zial
Q 1 Arzt) ware ¿brigens wurden 2 weiblihe Personen eien
ng, 2 männlihe wegen chronisher Cocain- O Marion wegen Bronisden Chloralmißbrauchs
r Pferde- und Rindviehbestand in Württemberg | am 1. April 1898.
Um die O ungen für das zur Bekämpfung von Vieh- euen auf Hn e Anordnung getödtete oder an der Seuche ge- _fallene Vieh umzulegen, läßt die württembergisHe Regierung all- Os am 31. März in jeder Gemeinde durh den Gemeindepfleger en Bestand an Pferden, Éseln, Maulthieren, Mauleseln und Rind- pieh feststellen. Ausgenommen von der Aufnahme sind Thiere, welche dem Reich, den Einzelstaaten oder welche zu dea landesberrliden Ge- “Füten gehören, sowie das in S{hlachtoiehhöfzn oder in öffentlichen lahthäusern- aufgestellte Slachtvieh. Jn den „Mittheilungen dés Königlichen Statistishen Landesamts“ wird das Ergebniß der Aufnahme vom 31. März 1898, unter Vergleichung mit derjenigen des Vorjahres, mitgetheilt. Eine Vergleihung mit der allgemeinen Viehzählung vom 1. Dezember 1897, welche den ganzen, also nicht bloß den umlagepflihtigen, Viehbestand erfaßte, mußte deshalb und wegen des verschiedenen Zähltermins unterlassen werden.
Der Gesammtbestand an umlage-flihtigen Pferden mit 102 554 Stück hat gegen das Vo:jahr um 1823 Stück zugenommen, und zwar am stärksten im Neckarkreis (+ 615 Stück). demnächst im Jagstkreis (+ 554 Stück), worauf Donaukreis (383 Stück) und Schwarzwaldkreis (271 &tüdck) folgen.
Der umlagepflihtige Nindviehbestand von 966304 Stück zeigt dagegen im Vergleich mit dem der beiden Vorjahre eine beträcht- lihe Abnahme — erhbeblih ftärker in der Westhälfte des Landes (Necktar- und Schæœarzwaldkreis) als in der Osthälste. Ez betrug
nämlich: der Stand am 31. März die Abnahme 1898 1897 1896 von 1897 auf 1898 Stück Stüuck Stück Stück 9% 177472 184866 186845 7394 4,0 204705 2H 12 216997 6407 3,0 Jagstkreis . 257897 259835 269261 1938 0,7 E 326930. 329257 332821 3027 0:9 Württemberg . . . 966304 985070 996927 18766 1,9 Diese Abnabme dürfte zu einem beträhtlihen Theil veranlaßt worden sein durch die Maul- und Klauenseuche, infolge deren weniger Kälber zur Aufzuht gelangten und auch aus Furcht vor Ansteckung weniger Handelsvich gekau!t wurde; fodann durh die zur Unter- drückung der Seuche getroffenen Sperrmaßregeln, indem über die Dauer der Sperre das Vieh nicht auf den Markt gebracht werden konnte und die Futtervorräthe aufgezehrt wurdea, was zur Folge hatte, daß nach Aufhören der Sperre an Stelle des verkauiten Viehs wegen Mangels an Futter kein Vieh eingestellt werden konnte; endlich dur die quantitativ und qualitativ geringwerthige Grumtmet- ernte des vorigen Jahres, sodaß im Frübjahc d. F. ein vorüber- gehender Futtermangel eintrat und dr regelmäßig im ersten Fcük- jahr erfolgend2 Atstoß von Vieh in diesem Jahre bereits im Februar und März erfolgte.
im Kreis
Necktarkreis Schwarzwaldkceis
Zur Arbeiterbewegung.
_ Aus Glauchau wird der „D. W.“ telegravhiert, daß sämmt- liche Arbeiter der Kobser’shen Möbelfabrik in Hainsberg wegen Lohrkürzung die Arbeit niedergelegt haben.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.
In der Woche vom 14. bis 20. Auzust d. I. waren der GBe- fundheitsstand und au die Sterblichkeit in Berlin nicht so günstig, wie in der vorangegangenen Woche. Die Sterblichkeitsziffer stieg (pro Taufend und Jahr berehnet) auf 26,1. Die jo bedeutend ge- steigerte Sterblichkeit war eine Folge der anhaltend hohen Temperatur der Luft, die in der Berihtswoche vorherrschte (das Thermometer ieg wiederholt über 309 C., am 17. August sogar auf 32,09 C.). Es fam infolge dieser heißen Tage eine bedeutend größere Zahl von Darmkrankheiten zum Vorshein, die auch in 312 Fällen zum Tode führten. Die meiflen dieser Gestorbenen waren Kinder unter 2 Jahren. Im Ganzen starben in der Woche 867 Personen, von denen £09 im Alter untec 1 Jahre waren. Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war eine gesteigerte; von je 10000 Einwohnern starben in Beclin, aufs Jahr berechnet, 150 Säuglinge. Di: meisten Todeétfälle an Darmkranrkheiten wurden aus dem Stralauer und dem Spandauer Viertel, der Oranienburger Vorstadt und aus dem Wedding gemeldet. Akute Entzündungen der Athmungsorgane zeigten dagegen eine kleine Abnahme; Todesfälle an Jafluenza sind nit zur Meldung aekommen. — Von den anderen JInfektionbkrankheiten blieben Erkrankungen an Typhus selten; auch Erkrankungen
t r jedoch nur im Stralauer Vie Zahl. E Franfungen an Kindbettfieber wurden 6 bekannt. autige Entzündungen des Zellgewebes der Haut waren selten; eine Mets an Genickstarre kam zur Mittheilung. Recht häufig gelangten Erkrankungen an Keuchhusten, die au in 18 Fällen zum Tode führten, zur ärztlichen Beobachtung. Dagegen kamen rheuma- tishe Beschwerden aller Art, besonders akute Gelenkrheumatismen, seltener zur ärztlihen Behandlung.
Verdingungen im Auslande.
Serbien.
16. September. Direktion der Strafanstalt in Nis{: Münd- lih2 Verdingung behufs Lieferung von 200(0-m Leinewand für Be- kletdungszwee. ‘
17. September. Ebendaselbst: 600 m Kleiderstoff (Szukno).
7. September. Militär-Vekleidungsamt in Belgrad: Mündliche Verdingung behufs Lieferung von 80009 Stück Schubschnallen, 500 kg Holznägel, 400 kg Schusterkleister, 900 kg Bündel Späne. Muster und Bedingungen 1n der Kanzlti obigen Amts. Kaution 20 9/0.
Norwegen.
21. September, 7 Uhr Nachmittags. Staatsbahnen, Christiania: Lieferung von 67 Güterwagen für breite Spur. Angebote in ge- \{lossenem Briefumschlag mit der Aufschrift: „Godsvogne“ werden im Éxpeditionskomtor der Eisenbahnverwaltung, Jernbanetorvet 8/9, Christiania, entgegengenommen. Zeichnungen und Bedingungen im Komtor des Direktors der Maschinen-Abtheilung, ebenda.
Verkehrs-Anstalten.
In Stettin sind die Arbeiten im Freihafen sow-it gefördert, daß derselbe am 1. Oktober dem Verkehr übergeben werden kann.
Bremen, 30. August (W, T. B) Norddeutscher Lloyd. Dampfer „Prinz Hetnrih“, v. Ost-Asien kommend, 29. Aug. in Colombo angekommen. „Aller“, n. New York best., 29 Aug. Abds: Meise y, Gibyaltax n. New Yorl „Karlöruhe“ v, Australien kommend, 29. Aug. Reise v. Genua n. Bremen fo:tgesetßt.
— 31. August. (W. T. B) Dampfer „Trave“, y. New York kommend, 30. Aug. Vm. Scilly, „Trter“, v. Brasilien kommend, 30. Aug. Nn. Blissingen pa'isieit, „Kaiser W ilhelm 11.“ 29. Aug. Nachts Reise v. Gibraltar n. Neapel fortges. „Arens - burg“, n. Brafilien best.,, 30. Aug. Mrgs. Dover passiert. „Wittekind“, v. La Plata rlommerd, und „München“, v. Baltimore kommend, 30. Aua. Vim. a. d. Weser angek. „Prinz- A Luitpold“, n. Australien best., 30, Aug. Mrgs. Ouessant passiert.
Hamburg, 30. August. (W. T. B.) Hambura - Amertka- Linie. VDamyfer „Pretoria“, von New York kommend, hat heute Nahm. Lizard passi?: t.
London, 30, August. (W. T. B.) Union-Linie. Dampfer „Goorkha“ ist auf der Heimreise heute von Madeira ab- gegangen. :
Rotterdam, 30. Auzust. (W.T. B.) Holland-Amerika- Linie. Damvfer „Werkendam“ ist von Notterdam gestern Vormittag in New York, D. „Maasdam“ von New Yak heute Vormittag in Notterdam angelommen
Theater und Musik.
Lessing-Theater.
Gestern Abend fand die leßte Vorstellung unter ter Direktion Dr. Oacar Blumzentbal’s ftatt. Als Abschiedsvorstellung wäh!te man das letzte N-pertMrestück des Theaters, „Im wetßen Rößl“, das den scheidenden Theaterleiter und Gustav Kadelburg zu Verfassern hat, und Blumenthal's fleines Lustspiel „Abu Seid“. Die beiden Stücke fönnen die Direktionsthätigkeit Blamenthal’s natüclich nicht erschöpfend charafterisieren; denn unter seiner Leitung sind auf dieser Bühne zahlreihe Stücke inländisher und auétländisher Aëstoren, die sich in- haltlid und im Stil sehr weit von ' einander unter|cheiden , zur Aufführurg gelangt. Im Ganzen kennzeihnen diese Stücke aber tresfend die Stimröung, die Dr. Blumenthal als Theaterleiter bei der Wakhl der aufzuführenden S1ücke bevorzugte. Die Darsteller, welche in beiden Stücken, besonders aber in dem ersten, ungezählte Male mitgewirkt hatten, führten ihre Aufgaben gestern mit besontecem Eifer und mit siegreiher Freudigkeit durch. Die Herren Guthery, Waldow, S@önfeld, Klein und die Damen Elsinger und Jäger über- boten sih fast gegenseitig in der Trefflichkeit ihrer Leistungen und konnten nach allen Aktschlüssen, den Direktor in ihrer Mitte, vor dem Beifall spendenden Publikum erscheinen. In einer kurzen Ansprache erkläre der Seidende, daß er troß der Kampfjahre der Direktionezeit kein müder Mann set, fondern ais Theaterdihter noch oft zu dem Publikum zu sprechen hoffe. Sv gewann der Abschieds: Abend, dem in seinem ganzen Ver- laufe jede wehmüthige Stimmung fern blieb, einen fröhlichen Abschluß auf ver Bühne, die von den Freunden und Berebrern des Dichters und Direktors mit Blumen und Kränzen reih ges{mückt wurde.
i ; erte Biertel in nennenswertber osen:
Im Königlihen Opernhause gelangt morgen auf Allerhöchsten Befehl Lorting's komishe Oper „Zar und immermann“ zur Aufführung. Die Beseßung lautet: Peter Große: Herr Hoffmann; Marie: Fräulein Dietrich; Jwanow: Herr Lieban; van Bett: Herr Knüpfer: Châteauneuf: Herr Philivp; Wittwe Brown: Frau Schumann- Heink. Kapell- S S er A dk E c Ba für das Parquet zum Verkauf. Anfang r. — Mit dieser Vorstellung wird im Königlichen Opernhause die Saiion eröffnet. | s Im Königlichen Schauspielhause wird moraen Karl Niemann's Lustspiel „Wie die Alten sungen“ gegeben. Die Rolle der Annalise spielt Frau Franziska Ellmenreih als Gast.
Fräulein Louise Dumont tritt morgen zum ersten Male im Deutschen Theater wieder auf, und zwar als Herodias in Sudermann's biblis@em Drama „Johannes“.
Das Shillér-Theater ecôöffnet morgen die diesjährige Spiel- zeit mit der ersten Aufführung von Shakespeare's Tragödie „Hamlet“.
Vom 1. September ab wird au auf der Bühne des Lessing - Theaters dem Hervorruf der Schauspieler keine Folge mehr geleistet werden. Die neue Direktion hat im Einvernehmen mit denfelben sich zu dieser Neuerung entschlossen, mit der sie dem Beispiel des Königlichen Schauspielhauses und des Deutschen Theaters folgt. Es werden hiufort alfo auch im Lessing-Theater nur die shauspielerishen Gäste und die Autoren oder in deren Vertretung der Direktor oder der Negisseur auf den Wunsch des Publikums vor dem Vork ang ersheinen. — Die morgige Erstaufführung des Shakespeare? schen Dramas „König Heinrich der Fünfte“ beginnt um 7& Uhr. In den Hauptrollen sind beschäftigt die Herren Bonn, Klein, Guthety, Leisner, Pfeil, Schönfeld, Waldow, Fernand, Halm, Nissel, Pagay und die Damen Marie Meyer, Meta Jäger, Maria Eisenhut, Tilly Waldegg, Lore Jona.
Direktor Sigmund Lautenburg eröffnet am Sonnakend, den 10. September, das Nesidenz-Theater nah vollendeter Neugestaltung mit den Stücken „Frühlingswende“, einem Aft von Alfred Halm, und „Eifersucht“ (Jalouse), Lustspiel in drei Akten von Alt xandre Bisson urd AdolPhe Leclerque, deutsch von Mor Schönau. L
“Die regelmäßigen Orgel - Konzerte des Professors Dr. H. Reimann in E E N -Gedächtnißkirche nehmen morgen wrotreder thren Anfang; sie finden an jede e ï Abends 6 Uhr, statt. : N N
Dr. Dscar Blumenthal hat bei seinem Ausscheiden aus der Direktion des Le!sing:Tbeaters der „Genossenschaft deuticher Bühnen- angehörige: “ für ihren Pensionsfonds tausend Mark, der „Pensions- anstalt deutsd;er Schriftsteller und Journalisten“ gleichfalls tautend Mark und der neubegründeten „Unterstüpungskasse für hilfsbedürftige Schau- spielex“ fünfhundert Mark überrvtesen.
Mannigfaltiges.
Die Grundsteinlegung zu dem Erweiterungsbau des Missionshaufes der Missionsgesellschaft Berlin 1 fand, der „Nordd. AUg. Ztg." zufolge, am Montag Nachmittags 5 Uhr im Beisein vieler Gäste statt. Zur Erweiterung der Mi|sionéthätigkeit fol die Zahl der Zöglinge des Hauses auf 48 erhöht werden, zu deren Unterbringung der Neubau erforderli ift, der als felbständiges zweistöckiges Haus "mit breiter Front in gleicher Fluht mit dem alten Hause in der Georgenkirchstraße errihiet wird. Der Neubau foll außer einem 90 Quadratmeter großen Lehrsaal Wohnung für 24 Zöglinge, für die Mi1jiontin}peltoren, für Beamte und Herberge für heimkegrende Missionare enthalten, auch Play für ein Kinderheim gewähren.
Die deutsche Uhren - Ausstellung in der „Urania“ (Taubenstraße) wird în den nächsten Tagen eine interessante Be- reicherung „erfahren. Im Jahre 1605 wurde nämli in Grenz- haufen eine merkwürdige Wasseruhr gefertigt, die für das Kloster der Cluniaceaser in Paris bestimmt war. Diese Uhr ist den bekannten Sanduhren ähnlich Aus dem oberen (Befäß fließt Wasser nach dem untcren und trint als Springstrahl aus, bis das obere Gefäß gleert ist. . Darauf wird durch Umdrehen das untere Gefäß in das obere verwandelt und dadur der Vorgang aufs neue eingeleitet. Auf Veranlassung des Geheimen Negierungt-Rathe, Professors Neuleaux wurde nun diese interessante Wasseruhr von der Königlichen Fachshule für Keramie in Höhr bei Grenzhausen noch ein- mal angefertigt.
Tromss, 30. August. (W. T. B.) Der Dampfer „Frithjoff“, welher die Aufgabe hatte, die Wellmann- Expedition ins Pelareis zu führen, is hierher zurüdgefehrt, nahdem er die Expedition an Kap Tegethoff, der Südspiye der Hall - Insel (Franz Iosepb s-Land) glücklih an Land gesetzt hat. Auf dem Rüdckwege traf der „Frithjoff“ die shwedishe Nathor1t.Erpedition auf König Karls- Land an. Alle Nachforshungen nah Aundróe waren ergebnißlos.
(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage.)
. L L R E R E R E G E R L E E R E E E E E E S e T E,
Wetterbericht vom 31. August, 8 Uhr Morgens.
Wetter.
| Wind. | \
Stationen.
in 9 Celfius
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres\p red. in Millim Temperatur | 5°C. = 40°N.
p Uo
ursaht an der deutschen Nordsee ürmishe Böen aus westlicher Nichturg; am höchsten ist der Lusft- druck vorm Kanal.
Deutsche Seewarte. Königliche Opern- Theater
Belmullet . W 4bededt
J O de)
zurückzugeben.
Aberdeen NW 6/halb bed. Christiansund “ [2 4|Negen Kopenhagen . | 750 |&W 6|Regen Stockholm . ( 4\bededckt aparanda . 755 4 beiter t.Petersburg| 757 l Regen
Cork, Queens- own 768 ) E 758 6 is a: 748 8 Pibura .| 763 |SW 6 winemünde | 75 |SSW 6\|bedeckt Neufahrwasser| 758 |SSW 2hbedeckt Memel... | 75 |SW 4wolkig 3 4 5 4 5 2
J] J Mr D
=J ck p
Zimmermann.
heiter Albert Lorting.
halb bed. bededckt Dunst
aris ....| 764 |SSW 3hhalb bed. ünster Wtf.| 757 |W bedeckt
Karlöruhe .. | 764 |SW bededt
- Wiesbaden . | 762 |SW
München .. | 766 |SW halb bed,
Chemniß ., | 761 |SSW 2hbedeckt
Berlin
tededckt Niemann.
767 |SSW 5d5\wolkig Wien ....| 764 |SW 2|bededtt Breslau... | 762 |SW 2|bedeckt
le dAix .. | 768 |W 3/bededck1 / 764 \till\heiter 762 ftill|wolkenlos
_ UVebersicht der Witterung.
Imi, feenti emb beh fmd deme Perm nb let | fend per fs Pen drn funk bean s
Freis
S
Anfang 74 Uhr.
Königliche Vchauspiele Donnerstag: Opern- haus. Auf Allerhöchsten Befehl: Zar und Komische Oper in 3 Akten von A Anfang 8 Uhr. — Das Abonne- I OIRA ert Vin die Plätze des A int Allerhö verfügt. Die permanent reservierten, ich. Anfang 7 3 Dienst- und Freipläge haben keine Gültigkeit. Die BUELy, Hang 74 rhr Billets für ‘den 1, Nang und das Parquet werden | Heinrich. nur unter der Bedingung verkauft, daß die Damen in ausgeshnittenen Kleidern, die Herren in Frack und we:ßer Binde erscheinen. — Die Billets tragen die Bezeichnung „Reservesaß 6/98“.
Schauspielhaus. Alteu sungeu. Lustspiel in 4 Aufzügen von Karl (Fürstin Annalise: Frau Franziska Ellmenreih, als Gast.) Anfang 7} Uhr.
Freitag: Opernhaus. 160, Vorstellung. Der
s, Romantische Oper in 3 Akten von Carl Maria von Weber. Dichtung von Friedri
Schauspielhaus. Abonnement B. 25. Vorstellung. L812, Schau-
Theater. Anfang 7{ Uhr. Freitag: Johanna. Sonnabend: Johannes.
Berliner Theater.
178, Vorstellung. Wie die
Lessing-Theater.
Herr Ernst Kraus, als Debut.) | Fünfte von Shakespeare. 179, Vorstellung. Sonder-
Ein barometrisches Minimum, von Westen kom- | spiel in 5 Aufzügen von Otto von der Pfordten. | des Theaters von 10—2 Uhr.
mend, ist über dem Skagerak erschienen und ver- | Anfang 7} “hr.
Der Verkauf der Abonnements-Billets pro Sey- tember für das Opernhaus findet am Sonnabend, 7; Ja Westirland is das Baro- | den 3. September cr, Vormittaas von 10—1 Ußr, straße 7/8. meter auß ’rordentlih ftarf gestiegen. Bei lebhafter | an der Theater Hauptkasse stait. Es werden Billets südlicher Luftbewegung ist das Wetter in Deutsch- | zu 28 Vorstellungen ausgegeben. land trübe und regnerish; meistens is Regen ge- fallen, Die Morgentemperatur hat si allenthalben | 6 Vorstellungen über den Mittelwerth erhoben.
Hänten der Abonnenten befindlihen Billets zu im Opernhause i
Gültigkeit und werden auf vorstehende Anzahl an- | emu gerehnet. Die nicht g (ris Billets für das Neue ind bei dieser Gelegenheit
Deutsches Theater. Donnerstag : Johaunes. Geboren: Ein Sohn: Hrn. Amtsrichter L
Donnerstag :
Schiller-Theater. (Wallner-Theater.) Donners-
iag, Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Hamlet. Freitag, Abends 8 Uhr: Hamlet. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Hamlet. Sonntag, Abends 8 Uhr: Hamlet.
Donnerstag: Eröffnungs- Borstellung unter der Direktion Otto Neumann- Ad (nas e gleihnamigen Erzählung August | Hofer. Zum e:sten Male: König Heinrich Der pel’s), ax: Freitag bis Sonntag: König Heinrich der
Fürnste. Der Billet-Vorverkauf täglich an der Tageskafse
Belle-Alliancc-Theater. Belle - Alliance- ; Donrerttag: Ueber Laud und Meer. Freitag: Ae e L
; ; Sonntag, Nachmittaas 3 Uhr: Zu ermäßigten Die „noch in Preisen: Kabale und Liebe. ‘
behalten ihre
Familien -Nachrichteu.
Verlobt: Frl. Charlotte Vogel mit Hcn. Pastor Max Kunzendorf (Berlin). 9
mann von Dassel (Drenow, Pomm.). — Hrn. Sec.-Licut. Herbst (Schlatkow). — Hrn. Re- aterungs - Rath Hauck (Breslau). — Eine Tochter: Hrn. Pastor erber (Schnelle- walde D.-S.). — Hrn. Gerichts-Assessor Dr. Robert Weismann (Wresbaden). — Hrn. Prem.- Lieut. von Dambrowski (Dresden).
König
(Dom- Brandenburg a. H.). — Hr. Landrath a. D. Dr. jur. Oécar Frhr, von Moeller-Lilienstern (Rothjpalk i. Meckl.). — Hr. Kommerzien-Rath Ferdinand Graeber (Wiesbaden). — Fr. Clara von Mayer, geb. von Heuduck (Wiesbaden).
Freitag (3. Abonuements-Vorstellung): Kaiser | Gestorben: Hr. Mojor a. D. Hermann von Safft
Verantwortlicher Redakteur : J. V.: von Bojanowski in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin,
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags« Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Fünf Beilagen (einschließli Börsen-Beilage).
zum Deutschen Reichs-Anz
.4¿ 206.
Königreich Preußen. Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
L L ans zu dem Geseße über Kléinbahnen und Privat- anschlußbahnen vom 28. Juli 18921)
{(Ges.-Samml. Seite 225 ff. und Eisenb.- Verordn.-Bl. Seite 245 ff.).
Das Gesey über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen bezweckt, dur feste und zweckmäßige Ordnung der Rechtsverhältnisse der be- zeihneten Bahnen die Entwickelung dieser wichtigen Verkehrsmittel zu fördern. Es beschränkt demzufolge die Ginwirkung der Organe des Staates bei der Genehmiaung von Unternehmungen der bezeichneten Art, fowie bei der Aufsicht über dieselben auf das geringste Maß dessen, was für die Sicherung der von ihnen wahrzunehmenden öffent- lihen Interessen nothwendig is, und gewährt den Unternehmungen innerhalb der hiernah gezogenen Grenzen volle Bewegungsfreiheit.
Die mit der Ausführung des Gesetzes betrauten Behörden (§ 3) werden sich bei der Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten diese Abscht des Gesetzgebers gegenwärtig zu halten und demzufolge in der Ein- wirkung auf den Bau und den Betrieb der bezeihneten Bahnen nicht über das Maß dessen hinauszugehen haben, was zur Wahrung der thnen anvertrauten dôffentlihen Interessen, namentlih der in den SS 4 und 45 aufgeführten poltzeilißen Interessen, nothwendig ist. Neben der Vermeidung eger und lästiger Eingriffe in die Be- wegungsfreiheit des Verkehrszweiges werden sich die mit der Staats- auffiht betrauten Behörden die Förderung desselben aber au durch entgegenkTommende und insbesondere rasche Erledigung der ihnen ob- liegenden Geschäfte angelegen sein zu lassen haben. ‘
Unter den zum Betriebe mit WMaschinenkraft ein- gerichteten Kleinbahnen find nach ihrer Zweckbestimmung und Ausdehnung zwei Klassen zu unterscheiden. Die eiue umfaßt die städtischen Straßenbahnen und solhe Unter- nehmungen, welche troß der Verbindung von Nachbarorten infolge ihrer hauptsächlichen Bestimmung für den Personen- verkehr und ihrer baulichen und Betriebseinrichtungen einen den städtischen Stragasßtenbahnen ähulichen Charakter haben. Der zweiten Klasse find diejenigen Kleinbahnen zu- Zurechnen, welche darüber hinaus den Personen- und Güter- verkehr von Ort zu Ort vermitteln und fich nach ihrer Aus- dehnung, Anlage und Einrichtung der Bedeutung der nach dem Gesetze über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. No- vember 1838 fonzesfiouierten Nebeneisenbahnen nähern (nebenbahnähuliche Kleiubahnen). Ueber die Durchführung der Trenuung und die verschiedene Behandlung dieser beiden Gruppen von Kleinbahnen wird in den nachfolgenden Ausführungen zu 88 3, 5, 11, 22 und 32 das Nähere beftimmt.
Indem zur Vermeidung von Wiederholungen im übrigen auf das Gesetz, seine Begründung und. die Verhandlungen in den beiden Häusern des Landtages sowie darauf hingewiesen wird, daf die außerhalb der bisherigen allgemeinen Ausführungsanweisung vom 22. August 1892 getroffenen Bestimmungen in Gel- tung bleiben, soweit fie nicht in Nachstehendem abgeändert werdeu, sei im einzelnen Folgendes bemerkt:
ug 1.2)
Bebufs Bezeichnung derjenigen Eisenbahnbehörde, welche bei der Genehmigung mitzuwirken hat, ist von allen zunächst bei dem örtlich zuständigen Regierungs - Präsidenten bezw. dem Polizei-Präsidenten in Berlin anzubringenden Auträgen auf Genehmigung, wesentlihe Aenderung oder Erweiterung einer zum Betriebe mit Maschinenkraft bestimmten Bahn (§ 3 Nr. 1) sowie auf Einführung des Maschinenbetriebes auf einer anderen Bahn (8 3 Nr. 2) dem Minifter der öffentlihen Arbeiten Anzeige zu erstatten. Behufs Prüfung der Frage, ob eine folche Bahn dem Gesetze über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 zu unterstellen ift, ift bei der Erstattung der Anzeige auch hierüber unter Beibringung der zur Beurtheilung dienlihen Unterlagen zu berichten. i
Ebenso ist von anderen Anträgen auf Genehmigung einer Klein- bahn, soweit es \sich nicht um Pferdebahnen innerhalb städtischer Straßen handelt, dem Minister der öffentlihen Arbeiten Anzeige zu erstatten. Während jedo bei einer für den Betrieb mit Maschinen- kraft bestimmten Bahn dem Genehmigungsverfahren niht Fortgang zu geben ift, bevor niht die Entschließung des Ministers der öffent- lichen Arbeiten vorliegt, is in dem leßtgedahten Falle dem Ver- fahren Fortgang zu geben, fofern nicht ausnahmsweise die zur Ge- nehmigung zuständige Behörde die Anwendung des Gesetzes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838 für angezeigt oder doh wenigstens für fraglich erachtet und hierüber die Entschließung des Ministers der öffentlihen Arbeiten einholt.
Die Anzeige von Anträgen wegen wesentlicher Aende- rungen oder Erweiterungen der den sämmtlichen Be- stimmungen des Kleinbahngeseßes uuterworfenen Bahnen mit Maschinenbetrieb hat zu unterbleiben, wenn die Bahn über das Weichbild eines Gemeindebezirks nicht hinaus- geht und eine Verbindung mit anderen Bahnen nicht statt- finden soll, die bei der Genehmigung mitwirkende Eisenbahn- behörde auch bereits bestimmt ist.
Von den hiernach vorgeschriebenen Anzeigen ift seitens der Regierungs: Präfidenten bezw. des Polizei. Präsidenten in Berlin zugleich eine Abschrift dem Kriegs-Minifter vor- zulegen, wenn es sich um Kleinbahnen mit Maschineubetrieb handelt, die über das Weichbild eines Gemeindebezirks hinaus hergestellt werden sollen :
a. öftli}h der Linie Danzig— Dirschau — Schueide- mühl—Posen—Breslau—Oderberg,
b. westlich des linken Rheinufers,
c. in einem Küstenkreise, i
d. in den sonstigen Grenzkreisen und denselben gleich- gestellten Gebieteu,
©€. auch auferhalb dieser Greuzen, sofern fie zwei oder mehrere Haupt- oder Nebenbahnen unmittelbar oder im Zusammenhange mit anderen Kleinbahneu verbinden.
1) Die Abweichungen gegen die Anweisungen vom 22. August 1892 und 19. November 1892 sind mit Ausnahme der neuen Betriebs- vorschriften (Anl. 3) dur fetten Druck hervorgehoben. -
2) § 1 des Geseyes lautet:
Kleinbahnen sind die dem öffentlihen Verkehre dienenden Eisen- bahnen, welhe wegen ihrer geringen Bedeutung für den allgemeinen Eisenbahnverkehr dem Geseße über die Slebabunnterne mungen vom 3. November 1838 (Gefeß-Samml. S. 505) nit unterliegen.
Insbesondere sind Kleinbahnen der Regel nah solhe Bahnen, welche hauptsächlih den örtlihen Verkehr innerhalb eines Gemeinde- bezirks oder benachbarter Gemeindebezirke vermitteln, sowie Bahnen, welche nicht mit Lokomotiven betrieben werden.
Ob die Voraussegung für die Anwendbarkeit des Gefeßes vom 3. November 1838 vorliegt, entscheidet auf Anrufen der Betheiligten das Staats-Ministerium.
Erfte Beilage e eiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger. 1898.
Berlin, Mittwoch, den 31. August
Sofern der Antrag auf Genehmigung, Erweiterung oder Ver- änderung einer Kleinbahn aus dem Grunde abgelehnt wird, weil die Bahn dem Geseße vom 3. November 1838 zu unterstellen sein würde, i in der Verfügung der Grund hierfür an- zugeben und zugleich zu bemerken, daß ein etwaiger An- trag auf Entscheidung des Staats - Ministeriums bei dem verfügenden Regierungs - Präsidenten binnen einer ange- mef}sen festzuseßenden Frist einzureichen sei. Geht ein solher Antrag ein, so ist von dem Negierungs-Präsidenten Bericht an den Minister der öffentilihen Arbeiten zu erstatten.
Zu § 2. 3)
Die Genehmigung für das Unternehmen is dem Antragsteller für seine Person zu ertheilen. Ist der Antragsteller eine physische Person, so wird indeß in der Regel nihts entgegenstehen, die Genehmigung au auf die Erben und sonstigen Rechtsnachfolger unter der Voraus- seßung zu erstrecken, daß gegen die Person der leßteren als Betriebs- unternehmer sich nicht etwa Bedenken ergeben follten (Ausländer, Staatsbeamte u. |. w.). Jst der Unternehmer ein Ausländer, fo ist bei der Genehmigung vorzuschreiben, daß er im Inlande Domizil mit der Wirkung zu nehmen hat, daß er von demselben aus regel- mäßig die Verträge mit den dem Reiche Angehörigen abzuschließen und wegen aller aus seinen Geschäften mit solhen entstehenden Ver- bindlichkeiten bei den Gerichten des betreffenden Orts Recht zu
nehmen hat. u 8 3.4
Wenn auh der Negterungs-Präsident nah Außen für die Er- theilung der Genehmigung allein zuständig ist, so ift do in der Genehmigungs-Urkunde und deren Nachträgen diejenige Eisenbahn- behörde zu bezeihnen, mit deren Einvernehmen die Genehmigung er- theilt wird, damit der Unternehmer weiß, welche EGisenbahnbehörde für das Unternehmen bestellt ist.
Vor Ertheilung derx Genehmigung ift seitens der Ge- nehmigungsbehörden, in Zweifelsfällen nach Anrufung des Minifters der öffentlichen Arbeiten, darüber Entscheidung pu treffen und in der Genehmiguugs - Urkunde zum Aus-
rucke zu bringen, in welche der beiden Klassen vou Klein- bahnen — Straßenbahnen oder nebenbahuähnliche Klein- bahnen — das betreffende Unternehmen einzureihen ift (vgl. Einleitung Abs. 3 und zu §8 5, A1, 22 und 32).
Als Kunststraßen sind anzusehen :
a. für den Geltungs8bereich des enes vom 20. Juni 1887 (G.-S. S. 301) die im § 12 daselbst näher bezeichneten Kunststraßen;
. für die Provinz Hannover: die Chausseen und Landstraßen ;
. für Schleswig-Holstein mit Ausnahme des Kreises Herzog- thum Lauenburg: die in der Unterhaltung der Provinz be- findlihen Haupt- und Neben - Landstraßen und die in der Unterhaltung der Kreise befindlichen ausgebauten Neben- ti Die :
. für die Provinz Hessen - Nassau: die vormaligen Staats- straßen, die Provinzial - Distrikts- und chaussierten Ver- bindungs\traßen, sowie die Landwege;
o. für die Hohenzollernschen Lande: die Landstraßen ;
f. für den Kreis Herzogthum Lauenburg: die Landstraßen.
Welche Kunststraßen als \tädtische Straßen in der Unterhaltung und Verwaltung von Stadtkreisen stehen, is eine Thatfrage, welche für jeden Fall besonders zu entscheiden ist. Es empfiehlt indessen, mit den \tädtischen Behörden der einen Stadtkreis bildenden Städte alsbald in Verhandlung zu treten und eine Verständigung darüber herbeizuführen, betreffs welher Theile von Kunststraßen die Zuständig- keit der Regierungs - Präsidenten auszuschließen sein wird. Für den Fall von Meinungsverschiedenheiten is unsere Entscheidung einzuholen.
Es wird sih empfehlen, in denjenigen Fällen, in denen eine Bahn öffentlihe Wege berührt, Flüsse übersGreiten m oder sonst nicht ganz einfahe Bauverbältnisse vorliegen, bei der Prüfung des Ge- nehmigungsgesuches sih technishen Beirathes zu bedienen (Königliche, Provinzial-, Kreis: oder ftädtishe Baubeamte u. #. w.).
Die hierdurch erwahfenden baaren Auslagen fallen, wie alle baaren Auslagen in dem Genehmigungsverfahren, dem Unternehmer zur Last; andere Kosten sind demselben dagegen nicht aufzuerlegen.
u dem Schlußsaß im dritten Absaß ist zu bemerken, daß bei dem Uebergang vom Betrieb mit Maschinenkraft zu einem anderen Betriebe zwar zur Genehmigung der Regierungs-Präsident im Ein- vernehmen mit der Eisenbahnbehörde zuständig bleibt, daß aber von der Rechtskraft der Genehmigung ab die Aufsiht auf diejenige Be- hörde übergeht, welche zur Ertheilung der Genehmigung G et gewesen wäre, wenn die Bahn von vornherein nicht für den Betrie mit Maschinenkraft bestimmt gewesen wäre.
3) § 2 des Gesetzes lautet: ST
Zur Herstellung und zum Betriebe einer Kleinbahn bedarf es der Genehmigung der zuftändigen Behörde. Dasselbe gilt für wesentliche Erweiterungen oder sonstige wesentlihe Aenderungen des Unter- nehmens, der Anlage oder des Betriebes. Diese Genehmigung ift zu versagen, wenn die Erweiterung oder Aenderung die Unterordnung des Unternehmens unter das Gese vom 3. November 1838 bedingt.
4) § 3 des Gesetzes lautet:
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Zur Ertheilung der Genehmigung ift zuständig:
1) wenn der Betrieb ganz oder theilweise mit Maschinenkraft beabsihtigt wird: der Regierung-Präsident, für den Stadtkreis Berlin der Polizei-Präsfident, im Einvernehmen mit der von dem Minister der öffentlihen Arbeiten bezeichneten Eisenbahnbehörde ;
2) in allen übrigen Fällen, und zwoar : :
a. sofern Kunststraßen, welhe niht als städtische Surafen in der Unterhaltung und Verwaltung von Stadtkreisen \tehen, benußt oder von der Bahn mehrere Kreise oder nicht preußishe Landestheile berührt werden follen : der Regierungs- Präsident, im erften Falle für den Stadtkreis Berlin der Polizei-Präsident, :
þ. sofern mehrere Polizeibezirke des\felben Landkreises berührt werden: der Landratb,
c. sofern das Unternehmen innerhalb eines Polizeibezirks ver- bleibt : die Orts-Polizeibehörde.
Wenn die zum Betriebe mit Maschinenkraft einzurihtende Bahn die Bezirke mehrerer Landespolizeibehörden berührt, oder in dem Fall der Nr. 2a die betreffenden Kreise niht in demselben Regierungs- bezirke liegen, bezeihnet der Ober-Präsident, falls jedoch die Landes- polizeibezirke beziehungsweise Kreise vershiedenen Provinzen angehören, oder Berlin betheiligt if, der Minister der öffentlihen Arbeiten im Einvernehmen mit dem Minister des Innern die zuständige Behörde.
Die Zuständigkeit zur Genehmigung von wesentlihen Erweite- rungen oder sonstigen wesentlihen Aenderungen des Unternehmens, der Anlage und des Betriebes regelt sh so, als ob das Unternehmen in der nunmehr geplanten Art neu zu genehmigen wäre. Jedoch bleibt zur Genehmigung von Aenderungen des Betriebes der in Absaß 1 Nr. 1 erwähnten Unternehmungen diejenige Behörde zuständig, welche die Genehmigung zum Bau und Betriebe ertheilt hat.
Zu § 4.5)
Die Nummern 1 bis 4 be-zeihnen diejenigen Punkte, auf welche ih die polizeiliche Prüfung überhaupt nur erstrecken darf ; es ift aber niht nothwendig, daß alle dort aufgeführten Punkte zum Gegenstande 4 ften Festseßung gemacht werden; insbesondere is es dur die
estimmungen des § 4 der S Behörde keineswegs zur Pflicht gemacht, bezüglih aller dortselbs erwähnten Punkte in den Genehmigungen Vorschriften oder Auflagen oder Vorbehalte zu machen, vielmehr wird in jedem einzelnen Falle zu prüfen sein, ob und wie weit zur Ars der betheiligten öffentlihen Interessen Vorschriften zu machen oder Bedingungen zu stellen sein werden.
Ueber das, was nah Lage des einzelnen Falles nah dem pfliht- mäßigen Ermessen der Behörde zur Sicherung der betheiligten öfent- lichen Interessen nothwendig ist, darf in keinem Falle hinausgegangen werden. Jusbesondere hat die Prüfung der Baupl lediglich nach dem Gesichtspunkte dieser Sicherung zu er- folgen; abgeseheu hiervon find technische Verbesserungen nicht zu fordern.
Sofern die von dem Unternehmer beigebrahten Unterlagen seines Gesuhes (Pläne vom Bau und Betriebe u. \. w.) die erforderlide Prüfung im einzelnen noch nit gestatten, kann dieselbe und dem- entsprehend die Stellung von Bedingungen und Auflagen bis zur Ausführung des Baues und des Betriebes vorbehalten werden.
Was die Bedeutung der Nr. 3 anlangt, so ist zunächst die Be- zeihnung „im äußeren Betriebsdienste“ enger als das, was in der Eisenbahn-Verwaltung unter „äußerem Dienste“ verstanden wird. Während die leßtgedahte Bezeihnung das gesammte mit dem Publikum in Berührung kommende Personal zum Unterschiede von dem Bureau- personal umfaßt, wird als im äußeren Betriebsdienst stehend nur das Personal zu verstehen sein, welches mit der Beförderung oder Bahn- unterhaltung unmittelbar zu thun hat (Lokomotivführer, Heizer, Zugführer, Schaffner, Kutscher, Bahnmeister, das mit der Abfertigung der Züge betraute Personal u. \. w.).
Der Ausdruck „tehnische“ Zuverlässigkeit ist gleihbedeutend mit Zuverlässigkeit in Bezug auf die Berufspflicht.
__ Endlich wird bei der Genehmigung selbstverständlich nur zu be- stimmen sein, ob, inwiefern und in welher Weise eine vorgängige Prüfung der technishen Befähigung vorzunehmen is, oder ob, wie dies bei Pferdebahnen angängig sein wird, lediglich die Entfernung pa i ad befähigter oder nicht zuverlässiger Bediensteten vor- zusehen
Die bei der Genehmigung allgemein vorgeschriebene Prüfung wird bezüglich der einzelnen Bediensteten in jedem Falle besonders zu erfolgen haben.
Den Kleinbahuunternehmeru kaun es überlassen werden, Prüfungsvorschriften auss\hließlich für das Personal des äufteren Betriebsdienstes zu entwerfen und der Auffichts- behörde zur Genehmigung vorzulegen. Die auf Grund solcher genehmigten Vorschriften uuter gceigneter Kontrole der Auffichtsbehörde geprüften Bediensteten find alsdaun auch in anderen Auffichtsbezirken und bei anderen Klein- bahnen bis zu ihrer Beanstandung aus bestimmten Aulässeu als tehuisch befähigt und zuverlässig für dieselbe Dienste p bas r iti im Sinne des § 4 Nr. 3 des Gesetzes zu erachten.
Bedingungen und Vorbehalte, an welche die Genehmigung ge- knüpft wird, find \tets in die Genehmigungsurkunde selbst aufzu- nehmen, sodaß aus derselben in Verbindung mit dem Gese Maß und Art der dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen mit Sicherheit erhellt.
Von Vorbehalten, wonach der Unternehmer fich vou vornherein etwaigen Anforderungen hinfichtlich der Er- weiterung oder Aenderung des Unternehmens Nene der späteren Verkehrsentwickelung zu unterwerfen hat, ist ab-
zusehen. Zu § 5,56)
Die in technischer Hinficht beizufügenden Unterlagen haben lediglich den Zweck, die nach § 4 Nr. 1 erforderliche Prüfung zu ermöglichen. Sie find deshalb nur so weit zu erfordern, als es für diese Prüfung geboten ift.
Welcher Unterlagen es bedarf, muß für jeden Fall er- ees werden. Jn der Regel werden nicht entbehrt werden
nuen :
1) für Bahnen, welche zum Betriebe mit Maschinen- kraft eingerichtet und welche als nebenbahnähnliche Klein- bahnen (vgl. Einleitung und zu 88 3 und 22) nah den Betriebsvorschristen vom 13. August 1898 betrieben werden sollen:
a. ciue Uebersichtskarte, in welcher der Bahnzug mit kräftiger rother Linie unter Kenutlihmachung der Halteplätze und der kilometrischen Längen-Einthei- lung einzutragen ift. Zu den Uebersichtskarten fönnen Generalftabskarteu, Kreiskarten, Meßtisch- blätter, Bergwerkskarten sowie audere geeciguete, im Buchhandel erhältliche Karten verwendet werden. Lage- und Höhenpläne, aus welchen die Längen der geraden und gekrümmten Strecken, die Krüm- mungshalbmesser, die Haltepläße, die Höhen- und Neigungsverhältnifse, sowie alle diejenigen Aulagen erschen werden können, welche für die Festseßung der Lage der Bahn, ihren Bau und zukünftigen Betrieb im öffentlichen Juteresse oder dem des be- nachbarten Eigenthums in Frage kommen köunen oder welche für das Unternehmen selbs von Be- deutung find.
Für den Lage- und Höhenplan ist ein Maßstab von mindestens Al : 10000 für die Längen, der 10- bis 20 fache Maßstab für die Höhen zu wählen. Führt die Bahn durch schwieriges Gelände, durch Dörfer, Städte, an Bächen und Flüssen entlang oder über diese hinwég, sowie auf cigenem Bahu- Förper, so ist der größere Mafistab 1 : 2500 oder 1 : 2000, unter Umftäuden auch L : 10060 in Anwendung zu bringen.
5) §8 4 des Gesetzes lautet :
Die Genehmigung wird auf Grund porgängiger polizeilicher Prüfung ertheilt. Diese Prüfung beschränkt sich au 1) die betriebsfihere Beschaffenheit der Bahn und der Be- triebsmittel, : 2) den Schuß gegen \{ädliche Einwirkungen der Anlage und 3) die technische Befähigung und Zuverlässigkeit der in d e tehnishe Be ung und Zuverlässigkeit der in dem äußeren Betriebsdienst anzustellenden Bediensteten 4) die Wahrung der Interessen des öffentlichen Verkehrs.
6) § 5 des Geseyes lautet: k : Dem Antrage auf Ertheilung der Genehmigung sind die zur
Beurtheilung des Unternehmens in technis{her und finanzieller erforderlihen Unterlagen, insbesondere ein Bauplan, beizufügen.