1920 / 180 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für Handel und Jn? dustrie, Siß Liegniß, und die Gewerkschaftliche Mer einigung sämtlicher Liegnißer Angestelltenverbände haben beantragt, den zwischen ihnen am 12. Juli 1920 ab- geschlossenen Tarifvertrag an Stelle des allgemein ver- bindlihen Tarifvertrags vom 14. November 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten sowie der Werkmeister in Handel und Induslrie mit Ausnahme des Buchhandels gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) tir das Gebiet der Stadt Liegniß für allgemein verbindlich zu ¿;tlären. b

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 95, August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 255 an das Neichsarbeitsministeriuum, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 1. August 1920.

Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bêukäauttmamhun s

Der Verband der Bäcker und Konditoren, Be- zirlsmitgliedshaft Halle a. Saale, Harz 42/44, hat beantragt, den zwischen ihm und der Bäcker-Zwan g 5- Innung zu Halle a. Saale am 1. April 1920 abgt- schlossenen Tarifvertrag nebsi Lohnänderung vom 8. April 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer im BVäergewerbe gemäß § 2 Der Ber- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Bäker-Zwangs-Jnnung Halle a. Saale jür allgemein verbindlich zu erklären. ]

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 95. August 1920 erhoben werden und find unter Nummer VT. R. 19383 an das Neichsarbeitsministerium in Berlin, Luisenstraße 23, zu richten.

Berlin, den 4. August 1920.

Der Neichsarhbeitsminister. S. A: Or. Busse.

I |

Velanntmahung

Der Zentralverband der Väcker und Konditoren Deutschlands, Bezirk Erfurt, in Erfurt, Gotthardt: siraße 46, hat beantragt, den zwischen ihm und der Bäckerinnung zu Erfurt am 18. März 1920 abgeschlossenen J'arifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitshedin- gungen der Arbeitnehmer im Bäckergewerbe gemäß § 2 der Norordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Gesebßbl. S. 1456) für das Gebiet des Innungsbso zirks Erfurt sür allgemein ver- bindlich zu erklären.

Ginwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Auaust 1920 echoben werden und sind unter Nummer T. R. 1932 an das Neichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 4. August 1920.

Der Reichsarbeits minister. N M: DE Buse

Bekanntmachung,

Die allgemeine Verbindlichkeit des am 5. November 1919 abgeschlossenen Stundenlohn- und Akkordlohntarif- vertrags zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Schuhmachergewerbe für das Gebiet der Amtshauptmann- schaft Schwarzenberg ist gemäß Erlaß des Neichsarbeils- ministeriums vom 5. August 1920, V. R, 1192/4, mit dem 15. April 1920 aufgehoben und der Tarifver irag im Tarif- register gelöscht worden.

Berlin, den 7. August 1920.

Der Negisterfüßrer.

Pansfe.

Bekanntmachung. Die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 11. Juli 1919 für die Oberschweizer, Freischweizer, Unter- schweizer und Lehrschweizer in landwirtschaftlichen Betrieben im Gebiete der ots baun enm delt Löbau ist gemäß Erlaß des Neichsarbeitsministeriums vom 5. August 1920, V1. R. 914/59, mit deim 31. März 1920 aufgehoben und der Tarifvertrag im Tarifregister gelöscht worden. Ai Berlin, den 7. August 1920. «Der Negisterführer. Panse.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für den Bezirk der Nordwesilihen Gruppe des Vereins Deutscher Eisen- und Stahlindustrieller in Düsseldorf, Theater- straße 5, die Nordwestlihe Gruppe des Vereins

Deutscher Eisen- und Stahlin M, die Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände,

der Gesamtverband bats Angestelltengewer?- haften und der Gewerkschaftsbund der Angestellten Haben beantragt, die zwischen ihnen am 27. April 1920 abge- {chlossenen Vereinbarungen zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten in der Eisen-, Stahl- und Metallindustrie gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für allgemein verbindlich zu erklären für das Gebiet des rheinisch-westfälischen Jundustriebezirks (begrenzt durch die Lippe von der Mündung in den Rhein bis zum Stadt- und Landkreis Hamm, von der Verbindungslinie Hamm, Unna, Schwerte, Witten-Ruhr, Hattingen-Ruhr, Ratingen einschl. Stadt- und Landkreis Düsseldorf (jedoch mit wia A des Orts Wengern), die Stadt- und Landkreise Obercassel-Heerdt, Neuß und den Ort Rheinhausen).

Cimvendungen gegen den Antrag können bis zum 31. August 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. R. 92 an das Reichsarbeitsministecium, Berlin, Luisen-

* straße 33, zu richten.

Berlin, den 26. Juli 1920. Der Neichsarbeligminister. J. A! Dx. Busse,

BeklanntmsGuU s

Die Tarifgemeinschast der Brauereien, Bevoll- mächtigter Nechtsanwalt Gaul in Leipzig, der Ver- band der Brauerei- und Mühlenarbeiter und verw. Berufsgenossen, der Bund deutscher Brauer und oerw. Berufe, der Zentralverband der Böttcher, der Deutsche Transportarbeiter-Verband und der Zentralverband der Maschinisten und Heizer haben beantragt, den zwischen ihnen am 10. Juni 1920 abgeschlossenen Bezirkstarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedingungen in Brauereibetrieben gemäß S2 Der Veordming vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Leivzig, der Kreishauptmann- schaft Zwickau mit Ausnahme der Stadt Zwickau, außer der Amtshauptmannschaft Werdau, Des Negierungsbezirls Merse- burg, der beiden früheren Fürstentümer Neuß mit Ausnahme des Kreises Lobenstein, vom früheren Staat Altenburg der Osikreis und vom Westkreis Eisenberg sowie Der Weimarer Städte Allstedt und Weida für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 95. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1913 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 38, zu richten.

Berlin, den 27. Juli 1920.

Der Neichsarbeitsminister. A A Or Be

Belanntma QUt a

Der Deutsche Metallarbeiterverband, Verwal- tungs stelle Vlettenberg, Wilhelmstraße 56, der Christ- lihe Metallarbeiterverband, Verwaltungs fstelle Plettenberg, und der Gewerkverein deutscher Metall- arbeiter H. D.,, Geschäftsstelle Plettenberg, haben be- antragt, 1. das zwischen ihnen und dem Fabrikanten - verein für Plettenberg und Umgegend am 1. Oktober 1919 abgeschlossene Abkommen, betr. die ab 1. Oftober 1919 zu gewährende Familienzulage, 2. das zwischen ihnen und dem Fabrikantenverein für Plettenberg und Umgegend am 1. De- ¿ember 1919 abgeshlessene Abkommen, betr, die ah 1. De- zember 1919 zu gewäßrenden Akkordlöhne und Tagelöhne als Ergänzung zu dem allgemein verbindlichen Tarif- vertrag vom 27. Mai 1919 gemäß § 2 der Verordnung vom 93. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und des Amtes Plettenberg und des Amtes Herscheid gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären, :

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. August 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. R. 598 an das Reichsarbeitsministerium in Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 39. Juli 1920.

Der Reichgarbeitsminister.

A M O Be

Béelanntmäa Ul &@

Der Deutshe Metallarbeiterverband, WVer- waltungs stelle Köln, in Köln a. Rh., Severinstr. 197/199, und - die Vereinigung der elektrotechnishen Jn- stallationsfirmen E. V. in Köln haben heantragt, den wischen ihnen abgeschlossenen, am 15. April 1920 in Kraft getretenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Elektromonteure gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 23, Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Köln für allgemein ver- bindlich ¿u erklären.

Einwendungen gegen diefen Antrag können bis zum 31. August 1920 «dabon werden und sind unter Nummer VI. R. 716 an das RNeichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 830. Juli 1920.

Der Neichsarheitsminister. I M! D BUTE

Bean Un a

Der Reichsverband Deutscher Zigarrenhersteller (G. V.), Bezirksgruppe Sachsen, der Gewerlscha}ts- bund kaufmännischer Angestelltenverbände, Landes- aus\chuß Sachsen, und der Gewerkshaftsbund der Angestellten haben beantragt, den- zwischen ihnen an Stelles des auf Blatt 1067 des Tarifregisters eingetragenen Tarif- vertrags vom 15. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarif- vertrag vom 15. Juli 1920 zur Negelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten in Bigarrenfabriken gemäß § 2 der Verordnung vom 283. De- zember 1918 (Neichs - Gejeßzbl. S. 1456) für das Gebiet der Freistaaten Sachsen, Sachsen-Altenburg, Reuß, Anhalt und des Negierungsbezirls Merseburg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1270 an das Reichgarbeitsministerium in Berlin, Luijen- straße 33, zu richien.

Berlin, den 1. August 1920.

Der Neichs8arbeitsminister. F. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Soziale Arhbeitsgemeinshast der Tauf- männischen und O eN Angestelltenverbände in Hirschberg i. Schl. hat beantragt, den zwischen ihr und dem Arheitgeberverband ves Handels für den Handelskammerbezirk Hirschberg i. Schl. am 831. Mai 1920 abgeschlossenen Zusaßzvertrag I[ zum allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 10. November 1919 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die faufmännischen Angestellten im Kleinhandel (mit Ausnahme des Buch- und Papierhandels) gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (NReihs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und des Kreises Hirschberg i. Schl. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 95. August 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. R. 1557 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33/34, zu richten.

Berlin, den 1. August 1920.

Der Reich3arheitsminister. N. A: Ole VBUYS

Befkfanntmachuns.

Der Deutsche Musiker-Verband, Ortsve Leipzig, Sidonienstraße 49, hat beantragt, den g ischen ihm und der Vereinigung Leipziger Musfitdirektoren am 4. Februar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Vereinbarung über Teuerungszulagen vom 20. April 1920 ¿ur Negelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Musiker für Theateraushilfe, Veranstaltung von Konzerten, Ballmusil sowie Gelegenheitsmusik gemäß § 2 der LVeroronung „vom 93. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Leipzig und der Vrte Liebertwolkwiß, bindet Oeßtsch-Markkleeberg, Gautßsch, Zöbigker, Großzschocher-Windor ; Knautflecberg, Knauthain, Leußsch, Böhliß-Ehrenberg, Burg- hausen, Wahren, Stahmeln, Lübßschena, Hänichen, Lindenthal- Wiederiß\{ch, Abtnaundorf, ‘Theîla, Paunsdorf,_ Sommerfeld, Borsdorf, Mölkau und Zweinaundorf, Baalsdorf, Engelsdorf, Holzhausen, Zuckelhausen für allgemein verbindlich zu erflâren. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. August 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI.R.1914 an das Reidhsarbeitsministerium, Berlin, Luifen- straße 23, zu richten.

Berlin, den 1. August 1920.

* Der Reich3arbeitsminister. V. A,: De. Busse.

rwaltung ô

Bekanntmachung des Direktoriums der Reichs getreidestelle, betreffend Bestimmungen über den Ankauf von Gerste für Betriebe und die Ausgabe von Gerstenbezugsscheinen.

Vom 7. August 1920.

Auf Grund des § 8a der Neich8getreideordnung für die Ernie 1920 vom 21. Mai 1920 ris S. 1028) und der Bekanntmachung des Reichsministers für Ernährung und E vom 18. Juni 1920 (NGBl. S. 1262) wird folgendes hestimmt:

E Der Ankauf von Gerste zur Belieferung der Betriebe gemäß 8 18 Abs. 1 Ziffer e der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 vom 21. Mat 1920 (Reichs-Gesezbl. S. 1028) erfolgt aus\{ließlich auf Bezugsscheine, die mit Wirkung vom 16. September 1920 ab von der Neichsgetreidestelle ausgegeben werden.

8 2. i :

Die Bezugssceine lauten auf den Inhaber, Reihe A über 50 t,

Neiße B über 20 6, Reihe C über 10 t, Heihe D über 9 t, leibße T9 über 1 t, Reihe V über § t; das zweite Blati enthält je vier Teil- bescheinigungen in doppelter Ausfertigung. 3. N: werden von der Neichs- getreidestelle der Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H, Berlin W. 90, Tauenßzienstraße 19, ausgehändigt. Die Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. allein ist zum Ankauf von Gerste auf Bezu s\chein er- mächtigt. Sie kauft durch ihre Geschäftsstellen, FKommisjionäre und Aufkäufer unmittelbar von den Landwirten. j :

Der selbständige Einkauf von Gerste ist den Betrieben nicht gestattet.

8 4.

Beim AbsHluß des Verkaufs von Gerste sind dem verkaufenden Landwirte so viele Ablieferungs\cheine auszuhändigen, als der Menge der auf Grund des Verkaufs zu liefernden Gerste entspricht.

Das Geschäft ist vom Verläufer binnen drei Tagen na dem Abschlusse dern Kommunalvperband anzuzeigen, für den die Gerste be- s{lagnahmt ist.

Di

Sobald die zu liefernde Ha verladebereit ist, ift das Ge- \Gäft auß vom Käufer dem Kommunalvyerband anzuzeigen, für den die Gerste beschlagnahmt ist. pugleis mit der Anzeige find die Be- zugs\heine dem Kommunalverband einzureichen. Dieser behält die mit IL bezeichneten Abschnitte der Bezugsscheine als Belege zurü und veranlaßt die erforderliche Eintragung in die Wirtschafiskarle des verkaufenden Landwirts. E ; j

Bezieht \iG“die Ablieferung nur auf cinen Teil der Menge, über die der Bezugsschein lautet, so hat der Kommunalverband die ver=- ladebereite Menge in die nächstoffene Nummer der jedem Be- zugsshein angehängten Teilbescheinigung einzutragen. Die Teil be|Geinigungen der reten Hälfte (IL) sind in Uebereinstimmung mit denen der linken Hälfte (1) auszufüllen, alsdann abzutrennen und als Belege von dem Kommunalverband, zu dessen Gunsten die Gerste beschlagnahmti war, zurüctzubehalten. :

Die in einem Monat zurückbehaltenen Abschnitte von Bezugs- \Geinen sind dem Direktorium der Neichsgetreidestelle einzureichen.

Die Bezugsscheine sind dem Aufkaufsberechtigten wieder auszu- händigen, der sie nah erfolgter voller Deckung ihres Nennbetrages seiner Geschäfts\telle zwecks Weitergabe an die Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. einzureichen hat.

§ Die \ämtlißen Gerstenbezugs

8 6 (neu). i Die Verladung der auf et ein gekauften Gerste is nur auf seitens der Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H, Berlin W. 90, Tauenttenstraße 10, ausgestellte Frahtbriefe, Konnossemente oder Ladescheine zulässig, die den Stempel desjenigen Kommunalverbands tracen, für den die Gerste beschlagnahint ift. Ö Der Verladungsberechtigte hat unter Vorlage der Bezugsseine die Abstempelung der in allen Teilen ausgefüllten Frachturkunden beim Kommunalverband zu erwirken, der die Uebereinstimmung der verladebereiten und der auf die Bezugsscheine gekauften Gerftenmengen festzustellen hat.

8 7,

Wollen Betriebe, denen ein Kontingent zuerkannt ist, selbst- gebaute Gerste im eigenen Betriebe verarbeiten, so haben sie dies vor Beginn der Verarbeitung der Gerstenverteilungsstele G. m. b. H. anzuzeigen, welche ihrerseits Abschnitte TT von Bezugsscheinen über die den Betrieben nach dem jeweiligen Verteilungsplan zusteheiden Mengen dem zuständigen Kommunalyerband zwecks Eintragung der freigegebenen Mengen in die Wirtschaftskarte übersendet. E

it den Abschnitten ist in der nah §5 Absay 3 vorgeschriebenen Weise zu verfahren. ;

Die in Absatz 1 genannten Betriebe Haben die von der Reichs- getreidestelle festzuseßenden Zuschläge auf felbstgebaute Gerste en die Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. abzuf ühren.

S 8, x Beim Ankauf von Gerste durch die Gerstenvertetlungsftelle G. m. b. H. dürfen die vom Reichsminister für Ernährung und Land- wirtschaft festgeseßten Preise nicht überschritten werden.

8 9,

Außer der an die Reichsgetreidestelle unmittelbar gelieferten Gerste werden nur die dur Bezugsscheine oder T von solchen belegten Mengen dem Kommunalverband auf die von ihm an die Neichsgetreidestelle abzuliefernden Vengen angerechnet.

8 10.

Die von der Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. jeweils auf- gekauften Mengen sind von ihr nach Maßgabe des vom Neichs- minister für Ernährung und Landwirtschaft genehmigten Wirtschafls- planes der Neichsgetreidestelle auf die einzelnen Betriebs8gruppen zu verteilen. 8 11 :

Das Direktorium der Reichsgetreidestelle is mit Genehmigung des Neichsministers für Ernährung und Landwirtschaft berechtigt, jederzeit die Gerstenverteilungsstelle G. 11. b. H. anzuweisen, von den

auf Bezugsscheine aufgekauften Mengen Gerste eine bestimmte Menge

zur Verfügung der Reichsgetreidestelle zu halten und na deren Weisung abzuliefern. Die Gerstenverteilungsstelle G. m. b. H. erhält für die ab- gelieferten Gerstenmengen neue Bezugsscheine in entsprechender Höhe. Berlin, den 7. August 1920. Direktorium der Neichsgetreidestelle. Dr. Kleiner.

Zweite Bekanntma betreffend F stseßung der Geldwerte für abzu- liefernde Shuhbedarfsleder.

Gemäß § 5 Absaß 3 der Verordnung über die Erhebung einer zufolge der Aufhebung der Höchstpreise für Häute, Felle und Leder zu leistenden Abgabe vom 2%. Februar 1920 (RGBVI. S. 264) werden nachstehende Geldwerte für abzu- liefernde Schuhbedarfsleder festgeseßt:

a) Oberlederspalte: 4,— 4 für 1 Quadratfuß Maschinenmaß I. Sorte, 3,80 R L 1 x v TI. r 3,60 u v E x TTL o b) Futterspalte: 9 4 für 1 Quadratfuß Maschinenmaß I. Sorte, T0 L ë s i O41 ë " UL , c) Oberlederfpalte nach Gewicht: 24 M für 1 Kilogramm I. Sorte, O 4 d Wh S L O a) Bodenlederspalte nach Gewicht: aa) in Hälsten 15,— 4 jër 1 Kilogramm T. Sorte, V 3 My 10 O Þþ) für Kernstücke 30 v. H. Zuschlag. e) Bodenlederspalte nach Maß: 4,— für 1 Quadratfuß Maschinenmaß E Sorte,

O 2 ú x O k E zu a—e mit der Maßgabe, daß für Straßenschuhwerk geeignete Spalte bis 20 vH der von dem betreffenden Betriebe insgesamt ab- zusthrenden Schuhbedarfsledermengen abgeliefert werden und bis 8 vyH der Spalte Futterspalte sein dürfen, H Kipsvacheleder in Hälften: 21,% für 1 Kilogramm I. Sorte, g) Kipsoberleder wie bei Rindoberleder,

b) Wildvacheleder: 23,— Æ für 1 Kilogramm L. Sorte, ) Chrom-Sohlleder-Kernstü cke: 35,20 Æ für 1 Kilogramm.

Berlin, den 11. August 1920. RNeichslederstelle. X. V.: Kiefer. J. V.: Kallmann.

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Berichtigung.

n der Bekanntmachnng des Wirtschaftsverbandes für Nohteec und Teererzeugnisse, betr. Ueberwachung der Durchführung der §8 183 f. der Verordnung der Reichsregierung über die Regelung der Teerwirt - schaft vom 7. Juli 1920 in Nr. 179 des „Reichsanzeigers muß es im einleitenden Saß statt: wird folgendes verordnet, heißen: wird folgendes verlangt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 169 und 170 des Neihs-Geseßblatts enthalten

unter Nummer 169 Nr. 7719 ein Geseß über die Entwaffnung der Be- völkerung, vom 7. August 1920, tr. 7720 ein Geseß, betreffend das Berner Abkommen vom 30. Juni 1920 über die Erhaltung oder Wiederherstellung der turch den Weltkrieg betroffenen gewerblihen Eigentums- rechie, vom 83. August 1920; unter Nummer 179 Nr. 7791 ein Geseß gur Aenderung des Artikel 168 der Neichsverfassung, vom 6. August 1920, | Nr. 7722 ein Gese zur Ergänzung des Artikel 178 der Reichsverfassung, vom 6. August 1920. Berlin, den 11. August 1920. Postzeitungsamt. Krüer.

Prenufeen.

Auf Grund des Geseßes vom 11. Juni 1874 (Geseh- sammlung Seite 221) wird der Stadt Bottrop im Re- gierungsbezirk Münster hiermit das Ne cht verliehen, zur Er- weiterung des Marienhospitals in Bottrop die Parzellen Ge- marfung Bottrop Flur 9 Nr. 83423, 3444, 3446 /(6) 146 im Wege der Enteignung zu erwerben. :

Berlin, den 5. August 1920.

Im Namen der Preußischen Staatsregierung. __ Zugleich für die Minister der öffentlihen Arbeiten und für Volkswohlfahrt: Der Minister des Junern. Severing.

Finanzministerium.

Die Nen imeisterste lle bei der Kreiskasse in Essen M1 A e 1e i A ' Negieruitgsbezir® Düßseldorf, ist vorausfichtlih zu beseßen.

(Fortfezung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

L pt N O T

Kichtamtliches.

Do

Deutsches Reich.

__ In der am 12. Auzust 1920 unter dem Vorsiß des Reichs- ninisters der Justiz Dr. Heinze abgehaltenen Vollsizung

Etat Ati E R

über die Prüfung und Beglaubigung der Fieberthermometer, 2. einer Gebührenordnung für die Prüfung von Bildstreifen auf Grund des Lichtspielgeseßes, 3. einer Vorlage zur Aende- rung der Kohlensteuer-Ausführungsbestimmungen zugestimmt.

Der Ausschuß des Neichsrats für innere Verwaltung hielt heute eine Sißzung.

Die allgemeine Frist zur Anmeldung der deutschen Forderungen bei dem Reihsausgleihgami endet nunmehr endgültig mit dem Ablauf des 16. August 1920. Nur für Forderungen aus Versicherungs- verträgen ist die Anmeldefrist bis zum Ablauf des 15. Sep- tember 1920 verlöngert worden.

Eine abermalige g gdes der Fristen wird, wie „W. T. B.“ hervorhebt, nicht erfolgen. Gläubiger, die ihre Forderungen bis zu genannten Terminen nicht angemeldet Haden. segen d nach § 64 des Reichsausgleich8geseßzes ana rechtlicher Verfolgung aus. Jhre Forderungen können auch gemäß § 18 des Enteignungsgeseßes ohne Entschädigung ent- eignet werden.

Vreußen.

Ueber die Lage im Saargebiet liegt folgende „Havas- meldung“ aus Saarbrücken vom gestrigen Tage vor:

Bis gestern hat \ich in der Streiklage im großen und ganzen nichts geändert. Die Führer der Arbeitergewerlshaften suhen Ver- handlungen zwischen der Nogierunad tona und der Hauptstreik- leitung herbeizuführen. Der Kommandierende General veröffentlicht einen Anschlag, nach dem in Anbetracht der tadellosen Haltung der Bevölkerung des Saargebiets der Paßzwang Ee und der Straßenverkehr bis Nachts 12 Uhr freigegeben wird. Die Zeitungen können unter Vorzensur erscheinen.

Die „Pfälzishe Post“ berichtet über den Beamten- ausstand im Saargebiet:

Zwischen der Hauptstreikleitung und der Regierungskommifsion in Saarbrücken hätten mündliche Verhandlungen stattgefunden, Der d e der Saarregierung Naoult habe den Beamten das politische

oalitionsreht zugestanden, es dürften jedo keine alldeutshen Ber- bindungen ix Frage kommen. Generalsekretär Maurice habe den Unterbeamten gestattet, Mitglieder der bisherigen Organisationen zu bleiben unter der Bedingung, daß damit keine politischen Ziele ver- folgt würden. Ueber weitere Zusagen werde noch verhandelt. Die Hauptstreikleitung werde eine Kundgebung erlassen, in der feierlich versichert werde, daß die Bewegung keine politische Tendenz verfolge, sondern ein rein sahliher Kampf um die politische und persönliche Freiheit und die Nechte der Beamten sei. Bis jeßt sei cine Ausficht auf baldige Beilegung der Streitpunkte nicht vorhanden.

Nungarn.

Die Nationalversammlung hat die Auslieferung des ehemaligen Ministerpräsidenten Friedrich, der in den Prozeß gegen die Mörder des Grafen Tisza verwickelt ist, be- \chloj sen.

Zur Plünderung des Munitionslagers in Fürsten- feld meldet das Ungarishe Korrespondenzbüro, die Regierung habe nah eingehender Untersuchung festgestellt, daß die Tat von dem österreichischen Hauptmann Anton Bardorfer aus- gegangen sei, den Verstimmung über die gegenwärtigen Ver- hältnisse in Oesterreich hierzu bewogen habe. Bardorfer habe den Plan durch österreichishe und ungarische Kettenhändler aus- führen lassen, die nah der Tat auf ungarisches Gebiet ge- flüchtet seien. Die ungarishe Grenzwache habe auf die Täter gefeuert, die jedoch infolge ihrer zahlenmäßigen Ueberlegenheit entlommen seien. Die Untersuchung über den Verbleib der auf ungarisches Gebiet verschleppten Waffen sei eingeleitet.

Grof:britannien und Jrland.

Der französische Geschäftsträger in London hat am Donnerstagvormitag im Auswärligen Amt die An- erkennung der Negierung des Generals Wrangel durch die französische Regierung notifiziert. Das Telegramm mit den Anweisungen des französischen Ministers des Aeußern an den franzöfischen Botschafter in London, das fih auf die Notifizierung bezog, traf infolge eines Jrriums in der Ueber- mitilung mit großer Verspätung in London ein.

Nach einer Londoner Meldung des „Telegraaf“ hatte Lloyd George vorgestern abend eine Audienz beim König, der eine geplante Reise nah Schoitland angesichts des Ernstes der politischen Lage aufgegeben habe; auch der Premierminister werde seine Reise nah der Schweiz wahr- scheinlich aufgeben.

Im Unterhaus kam die Anerkennung der Regie- rung des Generals Wrangel durch Frankreich zur Sprache. -

Maclean führte aus: Wenn die Pariser Meldung tatsächlich den Beschluß der französischen Negierung wiedergibt, dann ist eine neue Lage entstanden, und dann muß Frankreich seinen Weg allein weiter gehen. Maclean fragte sodann, ob es die Absicht der Negie- rung seï, das Haus morgen in die Sommerferien gehen zu laßeu. Bonar Law erwiderte: So war es ursyrünglich beabsichtigt. Die MNegierung hält jedoh jeßt dafür, daß es besser ist, wenn das Haus am Montag wieder zusammentriit. Jch hoffe, daß die Lage bis da- hin Élarer geworden ist, und daß das Haus dann in die Sommer- ferien gehen kfann.

Bei einem Frühstück, das zu Ehren Lloyd Georges von den Führern der Koalition gegeben wurde, sagte der Premier- minister, er E und vertraue darauf, daß nichts die Ein- heit zwishen Frankreih und England zerstören werde. Er fügte nah Meldung des „W. T. B.“ hinzu:

Wenn es sich um die Herstellung des Friedens handelt, ist es unsere erste Pflicht als. Negierung, das Volk nicht in ein nicht zu rehtfertigendes Abenteuer hineinzustürzen. Lediglich die dringendsten Forderungen der nationalen Ehre, die Frage der Selbständigkeit und der Freiheit, könnten einen Krieg rechtfertigen. Auf diesem Gebiete set kein Naum für Parteimanöver, hier müßten die Nationen alle Cp E sammeln, Sehr viel hänge von England und seiner

inheit ab.

„Nieuwe Notterdamsche Courant“ meldet aus London: Der Aktionsauss{chuß der Arbeiter, der sih mit der russisch-poln ishen Frage befassen soll, hat einen Brief an Lloyd George geschickt, in dem er ihm mitteilt, daß die Frage des Verhältnisses zwischen Rußland und England mit der Mitteilung Lloyd Georges im Unterhause nicht erledigt sci. Die Arbeitervertretung sei davon überzeugt, daß ein Friedenss{luß und normale Beziehungen zwischen England und Rußland eine gebieterische Notwendigkeit seien. Der Brief ersuht mit Nücksicht auf die für Freitag angeseßte nationale Arbeiterkonferenz, sofort in deutlichen und bestimmten Worten zu erklären, welche Bedingungen die englische Regierung für

1 des Neichsrats wurde den Entwürfen: 1. eines Geseyes

einen Frieden mit Nußland stellt.

Der fra made Geschäftsträger halte eine längere Unterredung mit Lord Curzon.

In der Angelegenheit der Verzögerung des Minsker Kongresses hat, wie „Reuter“ aus London meldet, Lloyd George einen Brief an Kamenew gerichtet. Er spricht in diesem die Hoffnung aus, Ls sofortige gen wegen der Durchreise der polnischen Delegierten nah und über die Entgegennahme polnischer Mitteilungen die russischen drahtlosen Stationen erteilt werden. Die ständige Weigerung Moskaus, Mitteilungen aus Warschau entgegen men, fei einer friedlichen und schnellen Lösung der Krise micht förderlich.

Nach einer Meldung der „Humanits“ aus London haben ch die Mitglieder der rut des Mission in London Miljukin und Rothstein vorgestern abend an Bord eines englischen Torpedoboots nah Reval N von wo sie im Flugzeug nach Moskau weiterreisen. Sie seien Ueberbringer einer wichtigen Mitteilung von Kamenew an Lenin über die Haltung der Alliierten in der russish-polnishen Frage.

Frankreich.

Der englishe Geschäftsträger hat, wie „Reuter“ aus Paris meldet, gestern eine Note der englischen Regierung an das Ministerium des Aeußern übergeben. Gegenwärtig eten Besprechungen zwischen beiden Regierungen im Gange über die entstandenen Meinungsverschiedenheiten, die eine Fort- lefuns der fre:tndschafilihen Zusammenarbeit nicht verhindern ollen.

Wie „Oeuvre“ mitteilt, is der diplomatische Ver- treter der Regierung von Südrußland in Paris der frühere russishe Botschafter in Rom, von Giers.

Die Sowjetregierung hat an die französischen Arbeiter anläßlih dec Anerkennung der Regierung des Generals Wrangel durch die französische Regierung einen Appell gerichtet, in dem es laut Meldung des „Wi D. B.L heit:

Durch die Anerkennung der südrussishen Republik dur Frank- rei fei die Möglichkeit eines russish-französishen Krieges gegeben. Umsonst hätten Krasfin und Kamenew der französischen Regierung bei jeder Gelegenheit mitgeteilt, daß die Sowjetregierung bereit sei, alle Fragen zu prüfen, die die französische Negierung nicht in der gegebenen Form anerkennen Tönne. In dem Augenblick nun, in dem man die Hoffnung gehabt, daß dur einen gerechten russischG-polnischen Frieden der Welt der Frieden wiedergegeben werde, habe Frankreichß durch feine Tat den Bruch der Verhandlungen zwishen Rußland und Polen hervorgerufen. Die Erklärung der französishen Regierung habe in Rußland in allen Kreisen große Erregung hervorgerufen, und es sei durch sie die Möglichkeit des Ausbruchs eines neuen Weltkrieges ge- geben. Die französische Arbeiterklasse hätte nunmehr das Schicfsal der ganzen Welt in ihrer Hand.

Beim Empfang im Stadthause in Noyon anläßlich seiner Rundreise durh die verwüsteten Gebiete gab der Ministerpräsident eine Erklärung ab, in der er laut einer „Havas“‘-Meldung ausführte:

Die Alliierten sind einig und werden einig bleiben. Es bestehen unausbleibliße Meinungsverschiedenheiten infolge der nationalen Besonderheiten; aber die Einigkeit, die zwis hercs{t, wird bleiben. Wenn ih im Namen Frankreichs Konferenzen mit den Alliierten hatte, so {webte mir \teïs das Bild der ver- wüsteten Gegenden vor, und nie vergessen werde ih den Gedanken an die Wiedergutmachungen, die wir denen s{hulden, die gelitten haben, damit wir Ziegen konnten.

Der griechische Minister präsidentWeniselos, der am Donnerstagabend Paris verlassen hatte, uin fih E

und von dort nah Griechenland zu begeben, wurde in Lyon, als er den Zug besieigen wollte, von zwei Personen angegriffen.

] e Einer der Angreifer gab, wie „W. T. B.“ meldet, drei Schüsse auf ihn ab, ¿fe jedoch zu treffen.

Der zweite feuerie fünf Schüsse ab, durch die Veniselos getroffen wurde. Die Attentäter, die ver- haftet wurden, sind ein 2 jähriger Genieleutnant der

griechischen Armee namens Georg Kyriakis , wohnhaft in Paris, und der 25jährige Schiffsleuinant Therafis. Auf dem De erllärten die beiden, daß sie das Verbrechen wohl überlegt hätten, und daß sie Griechenland von ‘einem Be- drücker befreien wollten, um so die Freiheit der Bürger ficher- zustellen. Weniselos ist an der linken Schulter umb an der rechten Seite verleßt worden, er wurde im Automobil in ein Spital gebracht; sein Zustand ist zufriedenstellend.

NußlanD.

Aus Moskau i aach einer in Prag eingetroffenen Meldung dem polnischen Minister des Aeußern Sapieha am 10. Augus eine dringende Depesche folgenden Inhalts zugegangen:

Die Vertreter der russischen Heeresleitung erwarteten Ihre Delegation auf der Chaussee Siedlce—Miendzyprozce am 9. August Abends ; - obwohl fie richt eingetroffen ist, sind Maßnahmen ergriffen worden; um sie bei ihrer Ankunft zu empfangen. Wir ersuchen, uns den Zeitpunkt ihres Änkommens mitzuteilen, sowie auch die amen der Prefsevertreter anzugeben, welche die polnishe Delegation mit n bringen wird. Der Absendung ihrer Korrespondenz und der lebermittlung ihrer Funksprühe werden keine Schwierigkeiten be- reitet werden.

__ Daraufhin wurde nah Moskau an die E r serin, g ae für- auswärtige Angelegenheiten, folgender Funkspruch gesandt:

Die polnische Regierung sowie der Aus\huß für die nationale Vertetdigung haben grundsäßlih beschlossen, eine aus Vertretern der Negierung und der führenden Parteien des Landtages bestehende Ab- ordnung zu {icken. In Anbetracht a jedoch, daß die gestern ab- gesh:ckten Parlamentäre noch nit zurückgekehrt sind, ift der Zeitpunkt der Abreise der Abordnung noch nicht bestimmt worden.

Außerdem wurde an Tschitscherin nachfolgender, von Sapieha unterzeichneter vg eng abgesandt:

Wir erwarten zuerst die Rückkehr unserer Parlamentäre, bevor wix unsere T abschicken werden. Wir werden Ihnen noh den Zeitpunkt der Abreise, die Zahl der Mitglieder, des Personals und der Journalisten, die an der Abordnung teilnehmen, angeben.

Troßki ist, wie „Reuter“ meldet, in Byalystok ange- kommen, wo er. sein Hauptquartier aufgeschlagen hat.

Polen.

Nach einer Privakmeldung des „Temps“ aus sti i be- E die Abordnung, die nach Minsk abgereist ist, aus em Direktor der Politischen A des Ministeriums des Aeußern Okoncki und Major Stanirowski. Sie hat vor- gesiern abend Warschau verlassen. |

Nach einem Telegramm aus Warschau meldet der polnische Heeresbericht:

Feindliche Kavallerieabteilungen drin andaiuternd gegen di r E n

Bahnlinie awa—Ciechanow vor haben eren Punkt vorübergehend beseßt. Zwischen Narew und Bug is Me N unverändert. Oestlichh von Siedlce werden unsere Abteilungen um-

gruppiert. Nördlih von Brody hat der Feind von neuem feine

Tätigkeit begonnen und versucht, nah Westen E Cat

Truppen habea östlich voa

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