1920 / 184 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Archäologie; sie ist in zunächst begrenztem

frage für die deutsche S. ie 2 wurden näher

Rahmen möglich, dahèc notwendig. Die Aufgaben umschrieben. Herr von Wilamowiß-Moellendor]f legte vor „Melaæn1ip p e“, eine Untersuchung, welche Gedanken setnes ocfallenen Schülers H. Petersen verwertet. Die Hyginfavel 186 gibt nicht den Inhalt der „gefangenen Melanippe“ des (Guripides, wenn fle auch diese und die „weise VMéelanippe“ benußt. Von keiner von betden läßt sich der Jnhalt und Aufbau vollkommen herstellen, wohl aber einige Szenen. Auch ihre Aufführungszeit läßt sich mt näher um- grenzen als auf die Jahre von etwa 425: bis 413. Es scheint, daß Curipides Gründungslegenden und Genealogien böotishz- Städte dramatisiert hat, die noch keine poetische Bearbeitung gefunden hatten. Nicht nur Hippo, cie als Fuchs\tuie in der weisen Véelanippe etne Rolle spielte, sondecn au andere Personen sind ganz oder halb ver- menschlicht aus roßgestaltigen Dämonen, auf deren Geltung in der yrimitiven Phantañe der Griechen sich manche Folgerungen zichen lassen. Vas auswärtige Mitglied der philojophisch-historischen Klasse, Herr Huao Schuchardt in Graz, Ae: „Sr kurs zu Sprachursprung Ul." Nach einer Reihe allgemeiner Be- merkungen werden Veranschaulihungen {einer Theorie aus bestimmten Sprachen (Kymrish und Malaiisä)) gegeben.

Jn der an demselben Tage abgehaltenen Sißung der physi- kalish-mathematischen Klasse sprach Herr Plan ber die Ableitung des Gesebes3s der Cnergiever- teilung im Normalspektrum. Ausgehend von dem Kirch- hoff\chen Saße, daß eine nach, außen abgeschlossene Strahlung immer dann die normale Energieverteilung besiht, wenn sie sih mit irgend- einem materiellen Koryer von Aletdinäfteer Temperatur in stationörem Energieaustausch befindet, gelangt man bei gewissen An- nahmen über die Bedingungen des thermodynamifchen und des elektro- dynamisZen Gleichgewichts zu einem bestimmten Ausdruck des Energie-

verteiluagsgesebes, wie zunächst für die klassische Theorie, sodann für die beiten Formen der Quantentheorie erläutert wird.

im 29, Juli hielt die Akademie eine Gesamtsibun g. Herr Hinbe sprach über Clausewiß! Lehre von der Ver- \chtiedenartigkeit der Kriege. Die: „Nachricht“ von 1827 markiert den Uebergang von einem älteren Stadium, das, wesentilich

militärish orientiert, dèn Gegensaß der Kriege mit und ohne große Entscheidung betont (Buch 6 und 7), zu einem jüngèren, das die Be- stimmung des militärischen Zieles auf den politishen Zweck des Krieaes bearüindet und zu dem Gegenscz des Krieges mit absolutem Ziel (Niederwerfung des Gegners) und mit beschränktem Ziel ge- langt (Buch 8). Ueber den Gegensähen macht sich aber von Anfang an die Einheit eines Zweckzusammenhanges geltend, der {ließlich in per maßacbenden Formulierung des allein vollendeten ersten Kapitels den Artunterschied in Gradunterschiede aufgelöst und an die Stelle cines absoluten Zieles den relativistishen Gedanken einer Annäherung an die abstrakte Gestalt des Krieges nah Maßgabe der politischen Bedingungen gesebt hat. Die von Clausewiß ausgegangene Del- brüdshe Theorte ber Nicderwerfungs- und Ermattungsstrategie knüpft mehr an das ältere als an das jüngere Stadium an. Herr Eng - lor überreihte vom „Pflanzenreih“ die Hefbe 71 bis 74 (Leipzig

1 0O0N0 1920).

vemie hat das ordentlicho Mitglied der philosophisch-Histo- se Herrn Dres sol am 17. Juli durch den Tod verloren.

Dex Abdruck der wissenshäftliGen Mittetluns- gen der Akademie z bis guf weiteres wegen der ungeheuren (Steigerung der Drucikosten unterbletben.

Kure Anzeigen neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. Einsendungen. sind nux an ‘die Schriftleitung, Wil- helmstr. 32, zu richten, Rücksendung findet in keinem Falle start. terre von Bodo Berlag Frankenstein und

Det Oe Dickinfon).

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Wagner, Leivzig. Mi.

Ausgewählte Gedichte: von Heinrich Gutberlet, A . Ua C4544 tp s x E 4. 444 s 4A I d

Berlag ¿Frankenstein und Waqner, Leipzig. Preis 6 M.

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PRURS M111 A S N SEUON E ATTEE M RERZ A COLIN Y “4 L A A MVC R T

* Verkehrswesen. Jur Erhöhung der Fernsprechgebühren. Die Zeitungsmeldungen, daß infolge des neuen Fernspreh-

gebührengeseßcs ein so unverhältnismäßig starker Rückgang in der

Zahl der Fernsprechanschlüsse zu verzeichnen sei, daß die erwarteten .

Mehreinnahmen ausbleiben, treffen niht zu. Jm ganzen sind aus Anlaß der Gebührenerhöhung nah Mitteilungen, die der P: minister dem Neichstag Hat zugehen lassen (Neichstagedrucksache Nr. 410), von 1649 398 am L. Mai im ganzen MNeiche vorhandenen Sprechstellen 116 266, d. #. 7,05 vH, gekündigt worden. Die Zahlen verteilen sih auf die cinzelnen Anschlußgruppen, wie folgt: Es sind getundigt worden von 390 761 Anschlüssen 601 vH, von 485 269 Anschlüssen gegen Grund- und Gesprähsgebühr 57 468, bas Nb 19 O von 481 237 Nebenanschlüssen für den Inhaber des Hauptanschlusses 17 214, das sind 3,98 vH von 92 132 Nebenanschlüssen für andere Personen 6 066, das sind

O hE 6,09 V.

gegen Pauschgebühr 35 518, das sind

Außerdem sind von 141 639 noch unerledigten Anträgen auf Her-

stellung neuer Anschlüsse 20 171, das sind 142 vH, zurückgezogen worden. Dem Abgange von insgesamt 124 502 Sprechstellen (ein- \hließlich der FRündigungen, die aus anderen Gründen stattgefunden haben) stechen hiernach 117 944 Anträge auf Herstellung neuer An- {chlüsse gegenüber.

Im Bebiete der. früheren Neichstelegraphenverwaltung sind ver- hältnismcßig die meisten Hauptanschlüsse gegen ‘Pauscgebühr im Oherpostdirektionsbezirk Cassel 10,7 vH —, die meisten Haupt- ansblüsse geaen Grund- und Gesprächsgebühr im Oberpostdirektions- bezirk Braunschweig 22,7 vH gekündigt worden. Die niedrigsten Zahlen hat der Oberpostdirektionsbezirk Düsseldorf aufzuweisen, wo nur 14 vH aller Anschlüsse gegen Pauschgebühr und 4,34 vH aller Anschlüsse geaen Grundgebühr gekündigt worden sind. In Bayern sind 6,94 H der Pauschaebührenanschlüsse und 14,65 vH der Grundagebührenanschlüsse gekündigt worden. In Württemberg ist die Zahl der Kündigungen verhältnismäßig am größten, nämli 22,70 vH bei den Pauschgebührenanschlüssen und 42,9 vH bei den Grundgebührenanschlüssen. Das erklärt sich daraus, daß die Fern sprecbacbühren in Württemberg bisher wesentlich niedriger waren als im früheren Neicbépostgebiet. :

_Die Zahlen werden wahrscheinlih beträhtlih zurückgehen, weil viele Kündiagungen, die offensih!lich nur zum Zeichen des Widerspruchs gegen die Gebührenerhößhungen ausgesprohen worden sind, wieder zurükaezogen werden. Das wird in noch größerem Umfange geschehen, wenn die für die Entrichtung des einmaligen Beitrags zum Ausbau des Fernsprechneßes verwaltungéseitig getroffenen Gr!eihlerungen in der Oeffentlichkeit weiter bekannt geworden sind. Nach dem Geseß kann die, Zahlung des Beitrags einmalig oder, wo ein wirtschoftliches Bedürfnis vorliegt, in vierteljährliben Raten von 250 A erfolgen. Die Verwaltung wird jedoch den Beitrag allgemein in viertel- jährlichen Teilzahlungen ohne Nahprüfung des Bedürf- nisses einzichen, ' soweit “er nicht freiwillig von den Teilnehmern in einer Summe gezahlt wird. Wo die wirtschoftliche Lage des Teil- nehiners noch weitergehende Crleichterungen erforderlih macht, sollen die vierteliährliden Teilzahlunaen bei Hauptanschlüssen auf 100 4 und bei Nebenanschlüssen auf 59 4 herabaeseßt werden. Außerdem ist för die Aufbrinaung des Fernsprechbeitrags noch folgende Er - leichterung geschaffen worden: Die Deutsche Volksver- siheruna, A-G. in Berlin-Schöneberg, hat sih verpflichtet, auf Antrag der Teilnehmer den einmaligen Beitrag für sie zu leisten. Als Bergütung für thre Mühewaltimg und für ihr Risiko erhält fie außer einer einmaligen Einschreibgebühr von 2 vH jährlih 21s vH über den

| versicherung

Lombardzinsfuß dec Reichsbank, d. h. die Volksversicherung erhält von der Telegrapheiwerroaltung die geseßlich feitgelegten pnsen von 4 vP des Beitrags und außerdem einen Ueberzins, den die Fernsprechteil- nehmer zu zahlen haben. Die Zahlung an die Deutsche Volks- vermittelt die Telegraphenverwaltung,. Nah dem beutigen Stande des Reichsbank-Lombardzinsfußes hâtte also ein Teil- nehmer, der den Beitrag durch die Deutsche * «via acdin zahlen läßt, für einen Hauptan uu L 35 M aufzuwenden. Auf diese eise wird erreicht, daß die Verwaltung zu dem erforderlichen Kapital kommt, ohne daß der wirtschaftlih {wache Teilnehmer genötigt ist, seiner eigenen Wirtschaft Geldmittel zu entziehen. :

Die Deutsche Volksversicherung ist eine gemeinnüßige Gesell- schaft, an deren Gründung die wichtigsten deutschen Versichecungs- anstalten beteiligt sind. Zur Mitarbeit an den Aufgaben der Volks- versicherung sind die deutsGen Gewerkvereine, die Verbände der christ- lichen Gewerkschaften und eine Anzahl Arbeitervereine vertraglich bver- pflichtet. Zur Aufbringung der Geldmittel hat sich unter Führung der Deutschen Volksversicherung ein Konsortium gebildet, dem die meisten öffentlih-re{tlihen Versicherungsanstalten, darunter auch die „Volksfürsorge“, eine gewerkschastlich-genossenschaftliche Versicherungs- Aftiengesellshaft in Hamburg, beigetreten sind. Die bei dem Dar- lchnsgeschäft erzielten Gewinne kommen ebenso wie bei dem Ver- sicherungsgeschäft zum größten Teile den Versicherten wieder zugute.

Der Reichspostminister spricht in der erwähnten Drucksache die Hoffnung aus, doß dicse Lösung die Fernsprechteilnehmer beruhigen wird, indem sie den Beweis erbringt daß die Verwaltung nicht daran denkt, durch engherzige Maßnahmen den Verkehr abzudrosseln, sondern daß es ihr nur darauf ankommt, die Mittel aufzubringen die not- wendig sind, um den darniederliegenden Fernsprechbetrieb fo zu ver- bessern, daß er den Bedürfnissen der Teilnehmer genügt.

Das in der Entstehung begriffene Rei chsfunkneß dient der Entlastung der Telegraphenleitungen und zur Aushilfe bei Be- triebsstörungen in diesen Leitungen. Der Ausbau schreitet ständig fort. Vor kurzem 1st in Bayern die Funkleitstelle München in Betrieb acnommen worden, die in der Lage ist, mit folgenden Orten in Verkehr zu treten: Dortmund, Darmstadt, Konstanz, Düsseldorf, Frankfurt (Main), Leipzig, Stuttgart usw. Durch die lehtere Funk- leitstelle is Württemberg {on vor mehreren Wochen an das NReichs- funkneß angeschlossen worden.

Am 90. August wird der Postpaketverkehr mit dem Ausland annähernd im Umfang wie vor dem Kriege wicder auf- genommen. Nach einer Anzahl von Ländern kann die Wertangabe jedo nod nicht zugel«ssen werden, weil im beseßten Nheingebiet Ueherwachungsstellen no& fehlen. Ueber alles Weitere erteilen die Postanstalten Auskunft.

Pakete nah dem die Orte Bielibß, Dziediß, Teschen (Stadl), Skotshau und Ustron enthaltenden Teil des früheren österreichishen Ostschlesien sind bis auf weiteres nicht mehr zulässig. }

Theater und Mufi®f.

Deutsches Theater.

Im Deutscßen Theater hat die Sommerdirekltion Sladek gestern die Grotceske „Der Floh im Panzerhaus“ von Nobert Forster-Larrinaga, mit der fie vor einigen Jahren einen nachhaltigen Erfolg erzielt hatte, in ihren diesjährigen Spielplan aufgenommen. Wieder belustigte die Zuschauer die in dem von einem {chrullenhaften Alten erbauten Panzerhause abgetrennt von der Belt beschaulih lebende, absonderliche Menschengemeinschaft, in die dur das Entsyringen eines zu wissenschaftlihen Zwecken von einem der Insassen gefangen gehaltenen Floh3 Bewegung und Auf- regung kommt. Eine der früheren zum mindesten gleihwertige,

wenn. nicht „uno überlegene Darstellung verhalf auch gestern den drolligen Einfällen des Verfassers zu voller Wirkung. Er selbst

spielte gewandt und wißbzig eine der männlichen Hauptrollen. Sonst sind noch die Damen Brock, Stein, Ital und Gerlach-Jacobi, die Herren Wilhelmi, Schwannecke und Hülsen, die sh unter Direktor Sladeks Führung zu tadellosem Zusammenspiel vereinigten, mit An- erfennung zu nennen. S

Handel und Gewerbe.

Den Preis für Elektrolytkupfer hat die Vereinigung für deutshe Elektrolyt-Kupfer-Notiz nach einer Meldung des „W. T. B.“ vom gesirigen Tage auf 1982 4 festgeseßt.

Die Goldausbente in Transvaal betrug im Juli 1920, wie „W. T. B.“ berichtet, 736 099 Unzen im Werte von 3128 421 Pfd. Sterl, wovon 17 578 Unzen im Werte von 74 707 Psd. Sterl. auf die Distrikte außerhalb von Witwatersrand entfielen, gegen 715 957 Unzen im Werte von 3 042817 Pfd. Sterl. im Juni 1920 und 725 497 Unzen im Werte von 3 081 713 Pfd: Sterl. im Juli 1919. Am Eude des Monats waren in Goldminen 174 187, in Kohlenbergwerken 12 005 und in Diamantutinen 4521 Arbeiter E 6 att L

London, 16. August. (W. T. B.) Die englische Aus- fu hr im Monat Juli stellt einen Nekord dar, s e Handels- bilanz . hat fast den Vorkriegsbetrag vom Juli 1913 erreiht. Wie bercits gemeldet, betrug die Cinfuhr 163342 351 Pfund Sterling, d. h. 10276 591 Pfund Sterling mehr als im Juli 1919. Die Ausfuhr betrug 137451 904 Pfund Sterling, das bedeutet gegen den gleichen Monat des Vorjahres eine Zunahme von 72136 233 Pfund - Sterling, während sich die Wiederausfuhr auf 17 848 479 Pfund Sterling beläuft, d. i. eine Zunahme von 6 091 365 Pfund Sterling gegen das vorige Jahr.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts

459 50 G., Dynamit Nobel 233,50 G., 238,00 B.,

464,50 B,., L S è Ä Be 4 90 N C G E L QCN F y4 7 Gerbstoff Nenner 380,09 G., 390,00 B., Norddeutsche Jutefpinneret 144,00 G., 187,00 B., Lederwerke Wiemann —— G,, 340,00 B.,

Reiberstieg-Schiffswerft 246,25 bez., —,— B., Thörls Oelfabriken 405,00 bek E B, Wandsbeker Lederfabrik 281,00 G. 284,90 B,, Wintersche Papierfabriken 219,75 G., 227,29 B., ( 266,50 G., 270,50 B., Harburg - Wiener Gummi 265,25 bez, —— B,, Caoko 270,00 G., 289,00 B., D. Handels- u. Plan- tagenges. 580,00 G., 605,00 B., do. Genußsh. —,— G., 5400,00 D. Slomann Salpeter 1680,00 G., 1710,00 B,, Deutsh-Uebersee-Elektr. 825,00 G., 840,00 B., Jaluit - Gesellschast 550,00 G, b do. Genuß. 4350,00 G., 4450,00 B., Kolmannskop 320,00 G., 340,00 B., Neuguinea 795,00 G., 810,00 B., Otavi-Minen Aktien 775.00 G. 1000 B, Tendenz: Schwächer. j i

Köln, 17. August. (W. T. B.) Englische Noten 171,50 bis 172,50, Französische Noten 342,00—343,50, Belgische Noten 364,00 bis 367,00, Holländishe Noten 1557,50—1%565,00, Numänische Noten 100,50—102,00, Amerikanische Noten 47,00—48,00, Schiveiz. Noten 787,90—790,00. i E

Wien, 17. August. (W. T. B) Der um die Hauptstadt Polens entbrannte Gntscheidungskampf ließ auch heute die Börs c aus threr Zurückhaltung nicht heraustreten, so daß fic der Verkehr wieder in engen Grenzen bewegte. Die bisherige sreundliche Grund- stimmung vermochte sich jedoh zu behaupten. Zu Beginn begegneten wieder Bankaktien in Nachwirkung der in der - Frage der Vorkriegé- schulden getroffenen Abmachungen gesteigerter Nachfrage. Jm weiteren Verlaufe wandte sich das Interesse Südbahnaktièn zu, die namentlich durch die Kontremine aufgenommen wurden. Auf den übrigen Markt- gebieten ging es still zu. Nur im freien Valntenhandel herrschte AEUE größere Negsamkeit, begehrt waren namentli Reichamark und Nubelnoten.

W ien, 17. August. (W.T.B.) Türkische Lose 1700,00, Skaats- bahn 3310,00, Südbahn 749,00, Oesterreichische Kredit 948,00, Ungarische Kredit ——, Anglobank 728,00, Unionbank —,—, Bankverein 798,00, Länderbank 967,00, Oesterreichisd - Ungarische Bank 5250,00, Alpine Montan 3244,00, Prager Cisen 6950,00, Nima Muranyer 2970,00, Sfkodawerke 2350,00, Salgokohlen 5778,00, Brüxer Kohlen 6380,00, Galizia 20770,00, Waffen —,—, Lloyd-Aktien —,—, Poldihütte 2390,00, Daimler 1115,00, Oester- reichische Goldrente —,—, Oesterreichische Kronenrente 88,00, Februar- rente 91,75, Mairente 90,00, Ungarishe Goldrente —,—, Ungarische Kronenrente —,-—, Veitsher —,—, Siemens8-Schuckert 1508,00.

Wien, 17. August. (W. T. B.) Notierungen der Devisen- zentrale: Berlin 491,50 G., Amsterdam 6800,00 G., Zürich 3475,00 G, Koyenhagen 3150,00 G, Stockholm 4400,00 G., Christiania 3175,00G., Marknoten 489,50 G. N

Prag, 17. August. (W. T. B.) Notierungen der Devisen- zentrale: Berlin 122,2 G., Marknoten 121,25 G., Wien 25,00 G.

London, 16. August. (W.'T.B.) 2X 9% Englische Konsols 46! s, 5 9% Argentinier von 1886 90, 49% Brasilianer von 1889 59, 4 9% Sapyaner von 1899 544, 5 9% Merikanische Goldanleihe von 1899 48, 3 9% Portugiesen 394, 5 %/% Russen von 1906 28, 43 % Nussen von 1909 194, Baltimore and Ohio 46, Canadian Pacific 1573, Pennsylvania 55, Southern Pacific 124, Union Pacific 160, United States Steel Corvyoration 118, Nio Tinto 36, De Beers 20, Goldfields 15, Randmines 25/1. 32 % Kriegê- anleihe 682, 4 9% Siegesanleihe 773. Wechsel auf Paris 49,95, Wechsel auf Belgien 46,95, Wechsel auf Schweiz 21,88, Wed

—— M,

auf Holland 10,97, Wechsel auf New York 3,63/, Wechsel «..| |

Spanien 24,103, Wechsel auf Italien 73,75, Wechsel auf Deuisch- land 169,00. Privatdiskont 65/, Silber loko —. Paris, 16. August. (W. T. B.) Börse ges{lo}en. Amsterdam, 17. Angust. (W. T. B.) 10,99%, Wechsel auf Berlin 6,42%, Wechsel auf Paris 21,972, Wechsel auf Schweiz 50,274, Wechsel auf Wien 1,50, Wechsel auf Kopenhagen 45,90, Wechsel auf Stockholm 62,60, Wechsel auf Christiania 46,00, Wechsel auf New York 302,50, Wechsel auf Brüssel 23,40, Wechsel

auf Madrid 45,50, Wechsel auf Italien 15,00. 5 0% Nieder- |

ländische Staatsanleihe von 1915 86/g, 3 0/0 Niederländißche Staats- anleihe 513, Königlich Niederländ. Petroleum 724,00, Holland- Amerika-Linie 415,00, Me Handelsßank 237,50, Atchison, Topeka & bs 96,29, Nod Island —,—, Southern Pacific 109,00, Southern Railwoy —,—, Union Pacific 138,00, Angqaconda 125,00, United States Steel Corp. 1041/9. Fest.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Liverpool. 16. August. (W.T. B.) Baumwolle. UÜn- sa 5000 Ballen. Einfuhr 12 480 Ballen, davon amerikanische Baumwolle Ballen. August 24/32, September 23,64, Oktober 22,48.

Amerikanishe und Brasilianishe 36 Punkte niedriger, Aegyp- tische extra feine Ware 250 Punkte höher, andere 100 Punkte höher.

Aervouüautishes Observatorium.

Lindenberg, Kr. Beeskow. 17. August 1920. Drachenaufstieg von 5} a bis 67 a.

i Melative Wind Sechöhe | Luftdruck| Temperatur C | Feuchtig- Ges{hwind keit |Nichtung| Sekunde M A oben | unten 01 Richtung Sf

122 | 755,2 161 | 60 | SSO 2

300 739 18,0 50 S 6

500 721 16,5 50 SSW D

1000 | 680 | 134 6 |SWS| 4

1230 | 602 12/0 6 |SW¿S| 3

Heiter. Sicht 12 km. Bodeninversion bis 210 m von 16,19 auf 18,7 0.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Erstea Beilage.)

Nuhrrevier | Oberskesisches Nevier Anzahl der Wagen i

: am 16. August 1920 Gestellt. .. 18 203 49 Nicht gestellt . 769 Beladen zurück-

gestellt ; 17 840 7 461, ls am 17. August 1920 Bestellt. . 18 291 9 Nicht gestellt . ° Le Beladen zurück-

gestellt j 17 945 6 947.

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

_Hamburg, 17. August. (W. T. B.) Deutsh-Austr. ‘D.-Ge O G, 191,25 B., D. Dampfschiff. - Ges. Kvsmos 15.00 G 34 00 B., Deutsche Ostafrikalinie —,— G., —,— B., Hapag 179,00 G., 182,29 B., Hamburg-Südamerika 237,00 G., 239,00 B., Norddeutfcher Lloyd 172,590 G., 173,50 B., Vereinigte Elbeschiffahrt 296,00 G., 260,00 B, Schantungbahn 691,00 G., 698,00 B. Brasilianische Bank 390,00 G., 400,00 B., Allg. Elektr. - Ges. 292,90 G., 298,90 B., Deutsch-Luxemburger 299,00 G., 301,00 B,, Phönix 443,00 G., 448,00 B, Schuckert 207,00 G., 208,50 B. Alsen-Portland-Zement 310,00 G., 320,00 B., Anglo - Continental 238,00 G, 242,00 B., Asbest Calmon - 232,50 G., 235,50 B,, Hemmoor - Zement 245,00 G., 253,00 B., Curhav. Hochseefischerei

E E E a E Sr E F C E T T T A L E L A

Familiennachricßten.

Verlobt: Frl. Elisabeth Peiker mit dem Landwirt und Æutnant d. R. Herrn Max Pohl (Nieder Zedliß, Kr. Fraustadt). Frl. Erna Dalibor mit Herrn Friy Klekig, erstem Lehrer in Jasch- kowiß (Breslau).

Gestorben: Kaufmann Herr Woldemar Nönisch (Reichenb i. Shl.). Herr Generalmajor a. D. vou Séblecbtental cu

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. T y r o l, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher d *ftstell Nechnungsrat Mengering in E SUAE elle

Verlag der Geschäftsstelle" (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruterei Verlagsansta Berlin, Wilbelmstraße 39. S Drei Beilagen | (eins{ließlich Börsenbcilage) und Erste, Zweite und Dritte Dentral-Handelsreg!ster-Beilage.

fowie die Jnhaltsangabe Nr. 32 zu Nr. 5 des öffeutlichen Anzeigers

Merksche Guano |

do. Genußsh. 660,00 G., 670,00 B.

Wechsel auf London |

um Deutschen Reichsa

S A

ICre 184. L Amtliches.

(Fortseßung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Die Arbeitgeber des Einzelhandels (Kauf- män nischer Verein zum Os für Handel und Ge- werbe E. V. Soltau) und die Arbeitnehmer (Gewerk- \haftsbund- der eei Angestellten-Verbände, Orts- aus}chuß Soltau, Gewerkschaftsbund “der Ange- stellten, Ortsverband Soltau und Zentralverband der Angestellten) haben beantragt, den zwischen ihnen am 5. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Lufmänniihen An- gesteflien des Einzelhandels nab 8 2 der Verordnung vom 93. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Ortes Soltau für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31, August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1949 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen: straße 33, zu richten. Verlin, den 6. August 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe Schleswig-Holstein, Ortsgruppe Neumünster, der Deuische E Ortsverein Neu- münster, und der Zentralverband der Zimmerer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands, Zahl- stelle Noumünster, O beantragt, den zwischen ihnen am 23, Vuli 1929 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeiisbedingungen im Baugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 25. Dezember 1918 (Reichs-Gesebbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Neumünster, Tungendorf,

Brachenfeld, Gadeland und Willorf für allgemein verbindlich zu crilären.

Einwendungen gegen diesen Anirag können bis zum 31. August 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1929 an das Reich8arbeitsministerium, Berlin, Luisen- straßé 33, zu rihlei.

Berlin, den 7. August 1920.

Der Neichsarbeitsminister.

C

J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der LZentralverband der Maschinisten und Heizer fowie Berufsgenossen Deutschlands, Geschäftsstelle (Groß-BVerlin, in Berlin 80. 16, Engelufer 15, hat bean- tragt, den zwischen ihm und dem Arbeitgeberverband im Einzelhandel Groß-Berlin E. V. am 10. Juli 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen sür die Maschinisten, Heizer, Schmierer und Maschinenwärier im Einzelhandel gemäß § 2 der Ver- orduung vom 23, Dezember 1918 (Reichs-Gesebßbl. S. 1456) für das Gebiet der Einheitsgemeinde Groß Berlin für allgemein verbinolich zu erklären.

Einwendunaen gegen diesen Antrag

können bis zum

31. August 1920 erhoben werden und find unter Nummer VI. R. 1947. an das Reichsarbeitsministerium, Verlin, Luisen- siraZe 33, zu richten.

N

Berlin, den 11. August 1920. Der Reichgarbeitsminister. F. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Arßbeitsgemeinshaft der Kaufmännischen Recrbände, Oritsausshuß Karls3ruhe, in Karlsruhe, Sofiensiraße 38, die Arbeitsgemeinschafi der Kauf- männischen Vereine für weiblihe Angestellte und das Orts - Kartell freier Angestelltenverbände Karlsruhe i. B. haben beantragt, die zwischen der Detgillisten-Vereinigung Karlsruhe E. V., dem Zentralverband des deutshen Großhandels E. V., Ortsgruppe Karlsruhe, und der siebener Kom-

mission der Angestellten Karlsruhe am 29, Oktober

1919 abgeschlossene Vereinbarung, betreffend Erhöhung der Teuerungszulage sowie den von den Karlsruher Verbänden des Groß- und Kleinhandels und den Angestellten anerkannten Schiedsspruch des Schlichtungsaus\shusses Karlsruhe, vom 16. Februar 1920 für die kaufmännischen Angestellten im Groß- und Kleinhandel gemäß § 2 der Mens vom 23. De- zember 1918 (Neichs-Gesepbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt. Karlsruhe einschließlih der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären. «

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum VI. R. 426 an das Neichsarbeitsministerimn in Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 12. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 1095 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: ____Der zwischen dem Arbeitgeberverband des deutschen Seifenhandels und verwandter Zweige, Groß Berlin, und dem Zentraloerband der e Ne Bezirk Groß ‘Berlin, am

29. Mai 1920 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein | : ans] T j | Königsberg, am 30. April 1920 abgeschlossene Tarifvertrag

verbindlichen Tarifvertrag vom 17. Januar 1920 wird zur Regelung dér Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten des Seifenhandels gemäß § 2

5. September 1920 erhoben werden und sind unter Immer"

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ESrste Beilage

Berlin, Mitiwoch, den 18. August

der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs - Geseßbl. S. 1456) für das Tarifgebiet des Tarifvertrags vom 17. Ja- nuar 1920 für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginni mit dem 1. April 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Ziminer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des NReichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

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von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 10. August 1920. Der Negisterführer.

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Bekanntmachung.

Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 34 lfd. Nr. 3 des Tarifcegisters, betreffend den Tarifvertrag für die kauf- männischen Angestellten im Speditions-, Rollfuhr- und Möbel- iransportgewerbe im Gebiet der Stadt Leipzig und der einge- meindeten Vororte eingetragen worden:

Die zwischen den bisherigen Vertragsparieien abgeschlossenen, am 1. Januar, 1. März und 1. April 1920 in Kraft ge- tretenen Abänderungen zu dem allgemein verbindlichen Tarif- vertrag vom 7. November 1919 werden für denselben Berufs- freis und das gleiche Tarifgebiet je mit Wirkung vom 1. Januac, 1. März und 1. April 1920 für allgemein ver- bindlich erïlärt.

Pansfe.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

__ Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 8

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 19. August 1920.

Der Negisterführer.

Pansfe.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. August 1920 is auf Blatt 477 laufende Nr. 3 und Blait 1409 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwishen dem Verband Lübeckisher Kleinhandels- vereine E. V. in Lübeck und dem Deutschen Transportarbeiter- verband, Ortsverwaltung Lübeck, am 18. Juni 1920 ah- geschlossene weitere Nachtrag zu dem allgemein verbind- lihen Tarifvertrage vom 2. August 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Kleinhandel mit Ausnahme der Blumengeschäfte wird für diesen Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reihs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Lübeck gleichfalls für O verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 18, Juni 1920.

Der Reichsarbeitsminister. F. A.: Hausmann.

__ Das Tarifregister und die Registerakten können im Neich8arbeits- ministecium, Berlin NW. 6, Luisenskraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. /

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. August 1920.

Der Registerführer. Pan fe.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 1415 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwishen dem Verein selbständiger Handels- und Gewerbetreibender Beeskow's und dem Zentralverband der An- gestellten, Ortsgruppe Beeskow, am 20. Mai 1920 abge- schlossene Tarifvertrag . wird zur Negelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Beeskow für all- gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be- ginnt mit dem 1. Juli 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handelszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.

Der Neichgarhbeitsminister. J. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarheits- mînisteriuum, Berlin NW. 6, Luisenitraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werben. i

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsminifieriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Grstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. August 1920.

Der Registerführer. Pause.

Bekanntmachung.

Unker dem 10. August 1920 ist auf Blatt 1407 des Tarif- registers eingetragen worden : H M Der zwischen dem Ostpreußischen Arbeitgeberverband für Handel, Jndustrie und Gewerbe E. V., Sig Königsberg, und dem Deutschen Transportarbcilerverband, Ortsverwaltung

zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Transport- gewerbe (Fuhrwesen und Spedition) mit Ausnahme des

n3eiger und Preußischen StaatSanzeiger

1920

Tagaraler eaen wird für diesen Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesesbl. S. 1456) für das innerhalb der Ringchaussee der Stadt Königsberg i. Pr. gelegene Gebiet für allgemein verbindlich erflärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem

1. Juni 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Hau3mann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der fans, en Dierftstunden eingeschen werden. /

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifyertrag infolge der Erklärung des NReichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. August 1920. Der Registerführer. Pan fe.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. August 1920 ist auf Blait 1406 des Tarif registers eingetragen worden : i

Der zwischen dem Verein selbständiger Kaufleute des Kreises Fishhausen, Oxtsverein Ostseebad Kranz, und dem Gewerkschastsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, Orts- arau Königsberg Opr., am 10. Juni 1920 abgeschlossene Tarifvertrag wird zur Regelung der Gehalts- und An- stellungsbedingungen der kaufmännischen g Maire in kauf» inännishen Betrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (NReichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Ostseebades Kranz für allgemein verbindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Juli 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fach- tarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels- zweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereih des allgemeinen Tarif- vertrages aus. 5

Der Reich3arbeitsminister. F. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraßc 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werdm

Arbeitgeber und A eheitnebmes, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können. von den Vcrtragsparteien cinen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. August 1920.

Der Registerführer.

Panse.

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Unker dem 10. August 1920 ist auf Blatt 891 lfd. Nr. 3 des Tarifregisters eingeiragen worden:

Der zwischen dem Verband der Kleinhandelsvereine zu Chemnigz E. V., dem Gewerkschastsbund kaufmännischer An- gestelltenverbände, Ortsausshuß Chemniß, dem Zentralverband der Angestellten, Bezirk Chemniß, und dem Gewertschaftsbund der Angestellten, Ortsverband Chemniß, am 22. Mai 1920 ab- geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Behalts- 1nd Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Kleinhandel mit Ausshluß der Drogisten und Buchhändler wird für diesen Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 93. Dezember 1918 (Reichs-Gesebbl. S. 1456) für das Gebict der Stadt Chemnis und der Vororte Siegmar, Schöneu, Reichenbrand und Neustadt für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die allgemeine Verbigdlichkeit des Tarifvertrages vom 9. Dezember 1919 außer Kraft. Die allgemeine Verbindlichkeit ersireckt sich nit auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls fünftig für einen Kleinhoadelszweig ein besonderer Fachtarif- vertrag für allgemein verbindlih erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungs- bereich des allgemeiner Fachtarifvertrags aus.

Dec Reichsarbeitsminister. J. A.: Hausmann.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reid arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161i, während der regelinäßigen DienstPunden eingejeheu werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, önnen von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. August 1920.

Der Negisterführer. Panfe.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. August 1920 ist auf Blatt 1185 lfd. Nr. 3 des Tarifregisters eingetragen worden :

Die zwishen der Vereinigung Württembergischer Arbeit- geberverbände E. V., dem Bund der technischen Angestellten und Beamten, Geschäftsstelle für Süddeutschland, Stuttgart, dem Deutschen Werkmeisterverband, Düsseldorf, dem Deutsch- nationalen Handlungsgehilfenverband, dem Angesielltenverband des Buchhandels, Buch- und Zeituugsgeiwerdes, deim Gewerk- schaftsbund der Angestellten, dem Verband der weiblichen Handels- und Büroangestellten E. V., dem Zentralverband der Angestellten und dem Reichsverband der Angestellten mit Geltung vom 1. April 1920 vereinbarte Teuerungszulage zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 20. De- ember 1919 wird zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs- edingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten in der Industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Württemberg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J, A.: Hausmann,

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