1920 / 180 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Co - , , , . co , _Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reihs- arvelßnniterum, Berlin NW. 6, Luifenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

“Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Grflärung des Vieichsarbeitéministeriums verbindlich ift, fönnen von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 31. Juki 1920.

Der Negisterführer. Pan fe.

Verant macu n

Unter dem 31. Juli 1920 ist auf Blatt 1381 des Tarif- registers eingetragen roorden :

Der zwischen dem Verband der land- und forstwirtschaft- lichen Arbeitgeber des Kreises Uelzen E. V., der Kreisgruppe des Deutschen Landarbeilerverbandes Uelzen und dem Central- verband der Forst-, Land- und Weinbergsarbeiter Hannover am 26. März 1929 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Landarbeiter wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesetbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Uelzen für allgemein ver- bindlih erftlärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1, Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister. : J. A.: Dr. S igler.

Das Tarifregisler und die Registerakten können îm Neicl3- arbeitêministeriuum, Berlin NW. 6, Luîfenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden pilled 4 Ba werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitêministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen r- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 31. Juli 1920,

Der MNegisterflihrer. Pan sfe.

Bekanntmachung,

Unter dem 31. Juli 1920 ist auf Blait 1379 des Tarif- registers eingetragen worden :

Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Sächsi- schen Textilindustrie zu Chemniß, dem Zentralverband christ- licher Textilarbeiter, dem Deutschen Terxtilarbeiter: Verband und dem Gewerkverein Deutscher Textilarbeiter (H. D.) am 99. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter in den Jutespinnereien und YJulewebereien gemäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. m R für das Gebiet des Freistaats Sachsen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juni 1920.

Der Neichsarbeitsminister. N. A! Dr, Siuler,

_ Das Tarifregister und die Negisterakten fönnen ün Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Lulsenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvecteag infolge der Grklärung des Meichsarbeitsminisieriums verbindlich ist, können von den Vertraçsparteien etnen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- slattung der Kosten verlange.

Berlin, den 31. Juli 1920.

Der Negisterführer. Pan st e.

Bekanntmachung.

Unter dem 81. Juli 1920 ist auf Blatt 1378 des Tarif- registers eingeiragen worden: E

Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Aa Textilindustrie zu Mai uno dem Deutschen Textilardbeiter- verband am 1. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen e die ge- werblichen Arbeiter in den Webereibetrieben, ausschließlich der Tuch- und Flanellweberei, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl, S. 1456) für das Gebiet der Orte A Zwiclau, HohensteinErnstthal, Auerbach i. V., Lichlenstein-Callnberg, Frankenberg, Bad Lausick, Treuen i. V., Eisenberg S.-A., Willischtal, Wolkenburg i. E., Hainichen, Meerane, Elsterberg, Waldkirchen-Zschopenthal; Dederan, Plauen i. V, Müllen, St. Micheln, Glauchau, Nodewisch, Gelenau, Eppendorf, Leubsdorf, Penig, Wingendorf, Mulda und Lauter- bah bei Oelsnitz I allgemein verbindlih erklärt, Die all- gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifverirags vom 24. Oktober 1919 außer Kraft.

Der Neichsarbeitsminister. J, A.: Dv. Sihler,

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden cingesehen werden.

Arbe?tgeber und Arbeitnehmcr, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, köuncn von den Vertragéparteien einen AbdrukE des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 31. Juli 1920.

Der Negisterführer, Panusfe.

Bekanntmnachung. Unter dem 2. August 1920 ist auf Vlatt 468 lfd. Nr. 3 und Bl. 1384 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Verband Württembergischer Metall- industrieller E. V. in Sluttgart und dem Deutschen Metall-

‘arbeiterverband, Bezirksteitung des 9. Bezirks, am 14. April

1920 abgeschlossene 2. Nachtrag zum allgemein verbindlichen Kollektivabkommen vom 11. Oktober 1919 nebst Nachirag

vom 21. Januar 1920 wird zur Regelung der Lohn- und

Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter in der Metall- industrie mit Ausnahme der handwerksmößigen Betriebe gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gehiet des Freisiaales Württemberg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Der Reichgarbeitsminister. J, A.: Dr. Sigler. as Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- eint Berlin NW. 6, Luienstrasie 33/34, Zimmer während der regem dea Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Hteihgarbeitaministeriums verbindlich ist, können vou den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifverirags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 2. August 1920. Der Registerführer. Pan \ e. á

Bekanntmachung.

Unter dem 2. August 1920 ist auf Blatt 389 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden :

Der zwischen dem Arbeitgeberoerband des Handels für Görliß und Umgegend E. V. und dem Verband der Fabrik- arbeiter Deutschlands am 19, Mai 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlihen Tarifvertrag vom 21. Oktober 1919 wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Pußarbeiterinnen in den Pubßgeschäften gemäß §8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs- Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Görliß und der Vororte Moys, Biesniß (Groß- und Kleinbiesnihß), Leschwi und Rauschwalde für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. F, A.: Dr. Sitler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden cingeschen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 2. August 1920.

Der Negisterfüßhrer. Pan se.

A E

Bekanntmachung.

Unter dem 2. August 1920 if auf Blait 460 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband Friedeberg in Woldenberg Neum., der Arbeitgebergruppe Landsberg a. W. und dem Landarbeitecverband, Gau Brandenburg, am 11. Mai 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die landrvirtschaftlichen Arbeiter wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Lands- berg a. W. und Friedeberg (Neum.) für allgemein verbindlich erflärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt für den Kreis Friedeberg mit dem 1. April 1920, für den Kreis Landsberg mit dem 1. Juli 1920. Mit dem 1. April 1920 tritt die all- gemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 28. Juli 1919 für den Kreis Friedeberg Neum. außer Kraft.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

__ Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingeschen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriuums verbindlih is, können von den Vertragsparteien einen AbdruckE des Tarifsvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 2. August 1920.

Der Negisterführer. Pan \ e.

Bekanntmachung.

Unter dem 2, August 1920 ist auf Blatt 63 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen der Ortsgruppe Berlin des Arbeitgebervoer- bandes des Eisen-, Eisenwaren-, Gußwaren-, Draht- und Draht- stifte, Stahl-, Röhren-, Werklzeug- und. ie Ua llten handels und dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ängestellten- verbände am 80. April 1920 ome arifvertrag nebst protokollarischem Qusaßg von demselben Tage wird zur Negelung der Gehalis- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten der Firmen un Verkaufsorgani- sationen des Großhandels in Eisen, Eisenwaren, Gußwaren, Draht und Drahtstiften, Stahl, en Werkzeug und Werk- zeugmaschinen gemäß §2 der Veroronung vom 23, Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckver- bandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifverträgs vom 830. April 1919 außer Kraft.

Der RNeichgarbeitsminister. J, A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichsarbeits- ministerium, Berlin NW., 6, Luisenstraße 33/34, Zinmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der n grrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriuums verbindlich ist, können von den Vertragspartieien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 2, August 1920.

Dex NRegisterführer. Van [e

Bekanntmachung.

Unter dem 2. August 1920 is auf Blatt 333 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: :

Die zwischen der Ardeitsgemeinschaft freier Angestellten- verbände, Ortssetretariat Berlin, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Gewerkschaftsbund er Ange- stelltenverbände und dem Verband Berliner Metallindustrieller E. V. am. 11. Februar 1920 vereinbarte Teuerungszulage zu dem allgemein verbindlihen Tavrifvertrag vom 5. Sep- tember 1919 wird zur Negelung der Gehalts- und Anstellungs- bedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten in der Metallindustrie mit Ausnahme der Angestellten in der Feinmechanik und Optik sowie in der Eisenmöbel- und Draht- matrayenfabrikation gemäß § 2 der Verordnung vom 283. De- zember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) N das Gebiet des Tarifvertrages vom 6. September 1919 gleichfalls für allgemein verhindlih erklärt. Die Ausdehnung der allgemeinen Verbind- lichkeit auf die Feinmechanik und Optik sowie auf die Eisen- möbel- und Drahtmatraßenfabrikation bleibt Ziel klèen. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister. S, A.: Hausmann,

Das Tarifregister und die Negisterakten tönnen im NReichsarbeits-

ministerium, Berlin NW. 6, Aue tan 33/34, Zimmer 161, während -

der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden,

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag {infolge der Erklärung des Netichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Larifvertrags gegeit Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 2. August 1920. Der Registerführer. Pansse.

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Bekanntmachung.

Unter dem 2. August 1920 is auf Blatt 52 lfò. Nr. 2 des Tarisregisters eingetragen worden: F.

Der zwishen dem Verband der Gastwirtsgehilsen, Orts- verwaltung Hannover, dem Deutschen Kellner-Bund, Bezirls- verein Hannover, dem Genfer Verband der Hotel- und Restaurant-Angestellten in Deutschland, eigteren Hannover,

dem RNeichsverband der Gasthausangestellten, Ortsgruppé Han=- nover, und der Arbeitgebergemeinschast des Gastwirtsgewerbes in Hannover und Linden am s. und 10. April 1920 abge- schlossene Tarifvertrag nebst Lohntarif wird zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Gastwirtsgewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Gesegb!. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Hannover und des Landkreises Linden für allgemein verbindlich erflärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 14. März 1919 außer Kraft. Der Reichsarbeits minister. J. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Negisterakten können ium Reichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zunmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingeschen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können vou den Vertragsparteien cinen Abdruck des Tarifvertrags gegen (Tre stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 2. August 1920.

Der NRegisterführer. Pan fe.

Bekanntmachung.

Unter dem 2. August 1920 ist au} Blatt 1383 des Tarif- registers eingetragen worden: L

Der zwishen dem Gewerkschastsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, Ortsvereinigung Hamborn, dem Gewerk- \chaftsbund der Angestellten, Örtsverband Hamborn, dem Zentralverband der Angestellten, Bezirksgruppe Hamborn, dem. Verein zur Wahrung ge\chäftliher Interessen (E. V.), Ham- born, dem Verein der Schuhwarenhändler von Hamborn und Umgegend (E. V.), Hamborn, dem Neichsverband für Herren- und Knabenbekleidung (E. V.), Ortsgruppe Hamborn, und der Vereinigung Deutsher Möbelhändlec in Hamborn am 8. Ja- nuar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Angestellten des Einzelhandels mit Ausnahme der Ängestellten im Lebens- mittelhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für den Stadtkreis Hämborn a. Nhein für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920.

Der Reichsarbeiisminister. J. A.: Dr. Sigler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Neichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Mebeiinelmer, für die der Larifvertrag infolge der Crklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 2. August 1920.

Der Negistersührer. Pan se.

Bekanntmachung.

Unter dem 2. August 1920 is auf Blatt 74 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Berliner Anwaltverein, dem Zentral- verband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, und dem Ver- band der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten (Siß Leipzig), Ortsverein Bérlin und Spandau, am 11. März 1920 abge- \hlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die Angestellten der Rechtsanwälte und Notare gemäß § 2 der Verordnung vom 28, Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Am1s- gerichtsbezirke Berlin-Lichtenberg, Berlin-Lichterfelde, Berlin- Mitte, Berlin-Pankow, Berlin-Schöneberg, Spandau, Berlin - Tempelhof, Berlin - Wedding, Berlin - Weißensee, Charlottenburg, Neukölln und Cöpenick für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1, April 1920. Die allgemeine Verbindlichkeit der Tarif- verträge vom 12. Juni 1919 und 1. Mai 1919 ist hiermit außer Kraft getreten.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

Das U und die Registerakten können im Neichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisen|traße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen E eingesehen werden. y

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Gr- stattung der Kosten verlangen.

Beclin, den 2. August 1920.

Der Negisterführer. Pan fe.

Nichtamiliches.

(Fortseßung aus dem Hauptblatt.) Statistik und Volkswirtschafr.

Das wirtschaftlihe Gesamtergebnis der staat lthen Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung in Preußen für das Rechnungsjahr 1918/19.

_ Der vid Das ür Handel und Gewerbe hat der Landesver“ammkung einen Betrieböbericht der preußischen Bergverwaltung für das Nech- nungsjahr vom 1. Avril 1918 bis dahin 1919 vorgelegt, der auch über die besonderen Verhältnisse der" cinzelnen Werte während der Rechnungsjahre 1914/15 bis 1918/19 und über Verhältnisse der Arbeiter auf den Stáatöwerken Aufschluß gewährt. Einige Zahlen

von allgemeinem Interesse mögen hier wiedergegeben werden.

Die wirtschaftlichen Ergebnisse der. staatlichen Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung stehen für das Rechnungsjahr 1918/19 in Zeichen eines verlorenen Krieges und einer innervolitishen Umwälzung.

er verlorene Krieg bedeutet für die staatliße Bergverwaltung den Verlust wertvollen Bergwerksbesißes, des Saarbrücker Steinkohlen- bezirkes und der Saline zu Hoheñsalzag. Dur den Verlust der elsässisGen Reichslande wird die staatlißhe MBergverwaltung insofern betroffen, als damit die Monopolstellung Deutsch- lands in der Förderun von Kalisalzen zunichte enen worden ist und die staatlichen Kaliwerke den Nachteil davon mitzu- tragen haben werden. Die innerpolitishe Umwälzung zeitigte verlust- bringende Arbeitsniederlegungen in großer Zahl. Die Bergarbeiter erlangten eine Erhöhung der Lohnsäße und eine erhebliche Verkürzung

der Arbeitszeit, die einen wesentlihen Nükgang der Förderung Herbek- führte. Infolge dieser in der zweiten Hälfte des Haushaltjahres 1918/19 eingetretenen Umstände und der gleichzeitigen außerordent- lien Steigerung der Materialkosten ist das wirtschaftliche Ergebnis der staatlichen Bergverwaltung schr ungünstig beeinflußt worden.

So erforderten im Berichtsjahre die staatlichen Betriebe einen

rebnungsmäßigen Betriebs8zushuß von rund 35,2 Millionen Mark, während bis zum 1. November 1918 der bedeutende rechnungsmäßige BVetriebsüberschuß von rund 53,4 Millionen Mark erzielt worden war. Der vorjährige bilanzmäßige Neingewinn des gesamten Berg- werks-, Hütten- und Salinenbetriebes in Höhe von rund 51,2 Mil- lionen Mark hat sich im Berichtsjahre in einen Verlust von rund 4,2 Millionen Mark verwandelt. Dieser findet bilanzmäßig seine D, hauptsählich in der Spannung, welche die Betriebs- ausgaben (733,9 Millionen Mark) gegenüber den Einnahmen für Produkte (5928s Millionen Mark) aufzuweisen haben. EGrhöhïe Löhne, Rückgang in der Förderung und gesteigerte Materialkosten haben dazu geführt, daß die Betriebsausgaben die Ein- nahmen um rund 141,1 Millionen Mark übersteigen, ein Verlust, der durh airderweitige Einnahmen nicht mehr auszugleichen war. So wurde ein barer Zuschuß aus der Generalstaatskasse in Höhe von 40,6 Millionen Mark erforderli gegenüber einer vorjährigen Bar- ablieferung in Höhe von 34,5 Millionen Mark. Aus\chlaggebend für die Höhe dieses Zuschusses waren die Auswendungen, die im Saarbrücker Direktionsbezirk durch Maßnahmen der französischen Besaßung erforderlich wurden. Diese seßte niht nur die Kohlen- preise zum Nachteil der Bergverwaltung fest, sondern regelte auch den Kohlenversand unter Außerachtlassung deutscher Interessen. Zum größten Teil sind die auf Anweisung der A änzösisGén Besatzung ausgeführten Saarkohlenlieferungen noch nicht bezahlt. Die Forde- rungen hierfür, deren endgültige Hove von dem Ergebnis der noch schwebenden Verhandlungen über die Anwendung des sogenannten Luxemburger Abkommens abhängt, sind mit ihrem bis jept anerkannten Betrage von etwa 25,7 Millionen Mark in den ube jenden Forde- rungen von 417 Milltonen Mark enthalten.

Ferner ist der Anteil der Bergverwaltung an der Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden durch Uebernahme der Hibernia- Schuld auf den Haushalt der Bergverwaltung von 14,9 Millionen Mark i. F. 1917/18 auf 21 Millionen Mark, also i. J. 1918/19 um rund 6 Millionen Mark gestiegen.

Diesen Verlusten E eine Erhöhung in den sonstigen ordent- lihen Einnahmen von 85,1 Millionen Mark i. F. 1917/18 auf 130 Millionen Mark, also um rund 44,9 Millionen Mark, und ein Zugang bei den ausstehenden Forderungen in Höhe von 26,2 Mil- lionen Maxk gegenüber, Dieser Zugang besteht in der Hauptsache aus den vorerwähnten Forderungen an die französishe Regierung für Saarkoblenlieferungen.

Der gesamte Wert der Bergwerkserzeugnisse is mit 526,4 Millionen Mark i. F. 1918/19 gegen 481,7 Millionen Mark i. I. 1917/18 nur um 9, (im Vorialize um 43,7) vH gestiegen ; der Wert der verarbeiteten Crzeugnisie at mit 154,8 Millionen Mark i. I, 1918/19 gegen 144,2 Millionen Mark i. J. 1917/18 nur um 7,4 (im Vorjahre um 21,9) vH zugenommen.

Den schwersten wirts{aftlihen Nückshlag weisen die staatlichen Q O N Ne A auf. Ihr in den ersten 7 Monaten erreichter rechnungsmäßtger Betriebsüber])Huß von rund 37,1 Millionen Mark verwandelte A auf das ganze Betriebsjahr berechnet, in einen rechnung8mäßigen ! etriebszusGuß von rund 28,8 Millionen Mark. Einem bilanzmäßigen Gewinn von 30,6 Millionen Mark i. J. 1917/18 steht cin Verlust von rund 16 Millionen Mark im Berichtsjahr gegenüber; der Unterschied beträgt also rund 46,6 Millionen Mark.

Die oberschlesischen Steinkohlenwerke haben den stärksten Nückgang zu verzeichnen; fie weisen ein um 33,9 Millionen Mark

geringeres bilanzmäßiges Ergebnis gegenüber dem Vorsahre auf, fo daß aus einein bilanzmäßigen Reingewinn von 26 Millionen Mark i. J. 1917/18 ein Verlust von rund 7,5 Millionen Mark i. J. 1918/19 entstanden ist. Wie überall, findet dieses troß Erhöhung der Ver- faufspreise außerordentlih ungünstige Betriebsergebnis feine Erklärung in dem Nückgang der Förderung und in den wesentlich gestiegenen Ausgaben für Betriebslöhne, Materialien und sonstige Betriebsstoffe. Der in den ersten 7 Monaten erzielte re{nungsmäßige Betriebs- überschuß von 14,2 Millionen Mark entwitelte sich am Schluß des Berichtsjahres zu einem rechnungsmäßigen Betriebszuschuß von 8,4 Millionen Mark. Die Fördermenge sank von 6,8 Millionen Tonnen Steinkohlen î. F. 1917/18 auf 5,7 Millionen Tonnen i. F. 1918/19, olso um rund 15 vH, während sich der Wert der Förderung nur um rund 8 vH erhöhte. :

Der bilan:mäßige Verlust der staatlihen Steinkohlenbergwerke in West falen vergrößerte sich gegenüber dem Vorjahre noch um 7,3 Millionen Mark. Die Förderung if gegen das Vorjahr um 9,2 vH Ic egangen, dagegen der Verkaufswert um 15,2 vH ge- stiegen. Die Minderförderung ist in der Hauptsache auf die durch den Abschluß des Waffenstillstands und den Eintritt der politischen Um- wälzungen hervorgerufenen Betriebs\chwierigkeiten zurückzuführen. Gegen das Soll des Haushaltsplans ist die Förderung um etwa 25 vH zu- rügeblieben. Ebenso hat das geldlihe Ergebnis die in den Haus- haltsplänen Ei onan Beträge nicht erreicht. Troß der erheblich ge- stiegenen Selbstkosten ist zwar infolge der vermehrten Verkaufserlöfe noch ein rechnung8mäßiger Betriebsüberschuß in Höhe von 2,9 Millionen Mark erzielt worden, der aber nach den ersten 7 Monaten auf rund 18,6 Millionen Mark gestanden hatte. Gegenüber dem NRechnungs- jahre 1917/18 betrug die Steigerung der Selbstkosten : beint

bei den G Ast Soll Generalfkosten. . . 70,4 vH 133,1 vH Betriebslöhnen . . . 458 y 208 5 Betriebsmaterialien. 27,8 O zusammen . 47,9 vH 45,0 vH.

Im Saarbrüder Bezirk konnte, obgleich infolge der Fest- seßung der Kohlenpreise durch die französishen Besaßungsbehörden insbesondere für den Auslandsverkauf die Höhe der Einnahmen erheblih hHherabgedrückt worden ist, unter Anrechnung der aus- stehenden Forderungen an die französishe Regierung von 25,7 Mil- lionèn Mark noch ein bilanzmäßiger Reingewinn in e von rund 563 000 A gegenüber einem vorjährigen von 9,1 Millionen Mark herausgewirtshaftet werden. Lroß der Vermehrung der BelegsVaft und reihlicher Belegung der Kohlengewinnungs- arbeiten hat die Förderun infolge wiederholter Arbeits- einstellung die Höhe des Vorjahrs niht erreiht, sondern ist um 4,7 vH zurückgeblieben. Der Wert der Erzeugnisse war zwar bet steigenden Verkaufspreisen um 8 vH höher als im Jahre 1917/18, jedoch haben \sich die wictschaftlihen Ergebnisse unter dem Einfluß der außerordentlich gestiegenen Materialkosten und Arbeiterlöhne sowie der Teuerungszulagen und der puschüsse fr die Lebensmittelversorgung der Belegschaft überaus ungünstig gestaltet, Aus dem bis zum 1, November 1918 erzielten N Betriebsüberschuß von rund 4,3 Millionen Mark wurde am Ende des Berichtsjahrs ein rechnungs8mäßiger S von rund 22,6 Millionen Mark.

u den gewinnbringenden Werken der preußishen Bergverwaltung gehö en im Verichöjahre die Erzbergwerke. Die Eisenerz- ergwerle konnten einen D Lee: Neingewinn von rund 240 000 4 erzielen, die fonstigen Erzbergwerke, vor allem die im Oberharz gelegenen, einen solchen von rund 3,8 Millionen Mark. Dieses alinitige Ergebnis ist hauptsächlich durch den Silbergehalt der

Bleierze verursacht worden, da für Silber sehr hohe Preise gezahlt

wurden. Menge und Wert der Eisenerz- und \fonstigen Erzgewiunung sind biuter dem Vorjahre stark zurückgeblieben, und ¿war die Eisen- erze der Menge nach um 26 vH und dem Werte nach um 22 vH, die sonstigen Erze um 16 bezw. 8 vH. Der rechnungömäßige Be- triebéüberschuß der Oberharzer Berg- und Hüttenwerke ist von 3,9 Millionen Mark gemäß dem Abschluß vom 1. November 1918 auf 1,68 Millionen Mark zu Ende des Berichtsjahres herabge sunken.

Auch die Eisenerz- und Metallhütten konnten trog wechselnden Preisstandes der Erzeugnisse mit Gewinn abschließen. Die Eisenhütten erzielten einen bilanzmäßigen Reingewinn von 27 Millionen Mark (im Vorjahre 3,3 Milltonen Mark) und die Metallhütten einen solchen von 4 Millionen Mark (i. V. 4,98 Millionen Mark). Wenn bei den Metallhütten eine Wertver- minderung der Erzeugnisse gegenüber dem Vorjahre um 2,4 Millionen Mark festgestellt worden ist, fo liegt diese Verminderung hauptsächlich in der Erschöpfung der Schmelzgutvorräte auf der Friedrichshütte bei Tarno- wiß begründet. Die Erzielung eines niht unerheblichen Nein- gewinns auf dieser Hütte ist nur ihrer neuzeitlihen Umgestaltung kurz vor Beginn des Krieges zu verdanken.

Der staatliGe Kalisalzbergba u hat gleichfalls mit Gewinn

earbeitet, wenn er auch nicht den vorjährigen Gewinn erreichen ate: (4,1 Millionen Mark i. J. 1918/19 Ce 5,6 Millionen Mark i. F. 1917/18). Das wirtschaftliche Ergebnis wäre troß der allgemein er'chwerten Betriebêbedingungen noch besser geworden, wenn eine größere Kohlenzufuhr und ein geregelier Güterverkehr cine weiter- gehende Befriedigung der sehr lebhaften Nachfrage nah Kali seitens der Landwirtschaft gestattet hätte. Der Menge nach sind 17,5 vH Kalifalze wzniger i. J. 1918/19 gegenübsr 1917/18 gefördert worden ; ihr Wert ist dagegen um rund 20 vH gestiegen.

Bei den Salinen ist ein Gewinnrückgang um rund zwet Millionen Mark eingetreten, der in den sehr ungünstigen Betriebs- verhältnissen und dem \{ließlihen Ausfall der Saline zu Hohensalza begründet ist. Die Stedesalzerzeugung ging deswegen um rund 43 vH zurück.

Die Bernsteinwerke zu Königsberg haben gleihfalls im Berichtsjahre mit einem Verlust abact@lofen, wenn fich auch die Gewinnung an NRohbernstein um rund 49 vH gegenüber dem Vor- jahre erböht hat. Sie litt weiter wesentlich unter dem Einflusse der Kriegsfolgen und dementsprehend auch der Absaß. Wenn auch die Entlassung des Heeres eine Vermehrung der Arbeitskräfte herbeiführte, so gingen andererseits die Acbeitsleistungen zurü. p wurde die Gewinnung dur die E der vielen Arbeitseinstellungen der Berg- und Eisenbahnarbeiter hervorgerufenen unregelmäßigen und völlig unzureihenden Lieferungen an Betriebskohlen stark beein- flußt. Die Absaßmöglichkeiten konnten daher nicht in dem not- wendigen und wünschenswerten Umfange ausgenußt werden. Der Wert des gewonnenen Rohbernsteins \tieg zwar gegenüber dem Vor- jahre um rund 167,5 vH, in noch größerem Maße aber erhöhten ih die Betriebskosten. Unter den LereiGenden ungünstigen Verhältnissen war ein rechnungsmäßiger Betriebszushufß im Betrage von 1,2 Million Mark erforderli, während der bilanzmäßige Verlust rund 316 000 beträgt. ; h

Verlustbetriebe waren ferner die drei \staatlihen Braunkohlen- werke, die Steinbrüche und die Badeanstalten. Die kleinen staatlihen Braunkohlenbetriebe konnten die erhöhten Ausztben für Whne und Materialien nicht ohne namhafte Barzuschüsse tragen. Der Nüdersdorfer Kalk steinbrucch war infolge des Darnieder- liegens der Bautätigkeit auch nicht imstande, zu einem wirtschaftlichen Ergebnis zu gelangen. Bilanzmäßige Verluste der staatlihen Bade - anlaTten sind dadur verringert worden, daß das Bad Oeyn- hausen infolge besonders ablsreiden Besuches von Kurgästen erhöhte Einnahmen zu verzeichnen hatte.

1, Unter Gm tlanen.

2. E ote, Berlust- u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

7 Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c: | 5.

Verlosung 2c. von Wertpapieren. Kommnanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

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1) Untersuchungs- \achen.

[52177] ten Ves Gegen den unten bef

tember 1882, 2.

&lensburg, zuleßt in der Militärarrest- | mit Hof,

die Untersuchungshaft wegen Erpressung 2e. verhängt.

in Altona, Herderstraße (Nes.-Inf.-Negts. Se zum Weitertransport hierher ab-

zuliefern. Der Gerichtsherr: [52013]

Blatt Nr. 4608 (eingetragene Eigentümer | zeichneten am 27. Juli 1920, dem Tage der Ein- tragung des Versteigerungsvermerks: die | termin seine Nehte anzumelden und die : Geschwister Reitkneht, 1. Elsbeth Karola | Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die | Handelsgesegbuhs vom 10. Mai 1897 | Justizrat Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen | und des Artikels 6 des zu diesem Geseh | hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes ergangenen SE Enn Pg Ege offentlich An vbudi LREIA n LE E un

, rundbuch von Thumby Band T Blatt 23 Düsseldorf, den 7. August 1990.

Die Polizeiverwa In Vertretung: (Unterschrift).

Erledigung.

Bertha Martha, geboren am 19. Sep- Agnes Elise Mathilde | wird. L: Antonie, geboren am „14. ‘März 1884) egen ! riebenen ehem. | eingetragene Grundstück: Vorderwohnhaus Musketier, Heizer Hermann Christian | Grüner Weg 115 mit rechtem Seiten- [52476] Kohrt, geb. am 14. Novernber 1897 in | flügel, Vorderwohnhaus Blumenstr. 16

ro Es wird ersucht, thn zu ver- Nußungöwert 15 690 Æ, Gebäudesteuer- haften and in die Militärarrestanstalt T | rolle Nr. 1779. 85. K. 62. 20, n Al ze (VL Neg Berlin, den 7. August 1920. Nr. 31), oder an die nächste Militär- | Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 85. Aufgebot. Der Pumpenmachermeister Georg Keidel | oder einen Erneuerungs\hein auszugeben.

Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 2 4. dem wird auf den Anzeigenpreis ein Tenerungszushlag von 89 v. H, erhoben.

Elisabethstr. 42, | A./O. Lit. G Nr. 7 629 211 bis 7 629 213 | [52228]

Gericht

Stettin, den 27. Juli 1920. Das Amtsgericht. Abteilung 17.

Zahlungssperre. Auf Antrag des Landwirts Joh. Koch 4.

bekannt gema

/ l Gemarkung Berlin, Karten- : ) ' anftalt T Altona, welher flüchtig ist, 1st | blatt 43, Parzelle 1591/93, 10 gm | N Dehn E Eee | L Ou),

verschreibun l des Deutschen Reichs von

Nr. 4 891 181 über 500 4 verboten, an einen anderen Inhaber als den oben ge- nannten Antragsteller eine Leistung zu bewirken, (udbesaidere neue Zinsscheine [52227]

Die im Neichsanzeiger Nr. 111 vom ß, Grundsteuermutterrolle Art. 12979, | ber angeblich abhanden gekommenen Schuld- | 25. Mai 1920 uter Wp. 136/20 gesperrten der 9 prozentigen Anleihe | Wertpapiere sind ermittelt. D| Berlin, den 12. E 1920. Der Polizeipräsident. Erkennungsdienst. with Wertpapiersperrstelle. Wp. 186/20 | " Eernförde, den 4. August 1920.

Der am 21. März 1910 von der Pen-

v. Hammerstein, Beschreibung : Alter: 23 Jahre, Größe: ca. 1 m 68 cm, Statur: Blank, Haare : dunkel. Altona, den 6. gut 1990. Gericht der 18. Division, Amtsstelle Altona.

[52120] Stecfbrieferledigung.

Der am 3. Mai 1920 e Sted- brief gegen den Gefreiten Josef Dirckts von der 3. Komp. Inf.-Negts. 233 ist erledigt.

Justerburg, den 7. August 1920.

Gericht der Neichswelhrbrigade 1.

[52119] Haftbefehl gegen Wichert, Hermann, ledig, Kauf- mann und ehem. Neichswehrsoldat, aus Danzig. geb. 11, Mai 1889 in Danzig, wegen Achtungsverlezung und Vageporitn vor versammelter Mannschaft. Einl.-Ort: nächste Militärbeh örde. Drahtnachricht er- beten. Str.-Pr.-L. 152/20. München, den 6. August 1920. Gericht der früh. 1. Division.

9) Aufgebote, Ver- lust-und Fundsachen, Sustellungen u. dergl.

[52226] FJwwangEerne gerung,

Jn Wege der Zwangsvollstreckung soll am 2, November 1920, Vormittags 10 Uhr, Neue Friedrichftr. 13/15, Ill (drittes Stocwerk), Ziinmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Grüner Weg 115 und Blumenstr. 16, belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 91

in Höxter hat das Aufgebot des Mantels der Aîtie Neihe A Nr. 2253 der Mittel- deutschen Bodenkreditanstalt in Greiz, lautend wte folgt: „Mitteldeutshe Bodenkredit-Anstalt. Reihe A Aktie über Eintausend Mark Deutsche ung Der Inhaber dieser Aktie is für den Betrag von 1000 Mark Deutsche Reichs- wiyrung bei der Mitteldeutshen Boden- fredit-Anstalt als Aktionär mit allen D Aaen Rechten und Pflichten be- eiligt. Greiz, den 2. Dezember 1895. Mitteldeuts(ße Bodenkredit-Anstalt. Der Aufsichtsrat. Der Vorstand: Hofmann. Stier. Eingetragen im Kontrollbuch Blatt 91 Nr. 2253. Der Kontrollbeamte : P. Meisel.“ beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Geriht auf Sonn- abend, den 4, März 1921, Mittags 12 Uhr, angeseßten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, anderenfalls deren Kraftlos- erklärung erfolgen wird. Greiz, den 4. August 1920, Das Amtsgericht. N 11. r. Wetzel.

[51275] Aufgebot. y

Max Thomessen in Wiesbaden, Kastellan- allee 72, hat das Aufgebot der fünf auf den Inhaber lautenden Aktien Nr. 295, 794, 1933, 4329 und 5103 über fe 1000 4 der Der oute, Anthracit-Kohlen- und Kokeswerke James Stevenson, Aktien- esellshaft, in Stettin, beantragt. Der Snbaber der Urkunden wird aufgefordert, pätestens in dem auf den 2. Juli 1921, Vormittags 11 Uhr, vox dem unter-

84, F. 740, 20.

ber die Sul per reau en der 5 9% Reichsanleihe von 1915 Nen. 1880858 und 1 880 8569 über je 1000 4 wird auf Antrag des Magistrats Frauen auf- gehoben. 84/154. F. 580. 18,

ult 1920,

erlin, den 20. Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 84.

[52444]

Am 20. Juli 1920 wurde in Karlsruhe neben Geld und anderen Segen ein Neichs\haßschein Nr. 422 Ut. & Nr. 11111 zu 10000 4 dur Einbruc)- diebstahl entwendet.

Karlsruhe, den 27, Juli 1920.

Der Staatsanwalt, 7:

Lauenstein. [52445] In der Zeit vom 1. Mai 1920 bis

24. Juli 1920 wurden in Karlsruhe folgende Kriegsanleihestüde : j

L AUGgamene Sahr 1914 Lit. B Nr. 184 494 zu 2000 4,

3. Kriegsanleihe R 1916 Ut. B Nr. 1 106 693 zu 2 M,

5. Kriegsanleihe Jahr 1916 Lit. C Nr. 9 163 413 zu 1000 M,

7. Kriegsanleihe Jahr 1917 Lit. © Nr. 12 935 252 zu 1000 M ( :

durch Ginbrusdiebstah! entwendet. JIch ersuhe um zur Ermittelung der Papiere und des Täters dienliche Angaben.

Karlsruhe, den 2. August 1920.

Der Staatsanwalt, 7: Lauenstein.

[92458] Bekanutmachung.

Die auf den Kaufmann Josef Krey in Düsseldorf t ongetragenen SQUN er lGee bungen der 59% igen Reichsanleihe von 1916

schein find innerhalb ¿weier Monate | Kinder :

bei uns zu melden, widrigenfalls für diesen | 22. August 1912 zu

DESCTng Gan eine Grsazurkunde aus- | 2. Karoline Pik, geb. 17. Juli 1914 zu e

gestellt wird.

„Arminia Dr. Dorn.

[51566]

mentsvo

D Lebensversiherungsbank,

Berlin, den 9. August 1920. Étiengesell\

Der Nittergutsbelther Frig (Friedri)

er ttterguiêdenBer T riedr ) von Wiglelhaus in Shönwig, G Testa- | [46822] strecker über den Nachla

6. Erwerb3- und Wirtschaftsgenossenschaften.

7. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

8. Unfall- und JInvaliditäts- 2c. Versicherung.

9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

Außer-

Aufgebot. Zimmer 103 11, anberaumten Aufgebots- | über je 100 .4 sind in Verlust geraten. Der Landmann e Emil Delfs in Dies wird auf Grund des § 367 des | Hakelmark, vertreten dnrch Nechtsanwalt

Matthiessen in Eckernförde,

in Abt. 11T Nr. 5 für die Spar- und tung. Leihkasse in Eckernförde eingetragene Hypothek von 900 4 beantragt. er Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. November 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls

(bteilung TV. | je Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen

Das Amtsgericht.

Berlin, den 11. August 1920, sions- und Le Fern s-Ufklien- | [52129] i „Mitte, gesellschaft „Deutscher Anker“ iv Berlin| Um Mitteilung über den derzeitigen Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 84, ausgefertigte Lebensvbersicherungs\chein | Aufenthalt der am 2. August 1890 A [62226] Nr. 25 008 des Herrn Ludwig Meinke in | Dickenschied, Kreis Simmern, geborenen Nr. 2253. Die „gablunatsveree vom 14. August | Brieg ist abhandengekommen. Etwaige | Frau Katharina Jungbluth, geborene 1918 ü Ansprüche Dritter aus dem Versicherungs- und deren

A verwitwete Pi . Luise acn R irn a. Nahe,

Kirn a. Nahe, 3. Jakob Pid, geb. 7. Juli 1916 zu Kirn a. ae zu den Akten des Amtsgerichts, Abt. 35, 356 Pi. VII 51, aft in München. | wird ersucht.

Frankfurt a. M., den 7. August 1920. Das Amtsgericht. Abteilung 35.

ppa, Dr. Trefzer.

des | Der Sertary Brüsseler in Aachen, ge-

st am 4. Mai 1914, ist er-

verstorbenen Nittergutsbesißers Fr bard Ri a Stelle vel Lantilienanites

von Wichelhaus aus Norok, vertreten dur die Nechtsanwälte pi n

at Dr. Ernst Ba

r und Dr. Frit Ball in Berlin, Potsdamer | #! Uhren. Straße s Lat das Aufgebot nos Aachen, den 21. Juki 1920.

Ku s \ Seinbs des Gewerken Fred von Wichel- über

haus in Norok,

zwar die Kuxe

1000 Kure ein werks onsol

Das Amtsgericht. Abteilung 3. O. S, 5 Kure und S

. 90-—124 (52236 petcilten Steinkobleaber Auf Grund der Verordnung der Preußi-

dierte Steinkohlengrube hen Staatsregierung, betreffend die Aende-

„Nord“ in Gleiwiß, Oberbergamtsbezirk | kungen von Familiennamen, vom 3. No-

Breslau, eingetragen im G

Bergwerke Kre kreis Gleiwiß im Gewerkenbu

Nummer 2, verzeichnet, beantragt. Der

Papeber der Urriabe e wird aufgefordert 08 und ihren am 21. A L estens in dem auf den 4 ;

1921, Vormittags 81 Uhr, vor dem | Hermann Wilhelm

unterzeihneten Gericht, Helfri

anberaumten Aufgebotstermine seine Necte | Delfri

anzumelden und die Urkunde vorzulegen,

Band 11 Blatt Nr, 78, | 1919, wird die am 23. November 1886

in Suleyken geborene Wi i

Ÿ guf Seite 1, laufende | line Shneider in Dullen ermichtigt für

15 in

ierunsken geborenen unehelichen Sohn

neider an Stelle

immer Nr. 241, | des A O neider den Namen Allenstein, den 19. Juli 1920.

Juni

widrigenfalls die Kraftloserklärung der Die interalliierte Kommission für die Ver-

Urkunde erfolgen wird. 4. 7, 45/20. Gleiwitz, den 6. August 1920. Das Amtsge dit. L

waltung und Abstimmung in Allenstein. (L. S) Fontanges. ens

Brüsseler den Familiennamen Söhnen

vember 1919 und des Artikels 95 des is Tost-Gleiwiß e Vertrags von Versailles vom 28. Juni

7 i) I E O AMC S RES O S E A E A A E T P L

SET Er B B B T T L? R E S TIRCIR A D Ai Be x VCNÉOR E C4 D E E E L E E T AUR AM E E S Tr D:

R FHR »ck E N s L E E F M ZEIE F REL;E S T T EE SI GERE D Zat E aa FARÔ T: RC F C R Z R

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