1827 / 35 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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neur, Sir N. Campbell, einen Bevollmähtigten an den habe, um. wegen des

König der Ashantees gesandte Friedens zu unterhaudelu.' C __ Naqh den neuesten Nachrichten war das Provinzen von la Plata zu Rio len nôctlih von Monte. Video.

Brässel, 4. Febr.

aus Buenos. Ayres Hauptquartier des Heeres der vereinigten Negro, etwa 150 Mei-

Am 1. d. war bei Hof, zur

Feier des Geburtsfestes Jhrer Königl. Hoh. der Prin-

zéssin Friedrich der Sonper.

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Niederlaude, große Galla, Ball und

Der König hat eine Kommission, bestehend aus

dem Vice - Admiral Grafen ‘v. Byland - Contre: Aomirälen Buyskes und Ruysch, eine administrative Untersuchung über alles was Unglück, das die Linienschiffe Wa in den Stármen vom 14, und 15, v. Anlaß gegeben haben tönnte, Bau und dte Ausrüstuag derselben betriffc, fen, Auf das Ansuchen des Kapitains

zu bewir

Half und den ernannt, 1m zu dem ssenaer urrd Waterloo M. betroffea hat, jo weit es nämli den

Spengler,

Befehlshabers des erstern jener beiden Schiffe, sein Be.

nehmen bei

diesem Ereignisse gerichtlih zu uncterzuchen,

haben Se. Maj. dem Ober Kriegs - Gerichtshof damit

beauftrage. s

Die Compaznie Freiwilliger, welche sich an Bord

des Wosscnaer defunden haben, sind die!

lem aufs ueue mir Waffen versehen weroen,

er Tage zu Har-

Jn der 2ten Kammer der General Staaten wurde

am 1. d. der Hr. feit durch die, wie Sibungen die den desfallsigen als Mitglied eingesührt und Präsidenten vorschriftmäßig vereidigt. der Prásident eine Köônial. Botschaft, welche würfe zur Feststellung des zweiten Thetls de begleitete, hatte verlesen lassen, srit man, Ordnung gemäß,

v. Bousies, nachdem dessen Zuläßig- früÿßer erwähnt worden, in mehreren Kammer fast aus\chließlich bescháftigen- Verhandlungen festgestellte worden war, in diejer Eigenschaft vom Nachdem sodann Ges}eßzent, s Budjets der Tages, zur weitern Verhanclung über den

Geseßentwurf wegen der Communalgarden, welche auch

in der vorg: strigen beendigt ward.

Aus der Schweiz , 31. Jan. Der große Rath des Standes Luzera war ununterbrocheu vom 17, bzs 27. Jan. versammelt. Das vorgeichlagene Kriminal, gesebbucb so wie der Polizeikodex“ wurden nach reifer und gründlicher Berathung," mit wenigea unwe}encli. chen Modificationen genehmigt. Nunmehr ist dor große Rath bis auf den 5. Fetr. vertagr,

Die Bevdikerungs. Verzeichniss? des Kantons Thur: gau vom Jahr 1825 bieten folgende Ergebnisse dar. Die Gesammtbevölkerung des Kantous beträgt 79,662 Personen, von denen 62,636 dem evangelischen und 17,026 dem fatholischen Religionstheile angehdren; jo: mit 355 mehr als im Jahr 1824. Geboren wurden 2770 Kinder, wovon 1421 männliche und 1349 weib: lite. Es finden \ch darunter 4d Zwillingspaare und 67 außerehelih Gebo:nez weniger geboren als im I hr zuvor 162. Die Za21hl der Gestorbenen beträgt 2293, wovoa 11341 mánulichen und 1159 weiblichen Geschlechts ; darunter Erwachsene 1024 und Minderjährige 1269: weniger gestorben als im vorigen J1hr 135 Jn Jur 1525“ mehr sqeboren als gestorben 477. Ehen wurden eingesegnet 579; weniger als im Jahr zuvor 7, D116 V rhältniß der Lebenden zu den Gebornen ist. wiè 29 zu 1; dasjenige der Lebenden zu den Gestorbenen wie 342 zu 1. _Auf 25 Geburten kömmt etn todtgebornes Kind; auf jiden Tag fommen 7 Geborne und b Ge; storbene. Unter den Gestorb:nen finden sich 111 Tottx, geborne. Die Hâlfte ungefähr der Erwachseten starb-n an Auszehrang und Altereshwäche, von den Minder, jährigen starben 2 im ersten Lebensjahr und darunter

Sißung fortgeseßt aber noch nicht

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die Hälfte an Gichtern und 5 an Keichbu | glädcksfälle brachten 13 Personen den E Vasen: Das in Vern bestehende Kommittee für died sihtigte Errichtung des Denkmals der Laupensili im Jahr 1339, hat eine nochmalige Einladung, t zu Geldbeiträgen, theils zu Entwürfen von Rissen M das Denkmal, dessen Bau sie im Juni des Jahrs 1 spátestens beendigt wänsht und dessen Kosten Summe von mindestens 3000 bis 5000 Fr. erheisá dekaunt gemacht. y i Landammann und kleiner Rath des Kantons d Galleu haben unterm 29. Dez. einen Beschluß ges welcher die geseßlihen Vorschriften úber die Sonnt feier befkräftige und in neue Erinnerung bringt, da i che (wie der Eingang besagt) in vielen Punkten beachtet geblieben sind, Gegen alle Arten von l tretungen dieser Vorschriften werden bestimmte G bußen auszesprocen, die zur Hälfe dem Anzeige! „heimfallen. Hinsichtlich des Tanzens, - so ist solches, 10 bis 50 Franfen Strafe für jeden Dawiderhand( den an Sonntagen untersagt, ausgenomaien in zwei leßten Wochen-'der Fastnacht, am dritten Sonnt im Weinmonat, als dem allgemeinen Kirchweihta ferner bei Hauptmusterungen uud an dem jährli Schluß - oder legteu Schießen der Schügen Gie

schaften. lden dffentliche Nach:icht

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Aus - Graubünden m- Ungeheure Schneemassen haben seit 3 Wochen die Y bindungen der Stadt Chur mit Engadin und Be und seither auch mit anden Nebenthälern gespy im Bretcigau ist Dorf vou Dorf abgeschnitten,. St. Anutonien hat am 11. Jan. früh eine geinli Lawíne 11 Firste zerstôre. Bei schleuniger Hülfe n den ein Hausvater von Gebälfen erdrückt und das seluem Schooße liegende Kind durch Zufall unversd 10 Kühe lebend aber beschädigt und van 30 Li Schmalvieh 2- lebende Schafe hervorgegraben. yY dem Unheil am Berge mangelu die Berichte noch.

/ Lissabon, 17. Fan. Man faun die Insurrd lo ziemlich für beendigt ansehen. Nach - einer Miu des Brizadier Correa de Melho aus Vill d’¿lguiar (ndedlih von Villareal gelegen) vom 11. d.\i bei seinxr äAnnáherung die Milizen von Cyaves da! gelaufev, doch: hat sein linker Flüzel größere Sechwiti feitea gefunden, bis Boticas (unipeit Chaves) vor) dringen, wo sie endlich angelangt, nachdem der. Fei 40 Todte und 16 Gefangene verloren hatte. Der §6 v. Villaflor giebt úder den Sueg bei Coruche da Bui solgende Details. „Als ih mi diesem Orte náherl bemerkte ih, daß- die Stellung des F-indes furchib war; ih ließ jedoch das Tirailleurieuer sogleich" begil nen, während ih meine beid:n Angrissocolonnen bildd Die Aufrährer wurden geworfen, und inußten in þ Nacht fliehen, Sie hatten die To?ten auf deim Shlad felde gelassen; man hat unter diesen feinen von N Regiwentern gesehen, welche die Aufrührer in Y ganza und Almerda gefangen halten. 160 Sdoldell der Miliz, die der Feind ihm zu folgen gezwungen hi nd zu wir gestoßen. Der Graf v. Taipa, Paittt Reichs, der bei weinem Heere als Freiwili.; er tut hat die Tirailleure feinen Augenbiick verl :1sen, d 12. bin ih in Pinhel etngetrofe», Die N-ebellen, wil che seit dem 9. fein Hale gemacht haben, snd ider Al meiva, Cincovillas und Malpartida nah dem User Le Coa marichirt, wahrsceinlich um sich auf spani! Boden zurückzuziehen. Die Milizen fahren forc, von thnen zu trennen; úber 200 Mann des 6. Ri ments sind zu wir gestoßen.

Südamerika. Oeffentliche Blätter geben Folg des als Haupezúige der vom Präsidenten Bolivar di Re-publif Bolivia e: theilten Verfaßung :

Die bolwviste Nation is die Vrreinigang allt

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ivierz sie ist unabhängig, und fann nie unter die rherrshaft einer Person oder Familie gestellt wer:

“hr Gebiet besteht aus den Departementen Po Chuquisaca, La Paz, Santa Cruz, Cochabamba Ocmo; es ist in Departemente, ‘Provinzen uad tone eingetheilt, Die Regierung is eine voiksthúm- Repräsentation, ‘und wird durch vier Gewalcen,

páhleude, geseßgebende, vollziehende und gerichtliche, gebt.

Es findet eiu Unterschied zwischen Boliviern Bürgern statt; die ersten sind alle Eingeborue ; liberatoren (d. h. alle Soldaten, welhe im Kriege Peru gefämpft haben) sud Bürger. Alle Sklaven ) frei 4 vom Augenblicke der Promulgätion der Ver- in), Von ihnen können nur die Vetheiratheten, solche, die das 2lste Jahr erreicht haben, Bürger Eben so diejenigen ,* welche lesen und schreiben zin, cin Handwerk treiben , und nicht in dem iste Anderer stehen. Blöôdsinnige, betrügerische uldner, Kriminal, Verbrecher, Tcunkeubolde, Sptie- und Bettler können das Bürgerreht nit aus- n, so wie Käufer uud Verkäufer der Wahlitin:men, ¿ Ruhbestdrer während der Wahlen. Des Bürger- s wird wan verlustig : urd wralisation in audern Ländern, und durch peinli 1 Rechts\pruh, Die Bürger úben all:in das Wz1hl t; zehn Bürger wählen einen W1hlmann. Die Wahl- quer versamineln sich in der Hauptslade jeder Pro» ¡ihre Ernennung gile für vier Jahre.“ Jhre Ver- inen sind, die Bürger zn kla sifi.ieren, und je 1h- i, die Kandidaten für die Nartoualfkammern und die hdhern Beamten\tellen ihrer re'p. Provinzen pschlazen, ferner die Bictsch-iften zur Verbessecuug lage des Volks, und úber Ungerechtigkeiten der jirden zu entwerfen. Die geseßgebende Gewalt be- (auf drei ‘Kammern: der Tribunen, der Senatoren ) der Censoren ; jede Kammer zählt dreitig Mitglie: Jdre jährlihe Sißung dauert zwei Monate. Di? ite der Kammer der T'w1bunen erneuert sich jedes i Frhr; idre Dauer 11 vier Jahre. Die Tribu- wüssen fünf und zwanzig Jahr alt sein. sn der Kammer der Senarorew erneuert sich jedes e Zahr : ihre Dauer ist 8 Jahr. Senatoren müs- «1 Alcer von 35 Jahrea erreicht haben, Die Kam- der Censoren faun nur durch den Tod ihrer Mit- hr erneuert werden, weil das Censorat lebensláng: it; um dièse Srelle zu erhalten, muß der Bürger 40-s Jahr erreiht haben. Zur Adfassung der [be ist die Uebereinstimmung zweier Kammern hin; hend, Die vollziehende Gewalt bestehr aus einem ielanglih gewählten Präsi'enten, einem Vicepräsi len und dret Staatssecretaiten, Der Prásident hat \Vhite Verwaltung ohne Verantwortlichkeit. Bei # Eitsagung, Tod, Krankheit oder Abwesen | imme der Vice: Prásident seine Stelle ein. le vorzüglihste Gezwait ist: den Vice - Prá- ilen und die Sraatssefretaire zu erneaneu und ab. ven; ber die Land: und Seemacht der R publik hrer Verth-idigung gegen auswärtige “Feinde zu lzen; das Heer in Person zu befehligen ; alle Offi llen zu beseßen; Militair. und Marines[hulen zu hen, so wie Militair: Hospitäler und Juvalidenhäu- den Krieg zu erflären, nachdem die geseHaebende ilt ih defr:.cict hat, uad die Strafe der Verbre lah dem Ausspruche der Gerichtshôdfe zu mildern. t diesen soll er die Gerechtsame ausüben, die allge anerkannt sind, der vollziehenden Gewalt anzuge-

Der Vice Prásident wird vom Präsidenten er

N, Die Succession

i, uud folgt ihm in Dherdbefehle. dur ein specielles Geseß bestimmt werden. Prásident ist Chef des Ministeriums, und mit dem \tssefoetair verantwortlich für die Handlungen der vitung, Die gerichtliche Gewait besteht aus eiñen

durh Hochverrath, durch}

Die

] b-straft.

Der

hohen Gerichtshof, einem Distrikrsgerichtéhof und Frie- densrihtern.- Bei den Deklarationen der Gefangenen darf weder Tortur, Confession, noch ein Eid ange vendet werden. Der obersten Verwaltung jedes Departements soll ein Prä: feft vorstehn ; jede Provinz hat einen Gouverneur, jeder’ Kanton einen Maire. Diese Beamte bekleiden ihre“ Stelleu vier Jaz1hre. Die bewaffnete Macht bleibt per“ manent, und, besteht aus Lintentruppen und National- miliz. Bürgerliche Freiheir, Sicherheit der Person, des Eigenthums und G.:eichheit vor dem Geseße, werden den Bürgern darch die Verfassung gesichere. ; Haity. Da jeßt viel von Unruhen die Rede ist, welche neuerdings in Haity® statt gefunden, und dadur veranlaßt worden [ein jollen, daß die Schwarzen in einigen Gegenden der Jnsel die Landarbeit verweigern ; so wird es nihc uninteressaut sein, einizes von der dasigen Geseß- gedung ia Betreff der S E O Die Feldpolizei zweckt in Hat!ty dahin ab: : s 1 ie Leacidatcta abzuschaffen, 2) die Feidarbeit zu bejóroera; 3) das Betragen des Landarbeiters zu re- geln und 4) fár die Landskeaßen und Feidwege zu fors- gen. Wer in Hayti nicht Eigenthümer oder Pächter des Feldes ist, wo er wohnt, oder wer keinen Arbeits6- fontraft mit einem Eigenthümer oder Pächter hat, wird für einen Landläufer gehalten, und muß vor den Fries densrichter des Distrikts geführt werden. Der Friedens rihtec muß ihn verhôren, ihm das Geseß, das ihn zum Landbau verbindet, kund thun, und darf ihn 10 lange einsoèrren, bis er sich zur A-deie willig erklärt. Aa Verhastete darf alsdaun die Person wählen, bei we SE er gerne arbeicen möchte. Weun der E Tage lang die Feldarbeic verweigert, darf er {o lange zu den dffentlihen Arbeiten gebraucht werden, A sih zur freiwilligen Arbeit bequemt- Wer. einen Ar E ter von' den dffentlichen Arbeiten zum Privatdienst abs leitet, wird um 50 Dollars bestcaft. J| der Verhafs- tete minderjágyrig, so muß ihn der Friedensrichter an seine Verwandten shicken. Jeder Mensch, der als Lande bauer zum Lande gehört, und der einen ganzen Tag lang öder während den Arbeitsstunden ohne Bel gung an öffeatlihen O-ten sich heramtreibt, wird L Nichtsrhuer vom Friedensrichter das erste Mul auf 24 Stuadea ins Gefäaugniß, und éa Wiederbetretun gsfalle zu den dentlichen Arbeiten geshickt. Gegen die Land- láufer, die sich fúr Soldaten ausgeben, sud besondere Maaßregeln. vorg*\ch-ieben. Ueberhaupt muß jeder bes weisea, daß er entweder Landarbeiter oder Viehhirt ist. Die Feldarbeit fängt an Montags Morgens und dauerrC bis Freitag Abends; sie wuß bis Sonnabend fortgeselt werden, wenn es das Bedürfniß des Eigenthümers oder Páchters erfordert. Die Arbeit fängt alltäglich N Tagesanb:uh anz; das Frúhstuck dauert audertha Stunden auf dem Felde; die Arbeit währt dann wieder bis Mittag und von zwei Uhr bis Sonneuuntergang,. Die \chwangern Frauen dúcfin uur zu leichten Arbeiten, und nah dem vierten Monate der Schwangerschaft gar nir mehr gebraucht werden; vier Monate nach der Entbinduug mússen se wieder anfangen zu arbeiten, aber sie arbeiten erst eine Stunde nach Sonnenunter? gang. ODqne Erlaubniß des Aufsehers darf fein Arbeis ter fich vou dem Gute R M atn ee E ß in de wvefenheit de ( m L B La aben Ungehorsam und Belei-iguns

oder Pächters zu aeben. | Belei -igur gen pon Seiten dec Landardeiter werden mit Gefäuaniß

Sonnabend und Sonutag flud Festtage und

gehdren dem Landbauer, Während der Acbeitöfage t Úre fen die Arbeiter nir zum Tanz oder Vergnüzeu halber,

weder Tag noch Nacht von der Arbeit abgehen

(NB. Die Pariser Zeitungen fiad heute ausze- blieben.)