1827 / 224 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 26 Sep 1827 18:00:01 GMT) scan diff

M A es e D ie: 3 g D D T Se R B A E E A E eit a A M C Br ia R a T A s B A a D Ea E R E E A I E E C L tho E ;.

Gewalt zu verlieren und bald stieß es an einen Gossen- stein, wodurch ein Rad brach und die. Maschine ins Stocfen gerieth. Jm Allgemeinen kann der Versuch ge- lungen genannt werdenz die gemachte Erfahcung wird auf die Mittel hinleiten, den Unvollkommenheiten abzu- helfen, welche ‘den ersten Versuch nicht zur vollen Be; friedigung ausfallen ließen, :

Hannover, 21. Sept. Die in dem Königreiche hinsichtlich des Bücher-Nachdrucks bestehenden Vor]chrif- ten, nah welchen der Nachdruck, so wie der Verkauf der Nachdrúücke bei Strafe der Confiscation sämmtlicher Exemplare der nachgedrucktea Schriften und einer Geld. buße von 10 Rthlr. in Anjehung aller derjenigeu Schrif- ten untersagt ist, welche entweder von inländi|hen Buch- handlungen oder Buchdruckereizn verlegt oder von ein- heimischen Verfassern im Ju- oder Auslande herausge geben worden, sind zufolge des Ausschreidens des König- lihen Cabinets-Ministerii vom 17, d. M. bis auf Weái- keres erneuert. Selbige sollen in Gemäßheit einer, mit der K. Preuß. Regierung getroffenen Uebereinkunft, vom 1. Nov. d. J. an, in gleiher Maaße und zum Schuße al ler derjenigen Schriften in Anwendung gebracht wer;- den, welche von Buchhändlern oder Buchdruckérna in den gesammten Königl. Preuß. Staaten verlegt, oder von Königl. Preuß: Unterthanen verfaßt, in- oder außerhaib der Königl. Preuß. Monarchie heraus zegeben siand, oder ferner verlegt oder herausgegeben werden sollten, wohin, gegen die hiesigen Königl, Unterthanen für die von ihnen verfaßten oder bei ihnen vetlegten S\chtisten in den Königl. Preuß. Staaten einen gleihen Schuß wie die Königl. Preuß. Unterthanen zu gewärtigen haben. Die Obrégfkeiten sind auf die Befolgung obiger Vor|chriften attendiren zu lassen, mit dem Hinzu{úzen angewiesen, daß eine gleihe Verabredung wider den Bücher - Nach druck mit -der Herzogl. Brauaschweigschen Regierung bereits im Jäihre 1778 getroff:n, deren Dispositionen auch gegenwärtig noch in Krajt seien.

Det Kaiserl. O-sterreichische, bisher bei dem hiesigen Königl, Hofe accreditirte, - gegenwärtig aber zum Ge- sandten an dem Könial. Baierich.n Hofe zu München ernannte Gesandte, Graf v. SPiegel zum Diesenberge- Hanxleben Excellenz, ist am 18. hieselbst eingetroffen, um das Abberufunasschreiben seines höchsten Hofes zu Überreihen. Se. Excell, haben von hier sich nah Braun- schweig begeben.

Vom Main, 20. Septbr. Auf der Rückreise aus dem Bade Brückenau sind Jzre Maj-stäten der König und die Königin von Baiern gestera um 10 Uhr Vormittags im besten Wohlsein in Nücnderg eingetroffen und im Gasthof zum .rothen Roß abgestiegen. -Jm Gefolge be- fanden sich die Oberhofmeistecin Freifcau von Redwiz und die Schlüss:-ldame Gräfin von Gravenreuth, daua der Oberstställmeister F-hr. von Keßliag und der Oberst und Flägel-Adjutant Fürst von Thurn und Taxis. Kaum angelaugt, begaben Sih Se. Maj. der König, beglei: tet von dem General Commissir und Regierungspräsi- denten von Mieg, auf den Pla6 bei der St. Ae„ydien- firhe, um das vor dem Gymnasium:Gebäude aufgestellte Standbild Melanchton?s zu besichtigen, und von da in die Werkstätte des braven Küustlers Burgschmid, der eben beschäftigt ist, das funstreih gegossene lebensgroße Standbild des Freiherrn v. Fehendach, vormaligen Bi- schofs von Bainberg, zu ziseliren, Jhre Majestäc die Königin hatten Sich inzwischen, in Begleitung Jhrer durhlauchtigsten, Herren Brüder, der Prinzen Edouard Und Friedrih von Sachsen - Altenburg, in die Maga zine des Kaufmanns Bestelm-yer begeben, wos\-lbst

furz darauf auch Se. Maj. der König eintraf. Um 1 Uhr waren die Allerhöchsten Herrschaften in den Gast hof zurücfgekehrt, und nach dem Mittagsmahle wurde die Reise bereits um 3 Uhr, unter den Segenswün schen

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Weissenburg fortgesest. Jhre Majestäten Abends in der Nba Ne, A

Za der am 18. Sepr. in Múnchen erdffneten Y sammlung der deutschen Naturforscher und Aerzte, h zu der K. Obersthofmeisterstad den vom Stadtmagist aufs Bereitwilligste übecla senen R ¡¿thhausfaal sehr : |chmackooll hat dekforiren lassen, ist eine bedeutende ú zahl rüpmlichst bekannter Gelchrten aus dem Jn, ü Auslande eingetroffen. | ___ Auf den fränfischen Marftpläßen steigen gegenyz tig die Fruchtpreise, und man bemerft, daß with Schiffsladungen mit Getreide Main abwärts nah de Ryeiue gehen. Dort ist insbesondere der Reps. sehr sucht, und steigt im Preise. Jn den Niedeclanden nj rieth er, und deswegen sind die Preise des Rüböls stiegen. _ Rom, 13. Sept. Der Fürst Gagarin hatte 7. d. die Ehre, Sr. pábstlihen Heiligkeit, als auße dentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister 0 Mj. des Kaisers von Rußtand und Köntgs vou Pal das Beglaubiguogs - Schreiben seines Souvecains überreicheu., :

Zau Ancona brach am 1. d. in-dem mit dem na Theater verbundenen Kaffeehause eine furhtbôre Feua brunst aus, indem ein Auswärter die große Unvorsi! tigfeit beging, mit brennendem Lichte in der Hand jf ohne irgend eine Vorkehrung, sh in das unter d Kaffeehause befindlihe Magazin zu begeben, um ( Flasche mit Spiritus aus einem Fasse zu füllen. Ad die fráftigsten Austcengungen der schnell zum Liu herbeieileudeu Einwohner gelang es, nach 2 Stund das Feuer zu bewältigen, Der Schade an verbrannt Waaren, welche in dem gedachten und 2 daran stoßeud schnell vom - Feuer ergrissenen Magazinen lagen, ist | trächclich.

Bei Zagarolo wár am 4. d. ein heftiges Hagel ter, welches dreiviertel Stuncen lang anhiele und gc Verwüstungen in dasiger G-gend anrichtete. : n Ma dríd, 4. Sept. (Schluß des geftern abgeb

chenen Mauifests.) ¿¿ Es stud seit der R-stauratzou (6 wohl die Royalisten, welhe mit den Waffen gekämps als diejenigen, welche duch ihre Leiden widerstandt ihre Treue dóffentlich an. den Tag gelegt haben ol Opfer der revolutionairen Abseßungen geworden war nach Maaßgabe ihrer Fähigkeiten zu Staatsämtern | rufen worden. S. M. haben wiederholte Verfügun erlassen, daß vorzugsweise die Olfiziere angestellt weh sollten, welche aus den Reihen der Royalisten tr ganz vorzüglich sind aber diejentgen beoacht worll welche bis dahin zu den catalontischen Divisionen geh ten. Nichts desto weniger legen die Aufrührer dea ü geseßten Behörden die nämlihe Schald als den geh men Gesellschaften bei; sie verlänumden die anugelehnsi Diener des Königs, dess:n Regierung sie schlecht Wh

den Weg zu legea suchen; sie gehn in whrer Berthôcu so weit, daß sle der Meinung Glauben zu ver]ch/ suchen, als würden Se. Maj-stát vou Jhren U ngew gen unterdrücft, und bestceben sich ducch diese f Gaukelei die Unabhängizkeit und Würde des König) untergraben und Unordnung zu erzeugen, um den Eis der Freunde des Throns zu schwächen. Wie aber faß man wagen, zu behaupten, unsec König werce uaterdrid da er sih des Vollgenusses seiner Souveratnität ersrel da die alten Geseße und Herfommen beobachtet werd die alten Corporationen in ihre Rechte wieder einge die Eigenthimer aus der Reoolutionezeit ihres Besih! oerlustig geworden, S. M. mit der än, stlichsten Sol) falt fúr die Erchalcung der Grundgeseße Sorge trag die nahdrúcklich sten Maaßregeln ergriffen worden sin!

und dem Lebehoch von Nüärnbdergs Bewohnern, nach

um jede Neuerung zu verhüten, und ein auf den NUE

nen, und der sle im Augeablick, wo sle ihrec U stüßung am meisten bedürften, Hemmnisse aller Art (994:

uni erbeigeeiltes Heer die Grenzen Kae A Gn Prt Krone, wie Spanieas Egre ert, Mit Eifer füllt die Königliche Garde die Lüts aus, welche die Entferaung der franzôósi¡chea Teup ¡in der Umgebung des Königs gelajsen hattez die ganisation des Heeres befestigt sich von Tag zu Tage 3 Heer zeigt sih getreu ; die lebte Aushebung gelchay eller und leichter als jemals. Die dem Mutteclaude reuen üderseeishen Besißungen befinden sich in einem s wachsenden Wohlstande. Die Königlichen Freiwil: n empfangen ihre Organisation unmititelvar aus den nden des Königs, und werden von allen Ministerien húbrt. Die Ordens- und Welt - Geist.ichkerc, welche Revolution voa dem dffentlihen Unterricht eutfeunt te, úbt diesen Beruf nach zeitgeinäpßen Regeln wieder Die wiederum gestaltete Polizei is den Behöd-den ertraut worden, welche in alter Zeit damit beaúuscragt en, Durch weislih erwogene Verfügungen ist Ord, 1g in die Verwaltung der Straatseiukúnfte gedracht den, und der Augenbli ist nicht sern, wo kluge Re- en eine Gleichstellung der Einkünfte mit den Aus- en bewirken werden z der Credit hät sich bis jeßt, un» chtet der großen Handelscrisis, worunter Europa ge’ en hat, erhalten, Und gerade einen solhea Augen- è wähle man, um eine ihrem Ursprunge nach jo un. dige, ihrem Wesen nach so thdrigte Revolution an- (teln. Man beruft sih auf das Juteresse der Reli- und des Königs und ist ungehorsam gegen die vou , Maj. eingeseßten Behörden; es wird Unordnung iftet, der Rachegeist ausgeregt, das Volk ausgzewie- und mit dem Rufe der Religion und des ab- luten Königs die Grundlage der Religion uad Monarchie untergradea. Unruhige Gemüther, wie der Neuerer von allen Zeiten, sehen überall Unheil d tiüirgends Gutes. Und doch kann der Religion und 1 Könige nur durch beständigen Gehorsam, durch be- jdige Treue, durch Dankbarkeit, Gehorsam und Frie! | gefrommt werden. Se. Maj-stät siad betrübt, daß e genöôthige sind, die Aufrührer zu strafen, aber auch er betrúbt, daß, geshähe es nicht, die Unordnung ehmen würde, und ihc vielleiht nicht mehr ge|keuert den fônnte, Dies ist eine getreue Darstellung dej- was in Catalonien geschièht, und der Falgen, die sich bieten. S. M. haben befohlen, daß sie dekannt ge- cht werden sollte, damit alle die Wahrheit erfahren, ) die Uebelgesianten niht auf die Unwissenheit der rigen neue Verderbenspläne stüßen. Se. Maj- sino chlossen, nicht länger zu dulden, daß die Gewalt sich Rechte der gese6mäßigen Macht anmaße und daß erhabener Name zu einem so traurigen Zwecke ge- braucht werdez Sie haben daher, um die Retúheit monarchischen G.sinnungen und die Wohlthacèn der tauration zu erhalten und den aufrührerischen Auf- ten, welche einige Manufacturdistricte beunruhigen, Ende zu machen, für gut befunden, zu befehlen, wie zt: 1) Die Besaßung von Cacalonien wird éine be- ende Verstärkung von. Linientruppen erhalten, ohne | die auf andern wichtigen Punkten gebrauchte Macht m eine Verminderung erleide. 2) Um dem Gene Capitán (Campo Sagrado) bei seinen vielen Geschäf: eine Erleichterung zu gewähren, wird ein Geueral onnet) ernannt werden, der unter des ersteren Be- e, mit den Militär - Operationen speziell beauftragt , Und die zur Vernichtung der Aufrührer bestimmten ppen befehligen wird. 3) Dieser General wird den übhrern seinen Auftrag und die ihm von Sr. Mai. eilte Vollmacht befannt machen ; er wird, mit Aus- )me der Râdelsführer, alle diejenigen begnadigen fôn-

i, welche innerhalb einer gegebenen Frist die Waffen

derlegen werden ; alle diejenigen, welche die ihnen an: otene Amnestie niht innerhalb der vorgeschriebenen st annehmen werden, sollen ohne Gnade erschossen

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werden. 4) Er wird die Rebillen unablässig vzrfolgen, dis daß er sie zum Gehorsam gebracht har. 5) Ec wird defugr sein, úber die Königl. Freiwilligen, die er braus hen möchte, zu ‘verfügen, 6) Diejenigen Freiwilligen, welche den Befehlen des Generals nicht gehorchen, oder aus Furht, Micschuld, oder aus andern Gründen an den Kampf gegen die Aufrührer Theil zu uehmen sich weigera möchten, sollen entwaffnet uad jür immer der Edre verlustig sein, bei den Könmgl, Trvppen zu dienen, 7) Sie werden folglich aufgejordect werden, ihre Pflich- ten zu erfüllen, die Aufrechthaltung des Friedens und der Oronung im Junern zu beshühßen, und es wird ih» nen die Aussicht gegeben werden, daß sie S:. Mazestäty was demnächst auch gesh¿hen wird, zur Berleigung von Belohnungen vorgeschlagen weröen jollen. 8) Endlich ermächtigen Se. Maj. den gena inten General, wenn er es für gut befindet, die getreuen und zuverlässigen Unterthanen, die sih fceiwillig anbieten möchten, zu bes waffen, um den Sr. M. schuldigen Geyorjam zu eks halten, die Aufrührer zu verfolgen und cen Frieden wle der herzustellen, Gegenwärtige Mittheilung richte ih auf Be[ehl S. Maj. an Ew. Exc., damit Sie die er forderlichen Anstalten zu deren Ausführung tressen, und Sie diejelbe an alle Gouverneurs und an alle Behörden von Catalonien zusertigen. S. M: vertrauen auf die Umsichtigkeit Ew. Excell, und sind überzeugt, daß Sie durch eine nahdrúckliche Ausführung diejer Maaßregeln und unter Mitwirkung aller Civil und Militärbehörs den, das Ansehen der Krone in: den empôdrten Gegenden wieder aufrihten und deu Frieden, dessen der Staat so sehr bedarf, und welcher das- Ziel der heißen Wünsche Sr. Ma}. ist, wieder her\itellen werden. Goitr habe Cw. Exc. unter seinem heiligen Schuß. (Unterz ) Der Mars quis v. San-Brano. Madrid, 31, August 1827,

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T n Di

B erlin, Das gestern ershienene Stück der Geselz! sammlung für die Königl. Staaten enthält die beiden Verorduungen in Becceff der, nah den Gesehen vom 27, März 1824, wegen Anordnung der Provinzalstánde in den Rheinprovinzen, desgleichen in Westphalen, vor- behaltenen Bestimmungen, nicht minder auch die Kreis ordnung für die genannten Provinzen, welche Se. Maj-,- nachdem Sie die gutachilihen Vorschläge der, auf dem Landtage versammelt gewesenen Stäude dieser Provins zen vernommen, unterm 183. Juli d. J. zu erlassen ges ruht haben, Nach Juhale der erstgedachten von jenen Verorduungen, besteht der Stand der Fürsten in den Jheinprovinzen, nachdem die Grafschafe Wied Runkel dem Fürsten von Neuwied avheim gefallen ist, Se. Mas. auch’ dein Fürsten von Habßfeld für seine Herrschaft Wils denburg Sc{distein, niche minder dem Fürsten von Salm Reifferscheidr- Dyck für sein, größtentheils aus ehemali- gen reihsunmittelbaren Besißungzen gestiftetes Majorat Virilstimmen in genanntem Stande veceltehen haben, aus dem Fürsten von Solms: Braunsfels, dem Fürsten von Solms, Hoheniolme Lich, dem Fürsten von Wied, dem Fürsten von Haßbfeld, dem Fürsten von Salin Reiffers steidti Dyck. Zum Stande der Ritterschaft qualificirt nah dem Gescße (die nôthige perjöôuliche Qualification vorausgeseßt) der Besiß eines ehemaligen reichsritters schaftlichen oder landtagsfähigen Guts in der Provinzy von welchem wenigstens eine Grundsteuer von 75 Thir. als Hauptsteuer entrichtet wird. Das Normalhjahr, in welbem diese Steuer entrichtet worden sein muß, ist das Jahr 1824. Beim getneinsch1filihen Besiße eines Ritterguts, welher Brüdern oder mehreren Mitgliedern eie nes Geschlechts zusteht, ist einer der Mitbefiber in der Ritterschaft stimmfähig und wählbar. Dagegen befähigt der Besiß mehrerer nicht consolidirten kleinen adlichen