1920 / 177 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

8 3,

Für die îim § 1 oder auf Grund des § 1 festgeseßten Preise erläßt der Neichsminister für Ernährung und Landwirtschaft die l bestimmen, welche Neben- leistungen in den Preisen einbegriffen find und welGe Vergütungen

näheren Bestimmungen. Er kann auch

für Nebenleistungen im Höchslfall gewährt werden dürfen.

Der Neichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann

Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. 8L4

S s Diese Verordnung tritt mit Wirkung: vom 11. August 1920 in Mit diesem Lage treten die 8 6, 7 und 9 sowie die Vor- schriften der §8 8 und 10 dex Verordnung über die Preise für land- | für Schlacht- und Nutvieh vom 15. Juli 1919 (3eichs-Geseßbl. S. 647), soweit sie sich auf Schlacht- und Nußvich beziehen, und die Verordnung über die Preise für

außer Kraft.

raft.

wirtschaftliche Erzeugnisse und

L r ee 4 Iunt 1920 (Neichs-Gesetzbl. S. 1122)

Schlachtvieh vom Z7"Juli 1920 (eichs-Geseubl. S. 1478) Berlin, den 7. August 1920.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Hermes.

A S

Verordnung

zur Aenderung der Verordnung über die Negelung des Fleishverbrauhs und den Handel mit Schweinen.

Vom 7. August 1920.

Aus Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur 22. Mai 1916 (Neich8-

Sicherung der Volksernährumng vom 5 Gesehbl. S. 401) , : Geseybl, S, 893) wird verordnet:

i Tel L

Die Verordnung über die Negelung des leishverbraulßs und

Á ç E - , , N c G E25 x den Handel mit Sch{weinen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Dezember 1919 (Neichs-Gesebbl. 1920 S. 5) wird wie

über die Neichsfleischkarie

folgt geändert:

Unter Aufhebung der Vorschriften wird bestitmnt:

1. §4 chäft folgende Fassung:

Für Betriebe, in denen Fleisch und Fleishwaren ge- ist die öIeder Bez1gs- Ran darf sich nux bei einem Fleisßverkäufer in die

iverböämöäßig an Verbraucher abgegeben werden. Führung ciner Kundenliste vorzu\{reiben.

Kundenliste eintragen lassen.

U und Fleiscchwaren dürfen von den im Abs. 1 bezeichneten Betrieben enlgeltlih oder unentgeltlih nur an solche Verbraucher abgegeben und von solchen Verbrauchern

bezogen werden, die in die Kundenliste eingetragen sind.

Die Landeszentralbchörden können vorschreiben, daß statt der Kundenlisle Gemeindefleis(;karten zur Ueberwachung der &Tleischabgale in den im Abs. 1 bezeichneten Betrieben ein-

zufübren find.

__ Die Vorschriften in Abs. 1 bis 3 gelten nit für die Abgabe von Fleischspeisen in Gast-, Schank- und Speise- wirtschaflen sowie in Vereins- und Erfrishungsräumen und

/ Fremdenheimen. 2, 8 0 ist zu streichen.

3. Im § 6 Abs, 1 ist statt der Worte „auf die Fleishklarte“ zu seben „auf Grund der Eintragung in die Kundenliste oder auf

die Gemeindeflelshlarte“. 2 4. § 7 Abs. 1 ift zu \treicßen.

Im § 7 Abs. 3 ifl statt der Worte „an Stelle der Fleisch Tarle" zit sehen „gegen Berzicht des Bezugsberechtigten auf die Eintragung in die Kundenliste oder auf die Gemeindefleisch-

karte", ; 5. § 13 Abs. 1 und 2 erhält folgende Fassung:

Der Selbstversorger bat anzugeben, innerhalb welHer | eur diese Zeit kann er für fch und die von ihm beköftigten Personen weder auf Grund der Kundenliste noch auf die Gemeinde-

Zeit er die Fleiscvorräte verwenden will.

fleischkarte Fleis beziehen.

Der Zeitraum für die Selbstversorgung ist nach einer

Wochenkop\fmenge von 500 Gramm zu berechnen. 6. § 19 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

1. wer entgegen den Vorschriften im § 4 Abs. 2, § 14 [l S 14 Abs. 2 getroffenen Bestimmungen Flei! oder Fleishwaren abgilkt | oder bezieht, oder wer der Borschrift im § 4 Abs. 1 Say 2

Abs. 1 oder den auf Grund des § 4 Abs. 3,

zuwider si in eine Kundenliste eintragen läßt;

Im § 19 Abs. 1 Nr. 2 sind die Worte

S 19 Abs. 1 Nr. 4 sind die Wort? „§ 4 bj. 2“ 7. In S8 2, 6, 13 Abs.

Landwirtschaft. Artikel 11

§ 1 der Bekanntmachung über die Ausgestaltung der Fleis{karte und die Festseßutig der Verbrauchshöchstmenge an Fleisch und Fleisch- | waren vom 21, August 1916 (Neihs-Gescbl. S. 945) und die Ver- |

ordnung über die Ausgestallung der Reiclsfleischkarte vom 29. No- veniber 1917 (Neicb8s-Geseßbl. S. 1086) treten außer Kraft.

Im § 2 Abs. 1 der Belanutmachung über die Ausgestaltung der Fleisch- |

karte und die Feslsezung der Verbrauchs öchstmenge an Fleis und Fleishwaren bom 21. August 1916 (Neicls-Gesetzll. S. 945) in der Fassung des Artikel 1 der Bekanntmaßung vom 24. Januar 1919 (Neichs-Geseßbl. S. 96) ist flatt der Werte „auf die Fleischkarte“

zu seßen a8 Grund der Eintragung in die Kundenliste oder auf die

Getneindefleischkarte“. Berlin, den 7. August 1920. Der Reichsminisier für Ernährung und Landwirlschaft, Dr. Hermes.

Antoni oemliadnt

Bekanntmachung

zur Ergänzung der Bekanntmachung über die An- |

vertrags vom 2, Dezember 1919 (Neichs-Geseßbl. S. 1988.) Vom 5. August 1920. __ Auf Grund der §8 6 und 7 des Cesches über Ent- eignungen und Enischädigungen aus Anlaß des Friedensverlrags zwischen Deutschland und ben alliierten und assoziierlen Mächten vom 31. August 1919 (Reihs-Geseßbl. S. 1527) wird im Einvernehmen mit den Reichsminisiern der Finanzen und der Justiz und mit Zusümmung des Reichsrals und des vom Reichstag gewählten Ausshusses folgendes angeordnet: 1.

Die Bestimmungen der BekanntmaGung über di r der pon Tieren zur Erfüllung des S rledendbectaae vom. gina 1919 (Neichs-Gesebbl. S. 1938) finden sinngemäße Änwendung, so- weit nach Artikèl 238 des Friedensbvertrags die Nütlieferung der weggeflhxten, beshlagnahmten oder sequestrierten Tiere zu erfolgen hat,

Insbesondere sind für Art und Utifang der Entschädigung die üm § 11 der angezogenen Bekanntmachung erlassenen Richtlinien

maßgebend. 5)

Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Verlin, den 5. August 1920, Der Neichsminister für Wiederaufbau. J. V.: Müllèr.

8. August 1917 (RNeichs-

5,7635 Taujendsteln, unbeschadet der auf Grund des 8 84 der

Heringen a. Werra am 6. August 1920 zugesteilt worden.

11. Juni d. J. entschieden:

burg Durchführung wirischaft vom 18. Juli 1919 in der bisherigen Höhe vom 1. Mai 1920 ab neu festgeseßt t.

schaft m. b. H. in Hannover, Sthillerstraße 23, am 4. August 1920 zugestellt worden. ; M

Bekanntmachung

über die Einreihung von Orten in andere Klassen des Wohnungsgeldzuschußtarifs.

Vom 3. August 1920.

Der Reichsrat hat auf Grund der Ermächtigung im 8 30 Abs\. 4 des Besoldungsgeseßes vom 15. Juli 1909 (Neichs- Gesfetbl. S. 573) beschlossen:

1. Die seit dem 1. Juli 1919 mit der Stadt Pößneck ver- einigte Landgemeinde Köstiß wird mit Wirkung vom gleichen Zeitpunkt ab in die Ortsflasse D des Wohnungs- geldzushußtiarifs der Stadi Pößneck eingereiht.

2. Die bisherige Landgemeinde Köstiß (Ortsklasse E) ist in dem Ortsklassenverzeichnisse zu streichen.

Berlin, den 3. August 1920.

Der Neichsminister der Finanzen. J. A.: Maeder.

Zu der 6. Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1920 wird binnen kurzem ein 2. Nachtrag im Verlage der Weid- mannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmerstraße 94, erscheinen. Er ist zum Preise von 0,80 6 für das Stück durch den Buchhandel zu beziehen.

e Wie Natiorauagssolle hat in ihrer Sißung vom il. Juni 1920 entschieden:

Der Gewerkschaft Herfa, Kalisalzbergwerk in Heringen a. Werra, wird für ihr Kaliwerk vom 1. November 1919 ah eine endgültige Beteiligungsziffer in Höhe von

Vorschriften zur Durchführung des Geseßes über die Regelung der Kaliwirischaft vom 18. Juli 1919 vorzunehmenden Aende- rungen, gewährt. Sie entspricht 100 vH der- durchschnitt- lichen Beteiligungsziffer aller Werke. Ausgefertigt Berlin, den 20. Juli 1920. (Siegel.) Die Koliprüfungsstelle. Heckel.

Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Herfa in

U: Kohler.

Die Kaliprüfungsstelle hat in ihrer Sißzung am

Die Beteiligungsziffer des Kaliwerks Hinden- wird gemäß 8 83 Absay 3 der Vorschriften zur des (Besezes Über die Regelung der Kali-

Ausgefertigt Berlin, den 25. Juli 1920. (Siegel.) Die Kaliprüfungsstelle. He ckel,

Vorstehende Entscheidung is der Germania Bergbaugesell-

F. A.: Macenicke.

sind zu ständigen Mitarbeitern -hei der Hauptverwaltung der E E mit der Amt35bezeichnung N | worden.

„§0 Abs. 2" im id di | | zu streichen. ] 9, S 21 tritt an die Stelle des Neichs- | wirlschaftsministers der MNeichsminisler für Ernährung und | den Vereinigten Maschinenbauschulen in Magdeburg ernannt worden. : i

inspektion in Grund und Cornelius bei der Berginspektion in Clausthal find zu Bergmeistern ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

Hyacinth Grafen Stra h wiß vonGroß Zauche und Cam- m lr auf fen Sia vibaf Lanöschaftsdireltor der Ober- ¡chlei}chen Fürstentumslandschaft für den Zeitraum von Rohannis 1920 bis dahin 1926 wird bestätigt. O

D

aue rgde 116, u ‘Dor t h I I Î ; ___| durch Verfügung vom 14. Okto

forderung von Tiexen zur Erfüllung des Friedens- | Amtsblait Stück 43)

ständen des täglichea Bedarfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der

BundesSratsverordnung vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603)

dur Verfügung vom heutigen Tage gestattet.

Personen vom Handel vom 23, September 1915 (NGHB babe ich dem Geschäftsführer Friß Fugmann, Chausseestr. 4, und dem Lokalinhaber Erich Guth, Neukölln Anzengruberstr. 6, i Handel darfs wegen Unzuverläfsigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unterfagt.

ersonen vom Handel vom 2d. September 1915 (NGBl. S. 603) abe id dem Schankwirt Josef Jurscheidt, Berlin,

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Hermes.

Taubenstraße 50, Handel mit Gegenständen

Preußen Finanzministerium. Die Amtsrichter Bruno Müller und Abalbert Hasse

inanzrat bestellt

Ministerium für HÄndel und Gewerbe. Der Diplomingenieur Eyermann ist zum Studienrat an

Die Bergassessoren Dr.-Jng. von Scotti bei der Berg-

und Forsten.

Die Wahl des Landesälteslen,

Fibeikommißbesigers

‘Bekanntmachung. Dem Schankwirt Josef Schreiner, Berlin, die Wiederaufnahme des ver 1919 (N.-A. Nr. 243 für 1919, untersagten Handels mit Gegen-

Berlin, den 4, August 1920. Der Polizeipräsident. Abkeilung W. J. V.: Dr. Weiß.

a

BekanntmaMhung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Ferulaltung unzuverläffiger Bl. S. 603) Berlin, durch Verfügung vom

heutigen Tage den Gegenständen des tägl 6

mit täglihen Be- Berlin O. 27, den 30. Juli 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W, F. V.: Dr. W eiß.

reie 1 odr a0 S

i Bekanntmachung. „Auf Grund der Bekanntmacßung zur Fernhaltung unzuverlässiger

dur) heutigen Tage den

Verwaltung und sür Rechtspflege sowie üsse für innere Verwaltung, für Volkswirtschaft und für Rechtspflege hielten heute Sizungen.

ferner erklärt, innerhalb ver im Artikel 299) vertrags vorgesehenen Frist von 6 Monaten na Inkrafttreten des Friedensvertrags alle niht unter gen grn fallenden Einzelverträge mitzuteilen, deren Aufrecht- erhaltung sie im Allgemeininteresse verlangen.

sagt. Berlin O. 27, den 4. August 1920.

Der Polizeipräfident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

Bekanntmachung.

fagt. Berlin O. 27, den 4. August 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W.

J. V.: Dr. Weiß.

Bekanntmachung. 23, September 1915,

destäglichen Bedarfs (insbesondere mit Db und Fischen) sowie jede mittelbare und

Reichs untersagL Bottroy, den 6. August 1920.

BéekanntmacGung. Der Händlerin Sophie Bostelmann CEinzingen ist a Grund i 93, September 1915 (RGBl. S. 603), betr. zuverlässiger Personen vom Handeln, jeglicher Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt. Fallingbostel, den 3. August 1920. Der Landrat. J. V.: Kampmann, Kreisobersekretär.

Bekanntmachung.

blatt Seite 603) Treichel, hier, Zabelsdorfer Siraße 8a 16. August d. J. ad der Handel mit Fleis, Fleis ch- waren aller Art und Vieh untersagt worden.

Stettin, den 6, August 1920.

Der Polizeipräsident. F. V.: Krause.

Willen Sai d linie rere din

(Forisezung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches. Deutsches Reil.

Der Herr Neichspräsident hat der nunmehr aufgelösten Brigade Döberiß, wie „Wolfs Telegraphenbüro“ meldet, in folgendem, an den Generalleutnant Reinhardt gerichteten Schreiben seinen Dank ausgesprochen: - Berlin, den 4. August 1920. Hochverehrter Herr General!

Der Brigade Döberitz, die infolge der Verringezng der Heeres stärke in ihrer gegenwärtigen Zusammenseßung nunmEhr zu bestehen aufhört, danke ih für die treuen Dienste, die sie dem Vaterland ge- leistet hat. In. unruhigen Tagen aus Angehörigen aller Stämme des deutschen . Volkes- zusammengefaßt, hat fich die Brigade Döberitz

unter Ihrem Kommando und unter der Leitung anderer be- währtér Me in kürzester Zeit zu einem einheitlichen, stets verwendungsbereiten und Trupvenkörver Perar-

, en ebildet, der während der vier Monate seines Bestehens von treuer Pflichterfüllung und Hingabe an das Vaterland beseelt, eine unbedingt zuverlässige und treue Stütze in der Hand der Reichsregierung war. Die Truppe, die Sie, hochverehrter Herr General, in musterhafter Weise ausgebildet und geführt haben, stand nilt nur militäri!{ch auf einer hohen Stufe, sondern war auch, wie ih mich mit Freuden selbst überzeugen konnte, von einer vorzüglichen, alle deutshen Stämme gleichmäßig umschließenden Kameradschaft erfüllt. Indem ih Ihnen, Herr General, hierfür herzlichst danke, bitte ih Sie gleichzeitig, allen Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften meinen deriTiGsien Dank sür die treue Arbeit auszusprechen, ‘die Ste zum Wohle des Vater- ppe geleistet haben. Es war mir eine besondere Freude, gestern it den Mannschaften, Unteroffizieren und Offizieren der Brigade per\önlih beisammen sein zu Tonnen und hei dieser Gelegenheit den vorrefflicen Geist kennengelernt zu haben, der alle Angeh Brigade Döberitz bescelt. ___IJch wünsche allen Vrigadeängehßsrigen, daß fie diese Zeit gemein- samer Arbeit mit Kameraden aus allen Ländern des Reichs in an- genehtier Erinnerung - behalten und dieses Bewußtsein der Zusammen- gehöriskeit und des Zusammenhalts mit hinausnehmen in ihre bis- herigen Garnisonen und ihren künftigen Wirkungskreis. ? Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihr

bin ih

örigen der

persönliches Wohlergehen

Ebert, Neichspräsident.

e S

Die vereinigten Ausschüsse des Neichsrats für inzere ie vereinigten Aus-

Die französische Negierung und die belgishe Ne-

gierung haben der deutschen Negierung gegenüber erklärt, daß sie gemäß dem Artikel 299b des Friedensvertrags im Allgemeininteresse auf der Ausführung folgender Ver- In bestehen:

Vesellschaftsverträge (contrats de sociétés), 2, Verträge, die sich auf den Familienstand beziehen (contrats

relatifs anu statut familial),

I

9. unengeltliche oder entgeltliße Verträge, die cinem Mildtätig-

keits- oder Unterhaltung8zwecke dienen (contrats à titre grotuit ou onéreux ayant une portée charitable ou alimentaire),

4. Verträge, die irgendeine Freigebigkeit begründen (contrats

ayanft constitué des libéralités de quelque nature que ce soïit).

Sowohl die französische wie die belgische Negierung haben Des Friedens-

die obigen Vertrags-

TER vom es täglihen Bedarfs

wr

wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter"

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Ml vom Handel vom 23. September 1919 (NGBl. S. 603) babe ich dem Buchhalter Iosef Link, Berlin, Husfe- landstraße 17 wohnhaft, durh Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des k( Men Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf viesen Handelsbetrieb unter-

Auf Grund der Ps 1] und 2 der Bundesratsverordnung vom etreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen

pom Handel, und der Ausführungsbestimmungen hierzu vom 27. Sep- tember 1915 wird dem Hättdler Heinrich Hillebrand von hier, Gladbeckerstr. 218, der Handel mit Gegenständen st , Gemüse

unmittelbare B e - teiligung an einem solchen Handel für das Gebiet des Deutschen

Die Polizeiverwaltung. Der I. Bürgermeister: J. A.: Dr. Mim.

aus Ober der Bundesrakêverordnung vom Fernhaltung un- Handel mit

Auf Grund des § 1 der Verordnung zur ernhaltung unzuver- lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichsgesetz- ist dem Fleischermeister Theodor von Montag, den

Das Neich hat bei der Nepublik Georgien eine amt- liche Vertretung mit dem Sihe in Tiflis errichtel. Zu ihrem einstweiligen Leiter ist Dr. Ernst v. Druffel ernannt worden, der sich bereits in Tiflis befindet. Die deutsche Regierung hat ferner der georgischen Regierung vorgeschlagen, die Gesanitheit der deutsch - georgischen Beziehungen entsprechend der gegen- wärtigen Sachlage dur einen alsbald abzuschließenden Vertrag zu regeln.

Dex NReichsverkehrsminister Generalleutnant z. D. Gro ener hat alle Reichseisenbahnbeh orden nohmals angewiesen, streng nah der Veroronung der Reichsregierung vom 30. Juli zu verfahren, in der alle Güter aufgezählt sind, deren Aus- und Durchfuhr nach kriegführenden Ländern auf Grund der Neutralität Deutschlands verboten ist. Er ordnet an, den Inhalt dieser Verordnung allen Eisenbahnbediensteten Lekannt- zugeben und dahei nachtröglih zu betonen, daß willkürüche Erweiterungen der Sperrmaßnahmen und alle eigenmächiigen

Eingriffe in den Vetrieb durch Bediensiete der Verwaltung oder dur betricbsfremve Personen unzulässig sind, und daß durch

ie Qriegsgefahr herbeigeführt wird, deren Ve-

sie gerade d E Ziel gesest hat.

seitigung die Reichsregierung sich zum

RTIEN tai rae 2D

m Anschluß an die Veröffentlichung über den Heim- kransport der italienishen Truppen aus den Abstim- mungsgebieten Marienwerder und Allenstein wird nm- mehr bekannigegeben, daß der Transport am 10. oder 11. August in drei Zügen mit 8slündiger Zugfolge von Marienwerder über Koniß—Frankfurt a. D.—Oderberg nach der Tscheho-Slowakei läuft. Es wird nohmals darauf hinge- wiesen, daß es sich um Transporte handelt, zu deren Durch- führung Deuischland verpflichtet ist, und daß diese Transporte in feiner Weise die Neutralität im polnisch-russishen Konflilt verleßen.

Der Verband der Deutschen Gewerkvereine H. D.,

der Gewerkschaftshund der Angestellten und der All- gemeine Eisenbahnerverband® haben dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge folgenden Aufruf an die deutsch2 Arheiter-, Ängestellten- und Beamtenschaft erlassen : Die deutsche Regierung hat im Kriege zwischen Nußland und Polen cine unbedingte Neutralität verkündigt. Sie Hat erklärt, daß diese Neutralität unter allen Umständen zu wahren ist auch gegen Üebergriffe der Gutente. Alle Parteien haben diefem Standpunkt zugestimmt. Ob Transporte geeignet sind, die Neutralität zu verletzen, muß von der Negierung festgestellt werden. Sie ist ver- pflichtet, ih im Falle, daß derartige Transporte von der Gntente Durh- eführt werden follen, unverzüglih mit den Organisalionsleitungen der Béwerkvereine und Gewerkschaften in Verbindung zu seßen und über Maß- nahmen zur Vechinderung der Neutralitätsverlezung Uebereinstimmung herbeizuführen. Es ift deshalb nit angängta, daß von irgendeiner Seite selbständig und für sich allein über die Zulässigkeit oder Nicht- zulässigkeit fragliher Transporte entschieden wird, weil bei NMißgriffen Deutschland und das deutsche Volk die Zeche bezahlen müßten. Es geht daher besonders an die Arbeiter, Angestellten und Veamten des Berklehrsgewerbes die dringende Aufforderung: :

1. Haltet vie Augen offen und meldet unverzüglich alle ver- dächligen Transvorle nah Verständigung mit eurer Drganisations- leitung der zuständigen Negierungsstelle bezw. dem Meichsverkehrs- ministerium und vem Auswärtigen Amk.

2. Haltet euch fern von allen selbständigen Eingriffen gegen Jaufende Transporte, verineidet besonders Zusammensiöße mit An- gehörigen der früher feindlichen Staaten.

Mehr als je muß Deutschland in dieser Stunde eine einheitliche Front bilden, damit wix nicht in kriegerishe Verwiclungen hinein geraten, die dicsmal auf deutfcchem Boden ausgefohlen werden würden.

Ueber die Vorgänge im Saargebiet meldet die „Frankfurter Zeitung“, daß am Sonnabend ohne jede Ursache der verschärfie Belagerungszustand über das ganze Saargebiet verhängt wurde. Die Vegierungskommission ordnete gegen eine ganze Neihe politis mißliebiger Personen Haussuchungen und Verhaftungen, hauvtsächlih gegen Angehörige der Presse, an. Die Bevölkerung ist über das Verhalten der Regierung und des französischen Militärs empört. Ruhe. Der Vertreter des Saarlandes in der Regierungs- kommission von Boch legte zum Protest gegen die Behandlung der ganzen Streikangelegenheit sein Amt nieder.

Gestern traten im Neichswehrministerium zum ersten Male die neugewählten Mitglieder der Heerestam mer zusammen. Der RNeichswehrminister Dr. Geßler begrüßte die Kammer nit warten Worten, wobei er auf die Schwierigkeiten hin- wies, unter benen die Wehrmacht zu arbeiten haben wird, die aber durch treues Zusammenftehen aller Angehörigen der MWehrmacht untereinander und mit der Bevölkerung überwunden werden müssen. Ende August und Anfang September wird si die Heereskammer mit dem Entwurf zum Neichswehrgeseß zu beschäftigen haben.

Die Frist zur Abgabe der ersten Steuererklärung für die Luxussteuer und die- erhöhte Umsaßsteuer ist laut Meldung des „Wolffshen Telegraphenbüros“ allgemein bis zum 1. September 1920 verlängert worden.

Das zweile Heft ves einundzwanzigsten Bandes der im Neichswirischaftsministerium Herausgegebenen „Ent schei- dungen des Oher-Seeamt1s und der Seeämter des Deutschen Neich s“ ist im Verlage von L. Friederichsen & Co. in Hamburg erschienen und zum Preise von 20.4 zu beziehen.

/

Groftebritannien und cFrland.

Den gestrigen Beratungen des Ministerpräsidenten Lloyd George und Millerand,, die der Prüfung und Aufstellung von Maßnahmen gewidmet waren, die von den Alliierien gegen die Sowjets ergriffen werden könnten, wohnten die

Marschälle Foch und U sowie der Admiral Beathy bei. |

Nach einer Havasmeldung befinden sich unter diesen Maßnahmen

die Blockade Rußlands und die Vereinbarung einer Defenjsiv- ront mit den Nandstaaten Rußlands: Litauen, Efstland,

innland usw. Die Frage sei nur, ob man, wie ein von |

englischer Seite ausgehender Wunsch äußert, die Aktion gegen die Sowjets abhängig machen wolle von der Weigerung Polens, die Bedingungen der BVolschewisten anzunehmen, Ferner wurde die Frage erörtert, ob Kamenew und Krafsin angesichts der Haltung der Regierung von Moskau sich noch weiter im London aufhallen dürften. Jn britischen Kreisen glaubt man,

die russischen Handelsdelegierien seien mit ganz bestimmten Be-

dingungen uach London gekommen, und eine wirtschaftliche

| würden.

Sie bewahrt troßdem |

Mission könne nicht veraniworilih gemacht werden für die politishen Entscheidungen ihrer Regierung. Fhre Anu3weisung könne daher nur motiviert werden, wenn sie die persönlih übernommenen Verpflichtungen

nit halten würden. Von französischer Seite wird bemerkt, daß, wenn sich die Alliierten zur Blockade Rußlands entschließen, die Hande!sdelegierten nichts mehr in London zu tun hätten, und daß eine Zwangsmaßnahme dieser Art gegenüber einer Regierung nicht verstanden werden würde, deren Vertreter man zu gleicher Zeit in England dulde.

Im Unterhause wurden über den russisch- polnischen Konflikt zahlreihe Fragen an die Regierung gerichtet.

Bonar Law gab, dem „Welffschen Telegraphenbüro" zufolge belannt, daß dex Premierminister heute eine Erklärung abgeben werde. Es bestehe nicht die minveste Gesahr, daß das Haus si einem Kriege gegenübersehe, ohne daß zuvor genügend Gelegenheit zur Erörterung der Lage gegeben worden sei. Clynes fragte, ob dies so aufzufassen sei, daß eine Vorbereitungen für kriegerische Maßnahmen getrof{en

Bonar Law entgegnete, das hänge davon ab, was man unter sol@Gen Maßnahmen verstehe. In der Erwiderung auf eine andere Anfrage bemerkte Bonar Law, der Premierminister habe in der leizten Woche ausdrücklich dargelegt, daß die Regierung ihre gegen- wärtigen Schritte aus Besorgnis davor unternehme, daß die Bol- \chewisten die Unabhängigkeit Polens vernichten könnten, und um ihr mglichftes zu tun, damit Polen vernünflige Friedensbedingungen erhalte.

Blättermeldungen zufolge sind der Sinnseiner- „Kommandant“ Thomas Hales von der 3. Corkbrigade der irischen republilanishen Armee und fein Quarliermeister ge- fangen genommen worden. Dadurch haben die Sinnseiner in West-Cork zwei hervorragende Führer verloren.

Frankreich,

Die Natifizierung des bulgarischen n ate vertrages hat gestern im Ministerium des Acußern unter vem Vorsitze von Jules Cambon stattgefunden.

In der Frage des Dodek anes ist nah einer Meldung der „Agence Havas“ zwischen der italienishen und der grie- chischen Regierung eine Vereinbarung abgeschlossen worden, die heute gleichzeitig mit dem türkischen Friedensver- trag unterzeichnet werden soll. Es wird berichtet, daß die 12 ïleinen Inseln des Dodekanes unter griechische Oberherrschaft fommen werden. Bezüglich Rhodos foll eine Volksabstimmung stattfinden, falls Enfand den Bewohnern von Cypern anrät, sich mit Griechenland zu vereinigen. Die Ausführungs- bestimmungen für die Vollsabstimmung werden im voraus durch die heute zu unterzeichnende Vereinbarung festgeseßt. Griechenland verleiht der italienischen archäologishen Schule in Athen das Recht, Ausgrabungen auf der Insel Kos zu machen.

NufelanD.

Ein Radiotelegramm der Sowjekregierung an

die englische Negiecung besagi, dem „Fieuterschen Vüro“ zufolge: E Die polnishe Regierung teilt mit, daß sie bereit sei, Delegierte nach Minsk zu entsenden, um einen Waffenstillstand und cinen Vorfrieden abzuschließen. Die bolshewistisGße Regierung ist deshalb der Ansicht, daß das von den Alliierten verfolgte Ziel, nämli die Einstellung der Feindseligteiten und die Herstellung freundschaftlicher Beziehungen zwischen Rußland und Polen auf der Grundlage voller Unabhängigkeit Polens, am schnellsten und cinfacsten durch direkte Verhandlnngen erreicht werden würde.

Am Schluß des Telegramms gibt die bolschewistische Negierung der Üeberzeugung Ausdruck, die Alliierten würden anerkennen, daß die von ihnen angestrebten Ziele auf der bevorstehenden Konferenz in Minsk vollständig erreicht werden würden.

-—

Ein Nadiotelegramm des Kommissars des Aeußern Tschitscherin an Kamenew beauftragt diejen, die Ver-

mittlung Englands in einem Streit, der zwischen den Marinebehörden von Odessa und dem Kommandanten der französishen Flotte ausgebrochen ist, herbeizusühren. Tschitscherin behauptet, daß die aus Frankreih gekommenen Transportdampfer „Allegretle“ und „Batavia“ für den General Wrangel bestimmte Kriegskonterbande enthalten. Aus diesem Grunde widerseße er sih ihrem Auslaufen aus dem Hafen und wünsche, daß die englishe Negierung ihren Einfluß geltend

mache, damit der Streit gütlich geregelt werde.

Ein Moskauer Radiotelegramm Übermittelt folgen- den Kriegshericht:

Wir haben T chern fin eingenommen. Heftige Kämpfe finden auf der Linie Zabadni-Bug statt. Bei Brody haben wir die Polen bei den Kämpfen vom 4. bis 6. August zurüllgeworfen. Wir machten Selangene und erbeuteten Maschinengewehre. Die rusfischen Truppen haben den Str ypa-Fluß 15 Werst südlich von Tar - nopol erreicht. Auf der Krim wurden die Armeen des Generals Wrangel, die bei Alexandrow zum Angriff übergegangen waren, nach heftigen zehntägigen Kämpfen zurüccktgeworfen.

Polen.

Die polnische Negierung hat nach einer von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreilelen Warschauer Meldung nach der Beratung mit den aus Baranowitschi zurücgelkehrien Wasffen- stillstandsdelegierten beschlossen, die Antwort auf die legte polnische Note, in der bestimmte Bedingungen gestellt wurden, abzuwarten, bevor die Friedensdelegierten nah Mins? entsendet werden.

Naq einem Telegramm der „Berlingske Tidende“ aus Warschau meldet die polnische Presse aus ministerieller Quelle, daß in Warschau eine Aborvnung des ungarischen Parlaments eingetroffen sei, die Grüße des ungarischen Vobles überbringe mit der Versicherung, daß die ungarische Nation bereit sei, Polen zu Hilfe zu kommen. Ungarn könne Behntaufeade von Männern Polen zu Hilfe senden, außervem Munition, Getreide, Lazarette.

Nath einem Telegramm aus Warschau vom 9. August meldet der polnische Heeres berichi:

Der Feind seßt mit Hartnäckigkeit die Anc L auf die Stadt Ostrolenka fort. Untere freiwilligen Kavalleriè- und Infanterte- abteilungen haben nicht allein alle Angriffe zurückgewiesen, sondern auch durch eine Rethe Gegenangriffe. mehrere hundert Gefangene gemacht und zahlreiche Maschinengewehre erbeutet. Zwischen Ostro- lenka und dem Bug halten unsere Abteilungen die Fühlung mit dem Feinde aufrecht, der fih zu neuen Operationen umgruppiert. In der Gegend von Malkin wurden starke feindliße Ab- tetlungen, die sich unseren Vorposten näherten, durh unser Feuer vertrieben. Oestlihß von Sokolow dauert der Kampf auf dem westlichen Bugufer fort, während der Feind weiter südlihß auf dem Ofstufer mit schweren Verlusten zurückgeworfen wurde. Bet Brest Litowsk wurde der Feind durch einen glänzenden Ang unserer Truppen hart an den Fluß gedrängt; wir machten hier

wir feindliGe Slavatycze zurück. Bug Nuhe. K unsere Truppen den Feind Ÿ) M will zurückgeworfen und mehrere hundert Gefangene fowie große Kriegs- beute Dex jl bolschewistisd

Kayvalleriebrigade. Auf der Serethlinte seßten die Bolschewisten den Kampf ohne Erfolg fort. gewehre erobert. gegen die Nufssen. :

meldet, Jiiederkalifornien gesandt worden, um die Aufsiands- bewegung zu unterdrücken.

per I E O daß der Schah von Persien abgedanktt habe.

X

acaen unsern öftlichen_ Brückenkopf Weiter füdlih davon Herrscht längs des Bei dem Kampf in der Gegend von Brody haben in der Nichtung auf Ra dziwillow

Angriffe

gemacht, darunter die Fahne der zweiten bolscewistischen

Wir haben weitere 42 Maschinen- Die ukrainishen Abteilungen kämpften mit Erfolg

Lettland. Auf der lettisch-russischen Friedenskonferenz in

Niga ist dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge über alle Fragen eine Einigung erzielt worden. Die Unterzeichnung des Friedensverirages zwischen Lettland und Sowjetrußland wird für heute oder morgen erwartet.

Litanen. Nach dem Vertrag über die Räumung Wilnas und

der anderen litauishen Gebiete vurch die Russen érfolgt die Räumung in drei Etappen. „Litauische grap! ntu I 12. August ter litauischen Regierung übergeben werden; zur zweiten Zone gehört Wilna, dessen Räumung bis zum 1. Sep- tember erfolgen soll; die Näumung tien 20 | erfolgen, sobald es in ftrategisher Hinficht angängig ist. Die

Die erste Zone soll, wie die

Telegraphenagentur“ meldet, spätestens am

der dritten Zone foll t,

sofortige Einführung der litauifhen Zivilverwaltung in Wilna ist vorgesehen.

Dichectzo-Slowakei. Anläßlih des russisch -polnishen Krieges hat der

gesirige Ministerrat eine Kundgebung erlassen, in der nach- orücklich von neuem betont wird, daß auch weiterhin die bis- herige Politik des Friedens, der Neutralität und der Nicht- einmischung forigesezt werden solle.

Nuierika. Wie der „Nieuwe Notterdamsche Courant“ aus Meyxiko-Stadt ist eine Truppenmachi von 3000 Jndtianern nach

Asien. Mie der „Havas-Agentur“ mitgeteilt wird, dementiert die sische Gesandtschaft ist Paris die Konstantinopeler Meldung,

Wien phonbeamten in Wien unterbrochen.

Statistik uns Vokk9wirtf:Haft. Arbeitsstreitigkeiten. Seit gestern vormittag ist der FeruspreMverlchLr mit wegen Streiks der Telegraphen- und Tele-

wurden 2 Erkrankungen festgestellt, und zwar in Berli ey t

0

krankungen (und 4 [Bochum Stadt], Düslkeldorf 2 (1), (Cleve a. d. R. 1], Königsberg 1 (1) [Preußisch Gylau], Potsdam

Laundespolizeibezirke Berlin getommen.

in Zürich 1

große Beute, u. a. eroberten wir eine ganze Batterie Geschüße und eine Menge Train. Südlich von Brest - Litowsk wiesen

Gesundheitswesen, Kierkrankheiten nud Abfperrungs- matregeln.

Gesundheitsstand undGangderVolkskrankheiten

(Nach den „Vecöffentlichungen des Neichsgesüundheitsamis“, V, [e] « y 5 { O Nr. öl vom 4. August 1920.) PeoTen. n der Woche vom 25. bis 31. Juli

DenutfschGes Nei é&.

wurde 1 Erkrankung in Tilsit (Neg.-Bez. Gumbinnen) getneldet.

Oesterreich. Jn der Woche vont 11. bis 12. Juli 3 Neu-

erkrankungen, und zwar in Steiermark 2 und in Kärnten l.

Fleckficeber.

In der Woche vom 29. bis 31. Juli n utid 1g) je 1

DeutsGes Nei.

F üstenjerichow (Kreis Jerichoro T, Neg.-Bez. Vagdeb Genickstarre.

Preußen. In der Woche vom 18. bis 24. Juli wurden 6 Cr-

4 Todesfälle) gemeldet in folgenden WNegie-

und Kretsen]: MReg.-Bez. Arnsberg 1

¡Cleve 1 (1), Mülheim

D

S ck

l

rungsbezirken

1 (1) [Dstpcigniß], Trier 1 (1) [Saarbrücken Stadt].

Spinalkle Kinderlähmung. Preußen. ÎIn der Woche vom 18. bis 24. Jult if im [Berlin Stadt] 1 Erkrankung bvor=

Schweiz. 2

A uad im Kanton Aargau 2 (Bull. d, Gidgen. Gesundheitsamts S. 818).

Vom 11. bis 17. Juli 3 Erkrankungen, und zwar

Nuhr.

Preußen. In der Woche vom 18, bis 24, Juli wurden 832 Grkrankungen (und 64 Todesfälle) gemeldet in folgenden Ne - ga erxrungsbezirken [und Kreisen]: Landcôpolizeibezirk Berlin 22 (2) [Berlin Stadt 19 (2), Berlin-Schöneberg, Berlin-Wilumers- dorf, Berlin-Lichtenberg je 1}, Neg.-Bez. Aachen 4 (1) [Aachen Stadt 2 (1), Aachen Land 2), Arnsberg 231 (26) [Arnsberg 2, Bochum Stadt 1, Bochum Land 6, Dortmund Stadi 77 (16), Dortmund Land 39 (2), Gelsenkirchen Stadt 9, Gelsen- kirchen Land 69 (5), Hagen Stadt, Hagen Land je 2, Hamm Stadt, Hamm Land je 1, Hattingea (2), Herne 6, Jserlohn Stadt 2, Jserlohn Land 12, Lippstadt 1, Lüdenscheid 4, Schwelm 1 (1), Soest, Witten je 3], Breslau 19 [Glaß 2, Nimptsch 1, Wohlau 7], Tassel 12 (1) [Frankenberg 2, Gelnhausen 3, Hanau Stadt 2, Wigtenhausen 5 (1)), sseld orf 273 (15) [Barmen 7, Kleve 1, Crefeld Stadt 32 (2), Crefeld Land 5, Dinslaken 3, Düsseldorf Stadt 2, Düsseldorf Land 7, Duisburg 95, Elberfeld, 3 Essen Stadt 22, M.-Gladbach Stadt 9, M.-Gladbah Land 13, Mettmaun 4, Msrs 13 (1), Mülheim a. d. N. 2, Neuß Land 1, Oberhausen 3, Nees 1, Solingen Land 90 (12)), Erfurt 1 [SPkeusingen), Frank- E 33 (5) [Kalau 15 (3), Friedeberg 4 (1), Guben Stadt 1, Guben and 3 (1), Lebus 1, Sorau 4, Frankfurt a. O. 5], Gumbinnen 3 [Niederung 1, Insterburg Stadt 2], Ha n nover 1 (1)[HannoverStadt], Hildesheim 4[Göttingen Stadt, Uslar je 2], Köln 18 [Köln Stadt], Königsberg 18 (1) [Königsberg i. Pr. Stadt 3, L 4 Wehlau 1, Elbing Land 10 (1 ], Liegni 4 [Bunzlau 3, Glogai Land 1], Lüneburg 10 [Fallingbostel 1, Lüchow 2, Uneburg 5 Soltau 2], Magdeburg 14(1) [MagdWurg 6 (1), Ofchersleben 1, Quedlinburg 4, Stendal Land 3], Marienwerder 7 [Stuhm 1, Marienburg 6], Merseburg 17 (1) [Bitterfeld 1, Etkartsberga 6 (1), Merseburg 4, Torgat, Wei E Land, Halle a. S. je 2], Minden 8s [Bielefeld Stadt 3, Herford Land 5], M ünster 47 (2 [Buer 9, ünster Stadt (1), NMecklinghausen Land 3 (1), Osnabrück 24 [Meppen 3, Osnabrük Stadt 20, Osnabrück? Land 1], Potsdam 18 (1) Ce 17 (1), Westhavelland 1], SA Le 1 [Altona], Schneidemühl 1 [Deutsch Krone) Stade 2 [Rotenburg], Stettin 5 [RNandow, Üsevom-Wollin je 1, Stettin 3], Trier 2 [Saarbrückten Land, Trier Stadt je 1], Wiesbaden 42 (7) [Frankfurt a. M. 30 (B) Wiesbaden Stadt 2, Wiesbaden Land 10 @ ; nachträglih für die Woche vom 11. bis 17. Juli: Allenstein 35 (3) [Fobannitbura

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