1920 / 178 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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verbände für Neuwied

straße 83/

Freiburg i. B. an Stelle der zum Bezirke des früheren Ober- VEL Verg atts Mülbausen i. E. gehörigen Versicherungs- ämter,

Trier Stadtkreis an Stelle der zum Bezirke des früheren Ober- versicherungsamts Meh gehörigen Versicherungsämter;

b. Oberversiherungsämter:

Königsberg an Stelle des früheren Oberversicherungsamts Danzig,

Schneidemühl an Stelle der früheren Oberversicherungsämter Posen und Bromberg,

MARI E, u Stelle des früheren Oberversiherungëamts Straß- urg i. G.,

Freiburg i. Br. an Stelle des früheren Oberversicherungsamts

_ Mülhausen i. E.

Trier an Stelle des früheren Oberbersiherungsamts Mey.

11. Legt der na § 1638 Abs. 1 der Neichêversicherungsordnung maßgebende lebte inländische Wohn- oder Daun des Vere sicherten oder der nach Abs. 2 a. a. O. maßgebende Siß des Vetriebs, in dem er zuleßt beschäftigt war, in einem -nach dem Friedensvertrage es Teile des Bezirks eines noch bestehenden deutschen Ver- sicherungsamts oder Oberversicherungsamts, so ist dieses Versicherungs- amt oder Oberverficherungsamt zuständig.

111. Verfügungen des Nei lo bersidoruhadautis. dur welche auf Grund der Verordnung bereits Versicherungsämter oder Oberbversiche- Lees in einzelnen Fällen für zuständig erklärt worden sind, bleiben in Kraft,

Berlin, den 9. August 1920. Das Reichsversiherung3amt. Dr. Bassenge.

Bekanntma h uug.

Der Groß Berliner Arbeitgeberverband des Großhandels in Berlin W,. 8, Budapester Straße 21, und der Deutsche Transportarbdeiterverband, Bezirk Groß Berlin, haben beantragt, den zwischen ihnen am 19. Juni 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Lagerarbeiter,

Lagerarbeiterinnen und Kutscher im Samenhandel gemäß 82!

der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Gesepbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären.

Eimvendungen gegen diesen Antrag können bis 26. August 1920 erbo en werden und sind unter Nummer VI. R. 1895 an das Neichsarbeitsministeriuum, Berlin, Luisen- straße 33/34, zu richten.

Berlin, den 27. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

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Bekanntmachung.

Der öffentlihe Arbeitsnachweis Nüstringen- Wilhelmshaven in Rüstringen, Peterstraße 563, hat be- antragt, den zwischen dem Bürgerlichen Frauenbund Wilhelmshaven-Rüstringen, dem Hausangestellten- verband des Zentralverbandes Wilhelmshaven- RNüstringen und dem Hausangestelltenverband des Reichsverbandes Wilhelmshaven-Rüstringen am 1. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag (Häuslicher Diensi- vertrag), Lohntarif vnbd Vertrag für Stundengehilfinnen im häuslichèn Dienst zur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedingungen der weiblichen Hausangestellten game 8 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S: 1456) für das Gebiet der Stadtbezirke Wilhelmshaven-Rüstringen für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen den Antrag können bis zum 90. August 1920 exhoben werden und sind unter Nummer

VI.R.1880 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- |

straße 38, zu richten. Berlin, den 27. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J, A.: Dr. Busse.

| amm N

Bekanntmachun sds.

Die Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten- verbände, Ortskartell Groß Berlin, in Berlin 8W. 61, Bellealliancestraße 7—10, hat beantragt, den

zwischen ihr, der Tischlerinnung zu Berlin, der Freien Vereinigung der Holzindustriellen in Berlin, dem Verein dexr Fabrikanten für Ladeneinrich- tungen und Kontormöbel, dem Bund der tehnischen Angestelltten und Beamten, Gau Brandenburg, dem Deutschen Werkmeisterver band und dem Zentral- verband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, am 10. März 1920 agetolemn Tarifvertrag nebst An- hang und protokollarischen Erklärungen pu Regelung dèr Gehalts- und Maat ebiaingen für die kaufmänni- schen und technishen Angestellten und die Werkmeister in der gemäß 8 der Verordnung vom 23. Dez embe 1918 (Vreichs - Joiepbl, S. 1456) für das Gebiet des Fwedtverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu er- ären. i

Einwendungen

95. Angust 1992

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gegen den Antrag können bis

erhoben werden und

raße 83/34, ichten.

rad eli, ‘èn 20° Suli 1990,

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Gntittivetmiltiätahs

Bekanntmachung.

Der Gesamtverdbanb Deutscher Angestellten- gewerkschaften Koblenz in Koblenz, Gerichtsiraße 6, hat beantragt, die zwischen ihm, dem or Industrie und Gewerbe des Kreises Neuwied

. V. und der Et tbgemau galt der Angestellten- t und Pinge ung vereinbarte Ab - änderung des allgemein verbindlihen Tarifvertrages einschließ [i des Zusazabkommens vom 23, Februar 19 (per indl. Schieds\spruch des Schlichtungsaus\chusses Neu- wied) für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die Werkmeister gemäß § 2 der Verordnung vorn 23. De- umb 1918 (Reichs- eegbl, S, 1456) für das Gebiet des 1 ¡ming Neuwied gleichfalls für allgemein verbindlich zu er-

ren,

Sinwendungen gegen diefen Antrag können bis zum 25. August 1920 erhoben werden und sind untex Nummer VI. R. 15 B i MRGBar üt erium, Berlin, Luisen- j eit.

Berlin, den 27. Juli 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse

zum ; find unter M ne | {n Fortsezung von Blatt 167 und 439 des Tarifregisters

VI. R. 1887 an das NReichsarbeitsministerium in Berlin, Luisen-

irtshaftsverband | Köl _bindlih e

zum |!

Bekanntmachung.

Unter dem 29. Zuli 1920 ist auf Blatt 342 lfd. Nr. 3 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Ege für Riesa und Umgegend in Riesa, der Arbeitsgemeinschaft freier P verbände, Ortsfkartell Nicsa, dem Gewerkschaftsbund der kauf- männischen Angestelllenverbände und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten am 15. Mai 1920 abgeschlossene Tarif- „vertrag wird zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs- bedingungen für Angestellte, sowett sie nicht durch Spezial- brancietarife geregelt sind, gemäß § 2 der Verordnung vom 93. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Amtsgerichtsbezirks Riesa für allgemein ver- bindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrages vom 11. Oktober 1919 nebst Vereinbarung vom 3. Februar 1920 außer Krast.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sizler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- arbeitsministerium, Berlin NW: 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums _verbindlich ist, fönneit von den Vertragsparteien cinèn Abdruck des Tarifvertrags gegen (Ir- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 29, Juli 1920,

Der Negisterführer. Pan \e.

Bekanntmachung.

Unter dem 29. Juli 1920 i} auf Blatt 380 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

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"am 17. April 1920 abges

Der zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer ‘An- gestelltenverbände, Ortsgruppe Forst (Lausiß), und dem Verein zur Wahrung geschäftlicher Juteressen E. V. in Forst (Laufiß) lofsene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kauf- männischen Angestellten in den offenen Verkaufsgeschäften des Einzelhandels gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember

| 1918 (NReichs-Gesetbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- bezirks Forst (Lausiß) für allgemein verbindlich erklärt. Die

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allgemeine Verbindlichkeit H mit dem 1. Januar 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit

des Tarifverirags vom 21. Juni 1919 außer Kraft. Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sih nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Der Neichsarbeitsminister. J, A.: Dr. Sigzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während

| der regelinäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, flir die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

! hon den e M ura cinen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erz

stattung der Kosten verlangen. Berlin, ven 29, Juli 1920, Der Registerführer. Panse.

Bekanntmachung. :

Unter dem 29. Juli 1920 ist auf Blait 341 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband in Uetersen, dem Beamtenverein für Uetersen un Pmgegew in Uetersen und dein Sm T der Angestellten, Ortsverband Hamburg, am 98, April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Negelung der Sala und Anstellungsbedingungen der Privat- angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23, Dezember 1918 (Raicd-Soley l, S. 1456) für den Stadikreis Uetersen a allgemein verbindlich erklärt, Die allgemeine Verbindlichkeit eginnt mit dem 1. März 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt iritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertragés vom 19. Juni 1919 außer Kraft. Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt fich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fach- tarifverträge in Geltung sind.

Dex Reichsarbeitsminister. J, A.: Dr. Sigler.

Das Tarlfregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, A: 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitstmini {teciums verbindlich ist, können von den Vertragsparteten einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. :

Berlin, den 29. Jult 1920.

Der Registerführér. Panse.

Bekanntmachung. Unter dem #1. Juli 1920 ist auf Blatt 1015 Uh: Nr. 4

Ungetragen tworden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband im Einzelhandel Kölns E. V. in Köln, dem Zentralverband der Angestellten, dem Gesamtvyerband deutscher Angestelltengewerkschä}ten- und dem Gewerl\chaftshund dec Angestellten am 28, Mai 1920 oge! lossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehal{s- und Anstellungsbeditigungen der kaufriännischen Angestellten im Einzelhandel mit Ausnahme der Lebens- und Genußmittel-

brate gemäß L dér Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesetb. 5. 1456) für bas Gebiet der Siadtgemeinde öln mit den eingemeiideten Vorörteri für allgemein ver- erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit deim 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die emeine Verbindlichkeit des Darifvertrags vom 81. Mai 9 und der allgemein verbindlihen Zusaßverträge von 30, Oktober 1919 und 16. Februar 1920 außer Kraft, Die

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' allgemeine Verbindlichkeit erstreckt si niht auf Arbeitsverträge | für die besondere Fachtarifverträge tn Geltung find. M

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sißler.

Das Tarifregister und die Registerakten können itn Reichsaxbeits4 ministerium, Berlin NW. 6, Auisenstra é 33/34, Zimmer eis wihrend der Gtnibigen Dienststunden eingesehen werdén,

rbeitgeber und Arbeitnehmer, für dié der Larispertrag infolgs der Erflärung des NReichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck dés Tarlfvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. Juli 1920. Der Régisterführer. Panse.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Bekanntmachung des Neich8s fanzlers vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässigex Personen vom Handel (RGBl. S. 603) fowie das polizeiliche Ver- ordnungsrecht und die polizeililen Zwangsbefugnisse vom 7. Januar 1902, wird der Obst- und Gemüsehändlerin Marie, getr. leb. Krause, verw. gew. Meinel, geb. Bräu- tigam, Markt 2 wohnhaft, der Weiterbetrieb ihres ebenda- selbst belegenen Geschäfts zum Handel mit Obst, Gemüse und sonstigen Lebensmitteln sowie außerdem der Handel mit solchen auhch außerhalb des Ge- \chäftslokals, insbesondere auf den hiesigen Wochen- märkt e uns dergleichen vom 7. August 1920 ab bis auf weiteres unterfagt.

Dieses Verbot erstreckt ih auch’ auf die Kinder der Ge- nannten a) Buchbinder und Geschäftsgehilfe Julius Moinel, Markt 2, und b) verehel. ber, Johanne geb. Meinel, Friedrichstr. 38 wohnhaft, welche beide im Geschäft der Krause mit tätig sind und fich in gleicher Weise, wie diese, unzuverlässig bes tätigt haben. A

Die durch D Verfügung und deren Veröffentlihung ent- standenen Kosten haben die Betroffenen zu tragen.

Gera-M., am 6. August 1920.

Polizeiamt. J. A.: Schneider.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 88 1 und 2 der Bekannttnahung des Neichs- fanzlers vom 23. September 1915 zur gernhaltung unzuyerlässiger s vom Handel (NGB!|. S. 603) wird dem Dbsthänd ler Hermann Dietrich, Altenburger Straße 09 wohnhaft, der Weiterbetrieb seines ebendaselbst belegenen Geschäfts

um Handel mit Obst und on Eigen Lebensmitteln fowie außerdem . der Handel mit Obst auch außerhalb des Geshäftöladens vom 9. August 1920 ab bis auf weiteres untersagt. Die dur diese Verfügung und deren Veröffent- lichung entstehenden Kosten hat der Betroffene zu tragen.

Gera-R., am 6. August 1920.

Polizeiamt. I. A.: Schneider.

Die von heute ab zur Auscabe gelangende Nummer 166 des Dee S ee enthält unter j

Nr. 7709 das Gesetz, betreffend die Ergänzung zum ReGegele betreffend die weitere vorläufige Regelung des NReichshaushalts für das Nechnungsjahr 1920, vom 6. Juli 1920 (Neichs-Geseßbl. S. 1385), vom 6. August 1920.

Berlin, den 7. August 1920. Postzeitungsamt. Krüer.

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Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 167 und 168 des Reihs-Geseßzblatts enthalten

unter Nummer 167 tr. 7711 eine Bekanntinachung, betreffend die Wieder- inkraftsezung der zwischen dem Deutschen Reich und Groß- britannien abgeschlossenen Auslieferungsverträge vom 14. Mai 1872 und 17. August 1911 auf Grund des Artikels 289 des Pr enbn ertrage von Versailles vom 28. Juni 1919, vom August 1920,

Nr. 7712 eine Bekanntmachung, betreffend die Wiedevre inkrafisezung des zwischen Deutschland und Griechenland ab- geschlossenen Auslieferungsvertrags vom 12. März/27. Februar 1907 auf Grund“ des Artikels 289 des Friebensvertrags ‘von Versailles vom 28. Juni 1919, vom 5. August 1920,

Nr. 7713 eine Verordnung, betreffend Aufhebung „Der Verordnung über Oelfrlichte und daraus gewonnene Erzeug- nisse, vom 6. August 1920,

unter Nummer 168

Nr. 7714 eine Bekanntmachung, betreffend Uebergangs3- bestimmungen für Hafer früherer Ernten, vom 7. August 1920,

Nr. 7715 eine Verordnung über die Preise für Schlacht-

vieh, vom 7. August 1920, Nr. 7716 eine LUONEIRA zur Aenderung der Verord-

nung über die Regelung des Fleischverbrauchs und den Handel mit Schweinen, vom 7. August 1920,

Nr. 7717 eine Bekanntmachung über die Einreihung von Orten in andere Klassen des Wohnungsgeldzuschußtarifs, vom 3, Attgust 1920,

Nr. 7718 eine Bekanntmachung zur Ergänzung der Be- fanntmahung über die Anforderung von Tieren zur Erfliffunc des Friedensvertrags vom 2. Dezember 1919 (Reichs-Geseßbl. S. 1938), vom 5. August 1920.

Berlin, den 9. August 1920.

Postzeitungsamt. Krüer.

Vreußzen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die preußische Staatsregierung hat den Geschäftsführer der Pommerschen Landgesellschaft, Geheimen Regierungsrat Dr. Fe chner zum Landeskulturamtspräsidenten in Breslau ernan \

Die Obexrförsterstellen Raßeburg (Allenstein), Brä (Schneidemühl) und Kolbiß (Ma bor) Ant L 1 E tober und Schlöóppe (Schneidemühl) zum 1. November d. J. zu besegen. Bewerbungen für Naßeburg, Bräß und Kolbißz müssen bis zum 24, August und für Schloppe bis zum 5. Sep- tember eingehen. i

Die Oberförsterstele Nienover im Rogierungsbezirk Hildesheim ist zum 1. November d. J. zu beseßen. Bewerbungen müssen bis zum 10. September d. I. eingehen.

Ministerium für Volkswohlfahrl.

Am 1. Oktober 1920 wird in Berlin NW. 40, Invaliden- roi 62, eine Staatlihe Stelle für die Prüfung tatisher Bere fyngon eingerichtet. Zum gleichen Zeit- punkt wird die bisherige Prüfungsstelle für statishe Be- rechnungen in Hannover aufgelöst.

„Der Aufgabenkreis der neuen Zentralstelle, deren Ge- {afaberad nd auf den ganzen preußischen Staat erstreckt, t der gleiche wie vorlenige es früheren LaNten Büros beim s “i virl in Berlin, s Prüfungsste e für statishe Berechnungen in Hannover und der früher in Posen vor- hañdetien Prüfungs|stelle, R R E

Berlin, den 2. August 1920. Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Pauly. ras

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é Bekanntmachung

zur Verordnung über die Aufbringung der Mittel

für die Kolenwirtschaftsstellen vom 31. Mai 1920 (Neichsge}eßblatt 1920 S. 1107).

Jn Juan, der Verordnung über die Aufbringung der Mittel für die Kohlenwirtschaftsstellen vom 31. Mai 1920 (RGBl. 1920 S. 1107) und der Ausführungsbestimmungen des Fern Reichswirtschaftsministers vom 22. Juni 1920 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 147 vom 6. Juli 1920) wird mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Handel und Ge- werbe und im Einvernehmen mit den beteiligten Landesregie- rungen für den Bereih der Preußischen Landeskohlenstelle be- stimmt: S L

Die Beiträge betragen für Steinkohlen Steinkohlenbriketts Zechen- und Gaskoks Braunkohlenbrifetts Böhmische Braunkohlen Nohbraunkohlen |

| 0,50 4 für die Tonne,

| 0,35 4 für die Tonne,

Schlammfkohlen j O

C9 E % f a4 5 Steinkohlengrus 0,15 .4 für die Tonne, Koksgrus

2; Beträgt die Kohlenzufuhr Ad beitragspflihtigen Verbraudhers 3) zwischen 500 und 620 & im Monat, so erfolgt die Beitrags- berechnung, als wenn nur 500 t zugeführt worden wären. Es bleiben in diesem Mere bis zu 120 t abgabefrei. Beträgt die Kohlenzufuhr 621 im Monat und mehr, so werden die nach § 1 errechneten Be- träge um 20 9% gekürzt. 83

Beitragspflichtig sind alle gewerblihen Verbrauher von Kohle (Steinkohle wie Braunkohle), Koks, Briketts, die im Jahresdurch- schnitt oder bei nicht dauernd mit den erwähnten Brennstoffen arbeitenden Betrieben im Durchschnitt der Betrieb8monate mindestens 10 t monatlih verbrauhen und auf Grund der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung, betreffend Meldepflicht für gewerblihe Verbraucher, meldepflichtig {ind.

& 4.

Die Erhebung der Beiträge erfolgt dur die örtlih zuständige Kohlenwirtschaftösiele, u ,

Die Kohlenwirtschafts\telle nimmt auf Grund der Angaben der monatli einzureißenden Kohlenmeldekarte über die Kohlenzufuhr des Vormonats allmonatlich für jeden. einzelnen Verbraucher eine Bei- rage ereanna vor.

Bei Verbrauchern, die in der Regel weniger als 50 t Brenn- stoffe im Monat beziehen, kann die Köblenwirtschaftsstelle die Bei- tragsberechnun vierteljährlich vornehmen. rennstoffe einem Verbraußer nachweislich auf Grund Vergütung uts{rift für

Soweit behördlidher Anordnungen entzogen worden sind, erfolgt der für diese Brennstoffe eingegangenen Beiträge durch G

die folgenden Monate. 8

Die Einzahlung der Beiträge scitens dex beitrags tigen Ver- braucher hat innerhalb zweier Wochen nach Erha s eitrags- berechnung an die von der Kohlenwirtschaftsstelle aufgegebene Kasse (Bankkonto, C zu erfolgen.

Wird die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist bewirkt, erfolgt aaynuns gegen eine Sondergebühr von 2 #. Bleibt au die Mahnung erfolglos, so werden die zu zahlenden Beiträge nah den Grundsäßen über die Beitreibung bffentlicher Abgaben beigetrieben, 8 6, Gegen eine BeitragsberechWnung seitens der Kohlenwirtschafts- stellen steht den beitra alidtaen Veibrandeen, c ein Eis bet der Koblenwirtschasts telle erfolglos geblieben ist, das Net der Beschwerde bei der Landeskohlenstelle zu.

Die Beschwerde ist innerhalb von 14 Tagen nah Eingang der Ablehnung des Einsprulßs einzulegen. Die Vilicht zur Zahlung der id Beiträge wird durch die Einlegung der Beschwerde nicht

ecühr 87,

Die Erhebung der Beiträge erfolgt mit Wirkung vom 1. Juni 1920 ab. Die Beitragsberechnung wird erstmalig im Monat August für die in den Monaten Juni und Juli bezogenen Brenustosfmengen vorgenommen twerden,

Berlin, den 29. Juli 1920.

Preußische Landeskohlenstelle. Röhrig.

5.

Bekanntmachung. Auf Grund des 8 38 Abs. 2 der Verordnung des Kohlen-

verbandes Groß Berlin über die Kohlenverteilung vom 6. März |

1919 wixd hiermit angeordnet:

L Vom 12. August 1920 ab werden zur Entnahme und Abgabe von Kohlen folgende weitere Abschnitte freigegeben: Abschnitt (f der a Zentner-Kochkarte, E D y O V8 iy

Abschnitt 6 der 5 Zentner-Ofenkarte, O O " e v 26 y 20 y i r 36 » 30 v 46 bezw. 56 u. 66 der 40 «„ Oféenkarten,

Abschnitt 17 und 18 der neuen Kokskarte, T und 12 der Sonderkarte.

IL

Bevorzugt zu beliefern sind die der Kolh-, Vfen-, Koks- . und Sonderkarte, fallen erklärt sind. n

Berstöße gegen dicse Anordnung werden gemäß § 93 der vor- Buda Dem bestraft. V id Bexlin, den 10. August 1920. Kohlenstelle Groß Berlin. J. V. l

her freigegebenen Abschnitte ene sie nicht gs

: Münlkel.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Richard Seegers, Berlin Katbachstr. 13, habe ih die Wiehergusngkuts des durch Verfügung vom 22. Juni 1918 (Aintsbla tud 27) unter- sagten Hantels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratôverordnung vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.

Berlin, den 4. August 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

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|

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Pernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGB]. S. 603) abe ih dem Kaufmann Adolf Kahle, Berlin-Schöne- berg, Geisbergstraße 32, dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs Pen Unzuverläsfigkeit in bezug auf diefen Handelsbetrieb unter -

agt.

Berlin O. 27, den 6. August 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

Bekanntmachung.

_Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBI. S. 603) habe ich dem Schankwirt Richard Staake, Berlin, Mohrenstraße ss, durh Verfügung vom heutigen Tage, den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzu- verlässigkeit in ebezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin O. 27, den 7. August 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

BekanntmaqdMhunsg.

Der Betrieb des Fleischermeisters Karl Walther, Mat E , wird nach Urteil des Schöffen- erichts Wolkenstein vom 19. Mai 1920 wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers bei Ausübung des Fleischereigewerdes ‘gemäß § 1 in Ver- bindung mit § 2 Abs. 2 der Bekanntmachung vom 23. September 1905 ge\ch{chlossen.

Marienberg, am 27. Juli 1920.

Die Amtshauptmannschaft. J. V.: Dr. Agrkcola.

_Ni6tamiliches.

Deutsches Reich.

Das Kabinett hat sich wie „W. T. B.“ meldet, gestern mit der Rückwirkung des Amnestiegeseßes auf die Disziplinarverfahren befaßt. Dabei kam man zu dem Ergebnis, daß das S nicht auf Disziplinarverfahren, so nur auf Ss ren Anwendung finden sollte. Andererseits war das Kabinett darüber einig, daß es dem Geist und dem Ziele des Amnestiegeseßzes entspräche, eine möglichst weitgehende Beruhigung. aller beteiligten Kreise her- beizuführen. Das Kabinett hat daher beschlossen, daß die Untersuchungsausschüsse fofort ihre Dätigkeit einstellen, neue Disziplinarverfahren auf Grund neuer Dee nicht mehr eingeleitet, die Gebeten Verfahren mit möglichster Be- \{leunigung zu Ende geführt werden sollen.

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Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Steuer- e Zollwesen und für Volkswirtschaft hielten heute eine ißung.

Jm Reichsministerium für Ernährung und g g haben in leßter Zeit Verhandlungen über die Frage der Au f- hebung der Kartoffelzwang3wirtscha#ft mit Vertretern der Landwirtschaft, des Handels und der Konsumenten statt- gefunden. Die gleiche Frage war Gegenstand eingehender Er- orterungen im Unteraus Guß für Ernährung und Landwirtschaft des Neichswirtschaftsrats und einem volkswirtschaftlichen Aus-

\{chuß des Neichstags.

Mit Rücksicht auf die günstigen Ernteausfichten haben nach Mit- teilung des „W. T. B. diefe Auésechû e übercinflimmend der Neich8« regierung vorgesdlagen, vom 15. September 1920 ab die ¿ffentlihe Bewirtschaftung der Kartoffeln mit der

aßgabe aufzuheben, daß die auf Grund Verordnung vom d1. Mat abgesGlossenen Verträge bestehen bleiben und eine starke Neich8reserve zur Ueberwindung etwa während der Herbst- und Wintermonate eintretender Notstände gebildet wird. Es ist damit zu rechnen, daß ein entsprechend vom Neichsministerium für

dvs dag. und Landwirtschaft ausgearbetteterVerordnungsentwurf Mitte August vom volksrwtirtshaftlihen Ausschuß des

enommen wird, so daß. dem Handel von da ab die zur iner geschäftlihen Beziehungen erforderliche Bewegungsfre gegeben und ex in den Stand gesetzt ist,

Ca dem 14. September 1920 anzukaufen. ie Preisbildung au dem Markte für Speisekartoffeln niht zu beunruhigen, sei {hon jeyt darauf En, daß die Kartoffel verarbeitende PeD ustrie, insbesondere die Brennereien, mit einer Ein- chräukun g ihrer Betriebe zu rechnen haben werden.

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Buaunfehweig

Der Landtag nahm gestern Stellung einer Jnter- pellation wegen der Linienführung des Mittellandkanals.

Der Minister An tri ck erklärte, daß Braunshweig in Gemein- haft mit Sachsen, Anhalt, Oldenburg: und die \ldlidße Unienführun einstimmig cine entsprehende Entschließung an, in der u. t. Einspruch dagegen erhoben wird, daß die preußishe Vorlage auf der Grundlage der sogenannten Mittellinie verfassungswidrig auf braun- chweigishes Gebiet hinübergreife. Dadurh werde auch der Ünftigen

ntt s des Reichs über die zu wählende Kanallinie vor-

gegriffen. ie braun wei lGe Landesversammlung erwarte, daß die Reichsregierung ih bei ihrer späteren Entschließung dur einen Beschluß der preußishen Landesversammlung in keiner Weise be- einflussen lassen werde.

Ungarn.

Gegenüber den Gerüchten von einer Mobilisierung in Ungarn wird von amtlicher Seite erklärt, daß eine Mobili- herung in N nicht angeordnet wurde und auch die

orbedingungen dazu fehlen würden. Ungarn verfüge heut Ch einmal über das Kriegsmaterial, das den dringendsten Bedarf der durch die Entente genehmigten Armee deen könnte. Gine Mobilisierung wäre demnach unmöglich.

Grof;britannien und Jrland.

In der gestrigen Sizung des Unterhauses gab P Ge orge in Anwesenheit von Kamenew und Krassin eine Er- klärung über den Ernst der Lage in Mitteleuropa ab. Er führte dabei nah einem Bericht des „W. T. B.“ etwa fol- gendes aus:

Er habe versprochen, bevor er sich zu irgendeiner Handlung ver- vyfli@jte, ün UÚntarbcnis davon Kenntnis zu geben, Er babe not die 0 nung, daß der Friede aufrechterhalten werden könne, Die

sion werde aim Ende der Woche gelofsen, deshalb müßte die Zu- timmung zu gewissen Maßregeln gefordert werden, die man unter estimmten Umständen ergreifen werde. Er bedauere, daß die polnische Offensive troy der Warnung Frankreihs und Englands aufgenommen worden sei. Eine s{chwterige Lage würde entstehen, wenn die Bolschewisten auf Bedingungen bestehen würden, die die Una

h hängigkeit Polens als freie Nation nicht gewährleisteten, Der

Kartoffeln zur Belieferung | Um die Pre f

Bremen unentwegt für |

eintreten werde. Der Landtag nahm dann | | anspruce,

eistags an-

Völkerbund könne nit gleihgültig bleiben, wenn eines seiner Mit- Mr durch eine militaristishe und aggressve Regierung, wie die der

owjets, in seinem Dasein bedroht sei. ie Lage sei ernst, deshalb wie man jedes Wort abwägen, das man gebrauhe. Es sei unver- einbar mit dem moralishen Necht, daß irgendeine Macht die Ver- nihtung einer anderen Macht als Strafe für einen Angriff ihrer Ne- ierung verlange. Man müsse Rücksiht nehmen auf Europa. Die nabhängigkeit ges und sein Dasein als unabhängige Nation bildeten einen wesentlihen Teil des Friedensgebäudes Curopas, und keine der Nationen, die an der Aufrechterhaltung des europäischen Friedens interessiert seien, könne sein Verschwinden gleichgültig lassen. Cine neue Aufteilung Polens sei nit nur ein Nerbre en, fie bedeute auch eine Gefahr. Das müsse man als Grundlage der englischen Politik festhalten. Deshalb habe man auch in Spaa eingegriffen. Lloyd George spra alsdann von dem den polnischen Vertretern in Spaa gegebenen Versprechen und von den Ereignissen, die zur Ablehnung der vorgeschlagenen Waffenruhe gefl ri hätten. Das Ziel der in Hythe festgelegten Politi er Alliierten sei, den Frieden, gegründet auf der Unabhängigkeit des Ei en Polens, sicherzustellen. Ein anderes Ziel habe fie nicht. Das sei der einzige Ged der polnischen s ewesen. Am Montag hätte die Waffenruhe eintreten follen. Am Mittwoch hätten die Hs über den Frieden verhandeln wollen. Man wolle doch England wegen dieser Differenz von Montag bis zum Mittwoch nicht in einen Konflikt verwickeln. Werde in Mink ein Ergebnis erzielt, dann wolle man nit eingreifen, um irgendein für Polen annehmbares Abkommen umzustoßen.

Nach den Se Lloyd Georaes bedauerte Asquith, daß der Vélkerbund nichts getan habe, um den polnischen Angriff zu verhindern, und daß der Oberste Rat nicht inler- veniert habe. Clynes erflärte namens der Arbeiterpartei, pie werde ihre Haltung ändern, wenn es sih zeigen sollte, daß Polens Unabhängigkeit bedroht werde. Auch die Arbeiter- partei erkenne die Notwendigkeit der polnischen Unabhängigkeit für den Weltfrieden an. Lord Robert Cecil" sprach seine Befriedigung darüber aus, daß England unter keinen Um- ständen zu Krieg8maßnahmen Berns en werde, falls es si niht um die Verteidigung der Una a Polens handele.

Am Schluß der Debatte teilte Lloyd George mit, daß ihm nah Beendigung seiner Rede ein Dokument Kamenews zugestellt worden sei, welches die Friedensbedingungen Sowjetrußlands an Polen enthalte. Lloyd George verlas mit Zustimmung Kamenews die Bedingungen, welche folgendermaßen lauten: 1. Herabsezung des polnischen Heeres auf 50 000 Mann, 2. Aufhebung der polnischen Kriegsindustrie, 3. die e Polens werden }o ant wie der Oberste Nat fie festgestellt hat, doch werden einige Verbesserungen bei Bialystoë und Cholm gefordert, 4. ein freier Handelsweg für die Bolschewisten nah der Ostsee über Bialystoë und Grajewo bis nah Ostpreußen.

Bevor Lloyd George sh zum Parlament begab, emp- fing er zusammen mit Bonar Law und dem Arbeitsminister MacNamara eine Anzahl Abordnungen von Arbeiter- führern, darunter den Präsidenten des Bergarbeiterbundes Smillie, den Leiter der parlamentarishen Arbeiterpartei Adamfon, ferner O'Grady, Oberst Wedgwood und andere. Die Abordnungen machten Lloyd Georg von den vorgestern abend angenommenen, gegen einen Krieg mit Rußland gerich- teten Protestentschließungen Mitteilung, in denen mit einem Generalstreik als äußerstem Mittel gedroht wird. Nach Mit- teilung eines Mitglieds der Abordnung wurde die Besprechung auf beiden Seiten in freundlicher und offenherziger Weise geführt. Lloyd George ersuchte die Abordnungen, seine Erklärung im Parlament abzuwarten. Ec sagte, der Vertrag von Versailles, durch den die Unabhängigkeit Rolens ia ode worden sei, müsse um jeden Preis aufrecterhalten werden.

Ing! hen dauern die Kundgebungen ‘der englischen Gewerkschaften gegen einen neuen Ars an; n. 0. haben 170 000 Zimmerleute und Tischler in Manchester erklärt, sie würden sich weigern, Kriegsmaterial, wie z. B. Flugzeuge, herzustellen. Der Docarbeiterbund sandte an Lloyd George einen Protest gegen einen Krieg mit Sowjetrußland mit der Begründung, daß Polen den Angriff begonnen habe.

Der r Ne Erzbischof Mannix ist in London eingetroffen und nach einem unbekannten Aufenthaltsorte verbracht worden. In den Straßen von Dublin wurden vorgestern

" abend zu Ehren des Erzbischofs Freudenfeuer angezündet. Als

. Ciehanow wurde ges

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die Menge sich weigerte, auseinander zu gehen, feuerten die Trupyen. Eine Person wurde getötet, eine verwundet.

Fraukreich.

Wie „W. T. B.“ aus Paris meldet, ist der türkische Friedensvertrag gestern in Sevres unterzeichnet worden.

Ftalien.

Nach einer Meidung der „Agenzia Stefani“ beendete die Kammer die Aussprache über den Vertrag von St. Germain.

Graf A 49 erklärte, daß; eine Beseßung oder sofortige Annexion von Triest in dem Vertrag nicht Por Re Een sei. Giolitti R aus, daß Italien keineswegs die Oberhoheit über Gebiete be- die noch in der Waffen]tillstandszone lagen.

Die Kammer billigte dann zwei Lages0o rdnuungen, igte die Regierung auffordern, die Wahlen in den neun Gebieten zu beschleunigen, um auch dort das Amuestiegeseß an- zuwenden. Mit 177 gegen 59 Stimmen stimmte die Kammer regen eine Tagesordming Treves, welche die Ratifizierung

es Vertrags von St. Germain ablehnte.

Die Kammer nahm sodann den Gesehentwurf über die Ausfu rung des Friedensvertrags von St, Germain mit 170 gegen 48 Stimmen an.

Volen.

Nach einem Liean aus Warschau wird amtlich ge- meldet: Feindliche Reiterabteilungen üben foridauernd einen Druck auf die Polen in der Richtung von Mlawa aus. tern Me Nördlich von Brody greift der Feind in westlicher Richtung an. Die Polen warfen den Feind aus Rad ie illowo und erbeuteten eine Batterie Geschüße und auch Is re. Koszatkow haben die polnischen Abteilungen dem Feind eine Niederlage beigebraht. Sie machten dabei 400 Gefangene, erbeuteten mehrere Maschinengewehre und ein Regimenisarchiv. * Lemissowski ist zurückgetreten und durh General Sot- nok'owski ersen worden. | We „Reuter“ meldet, haben die e L Ciehanow genommen und damit eine der beiden Eisen- bähnlinien Wärshau—Danzig abgeschnitten. Nach Meldung des Amsterdamer „Telegraaf“ aus London haben die polnishen Parkamentäre vorgestern abend die russische Linie passiert.

Lettlaud.

Das tatt Peru Le amtes bestimmt

laut Meldung d

u. a., daß die von heiden Parteien beabsichtigte sf

Volksabstimmung im Gebiet von

Vei Kothowic und

E E T ITD E S E E R 2E D T S B E i Lt s f S E Ta R R E E M ae E R: - D a ar M-r E! E “G E E Ln n I He L B tee A D E R E p E Bs U Cr R P Me)’ pu M1 PATRE R

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