1920 / 186 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

5s 7841581 8048265 266 438 530 531 8075830 8091237 8144618 8183598 8219411 8265883 bis 887 8350116 8365444.

von 1917 Januar-Juli-Zinsen: Lit. B zu 2000 #: Nr. 3130713 3135257 3206960. Lit. C zu 1000 Æ#: Nr. 10714294 10722912 10849352 10886239 11046637 11101439 bis 443 11155259 11158382 11198065 bis 067 11263250 11287710 bis 712 11328497 11440145 11462327 11588270 11688973 Nr. 6809628 6871554 7203933 7451205 206 7978413 417. Lit. E zu 7009623 7014166 7278143 7387527 528 T499151 7735944 945 7822528 7925707 8068323 8093621 8228177 8244040 Nr. 8415734 8494169 170 8524371 8704330 8845693

7822719 bis

10737622 bis 624 10788241 242

zu 9500 M: 7046465 466 7075718 7083837 7527008 bis 6990418 6992650 633 7201340

G zu 100 Æ#: 784 bis 786 8575376 8853737 8948041 8955999 9117527 9152800 9227556 9350393 bis » 9571026 bis 029 9587063 10580003 11045050 11067471.

von 1917 April-Oktober-Zinsen Lit. A zu 5000 4: Nr. 1905507 bis 509 2000861. Lit. B zu 2000 A: Nr. 3768876. [2515134 bis 136

372 8526747

208 10133394

12888445 bis 448 12972073 13210868 bis 874 13265498 499 13292665 13761250 bis Nr. 8138292 8427828 8509797 798 81 382 619 629 630 8655172 8720924 8852893. Nr. 8331609 625 bis 628 8337913 8687188 Bis 190 8739228 8980884 Nr. 11212813 11233872 bis 874 11385048 11519119 11576182 183 11640119 120 11802830 831 12294029 12445890 12695678 13100728 bis 732 13130179. F von 1918 VFanuar-Jult-Zinsen : Lit. A zu 5000 M: Nr. 2535929, Lit. C zu 1000 #: 14504453 15040098 15306368 15385792 15403117 118 15505050 bis 057. Lit. D zu 500 M: Nr. 9732389 9801644 98323942 Nr. 9800978 979 9861707 708 9934607 10251330 bis 332 10877719 3 Lit. G& zu 100 #4:

13873924 929

zu 1000 A: Nr. 12443774

8631448 8636:

8527423 bis 4295 9242896. Lit. G zu 100 : 11349688 11355169 170

Nr. 4369715. Nr. 14012361

i Nr. 13713499 13716184 bis 186 13753021 c 14096109 14357096 14395822 866 14531169 14633987 14717091 092 14718109 14881100 101 15062544 15385438 bis 445 16162281.

L, 4 prozentige Anleihe des Deutschen Neichs; von 1908: Ut. E zu 200 4: Nr. 79545 548.

1E, 34 Cvormals 4) prozentige Anleihe des Deutschen Neihs: von 1877: Ut. C zu 1000 4: Nr. 5188. : Lit. D zu 500 Æ: Nr. 2860 9661. Lit. V zu 200 Æ: Nr. 2784, von 1879: Ut. A zu 5000 4: Nr. 2841 3146.

V. 3Z{prozentige Anleihe des Deutschen Neichs:

von 1887 : Lit. D zu 500 Æ: Nr. 12110.

von 1888: Lit. © zu 1000 46: Nr. 82280. Lit. D zu 500 4: Nr. 81189 798. Lit. L zu 200 Æ: Nr. 119246 247.

V. 3 prozentige Anleihe des Deutschen Neihs: von 1891, 1892: Lit. D zu 500 #4: Nr. 71191 100348 bis 350. Lit, V zu 200 Æ: Nr. 71867 240552 563. April-Oktober-Zinsen: Nr, 37026 (27,

von 1902: Lit. C zu 1000 Æ#: Nr. 587487.

V. Nuslosbare 5 vrozentige Schatzanweisungen ves Deutschen Neichs: u 100 000 4: Nr. 251 bis 254. Serie VI Lit. B zu 50000 M: Nr. 2717 bis 726 798. Serie VI Lit. E zu 20000 #: Nr. 4078 416 bis 420. Serie VI Lit. E Nr. 35382 bis 385 36566 41109 Bis 117. Serie VIL Lit, G zu 2000 A: Nr. 69059 70357 358 72070 bis 100 107 bis 120 301 74271 bis 275 282 bis 285 291 293 bis 300 75332 bis 77624 Bis 533 T12 bis 715 721 bis 724 731 ias 739 745 bis Tol 758 bis 769. Serie VI Lit. U zu 1000 Æ: Nr. 118540 546 bis 550 130234 236 bis 238 137835 155004 008 } i k Serie VI Lit. T zu 500 M: p 59520 59820 61810 66002 008 009 012 bis 016. von 1915: Serie 1 Lit. G zu 2000 #: Nr. 131649.

V. Anslosbare 41 prozentige Schaßanweisungen des Deutschen Reichs:

von 1916: Serie VI Ut. G zu 2000 #: Nr. 233047. Serie VIL Lit. G zu 2000 #4: Nr. 236987. Serie IX Lit. N zu 100 4: Nr. 365856. Serie XVI Lit. N zu 100 #4: Nr. 401507. : Gruppe 333 Lit. V zu 50 Gruppe 039 Lit. T zu 1000 M: Nr. 1047608.

von 1918: Eruppe 3960 Lit. E zu 5000 Æ#: Nr. 570032.

V. 4 prozentige Schaßanweisungen des Deutschen Reichs: Fällig am 1. Mai 1916: Serie IT Lit. & zu 2000 4: erie IT Lit. H zu 1000 Æ#: Nr. 85094 095,

von 1914: Serie VI Lit. A 11 5000 M:

334 946 946 76491

Nr. 236625,

Nr. 56427.

IK. Unrverzinsliche Schatzanweisungen des Degtschen Neichs.

Fällig am ck. September 1918 Serie XXRIX Lit. M: Nr, 75067 568. Serie XXRIX Lit. T zu 10 Nr. 8247 bis 261.

Fällig am 2%. September 1918 Serie XLT Lit. G zu 10 000 4: Nr. 605 1884 885 3676 bis 678 9542 bis b46. Serie XLI Lit. J zu 1000 4: Nr. 493 2177 bis 181. am 30. Sevtember 1918 Serie XXXVTITl Lt. B zu Serie XXXVITII 1 000 000 4: Nr. 382 bis 386 545. Serie XXXVI!I Lit. E zu 100 000 4: Nr. 99 1415 4281 9283 bis 289 602 624 bis 626 6172 bis 177 470 Serte XXXVIIT vit. G zu 10000 Æ: Nr. 513 bis 519 2063 bis 070 3858 bis 860 4601 bis 605 693 bis 700 800 801 7232 bis 234 8449 bis 453 984 bis 988 9233 bis 388 389 900 901 his 903 11270 bis 276 723 724 13036 036 873 970 bis 972 14280 15068 bis-071 180 856 bis 862 16160 161 716 bis 720 17966 bis 271 273 bis 284 287 bis 289 18062 bis 070 763 bis 795 19345 bis 354 376 377 b21 622 626 bis 532 b41 bis 47 558 his 660 563 bis 570 575 676. Serie XXXVIIT Lit. J zu 1000 .4: Nr. 1001 bis 100 710 bis 729 762 bis 770 3266 bis 262 868 766 8633 9243 bis 268 10330 12198 bis 15671 18496 bis 500 §14 bis 843 20107 111 bis 120 194 bis 947 249 bis 202 296 bis 258 22870 bis 874 886 bis 893. Serie XXXVIIT Lit. K zu 500 Æ: Nr. 2834 835 977 8079 bis 081 298 299 516 623 766 964 bis 966. Serie 413 Lit. C zu 1 000 000 4: Nr. 93 his 95 110. Serie 414 Lit. E zu 100 000 Æ: Nr. 191 bis 160 371 bis 420 1350 bis 354 367 360 bis 364 788 bis 792 2892 bis 866, Serie 414 Lit. & zu 10 000 4: Nr. 31 bis 40 1001 bis 004 4021 bis 100,

Fällig am 10. Oktober 1918 : Nr. 855 bis 857.

830 837 his 839.

263 bis 257 10108 109

4831 bis 863 5760 bis

Serie 262 Lit. J zu 1000 4:

Fällig am 15. Februar 1919: Serie XLIX Lit. E zu 100 000.46: Nr. 701 bis 707 2738 bis 740 3720 bis 730. Serie XLIX Lit. zu 10 000 4: Nr. 4916 bis 920 6591 bis 593 749 bis 751 7432 10004 bis 011 12261 bis 270. Serie XLIX Lit. J zu 1000 #: Nr, 8322 bis 327 10015 bis 080 14165 bis 169 17528 bis 535 92390 bis 397. Serie XLIX Lit. K zu 500 Æ: Nr. 23 bis 27

Serie LI Lit, G zu 10000 Æ: Fällig am 16. März 1919: Reihe 567 Ut. J zu 1000 4

730 bis 630 3444 462 463 790. fallig anr 20. Februar 1919:

von 1919: ällig am 15. April 1919: Neihe 422 Ut. & zu 10000 #: Nr. 11028. Berlin, den 22. Juni 1920. Preußische Kontrolle der Stätspapiere. Petersen. Jochmann.

Berichtigung.

In dem in Nr. 185 des „Reichs- und Staatsanzeigers“ (Erste Beilage) veröffentlichten Verzeichnis der Original- züchter und Vermehrungs stellen für Wintersaat- getreide sind durch ein Versehen der Druckerei zwei Saat- qutwirtschaften an falscher Stelle eingereiht worden. Es sei daher richtiggestellt, daß die Saatgutwirtschaft von Strube in Schlanstedt und die Saatgutwirtschaft der H. W. von Wulffenschen Fideikommiß- und Allod- qüterverwaltung niht zur Provinz Schlesien, sondern zur Provinz Sachsen gehören, wo sie hinter der unter Nr. 14 aufgeführten Saatgutwirishaft von Dr. Ernst Sperling in Sinsleben einzufügen sind.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 174 des Nei hs-Geseß blatts enthält unter

Nr. 7730 ein Geseß, betreffend Aenderung des Geseßes E Postgebühren vom 29. April 1920, vom 11. Augusi 1920, und unter

Nr. 7731 eine Verordnung, betreffend Aenderung der Postordnung vom 28. Juli 1917, vom 28. Juli 1920.

Berlin, den 18. August 1920. Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen. Erlaß der Preußischen Staatsregierung, betreffend An- wendung des vereinfahten Enteignungsverfahrens zugunsten der den Braunkohlenwerken und Brikett- fabrik Grube Elfriede in Gohra bei Finsterwalde, Kreis Luckau, gehörigen Grube Elfriede bei Gohra.

Vom 16. Juli 1920.

Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver- einfahtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Geseßsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 (Geseßsamml. S. 57), vom 25. September 1915 (Gesebßsamml. S. 141) und vom 15. August 1918 (Geseßsamml. S. 144) wird bestimtnt, daß das vereinfahte Enteignungs- verfahren nach den Vorschristen dieser Verordnung bei der Ausübung des Enteignungsrechts, das den Braunkohlenwerken und Brikettfabrik Grube Elfriede in Gohra bei Finsterwalde, Kreis Luckau, zur Erweiterung des Tagebaues ihrer Grube Elfriede bei Gohra im genannten Kreise sowie zur Herstellun; von Auszuggleisen und anderen Tagebauanlagen durch Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 30. Juni 1920 verliehen ist, Anwendung zu finden hat.

Berlin, den 16. Juli 1920.

Die Preußische Staatsregierung. Braun. Fischbeck. Haenish. am Zhühoff. Oeser, Stegerwald. Severing. Lüdemann.

(me ————

Erlaß

der Preußischen Staatsregierung, betreffend An- wendung des vereinfachten Enteignung 8sverfahrens zugunsten des der Döllinger U abs m. b. H. in Elsterwerda gehörigen Braun kohlenber g- werks Ada bei Dóöllingen im Kreise Liebenwerda.

Vom 26. Juli 1920.

Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver- einfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Geseß- samml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März 1915 L S 57), vom 25. September 1915 (Geseßsamml. S. 141) und vom 15. August 1918 (Geseßsamml. S. 144) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nah den Vorschriften dieser Verordnung bei der Ausübung des Ent- eignungsrechts, das der Döllinger Derghauge sat m. b. H. in Elsterwerda zur Fortseßung des Bergwerksbetriebs ihres Braunkohlenbergwerks Ada bei Döllingen im Krèise Lieben- werda durch Erlaß der Preußishen Staatsregierung vom 8. Juli 1920 verliehen ist, Anwendung zu finden hat.

Berlin, den 26. Juli 1920. Die Preußische Staatsregierung.

Braun, li A 8 d 0 A am Zehnhoff.

4

Ministerium des Jnnern.

Die Preußische Staatsregierung hat auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgeseßzes vom 30. Juli 1888 (Gesegsamml. Seite 195) den Regierungsrat Dr. Windeck in Marienwerder um Stellvertreter des ersten Mitglieds des Begzirlksausschusses f Marienwerder auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Ober försterstelle Daun im Regierungsbezirk Trier ist zum 1. Oktober 1920 zu beseßen. Bewerbungen müssen bis zum 5. September eingehen.

Ministerium für T, Kunst und Volksbiidung.

Der Prorektor Dr. Stabenow aus Anflam ist zum Krei s\chulrat in Eberswalde ernannt worden.

a Ê———

Liste der im Rechnungsjahr 1919 für kraftlos erklärten Staats3schuldurkunden.

Y. Konsolidierte 4 prozentige Staatsanleihe: von 1908: Lit. A zu 5000 #: Nr. 419859 423196 197, Lit, O zu 1000 4: Nr. 958374 964202 969023 971316 1003935 1006247, Lit. D zu 500 4: Nr. 937567. Lit. F zu 200 Æ: Nr. 515267. Lit. J zu 100 4: Nr. 111614 115061. von 1911: Lit. C zu 1000 A4 Nr. 1103574.

A. Unfündbar seîtens des Staates bis 19% Lit. A zu 5000 #: Nr. 517446. P. Unkündbar Staates bis zum 1. April 1935 Lit. F zu 733989 990.

Lx. Konsolidvierte 3; (vormals 4) prozentige Staatsanleihe: 000 4: Nr. 20471. Lit. D zu Nr. 10493 30714 56348

Nr. 728415

von 1876—1879: Lit. B zu 2 500 M: Nr. 5862. Lit. E zu 200 #: 59532. Lit. F zu 200 4: Nr. 25809 79119.

von 1880: Lit. E zu 300 4: Nr. 116284.

von 1882: Lit. A zu 5000 4: Nr. 94583.

000 .#: Nr. 250205 bis 208. Lit. C 1400 401 443203 463001. Lit. V zu

09523. Lit. C zu 500 Æ: Nr. 502713 Nr. 293591 306122

Ut. D zu 500 4:

Nr. 294421.

von 1883: Lit. B zu 2 zu 1000 A: Nr. 395375 43 200 M: Nr. 262638.

von 1884: Lit. B zu 2000 #: Nr. 38 1000 4: Nr. 584423 621119. Lit. D 3 551114 603455 627884. Lit. F zu 200 Æ: 333545. Lit. H zu 150 4: Nr.

von 1885: Lit. D zu 500 Æ: 300 M: Nr. 908775. Lit. H zu

von 1894: Lit. D zu 590 Æ#: Nr. 375207 378181.

X, Kousolidierte 3¿prozentige Staatsanleihe: von 1885: Lit. B zu 2000 4: Nr. 15380. Lit. D zu 500 M: Nr. 33691 699. Lit. E zu 300 Æ: von 1886: Ut. F zu 200 #: Nr. 293 :

1888: Uit. D zu 500 4: Nr. 140887 bis 889. M: Nr. 145544. Lit. F zu 200 4: Nr. 37261. it. C zu 1000 A: Nr. 202839 245711. Lit. E z1i 300 M: Nr. 244278 302126 307996 316850. Lit. F zu 200 4: Nr. 98726.

von 1890: Ut. E zu 300 4: Nr. 599081.

von 1892, 1893, 1895: Lit. F zu 200 4: Nr. 226447. von 1905, 1906: Ut. V zu 200 4: Nr. 444257.

von 1909: Ut. D zu 500 4: Nr. 869615.

LVY. Konsolidierte 3 prozentige Staatsanleihe?

von 1892—1894: Lit. F zu 200 Æ: 1898: Lit. B zu 2000 4: Nr. 89176 177. Lit. F zu 200 M:

50563 60174.

Nr. 732743 758842. Lit. E zu 150 4: Nr. 152208.

Nr. 770823. Lit. F zu 209 4:

Nr. 4431 12219.

Lit. E zu 300 von 1889: L

Nr. 28326, von 1895, 1896, Lit. E zu 300 Æ: Nr. 154168 156881. Nr. 167750 bis 753. Lit. T zu 100 4: Nr. 13036. von 1903, 1904: Ut. F zu 200 A: Nr. 179978. V. Preußische 4 prozentige Schaßzanweistngen von 19182, fälsig am L. Nugust 1917; Sette IL Lit. F zu 1000 Æ: Nx. 228802. VI. Breußische 5 prozentige Schaßanweisungen von 1916, fällig am 1. Mai 1919; Serie L Lit. E zu 2000 Æ: Nr. 204300. Berlin, den 22. Juni 1920. e Kontrolle der Staatspapiere. Jochmann.

Bekanntmachung. Na Vorschrist des Geseßes vom 10. April 1572 (Geseßsamml!. S. 357) sind bekanntgemacht :

1. der Erlaß der Preußischen Staatsre 1920, betreffend die Verleihung des ( Frankfurter Gasgesellshaft in Frankfurt a. M.

Privatanschlußgleises e ihrem Betriebsgrundslück, durch ikreis Frankfurt a. M. N 1 24. Juli 1920; i: ischen Staatsregierung vom 29. Mai des Enteiguungsrechts an die reise Koblenz für die Wasser- das Amtsblatt der ausgegeben am

erung vom 17. Januar Fnteignungsrechts an die für den Bau

Frankfuct a. M. - West nach das Amtsblatt für den Stad S. 174, ausgegeben an . der Erlaß der Preuß L 1920, betrèffend die Verleihun Gemeinde Metternich im Land leitungganlage 2 in Koblenz 26. Juni 1920.

Bekanntmachung. _ Der Händlerin Henriette Kühne aus Caputh, Krughofstr. 30, habe ich auf Grund der Verordnung: vom 23. Sep- tember 1915 (NGBl. S. enständen-*des _ rungs- und Futtermitteln sowie rohen Natuxr- erzeugnissen, Heiz- und Leuchtstoffen untersagt. Belzig, den 16. August 1920. Der Landrat des Kreises Zauch-Belzig. F, V.: Martinius, Negierungsassessor.

täglichen insbesondere

(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

chtanitli Deutsches Netch.

__ Dur Artikel 299 a des Friedensvertrages sind grund\äß- lih alle sogenannten Vorkriegsverträge aufgehoben, oweit nicht im Artikel 299 und in der Anlage hinter Artikel 03 des Friedensvertrages Ausnahmen vorgesehen und Sonder- eln für bestimmte Verträge oder Vertragsgattungen auf- gestellt sind.

Gemäß Artikel 299 b werden von der oben erwähnten Aufhebung n i cht betroffen diejenigen Verträge, bei denen im Allgemeininieresse die Regierungen der alliiecten und afsoziierten Mächte, denen eine binnen sehs Monaten nah Jnkrafitreten des Friedensvertragçes ertlären, daß sie auf der Ausführung bestehen. dieser am 10. Juli d. J. abgelaufenen Frist haben Belgien, ‘ankreich, Jtalien und Jugoslawien Erklärungen abgegeben. Diese Erklärungen werden, soweit sie sich auf Einzelverträge beziehen, von der Reichsregierung durch Vermittlung der Landesregierungen ( Ministeriums für Handel und Gewerbe) an die deutschen Vertragsparteien weilergeleitet. Nur die amilichen Erklärungen, nicht private Mitteilungen ausländischer Vertragsparteien, können die Aufrechterhaltung einzelner Vorkriegsvertrge auf Grund des Artikels 299 þ des Friedens3vertrages herbeiführen.

Des weiteren haben die genannten Mächte durch frist- gemäße Erklärungen auf Grund des Artikels 299þ des Friedens- vertrages ganz allgemein eine Reihe“ von Vertragsgruppen aufrecht erhalten, und zwar:

Belgien und Frankreidch.

. Gesellschaftsverträge (contrats de sociétés), Verträge, die sih auf den Familienstand beziehen (contrats

)

be Verträge, die einem Mild- (contrats à titro charitable ou

er Vertragsparteien angehört,

Innerhalb

Vermitilung

relatiss au etatut familial 3. unentgeltlihe ‘oder entgeltli oder Unterhaltzwecke dienen gratuit ou onéreux ayant alimentaire), . Verträge, die irgend eine Freigebigkeit begründen (contrats ayant constitué des libéralités de quelque nature que

une portée

Jtalien.

1. die Gesellshaftsverträge (dei conbratti di socielà),

2. Verträge über Familienangelegenheiten (dei contratti stipulati in relazione a rapporti di famiglia),

3. die Verträge, welche Unterhaltsverpflichtungen zum Gegenstand hoben oder irgend welhen Wohltätigkeitszwecken dienen (dei contratti aventi Der oggetto preetazioni di carattere alimentare, od aventi comunque scopo di beneficenza),

4, Schenfungsverträge oder solhe Verträge, die Freigebigkeiten irgend welcher Art zum Gegenstand haben (dei contratti di domazione, od aventi comunque per oggetto liberalità di qualsiasi natura).

Bon der Britischen Regieruitg E Artikels 299b eine Erklärung eingegangen, deren Jnhalt wegen gewisser Zweifel zu- nädst zu einer Rücfrage Anlaß gegeben hat. Hierüber wird gegebenenfalls eine weitere Mitteilung in der Presse erfolgen.

Neber die Umstände, die das nach Artikel 299 b erfor-

derliche Allgemeininteresse begründen, sind von den alliierten

Î Regierungen bei der Uebermittelung der Erklärungen keine näheren Angaben gemacht worden, obwohl in vielen Fällen

aus dem Inhalt der Verträge kein Allgemeininteresse erkenn-

Ï har ist. Die Deutsche Regierung steht auf dem Standpunkt,

daz das Fehlen eines Allgemeininteresses im Streitfalle von

| dem deutschen Vertragsteil vor dem zuständigen Gericht als

Einwand geltend gemacht werden kann. Sie hat diese Auf- fassung den beteiligten gegnerischen Regierungen mit eteilt. Die Stellungnahme der Gerichte zu dieser Frage läßt sich

| naturgemäß nicht voraussehen. Gegen Entscheidungen, die über

diesen Punkt etwa zuungunsten des deutschen Vertragsteils

| von den alliierten Gerichten erlassen würden, könnte nach

Artikel 305 des Friedensvertrags der Gemischte Schied8gerichts- hof angerufen werden. Ob die Frage des Allgemeininteresses auc ohne eine Klage des alliierten Vertragsteils auf Erfüllung im Wege der Feststellungsklage durch die deutsche Vertrag3- partei vor dem Gemiscten Schiedsgerichtsho} zur Ent- scheidung gebracht werden kann, wird davon abhängen, ob die Prozeßordnungen und die Rechtsprechung dieser Schiedsgerichts- höfe Feststellungsklagen zulassen. , i

Die Erklärungen der alliierten Regierungen haben die Wirkung, daß die privatrechtlihen Verträge

| zwischen den deutschen und ausländischen Vertragsparteien, auf

welche sich die Erklärungen beziehen, von der in Artikel- 299 a

- des Friedensvertrages ausgesprochenen Aufhebung nicht be-

troffen werden. Die Regelung der beiderseitigen Verpflich- tungen ist, wie bei jedem Vertrag, aus\schließlich Sache der Vertragsteile und richtet sich nah den Vorschriften des Privat- rechts. Es kann daher auch im Wege der freien Verein- barung zwischen den Parteien jede beliebige Abänderung oder

- sogar eine Aufhebung des Vertrages vorgenommen werden,

ohne daß das Reich oder die Länder hierzu ihre Genehmigung zu erteilen brauchen. Andererseits ist aber auch das Reich nicht

in der Lage, im Einzelfalle privatrechtliche Einwendungen der

deutschen Vertragsparteien gegen den Anspruch auf Erfüllung des Vertrages geltend zu machen. Falls es über solche Ein- wendungen nicht zu einer Einigung zwischen den Vertrags- parteien kommt, f haben die Gerichte zu entscheiden, und zwar nah Artikel 304 b des Frieden3vertrages die Gerichte der alliierten Staaten in denjenigen Fällen, in denen sie nah ihrem Landesgeseß zuständig sind soweit nicht der alliierte

\ oder assoziierte Vertragsteil selbst die Sache vor den Gemischten,

Schiedsgerichtshof bringt —, in den übrigen Fällen die Ge- mischten Schiedsgerichtshöfe. Steht das Urteil des Gerichts

Ì eines alliierten Staates mit den Bestimmungen im 3., 4., 5. - Ì oder 7. Abschnitt des Teils X des Friedensvertrags nicht im

Einklang, so kann die geschädigte Partei nah Artikel 305 des Friedensvertrags von dem Gemischten SchiedsgerichtShof Ab-

Hilfe verlangen. Die Gemischten Schiedsgerichtshöfe sind allein

zuständig für die Festseßung der im Artikel 299 b Absaß 2 des

- Friedensvertrages vorgesehenen angemessenen Entschädigung

wegen veränderter Handelsverhältniss

Von den Gemischten Schied8gerihts3höfen ist bisher nur der deutsch-ranzösische errichtet worden und in Tätigkeit getreten. Die Verfahrensordnung dieses Gerichts-

| hofes ist in Nr. 77 des Rei sgesebblattes 1920 veröffentlicht

worden. Die Bildung der übrigen Gemischten Schiedsgerichts- bôöfe is im Gange. Sie wird, soweit dies von der Deutschen

| Regierung abhängt, nah Möglichkeit beschleunigt.

Eine Sonderregelung enthält der Artikel 75 des

l Friedensvertrages für die vor der Besezung Elsaß-

Lothringens abgeschlossenen Verträge zwischen Elsaß-Lothringen und Deutschen. Diese Verträge bleiben grundsäßlih in Kraft. Die Französische Regierung hat aber das Recht, binnen sechs Monaten nah dem Inkrafttreten des Friedensvertrages im Allgemeininteresse die Auflösung solcher Verträge zu fordern. Sie hat von dieser Befugnis Gebrauch gemacht und der Deutschen Regierung eine umfangreiche Liste aufzulösender Einzelverträge mitgeteilt. Die beteiligten deutschen Vertrags- parteien werden von der Auflösung in gleicher Weise benach- rihtigt, wie dies oben hinsichtlih der Aufrechterhaltung von Vorkriegsverträgen angegeben ist. 4 B.)

Wie „W. T. B." erfährt, hat die deutsche Regie- rung anläßlich der Bewegung der Beamten im Saargebiet und der damit zusammenhängenden Erei nie

folgende Notean die Regierungskommission

des Saargebiets gerichtet: : 8 Die Beamten des Saargebiets haben am 9. August die Arbeit ein« «estellt, weil die Regierungskommission unter Ab@äaderung der be- stelenden Geseße, ohne dabei die durch den Friedensvertrag vorge» driebenen Förmlid;feiten zu beadten, ein Statut erlassen wollte, dessen Vedinguncen den Beamten unannehmbar erschienen. Ueber die Ne hélage der Beamten im |Saargebiet gibt der Friedens- veriraz nit mit ver Klarheit Auskunft, die im Interesse aller Be- teiligten münsCenêwert gewesen wäre. Bweifellos aber ergibt sich aus tem Sinn und dem Zweck dex Vertragsbestimmungen, die in der Absicht erlassen sind, die Rechte und Interessen der Bevölkerung zu wahren, und die zu diesem Lweck das Fortbestehen der deutschen Gejehße und Verord- nungen vorsehen, daß der Beamtenkörper im gangen iw die neue Recht8- cidvung übernommen werden sollte, unbeschadet des Rechts der Re- gierungskommission, einzelne [Beamte aus besonderen Gründen zu ent- fernen. Diesem Grundsaße My tragend, hat die Regierungs- ommission bie deulsde Regierung ersucht, thr die Beamten zur Verfügung zu steller, und demsclben Grundsaß folgead, hat die deutsche Regierung von einer Zurückziehung der gesamten Beamtenschaft aus dem Gebiet abgesehen, und die Beamten zur Verfügung gestellt. Sie hat dies m der Erwartung getan, daß eine befriedigende Regelung der Beamien- verbältnisse zustandekommen werde. Statt nun aber, wie nach Lage der Dinge geboten, die Recicberdalinisse der Beamten zu regeln, sei es 1m Wege der Vereinbarung mit der deuts Regierung, sei es dur un- mittelbare Verhandsungen mit den Beamten selbst, hat die Regierungs- kfommissioz den Ab\ch7uß eines allgemeinen Beamten- abkommen8mitder deutschen Regierung abgelehnt, und au die Verhandlungen mit den Beamtenoraanisationea hgben in- folge der Haltung der Regierungsommifsion nicht zu einer Einigung aefübhrt. Der von der Regierungskomm'ssion aufgestellie Entwurf zu einem Beamtenstatut sieht vor, daß über die Entlassung wad über die Unfähigkeit oder Ungeeignetheit eines Beamten nit mehr im Wege

eines ordentliden, acritliGen Verfahrens, sondern dur den AusspruG

deé Vorgesetzten entsGieden wird. Der Entwurf will ferner den Be- |

anten das geseblich gewährleistete Vereins- und Koalitionsret, eines der grundlégenden Rechte jedes Bürgers in einem freibeitlih reaterten Lande, weitgehend et1s{ränken, auch bietet er die Handhabe, die Ein- heitlichkeit des Beamtenkörpers durch die sachlich nicht gerechtfertigte Einstellung von Ausländern zu zerstören. Es liegt auf der Hand, daß feinem Beamten zugemutet werden kann, sih mit einer derartigen Minderung seiner Rechte einverstanden zu erklären. Die verständigen C N erfüllbaven Gegenvorsbläge der Beamten sind verworfen worden.

_ Wenn hiernach auch über die ta ening der Beamten im einzelnen Zweifel bestehen können, so kann dies doch keinesfalls zur oje „haben, daß die Ne eon mit den Beamten nach

Billkür verfahren darf. Sie kann auch die Bewegung der Beamten niht zum Anlaß nehmen, um Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem r eva tan unvereinbar Pi ENHLS aber ist dies geschehen. tah Verhängung des verschärften Belagerungszustandes hat die Regierungskommission die Eisenbahnen militarisiert und das Personal als requiriert erklart, obwohl die nah dem Friedensvertrag im Saar- gebiet fortbestehenden deutschen Geseße eine equisition bon Personen überhaupt kicht kennen. Sie hat weitere franzósishe Truppenmengen ins Land gezogen und einem französishen General weitreihende Be- sugnisse übertragen, obwohl das Saargebiet nicht Okkupationsgebiet ist. Sie hat nah den hier vorliegenden Mitteilungen E daß diese französishen Truppen mit brutaler Gewalt gegen die Beamten vorgingen und wahre Jagen auf sie veranstalteten; Beamte und andere Bewohner des Saargebiets sind in größerer Zahl verhaftet worden, und eine ganze Reihe von Personen ist aus dem Gebiet aus- gewiesen worden. Es kommt hinzu, daß den Verhasteten die kriegs- gerihtlihe Verfolgung angedroht wurde, was dem Friedensvertrag widerspricht, denn im Saargebiet sollen die deutschen Geseße fort- gelten und nur solche Gerichte bestehen, die im Namen der Negierungs- kommission Recht sprechen, während die frangösischen Kri ichte französisches Recht anwenden und ihre Urteile im Namen des fran- zösishen Volkes erlcssen.

__ Die Deutsche Regierung erhebt feierli& und nach- drücklich Einspruch gegen die geshilderten Maß- nahmen der Negierungskommission, die mit dem Geist und dem Zweck des Friedensvertrags, durch den der Negierungs- kommission die Regierung des Saargebiets zu trewen Händen über- tvagen ist, nicht in Einklang stehen.

Die Deutsche Regierung kann auch nicht ftillschweigend an einer R LOA vorübergehen, die die Saarregierung anläßlich der rbeitseinstellung im Saargebiet erlassen hat. n dieser Prokla- mation wird unter anderem behatptet, der Streik sei von den Be- amten vom Zaune gebrochen, und die Beamten seien Heher oder Werkzeuge von Heßern, denen die Deutsche Regierung mehrere Millionen für diese Agitation zur Verfügung gestellt habe; die Ne- gierungsfommission werde mit aller Schärfe gegen diese Wühlarbeit R diese Proklamation den Tatsa widerspricht, geht aus den obigen Angaben über die Ursachen des Streiks hervor. Hiîer- von abgesehen, muß aber die Deutsche Regierung die Vorwürfe und Nerdächtigungen, die in der Proklamation, sei es ausdrücklich, sei es andeutung8weise, gegen sie erhoben werden, inébesondere eine etwa roishen den Zeilen zu lesende Verdächtigung, daß sie den ZAN de- fördert oder gar finargziert habe, mit der großten Entschiedenheit zu- rückweisen. In vollkommen irrefüthrender Weise hat die Negierungs- fommission die Bewegung der Beamten mit der Tätigkeit einer Organisation zur Erhaltung des Deutschtums im Saargebiet in Wr sammenhang zu bringen versuht. Wenn die Deutsche Regierung für diese Tätigkeit, die die Förderung der deutschen sik, des deutschen Theaters, der deutschen Literatur und des deutschen Verein8wesens zum Ziele hat, Mittel zur Verfügung gestellt hat, so wird sie sih thr utes Recht von auch künfiig um so weniger bestreiten lassen, als es fi hierbei lediglich um die Abwehr der bekannten, mit veihlichen Mitteln arbeitenden Bestrebungen handelt, die das Ziel verfolgen, den deutschen Charakter Saargebiets zu ändern.

Vom Reichsarbeitsministerium wird dem „W. T. B.“ mitgeteilt: i

Nachdem, wie bereits gemeldet, der Teiltarifvertrag über die Dienstbezüge der Angestellten bei Neichs- Und preußischen Staatsverwaltumgen am 4. Juni 1920 ab- ges{lossen worden ist, sind nunmehr die im Neichsarbeitsministerium unter Leitung des Ministerialrats Dr. Hausmann stattfindenden Ver- handlungen über die allgemeinen Arbeitsbedingungen so weit gedioh daß nur einige Fragen strittig geblieben sind, zu denen wegen ihrer besonderen Wichtigkeit die ReiGsregterung Siellutg nehmen muß.

Die Verwaltung3behörde für das feind- liheEigentumin Lissabon hat unter dem 4. August d. Js. versügt, daß alle deutschen Kaufleute die Rückgabe ihrer kaufmännischen und privaten Archive verlangen können, die sich zurzeit im öffentlichen Depot befinden. Nach Ablauf von 30 Tagen vom Datum der Veröffentlihung ab wird zum Ver- kauf der nicht zurückverlangten Archive geschritien werden.

Prensten.

Bei der Uebernahme des deutschen Abstim- mungsgebiets durch die deutshe Reichs- und Staats- regierung in Allenstein hielt der Vizekanzler Dr. Heinge nah Meldung des „W. T. B.“ nachstehende Rede:

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, meiner großes Freude darüber Ausdruck zu geben, daß es mir vergönnt ist, als Vertreter der Reichsregierung heute die Uebernahme des R Abstimmungsgebiets zu vollziehen und das von fremder Besaßung befreit Land zu begrüßen. Die Abstimmung vom 11. Juli hat für alle Welt einwandfrei und klar erkennbar Mneg egeben, daß das Ermländer- und Masurenland ein kerndeutshes, Land ist, und daß es gewillt ist, dies auf ewig zu bleiben. Die Abstimmung hat dem alten deutshen Saß „Deutsch sein heißt frei sein" neue kfraftvolle Bestätigung gegeben. Mit Ihnen allen teile ih die Freude des Ab- stimmungsergebnisses und spreche allen den Dank der Reichsvegierung aus für die Leislung, die Sie vollbracht haben, eine Leistung, die die Bewunderüng der gesamten Welt, soweit sie überhaupt aewillt ist zu hören, erweckdt. Es ist mir ein Bedürfnis, Ihnen, mein lieber

eihsfommissar, sowie den Herren Jhres Stades besonders den Dank der eidSregierung für die Art und Weise auszusprechen, mit der Sie si der äußerst Eren Jhnen obliegenden Auf-

be entledigt haben. Sie haben es verstanden, mit ebenso viel Geschid wie Takt und Umsicht die deutschen Juteressen gegenüber

der interalliierten Kommission stets zu wahren und Unstlmmigkeiten auszugleichen und dem Deutschtum die thm gebührende Achtun R

caffen. rer energishen Tätigkeit, welche durch dienstpflia A bewußte und hingebende Arbeit der Herren der Regierung unterstüßt wurde, gebührt im Verein mit dem mustergültigen Wirken des Ermländer- und cit Ad ein Ge icher Anteil an dem alle Erwartungen übertreffenden \{chönen Erfolge. Ich freue mich sehr, heute au die Herren des Ermländer- und Masurenbundes kennen e u haben, vor Mer A Beg rungen r a errn

orgihti, sowie HerrnThiel und HerrnBorowski, nner, auf die wir \tolz&sein können, Männer mit seltener Tatkraft, nit | enden Örganisationstalenten, welchen die deutsche Bevölke- rung Abstimmungsgebiets mit Fug und Recht die schwere Auf- abe anvertrauen durfte, alle Elemente für die demeinlne Sache zu- ammenzufassen. Diese Herren des Ermländer- und Mosurenbundes haben in unermüdlicher Arbeit und restloser Hingabe an die Sache Leistungen vollbrachten, die in den Annalen der Geschichte Ost- preußens stets als vorbildlih verzeichnet sein werden. Nehmen Sie, meine Herren, für sih sowie für alle Jhre Mitarbeiter den Dank und die Anerkennung der Neichsregierung für alles eaen, was Sie zum Woble des Vaterlandes geschaffen haben. Freude den herr-

preußische der er laut „W. T. B.“ u. a. folgendes aus\führte:

-

lichen deutshen Sieg in Oft- und Westpreußen {halt natürlih auG über die im Frieden von Versailles gezogenen Grenzen Deutschlands hinaus zu den Bewohnern der an Polen abgetretenen Gebiete, und es ist niht zu verwundern, däß dori bei vielen séhnsühtige und wehmütige Gefühle ausgelöst wetden g übér ihren Brüdern in _ den Abstimmungsgebieten, welhe über ihr zukünstiges Schicksal selbst haben entscheiden dürfen, Ge- fühle, welhe vielleicht durch die jüngsten Ereignisse im Osten ondere Nahrung erhalten haben, Meine Herren, wir müssen uns immer wieder dessen bewußt bleiben, daß der Gas von Versailles, den wir unterzeihnet haben, für uns bindende Norm is. Jn Ausführung dieses Vertrages hat die deutsche MReichsregierung in dem russish-polnishen Konflikt ihre Neutralität erklärt. Sie ist entshlossen, diese unter allen Umständen aufrecht- uerhalten und sich_ in keiner irgendwie gearteten S aus ihr erausdrängen zu lassen. Jch tihte an Sie alle, meine Dameti und Herren, die dringende Bitte, die Regierung in dieser Haltung zu unterstüben, welche sie in die Lage verseßt, dem polnis ‘russischèn Konflikt in voller Objektivität gegenüberzustéhen, und bitte Sie, gerade hier im Osten alles zu vermeiden, was niht mit der Neu- tralität vereinbar ist. Das Ziel von uns allen ist das Wohl des esamten deutschen Vaterlandes. Jede unüberlegte Hanbiung der

eutschen, sei es hier, oder sei es im abgetretenen Gebiet, kann mit Leichtigkeit von unübersehbaren Folgen für unser s{chwer geprüftes und hart bedrohtes Vaterland sein. Lassen wir uns durch nichts in unserer neutralen Haltung beeinflussen. alten wir überall auf Nuhe und Ordnung, vermeidèn wir jede Aeußerung, die, mag sie noch so harmlos gemtint sein, von übelwollender Seite heberisch aus- gelegt oder ausgebeutet werden könnte, und vertrauen wir auf unser gie Recht und die göttlihe Gerechtigkeit. Welche ungeheure innere raft dem Deutshtum innewohnt, das haben Sie alle, das hat die gesamte Bevölketunc, des Abstimmungsgebiets Allenstein bewiesen. Bewahren Sie auch in der Zukunft, die ihnen vielleiht noch manche Prüfungsstunde bringen kann, diesen deutschen Geist, diese deutsche Zucht, diesen Willen, Deutsche zu sein und deutsh zu bleiben. In diesem Sinne erhebe ih mein Glas und bitte Sie, mit mir einzu- stimmen in den Nuf: „Das Abstimmungsgebiet Allenstein und die Provinz Ostpreußen hob, hoch, hoh!“

Bei dem Festmahl, das aus Anlaß der Wiedervereini- gung Ee in Allenstein abgehalten wurde, hielt der nister des Jnunern Severing eine Rede, in

_Als ich just heute vor-neun Wochen von der Preußischen Staats- regierung den Auftrag bekam, die Gebiete der zweiten Abstimmungs- zone in Schle8wig wieder in Ee Verwaltung zu übernhmen, lang in den Tischreden der Wunsch aller Nedner deutlih hindur, daß Flensburg mit seiner Abstimmung vom 14. März ein gutes Omen sein ‘möge für die Abstimmung in Ostpreußen. Als am 12. Juli dann die Abstimmungsergebnisse aus Ost- und Westpreußen in Berlin bekannt wurden, da wußten die Kundigen, daß nit allein

diese Erwartungen erfüllt, sondern bei weitem übertroffen waren. Sie

hatten nit allein eine friedliche Shlaht geschlagen, sondern Sie

waren in dieser Schlacht Sieger geblieben. Und dazu beglückwünsche

ih Sie im Namen der Staatsregierung von ganzem Herzen. J glaube, daß man heute wünschen darf und wünscen muß, daß, E

es möglih wird, auch in Oberschlesien eine unbeeinflußte Abstimmung

zu veranstalten, worauf die leßten Greignisse in Oberschlesien nicht gerade hindeuten, daß dann das Vorbild von Allenstein und Marien=4

‘werder auch in Oberschlesien ein lebhaftes Echo der Tat finden wird. Sie haben insofern nicht allein Ihrer vaterländischen Pflicht enügt,

sondern auh ein Vorbild gegeben, das in den Annalen der preußischen und deutschen Geschichte vorbildlih erscheint: Vaterlandsliebe. B

der Vorkriegs8zeit hat man oft darum gestritten, welhe von den Ver- bindungen der politishen Parteien in Deut land und Preußen, im

Vaterlande, am vaterlandsliebendsten sei. an war auf die Unart getommen, bestimmten politishen Gruppen die Vaterlandsliebe abzu-

\prehen, und einzelne Gruppen waren anmaßend genug, Vaterlands-

liebe und Patriotismus für sich in Erbpacht zu nehmen. Die Ab- stimmung am 14. März in Schleêwig und die am 11. Juli hier in Dstpreußen haben gezeigt, daß das in der Tat eben eine Unart war und eine Anmaßung. Wenn die Not an den Deutschen herantritt,

dann hat er Und das ist das Zeichen dieser Tage den Patriotis

mus im Leibe und nit nir auf derZunge. Darauf kommt es ja an

daß in den Tagen, wo es gefährlih ist, wo Opfermut Solidarität bedeutet, daß da die Vaterlandsliebe bewiesen wird, und jeßt in diesen

eitläuften war es nicht immer mit einem Gewinn verbunden, \ichG fr Deutschland zu erklären. Draußen im Westen, im Norden as auch im Osten haben wir die Sirenenklänge unserer Feinde von gelren vernommen: „Aus dem deutschen Staatenbund ausgeschieden, erblüht Euch eine bessere Zukunft"; ob dieser Wecseï 1e hätte eingelöst werden können, ist fraglih. Aber es gab doch eimge im Deutschland, Fleinmütig und der Meinung waren, an den aus dem Kriege enen Lasten niht mehr teilnehmen zu brauchen, die wir ja auch dur die Kriegsfolgen zu tragen gezwungen sind. An- gde dieser Situation haben sid die Ostpreußen troßdem zu

eutschland bekannt. Jch darf Sen im Namen der Staatsregierung sagen, daß die Wunden, die Ihrem Abstimmungsgebiet im Kriege und in der Zeit der Beseßung geshlagen wovden find, nah Möglich- keit von der Reichs- und Staatsregierung gelinderi werden sollen. Wenn ih die Summe auch nicht mit genauen Ziffern angeben kann, so wird die Reich3- und Staatßregierung nach Maßgabe der Mittel diese Versprehungen einlösen, in welcher Art, kann ih hier im einzelnen nicht ausführen. Das eine aber kann ih Ihnen sagen, Reich und Staat werden Ihnen den 11. Juli nit vergessen, und sie werden das auch în kTlingender Münze zum Ausdru bringen. Die insulare Lage Ostpreußens bedingt, daß eine innige Verbindung wischen Ostpreußen und dem Reich hergestellt wird. Der Anfang azu ist gemaht. Wir haben .iñ der N des Herrn Dr. Herbst ein solches Bindeglied Aen. Jch kann mir auch sehr wohl denken, de s die e lichen Kreise Jhrer Provinz auck, eine dauernde Verbindung mit den Zentralbehörden wünsien, und ih i anheim, sih deêwegen mit t Dan Ministerpräsidenten zu- ammen an die Zentralbehörden zu ! Wir wünschen dringend, daß der polnische Korridor‘ überbrücktt wird. Heute kann es nur der deutshe Geist und die lebendige Person sein. Ich hoffe, daß auch ein- mal die fischen D en von Versailles revidiert werden, daß

kein Keil zwi en ViPreunen und dem übrigen Teil des Reiches

mehr besteht. Sie den Geist vom 11. Juli weiter pfle

dann bin ih überzeugt, daß diese Korrektur des Vertrages erfolgt. Der Minister schloß seine Rede mit einem ges auf die

Ermländer und die Masuren als Stüßen und Wahrzeichen des Deutschtums.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ vom gestrigen Tage Vatrlaue in Kattowiy Nachmittags Ruhe, die Spannung ält aber an, der Theaterplah ist vury französische Kavallerie und Jnfanterie mit einem Panzerauto beseyt, Streifwachen mit aufgepflanztem Seitengewehr durchziehen die Straßen. Die Sicherheitspolizei erhielt Verstärkungen. Jtalienische Truppen sind eingetroffen, ihre Stärke L unbekannt. Das Plebiszit- kommissariat für Deutschland erläßt einen Aufruf, in dem die deutschdenkenden A aufgefordert werden, Ruhe und, Besonnenheit zu bewahren und Gewalt zu vermeiden.

Der Unterausshuß des Verfassung3ausschusses be- \{loß, daß künftig ar wie bisher der Präsident A e versammlung Staaisoberhaupt sein, sondern ein eigener Bundesprä sident von der Bundesversammlung, ähnlih wie in Bani geme werden soll. Ferner wurde beschlossen- daß das Vo fshaus en Namen „Nationalrat“, das. G

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tp V S T T E s U Tie A I Ste gr L e E Le L rg Ian E L r:

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