1873 / 114 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 May 1873 18:00:01 GMT) scan diff

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Landtags: Angelegeuheiten. Berliv., 14. Mai. In der gestrigen Sipung des Hauses der Abgtordneten erklärte der Finanz-Minister Tamphaufen in der Diskussion über den Gesehentwurf, betreffend die Bethei- ligung der Staatsbeamten bei der Verwaltung von Erwerbsge- sellsch-aften, zu §. 3: / E ' Meine Herren! -Erlaubey Sie, daß ih Ihre Aufmerksamkeit einen Augenblick in Anspruch nehme, um ein Mißverständniß aufzu- Élô ren, in dem vielleicht ‘cin Theil der Versammlung sich befindet, od er bei der neulichen Berathung sih befunden hat. Jch spreche über d‘1s Amendement, was als Alinea 2 jeßt in den §. 3 aufgenommen ck vorden ist. Die Intention des Geseßes, wie es von der Regierung * vorgelegt war, ging dahin, daß im Allgemeinen zu einer Be- theiligung an der Verwaltung von auf Erwerb gerichteten Gesellschaften, fie möge mit einer Remuneration verbunden sein oder nicht, die Genehmigung der Staatsbehörde, des betreffenden Ressort- chefs nothwendig si. Es sollte ferner der Grundsaß festgestellt wer- den, daß von jeßt ab eine Genehmigung zu einer solchen Mitglied- schaft, mit welcher eine Remuneration verbunden ist, niht mehr er- theilt werden sollte; in Bezug aber auf diejenigen Beamten, welche früher bereits eine Genehmigung erhalten hatten, und zwar nicht blos zur Betheiligung an der Mitgliedschaft im Verwaltungsrath, jondern auch zur Betheiligung an der damit verbundenen Remuneration, sollte diese Genchmigung als S angenommen werden, ohne daß der Beamlie jeßt nöthig gehabt hätte, aufs Neue eine Genehmigung nachzusuchen. Es war blos im §. 3 gesagt: auch diese Genehmigung wird im Allgemeinen als widerruflich angeschen, so daß, wenn beson- dere Uebelstände E aus der Fortbenußung der den Beamten ertheilten Autorisation ergeben hätten, es der Staatsregierung freigeftanden ha- ben würde, zu sagen: jeßt ziehen wir die Genehmigung zurück. Wir Haben also denjenigen Mtinben gegenüber, die bereits jevt im Besiße einer Genehmigung zur Bekleidung eines remunerirten Nebenamtes in den in Rede stehenden Verwaltungen find, nachsichtiger sein wollen, als das Amendement es beabsichtigt, und doch kam es mir neulich bei Rücksprache mit den Herren, die das Amendement stellten, so vor, als hätten sie dasselbe im Interesse der Beamten einbringen, und durch daffelbe einen Termin stellen wollen, bis zu welchem die Beamten doch wenig- stens noch in der bisherigen Stellung verbleiben könnten. JIch muß also darauf aufmerksam machen, daß Sie durch dieses Amendement, wenn Sie es annchmen, die Beamten S stellen, als die. Regie- rung es beabsichtigte. Jch möchte zur Erwägung anheimgeben, ob das wirklich die Absicht der Antragsteller oder derjenigen Herren, welche dafür gestimmt haben, gewesen ist. Die Regierung ist der Meinung, daß es für Beamte, welche bereits seit einer Reihe von Jahren im Befiße einer mit Genehmigung der Regierung eingenommenen Stellung find und die mög\icherweise ihre ganzen wirthschaftlichen Verhältnisse danach eingerichtet haben, sehr hart sein würde, wenn jeßt plößlih auch für fie ein Verbot eiuträte, welches für En keine Härte ien fann, die erst jeßt in die Lage kommen, ein ihnen gemachtes Anerbieten an- zunehmen oder abzulehnen. Es ist im §. 1 im zweiten Alinea aus- drücklih gesagt: „Die Genehmigung is fortan zu versagen." Auf dieses „fortan“ kommt es bei der Auslegung des Sinnes des Gesetzes an; ih stelle Jhnen anheim, aus diesem Gesichtspunkt die Frage noch einmal zu erwägen. Was das zweite Amendement des Herrn Abgeordneten Wahler etrifft, so hat zwar die Regierung Beamte, die auf Wartegeld stehen, nicht ausnehmen wollen, hat aber kein besonderes Interesse daran, dem Amendement entgegenzutreten, namentlich, wein die Fassung ge- wählt wird, welche der Herr Abgeorduete Lasker vorgeschlagen hat.

Nach dem Abgeordneten Lasker nahm der Finanz-Minister noch einmal das Wort: :

Meine Herren! Ich glaube, daß der Gegensaß nicht ganz richtig ist, den der geehrte Herr Vorredner angeführt hat. Fch trete ihm meinerseits vollständig darin bei, daß nach den Erläuterungen, die auf verschiedenen Seiten des Hauses stattgefunden haben, fein Zweifel darüber obwalten kann, daß nah dem Gescßentwurf unter Hinzufügung des Amendements Fritsch die Genehmigung, die bisher manchen Beamten ertheilt war, mit dem 1. Januar 1874 ihr Ende finden muß. Die Auffassung der Regierung unterscheidet sich nun von der Auffaffung, die in dem eben ausgesprochenen Saße ihre Vertretung findet, darin, daß die Regierung es für billig erahtet hat, in Fällen, wo eine Genehmigung früher er- theilt worden ist und wo nah ihrer pflihtmäßigen Ueberzeugung Uebelstände und Jukonvenienzen aus der Wahrnehmung einer solchen Nebenbeschäftigung sich erfahrungsmäßig nicht ergeben haben, fene früher ertheilte Genehmigung zur Zeit noch in Kraft bleibt mit dem Vorbehalte, daß in demselben Augenblicke, wo Uebelstände si er- geben, diese Genehmigung zurückgenommen werden kann. Das Ver- g ist entfernt nicht so aufzufassen, als wenn es sihch da- bei stes um Fälle handelte, wo der Beamte gleichsam nicht eine ausfkömmliche Besoldung gehabt habe und er darauf ange- wiesen gewesen sei, durch cine Nebenbe)chäftigung sich den nothwendi- gen Ersaß zu \{chafffen. Nein, meine Herren, es-liegen sehr viel Fälle vor, wo cin völlig auskêmmlich betoldeter Beamter eine solche mit Remuneration verbundene Nebenbeschäftigung gehabt und sie geführt hat, ohne n irgend welche Uebelstände hervorgetreten sind. Da fragt es fih nun, foll mit einem strengen Ausspruche gesagt sein: wir wollen den jeßt aufgestellten Grundsaß zwar noch für das zweite Semester 1873 unbeachtet lassen, wir wollen ihn aber vom 1. Januar 1874 an streng durchgeführt wissen?

__ Die Regierung wird si.b_natürlich dem Ausspruche des Hauses in dieser Beziehung zu fügen haben, sie hat blos ihrerseits geglaubt, gegen manche Beamte ait größerer Billigkeit vorgehen zu sollen.

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Die Borlegung des Geseßentwurfs, betr. die Ver- wendung der Cn Grund des Reichsgeseß es vom 8. Iuli 1872 aus den Kontributions-Uebershüssen ¿ur Ueberweisung an Preußen gelangenden Geld- mittel leitete der Finanz-Minister wie folgt ein:

Meine Herren! Auf Grund einer Allerhöchsten Ermächtigung vom heutigen Tage erlaube ich mir noch den R! eines Ge]}éßes ein- zubringen, ‘betreFend die auf Grund des Reich8geseßes vom §8. Juni 1872 zur Ueberweisung an Preußen gelangenden Geldmittel. Bis zum heutigen Tage - hat cine Mittheilung darüber, welhe Summe aus den Ueberschüssen der Kontributionsgelder “an den Norddeutschen Bund und insbesondere an den Partikularstaat Preußen fallen wird, nicht erfolgen können, es {eint mir aber, daß der Reichstag während der gegenwärtigen Session e witd in die Lage gebracht werden müssen, über diese Frage Beschluß zu fassen. Ich halte es nun für nöthig, daß. die preußishe Regierung in die Lage gebracht wird, in dem eventuellen Fall, daß ihr vor S des nächsten Land- tages bedeutende Geldmittel überwiesen werden möchten , über diese Geldmittel eine den Interessen des Landes entsprechende Disposition treffen zu können. : - s

Der Ge egen, dessen shleunige Berathung ih Jhuen nicht erst zu empfehlen brauche, verlangt nun die Ermächtigung, von den ¿7% Sculdanleihen , die bei der Konsolidations-Maßregel sih nicht betheiligt haben, sämmtlihe mit Ausnahme einex einzigen Anleihe tilgen zu dürfen. Die ausgenommene einzige Anleihe ist die vom Jahre 1856, über die ein Vertragsverhältniß mit der Preußischen Bank besteht, was nicht sofort hat modifizirt werden können, indem dazu ein Beschluß der Generalversammlung der Bankeigner erforderlich sein wird, der jet nicht wird ins Auge gefaßt werden können. Die Summe der Anleihen, die auf diese Weise würde getilgt werden können, beläuft sich auf 20,284,100 Thlr. Ferner begehrt die Regierung von Ihnen die Ermächtigung, für diejenigen Eisen- bahn-Anlagen, für welhe ihr Kredite für verschiedene Eisenbahn- bauten, die im Laufe dieses Jahres auszuführen find, zur Disposition stehen, die Ausgaben des Jahres 1573 aus den dispo- niblen Geldern der ihr zu überweisenden Kontributions-Ueberschüsse bestreiten und also die betreffenden Anleihen unrealisirt lassen zu fönnen. Jch habe in der Beziehung noch mitzutheilen, daß auf Grund der früher ertheilten Kredite bis heute zu irgend einer Realisation nicht vorgeschritten i}, daß die vorschußweise geleisteten Zahlungen für jene Kredite gegenwärtig nahezu 18 Millionen erreiht haben und daß wir hoffen dürfen, bis zur Ueberweisung der Kontributionsgelder-Ueberschüsse auf jene Kredite nicht zurückgreifen zu müssen.

Endlich, meine Herren, verlangt dann der Geseßentwurf die Er- mächtigung von Jhnen, für den Fall, daß die uns überwiesenen Gel- der jene Ausgabebeträge übersteigen würden ein Fall, der wie ih hoffe und wünsche, jedenfalls eintreten wird daß dann die Regie- rung ecmäctigt ser“ mit der zinsbaren Anlegung dieser Gelder in Wechsel und Lombarddarlehen, wie fie es seither gethan hat, vorzu- gchen, daß ihr aber zugleich die Ermächtigung ertheilt wird, sofern das nach Ihrer pflihtgemäßen Ueberzeugung dem Interesse des Landes entsprechen möchte, auch zum Ankauf cinzelner preuß sher Schuldobliga- tionen übergehen zu können. Jch erlaube mir, den Geseßentwurf nebst den Motiven und der Allerhöchsten Ermächtigung in die Hände des Herrn Präsidenten niederzulegen.

Der Gesetzentwurf -läutet : / j

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. veroduen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Mon- archie was folgt. Ah i

8. 1. Aus den Geldmitteln, welche auf Grund der Bestimmun- gen in den Artikelu VI. und VIL. des Reichsgeseßes, betreffend die französische Kriegskosten-Entschädigung vom 8. Juli 1872 (Reichs-Ge- seßblatt S. 289) der preußischen Staatskasse überwiesen werden, ift die Summe von 20,284,100 Thaler zur vollständigen Tilgung der 43 prozentigen Staats-Anleihen, welche aufgenommen sind: a. nah dem Geseße vom 24. September 1862 (Geseß-Samml. Seite 317) und dem Erlaß vom 4. Februar 1864 (Gesecß - Sammlung Seite 31), b. nach dem Gescße vom 28. September 1866 (Geseßz-Sammlung Seite 607) und dem Erlaß vom 31. März 1867 (Gesez-Sammlung Seite 400), ec. nach dem Geseße vom 21. Mai 1861 (Geseß-Sammlung Seite 327) und dem Erlaß vom 13. März 1867 (Geseß-Sammlung Seite 450), d. nach dem Geseße vom 9. März und dem Erlaß vom 5. August 1867 (Gefeß-Sammlung Seite 393 und 1345), e. nach den Gesehen vom 17. Februar und 6. März 1868 (Geseß-Sammlung Seite 71 und 221 und vom 5. März 1869 (Geseß-Saïinmlung Seite 379), sowie den Erlassen vom 27. April 1868 (Geseß-Sammlung Seite 1005) und vom 22. Februar und 8. März 1869 (Geseß-Sammlung Seite 348 und 419) zu verwenden.

8. 2, Zu welchem Zeitpunkte die einzelnen Anleihen durch die Hauptverwaltung der Staatsschulden aufzukündigen find, bestimmt der Finanz-Minister. Derselbe wird zugleih ermächtigt, auch {hon vor dem Ablauf der Kündigungsfristen auf Obligationen, welche zur Ein- lösung präsentirt werden, die verschriebenen Kapitalbeträge nebst den bis zum Tage der Einlösung aufgelaufenen Zinsen durh die Haupt- verwaltung der Staatsshulden auszahlen, sowie auß den Rückkauf zu angemessenen Coursen stattfinden zu lassen.

«S. 3. Aus den im §. 1 bezeichneten Geldmitteln sind ferner die- jenigen Ausgaben für Eisenbahnzwecke zu bestreiten, zu deren Deckung nah dem Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1873 die Realisirung von Anleihen ‘in Aussicht genommen war.

Soweit jene Geldmittel hiernach niht zur Verausgabung gelan-

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gen, sind Ee bis dahin, wo fiber ihre Verwendung Bestimmung getroffen wird, durch vorübergehende nte Anlegung möglichst nuß- bar zu machen. Zu diesem Behufe können auch Schuldverschreibungen preußischer Staats-Anleihen angekauft werdén. Z i

8 4, Dex Finanz-Minister wird mit der Ansführung dieses Ge- feßes beauftragt. S S

Ueber dieselbe ist dem Landtage bei seinem nächsten Zusammen- tritt Neat, abzulegen. S j

Urkundlich unter Unserer. Höchsteigenhändigen Unterschrift uud beigedrucktem Königlichen Insiegel. - :

Gegeben den ten 1873.

Motive.

Durch Uec®vcreinkunft vom 15. März 1873 hat Frankreich sich verpflichtet, den noch rückständigen Betrag der E koster - Entschädigung im Laufe dieses Jahres und zwar bis zum 5. September vollständig abzuzahlen. Es ist demnach zu erwar- ten, daß derjenige Theil, der dadurh dem Reiche zufließenden Geld- mittel, welcher niht zur unmittelbaren Verwendung für Reichszwecke in Anspruch genommen wird, ganz oder dech theilweise noch in diesem Jahre zur Vertheilung an die Einzelstaaten des Reiches gelangen wird. Wie hoc der Antheil Preußens fih belaufen wird, läßt sich zur Zeit noch nit bestimmt übersehen. Nach vorläufigen überschläglihen Be- rechnungen aber darf auf eine erhebliche Summe gerechnet werden. __ Eine Geseßesvorlage, durch welhe über dieselbe vollstän- dig disponirt wird, kann erst gemacht werden, nachdem die

Summe sgenau festgestellt und durch Reichsgeseß an Preußen

überwiesM sein wird. Um indeß den eingehenden Geldmitteln inög- lichst bald eine nußbringende Verwendung zu geben, hält die Staats- eund sid für verpflichtet, einige Dispositionen schon jeßt in Vor- schlag zu bringen.

Durch das Gefeß, betreffend die außerordentliche Tilgung von Staatsschulden, vom 13. März d. J. (Gefeß-Samml. S. 42) ift damit begonnen worden, die nicht zur Konsolidirung gelangten Rest- beträge der älteren 4{-prozentigen Staatsanleihen zur Tilgung zu bringen. Die in dem S. 1 des Geseßes unter Nr. 13 bis e genannten fünf Anleihen sind zur Rückzahlung am 1. Oktober d. J. bcreits auf= gekündigt. Außerdem sind an Resten von derartigen Anleihen noch vorhanden.

2, von der Anleihe von 1864 283,392,800 Thlr. b E , 1867 A 3,574,900 j, E « 1867 C 3,271,075 j, d U a , 1867 D 4,449,900 , O dds z « 1868 B 5,595,425 , ¿usammen 20,284,100 Thlr.

Die Staats-Regierung s\{chlägt vor, diese Anleihereste nunmehr

gleichfalls zurückzuzahlen. Damit werden dann die sämmtlichen älteren 43-prozentigen Staats - Anleihen beseitigt scin bis auf den noch 3,730,700 Thaler betragenden Rest der Anleihe von 1856, "welche einstweilen noch außer Betracht gelassen werden muß, da zur Ver- zinsung und Tilgung derselben die Preußishe Bank nah dem Ver- trage vom 28. Januar 1856 (Geseß-Samml. S. 336) einen Beitrag zu leisten hat und daher zur gänzlichen Tilgung diefer Anleihe erst geschritten werden bann, wenn eine Verständigung\mit der Preußischen Bauk über die danach nôthig werdende Modifikation jencs Verizages herbeigeführt ist. __ Sodann erahtet die Staats - Regierung es füc selbstver- ständlih, daß, wenn im Jahre 1873 der Staatskasse er- bebliche Le Geldmittel zufließ-n, im Laufe dieses Jahres zur Realisirung von Anleihen für Eisenbahn-Zwecke nicht zu schreiten ist. Durch den Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1873 sind die Zinsen ausgebracht für folgende noch nit realisirte Anleihe- beträge: 1) Konsolidirte 4/2 prozentige Anleihe auf Grund der Geseße vom 17. Februar 1868 (G. S. S. 71), vom 10, März 1870 (G. S. S. 250) und vom 15. Februar 1872 (G. S. S. 157) 10,974,500 Thlr. V Konfolidirte 4!/, prozentige Anleihe auf Grund des Gesetzes vom 8s. März 1871 (G. S. S. 154) 3,950,000 Thlr. 3) Anleihe zu einem noch zu bestimmenden Zinssaß auf Grund der Geseße vom 25. März 1872 (G. S. S. 288), vom 8. Januar 1873 (G. S. S. 25) und vom "3, Mai 1872 (G. S. S. 420) 19,432,000 Thlr., zu- sammen 34,356,500 Thlr.

Diese Zahlen beruhen auf einer Veranschlagung des

muthmaßlihen Bedarfs für die in den allegirten Geseßen vorgesehenen“ Eisenbahnzwecke. Wie hocch sich in Wirklichkeit die Aus- gaben stellen werden, läßt sich noch nicht übersehen. Die im §. 3 des anlicgenden Geseßentwurfes vorgeshlagene Bestimmung beschränkt sich deshalb guf die allgemeine Anordnung, daß diese Ausgaben aus dem an Preußen fallenden Antheil von der Kricgskosten-Entschädizung be- stritten werden sollen. Die nähere ziffermäßige Bestimmung, insbe- sondere auch darüber, um welche Beträge danach die verschiedenen noch validirenden Eisenbahnkredite zu reduciren sind, muß einer späteren Gesectzesvorlage vorbehalten werden. _ Der §. 3 enthält weiter die Bestimmung, daß zur vor- übergehenden Nußbarmahung der hier in Frage {stehenden Geldmittel auch Schuldverschreibungen preußischer Anleihen angefauft werdez können. Vorübergehend entbehrlihe Bestände der Staatskasse sind bisher durch Anlegung in Lombarddarlehnen und guten Wechseln nußbar gemacht worden. Die Staatsregierung wünscht zu einer Anlegung in Fonds, bei welchen immerhin Coursshwankungen E sind, sih der Zustimmung der Landesvertretung zu versichern.

Inseratc2-Expedition des Dentschen iïcis-Anzeigers und Königlich Preisen Stnoats-Anzrigers: Berlin, Wilhela-Straße Nr. 32.

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen,

_ Stedbrief. Der Handelsmann Abraham Kahn von: Frank- furb a. M., zuleßt in Wiesbaden, durH Urtheil des Schwur, zerichts- Hofes wegen Wechselfätschung zu 2 Jahren Gefängniß und Verlust der Ehrenrehte verurtheilt, und nach Verbüßung von 14 M onaten dieser Strafe aus der Strafanstalt zu Eberbach beurlaubt, hot sih der Vollstreckung des Strafreites durch die Flucht entzogen. Um feine Verhaftung wird ersucht. Signaleutrent: Alter: 37 Jahre. Größe: 9 Fuß 6 Zoll 7 Strich. Statur: kcäftig. Gesichtsbildung: rund. Gesichtsfarbe: gesund. Haare: {warz. Stirne: mittel. Augeu- brauen: s{chwarz. Augen: grau. Ae g wöhnlich. Mund: gewöhn- lih. Zähne: vollständig. Kinn: rund. Besondere Kennzeichen: keine. Gr trug zuleßt einen \{warzen Vollbarkt.

Frantfurt a. M,, den 10, Mai 1873. Königliche Staatsanwaltschaft.

Hanudels:NRegiß|er. Handelsregister _des Köni lichen Stadtgerichts zu Berlin, In unser Gesellschaftsregister ist eingetragen „LWrden: - Col, 1. Laufende Nr. 4450. Col, 2, Firma der Gesellschaft: Schoenthaler Stahl & Eisenwerke (früher Peter Harkort & Sohn). «r. 3. Siß der Gesellschaft: 6 bält F bee G sellschaft “+yerhältnifse der Gefellschaft : Col. 4. Rec. tchgft ist eine Aktiengesellschaft. Die Gele. “4° i

, Deffentlich

. Stekbriefe und Untersuchungs-Sachen.

. Handels-Register.

. Konkurse, Subhastationen, Aufgebote, Vor- “L BaibeL ladungen u. d-rgl.

. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

A

von öffentlichen Papieren.

Ñ ershièdene Bekanntmachungen. . Literarische Anzeigen.

___ Das am 3. Mai 1873 notariell verlautbarte Statut befindet si in beglaubigter Form Blait 3 bis 14 des Beilagebandes Nr. 460 zum Gesellschaftsregister.

__ Gegenstand des Unternehmens is die Fabrikation von Stahl, een und Eisenblechen, sowie aller in die Eisen- und Metall-In- dustrie einshlagenden Artikel, insbesondere der Erwerb und Betrieb der zu Wehlen an der Ruhr belegenen Schoenthaler Stahl- und Eisenwerke der Firma Peter E & Sohn. (§. 3 und 43.)

Die Dauer des Unternehmens ist auf eine bestimmte Zeit nicht beshränkt. (S. 4) Das Grundkapital der Gesellschaft von 750,000 (siebenhundert

4 fünfzig Tausend Thaler zerfälit in 3750 Aktien à 200 Thaler (§. 5.)

Die Aktien Tauten auf don Inhaber. (F. 6.) Alle öffentlihen Bekanntma.hungen der Gesellschaft erfolgen durch : 1) die „Berliner Börsen-Zeitung“, 2) den „Berliner Bö1 fen-Courier“, die „Bank- und Lau!delszeitung“, 4) „Saling's Börsenblatt j 6 die „Vossische Peitung, î 6) die „Neue Börsen-Zeitung“, 7) die » A -Beiung 8) die „Kölnische Zeitung“, 9) die „Hagener Zeitung*. t L d Jede Bekanntmachung gilt als gehörig publizirk, wenn sie einmal durch drei der genannten Blätter veröffentlicht ist. (§. 13) Die Generalversammlungen beruft der Vorsißende des Aufsichts- raths mindestens 7 Tage vor dem anberaumten Texmine dur die Gesellschaftsblätter. S 30.)

F

Y( Î er Anzeiger. . Verloosung, Amortisation, Zinszaÿlung u, st. w.

Industrielle Etablissements, Fabriken und Groß»

Is

Inserate uind an dieautorifirte Annoncen-Expedition von

Nudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Lamburg, Frauk-

furt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, Mänchen, Nürnberg, Ätraßburg, Zürich und Stuttgart.

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Der Vorstand (die Direktion) besteht àus 2 oder mehreren Mitgliedern. (88. 16, 17.)

Alle Urkunden und Erklärungen der Direktion find für die Gesell- schaft verbindlich, wenn fie mit der Firma der Gesellschaft unterzeich- net sind und die eigenhändige Unterschrift zweier Direktionsmitglieder oder eines Direktion3mitgliedes und eines vom Auffichtsrathe er- nannten Prokuristen beigefügt ist. (S. 18.)

Derzeitige Direktionsmitglieder sind:

1) der Fabrikbesißer Peter Harkort zu Schcde. 2) der Direktor Wilhelm Koeppern in Hagen. Eingetragen auf Verfügung vom 12. Mai 1875, am selbigen

age. E (Akten über das Gesellschaftsregister, Beilageband 460, Seite 22.) anner, Sekretär. Berlin, den 12. Mai 1873, Königlichés Städtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

: Handelsregister d Pei Meiea fe Ber iqts 1 Berlin. r ellschaftsregister, w g die bi Sis Ua a in O : ; E ; L Ds agenauer nuerci- und s vermerkt steht, ist eingetragen: Webevet-Geselishaft ¿ v A 6. Adi ; R Es Generalversamm- . 1 o Berl: nab. Dagükatt verleut, er Siß der G-sellshaft von

In unser Gesellichaftsregister, woselbst unter Nr. 4154 die hiefige Aktiengesellschaft E ras Berliner Bercinsbank, vorm. A. Liklienhain, vermerkt steht, ift eingetragen : i Der Banquier Gustav Albert Lilienhain zu Berlin ift ; aus dem Vorftande der Gesellschaft ausgeschieden.

Die vorgenannte Aktiengesêllschaft hat ten Buchhaltecn Albert Landsberg und Adolph Joseph zu Berlin Kollektivprokura dergestalt ertheilt, daß fie entweder Verelnsaftlid, oder Jeder von ihnen mit einem Vorstandsmitgliede resp- einem Stellvertreter desselben zur Zeichnung der Firma befugt sind. d G

Dies is in unser Broknrearezister unter Nr. 2512 eingetragen Worden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma Schmidt & Taussig am 10, Augus 1872 begründeten Handelsgesellschaft j _(jebiges Geschäftslokal: Prinzenstraße 16) find die Kaufleute: ; : 1) Günther Wilhelm Hermann Schmidt, 2) Moriß Taussig, De D E e E Dies. ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4451 einge- tragen worden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma Carl Eduard Dobberwitz & Co, am 1. Mai 1873 begründeten Handelsgesellschaft (jeßiges Geschäftslokal: Gertraudtenstraße 22) sind die Kausleute: h 1) Carl Eduard Dobberwiß zu Stettin, 2) Carl Emil Beyer zu Berlin. E it in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4452 eingetragen worden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma Wilhelm Herz & Co. am 1. Mai 1873 begründeten Handelsgesellschaft jeßiges Geschäftslokal: Gr. Hamburgerstraße 18/19)

( sind die Kaufleute: : 1) Wilhelm Heri, 2) David Herz, Beidé hier. e ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4453 eingetragen worden.

In unser Firmenregister ist Nr. 7403 die Firma: j Carl Wagner und als deren Inhaber der Kaufmann Carl Albert Wagner hier (jeßiges Geschäftélokal: Alexauderstraße 55) eingetragen worden.

In unser Firmenregister ift Nr. 7404 die Firma: S. Licdtke und als deren Inhaber der Kaufmann Simon Liedtke hier (jeßiges Geschäftslokal: Königsstraße 3) eingetragen worden.

Der Dr. Adalbert Bloch zu Berlin hat für sein hierselbst unter

der Firma B, Behr's Buchhandlung E. Bock / (Firmenzegister Nr. 7398) bestehendes Handelsgeschäft dem Buchhändler Otto Lehmann hier Prokura ertheilt und ift dieselbe in unser Prokuren- register unter Nr. 2508 eingetragen worden. Berlin, den 12. Mai 1873. | Königliches Stadtgericht. Abtheilung füx Civilsachen.

D, (2

\ Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts gu Fraukfurt a./O.

In unser Gesellschaftsregister ist zu Nr. 68, woselbst' der Kauf- mann Albert Kierstein und der Kaufmann Caxl Ulrichs als Inhaber der hiesigen Handlung, Firma Albert Kierstein eingetragen stehen, zufolge Verfügung vom 6, Mai 1873 am 9. Mai 1873 eingetragen:

Die Gesellshaft is am 1. April 1873 aufgelöst. Zur Liqui- dation find die bisherigen Gesellschafter Albert Kierstein und Caxl Ulrichs berechtigt. i

Sodann ijt unter Nr. 706 des Firmenregisters als Firmeninha- ber der Kaufmann Albert August Michael Kierstein zu Frankfurt a./O., als Ort der Niederlassung: Frankfurt a./O., als Firma: Albert Kierstein eingetragen worde

Dex Kaufmann Albert Auguft Michael Kierstein zu Frankfurt a./O. Hat für seine daselbt bestehende, unter Nr. 706 des Firmenregisters mit der Firma Albert Kierstein eingeiragene Handlung dem Kauf- mann Moriß Michael Pohl zu Frankfurt a./O. Prokura ertheilt.

Die Prokura ist unter Nr. 77 des Prokurenregisters zufolge Ver- fügung vom 6. Mat 1873 am 9. Mai 1873 eingetragen worden.

Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Frankfurt a./O. In unser Firmenregister ist unter Nr. 704 als Firmen-Jnhaber: der Kaufmann Carl Jrvlius Giehler, als Ort der Niederlassung: Frankfurt a./O., als Firma: Iulius Giehler eingetragen zufolge Verfügung vom 6. Mai 1873 am 9. Mai 1873.

Handelsregister des Königlichen Kreisgeriis 211 Frankfurt a./O.

In unser Gesellschaftsregister ist zu Nr. 108, wo der Kaufmann Carl Gustav Wilhelm Reimann und der Ingenieur Gustav Adolf Camin als Inhaber der hiesigen Handlung, Firma:

, Neimaun und Camin eingetragen stehen, zufolge Verfügung. vom 6. Mai 1873 am °, Mai 1873 eingetragen: j Der Fabrikbefißer Carl Gustav Wilhelm Reimann ¡ist aus der Gesellshaft ausgeschieden. Der Fabrikbesißer Gustav Adolf Camin seßt das Geschäft unter der bisherigen Firma fort. Die Gesellschaft ist daher hier gelöscht.

Sodann ist unter Nr. 703 des Firmenregisters der Fabrikbesißer Gustav Adolf Camin ju granffurt a./O, als Inhaber der hiefigen Handlung, Firma: Reimanu und Camin, eingetragen worden.

x Handelsregister des Königlichen Kreisgerichts zu Frankfurt a. O.

In unser Firmenregister is ‘unter Nr. 705 als Firmeninhaber der Kaufmann Carl Ecust Friedrich Ulrichs zu Frankfurt a. O., als Ort der Niederlassung Frankfurt a. O,, als Firma Carl Ulrichs auelge Verfügung vom 6. Mai 1873 am 9, Mai 1873 eingetragen worden.

Der Kaufmann Carl Ernst Friedrih Ulrichs zu Frankfurt a. O. hat für seine daselbs bestehende, unter Nr. 705 des Firmenregisters mit der Firma Carl Ulrichs eingetragene andlung dem Hecrn Paul Louis Friedrich Heidémann hierselbst Prokura ertheilt.

Die Prokura ist unter Nr. 76 des Prokurenregisters eingetragen zufolge Verfügung vom 6. Mai 1873 am 9. Mai 1873.

4 Bekauntmachung. In unserem Gesellschaftsregister ist folgende Eintragung bewirkt

worden : 2 Nr. 56. 2) Firma: Albert E 5 Siß der Gesellschaft: Guben. 4) Rechtsverhältnisse der Gesellschaft : Die Gesellschafter sind: Der Buchhändler und Buchdruckereibefißer Albert Oscar Rudolph Koenig und der Buchhändler Günther Paul Lud- wig Koenig zu Guben.

} brüder Scharrenbroich

Die Gesellschaft hat am 1. Mai 1873 begonnen. Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder der beiden Gesellschafter berechtigt. i Singeiragan zufolge Verfügung vom 8. Mai 1873 am 9. Mai 1873. ; __ Ferner ist in unserem Firmenregister bei Nr. 269, wofelbst die hiesige Firma Albert Koenig verzeichnet steht, folgender Vermerk ein-

getragen : Der Buchhändler Günther Paul Ludwig Koenig zu Gu- en ist in das Handelêgeschäft des Let un Buzh- druckereibefißers Albert Oscar Rudolph Koenig daselbst als Handelsgesellshafter eingetreten, und die nunmchr unter der Firma Albert Koenig bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 56 des Gesellschaftsregisters eingetragen. Eingetragén zufolge Verfügung vom 8. Mai 1873 am - 9. Mai 1873. Guben, den 9. Mai 1873. : Königliches Kreisgericlt. T. Abtheilung.

Bekanntmachung. Ó Zufolge Verfügung vom 8. Mai 1873 ist die H ndelsniederlassung des Kaufmanns ‘und Mühlenbefißers Johannes Draeger zu Bäter- mühle ebendaselbst unter der Firma I. Draeger ) in das diesseitige Firmenregister unter Nr. 214 eingetragen. Marienburg, den 8. Mai 1873. l Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

BerannLz g hung, - Zufolge Verfügung vom 8. Mai 1873 ist die Handelsniederlassung des Mühlenbesißers Gustav Blo zu Marienburg ebendaselbft unter

der Firma G. Block : in das diesseitige Firmenregister unter Nr. 215 eingetragen. arienburg, den 8. Mai 1873. j Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Bekanntmachung _ á Zufolge Verfügung vom 8. Mai 1873 ist in unser Firmenregister ad Nr. 205 bei der Firma H. Wittig in Colonne 6 eingetxagen

E . die Firma ist erloschen. Marienburg, den 8. Mai 1873. i Königliches Kreisgericht. L. Abtheilung.

Bekanntmachung. M Durch Vertrag vom 6. Februar c. ist das von dem hiesigen Kauf- mann Friedrih August Hildebrandt unter der Firma:

F. A. Hildebrandt j betriebene Handelsgeschäft in den Besiß des Kaufmanns Carl Ludwig Julius Kleimann hierselbst übergegangen und ist die Handelsnieder- lassung des leßteren unter der Firma

F. A. Hildebrandt Nachf. M in das diesscitige Firmenregister zufolge Verfügung vom 8. Mai 1873 eingetragen worden. : Marienburg, den 8. Mai 1873. : Königliches Kreisgericht. L, Abtheilung.

Bekauntmachung. : Zufolge Verfügung vom 9. Mai 1873 ift die Handelsniederlaffung des Kaufmanns Heinrih Wilhelm Krause zu Marienburg ebendafelbst

unter der Firma Wilhelm Krause in das diesseitige Firmenregister unter Nr. 216 eingetragen. Maricubueg, den 9. Mai 1873. L Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Bekanntmachung. In unserem Gfellschäftsregister ist Folgendes eingetragen : Col. 1, Laufende Nr. 131. Col. 2. Firma der Gesellschaft: Reimann & Zeuch, Barteustciu's Nachfolger. Col, 3. Siß der Gejellshaft: _ Naumburg a. S. Col. 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellshaft hat mit dem 1. Mai 1873 begonnen. Gesell*chafter sind: A : 1). der Kaufmann Karl Friedrich Reimann und 9) der Kaufmann Ernst Zeuch, beide hier. 4 ; Eingetragen zufolge Verfügung vom 2. Mai 18783. Naumburg a. S., den 2. Mai 1873. i ZSnigliches. Kreisgericht. T. Abtheilung

Bekanntmachung. Fn unserm Gesellschaftsregister ist Folgendes eingetragen: Col. 1, Laufende Nr. 1832. 2, Firma der Gesellschaft: Gescchwisiec Albrecht. 3. Siß der Gesellschaft: Weißenfels. : 4, Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellshaft hat mit dem 1. Oktober 1872 be- gounen. Gesellschafter find: Fräulein Friederike und Fräulein Emilie Albrecht, beide zu Weißenfels. Cingetragen zufolge Verfügung vom 6. Mai 1873. Naumburg a. S., den 6. Mai 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels: (Gesells e) Register unter Nr. 1431 eingetragen worden die Handelsgesellschaft

unter der Firma: „E. Stern & Cie“, O

welche ihren Siß in Ehrenfeld bei Cöln und mit dem 1. Mai 1873 begonnen hat. L L

Die Gesellschafter sind die in Ehrenfeld bei Cöln wohnenden Kaufleute Emil Stern und Joseph Simons und ift jeder derselben berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten.

Cöln, den 10. Mai 1873. i

Der Handelsgerichts-Sekretär. Weber.

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels- (Firmen-) Re- gister unter Nr. 2480 eingetragen worden, die in Brühl wes S und Inhaberin einer Teppichfabrië Elisabeth, geborene Sonzen, Wittwe des Kaufmannes Jojeph Fröhlich, welche daselbst eine Handelsniederlassung errichtet hat, als Inhaberin der Firma:

: „Ioseph Fröhlich Wwe.“

Cöln, den 10. Mai 18/3.

Der Handelsgerichts-Sekretär. Weber.

Auf die Anmeldung des in Cöln wohnenden Kaufmanns Wilhelm M daß ex die für seine Handelsniederlassung zu Cöln bisher geführte Firma:

„Gebrüder Scharreubroich“

„Wilh. Stharrenbroih“ ; umgeändert habe, ist derselbe als Inhabex der leßteren La unter Nr. 2481 des Firmenregisters hente eingetragen und die Firma „Ge-

bei Nr. 906 desselben Registers gelöscht worden

Cöln, den 10. Mai 1873. E Der Handelsgerichts-Sekretär. Weber.

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels- (Firmen-) Re-

in die Firma:

gister unter Nr. 2482 eingetragen worden, der sin Cöln wohnende Kaufmann Wilhelm Lesemeister, welher daselbst eine Handelsniedew lassung errihtet hat, als Inhaber der Firma: : vis. Lesemeister.,“ Cöln, den 10. Mai 1873. Der Handels8gerihts-Sekretär. Weber.

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels- (Prokuren-) Register unter Nr. 908 und Nr. 909 cingetragen wordea, daß dic in Cöln bestehende Aktiengesellschaft unter der Firma:

eNheinische Spinnerei und Tricotfabrifk, vormals Classeu- Kappelmann,“ : den in Cóln wohnenden Kaufleuten Julius Johann Classen und Gustav Bolten und zwar jedens einzeln derselben für sich Prokura ertheilt hat.

Cöln, deu 10. Mai 1873.

Der Handel8gerihts-Sekretär. Weber.

_ Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels- (Firmen-) Re- gister unter Nr. 2483 eingetragen worden, der in Cöln wohnende Kaufmann Rudolph Overhamm, welcher daselbs eine Handelsnieder- laffung errichtet hat, als Inhabex der Firma:

E Overhamm“.

Sodann ist in dem Prokurenregister unter Nr. 910 heute die Eintragung exfolgt, daß der Kaufmann 2c. Overhamm für seine obige Firma scinen Sohn, den in Cöln wohnenden Kaufmann Hermann Overhamm, zum Prokuristen bestellt hat.

Cöln, den 10. Mai 1873.

Der Handel3gerichts-Sekretär. Weber.

Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handels- (Firmen-) Re- gister unter Nr. 2484 eingetragen worden, die in Cöln wohnende Han- delsfrau Elise, geborene Funk, Wittwe des Kanfmanns Gerhard Schoe- nen, welche daselbst eine Handelsniederlassung errichtet hat, als Jnha-

berin der Firma: B. Schoenen Wwe,“

Sodann ist in dem Prokurenregister unter Nr. 911 heute die Ein- tragung erfolgt, daß die genannte Wittwe Schoenen für ihre obige Firma den in Cöln wohnenden Kaufmann Joseph Konen zum Proku- risten bestellt hat.

Cóôln, den 10. Mai 1873,

Der Handel8gerichts-Sekretär. Weber.

Befanntmachung.

In das Handelsregister. bei tem «Königlichen Handelsgerichte dahier ist heute auf Anmeldung eingetragen worden :

1) Nr. 593 und 2281 des Firmenregisters. Der vermöge Ver- trags mit dem 1. Mai 1873 stattgefundene Uebergang des von dem Buchhändler und Buchdruckereibesißer Julius Joost in Langenberg, unter der Firma Iulius Iooft daselbst geführten Handelsgeschäfts mit Aktiven und Passiven, sowie mit der Berechtigung zur Fortführung der Firma an den Buchhändler und Buchdruckereibesißer Hugo Krieger in Langenherg, welch Leßterer fsolhes unter der bisherigen Firma Julius Joost mit dem Sitße in Langenberg für sich weiter betreibt.

2) Nr. 2282 des Firmenregisters. Die Firma Otto Bürger in Elberfeld, deren Juhaber der Apotheker Otto Bürger daselbst ist.

3) Nr. 1368 des Gesellschaftsregisters. Die Handelsgesellschaft unter der Firma Gebrüder Leib in Solingen, welche am 1. Mai 1873 begonnen hat; die Gesellschafter sind die Kaufleute Gebrüder Leopold und Salomon Leib in Solingen, von denen Jedem die Be- fugniß zusteht, die Gesellschaft zu verireten und die Firma zu zeichnen.

4) Nr. 1369 des Gesellschaftsregisters. Die Handelsgesellschaft unter der Firma Hoening et Narath in Elberfeld, welche am 1. Mai- 1873 begonnen hat, die Gesellschafter sind die Kaufleate Johann Hoening und Robert Narath in Elberfeld, von denen Jeder die Befugniß hat, die Gesellschaft zu vertreten und die Firma zu zeichnen. :

Elberfeld, den 8. Mai 1873.

Der Handelsgerichts-Sekretär. Mink.

Konkurse, Subhaftationen, Aufgebote, Vorladungen u. ergl.

[1397] Bekanntmachung.

Der nnterm 28. August 1871 eröffnete Konkurs über das Ver- mögen des inzwischen verstorbenen Bäckermeisters August Messer- schmidt zu Seelow ist durch Vertheilung der Masse beendigt.

Seelow, den 9. Mai 1873.

Königliche Kreisgerichts-Deputatien.

[1404] Bekanutmachung,.

Der durch Beschluß vom 1. Juni 1872 über das Vermögen der Handelsfrau Auguste Bauer, geb. Schirrmann, von hier eröffnete kaufmännische Koukurs ist durch Vertheilung der Masse beeudet.

Halle a. d. S., den 10. Mai 1873.

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

[139

Die verehelichte Schuhmacher Juliannxa Trawinska aus Exin Hat gegen ihren Ehemann den Shuhmacher Philipp . Trawinski, mit welchem sie sich vor 13 Jahren verheirathet, wegen böslicher Ver- lassung auf P, geklagt.

Zur Beautwortung dieser Klage und zur weiteren mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf

den 2. September cr., Vormittags 10 Uhr, vor dert Herrn Kreisrichter Freiwald in unserem Sißungsjfaale Nr. 1 anberaumt. i:

Der Schuhmacher Philipp Trawinski wird, da sein Aufenthalt nicht zu ermitteln ist, hierdurch öfentlich vorgeladen unter der Ver- warüung, daß bei seinem Ausbleiben im Termine gegen ihn in contu- maciam auf Trennung der Ehe erkannt, er für den allein s{huldigen Theil erklärt und in die geseßliche Ehescheidungsstrafe und Kosten verurtheilt werden wird. :

Sehubinz, den 3, Mai 1873.°

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Verkänfe, Berpachtungen, Submisfionen 2c.

[1383] Bekanntmachung.

Die Lieferung des Bedarss an Brennholz pro 1. Inli 1873—1874 (ca. 4900 Kub.-M. Kichn- und 45 Kub.-M. Elsenholz) für die hiesigen und Charlottenburger Garnison- und Lazateth-Anstal ten und Militärbehörden, soil im Wege der Submission verdungen werden.

Die Bedingungen find in unserem Geschäftslokale, Michaelskirch- plaß 17, einzusehen und versiegelte Offerten

bis zum 19. d. M., Bormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen. :

Berlin, den 12, Mái 1873.

Königliche Garnison-Verwaltung.

[1395] Submission. : Die Lieferung von 1628 neueu Gewehrriemen zum Chassepot- Karabiner soll an den Mindestfordernden vergeben werden ; dieselbe at franco Berlin, nach neuester Probe und unter Verwendung von estem Material bis 1. Juni d. J. zu exfolgen. Offerten auf die Nebernahme dieser Lieferung sind bis zum 18. d. Mts. in das Bureau des Bataillons, Waldemarstraße Nr. 65 hierselbst, versiegelt einzureichen. / ] Von erfolgter Zutheilung der Lieferung wird die betreffende Firma demnächst in Kenntniß gesebt. Berlin, den 12. Mai 1873. i: Kommando des Garde-Train-Bataillons,

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