1827 / 126 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 02 Jun 1827 18:00:01 GMT) scan diff

shen Obligationen aus Landesschulden preußischen Ursprungs geleistet hat, nach geführtem Nachweis, daß die betreffende Regierung die in solchen Odli gationen bestelltèn Cautionen, welhe dem Ursprange nah ihr angehôren, den PYreußishen Unxerthanen berichtigez ; s pet; : f B, so weit die Forderungen nah der Eingangs er wähnten Allerhdchsteu Kabinets: Ocdre vom 31. Januar d. J. erst jest preußischer Seits übernommen sind, na- mentlich: | 1) Pensions -Rückstände, sie mögen sich auf früßere Preußishe Bewilligungen, oder auf- den Reichs: Deputations- Schiuß voin Jahre 1803, oder auf j Bewilligungen der ehemaligen westphälishen Regie : i rung gründen, und an Civil- oder Militair - Per- \ & souen ve&iehßen worden sin ; z

Central - Verwaltung der westphälishèen R gierung, sie môgen die Civil- oder Militair Verwaltung be- treffen, und es mögen darüber von derjelben bereits Bous ertheilt seia, oder nicht, rúckschetlich der“ les tern insonderheit die Gehalcs- Rückstände der Cen;- tral:-Civil, Beamten, des Militairs, und der Gens: d’armerie, so wie Gesandrschaftsfosten, und An: sprüche aus Liefecrungs- und Militair-Verpflegungs. Geschäften ; : 3) Depositen, Kapitalien, insofern sle unter den oben N: zu A. 3, bemerften frühern Allerhöchsten Bestim- | : mungen nicht shon begrissen sind, und 4) rúständige Zinsen von verzinslichen bereits berich: tigten Kapitalicn, ‘namentlih überhaupt von ur; sprünglich Preußischen, schon vor dem Kriege: von j 1806 vorhandenen Landesschulden aus Documenten, i i die nicht in westphälische N ichs - Obligationen um- geschrieben worden, Tnsbesondere von verzinslichen Schulden aufgehßobener Klöster und Stifter, und von den auf diesseitigen Domainen gehasteten Dar- lehnen, so wie von den in diz Amortisations, Kasse oder den Staats, Schaß erhobenen gerichtlichen Des __ positen und von dèn Cautions:-Summen ; bei ihr, der unterzeichneten Liquidatious Commission, mit Beifügung der erforderlihen Justificacorien anzumelden, “Und Zwar ohne Unterschied, ob die Aumeldung schon früher bei irgend einer Behörde erfolgt ist, oder nicht.

Zu dieser Anmeldung wird, der Allerhöchsten Be- stimmung gemäß, eine Frist bis spätestens den Ersten des Monats November des laufenden Jahres 1827, festgeseßt, mit ‘der Verwarnung, daß diejenigen Interessenten, die sih innerhalb dieser Frist nicht mel; den, mit allen ihren diesfälligen Ansorüchen an die

präcludirt werden abgewiesen wèrden.

Zur Vorbeugung etwaniger Zweifel wird hierbei noch ausdrüúcklih bemerft, daß niht nach dem Tage, un- fer welhem die Liquidation ausgestellt oder abgesandt j worden, sondern nah dem Tage des Eingangs derselben | bei der Liquidations, Comwission entschieden werden fann, ob wäßrend der Präclusiv-Frist liquidirt worden, und daß daher jeder Liquidant sorgfältig zu beachten hat, ob | nah dem gewöhnlihen Postenlauf die Liquidation auch wirflich vor Ablauf jener Frist zu Stendal in der Alt. M, bei der Liquidations- Commission eingegangen sein

Da nach der Allerhöchsten Bestimmung von der Liquidation und Festseßung ansgeschlo}:n bleben sollen, a. für jeßt und vor endlicher Auseinan derseßung mit den úbrigen, hierbeibe-

_ theiligten Regierungen: 1) die Forderungen aus dén drei W.stphälischen Zwangs

f 2) rúckständige unverzinslihe Forderungen aus der |*

Preußische Regierung für immer und ohne weiteres als

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Franks, mithin namentfich aus den. hierzu mit rendea- Obligationen Läitt. A; / 2) die Forderungen aus allen von der Westphä

Regierung über rückständige Zinsen ausgefer

Bons, so wie Zinsen-Rückstände aus West phäj

Reichs - Obligationen, und diesen gleichgely

Westphälishen Verbriefungen überhaupt;

3) Ansprüche an die ehemaligen Besißungen des)

shen und Johanniter Ordens ; D b. gánzlih und für immer:

1) alle Ansprüche an die Civil Liste und -an di; son des ehemaligen Königs von Westphalen; 2) die Rückstände aus den Einkünften von ehem Westphälishen Orden ; 3) alle Ansprüche aus Lieferungen zur Militair, pflegung, die sich nicht auf Contracte grunde 4) alle Entschädigungs, Ansprüche wegen des Vi von Rechten, die durch allgemeine Maaßregel Westphälishen Regierung ohne Entschädigung

gehoben worden ; d ;

so sind Liquédationen über dergleichen Ansprüche lässig, und werden daher, wenn sie wider Ecwarte eingereiht werden sollten, ohne alle Berücksichi bleiben.

Was dagegen die in Votstehendem unter 4 B. speciel aufgeführten liquidationsfähigen Ansprü trifft, so wird den Liquidanten, in Gemäßheit der Wi Allerhöchsten Bestimmungeri, Folgendes zu ihrer d tung bemerflich gemacht ;

1) Jn Uebereinstimmung mit den für Privat sprüche an Franfreich dur den Pariser Frieden 30. Mai 1814 und durch die Separat - Conv vom 20, November 1815 festgestellten Grunk| föônnen_nur solche Forderungea zur Liquidatio

gelasse#t werden, welche auf einem in verbinff

Form erfolgten Verspcechen beruhen, und hi vor Aufidsuag des Königreichs Wéstphalen, nar n vor dem 31. October 1813, zu erfüllen gei ind z

2) die Liquidanten müssen entweder jeßt Preus Unterthanen sein, oder jolchen Staaten angeh welche nicht bei Regulirung der westphälischen( tral - Verhältnisse betheiligt sind; auch mússa einen, wie die andern, schou am 31. October Junhaber der Forderungen gewesen, oder durf& gang Nachfolger damaliger Juhabder mit jem | terthans - Eigenschaft geworden sein.

3) Die Forderungen für Lieferungen zux Mili Verpflegung müssen sich auf deshalb geschl| Kontrakte gründen, diejenigen Forderungen | welche durch die von dem franzöósis{ckna Mili Gouvernement in Magdeburg ge|chehenen Rie tionen, Behufs der Bekleidung, Verpflegung Kasernirung der dortigen Garnison, desgleichen Errichtung und Erhaltung der Militair - Hospi veraulaßt worden, sind nur in so weit zu be sichtigen, als sie nah den zwischen dem ehem Königreih Westphalen und dem damaligen fr sischen Gouvernement geschlossenen Conventü den westphälishen Staats- Kassen zur Last gel ivaren, und außerdem für den einzelnen Fl ausdrücfliches Zahlungs Versprechen, oder einl traft6s-V rhältmß competenter Behörden nachz sen werden fann,

4) Die Ve 1ficarion der Gehalts: Rückstände west leiher Militair - Personen uud der Gensd?acil fann nur durch Vorlegung des Sold - livret ge hen, indem nur diese Rückitände der westphälill Militairs Und Geusd'armerie, und zwar nur l eben bemwerkter Bedingung, für {liquedariousf! erkflárt worcen sind, i

anleihen vou respeclive 29., 10,, uud 5 Millionen

5) _BVerwaltaugs Räckstände, über welche die Westf

K %,

lische Reqierung Bons ohne Bezeichnung des Ur- sprungs ausgegeben hat, kônneu von den Berechtig- ten uur durch ‘Produktion. der Bons und der Ver. fügung der westpzälischen Behôrde, womit ihnen dieselben zugeferrigt worden, in Ermangelung der leztern aber durch Atteste auf den Grund der Bü. cher derjenigen Einueymer, vou welchen sie diesel, ben erhalten haben, verificirt werden.

) Die Berichtigung der als richrig anerkannten und festgeseßten Forderungen wird in Staats, Schuld-

Scheinen nah dem Nennwerth, oder nach Bewand/-

niß der Umstände und näherer Bestimmung, durch

Uebernahme auf den Prov inzial,-Staats-Schuldens

Etat in der Art erfolgen, daß

a) die Preußischen Unterthanen, wie bisher auch - schon geschehen, den vollen Betrag, :

b) diejenigen Fremden -aber, welche feinem der bei dein westphälishen Schuldenwefen betheiligte Staaten ‘angehôcen, zwei Fünjtheile ihrer For- derungen Lt B Lt

erhalten. :

Schließlich werden die Liquidanten noch darauf auf-

sam gemacht, i / :

) daß in ihren Liquidationen bei jeder Forderung die Kategorie derjelben nah gegenwärtigem Auf-

rufe-zu A und B zu allegiren ist ; E

daß die Beträge des Liquidats, insofern dasselbe

mehrere Forderungen umfaßt, zunächjt nach den ein: zelnen Forderungen, dann nach den verschiedenen

Kathegorien, wozu die Forderungen gehören, und

zule6t ‘im Ganzen auszuwerfen sind, und insbe-

soudere :

) daß, außer den die Forderungen felbst begründen- den Belägen, in allen Fällen, wo es auf den Nach- weis der Derechtigung zum Anspruch, namentlich auch nach dem Uncertzanen Verhälcniß, anfommt, die erforderlihen Legitimationen in gehöriger Form beigebracht werden müssen.

Stendal, den 29. März 1327. i

iglihe Liquidations-Commission für den Preußischen

heil an dex Central. Schuld des ehemaligen König- reichs Westphalen. i Schulz,

Das 9te Stück der Gese6sammlung, welches heute

geaeben wird, enthält: unter :

dr, 1066, die Allerhöchste Kabinetsorder vom 31. Ja- nuar d. J., betresfeud die Jufkorporation der Görlißer Fürstenthums - Landschaft in den Schlesischen land}chaftlihen Kredit- Verein und |

1 41067, den Handels - und Schisfahrts - Vertrag zwishen Preußen und Schweden und Nors wegen. Vom 11. März d. J.

Berlin, den 2. Jum 1827.

Debauts- Komtoir.

Angekommen. Se. Exc. der General-Lieutenant aun, Juspekteur der ersten Artillerie - Juspektion, Magdeburg. ;

Abgereist. Se. Exc. der General Lieutenant und andirende General des 1V. Armee-Corps, v. Ja d, nah Magdeburg.

Se. Exc, der Großherzogl. - Hessishe wirklihe Ge- ? Rath, außerordentliche Gejaudte uud bevollmäch- Mintster am hiesigen Hose, Freiherr Schuler

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Zeitungs - Nachrichten.

A usland.

Paris, 26. Mai, Der Königl. Großbrittanische Gesandt« am hiesigen® Hofe, Lord Granville, ist von London wieder hier eingetroffen. :

Ju dem Wahl -Collegio zu Mawmers (im Sartker- Departement)" welches am 21. zusammengefommen wat, um an die Stelle des verstorbenen Deputirten Duche- may ein andres Mirglied fúr die Deputirten - Kammex zu_ wählen, ist Hr. Dupin am 22, zum Deputirten ers nannt worden, - :

Briefen aus Bayonne vom 19. Mai zufolge, ist der berúhmte Silveira, Oheim des Marguis von Cha- ves, daselbst anzefommen. Dem Vernehmen nach steht er mit. secnem N-ffen ‘guf gespaniutem Fuße, und be- hauptet, derselbe hade ihn verrathen. Vielleicht werden sie. sich in der Verbannung aussdhnen: L

Fúnfprocentige Rente 100 Fr. 25 30 C.— Dreipr. 70 Fr. 40 C2 :

Lon don, 25. Mai. Im Oberhause wurden vor- gestern verschiedene Petitionen, namentlih eine gegen weitere Bewilligungen zu Gunsten der Katholiken, fers néc eine (voa mehreren Landeigenthümern) um Schuß bei etwaniger Abänderung der Korngeseße, desgleichen auch eine gegen die Einfuhr ausländischer Wolle, über- reiht. Ju Unterhause wurden ebenmäßig verschiedene Petitionen,- namentlich gegen die Ansprúche der Katho: liken, ferner gegen die Test- und Corporatious« Acte 2c. überreicht, welhemnáchst die Bill wegen der Korndurch- schaittspreise zum erstenmale verlesen und deren- zweite Lesung- auf kommenden Freitag angeseßt wurde. Im

keine fúr das Ausland erheblich interessanten Gegenstände. Gestern fand ketne S1ßung statt, da sich feine hinret hende Zahl von Micgliedern eingefunden hatte. :

Hra. Brunels Maßregeln zur Verstopfung des im Flußberte der Themse eutstavdenen Lecks haden sich be- reits anf das ervüuschteste wirksam erwiesen, und man ist jegr nuar noch damit bejhástige, dem Flußbette au der Stelle, wo der Durchbruch des Wassers erfolgt war, inchr Consistenz und Dichtheit zu geben. Die Arbeiter haben den beiten Muth uod werden, sobald das in den Schacht eingedrungene Wasser vollends ausgepumprt iein wird, die Acbeic am unterirdischen Wege rüstig fort- setzen. i Die kärzlih wieder erwachte Thätigkeit in den Ma?- nufafturgegenden hat sih nunmehr auch auf die übrigen Gewerdbszweige ausgedehnt, Jn Sheffield und Bir- mingham sind alle Hände in Arbeit; in manchen Ges geudèen hat sich sogar schon ein Mangel an Arbeitern eingesteile. Der wöchentliche Arbeitslohn in Glasgow beträgt jeßt beinahe doppelt soviel als vor einigen Mos naten. . Viele hegen die Besorgniß, daß allzu [nelle Steigen der Waarenpreise dürfte eine zu große Vermeh: rung der Fabrikate und dann wieder eine nachthe!lige Rückwirkung herbeiführen; toh mit weaig Grund, da die Speculacionswuch, alle Súdamerifanischen Märkte mit Bricttischen Manufacturen zu Über]hwemmen, ganz lih aufgehört hat, und vrele befondre Ereignisse der Handelsjahre 1825 und 1826, als die Anleihen der Ame- rifanishen Staaren, die Joint-Stock-Companics»s die Vermehrut g der Privat Bank-Noten u, a, m. auf den Gang des Handels nicht mehr störend einwirken fönnen, Díe neuesten hier eingegangenen Neuyorfer Z (eute gea (bcs zum 2. Ma!) find großentheils mit Artifèln rúr und wider General Jacksens Anipräche: zum Prä denten der Union gewahlt zu werden, angefüllt.

Senden, nah Schlesien,

232l22 209040 U S e T D

Der bekannte Staa{smann, Hr. Rufus King ist im

73sstten Jahré gesto ben. : Franksurt am Main, 22. Mai. Ju der om

Uebrigen betrafen die Verhandlungen in beiden Häusern