1898 / 206 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Aug 1898 18:00:01 GMT) scan diff

und b, bezeichneten 4 Die Genehmigungsbehörden find ermächtigt, auf Antrag | Die Veröffentlihung einer Geneh igung, welche einer der ilen T Ba Es “Frau für die Net erabfo ge, die den des Unteren vou nre Uen, weiterer Rücklagen | § 16 bezeichneten Ge ellshaften ertheilt ist, darf erst ae eten Kleinbahnen durch die Genehmigunas. | Werden von der Militärbehörd pi L 38 elasseu sind. um Erneuerungsfonds daun zeitweilig abzusehen, wenn | dem der A EtER Behörde der Eintrag im Handelsreg : Ist Urkunde an folgende Bedingungen zu knüpfen : gungs. scheine Fahrtausweise nach auli E 5 M: f erehtigungs- erselbe cine nach ihrem Ermessen ausreichende Höhe Poien ist. Die Zeit des Eintrags is von der leßteren in der | wesentlihen Erweiterung oder Aenderung des Unter ns o j hriste er] 1) Gleise. E 7 _]} ausgefertigt, so dienen diese leihzeitiq uster 2 (Anl, 2) 4 erlangt hat. : | Genehmigungsurkunde zu vermerken und in dex öffentlihen Bekannt- | andern als derjenigen Behörde ertheilt worden, durch welche die Pee a E fan aler ber Nobwalldue mv ‘Spurtvelten | füv bon tftsartcen Beh x ey g als Fahrkarten und | Ix. Der Spezial-Reservefonds dient zur Bestreitung | machung anzugeben. frühere Genehmigung erfolgt war, so beginnt die Zuständigkeit zur ng des Oberbaues mit Darstellung des | von 0,600, 0,750 und 1,000 m zuzulfsen gezahlten Fahrpreise n 8zufü x e CANMen hinfithtlich des vou Ausgaben, die durch außergewöhnliche Elementar- Sollte die Genehmigung für eine Kleinbahn einer Genossenschaft | Beaufsichtigung des erweiterten oder veränderten Unternehmens 26 ien terschuittes und des Kleincisenzeuges b. Sofern Qu erschw S UeCoberbau ‘au A 4 wird, | ober it Ven Sun érf christ Me mit dem Dienstftempel erciguisse und gröf;ere Unfälle hervorgerufen werden. ertheilt werden, so ift die Genehmigungsurkunde vor threr Aus- } der Rechtskraft der die Erweiterung oder Aenderung genehmigenden u uatürlicher Größe, der Stofßverbindung Be uficht * soll das Mindeftgewicht der Schie ‘9 5 K ; Soll die Vergütung gest cas Le, Diesem Fouds find zuzuführen: händigung an den Unternehmer dem zur Führung des Genossenschafts- | Urkunde an den Unternehmer. Grun riß) im Mafistabe L : 50. f ‘Ver du) das Meter betbagen nen 9, 8 Beförderung alcithfalls G. e abe so geschieht die 1) der Betrag der verfallenen, nicht abgehobenen | registers zuständigen Gericht mit dem Ersuchen um Eintxag in dieses Die Aufsicht über die zum Betriebe mit Maschinenkraft einge- Jung sind zu vermerken: der größte zulässige e. Bei einer Spurweite Va 0.000 a foll der klei Muster 2, indeß unter B ick, A Fahrtausweise nah Dividenden und Zinsen, Register und demnähstige Rückgabe der Urkunde mitzutheilen. Erst | richteten Kleinbahnen, soweit sie nit eisenbahntehnischer Natur ÿ e __ Raddruck, die größte zulässige Fahrgeschwindigkeit Krümmung®halbmesser 30 m betragen er Heinste diesen Fall ânñe ebaidr leth fichtigung der daselbst für 2) die Zinsen des Fonds selbst, nah deren Wiedereingang und nah Vermerk des Eintrags auf der- | erfolgt ebenso, wie die Genehmigung im Einvernehmen mit der vom der Züge, die Länge uud das Gewicht der Schienen d. Die lichte S ite der S i gen. Frachtbrief g N uderungzen, oder auf Grund von 3) eine aus dem Reinertrage zu entnehmende jährliche | selben darf die Aushändigung an den Unternehmer und die Veröffent- | Minister der öffentlichen Arbeiten zur Mitwirkung bet der Genehmis- für das laufende Meter, das Material und das ° agf E L E Í e Mee a n alben Zu Anden“ veelebe ere mit dem Vermerk „Fracht ift | Rücklage. lihung in dem Amtsblatt stattfinden. ung berufenen Eisenbahnbehörde, sofern niht eine andere Eisenbahn- der Schwellen, ihre Abmessungen und bei s Que 1g, t R AL ia a . sw. \oll nicht uuter Gestundete, F T6 Es gn Die Höhe der jährlichen Rücklagen zum Spezial-Reserve- : Zu § 17,15) behörde zur Aufsicht bestimmt wird. Bezügliche Anträge sind von der S erschwelleu ihre Entferuungen vou einander. N Die Bestimmungen unter e. und d. gelt ict | tendautur des ftellveritet Fractgelder sind bei der Ju- fonds ifff auf 7 bis 3% des Reinertrages zu bemessen. Die Planfeststellung durch den Regierungs-Präsidenten erfolgt im | zur Mitwirkung bet der Genehmigung bezeihneten Efsenbahnbehörds ©. Zeichnungen der Betrieböuittel, inöbesoudere auch füv Straßienbabuei . » gelten nich Ute! Siouivatian 26 bat cteu E eeeralsiabes der Armee Erreicht der Spezial-Reservefonds den Betrag von 5%/% des | Einvernehmen mit der zuständigen Eisenbahnbehörde. an den Minister zu richten, falls sie die Uebertragung der Aufsicht an der Bremösvorrichtuugen, nebst den zur Erläute- 2) Nollendes Material. die F q S d E, und bleiben zu diesem Zwecke Anlagekapitals, so können für die Dauer dieses Bestandes Im allgemeinen hat die Planfeststellung erft nah der | eine andere Eisenbahnbehörde zah Lage der Verhältnisse für zweck- rung erforderlicheu Beschreibungen, jedoch uur iu a: Sir Babilén mit ines Sibicvivbiie Lon 0,000 B G (Muster 2) bezw. Frachtbriese in den weitere Rücklagen unterbleibeu. Genehmigung zu erfolgen. Sofern indessen in cinzeluen | mäßig erachtet. solchen Fällen, in welchen Betriebsmittel ver- sollen Lokomotiven und, We« L vin Un Dae an S) Die T E E: D zud a Die Genehmigungsbehörden find ermächtigt, von der | Fällen Zweckmäßigkeitsgrüude gegen dies Verfahren sprechen, Die eisenbahntechnische Beaufsichtigung ter Kleinbahnen mit wendet werden sollen, die von den vorbezeichneten fein, baR fe Nelmailiania use 30 m Su aut Kleinbabnen E A en den Fernsprecheinrichtungen der Pflicht zur Ansammlung eines Spezial - Reservefonds gauz die Ertheilung der Genehmigung nicht von vornherein be- | Maschinenbetric® wird von der Eisenbahnbehörde selbständig ohne Vetriebs-Vorschriften abweichen oder für welche auftandslos bug Mfahcen Ll inen albmesser s ane : Le o zu dr aven militärischen Mitthei- zu befreien, wenn und fo lange die Erreichung seines | denklih erscheint und der Unternehmer nicht widerspricht, | Mitwirkung des NKegierungs- (Polizei-) Präsidenten gehandhabt. Sie niht entweder bereits anderweitig genehmigte b, Es find nur ejuflaushige Räder au verwend bahndienft U “un la soweit die Erfordernisse des Eisen- Zwecks durch die Zugehörigkeit zu einem für zuverläsfig | können die Genehmigungsbehörden die Plaufeststellung der | beschränkt sih auf die Ueberwachung des Betriebes im engeren Sinne, Zeichnungen vorliegen oder vorhandene Muster e: Die Betrieboaittel Van g Ri d 4 E A and A falls as 4 zu n sen, ¡F Mobilmachungs- und Kriegs- erachteten Versficherungsunternehmen gewährleistet ift, Genehmigung vorangehen lassen oder die erstere gleichzeitig | welcher die betriebs\fihere Unterhaltung der Bahnanlage und der Be- als maßgebend in allen ihren Einzelheiten be- weite sollen zentrale Buffer in ein ö pur- 9) D B ele itthe ungen kostenfrei. L In. Die Anordnungen über die H öhe der Rücklagen | mit der Vorbereitung der Genehmigung vornehmen. Der | triebsmittel und die sichere und ordnungsmäßige Durchführung der eichuet werden könuen. / 0,800 bia 0820 in über Sidien aa S e von bebörte Milit Ege Militärverwaltung, Militär- zum Erneuerungs- und zum Spezial-Reservefonds (Nr. T | Baubeginn darf erft gestattet werden, wenn Genehmigung | Züge begreift. Bei Ausübung dieser Aufficht muß si die zuständige C. Zeichnungen von Kreuzungen mit Ciseubahnenu, die Silten , enoberkaute er- da fün die Ma, E i ruppeutheil gelten sinngemäß und L) find einem besonderen Regulative vorzubehalten, | und Planfeststellung, gleichgültig iy welcher Reihenfolge, | Bebörde stets gegenwärtig halten, daß, worauf eingangs dieser An- dem Geseße vom 3, November 1838 unterfstehen, d. Das Ladegewicht der Wagen, in Kil 8 Vorstehend Bei os e Schußtruppen. welches in Zeiträumen von fünf Jahren einer Nachprüfung | stattgefunden haben. weisung hingewiesen ist, Anforderungen an die Unternehmer, welche sowie vou Anschlüssen an solche Ciseubahnen, und Aobriite N Lies COG a R ogramm aus- Gul NE e estimmungen zu § 9 gelten auch für die hinfichtlich der Zweckmäßigkeit der bisherigen Sätze, beim Anträge auf Entbindung von der vorgängigen Planfestsezung | die Rücksiht auf die Betriebssicherhcit niht nothwendig erheischt, war A mer Ausführung, daß die hierzu er- 3) B ahnhofsein richtigen r jem. rue be & Un R Aniere igen las Dre: Erneuerungsfonds auch hinfichtlich der Beschaffungswerthe | sind dem Minister der öffentlichen Arbeiten so vorbereitet vorzulegen, | unbedingt zu vermeiden sind. - , 7 . , e í . p 2 Lj . î ä forderliche Genehmigung des Ministers der öffent Sofern die Kleinbahnen an andere Vahnen auschließen | der vorgedachten Bahnen. e S aen Ler GeieuS e i T S elbe ee TuE Cine San, O s T s 1g E ah vei Sas E S N Au pi gl agr epneb d ra

lichen Arbeiten eingeholt werden kaun. und cin Ueb der W ei Die Beibringung von Bauzeichnungen für » cin Uebergang der Wagen niczt angängig ift, find zwe- L Zu § 10, 10) fünfjährigen Periode vorgenommen sind, erft für die nächst- Die Erlaubniß zur Eröffnung des Betriebes erfolgt auf Grund | Minister der öffentlichen Arbeiten erlassenen, als Anlage entsprechende Vorrichtungen zum Umladen herzustellen. Der Bestimmungszweck der dem Güterverkehr dienenden Klein- i folgende Peciode in Betracht. einer örtlichen Prüfung der Bahn durch die zur Genehmigung zu- | (Anl. 3) dieser Ausführungs - Anweisung beigefügten Be- triebsvorschriften vom 13. August L898, deren Junehaltun

Vrücken, Ueber- und Unutexführuugen, Durchlä e, t : ; j ; Drehscheiben, Weichen u. \. w. darf bis n ffe, L 4) Sofern es sich lediglich um die Erweiterung eines | bahnen und das hierbei betheiligte öffentlihe Interesse werden nur TV. Der Erneuerungsfonds und der Spezial-Reserve- | ständige Behörde, also bei Bahnen, welhe mit Maschinenkraft be- giun der Bauausführung ausgesetzt werden. estehenden Bahnunternehmens handelt, kauu die Beibehal- | dann in vollem „Umfange gewahrt, wenn ven Absendern und fouds find sowohl von einander, als auch von anderen Fonds | trieben werden sollen, dur den Regierungs-Präsidenten in Gemein- seitens ver Unternehmer und ihres Personals ausschließli Ob einzelne Zeichnungen dur Beschreibungen tung der bisherigen Spurweite und des bisherigen Schieuen- Empfängern erheblicher Gütermengen die Möglichkeit der Anlage von des Unternehmens ckFetreunt zu verwalten. schaft mit der zuständigen Eisenbahnbehörde. Ueber das Ergebniß | durch die Ausfsichtsbehörden mittels der diesen gegen die erseßt werden köunen, bleibt dem Ermessen der gewihts für die Erweiterungsstreckte auch daun genehmigt Anschlußgleisen zur erleicterten Anbringung und Abholung ihrer Die zu jenen Fonds zu vereinnahmenden Beträge sind, | der Prüfung is ein Protokoll aufzunehmen. : Unternehmer zustehenden Zwangsmittel zu fichern ist. Bei Genehmigungöbehörden überlassen. Es darf hierbei Men, wenn beides den Bestimmungen zu La. und b. | Frachtgüter gegeben ist. sofern fic uicht sofort zur Verwendung gelangen, in Werth- Zu § 20.17) Straßeubahunen hat die Ordnung des Betriebes, soweit es nicht eutspricht. Der Vorbehalt der Verpflichtung der Unternehmer von Klein- papieren, welche bei der Reichsbank beleihbar sind, zins- Sowobl bei der ihrer Einstellung in den Betrieb pothergeennen, dabei weiterer Bestimmungen bedarf, als in der Genehmigung gegeben find, im Wege der Polizeiverordnung zu erfolgen,

jedoch die Rücksicht auf das Vorhandeusein beweis- x

kräftigen Materials für die Gestalt O Beschaffen- | 5) Falls im übrigen ausnahmsweise aus besonderen | bahnen, auf welhen Güterverkehr stattfinden soll, zur Gestattung von trageud anzulegen. wie auh bei den späteren periodischen Prüfungen der Betriebs-

heit der genehmigten Aulagen uicht aus dem Auge rüuden eine Abweichung von den vorstehenden Bestim- | Privatanshlußbahnen bei der Genehmtgung muß daher die Regel V. Jf der Unternehmer bereits durch das Gesellschafts- | maschinen sind diejenigen Vorschriften gleihmäßig zu beahten, welhe | durch deren Strafsanktion auch das pflichtmäßige Verhalten b jeweilig für die entsprehenden Prüfungen der auf Nebeneisenbahnen f der Unternehmer und des Betriecbspersonals ficher zu

gelassen werden. Agen für nothwendig erachtet werden sollte, ist an den | bilden. Nur aus ganz besonderen Gründen erscheint eg gerechtfertigt, statut oder sonst privatrechtlich (z. B. durch Verträge mit zur Verwendung kommenden Betriebsmaschinen gelten. stellen ift.

2) für Bahnen, welche zum Betriebe mit Maschinenkraft Minifter der öffentlichen Arbeiten, behufs der im Einver- | davon Abstand zu nehmen, wie z. B. für folhe Bahnen, wel dem Staate, der Provinz oder dem Kreise über die Ge- ftändniß mit dem Herrn Kriegs-Minister zu treffendea Eut- | mit dem Enteignungérechte oder dem Ne-chte zur Beniaune V währung von Beihilfen ba die Gestellung von Grund Die Bestimmungen der von dem Minister für Handel Polizeiverordnungen uud andere polizeiliße Bestimmungen und Gewerbe am 15. März 1897 erlassenen Auweisung, | über den Betrieb auf den zum Betriebe mit Maschinenkraft cinge-

eingerichtet, aber als Straßenbahnen im Sinne der Ein- : leitung und der Ausführungsauweisung zu 8 3 und 22 | scheidung Bericht zu erstatten. liher Wege ausgestattet zu sein, vornchmlih Privatzwoecken des Unter- und Boden) zur Ansammlung zweckdienliÞer und aqus- betreffend die Genehmigung und Untersuchung der Dampf- | rihteten Kleinbahnen {sind nicht ohne die Zustimmung der Sisenbahn-

auf Grund besouderer Polizeivorschriften betricben werden 6) Ob aufterdezin ausnahmsweise für einzelne Klein- | nehmers, zugleih aber auch nebenbei dem öffentlihen Verk reicheuder Rücklagefonds verpflichtet, so genügt cs, durch

sollen: : Nen besondere und dann ebeufalls in die Genehmigungs- | dienen bestimmt sind. M O dice Seneduiauagourtüule die Aufrechterhaltung dieser | kessel, haben für das Verfahren bei Genehmigung und Be- behörde zu erlassen. Im Falle ter Verjagung der Zustimmung ist

a. ein Lage- und Höheuplan; lrkunde aufzunehmende Anforderungen au die Leistungs- i ; Zu § 11.11) Verpflichtung für die Dauer der Genehmigung ficher zu | auffihtigung der Dampfkessel in den Betriebömaschinen der | die Gntscheidung des Minifters der öffentlihen Arbeiten einzuholen.

b. Zeichnungen der Schienen und Weichen; fähigkeit der Aulagen zu stellen sind, wird im Eiuver- Gbenso wird bei der Genehmigung von Kleinbahnen jegliGer Art stellen und ihre Befolgung zu überwachen. Kleinbahnen zufolge des § 20 keine Gültigkeit. Sofern zum Erlasse derartigex Verordnungen eine dem Regierungs- u

C. Umgrenzung des lichten Naumes, sowie der größten fständnif; mit dem Herrn Kriegs-Minister bestimmt. dem Unternehmer die Verpflichtung zur Ausführung der Bahn und VI. Kommunalverbände find als Unternehmer von Präsidenten untergeordnete Behörde zuständig sein sollte, ist diese an- zuweisen, sich vor dem Erlasse derselben seines Cinverständnisses zu

zulässigen Breiten- und Höhenmaße der Betriebs, B. Bezüal : zur Aufrehterhaltung des ordnungsmäßigen Betriebes während der Kleinbahnen vou den vorstehenden Verpflichtungen zur Der Fahrplan und ktie Beförderungspreise für Personen und für mittel ; folacaden N ias 2 a E E of 3 Been Dauer der Genehmigung auferlegt werden müssen, fn 8 der DVilkure von Rücklagefonds befrcit (Z 12 des Gesetzes), | Güter sind mindestens in einem öffentlichen Blatte, welhes in der | versichern. Auch für dies Einverständniß bedarf es der Zustimmung

d. Zeichnungen der Betriebsmittel u. s. w., - sofern | dur die Genehmigungs- Urkunde allen für den Betricb g it Ansicht der genehmigenden Behörde niht etwa die Bahn für das unbeschadet jedoch der von Kommunalauffichtöswegen oder | Genehmigungs-Urkunde zu diesem Zwecke zu bestimmen ist, zur Kenntni der Eisenbahnbehörde. nicht der Fall vorliegt, wie er in 1 unter vor- mechanischen Motoren eingerichzteteu Kleinbahnen fu öffentliche Verkehrsinteresse ohne Werth fein sollte. Diese Annabme bei Gewährung von Unterstüßungen seitens ves Staats | des Publikums zu bringen. Außerdem hat die Veröffentlichung dur In Bedürfniffällen könneu die örtlichen Polizeibehörden stehend bezeichnet ift. erlegen, mit Ausnahme derjenigen, wel che lediglich städtisthe wird namentlich in den am Schlusse der Anweisung zu 10 be- oder der Provinzen etwa getroffeuen Anorduungen bezw. | Aushang in den dem Beförderungsverkehr gewidmeten Räumen, und innerhalb ihrer Zuständigkeit Angestellten des äußeren Hinsfichtlich der Bauzeichuungeu gilt das am Straf;eubahuen siud oder nicht mehr als 3 Geneiuk Baat f zeichneten Fällen Plaß greifen können. Zweifel in diefer Richtung Vereinbarungen. zwar die D Bus des Fahrplans und der Personalbeförderungs- | Betriebsdienstes der Kleinbahuen (2 4 Nr. 3 des Gesetzes) Schluß für L Vermerkte. berühren und der Regel nach nur der Personeubeförde; d ia { nnen aber au in Betreff solcher Babnen entstehen, welche, z. B. Zu § 13.12) preise in den Personenbahnhöfen, Wartehallen u. \. w., der Güter- | nach Prüfung ihrer Befähigung und Zuverläsfigkeit für die 83) für andere Bahneu : in einzelnen Wagen dienen. rung | Drahtfeilbahxen nach Aussihtspunkten, lediglich Vergnügungszwecken Ob eine Genehmigung dauernd oder auf Zeit zu ertheilen ist, | beförderungspreise in den für die Güterbeförderung bestimmten Ge- | Dauer der betreffenden Beschäftigung durch Ausfertigung a. cin Lageplan; 1) Die Kleiúbahnen sind nah Maßgabe ihrer Leistungs dienen, und ohne Hilfe des Enteignungsrech{ts und ohne Benußung bleibt dem pflihtmäßigen Ermessen der zur Genehmigung zuständigen | bäuden oder Räumen stattzufinden. von jederzeit widerruflichen Beftallungs-Urkunden uuter b. Zeichnungen der Schienen und Weichen; fähigkeit im Frieden und im Kriege verpflichtet Milità ‘* j öffentlicher Wege he-geftellt werden sollen. Fn derartigen Fällen ift Behörde freigestellt. Im allgemeinen wird dabei daven autzugehen Zu § 22.19) Abnahme des Staatsdienereides die Rechte und Pflichten C. | die vorfteheud unter 2c und d aufgeführten | trausporte aller Art während des Krie êverhält ifes daher forgfältig zu erwägen, ob die öffentlichen Interessen den Vor- sein, daß eine Genehmigung ohne zeitlihe Begrenzung nit zu er- Die Aufsicht über die Kleinbahnen steht, soweit sie niht eisen- | von Polizei - Exekutivbeamten sür den Bereich der bahn- g âltnisse behalt der Bau- und Betriebspflicht erheischen. theilen ist, wenn öffentlihe Wege benußt werden. Auch bei Anlegung | bahntechnisher Natur is, mit Ausnahme des zu § 3 am Sÿhlusse | polizeilichen Geschäfte übertragen. Hierbei sind selbstver-

d. | Vorlagen. : 9 | auch Privatgut für die Militärverwaltung zu befördern. Die Höhe der in dem Abs. 2 und 3 erwähnten Geldstrafen ist eines eigenen Bahnkörpers is eine Genehmigung ohne zeitlihe Be- ftäudlich die für die Bestallung von Polizei-Exekutivbeamten maßgebenden geseßlichen Bestimmungen zu beachten. Auch

In finanzieller Beziehung gilt es, zu prüfen, ob der Unternehmer 2) Werden Abweichungen von den für die Au ; r

die Mittel zur Herstellun Sp S ; : L j tnnahme, | nach dem Grade, in welhem das öffentlihe Interesse s renzung in der Regel nicht, vielmehr nur dann zu ertheilen, wenn 15) § 17 des Gesetzes lautet: | geseßlich lass Weise beiDaffen wude B S papa ad O Tae Elaricbtingen und Beta Me Belhiderung stande und Betriebe der Bahn betheiligt if Ä ena Die Be: die wirthschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens es erforderlich S 17. finden, was die Vorbedingungen für die Bestallung, den anshlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn genügen. Das | Verkehrs im Interesse der Ausführun ite en messung erfolgt zweckinäßig nach bestimmten Prozenten des Anlagekapitals. erscheinen lassen und öffentlihe Interessen nicht entgegen stehen. Mit dem Bau von Bahnen, welche für den Betrieb mit | Umfang der Befugnisse, sowie die Handhabung des Dienstes leßtere fann nur auf Grund eines Kostenanschlags geprüft werden welcher transporten erfocderlich, so unterliegen dicselben im Ei E Eine Geldstrafe im Betrage von 109% des Anlagekapitals ist als die Bei Bemessung der Dauer einer zeitlich begrenzten Genehmigung | Maschinenkraft bestimmt sind, darf erst begonnen werden, nachdem der anlangt, die Vorschriften im § 47 Abs. 2 bis 5, §& 49 Abs. L daher in der Regel zu erfordern ist. Fn welcher Weise die geneh- | falle der Vereinbarung zwischen der abseudende "Milte, * } äußerste Grenze anzusehen, deren Ueberschreitung selbs dur erhebliche ist außer auf den Zeitpunkt etwaiger Erwerbsrehte 6) darauf zu | Bauplan dur die genehmigende Behörde in folgender Weise fest- | und 2, § 50 Abs. 1 und 8 52 der Bahnordnung für die migende Behörde si die Ueberzeugung von dem Vorbandensein oder | behörde und Bahnuverwaltung. Die für die Betri bsfi ar- | öfffentlihe Interessen niht gerechtfertigt wird. sehen, daß die Dauer der Genehmigung ausreihend genug bemessen | gestellt worden ist: Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 189S (R.:G.- der Möglichkeit der Beschaffung des nlagekapitals vershaffen will, | heit getroffenen allgemeinen Beftimmun en dürf bi En Den Unternehmernnebeubahnähnlicher Kleinbahnen : wird, um dem Unternehmen die Möglichkeit der Amortisation des 1) Der Planfeststellung werden die bei der Genehmigung vor- | Bl, S. 764) analoge Anwendung. bleibt ihrem pflihtmäßigen Ermessen überlee ) ficót Declibes Me E g rfen Hierdurch | (vgl, Einleitung und zu § 3) ift durch die Genehmigungs- Anlagekapitals zu gewähren. läufig getroffenen Festseßungen zu Grunde gelegt. Zu §8 23/24. 2)

Zu § 7.7) nts Lassen fich im Mobilmachungs- und Kriegsfalle die NUEE, Sea ian Seen bér beo reciterhaltung Au für die Vorbeb Zu S b Auf derungen binsibitis ‘des. | Gui At wEaE E E E Section Me iee Das Erlöschen und die Zurücknahme ciner Genehmigung if von

; 5 N : ] etriebes einen E Ï uch für die Vorbehalte un nforderungen hinsi e SF7 N oh iros ; L:

Die Ergänzung der Zustimmung des Unterhaltungspflichtigen ift hrs beivälligen, fe (n pen Oigen des öffentlichen | rungsfonds, sowie neben be et Me jeweiligen han. Fahrplans und der Beförderungépreise kann im wesentlichen nur der | zulegen. Zeit und Ort der Öffenlegung is ortsüblih bekannt zu | der auf 9töführenden Behörde în dem Regierungs-Amtsblatt bekannt

ganz in das pflihtmäßige Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. | Verkehrs bewältigen, so ist die Militärverwaltung bere- delôsrechtlichen Vorschriften fi ; i 6 j i n ° s ; r Arz en für Aktiengesell 'om- d des _ an dem Betriebe der Bahn bestehenden öffentlihen Ver- | machen. bei a dar O A Dove L e oenciei Seid o R ae eallieden A C Be manditgescllschaften auf Aktien erforbeclitben Mine C A Maßstab abgeben. ; aat h j Während dieser Zeit kann jeder Betheiligte im Umfange seines Bevor von der O nta etger ber bie Festicgung der dort er- g ränkt, hat sih , fonds einen Spezial-Reservefonds nah Maßgabe der Was den Fahrplan betrifft, so erfordert das öffentlihe Sicherheits- | Interesses Einwendungen gegen den Plan erheben. Auch der Vor- wähnten Frist Beschluß gefaßt wird, ist außer dem Wegeunterhaltungs-

L Beschräukung, i i = 4 y i vielmehr auch darauf zu erstrecken, ob nah Lage des Falles aus- A Züge ans Vereinfachung und vollständige Aussezung folgenden Bestimmungen zu bilden: interesse in jedem Falle die Festseßung der höchsten zulässigen Ge- | stand des Gemeinde- oder Gutsbezirks hat das Ret, Einwendungen pflichtigen au die Wege-Polizeibehörde zu hören.

reietder Anlaß vorliegt, zwangsweise in das Verfügungsrechckt des öffentlichen Verkehrs anzuordnen und cinen L. Der Er indi i ü j f i ; { NgPTel :sits s Srueuerungsfouds dient zur B chwindigkeit der Züge, welche die für Nebeneisenbahnen statthafte | zu erheben, welhe si auf die Richtung des Unternehmens oder auf Unterhaltungspflidhtigen einzugreifen. Daß dabet auch die Leistungs- | Lesonderen Militärfahrplau einzuführen, Koften der regelmäßig wiederkehrenden. ÉGu can des Meaialarene nt überschreiten darf, Im übrigen ist nah ls Anlagen der in § 18 dieses Geseßes gedachten Art beziehen. M A : Dlejenige Stelle, bei welcher solche Einwendungen [riftli ein- Liegt beim Erlöschen oder bei der Zurücknahme der Genehmigung

ähigkeit und Zuverlässigkeit des Unternehmers in Betraht kommen 4) Die Kleiubahu-Verwaltungen sind im Mobilmachungs- | Ob Ï i x / erbaues und der Betriebsmittel. besond Verhältnissen eines jeden einzelnen Falles zu ermessen, ob muß, bedarf der Erwähnung nit. Beliuns b qu Beelcbe Tor R S 2E Aue Her- Es find jedoch hieraus von den Betriebsmitteln nur B R O der eit nh des e Fuge zureichen oder mündli zu Er zu geben sind, is zu bezeihnen. | wegen Ünterbrehung des Baues und des Betriebes der Fall vor, daß u § 88) und §- 9, ahnen enliches | die Kosten ganzer Lokomotiven und Wagen, von den Ober- weitere Anordnungen bei der Genehmigung zu treffen find. ird 3) Nah Ablauf der Frist (Nr. 2 Absaß 1) sind die gegen den | über den Verfall und die Verwendung von Geldstrafen Entscheidung

D s Behufs Sicherung der Interessen der Neihs-Post- und Tele- Material herzugeben. Die demnächstige Entschädigung baumaterialieun dagegen auch di ächst hierv bgeseh o ist d it d Ablau lan erhobenen Einwendungen in einem nöthigenfalls an Ort und | zu treffen ist, so ist von der Aufsichtsbehörde dem Minister der öfent- geg ch die Koften einzelner Stücke E e De En e L E Daun nas desse : Stelle durch einen Beauftragten abzuhaltenden Termin, zu dem der | lien Arbeiten darüber Bericht zu erstatten, an welchen geeignetenfalls

raphenverwaltung 8 Abs. 2 und § 9) is wit der zuständigen | ded Mie gemäß nach den entsprechenden Beftimmungen | zu bestreiten, Dee G e h: jeborbola -Práfuñg einzutreten bat, U-Vie Regel auf ettva. Tée! g sat einzelner Theile von Betriebs E O D N, OMINETERE, S N R IIGEL al Ga L IMEE Unternehmer und die Betheiligten (Nr. 2 Absay 2) vorgeladen | Vorschläge über die Verwendung verfallener Geldstrafen im Sinne

aiserlichen Ober: Poitdirektion in Verbindung zu treten, Ger Militär - Eisenbahn - Ordnung, Theil AU D. und des mitteln (Siederohre u. #. w.) muß auf § b Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 18. Juni 1873 triebsfouds erfolgen. s. w.) f f Rechnung des Be- zu ee tbeil ung aller Tarife, Fahrpläne und aller etwa zu er- | werden müssen und Sachverständige zugezogen werden können, zu | dieses Geseßes zu knüpfen sind. Bei Bahnen, welche mit Maschinen- kraft betrieben werden, haben die Regierungs-Präfidenten ihren Bericht

Im Juteresse der Laudesvertheidigung (8 8 Abs. U und 8 9) ift Ju lgendes zu basbten: Q E 0 “aat Ditkaube (eee 2e geringeren In den Erneuerungsfonds fließen : lassenden Betriebsreglements an die Aufsichtsbehörde wird bei jeder | erörtern. 1 H Zu § 8 Abs. 1. 5) Die Militärverwaltung ift im Mobilmna: chägung, 1) der Erlös aus den entsprechenden abgäugigen Genehmigung vorzubehalten fein, um diese Behörde zur Erledigung 4) Nah Beendigung der Verhandlungen wird über die erhobenen | zunächst der eisenbahntehnishen Behörde mitzutheilen, damit diese in a he Mliiage 22 Eo iti Ves Genéomigung in i Keie Leratiee La Da Ki o apunge, und Materialien, ihrer Aufgabe in den Stand zu setzen. Einwendungen beschlossen und erfolgt danach die Feststellung des | der Lage ist, sih auch ihrerseits zur Sache zu äußern, oer ao oden Unterlagen (Ausführungs- \chauplatß oder in Dessen Nähe ‘élegonin, MeAGCHE A 2 s Hal vas C ouds. felbst, Aushändi n "Genz k Tate sowie ea flihtet i (8 18) S anweisung zu nd, wenn Bahnen (gleichgü eine aus den Brutto-Betriebsci s Mit der Aushändigung der Genehmigungsurkunde an einen | Unternehmrr verpflichte t (gleichgültig ob mit | zu übernehmen, Das bei der Ueberuahme uud Betriebs- uehmende jährliche Rückla NONLARa hmen: zie out Uateintbuie, wdbe nicht u M der in §16 Rareineten Gesfellshaften Der Beschluß wird dem Unternehmer und den Betheiligten zu- 20) 88 23 und 24 des Gesetzes lauten :

mechanischen Motoren oder mit Pferden zu betreibend age. Pf zu betreibende) in | führung sowie bei der Nückgabe maf:gebeude Verfahren Die Höhe dieser Iabveoridiatas ist unter Berüksich- ist, muß auch die Veröffentlihung der Genehmigung in dem Amts- | gestellt. ; PEN f (Abfay 1) bedarf es niht, wenn eine Plan- Die Genehmigung kann durch Beschluß der Aufsichtsbehörde für s{hrift | festseßung zum Zmeck der Ee anlng stattfindet. erloshen erklärt werden, wenn die Ausführung der Bahn oder die a

eflungen angelegt werden, bezw, sich den äußeren Werk tet si en | richtet sich nah der Instruktion, betreffeud Kriegöbetrieb tigung der besouderen Verhältuisse und Bedürfnisse es blatie derjenigen Regierung, in deren Bezirke die Bahn an ift, Der Feststellun Wenn aus der beabsichtigten Bahnanlage Nachtheile oder erheb- | Eröffnung des Betriebes niht innerhalb der in der Genehmigung be-

Leo NRtenbiaen MZbE Maßeabe der L ertheilt hat.

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D Singen fl: aaa y ee gge At: Äm eq e Sobiie, ELT LE s Eisenbahnen (Militär-Eisenbahn- einzelnen Unternehmens auf : veranlaßt werden. Von jeder ertheilten Genehmigung ist nebmigung bevarf es des Einversiändulsses ‘dieser Veyöwe: | die Kiinba ne Ember S enbahn: Aufsuhtobehöede pt | 2 werthe der Schienen, ver Weichen und ves fee: belèrbe einzuriden ga) 9E MEO | eg, B non der benachbarten Grunybesiper urd des Hfenlihen | sünmmten oder dee verlängerten Krit esel Deut e I Hug mdes Ge: | rgen 1nd Betricbonitel Medtuss: u geben, Oen n | de LD ets, 51% vom Veschassungöwerthe der 8) § 13 des Eesees lautet an Pee Seiten Wade vel Be Ehen, | De Genebwigung fann zur sgfnommen werde, nenn dee Ban n Segel Raue dler Muotunse sie tu oos mie | T C7 vie L 1e von dem dex bgtomotiven, c H T R Qr Sb d vate | vas véaladee Bariflehra tam ta 2 De Sr] e Me d ene

rfundigungen anzu- Wird das Unternehmen nicht mit Dampimascdinen Le; gänzung fab Abänderung dur Feststellung des Bauplanes (S8 17 9/9/20 des Seseyos lautes: 19 DN A D E Berpslichlungen in. Wesenrtuhes Ls

7 , dueu. : ) 9.7 des Geseyes lautet: 87 Tbe GiuiBeape Mater a U an E ist dabei | dern in auderer Weise (34. B. elektrisch) betrieben, so habeu und 18). Zur Eröffnung des Betriebes bedarf es der Erlaubniß der zur Er- Die Zustimmung der Unterhaltungspflichtigen kann ergänzt werden: stä i, L Militärtransport wird mit einem von der zu- Dan see Even den Rücklagesat e. von Fall zu 13) § 14 des Geseyes lautet: theilung der Genehmigung zuständigen Behörde. Die Erlaubniß ist 21) § 26 des Gefeßes O 96 Et, (One F E P etbeitat ee Pelsehender E Als Ausweise gelten, E Da, Im Interesse des öffentlichen ‘Verkehrs ist bei der Genehmigung l iellte Bedingungen midt Cl Ade O9 RIRDRaIRTUNEang do g L Beau Srcilit lo E Bee lie Me adliber S ut Ide an den Minister a. aefügten Mone i “g an in der Aulage bei- 19) § 10 des Gefeßes lautet: F uit e N ete Lide Lt E Me gie 17) § 20 des Gesetzes lautet: do Eiverves soweit sie für den gbegeidhueten Zwet nicht in. lnspruch D , L, s A 10. 7 m T : : , herausgegeben. Mangels anderweiter Vereinbarun soweit dee Stadtgemeinde oder cin Kreis betheiligt isi, oba D. vETe Gaungo , A de paDlons, sowie Urlaubs- Bei der Genehmigung von Bahnen, auf welchen die Beförderung | räume zu bezeichnen, nah deren Ablauf diese Feststellungen geprüft Die Betriebsmaschinen sind vor ihrer Einstellung in den Betrieb es E etate ha 0e Abt ee Wahl, die Wiederherftellung, des d d Bes luß vere reise berührenden Weg handelt Bir die bei ihnen ur Prob us ftlei Zivilbehörden | yon Gütern stattfinden foll, kann vorbehalten werden, den Unter- und Oere ‘eftstell 7 d hrplan kann für einen bei d und nas Bornahme erhebli@er Renderungen, qusees iher deitweitia | früheren Zustandes, nöthigenfalls unter Beseitigung in den Ms BeS rug luß des Bezirkéausshufses, im übrigen durch dierten oder beu uber edienstleiftung komman- | nehmer jederzeit zur Gestattung der Einführung ven Anschlußgleifen T0 Mr. O L Ler Kiplas ‘werden, Dieser Zeit, | der Prüfung durch die zur eisenbahntehnischen Aufsicht über die Bahn | gebauter Theile der Bahnanlage, oder gegen angemessene Ent- Durch Hs Er Tru beschluß Lt t uft efertigt find), e târpersoneu aus- | für den Privatverkehr anzuhalten. Art und Ort der Einführung ene enioung O Be raum abgesehen werden. Diefer Zeit- | „zuständige Behörde 22) zu unterwerfen. chädigung den Uebergang der leßteren in fein Etgenthum zu ver- wegs zugleich bers u nos Cn i u e uIO l Nechts- c. Frachtbriefe. unterliegt der Genehmigung der eisenbahntechnischen Aufsichtsbehörde. “Die Fefillellun der Beförderungspreise teht innerhalb eines bei 18) § 21 des Geseyes lautet: langen. pri Ae entsdieder en Unternehmer gestellien An- Auf Grund derartiger Ausweise erfolgt die Beförde- Die Behörde (8 3) hat mangels gütlicher Vereinbarung der der Genehmigun Veftzufesenden Zeitraumes von mindestens fünf ; 91, Macht der Unterhaltungspflichtige von dem ersteren Rechte z / rung zu den Säßen des Milítärtarifs, im Frieden gegen Fnteressenten gu die Verhältnisse des Bahnunternehmens und des Jahren nach der Eröffnung des Bahnbetriebes dem Unternehmer frei. Der Fahrplan und die Beförderungspreise sowie die Aenderungen | Gebräuch, fo geht das Eigenthum u wies Zen der ) §8 des Gesepes lautet: sofortige Vaardezahlung, im Kriege auch unter Stunvung | ber, Lnluß Beantragenden zu einander zu, regeln, insbesondere die Das aldbann der Behôrde zustehende *Redt ter Genehmigung der | dersefben find vor three Ginführung entli befanut zu machen. | Bahnanlage auf den Unterbaltngöpflißtigen unentgelt übe rung feiner Anlagen zu Beförderungöpreise erstreckt sih lediglich auf den Höchstbetrag der- Die angeseßten Beförderungöpreise haben gleihmäßig für alle festseden, ‘vor deren Ablauf der Unterbaltungtpilitige nitt beeilt

8, der Fahrgelder j Vor Ertheilung der Genehmigung ist die zuständige W izei- ilm leistende Vergütung vorbehaltlih des RNechtsweges fest ; Le 7 i gung zuständige Wegepolizei m Mobilmachungsfall find die zum Heere einberufenen Y E tine angetesede Verzinsung und Tilgung des Anlagokapitals Müdsiht V Sedbicnnge deri Beförderangdpreise, welghe nicht unter Erfüllung | ist, die Wiederherstellung des früheren Zustandes zu verlangen.

BHebörde und, wenn die Eisenbahnanlage sih dem Bereich einer Festung | Personen mit Ausnahme der im Offizi q t 11 Ô darf ble E nie e Ee 8 Vôren vei F fue a eRBRE L atEnS DEE V zu befdrdert. Die Ten Le Gelyes M. zu nehmen. der gleihen Bedingungen jedermann zu gute kommen, sind unzulässig. 22) § 27 des Gesetzes lautet : : estung rde ergütung wird besonders geregelt, Bei der Genehmigung ist die Art und Hs 14 : 19) § 22 des Gesetzes lautet: . G Benn die “Bahn si dem Bereich einer Neths-Telegraphenaulae | iere C Denis n nd Wiederherstellung ifenilider Weis, loneit A i zt : L A d 7 füll uns Genehmigungsbebdin dsG Ti a wegen Unterbrechung det 2e A s N (s 26 A Toi bis puftänbige Telegeco Lt Ei O Tel Baan 6) § 9 des Geseyes lautet: nik beretts erfolgt ist, vorzuschreiben. Die Genehmigung, welche für eine Aktiengesellshaft, eine Kom- üdsichtli er Erfüllung der Genehm gung e gun en un enehmigun jen ; Für die Ausführung der B d é i iften dieses Gefeßes ist jede Kleinbahn der Aufsicht der | die für die Ausführung der Bahn oder die fristgemäße Eröffnung s er Bahn und für die Eröffnung des Be manditgesellshaft auf Aktien oder eine Gesellshaft mit beschränkter | der Vorschriften i ese seßes ist j pi Begeha „der Ausfi Bd 1 tue Mie U terhaltung des Betriebes bestimuiten Gelbitealur Vena

zu hören. ¿ triebes kann eine Frist fest il tändi Frist festgeseßt und die Erlegung von Geldftrafen Haftung behufs Eintragung in das Handelsregister (Artikel 210 | für thre Genehm gung jeweilig zustän ß du des Recbtweges der Minifier dée

9. Soll das Gleis einer dem Geseße über die Eisenbahnunter- Außer den durch die voliteiliGen Nüksichten (§8 4) ichtei gebotenen | für den Fall der Nichteinhalt i p i c - ü b mit inenkra\t eingerihteten Bahnen steht | fallen, entscheidet unter F ihteinhaltung ‘derselben, sowie Stcherheitsstellung Absay 2 Nr. 4, Artikel 176 Absay 2 Nr. 4 des Deutschen Handels- | den für den Betrieb mit Maschinenkra ngerihteten Bah steht | f cte Didee be hies über die Verwendung oliher unsten des früheren Unternehmens,

nternehmungen in dem betreffenden Landes«-

nehmungen vom 3. November 1838 unterworfenen Eisenbahn ekreuzt } Verpflichtungen sind in der Genehmigung zuglei diejenigen zu be- hierfür gefordert werden. gesegbuda, 8& 8 Nr. 4 des Neichsgeseyes vom 20. April 1892 | die eisenbahntechnische Aufsiht der zur Mitwirkung bei der Ge- Uten ean find L

y i i berufenen Eisenbahnbehörde zu, sofern niht der Minister O ea li bas Lab E ie ntl reten ufsicht ines ed isenbahnbehörde | anderenfalls ähnlicher

“werden, so darf au in den Fällen, in denen die Cisenbahnbehörde stimmen, welchen der Unternehmer im Interesse der Landesver- Auch können Geldstrafen und Sicherheitsstellung zur Sicherung S, 477 —) ausgeh theile zu verwenden,

“im übrigen niht mitwirkt (8 3), die Genehmigung nur im Einver- | theidigung und der RNeichs-Postyerwaltun i W En , , , g in Gemäßheit des § 42 zu | der Aufrehterhaltung des ordnungsmäßi triebes | i VOUEE T Dee LNINNYER AEIERR Ms / ständniß mit der leßteren Sbeilt werden, genügen hat. Dauer der Genebmigung vortefeben s bigen Betriebes während der alf eth sg der Nachweis der Eintragung in das Handels E n 7 hen