1827 / 281 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 01 Dec 1827 18:00:01 GMT) scan diff

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den getroffen worden, wodurch vorgestern neuen Unruhen und Auftricten von der Art, wie am 19. und 20. statt: gefunden haben , vorgebeugt wurde. Die Straßen, in welchen der Au:stàánd ausgebrochen war, wurdeu ganz von Truppen dejebt.

Die von mehreren Zeitungen gestern gemachte An zeige, daß der Kdnigl. Gerichtshof die Untersuchung der ungtücklihen Begebenheiten des 19, und. 20. d. M. vor sein Forum gezogen habe, ist, nah der Gazette de Fr, voreilig, ‘da die Anflage- Kammer, welcher allein das Recht: zustehet, das Forum ex ofhicio zu destimmen, erst heute ihre Sißung hält,

Ein Schreiden des Polizei: Prefecten an die Redac- toren des Constitutionel, Courier und Journal du Com.

merce enthált eine Widerlegung mehrerer. von diefen Zei:

tungen üder die Begedenheiten des 19. und 20. d. M. angeführten Thatsachen, wodurch verjucht worden, der Behörde die Schuld des Vorgefallenen zur Last zu legen. Namentlih- wird der Behauptung, als seien jene Auf- tritte durch das Benehmen eines Polizei: Agenten veran: laßt worden, wider|prochen und diejelbe als fal dar elegt. G Die Gazette de France giebt das Verzeichniß der in den Departements-Bezirfen fernex gewählteu D-:pu tirten, mit dem Bemerken, daß das Resultat sämmtkli cher bis jebt geschehenen Wahlen ser: 112 royalijtische Deputirte und 123 Liberale, - :

: Alle Augen siud nun auf die Wahlen der g-oßen Collegien gerihtee. Die Candidaten von Seiten dér Reyalisten bei dem großen Coilegio zu Paris sind noch nicht befannt, dagegen haben bereits die liberalen Blät: ter die Personen namhaft gemacht, welche sie zur Be-

sebung der Bürsaux in jeuem Collegio empfehlen zu-

fônnen glauben...

Die Gazette de France enthält ein Schreiben des Präsidenten des Wahl Collegium für das Seine Depar- tement, Grafen de Seze, an die Wähler, worin er ihre Hülse in Anspruch úimmt, um den ihm vom Könige er- theiltzen Auftrag den Ecwartungen gemäß erfüllen zu fönnen.

* Fünfprocentige Reute 100- Fr. 70 C. Dreiproc. 86 Fr. 40 C. | ; i

London, 20. Nov. (über Brüssel.) Nachstehendes ist der (gestern erwähnte) Geheimeraths - Befehl vom 16. d. M. 22 pla s

In Betracht, daß die seit einiger Zeic in den Ge- wássern des Mittelländishen Meeres von bewaffneten Fahrzeugen, die unter griehi\cher Flagge als Piraten freazen , gegen den Handel der Unterthanen. Sr. Maj. begangenen Räubereien neuerdings sich. bedeutend ver- mehre haben und von Gewalttihätigkeiten und barbari- shen Handlungen begleiret gewesen sid, durch die die Schiffahrt in jenen Gewässerti äußerst gefahrvoll gewor- den; in Betracht auch, daß- Se. Maj., jener Widerrecht-

lihfeit Einhalt zu thun, - von den die Obergewalt in.

Griechenland ausübenden Personen vergedlih verlangt hat, iadem sle, bei ‘aller Geneigtheit jenen Excessen zu weren, doch, bei dem aufgeregt:n Zustande des Landes und. bei dea auf verschicedeuen Jnseln des Archipels herr: \ch¿nden Unordnungen, dazu außer Skande sind, uud daß folglich Se. Maj. sich in die Nothwendigkeit geseßt seh’ en dafür zu sorgen. Und da es Sr. Maj. geschienen hat, - daß das wirtsamste Mittel. zur Beschüßung der

Persouen und des geseblihen Verkehrs Jhrer Untertha-

neù in dea Gewässern des Mittelländischen Meeres, bis dahin, daß in Geiechenland eine competente Regierung errichtet worden, welche den gedachten Unregelmäßi,„ket. ten, über die man fich beklagt, ein Ende mache, darin be stehe, soviel möglich alle bewaffneten Fahrzeuge unte! griechischer Flagge zu verhindern in See zu stehen, mi: alleinigec Ausnahme der Kriegs\chifse, welche den mit der

Lord Bixley von seinem Posten als Kanzler des Ÿ!

Regierungsgewalt in Griechenland beauftragten q

jonen gehöôren oder unter deren Befehlen stehen : d hat es S7. Mazj. gefallen, nah der Meinung Jhres 6 heimen Raths zu befehlen und zu erklären, wie sol durch Gegenwöärtiges gesteht, daß der Seemacht 6 Maj. im Mittelländischen Meere unverzüglich Justi tionen zugefertigt werden sollen, wodurch dieselbe ay

risire und befehligt wird, ein jedes ihuen auf dem My begegneude bew.ffnete Fahrzeug unter griehi|her Flag

oder welches in einem griechischen Hafen ausgerüs und bewafsnec ist, mit Alleiniger Ausnahme der h

mic der Regierungsgewalst in Griechenland beauftra Perjonen gehörenden, oder unter deren Befehlen steh den Fahrzeuge aufzubringen und nah einem Sr. Y( gehörigen oder unter der Macht und dem Schuße 0 Maj. steheuden Hafen zu bringen, auch dienlicde M regeln zu nehmen, damit alle Fahrzeuge nebst ij

Mannschaften in den Häfen, wohin sie selbige gesti haben, in Gewahrsam gebracht und festgehalten wert bis Sr. Maj. Wille in threm Betracht bekannt gem worden, Und in der Absicht, allen Unannehmlichfei möglichst vorzubeugen, die aus der Ausführung dil

Befehls hinsichtlih derjenigen Kreuzer, welche zu h Zeit, wo dieser Befehl im Mittelländischen Meere'i| Werk gesebt werden wird, aufder. See sind, und vi leicht davon nicht fogleich Kenntniß haben möchten, e

stehen köuuten, is noch angeordnet worden, daß die B fehlsháber der Königl. Schiffe, denen die Aussührui dieies Befehls obliegt, wenn sie auf der See bewoffne ten Fahrzeugen unter griechitcher Flagge begegnen, welde unter die Kathegorie dieses Befehls aehdren du von dem Tage an, wo derselbe den Personen, wel di Auto:ität in Griechenland ‘aucúüben, befaunt gemad

worden, und 14 Tage nachher, jenen Fahrzeugen begläl

bigte Abschristen jenes Befehls üderantworten und ihn aufgeben sollen, sich unverweilt nah ihren resp. His zu begeben ; daß auch dergleichen Fahrzeuge nit u Ablauf der gedachten 14-Tage angehalten werden soll: es wäre deún, daß erhellete, Taß dieselßSen nah der Ÿ kanntmachung des Befehls üund der obgedachten Benal rihtigung-sich nicht danach geachtet, oder sich der Plù derung oder Durchsuchung von Kauffährern unter br tischer Flagge schuldig g-macht hätten. Der: fehr- ehr werthe Lord - Commissair des Schaßes Sr. Msaj., d ersten Staats: Secretaire "Sr. Moj¿ und der: Lord Gr(

Admiral werden die nöthigen Anordnungen treffen, | “gj. C. C. Grevill« f

so weit es sie angeht."

London, 21. November (über Paris). Vocgesil Nachmittag würde abermals Kabinetsrath im aut tígen Amt gehalten und auf heute Nachmittag ist n derum eine Sißung angesagt.

Gestern fruh traf ein Königsbote mit Depes von Lord Granville aus Paris hier ein.

Nach gestern eingelaufenen Briefen aus- Lissabon am 2. eine von Portsmouth abgeschicfte Goelette | Tajo angelangt, worauf dann, den-von ihr überbrad! Befehlen zufolge, das Linienschiff MWarspite unverzüg nach dem Mittelländischen Meere abgesegelt ist. Un den Offizieren des Ge\chwaders im Tajo verlautete, | auch die beiden Linienschiffe, the Sparciate und Wi ley, von 74 Kanonen dieselbe Bestimmung erh würden. ; Y Man sagt (meldet der Globe und Traveller)"

zogthums Lancaster abtritt und Sir William Knigh an- dessen Srelle treten wird. Ein anderes Blatt (1 Age)- will bestimmt wissen, daß Sir. Wm. Knight® den Posten als Beh. Secretair des Königs verlass und Sir Herbert Taylor an dessen Stelle treten werk

und das Blatt John Bull. will wissen, der bisherige Lo! Lieutenant von Jrland, Marq. v. Wellesley, werde pr

sident des geheimen Raths.

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Leute, die sich wit Vorbedeutungen abgeben, haben erft , daß zuerst der Himmel bei London und Paris feurig erschienen ist; daß demnáchst der Mond, Sunndild der Türken, eine Verfiusterung erlitten und am selbtgen Tage die Fluch in der Themje zal gestiegen ist. Das beunruhügendste aber ist ihnen, deim Eingaug der N chricht von der Schlache von arin, dei dem Lord Mayors F-\t Krone und Auker G-oß- Admiral Herzog voo Clarence auf den Kopf daun zur Erde gefallen sind. Consols begannen zu 857, 7, fielen aber bald auf 85, dann auf 84}, # und ¡chlossen zu 845.

Lissabon, 9. Novbr. Das Decret der Prinzessin entin, wodurch die außerordentlichen Cortes zujam- berufen worden, tautet also:

‘Da mein erhabener und sehr geliebter Bruder, der ant Don Miguel durch das Dekret vom 3. Juli d. beaustragt worden ist, das Königreich nach Maas/-

der consticutionellen Charte zu verwalten, und die

rte im Titel 5. Cap. 5. Art, 97. verordnet, daß der zent in den Händen des Perâsidenten der Pairsfkam: , in Gegenwart beider Kammern. den Eid, so wie daseldst angegeben ist, leisten tolle, so habe ih, in racht, daß beide Kammern geschlossen sind, nach er- r Erôcterung im Staatsrach, für gut gefunden, der Befugniß, wélcher, nach- Tit. ‘5. Cap. 1. §. 2. gter Charte, mir zustehet, Gebrauch zu machen und Namen des Königs zu befehlen, daß zur Abnahme es Eides allein die außerordentlichen Cortes zujam:

berufei werden sóllen. i g ; Carlos Honorio- de Gonrea Durao, interimistischer pister des Juanern und der Marine hat hiernach zu fahren und meinen Willen zu vollziehen,

Jm Pallast von Ajuda den 4. Novbr. 1827.

| ; Unterschrieben von der Hand der

j Junfantin Regentin.

Barcelona, 14. November. G stern srüßh em gder hier commanoirende franzdsii\he General Lieu; nt, Vicomte de ‘Neiset, vom Minasterio die Anwei-

6, sich dereit zu halten, innerhalb drei Tagen nach

pfang des Befehls von Seiten des Grafen St. est, Barcelona zu verlassen. Bald nachher brachte Courier von. Valencia diesen Befehl, und sofort dder Abmarsch der französiichen Truppen eingeleitet.

| I Ta D dtags- Abschied für die zum ersten Provin ial - Landtage zu Westphalen versammelt jewesenen Stände. (Fortsebung.)

13) Wegen- Ermäßigung der in einem Theile der vinz dur) besondere Steuer: Beischläge aufgebrachten 1s zur Decéung der Ausfälle und zu Steuec-Eclassey den für diesen (Zweck erfahrungemäßig nöthigen Uf werden die Wüúnsche der Stände berücksichtigt den - wie denn auch bisher schon die in jenem Fonds ebenen Ueberschússe für die Staatsfassen nicht in pruh genommen, sondern zu provinziellen Zwecken dendet- ivorden sid, f

24) Dem Antrage auf Erstattung der vom Fürsten- n Siegen für die Zeit vom Jahre 1815 bis 1825 hlten Tabacks: Ersabsteuer ermangelt es an einer tlihen Fundamenc, da seitens der Preußischen Ver: ung im Laufe des gedachten Zeitraums ein Mehre- an Grundsteuer, als durch die Anordnungea der au: Oranischen Regierung nach eingetretener Wieder,

/ vnahme jenes Landestheils feftgeseßt worden, niche

erhoben worden is, Wenn hiernächst im Jahre 1826 auf gewonnene Ueberzeugung von der hohen Skeuerdes- lastung dec Siegenschen Gemeinen denentielden und mite t:lvar deim gesammten Cat-ster- Verbande der beiden w-stliben Proviuzen eio solcher Theil des damaligen

Sreuec - Contingents erlassen is, als auf die unter der

Verwaltung des Großherzogthums Berg einmal einges fúhrte Tabacks, Erjabsteuer zu rehnen gewe!en, so faun dieser Steuer - Eclaß feinesweges aus ‘den Vorsch-iften des allgemeinen Abgaben - Gejeßes voin 30 Mai 1820 abgeleitet werden, soudern berühet lecialih auf Rúk- sichten der Biltigfkeit, und es ist daher unzulálsia, diejers halb auf E: staccung- desselben bexeits erhobenen Steuer- betrags sür mehrere Jahre rückwärts einen Anspruch gründen zu wollen. Dagegen werden Wir näher prüfen lassen, ob die Erbauung einer Kunstsiraße von der Lútel nach Fernadorfff, für welche, nach ‘der dieserhalb von Seis ten des Landtags « Commissarius gegebenen nähern -Ers láuterung, der reclami:te Betrag, den Wünichen Unse- rer- getreuen Ständen zufolge, vérwendet werceu würde, als ein solhes Betürfniß anzusehen 1}, daß der Koitens berrag ganz oder theilweise aus allgemeinen Staatsfonds úbernomm-n werden fann, und diesen Falls auf ie Ee Ausführung jenes Bau's Bedacht uehmen lass:n. / : 25) Der Antrag: die 1m Herzogthume Westphalen und den Witteenstein- schen Graf|chaften noch bestehenten Ban Gerech! igs fetten nah den Grundsäßen des Edicts vom 28. Ocs tober 1810 aufzuheben, ; erfordert mit Rúcksicht auf das Juteresse,- welches dabei in einer oder der audern Bejichung in Betrachtung fommen fönnte, eine nähere Pchúfung. Dieje ist von Uns angeordvet ivorden, und Wir behalten Uns vok, demnächst weitere Bestimmung darüber zu tressen.

Was aber den zweiten Antrag Unserer getreuen Stände betrisst: Piat

die Anwendbarkeit der anderweiten Dispositionen des

Edicts vom 28. October 1810 wegen der Mühlen'Ans

lagen auf die gauzé Provinz Westphalen auszusprechen,

insbesondere aber die Bestimmungen der Cabinets-

Ordre vom 23. October v. J. auch fúr die dortige

Provinz eiñtreten zu lassen, dieselbe jedoch bloß auf

die Avlage neuer Múhlen zu beschränken, - so hat das gedachte Eoict vom 28, October 1810 nur für die Landestheile, für- welhe es damals ergangen ist, t aber in den wiedervereinigten Provinzen geseblichs K lasl. ; - Dies war schon durch den §. 12. der Verordnung vom 15. September 1818 ausgesprochen, und ist durch die Schlußbestemmung der Cabinets Ordre vom 23. Dce tober v. J. näher festgeseßt. worden.

Obgleich es nun dabei sein-Bewenden behalten muß,

so hat- doch der Antrag Unjerer getreuen Scánde das

durh, daß ivegen der Mühlen: Anlagen die Vor\chriften

[des Allgemeinen Landrechts iu der Provinz Wéstphalen

zur Anwendung kommen, der Sache nach ln so weit [hon seine Erledigung êrhalten, als das A. L. R. Tÿ- IL. Tit. 15. §§. 239. seg: wesentli die nämlichen Be: itimmungen enthäle, wie das Edict vom 28 Oct. 1310 in Verbindung mit der Cabiaets.- Ordre vom 23. Octos ber v. J. ;

Uebrigens is dem Wubsche Unserer getreuen Stäu de, die Beschränkung der Mühlen Anlägen nur für neue Mäúhten eintreten zu lassen, bereits durch die Verfügung, welche Uasec Minister des Jhnern wegen Ausführung der vorhíu allegikten Vor ch:isten des A. L. R. und na- mentlih auch des §. 242, an die Regierungen erlassen hat, acuúgt wordek.

26) Auf die Eingabe wegen künftiger Verwaltung des Landarmenhauses zu Benninghausen geben Wir Un-

Rap f A M E E L A

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