause.

BekanntmaqdMhung.

Das gegen den Fleishermeister Paul Zielke, hier, Klosterstraße 2, am 9. März d. J. Ine R l des Handels mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren aller Art ist wieder aufgehoben.

Stettin, den 3. August 1920.

Der Polizeipräsident. J. V.: Krause.

BekanntmacGung. A Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläsiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGB!_ S. 603) habe ich dem Schankwirt Wilhelm Klein, Berlin, Neue Schönhauser Str. 19, durch Verfügung vom heutigen Tage den

Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Ünzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter-

Tad : Berlin O. 27, den 31. Juli 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

Bekanntmachung. a Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel yom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) babe ch dem Schankwirt Christian Forstmann, Charlottenburg, Wilmersdorfer Straße 75 wohnhaft, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handelmit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuverläfsigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin O. 27, dén 31. Juli 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. I. A.: Dr. Hülsberg.

R

; Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBL. S. 603), habe ich dem Gemüsehändler Willy Geßner, Schloßplag Nr. 5, den Handel mit Gegens- ständen des täglihen Bedarfs, insbesondere mit Db s und Gemüse, untersagt.

Cassel, den 30. Juli 1920.

Der Polizeipräsident. F. V.: Haa.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Mar Gehrig, geboren am 23. No- vember 1873 in Frankfurt a. M., wohnhaft in Frankfurt a. M., Waidmannstraße 26, Geschäftslokal „Maxim-Bar“, Brauhausgasse 1, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täg- liGhen Bedarfs sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare B eiliagna an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 1. August 1920. Der Polizeipräsident. Ehrler.

Bekanntmachung.

Das Tabakwarengeschäft der Chefrau des Lud a wig Warnke, Alleestraße 53, is wegen Unzuyerlässigkeit der Jn- haberin vom b. August 1920 ab Ce T Len und der Ge- nannten jeglicherHandel mit Tabak, Tabakwaren, Lebens- und Futtermitteln sowie mit sämtlichen Bgeginden des täglihen Bedarfs und jede Ver- mittlertätigkeit hierfür untersagt worden.

Ferner is dem Ehemann Ludwig Warnke, Alle- straße 53, der unter dem 16. September 1919 ausgestellte Großhandelserlaubnißschein wegen Unzuverlässigkeit entzo g en und ihm ebenfalls jeglicher Handel mit Tabak, Tabak- waren, Lebens- und Futtermitteln und sämtlichen Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie jede Vermittlertätigkeit hierfür untersagt worden. Die durh die Veröffentlihung dieser Bez fanntmachung entstehenden Kosten fallen den von der Anordnung Be-

‘troffenen zur Last,

Hamborn am Rhein, den 30. Juli 1920. Der Oberbürgermeister. J. V.,: Der Beigeordnete: Schweißer.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBI. S. 603) abe ich dem Kaufmann Max Oertel, Koblenz, Cu- sanusstraße 5, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs im vollen Umfange wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb vom 6. August 1920. ab untersagt. Dte Kosten dieser Be- fanntmahung hat Oertel zu tragen.

Koblenz, den 3. Auzust 1920.

Die Polizeiverwaltung. J. V.t Fr. Biesten.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 Neichsgeseßblatt Seite 603 habe ih der Milhhändlerin Anna Harder, geb. Hövke, in Schiffbek durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be- darfs, insbesondere mit Milch und den daraus ges«“ wonnenen Erzeugnissen, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsteil untersagt. Die Kosten dieser Veröffent- lichung hat ¿Frau Harder zu tragen. ;

Wandsbek, den 4. August 1920.

Der Unmndrat des Kreises Stormarn. I. V.: Lüdemann.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, abgedruckt im Reichsgesetblatt von 1915 Seite 603, ist dem Metßger- meister Josef Lauf in Hershbach die Befugnis er t-

zogen worden, zu \chlachten und Fleisch zu verkaufen. Sein Mekzgereibetrieb is ¿200 of fn worden. Die Kosten dieser Bekanntmachung trägt Lauf.

Westerburg, den 2. August 1920. Der Landrat. Dr. Schieren.

(Fortsezung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die deutsche Regierung hat in einer Note an den Obersten Rat erneut auf die Nolwendigkeit hingewiesen, Voll- macht zur Entsendung von Neichs8wehrtruppen in das Ab- stimmungsgebiet von Allenstein und Marienwerder zu erhalten. Das Pariser „Journal“ erklärt dazu, daß die Alliierten auf die ersten beiden Noten der deutschen Regierung noch nicht geantwortet hätten, weil zwischen Paris und London verschiedene Auffassungen beständen.

Der Reichsfinanzminister Dr. Wirth behandelte gestern auf einer M Le) der Zentrumspartei in Frankfurt a. M. eine Reihe wichtiger Fragen der äußeren und der inneren Politik. Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphen- büros“ sagte der Minister:

Im rufsisch-polnisGen Kriege müßte Deuls(land ruhig Blut und tinbedingte Neutralität bewahren. Es habe feinen Anlaß, sich für den französischen Kapitalismus in einen Krieg zu stürzen, andererseits könne man aber auh nichts Gutes vom Osten erwarten. Jedenfalls könnten die in französishen Zeitungen genannten phantastishen Summen von Deutschland ganz unmöglich bezahlt werden, selbst wenn es hundert Jahre auf das s{hwerste arbeite. Die Lage im Innern gebe der äußeren an Schwierigkeit und Gesährlich- keit nichts nach. Bei einer Schuldenlast von 240 Milliarden Mark stehe der finanzielle Zusammenbruch drohend vor der Tür. Die über 40 Milliarden Reichs\hulden für die Uebernahme der Eisenbahnen seien in dieser Summe noch nicht einmal enthalten. Für die Beschaffung von wenigstens einer Million neuer Wohnungen müßten weitere 90 Milliarden aufgebracht werden. Bei einer Sabo- tage der Einkommensteuer, wie sie bereits mehrfach versucht worden ist, sei der Zusammenbruch unvermeidlich. Troß aller düsteren Aus- sihten wolle die Regierung mit aller Kraft und Zähigkeit weiter arbeiten, um wenigstens die Anfänge der Wege zur Rettung und Ge- sundung zu bahnen.

E

_ NVeber den Streik im Saargebiet lagen auch gestern keine weiteren Meldungen vor, da noch immer jeglicher Ver- kehr mit dem Saargebiet unterbrochen ist. Dem „Wolffschen Tele aphenbüro“ oe ist am Freitag allerdings ein fran- gösischer Zug noch über Saarbrücken nah Mainz gelangt, der aber, wie das „Scho du Rhin“ mitteilt, unter Leitung von ad fen a eren und Unteroffizieren nur nah schwieriger

ahrt fas Ziel. Mainz erceihte. Unterwegs waren im Saar- gebiet fast überall die Weichen aufgerissen und mußten erst in Ordnung gebracht werden. Auch die Signalzeichen waren voll- ständig zerstört. Jn Saarbrücken machten deutsche Eisenbahner Miene, die Weiterfahrt des Zuges zu verhindern. Auch sonst wollten die Bahnhofsvorsteher im Saargebiet wegen der Ge- fährlichkeit des Transports sih der Weiterfahrt des Zuges widersezen. Es wurde ihnen jedoch bedeutet, daß die Eisen- bahner unter den Befehl der französishen Besazungsbehörde gestellt seien.

Aus dem Neich3wehrministerinm wird mitgeteilt:

Am 10. und 11. Angust fahren die im ost- und west- preußischen Abstimmungsgebiet befindlihen italie- nischen Truppen in drei Zügen mit einem Zeitabstand von etwa 8 Stunden über Marienwerder, Koniß, Schneidemühl, Küstrin, Frankfurt a. D., Breslau nah Oderberg, um in ihre Heimat zurüctzukehren. Die Transporte erhalten alle 6 Stunden einen Auf- enthalt von etwa einer Stunde zur Ausgabe der Verpflegung. Während dieses Aufenthalts werden die in Frage kommenden Bahn- höfe in erforderlihem Umfange abgesperrt werden. Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, daß die getroffenen Absyerrungs- maßnalmen beachtet und im übrigen au alles unterlassen wird, was zu Reibungen führen könnte.

Preußen.

Am Freitag und Sonnabend hielten der Reichsminister des Innern Ko ch und der Reichswehrminister Geßler in Königsberg anläßlih der Einführung des Ausnahmezustandes Verhandlungen über die innerpolitische Lage Ofstpreußens ab. Vor einem größeren Teile aus allen Kreisen der Bevölkerung namentlich führenden Persönlich- teiten des politishen und wirtschaftlichen Lebens äußerten sich, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, am Sonnabend die beiden Minister sowie der Oberpräsident über die grundlegende Bedeutung und unbedingte Notwendigkeit der inneren Geschlossenheit der Provinz, deren dauernde Förderung sich die Reichsregierung stets besonders E sein lassen werde. Die Aufrecht- erhaltung der von der Reichsregierung verkündeten Neutralität, die auh die Notwendigkeit des Ausnahmezustandes In Ost- preußen herbeigeführt habe, sei eine Lebensfrage für die Pro- vinz. Besonders wurde hervorgehoben, daß alle Arbeit, die auf dem Gebiete des Selbstshußes der Provinz unter Be- teiligung aller auf dem Boden der Verfassung stehenden Teile der Bevölkerung zu leisten sein würde, nur unter der Aufsicht des Oberpräsidenten erfolgen könne.

Oesterreich.

Englische Blätter bringen ein Telegramm aus New York, wonach das amerilanishe Staatsdepartement einen Geheim- vertrag zwischen Rußland und Deutsch-Oesterreic veröffentlicht und schnellste Untersuchung dieser Angelegenheit verlange. Wie das „Wiener Telegraphen-Korrespondenzbüro““ mitteilt, ist dieser angebliche Geheimvertrag, wie sich bei der Aufklärung der einzelnen Geheimpunkte ergibt, nichts anderes, als der n Kopenhagen abgeschlossene und längst veröffentlichte Vertrag über den Austausch der Kriegsgefangenen zwischen Deutsch-Desterreih und Rußland. Die öster- reichische Negierung hat diesen Vertrag, der auch in der An- gelegenheit Bela Kuhns der gesamten Oeffentlichkeit bekannt geworden ist, in allen seinen Punkten sämtlichen in Wien be- findlichen Ententevertretern zur Kenntnis gebracht.

Vorgestern fand in Wien die Konstituierung der Großdeutshen Volkspartei statt, zu der sämtliche Länder Deutsch-Desterreichs ‘Delegierte entsandt hatten.

Die „Arbeiterzeitung“ veröffentlicht das Manifest des Sekretärs Fimmen vom Internationalen Gewerkschaftsbhund an die organisierten Arbeitec und Angestellten Deutsch - Oester- reichs, in dem der Beschluß des Jnternationalen Gewerlschafts- bundes über die Aufhebung des Boykotts gegenUngarn mitgeteilt wird. Jn dem Manifest wird betont, daß der Boykott jezt abgebrochen werde, nicht weil die Forderungen des Juter- nationalen Gewerkschaftsbundes voll N seie, sondern weil die gewerkschaftlihe Internationale noch nicht stark genug sei in ihrem as p Recht und Menschlichkeit. Das Pen hebt hervor, daß die Arbeiter und Angestellten Deutsch-Oesterreichs, der Tschechoslowakei, Südslawiens und Rumäniens den Boykott mit allen Kräften unterstützten, daß jedoh in verschiedenen Ländern, die nicht direkt an Ungarn grenzen, die Arbeiter nicht die t Y Kraft aufgeboten hätten. Der leßte Grund für den Abbruch des Boykotts liege jedoch in der Tatsache, daß das Ungarn des weißen Terrors direkt und indirekt durch die Ententeregierungen unterstüßt werde. Das Manifest betont \{ließlich, daß der geführte Kampf nicht umsonst gewesen sei. Die gane Welt wisse jeßt, was in Ungarn geschehen .sei und noh dort vor sich gehe. Wenn der ungarische Ministerpräsident seine der ungarischen Arbeiterschaft gemachten Zugeständnisse nicht erfülle, treffe die Verantwortung hierfür die Entente.

Ungarn.

Jn der Nationalversammlung erklärte der Minister- präfident Teleki auf die Anfrage eines Abgeordneten wegen der drohenden bolschewistishen Gefahr nach einem e eingetroffenen Bericht des „Wolffschen Telegraphen-

Uros" :

__ Die Regierung verfolge die Vor Îuge in Polen mit Aufmerksam- keit. Die Aktion der Bolschewisten ti jauptsächlih gegen die Welt- mächte gerichtet, doch sei ein Angriff gegen Ungarn nicht ausgeschlossen. Die ungarische Friedensdelegation habe diese Dinge tou und darauf hingewiesen, daß Ungarn mit den neuen Grenzen wehrlo gemaht wird. Die Großmächte dürften heute bereits Mea Irrtum einsehen; man wolle namentli von französischer Seite die Möglich- keit bieten, eine stärkere Verteidigung zu entfalten; doch bleibe es beim guten Willen, da der s{chwerfällige Apparat der Entente stets zu spät wirke. Vorbereitungen würden, soweit es die gegenwärtigen Kräfte gestatten, in jeder Hinsicht getroffen.

In der vorgestrigen Sißzung der Nationalversammlung teilte der Finanzminister Koranyi mit, daß die Endsumme des Budgets 19 Milliarden betragen werde. Die Deckung der Bedürfnisse könne niht durh ein endloses Anziehen der Steuerschraube erreicht werden. Der Minister werde bald seinen ersten auf eine Vermögensabgabe bezüglichen Geseß- entwurf einbringen.

Großbritannien und Frland.

Jn der der englischen Regierung durh den russischen Delegierten Kamenew überreichten Note der Sowjetregierung heißt es, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge noch:

_ Es versteht sich von selbst, E die russishe Sowjetregierung nicht verlangt oder verlangt hat, die Verhandlungen über den Waffen- stillstand mit dem Abschluß des endgültigen Friedensvertrags zwischen Polen und Nußland zu vereinigen. emnah ist es unvermeidlich, daß Verhandlungen über einen Waffenstillstand notwendigerweise I A tg und Sicherheiten in L ließen, die auf rein militärishem Gebiete liegen. Die Ges ite des polnischen An- griffs auf Nußland und die unbestreitbhare Tatsache der planmäßigen und fortdauernden Hilfe, welhe Polen von Frankreih erhält, fowie die Anwesenheit des Heeres des Generals Wrangel in der Krim, den die französishe Regierung ebenfalls unterstüßt, nötigen die russische Regierung, mit den Waffenstillstandsbedingungen gewisse Bürgschaften zu verbinden, die es Polen unmögliß machen würden,

die Zeit des Waffenstillstands dazu zu benutzen, neue Feindseligkeiten |

egen Rußland vorzubereiten. Zu den geforderten Bürgschaften ge- hört teilweise Entwaffnung und Einstellung der Rekrutierung, sowohl der Freiwilligen als auch der Pee aen. Am Ende der Note heißt es: Tschitsherin hat in seiner Note vom 22. Juli eine Kon- ferenz lédiglich mit den hervorragendsten Ententemitgliedern vorge- s{lagen. Der Nutzen einer solchen Konferenz würde în der Tatsache

liegen, daß andere Staaten keinen Krieg ohne die Hilfe der Haupt- |

mächte der Entente führen können, sodaß diese G Sicherungen für den allgemeinen europäischen Frieden bringen würde. Y

Vehber das Ergebnis der am Freitag abend abgehaltenen Konferenz zwischen den englishen Ministern und den Somwjetvertretern teilt „Reuters Büro“ folgendes - mit: Kamenew und Krassin haben sich verpflichtet, eine Note an die

Somwjetregierung zu senden, und sie gleichzeitig zu bitten, ihre

Antwort so zeitig zu erteilen, daß sie der am Sonntag in Hythe stattfindenden Konferenz zwischen den französischen und englishen Vertretern vorliegen kann. Jn dieser Konferenz würden die Alliierten endgültige Beschlüsse über ihre Haltung gegenüber Rußland fassen.

Die Konferenz zwischen den Ministerpräfidenten Mill e-

rand und Lloyd George hat in Hythe gestern vormittag | stattgefunden. Am Nachmittag wurde folgendes Communiqué

aus englicher Quelle veröffentlicht:

Die englische Negierung hat von den Sowjets eine endgültige Antwort auf die Note, die ihnen Freitag überreiht wurde, nicht erhalten. Indessen Hat sie Andeutungen über die Absichten der Bolschewisten erhalten, die voraussezen lassen, daß die Bolschewisten #ich weigern, der vorgeschlagenen Einigung zuzustimmen Man weiß, e nach der Konferenz die Lloyd George, Bonar Law ind Lord Curzon am Freitag mit den Hauptdelegierten der Sowjetregierung in London hatten, ein Memorandum nah Moskau geshickt wurde, um den Abs{luß einer Waffenruhe an der russis{ch-polnishen Front für eine Zeit von zehn Tagen zu erlangen, unter der Bedingung, daß man beiderseits in den Stellungen verbleibe, ohne sie während dieser Zeit zu yerbessern. Da si die Sowjets weigern, die Operationen zu unterbrechen, hat den ganzen Vormittag ein reger Meinungsaustaush über die zu treffenden Maßnahmen stattgefunden, der um §3 Ühr wieder auf- genommen werden soll.

Lord Riddell, der dieses Communiqus den Journalisten mitteilte, beendete seine Erklärungen mit den Worten: die Lage ist ernst. Nach einer Reutermeldung wird über die am Na- mittag abgehaltenen Beratungen keine Auskunft gegeben. Es w wahrscheinlich, daß die Beratungen der Konferenz noch heute

en ganzen Tag in Anspruh nehmen werden.

Nach einem Bericht der irischen Polizei sind in den Monaten Mai und Juli 415 Ueberfälle auf Personen und 727 Angriffe auf Eigentum erfolgt.

Frankreich.

Das „Journal Officiel“ veröffentliht das Geseß, das der Regierung die Ermächtigung erteilt, die erforderlihen Maß- nahmen zur Ausführung des Kohlenprotokolls von Spaa

zu treffen. Ruf:land.

Nach einer Havas-Meldung hat die Sowjetregierung einen Funkspruh an die rumänische Negierung gerichtet, wonach sie sih bereit erklärt, Verhandlungen au a um die noch schwebenden territorialen und politischen Fragen zu lösen. Die Sowjetregierung \{hlägt als Verhandlungsort Charkow vor.

—» Der Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten der Sowjetrepublik T\chitsch erin gibt folgendes bekannt:

Auf Grund einer Mitteilung des russischen Vertreters Kopp, bezüglih der in Bexliner Tage aen durch unverantwortlidhe Personen ausgestreuten Nachrichten, daß Tausende von deutschen Aus- wanderern in der nä@{hsten Zeit nah Nußland abreisen können, wird hierdurch bekanntgegeben, daß Transporte mit Auswan- derern, ebenso wie einzelne Personen, die ohne vorherige Erlaubnis der russischen Sowjetregierung, und ohne die erforderlichen Paß formalitäten in der russishen Vertretung erfüllt zu haben, die Ab- far aus Deutschland unternehmen werden, bedingungslos von der russischen Grenze zurückgeshickt werden müssen.

Dex am 1. Juli von Stettin abgegangene Transport is von

den russisGen Behörden übernommen ‘worden nur unter Berück- -

sichtigung der äußerst s{wierigen Lage der angekommenen Aus- wanderer, die in Unkenntnis der Einreisebedingungen \ich zur Fahrt verleiten ließen, die jedoch unter den gegebenen Umständen mit weiteren Schwierigkeiten zu rechnen haben werden.

Ein Radiotelegramm aus Moskau meldet dem „Wolff- chen Telegraphenbüro“ zufolge über die militäris\ ban perationen:

Im Westen von Lomsha ' haben wir M sf ei ¡ In Rihtung Stiedlce fanden heftige Kämpfe at Jr Ce G von Brest-Litowsk wurde Terespol beseßt. Nordöstlich von Brody ug Dl oer Pau agr ir rüdten gegen Luzk vor. nsere Truppen überschritten die a und besegt t- schaften westlidh dieses Flusses. M COPLEN MENINOS Mae

Konferenz tat- | Aeuß Î l | die fich aus der internationalen Lage ergeben. Am Sonnabend

Polen.

Die polnische Regierung hat am Freitag folgendes Radiotelegramm versand?:

Die polnische Regierung hat Kenntnis von neuen Vor- shlägen der Alliierten bekommen. Die polnische Regierung laubt verlangen zu können, daß mindestens ein Waffenstillstand abgeschlossen wird, der während seiner Dauer jede Aktion der beiden Gegner ausschließt. i

Der Ministerpräsident hat eine Proklamation an das polnische Volk gerichtet, worin es nah einer von pa Telegraphenbüro“ verbreiteten Brüsseler Meldung eißt:

Die Bolshewisten hoffen Warschau zu beseßen und dort Polen den Frieden zu diktieren. Die Regierung der nationalen Verteidigung, die Regierung der Bauern und Arbeiter ruft die gesamte Nation auf zur Verteidigung der Freiheit. Der heilige Krieg beginnt an den Toren von Warschau. Weiter heißt es in dem Aufruf: Die Ne- gierung wolle einen gerechten und dauernden Frieden und wünsche in gutem Einvernehmen mit ihren Nachbarn zu leben. Sie sei bereit, alle Bürgschaften zu geben, die mit der Ehre der Nation, die kfezin fremdes Gebiet begehre, in Einklang zu bringen sind. Der bolichewistishe Einfall sei eine Gewalttat, die den Misse- taten der Despoten des 18. Jahrhunderts gleihe, welche Polen zer- \tückelt haben. Die Regierung sei entschlossen, das Vaterland bis zum ' leßten Streifen Landes zu verteidigen, Warschau zu beschüßen

und die Invasion abzuwehren, um die Unabhängigkeit des Landes zu e / er Aufruf schließt mit den Worten: Zu den Waffen, ürger !

Aus Warschau wird gemeldet, daß ein großer Teil der ab Kolonie die Stadt verlassen hat. Der deutsche Gesandte Graf Oberndorff . ist auf seinem Posten verblieben.

Litauen.

Wie die „Berlingske Tidende“ mitteilt, ist vorgestern der Friedensvertrag mit Rußland von der litauischen kon- Al ileventon Versammlung e worden. Die Russen haben die Räumung der von ihnen beseßten Teile Litauens und der Stadt Wilna begonnen.

Tf\checho-Slowakei.

Der österreichishe Kanzler Dr. Renner hatte am Freitag in Prag eine längere Unterredung mit dem Minister des Aeußern Dr. Benes über aktuelle politishe Fragen,

kehrte Dr. Renner nah Wien zurü.

Der „Pravo Lidu“ veröffentliht einen Aufruf der t\hecho - slowakishen Gewerkschaftsorganisationen, in dem alle gewerkschaftlih organisierten Arbeiter und Beamten aufgefordert werden, fih niht für die Durchfuhr von Kriegsmaterial nach Polen, Ungarn oder Ru- mänien herzugeben, da es gegen Sowjetrußland Verwendung finden könnte.

Belgien.

Das Rer s ist in der Kammer angenommen worden. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, stimmten der liberale Kriegsminister n Janson und der Minister für Kunst und Wissenfchaft, er Sozialist Destróe, dagegen. Leßterer erklärte, er könne niht für einen Geseßentwurf stimmen, der den Belgiern, die sich der französishen Sprache bedienten, keine Garantien gebe. Außerdem sei er Gegner des Zwangs und Anhänger der Freiheit. Die in französischer Sprache erscheinenden Brüßseler Blätter kritisieren das Gesetz zum Teil in leidenschaftliher Weise, Es ist also sehr fraglich, ob das Gesey die erhoffte Beruhigung bringt.

Ftalien. Die „Stampa“ erfährt, daß Giolitti und Millerand im Laufe dieses Monats in Aix-les-Baines zusammentreffen werden. Vorher würde die Begegnung Giolittis mit Lloyd George in Luzern stattfinden.

Spanien.

Der ständige beratende Ausschuß des Völkerbuades für Heeres-, Marine- und Luftfahrangelegenheiten hielt am Freitag zwei Sizungen ab. Der „Agence Havas“ zufolge besprah er den Entwurf eines Reglements des Völker- bundes für die Heeresstärke und die Bewaffnung derjenigen Staaten, die jeßt ihre Aufnahme in den Völkerbund beantragt haben, ferner die Kontrolle des Handels mit Waffen und Munition und des Gebrauchs erstickender Gase sooie die Pflicht der Ausübung des Beaufsichtigungsrehts, das Deutschland durh Artikel 213 des E aner!annt hat. Die Mitglieder des Ausschusses sind nach Schluß der Beratungen in ihre Heimat zurückgekehrt. Die nächste Sens des G ausschusses und des militärischen Unterausschusses wird in Brüssel stattfinden.

Griechenland.

Der Bericht des Hauptquartiers vom 5. August meldet dem „Wolfsschen Telegraphenbüro“ zufolge:

Die Verfolgung der türkischen Kräfte, welche unser Bataillon angegriffen haben, wird seit drei Tagen fortgeseßt. Die griechischen Operationen haben einen lokalen Charakter. Vorgestern tlepen unsere Truppen bei der Verfolgung des Feindes Demerdij, wobei sie 16 Verwundete hatten. Ein türkishes Regiment und verschiedene andere feindliche Elemente, welhe Demerdij bis dahin beseßt hatten, iehen sil kämpfend zurü und erleiden dabei große Verluste. Wix sren mit der Verfolgung des Feindes fort. i

Türkei, Nach einer „Havas“‘-Meldung ‘aus Konstantinopel haben die Truppen Mustapha Kemal Paschas Erzerum geräumt. Der Sale Kriegsminister Dschemal Pascha, der bis jeßt in Malta gefangen gehalten wurde, ist nah Kon- stantinopel gebraht worden, um dort abgeurteilt zu werden.

Rumänien.

Der Ministerpräsident General Averescu erklärte in der Kammer bezüglich der Rolle, welhe Rumänien im russ\i\ch- polnischen Konflikt zufalle, laut Meldung der „Depeschen- agentur Damian“, daß Rumänien vollständige Neutralität be- wahren werde, Die Gerüchte, wonah die rumänische Re-

ierung die Durchfuhrerlaubnis für [De Ea nach er polnischen Front erteilt habe, entbehrten jeder Grundlage.

Die Bukarester Bait die sih anläßlich der Anwesenheit der österreichishen Handelsdelegierten sehr eifrig mit der Wiederaufnahme der wirtshaftlihen Beziehungen u ODesterreih befaßt, meldet, daß die ¿sterrei{\Ge

elegation ein Memorandum mit folgenden Wünschen Oester- reichs überreiht habe: Abschluß eines Handelsvertrags, durch den Oesterreich das Recht der Meistbegünstigung erhält, Fest- stellung von Exporttaxen für rumänische Produkte unter der Garantie, daß diese Taxen keine Aenderung erfahren werden,