schen Obligationen aus Landesschulden preußischen Ursprungs geleistet hat, nach geführtem Nachweis, daß die betresseude Regierung die iu solchen. Obli „gationen bestéllten Cautionen, welhe dem Ursprunge nach ihr angehdren, den Preußischen Unterthanen berichtige ; ” oder: B, so weit die Forderungen nach der Eingangs er- wähnten Allerhöchsten Kabinets: Ordre vom 31. Januar d. J. erst jeßt preußischer Seits úbernommen sind, na- mentlich: i 1) Pensions Rückstände, sie mögen sich auf frühere Preußische Bewilligungen, oder auf den- Reichs- Deputations- Schluß vom Jahre 1803, oder auf Bewilligungen der ehemaligen westphälischen Regie- rung gründen, und an Civil- oder Militair - Per- sonen verliehen worden sein ; : 2) rüdständige unverzinslihe Forderungen aus der Ceatral, Verwaltung der westphälischen Regierung, sie mögen die Civil- oder Militair. Verwaltung be- treffen, und es mögen darüber vou derselben bereits Bous ertheilt sein, oder nicht, rücksichclih der leb, tern insonderheit die Gehalts - Rückstände der Cen- tral Civil Beamten, des Militairs, und der Gens; d'armerie, so wie Gesandeschaftsfosten , - und An- sprüche aus Lieferungs, und Militair, Verpflegun gs. Geschäften ; 3) Depositen Kapitalien, insofern sie unter den oben zu A. 3. bemerften frühern Allerhöchsten Bestim- mungen nicht schon begriffen sind, und 4) rückständige Zinsen von verzinslichen bereits berichs- tigten Kapitalien, namentilich úberhauprt von ur- sprünglich Preußischen, shon vor dem Kriege von 1806 vorhandenen Landesschulden aus Documenten, die nicht in westphälische Reichs : Obligationen um- geschrieben worden, insbelondere von verzinslichen Schulden aufgehobener Klöster und Stifter, und von den auf diesseitigen Domainen gehafteten Dar- lehnen, so wie von den in die Amortisations: Ka sse oder den Staats Schaß erhobenen gerichtlichen Des positen und von den Cautions-Summen ; ; bei ihr, der Unterzeichneten Liquidations, Commission, mit Beifügung der erforderlihen Justificatorien anzumelden, und zwar ohne Unter|chied, ob die Aumeldung schon früher bei irgend einer Behörde erfolgt ist, oder niche.
Zu dieser Anmeldung wird, der Allerhöchsten Be- stimmung gemäß, eine Frist bis spätestens den Ersten des Monats November des laufenden Jahres 1827, festgeseßt, mit der Verwarnung, daß diejenigen Interessenten, die sich innerhalb dieser Frist nichr mel. den, mit allen ihren diesfälligen Ansprüchen anu die Preußische Regierung für immer und ohne weiteres als präcludirt werden abgewiesen werden.
Zur Vorbeugung etwaniger Zweifel wird hierbei noch ausdrúcél1ch bemerkt, daß niht nach dem Tage, un- fer welhem die Liquidation ausgestellt oder abgesandt worden, sondern nach dem Tage des Eingangs derselben bei der Liquidations Commission entschieden werden faun, ob während der Präclusiv-Frist liquidirt worden, und daß daher jeder Liquidant sorgfältig zu beachten hat, ob nach dem gewdöhulichen Postenlauf die Liquidation auch wirkli vor Ablauf jener Frist zu Stendal in der Alt, s bei der Liquidations-Commission eingegangen sein __Da- nach der Allerhöchsten Bestimmun von d Liquidation und Festseßung A Meike g
a. für jeßt und vor endlicjer Auseinan,
derseßung mit den übrigen, hierbeibe-
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Franfs, mithin namentli aus den hierzu
hörenden Obligationen Litt, A.;
2) die Forderungen aus allen von der West phil Regierung über rückständige Zinsen ausges Bons, so wie Zinsen-Räckstände aus West phil
und diesen- gleichgel
Reichs - Obligationen, Westphälischen Verbriefungen überhaupt;
schen und Johanniter. Ordens ; b, gänzlich und für immet;z
s0n des ehemaligen Königs von Westphalen Westphälischen Orden;
Westphälischen Regierung ohne Entschädiung hoben worden ;
so sind Liquidationen über dergleihen Ansprüche lässig, und werden daher, wenn sie wider Erwarte
bleiben,
_ Was dagegen die in Vorstehendem unter B, speciel aufgeführten liquidacionsfähigen An|
he an Franfreih durch den Pariser Frieden 30, Mai 1814 uud durch die Separat - Conve vom 20. November 1815 festgestellten Grund
gelassen werden, welche auf einem in ve-bind
ae vor dem 31, October 1813, zu erfüllen geo indz
Unterthanen sein,
Nachfolger damaliger Juhaber thans. Eigenschaft geworoen sein, 3). Die Forderungen für Lieferungen zur Milit
mit jener U!
welche durch die von dem französisheu Milit
Königreich Westphalen und dem damaligen frau sischen Gouvernement geschlossenen . Convention
waren, und außerdem fúr den einzelnen Fall 4 ausdrückliches Zahlungs Versprechen, oder ein
sen werden fann,
4) Die Verification der Gehaltes, Räckstände westph
lischer Militair - Personen und der Gensd?’armet fana nur durch Vorlegung des Sold, livret gesch
theiligten Regierungen, 1) die Forderungen aus den drei Weestphälischen Zwangs: anleihen von respective 20., 10,, und 5 Millionen
eb:n bemerfcer Bedingung, für liquidationsfähi erflärt worden sind.
9) Verwalcungs Räckstände, über welche die westphv
3) Ansprüche an die ehemaligen Besißungen des
1) alle Ansprúche an die Civil-Liste und an di 2) die Rückstände aus den Einkänften von ehem
) alle Ansprüche aus Lieferungen zur Militai! pflegung, die sih nicht auf Contçxacte gründe 4) alle Entschädigun s: Ansprüche wegen des V von Rechten, die durch allgemeine Maaßrege
eingereiht werden sollten , ohne alle Berúcksichi
betriffc, so wird den Liquidanten, in Gemäßhei Königl, Allerhöchsten Bestimmungen, Folgeudes zu Beachtung bemerklich gemacht;
1) Jn Uebereinstimmung wit den für Privat- Ans
föônnen nur solche Forderuugen zur Liquidation
Form erfolzten Versprechen beruben, und be vor Auflôsung des Königreichs Westphalen, nau
2) die Liquidanten müssen entweder jeßt Preuß
i oder solhen Staaten angehdt welche nicht bei Regulirung der westphälishen C tral Verhältnisse betheiligt sind; auch müssen elnen, wie die andern, schon am 31. Oct. 1813 W haber der Forderungen gewesen, oder durch Ecbz
Verpflegung müssen sich auf deshalb geschlos Kontrakte gründeu, diejenigen Forderungen a!
Gouvernement én Magdeburg geichehenen Requ tionen, Behufs der Bekleidung, Verpflegung u Kasernirung der dortigen Garnijon, desgleichen j Errichtung und Erhaltung der Militair Hospitá veranlaßt worden, sind nur in so weit zu beri sichtigen, als sie nah den zwischen dem ehemaliz
den westphälischen Staats. Kassen zur Last ge fall
trafts Vechältaiß competenter Behörden nachgen)
hen, indem nur diese Rückstände der westphälischt Militairs und Gensd*armerie, und zwar nur untd
sprungs ausgegeben hat, fônnen von den Berechti ten uur durch Produktion der Bons und der Ve fügung der westphälishen Behörde, dieselben zugefertigt worden,
cher derjenigen Einnehmer, von welchen sie diese benu erhalten haben, verificirt werden.
Etat in der Art erfolgen, daß
shon geschehen, den vollen Betrag, dem westphälishen Schuldenwesen
derungen rhalten.
Schließlih werden die Liquidanten noch darauf auf am gemacht,
N
ufe zu À und B zu allegiren ist ;
ehrere Forderungen umfaßt, zunächsi nach den ein; elnen Forderungen, dann nach den verschiedenen Rathegórien, wozu die Forderungen gehdren , und uleßt im Ganzen auezuwerfen sind, und insbe- ondere daß, außer den die Forderungen selbst begründen- en Belägen, in allen Fällen, wo es auf den Nach- eis der Derechtigung zum Anspruch, namentlich uch nach dem Unterthanen Verhältniß, anfomnmt,- ie erforderlichen Legitimationen in gehöriger Form cigebracht werden müssen.
endal, den 29. März 1827. : liche Liquidations, Commission für den Preußischen il an der Central: Schuld des ehemaligen König:
: Í fe. reihs Westphalen Schulz,
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ngefommen: Se. Excell. der Staats-Minister, von Keller, von Steden bei Erfurt. : bgereist: Se. Excell. der Staatsminister, Graf Alvensleben, nah Erxleben. der Graf zu Stolberg-Wernigerode, nah en ?
der General-Major und Kommandeur der 5. Land- Drigade, von Rudolphi, nah Frankfurt a. O. der Geheime Legations: Rath, diesseitige außeror- he Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königl.
rittanishen Hofe, Kammerherc von Bülow, oudon.
Zeitungs - Nachrichten.
Ausland.
“aris, 26. März. Seine Majestät haben, wegen leichten Anfalls von Podagra, gestern keine Cour en
i
vorgestern hat die Pairsfammer ihre Kommission rüfnng des Preßgesebes ernannt. Sie hesteht
/
lische Regierung Bons “ohne Bezeichnunz des Ur-
womit ihnen in Ermangelung der leßtern aber durch Atteste auf den Grund der Bü.
Die Berichtigung der als richtig anerkannten und festgeseßten Forderungen wird in Staats - Schuld, | 4 an. Scheinen nah dem Nennwerth, oder nah Bewand. niß der Umstände und näherer Bestimmung, durch Uebernahme auf den Provinzial, Staats, Schulden-
a) die Preußishea Unterthanen, wie bisher auch ») diejenigen Fremden aber, welche keinem, der bei
betheiligten Staaten angehören, zwei Fünftheile ihrer For-
daß in ihren Liquidationen bei jeder Forderung ie Kategorie derselben nah gegenwärtigem Auf-
daß die Beträge des Liquidats, insofern dasselbe
313
Grafen v, Bastard, dem Herzoge vön Brissac, dem Ub» g} dé Herzog von Montesquiou, dem Herzoge von Levis r, j und dem Herzoge von Broglie, Der Vicomte ‘von Chateaubriaud und der Graf Molé hatten, zwar ‘erste- rer 07, und leßterer 63 Stiammen - erhalten, da aber 86 Stimmeu zur Majorität erforderlich waren, wurden sie lj nit gewählt. — Die Kammer nahm an demselben Tage
das von der Deputirten-Kammer abgeänderte Gesel,
deu- Sklavenhandel betreffend, mit 154 Stimmen ‘gegen
fel des Forstgesezes angenommen worden. /
Süufprocentige Rente 99 Fr, 35, C. — Dreiproc. 70 Fe. 20 C. R :
London, 24, März. Vorgestern sprach der Graf v. Malmesbury im Oberhause von der Noth der Woll- händler ; der Preis der Wolle sei neuerdings vou 16 auf S Pence gefallen ; 1824 habe die fremde Einfuhr 19 Mill. Pfd. Scerl.; 1825: 22 Mill. ; 1826 : 43 Mill, betragen; in Deutschland gebe man sich alle mögliche Mühe zur Beförderuug der Wolle; und die Ausfuhr s | aus England habe abgenommen, Er forderte daher eis nen Bericht údec die Woll.Einfußhr von 1800 bis 1822, mit Neunung der verschiedenen Länder, über- den Wetth der von 1810 bis 1826 eingeführten Wolle und über die Menge der von 1821 bis 1826 ausgeführten Brittischen langen Wolle. Die Ve:handlungen des Oberhauses am 20., so wie die beider Häuser des Parlaments am 21., waren von feinem für das Auslaad echebliheu Juteresse. Jm Un- terhause hatte sich am 20, keine hinlängliche Zahl von Mitgliedern eingefunden und fand daher feine Verhands- lung statc. Hier und in der Umgegend sollen über 50,000 Kin- der Unterricht in den Sountagsschulen erhalten, der größtentheils von Privatleuten freiwillig ertheile wird. Unter leßtern befindet sich auch einer der Bankdirectoren. Die Manufacturisten in Bradford haden sich gend- thigt gesehen, den Arbeitslohn der Weber um 6 Pence täglich zu vermindern. Brüssel, 27. März. Jn der Nacht vom 20. auf den 21, d. M. ist zu Obicht durch die Gewalt der Ges wässer der sehr angéshwollenen Maas ein Deichbruch von 70 bis 80 Ellen Breite entstanden ; ein großer Theil der Ländereien zwischen dieser Gemeine und der Gemeine vou Grevenbricht wurde alsbald unter Wasser geseßt. Nach den sch{leunigst von den Wasserbau-Beamz ten angestellten Untersuchungen steht indes zu verhoffea, daß man die Lücke des Damms |chnell wieder werde ausfüllen föônnen. Auch in verschiedenen anderen Ges geuden hat die Maas durch Ueberschwemmungen dem Landbau bedeutenden Schaden zugefügt. Aus Gent lauten die neuesten Nachrichten úber den Stand der Gewässer fortdauernd beruhigend; lebtere sind überall im Sinken. Mehrere Stadtoiertel von Gent, welche mehr oder minder unter Wasser gestanden hatten, sind bereits davon befreit, und mehrere Fabris fen, welche ihre Arbeiten hatten einstellen müssen, haben olche wiederum begonnen, 44 L: | Vorgestern Nacht ging ein Oesterreichisher Kabi- nets - Courier mic Depeschen von Wien hier durch nach Loudon, : St. Petersburg, 24, März. Aus Konstanti nopel erfahren wir, daß der Geheime Rath v. A pierre am 11. Februar in Bujukdere eingetroffen ist un am 20. desselben Monats seine erste Zusammenkunjt mit dem Reis Effendi gehabt hat. | i Der A O vom Genie-Corps, Carbos nier, ist zum Direkcor des Departements der Mariínes bauten und der Collegienrath Lazaress, beim Collegium der auswärtigen Angelegenheiten, zum Staatsrath ers nannt worden, |
Zem Grafen Portalis, dem Baron Portal, dem-
N R]
In der Deputirten-Kammer sind bereits 76 Arti
yr d GERE ; Tame P Ç. d R 4 - “Sit E A E, A L anni E Ec R E E A 3E S F A7 4 En M s“: As Bo A r, B S E A e n e D t E E E E C L f a R B E L A eh Fei M E tf E R L RES S M s N E 2% L E s + E E a E á E V E L S, Es Zu i W Jn s E v E
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2 e H ed E So