1827 / 56 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 07 Mar 1827 18:00:01 GMT) scan diff

vom Stewpel betroffen und erdrücft sein werden. Jch auch sehe Gefahr für die Religion, für den Thron, für die Gesellschafe; ich erblicke sie iu dem Benehmen eines Theiles der französischen Geistlichkeit ; sie tricc in den Mandements, Hirtehbriefen und Predigten hervor, wor; in die Politif mit dem Heiligsten vermisht wird. (Ge- murre.) Es existitt ein Plan, der gegen die Charte ge; richtet ist; die rußigstea Männer hegen Bejiorgnisse (Gemurre.) Die Kongregation . « . . (zuk Sache, zur Sache, es ist vom Steinpel die Rede.) Jch bin bei der Sache ; es haben einige Redner behauptec, die dro; hende Gefahr liege in dein Unfuge der Presse, ih suche zu beweisen, daß sie anderswo, und namentlich in dem Srireben der Geistlichkeit nah einem größern Einflusse liege, Jch ehre und shábe den Bischof vou Hermopo- lis; ih kanu mir aber micht verhehlen, d&ß ciese Ge- fahr drohender geworden ist, seitdein cin Bischof das Unterrichtswesen leiter und in, den Rath des Fürsten eingetreten is, Denn der Priester ist vor allem Prie- ster und fann dem Eiuflusse, welhem er ausgeseßt ist, nicht widerstehen. Der Redner fuyr in dieser Arc forte,

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lichen Behörden erlaubten oder beföhlenen Bekannt chungen; die Mahn- und Hirtenbriéefe und Consistor schreiben ; die Deukschriften, welche im Laufe eines zesses durch einen auf dem Tableau eingetragenen vokfaten oder einen in der Stage begriffenen Adv ten, oder durch einen zu Schristen und Vorträgen fugten Anwalt herausgegeben werden. Die Abhand| gèn der mit Genehmigung des Königs errichteten lehrtén oder literarischen Gesellschaften; die dramatis Werfe, nachdem sie aufgeführt worden sind, falls da blos das Stück enthalten ist; die Journale und pt dischen Schriften, welche mehr als zweimal alle Moi erschein. und folglih zur Leistung einer Bürgsd verpflicht.c sind; die Katalogen ohne Ausführung, leúider, Berichte, Anzeigen und Bekanntmachungen, ren Verbreitung durch die Munzipalbehörde erla worden sein wird; die blos auf Privatinteressen Be haben Schriften, welche nicht zum Verkaufe besti sind; die Streitsäße und Dissertationen. für den- K curs und die Fafultäcrsabhandiungen, welhe mit

während der Dauer der Sißungen;z die durch die öff

bis der Präsident ihn zweimal erinnert hatte, von der Frage, die vorliege, abwciche ; aus:

gen , lenübergewicht mißbrgucht.

(Heftizes -Gemurre :

mäßig sein würde. (Ja, Ja, ganz reht.) Der Ft; _nanzminister, welcher sich in derselben Sißbung ver- nehmen ließ, bemerkte, es seien nah den Berichtea der Direftion des Buchhandels im J. 1825 in Paris 5323 Schriften von 5 Bogen und darunter, und nux 2580 größere Werke erschienen; ein einziges größeres. Werk bescháftige aber mehr Leute, als 100 kleine, und det Ec- trag der 2580 Werke sei viel größer als der jener 5323 Flugschriften, also seien leßtere keinesweges der Haupt- zweig des Buchhandels, Aus Gewinnsucht, sagte der Minister , sind die ofterwähnten kleinen verderblichen Schristén nicht verfaßc worden. Da man -sle beinahe umsonst weggiebt. Daß sle schädlich sind, kann nicht bestritten werden; es fragt. sich alss, wie man ihrer Verbreitung Einhalt thun kann; und-wir glauben, der Stempel wird ein wirksames Mittel seinz giebt es ein anderes, so weise man es uns nah, Man hat den Tartusse zu einem Spottpreise verkauft, Das Werk ist an sich gut, man hart ihm aber durch eine kleine Vor- rede einen Szan gegeben, dér jeden Baüer verleiten muß, in seinem Pfarrer einen Tartuffe zu sehn, Solche Übele Folgen wollen wir zu verhüten suchen; uud je- mehr man unsere Vorschläge angreift, jemehr überzeuge ih mich von ihrer Wirksamkeit, i Gestern ¿at der Präsident der Deputirtenfkammer ihr von dem Tode des Grafen Girardin (eines Oppo- sitionsmitglizedes) Mittheilung gemacht.

Man schreibt von Bayonne unterm 20. Febr. : Die Tagesagugelegeuheit ist hier die Wahl, welhe am Ende des náchsten Monats Scatt finden soll. r, Darripe, der ministerielle Kandidat, besucht bereits “die Wähler, und theilt ihnen ein vom Präfekten an ihn erlassenes Schreiben mit, worin derselbe ihn veranlaßt, sie um ihre Stimmen zu bitten. Das ganze Wahlkollegium besteht nur noch aus 100 und einigen“ Mitgliedern. Man glaubt indessen, daß wenigstens 60 Wähler ihre Stimmen dem Hru. Lafitte geben werden, wodurch dann derselbe zum Deputirten gewählt würde,

Folgende Druckschriften soller nach dem Vorschlage

der Regierung von dem Stempelsaße befreit sein. (S. die Verhandlung der Deputirten-Kammer). Die Reden

daß er aisdann rief er Da man mich uicht reden -lassen will, so werde ih die Tribüne verlassen, kann aber niht umhin, zu sa- daß in dieser Kammer die Majorität ihr Zah:

ur Ordnung). Der Präsident stehend: Jh muß ¡EL ren, daß eine solche Aeußerung, würde sie nicht von der Hitze der Jmprovisatioa entschuldigt, niht ordnungs-

durch die K. Unioe"sitätsstatuten erforderten Visa 1 sehen sind; die Katechismen und Gebetbücher,. we durh die Bischôfe oder Konsistorien der verschiede christlichen Konfessionen genehmigt worden findz “die den Erziehungshäusern gebräuchlichen Elementarbüch die dur die Universitäe“ gebrauchten oder gutgehei nen flasfishen Bücher, die in den K. Kollegien u öffentlichen Erziehungsanstalten gebraucht werdeu z Handlungsumschreiben , Anzeig von Geburten, rathen und Sterbefällen, Werk Welche in ausländisd oder todten Sprachen geschriebên sind ; die einzig | Wissenschaften und Küusten gewidmeten, in Lieferun erscheinenden Schriften; diejenigen Journale, Bekan machungen und Anzeigen, welche bereits einem Sti pel R vgs E L Fünfprocentige Rente 101 Fr. 4 C, Dreipt 69 Fr. 10 C. T G s \ London, 2à, Febr. Der Minister Peel, der | fanntlih schon in dèr vorigen Patläments- Sißung | Absicht, in unserer Kriminal-Geseßgebung mehrere uo! wendige Verbesserungetr einzuführeri, auseinandergesebt

der Verwirrung gesprochen hatte, die in der Masse v Statuten über einzelne Fälle des Diebstahls und del herrscht, hielt vorgestern im Uhterhause deu angefünd ten weiteren. Vortrag über die dermalen zu machend Verbesserungen. Es sollen zu dem Ende vier Geseßzel würfe vorgelegt werden , nämlich :- 1) über Diebstah 2) úber boshaste Beschädigung fremdem Eigenthum 3) über die von den Graf\chaften zu leistenden Eutsc digungen und 4) über die Aufhebung aller durch è neuen Geseßentwürfe überflüssig werdenden Statute Herr Peel zeigte in seinem Vortrage hauptsächlich è Nothwendigkeit, die Sprache der Geseße zu vereinfachi und die einzeluen Bestimmungeà zu verallgemeiner zugleich aber auch allzustrenge Straföestimmungen, d ohnedem selten in Anwendung gebracht werden, zu mi dern. Zuvörderst ließ er sich über die Geseße geg! Diebstahl aus. Bis jeßt unterscheiden die englisch Geseßze einen fleinen Raub (bis zu 1 Schilling) u einen großen Raus. Abgesehen davon, daß dies ei auf feinem ewpfehlungswerthen Einthcilungegrunde b ruhender Unter|chied ist, so hat er noch den besonder: Nachtheil, daß Untergerichte, die niht über große Raub zu entscheiden haben, eine gestohlene Sache wah! heitswidrig zu 1 Shilling taxiren, um den Verbreche niht nah einem andern Octe vor ein hdheres Geri verweisen zu müssen. Jener Unterschied soll dahcr gan aufgehoben und auf jeden Raub eine Strafe von sis

und Meinungen dex Mitglieder der beiden Kammern

*) Vergl, Nr, 67, dieser Zeitung vom vorigen Jahre,

O E

und dabei von dem Mangel an Zusammenhang und vi

zehung

of Clergy

issen

¿(wann die hat,

Dung.

beständige

) der bisherig fleinen Rau feiner größern

wogegen bes ein Gt Y L ARE Se J uristischen Ausdrucke: Telony i A E (Verbrechen, bei welchem der Geistliche der Strafe genießt). diesen ganzen, für Fremde ergyable ofences‘“ ch der Geistltihe auf dte sonst in

Milderung _ | daß er gesonnen sei, hersebbaren Unter gehungen, wo au e Fallen eingetretene Milderung bder « en Aùspruch hat, sondern den Tod verd‘) aus- ben, wodurch das Geseß fehr vereinfah 1 de. „Wenn schon wir nicht wissen,‘ fuhr Ht. Peel Geistlichkeit dieses Privilegium bekom- hl dies Vorrecht der Geistlichen, he die Tonsur empfangen, eigentlich gar ‘nicht mehr anden ist, so hat doch’ der Unterschied fi heutigen Tag erhalten, aber mit verschiedener An-

und obwo

ndem Grundsaße,

für Verbrechen, i ng, als bei vorhandener Bildung zu ent ijelmehr in legterem Falle ahnduagswürdiger find.“ att des obigen Ausdrucks, wer zum zwette! d auf Lebenszeit tral rafe darauf stand). es uur immer möglich, e, da in der That auf gro e Umstände, se auf einen Diebst uhause die Todess|i höhere (als M e man auch in ern stufenweise gehn, g. Bei dieser Gelege tschweifigkeit der Sp P daß das Bestreben, | S Verständniß fast“ unmöglich mache. fein eigentlicher Rechtsgelehrter, und

ordentlich grauet, eine Partamentsafte zu lesen.

langen Aufzählungen, die efelhasten Beziezungen, Wiederholen, die Ausführung von Ein- trafen für die besondern Fälle zu men, wenn Männer, Frauen, Kinder und sonstige vandte das Vetbrechen begangen, -um die Verwir- à, welche aus der Beschreibung aller Arten von Eis hum entsteht, wahrhaftig, dies bildet einen so ab: ckenden und verwirrenden Brei, daß ich, noch ehe das Ende einer einzigen Clausel erreiche, schon voller st und Verwicrung bin !‘/ (Lachen) Diesem solle allgemeine und einfache Ausdrücke abgeholfen wer- Der Redner berührte auch den Punkt der Spor- z es sei hohe Zeit, über die Sporteln der Unterbe- en bei den Eerichten eine Untersuchung anzustellen. habe neulich ein von den Assisen Freigesprochener. ühren zahlen sollen, die vielleicht höher gewesen, als er verurtheilt worden wäre. (Hört! Hört!) Wäh- ferner das Amt eiñes Sheriffs jährlich 6- bis 700 St. koste, bringe das eines Uùtersherisfs eben so ein, Die Todtenbeschauer verlangten häufig Zulage hren Sporteln, obgleich, im Fall eine solche Stelle digt ist, um ihre Wiederbeseßung zahllose Bewerber chten und die Sache mit einem Eifer betrieben, als le es sich um eine Parlamentswahl, ees n die Gebühren der Schreider bei den Geschwor;- erihten dex Friedensgerichte und der Magiskrate

eiten, um die S

j epvortation ge|ezt werden. E moch S: tekSitna die Wiederholung eis bes (selbst bis zum sechsten Scrafe belegt als die. erstmalige die Wiederholung des großeu thes Verbrechen wird, oder nach without bene-

Jenes Vorrécht beruht übrigens auf keinem da es die erzogenen und unterrich- ‘Personen von einer Strafe befreit, die gegen die ige der Ungebildeten in Anwendung fommt, und die eher bei dem Mangel an Er-

schied der „Cl

soll es nun -fünsftig hei e. cineu großen Raub begeht, jortirt, (statt daß bisher Tó: Jr, Peel bemerfte dabei, daß er, die Strafén zu mildern ßen Raub, ohn - erschwe- lten die Todesstrafe erfolge. ahl ‘von 40 Shilling in einem rafe, es solle ftatt jener Summe aßstab) festgeseßt werden. den Milderungen sich nicht übereilen, stets an der Hand der Erfah- nheit berührte der Minister die rache in den Parlamentsakten, alle Einzelnheiten zu erschöpfen, ¡Jh bin (sagt

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Ferner ist ale)

Hr. Peel er--

Sträfe

werden

sih bis ‘auf

entschuldigen,

Jebt

Uebrigens

gestehe „‘ daß

Deegleichen -

untersucht werden, obwohl hierin überhaupt Niemandem | du nahe: getreten werden solle, und ma das Betragen der Magistratsschreiber im Ganzen untadelhaft nennen müsse. Hr. Peel sügte hinzu, daß diese Untersuchung, dié zu einer guten Justizpflege so wesentlich sei, mehr Gewicht haben werde, wenn sie in -einer Adresse vom Unterhause auszinge, als wenn die Krone sie veranstal- tete. „Jh weiß wohl, {loß der Gegner, daß, man glänzendern Ruhm erwerben fann, wenn man einem neuen Geseßbuche seinen Namen giebt, wie dies in au: dern Ländern geschehen if; allein dem Lande wird wohl besser damit gedient sein, wenn man das Volk, welches an den alten Einrichtungen auf lödblihe Weise hängt, überzeugt, daß die Umstände, unter welchen diese Ein- richtungen geschaffen worden, niht mehr vorhanden und jene folglich jeßt der Verbesserung fähig siad, und daß der Rost der Zeit und die Mängel einer sorglosen Ges seßgebung vou jenen Junstitutionen entfernt werden fôn- nen, ohne- ihrem Wejen odex ihrer Dauerhaftigfeit zu schaden (hört !). Besser sind wirkliche Verbesserungen, als glänzende, aber unausführbare Theorien. Auch glaube ih, daß, wenn maa das Volk den Fortschritten von Verbesserungen geneigt macht, man , seine Anhängs, lichkeit an alte Staatseinrichtungen mehr sichere, ais durch däs Fortbestehea alter Mißbräuche.‘/ Allsaitiger. rauschender Beifall folgte diesem Vortrage und. die nach- gesuchte Erlaubuiß zur Einbringung der obgedachten Geseßeutwürfe wurde ertheilt. L EN

Wir haben nordamerifkanische Blätter bis zum 17. Januar; im Kongresse wurde am 10. Jänuar mit 109 gegeu 54 Stimmen der Autrag des Hrn. Livingston/, zur Untèrstubung der Griehen 50,000 Dollars zu bewilli- gen, verworfen, |

Man hatte Nachrichten aus Laguayra vom 18, De- zember, benen zufolge der General Paez von -Valencía avs dem in Porto - Càbèllo besehligenden General Brie ceno Mendez einen Waffenstillstand bis zu Bolivars - Ankunft angeboten, y

Brüssel, 1. März. Der Generalquartiermeister der Armee, General-Lieutenant Baron von Constant- Febecque ist zum Chef des Generalstabes und der Oberstks Lieuteuant von Posson, so wie der Major van Omphal sind zu Adjutanten Sr. Maj. des Königs ernannt wors den. Außerdem hat eine große Militair: Beförderung in allen Graden statt gehabt, auch sind mehrere Militair- Befehlshaber der Provinzen verseßt worden. Der- auf Java befehligende General, Major van Geen ist General. Lieutenant geworden.

Nach einem Schreiben aus Vliessingen vom 17. Febr. herrschten unter den dort befindlichen Truppen, die auf’ der Diana ‘nah Ostindien eingeschifst werden sollten, Fieber und Blattern. x

Zu Gröuingen sind vom 20. bis zum 22. v. 5 Gevdurten und 11 Sterbefälle ecfolgt. i

Stockholm, 20. Febr. Am 15. wurde vow JuU- stiz-Collegium uno Vormünder --Kammer - dieser Stadt das Eudurtheil in der Filénschen Ecbschaftssache gefällt, und sind die Kläzer, welhe dem Commerzrath Filén (einzigem hinterlassenen Bruder des Erblassers in De- merary) scin Erbrecht streitig machen wollen, mit ihreiz Anjprücheu als unbegründet abgewiesen. i Christiania, 17, Febr. Das Storthing hat die vorbereitenden Maaßtegeln an seinen Verhandlungen fortgeseßt, An den betreffenden Ausschuß wurde unter andern ein Gesuch der Handwerker in Stavanger vers wiesen, um Vorsorge widter*die Schwierigkeiten, welehe durxh Aufhebung der Zünfte entstchen fönuten. Sie schlagen vor, daß, -wer berechtigt werden wolle, Meister zu werden, erst ein Probestück vorlegen solle; eine Maaß: regel, ‘die sich, nach öffentlichen Blättern, im Herzog- chum Nassau als sehr nüßlich erwiesen habé. | Heute wurden im Storthing verschiedene Gesuche