1920 / 176 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Sicherung der Durchfuhr österreichischer Waren und vo}l- romtnene Verkehrsfreiheit für österreichische Handelsagenten in Rumänien. Obwohl die rumänishe Regierung gegenüber mers die besten Absichten habe, seien doch gewisse Bedin- gungen shwer anzunehmen, wie z. B. - das Verlangen nach Meistbegünstigung. Jedenfalls werde eine Kommission gebildet werden, in der die Finanz- und Jndustriekreise und der Eisen- bahnminister vertreien sein werden, und die die Verhandlungen mit Oesterrei aufnehmen soll.

Asien.

Nach einer Meldung des „Wolffshen Telegraphenbüros““ ist der General T\chang T\o Sina, der G ouvernamwe der Mandschurei, am 4. August in Peking an der Spiße einer Abteilung Reiterei eingetroffen. i

Statistik und Vokkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten.

Seit vorgestern früh \reiken, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die Angestellten der Wiesbadener Straßenbahn und der Süddeutschen Eisenbahngesellschaft. Die en R ANSEaEn und Biebrih—Wiésbaden verkehren daher auch nicht.

Durch das Eingreifen des Staatsministeriums i} der in den Helmstädter Kohlenbergwerken seit Donnerstag aus- gebrochene Streik beendet worden. Die Arbeit wird heute allgemein auf den Braunschweiger Gruben wiederaufgenommen.

Wie die „Wiener Arbeiterzeitung“ meldet, faßte vorgestern cine vom Gewerkschaftsverband der Post- und Telegraphen - angestellten in Wien einberufene Vertrauensmännerversamm- lung einstimmig den Beschluß, wegen der Nichtbewilligung einiger Forderungen heute 12 Uhr Mittags in den Ausstand zu treten.

Die Streikleitung wird den Instituten, die im Interesse der Oeffent-

lihkeit arbeiten, wie dén Spitälern, der Feuerwehr und der Rettungs- gesellshaft, ferner den diplomatischen Vertretungen und der Repa- rationskommission tro des Aus\tands Gelegenheit zu telephonishem

Verkehr bieten. Wohlfahrtsþflege.

Nachdem wor kurzem durch Einführung weitgehender Erleichte- rungen eine Lockerung der Bgqustoffbewirtschaftung in Preußen angebchnt worden ist, hat nunmehr der Minister für Volkswohlfahrt dur einen neuen Erlaß das bisherige Freigabe- verfahren bis auf weiteres ganz aufgehoben. Wie „Wolffs Tele- graphenbüro" von zuständigér Seite mitgeteilt wird, wird danach von jeßt ab die Vorprüfung durch die unteren Verwaltungs- ehôrden und die Nachprüfung des Baustoffbedarss dur die Baustoffbeschaffungs\tellen unterbleiben, da Anträge auf

Baustoffzuweisung nicht mehr erforderliß find. Die all- gemeine Beschlagnahme von künstlichen Mauersteinen bleibt jedoh föôrmlich bestehen, ebenso die Preisfestseßung und die

Kohlenverteilung für Ziegeleien, die durch die Baustoffbeshaffungs- stellen unter Mitwirkung der Baustosfaus\{üsse erfolgt. Doch soll im Hinblick auf die wehselnde Marktlage künftig die Festseßung von Nichtpreisen in kürzeren Fristen vorgenonmn und ein Ausgleich der Preise mit den Nachbarbezirken angestrebt werden. Ewaige Anträge auf Ausfuhr von Mauersteinen und anderen Baustoffen werden in ¡edem Einzelfalle eingehend geprüft. Zur Sicherstellung des Bau- osfbedarfs für den gemeinnützigen Kleinwohnungsbau wird der Ab- us von Lieferungsverträgen und der gemeiunützige Großeinkauf vou Baustoffen angeregt.

Wohnlquben. Das gesunde

Land zu eigener Bewirtschaftung zu pachten oder zu erwerben, hat sich in den leßten Jahren mehr und mehr ausgebreitet und die Kleingartenbewegung hat namevtlich seit dem Kriege infolge der Ernährungsschwierigkeiten auch in den Großstädten viele Anhänger gewonnen. Eine volle Aus- nußung des Gartens und eine sahgemäße Mee ist freilich nur dann möglich, wenn der Kleingärtner seine freie Zeit restlos dem Garten widmen länn, d. h. wenn der Garten nahe oder möglichst nahe bei dem Hause liegt. Das ist nun besonders in den Großstädten nur in den seltensten Fällen möglich. Vielfach liegen die Gärten weit von der Wohnstätte entfernt, so daß ihre Unterhaltung nit nur ers{hwert, sondern infolge der häufigen Aufwendungen für kost- spielige Bahnfahrten auch noch verteuert wird. Vei den heutigen Baukosten kann die Erstellung von neuen Wohnungen kaum Schritt halten mit der Schaffung von Kleingärten. Aus diesem Grunde ist es er- wünscht, die Benußung von Lauben zu Wohnzwecken zu erleichtern. In diesem Sinne könnte fogar die Errichtung verbesserter Wohnlauben als ein geeignetes Mittel zur Linderung der gegenwärtigen Wohnungsnot angesehen werden. Der Minister für Volkswohlfahrt hat daher jeßt nachdem bereits früher in dem Entwurf einer Bauordnung die Möglichkeit erheblicher Erleichterung für Wohnlauben vorgesehen rar eine Sonderpolizeiverordnung für Wohnlauben ausarbeiten lassen und die Regterungen angewiesen, fie mit Beschleunigung zur Einführung zu bringen, Damit wird einem mehrfach ausgesprochenen Wunsche der Kleingärtner entsprohen, in deren Hand es nun gelegt ist, die Un- zuträglichkeiten zu verhüten, die mit der Benutzung solcher behelfs- mäßigen Wohnungen verbunden sind. Nach den neuen Bestimmungen dürfen Wohnlauben eine Grundfläche bis zu 30 qm und eine Vor- laube von 10 qm erhalten. Wobhnlauben dürfen nur ein Geschoß haben und die Höhe bis zum First darf 5 m nicht überschreiten. Sie müssen feuersicher eingedeckt sein, auch ist die Einrichtung einer Feuer- stäite zulässig.

Kleingärten und Streben, ein kleines Stück

Verkehrswesen.

_ _Unzulässige Druckfachen. Ju der Bevölkerung berrscht vielfa die Ansicht, daß Durchschchläge mit der Schretib- maschine zur Versendung gegen die ermäßigte Gebühz für Druck- sahen zur Postbeförderung zugelassen seien. Diese Auffassung ist irrig, Nach der Postordnung sind als Drucksachen nur nie Ab- drucke oder Abzüge zulässig, die durch Buchdruck, Kupferstich, Stahl- stich, Holzschnitt, Lithographie, Metallographie, Photographie, Hekto- graphie, Papyrographie, Chromographie oder ein ähnliches meca- uishes Verfahren hergestellt sind. Schreibmaschinendurchs{läge sind keine Vervielfältigungen im Sinne dieser seit Jahren bestehenden R, Dagegen werden Abdrucke, die durch besondere Verviel A A An M E EMLe bas Hine, tyen hergestellt sind, als Drucksachen nicht beanstandet. Dabei ist indes Vorausseßung, daß die Abdrucke als mechanische Ver- vielfältigungen deutlich erkennbar find.

Ferner ist AELLO die Sg verbreitet, daß Briefsendungen, auf denen außer Namen, Stand, Wohnort und Wohnung des Ab- senders noch fünf Worte handschriftlih angegeben sind, in jedem Fall als Drucksachen versendet werden können. Auch dies trifft nit zu. Nur gedrudckte De aen Weihnachts- und Neujahrskagrten au enen mit höchstens fünf Worten oder mit den üblichen Anfangsbuhstaben gute Wünsche, Glück- wünsche, e L eilcidsbezeigungen oder andere Höflichkeitsformeln ausgedrückt \{ind, werden gegen die Drucksachengebühr befördert.

Sag während der Leipziger Messe. Für die Dauer der Technishen und der Mustermesse in ipzig wird vom 14. August ab eine Flugpostverbindung Berlin—Leipzig eingerichtet, ab Berlin 12,00, ab Leipzig 2,00. Fahrzeit 14 Stunden. Die Post aus Leipzig wird in Berlin noh an demselben Tagen ausgetragen. Die Flüge werden von den Rumpler-Werken, Berlin, ausgeführt. :

Meanrigfaltiges.

Auf der internationalen Verkebhrskonferenz, die vor kurzem in Paris stattgefunden hat, wurde bezüglih der Funktelegraphie im besonderen verabredet, zwischen den Funk- stellen der europäishen Großstädte einen. regelmäßigen Funkverkehr einzurihten. Die Funktelegraphie ist allseitig als eine Ergänzung der Drahttelegraphie anerkannt worden, so daß die bestehenden inter- nationalen Verträge au auf sie anzuwenden sind. Um Mißbrauch vorzubeugen, haben die Vertreter aller Verwaltungen beschlossen, bei ihren Negierungen dahin zu wirken, daß Privatfunkstellen nur mit Genehmigung und unter Aufsicht der Regierung zugelassen werden sollen. Eine spätere Konferenz soll weitere Verbesserungen der Ver- kehrsverbindungen herbeiführen.

Neichsbanknotenzu 50M vom 20. Oktober 1918 baben auf Grund der Verordnungen vom 4. August 1919 (RGB], S. 1366) ihre Eigenschaft als geseßlihes Zahlungsmittel bereits seit 10. September v. J. verloren; sie werden nur noch bis zum 10. September d. J. von der Reichsbank eingelöst, für die mit diesem Zeitpunkt jede Einlösungspflicht endet. Die Besißer solcher Noten werden in ihrem eigenen Interesse erneut an deren rechtzeitige Ablieferung erinnert. Um Jrrtümer zu vermeiden, wird darauf hin- gewiesen, daß es sih hierbei nur um die Neichsbanknote vom 20. Ok- tober 1918 mit der dunklen quadratishen Umrandung auf der Vorder- Ged uuye aber au um die 50 Æ-Note vom 30. November 1918 andelt.

,_ Von zuständiger Stelle wird dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ mitgeteilt: In der Oeffentli(hkeit sind in der leßten Zeit wiederholt Mitteilungen verbreitet worden, daß eine Erhöhung der Brot- ration oder eine Herabseßung der Ausmahlung bevorstehe. So wünschenswert solche Erleichterungen wären, muß doch darauf hingewiesen werden, daß die Getreidebestände zurzeit die Dur(h- führung derartiger Maßnahmen noch nicht. gestatten. Sobald die Lage sich so gestaltet hat, daß reihliche Getreidevorräte zur Ver- fügung stehen, wird versucht werden, in den beîden angegebenen Richtungen eine Besserung der Ernährung herbeizuführen. Die Klagen über die Beschaffenheit des Brotes haben übrigens erfreuliherweise in leßter Zeit erheblich nachgelassen. Es ist den Bemühungen der Reichsgetreidestelle gelungen, die Kommunalverbände gleichmäßiger und ausreichend mit gutem Mehl zu beliefern, so daß die übermäßige Streckung des Brotes, die zeitweise infolge örtlicher Knappheit not- wendig geworden war, nicht mehr nötig ift.

Dortmund, 8. August. (W. T. B.) Gestern vormittag gegen 8 Uhr riß auf Zeche Kaiserstuhl Schacht Il das Förderseil. Der Förderkorb stürzte etwa 350 m in vie Tftefe. 29 Bergleute fanden den Tod.

Plauen, 7. August. (W. T. B.) In A}\ch und în ver- schiedenen anderen deuts{böhmischGen Ortschaften is infolge der Zwangsaushebungen zum ts{echo-slowakischen Militärdienst der Generalstreif proflamiert worden, an dem die gesamte Arbeiter- haft und das gesamte Bürgertum einmütig teilnehmen. Sämtliche Fabriken und Geschäfte find geschlossen, die Lebensmittelgeshäfte sind nur einige Stunden geösfnet. Die Zwangsaushebungen häben bisher nur einen ganz geringen Erfolg gehabt, da die meisten jungen ge- stellungspflichtigen Deutschen über die \äch{sishe und bayerische Grenze geflüchtet find. Wie aus Eger berichtet wird, {weben auch dort Verhandlungen wegen Proklamierung des Generalstreiks. Zu Zu- sammenstößen zwischen der Bevölkerung und dem ts{echoslowakischen E ist es, soweit bis jeßt bekannt geworden ist, nirgends ge- ommen.

Amsterdam, 7. August. sozialdemokratischen Arbeiterpartei „Het Vol“ meldet, daß die deutsche Besaßung eines gegenwärtig im Rotterdamer Hafen liegenden, nach Danzig bestimmten Dambvpfers ih geweigert hat auszuladen, bevor 500 große Kisten, in denen für Polen bestimmtes Kriegsmaterial sern soll, fort- gebracht worden seten. Der A versprach nach Deutsch!and zu telegraphieren, und wenn es sich“ bestätigen sollte, daß es sich um d und Munition für Polen handelt, die Kisten ausladen zu assent.

Nom, 8. August. (W. T. B.) Der Expreßzug Wien— NUdine—Triest ist in der Nähe der Station Neana del Rojale entgleist. Fast alle Wagen stürzten um. Es gab fünf Tote und zahlreihe Verleßte.

u

Handel und Gewerbe.

Nah der Wochenübersicht der Neichs3bank vom 31. Juli 1920 betrugen (4 und im Vergleich zur Vorwoche) :

Aktiva. 1920 1919 1918

' M M M Metallbestand *) . 1 098 013 000 | 1 129 127 000 | 2 467 696 000 (— 206 000}|(— 2 406 000)|((— 180 000) darunter Gold .| 1 091 675 000 | 1109 348 000 | 2 347 282 000 (— 40000)(— 2 409 000)|((+ 202 000)

Reichs- u.Dahrlehns-

fassensheine . . | 17 873 764 000 | 8 824 334 000 | 1 851 526 000 (4-619 266 000) |(— 20 509 000)/|(4-107 899 000)

Noten and. Banken 1 562 000 4 883 000 3 131 000 (— 703 000)(+ 691 000) (— 1 501 000)

Wechsel, Schecks u. diskontierte Neichs- shaßanweisungen . | 46 093 364 000 | 30 680 853 000 | 15 988 653 000 (46640993000) (4-2091787000)|(4-1045808000)

Lombardforderungen: 10 109 000 5 009 000 8 397 000

1 605 000)|(— 6 578 000)/((4- 2 043 000)

Effekten 4 307 076 000 145 755 000 123 803 000

(— 29 592 060)|(+ 5 403 000)|(4 1 629 000)

sonstige Aktiven . .| 11754 324 000 | 2008 642 000 | 1 831 192 000

hi (—314 769 000)|(— 65 8319 000)|(— 22 412 000)

assiva.

Grundkapital . . 180 000 000 180 000 000 180 000 000 y (unverändert) | (unverändert) | (unverändert) Reservefonds . 104 258 000 99 496 000 94 828 000 (unverändert) | (unyerändert) | (unverändert)

55 768 596 000 | 29 268 889 000 | 12 704 503 000 (41785449000) |(— 76 972 000)(+4-320 821 000)

17 281 809 000 | 10 362 127 000 | 8 504 876 000 (44983380000) |(4-2191363000)|(-+-753 036 000) . | 3 803 549 000 | 2 888 091 000 | 790 191 000

(+148 177 000)|(— 111 404 000)|(+ 59 429 000)

*) Bestand an ai dgen deutshen Gelde und an Gold in N T d ausländischen Münzen, das Kilogramm fein zu 2784 M erechnet.

Bei den Abrechnungss\tellen wurden im Monat Juki abgerechnet : M 98 563 947 S 88 I E

umlaufende Noten .

sonstige täg!. fällige Verbindlichkeiten ;

fonstige Passiva .

Wie dem „W. T. B." von beteiligter Seite mitgeteilt wird,

ist mit dem \ ch LeGen Absaz von Noh En gels „auch ein merkliher Nücckgang im 2tntbleGgei äft einge- treten. Die Anforderungen, die noch bis in den April dieses

! Jahres hinein recht lebhafte waren und nur unter Wahrunçc

haben entschlossen

erhebli

langer Fristen erfüllt werden haben,

Éonnten, nachgelassen, so Cm sich die

Werke

| umfangreiche Einschränkungen vorzunehnien. Man fürchtet, daß bei

(W. T. B) Das Organ der

Fortdauer des \{chleppenden Geshäftsganges eine weitere bedeutende Verminderung der Erzeugung und leider auch Arbeiterentlassungen niht zu umgehen sein werden, hon mit Rücksicht auf die zu er- wartende verminderte Belieferung der Werke mit Kohle. :

Die auf den 31. August nach Mannheim einberufene außerordentlihe Generalversammlung der Badischen Bank wird, laut Meldung des „W. T. B.", über die Erhöhung des Aktienkapitals, unter Auss{luß des Bezugsrechts der Aktionäre, um 1,5 Millionen Mark, eingeteilt in 600 000.4 Stamm- aktien und 900 000 Vorzugsaktien, leßtere mit zehnfacchem Stimmrecht, \sch zu befassen haben. Die Erhöhung des Aktienkapitals wurde durch den Wunsh des badischen Staates nah einer Beteiligung veranlaßt. Von den neu zu schaffenden Aktien erhält der badishe Staat 600000 4 Stammaktien und 450 000 4 Vorzugsaktien, fo daß er über 27 vH sämtliher Stimmen verfügt. Die restlihen Aktien übernimmt eine befreundete Bank. Der badische Staat wird eine Vertretung "im Auffichtsrat erhalten. Das Notenprivileg bleibt unverändert bestehen.

Das Meßamt für die deutshe O mes e teilt naß einem Bericht des „W. T. B.“ mit: Es ist bereits. früher darauf hingewiesen worden, daß die deutshe Ostmesse auch dem Zweck dienen soll, den er mit Rußland anzubahnen. Der Leiter der Berliner

da as des Meßamts der Stadt Königsberg, Redakteur Abendroth, hat kürzlih den Vertreter der Sowjetregierung in Berlin aufgesucht und ihn eingeladen, die deutsche Oftmèste zu be- suchen. Der Sowjetvertreter erklärte, daß dieser Aufforderung nach Möglichkeit entsprochen werden solle. Auf die Frage, ob niht durch politische Komplikationen die deutsche Ostmesse gefährdet werden Tönnte, erklärte der Sowjetvertreter: „Die Rußjen denken überhaupt gar nicht daran, die Provinz Ostpreußen zu beseßen. Sie haben genug anderes zu tun, als Okkupationsgelüsten nachzugehen.

Budapest, 6. August. (W. T. B.) Unter lebhafter Teil- nahme der Interessenten fand heute die konstituierende Generalver- sammlung der deut\ch-ungarischen Handelskammer in Budapest statt. Den Vorfiß führte der Vertreter des ungarischen Handelsmuseums Staatssekretär Navay. Vom deutshen General- Tonsulat ershien Graf Fürstenberg-Stammheim. Zum Präsidenten wurde Generaldirektor Paul Kühnemann gewählt.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 6. August 1920.

Nuhrrevier Oberschlefishes Revier Anzahl der Wagen Gestellt. , , 18 588 7 703 Nicht gestellt . 155 Beladen zurück- gestellt . é 18 243 7703

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Köln, 7. August. (W. T. B.) Englishe Noten 167,00 bis 168,50, f u Noten 333,25—334,00, Belgische Noten 355,00 bis 357,590, Holländische Noten 1530,00—1535,00, Numänische Noten 104,00—104,50, Amerikanische Noten 45,50—46,50, Schweiz. Noten 760,00—780,00,

London, 6. August. (W. T. B.) Privatdiskont 63, Wechsel auf Paris 49,95, Wechsel auf Belgien 47,174, Wechsel auf Schweiz 21,89, Wechsel auf Holland 10,894, Wechsel auf New York 3,63}, Wechsel auf Spanien 24,174, Wechsel cu Jtalien 71,25, Wechsel

auf Deutschland 168,50.

Kopenhagen, 7. August. (W. T. B.) Sichüvechsel auf London 23,70, bo. auf New York 648,00, do. auf Hamburg 14,50, do. auf Paris 48,00, do. auf Antwerpen 51,75, do. auf Zürich 108,50, do. auf Amsterdam 217,00, do. auf Stockholm 134,85, do. auf Christiania 100,50, - do. auf Helfingfors 24,50.

Stockh olm, 7. August. (W.T. B.) Sichtwechsel auf London 17,62, do. auf Berlin 10,75, do. auf Paris 35/50, do. auf Brüssel 38,90, do. auf s{chweiz. Pläße 80,85, do. auf Amsterdam 161,00 do. auf Kopenhagen 74,25, do. auf Christiania 74,65, do. au Washington 482,00, do. auf Helsingfors 15,50.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Liverpool, 6. August. (W. T. B.) Baumwolle. Um- saß 4000 Ballen. Einfuhr Ballen, davon amerikanische Baumwolle Ballen. August 24,98, September 23,82, Oktober 23,02.

_ Amerikanische 20—45 Punkte höher, Brasilianishe 20 Punkte höher, Aegyptische unverändert.

Manchester, 6. August. (W. T. B.) Am Markt für Tuche und Garne lauteten zwar die Nachrichten über die Entwiklung der Lage optimistischer, das Geschäft blieb aber andauernd ruhig. ür L a die Tendenz gut stetig. Printercloth notierte 94/6, Water-

wi í

Aeronautishes Observatorium. Lindenberg, Kr. Beeskow.

7. August 1920. Drachenaufstieg von 12 a bis 33 a.

Relative Wind Sechöhe | Luftdruck Temperatur U de Ges%wind Let Nichtung| Sefund.- A oben unten 0h) Meter 122 748,4 13,8 75 WSW | d5—s L 1 ( L 1000 674 8,7 86 W' 14 1500 634 5,1 83 W 14 2000 596 1,6 87 W 15 2500 560 1,6 78 W 16 3000 526 4,8 87 W 17 3160 | 615 5,0 80 W 17

?/, bedeckt, gewöhnlihe Sicht.

E Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Lucie Jacobi mit Hrn. Leutnant Fricdrih-Karl Weber (Gurkau bei Köben a. O.). Ï 9 Gestorben: Se. Exzellenz Generalfeldmarschall Remus von Woyrsh (Pilsniß). Majoratsbesißer und Konsul a. D. Herrmann von Beer (Breslau).

. Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyr o l, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Nechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Drudck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Drei Beilagen (einschließTih Börsenbeilage)

und Erste, Zroeite und Dritte Zentral-Handelsregister-Beilage.

if D Rg T A 2E

P.

C R PTTOE T R TE N 1

zum Deutscl Ir. 176.

Srste Veilage

jen ReichSanzeiger und Preußischen StaatSanzeiger

1920

Verlin, Montag, den 9. August

Amtliches. , (Fortseßung aus dem Hauptblatt ) Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband des Einzelhandels E. V. in Frankfurt a. M., der Ärbeitgeberverband des Frankfurter Großhandels, der Arbeitgeberverbhand der hemischen Jndustrie, Sektion V1, der Verhand der Metallindustriellen für Hessen-Nassau, Hessen und angrenzende Gebtete E. V.,, Frankfurter Firmen des Vereins deutscher Schriftgießereien, die Frank- furter Kohlenhändler-BVereinigung von 1890 E. V., der Verband I Kunst- und Bauschlossereien und verw. Gewerbe E. V. für Frankfurt a. M. und Um- aebung, der Verhand der Zentralheizungsindustrie E. V., Ortsgruppe Frankfurt a. M., der Verein der Ledergroßhändler E. V, Frankfurt a. M., der Verband deutscher Elektro - Jnstallationsfirmen, Ortsgruppe Frankfurt a. M., E. V., der Arbeitgeber- verband für das Schneidergewerbe, Ort3gruppe IL, die Tarifgemeinschaft der Frankfurier Brauereien, der Zentralverband der Angestellten, Ortsgruppe Frankfurt a. M., der Bund der technischen Ange- stellten und Beamten, der Gewerkschaftsbund der

Angestellten, Geschäftsstelle Frankfurt a. M., der-

Deutschnationale Handlungsgehilfenverband, Orts- gruppe Frankfurt a. M., der Deutsche Werkmeister- verband, Geschäftsstelle Frankfurt a. M. und der Verband der weiblichen Handels- und Büroange- stellten E. V., Ortsgruppe Frankfurt a. M., haben be- antragt, die von ihnen anerkannten Sch ieds\prüche vom 7. und 15. April 1920 zu dem allgemein verbindlichen Tarif - vertrag vom 29. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Frankfurt a. M. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen den Antrag fönnen bis zum 20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 265 an das Reichsarbeitsministeriuum in Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, zu richten.

Berlin, den 24. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A. : Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Arbeitsgemeinshaft Oldenburger Molke- reien in Oldenburg hat beantragt, die zwischen ihr, dem Verein Oldenburger Mora net ge La aaa, vorstände, dem Verein Oldenburger Molkerei- und Käsereibesißer und Pächter, dem Verein Olden- burger Molkereibetriebsleiter und dem Verein der Molkereifachleute, Gauverband Oldenburg, am 8. Juli 1920 vereinbarten Tarifänderungen zu dem allgemein ver- bindlichen Tarifvertrag vom 15. August 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Angestellten in Molkereibetrieben gemäß 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs - Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Oldenburg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 15. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 845 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin, Luisen- straße 33/34, zu richten.

Berlin, den 24. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Transportarbeiter-Verband în Berlin 80. 16, Michaelkirhplaß 1, hat beantragt, den zwischen dem Arbeitgeberverband Magdeburg, der Arbeits gemeinschaft des Einzelhandels und dem Deutschen Trans38portarbeiterverband, Verwaltungs- stelle Magdeburg, auf Grund des Schieds\spruchs des Schlichtungsausschusses vom 19. Juni "1920 abgeschlossenen Nachtrag vom 9. Juli 1920 zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 16. September 1919 nebst Nachtrag vom 9. März 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedingungen für das Hausdiener-, Fahr- und Lagerpersonal in den Handel3geschäften gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Magdeburg gleichfalls für allgemein verbindlich zu ertlären.

Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 90. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer V1. R. 1238 an das Reichgarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 26. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Werkmeister-Bezirk3verein Celle in Celle, Lachtehäuser Straße 30, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Jndustrie-Verein Celle am 21. Mai 1920 abge- \{hlossenen Tarifvertrag (verbindlihen Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses Celle vom 21. Mai 1920) zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Werkmeister und Vor- arbeiter in der Jndustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet dex Stadt Celle, der Orte Kl. Hehlen, Lachendorf, Garßen, Gr. Hehlen, Scheuen und Unterlüß für allgemein verbindlich zu erflären.

Einwendungen gegen - diesen Antrag können bis zum 20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1780 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 26. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Volkswirtschaftlihe Vereinigung für Jn- dustrie, Handel und Gewerbe E. V. in Aue (Erz- gebirge), Schneeberger Straße, und der Deutsche Meta l[- arbeiter-Verband, Bezirksleitung TV. Bezirk, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Deutschen Holz- arbeiter-Verband am 10. Juli 1920 mit Gültigkeit vom 1. April 1920 abgeschlossenen Nachtrag und den auf Grund des Schieds\pruchs vom 28. April 1920 mit Gültigkeit vom 1. Mai 1920 abgeschlossenen Nachtrag zum allgemein verbindlihen Tarifvertrag vom 14. Februar 1920 zur Negelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die gewerb- lichen Arbeiter in den Betrieben der Metallindustrie eet 82 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Gejeßbl. S. 1456) für das Gebiei der Amtshauptmannschaft Schwarzen- berg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1531 an das Reichsarbeilsministeriuum, Berlin, Luisen- siraße 33, zu richten.

Berlin, den 26. Juli 1920.

Der Neich3arbeitsminister. J. A. : Dr. Busse.

———

kanntmachung.

Dex Vorsißende des Land- und Forstwirtschaft- lichen Arbeitgeberverbandes für Oberschlesien in Schloß-Tost, O.-S., . hat beantragt, den zwischen dem Landwirtschaftlihen Arbeitgeberverband des Kreises Lubliniß und der Polnischen Berufsvereinigung, Abt. Land- und Forstarbeiter, am 8. April 1920 abge- \{lossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der landwirtschastlihen Arbeiter gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Lubliniß für 'allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 90. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VT. R. 1900 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 26. Juli 1920.

"Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

R

B e ige

Bekanntmachung.

Der Bund der Bäcker- (Konditor-) Gesellen Deutschlands in Berlin SW. 29, Mittenwalder Straße 59, hat beantragt, den zwischen der Bäcker-, Pfeffer- küchler- und Konditoren-Jnnung Quedlinburg und der Se Dresden des Bundes der Bäcker- (Konditor-) Gesellen Deutschlands am 1. Juli 1920 in Kraft getreienen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs -Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Jnnungsbezirks Quedlinburg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1911 an das Reichsarbeitsministeriuum, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 27. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A. : Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Verein der Brauereien Berlins und Um? gegend in Berlin W. 57, Bülowstr. 2, und der Ge- werkschaftsbund ktaufmännisher Angestelltenver- bände, Landesverband Brandenburg, in Berlin, haben beantragt, den zwischen ihnen, dem Zentralverband der Angestellten, Sektion der Brauereiangestellten, dem Bund der tehnishen Angestellten und Beamten, dem Deutschen Werkmeisterverband, der Landes8- geschäftsstelle Berlin des Gewerkschaftsbundes kauf- männisher Angestelltenverbände und der Landes- geschäftsstelle Berlin des Gewerkschaftsbundes der Angestellten am 18. Mai 1920 abgeschlossenen Tarif- vertrag an Stelle des allgemein verbindlihen Tarifvertrags vom 15. Mai 1919 zur Regelung der Gehalts- und An- stellungsbedingungen der kaufmännischen und tehnishen An- gestellten im Berliner Braugewerbe genen S 2 der Verord- nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gehiet der Orte Berlin, Charlottenburg, Pankow, Weißen- see, Hohenschönhausen, Alt Stralau, Oberschöneweide, Neukölln, Schöneberg, Friedenau, Lichtenberg, Schmargendorf, Steglitz, Tempelhof, Treptow, Wilmersdorf, Spandau, Adlershof, Cöpénick, Friedrichshagen, Kaulsdorf, Lankwiß, Lichterfelde, Niedershöneweide, Spandau, . Tegel, Wiitenau und Zehlendorf für allgemein verbindlich zu erklären. i

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 130 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 31. Juli 1920.

Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.‘

Bekanntmachung.

Der Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands, Filiale Berlin, in Berlin 8. 14, Sebastianstraße 37—88, hat beantragt, die zwischen ihm und dem Wäschereiverband Berlin E. V. am 14. Juli 1920 getroffene Vereinbarung zum allgemein verbindlihen Tarifvertrag vom 11. Februar 1820 zur Negelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der

i: G E T I DITEA GRROS VINEEE, "2/12: De

P A I! POETR N T T M D E TORE T C M E SMIAET P

gewerblichen Arbeiter im Wäschereigewerbe gemäß Z 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reich3-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Zwecverbandes Groß Berlin ebenfalls für allgemein verbindlich zu erflären. S

Einwendungen gegen diesen Autrag können bis zum 20. August 1920 n en werden und sind unter Nummer VI.R. 1407 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 83, zu richien.

Berlin, ven 2. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Beranntmachung.

Unter dem 27. Zuli 1920 is auf Blait 1347 des Tarif- registers eingetragen worden: :

Der zwischen dem Ärbeitgeberverband für das Handel3- und Transportgewerbe für Halle und Umgegend, E. V., und dem Deutschen Transportarbeiterverband, Verwaltungsstelle Halle a. S. und Umgegend, am 1. Februar 1920 abgeschlossene Manteltarifverirag nehst Nachtrag vom 230. April 1920 wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Arbeiter und Arbeiterinnen im Handels- und Trans- portgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Halle a. S. sowie der Orte Ammendorf-Beesen, Naderwell, Osendorf, Woörmliz-Böllberg, Passendorf, Nietleben, Dölau, Leitin, Sennewiß, Seeben, Mößlich, Diemiß, Reidebhurg- Schönnewißz, Bruckdorf und Kanena für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920.

Þ

N

Der Reichsarbeitsminister. F A: DU Sibler.

Das Tarifregister und die el eraten können im Reichsarbeit8- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der Vene aae O eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen AbdruE des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 27. Juli 1920.

Der Registerführer. Pan f e.

qua

Bekanntmachung.

Unter dem 28. Juli 1920 is auf Blatt 1359 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Zentralverband der Forst-, Land- und Weinbergsarbeiter Deutschlands, Kreis-Sekretariat Unterfranken, dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau 28, Bezirk Unterfranken, und dem Landwirischaftlihen Arbeitgeberverband für Unter- franken am 29. Januar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die landwirtschaftlichen Ta ues und Taglöhnerinnen gemä S 2 der Verordmmg vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Regierungsbezirks Unterfranken für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitler.

Das Bene und die Registerakten können im Reihhsarbeits- ministerium, erlin NW. 6, PLrisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der &rklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können vorx den E einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Ecstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Juli 1920.

Der Registerführer. Pan \ e.

Bekanntmachung.

Unter dem 27. Juli 1920 ist auf Blatt 1345 des Tarif= registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verein Münchener Berufs-Journalisten, Ortsverein München des Landesverbandes der Bayerischen Presse, und den Münchener Zeitungsverlegern am 24. März 1920 e Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für Mitarbeiter (Journa- listen) im Zeitungsgewerbe wird für diesen Berufskreis gemäß S 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt München für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister. &, A.: Dr. Sit ler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits-. lin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während

ministerium, Berlin : der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werdsn.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können pon den Vertragsparteten einex Abdruck des CTarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 27. Juli 1920.

Der Negisterführer. Panse.

Bekanntmachung.

Unter dem 28. Juli 1920 ist auf Blatt 1367 lfd. Nr. 3 in Dleguna von- Blatt: 223 des Tarifregisters eingetragen worden: : E N Der am 12. April’ 1920 von den bisherigen Vertrags- parteien abgeschlossene Nachtrag zu “dem allgemein verbindlien Tarifvertrag vom 8. Ae 1920 wird für denselben Berufskreis und das gleiche .Tarifgebiet mit Wirkung vom 1. März 1920 für die unter „Besondere Bestimmungen“ ge- regelte Zulage mit dem 1. Januar 1920 für allgemein ver- bindlih erklärt. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sigler.

Teri

Sg: mte

R Gr Zes

ee

i Cf E R E Tp S Frte s

g

s: ie

he SS E

E

B t: 4 4 f 4 Z8 T5

R p t: