1898 / 169 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Jul 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neichs-Anzeiger

und

| Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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„Wi 169.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zu der von Seiner Königlichen Hoheit dem Fürsten von ohenzollern beschlossenen Verleihung von Dekorationen des ürstlih Hohenzollern’schen Haus-Ordens AÄllerhöchst- ihre Genehmigung zu ertheilen, ‘und zwar:

des Ehrenkreuzes erster Klasse:

an den Königlih sächsishen Kammerherrn von Haugk, Hof-Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Georg von Sachsen ;

des Ehren - Kommenthurkreuzes (Klasse Ila):

an den Königlich sächsischen General-Major von Stiegliß, Kommandeur der 1. Junfanterie-Brigade Nr. 45;

des Ehrenkreuzes dritter Klasse:

__an den Königlih sähsishen Rittmeister Grafen Wil- ding von Königsbrück, persönlihen Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Georg von Sachsen,

an den Pfarrer und Vorstand des St. Josephs-Krankcn- hauses in Potsdam Jen de,

an den Eisenbahn-Stationsvorsteher Winterfeld auf Bahnhof Friedrichstraße in Berlin;

der goldenen Ehren-Medaille:

an den Haushofmeister Henne,

an den Kalkulator im Hof-Marschallamt Funcke,

an den Kammerdiener Hofmann und

an den Wachtmeister im Marstall Bäseler, sämmtlih im Dienst Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Georg von Sachsen;

der silbernen Verdienst-Medaille:

i an den Königlich sächsishen Vize-Feldwebel Riedel vom Schüzßen- (S Meggen Prinz Georg Nr. 108, an den Lakai Delschläger, an den Leibkutsher Hübner, an den Reitknecht Müller, leßtere drei ebenfalls - im Dienst Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Georg von Sachsen.

Deutsches Reich,

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

…_ dem Kantonal-Arzt Heinrich Seeves in Rohxbach den Charakter als Kaiserlicher Sanitäts-Rath zu verleihen.

Bei dem Kaiserlihen Gesundheitsamt ist der Dr. Walter Busse zum technishen Hilfsarbeiter ernannt worden.

Der Konstruktions - Sekretär in der Kaiserlichen Marine Ludwig ist zum Konstruktionszeihner ernannt worden.

Bekanntmachung.

DiePostverbindungen vom Festlande nah den N ordsee- Ter Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, iekeroog und Wangeroog gestalten sich in der Zeit vom 1. bis 16. August, wie folgt: I. Näh Borkum. 1) Von Leer nach Borkum mittels Dampfschiffs in etwa Stunden: am 1., 2., 3., 4., 5., 11. und 14. August 8,15, ferner am 1., 4., 5, und 7 August 4,15, und am 6. und 8 bis 16. August 2,30. el t Emden nach Borkum mittels Dampfschiffs in etwa unden : am 1. August 9,0, 11,0, 3,0, am 2. August 9,0, 3,0, am 3. August 9,0, 12,0, 3,0, am 4. August 9,0, 3,0, am 5. August 9,0, 1,0, 3,0, am 6. August 9,0, 3,0, am 7. August 9,0, 3,0, am 8. August 7,30, 9,0, 5,0, am 9. August 9,0, 3.0, am 10. August 7,30, 9,0, 3,0, am 11. August 9,0, 3,0, am 12. August 7,30, 9,0, 3,0, am 13. August 90, 3,0, am 14. August 9,0, am 15. August 9,0, 11,0, 3,0, am 16, August 9,0, 3,0. J if Ju

I. Bui t. E Norddeich nach Juist mittels Dampfschiffs in etwa pi

1S L 1

am 1. August 11,0, am 2. August 11,0, am 3. August 11,30, am 4. August 11,0, am 5. August 11,0, am 6. August 12,0, am 7. Guaust 12,30, 4,45, am 8. August 1,0, 4,45, am 9. August 5,0, am 10. August 3,0, 6,42, am 11. August 7,15, 6,42, am 12. August 7,45, 6,43, am 13. August 8,0, 7,12, am 14. August 10,30, 8,2, am 15, August 10,45, am 16. August 11,0.

III. Nach Norderney. 1 T Norddeich nah Norderney mittels Dampfschiffs in etwa nde:

am 1. August 6,30, 8,15, 11,0, 3,6, 7,2, am 2. August 7,0, 8,15, 11,0, 3,0, 7,22, am 3. Auguft 8,15, 11,0, 30*, 4,45, 8,2, am 4. August 5,8, 8,45, 11,0, 2,0°, 5,0, 8,2, am 5. August 6,0, 9,0 11,0, 5,0, 6,42, am 6. August 6,15, 11,0, 2,0*, 4,15, 6,43, am 7. August 6,45, 45, 11,0, 4,45, 7,2, am 8. August 6,45, 7,45, 11,0, 4,0, 5,0*, 7,2, um 9. Auguft 6,45, 8,0, 11,30, 2,0*, 5,0, 7,2, am 10. August B45, 8,15, 12,0, 2,0°, 5,0, 7,2, am 11. August 6,45, 8,15, 10,30,

x Se

Berlin, Mittwoch, den 20. Juli, Abends.

2,0*, 5,0, 7,2, am 12. August 6,45, 8,15, 10,30, 4,0, 5,0*, 7,2, am 13. August 6,45, 8,15, 11,0, 4,30, 5,0*%, 7,2, am 14. August 7,0, 8,15, 11,0, 5,30, 7,2, am 15. August 6,30, 8,15, 11,0, 2,45, 7,2, am 16, August 7,0, 8,15, 11,0, 3,0, 7,12 * Fahrten werden postseitig nit benugt. IV. Nach Baltrum. Von Dornum (Oftfriesland) nah Baltrum über Nesmersiel atte Privat-Personenfuhrwerks bezw. Fährschiffs in etwa zwei nden :

am 1. August 10,0, am 2. August 11,0, am 3. August 11,15, am 4. August 12,0, am 5. August 12,45, am 6. August 1,30, am 8. August 2,30, am 9. August 3,0, am 10. August 4,0, am 11. August 5,0, am 12. August 6,30, am 13. August 7,30, am 15. August 9,30, am 1s. August 10,30.

V. Nah Langeoo g.

Von Esens (Ostfriesland) Bhf. nach Langeoog über Bensersiel mittels Privatpersonenfuhrwerks bezw. Dampfschiffs in etwa 1} Stunden:

am 1. August 7,40, am 2. August 9,25, am 3. August 10,0, am 4. August 11,15, am 5. August 11,40, am 6. August 12,30, am 7. August 1,0, am 8. August 2,20, am 9. August 2,25, am 10. August 2,40, am 11. August 4,0, am 12. Auaust 5,2, 6,12, am 13. August 6,5, 7,22, am 14. August 7,15, am 15. August 8,20, am 16. August 9,0.

VI. Nach Spiekeroog.

Von Esens (O stfriésland) Bhf. nah Spiekeroog über Neu - harlingersiel mittels Privatpersonenfuhrwerks bezw. Fährschiffs in etwa 24 Stunden:

am 1. August 9,15, am 2. August 10,15, am 3. August 11,0, am 4. August 11,45, am 9. August 12,0, am 6. August 1,0, am 7. August 2,0, am 8. August 2,45 am 9. August 3,45, am 10. August 4,15, am 11. August 4,45, am 12. August 5,42. am 13. August 6,45, am 14. August 7,45, am 15, August 8,45, am 16. August 9,30.

VIL. Nah Wangeroog und Spiekeroog.

Von Karolinens iel (Harle) nach Wantéroog und Spiekeroog mittels Dampfschiffs in etwa 1 bez. 2 Stunden :

am 1. August 11,20, am 2. August 12,20, am 3. Avgust 1,15, am 4. Auguft 2,15, am 5. August 2,50, am 6. August 3,30, am 7. August 4,10, am 8. August 4,40, am 9. August 5,0, am 10. Axgust 62, am 11. August 7,L (bi3 Wangeroog), am 12. August 7,30, am 13. August 9,0, am 14. August 10,10, am 15. August 11,10, am 16. August 11,50.

Wegen der Verbindungen vom 17. August ab bleibt weitere Be- kanntmachung vorbehalten.

Oldenburg (Grhzgth.), den 15. Juli 1898.

Kaiserliche Ober-Postdirektion. Starklof.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgeseßes vom 30. Juli 1883 (Geseß-Samml. S. 195)

den Regierungs-Rath von Wilmowski in ena zum Stellvertreter des Negierungs-Präsidenten im Bezirksaus\chusse zu Liegniß, abgesehen vom Vorsißze,

den Regierungs-Assessor Hiersemenzel in Minden zum Oef des ersten Mitgliedes des Bezirksausshusses in

inden,

den Regierungs-Rath Hartog in Gumbinnen zum Stell- vertreter des zweiten Mitgliedes des Bezirksausschusses in Gumbinnen,

den Regierungs - Assessor Dr. Schmidt-Scharff in Marienwerder zum Stellvertreter des zweiten Mitgliedes des Bezirksausschusses in Marienwerder und

den Regierungs-Rath Schul in Münster zum Stell- vertreter des ersten Mitgliedes des Bezirksaus [usses “in Münster, unter Enthebung des Regierungs-Raths Dr. Weddige von diesem Amte,

auf die Dauer ihres Hauptamts am Sißze des Bezirks- ausschusses zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landes-Bauinspektoren Ka ppelhoff in Torgau und Eichhorn in Mühlhausen i. Th. den Charakter als Baurath zu verleihen, sowie l Ï i die von den städtishen Kollegien zu Linden getroffene Wahl des Gerichts Pessors Lodemann in Hannover zum

Syndikus der Stadt Linden zu bestätigen.

Privilegium

wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihe- scheine der Provinz Schleswig - Holstein im Betrage von 6000000 M

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem die Vertretung, der Provinz Schleswig-Holstein auf dem rovinzial-Landtage am 18. Mai 1897 und- 18. Februar 1898 be- lossen hat, die zur Ausführung von Anftalts-Neu- und Erweiterungs- auten in Anlaß des Gesehès voin 11. Juli 1891 sowie zur Unter- stüßung des Wege- und Kleinbahnbaues . und zur ulden- tilgung erforderlihen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir der Provinz auf den Antrag der Provinzial vertretung, zu diesem Zwecke auf jeden -Znhaber lautende, mit Zins-

1898,

scheinen versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 6 000000 M ausftellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldnerin etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 des Gesezes vom 17. Juni 1833 und der Verordnung vom 17. September 1867 (G..S. S. 1518) zur Ausstellung von Anleihesheinen zum Beriase von 6 000 000 4, in Buchstaben „Sechs Millionen Mark“, welche in folgenden Abschnitten :

1 250 000 Æ zu 5000 M,

2 500 000 zu 2000 A,

2 000/000 M zu 1000 M,

200 000 A zu 500 M,

50 000 A zu 200 M,

zusammen 6000 000 M i

nah dem anliegenden Muster autzufertigen, mit 3 bis 49% jährli zu verzinsen und mittels freihändigen Ankäufs oder Verloosung mit ein und einem halben Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihesheinen von demjenigen Jahre ab zu tilgen sind, welhes auf die Verausgabung der Anleihescheine folgt, dur gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrlihe Genehmigun ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rehtlichen Wirkung, da ein jeder Inhaber dieser Anleihesheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend' zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Jnhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht über- nommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Travemünde, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den

2. Juli 1898. (L. S.) Wilhelm R. von Míquel. Freiherr von der Redcke.

Provinz Schleswig-Holstein. Anleiheschein Aer MELNEI Schleswig-Holstein, . « _. te Ausgabe, Buchstabe Nr ü

; 7 eii8währung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesgerrlihen Privilegiums vom 2. Juli 1898 (Amtsblatt der Königlihen Regierung zu Schleswig vom . .. ten 189 ,., Nr , Seite und Geseß-Sammlung: für 189. .'., Seite. . . ., laufende Nr. . ..)

Auf Grund der Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Provin- zial-Landtages vom 18. Mai 1897 und vom 18. Februar 1898 wegen Aufnahme einer Anleihe von 6 000 000 46 bekennt g der Provinzial- Aueschuß namens der Provinz dur diese, für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung: zu einer Darlehns- schuld von Mark, welche an die Provinz baar gezahlt worden und mit . . , . Prozent jährlih zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 6 000 000 erfolgt mittels Ankaufs oder Verloosung der Anleihescheine binnen längstens 38 Jahren nah Begebung der Anleihescheine aus einem Tilgungs- \tode, welher mit ein und einem halben Prozent des Kapitals jähr lih unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihesheinen ge- bildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monat April jeden Jahres. Der Provinz bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Til- aungéstock zu verstärken oder auch sämmtlihe noch im Umlauf be- findliche Anleihescheine auf eintnal zu kündigen. y

Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben- falls dem Tilgungs\tocke zu.

Die ausgeloosten, sowie ‘die gekündigten Anleihesheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welhem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentli bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zablungstermine in dem „Deutschen Reichs- und Preufischen Staats-Anzeiger“, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Schleswig, der „Nord-Osftsee-Zeitung“, der „Kieler Zeitung“, der „Flens- burger Norddeutschen Zeitung“ und den „Ultonaer Nagrichten“. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Provinzial- vertretung mit Genehmigung des Ober-Präsidenten ein anderes Blatt

beftimmt. Im Falle der Tilgung durch Ankauf von Anleihesheinen

ift der Betrag der angekauften Anleihescheine alsbald nach dem An- kauf in gleider Weise bekannt zu machen.

Bis zu dem Tage, an welhem das Kapital zu entrichten ift, wird es in halbjährlihen Terminen, am 1. dts und am 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit . . . . Prozent jährli verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitäls erfolgt gegen bloße Rückgabe der N gewordenen Zinsscheine beziehungsweise dieses An- leihescheins bei der Provinziäl-Hauptkasse zu Kiel, und zwar au nah dem Eintritt des Fäligkeitstermins folgenden Zeit. zur Empfangnahme des Kapitals eingereihten Anleihe|heine sind au die dazu gebörigen Zinsscheine der Pateren R zurüdck- zuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nah ‘dem Rückzahlungstermine niht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, niht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunften der Provinz. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernihteter Anleihescheine erfolgt nah orte der S8 838 und ff. der Zivilprozeßordnung für das A vom 30. Januar 1877 (Reihs-Ges.-Bl. S. 83), beziehungsweise nah § 20 des Ausführungsgeseßes zur Deutschen Zivilprozeßordnung vom 24. März 1879 Geseß-Samuml. S. 281). j :

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden, doch soll. demjenigen, we den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährun t bei der verwaltung anmeldet und den stattgehabten Befis tres | urs Dosen des Anleihescheins oder sonst in glaubhaster Weise darthut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin niht vorgekommenen Zinsscheine gegen Q! aus. gezahlt werden. V | T