1873 / 110 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 May 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 9. Mai. In der gestrigen Sizung des Reichs- tages erklärte in der Diskussion über das Münzgesch der Prä- sident des Reichskanzler-Amts, Staats-Minister Delbrü, zu S. 12 nah dem Abg. Banks:

Meine Herren! Die verbündeten Regierungen sind bereit, die in der zweiten Berathung des Reichstags b-s{losjene Abänderung des Art. 12 anzunehmen, wobei sie das Amendement, welches von dem Herrn Abgeordneten für Mainz unter Nr. 89, L, 3 der Druckfachen gestellt ist, anzunehmen empfchlen, weil es eine Verbesserung der beabsichtigten Redaktion enthält. Jch glaube, mit dieser Erklärung die ganze Frage über die Zulaffung der Prägung von Goldmünzea auf Privatrechmung erledigt zu haben. Die verbündeten Regierungen sind bereit, diese Prägung unter den Bestimmungen des ‘Art. 12 zuzulassen. Jch habe mich allein zu wenden gegen das von dem Herrn Abgeordneten für Hamburg eben vertheidigte Amendement. Der Herr Abgeordnete für Hamburg hat sein Ämendement, welches sich von Art. 12 in der Hauptsache dadurch unterscheidet, daß es denjenigen, welche für ihre Rech- vung Gold ausprägen lassen, denjenigen Ersaß abnehmen will, welcher nah dem Art. 12 vot ihnen für die Abnußung der geprägten Mün- zen zu leisten ist, daß es ihnen diesen Ersaß abnebmen will. Jch kann die Gründe, welche der Herr Abgeordnete zur Unterstüßung die- jes Theiles seines Amendements eben entwickelt hat, für zutreffend nit halten. Daß die Abnußung der Münzen nicht im Interesse der- jenigen stattfindet, welche sie prägen lassen, gebe ich zu, daß aber die Abnußung dieser Münzen und die diejer Abnußung korrespondirende Last sür das Reich dadurch veranlaßt ift, daß Privatleute diese Mün- zen haben prägen lassen, das behaupte ih allerdings. Wril Privat- leute es in ihrem Interesse finden, Reichsgoldmünzen prägen zu lassen, und weil sie ihrerseits demnächst kein Interesse mehr daran haben, was aus diesen Münzen fernerhin wird, darin beruht .es, daß sie {hul- dig find, dem Reich, oder mit anderen Worten den Steuerzahlern die Last abzunehmen, welche den leßteren daraus erwächst, daß die unter- wichtig gewordenen Goldmünzen anf Kesten des Reichs eingezogen und umgeprägt werden. Es ist dieser Gesichtspunkt in der zweiten Lesung ausführlich erörtert worden, ih habe au jeßt in den Ausführungen des Herrn Vorreduers cinen neuen Gesichtspunkt nicht finden können. Ich kann Jhnen nur empfehlen, den Art. 12 mit dem Amendement zum zweiten Alinea anzunehmen.

Nah dem Abg. Dr. Bamberger ergriff der Bundes- bevollmächtigte, Staats-Minister Camphausen, das Wort:

Meine Herren! Jh habe mich nit des Vorzugs erfreut, bei der zweiten Berathung dieses Geseßentwurfs anwesend sein zu können. Mir ist unverständlich, wie die Behauptung hat entstehen können, daß die verbündeten Regierungen gegen die Privatausprägung eingenommen seien; ihre eigene Vorlage im Art. 11 hat ja diesen Fall vollständig vorgesehen, der Reichstag hat nur für nöthig gefunden, dem, was dort in der Form einerErmächtigun g ausgesprechen war, die andere Form zu geben, daß die Privatpersonen von einem gewissen Zeitpunkte ab berechtigt jein sollen. Was mich betrifft, meine Herren, so hat es nie einen Augenblick geg ben, auch vor 13 Jahren nicht, wo ih einmal den Unwillen des Hrn. Dr. Bamberger durch meine Aeußerung erregte, wo ich darüber zweifelhaft gewesen wäre, daß in Zukunft die Aus- prägung der Goldmünzen nicht auch für Private wird stattzufinden haben, fondern eigentlich aus\chließlich für Private wird stattzufinden haben. Aber, meine Herren, dieser Zeitpunkt ist heute noch nicht ein- getreten und kann heute noch nicht eintreten. Wir haben einstweilen mit der eigenthümlichen Situation zu {hafen wegen der Berichtigung der französischen Kontribution3gelder. Wir haben diejer Situation zu dan- ken, daz wir die Reform unseres Münzwe?ens in manchen Beziehungen mit wahrhaft spielender Leichtigkeit haben durchführen können, wir haben aber dieser Situation auch manche Schwierigkeiten zur Last zu legen und zu diesen Schwierigkeiten gehört, daß wir durchaus nicht in der Lage sind, gleich von Beginn ab das Ausprägen des Goldes der Privatinduftrie zu überlassen. Jh glaube also, daß nah den Debatten, die über diese Frage stattgefunden haben, eigentlich eine Meinungs- verschiedenheit zwischen den verbündeten Regierungen und dem Hohen Haufe überall nicht besteht, und daß cs auch durchaus nicht anzuer- fennen ift, als ob die verbündeten Regierungen in dieser Beziehung ihre Ansicht wesentlich geändert hätten.

Wenn nun der geehrte Herr Vorredner darauf hinwies, daß man die Erfahrung möge sprechen lassen und daß die Erfahrung dahin führen könne, die Gebühr für die Ausprägung des Goldes auf Privat- r?zchnung we}entlich anders zu normiren, als es in den Vorschlägen, die bei der zweiten Lesung Annahme gefunden haben, gesehen ist, so trete ih ihm au darin bei, aber ih behaupte auch in dieser Bezie- hung, daß in der ursprünglichen Vorlage der Regierung dieser Punkt vollständig ins Auge gefaßt war. Wenn Sie das dritte und vierte Alinea des Art. 11 vergleichen, so finden Sie den Vorschlag:

Die für solche Ausprägungen zu erhebende Gebühr wird vom Reichskanzler unter Zustimmung des Bundesraths festgestellt.

Da ift also niht einmal vorgesehen, daß diese Gebühr immer die Höhe haben werde, die heute für die Ausprägung der Goldmünzen Seitens des Reiches vergütet wird.

Es heißt dann im Alinea 4 weiter:

__ Sofern dieselbe höher ist, als die von der Reichskasse für die Ansprägung von Reichsgoldmünzen den einzelnen Münzstätten zu zahlende Vergütung fließt der Mehrbetrag in die Reichskasse.

Wie hoch dieser Mehrbetrag sein wird, das vermag heute Nie- mand zu bestimmen. Die in der zweiten Lesung angenommenen Vor- schläge find aber auch in dieser Richtung völlig unbedenklich, denn diese Borschläge seßen nicht die Gebühr fest, sondern sie seßen einen Maximalbetrag feit, bis zu dem sich die Gebühr erheben kann.

Meine Herren! Jch glaube daher, daß wir am besten thun werden, die Vorschläge, wie sie aus der zweiten Lesung hervorgegangen find, mit dem Amendement des Herrn Abg. Dr. Bamberger, das nur den eigentlichen Sinn des damälé gefaßten Beschlusses feststellt, anzu- nehmen.

Nah dem Abg. Eggert äußerte der Bundeskommissar Geh. OberissteglerunaGMM Dr. Michaelis:

Meine Herren! Sie wollen ents{chuldigen, wenn i, nachdem die Debatte schon so lange gedauert hat, Sie noch einen Augenblick in Anspru nehme, ih halte das aber für nöthig wegen eines Miß- verständnisses einer früheren Aeußerung von mir, auf welches der leßte Herr Redner seine Deduktionen gebaut hat. die englishe Geseßzebung in Betreff des Münzwesens geht darauf binaus, daß die Differenz des Werthes zwishen geprägtem Metall und ungeprägtem Metall auf einer öglicft gerin- gen Höhe gehalten werde. Dies erreiht sie dadur, daß sie unter dem Kostenpreise ungeprägtes Metall in geprägtes umwandeln läßt, so daß also, sobald die Differenz des Marktpreises über dieses Minimum der Umwandlungskosten steigt, sofort ungeprägtes Metall fich in geprägtes umwandelt. Daraus hat der leßte Herr Redner ge- folgert , daß die Wirkung der englishen Münzgesebgebung die sei, daß das englische geprägte Geld einen unveränderlichen Werth hat. Meine Herren, das geprägte Geld kann keinen unveränderlichen Werth haben, es unterliegt denselben Werthschwankungen wie das rohe Gold. Nicht der Werth des Geldes wird duch diese Bestimmung unwêränderlich

emacht, sondern nur „das Verhältniß des Werthes des geprägten Soldes zu dem ungeprägten Golde wird innerhalb einer gewissen Schranke gehalten, so daß die Differenz nicht über cinen gewissen minimalen Betrag steigen kann. Die Folge dieser künstlichen Ber- minderung der Werthdifferenz zwischen geprägtem und ungeprägtem Metall ift die, daß ebenso wie das ungeprägte Metall sich leiht in geprâgtes umwandelt, ebenso leiht das geprägte Metall das Streben gewinnt, fih in ungeprägtes umzuwzndeln, d. h. in das Ausland ab- zufließen, und daß, um diesem Streben entgegenzuwirken, leichter und energischer die Diskontosäße auf dem englischen Markte steigen müssen, um den Abfluß des geprägten Goldes zum hemmen. Der Wirkung des Geschenks, welches in Eugland denen gemacht wird, welche Gold auéëpräâgen lassen, ist, daß die Schwankungen der Diskontofäße un- glei größer find, die Gefahr der Geldkrisen in England ungleich näher liegt, als anderswo, wo man nicht diese niedrige Differenz zwi-

Jch habe damals gesagt :

schen geprägtem und ungeprägtei M etall Züustlich aufrecht crhâli. Die hier vorliegende Frage geht auf folg enden“ einfaten Punkt hinaus: Einverstanden find wir, daß, wenn das Bedürfniß des Verkehrs durch Ansprägung von Goldmünzen, die auf Reichsrehuung geschieht, so- weit befriedigt ist, daß das Reich niht mehr prägen zu lassen braucht, daß dann das Bedürfuiß nah geprägten Münzen befriedigt wird durch die Privatindustrie, welche sie prägen läßt auf deu Münzstätten des Reichs gegen die vom Bundesrathe festzustellende Prägegebühr.

Die Kosten, welche durch die Ausprägung veranlaßt werden, be- stchen theils in den unmittelbaren Kosten der Ausprägung, theils in den Kosten der Aufrechterhaltung der Vollwichtigkeit der ausgeprägten Münzen. Es handelt sich also einfah um die Frage, sollen bei der Ausprägung die vollen Kosten getragen werden von denjenigen, welche zu ihrem Vortheil die Ausprägung veranlassen, oder soll aus der Tasche des Steuerzahlers ein Zuschuß geleistet werden? Es fragt sich alfo, ob es nüßlich ist, aus der Tasche des Steuerzahlers einen Zu- schuß zu dem Zwecke zu leisten, daß erstens die cirkulirende Menge der geprägten Münzen vermehrt wird, und daß zweitens die Differcnz zwischen dem Preise des rohen Goldes und des geprägten Goldes eine geringere ist. Die künstliche Verminderung dieser Differenz führt, wie ich vorhin nahwics, zu nachtheiligen Konsequenzen in Betracht der Bewegungen des Geldmarktes; die Vermehrung der geprägten Umlaufsmittel auf Kosten des Steuerzahlers führt zu einer Neigung der Preise ununterbrohener zu steigen, als es foust ‘der Fall sein würde. Es liegt also durhaus fein öffentliches Interesse vor, auf die Steuerzahler Lasten zu laden, damit Private zu ihrem Vortheil- Ausprögungen- vornehmen lassen können; es liegt niht nur kein Vortheil vor, solche Lasten auf den Steuerzahler zu laden, fondern solche Politik führt sogar zu positivem Nachtheil. Daß Diejenigen, welche für ihre Rechnung ausprägen lassen, es im Inter- csse des Gemeinwohls- thun, ist ja richtig, sie befriedigen ein Bedürf- niß. Aber ein legitimes Bedürfniß ist uur ein solches, welches die Kosten seiner Befriedigung zu tragen vermag. Sobald man aus der Tasche der Steuerzahler etwas zuschießt, um die Kosten der Befrie- digung eines Bedürfnisses zu tragen, so ist das Bedürfniß als cin legitimes nicht anzuerkennen. 2-2! Ä i ESES

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Auf eine Entgegnung des Abg. Wolffson erwiderte der genannte Bundeskommissar : :

Der leßte Herr Redner hat am Sch{hluß seiner Deduktion nach- gewiesen, was er am Anfang leugnet; er sagte am Schluß, unsre Geldmünzen würden nicht nach dem Ausland gehen, weil sie das Recht haben, auf Reichskosten in ihrer Vollwichtigkeit erhalten zu werden, und im Eingange sciner Rede sagte er, der Mchrwerth der Münzen gegen das Rohmetall bestehe nur in den Kosten der Ausprägung, nicht darin, daß die Münzen auf Reichskosten vollwichtig erhalten werden. Eben die auf jeder einzelnen Goldmünze untrennbar ruhende Ver- pflichtung des" Reiches, dieselbe vollwichtig zu erhalten, giebt ihr einen Mehrwerth gegenüber dem Rohmetall, einen Mehrwerth, welcher die unmittelbaren Ausprägungskosten übersteigt, und diesen Mehrwerth soll der Steuerzahler demjenigen, der ausprägen läßt, nach dem An- trage des Herrn Abgeordneten für Hamburg schenken.

Zu Art. 13 nahm der Präsident Delbrück nah dem

Abg. Dernburg das Wort:

_ Meine Herren! Es ist \{on, wenn ih nicht irre, bei der ersten Lesung des vorliegenden Geseßentwurfs auf eine Art deutschen Grüuzdz rechts hingewiesen worden, nämlich darauf, daß Deutschland dek Schauplaß für den Umlauf aller Münzen der ganzen Welt ist. Für die Aufrechterhaltung dieses Grundrechts plaidiren die Abgeordneten für Crefeld und für Aalen. Jch gebe ja zu, es ist sehr gemüthlich, wenn man jede Münze, die einem in die Hand kommt, naß Um- ständen so vortheilhaft wie möglih wieder verwerthen fann. Day das in recht ausgedehntem Umfange auch gewerbsmäßig geschieht, hat der Herr Abgeordnete für Offenbach joeben angedeutet. Mit den niederländischen Gulden, welche bekanntlih etwas weniger werth find, als die süddeutschen, welche aber als gleith bedeutend mit den süd- deutschen in den Verkehr gebracht werden, geschieht das heute in sehr bedeutendem Umfange. Nun, meine Herren, ih gebe, wie ge- sagt, zu: es ist recht gemüthlich, wenn man bei diesem Zu- stande bleibt; die Frage ist nur, ob mit dieser Gemüthlich- keit die Durchführung des vou Ihnen im Jahre 1871 {on beschlossene und im vorliegeuden Geseßentwurcf noch weiter fortgebildeten Münz- systems sich verträgt und ‘diese Frage muß ih ganz unbedingt ver- neinen. Wenn wir uns dazu entschließen, mit niht geringen Opfern owohl an Geld als an lieb gewordenen Gewohnheiten ein neues

ünzsystem durchzuführen, so müssen wir uns auc entschließen, mit der lieb gewordenen Unsitte zu brechen, daß Deutschland der Tummelplaßz aller fremden Münzen ist. Das Verbot des Umlaufs fremder Münzen, die in dieser Weise zu uns eindringen können, ist, wie Sie sehèn, hier keineswegs absolut ausgesprochen. Es ist dem Bundesrath überlassen, den Umlauf einzelner fremder Münzen zu verbieten, und Sie werden das Zutrauen haben dürfen, daß der Bundesrath das Verbot inner- halb der Grenzen handhaben wird, die im Interesse der Aufrecht- erhaltung unseres Mänzsystems liegen. Wenn Sie aber überhaupt ein solches Verbot zulassen, dann müssen Sie nothwendig an die Uebertretung dieses Verbots auch eine Strafbestimmung knüpfen, denn

" sonst ist ein solches Ve: bot absolut wirkungslos.

__ Der Herr Abgeordnete für Crefeld hält die Strafe für zu hoc. Er wird aus der Bestimmung in der Vorlage gesehen haben, daß hier eben nur ein Maximum festgéseßt is und daß die Strafe auch ein Mark betragen kann. Daß die Strafe in Fällen, wie er sie unter- stellt, wenn sie dann überhaupt eintritt, nicht mehr betragen würde, das, glaube i, kann er unsern Gerichten mit Zutrauen überlassen.

Ich möchte mi hier aber auch entschieden: gegen den- Vorsczlag des Herrn Abgeordneten für Offenbach erklären, der die Strafbarkeit von der Gewerbsmäßigkeit des Jnumlaufseßens abhängig macht. Meine Herren! Das is ein ganz unfaßbarer Begriff; ih glaube auch, daÿ gerade der Mangel in der Fassung, den der Herr Abgeord- nete für Crefeld, wie ih anerkenne, nicht ohne Berechtigung gerügt hat, wonach_ bei Zuwiderhandlungen gegen ein gewissermaßen die Münzen treffendes Berbot die Person gestraft werden foll, daß gerade diese uiht ganz präcise Fassung eigentli den Gedanken {hon eingewickelt trägt, den der Herr Abgeordnete für Offenbach in seinem Amendement hat ausdrücken wollen. :

Wenn auf die Theilung bei der Abstimmung über Nr. 1 des Art. 13 Inpeicigen ist, so habe ich darüber nihts zu sagen; wenn aber die Theilung den Zweck habea joll, den ersten Saß der Nr. 1 des Art. 13 anzunehmen und den zweiten Saß, nämlich das Umlaufs- verbot, zu streichen, dann würde ich, wenn überhaupt etwas geändert werden joll, die Herren bitten, die Sache umzudrehen. Auf den ersten Sab in Nr. 1 ist in der That kein besonderer Werth zu legen; diese Bestimmung ist übernommen aus älteren Münzgeseben und hatte in diefen älteren Münzgeseßen namentlich den Zweck, den ew folcher Münzen zu bestimmen, die einmal in größeren Mengen vorhanden waren und bei denen man poli eilich fest]eßen wollte, in welchem L zu dem neuen Münzsystem fie gelten sollten; in manchen Ländern hat das in Bezug auf die Kronen- thaler, die Brabanterthaler und ähnliche gegolten. Dergleichen Ver- hältnisse kommen kaum noch vor, und wenn Sie etwas streichen wollen in Nr. 1, fo habe ih meinerseits nihts dagegen, wenn es die ersten Worte sind, aber ich wiederhole nochmals, ih bitte um Aufrechterhal-

tung der leßten Worte. äsident, Staats - Minister

Ueber §. 18 äußerte der Delbrü ck nah dem Abg. Dr. Völk:

, Meine Herren! Die verbündeten Regierungen würden das erste Alinea des vorliegenden Artikels, also die auf den Umlauf der Bank- uoten bezügliche Bestimmung, annehmen zu können glauben, voraus- gesebt, daß der im Artikel 18 festge]seßte Termin weiter hinausgescho- ben wird. Diese weitere Hinausrückung des Termins würde sich son rechtfertigen einfa als eine, wenn ich mi so ausdrücken soll, technische Nothwendigkeit, indem zu der Neu- herstellung des schr umfangreichen Banknotenumlaufs in Deutich- land mit Rückjicht auf die verhältnißmäßige Beschränkung

"gerade gut geheißen werden, namentli,

noten. beschäftigen und damit beauftragt werden können, der bier in Ausficht genommene Termin als zu kurz fich erweifen wird. Es spricht indes auch noch eine andere Rücksicht für eine Erstreckung dez Termins. Die verbündeten Regierungen haben niemals das Bedürf- eines allgemeinen Gesehes über das Bankwesen ver- kannt und sie verkennen nech weniger, daß durch- die Reu- gestaliung des Münzwesens alle die Gründe verstärkt werden, welhe für den baldigen Erlaß eines folchen Geseßes sprechen. Sie hoffen ein solches Geseß mit Jhrer Hülfe zu Stande bringen zu können und mit Rücksicht darauf au erscheint es rathsam, den hier festgeseßten Termin weiter hinauszurücken, um den Banken vor Aus- führung der durch das gegenwärtige Gefeß ihnen auferlegten Verpflich- tung, zugleih auch das Gesammtbild der Lage geben zu können, in welcher die Geseßzgebung sie bcingeu wird.

Dagegen fiud die verbündeten Regierungen der Ueberzeugung, daß das zweite, auf das Staatspaviergeld bezügliche Alinea von thnen nicht angenommen werden könne. Der Herr Abgeordnete für Immen- stadt hat betont, es müsse Rechtsgleichheit herrshen, man dürfe das Staatspapiergeld nicht anders behandeln wie die Banknoten, es müsse ein gleiches Ret für Alle sein.

Meine Herren! Die Rechtgleichheit , so weit sie hier überhaupt anzuerkennen ist, liegt in der Kaïtegorisirung, die der Artikel 18 selbst gegeben hat. Es würde vollkommen ritig sein, sich dagegen zu ver- wahren, daß das Korvorations-Papiergeld etwa ungünstiger behandelt wvürde, wie das Staatspapiergeld. Da ist in der That die Forde- rung der Rechtsgleichheit zutreffend. Es ist aber nicht zutréffend, die Sorderung der Rechtsgleichheit aufzustellen für das Staatspapiergeld auf der-einen und die Banénoten auf der anderen Seite, denn diese beiden Werthzeichen haben allerdings das gemein, daß sie Werthzeichen sind, weiter aber gar nichts. Die Banknoten werden ausgegeben von industriellen Instituten als Darlehen auf kurze Zeit, sie haben begrifflih die Be- stimmung, nah Ablauf der Periode, für welche sie als Darlehen ge- geben find, an die Bank zurück zu strömen, und wenn diese in der Theorie begründete Bestimmung mit der Praxis nicht du:-chweg über- einjtimmit, fo licgt das in der Ausdehuung, in der es in Deutschland geschieht, iu Verhältnissen, die man als normale nicht bezeichnen kaun. Das Staats-Papiergeld hat eben so wie das nur sehr ver- einzelt vorkommende Kommunal-Papiergeld einen ganz anderen Zweck. Es hat den Zweck, die Münze zu vertreten, es ist, wie der Herr Ab- geordnete für Offenbach ganz rihtig hervorgehobzn hat, ein Ausfluß des Münzregals und ist das Mittel, um eine unverzinslihe Staats- huld zu kontrahiren. Es steht also in rechtlicher Beziehung, in Be- zug auf fcinen Ursprung und seinen Zweck vollkommen auf einer an- deren Linie, als die Banknoten, und es ist deshalb die theoretische Forderung, beide gleihmäßig zu behandeln, nit begründet. j

Daraus würde nun feineswegs folgen, daß man Beides nit praktisch Hier im Geseße gleichmäßig behandeln könnte und ih gehe über auf die Gründe, die nach Ansicht der ver- bündeten Regierungen dies nicht gestatte. Jh habe dabei hervorzuheben, daß in Beziehung auf die thatsächliche Lage die Ver- hältnisse im Süden und im Norden Deutschlands nicht übereinstimmen. Im Norden Deutschlands ja vielleiht die etwas früher als im Süden eingeftetene Entwickelung des Bankwesens dahin gefühtt, im großen Ganzen das Staatspapiergeld nur in relativ niedrigen / auszugeben. Von dem Gesammtumlauf des Staatspapierg Norddeutschland, welcher sich, wenn man die in Preußennoch uml f jedo zur Einziehung?bestimmten Darlehuskassenscheinen unberüfsi läßt, auf etwas über 395 Mill. Thlr. beläuft, ijt in Appoiuts übex10 Thir. nur der ganz kleine Betrag von 900,000 Thlr. ausgegeben, daé Uebrige ist in Appoints von 10 Thlr. und darunter, und ein sehr heblicher Theil in Appoints von 1 und 5 Thalern. Jn Süddeutschland ist der Zustand umgekehrt. Jch bin leider nicht in der Lage/ so genau für Süddeutschland die Zahlen angeben zu können, wie /ih sie für Norddeutschland angeben konnte. És ist indessen gar #ine Frage, daß in Süddeutschland jedenfalls F des gesammten Pafiergeld-Um- laufs in Appoints von 50 Gulden besteht a'‘so/ in relativ hohen Appoints. Die Stellung zu der / vorliegenden Frage ist nun für die verbündeten Regierungen vorzugsbeise bedingt durh die Interessen des Verkehrs. Tür die finanziese Bedeutang würde cs am Ende nicht sehr entscheidend sein, ob may-die Höhe der Appoints etwas höher oder nicdriger bestimmt, dagegen für die Inter- essen des Veckehrs würde einc E P wie sie hi&ck getroffen ist, auch wenn man den Termin, dèr hier für das Staatsapiergeld vor- esehen ist, noch weiter erstrecken wollte, im höchsten Grade bedenklich ein. Wir. werden eine verhältnißmäßig lange Zeit b/auchen, um in den kleineren Münzen soweit in der Ausprägung vorgegangen zu sein, um die umlaufenden kleinen Appoints des Staatspaziergeldes erseßen zu können. Jch kann aber auch weiter gehen: ich din der Meinung, daß es an fih innerhalb verständig gezogener Grenzíin durchaus nit unrichtig ist, einen Papiergeldumlauf in kleinen Avpoints zu lassen. Durch den Umlauf des kleinen Papiergeldes wird ejne große Menge von Transaktionen erleichtert, die sih mit gemünztem Géde shwer ausführen lassen. J will nur an die zahllosen Geldsendunzen erinnern, welche mit der Post erfolgen; Sendungen, welche der Natur der Sache nach verzugsweise erfolgen in papierene Merthzeichen in Werthzeichen, zu welchen man die Banknoten auch in der künftigen Höhe von 100 Mark füglich verwenden kann, denen man aber, die Sumrze, die man zu verwenden hat, niht immer auf 100 Mark abschneiden, ein ferueres Papierwerthzeihen zulegen muß, wenn man nicht in schr große Unbeguemlichkeiten gétatben will. Es ift auch unver- fennbar, daß es für andere Seiten des Verkehrs von erheblih:m Nußen ist, in ih wiederhole mäßigen Grenzen gehaltenem Umlaufe fleine Apponits zu haben. Nun, meine Herren, wenn die verbün- deten Regierungen aus diesen \Hründen das zweite Alinea nicht an- nehmen zu können glauben, so verkennen fie darum keineswegs, daß es eine Nothwendigkeit ist, die Regelung der Papiergeldfrage in die Hand zu nchinen. Es finden darüber unfer ihnen Verhandlungen statt, Verhandlungen, die mit dem ganzen Ernste und dem ganzen guten Willen geführt werden, welcher zur Lösung dieser ungemein wich- tigen Frage Erfordertid ist. Wenn ih diesen Wortex noch einige Be- merkungen hinzufüge, jo geschieht das wesentlich mit Rückficht auf die Ausführungen, mit welchen der Herr Abgeordnete für Dresden scine Anträge eingeleitet hat. Er hat, um zu motiviren, wie sehr er selbst wünschen müß, die Papiergeldfrage geregelt zu sehen, einen Angriff gegen die Reichsregierung erhoben, weil fie, indem fie bei der Reichs- Hauptkassa die Einnahme des sächsishen Papjergeldes ablehnt, die sächsishen Steuerzahler, in die Nothweudigkeit bringt, mit einem ge- wissen Coursverlust preußishe Banknoten sich anzushaffen. Meine Herren! Die Sache liegt folgendermaßen: /Die Reichs-Hauptkassa kann nur Geld annehinen, welches sie wiedér ausgeben kann. Ein Coursverlust ihrerseits würde, glanbe ih, vom Rechnungshofe und ih möchte doch auch beinahe meinen, auch von diesem Hause nicht

wenn, wie im vorlie- genden Falle dem von der Reichskassa zu üÜbernehmenden Goursverlust der Jiusengeim _gegenübersteht, den die sächsischen Steuerzahler dadur haben, daß in Sachsen 12 Millionen Thaler in Staatspapieren ausgegeven find, also zu 41 Prozent eine halbe Million Thaler von den sächsischen Sleuertern an Zinsen erspart wird. Diese Ersparniß, wie ih glaube, die Coursver1uste, die bei der Erwerbung der Zahlungsmittel für die preußische Bank zu tragen sind, vollftändig ausgeglichen. Und jedenfalls möchte ich in dem Ge- winn, den die jacsischen Steuecrzahler darin haben und den i diesen Steuerzahlern gar niht mißgönne, wenigstens keine Verpflichtung für die Neichskasse erkennen, ihrerseits bei der Umwechselung der sächsischen Kassenanweisungen, welche sie im größten Theile des Bundesgebietes nicht wieder auézeben kann, Verlujie zu übernehmen.

Nach dem Abg. Sonnemann erklärte der Finanz-Minister Camphausen:

Meine Herren! Ich glaube, daß wir mit diesem Artikel zu dem wichtigsten Punkte der Regulirung unseres Münzwesens vorgedrungen sind. Wenn in der Vorlage der verbündcten Regierungen eine beson- dere Bestimmnng über die Höhe der Banknoten nicht enthalten war, jo lag der Grund nicht darin, daß man diesen Gegenstand überseßen hätte,

derjenigen Anstalten, welhe sich mit der Verfertigung solcher Bank-son dern der Grund 1ag darin, daß so wie so dem Reichstage noh ein

Tonnten auf ihr Territorium. Daß aljo alle Banken, die ih einge-

„Meine Herren! Sie werden wobl ziemli

Gesetzentwurf vorgelegt werden muß über die Fortdaucr des im Jahre 1870 beschlossenen Provisoriums wegen der Banken, und daß bei dieser Gelegenheit sehr wohl die Bestimmung über die Höhe der Appoints etroffen werden konnte. Jch kann weitec gehen, meine Herren, i ann Jhnen mittheilen, daß der preußische Finanz-Minifter {hon vor Monaten den Autrog gestellt hat, die Höhe der Appoints auf 100 Mark u normiren und daß er mit großer Befriediguug bei der Verhandlung im Bundesrath wahrgenommen hat, daß die Fixirung der Appoints auf diese Höhe keinen Schwierigkeiten begegnet. Wäre das der Fall, wären Schwie- rigkeiten geltend zu machen, so würde ich durchaus niht empfehlen, mit starrer Strenge an diesem Maßstab festznhalten. Es giebt in diesen Bankfragen keine unabweislichen Geseße, und wern bei der Er- örterung der Verhältnisse, wie sie in den verschiedenen Bundesstaaten stattfinden, gewichtige, zutreffende Gründe geltend zu machen “wären, die Höhe der Notenappoints vielleicht etwas niedriger zu greifen, so würde man gewiß von allen Seiten in bundesfreundliher Weise sich Über eine solche Frage zu verständigen suchen. Mir liegen natürlich die Verhältnisse am nächsten, die wir in Preußen haben, und nach diesen Verhältnissen bin ih allerdings der Ansicht, daß die Wahl der Appoints auf 100 Mark die richtigste ist.

Wenn wir uns nun die Frage vorlegen, meine Herren, wie stehen wir den Banken überhaupt gegenüber in dieser Angelegenheit, so meine ich, thun wir zunächst gut, wenn wir auf die Rechtéfrage einen Blick werfen wollen, uns zu vergegenwärtigen, daß die Konzessionen, welche die verschiedenen Landesherren ertheilt haben, fih doch nur beziehen

richtet haben, um ihre Noten weit über das Territorium ihres Lan- desherrn, möge es groß oder Élsein sein, hinaus zu verbreiten, sich nicht innerhalb der Rechte bewegen, dic ihnen durch die Konzession ertheilt waren. Dann, meine Herren, bin ich der Ansicht, wenn das Deutsche Reich zur Ordnung seines Münzwesens für gut findet, von der Silber- währung, auf welche alle Banken, die wir bis jeßt in Deutschland haben, basirt find, überzugehen zur Goldwährung, dann wird doc die Frage entstehen, ob das Reich zulassen will, daß die auf Silberwäh- rung ausgestellten Noten ohne Weiteres und in beliebigen Appoints auf die Goldwährung übertragen werden, und ich möchte meinerseits glauben, daß nicht in wohlerwerbene Rechte eingegriffen wird, wenn in dieser Beziehung eine Bestimmung getroffen wird.

Meine Herren! Wichtiger noch als die Frage der Bankn.ten ist die Frage der Regulirung des Papiergeldes. JIch theile die Ansicht, daß es in hohem Grade wünschenswerth ist, zwischen den verbündeten Regierungen einerseits und dem Reichstage andererseits eine Verständigung über diese Frage herbeizuführen. Der erste Herr Reduer, der heute in dieser Debatte das Wort ergriff, sprach mit einem gewissen Mißton gegen Preußen. Sie sehen, meine Herren, ih habe mich nit beeilt, darauf zu antworten, aber da ih gegenwärtig zum Wort gelangt bin, so dürfte es doch vielleicht für die Hohe Ver- jammlung nicht ohne Juteresse sein, sich auf einen kurzen Augenblick zu vergegenwärtigen, wie Preußen und wie dasjenige Land, dem der geehrte Redner angehört, fsich zu dieser Z Mle ai eale gestllt hat.

Alle-wissen, daß in Preu- ßen die Regierung stets darauf Bedacht ‘cenommen hat, das Verfüh- rerische, was darin liegt, eine unverzinsliche Staatsschuld aufzunehmen, zu bekämpfen. Vielleicht weiß nur ein Theil von Ihnen, daß Preußen ium Jahre 1856 bei einem bs mäßigen Papiergeldumlauf sich ent- {lossen hat, 15 Millionen dieses Papiergeldes einzuziehen und eine 43% verzinsliche Anleihe auszugeben, eine Anleihe, mit deren Verzin- sung wir uns in diejem Augenblicke ebenso wie früher noch zu befassen haben; ein Theil davon ist auf die Preußische Bank über- nommen worden und dadurch nur mittelbar und nihcht im vollen Betrage auf die preußishe Staatskasse, ein anderer Theil ist . un- mittelbar auf die preußische Staatskafse übernommen worden Und wird noch heute von uns bezahlt. Meine Herren! Durch dieses Ver- fahren ist es gekommen, daß in dem größten Staate des Deutschen Reichs der Papiergeldumlauf pro Kopf noch nicht die Höhe eines

——————, Oefentliher

Inseraten-Erxvedition des Deutschen Reihs-Anzeigers z und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: E Berlin, Wilhelm-Straße Nr. 32, L

SGDHandels- Negister.

Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. E In unser Gesellschaftsregistec, woselbst unter Nr. 3670 die hie- sige Aktiengesellschaft in Firma: l Deutsche Aliiengesellschaft für Bergbau, Eisen- und Stahl- Industrie

vermerkt steht, ist eingetragen: S Der Kaufmann Heinrih Bever zu Schwelm ist zum Vor- standsmitgliede erwählt worden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Abraham & Co. am 1. April 1873 begründeten Handelsgesel|schaft, (jebiges Geschäftslokal: Leixziger Straßze 66) sind die Kaufleute: 1) Perenz Leiser Abraham, 2) Emil Abraham, A E E i ' Dies i}t in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4443 eingetragen worden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Hirschfeld & Goldschmidt am 1. Mai 1873 begründeten Handelsgesellschaft (jeßiges Geschäftslokal: Mittelstraße 63) sind die Kaufleute: A 1) Ibig Isidor Hirschfeld, 2) Edmund Goldschmidt, beide hier. l Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4444 eingetragen Worden.

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 7280 die hiefige

Handlung in Firma: f __ Blumenreih & Meyer vermerkt steht, ist eingetragen: i; L Das Da ac ge ist mit dem Firmenrechte durch Ver- trag au 1) den Kaufmann Saliy Arnheim, 2) den Kaufmann Hermann Hirschberg, 3) den Kaufmaun Max Behrens, . säâmmtlich zu Berlin, Z übergegangen. Die Firma ist nach Nr. 4445 des Gesell- schaftsregisters Übertragen. E .- Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Blumeureih & Meyer 4 am 1. Mai 1873 begründeten Handelsgesellschaft sind die Kaufleute: 1) Sally Arnheim ) i 2) Hermann Hirschberg, 3) Max Behrens, sämmtlich Hier. A s ist in unser Gesells@aftsregister unter Nr. 4445 eingetragen Worden.

Stedlbriefe und Untersuungs-Sachen. Handels-Rezister. 6 Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. d.rgl. 7. 4. Verkäufé, Verpachtungen, Submissionen 2c. 8

Thalers erreiht, daß er eingeengt is auf diz Summe von # Thaler. Meine Herren, während wir so procédirt haben, ist in unserm Nach- barlande der Papiergeldumlauf sehr wesenilich vor und nach gesteigert worden, er hat die Höhe von 12 Millionen Thaler, er erreicht pro Kopf 43 bis 5 Thaler und beträgt se{smal soviel pro Kopf der Be- völkerung als wie er in Preußen ausmacht. Nun, meine Herren, ich möchte kein Wort sagen, was auf diese Einrichtung den leisesten Schatten wirft, ih bin lebhaft davon überzeugt, daß gerade im Ks- nigreih Sacysen die Interessen des Verkehrs eine größere Verwendung von Papiergeld wünschenswerth gemaht habon mögen, als wie das in anderen Theilen des Deutscen Reiches der Fall war; aber, meine Herren, das werden wir uns doch nicht dürfen nehmen saffen, daß wir daran erinnern dürfen, mit welchem Glei{hmuth Preußen es ertragen hat,- daß der Norddeutsche Bund ein provisorisches Nothgeseß erließ, wonach allen Staaten untersagt wurde, weiteres Papiergeld auszugeben. Ju Bezug auf dicsen Punkt fand in gewissem Sinne eine Gleichstellung statt, aber, meine Herren, eine Gleich- faktishen Zustand fortbestchen ließ, die einer Reihe von Staaten ein außerordentlihes Privilegium gewährte, und welche andere Staaten in die Unmög- lichkeit verseste, ihnen ‘auf diesem Wege uahzueilen. Ich wiederhole, meine Herren, ih Leflage mich darüber nicht, ich würde an Stelle des Norddeutschen Reichstages eine ähnlihe Bestimmung getroffen haben, vielleicht habe ich selbst dazu mitgewirkt, ih w-iß es in diesem Augenblicke nicht, aber mir scheint doch Eines evident zu sein, daß ein solcher Zustand nicht für immer aufrecht erhalten wer- den kann, daß ein folcher Zustand doch nur als ein Provisorium ange- sehen werden, kann, das einer definitivzen Regulirung bedarf. Nun, meine Herren, wenn wir zu der definitiven Regulirung übergehen, dann kann nach meiner Ueberzeugug diese Regulirung nur darin Geteken, daß wir fämmtliches Staatenpapiergeld kassiren und daß wir ein Reichs- papiergeld kreiren. Der Umfang dieses Reich8papiergeldes wird vielleicht bemessen werden können nach- dem Maßstabe der Bevölkerung. Es lassen sich verschiedene Wege - denken, wie man diese Frage ordnen, wie man fie behandeln könne, ich werde wich darüber in diesem Augenblick nicht auslassen, ih würde glauben, den Verhandlungen, von denen der Herr Prä- sident des Reichskanzler-Amtes versichert at, daß fie s{weben, irgend ein Hinderniß in den Weg legen zu fönuen, weun ih in dieser Hin- siht irgend eine unvorsihtige Reuüßerung machen wollte. Nur das, meine Herren, möchte ih doch geltend machen, wenn die Par- tifularstaaten in Deutschland jemals einen Moment gehabt haben, wo sie mit verhältnißmäßiger Leichtigkeit über alle Schwierigkeiten hinwegkommen Eönnen, - dann ist es der Moment, wo nächstens unter Ihrer Mitwirkung bestimmt werden foll, wie die Kontributionsüber- schüsse den einzelnen Staaten zufließen, und daß sie ihnen zu- fließen, und wo es gar nicht - ausgeschlossen wäre, cine solche Bestimmung an die Bedingung zu knüpfen,

stellung, welche - den

daßin den Staaten unverzinélihes Papiergeld bis zu einer gewissen Höhe eingelöst werden muß. Jch möchte also glauben, daß der Moment für die Ordnung diefer Frage ein besonders günstiger ijt. Ih möchte Ihnen. deshalb nicht empfehlen, den Art. 18 in seinen beiden Alinea unverändert anzunehmen. Nach meiner Auffassung is das zweite Alinea für die verbündeten Regierungen nit annehmbar. Wenn Sie es blos in dem Sinne annehmen, um einen Druck auszuüben, so würde das eine Prozedur sein, die ih wenigstens nicht empfehlen könnte. Meiner Ansicht nach würden wir nämlich nicht wohlthun, auf das Reichs- papiergeld gänzlich zu verzichten. Jh bin der Auffassung, die der Herr Abgeordnete Dr. Völk vertreten hat, daß zwischen Banknoten und Papiergeld kein- Unterschied sei, diametral entgegengeseßt. Ich bin der Ansicht, daß kein Stück Papiergeld existiren darf, welches nicht über einen niedereren Betrag lautete, als unsere Banknoten. Jch bin der Anficht, daß ein ganz dur{greifender Unterschied zwischen Banknoten und Papiergeld gemacht werden muß. Meine Herren, mein verehrter Nachbar hat vorhin mit voller Klarheit auf den Unterschied, der zwischen beiden Geldzeichen besteht, hingewiesen. Das Papiergeld, meine Herren, F

hat die Berechtigung seiner Existenz meines Erachtens

1 von vfentlichen Papieren.

andel. Verschiedene Bekanntma@ungen. . Literarische Anzeigen

f L, Mode vermerkt cht, ist eingetragen : E N “Dee Kaufmann Heinrich Lubszynsfki ift in das Handels- geschäft des Kaufmanns Louis Mode als Handelsgefell- hafter eingetreten und die nunmehr unter der Firma L. Mode & Co. bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 4446 des Gesellschaftsregisters eingetragen. i Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma : -L. Mode &Co_ am 1. April 1873 begründeten Handelsgesellschaft find: 1) Heinrich Lubszynëfki, 2) Louis Mode, a Le M R Dies ist in unser Gesellschaftsregister tragen worden.

In unser Firmenregister ist Nr. 7395 die Firma: Iulius Lazarus : und als deren Inhaber der Kaufmann Julius Lazarus hier (jeßiges Geschäftslokal: Papenstraße 14) eingetragen worden.

unscr Firmenregister ist Nr. 7396 die Firma: Ae G G. A. Sihmidt

unter Nr. 4446 einge-

Schmidt hier, 9 5 (jeßiges Geschäftslokal: Niederwallstraße 22)

eingetragen worden.

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 7397 die Firma: Robert Ziemck und als deren Jnhaber

Ziemek hier ; (jeßiges Geschäftslokal: Behrenstraße 35) cingetragen woxden.

r E

Die hiesige Handelsgesellshaft in Firma: M Ernst Dobler & Gebr.

mann Friedrich z Þ ; in unser Prokurenregister unter Nr. 2507 eingetragen worden.

Georg Zwilgmeyer für die hiesige Aktiengesellschaft in Firma s is Deutsche Bart

ertheilte Prokura vermerkt gb ijt eingetragen: Der Prokurist

Siellvertreter die Firma zu zeichnen berechtigt. Gelöscht ist: _ ) Profurenregister Nr. 2179

Berlin, den 6. Mai ; du Königliches Stadtgericht.

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 6256 die hiesige Handlung in Firma:

Abtheilung für Civilsachen,

trage fi dieses wohlfeileren Cirtulationëmittels zu bedienen, thunlich ist, indem man sich dieses wohlfeilen Cirkulationsmittels bc- dient, wenn das Reich für 40 in der Cirkulation hat, und wenn diese Cirkulation \o geordnet ist, daß sie Schaden nicht zufügen kann, das eine jährliche Ersparung bet einem Zinsfuß von 5% von 2 Millionen, von 4% von 1,600,000 Thaler gewinnt, auf welche Verzicht zu leisten, es meines Erachtens an Gründen fehlt und auf die Verzicht zu leisten, sogar mit wesentlichen Erschwernissen verknüpft wäre. Meine Herren, wir fönnen Geseze machen, wie wir wollen; die Sitten und Gewohn- beiten ändern wir niht mit einem Schlage. ein kleines Papiergeld mehr gewöhnt als billig; ich bin fehr dafür, daß es von dieser Gewohnheit mehr und mehr zurückgebracht werde, aber, meine Herren, es hat sich daran gewöhnt und es würde, glaube ih, keine ritige Politik sein, ihm das Ovfer zuzumuthen, dieser Ge- währung vollständig zu entsagen, auf die Erleihterungen des Verkehrs, die durch den Gebrauch von fleinem Papiergeld zu erlangen find, voll- ständig zu verzihten und dabei diese Verzichtleistung noch mit einem in der leßten Injtanz dech die Steuerpflichtigen treffenden Opfer von ¿wei Millionen zu erkaufen. durchdrungen, daß wir das Papiergeld nicht vollständig aufgeben sollten, ich bin aber eben fo [ebhaft davon durchdrungen, daß wir das Pa- piergeld nur für diejenigen Zahlungen schaffen, die nimmer wieder- kehren, die dem kleineren Verkehr angehören, die es ermöglichen, auch

Annabme des halte mit einer

recht eigentlich Punkte sind, übcr die sich_ werd verständigen haben, wo genau darzulegen ist, wie die Verhältnisse für die einzelnen Institute, die durch die Maßregel getroffen werden, fich

Verloesung, Amortisation, Zinszahlung u. #. w.

. Industri:lie Etablissements, Fabriken und Groß-

und als deren Inhaber der Kaufmaun Gustav Adolph Franz

der Kaufmann August Johann Robert

[l sregister Nr. 4156) hat für ihr Handelsgeschäft dem Kauf- a Sf L Sia E Profant ertheilt und ist dieselbe

In unser N eoilee woselbst unter Nr. 2492 die dem

aufmann Georg Zwilgmeyer ist- nur in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitgliede oder dessen

die Kollektivprokura des Max Goldstein und des Carl

hauptsächlich darin, daß es thunlich ist, bis zu einem gewissen Bes daß es

also beispiesweise genommen,

an Kosten zu ersparen; da Swe 4 haler unverzinéliches Papiergeld

illionen

Reich bei dieser Einrichtung

Deutschland hat \fih an

Ich bin daher auf das Lebhafteste davon

in diejen kleineren Verkehr bei Versendungen dur die Poft u. \. w. sih eine Erleichterung zu verschaffen. E auf meinen Notizenzettel und glaube, daß ih so ziemlich alles das- jznige berührt habe, wozn mir die heutige Disfkujsion Anlaß gegeben

Nvn, meine Herreo, ich blie

hat; ich mschte mich dahin resumiren, daß ich meinestheils die ersten Alinea des Artikel 18 für unbedenklich Verlängerung des Termins. In Bezug hierauf möchte ich jedoch noch ein Wort hinzufügen. Meine Herren!

In Ihrem Beschluß und auch in dem Vorschlage, den die verbündeten Regierungen Jhrem Beschlusse gegenüber angedeutet haben, nämlich in der Verlängerung des Termins, da würde ih glauben, daß wir das Wörtchen: „spätestens“ nicht übersehen dürftcn, und ih würde der An-

sicht sein, daß nah Maßgabe dieses Beschlusses Nichts den Bundes-

rath hindern würde, mit der Einzichung der kleineren Banknoten bald vorzugehen. Jch halte nämlich für die richtige Prozedur, die hier ein- zushlagen ist, daß möglichst bald die Éleinercen Banknoten aus der Welt geschafft werden. Man hat si hier in diesem Hause sebr viel unterhalten über die Nothwendigkeit, möglichst rasch das Silber-

geld einzuziehen. Jh halte für unendliß wichtiger, daß wir mit der Einziehung der kleineren Banknoten vorgehen, und ih bin

der Ansicht, daß sich das successive und staffelweise herbeiführen lassen

wird. Ih wiederhole in dieser Bezi-hung, meine Herren, daß das ja die Regierungen werden zu

gestalten werden, wo zur Erörterung gezogen werdea kann, inwieweit

temporäre Ausnahmen zuzulassen find, inw“eweit temporäre Billigkeits- S d 2

gründe anzucrkennen find, und wo es in der That eine mißliche Sache wäre, wenn die Hohe Versammlung ledigliß vom hohen Olymp herab die Frage ohne Weiteres durch einen Machtspruch löfen wollte. Endlich, meine Herren, werde ich Ihnen nur rathen können, d zweite Alinea abzulehnen, es sei denn, daß Sie fih mit dem Gedan-

3 as

Ten vertraut machen wollen, daß das Münzgeseß eine Zeit lang noch

unausgeführt bleibt. Was die preußische Regierung betrifft, so würde allerdings, wie ich glaube, eine Schwierigkeit nicht bestehen, auch noch in dieser Session den Wünschen des Hohen Hauses wegen Regelung der Papiergeldfrage entgegen zu kommen, ih bin aber nit in der Lage, eine gleiche Versicherung für die übrigen Staaten abzugeben und ich möchte davon abrathen, Allen gegenüber ein Zwangêmittel anwen- den zu wollen.

e. ch9 L eimn Nu 4 EV Î g + Inserate nimmt an dieautorifirte Annoncen-Erpedifion von

Iudolf Mosse in Lerlin, Leipzig, Zamburg, Frank- furt a. M., Breslan, Halle, Prag, Wien, Mönchen, Nüruberg, Straßburg, Zürich und Stutigart.

2s 5

Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

[1333] Proelam,

Am 30. Juli 1868 ist in Montevideo die Ehefrau Louise Kiesgen,

geb. Horns, verstorben und ift deren Nahlaß im Betrage von circa

1800 Thlr. zur Vertheilung unter ihre Erben Hierher zum gerichtlichen

Deposito abgeliefert. Als Erbe der ohne Descedenz Verstorbenen

kommt außer den bekannten Hiefigen nächsten Blutsverwandten event.

deren Ehemann, der Kaufmann N. Kiesgen, in Betracht, dessen Auf-

enthalt nicht hat ermittelt werden können.

Derselbe ist von einer im Jahre 1866 nach Deutschland unter- nommenen Geschäftsreise, nah Montevideo nicht zurückgetehrt und ist anzunchmen, daß er- auf der Heimreise verunglückt sein wird.

fes leßter Aufenthalt ist Frankfurt a. M. im Mai 1866 nach-

ewiesen. -

Y Es ergeht nun an den gedachten Kaufmann N. Kiesgen, welcher aus Polen gebürtig sein foll, évent. dessen Erben die Aufforderung, fich binnen 12 Wochen vom Datum der leßten Bekanntmachung diess Proklams, hierselbst zur Wahrnehmung seiner Gerechtsame zu melden, widrigenfalls der Nachlaß der Louise Kieêgen, geb. Horns, an die hie- figen legitimirten Erben ausgekehrt werden wird.

Kiel, den 5. April 1873. j

Königliches Amtgeriht. Abtheilung III,

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

[1328] Bekanntmachung.

Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß die, durch Beschluß unserer Generalversammlung vom 5. dies. Mts. auf 95 %, d. 1. Thlr. 11. 19 Sgr. 1 Pf. pro vollg ezahlte Aktie festgestellte Divi- dende für das Jahr 1872 bereits vom 15. Mai dicjes Jahres a b gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. eins (auf lila E unde gedruckt) an den nachstehend genannten Zahlstellen unserer Bank: i j

in Berlin bei der Berliner Handels-Gesellschaft, Breslau bei dem Schlesischen Bankverein, bei den Herren Ruffer & Co., a ö bei Herrn Moriß Schlefinger, Tauenzienplaßz 12, « Bonn bei Herrn Jonas Cahn, Coburg bei den Herren Schraidt & Hoffmann, Dessau bei Herrn J. H. Cohn, Z e Dresden beî den are George Meusel & Co., Erfurt bei Herrn Adolph Stürcke, i; ' gros a. M. bei der Deutschen Vereinsbank, Damburg bei der Norddeutschen Bank, s E bei der Provinzial-Wechslerbank, j Königsberg i. Pr. bei den Herren J. Simon Wwe. & Söhne, Leipzig bei den Herren Hammer & Schmidt, : Magdeburg bei den Herren Dingel & Co., á Ges bei der Ostdeutschen Bank, Gotha bei unserer Haupt-Kasse

Friedrich Gustav Pau! ch für die Firma Arnthal & Müller.

zur Auszahlung gelangt. rei G Die zu einem kleinen Kheile noch eourfirenden Dividenden- Tcheine Nr. vier (auf hellblauem Grunde gedruckt) 0 uuseren seit Dezembex vor. Jahres zum Umtgufsch bestimmten Zu

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