1898 / 175 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Jul 1898 18:00:01 GMT) scan diff

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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3W., Wilhelmfstrafie Nr. 32.

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des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich Prenßischen Staats-Anzeigers Berlin 3W., Wilhelmstraße Nr. 32.

N 179.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem General-Direktor der Schlesishen Feuerversiherungs- Gesellschaft R ibbeck zu Breslau den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Förster a. D. Vierguß zu Kappeln im Kreise Schleswig, bisher in Sören im Landkreise Kiel, den König- lihen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem emeritierten Lehrer und Küster Läseck e zu Palkc- bush im Kreise Salzwedel, bisher in Hagenau desselben Kreises, den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern,

dem Gemeinde-Vorsteher Schönborn zu Zugkleibe im Kreise Sorau, dem Gießermeister Ernst Bartels zu Magde- burg, dem Lokomotivführer a. D. Brügge zu Nord- hausen, dem Eisenbahn-Weichensteller a. D. Rüngeling zu Niederscheden im Kreise Münden, dem Bahnwärter a. D. Stuny zu Bovenden im Landkreise Göttingen, dem Eisenbahn-Bremser a. D. Baumeister zu Schwerte im Kreise Hörde, dem herrschaftlichen Kutsher Friedrih Meiß zu Rippen im Kreise Heiligenbeil, den Gutskämmerern Karl Barann zu Sausgörken im Kreise Rastenburg und Karl Brandt zu S E desselben Kreises, dem Wirthschaftsvogt Ernst Henshke zu Friedrihshof im Kreise Krossen, dem Wirthschaftsshaffer Karl Nitsche zu Pfaffendorf im Kreise Reihenbah, dem Schäfer Johann Schiller zu Lagowiß im Kreise Meseriß, dem Maurergesellen Wilhelm Falkenberg zu Anklam, dem Gartenvorarbeiter Bernard Wolthaus zu Velen im Kreise Borken, dem Vor- arbeiter Christoph Czemper zu Weißdorf im Kreise Rasten- burg und den Arbeitern Karl Gellendin zu Stretense im reite Anklam und Jakob Wenzel zu Blesewiy desselben Kreises das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Eisenbahn-Stationsverwalter Otto Weise zu Kol- bizow im Kreise Randow die Rettungs - Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur An-

legung der ihnen verliehenen nichtpreußishen Jnsignien zu ertheilen, und zwar:

der Kommandeur-Jnsignien zweiter Klasse des Herzoglih anhaltishen Haus-Ordens Albrecht's des Bären:

dem Oberst-Lieutenant z. D. Greverus, Kommandeur des Landwehrbezirks Bernburg,

dem Major z. D. Bock von Wülfingen, Kommandeur des Landwehrbezirks Dessau, i

dem Major Kun pen im Junfanterie-Negiment Fürst Leopold von Anhalt: Dcssau (1. Magdeburgisches) Nr. 26,

dem Major von Hartmann-Krey und

dem Major von Wysze i,

beide im Anhaltischen Jnfanterie-Regiment Nr. 93;

der Ritter-Jnsignien erster Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann Weller im Anhaltishen Jnfanterie- Regiment Nr. 93; der M On Lan weiter Klasse desselben Ordens: dem Premier-Lieutenant von Röder und

dem Premier-Lieutenant von Fuchs, beide in demselben Regiment;

der silbernen Verdienst-Medaille desselben Ordens: dem Feldwebel Dietze und dem Vize-Feldwebel und Bataillons-Tambour Lehmann, beide in demselben Regiment;

ferner : des Ritterkreuzes zweiter Mialle des Königlich schwedischen Schwert-Ördens: dem Premier-Lieutenant Freiherrn von Troschke im Magdeburgischen Husaren-Regiment Nr. 10; sowie der Nitter-Jnsignien des Königlich siamesishen Busen Elephanten-Ordens: O

dem mia von Kameke, à la suite des Königin D ae arde-Grenadier-Regiments Nr. 3 und - Plaßmazor n Potsdam.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Jn den nächsten Monaten werden Noten der Reichs- bank zu 1000 und zu 100 #4 zur Ausgabe gelangen, welche sih von den in unseren Bekanntmachungen vom 9. Oktober

1895, 9. Januar 1896 und 11. April 1896 näher beschriebenen Reich8banknoten durxh folgende Merkmale unterscheiden : 1) Die Noten sind vom 1. Juli 1898 datiert.

2) Der Pflanzenfaserstreifen ist links vom Ausfertigungs- datum statt wie bisher rechts davon gean und bei den Noten zu 1000 / grün, bei denen zu 100 M roth gefärbt.

3) Die Noten tragen außer dem bisherigen Wasserzeichen noch ein zweites, welches abwechselnd einen der großen Buch- staben des lateinischen Alphabets zeigt.

Berlin, den 26. Juli 1898. Reichsbank-Direktorium. Dr. Koch. von Kligzing.

Bekanntmachung.

Aus Anlaß der bevorstehenden militärischen Herbstübungen wird auf die Wichtigkeit der Anwendung richtiger und deut- licher Aufschriften bei den Manöver-Postsendungen hin- ewiesen. Zur genauen Aufschrift gehören: Familienname möglihst auch Vorname), Dienstgrad und Truppentheil Regiment, Bataillon, Kompagnie, Eskadron, Batterie, Kolonne U. \. w. und für gewöhnlich der ständige Garnisonort, ein- tretendenfalls mit dem Zusaße „oder nahzusenden.“ Die Angabe eines Marschquartiers emp A sih nur dann, wenn es genau bekannt und wenn vorauszusehen ist, daß die Sendung so zeitig an dem CAgage are Bestimmungsort eintreffen wird, daß sie vor dem Weitermarsch in der Man genommen werden kann und daß die Abholung von der Post auch mit Sicherheit zu erwarten ist. Da‘ der Stab des Regiments und die einzelnen Bataillone 2c. ihre Postsachen in vielen Fällen bei verschiedenen Postanstalten in Empfang nehmen, so ist eine genaue und richtige Aufschrift bei den an Offiziere gerichteten Manöver-Postsendungen ebenso, wie bei den Mannschaftssendungen unentbehrlich. Durch mangelhafte oder ungenaue Anfertigung der Aufschriften wird die Ueber- kunft der Sendungen oft sehr erheblih verzögert. Fur Ver- meidung von Auslassungen in der Aufschrift und zur Erhöhun der Deutlichkeit empsiehlt sich die Verwendung von Brief- umschlägeu mit entsprehendetn Vordruck.

Berlin C., den 25. Juli 1898. Kaiserliche Ober-Postdirektion. J. V:: Bennezet.

L

Das in Bill Quay bei Newcastle on Tyne aus Stahl neu erbaute Dampfichiff „Helios“ von 433,13 Registertons Netto-Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausfcließ- lihe Eigenthum der lcertilbg bing n „Neptun“/ in Bremen das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigenthümerin Bremen zum Den gewählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in

ewcastle on Tyne unter dem 13. Juli d. J. ein Flaggen- attest ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Ernst Beling in Breslau zum ordentlihen Professor in der juristishen Fakultät der dortigen Universität zu ernennen.

Ministerium der etten, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Königliche Friedrih-Wilhelms-Universität.

Bekanntmachung.

Die wird zur dankbaren Erinnerung an ihren erhabenen Stifter König Fans Wilhelm TI. am 3. August d. J., Mittags 12 Uhr, in der Aula eine Ge- dächtni r begehen.

Die Len werden ergebenst ersucht, die ihnen zu- gestellten Einlaßkarten am Eingange vorzuzeigen.

Berlin, den 27. Juli 1898.

Der Rektor der Universität. Schmoller.

Königliche Bibliothek.

In der Woche vom 1. bis einschl. 6. August findet nach 8 er Benußungs-Ordnung die Zurücklieferung sämmt- icher aus der Königlichen Bibliothek entliehenen Bügher statt. Alle, welche solhe Bücher in den haben, werden hi aufgefordert, sie in den Gesch (9 bis: 3 Uhr) zurlüick-

1898,

LIE, Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nah alphabetischer N Namen der Entleiher: von A bis H am Montag und Dienstag,

Tbis R am Mittwoch und Donnerstag, 9 bis Z am Freitag und Sonnabend.

Berlin, den 25. Juli 1898.

Die General-Verwaltung. Wilmanns.

Königliche Universitäts-Bibliothek. Bekanntmachung.

Die reglementsmäßige Zurücklieferung aller aus der Universitäts-Bibliothek entliehenen Bücher findet in der Zeit vom 8. bis 10. August d. J. statt.

Berlin, den 26. Juli 1898.

Der Direktor. I Gräsel.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Es isstt zur Anzeige gelangt, daß in einzelnen Landes- theilen noch lange Leit nah Beendigung des Krammetsvogel- fanges bis in den Winter hinein die mit Beeren e Dohnen aufgestellt bleiben, und daß auf diese Weise ein- heimische Singvögel, welche niht zu den Zugvögeln gehören, in großer Zahl innen werden.

Da ein soläges Verhalten auch bei dem Krammetsvogel-

ieraus Veranlassung, im Jnteresse des Vogel}chußes zu estimmen, daß den Beamten der Staatsforstverwal- tung, welchen die Anlegung von Dohnenstrihen in Staats- waldungen gestattet wird (vergl. § 65 Nr. 5 der Dienst- instruktion für die Bs preußishen Förster vom 23. Oktober 1868), aufzugeben is, die Dohnen nur während der für den Drosselfang freigegebenen Zeit fängish zu halten. Nach Ablauf dieser Zeit sind entweder die Dohnen ab- zunehmen oder die Schlingen an denselben auszuziehen oder ganz zu entfernen.

Sn I Me cäge; welche den Pächter aus nah ms- weise zum Krammetsvogelfang in einer Staatswaldung be- rehtigen, ist fortan eine gleihartige Vorschrift aufzunehmen. Auch ist darin im Mangel anderweiter Bestimmungen anzuordnen, daß der Krammetsvogelfang niht über den 31. Dezember hinaus ausgedehnt werden darf (vergl. § 8 des Reichsgeseßes vom 22. März 1888, terelew den Schuß von Vögeln).

Die Beachtung dieser Vorschriften ist zu überwachen.

Berlin, den 13. Juli 1898.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: Schul§. An ube Königliche Regierungen mit Ausnahme erjenigen zu Aurich und Sigmaringen.

Abschrift lasse ih Jhnen zur a Kenntnißnahme und mit dem Ersuchen ergebenst zugehen, in geeignet ersheinender Weise darauf hinwirken zu wollen, daß gleichartige Anordnungen im Jnteresse des Vogelshußes auch für Gemeinde- 2c. und N C LRSIRGEs im dortigen Regierungsbezirk getroffen werden. Berlin, den 18. Juli 1898. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und. Forsten.

A : M

hier in Staat3waldungen vorkommen soll, so nehme ih

An sämmtliche Herren Regierungs-Präsidenten.

der Ersten Beilage pur heutigen Nummer des und Staats-Anzeigers“ werden eine Zusammenstellung für den Januar-April-Termin 1898 dur die Rentenbanken erzielten Resultate und eine U cht der seit

und ausgeloosten Rentenbriefe veröffentlicht.

Die Personal-Veränderungen in der Armee x. befinden sih in der Ersten Beilage.

der Rentenbanken bis zum 1. April 1898 aUCge gebenel

M LANR À i R L L r E L E E: E