1827 / 66 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Mon, 19 Mar 1827 18:00:01 GMT) scan diff

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den Beschluß vor, der dann wieder eben so verfahren fánn, wenn is n stinmtdentliche Storthing Ihm dene selben Beschluß von ueuen{yorlegr. - Abêr wenn dieser,

nachdem neuerdings darüber berathschlagt worden, abers mals ohne Veränderungen von den beiden Kammern des

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Gelächter und eíne anß" ltende Bewegung veran- laßte. Hierouf fam ein sa» Artikel des Hrn. | Lexoux zuk Sprache, wonach den Zeitungen untersagt | drückung beschuldigt würden, - dabei aber weislich sein soll, in Shmähungs- Prozessen die Thatsachén oder shwiegen, zu welchen Zeiten die Gesebe gegeben

ar und schickte, bevor er diese Stadt er- dite , L S oa zum NRecognosciren ab. Nachdem eine ziemlih große Zahl Nomaden - Familien, welche t Gewalt aus Shirwan und Karabagch fortgeshleppt rden- waren, besreite und auf unser Cbiet zurückze-

sich verseßt sähen, indem die Sachwalter der Kat

| j ei gege fen sie des Bigottismus, der Jutoleranz und dez ges

Auszúge aus den Denkschriften bekannt zu machen, ehe den, über w.ihe man Klage súhre; dies sei in den das Urtheil erfölgt sei, und so fern dieses die Unter- drückung diese: Schriften nicht verfügt habe. Auch sol ten aledann die Zeitungen nit befugt sein, Anfangs buchstaben zu gebrauchen. Die erstere Bestimmung wurde genehmäigr. schlags abgestimmt werden sollte, nahm der S ie gelbe; wahrer das Wort, und sagte, der Vorschlag des Hrn. Leroux enthalte eine nachtheilige Maaßregel . . .. hier bemerkte der Präsident, daß úber den ersten ¡Theil nicht mehr ge|prochen werden tônnte, da er genehmigt sei; worauf der Siegelbewahrer seine Bewecisfüÿ- rung an den zweiten Theil knüpfen wollte; welchen aber Hr. Leroux sofort zurúcknahm. Der Siegelbewah: rer; Eclauben Sie nur, daß ih meine Meinung aus sprehe, Ost werden die Denkschriften nichr unterdrüt, veil man den Parteten das Recht vorbehalten will, sle besonders zu verfolgen. Nun würden alsdaun die Zei kungen aus (iesen sträflihen Schriften Auszuge geben fönneu? Möge die Kammer urtheilen, 0b sie eine so nachtheilige Verfügung will bestehn lassen. (Lärm, zur Adbflimmuhg.) Der Präsideut es kann über nichts gestimmt werden, Die Verfügung ist angenommen, und sie muß aufrecht erhalten werden. Schließlich schlug Hr. Jacquinot von Pampejunue einén Zusaß vor, wodur der erwähnte Nachtheil beseitigt wurde; dieser

Zusaß wurde angenomiven. Die weitern Verhandlun-

gen am 9 und- 10ten betrafen die Verantwortlichkeit der Buchdrucker ; sie dauerten sehr lange und es wurde vor- läufig nur so viel ent|chieden, daß die Buchdrucker der Mitverantwortlihkeit nur dann vom Gericht enthoben werden könnten, wenn die Druckschrifc mehr als 20 Bo- gen enthalte. : Das franzosishe Journal, Echo, das in Buenos:

Ayres herausfômmt, euthä!t in seiner Nummer 18. den Auszug eines Briefs von Rio - Janeira, worin auf fol- gende Art von dem Hrn. Admual Rosamel, der die dortige französische Seestation kommaudirt, die Rede ist. „¿Der franzöósiihe Handelsstand ist mit dem Vers luste einer mächtigen und eben so eifrigen Stúkbe be, droht. Der Herr Admiral” Nosamel, im gerechten Un- willen Über das Betcagen -des brasfilishen Admirals Pintos gegen die Handelsschiffe, hat bei dem Kaiser Don Pedro eine Audienz verlangt und ethalten ; er [prach mit dem Kaiser mit der Festigkeit und Freimú thigfeit eines alten Soldaten, der mit der Hof|prache wenig befannt ist, Der stolze Kaiser wurde dadurch be: leidigt; er unterbrah den Vertheidiger dec franzósischen Handelsleute, und fragte ihn, ob er es wagte, ihm das zu schreiben, was er sagte. Auf der Stelle, ontwor- tete der Admiral. Er ging nach seiner Fregatte, und schrieb dem Kaiser eten so fráftia, als er einige Zeic vorher gesprochen hatt. Don Pedro schickéte dem Herrn von Rosamel eine Depesche zu, worin er ihm meldet, er shicke seinen Brief an den König von Frankreich, und verlange einen anderæz Adiniral. Fünfprocentige Rente 98 Fr. 35 C. Dreiproc.

69 Fr. 30 C.

London, 9. März. Nachstehendes i| der haupt sächlihe Jnhalt der Rede, welhe der Mazster of the Rolls am 6. d. im Unterhause gegen die von Sir F. Burdett in Antrag gebrachte Resolution hiele. Nach- dem er im Eingange mit großem Lobe von dem gemá ßigten Tone ge!prochen, der in der Discussion des Ge: genstandes vorwalte und der wohl großentheil dem hier- in von dem ehrenwerthen Baronet gegebenen Beispiele zuzuschreiben sei, gedachte er zunächst der bejouderen

Lage in die die Protestanten jebt bei dieser Angelegenheit

Als über den zweiten Theil des Vor?

ten der Elisabeth geschehen, wo det Protestantism; sehr von dem Katholicismus bedroht worden ; wo die shrecklihen Scenen der Verfolgung des Prot tismus in Franfreih und in dea Niederlanden v; gen oder doch in frischem Andenken- gehabt habe ; | in den Zeiten Jacobs des Zweiten, wo" die Wied führung der farholischen Religion so gegründete Bi nisse bei unseren protestantische Vorfahren erregt wolle zwar feinesweges den Katholiken in unseren gen solhe Gesinnungen zuschreiben, wie die -der da gen Katholiken gewejen, es handle sich jeßt aber keinesweges um Proscriptions- und Confiscationsq gegen die Katholiken, noch um einen Gewissenszn ?dergleihen nicht mehr vorhanden, sondern ledigli u: ob man die Katholiken zu G ebgeberù nm und zu den hohen Staatsäámtern gelangen lassen | So oft diese Frage im Parlament angeregt worden hätten diejenigen, welche zu Gunstee der Katholifa sprohen, und sd namentlich Pitt, Greuville und ( tau stets den zu machenden Bewilligungen die Bi gung untergestellt, daß von Seîten der“ Katholiken cherheit geleistet werden músse, sowohl gegen B emi) gen im Jnnern des Landes zur Umstürzung der p stantischen Religion, als gegeu irgend einen auswär] Einfluß. Bei verschiedenen desfallsigen -Einleity habe die fatholishe Geistlichkeit sich aber imniz Ende zurückgezogen und aus allem Vorgegangenen flar, daß die Rômisch - Katholischen ihrer]eits an Privilegien der Constitution Theil zu uehmén ver ten, während sie nihts von Sicherheit zu ‘gewi Willens wären. Der- Redner erinnerte weiterhin an, wie sehr gerade jest es hothwendig sei, bei etn gen weiteren Bewilligungen zu Günsten der Kathol eine Sicherheit zu verlangen, inden das.Wiederaufl des Jesuitenordens- und - dessen Bemühen, sih w über Europa zu verbreiten, nur- zu viele Besorgnisse regen müsse. Er erinnerte ferner an die troßige Sp: der Wortführer der irländischen Katholiken, und an aufgeregten Zustand in den J:land Zurch eine das walte-nde Corporation gesest worden, und schloß m! Erklärung: nur daun für Bewilligungen zu Gul der Katholifen stimmen zu fönnen, wenn von derselben eine angemessene Sicherheit geleistet werd, Ein Missionair, Namens Joseph Wolff, hat fathol. Titularbischof in London, Dr. Poy uter, alle misch katholischen Priester und alle in England zerst1 Jesuiten herausgefordert, aber nicht auf Degen ( Pistolen, sondern auf das Schwerdt der theologis Dialectik. Sie sollen sich am 19. d. M. in der F maurerhalle s. llen. i Aus Schottland sind diesen Morgen sehr betr Nachrichten über die große Masse Schnee, die gef is, und die daturch veranlaßten traurigen Folgen gegangen. Auch sind leider während der legten Stü an der Ostküste von Jrland viele Schiffe beschädigre | den und viele Menschen ums Lebeu gekommen. / Amn 1. Januar ist der zweite consticutionelle greß von Mexico durch den Präsidenten Guadelupe toria erôffyet wörden. Petersburg, 6. März. ‘Das hiesige Jou enthält heute. folgende Nachrichten von der Acrnee Georaien vom 26. Januar (7. Februar) : Nachdem der General - Lieutenant Fürst Madat! der das derachirte Armee-Corps jenseits des Araxes fehligte, sich der Stadt Lory bemächtigt hatte, ließ einige Truppen darin, um die Munition füc leine Ri

E Jn der zweiten Proposition (deren Eingang eben

te, ist er am 16. Januar mit seinem Corps, pi 0 L eian am ‘Araxes angelangt und bei dibulufkf ungehindert über denselben zurückgegangen. j Christiania, 2. Márz. Nachstehendes sind die der (vorgestern mitgetheilten) K. Bothschaft erwähns K. Vorschläze wegen der mit mehreren Artifeln. der stitution vorzunehmenden Veränderungen: Wir Carl hann 2c.- Jn Verbindung wit der gnädigsten Both ft Sr. Maj, an den Norwegischen Storthing vom tigen Datum und mit Berücksichtigung der Gründe, welche sich die Vorschläge Sr. Maj. vom 28. Juli 4 (die gedachter Botschaft in beglaubigter Abschcift geleat siad) stüßen, wollen Se. Maj-. in der mittelst 112ten §: des Gruhdgeseßes vorgeschriebenen Weis" durch gnädiMi vorschlagen, der Storthing mög 5be- ießen, däß der Ls -H des tbe Neichs egen hinführo folgendermáßen lauten : E TA d Ne Bter Kronprinz oder sein ältester Sohn n Vice: König werden, jedoch nicht eher, als bis sie für den König, bestimmte Alter der Mündigfeit er- t haben, Zum Statthalter wird entweder ein Nör- er ‘oder ein Schwede ernannt. Während sich der. e-Köónig mit Erlaubniß des Königs außerhalb des iches aufhält, und demnach der âiteste Staatsrath Vorsi im Staatsrathe führt, hört der dem Vice- ug in jolcer Eizenschafst, dem 75. §. litt. a, zufolge, seinem Hosstaat angewiesene Gehait auf. E er Woxste stehen in der von dem Storthing am 4. vember 1814 decretirten und von Sr. Maj. satictio- en Consticution des Königreichs Norwegen folgende : der Vice König. muß im Königreiche wohnhaft sein alljährlich nichtlänger als drei Monate sich außer Landes halten.) Wenn der König anwesend ist, hôren die feionen des Vice: Königs auf. Jst kein Vice König handen, sondern ein Statthalter, jo hdren gleichfalls eun Funktionen auf, da er in leßteiem Falle nur das 2 Mitglied im Staatsrath ist. Se. K. Maj. ver: ben dem Storthing mit K. Gunst und Gnade’ wohl-

Jogen.

vie bei der ersten lanter) schlagen Sèe. Maj. vor, der orthing môge den Beschluß fassen, die §8. 17, 78, 80 und 81 des Reichsgrundgesebßes folgendermaßen ändern; §. 17, Der König kann den Handel, Zoll, Judustrie und die Polizei betreffende Verordnungen ssen und aufheben, doch dürfen ste nicht der Consti on und den (wie nachfolgende §§. 77 und 78 )estimmen). von dem Storthing erlassenen Geseßen ider lauten, Sie gelten provisorish bis zum näch- Scorthing, „„und wenn sie von diesem nicht ange- men werden, können sie nicht wieder in Anwendung ¡men ; sondern die hinsichtlich des darin enthaltene genstandes erlassenen ältern Gesehe treten dann aufs e tin Krafr. ‘/ (Leßtere Worte stehn uicht in dem drünglichen Artifel.) §. 78, Genehmigt der König Beschluß, so oersieht er denselben mit seiner Unter- t, wodurh der Besch!uß zum Geseß wird. dem ursprünglichen Artifel der Constitution folgen ) die Worte: „Genehmigt der König den Beschluß t; so verweiset Er ihn an den Odelsthine, mit der lârung, daß Er es fár den Augenblick nicht zweck- jig halte, den Beichluß zu sanctiontren.‘/ ) §. 79 \ehmigt der König den Beschluß niche, so darf er selben von dem dann versammelten Storthing nicht 6 neue unverändert vorgelegt werden. (Dieser Arti lautet in der Constirution: „„Jn diescm Fall legt

dritten gewöhnlichen Storthiùgs angenommen und her nach dem Könige vorgelegt wird, mit der Bitte, einem Beschlusse nicht Seine Sanction zu verweigern, den der Scrorthing nach den reiflihsten Ueberlegungen für nüß- lich hált, so erhâlt diefer Beschluß Geschesfraft , selbst wenn er niht mit der Unterschrift des Königs vor dem Ende des Storthings versehen ist.) §. 80. Der Stor- thing bleibt so lange versammelt, als er es für noths, wendig hält, doch, ohne Erlaubniß des Königs, nicht über drei Monaté. Bevor der Storthing, nach Beent digung seiner Verhandlungen, oder nachdem er die bes stimmte Zeit versammelt gewesen ist, vom Könige auf gelöset wird, scßen Sck. Moaj, denselben in Kenntniß, welche von ihm (dem Storthing) gefaßte Beschlüsse Sie genehmigt oder verworfen haben, und geben in leßterem Falle zu‘erfennen, aus welchen Gründen Sie es nicht sür dienlih erachtet, Jhre Sanction zu ertheilen. (Die leßten Worte lauten in dem Artikel der „Constitution: „„Nachdêm der Storthing seine Geschäste“beehdigt hat, oder während der beskfimmten Zeit versammelt gewesen ist, wird derselbe von dem Könige aufgeldset und Se. Maj. ertheilen Jhren Beschluß über die noch nicht ents schiedenen Propositionen , indem Sie dieselben anneh men oder verwerfen. Alle diejenigen, welche Se. Maj, niche ausdrüccklich sanftioniren, sind als von Jhaen -ver- worsen anzusehn.//) §. 81. Alle Geseße werden in Norwegischer Sprache und (hier fehlen die in dem Ar- tifel der Constitution -eingeschlo}senen Worte : ¿2 ausges nommen die im 79sten §. erwähnten‘) in des Königs - Namen, unter dem Jusiegel des Reiches Norwegea und mit folgenden Worten ausgefertigt: „Wir 2c. thun fund und zu wissen, doß Uns der also lautende Beschluß des Storthings vorgelegt worden (hier folgt dann der Beschluß), deswegen haben Wir angenommen und sanc- tionirt, und nehmen an und sanftioniren deuseiben als Geseß unter rar A tesweile und des Reiches Ju iegel 2c, (Schluß folge, | 4E ms BTSN 13, Mia Ungeachtet der stürmischen Witterung. am 6. und 7. d. befindèn sih, aach den im Haag eingelaufenen Nachrichten, die Flússe und Deiche in einem beruhigenden Zustande; die Gewässer sind im Fallen. es j s Aus Batavia hac man Privatnachrichten bis zum 11. Nov. erhalten, denen zufolge der Stand der Dinge auf Java gúnstig ist. |

| A a. M., 6. März. Das ôffentliche Pros- rofoll úÚber die fúnste Sibung der Bundesversamms lung vom 22. Febr. berichtet nur die Vorlegung und Annahme einer Fortseßung der. Kleinschen Militärs fárte von Deutschland, welche der Verfasser der Buti» desversammlung überreicht har. Die übrigen Verhands lungen: sind in einem Separatprotofoll registrirt worden.

Madrid, 28. Februar. Seit einigen Tagen hört man hier von nichts als Diebstählen, Selbstmorden und Mordthaten sprechen. Jn den vorzüglichsten Straßen oder auf den Hauptipläßen sind mehrere Personen zwi- schen acht und neun Uhr Abends ausgezogen oder er? mordet worden.

Hier ist es jeßt wieder fill von Politif; alle unsre Truppen stehen auf der Grenze. Die Engländer faufen eine große Anzahl Maulthiere in Portugal; auch führt man ihnen deren aus Spanien zu, weil ste sie gut bes

ahlen. | D Seit einiger Zeit sind die Colonialwaaren über 10

Prozent aufgeschlagen. «s y ‘Die hiesizen fdniglihen Freiwilligen haben heute

im Pards. vor dem Könige mandorirt, der ihnen ents

fehr“zu bereiten; am 6 Yan. rückre er wit seiner 3M dann versammelte Storthing dem König nicht mehr.