Dex Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 4 50 S. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
Insertionspreis für den Raum einer Drudzeile Z0 S.
Juüserate nimmt au: die Königliche Expeditiou
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition
S§W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Eiuzelaue Nummern kosten 25 s.
H
M 12.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
dem Forstmeister a. D. Jlse zu Bonn, bisher in Beurig im Kreise Saarburg, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, i
dem Rittergutsbesißer und Land schafts - Rath Stuben- rauh auf Leng im Kreise Strelno den Königlichen Kronen- Orden dritter Klasse, i
dem Amtsrichter Gadow zu Strelno, dem bisherigen Amtsvorsteher und Wirthschafts-Fnspeïtor Eduard Jaeckel u Berlin, bisher in Ronicken im Kreise Guhrau, und dem Beichonlöhrer Karl Ruprecht am Gymnasium zu Eisleben den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, :
den emeritierten Lehrern Funecke zu Wartjenstedt im Kreise Marienburg in Hannover und Neufeld zu Berlin, bisher in Schrimm, den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern,
dem Pförtner a. D. Johann Lepke zu Petershagen im Kreise Niederbarnim, bisher in Berlin, das Allgemeine Ehren- zeichen in Gold, sowie
dem Zimmermeister Emil Klo m p zu Strelno, dem Grund- besißer Gottfried Erxleben zu Markowig im Kreise Strelno, dem Eisenbahn - Lokomotivführer a. D. Wilß zu Straß- burg i. E., bisher in Stettin, dem Bahnwärter a. D. Fiß zu Belgard, bisher in Klein- Panknin im Kreise Belgard, dem Mili Len Wirths Karl Heute zu Gollkowe im Kreise Militsch, dem Wirthschaftsvogt Karl Ache zu Lückerwiß im Kreise Trebniß, den Schafmeistern Gottfried Kaßner zu Jagatshüß im Kreise Trebniß und Karl Neim zu Ujast im Kreise Militsch, dem Schäfec Joseph Langer zu Johnsbach im Kreise Frankenstein, dem Holzschläger Ung Nöther zu Neuhain im Kreise Waldenburg und dem Gutskneht Wi l- helm Jaen sh zu Breshine-Frcyhan im Kreise Militsh das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung, betreffend Schiffsvermessung in Ost-Asien.
Vom 25. Juli 1898.
a Grund des Artikels 54 der Verfassung des Deutschen Neichs hat der Bundesrath beschlossen :
Die ständig in den oer Gewässern verkehrenden deuishen Schiffe können sich bis auf weiteres unter Ver- mittelung der Organe der Gouvernementsverwaltung in Kiautschou einer Neuvermessung nah den Regeln der Schiffs- vermessungs-Ordnung vom 1. März 1895 (Reichs-Geseßbl. S. tr in Kiautshou, ausnahmsweise auch in anderen ostasiatishen Häfen unterziehen lassen, wobei die geltenden Vermessungsvorschriften mit folgenden Abänderungen An- wendung finden: 1) (Zu § 21 Shhiffsvermessungs-Ordnung.)
Die Befugnisse und Obliegenheiten der Ver- messungsbehörde werden durch den mit der Leitung des Vermessungsgeschäfts beauftragten tehnischen Be- amten der Gouvernementsverwaltung in Kiautschou mit der Maßgabe wahrgenommen, daß bei der Ver- messung nur die Ermittelung der Maße und die Eintragung derselben in das Vermessungsprotokoll durch diesen Beamten erfolgt, währénd die Jnhalts- berechnung und Zusammenstellung der Räume im Protokolle, sowie dessen Abshluß vom Schiffsver- messungsamte bewirkt wird.
2) (Zu §8 24 Schiffsvermessungs-Ordnung.)
Die Ausfertigung der Meßbriefe erfolgt durh das Schiffsvermessungsamt auf Grund des von ihm geprüften, festgestellten und p enen Protokolls. Diesem Amte licgt auh die Mittheilung der von ihm- ausgestellten Meßbriefe an die zuständigen Schiffsregisterbehörden ob.
3) (Zu 8 26 Schiffsvermessungs-Ordnung.) Die Bestimmung unter Nr. 2 des Z§ 26 wegen
Zurücklieferung des älteren deutshen Meßbriefs findet keine Anwendung.
4) (Zu '8 36 Schiffsvermessungs- Ordnung.) An Stelle des im § 36 unter Nr. 1 und 3 an- genen Gebührensaßzes is für E angefangene ubikmeter eine Gebühr von 20 Z' zu erheben. Die Festseßung. der Gebühr geschieht durh das Schiffsverméessungsamt. folgt auf Antrag die Vermessung in einem außerhalb des Gouvernementsbezirks Kiautshou be- legenen ostasiatishen Hafen, so’ hat der Rheder außer- dem die hierdurch erwachsenden, von der Gouverne- tnentsverwaltung fest) enden baaren Auslagen, _ insbesondere die Reisekosten und Tagegelder des Ver-
messungspersonals zu- erstatten.
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Verliu §W,., Wilhelmftraße Nr. 32.
Berlin, Mittwoch, deu 3. August, Abends.
5) (Zu § 39 Schiffsvermessungs-Ordnung.)
Me die ständig in den ostasiatishen Gewässern verkehrenden Schiffe behalten die vor dem 1. Januar 1889 ausgestellten Meßbriefe bis auf weiteres, auch über den 1. Januar 1900 hinaus, Gültigkeit.
Berlin, den 25. Juli 1898. Der Reichskanzler.
Jm Auftrage: Rothe.
Bekanntmachung, betreffend das Jnkrafttreten der Artikel T und T des Geseßes vom 4. April 1898 über die anderweite Feststellung des Gesammtkontingents l der Brennereien.
Vom 28. Juli 1898.
Die Neubemessung des Gesammikontingents der Brennereien nach Maßgabe der Actikel T und II des Geseßes vom 4. April 1898 — Reichs-Gesetbl. S. 159 — tritt, nachdem die Königlich bayerische, die Königlich württembergische und die Großherzoglich badische Regierung der im Artikel TT enthaltenen Aenderung des 8 47 des Branntweinsteuergeseßes vom 24. Juni 1887/ 16. Juni 1895 zugestimmt haben, mit dem 1. Oktober 1898 in Kraft.
Berlin, den 28. Juli 1898.
Der Reichskanzler. Im Austrage : Aschenborn.
Aus Anlaß der Trauerfeier für den verstorbenen Fürsten von Bismarck bleibt die Reichsbank am 4. August Vor- mittags geschlossen.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 34 des „Reihs-Gesezblatts“ enthält unter
Nr. 2602 die Bekanntmachung, betreffend Schiffsvermessung in Ost-Asien, vom 25. Juli 1898; und unter
Nr. 2508 die Bekanntmachung, betreffend das Jnkraft- treten der Artikel T und 11 des Geseßes vom 4. April 1898
über die anderweite Feststellung des Gesammikontingents der !
Brennereien, vom 28. Juli 1898. Berlin W., den 83. August 1898. Kaiserliches Post-Zeitungs-Amtkt.
Jn Vertretung : Bath.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
dem Geheimen Registrator im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, Kanzlei -Rath Raik MALRYO Uo den Charakter als Geheimer Kanzlei- ath, un dem Geheimen Negistrator Ernst Ludwig in demselben Ministerium den Charafter als Kanzlei-Rath zu verleihen, sowie “die in gemeinschaftliher Sißung der Stadtverordneten und der unbesoldeten Mitglieder des Magistrats erfolgten Wahlen . des Kaufmanns Robert Kircher und des Gast- hofsbesißers und Weinhändlers August Müller zu un- besoldeten Beigeordneten der Stadt Fulda für die geseßliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. '
Die Oberförsterstelle Wilhelmswalde im Ne- I Danzig ist zum 1. Oktober d. F. anderweit zu ejeßen.
Bekanntmachung.
Gemäß.8 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 (Geseß-Samnil. S. 152) wird Vierbie bekannt gemacht,
daß das im laufenden Steuerjahre zu den Kommunialabgaben einshäßbare Ne ineinkommen der Ma né Neckar-Eisen-
1898,
bahn aus dem Jahre 1897 — außer dem Antheile des preußishen Staats —, wie folgt, festgestellt worden ist : A. der Antheil des Großherzogthums Baden auf
695 476 M, B. der Antheil des Großherzogthums Hess e auf
317 553 Berlin, den 1. August 1898. Der Minister der öffentlihen Arbeiten.
Im Austrage: Foerster.
Bekanntmachung.
emäß 8 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 (Geseßz-Samml. S. 152) wird hiermit zur l aab Kenntniß gebraht, daß das im laufenden Steuerjahre krommunalabgabepflihtige Reinecinkommen der Ostpreußishen Südbahn - Gesellshaft aus dem Betriebsjahre 1897 auf 945 000 M festgeseßt worden ist. Posen, den 2. August 1898. Der Königliche Eisenbahn-Kommissar. J Vei Noepell, i Eisenbahn-Direktions-Präsident.
Königliche Technishe Hohschule Hannover.
Beginn der Vorlesungen des Winter-Semefsters am 18. Oktober 1898.
Einschreibungen dazu erfolgen vom 5. bis 26. Oktober 1898.
Progtivine werden vom Sekretariat gegen Einsendung von 60 Pfennigen in Briefmarken portofrei oder auf Wuns gegen Nachnahme zugesandt.
Verzeichniß der Vorlesungen und Uebungen im Winter-Semester 1898/99.
Prof. Dr. Kiepert: Differ.- u. JIntegralrechn. T; Differ.- u. Integralrechn, 111; Ausgewählte Kapitel der höheren Mathematik. Prof. Dr. Runge: Differ.- u, Integralrechn. 11; Analyt. Geometrie der Ebene und des Raumes. Prof. Dr. Rodenberg: Darstellende Geometrie; Darstell. Geometrie II. trolz Geh. Reg.-Rath Ke ck: Mechanik 1 u. 11; Statik der Baukonstruktionen 1. Prof. Dr. Heß: Sous: Grundz. der Zoologie; Botanik 1. Prof. Dr. Schaefer:
ewerbe - Oekonomie; Volkêwirthschaftslehre. Prof. Dr. Kasten: Englische Svyrahe und Literatur. Direktor Dr, Lohmann: Sranzüsish2 Sprache. Prof. Dr. Köcher: Neuere deutshe und all- gemeine Geschihte von 1860 an. Prof. Nußbaum: Gewerbliche - Gesundheitslehre. Dozent Dr. med. Kredel: Die erste Hilfeleistung
und Trigonometrie. Prcf., Geh. Reg.-RNath Köhler: Formenlehre der antiken Baukunst; Anordnung von Wohnhäusern und öffentl. Gebäuden; Formenlehre der Renaissance; Gntwerfen im Stil der Renaissance; Monuméentalbauten und Städteanlagen. Prof. Schröder: Ornamentik T; Entwerfen und Detaillieren von Wohngebäuden; Geschihte und Formenlchre der Baukunst für Bau - Ingenieure; Entwerfen einfaher Gebäude. Prof. Stier: Ocnamentik 11; Geschichte des Kunstgewerbes; Ents- werfen ia der LEREAA der altchristl. und roman. Baukunst; Junnen - Architektur mit farbiger Dekoration. Prof. Mohrmann: Formenlehre der gothishen Baukupost; Entwerfen öffentl. Gebäude im Stiile dcs Mittelalters; Kleinkunst und Ausbau des Mittelalters. Prof. Dr. Holßinger: Kunstgeschichte der Neu- zeit T; Ausgewählte Kapitel aus der Kunstzeschichte. Prof. Schleyer: Baukonftruktionslehre T u. 11 für Architekten ; Landwirtbscaftliche Baukunst; Einrichtung der Gebäude; Grundzüge der Heizung, I und sonstigen te{hnischen Anlagen in Gebäuden, Prof Engelhard: Modellicren 1 u. 11. Professor Friedrich: Frei- handzeihnen und Figurenzeichaen. Maler Jordan: Freihandz:ichoen und Architekturmalerci. Maler Voigt: Landschaftzeihnen und Aquas- rellieren. Prof., Hofmaler Kaulbach: Aktzeihnen. Dozent bezw. Privatdozent, Reg.-Baumeister Roß: Architekturzeichnen ; Tedrisches Zeichnen für Bau-Ingenieure; Stadt- und Landbäuser der italienischen Itenaifsance; Grund¡üge der Verfassung und Verwaltung des Deut« schen Reichs und des Preußishen Staats “ mit bes. Bezug auf die Stellung und Wirkungsweise der Baubehörden. rivatdozent, Prof. eb: Det tnn für Architekten. Privatdozent, Prof. Dr. aupt: Deut enaifsance IT. Privatdoz., Reg.-Baumeister Schl öb cke: Architekto- nisches Zeichnen, bes. Perspektive; Mittelalterlihe Ornamentik. Prof., 5 k en
Es 2a S4 r Ho pu e Su : von in- un zbrüden; tishe Berehnun konstruktionen: Prof, Dr Jordan: Grundz. der prakt. Men Geometrie; Höhere Geodäsie. Prof., Geh. Re
arkhausen: Eisenbau T und 11; Uzbungen im Eisenbauten. Pcof. Arnold: Hydrolo
fenbau; Uebun im Entw.
aukonftruktionslehre (Bauverb
L ir Ea: A
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einsten Quadrate. Prof., Ge] g. M ath Fi de Loge: Spettelle 4 Leihnologi Lei 4 y izung, Lüftuag uud Beleuchtung Theorie der
iehn: Bau und
im Entw. von Krast- und
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bei plößliten Unglücksfällen. Prof. Peßold: Algebraishe Analysis
Geh. Reg. - Rath Launhardt: Grundz. 2A Erd: vid Elraßénban: Trasfieren. raf, ch. Reg Rath D olera ek: h dea; Uebungen im Ei
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