1827 / 187 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 14 Aug 1827 18:00:01 GMT) scan diff

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legenheiten der hohen Ottomannischen Pforte auf ihrer heiligen Geseßgebung beruzen, und daß alle ihre natio- nellen und policishen Einricheungen mit den Vorschrif- ten der Religion in Verbindung |tèhen. Nuu haben die Griechen, welche einen Theil der seit Jahrhunderte durch die Ottomannischen Waffen bezwungenen Natio. nen ausmachen, und poa Geschlecht zu Geschlecht steuer pflichtige Unterthanen der hohen Pforte gewesen, wie die andern Völker, die seit dem Entstehen des Jslams in pflihtmäßiger Unterwerfung verharrt, beständig voll; fommene Ruhe und Sicherheit unter dem Schuße un- serer Geseßgebung genossen, Es ist weltbefaunt, daß diese Griechen in jeder Hiusiht und: in Betreff ihres Eigenthums, der Erhaltung ihrer persönlichen Sicherheit und Beschüßbung ihrer* Ehre, voukoinmen“ wie Musel- männer behandelt worden sind; daß sie, besouders unter der glorreichen Regierung des gegenwärtigen Oberherrn, mit weit gtößeren Wohlthaten, als ihreu Vorfahren zu Theil wurden, überhäuft worden sind; aber ebeu dieser hohe Grad der Begúustigung, diese ruhige und behag- liche Lage hat die Empôrutg- veranlaßt, willigen Menschen ängezettelk wurde, welche den Werth folcher Beweise des Wohlwollens nicht zu shäßen wnß- ten, Von den Eingebungen einer erhibteu Eindildungs- kraft hingerissen, haben sie sich unterfangen, die Fahne des Aufstandes nicht allein gegen igrenu. Wohlthäter und legitimen Oberherrn, sondern gegen das gesa:umte mu- selmännishe Volk aufzupflanzen, indem sie die furcht: barsten Gräuel verübten, und unbewehrte Weiber uuo unschuldige Kinder mit bèispielloser Grausamkeit ihrer ¿Rache aufopferten. Da jede Macht ihre eigenen Straf» gèseßke und politishen Verorduungen hat, deren Inhalt die Erundlage ihrer Oberherrlichkeit bildet, so bedient sich die hohe Pforte, in allen auf die Ausábung ihrer Oberherrlichkeit bezüglihen Dingen, ihrer heiligen Ge- seßgebung, derzufolge die Rebellen bestraft werden sollen. Aber bei Verhängung det nothwendigen Strafen gegen Einige, in dec bloßen Absicht sle zu bessern, hat dièë Pforte sich nie gewcigert, denen zu: verzeihen, die um thre Gnade fléhen, und dieselben wie früher unter die . Aegtde ihres Schußes zu stellen, Desgleichen hat die hohe Pforte , stets entschlossen, den Verfügungen ihres heiliyen Geseßes gemäß zu handeln, ungeachtet der ihren innern Angelegenheiten gewidmeten Sorgfalt, nie ver- absäumt, die-Verhältnisse des guten V-rständnisses mit den befreundecen Mächten zu unterhalten, Die hohe Pforte ist stets bereit gewesen, was die Verträge und Pflichten der Freundschaft erheischen, zu erfüllen, Ihre aufrichtigsten Gebete ‘steigen gen Himmel: für den Frie- den, und’ die allgemeine Ruße, die mit Hülfe des Aller- böchsten:: auf die nämliche“ Weise- wiederhergestellc wer- „den wird, wie die hohe Pforte zu jeder Zeit ihre Erx- ¿0berungeu auszédehnut: hot 5 "námlich- durch Scheidung “threr tregen. Unterthanen voi den Widexspeustigen und. Uebelweollenden, und durch Beendigung der. obwaltenden Prien mittelst ihrer eignen Hülfsquellen, ohue zu wistigfèiten mit den befreundetèn Mächten oder zu Fotderuuigeti von Seiten ‘derselben Aulaß: zu geben. Alle Bestrebungen. der hohen Pforte sind nur auf diesen Zweck, nämlich die Witéderherstellung- der allgeuieinen Nuhè, gerichtet, während fremde- Dazwischéykunst nur ‘FuriVeelängerung. det Rebellion führéu fann. - Der ent: schiedéne. und standhafte Entschluß: dèr-Pforte, über ihre wesenélihen Juteressen zu wachên, die! aus ihrem heili gen Geseße entspringen; verdient Billigung.und Achtung, während ' jede fremde Dazwischenkünft dem Tadel und Schimpf ausgeseßt wäte. Nan ist es” flar und deut- lich; dap“ das Beharren bei ‘einem solchen Grunudsabe, ‘Allèm’ längst ein Ende gemacht. hâtte,- wären ntchc un-

die von bôs--

Griechische Angelegenheit,

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wäre ‘dey Seehandel nicht einigen Nachtheilen

seßt gewesen. Zu gleicher Zeit sind die- Hoffnunge Uebelwollenden beständig durch das ungeziemlide fahren aufgemuntert worden, :

berdies ist Pforte und den mit ihr befreundeten

stern jener Mächte angeknüpft sind: und

der” Verbindlichkeic R vie Unterthanen eld] zu regier:n, hat die hohe Yi nicht unterlassen, -sih bei einigen Mächten ibe den Zhsurgenten gewährte Unterstüßung zu“ eshwy Die eiazige Ancwort auf diese Vorstellungen var, j

Verträge bezwecken, dei Namen der Freiheit gab, | daß man ein den bestehenden Verpflichtungen zuy laufendes Verfahren mit dem Ausdruck Neutü belegte, ‘und si ‘auf die Unzulänglichkeit der 9 zur Abhaltung tes Volkes berief. Abgesehn voni Mangel an ‘gegeuseiciger Sicherheit, der aus einm chen Z1stande der Dinge eudlih*entspringen“ muß, die hoye Pforte solche Vorfálle nicht unberührt hen lassen. Die Pforte hat demzufolge nie unter S L „Femachen Anträge dur _auf die Gerechtigfeic und Billigkei fu R N R g Billigkeit der bes wegen der den Jusurgenten gewährten Un tersßj

Zuleßzc is 61ne Vermittelung in Vorschlag gebracht e g in Vorschlag gebracht |

Fortgang der Zeit noch durcl) drucken verändern. faun, -Die Antwort, welche die liche bleiben, die sle im Angesicht der ganzen Welt: derholt hat, und die das Ulcimatum ihrer Gésinni uber den Stand der Dinge enthält,“ Wer von dey ständen der Ereiguisse näher unterihtet ist, wird ivi daß zu Aufange des Aufstándes einige Minister, bes deter Máchre bei dec höhen Pforte ‘ihren wirk Beistand zur Züchtigang der Rebellen angeboten hi

die einzig und allein der hohen Pforte zustand, \! gnügte sih die Pforte, in Folge wichtiger Erwägi [owohl für die Gegeawart als die Zukunft, zud dern, daß, obgleih ein solches Anerbieten eine | stüßung der Octomaunishen Regierung bezwvecktl dennoch feine fremde Einmischung -gestatteu würde, noch mehr ist, als der Gesandte einer befreundeten zur Zeit seiner Reise uach. dem Congreß von V! sich. in seinen Usterredungen mit dem Ottomannis Minister in Erélärungen über ie in Vorschlzg geb? Vermittelung einließ, so erflárte die hohe Pfortt die unzweideutigste Weise, daß solch ein Vo?schlag | beachtet werden. solle; und jedesmal, wenn der Gt stand wieder vorkam, wiederholte sie dié Versichert! daß politische, natiouelle und religióse Rüsichten | Weigerung unumgänglih nothwendig machten, | diesem Raisonnemenc úberzeuge, und nach mehrmall Eingeständniß,- daß das Recht auf Seiten der P sei, erklärte’ obgedachter Gesandte bei seiner Rúd von Verona nah Constantinopel abermals deutlich offiziell in mehreren Unterredunzen, auf Befehl sel Hofes und, im Namen der übrigen Mächte, daß : als zu den inneren Verl! utssen der hohen Pforte gehörend, angesehen werde;|

gegründete Behauptungen wegen Néligionsverwandt|chaft aufgestellte ivorden, ein U ustand; der seinen Freien : Einfluß vielleicht über ganz Europa verbreitet hat, und

[elbst zu Ende zu

; eine derselben sich

daß man ihnen Unte,s zung aller Art gewährte, was jederzeit in Gems alles Völkerrechts hätte gemißbilligt werden sollen zu. ‘bemerfen, daß die zwischen der hu Mächten bes den Verhältnisse nur mit den Monarchen und A

jeder unabhängigen Macht, 5

man- Umtrieben, welche den Umsturz der Geselz j

durh Wiederholung ihrer Beschl

uno duch Ertheilung der erfo:derlihen- Antworü Laufe der Mittheilungen an ihre Freunde zu eri

È jedoch ausgemacht, daß eine auf einen] zeluen Gegenstand deshránfte Antwort sich wed Neuerung in den |

Pforte gleich Anfangs erteilte, wird immer kie |

Da dieses Anerbieten jedoch eine Angelegenheit bi

lle als solche eiuzig ynd allein von der hohen Ph „bringen sei; daß feine audre M in der Folge sih hineinzumischeu habe, und daß, weni

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hineinmischen wellte, alle übri-

Völkerrechts gemäß handeln

der grogen Mächte, , die } i ine undschafet und des gu.

ih ihre Verhälenisse der Fre Ì |

G; ; s mit der hohen Pforte béfestigt

Ein verstämn E in ihren Uuterredungen mit den

ebenfalls j l M eian Agenten offiziell und ausdrücflih, daß Dazwischenkunst in diejer Hinsicht stattfinden solle.

dies flárung als Grundlage zu dem Resulcate E aaa gedient, so fann jeßt fein Zweifel diese Angelegenheit mehr obwalten, welche die hohe te als volikommen und von Grund aus für abge: t anzusehen berechtigt ist. Nichtsdestoweniger hält die Pie für ermächtigt, noch folgende Bemerkun, ur 2 terstußung (hrer früheren Behauptungen h1u- fügen ‘die Maaßregeln, die die hohe Pjvrte von ng herein: getroffen und noch jeßt: gegen die Grie- jen Jusuxgeutén fortseßt, dúrfen dem Kriege nicht Ansehen eines Religionskrieges geben. Die Maaß. n. erstcecken sih- nichr aus das ganze Volk úberhauptr, en haben den alleinigen Zweck, die Empörung zu drúcken und diejenigen Unterthanen der Pforte zu fen, die, als wahre Riubèerhauptleute, eben 10

: n begaugen haben.

re als empôrende Gräuelchaten : e, Pforte hac denen, - die sih unterworfen, ihre hung nie versagt. Die Thore der Guade und jerzigfeit haben immer ossen gestanden. Da6 hat

ohe: e durch Thatsachen bewiesen, indem sie ht "Zürüehcenden Squß gewährte. wahre Ucsachz der Fortdauec diejer Empörung be- in den verschiedenen, der ‘Pforte gemachten Anträ Der Nachtheil des Krieges is ebenfalls allein von Pforte empfuudén worden, da es weltbekannt ist, die Europäische Schiffahrt durch diejen Zustand der ge. nie unterbrochen wurde, der den Europäi chen fleuten feinesweges geschadet, l0ndern vielmehr be: enden Vortheil gewährt hat. Ueberdies bestehen die hen und die Empdrung nur in einem einzigen e des Ottomauntschen Reiches und unter den An- ern der Uecbelwollenden ; deut, Gott sei Dauk, die jen Provinzen E ie genießen, nebst allea ihren Einwoh- der tiefsten Ruhe. Es ist daher: niche leihe einzu» ¿ wie diese Unruhen sich andern Ländern míttherlen n. Gesest jedoch, dies wäre. der Fall, 10 müßte jede j, da sie in si selbst undeschränkr ist, die Uurer- n auf ihrem Gebicte, welche eine aufrührerische mung: verrathen, kennen, und in Gemäßheit 1ÿrer n Geseße; wie auch der mit ihrer Oberhevrlichkeic ipften Pflichten/“bestrafen: Es dürfte überslajsig hinzuzufügen, daß. die. hohe Psorte sich in solche Au- enheiten hie mischen wird. “Erwägc“ man die eben nandét -gesebten Punkte mit Rücksicht auf Gerech cig/ id Billtäkeit, so wird: st|ch Jeder leicht überzeugen, weiter kein Gcuud zur Verhandjung über. diesen

stand“ vorhanden ist. So buliig es indessen wváre, ille fernere Dazwischenkunsft aufhórte, so ist doch dings eine Vermittelungs - Anetbietung / gemacht e. Nun versteht man in: der politishen: Sprache 7 diesem Ausdruck, daß, wenn Zwistigkeiten oder dseligkeiten sih zwischen zwei unabhängigen Mäch- rheben, eine Versdhnuag- dur die Dazwischenkunfe dritten befreundeten Macht zu «Stande gebracht en kann. Ebèu so verhält es sich mit Wuafffen still, d und Friedensverträgen, die nur zwischen anerfannu: Mächten abgescilosseu werden können. Da ber die ' Pforte im Begriff ist, auf ihrem eignen Gebiete in Gemäßheit ihres heiligen Gesebes, ihre unruhi- und aufrcührerish2n Unterthanen zu bestrafen, wie da jener Fall auf ihre Lage angewandt werden ? muß nicht die O:tomanishe Regieruag denen, die

den Grundsáben des ven, Die Agenten einer

N

diejes weiten Reiches haben auf ‘keine.

einem Räuberhaufen Bedeutung geben? Es ist von et néèr Griehishen Regierung die Rede, welche, im Fall die hohe Pforte in feine Uebereinkunft einwilligt, an anerfannt werden soll ; und es is sogar vorgeschlagen worden, einen Vertrag mit den Rebellea zu schließen, Hat die hohe. Pforte uicht vollen Grund, über eine fols- che Sprache vou Setten befreundeter Mächte: von Ers staunen betroffen zu „sein, weil die Geschichte fein Bis spiel eines den Grundsäßen und: Pflichten der Regies rung in allen Hinsichten so sehr entgegenstehenden Vers fahrens aufzuweisen hat? Die hohe Pforte kann daher niemals solhen Vorstellungen Gehör geben, Vorschläge, diè fie weder anhôren noch eingehen wird, so lange das von den Griechèn bewohnte Land einen Theil der Ottos- mannishen Besißungen bildet, und Jene steuerpflichtige Unterthanen der Pforte sind, welche ihren Rechten nie eutsagea wird. Wenn sich die hohe Pfôrte mit. Húlfe des Allmächtigen wieder in vollem Besiß des Landes seht, so wird sie daun immer sowohl für den Augen dli als für die Zukunft in Gemäßheit der Verfügun- gen haudeln, die hr heiliges Gese ihr hinsichtlich ihrer Unterthanen vorschreibt. Da nun die hohe Pforte der Ansichc ist, daß sie in dieser Angelegenheit auf nichts als die Vorschriften ihrer Religion und die Bestimmuns gen ihrer Gesebe Rücksicht nehmen kann, so hält sie: sich zu der Erkläáraug berechtiat, daß sie aus religiösen, p0o- litischen, adininistrariven und nationellen Gründen den zuletzt entworfenen und ihr gemachten Vorschlägen nicht die mindeste Genehmigung ertheilen fan. Stets berei?, die Pflichten zu erfüllen, die ihr die mit den befreun- deten Mächten abgeschlossenen Verträge auferlegen, de- nen sie gegenwärtig diese fategor. Antwort zu ertheilen geuödtzigt ist, erklärt. die hohe Pforte hierdurch zum leb- ten Male,- daß Alles, was oben angegeben wotden, gätzs lich -mit den Ansichten Sr. Hoheit, seiner Minister, und desgesammten MuselmännischenVolfes übereinstimmt. Zn der - Hoffnung, daß diese’ treue Darstellung hinreichen wird, um ipre wohlmeiüendèn Freunde'von der Gerech- tigfeit ihrer Sache zu überzeugen, ergreift die hohe Pforte dieje Gelegenheit zur Wiederholung der Versi- cherung ihrer. hohen Achcung.— Gesundheit und Friede mit deim, der aufdem Pfade der Rechtlichkeit wandelt, Brüssel, 8. August. Das Befinden Jzrer Maj. der Königin ist fortdauernd befriedigend ; es werden kunftig nur von 3 zu 3 Tagen Bülletins über dasselbe erscheinen. E : E Î Mäuchen, 5, August. Gestern Nachmittag zwi schen 2 und 3 Uhr- trafen Jh:e Maj, die verwittwete Königin, mit den Prinzessinnen Marie ünd Luise KK. HH., auf der Reise von Bruchsal, von ‘wo Allerhöchst diejelben am 2. August abgereist sind, nach Tégern see hier ein, nahmen bei J. K. H, der Frau Herzogin. von Leuchtenberg das Mittagsmahl, und seßten sodann die Reise uach Tegernsee fort. : : aue Dee alieags ist der Grundstein zur neuen evangeltschen Kirche, mit angemessener Feierlichkeit ges

legt worden. E i : f: 4. August erschiznene K. Reg- Bl. Nr. 29.

Das am Pot enthált die von Sr. Mi). am 26. Juli- genehmigte Der d Hoftrauer.

ordnung. wegen der allgemeinen Lances- un

Am Schlusse derselben heißt es: „Auch wird es zu .Un- serem allerhdchsten Wohlgefallen gereichen, wenn Unser Landesadel und Unsere úbrigen Unterthanen mit Set meidung des úberflussigen Trauerluxus die § V- Gat benen Vor|christen an Unserem Hofe ‘uud! in a 0titittpet nen Fanmilienvechältnissen zur Richtschnur nehmen e | den,‘ Dieser §. V. lauter wörtlich : ¡Personen Unse res Landadels und Unserer übrigen Unterthanen (Ron es nur unter folgenden Bestimmungen in ihrer Familien trauer an Unserem Hofe oder bei Mitgliedern Unseres Königl. Haujes ersheinen : 1) Die T'auer um die Ael- cern, desgleichen jene der Wittwer und Wittwen, so wie die

e Vorichiäge machen, Absichten zuschreiben, wel che

R R : E A