1920 / 186 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Aug 1920 18:00:01 GMT) scan diff

haus den Namen „Bunde3rat“ tragen sollte. Nationalrat und Bundesrat tretea zur Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten und zur Beschlußfassung über eine Kriegs- erklärung und über Anträge auf behördlihe Verfolgung und Abberufung des Bundespräsidenten zujammen.

Uugarn.

In der Nationalversammlung erklärte nah Meldung des „W. T. B.“ der Finanzminister Koranyi, er werde dem- nächst eine Vorlage, betreffend Einschränkung der Aus- de landisen die Staatsverwaltung, einbringen. Den ausländi _wirfschaftlichen Faktoren gegenüber dee er offenherzig die bestehenden Uebel auf, um die Möglich- feiten ihrer Heilung zu erreichen. Die ausländischen Gläubiger hätten fein Jnieresse daran, aus Ungarn zu verschleppen, was noch zu leppen sei, sondern sie hätten ein Interesse an der wirtschaftlichen Aufrichtung des Landes, damit es bald seine Schulden aus eigener Kraft zahlen könne. Wenn Ungarn und Europa éine gute N befolgten, werde Ungarn bald die Abtragung seiner Schulden an das Ausland beginnen. Die Nationalversammlung nahm hierauf den Steuerreformgeseßentwurf und einen Zusaßantrag an, den Finanzminister um eine Geseßesvorlage zu ersuchen, be- treffend Einziehung von 80 Prozent der aus Heereslieferungen entstandenen Vermögen.

Der Beschluß der Nationalversammlung, die Jmmunität Stefan Friedrichs aufzuheben, wurde der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, worauf die strafgerihtlihe Untersuchung gegen Friedrich eingeleitei wurde.

Groftbritannien und JFrland.

Die \chwebende Schuld Englands verminderte sich während der verflossenen Woche um sieben Millionen Pfund auf 1 258 000 000 Pfund.

Frankreich.

Wie Havas berichtet, hat die rumänische Negierun g angesichts der Lage im Osten die französische Regierung um dg Vermittlung ersucht zwecs Wiederaufnahme der Beziehungen zwischen Rumänien und Ungarn. Die französische Regierung habe sofort entsprechende Schritte in Budapest unternommen und Zustinnmung zu dem Verlangen Rumäniens gefunden.

Belgien.

Der Ministerrat hat nach einer Havasmeldung beschlossen, daß Belgien bei dem russisch-polnischen Konflikt bis nah Beendigung der Besprehungen in Minsk neutral bleibt.

Nufßf:land.

Der russische Heeresberichi vom 19. August besagt:

Unsere Truppen erzwangen den Uebergang über die Weichsel und beseßten Wloczlawek. In den Abschnitten Nowo-Georgiewsk und Warschau dauern die Kämpfe mit der bisherigen Hartnäigkeit an. In Richtung Lowitsh erzwangen unsere Abteilungen den Uebergang über den westlichen Bug und besezten Busk und Slotschow. Im Abschnitt Butschatsch dauern die Kämpfe am Flusse Strypa mit wechjelndem Erfolge an. Am Dujepr und am Ufer des Schwarzen Meeres ist die Lage unverändert. Im Krimabschnitt, in Richtung Orechos kämpjen unsere Truppen mit weh*elndem Erfolge am Flusse Karatscheka; wir machten Gefangene.

Bolen.

Die Polen haben am 18. August den nachstehenden Heeres- bericht durch Funkspruch verbreitet: Pommersche (?) Abteilungen begannen eine energische Gegenaktion in Nichtung des vom Feinde bescßten Brodniza. Im Abschnitt Lipno—Sierpe—Raciaz stellten unsere Flieger Bewegungen des Feindes gegen Osten fest. Nördlich Modlin machten unsere Abteilungeit in erfolgreichen Kämpfen über 1500 Gefangene und er- beuteten 30 Maschinengewehre und 1 Geschüß. Hier zeihnete sich die Gruppe des Obersten Drescher aus, welche bei Baoszewo eine ganze Sowjetbrigade zersprengte. Unter unserem Drucke verließen die Bolshewisten Pultusk, wobei sie den Bürgermeister und alle Geistlichen mitführten. Nach s{hroerem Kampf bei dem Brückenkopf Warschau zwangen wir den Feind zum \chnellen Rückzug nah Osten. Am 17. August Abends eroberten unsere Abteilungen Nowo-Minsk zurück.

Zentrumsfront. Unsere siegreihen Truppen sehten ihren Vormarsch fort. Die Linie Kaluszyn-—Siedlec und Miedzyrsecz— Wisnaewo—Wlkodawa ist in unseren Händen. Unorientierte feindliche Akbteilungen begegnen von allen Seiten umfassenden Stößen unserer Kolonnen und unterliegen vollständiger Versprengung. DieSowjet- divistonen 57, 58 und die zusammengeseßte 8. wurden voll- ständig vern R tet. Unsere Beute beträgt 5000 Gefangene, 20 Geschüße, 70 Maschinengewehre und sehr zahlreiße Trains. Die Zahl det Beute vergrößert sih andauernd.

üdfront. Keine nennenswerte Kampftätigkeit. Unsere

Truppen vollziehen die Umgruppierung zweckds Abwehr des Feindes, welcher in Richtung Lemberg vorrückt.

Der Heeresbericht vom 19. August lautet:

An der Nordfront versuchen feindlihe Vorhuten auf den Befehl der bolschewistischen Heeresleitung, auf jeden Fall so weit wie möglich vorzudringen. In der Stadt Wloczlaw ek wies die Garnison alle ihre Angriffe zurück, aber die Stadt wurde bombardiert, und mehrere Gebäude, unter anderem die Kathedrale und das Bischofsgebäude, wurden zum Teil zerstört. Unter Ausnußung des Umstandes, daß

in Poinerellen nur wenig polnische Truppen befanden , sind

lng. der bolsGewistishen Vorhut s Lautenburg und oldau porgedrungen, e Unterstühung, die fie bei dem deutschen Fe der Bevölkerung fanden. Die von General Sikorski vor Modlin geführte Gegenoffensive stieß auf die zäheste Verteidigung des Feindes. Jedoch schreitet unsere Aktion günitia vorwärts. Am 17. August haben wir Serock genommen.

ie Beute der leßten Tage beträgt 2000 Gefangene, über 60 Maschinen ee und eine bedeutende Menge Material. Im Anschluß an die Offensive der Ostfront hat der rehte Flügel den Vormar\ begonnen. Am 17. ugust Mittags besezten wir Dembe Ba einent Tankangriff. Unsere Abteilungen märschieren weiter nach Osten. A uf der ganzen Ostfront, von der Weichsel bis um Bug, gehen unsere Truppen mit außerordentlicher LTapfer- eit und nelligkeit vor und ver folgen den in Panik und n g a A en Feind. General Konas- cewsti hat die 17. bolschewistische Brigade und große Teile der 8. roten Division völlig vernichtet. G8 ist jsgestellh, daß die Kommunisten die bolschewistische Infanterie mit Hilse von Terror vortreiben. Die festgestellle Kriegs8be ute umfaßt 70 Kanonen, etwa 50 Maschinen- gewehre und große Vorräte vonMunition. Es wurden über 1000 Gefangene gena Am 17. August Mittags wurde Luk ow von unseren

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bteilungen aus Pomerellen und Podhajce beseßt. Der Feind zieht lich schnell in der Richtung, auf Ula Ia ck und hinterläßt große eute. Unsere Flieger tellten überall feindlihe Wagenparks auf fieberhaftem Rückzug fest. Weiter im Süden haben die Truppen des Generals Ryds-Smiglys die 58. N Division völlig geschlagen und haben in \hnellem Vormarsch den Bug erreicht. und Wlodawa und Uchanic (enommen. Die feindlichen Gerüchte von der Eroberung

embergs sind aus der Luft gegriffen.

Dem „Allensteiner Volksblatt“ geht aus Neidenburg von gestern vormittag eine Nachricht zu, wonach sich die Einnahme von Ciechanow durch die Polen bestätigt. Die Polen haben vorgestern nachmittag 6 Uhr Stras- burg genommen und stehen 5 km von Lautenburg ent- fernt. Eine Anzahl Flüchtlinge ist aus Strasburg in Koslau angekommen. Vorgestern nachmittag 4 Uhr wurde von einem polnischen Flieger eine Bombe auf den jüdischen Kirchhof in Soldau abgeworfen. Gestern vormittag 9 Uhr warfen opl- nishe Flieger in der Nähe von Soldou drei Bomben ab, desgleichen über Soldau Flugblätter, worin mitgeteilt wicd, daß Soldau dem Erdboden gleichgemacht werden würde. Die Polen haben den Russen bei ie Ein- nahme von Ciechanow und Strasburg die gesamte Bagage ab- genommen. Die Russen, die in Richtung auf Soldau flüchten, versichern, daß auf polnisher Seite französishe Truypen auf- getreten seien. Von einem Gewährsmann erhält das „Allen- steiner Volksblatt“ noch folgende Mitteilung: Jn Soldau hat ih eine Shußzwehr gebildet, die aus Unabhängigen besteht. Die Mitglieder der Schußwehr, die Gewehre und rote Binden tragen, haben die Grenze beseßt und verhindern die Ausfuhr von Vieh und Getreide.

Norwegen.

Die zwölfte nordische interparlamentarische Kon- ferenz ijt gestern in Christiania eröffnet worden. Der Vor- sißende, der ehemalige norwegische Storthingpröfident M o- winkel, führte in seiner Eröffnungsrede laut „W. T. B.“ U. a. aus:

Die auf den Frieden geseßten Hoffnungen seien fehlgeschlagen. Der Friede sei kein Verständigungssriede, wie erhofft, sondern ein Diktatfriede \{limmster Art geworden, wie er nur aus dem Altertum betannt sei. Lichtpunkte stellten die Lösung der nordscleswigschen Frage und der Völkerbundsvertrag dar, so verbesserungsbedürftig dieser auch sei. Zum ersten Punkt der Tagesordnung, Aenderungen und Zusäße zurn Völkerbundsvertrag, p te der \{chwedische Ver- treter Fretherr Adel8wärd u. a., bis seien zu große Er- wartungen auf das Einvernehmen der Nationen geseht worden, doch brauche man nit zu -verzweifeln. Die Hauptaufgäbe fei, auf Aende- rungen hinzuarbeitèn, damit der Ñölkerbund eine lebensfähige Ein- rihtung werde. Hierzu gehöre der Ausbau der internationalen MNéchtsordnung sowie die Zulassung Deutschlands und der Ver- einigten Staaten. Bisher herrsche Uebermut und rücksichtslose Außerachtlassung des Nechtes der Nationalitäten: man denke an Rumänien, die Tschechoslowakei uid Finuland. Der Nechtsgrundsap müsse die G erseßen, wenn nit das Friedenswerk eine neue Brandfackel werden folle. Der Redner deutete an, daß es wünschenswert sei, daß der Kongreß in einer ns die Aenderungsvorshläge zusammen- fasse. Die übrigen Redner stimmten l ausnalzmslos den von Adelswärd entwickelten Richtlinien bei; insbesondere betonte der ehe- malige norwegishe_ Staatsminister Lövland ebenfalls, daß die mitteleuropäishen Staaten baldigst in den Völkerbund eintreten müßten, was unwidersprochen blieb. Der norwegishe Soziäldemokrat Bu en er- flärte, daß der Völkerbund bisher nur der Apparat einer Mächte- gruppe sei; dies müsse in der d daa aae Lärm der großen Mächte zum Trotz aus8gedrückt werden, Der Schwede Hallen e dar, man müsse schnell revidieren, ehe eine Revision von Osten omme.

Tschecho-Slowakei.

ur Veran ens des Besißes von Reichs- deutschen ‘zur Vermögensabgabe in der Tschecho- \lowakei teilt die deulaichedollowaliiGe Abteilung des Deutsch-österreichisch-ungarishen Wirtschaftsverbandes mit, daß die Durchführungsverordnung über die tscheck e Vermögens- abgabe nunmehr veröffentliht worden ift, so damit die Richtlinien E die Anmeldung der Vermögensbestandteile gemäß den Bestirnmungen des t\hechoslowakischen Vermögens- ga geles gegeben Hnd.

Es sind abgabepflichtig und demzufolge auch zur Anmeldung der Vermögensöbestandteile ¿wel Vermögensabgabe verpflichtet a u s - ländische Personen (physishe Personen) hinsichtlih des abgabepflihtigen Vermögens, soweit si dieses inner- halb der Tscheho-Slowakei befindet und sofern sie am 1. März 1919 Be Stichtage) weder im Staatsgebiet der ts{hcchoslowakischen MNepublik gewohnt, noch sih dort länger als ein Jahr aufgehalten haben. Bei der Beantwortung der Frage, welche Vermögens-

egenstände als im Inland befindlih anzusehen find, wird ei körperlichen Sachen davon ausgegangen, wo sie sich tatsächlich befinden. Bei Rechten ist aeb wo der Gegen- stand des Rechts ist. Handelt es sich um Nechte, die keiner förverlidhen Sache anhaften, so entscheidet der Wohnort bezw. der Aufenthaltsort oder der f des zur Listung Verpflichteten. Für Neichsdeutshe kommt insbesondere in Frage die Anmeldung von Kautionen, Spar- und Bankeinlagen von bücher- lichen und U A Forderungen (d. h. alfo auch Forderungen, die aus kaufmännischen Geschäften entstanden sind), Anteilen an Genossenschaften, Gesellshaften mit beschränkter Haftung usw. Der Stichiag ist der 1, März .1919, Spätere Aenderungen sind sowohl für die subjektive wie g die objektive Abgabepfliht ohne Belang. Wurde jedoch eine Forderung nach_ dem 1, März 1919 erfüllt, so ist die Fo zu dein am Tage der Zahlung gen Umrechnungskurs festzustellen, Sämtliche Vermögensgegen- tände sind in tshechishen Kronen zu bewerten. Für die Umrechnung von in ausländischen Valuten feststehenden Vermögensteilen ist eine Reihe von Richtlinien festgeseßt. Abgabefrei sind Vermögen unter 10000 c. K. Ausländer haben an dieser Vergünstigung nur teil, wenn ihr gesamtes Vermögen, d. h. auch das außerhalb des tshecho- \lowakischen Staatsgebietes befindliche, 10 000 c. K. nicht übersteigt. Für die Verwertung der einzelnen Vermögensbestandteile ist der Verkaufswert maßgebend. Hierunter“ wird der Wert ver- Pan der für einen Gegensiand am 1. März 1919 freien ehr nah dem Stande und der Qualität

des Objektes ohne Rücksicht auf außergewöhnliche Umstände oder exsöônlihe Verhältnisse zu erzielen war. Für landwirt- chaftlichen, Wald- und Hausbesiß sowie für das ogenannte Erwerbsvermögen sind Sondergrundsäße der Bewertung aufgestellt. Strittige Vermögensteile sind nah dem tatsächliGen Stand vom 1. März 1919 zu bemessen. Dubiose Vermögensteile sind mit dem wahrscheinlich erziel- baren Wert anzugeben. Der Vermögenserälärung ift das Kon- friptionsverzeihnis der seinerzeit erfolgten Anmeldung beizufügen. Bon juristischen Personen sind abgabepflichtig alle der offent- lichen Rechnungslegung unterworfenen in- und ausländischen Unter- nehmungen, die grundsäßlih der Erwerbssteuer unterliegen. Die aus - ländischen Untern eung e g taus Filialen und Zweigbetriebe) unterliegen derVermögensabgabe mit ihren innerhalb der T|hecho- Slowakei befindlihen Vermögensbestandteilen. u den juristischen Personen werden nicht gezählt offene Handelsgesell- schaften und Kommanditgesellschaften; diese werden den phyjischen L gleibgestellt. Die Abgabepfliht für wie juristischen Per- onen beginnt bet einem Reinvermögen von 20 000 Kc. Der Ver- mögenserllärung ist die #. Zt. abgegebene Liquidationsbilanz beizu- fügen. Für die Vermögensbewertung des reinen Vermögens der juristisheu Personen ist eine Reihe von Grundsäßen in der Durch- ührungsverordnung aufgestellt. Die Frist zur Abgabe der ermögenserklärung läuft bis zum 15. Oktober. Nähere Angaben über die Anmeldung selbst (Anmeldeform, Anmeldungs- telle usw.) werden demnächst veröffentlicht werden. Interessenten er- ahren Näheres bei der deutsch - tshechoslowakis{en Abteilung des Deutschösterreichisch-ungarischen Wirtschaftsverbandes, Berlin W. 35,

Am Karlsbad 16.

Schweiz.

Der Weltkirchenkongreß nahm, wie „W. T. B.“ aus Genf meldet, eine Entschließung an, in der die auf dem Kongreß vertretenen 80 Kirhen von 40 Nationen den Völkerbund begrüßen und sih zur vollen Unterstüßung des Völkerbundes durch die Kirche verpflichten.

Serbien.

Nach einer Meldung des „Sübslavischen Pressebüros“ find Truppen der albanischen Regierung am 15. August auf südslawishes Gebiet bei Debra vorgedrungen; da der Feind in Uebermacht gewesen sei, seien die südslawischen Grenztruppen von der strategischen Linie auf die frühere Linie auf dem reten Drinanfer zurücgezogen worden. Die Be- völkerung sei geflüchtet.

Amerika.

„Havas“ berichtet aus New York, der Staatssekretär F

Colby habe einer polnishen Abordnung erïlärt, Amerika wolle Polen jede mögliche, mit dem Geseß vereinbare Hilfe leisten, aber die Hilfe könne nur sehr klein sein,

weil der Senat den Friedensvertrag von Versailles nicht rati- f

figiert habe. Asien.

Nach einer Mitteilung des englischen Kriegsamts hat der Aufstand in Mesopotamien einen ernsten Umfang an- genommen. Er erstreckt sih über beinahe das gesamte Land; besonders in dem Gebie: nordwestlih und westlih von Bagdad herrshen s{chwere Unruhen. Banden von Arabern haben die Eisenbahn- und Telegraphenverbindung von Bagdad nach Kifri und Kirkuk unterbrochen. Einige Garnisonen an der Strecke sind abgeschnitten. Verschiedene Brücken wurden verbrannt. Südlih von Bagdad blieben die Stämme ruhiger. Die früheren n die besorgt über den Verlauf der Ereignisse sind, wenden jeßt ihren Einfluß an, um die Bewegung einzu- dämmen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Volkswirtshaftsaus\chuß des Reichstags stimmte der Ausfuhr von 25000 Tonnen Stickstoff- dünger und der Verschonung dieser Ausfuhr mit der Ausfuhr- abgabe zu. Mit dem erzielten Ueberschuß aus der Ausfuhr von Stickstoff soll zunächst eine Stätigung und weiterhin eine Senkung der Düngemittelpreise angestrebt werden, welch letzteres jedo für den diesjährigen Herbst als ausgeschlossen gelten kann.

Mannigfaltiges. Im Wissenschaftlichen Theater der „Urania“

wird der mit farbigen Bildern ausgestattete Vortrag „Jn den Bergen Tirols“ am Sonntag und Sonnabend nächster Woche gehalten werden.

Am Montag wird der Vortrag „Der Großglockner, Gastein und die |

Salzburger Alpen“, am Dienstag und Donnerstag der Vortrag „Von der Zugspitze zum Waßzmann“, am Mittwoch der Vortrag „Thüringen“ und am Freitag der Vortrag „Die Insel Nügen“ wiederholt werden. Außerdem findet Sonnabend, Nachmittags 4# Uhx, eine Wiederholung

des Vortrags „Der Vierwaldstättersee und der Gotthard" zu kleinen i

Preisen statt.

Burg auf Fehmarn, 19. August. (W. T. B.) Der auf | der Fahrt von Kiel nah Swinemünde befindliche, 1600 Tonnen große f

Dampfer. „,Hammonia“ stieß in der Osteinfahrt dés

E auf ein Vrack. Der Dampfer sank

ofort; die Besatzung konnte nur das nackte Leben retten.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Beuthen , (Oberschlesien), 20. August, Morgens 8 Vhc. È

(W. T. B.) Der ganze Randbezirk von Oberschlesien ist von den Polen beseßt. Bogutshüß, Nikischacht, Laurahütte und alle Orüischaften östlich von Kattowiß

sind in den Händen der Polen. Jn Laurahütte kam es heute Nacht zu einem schweren Gefecht zwischen Sicherheits- Þ polizei, Zivilpersonen und Polen. Die Sicherheitswehr haite | 12 Tote und eine große Anzahl Verwundete. Die Druckerei |

von Schneemann wurde vollständig demoliert. Es wird ge- plündert. Die Polen stehen bereits an der Grenze von Bogutschüßz-Nord, unmittelbar vor Kattowigz. Heute morgen 4 Uhr kam es zu einem {weren Gefeht mit der Sicherheitspolizei. Es gab Tote und Verwundete. Jufolge der Uebermacht mußte die Sicherheitspolizei weichen. Wie sich aus den gemachten Gefangenen ergibt, kämpften unter den Polen gutausgerüstete Haller-Soldaten. Die Polen beabsich- tigen, heute von 10 Uhr ab die Bergwerke stillzulegen.

Nach einer weiteren Meldung wird bereits auf der Florentiner- und Preußengrube gestreikt. Groß Dombrowska

ist vvn den Sokols umzingelt, die das Wasser abgeschniiten |

haben.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Familiennachrichten.

Verlobt: Frein von Marenholß mit dem Hauptmann im Genctalstab Herrn Oskar von Benekendorff und von Hinden- burg (Groß Schwülper). Frl. Anna von Kessel mit Herrn Alexander von Buch, früher Kgl. preuß. Ne mg or Oberleutnant d. N. (Ober Glauche). Frl. Gisela von Eisen, hart-Rothe mit Herrn Walter von Berg auf Varbelwit (Nügen) Leutnant d. N. (Putbus). Frl. Elisabeth Schulze Belling- hausen mit Herrn von Chappuis, Kreisrat b. Landratsamt Groß Strehliß O. S. und Major a. D. (Gernrode a. Harz). Frl. Jutta Leverkus mit Herrn Alexander Gruschwitz, Leutnant d. N. (Leverkusen).

Gestorben: Rendant des chem. Kriegsbekleidungsamts Herr- Rechnungsrat Karl Geiger (Breslau).

Verantwortlicher Shriftleiter: Direktor Dr. T y r o l, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Dru der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. Sechs Beilagen (eins{ließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 67 A und B) Und Erste und Zweite Zentral-Handelsregister-Beilage.

Nr.186 _ Amtliches.

(Fortsezung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Der Juteressen-Verband der Friseur-Jnnungen und Vereinigungen Kölns und Vororte und der Arbeitnehmerverband für das Friseur- und Haar- gewerbe, Ortsgruppe Köln, haben beantragt, den zwischen thnen am 2. Juli 1920 abgeschlossenen Nachtrag zum all- gemein verbindlihen Tarifvertrag vom 4. März 1920 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Friseur- gewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Köln und der eingemeindeten Vor- und Nachbarorte gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1647 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 38, zu richten.

Berlin, den 8. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der in Nummer 254 des Deutschen Reichsanzeigers vom 5. November 1919 veröffentlichte Antrag, den zwischen dem Verband von Ortskrankenkassen im Bezirke der Landesversicherungsanstalt Sächsen-Anhält und dem Verband der Büroangestellten Deutschlands, Be- zirksgruppe Sachsen-Anhalt, am 14. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Austellungsbedingungen der Angestellten und Hilfsarbeiter der Ortskrankenkassen für die Provinz Sachsen und den Frei- staat Anhalt für allgemein verbindlich zu erklären, ist gegen- standslos geworden.

Berlin, den 9. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Gesamtverband deutscher An gestellten - gewerkshaften, Kartell für das Wirtischaftsgebiet Köln, in Köln, Klapperhof 28, und der Zentralverband der Angestellien, Gau Nheinland I, haben beantragt, den zwishen ihnen und dem Verein arbeitgebender Kaufleute der Stadt Siegburg am 12. Juli 1920 ab- geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Groß- und Kleinhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadtgemeinde Siegburg für allgemein verbindlih zu er- flären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1953 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 9. August 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Ri A

Bekanntmachung.

Der Gewerk schastsbund der Angestellten, -Orks- verband Heidelberg, in Heidelberg, Gaisbergstraße 22, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Gewerkschafts- bund faufmännisher Angestelltenverbände, Drts- aus\chuß Heidelberg, “der Ärbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände, Ortsgruppe Heidelberg, und der Ortsgruvpe des Verbandes süddeutscher Cigarren- fabrikanten (Bezirks gruppe des R. D. Z.) am 12. April 1920 abgeschlossenen Na iren zum allgemein verbind- lihen Tarifvertrag vom 15. März 1920 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An- gestellten der Tabakindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirls Heidelberg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5, September 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 712 an das Reichsarbeitsministeriuum, Berlin, Luisen- {traße 33, zu richten.

Berlin, den 9. August 1920.

Der Neichsarbeitsminister. 5%. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung. ;

Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Landes - verband A Et H Geschäftsste le Erfurt, Fuller- straße 9, hat beantragt, den für ihn, den Gewerkschafts- bund kaufmännischer Angestelltenverbände, Landes- aus\chuß Thüringen, die Arbeit sgemeinschaft freier Angestelltenverbände und den Verband Thüringer Metallindustrieller, Siß Erfurt, Ortsgrupe Saal- feld, am 7. Mai 1920 ergangenen Schied3spruch des Schlichtungsausschusses Saalfeld a. S. zur Regelung der Ge- halts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännishen und technischen Angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 923. Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Saalfeld a. S. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. September 1920 erhoben werden und [sind unter Nummer VI. R. 1943 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 9. August 1920.

Erste Deilage | | zum Deutschen NeichLanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Verlin, Freitag, den 20. August

Bekanntmachung.

Gesamtverband deutscher

Ortsausshuß Lübeck, in t Breite Straße 85—87, hat durch das Arbeitsamt in Lübeck be- antragt, den zwischen ihm, der Commerz-Bank in Lübeck, der Lübecker Privatbank, der Holsten-Bank, Abteilung Lübeck, der Vorshuß- und Spar-Vereins- Bank in Lübeck, der Bank 5 . in Lübe,

Angestellten-

Gewertschaften, in Lübeck,

Handel und Gewerbe s der Spar- und Anleihe- übeck und der Kreditbank-Lübedck E. G. m. en Tarifvertrag ifvertrag vom

Kasse zu L b. H. im Anschluß an den allgemein verbindli 20. Juni 1919 abgeschlossenen Tar 6. Juli 1920 zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs- bedingungen der Bankangestellten 1 vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Lübeck und der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen - 5. September 1920 erhoben werden und sind unter Ium VI. R. 197 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 12. August 1920.

eichsarbeitsminister.

.: Dr. Busse.

emäß § 2 der Verordnung

gegen diesen Antrag können bis zum er Nummer

Bekanntmachung.

Unter dem 12. August 1920 ist auf Blatt 1144 lfd. Nr. 2 betreffend Landestarifvertrag vom 30. Dezember 1919 für das Mälzereigewerbe für das Gebiet des Freistaates Bayern rets des Rheines mit Ausnahme des Verwaltungsbezirkes Coburg eingetragen worden: Juni 1920 von den bisherigen Vertrags- parteien vereinbarte Abänderung zu dem allgemein verbindlichen Landestarifvertrage vom 30. Dezember 1919 wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 9. April 1920 für allgemein verbindlich erklärt. Der Reichsarbeitsminister. J A: Dv, Siber: 43 Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingese el Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag in 8arbeitsministeriums verbindlih ist, tönnen von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 12. August 1920. Der Registerführer.

Tarifregisters,

Die am 18.

hen werden.

Arbeitgeber und A der Erklärung des Reich

Bekanntmachung.

Unter dem 12. August 1920 ist auf Blatt 1427 des Tarif- registers eingetragen worden : Der zwischen dem Haus und dem Zentralverband der Gera, am 1. Äpril 1920 abae zur Regelung der Lohn- gestellten gemäß § 2 der (Reichs-Geseßbl. S. s für allgemein verbindlich erklärt. Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1920. Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sißtler.

e Registerakten können im Reichsarbeits- uisenstraße 33/34, Zimmer 161, während esehen werden. :

für die der Tarifvertrag infolge steriums verbindlich ist, können fvertrags gegen Er-

frauenverein Gera und Umgegend ausangestellten, Ortsgruppe lossene Tarifvertrag wird Lohn- und Arbeitsbedingungen Verordnung vom 23. De- . 1456) für das Gebiet der

zember 1918 y i / Die allgemeine

Stadt Gera

Das Tarifregister und di ministerium, Berlin NW. 6, Luise der regelmäßigen Dienststunden eing

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der Erklärung des Neichsarbeitsmini __vet von den Vertragsparteien einen Abdruk des Tari stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. August 1920.

Der Registerführer. Pansse.

Bekanntmachung.

Unter dem 12. August 1920 ist auf Blatt 1195 lfd. Nr. 2 betreffend Tarifvertrag vom 8. Dezember Gold- und Silbershmiedegewerbe für das Gebiet der Stadt Chemniß, eingetragen worden:

Der am 29. April 1920 von den bisherigen Vertrags- Nachtrag zu dem allgemein verbindli . Dezember 1919 wird für dense Tarifgebiet mit Wirkung vom

des Tarifregisters, de 1919 für das Juwelier-,

parteien abgeschlossene Tarifvertrag vom ( slreis und das gleiche Tarifg n 1920 für allgemein verbindlih erklärt.

Der RNeichsarbeitsminister. F. A.: Dr. Sigzler.

isterakten können im Reihsarbeits- senstraße 33/34, Zimmer 161, Dienststunden eingesehen werden.

für die der Tarifvertrag infolge inisteriums verbindlich ‘ist, können Abdruck des Tarifvertrags gegen

Das Tarifregister und die R ministerium, Berlin NW. 6, während der regelmäßigen

Arbeitgeber und A ) der Erklärung des Reichsarbeits: von den Vertragsparteten Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. August 1920. Der Negisterführer. Pansfe.

Arbeitnehmer,

Bekanntmachung.

Unter dem 12. August 1920 ist auf Blatt 1425 des Tarif- registers eingetragen worden: wischen dem Gesamt: gewerkschaften, Ortskartell Münster, der Angestellten, der Arbeitsgemein verbände und dem Arbeitgeberverban Münster i. W. am 1. Februar 1920 abgeschlossene Rahmen- tarifvertrag nebst dem Gehaltsabkommen vom 1. F bruar 1920, gültig vom 1. Januar 1920 ab, und der ver- chiedsspruch vom 7. Mai 1920, gülti 1. April 1920 ab, werden zur Regelung der Lohn- und

{verband deuisher Ang hast freier

aft freier d der Kaufmann

bind liche

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

a R E

nahme der Angestellten in Banken , Buchhandlungen und Drogengeschäften, gemäß §8 2 der Verordnung vom 2. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- kreises Münster i. W. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit des Rahmentarifvertrages vom 1. Fe- bruar 1920 nebst Gehaltsabkommen begihnt mit dem 1. Januar 1920, des Schiedsspruches vom 7. Mai 1920 mit dem 1. April 1920. Die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 10. November 1919 und 24. Mai 1919 tritt außer Kraft. Sie erstreckt fih nicht auf Arbeitsverträge, E die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels- oder Jnoustriezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Be- ginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitßler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs» arbeitsministerium, Berlin NW. 6, E 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können von den E einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. August 1920.

Der Registerführecr. Pfeiffer

Bekanntmachung.

Unter dem 13. August 1920 ist auf Blatt 1428 des Tarif- registers eingetragen worden: j

Die zwischen dem Arbeitgeberverein für Lüdenscheid und Umgegend E. V., dem Deuischen Metallarbeiterverbandck Ver- waltungsstelle Lüdenscheid, dem Gewerkverein der deutschen Maschinenbau- und Metallarbeiter (H.-D.), Geschäftssteüe Lüdenscheid, und dem Christlihen Metallarbeiterverband, Ver- waltungsstelle Lüdenscheid, abgeschlossenen Tarifvereinbarungen, nämlich a) der am 14. Januar 1920 abgeschlossene Tarif - vertrag, b) die am 14. Januar 1920 abgeschlossene Lohn- arine c) der am 21. Februar 1920 abgeschlossene. Nachtrag zu der Lohnvereinbarung, betr. Teuerungs- zulage, d) die am 8. April 1920 abgeschlossene Ver- einbarung, betr. Stundenlöhne, werden ‘zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Metallindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 a Gesezbl. S. 1456) für den Stadtkreis Lüdenscheid, die Landgemeinde Lüdenscheid, das Rahmedetal, jedoh nur von der Stadt Lüdenscheid abwärts bis einschließlih Altroggen- rahmede, mit Ausnahme des Vollmetales, für allgemein ver-

die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Der Reichsarbeitsminister. J. A. Dr. Sitßler.

Das gister und die Registerakten können im Reichsarbeit3- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäß.igen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriuums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruk des Tarifvericags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, dea 13. August 1920.

Der Registerführer. Panfe.

Bekanntmochung.

Unter dem 14. August 1920 ist auf Blatt 923 lfd. Nr. 3 u. Bl. 1430 des Tarifregisters eingetragen worden : Die zwishen dem Arbeitgeberverband der Eisen- und Metallindustrie von Remscheid und Umgegend E. V., dem Deutschen Metallarbeiteryerband, Verwaltungsstelle Remscheid, dem Christlichen Metallarveiterverband, Verwaltungsstelle Rem= scheid, und dem Gewertverein der pan und Métall- arbeiter (H.-D.) abgeschlossenen Nachträge a) Lohn- \hlüssel D, gültig vom 2%. März 1920, und b) Verein- barung über Teuerungszulagen, gültig ab 3. Juni 1920 zu dem allgemein verbindlicen Tarifvertrag vom 31. Oktober 1919 zur Negelung der Lohn- und _Arbeits- bedingungen der gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen in der Eisen- und Metallindustrie werden für den genannten Be- rufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für den Stadtkreis Remscheid, die Bürgermeistereien Burg, Wermelskirchen und die Stadt Lennep, mit Ausnahme der im Ortsgebiet von Krebsöge liegenden Be- triebe, für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver- bindlichkeit beginnt für RE unter a genannte Vereinbarung mit dem %. März, für die unter b genannte Vereinbarung mit dem 3. Juni 1920. Sie erstreckt sih nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. künftig für den Berufskreis besondere Ortstarifverträge für all- emei E erklärt werden, scheiden sie mit dem Beginn er allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereih des allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Reichsarbeitsminister. V. A.: Dr. Sitler.

Das E und die Registerakten können im Reichgarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingeschen werden. : rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklätung des Reichsarbeitsministeriums verbindlih ist, “können von- den Vertragóparteien einen Abdruck des Tarifvertrags egen Er- stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 14. August 1920. Der Registerführer. Sarasfa.

Bekanntmachung.

Unter dem 14. August 1920 isst auf Blatt 1433 des Tarif registers eingetragen worden:

bedingungen für die k hen Angestellten, mit Aus-

“Der zwischen der Wirtshaftlichen Vereini Faufm: und techn. Nrivatangestellter un S für Stadt un Kreis

bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem -- 1. Juli 1920. Sie erstrecki sich nicht auf Arbeitsverträge, für